Schlüsselwörter

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Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof - Nationale Gerichte, die den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersuchen können - Luxemburgisches Tribunal de paix, das in erster Instanz entscheidet - Auschluss - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofes für die Beantwortung der zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen

(Protokoll vom 3. Juni 1971, Artikel 2)