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Leitsätze

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Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Soundkarten für Computer - Soundkarten ohne .eigene Funktion" im Sinne der Anmerkung 5 E zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur - Einreihung in die Position 8471 der Kombinierten Nomenklatur

Leitsätze

$$Zusammengesetzte elektronische Schaltungen, die automatische Datenverarbeitungsanlagen und ihre Einheiten in die Lage versetzen, Tonsignale zu verarbeiten (Soundkarten), und keine eigene Funktion im Sinne der Anmerkung 5 E zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur haben, sind in die Position 8471 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung Nr. 1153/97 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif einzureihen.

( vgl. Randnrn. 27-28 und Tenor )