Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Relative Eintragungshindernisse - Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke - Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke - Wortmarke GIORGIO BEVERLY HILLS" und Bildmarken mit dem Wort GIORGI"
(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b)
$$Es besteht im Hinblick auf die spanischen Verkehrskreise keine Verwechslungsgefahr zwischen dem als Gemeinschaftsmarke angemeldeten Wortzeichen GIORGIO BEVERLY HILLS" für Toilettenseifen, Parfümerien und weitere Waren der Klasse 3 des Abkommens von Nizza und älteren, in Spanien eingetragenen Bildmarken mit den Wortelementen J GIORGI", GIORGI LINE" und MISS GIORGI" für Parfümerie- und Kosmetikprodukte derselben Klasse. Obgleich nämlich zwischen den Waren, die von diesen konfligierenden Marken erfasst sind, Identität oder Ähnlichkeit besteht, sind doch die bildlichen, klanglichen und begrifflichen Unterschiede zwischen den Zeichen hinreichend, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen, so dass eine der Anwendungsvoraussetzungen des Artikels 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke nicht vorliegt.
( vgl. Randnrn. 52, 54 )