URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ (VIERTE KAMMER) VOM 8. NOVEMBER 1990. - RITA BUCCARELLO UND ANDERE GEGEN EUROPAEISCHES PARLAMENT. - BEAMTE - AUSWAHLVERFAHREN - ABLAUF DER PRUEFUNG UEBER MASCHINESCHREIBEN. - RECHTSSACHE T-155/89.
Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite II-00635
Pub.RJ Seite Pub somm
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Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen - Praktische Prüfung - Bereitstellung unterschiedlicher Schreibmaschinentypen für die Bewerber - Gleichbehandlung - Kein Verstoß
( Beamtenstatut, Anhang III )
1 ) Die Klage wird abgewiesen .
2 ) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung .