61988C0344

Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 11. Januar 1990. - ERICH W. WITTMANN GMBH & CO KG GEGEN HAUPTZOLLAMT NUERNBERG-FUERTH. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG: FINANZGERICHT MUENCHEN - DEUTSCHLAND. - GEMEINSAMER ZOLLTARIF - OHRLOCHSTECHGERAETE UND OHRSTECKER. - RECHTSSACHE 344/88.

Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-01505
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Schlußanträge des Generalanwalts


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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 11 . Januar 1990 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, die beiden folgenden Antworten auf die Fragen des Finanzgerichts München zu geben :

1)Die Tarifnummer 71.16 des Gemeinsamen Zolltarifs erfasste schon vor dem Erlaß der Verordnung Nr . 3558/81 der Kommission vom 8 . Dezember 1981 Ohrenstifte der in dieser Verordnung bezeichneten Art .

2)Die Tarifstelle 84.59 E II erfasst die Pistolen, die das Ohrläppchen durchstechen und dabei den Gegenstand anbringen sollen, auf den sich die Antwort auf die erste Frage bezieht .

(*) Originalsprache : Französisch .