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Leitsätze

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Verkehr - Straßenverkehr - Sozialvorschriften - Wöchentliche Ruhezeit - Übertragung - Voraussetzungen

(Verordnung Nr. 3820/85 des Rates, Artikel 8 Absatz 5)

Leitsätze

$$Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist in dem Sinne auszulegen, dass ein Fahrer, der seine wöchentliche Ruhezeit auf die Woche überträgt, die auf die Woche folgt, in der sie fällig ist, in dieser zweiten Woche zwei aufeinander folgende Ruhezeiten ohne Unterbrechung einlegen muss.

(vgl. Randnr. 20 und Tenor)