15.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/41


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2008 — Lafarge/Kommission

(Rechtssache T-54/03) (1)

(Wettbewerb - Kartelle - Markt für Gipsplatten - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechnung - Abschreckende Wirkung - Wiederholungsfall - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen)

(2008/C 209/70)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Lafarge SA (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte H. Lesguillons, J.-C. Bermond, N. Jalabert-Doury, A. Winckler, F. Brunet und I. Simic, dann Rechtsanwälte N. Jalabert-Doury, A. Winckler und F. Brunet)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Castillo de la Torre und C. Ingen-Housz, dann F. Castillo de la Torre und F. Arbault)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und E. Karlsson)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November 2002 bezüglich eines Verfahrens zur Durchführung von Artikel 81 [EG] gegen: BPB plc, Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG, Société Lafarge SA, Gyproc Benelux NV (Sache COMP/E-1/37.152 — Gipsplatten) (ABl. 2005, L 166, S. 8), hilfsweise auf Aufhebung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Lafarge SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3.

Der Rat trägt seine eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 101 vom 26.4.2003.