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Leitsätze

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UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - RECHTSHÄNGIGKEIT - KLAGEERHEBUNG BEI GERICHTEN VERSCHIEDENER MITGLIEDSTAATEN - ' ' ZUERST ANGERUFENES ' ' GERICHT - BEGRIFF

( ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 , ARTIKEL 21 )

Leitsätze

ARTIKEL 21 DES ÜBEREINKOMMENS VOM 27 . SEPTEMBER 1968 IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS ALS ' ' ZUERST ANGERUFENES ' ' GERICHT DASJENIGE ANZUSEHEN IST , BEI DEM DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANNAHME EINER ENDGÜLTIGEN RECHTSHÄNGIGKEIT ZUERST VORLIEGEN ; DIESE VORAUSSETZUNGEN SIND FÜR JEDES DER BETROFFENEN GERICHTE NACH SEINEN NATIONALEN VORSCHRIFTEN ZU BEURTEILEN .