22.11.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/35


Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 12. September 2008 — Tachelet/Kommission

(Rechtssache T-293/04) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Zwischenurteil - Erledigung der Hauptsache)

(2008/C 301/59)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Guy Tachelet (Rijmenam, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003 über die Änderung der Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe, soweit sie vorsieht, dass er zum Zeitpunkt seiner Ernennung in die Besoldungsgruppe B4, Dienstaltersstufe 2, eingestuft wird und soweit sie die berufliche Laufbahn des Klägers in Bezug auf die Besoldungsgruppe nicht wiederhergestellt hat, und auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, sowie Klage auf Ersatz des infolgedessen erlittenen Schadens

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Kommission trägt die gesamten Kosten.


(1)  ABl. C 262 vom 23.10.2004.