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Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen für die Stellung eines Antrags auf Ausgleichszahlung für offene Arbeitsentgeltansprüche eine Ausschlussfrist gilt - Zulässigkeit - Voraussetzungen

(Richtlinie 80/987 des Rates)

Leitsätze

$$Die Richtlinie 80/987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers steht der Anwendung einer Ausschlussfrist nicht entgegen, binnen deren ein Arbeitnehmer nach nationalem Recht einen Antrag auf Zahlung von Konkursausfallgeld nach Maßgabe dieser Richtlinie stellen muss, wenn die betreffende Frist nicht weniger günstig ist als bei gleichartigen innerstaatlichen Anträgen (Grundsatz der Gleichwertigkeit) und nicht so ausgestaltet ist, dass sie die Ausübung der von der Gemeinschaftsrechtsordnung eingeräumten Rechte praktisch unmöglich macht (Grundsatz der Effektivität).

( vgl. Randnr. 46 und Tenor 1 )