„Verstoß eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen, Artikel 228 EG – Nichtbefolgung des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-64/88 – Nichtdurchführung technischer Erhaltungsmaßnahmen in Bezug auf die Größe der Fische, insbesondere von Seehecht – Unterlassung der Aufzeichnung möglicher Verstöße durch die nationalen Behörden und der Verfolgung von Zuwiderhandelnden – Zwangsgeld“