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Leitsätze

Schlüsselwörter

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Steuerrecht ° Harmonisierung ° Umsatzsteuern ° Gemeinsames Mehrwertsteuersystem ° Sonderregelung für Reisebüros ° Anwendungsbereich ° Leistung, die nur in der Besorgung einer Unterkunft besteht ° Einbeziehung

(Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 26)

Leitsätze

Es führt nicht zum Ausschluß der Leistungen eines Reisebüros oder Reiseveranstalters vom Anwendungsbereich des Artikels 26 der Richtlinie 77/388, der eine Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros enthält, daß dieses Reisebüro oder dieser Reiseveranstalter nicht die Beförderung des Reisenden übernimmt und sich darauf beschränkt, dem Reisenden eine Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.