Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Steuerrecht – Harmonisierung der Rechtsvorschriften – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie

(Richtlinie 77/388 des Rates, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j)

Leitsätze

Für Tätigkeiten, die von einem Einzelnen mit dem Status eines freien Mitarbeiters erbracht werden und in der Erteilung von Schularbeitshilfe sowie Keramik‑ und Töpferkursen in Erwachsenenbildungseinrichtungen bestehen, kann die Mehrwertsteuerbefreiung für „von Privatlehrern erteilten Schul‑ und Hochschulunterricht“ nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern nur dann gewährt werden, wenn es sich bei diesen Tätigkeiten um die Erteilung von Schul‑ oder Hochschulunterricht durch einen für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelnden Lehrer handelt. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob dies im Ausgangsverfahren der Fall ist.

(vgl. Randnr. 38 und Tenor)