Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

1. Vertragsverletzungsklage – Vorverfahren – Aufforderung zur Äußerung

(Art. 226 EG)

2. Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Niederlassungsfreiheit – Unionsbürgerschaft

(Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG)

Leitsätze

1. Die mit Gründen versehene Stellungnahme muss eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat. An die Genauigkeit des Mahnschreibens können dagegen keine so strengen Anforderungen gestellt werden, da es zwangsläufig nur in einer ersten knappen Zusammenfassung der Rügen bestehen kann. Die Kommission ist daher durch nichts daran gehindert, die von ihr im Mahnschreiben bereits in allgemeiner Form erhobenen Rügen in der mit Gründen versehenen Stellungnahme näher auszuführen.

(vgl. Randnr. 10)

2. Ein Mitgliedstaat, der in seinen Rechtsvorschriften die Gewährung einer Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausschließt, verstößt gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG.

Solche Rechtsvorschriften haben nämlich eine abschreckende Wirkung für die in dem betreffenden Mitgliedstaat unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen, denen das Recht auf Freizügigkeit nach den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG zusteht und die eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken in einem anderen Mitgliedstaat herstellen oder anschaffen möchten. Eine solche Beschränkung kann nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden, den Wohnungsbau in diesem Mitgliedstaat zur Gewährleistung ausreichenden Wohnraums im Inland zu fördern, da sie über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.

(vgl. Randnrn. 24, 27, 31, Tenor 1)