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Verkehr - Internationaler und innerstaatlicher Verkehr - Verwirklichung des freien Dienstleistungsverkehrs - Untätigkeit des Rates - Rechtsfolgen - Keine unmittelbare Wirkung des Artikels 75 EWG-Vertrag

( EWG-Vertrag, Artikel 59, 60 und 75 )

Leitsätze

Der Umstand, daß der Rat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 75 EWG-Vertrag verstossen hat, indem er es unterließ, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Dienstleistungsfreiheit vor Ablauf der Übergangszeit auf den Verkehrssektor zu erstrecken, hat nicht zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Artikel 59 und 60 EWG-Vertrag im Verkehrssektor geführt .

Auch Artikel 75 Absatz 1 Buchstaben a und b EWG-Vertrag selbst gewährt den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten keine Rechte, auf die sie sich gegenüber Entscheidungen, die von nationalen Behörden getroffen wurden, vor den nationalen Gerichten berufen können .