Urteil des Gerichts (Fünfte erweiterte Kammer) vom 9. September 2009 — Diputación Foral de Álava u. a./Kommission
(Rechtssachen T-230/01 bis T-232/01 und T-267/01 bis T-269/01)
„Staatliche Beihilfen — Steuervorteile, die von einer Gebietskörperschaft eines Mitgliedstaats gewährt werden — Ermäßigung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage — Entscheidungen, mit denen Beihilferegelungen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und die Rückforderung der gewährten Beihilfen angeordnet wird — Berufsverband — Zulässigkeit — Rücknahme eines Klagegrundes — Qualifizierung als neue oder als bestehende Beihilfen — Grundsatz des Vertrauensschutzes — Grundsatz der Rechtssicherheit — Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“
1. |
Verfahren — Streitgegenstand — Änderung im Laufe des Verfahrens — Verbot (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnrn. 80-88) |
2. |
Verfahren — Streithilfe — Zulässigkeit — Erneute Prüfung nach Erlass eines früheren Zulassungsbeschlusses (Satzung des Gerichtshofs, Art. 40 Abs. 2) (vgl. Randnr. 91) |
3. |
Verfahren — Streithilfe — Personen, die ein berechtigtes Interesse haben — Repräsentative Vereinigung, die den Schutz der Interessen ihrer Mitglieder bezweckt — Zulässigkeit in Rechtssachen, die Grundsatzfragen aufwerfen, die sich auf diese Mitglieder auswirken können (Satzung des Gerichtshofs, Art. 40 Abs. 2 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 93-100) |
4. |
Verfahren — Streithilfeantrag — Formerfordernisse (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 116 § 4 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 104-107, 110-111) |
5. |
Nichtigkeitsklage — Natürliche oder juristische Personen — Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen — Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird — Klage einer berufsständischen Vereinigung, die die Interessen ihrer Mitglieder verteidigt und vertritt (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 117-128) |
6. |
Staatliche Beihilfen — Begriff — Gewährung einer Abgabenbefreiung an bestimmte Unternehmen durch staatliche Stellen — Einbeziehung (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 134-136, 140, 195) |
7. |
Staatliche Beihilfen — Prüfung von Beschwerden — Verpflichtungen der Kommission — Begründung (Art. 87 Abs. 2 EG und 253 EG) (vgl. Randnrn. 146-148) |
8. |
Staatliche Beihilfen — Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten — Beeinträchtigung des Wettbewerbs — Beurteilungskriterien — Prüfung einer Beihilferegelung in ihrer Gesamtheit (Art. 87 EG) (vgl. Randnrn. 152-153) |
9. |
Staatliche Beihilfen — Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten — Beeinträchtigung des Wettbewerbs — Beihilfen geringen Umfangs — Vorübergehende Beihilfen — Unerheblichkeit (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnr. 158) |
10. |
Staatliche Beihilfen — Begriff — Selektiver Charakter der Maßnahme — Nationale Regelung, mit der eine Steuergutschrift eingeführt wird (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 169-173, 177-178) |
11. |
Staatliche Beihilfen — Begriff — Von regionalen oder lokalen Einrichtungen gewährte Beihilfen — Einbeziehung (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnr. 189) |
12. |
Staatliche Beihilfen — Begriff — Spezifische steuerliche Maßnahme — Selektiver Charakter der Maßnahme — Rechtfertigung mit dem Wesen oder der Struktur des Steuersystems — Ausschluss (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 190-191, 195-196) |
13. |
Staatliche Beihilfen — Verbot — Ausnahmen — Beihilfen, die als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können — Ermessen der Kommission (Art. 87 Abs. 3 EG) (vgl. Randnrn. 210-211) |
14. |
Staatliche Beihilfen — Verbot — Ausnahmen — Beihilfen, die unter die Ausnahmeregelung des Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG fallen können — Betriebsbeihilfe — Ausschluss (Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG) (vgl. Randnrn. 219-222) |
15. |
Staatliche Beihilfen — Bestehende und neue Beihilfen — Qualifizierung als bestehende Beihilfe — Kriterien — Maßnahme, mit der eine bestehende Beihilferegelung wesentlich geändert wird — Ausschluss (Art. 87 EG und 88 EG) (vgl. Randnrn. 239-246) |
16. |
Staatliche Beihilfen — Bestehende und neue Beihilfen — Qualifizierung als bestehende Beihilfe — Kriterien — Entwicklung des Gemeinsamen Marktes (Art. 87 EG und 88 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 1 Buchst. b Ziff. v) (vgl. Randnrn. 251, 253, 257) |
17. |
Staatliche Beihilfen — Verwaltungsverfahren — Recht der Beteiligten zur Stellungnahme (Art. 88 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 6 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 266-279) |
18. |
Verfahren — Streithilfe — Antrag, der auf die Unterstützung der Anträge einer Partei gerichtet ist (Satzung des Gerichtshofs, Art. 40 Abs. 4; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 116 § 3) (vgl. Randnrn. 301-303) |
19. |
Staatliche Beihilfen — Prüfung durch die Kommission — Prüfverfahren vor Inkrafttreten der Verordnung Nr. 659/1999 — Keine Verpflichtung zur Einhaltung spezifischer Fristen — Grenze — Beachtung der Erfordernisse der Rechtssicherheit — Verpflichtung, die auf eine Beschwerde hin eingeleitete vorläufige Prüfung innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuschließen (Art. 88 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates) (vgl. Randnrn. 305-315) |
20. |
Staatliche Beihilfen — Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe — Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Art. 88 EG gewährte Beihilfe — Berechtigtes Vertrauen der Begünstigten — Schutz — Voraussetzungen und Grenzen (Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 316-320) |
21. |
Staatliche Beihilfen — Beihilfevorhaben — Prüfung durch die Kommission — Vorprüfungsphase und kontradiktorische Phase — Einhaltung einer angemessenen Frist (Art. 88 Abs. 2 und 3 EG) (vgl. Randnrn. 339-344, 349) |
22. |
Staatliche Beihilfen — Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe — Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit — Fehlen (Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 374-377) |
Gegenstand
In den Rechtssachen T-230/01 und T-267/01 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/892/EG der Kommission vom 11. Juli 2001 über eine spanische Beihilferegelung zugunsten neu gegründeter Unternehmen in Álava (ABl. 2002, L 314, S. 1), in den Rechtssachen T-231/01 und T-268/01 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/806/EG der Kommission vom über eine spanische Beihilferegelung zugunsten neu gegründeter Unternehmen in Vizcaya (ABl. 2002, L 279, S. 35) und in den Rechtssachen T-232/01 und T-269/01 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom über eine spanische Beihilferegelung zugunsten neu gegründeter Unternehmen in Guipúzcoa (ABl. 2002, L 174, S. 31)
Tenor
1. |
Die Rechtssachen T-230/01, T-231/01, T-232/01, T-267/01, T-268/01 und T-269/01 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. |
2. |
Die Klagen werden abgewiesen. |
3. |
In den Rechtssachen T-230/01 bis T-232/01
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4. |
In den Rechtssachen T-267/01 bis T-269/01 trägt die Confebask ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Comunidad autónoma de La Rioja. |