„Freier Warenverkehr (Artikel 28 EG und 30 EG) – Freier Dienstleistungsverkehr (Artikel 46 EG und 49 EG) – Verbot der Werbung mit der Herkunft der angebotenen Waren aus einer Konkursmasse – Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung – Rechtfertigung zum Schutz der Verbraucher und der Lauterkeit des Handelsverkehrs – Verhältnismäßigkeit“