„Richtlinie 77/187/EWG – Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei Unternehmensübergang – Übergang einer von einer juristischen Person des Privatrechts ausgeübten Tätigkeit auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine verwaltungsrechtliche Einrichtung der Daseinsvorsorge – Verpflichtung aus dem nationalen Recht, den Arbeitsvertrag entsprechend dem Status eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zu ändern – Herabsetzung der Vergütung“