EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 13.7.2026
COM(2026) 378 final
ANHANG
des
Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens
{SWD(2026) 229 final}
A.KOMPONENTE 1: Wasserbewirtschaftung
Ziel der Komponente ist es, eine nachhaltige Wasserversorgung für eine sichere Zukunft der Menschen, der Umwelt und der Wirtschaft zu gewährleisten. Die Komponente zielt insbesondere darauf ab, Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdiensten im Einklang mit den Anforderungen der Rechtsvorschriften der Europäischen Union und deren Zugänglichkeit für alle gesellschaftlichen Gruppen; 2. die Sicherheit bestehender Ansammlungen zu erhöhen; Stärkung der Verwaltungs- und Reaktionskapazitäten der nationalen Wasserverwaltung (ANAR) in Notsituationen, insbesondere im Zusammenhang mit der Wasserbewirtschaftungsinfrastruktur.
Die Komponente umfasst zwei Reformen und fünf Investitionen, von denen eine durch nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung finanziert wird.
Mit den in der Komponente enthaltenen Maßnahmen sollen einige Herausforderungen angegangen werden, die in der länderspezifischen Empfehlung hervorgehoben werden, die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere unter anderem auf die Umweltinfrastruktur (länderspezifische Empfehlung 4, 2019 und länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele erheblich beeinträchtigt.
A.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 6. Lieferung des Wasserkatasters
Ziel der Investition ist es, zur raschen Abgrenzung von Wasserläufen, insbesondere von kleineren Wasserläufen, beizutragen.
Die Investition besteht in der Lieferung des Wasserkatasters.
A.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Meilenstein/
Ziel
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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19
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Investition 6. Lieferung des Wasserkatasters
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Meilenstein
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Wasserkataster geliefert
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Wasserkataster geliefert
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Q4
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2025
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Empfangsbescheinigungen für den Abschluss der Arbeiten für das gelieferte Wasserkataster, die Folgendes umfassen:
— Digitales Geländemodell (DTM)/Digitales Oberflächenmodell (DSM) auf nationaler Ebene auf der Grundlage von Satelliteninformationen;
— Softwareentwicklung zur Bestimmung der Modifikation des Flussbetts (Erosionssedimentationsprozess), Überwachung der Kiesgewinnung und des Bodengleitenpotenzials in den Gebieten der Stausee-Kombination;
halbautomatische Digitalisierung und Abgrenzung kleinerer Flussbetten auf der Grundlage von DTM/DSM-Orthofotos und Satellitenbildern.
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A.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1: Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasser- und Abwassersektors und Beschleunigung des Zugangs der Öffentlichkeit zu hochwertigen Dienstleistungen im Rahmen europäischer Richtlinien
Ziel dieser Reform ist es, die Kapazitäten der regionalen Wasser- und Abwasserinfrastrukturbetreiber zu verbessern und die Qualität und Effizienz der Zusammenarbeit zwischen ihnen und den lokalen Behörden/Gemeindeentwicklungsverbänden sowie den Eigentümern der Wasser- und Abwasserinfrastruktur zu verbessern. Um dies zu erreichen, werden eine Reihe von Änderungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen:
1) Das Gesetz Nr. 241/2006 über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird geändert, um Folgendes zu ermöglichen:
-Genehmigung der Tarifstrategie des regionalen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmens durch die Generalversammlung der Interkommunalen Entwicklungsverbände (IDA) auf der Grundlage des von den lokalen Verwaltungseinheiten erteilten besonderen Mandats. Durch diese Änderung wird die Zeit, die für die Genehmigung der Tarifstrategie erforderlich ist, erheblich verkürzt, wodurch der Ausbau der Infrastruktur für die Wasser- und Abwasserversorgung ermöglicht wird.
-Verpflichtung der lokalen Behörden zur Führung von Aufzeichnungen über natürliche und juristische Personen, die keine Abwässer in das öffentliche Kanalisationsnetz einleiten, und jährliche Übermittlung der Liste dieser Personen an die nationale Umweltwache.
-Verpflichtung der Nutzer, sich an bestehende öffentliche Kanalisationssysteme anzuschließen, wenn sie nicht über ein geeignetes individuelles Sammel- und Behandlungssystem verfügen.
-Gestatten, gegebenenfalls nur die Erbringung der Wasserdienstleistung zu organisieren, sofern die Abwassersammlung durch individuelle Sammel- und Behandlungssysteme erfolgt, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten wie zentrale Sammel- und Behandlungssysteme.
-Gewährleistung des Ausnahmecharakters angemessener individueller Systeme in dem Sinne, dass diese Systeme Situationen abdecken, in denen zentralisierte Systeme technisch und wirtschaftlich nicht machbar sind.
-Verbot der direkten Einleitung von unbehandeltem Abwasser aus geeigneten individuellen Systemen in die Umwelt.
-Entwicklung von Kriterien für Genehmigung, Bau, Registrierung/Aufzeichnung, Betrieb und Wartung geeigneter individueller Systeme.
Die Umsetzung der oben genannten Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Inkrafttreten des Gesetzes zur Genehmigung des nationalen Programms Erster Anschluss an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, mit dem Familien und Alleinstehende mit niedrigem Einkommen (die ein durchschnittliches monatliches Nettobareinkommen haben, das unter dem garantierten nationalen Bruttomindestlohn pro Familienmitglied liegt) unterstützt werden sollen, um die Kosten für den Anschluss an das Wasserversorgungs- und Abwassersystem zu tragen. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. März 2022 abgeschlossen sein.
Unterzeichnung von Durchführungsvereinbarungen zwischen der Verwaltung des Umweltfonds und den lokalen Behörden, die am ersten Wasser- und Sanitärversorgungsprogramm teilnehmen. Die Vereinbarungen müssen bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Reform. 2 Umgestaltung des derzeitigen Wirtschaftsmechanismus der nationalen Wasserbehörde (ANAR), um die Modernisierung und Wartung des nationalen Wasserbewirtschaftungssystems sicherzustellen
Ziel der Reform ist die Modernisierung und Instandhaltung des nationalen Wasserbewirtschaftungssystems und ein besseres Kostenmanagement auf ANAR-Ebene.
Diese Maßnahme besteht im Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Regulierung des neuen Wirtschaftsmechanismus für Wasserressourcen in Rumänien.
Investition 1: Bau von Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetzen
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Wasser- und Sanitärversorgung in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnerwerten zu verbessern.
Diese Maßnahme umfasst den Bau von Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetzen.
Investition 2: Sammlung von Abwasser
Ziel der Investition ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Wasser- und Sanitärversorgung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten zu verbessern.
Diese Maßnahme umfasst den Bau von Kanalisationsnetzen und individuellen oder sonstigenSystemen zur Abwassersammlung.
Investition 4: Sanierung bestehender Ansammlungen, die Sofortmaßnahmen für einen sicheren Betrieb erfordern
Ziel dieser Investition ist die Sanierung bestehender Anhäufungen, um ihre Fähigkeit zur Verhinderung von Überschwemmungen wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.
Diese Maßnahme besteht in der Reparatur und Sanierung eines beschädigten Staudamms, Lesu, und eines Hochwasserschutzpolders, Salard, auf bestehenden Hochwasserschutzleitungen.
Investition 5: Angemessene Ausstattung der für die Flusseinzugsgebiete zuständigen Behörden mit Mitteln für die Hochwasserüberwachung, -prävention und -bewältigung
Ziel der Investition ist es, die Verwaltungen von ANAR/Becken mit Maschinen und Ausrüstung für Interventionen auszustatten, um die Auswirkungen extremer Wetterereignisse abzumildern.
Diese Maßnahme besteht in der Reinigung und Ausstattung der für die Einzugsgebiete zuständigen Behörden mit Maschinen und Geräten, die unter anderem Folgendes umfassen können: Maschinen für rauen Geländezugang und Eingriffe, Amphibienzugang und Transport mobiler Sandsäcke in schwer zugänglichen Gebieten, Drohnen, geoelektrische Widerstands-/Georadartechnologien von Deichkörpern.
A.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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1
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Reform 1: Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasser- und Abwassersektors und Beschleunigung des Zugangs der Öffentlichkeit zu hochwertigen Dienstleistungen im Rahmen europäischer Richtlinien
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes Nr. 241/2006 über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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Q4
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2021
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Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes Nr. 241/2006 über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die
-Genehmigung der Tarifstrategie des regionalen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmens durch die Generalversammlung der Interkommunalen Entwicklungsverbände (IDA) auf der Grundlage des von den lokalen Verwaltungseinheiten erteilten besonderen Mandats. Durch diese Änderung wird die Zeit, die für die Genehmigung der Tarifstrategie erforderlich ist, erheblich verkürzt, wodurch der Ausbau der Infrastruktur für die Wasser- und Abwasserversorgung ermöglicht wird.
-Verpflichtung der lokalen Behörden zur Führung von Aufzeichnungen über natürliche und juristische Personen, die keine Abwässer in das öffentliche Kanalisationsnetz einleiten, und jährliche Übermittlung der Liste dieser Personen an die nationale Umweltwache.
-Verpflichtung der Nutzer, sich an bestehende öffentliche Kanalisationssysteme anzuschließen, wenn sie nicht über ein geeignetes individuelles Sammel- und Behandlungssystem verfügen.
-Gestatten, gegebenenfalls nur die Erbringung der Wasserdienstleistung zu organisieren, sofern die Abwassersammlung durch individuelle Sammel- und Behandlungssysteme erfolgt, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten wie zentrale Sammel- und Behandlungssysteme.
-Gewährleistung des Ausnahmecharakters angemessener individueller Systeme, die nur Situationen betreffen, in denen zentralisierte Systeme technisch und wirtschaftlich nicht machbar sind.
-Verbot der direkten Einleitung von unbehandeltem Abwasser aus geeigneten individuellen Systemen in die Umwelt.
-Entwicklung von Kriterien für Genehmigung, Bau, Registrierung/Aufzeichnung, Betrieb und Wartung geeigneter individueller Systeme.
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2
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Reform 1: Stärkung des Rechtsrahmens für eine nachhaltige Wasser- und Abwasserwirtschaft und Beschleunigung des Zugangs der Menschen zu hochwertigen Dienstleistungen im Rahmen europäischer Richtlinien
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Genehmigung des nationalen Programms Erster Anschluss an Wasser und Sanitärversorgung
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes für das Programm „Erster Anschluss an die Wasser- und Sanitärversorgung“
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1. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Genehmigung des nationalen Programms „Erster Anschluss an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“, mit dem Familien und Alleinstehende mit niedrigem Einkommen (die ein durchschnittliches monatliches Nettobareinkommen haben, das unter dem garantierten nationalen Bruttomindestlohn pro Familienmitglied liegt) dabei unterstützt werden sollen, die für den Anschluss an das Wasserversorgungs- und Abwassersystem entstandenen Kosten zu tragen.
Haushalte mit niedrigem Einkommen werden von den lokalen Behörden ermittelt. Im Rahmen des Programms für den ersten Anschluss werden dann über die Verwaltung des Umweltfonds die Anschlussarbeiten für die ermittelten Familien finanziert, die von den lokalen Behörden unter Vertrag genommen wurden.
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3
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Reform 1: Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasser- und Abwasserwirtschaft und Beschleunigung des Zugangs der Menschen zu hochwertigen Dienstleistungen im Rahmen europäischer Richtlinien
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Durchführungsvereinbarungen mit den lokalen Behörden, die am ersten Wasser- und Sanitärversorgungsprogramm teilnehmen
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Unterzeichnung von Durchführungsvereinbarungen mit den lokalen Behörden, die am ersten Wasser- und Sanitärversorgungsprogramm teilnehmen
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Q4
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2022
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Die Verwaltung des Umweltfonds unterzeichnet die Durchführungsvereinbarungen mit den lokalen Behörden, die am ersten Wasser- und Sanitärversorgungsprogramm teilnehmen.
