Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Wettbewerb – Geldbußen – Rückzahlung eines zu viel gezahlten Betrages ohne Stellungnahme zum Antrag auf Zahlung von Verzugszinsen – Ausdrückliche Ablehnung der Verzinsung nach späterem entsprechendem Antrag – Begründung der Ablehnung mit der Verspätung des Antrags in Anbetracht der vorherigen stillschweigenden Ablehnung und des Erfordernisses der Rechtssicherheit – Rechtswidrigkeit angesichts der Umstände des vorliegenden Falles (vgl. Randnrn. 56-57, 63-69)

2. Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Umfang – Entscheidungen – Heilung eines Begründungsmangels im streitigen Verfahren – Unzulässigkeit (vgl. Randnr. 58)

3. Rechtsmittel – Urteil des Gerichtshofes – Bindende Wirkungen für das Gericht – Tragweite (vgl. Randnrn. 61-62)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 11. Februar 2002, mit der die Kommission den Antrag der Klägerin ablehnte, an ihre Tochtergesellschaft Irish Sugar plc für den in Durchführung eines Urteils des Gerichts zurückgezahlten Betrag Verzugszinsen zu entrichten

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung vom 11. Februar 2002, mit der es die Kommission ablehnte, dem Antrag der Klägerin auf Zahlung von Verzugszinsen an ihre Tochtergesellschaft Irish Sugar plc für den an diese zurückgezahlten Hauptbetrag zu entsprechen, wird für nichtig erklärt.

2. Die Kommission trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens.