1 . HANDELN DER ORGANE - ZEITLICHE GELTUNG - VERFAHRENSVORSCHRIFTEN - MATERIELLRECHTLICHE VORSCHRIFTEN - UNTERSCHIED - RÜCKWIRKUNG EINER MATERIELLRECHTLICHEN VORSCHRIFT - VORAUSSETZUNGEN
2 . EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - EIGENE MITTEL - NACHERHEBUNG VON EINGANGS- ODER AUSFUHRABGABEN - VERORDNUNG NR . 1697/79 - RÜCKWIRKUNG - KEINE
( VERORDNUNG NR . 1697/79 DES RATES )
1 . ZWAR IST BEI VERFAHRENSVORSCHRIFTEN IM ALLGEMEINEN DAVON AUSZUGEHEN , DASS SIE AUF ALLE ZUM ZEITPUNKT IHRES INKRAFTTRETENS ANHÄNGIGEN RECHTSSTREITIGKEITEN ANWENDBAR SIND ; DIES GILT JEDOCH NICHT FÜR MATERIELLRECHTLICHE VORSCHRIFTEN . DIESE WERDEN VIELMEHR IM ALLGEMEINEN SO AUSGELEGT , DASS SIE FÜR VOR IHREM INKRAFTTRETEN ENTSTANDENE SACHVERHALTE NUR GELTEN , WENN AUS IHREM WORTLAUT , IHRER ZIELSETZUNG ODER IHREM AUFBAU EINDEUTIG HERVORGEHT , DASS IHNEN EINE SOLCHE WIRKUNG BEIZUMESSEN IST . DIESE AUSLEGUNG GEWÄHRLEISTET DIE BEACHTUNG DER GRUNDSÄTZE DER RECHTSSICHERHEIT UND DES VERTRAUENSSCHUTZES , NACH DENEN DIE GEMEINSCHAFTSGESETZGEBUNG KLAR UND FÜR DIE BETROFFENEN VORHERSEHBAR SEIN MUSS .
2 . DIE VERORDNUNG NR . 1697/79 BETREFFEND DIE NACHERHEBUNG VON NOCH NICHT VOM ABGABENSCHULDNER ANGEFORDERTEN EINGANGS- ODER AUSFUHRABGABEN FÜR WAREN , DIE ZU EINEM ZOLLVERFAHREN ANGEMELDET WORDEN SIND , DAS DIE VERPFLICHTUNG ZUR ZAHLUNG DERARTIGER ABGABEN BEINHALTET , IST AUF VOR IHREM INKRAFTTRETEN , ALSO VOR DEM 1 . JULI 1980 VORGENOMMENE EINGANGS- ODER AUSFUHRABGABENFESTSETZUNGEN NICHT ANWENDBAR .