Schlüsselwörter
Leitsätze

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Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Regelung, die für die Verleihung der Rechtspersönlichkeit an eine Vereinigung ein Staatsangehörigkeitserfordernis für die Mitglieder aufstellt - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Unzulässigkeit - Verstoß

(EG-Vertrag, Artikel 6 [nach Änderung jetzt Artikel 12 EG])

Leitsätze

Ein Mitgliedstaat, der für die Verleihung der Rechtspersönlichkeit an eine Vereinigung verlangt, daß dem Vorstand der Vereinigung ein Mitglied angehört, das die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats besitzt, oder daß eine Mindestanzahl von Mitgliedern, die zudem die Mehrheit darstellen muß, diese Staatsangehörigkeit besitzt, verstösst gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 6 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 12 EG).

Eine solche Regelung des Rechts, eine Vereinigung zu gründen, die auf die Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten anwendbar ist, fällt unter den Vertrag und verstösst gegen dessen Artikel 6, indem er eine aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminierende Bedingung aufstellt.