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Leitsätze

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Europäische Gemeinschaften - Organe - Verpflichtungen - Pflicht zur Unterstützung der nationalen Gerichte, die tätig werden, um die Wahrung des Gemeinschaftsrechts zu sichern - Modalitäten - Übermittlung von Unterlagen und Erteilung einer Aussagegenehmigung an Beamte - Zulässige Verweigerungsgründe - Überprüfung durch den Gerichtshof

Leitsätze

Die Verpflichtung der Gemeinschaftsorgane zur loyalen Zusammenarbeit mit den Gerichten der Mitgliedstaaten, die für die Anwendung und Wahrung des Gemeinschaftsrechts im Rahmen der nationalen Rechtsordnung Sorge zu tragen haben, schließt nicht aus, daß die Übermittlung von Unterlagen oder die Erteilung der Genehmigung an Beamte, als Zeuge auszusagen, verweigert wird, wenn berechtigte Gründe des Schutzes der Rechte Dritter vorliegen oder wenn die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Gemeinschaften beeinträchtigt werden könnten. Im Fall einer solchen Weigerung hat das betroffene Organ dem Gerichtshof die Angaben zu machen, die ihm die Überprüfung der Rechtmässigkeit dieser Weigerung ermöglichen.