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Leitsätze

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Gemeinsamer Zolltarif – Tarifpositionen – Gerät zur Videoüberwachung, das Signale von Videokameras speichert und wiedergibt – Gerät, das eine eigene Funktion ausführt, die sich von der Datenverarbeitung unterscheidet, im Sinne der Anmerkung 5 E zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur

Leitsätze

Ein Gerät zur Videoüberwachung, das Signale von Videokameras komprimiert für die Wiedergabe auf Monitoren speichert, führt eine eigene Funktion, die sich von der Datenverarbeitung unterscheidet, im Sinne der Anmerkung 5 E zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in Anhang I der Verordnung Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung Nr. 2031/2001 geänderten Fassung aus.

(vgl. Randnr. 31 und Tenor)