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4
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Reform 2: Neukonfiguration des derzeitigen wirtschaftlichen Mechanismus der ANAR zur Gewährleistung der Modernisierung und Instandhaltung des nationalen Wasserbewirtschaftungssystems
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Änderungen zur Regulierung des neuen Wirtschaftsmechanismus für Wasserressourcen in Rumänien
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Änderung des neuen Wirtschaftsmechanismus für Wasserressourcen in Rumänien
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1. QUARTAL
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2026
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Die Studien für die elf Einzugsgebiete in Rumänien werden auf einer Website zur Verfügung gestellt und decken Folgendes ab: I) die wirtschaftliche Bedeutung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und -nutzung; II) Trends bei der Entwicklung des Wasserbedarfs und der auf Ebene der Einzugsgebiete/Gebiete gesammelten Wassermengen; und iii) mittel- und langfristige makroökonomische Indikatoren und der optimale Kostendeckungsmechanismus für die Wassermengen.
Auf der Grundlage der Studien treten Gesetzesänderungen in Kraft, um den neuen Wirtschaftsmechanismus für Wasserressourcen in Rumänien zu regeln.
Diese Gesetzesänderungen sehen eine Erhöhung der Kostendeckung für das Wassereinnahmensystem und der eigenen Einnahmen der ANAR vor.
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6
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Investition 1: Bau von Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetzen
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Ziel
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Errichtete Wasserversorgungsnetze
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Kilometer (km)
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0
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288.3
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Q2
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2026
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Insgesamt sind 288,3 km Wasserverteilungsnetze zu bauen.
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8
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Investition 1: Bau von Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetzen
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Ziel
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Errichtete Kanalisationsnetze
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Kilometer (km)
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0
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975
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Q2
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2026
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Insgesamt werden 975 km Kanalisationsnetze gebaut.
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10
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Investition 2: Sammlung von Abwasser
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Ziel
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Gebaute Einzelsysteme oder andere Systeme
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Anzahl
|
0
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9 545
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Q2
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2026
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Insgesamt müssen 9545 Einzelsysteme oder andere Systeme gebaut werden.
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12
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Investition 2: Sammlung von Abwasser
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Ziel
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Errichtete Kanalisationsnetze
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Kilometer (km)
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0
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88.7
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Q2
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2026
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Insgesamt werden 88,7 km Kanalisationsnetze gebaut.
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17
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Investition 4: Sanierung bestehender Ansammlungen, die Sofortmaßnahmen für einen sicheren Betrieb erfordern
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Ziel
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Sanierung bestehender Staudämme und Polder
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Anzahl
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0
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2
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Q2
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2026
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1 bestehender Staudamm – LESU, für den in der Dokumentation für die Genehmigung von Interventionsarbeiten der Schluss gezogen wurde, dass es keine praktikablen Alternativen zur Verringerung des Hochwasserrisikos gibt und das Projekt den DNSH-Anforderungen entspricht, muss saniert werden.
Zusätzlich ist ein Polder – SALARD – zu rehabilitieren.
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18
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Investition 5: Angemessene Ausstattung der für die Flusseinzugsgebiete zuständigen Behörden mit Mitteln für die Hochwasserüberwachung, -prävention und -bewältigung
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Ziel
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Ausstattung der für die Flusseinzugsgebiete zuständigen Behörden
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Anzahl
|
0
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11
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Q2
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2026
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Erwerb der folgenden Ausrüstung für 11 Verwaltungen von Flusseinzugsgebieten, die unter anderem Folgendes umfassen kann:
—Maschinen für rauen Geländezugang und Eingriffe, Amphibienzugang und Transport mobiler Sandsäcke in schwer zugänglichen Gebieten. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, muss die im Rahmen dieser Maßnahme erworbene Maschine aus ökologischer Sicht die beste verfügbare Technologie sein;
—Drohnen mit LIDAR/Flir/Photogrammetrie-Sensoren;
geoelektrische Widerstands-/Georadartechnologien von Deichkörpern;
—Hardware- und Softwareinfrastruktur für die Datenanalyse und -speicherung, die von der oben genannten Ausrüstung erfasst werden.
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B.KOMPONENTE 2: Schutz der Wälder und der biologischen Vielfalt
Ziel der Komponente ist es, die nationalen Waldbewirtschaftungsverfahren mit den Verfahren zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz der Umwelt zu harmonisieren und den Übergang zu einem klimaneutralen Europa sicherzustellen, indem neue Waldgebiete geschaffen und geschädigte Lebensräume wiederhergestellt werden.
Die Komponente umfasst zwei Reformen und fünf Investitionen.
Mit den in der Komponente enthaltenen Maßnahmen sollen einige Herausforderungen angegangen werden, die in der länderspezifischen Empfehlung hervorgehoben werden, die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere unter anderem auf die Umweltinfrastruktur (länderspezifische Empfehlung 4, 2019 und länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
B.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte
Ziel der Reform ist es, einen Rechtsrahmen für eine nachhaltige Forstpolitik zu schaffen, die den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Die Reform besteht in der Annahme von Strategien und Rechtsakten für die Aufforstung und Wiederaufforstung, die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und die Verbesserung der Waldbewirtschaftung.
Investition 1: Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder
Ziel der Investition ist die Schaffung von Wäldern. Die Investition umfasst Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte in städtischen und nichtstädtischen Gebieten.
Investition 2: Moderne Produktionskapazitäten für forstliches Vermehrungsgut
Ziel der Investition ist der Aufbau ausreichender Kapazitäten für die Reproduktionsproduktion (Baumarten). Die Investition besteht im Bau oder in der Sanierung von Baumschulen.
Investition 3: Ermittlung potenzieller Gebiete für einen strengen Schutz natürlicher terrestrischer und mariner Lebensräume im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030
Ziel dieser Investition ist es, einen Rahmen für den Schutz der Natur zu schaffen. Die Investition besteht aus Rechtsakten zur Ausweisung streng geschützter Gebiete, die in Natura-2000-Schutzgebieten ausgewiesen sind.
Investition 4: Überwachungssystem für wilde Störe entlang der Unteren Donau
Ziel dieser Investition ist es, das Nationale Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Umweltschutz mit Ausrüstung und Fahrzeugen für die Überwachung wilder Störe entlang der unteren Donau auszustatten. Die Investition besteht in der Anschaffung von Ausrüstung und Fahrzeugen.
Investition 5: Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten
Ziel der Investition ist es, das Hochwasserrisiko zu verringern, um Menschen, Infrastruktur und sozioökonomische Ziele in Risikogebieten zu schützen sowie die Umwelt und die biologische Vielfalt durch Umweltmaßnahmen zu schützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Gewährleistung der Fischwanderung und des ökologischen Abflusses. Die Investition umfasst Modernisierungsarbeiten für den Hochwasserschutz.
B.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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22
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Reform 1: Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte
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Meilenstein
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Annahme der nationalen Forststrategie 2020-2030
|
Annahme der nationalen Forststrategie 2020-2030
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3. QUARTAL
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2022
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Die nationale Forststrategie 2020-2030 wird angenommen.
Die Strategie legt auf der Grundlage der Empfehlungen der unabhängigen Studien verbindliche Vorschriften für die Aufforstung und Wiederaufforstung wie folgt fest:
a. Anforderungen an Arten und Ökotypen, klimaresilient zu sein und keine negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu haben. Die Strategie trägt dem Bedarf an aktualisierten Leitlinien für die Anpflanzung von Bäumen in Rumänien Rechnung und schafft Schutzmaßnahmen, insbesondere um die Verwendung oder Freisetzung invasiver gebietsfremder Arten auszuschließen.
b. Anforderungen an die Erzeugung von Vermehrungsgut für Baumarten und Ökotypen, die für die künftigen voraussichtlichen klimatischen Bedingungen Rumäniens geeignet sind, in ausreichender Menge unter Beteiligung des Privatsektors, sowie Anforderungen an Maßnahmen zur Verhinderung der Schaffung kommerzieller Baumschulen für die Kurzumtriebs- oder Monokulturproduktion.
C. Anforderungen an die Aufforstung, um einen positiven Beitrag zu den Zielen der Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Wasserbewirtschaftung und des Bodenschutzes zu leisten, indem die Aufforstung oder Wiederaufforstung auf landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Naturwert, Grünland oder Feuchtgebieten verboten wird, mit Ausnahme der Wiederherstellung von Lebensräumen.
D. Anforderungen an Präventivmaßnahmen zur Erhöhung der natürlichen Aufnahmekapazität des Bodens, die in die Waldbewirtschaftungstätigkeiten aufzunehmen sind, und spezifische Anforderungen an die Anpassung an den Klimawandel, um sicherzustellen, dass die Waldbewirtschaftung auf der Artenüberwachung beruht.
e. Anforderungen an die städtische Aufforstung, die durch einen Landschaftsansatz erreicht werden sollen, der zur Stärkung der Vernetzung mit natürlichen oder naturnahen Gebieten (wie Wäldern oder landwirtschaftlichen Flächen) beiträgt, wobei der Schwerpunkt auf der Verknüpfung von Lebensräumen mit grüner Infrastruktur und ökologischen Korridoren liegt.
F. Anforderungen an Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte in Gebieten, die klimatischen Gefahren, insbesondere Dürren und Überschwemmungen, ausgesetzt und anfällig sind, und gegebenenfalls die Aufforstung oder Wiederaufforstung verringert die sich daraus ergebenden Risiken.
g. In der Strategie werden Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse zur energetischen Nutzung festgelegt.
h. Die Strategie umfasst spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, wie die vollständige Umsetzung von SUMAL, einschließlich der Überwachung des Holzeinschlags durch Fernerkundung, der Stärkung der Sanktionsregelung und gegebenenfalls anderer Maßnahmen.
I. Die Strategie umfasst auch konkrete Maßnahmen zum Schutz von Waldlebensräumen und -arten und insbesondere die Angleichung der forstwirtschaftlichen Normen an die Belange der biologischen Vielfalt.
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23
|
Reform 1: Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte
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Meilenstein
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Inkrafttreten geänderter Ministerialverordnungen mit verbindlichen Vorschriften für Aufforstung und Wiederaufforstung gemäß der nationalen Forststrategie 2020-2030
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Bestimmung in den Ministerialverordnungen über das Inkrafttreten der Änderungen
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3. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten der folgenden geänderten Ministerialverordnungen im Einklang mit den verbindlichen Vorschriften für Aufforstung und Wiederaufforstung gemäß der nationalen Forststrategie 2020-2030:
a.Erlass Nr. 766/2018 über die Ausarbeitung und Änderung von Waldbewirtschaftungsplänen, einschließlich der Bestimmungen über die Landnutzung von Waldflächen, sowie der Methodik für die Genehmigung der jährlichen Windkrafterntequoten.
b.Verordnung Nr. 1648/2000 über die Genehmigung technischer Vorschriften für Zusammensetzungen, Systeme und Technologien für die Walderneuerung und Aufforstung von degradierten Flächen
c.Erlass Nr. 1649/2000 über die Genehmigung der technischen Normen für die Pflege und Verwaltung von Ständen
d.Erlass Nr. 1650/2000 über die Genehmigung der technischen Normen für die Auswahl und Anwendung von Behandlungen
e.Erlass Nr. 1653/2000 über die Genehmigung der technischen Normen für die jährliche Kontrolle der Regenerierung
f.Erlass Nr. 1672/2000 über die Genehmigung der technischen Normen für die Waldbewirtschaftung
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24
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Reform 1: Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der Rechtsakte zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Rechtsvorschriften über Wälder
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzgebungsakte
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Q4
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2025
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Inkrafttreten von Rechtsakten:
I) Festlegung von Änderungen des strafrechtlichen Sanktionssystems;
II) Festlegung der Methoden zur Bewertung der Schädigung der Waldvegetation in Wäldern und darüber hinaus;
III) Sanktionierung von Forstdelikten, Festlegung von Berechnungsmethoden für die durch illegalen Holzeinschlag und andere forstwirtschaftliche Straftaten verursachten ökologischen und finanziellen Schäden,
IV) einschließlich Bestimmungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und zur Umstrukturierung der Waldbewirtschaftung (Regierungsbeschluss Nr. 229/2009).
