Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335 - Gesellschaftsteuer und Steuer, die die gleichen Merkmale wie eine solche Steuer aufweist - Begriff - Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen - Ausschluß
(Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 4 und 10 Buchstaben a und b)
Die Richtlinie 69/335 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303 verbietet es nicht, von Kapitalgesellschaften eine Steuer wie die Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben.
Eine solche Steuer ist, da sie im Unterschied zur Gesellschaftsteuer, die auf das Ansammeln von Kapital erhoben wird, keinen Vorgang voraussetzt, der eine Übertragung von Kapital oder Gegenständen umfasste, und da sie zur Besteuerungsgrundlage neben dem gezeichneten Kapital den Gesamtbetrag mehrerer Rechnungspositionen hat, weder eine Gesellschaftsteuer noch eine Steuer mit den Merkmalen einer Gesellschaftsteuer.