8.11.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 285/33


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 2008 — Nortrail Transport/Kommission

(Rechtssache T-496/04) (1)

(Zollunion - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen - Antrag auf Erlass und Erstattung von Einfuhrabgaben - Billigkeitsklausel - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Besondere Umstände - Rückwirkende Eröffnung von Zollkontingenten)

(2008/C 285/59)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Nortrail Transport GmbH (Kiel, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Krause)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Schima und J. Hottiaux, sodann B. Schima und M. Patakia)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung REM 15/02 der Kommission vom 1. Oktober 2004, mit der festgestellt wird, dass die Erstattung der Einfuhrabgaben an die Klägerin, die Gegenstand des Antrags der Bundesrepublik Deutschland sind, nicht gerechtfertigt ist

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Nortrail Transport GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.


(1)  ABl. C 93 vom 16.4.2005.