„Elektrizitätsbinnenmarkt – Erhebung eines Zuschlags auf die Gegenleistung für den Zugang und die Benutzung des nationalen Stromübertragungsnetzes – Ausgleich der Gemeinkosten im Rahmen des Elektrizitätssystems als erklärtes Ziel des Zuschlags – Definition der Gemeinkosten – Bessere Valorisierung der Elektrizität, die von Wasser- und Erdwärmekraftwerken erzeugt wurde – Staatliche Beihilfen – Artikel 87 EG – Ausgleich eines unverdienten Kostenvorteils als Begünstigung? – Zusammenhang zwischen Finanzierung und Beihilfemaßnahmen – Artikel 7 und 8 der Richtlinie 96/92/EG – Diskriminierungsverbot beim Netzzugang“