«Außervertragliche Haftung – Fehlender Kausalzusammenhang zwischen dem beanstandeten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden»
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(Satzung des Gerichtshofes, Artikel 40 Absatz 4; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 116 § 3)
(Artikel 288 Absatz 2 EG)
(Artikel 249 EG)
(Artikel 288 Absatz 2 EG)
URTEIL DES GERICHTS (Erste Kammer)
17. Dezember 2003(1)
„Außervertragliche Haftung – Fehlender Kausalzusammenhang zwischen dem beanstandeten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden“
In der Rechtssache T-146/01 DLD Trading Co. mit Sitz in Brno (Brünn) (Tschechische Republik), vertreten durch Rechtsanwälte J. Hintermayr, G. Minichmayr, P. Burgstaller und M. Krüger,Klägerin,
gegen
Rat der Europäischen Union, vertreten durch M.-C. Giorgi, A.-M. Colaert und J.-P. Hix als Bevollmächtigte,Beklagter,
unterstützt durchRepublik Österreich, vertreten durch C. Pesendorfer, W. Okresek und H. Dossi als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Schieferer als Bevollmächtigten, Zustellungsanschrift in Luxemburg,undRepublik Finnland, vertreten durch T. Pynnä und A. Guimaraes-Purokoski als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,Streithelferinnen,
wegen Ersatzes des aufgrund der angeblichen Rechtswidrigkeit der Verordnung (EG) Nr. 2744/98 des Rates vom 14. Dezember 1998 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 355/94 und zur Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für Deutschland und Österreich (ABl. L 345, S. 9) und der Richtlinie 69/169/EWG des Rates vom 28. Mai 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (ABl. L 133, S. 6) in der geänderten Fassung angeblich erlittenen Schadens erlässtDAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die Sitzung vom 18. März 2003
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DAS GERICHT (Erste Kammer)
für Recht erkannt und entschieden:|
Vesterdorf |
Lindh |
Legal |
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Der Kanzler |
Der Präsident |
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H. Jung |
B. Vesterdorf |