26.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/22


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. März 2008 — ESN/Kommission

(Rechtssache T-332/03) (1)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Dienstleistungen betreffend die Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Informationsdienstes der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung [CORDIS] - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz - Beachtung der in den Verdingungsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien)

(2008/C 107/35)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: European Service Network (ESN) SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Steichen und P.-E. Partsch)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Parpala und E. Manhaeve)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung über die Vergabe des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ENTR/02/55 — CORDIS, Los 1, der Kommission betreffend die Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Informationsdienstes der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung (CORDIS) ist

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die European Service Network (ESN) SA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 289 vom 29.11.2003.