„Artikel 39 EG – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Einkommensteuer – Diskriminierung zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen – Grundfreibetrag – Student, der in seinem Wohnsitzstaat ein staatliches Stipendium und Unterhalt von seinen Eltern erhalten hat – Ihrer Natur nach nicht der Einkommensteuer unterliegende Einkünfte – Keine Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands im Wohnsitzstaat“