12.1.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 8/30 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 22. November 2007 — Michail/Kommission
(Rechtssache F-67/05) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungszeitraum für das Jahr 2003 - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage)
(2008/C 8/52)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Christos Michail (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Meïdanis)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Tserepa-Lacombe im Beistand von Rechtsanwalt E. Bourtzalas)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Nichtigerklärung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Beurteilungszeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2003 und auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
1. |
Die für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2003 erstellte Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers wird für nichtig erklärt. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 229 vom 17.9.2005, S. 33 (die ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter der Nr. T-284/05 in das Register eingetragene Rechtssache ist durch Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).