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26
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Investition 1: Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder
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Ziel
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Neue Aufforstungs- oder Wiederaufforstungsflächen
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ha
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0
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18 000
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Q2
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2026
|
Neue Aufforstungs- oder Wiederaufforstungsflächen (insgesamt 18 000 ha).
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28
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Investition 1: Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder
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Ziel
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Schaffung neuer städtischer Waldgebiete
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m 2
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0
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130 000
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Q2
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2026
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Neue Flächen städtischer Wälder (insgesamt 130 000 m 2).
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29
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Investition 2: Moderne Produktionskapazitäten für forstliches Vermehrungsgut
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Ziel
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Neue oder sanierte Baumschulen
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Anzahl
|
0
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90
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Q2
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2026
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Insgesamt müssen 90 Baumschulen entweder gebaut oder saniert werden. Die Erzeugung von Vermehrungsgut umfasst Baumarten, die für die künftigen voraussichtlichen klimatischen Bedingungen Rumäniens geeignet sind.
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34
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Investition 3 Ermittlung potenzieller Gebiete für einen strengen Schutz natürlicher terrestrischer und mariner Lebensräume im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Ausweisung streng geschützter Gebiete
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte
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Q2
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2026
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Ausweisung streng geschützter Gebiete (im Sinne der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, auf die in den rumänischen Rechtsakten unter einem anderen Namen Bezug genommen werden kann), die in Natura-2000-Schutzgebieten und zusätzlichen Gebieten ausgewiesen sind.
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39
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Investition 4: Überwachungssystem für wilde Störe entlang der Unteren Donau
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Meilenstein
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Lieferung von Ausrüstung und Fahrzeugen für die Überwachung von Daten über wilde Störe
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Gelieferte Ausrüstung und Fahrzeuge
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Q2
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2026
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Lieferung von Ponton, Messbooten, Laborausrüstung, IT-Ausrüstung, SUV-Fahrzeugen und Verarbeitungssystem für künstliche Intelligenz. Die spezifischen CO2-Emissionen der zu erwerbenden Fahrzeuge müssen unter 50 g CO2/km liegen. Die zu erwerbenden Messboote müssen der unter Umweltgesichtspunkten besten verfügbaren Technologie entsprechen.
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41
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Investition 5: Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten
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Meilenstein
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Genehmigung der Projektkonzeption
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Genehmigung der Projektkonzeption
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1. QUARTAL
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2023
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Die Projektkonzeption für die Modernisierungsarbeiten für den Hochwasserschutz ist zu genehmigen. Sie umfasst Maßnahmen, die Folgendes zum Ziel haben:
-Wiederherstellung von mindestens sechs beschädigten Alluviumretentionsstrukturen zur Installation von Längsmessungen, unter anderem Fischleitern;
-Bau von mindestens 30 neuen Schwemmbauwerken, einschließlich Fischleitern und ökologischer Strömung, mit einer Höhe von höchstens 5 m;
-Die Wiederherstellung von mindestens 4 ha Land durch Wiederaufforstung, Unkrautbekämpfung oder den Bau von Zwillingszäunen;
-Die Wiederherstellung eines Sturzbetts von mindestens 30 km Länge.
Alle Maßnahmen, die im Rahmen der Bewertung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) als erforderlich ermittelt wurden, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sicherzustellen, werden in die Projektkonzeption integriert und in den Bau-, Modernisierungs-, Betriebs- und Stilllegungsphasen strikt eingehalten.
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42
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Investition 5: Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten
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Meilenstein
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Modernisierungsarbeiten für den Hochwasserschutz
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Modernisierung der Hochwasserschutzarbeiten
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Q2
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2026
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Der Projektentwurf für die Modernisierung von Hochwasserschutzprojekten gemäß Etappenziel 41 ist zu erstellen.
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B.3.
Beschreibung der Reformen für das Darlehen
Reform 2: Reform des Managementsystems für Naturschutzgebiete im Rahmen der Europäischen Biodiversitätsstrategie
Ziel dieser Reform ist es, den derzeitigen Rahmen für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zu ändern. Die Reform besteht aus einem oder mehreren Rechtsakten, um sicherzustellen, dass der bestehende Rechtsrahmen für verschiedene Sektoren, die sich auf die biologische Vielfalt auswirken, die Erhaltungsmaßnahmen in den Bewirtschaftungsplänen der Naturschutzgebiete weder beeinträchtigt noch einschränkt.
B.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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30
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Reform 2: Reform des Managementsystems für Naturschutzgebiete im Rahmen der Europäischen Biodiversitätsstrategie
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einsetzung eines interinstitutionellen Ausschusses zur Analyse des Rechtsrahmens für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts
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Q2
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2022
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Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einsetzung eines interinstitutionellen Ausschusses zur Analyse des Rechtsrahmens für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, d. h. Bildung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus, Raumorganisation, Verkehr und Energie.
Der Ausschuss wird vom Ministerium für Umwelt, Gewässer und Wälder geleitet und umfasst die Fachministerien und die nachgeordneten Behörden, die für die betreffenden Sektoren zuständig sind: Bildung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus, Raumordnung, Verkehr und Energie.
Der Ausschuss arbeitet Vorschläge zur Überarbeitung des Rechtsrahmens unter Berücksichtigung aktueller Informationen über die Verteilung und Dynamik des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen aus.
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31
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Reform 2: Reform des Managementsystems für Naturschutzgebiete im Rahmen der Europäischen Biodiversitätsstrategie
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte, der/die für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt gilt/gelten
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte
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1. QUARTAL
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2026
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Genehmigung der nationalen Biodiversitätsstrategie, der/die auch für die Sektoren Bildung, Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus, Raumordnung, Verkehr und Energie gilt/gelten.
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C.KOMPONENTE 3 Abfallbewirtschaftung,
Ziel der Komponente ist es, den Ausbau und die Modernisierung der Abfallbewirtschaftungssysteme in Rumänien zu beschleunigen, wobei der Schwerpunkt auf der getrennten Sammlung, Vermeidung, Verringerung, Wiederverwendung und Verwertung liegt, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu vollziehen.
Die Komponente besteht aus einer Reform und drei Investitionen, von denen eine Teilinvestition der Investition 1 und eine Investition durch nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung finanziert werden.
Mit den in der Komponente enthaltenen Maßnahmen sollen einige der Herausforderungen angegangen werden, die in der länderspezifischen Empfehlung hervorgehoben werden, die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere unter anderem auf die Umweltinfrastruktur (länderspezifische Empfehlungen 2019 und 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
C.1. Beschreibung der Investitionen in Form nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung
Investition 1.a „Bau freiwilliger Abfallsammelstellen“
Ziel dieser Teilinvestition ist es, freiwillige Abfallsammelzentren für administrative Gebietseinheiten zur Verfügung zu stellen. Die Investition besteht in der Errichtung freiwilliger Sammelstellen.
Diese Teilinvestition wird durch die anderen Teilinvestitionen der Investition 1 (1.b, 1.c und 1.d) ergänzt.
Investition 3: Öffentliche Überwachungs-, Kontroll- und institutionelle Kapazitäten für die Abfallbewirtschaftung
Ziel dieser Investition ist es, die öffentlichen Überwachungs-, Kontroll- und institutionellen Kapazitäten für Abfall- und Umweltmanagement zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Ausrüstung mit digitaler Ausrüstung für die Kommissare der Umweltwache und 400 Kontrollmissionen in den Bereichen Bekämpfung der Umweltverschmutzung oder Kontrolle der biologischen Vielfalt, die von den Kommissaren der nationalen Umweltwache mit digitaler Ausrüstung durchgeführt werden. Zumindest einige der Kontrollmissionen müssen sich auf die Abfallbewirtschaftung beziehen.
C.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
|
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49
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Investition 1.a Bau freiwilliger Sammelstellen
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Ziel
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Errichtung freiwilliger Sammelstellen
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0
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300
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Q2
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2026
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Für 300 freiwillige Sammelstellen sind Bescheinigungen über den Bauabschluss vorzulegen.
Die Zentren sorgen für die getrennte Sammlung von Haushaltsabfällen.
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56
|
Investition 3.a Öffentliche Überwachungs-, Kontroll- und institutionelle Kapazitäten
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Meilenstein
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Erwerb digitaler Ausrüstung
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Aufnahmebescheinigungen
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3. QUARTAL
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2025
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Für folgende Ausrüstung sind Aufnahmebescheinigungen vorzulegen:
-1 integriertes IKT-System;
-8 LKW-Scanner;
-271 Dash-Cam-Videokameras;
-16 unbemannte Luftfahrzeuge;
-8 Nutzfahrzeuge, die mit einer Funkkommunikationsausrüstung für den Transport von Überwachungsgeräten ausgestattet sind;
-709 am Körper getragene Kameras.
Die Ausrüstung wird auf die 43 Kommissare der Umweltschutzbehörde verteilt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, müssen die im Rahmen dieser Maßnahme erworbenen Fahrzeuge die aus ökologischer Sicht beste verfügbare Technologie sein.
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57
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Investition 3.b
Öffentliche Überwachung, Kontrolle und institutionelle Kapazitäten
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Ziel
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Durchführung von 400 Kontrollmissionen mit digitaler Ausrüstung
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|
Anzahl
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0
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400
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Q4
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2025
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Kontrolldokumente zu 400 Kontrollmissionen in den Bereichen Bekämpfung der Umweltverschmutzung oder Kontrolle der biologischen Vielfalt, die von den Mitgliedern der nationalen Umweltschutzbehörde mit digitaler Ausrüstung durchgeführt wurden. Zumindest einige der Kontrollmissionen müssen sich auf die Abfallbewirtschaftung beziehen.
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C.3.
Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1: Unterstützung der Governance im Bereich der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft
Ziel dieser Reform ist es, einen Rahmen für die Abfallbewirtschaftung für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu schaffen.
Die Reform besteht in der Annahme einer Strategie und eines entsprechenden Aktionsplans sowie von Rechtsakten.
Investition 1: Einrichtung integrierter Systeme für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen
Ziel dieser Investition ist es, integrierte Abfallbewirtschaftungssysteme für die getrennte Sammlung und Infrastrukturen für die Bewirtschaftung öffentlicher Abfälle einzurichten, um die Recyclingziele des Pakets zur Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Die Investition umfasst die Lieferung von Öko-Inseln, den Bau integrierter Abfallsammelzentren in den Gemeinden Craiova, Buzău und Cluj-Napoca für die getrennte Abfallsammlung und den Bau von Abfallrecyclinganlagen.
Investition 2: Bau von Infrastruktur für die Bewirtschaftung von Dung und anderen kompostierbaren landwirtschaftlichen Abfällen
Ziel der Investition ist der Bau von Systemen zur Sammlung und Verwertung von Dung.
Die Investition besteht in der Errichtung integrierter Sammelsysteme für kompostierbare landwirtschaftliche Abfälle.
C.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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43
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Reform 1: Unterstützung der Governance im Bereich der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft
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Meilenstein
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Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft
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Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft durch Regierungsbeschluss
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3. QUARTAL
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2022
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Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage der Empfehlungen des laufenden Projekts des Instruments für technische Unterstützung.
In der Strategie werden Vorschriften für den gesamten Lebenszyklus von Produkten festgelegt und die folgenden Schlüsselelemente festgelegt:
-Regulierungs-, Finanz- und Informationsmanagementmethoden und -instrumente zur Unterstützung von Kreislaufinitiativen;
-Ermittlung der zu erfassenden Sektoren;
-Überarbeitung der ökologischen und wirtschaftlichen Anreize für Abfälle, um das Recycling praktikabler zu gestalten als die Deponierung und Verbrennung;
-Leitlinien für die Anwendung der Finanz- und Verwaltungsmethoden/-instrumente in den jeweiligen Sektoren;
-Governance-Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern (Behörden, Hochschulen, Privatsektor, gemeinnütziger Sektor und Bürgerinnen und Bürger).
Die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft trägt wirksam zu den EU-Zielen für das Recycling von Abfällen bei, insbesondere beim Recycling von Siedlungsabfällen und bei der Verringerung der hohen Deponierungsraten.
