21.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 282/63


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 23. September 2009 — Neophytou/Kommission

(Rechtssache F-22/05 RENV) (1)

(Öffentlicher Dienst - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Prüfungsausschuss - Ernennung)

2009/C 282/118

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Neophytos Neophytou (Itzig, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/A/1/03 für die Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsreferendarinnen und Verwaltungsreferendaren (A 8) zyprischer Staatsangehörigkeit, den Kläger nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen — Nach Aufhebung zurückverwiesene Rechtssache T-43/07 P

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Neophytou trägt die Hälfte seiner im Zusammenhang mit den Verfahren vor dem Gericht und dem Gericht erster Instanz entstandenen eigenen Kosten.

3.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre gesamten im Zusammenhang mit den Verfahren vor dem Gericht und dem Gericht erster Instanz entstandenen eigenen Kosten sowie die Hälfte der Herrn Neophytou im Zusammenhang mit diesen Verfahren entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 155 vom 25.6.2005, S. 29.