Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

1 . VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN

( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 185 UND 186 )

2 . STAATLICHE BEIHILFEN - BEIHILFEVORHABEN - UNTERRICHTUNG DER KOMMISSION - DURCHFÜHRUNG VOR DER VEREINBARKEITSKONTROLLE - KEINE AUSWIRKUNG AUF DAS RECHT DES BETROFFENEN MITGLIEDSTAATS , GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION KLAGE ZU ERHEBEN

( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 92 , 93 , 173 UND 186 )

Leitsätze

1 . DIE AUSSETZUNG DES VOLLZUGS UND DIE SONSTIGEN EINSTWEILIGEN ANORDNUNGEN KOMMEN NUR IN BETRACHT , WENN DIE UMSTÄNDE , DIE ZUR BEGRÜNDUNG EINES AUF IHREN ERLASS GERICHTETEN ANTRAGS VORGETRAGEN WERDEN , IN TATSÄCHLICHER UND RECHTLICHER HINSICHT GLAUBHAFT GEMACHT WORDEN SIND . DARÜBER HINAUS MÜSSEN SOLCHE ANORDNUNGEN IN DEM SINNE DRINGLICH SEIN , DASS IHR ERLASS UND IHR WIRKSAMWERDEN SCHON VOR DER ENTSCHEIDUNG DES GERICHTSHOFES ZUR HAUPTSACHE ERFORDERLICH SIND , DAMIT DIE PARTEI , DIE SIE BEANTRAGT , KEINEN SCHWEREN UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDEN SCHADEN ERLEIDET . SCHLIESSLICH MÜSSEN SIE VORLÄUFIG SEIN , DAS HEISST , SIE DÜRFEN DER ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE NICHT VORGREIFEN .

2 . FÜHRT EIN MITGLIEDSTAAT UNTER VERSTOSS GEGEN ARTIKEL 93 ABSATZ 3 EWG-VERTRAG BEIHILFEMASSNAHMEN DURCH , BEVOR DIE KOMMISSION ÜBER DEREN VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT ENTSCHIEDEN HAT , SO VERLIERT ER DESWEGEN NICHT DAS RECHT , VOR DEM GERICHTSHOF ANFECHTUNGSKLAGE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION , MIT DER DIE AUFHEBUNG DIESER BEIHILFEN ANGEORDNET WIRD , ZU ERHEBEN UND GLEICHZEITIG EINEN ANTRAG AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS ZU STELLEN .