26.4.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 107/23 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. März 2008 — Giannini/Kommission
(Rechtssache T-100/04) (1)
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Unregelmäßigkeiten im Ablauf der Prüfungen, die das Ergebnis verfälschen können - Gleichbehandlung - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)
(2008/C 107/37)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Massimo Giannini (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Lozano Palacios und M. Velardo, sodann G. Berscheid im Beistand von Rechtsanwalt M. Genton)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Auswahlausschusses für das Auswahlverfahren KOM/A/9/01 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräten (A7/A6) für die Sachgebiete Wirtschaft und Statistik (ABl. 2001, C 240 A, S. 12), den Kläger nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen, sowie auf Schadensersatz
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie drei Viertel der Kosten des Klägers. |
3. |
Der Kläger trägt ein Viertel seiner eigenen Kosten. |