24.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/31


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. April 2008 — Griechenland/Kommission

(Rechtssache T-364/04) (1)

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Tierprämien - Frist von 24 Monaten)

(2008/C 128/67)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias und E. Svolopoulou)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Condou-Durande und L. Visaggio, dann M. Condou-Durande und H. Tserepa-Lacombe im Beistand von Rechtsanwalt N. Korogiannakis)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit durch diese Entscheidung bestimmte von der Hellenischen Republik in den Bereichen der Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie der Tierprämien getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 314 vom 18.12.2004.