Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - Nationale Regelung, die die Eröffnung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub von der Voraussetzung abhängig macht, dass eine Mindestbeschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt worden ist - Unzulässigkeit
(Richtlinie 93/104 des Rates, Artikel 7 Absatz 1)
$$Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 93/104 des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung erlaubt einem Mitgliedstaat nicht, eine nationale Regelung zu erlassen, nach der ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erst dann erwirbt, wenn er eine ununterbrochene Mindestbeschäftigungszeit von dreizehn Wochen bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt hat.
( vgl. Randnr. 64 und Tenor )