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45
|
Reform 1: Unterstützung der Governance im Bereich der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft
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Meilenstein
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Genehmigung des Aktionsplans für die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft und Durchführung der darin enthaltenen spezifischen Maßnahmen.
|
Genehmigung des Aktionsplans für die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft durch Regierungsbeschluss und Durchführung der darin enthaltenen spezifischen Maßnahmen.
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Q2
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2026
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Im Aktionsplan werden die wichtigsten Schritte der Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die zuständigen Behörden und der Zeitplan für die ermittelten Maßnahmen festgelegt. Der Plan umfasst ein Überwachungssystem und Korrekturinstrumente, um die Verwirklichung der geplanten zentralen Maßnahmen sicherzustellen. Die folgenden Maßnahmen des genehmigten Aktionsplans für die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die den Behörden übertragen wurden, wurden durchgeführt:
Aktionsbereich 15: Studie zur Ermittlung von Maßnahmen, die unter anderem technische Anforderungen, die Herstellerverantwortung, wirtschaftliche Instrumente oder freiwillige Vereinbarungen zur Förderung der getrennten Sammlung von Altölen umfassen können. (Studiu pentru identificarea măsurilor, cum ar fi cerințe tehnice, responsabilitatea producătorilor, instrumente economice sau acorduri voluntare pentru creșterea gradului de colectare separată a uleiurilor uzate.)
Maßnahme 16. Entfernung zurückgelassener Fahrzeuge aus dem öffentlichen Bereich (Îndepărtarea mașinilor abbandonate de pe domeniul public).
Maßnahme 23. Aktualisierung der Rechtsvorschriften über Lebensmittelverschwendung und Aktualisierung der Infrastruktur für die Sammlung/Spenden von Lebensmitteln zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. (Actualizarea legislației privind diminuarea risipei alimentare și îmbunătățirea Infrastructurii de colectare/donare de Alimente pentru a preveni generarea deșeurilor alimentare.)
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46
|
Reform 1: Unterstützung der Governance im Bereich der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Rechtsakte, die für die Operationalisierung einer einheitlichen Abfallbewirtschaftung im Einklang mit dem nationalen Abfallbewirtschaftungsplan erforderlich sind
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsakte über die Abfallbewirtschaftungspraxis
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3. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten von Rechtsakten, die erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung in Rumänien zu konsolidieren, insbesondere durch die Governance-Maßnahmen für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen im nationalen Abfallbewirtschaftungsplan, um die Abfallbewirtschaftungsziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie zu erreichen.
Die folgenden Rechtsakte treten in Kraft:
1. Abfallverordnung, die
wird die erweiterte Herstellerverantwortung gemäß der Abfallrahmenrichtlinie regeln. Mit der Verordnung werden auch strenge Sanktionen eingeführt, um illegale Deponierung, Abfallablagerung und Verbrennung im Freien zu verhindern.
2. Verordnung zur Änderung des Gesetzes 101/2006 (Sanitärgesetz).
3. Änderung der Verordnung 109/2007 der nationalen Regulierungsbehörde für öffentliche Versorgungsleistungen der Gemeinschaft (ANRSC) über die Tarifmethode für die Abwasserentsorgung.
Die Verordnung (Nr. 2) und die geänderte ANRSC-Verordnung (Nr. 3) regeln:
-vollständige Operationalisierung der wirtschaftlichen Instrumente (Pay-as-you-throw, Deponiesteuer und erweiterte Herstellerverantwortung);
-die Rolle der nationalen Regulierungsbehörde für öffentliche Versorgungsdienste der Gemeinschaft als nationale Regulierungsbehörde für die Tarifpolitik für Siedlungsabfälle;
-die finanziellen Verantwortlichkeiten der interkommunalen Entwicklungsverbände in Bezug auf die Projekte für integrierte Abfallbewirtschaftungssysteme.
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51
|
Investition 1.b „Lieferung digitalisierter Öko-Inseln für die getrennte Sammlung von Abfällen“
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Ziel
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Abnahmebescheinigungen für die Lieferung digitalisierter Öko-Inseln
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Anzahl
|
0
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5 000
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Q2
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2026
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Empfangsbescheinigungen für die Lieferung von 5000 digitalisierten Umweltinseln für die getrennte Sammlung von Abfällen.
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53
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Investition 1.c „Bau integrierter Zentren für die getrennte Sammlung“
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Ziel
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Errichtung integrierter Abfallsammelstellen
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Anzahl
|
0
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3
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Q2
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2026
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Abnahmebescheinigungen für den Bau von drei integrierten Abfallsammelstellen in den folgenden Gemeinden: Craiova, Buzău und Cluj-Napoca.
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54
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Investition 1.d Bau oder Lieferung von Abfallrecyclinganlagen
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Ziel
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Gebaute oder gelieferte Abfallrecyclinganlagen
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Anzahl
|
0
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9
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Q2
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2026
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Empfangsbescheinigungen für die Lieferung von 9 Abfallrecyclinganlagen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, handelt es sich bei den im Rahmen dieser Maßnahme erworbenen Fahrzeugen um die aus ökologischer Sicht beste verfügbare Technologie.
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55
|
Investition 2 Bau oder Bereitstellung von Infrastruktur für die Bewirtschaftung von Dung und anderen kompostierbaren landwirtschaftlichen Abfällen
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Ziel
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Bau integrierter Systeme für die Sammlung kompostierbarer landwirtschaftlicher Abfälle
|
|
Anzahl
|
0
|
49
|
Q2
|
2026
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49 integrierte Systeme für die Sammlung kompostierbarer landwirtschaftlicher Abfälle werden wie folgt gebaut oder geliefert:
-44 kommunale integrierte Systeme;
-ein Kompostierungssystem;
-vier Biogassysteme mit einer elektrischen Leistung von mindestens 300 kW und einer Wärmeleistung von mindestens 300 kW. Die Biogassysteme müssen die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29 bis 31 sowie die Vorschriften für Biokraftstoffe auf Lebens- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) erfüllen.
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D.KOMPONENTE 4: Nachhaltiger Verkehr
Mit dieser Komponente des Aufbau- und Resilienzplans werden mehrere Herausforderungen im Zusammenhang mit nachhaltigem Verkehr angegangen, um eine intelligente, sichere und inklusive Mobilität in Rumänien zu fördern. Er ist im Zusammenhang mit der Komponente 10 „Lokaler Fonds“ zu sehen, die ergänzende Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in städtischen Gebieten umfasst.
Ziel dieser Komponente ist es, die Nachhaltigkeit des rumänischen Verkehrssektors durch die Unterstützung seines ökologischen und digitalen Wandels zu verbessern. Die Reformen zur Unterstützung der Investitionen umfassen regulatorische Änderungen, um Anreize für einen emissionsfreien Straßenverkehr zu schaffen, die Verwaltung staatseigener Unternehmen im Verkehrssektor zu verbessern, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, einen sauberen öffentlichen Verkehr zu fördern und die Verkehrsverlagerung auf die Schiene und die Binnenschifffahrt zu fördern.
Die Reformen und Investitionen tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bei, die Rumänien 2019 und 2020 in Bezug auf die Notwendigkeit übermittelt wurden, „vorgezogene ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte und Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung“ und „Schwerpunkt der Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf nachhaltigen Verkehr“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) unter „Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2019); II) „Verbesserung der Vorbereitung und Priorisierung von Großprojekten und Beschleunigung ihrer Durchführung“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird. Investitionen in die Straßeninfrastruktur konzentrieren sich auf das TEN-V-Kernnetz, tragen zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bei und werden von erheblichen Reformen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs, zur Entwicklung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und zur Förderung eines sauberen öffentlichen Verkehrs und einer Verkehrsverlagerung begleitet.
D.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
Ziel der Maßnahme ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität durch eine Reform des Verkehrssystems in Rumänien zu unterstützen.
Die Reform umfasst Folgendes:
·Inkrafttreten der Rechtsakte zur Einführung eines neuen entfernungsabhängigen Gebührensystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung und höhere Eigentumssteuern für die umweltschädlichsten Personenkraftwagen,
·Inkrafttreten von Rechtsakten zur Förderung des Einsatzes sauberer Fahrzeuge und von Flottenerneuerungsprogrammen,
·Annahme der nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit,
·Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Straßenverkehrssicherheit in Bezug auf Überwachung, Durchsetzung und Sanktionen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrssicherheit,
·Annahme der Strategie für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur 2021-2025 und Anwendung des Aktionsplans.
Investition 1a. Modernisierung und/oder Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur.
Die Investition besteht in der Modernisierung und/oder Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur.
Die Maßnahme ergänzt die Investition 1 „Modernisierung und/oder Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur“.
Investition 3.a: Verbesserung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, der Straßenbenutzungsgebühren, des Verkehrsmanagements und der Straßenverkehrssicherheit
Ziel dieser Investition ist es, die Qualität und Effizienz der Straßeninfrastruktur zu verbessern. Die Investition besteht in der Bereitstellung neuer Autobahnabschnitte und IVS-Systeme.
Die Maßnahme wird durch die Investition 3 ergänzt. Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement.
D.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
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|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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59
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Reform 1: Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Umsetzung eines neuen entfernungsabhängigen Gebührensystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) im Zusammenhang mit Luftverschmutzung und höhere Eigentumssteuern für die umweltschädlichsten Personenkraftwagen (Pkw/Busse/Reisebusse)
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Bestimmung im Rechtsakt/in den Rechtsakten über das Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte
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Q2
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2023
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Rechtsakt(e) zur Umsetzung eines neuen entfernungsabhängigen Gebührensystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw), das Gebühren an die Luftverschmutzungsproduktion und höhere Eigentumssteuern für die umweltschädlichsten Personenkraftwagen (Pkw/Busse/Reisebusse) knüpft
Das neue Gebührensystem für Fahrzeuge umfasst:
-spezifische Höhe der entfernungsabhängigen Gebühren und klare Kriterien im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung für die Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge,
-Verwendung der Einnahmen zur Unterstützung der Straßeninstandhaltung und neuer Investitionen in nachhaltigen Verkehr,
-Zeitplan für den Beginn der Erhebung der Einnahmen im Rahmen des Gebührensystems spätestens am 1. Juli 2026.
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|
60
|
Reform 1: Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Förderung des Einsatzes sauberer Fahrzeuge und von Programmen zur Flottenerneuerung
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Bestimmung im Rechtsakt/in den Rechtsakten über das Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Förderung des Einsatzes sauberer Fahrzeuge und von Programmen zur Flottenerneuerung
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|
|
|
Q2
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2024
|
Der/die Rechtsakt(e) enthält/enthalten finanzielle und steuerliche Anreize, um
-Erhöhung der Zahl der emissionsfreien Fahrzeuge;
-schrottverschmutzende Fahrzeuge (EURO 3 oder weniger)
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61
|
Reform 1: Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
|
Ziel
|
Von öffentlichen Auftraggebern/Vergabestellen beschaffte neue saubere Fahrzeuge
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Anteil (%)
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0
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21.7/
9/
27
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Q4
|
2025
|
Der Anteil sauberer Straßenfahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 im Anschluss an ab dem 2. August 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachungen beschafft werden, beträgt: 21,7 % für leichte Nutzfahrzeuge, 9 % für Lastkraftwagen und 27 % für Busse
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62
|
Reform 1: Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
|
Meilenstein
|
Verschrottete Fahrzeuge (EURO 3 oder weniger) und Bestand an emissionsfreien Fahrzeugen
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Verschrottete Fahrzeuge und emissionsfreie Fahrzeuge in Rumänien
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1. QUARTAL
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2026
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Mindestens 250000 Fahrzeuge mit den Emissionsnormen EURO 3 oder darunter, die älter als 15 Jahre sind, werden verschrottet.
35500 emissionsfreie Fahrzeuge in Rumänien werden im Datensatz für die Fahrzeugflotte der Direktion Führerscheine und Fahrzeugzulassungen 2025 angegeben.
