Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 19. Juli 2007 – FG Marine/Kommission
(Rechtssache T-360/04)
„Außervertragliche Haftung – Entscheidung, mit der die Rückforderung der dem Unternehmen Stardust Marine von Frankreich gewährten staatlichen Beihilfen angeordnet wird – Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichtshofs“
1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 33-34)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kumulativer Charakter – Schaden – Kausalzusammenhang – Beweislast (Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 40-41, 50-53)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der durch die Entscheidung 2000/513/EG der Kommission vom 8. September 1999 über die von Frankreich dem Unternehmen Stardust Marine gewährten Beihilfen entstanden sein soll |
Tenor
1. |
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. |
2. |
Die Klägerin trägt die Kosten. |