„Staatliche Beihilfe – Güterkraftverkehr – Beeinflussung des Wettbewerbs und des Handels zwischen den Mitgliedstaaten – Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Verbot nach Artikel 92 Absatz 1 des Vertrages (nach Änderung jetzt Artikel 87 Absatz 1 EG) – Bestehende Beihilfen oder neue Beihilfen – Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit – Begründung“