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65
|
Reform 1: Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
|
Meilenstein
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Annahme der nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit
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Annahme der Strategie durch Regierungsbeschluss (Sekundärrecht) und Beginn ihrer Umsetzung
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Q2
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2022
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Mit der nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit im Zeitraum 2021–2030 werden die im EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit im Zeitraum 2021–2030 und in der „Vision Null Straßenverkehrstote“ festgelegten EU-Vorschriften und Leitlinien umgesetzt, um die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf nahe Null zu senken. Als Zwischenziel übernimmt Rumänien das EU-Ziel, die Zahl der Opfer (Todesfälle und Schwerverletzte) von 2019 bis 2030 um 50 % zu verringern.
Die Strategie wird auf integrierte und multidisziplinäre Weise an alle an der Straßenverkehrssicherheit beteiligten Akteure gerichtet und umfasst Folgendes:
-Durchsetzung der Einhaltungsvorschriften, höhere Strafen für Gesetzesverstöße;
-Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzungen in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßen in Abhängigkeit von Unfalldaten/Risikoanalysen und bewährten Verfahren auf EU-Ebene, Einführung eines Geschwindigkeitsmanagementsystems und verbindlicher Sicherheitsmerkmale, Überarbeitung der Verkehrsvorschriften, einschließlich der Priorität für schutzbedürftige Nutzer,
-Verringerung der Schwarz-Hot-Spots sowohl im städtischen als auch im außerstädtischen Umfeld, einschließlich eines spezifischen Investitionsaktionsplans zur Verringerung der Zahl der Schwarz-Hot-Spots um 129 bis zum zweiten Quartal 2026 im Vergleich zu den ursprünglichen 267 Schwarz-Hot-Spots im Jahr 2021;
-schrittweise Abschaffung des nationalen Registers alter/mangelhafter Fahrzeuge, verstärkte Sicherheitsüberprüfungen und -kontrollen;
-allgemeine und berufliche Bildung, Informationskampagnen;
-Integration des Rechtssystems und Reform der intelligenten Verkehrssysteme (IVS).
Die rumänische Regierung genehmigt ein Strategiepapier für intelligente Verkehrssysteme (IVS). Die IVS-Strategie wird in Verbindung mit intermodalen Verkehrspolitiken entwickelt, um den Erfordernissen eines effizienten Betriebs in multimodalen Knotenpunkten gerecht zu werden.
Die Stelle, die für die Überwachung der Umsetzung der Strategie für die Straßenverkehrssicherheit und der wesentlichen Leistungsindikatoren zuständig ist, wird klar definiert und operationalisiert.
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66
|
Reform 1: Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Straßenverkehrssicherheit – Rechtsvorschriften zur Überwachung, Durchsetzung und Ahndung von Verkehrsdelikten
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Straßenverkehrssicherheit
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Q4
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2022
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Folgende Gesetzesänderungen zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit werden eingeführt:
-Durchsetzung der Einhaltungsvorschriften, höhere Strafen für Gesetzesverstöße;
-Überwachung von Verkehrsdelikten durch automatische Geräte (Videokameras, Sensoren);
-Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzungen in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßen in Abhängigkeit von Unfalldaten/Risikoanalysen und bewährten Verfahren auf EU-Ebene, Einführung eines Geschwindigkeitsmanagementsystems und verbindlicher Sicherheitsmerkmale, Überarbeitung der Verkehrsvorschriften, einschließlich der Priorität für schutzbedürftige Nutzer;
-schrittweise Abschaffung des nationalen Registers alter/mangelhafter Fahrzeuge, verstärkte Sicherheitsüberprüfungen und -kontrollen.
Das übergeordnete Ziel für die Straßenverkehrssicherheit besteht darin, die Zahl der Verkehrstoten im Einklang mit dem EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit 2021-2030 bis 2030 gegenüber 2019 um 50 % zu senken.
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69
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Reform 1: Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
|
Meilenstein
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Annahme der Strategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur 2021-2025 und Anwendung des Aktionsplans
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Annahme der Strategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur durch den Regierungsbeschluss Nr. 985/2020 (Sekundärrecht), Annahme des Aktionsplans und Beginn der Umsetzung
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Q4
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2021
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In der genehmigten Strategie und dem genehmigten Aktionsplan werden die zuständigen Behörden/Akteure, die Fristen für die Umsetzung, die Mittelzuweisungen und die Indikatoren genannt. Gleichzeitig legt der Minister für Verkehr und Infrastruktur zusammen mit dem C.N.C.F.C.F.R. SA einen Mechanismus mit klaren Indikatoren und Kriterien für die Priorisierung von Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur sowie die für die Umsetzung dieses Mechanismus und die Vorbereitung von Investitionsvorhaben erforderlichen institutionellen Regelungen fest.
Annahme des Aktionsplans für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur 2021-2025, der Folgendes umfasst:
-ein System mit Indikatoren für die Priorisierung von Investitionen;
-eine Struktur, die für die Projektvorbereitung zuständig ist;
-Maßnahmen zur Steigerung des Schienengüterverkehrs um mindestens 25 % im Jahr 2026 gegenüber 2020;
-gezielte Maßnahmen zur Erreichung des Ziels, die Zahl der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr um durchschnittlich 25 % gegenüber dem Ausgangswert von 2021 zu erhöhen;
-Maßnahmen zur verstärkten Nutzung neu erworbener Fahrzeuge;
-Maßnahmen zur Verlagerung von Fahrgästen von Bussen/Kleinbussen auf Eisenbahnen auf Shuttle-Strecken.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur genehmigt auch den Investitionsplan für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur für den Zeitraum 2020-2030, in dem Investitionen in den Schienenverkehr und die ERTMS-Einführung gemäß dem Aufbau- und Resilienzplan Vorrang eingeräumt wird, wodurch die Strategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur unter Berücksichtigung aller verfügbaren Finanzierungsquellen aktualisiert wird.
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75b
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Investition 1a. Modernisierung und/oder Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
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Ziel
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Bereitstellung modernisierter und/oder ausgebauter Eisenbahninfrastruktur
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Bereitstellung modernisierter und/oder ausgebauter Eisenbahninfrastruktur
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0
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561 870 000
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Q2
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2026
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Bestätigung durch Zahlungsbescheinigungen, dass ein Gesamtbetrag von 561,87 Mio. EUR für die Modernisierung und/oder Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur für die Lose 1 und 2 des Abschnitts Cluj-Napoca-Episcopia Bihor zertifiziert wurde.
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530
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Investition 3 a). Verbesserung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, der Straßenbenutzungsgebühren, des Verkehrsmanagements und der Straßenverkehrssicherheit
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Meilenstein
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Bau neuer Straßen
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Neubau von Straßen
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Q2
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2026
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Vom öffentlichen Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass 95,9 km Straßeninfrastruktur – Autobahnen – A7, Abschnitt Focsani – Bacau – gebaut wurden.
Intelligentes Verkehrssystem (IVS): neuer Autobahnabschnitt, der mit den neuen IVS- und IVS-Elementen für das rumänische Autobahnnetz ausgestattet ist.
Infrastruktur für elektrische Ladestationen.
Waldvorhänge: 170,92 ha Bäume.
Die zufrieden stellende Erfüllung der Etappenziele 59, 60 und 69 in Bezug auf die Genehmigung des rechtlichen und strategischen Rahmens, der darauf abzielt, die Nutzung umweltschädlicher Fahrzeuge zu verringern und Anreize für die Nutzung saubererer Verkehrsträger zu schaffen, ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Investition 3a mit den DNSH-Anforderungen im Einklang steht.
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D.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 2: Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance
Ziel dieser Reform ist es, die Qualität der Verkehrsdienstleistungen zu verbessern, indem die Unternehmensführung reformiert und die Leistungsfähigkeit der staatseigenen Unternehmen, die im Verkehrssektor tätig sind, gesteigert wird.
Die Reform umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Leistungsfähigkeit staatseigener Unternehmen, die im Verkehrssektor tätig sind.
Investition 1: Modernisierung und/oder Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
Ziel dieser Investition ist die „Modernisierung“ der Eisenbahninfrastruktur.
Die Investition besteht in der Modernisierung und/oder Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur.
Die Maßnahme ergänzt die Investition 1a. Modernisierung und/oder Ausbau der Eisenbahninfrastruktur.
Investition 2: Rollendes Eisenbahnmaterial
Ziel dieser Investition ist es, die Qualität der öffentlichen Schienenpersonenverkehrsdienste zu verbessern.
Die Maßnahme besteht in der Modernisierung von Fahrzeugen.
Investition 3: Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement
Ziel dieser Investition ist es, die Qualität und Effizienz der Straßeninfrastruktur zu verbessern.
Die Investition umfasst den Bau neuer Autobahnabschnitte.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 3a „Verbesserung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, der Straßenbenutzungsgebühren, des Verkehrsmanagements und der Straßenverkehrssicherheit“.
Investition 5: Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit
Ziel dieser Investition ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen. Die Investitionen bestehen in der Beseitigung eines Teils der bestehenden „schwarzen Flecken/Hotspots“.
D.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Meilenstein/
Ziel
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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78
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Reform 2: Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 50/2021 zur Genehmigung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 55/2016 über die Umstrukturierung der National Company of Highways and National Roads in Romania – S.A. (C.N.A.I.R.) und die Gründung der National Road Investment Company – S.A. (C.N.I.R.)
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 50/2021
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Q2
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2021
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Das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform der C.N.A.I.R. und die Gründung einer neuen Road Investment Project Management Company (C.N.I.R.). Das Gesetz wurde vom Parlament gebilligt und trat im April 2021 in Kraft. Neben den Rechtsvorschriften (Primär- und Sekundärrecht) umfasst das gesamte Regulierungspaket (Anweisungen, Beschlüsse des Verwaltungsrats, mit den Managementteams unterzeichnete Managementverträge) Folgendes:
-Klare Leistungsindikatoren, die auf die Mandate der Ausschüsse und die wesentlichen Leistungsindikatoren, Sanktionen und Anreize im Falle der Nichteinhaltung abgestimmt sind, um die finanzielle Leistung (Einnahmen, Rentabilität, Beteiligung des Staatshaushalts) und die Leistung der erbrachten Dienstleistung (z. B. durch Umfragen zur Nutzerzufriedenheit) für beide Unternehmen zu bewerten;
-Corporate-Governance-Standards im Einklang mit dem O.E.C.D.-Rahmen (Berufsräte werden in einem offenen, wettbewerbsorientierten und transparenten Verfahren ausgewählt).
Das Primär- und Sekundärrecht muss geändert werden, um die Tätigkeiten des Unternehmens effizienter zu gestalten und die Befugnisse und institutionellen Mechanismen der C.N.A.I.R. neu auszurichten.
Insbesondere behält die C.N.A.I.R. die derzeitigen Aufgaben in Bezug auf die Straßeninstandhaltung sowie bestehende Investitionen sowohl auf der Ebene von Großprojekten als auch auf der Ebene kleinerer Projekte. Es gibt einen Übergangszeitraum von drei Jahren, in dem C.N.A.I.R. und C.N.I.R. parallel Investitionsprojekte durchführen, bis C.N.I.R. voll funktionsfähig ist und alle größeren Investitionsprojekte von C.N.I.R. verwaltet werden.
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79
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Reform 2: Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance
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Meilenstein
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Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats von C.N.A.I.R., C.N.I.R., C.F.R., Metrorex, C.F.R. Călători.
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Von der Generalversammlung der Interessenträger validierte Mandate
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Q4
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2022
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Die Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Vorstands staatseigener Verkehrsunternehmen (C.N.A.I.R., C.N.I.R., C.F.R., Metrorex, C.F.R. Călători) erfolgt
-auf der Grundlage eines transparenten und wettbewerblichen Verfahrens,
-mit einer Laufzeit von vier Jahren, um sicherzustellen, dass mittel- und langfristige Effizienzpläne umgesetzt werden;
-Vergütung der Vorstandsmitglieder auf der Grundlage von Leistungsindikatoren (KPI) in Verbindung mit der langfristigen finanziellen Tragfähigkeit (KPI, die für das Profil jedes Unternehmens relevant sind) und der Leistung der von jedem Unternehmen erbrachten Dienstleistung (z. B. auf der Grundlage einer Umfrage zur Kundenzufriedenheit);
-im Einklang mit den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung im Einklang mit der Reform der staatseigenen Unternehmen zur Änderung des Gesetzes 111/2016.
