61959O0043

VERFUEGUNG DES PRAESIDENTEN DES GERICHTSHOFES VOM 20. OKTOBER 1959. - EVA VON LACHMUELLER, BERNARD PEUVRIER UND ROGER EHRHARDT GEGEN KOMMISSION DER EWG. - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 43-59, 45-59 UND 48-59.

Sammlung der Rechtsprechung
Französische Ausgabe Seite 00983
Niederländische Ausgabe Seite 01017
Deutsche Ausgabe Seite 01019
Italienische Ausgabe Seite 00953
Englische Sonderausgabe Seite 00489


Entscheidungsgründe
Tenor

Entscheidungsgründe


S . 1022

DIE ANTRAGSGEGNERIN WIRFT DIE FRAGE AUF, OB DER GERICHTSHOF FÜR STREITFÄLLE ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND DEREN BEDIENSTETEN ZUSTÄNDIG SEI, OBGLEICH DAS IN ARTIKEL 179 DES EWG-VERTRAGES VORGESEHENE STATUT NOCH NICHT ERLASSEN IST .

ZUNÄCHST MUSS ÜBER DIESE FRAGE ENTSCHIEDEN WERDEN, DA SIE IN DEN BEREICH DES ORDRE PUBLIC GEHÖRT .

S . 1023

ENTGEGEN DEN BESTIMMUNGEN IM EGKS-VERTRAG IST ARTIKEL 173 DES EWG-VERTRAGES, IN DEM DIE NICHTIGKEITSKLAGEN BEHANDELT WERDEN, SO GEFASST, DASS ER AUCH FÜR DIE BEAMTEN GILT UND DIESEN EIN KLAGERECHT GEGEN DIE SIE BETREFFENDEN ENTSCHEIDUNGEN GIBT . UNTER DIESEN UMSTÄNDEN KANN ARTIKEL 179 NUR DAHIN AUSGELEGT WERDEN, DASS DIE VERFASSER DES STATUTS, DIE BEI ERHEBUNG VON KLAGEN ALLGEMEIN VORGESEHENEN GRENZEN UND BEDINGUNGEN, WIE Z . B . DIE LÄNGE DER FRISTEN, DIE MÖGLICHKEIT, IN BESTIMMTEN FÄLLEN KLAGE IM VERFAHREN MIT UNBESCHRÄNKTER RECHTSPRECHUNG RECOURS DE PLEINE JURIDICTION ZU ERHEBEN, USW ., ENGER ODER WEITER FASSEN KÖNNEN .

DIE ANTRAGSGEGNERIN BESTREITET DIE ANSICHT DER ANTRAGSTELLER, DASS DURCH DEN VOLLZUG DER IN REDE STEHENDEN MASSNAHMEN EIN NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER ODER ZUMINDEST SCHWERER SCHADEN ENTSTEHEN WERDE, UND BEHAUPTET, DIE ANTRAGSTELLER WÜRDEN, FALLS DIE KLAGE FÜR BEGRÜNDET ERKLÄRT WERDEN SOLLTE, DIE IHNEN ZUSTEHENDEN BETRAEGE VOM TAG IHRER ENTLASSUNG AN IN VOLLEM UMFANG ERHALTEN . ES IST JEDOCH IN BETRACHT ZU ZIEHEN, DASS DIE ANTRAGSTELLER MIT IHREN BEZUEGEN DEN LEBENSUNTERHALT BESTREITEN UND DASS SICH NICHT WIEDERGUTZUMACHENDE FOLGEN FÜR SIE SELBST UND IHRE FAMILIEN ERGEBEN KÖNNTEN, FALLS DIE REGELMÄSSIGE ZAHLUNG DIESER BEZUEGE UNTERBROCHEN WERDEN SOLLTE; DIES GILT INSOWEIT, ALS DIE ANTRAGSTELLER NICHT ÜBER ANDERE MITTEL VERFÜGEN . DIE ANTRAGSTELLERIN VON LACHMÜLLER IST BEAMTIN DER HOHEN BEHÖRDE DER EGKS UND ALS SOLCHE AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN BEURLAUBT; INFOLGEDESSEN BESTEHT FÜR SIE DIE MÖGLICHKEIT, IN IHRE FRÜHERE STELLE ZURÜCKZUKEHREN . SOMIT IST DER VON DER ANTRAGSTELLERIN VON LACHMÜLLER EINGEBRACHTE ANTRAG AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS ABZUWEISEN; DIE UMSTÄNDE, WELCHE DIE BEIDEN ANDEREN ANTRAGSTELLER ANFÜHREN, LASSEN HINGEGEN DIE MÖGLICHKEIT EINES NICHT WIEDERGUTZUMACHENDEN SCHADENS GEGEBEN ERSCHEINEN . DIE ANTRAGSTELLER FIDDELAAR UND PEUVRIER HABEN NICHT DIE MÖGLICHKEIT, EINE ANDERE STELLE ANZUTRETEN, UND SIND OFFENBAR SOMIT GEGENWÄRTIG OHNE EINKOMMEN .

S . 1024

UM NICHT EINE AUSSETZUNG ZU GEWÄHREN, DURCH DIE DAS DIENSTVERHÄLTNIS LEDIGLICH VERLÄNGERT WÜRDE, MUSS GEPRÜFT WERDEN, OB EINE STARKE VERMUTUNG DAFÜR SPRICHT, DASS IHR ANTRAG ZUR HAUPTSACHE BEGRÜNDET IST ( FUMUS BONI IURIS ).

AUS DEN VON DEN ANTRAGSTELLERN VORGELEGTEN UNTERLAGEN SOWIE AUS DEN MÜNDLICHEN AUSFÜHRUNGEN IN DER VERHANDLUNG ÜBER DIE ANTRAEGE AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS GEHT HERVOR, DASS DIE ANTRAGSTELLER IM GÜNSTIGSTEN FALL ALS AUSHILFSKRÄFTE ZU BETRACHTEN SIND UND SOMIT, SELBST WENN DIE EGKS-REGELUNG, AUF DIE SIE SICH BERUFEN, AUF SIE ANGEWENDET WÜRDE, DIE BEGRÜNDETHEIT IHRES ANTRAGS ZUR HAUPTSACHE NICHT OFFENSICHTLICH IST . INFOLGEDESSEN SIND AUCH DIE VON DEN ANTRAGSTELLERN FIDDELAAR UND PEUVRIER GESTELLTEN ANTRAEGE AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS ABZUWEISEN .

Tenor


HAT

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WIE FOLGT ENTSCHIEDEN :

1 . DIE ANTRAEGE WERDEN ABGEWIESEN .

2 . DIE KOSTENENTSCHEIDUNG BLEIBT DEM ENDURTEIL VORBEHALTEN .