Schlüsselwörter
Leitsätze

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1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - ABTRETUNG VON RECHTEN - ZULÄSSIGKEIT - FOLGEN

2 . AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - SCHADEN - ERSATZ - ZINSANSPRUCH - ZULÄSSIGKEIT

( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 215 ABSATZ 2 )

Leitsätze

1 . DIE MÖGLICHKEIT DER ABTRETUNG VON RECHTEN IST IM RECHT DER MITGLIEDSTAATEN GRUNDSÄTZLICH ANERKANNT UND FOLGLICH AUCH IM GEMEINSCHAFTSRECHT ANZUERKENNEN . DER ZESSIONAR EINES ANSPRUCHS ERLANGT IM FALL VON DESSEN BEEINTRÄCHTIGUNG DEN ENTSPRECHENDEN ERSATZANSPRUCH .

2 . ÜBER EINEN ZINSANSPRUCH , DER IM RAHMEN DER AUSSERVERTRAGLICHEN HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT NACH ARTIKEL 215 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG ERHOBEN WIRD , IST IM LICHTE DER DEN RECHTSORDNUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN GEMEINSAMEN ALLGEMEINEN RECHTSGRUNDSÄTZE ZU ENTSCHEIDEN , AUF DIE DIESE VORSCHRIFT VERWEIST . DANACH IST EIN ZINSANSPRUCH GRUNDSÄTZLICH GEGEBEN .