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81
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Reform 2: Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance
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Ziel
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Verringerung des Anteils der Personenzüge mit Verspätung
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Anteil (%)
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0
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20
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Q2
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2026
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Der Prozentsatz der Personenzüge, die mehr als 30 Minuten verspätet sind, wird im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem ersten Halbjahr 2020 auf der Grundlage amtlicher Daten, die auf der von Informatica Feroviara S.A. verwalteten nationalen digitalen Eisenbahnplattform erfasst sind, um mindestens 20 % verringert.
Für die Zwecke der Erreichung dieses Ziels werden nur Liniendienste, die sowohl im ersten Halbjahr 2020 als auch im ersten Halbjahr 2026 durchgeführt werden, in die Berechnung einbezogen.
Verspätungen, die durch externe oder sekundäre Faktoren verursacht werden, die weder dem Infrastrukturbetreiber noch dem Eisenbahnunternehmen im Sinne des Gesetzes Nr. 202/2016 zuzurechnen sind, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
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75 a
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Investition 1: Modernisierung und/oder Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
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Ziel
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Bereitstellung modernisierter und/oder ausgebauter Eisenbahninfrastruktur
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Bereitstellung modernisierter und/oder ausgebauter Eisenbahninfrastruktur
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EUR
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0
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718 012 153
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Q2
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2026
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Bestätigung durch Zahlungsbescheinigungen, dass ein Gesamtbetrag von 718,01 Mio. EUR für die Modernisierung und/oder Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur für Los 2 des Abschnitts Arad-Timișoara-Caransebeș und Los 3 und 4 des Abschnitts Cluj-Napoca-Episcopia Bihor bescheinigt wurde.
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76
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Investition 1: Modernisierung und/oder Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
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Meilenstein
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Wege für „Schnellgewinn“-Projekte
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Streckenkilometer für „Schnellgewinn“-Projekte
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Q2
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2026
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Vom öffentlichen Auftraggeber unterzeichnete Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten, aus denen hervorgeht, dass 1 527,85 km der Gleise für „Schnellgewinn“-Projekte, die eine Erhöhung der Geschwindigkeit um 15 % (durchschnittliche Geschwindigkeit auf mindestens 100 km/h) ermöglichen, modernisiert und/oder modernisiert wurden.
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77
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Investition 2: Rollendes Eisenbahnmaterial
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Meilenstein
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U Fahrzeuge mit Neigung
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Abnahme u pgradierter Fahrzeuge
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Q2
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2026
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Vom Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Annahme
-36 umgerüstete Elektrolokomotiven;
-14 Rangierlokomotiven, die von Diesel auf Strom und Plug-in umgerüstet wurden;
-64 umgerüstete Schienenfahrzeuge.
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84a
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Investition 3 „Steigerung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement“
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Ziel
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Bau einer neuen Straße auf der Autobahn A7, Abschnitt Bacau – Pascani, Los 1
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Betrag (EUR)
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0
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294 900 000
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Q2
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2026
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Bestätigung durch Zahlungsbescheinigung, dass ein Gesamtbetrag von 294,90 Mio. EUR für den Bau der Autobahn A7, Abschnitt Bacau – Pascani, Los 1, bescheinigt wurde.
Der Vertrag enthält Bestimmungen für den Begünstigten, 33,4 ha Waldvorhänge zu errichten, eine Infrastruktur für elektrische Ladepunkte aufzubauen und intelligente Verkehrssysteme (IVS) zu installieren.
Die zufrieden stellende Erfüllung der Etappenziele 59, 60 und 69 in Bezug auf die Genehmigung des rechtlichen und strategischen Rahmens zur Verringerung der Nutzung umweltschädlicher Fahrzeuge und zur Schaffung von Anreizen für die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsträger ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Investition 3 mit der DNSH-Anforderung im Einklang steht.
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84b
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Investition 3 „Steigerung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement“
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Ziel
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Bau einer neuen Straße auf der Autobahn A7, Abschnitt Bacau – Pascani, Los 2
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Betrag (EUR)
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0
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230 090 000
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Q2
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2026
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Bestätigung durch Zahlungsbescheinigung, dass ein Gesamtbetrag von 230,09 Mio. EUR für den Bau der Autobahn A7, Abschnitt Bacau – Pascani, Los 2, bescheinigt wurde.
Der Vertrag enthält Bestimmungen für den Begünstigten, 20,6 ha Waldvorhänge zu pflanzen, eine Infrastruktur für elektrische Ladepunkte aufzubauen und intelligente Verkehrssysteme (IVS) zu installieren.
Die zufrieden stellende Erfüllung der Etappenziele 59, 60 und 69 in Bezug auf die Genehmigung des rechtlichen und strategischen Rahmens zur Verringerung der Nutzung umweltschädlicher Fahrzeuge und zur Schaffung von Anreizen für die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsträger ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Investition 3 mit der DNSH-Anforderung im Einklang steht.
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84c
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Investition 3 „Steigerung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement a“
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Ziel
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Bau einer neuen Straße auf der Autobahn A7, Abschnitt Bacau – Pascani, Los 3
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Betrag (EUR)
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0
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217 100 000
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Q2
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2026
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Bestätigung durch Zahlungsbescheinigung, dass ein Gesamtbetrag von 217,10 Mio. EUR für den Bau der Autobahn A7, Abschnitt Bacau – Pascani, Los 3, bescheinigt wurde.
Der Vertrag enthält Bestimmungen für den Begünstigten, 25,99 ha Waldvorhänge zu errichten, eine Infrastruktur für elektrische Ladepunkte aufzubauen und intelligente Verkehrssysteme (IVS) zu installieren.
Die zufrieden stellende Erfüllung der Etappenziele 59, 60 und 69 in Bezug auf die Genehmigung des rechtlichen und strategischen Rahmens zur Verringerung der Nutzung umweltschädlicher Fahrzeuge und zur Schaffung von Anreizen für die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsträger ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Investition 3 mit der DNSH-Anforderung im Einklang steht.
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84d
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Investition 3 „Steigerung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement“
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Ziel
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Bau einer neuen Straße auf der Autobahn A1 Margina – Holdea
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Betrag (EUR)
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0
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283 920 000
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Q2
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2026
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Bestätigung durch Zahlungsbescheinigung, dass ein Gesamtbetrag von 283,92 Mio. EUR für den Bau der Autobahn A1, Margina – Holdea, bescheinigt wurde.
Der Vertrag enthält Bestimmungen über die Installation intelligenter Verkehrssysteme (IVS) durch den Zuschussempfänger.
Die zufrieden stellende Erfüllung der Etappenziele 59, 60 und 69 in Bezug auf die Genehmigung des rechtlichen und strategischen Rahmens zur Verringerung der Nutzung umweltschädlicher Fahrzeuge und zur Schaffung von Anreizen für die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsträger ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Investition 3 mit der DNSH-Anforderung im Einklang steht.
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85 a
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I nvestment 5 (Ernte 5) Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit
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Ziel
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Straßenverkehrssicherheit: schwarze/heiße Punkte entfernt
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Anzahl
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0
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45
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Q2
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2026
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45 schwarze/heiße Punkte für die Straßenverkehrssicherheit sind zu entfernen.
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85b
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Investition 5: Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit
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Ziel
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Straßenverkehrssicherheit: schwarze/heiße Punkte entfernt
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Anzahl
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46
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91
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Q2
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2026
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46 schwarze/heiße Punkte für die Straßenverkehrssicherheit sind zu entfernen.
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E.KOMPONENTE 5: Renovierungswelle
In seiner nationalen langfristigen Renovierungsstrategie schätzt Rumänien, dass 12,8 Mrd. EUR in Gebäuderenovierungen investiert werden müssen, um bis 2030 eine Verringerung des Endenergieverbrauchs um 0,83 Mio. t RÖE gegenüber dem Basisszenario zu erreichen.
Ziel der Komponente ist es, die Geschwindigkeit und Qualität der energetischen Renovierungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu erhöhen und gleichzeitig die Herausforderung des Schutzes des Kulturerbes anzugehen. Die Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch im Einklang mit den in der nationalen langfristigen Renovierungsstrategie festgelegten Zielen für 2030 zu senken.
Mit diesen Investitionen und Reformen werden die länderspezifischen Empfehlungen Rumäniens der letzten zwei Jahre umgesetzt, wonach der Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf CO2-armen Technologien und Energieeffizienz liegen sollte (länderspezifische Empfehlung 4, 2019) und der Schwerpunkt auf Investitionen in den ökologischen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, gelegt werden sollte (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
E.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1.a. Einrichtung eines Fonds für die Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
Ziel der Investition ist es, die Renovierung von Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden in Rumänien zu unterstützen, um die Energieeffizienz zu erhöhen.
Die Investition umfasst zwei Achsen:
-Schwerpunkt 1 – eine nationale Förderregelung für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Mehrfamilienhäusern.
-Schwerpunkt 2 – eine nationale Förderregelung für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude.
Diese Maßnahme ergänzt Investition 1. Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands.
Investition 4: Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude
Ziel dieser Investition ist es, die energetische Renovierung historischer Gebäude zu unterstützen.
Die Investition besteht aus: Ausstattung eines Labors für die Prüfung von Materialien und technologischen Lösungen für die energetische Sanierung historischer Gebäude; II) Ausstattung von drei Zentren: ein Zentrum für die Sammlung und Wiederverwendung von Baustoffen aus Abbrucharbeiten an historischen Gebäuden, ein Zentrum für die Instandhaltung historischer Gebäude und ein Schulungszentrum; III) Durchführung von Schulungen zur energetischen Sanierung historischer Gebäude.
E.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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103a
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Investition 1.a. Einrichtung eines Fonds für die Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Ziel
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Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern
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Anzahl (m 2)
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0
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2 209 612
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Q2
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2026
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Die energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern umfasst:
1)60 000 m² integrierte Projekte mit mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen;
2)1 999 612 m² mäßige Renovierung (d. h. Renovierung mit mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen),
3)150 000 m² umfassende Renovierung (d. h. eine Renovierung, bei der mindestens 60 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden).
Die energetischen Renovierungen müssen für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden, die den Status von Kulturgütern haben) zu einer Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung führen.
Die Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten, der Ex-ante-Energieauditbericht und der Ex-post-Energieausweis sind als Nachweis für die Erreichung des Ziels vorzulegen.
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106a
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Investition 1.a.
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Ziel
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Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
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Anzahl (m 2)
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0
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1 088 522
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Q2
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2026
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Die energetische Renovierung öffentlicher Gebäude umfasst:
-113 000 m² integrierte Projekte mit einer Einsparung von mindestens 30 % des Primärenergiebedarfs,
-797 522 m² mäßige Renovierung (d. h. Renovierung mit mindestens 30 % Einsparungen beim Primärenergiebedarf,
-178 000 m² umfassende Renovierung (d. h. eine Renovierung, bei der mindestens 60 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden).
Die Investition muss für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden, die den Status von Kulturgütern haben) zu einer Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung führen.
Die Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten, der Ex-ante-Energieauditbericht und der Ex-post-Energieausweis sind als Nachweis für die Erreichung des Ziels vorzulegen.
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110
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Investition 4: Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude
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Meilenstein
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Strukturen für die energetische Sanierung historischer Gebäude
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Ausstattung eines Labors und von drei Zentren für die energieeffiziente Renovierung historischer Gebäude
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Q2
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2026
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Ein Labor und drei Zentren für die energieeffiziente Renovierung historischer Gebäude sind wie folgt ausgestattet:
— ein Laboratorium für die wissenschaftliche Prüfung von Materialien und technologischen Lösungen für historische Gebäude;
— ein Zentrum für die Demontage, Sammlung, Sortierung, Reparatur und Wiederverwendung von Baumaterialien aus historischen Gebäuden;
— ein Zentrum für die Instandhaltung historischer Gebäude; und
— ein Zentrum zur Förderung der Ausbildung von Fachkräften für die energetische Sanierung historischer Gebäude.
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112
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Investition 4: Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude
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Ziel
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Schulung von mindestens 200 Fachkräften in der energetischen Sanierung historischer Gebäude
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Anzahl
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0
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200
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Q2
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2026
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Mindestens 200 Fachkräfte müssen in der energetischen Sanierung historischer Gebäude geschult worden sein.
Der Ausbildungsnachweis wird vom Institut für nationales Erbe ausgestellt.
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E.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1: Aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung der energetischen Sanierung von Gebäuden
Ziel der Reform ist es, den Rechts- und Regelungsrahmen für Gebäuderenovierungen zu ändern. Die Reform umfasst Folgendes:
-R1.a. Verkürzung der für die Erteilung von Baugenehmigungen erforderlichen Zeit.
-R1.b. Änderung des Rechts- und Regelungsrahmens, um ehrgeizigere Ziele für energetische Renovierungen von Wohngebäuden zu erreichen und neue Leitlinien zur Unterstützung der energetischen Renovierung historischer Gebäude anzunehmen.
Reform 2: Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Förderung der Erdbebensicherheit des Gebäudebestands
Die Reform umfasst folgende Teilreformen:
-Annahme einer nationalen Strategie zur Verringerung des Erdbebenrisikos. Die Strategie umfasst einen Aktionsplan mit spezifischen Zielen zur kurz-, mittel- und langfristigen Verringerung des Erdbebenrisikos (2030, 2040 und 2050) für die verschiedenen Arten gefährdeter Gebäude, einschließlich der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Stärkung der institutionellen Kapazitäten für das Erdbebenmanagement. Mit der Reform wird ein integrierter und kohärenter Ansatz zwischen der Planung von energetischen und seismischen Renovierungen sichergestellt und die Zeit, die erforderlich ist, um die Priorisierung der Maßnahmen für den Gebäudebestand wirksam abzuschließen, von mehreren Jahren auf mehrere Monate verkürzt. Dieses Reformelement wird durch die Annahme der Strategie durch die Regierung umgesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen.
-R2.b Optimierung des Rechtsrahmens für die Verringerung des Erdbebenrisikos bei bestehenden Gebäuden. Ziel der Teilreform ist es, das bestehende Programm für die Nachrüstung des bestehenden Gebäudebestands zu verbessern, das in der Vergangenheit keinen integrierten Ansatz für seismische und energetische Renovierungen hatte. Mit der Teilreform wird das Programm in ein Mehrjahresprogramm umgewandelt, werden die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz erforderlichen Arbeiten in die Liste der förderfähigen Ausgaben aufgenommen, wird es auf öffentliche Gebäude und nicht nur auf private Gebäude ausgeweitet und wird auch die Erdbebenrisikoklasse RSII als eines der förderfähigen Kriterien aufgenommen. Dieses Reformelement wird durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden umgesetzt, und seine Umsetzung wird bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Investition 1: Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
Ziel der Investition ist es, die Renovierung von Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden in Rumänien zu unterstützen, um die Energieeffizienz zu erhöhen.
Die Investition besteht aus:
-Schwerpunkt 1 – eine nationale Förderregelung für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Mehrfamilienhäusern.
-Schwerpunkt 2 – eine nationale Förderregelung für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 1a. Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands.
Investition 2: Veröffentlichung des nationalen digitalen Gebäuderegisters
Ziel der Investition ist es, die Fortschritte bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands zu überwachen. Die Maßnahme besteht aus einem nationalen digitalen Gebäuderegister, einem IT-System.
E.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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90
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Reform 1: Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung der energetischen Renovierung von Gebäuden
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens für das mehrjährige nationale Programm zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden (Notverordnung der Regierung Nr. 18/2009)
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Änderungen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 18/2009 der Regierung
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Q4
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2022
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Mit den Änderungen des mehrjährigen nationalen Programms zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden wird das Ambitionsniveau der energetischen Renovierungen auf mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen bis zu 60 % Primärenergieeinsparungen für Wohngebäude angehoben, indem eine aktualisierte Liste der Ausgaben für maßvolle oder umfassende Renovierungen, die für eine Unterstützung in Betracht kommen, erstellt wird und indem das Ambitionsniveau der Leistungsindikatoren für im Rahmen des Programms eingereichte Projekte erhöht wird.
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91
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Reform 1: Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung der energetischen Renovierung von Gebäuden
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Meilenstein
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Der technische Rechtsrahmen für Investitionen in den Übergang zu grünen und digitalen Gebäuden ist einsatzbereit
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Veröffentlichung im Amtsblatt
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Q4
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2022
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Der technische Rechtsrahmen umfasst die folgenden angenommenen und einsatzbereiten Leitlinien:
1. Die „Leitlinien für Niedrigstenergiegebäude“ enthalten Leitlinien für die technische Umsetzung der Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude, um die zentralen Behörden der öffentlichen Verwaltung zu unterstützen, die für die Überwachung der Umsetzung der Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude zuständig sind. Die Leitlinien enthalten die einschlägigen Indikatoren und die Mechanismen für ihre Erhebung und Überwachung.
2„Die Methode für den nichtinvasiven Ansatz der Energieeffizienz historischer Gebäude“ legt Standards fest, um Energie- und Ressourceneffizienzeinsparungen bei historischen Gebäuden zu erzielen, ohne deren architektonischen und historischen Wert zu beeinträchtigen.
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92
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Reform 1: Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung der energetischen Renovierung von Gebäuden
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Ziel
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Verkürzung der für die Erteilung von Baugenehmigungen erforderlichen Zeit
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Anteil (%)
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0
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50
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Q2
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2025
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Verringerung der für die Erteilung von Baugenehmigungen erforderlichen Zeit um mindestens 50 % gegenüber 2020, von 270 Tagen auf 135 Tage.
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93
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Reform 2: Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Förderung der Erdbebensicherheit des Gebäudebestands
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Meilenstein
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Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie zur Verringerung des Erdbebenrisikos für die seismische Nachrüstung des vorhandenen Gebäudebestands
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Annahme der nationalen Strategie zur Verringerung des Erdbebenrisikos durch die Regierung.
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Q4
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2022
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In der Strategie werden die Kriterien für die Priorisierung von Investitionen in die Verringerung des Erdbebenrisikos für den bestehenden Gebäudebestand auf der Grundlage des Erdbebenrisikos für Gebäude und Gemeinschaften und der Vorteile von Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt.
Die Einführung einer Methode zur schnellen visuellen Bewertung für die zweite Stufe der Bewertung des Erdbebenrisikos trägt dazu bei, die Zeit, die erforderlich ist, um die Priorisierung der Maßnahmen für den Gebäudebestand auf der Grundlage von Schwachstellendaten wirksam abzuschließen, von mehreren Jahren auf mehrere Monate zu verkürzen.
Sie trägt den in der langfristigen Renovierungsstrategie vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Entwicklung eines verbindlichen integrierten Interventionsleitfadens Rechnung.
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94
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Reform 2: Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Förderung der Erdbebensicherheit des Gebäudebestands
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Meilenstein
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Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden
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Q4
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2022
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Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden. Das Gesetz gilt für folgende Handlungen:
-Aufnahme eines mehrjährigen Ansatzes für die Nachrüstung des vorhandenen Gebäudebestands
-Aufnahme in die Liste der teilnahmeberechtigten Personen; Ausgaben für die verschiedenen förderfähigen Arten von Arbeiten, die zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz erforderlich sind;
-Ausweitung des Programms auf öffentliche Gebäude neben Mehrfamilienhäusern;
-Einführung der seismischen Klasse RsII neben der seismischen Klasse RsI als förderfähiges Kriterium.
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95
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Investition 1: Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Meilenstein
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Zur Einführung einer nationalen Förderregelung für energetische und energieeffiziente Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Mehrfamilienhäusern
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Veröffentlichung des Ministerialerlasses zur Festlegung der Finanzierungsregelung
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1. QUARTAL
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2022
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Im Rahmen der Regelung wird die energetische Renovierung von mindestens 3,2 Mio. m² Wohngebäuden finanziert.
Im Rahmen der Regelung werden folgende Arten von Projekten finanziert:
-integrierte Projekte (Konsolidierung der Erdbebensicherheit und Energieeffizienz);
-Projekte zur energetischen Sanierung.
Das Finanzierungssystem stellt sicher, dass mindestens 90 % der Gesamtzuweisung für Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und höchstens 10 % der Zuweisung für die Erdbebenkonsolidierung und andere ergänzende Arbeiten (z. B. Brandschutz, Zugänglichkeit) verwendet werden.
Mit dem gesamten System wird sichergestellt, dass alle Verträge die einschlägige Energieeffizienzanforderung einer Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts) erfüllen, was zu einer Einsparung von mindestens 30 % (mäßige Renovierung) bzw. 60 % (umfassende Renovierung) des Primärenergiebedarfs im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung führen und den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen muss.
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96
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Investition 1: Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Meilenstein
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Zur Einführung einer nationalen Förderregelung für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude
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Veröffentlichung der Verordnung zur Einführung der Regelung
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1. QUARTAL
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2022
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Im Rahmen der Regelung wird die energetische Renovierung von mindestens 1,8 Mio. m² öffentlicher Gebäude finanziert. Das System gewährleistet die folgenden Arten von Projekten:
-integrierte Projekte (Konsolidierung der Erdbebensicherheit und Energieeffizienz)
-Projekte zur energetischen Sanierung.
Das Finanzierungssystem stellt sicher, dass mindestens 90 % der Gesamtzuweisung für Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und höchstens 10 % der Zuweisung für die Erdbebenkonsolidierung und andere ergänzende Arbeiten (z. B. Brandschutz, Zugänglichkeit) verwendet werden.
Mit dem gesamten System wird sichergestellt, dass alle Verträge die einschlägige Energieeffizienzanforderung einer Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts) erfüllen, die zu einer Einsparung von mindestens 30 % (mäßige Renovierung) bzw. 60 % (umfassende Renovierung) des Primärenergiebedarfs im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung führt und den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht.
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97
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Investition 1: Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Meilenstein
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Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Wohngebäuden
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Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
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Q2
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2022
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Das Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung veröffentlicht die folgenden drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die energetische Renovierung und die integrierte Renovierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Wohngebäuden:
-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für integrierte Projekte, bei denen Maßnahmen zur Erdbebenkonsolidierung in integrierter Weise mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchgeführt werden. Die Aufforderung richtet sich an lokale Verwaltungseinheiten in Gebieten, in denen der Spitzenwert der Bodenbeschleunigung für die Erdbebenplanung a(g) gemäß der Zonenkarte des rumänischen Hoheitsgebiets im Code of seismic design P100-1 mindestens 0,2 g für IMR=225 Jahre beträgt. Die Spezifizierung der Aufforderung erfordert, dass Gemeinschaften, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, Vorrang eingeräumt wird.
-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Renovierungsprojekte zur Verbesserung der Energieeffizienz für Gemeinschaften, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, mit einem Budget von mindestens 20 % der Mittelzuweisung für Investition 1, Achse 1, die der Energieeffizienz entspricht.
-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für territoriale Renovierungsprojekte zur Verbesserung der Energieeffizienz, die allen lokalen Verwaltungseinheiten offen stehen, einschließlich der sechs Sektoren Bukarests pro Bezirk, je nach Anzahl der Mehrfamilienhäuser und Einwohnerzahl des Bezirks.
Gebäude, die in die Erdbebenrisikoklassen RsI und RsII eingestuft sind, werden bei Energieeffizienzaufträgen, die im Rahmen der zweiten und dritten Aufforderung vergeben werden, ausgeschlossen.
Alle drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthalten Auswahlkriterien, nach denen in allen Verträgen für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts) die einschlägige Anforderung an die Energieeffizienz festgelegt wird, den Energieverbrauch für die Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung zu senken, was zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 30 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung (mäßige Renovierung) führen muss. Im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen 10 % der Mittel für Projekte ausgegeben werden, die im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 60 % (umfassende Renovierung) führen.
Die Investition betrifft nicht den Austausch von Gaskesseln.
Wurden nach der ersten Runde Mittel nicht vertraglich gebunden, so werden die verbleibenden Mittel allen lokalen Verwaltungseinheiten zu denselben Bedingungen nach dem Windhundverfahren zur Verfügung gestellt.
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98
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Investition 1: Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Meilenstein
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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) (öffentliche Gebäude)
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Veröffentlichung der Ausschreibungsspezifikationen
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Q2
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2022
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Vom Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die energetische Sanierung und die integrierte Renovierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude für einen grünen und widerstandsfähigen Wandel:
-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für integrierte Projekte, bei denen Maßnahmen zur Erdbebenkonsolidierung in integrierter Weise mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchgeführt werden. Die Aufforderung richtet sich an lokale Verwaltungseinheiten in Gebieten, in denen der Spitzenwert der Bodenbeschleunigung für die Erdbebenplanung a(g) gemäß der Zonenkarte des rumänischen Hoheitsgebiets im Code of seismic design P100-1 mindestens 0,2 g für IMR=225 Jahre beträgt.
-Aufruf zu maßvollen (80 %) und umfassenden (20 %) energetischen Renovierungsprojekten für zentrale Behörden, Bezirksräte, Bezirksgemeinden und andere Gemeinden, einschließlich der sechs Sektoren von Bukarest.
Gebäude der Erdbebenrisikoklassen RsI und RsII sind von den im Rahmen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Aufträgen ausgeschlossen.
Die beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthalten Auswahlkriterien, nach denen in allen Verträgen für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts) die einschlägige Energieeffizienzanforderung einer Verringerung des Energieverbrauchs für Heizzwecke um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für Heizzwecke vor der Renovierung festgelegt wird, was zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 30 % (mäßige Renovierung) gegenüber dem Zustand vor der Renovierung führen muss. Im Rahmen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen 20 % der Mittel für Projekte ausgegeben werden, die im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 60 % (umfassende Renovierung) führen.
Die Investitionen umfassen nicht den Austausch von Gaskesseln.
Wenn nach der ersten Runde Mittel nicht vergeben wurden, werden die verbleibenden Mittel allen Gemeinden nach dem Windhundverfahren zu denselben Bedingungen zur Verfügung gestellt.
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99
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Investition 1: Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Wohngebäuden
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Unterzeichnung der Verträge
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Q4
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2022
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Die Unterzeichnung von Verträgen für die energetische Renovierung und die integrierte Renovierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für den Übergang zu grünen und widerstandsfähigen Gebäuden (Wohngebäude) erfolgt im Einklang mit den Bedingungen der Etappenziele 95 und 97.
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100
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Investition 1: Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude
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Unterzeichnung der Verträge
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Q4
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2022
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Die Unterzeichnung von Verträgen für die energetische Renovierung und die integrierte Renovierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für den Übergang zu grünen und widerstandsfähigen Gebäuden (öffentliche Gebäude) erfolgt im Einklang mit den Bedingungen der Etappenziele 96 und 98.
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103
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Investition 1: Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Ziel
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Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern
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Anzahl (m 2)
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0
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1 051 792
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Q2
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2026
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Die energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern umfasst:
-981 792 m² mäßige Renovierung (d. h. Renovierung mit mindestens 30 % Einsparungen beim Primärenergiebedarf,
-70 000 m² umfassende Renovierung (d. h. eine Renovierung, bei der mindestens 60 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden).
Die energetische Renovierung muss für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden, die den Status von Kulturgütern haben) zu einer Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung führen.
Die Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten, der Ex-ante-Energieauditbericht und die Ex-post-Gesamtenergieeffizienz sind als Nachweis für die Erreichung des Ziels vorzulegen.
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106
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Investition 1:
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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Ziel
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Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
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Anzahl (m 2)
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0
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286 709
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Q2
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2026
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Die energetische Renovierung öffentlicher Gebäude umfasst:
-25 253 m² integrierte Projekte mit einer Einsparung von mindestens 30 % des Primärenergiebedarfs,
-216 456 m² mäßige Renovierung (d. h. Renovierung mit mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen),
-45 000 m² umfassende Renovierung (d. h. eine Renovierung, bei der mindestens 60 % der Primärenergieeinsparungen erzielt werden).
Die energetische Renovierung muss für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts) zu einer Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für die Heizung vor der Renovierung führen.
Die Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten, der Ex-ante-Energieauditbericht und der Ex-post-Energieausweis sind als Nachweis für die Erreichung des Ziels vorzulegen.
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107
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Investition 2: Veröffentlichung des nationalen digitalen Gebäuderegisters
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Meilenstein
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Veröffentlichung des nationalen digitalen Gebäuderegisters
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Das nationale digitale Gebäuderegister ist online verfügbar, mit einem Pilotabschnitt, der Informationen über die im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans renovierten Gebäude enthält.
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Q2
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2026
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Das nationale digitale Register überwacht Daten über energetische Renovierungen (Energieeinsparungen, Emissionsminderung) und Daten über Erdbebenanfälligkeit.
Das Gebäuderegister enthält eine georeferenzierte Datenbank öffentlicher und privater Gebäude, die das Geoportal INSPIRE ergänzt und mit städtischen Datenbanken auf lokaler Ebene und anderen nationalen Registersystemen verknüpft und interoperabel ist. Die Logbücher sind als integriertes System Teil des nationalen digitalen Gebäuderegisters. Die Gebäudeenergiepässe sind Teil der Logbücher und enthalten alle Informationen über energiebezogene Maßnahmen in digitaler Form.
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F.KOMPONENTE 6: Energiewirtschaft
Der Energiesektor ist die größte Quelle (66 %) der Treibhausgasemissionen in Rumänien. In seinem nationalen Energie- und Klimaplan schätzt Rumänien den Investitionsbedarf im Energiesektor für den Zeitraum 2021-2030 auf rund 22,6 Mrd. EUR, um die politischen Ziele des nationalen Energie- und Klimaplans 2030 zu erreichen.
Ziel der Komponente ist es, die wichtigsten Herausforderungen des rumänischen Energiesektors in Bezug auf Dekarbonisierung und Luftverschmutzung anzugehen. Insbesondere soll die Dekarbonisierung des Energiesektors beschleunigt werden, indem Braunkohle- und Kohlekraftwerke bis 2032 schrittweise eingestellt werden und der Einsatz erneuerbarer Energien und alternativer Energiequellen wie grüner Wasserstoff erleichtert wird. Sie zielt auch darauf ab, die Flexibilität des Stromnetzes zu erhöhen, den Energiesektor zu digitalisieren und die Energieintensität der Industrie zu verringern. Die Komponente zielt auch darauf ab, die Unternehmensführung und -kontrolle staatseigener Unternehmen im Energiesektor zu verbessern.
Mit diesen Investitionen und Reformen werden die länderspezifischen Empfehlungen Rumäniens der letzten zwei Jahre umgesetzt, wonach der Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf CO2-armen Technologien und Energieeffizienz liegen sollte (länderspezifische Empfehlung 4, 2019) und der Schwerpunkt auf Investitionen für den ökologischen Wandel gelegt werden sollte, insbesondere auf saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung sowie Umweltinfrastruktur, auch in den Kohleregionen (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
F.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
Ziel dieser Reform ist die Dekarbonisierung des Energiesektors.
Die Reform besteht aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Kohleausstieg und die Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen ermöglichen.
Reform 2: Reform der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor
Ziel der Reform ist es, die Reform der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor zu unterstützen.
Die Reform besteht in der Auswahl und Ernennung von Mitgliedern des Leitungs- und Aufsichtsorgans auf der Grundlage eines transparenten und wettbewerblichen Verfahrens.
Reform 3: Umweltgerechte Haushaltsplanung
Ziel dieser Reform ist es, die Auswirkungen der Haushaltspolitik auf die Klima- und Umweltziele zu überwachen und zu bewerten.
Die Reform besteht in der Anwendung umweltfreundlicher Haushaltsverfahren auf den nationalen Haushalt.
Investition 2a. Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicherung und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie
Ziel dieser Investition ist es, den Aufbau von Kapazitäten zur Erzeugung von grünem Wasserstoff zu unterstützen.
Diese Investition besteht in der Installation von Elektrolyseuren, um die Erzeugung von erneuerbarem (grünem) Wasserstoff zu ermöglichen.
F.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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113
|
Reform 1: Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Ziel
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Stilllegung von Kohlekraftwerken
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Megawatt (MW)
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0
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1 695
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Q4
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2021
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1 695 MW installierte Stromerzeugungskapazität aus Kohle wurden stillgelegt.
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114
|
Reform 1: Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekarbonisierungsgesetzes zur Annahme des Zeitplans für den Kohle-/Braunkohleausstieg
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts
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|
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Q2
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2022
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Bis zum zweiten Quartal 2022 wird ein Dekarbonisierungsgesetz (und alle sekundären Rechtsvorschriften) in Kraft treten, mit dem ein Zeitplan bis 2032 für Folgendes festgelegt wird:
-Stilllegung der gesamten installierten Stromerzeugungskapazität für Kohle/Braunkohle (d. h. 4 590 MW).
-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung stillzulegender Bergwerke (z. B. Bergung von Boden in Minengebieten wie Oberboden und Rekultivierung, Abfalldeponien, Nutzung der Bodenform nach der Stilllegung).
-Maßnahmen zur Weiterbildung (berufliche Umschulung und Umschulung) und andere Maßnahmen mit sozioökonomischen Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften.
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115
|
Reform 1: Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
Ziel
|
Stilllegung von Kohle-/Braunkohlekraftwerken
|
|
Megawatt (MW)
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1 695
|
2 355
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Q4
|
2022
|
Eine installierte Stromerzeugungskapazität von insgesamt 2 355 MW aus Stein- und Braunkohle muss stillgelegt worden sein, wovon 2 025 MW stillgelegt und 330 MW stillgelegt worden sein müssen. Die stillgelegte Kapazität wird bis 2025 stillgelegt und nur unter den in Artikel 4 des Dekarbonisierungsgesetzes festgelegten besonderen Umständen und unter uneingeschränkter Einhaltung des einschlägigen EU-Rechts, einschließlich der Vorschriften über staatliche Beihilfen, aktiviert und zur Produktion aufgefordert.
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116
|
Reform 1: Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
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Bestimmung in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Inkrafttreten
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|
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|
Q2
|
2026
|
Rechts- und Verwaltungsvorschriften treten in Kraft, um
1.Einführung der Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) als Standardfördermechanismus für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen;
2.Ermöglichung der direkten Aushandlung von Strombezugsverträgen (PPA) durch alle Energieerzeuger;
3.die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Investitionen in erneuerbare Energiequellen zu vereinfachen, kürzere und verbindliche administrative Reaktionszeiten festzulegen und Rechenschaftsverfahren für unnötige Verzögerungen einzuführen;
4.Einführung eines speziellen Rahmens für Investitionen in erneuerbare Offshore-Energien;
5.Einführung einer nachfrageseitigen Reaktion auf dem Regelreservemarkt und Ermöglichung der Beteiligung industrieller Nutzer.
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118
|
Reform 1: Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
Meilenstein
|
Unterzeichnung von Differenzverträgen für erneuerbare Energiequellen im Anschluss an Auktionsrunden
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Unterzeichnung der Verträge
|
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|
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Q4
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2025
|
Unterzeichnete Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) für die Erzeugung von Strom (mindestens 3 500 MW installierte Kapazität) aus erneuerbaren Quellen.
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119
|
Reform 1: Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
Ziel
|
Stilllegung von Kohle-/Braunkohlekraftwerken
|
|
Megawatt (MW)
|
2 025
|
3 070
|
Q4
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2025
|
Entscheidung(en) der nationalen Energieregulierungsbehörde
Entzug der Betriebsgenehmigung(en) zusammen mit der/den Zertifizierung(en) des Übertragungsnetzbetreibers, in der/denen bestätigt wird, dass eine kumulierte stillgelegte Stromerzeugungskapazität aus Stein- und Braunkohle von 3 070 MW abgeschaltet wird.
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|
119a
|
Reform 1: Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
Ziel
|
Stilllegung von Kohle-/Braunkohlekraftwerken
|
|
Megawatt (MW)
|
3 070
|
3 780
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3. QUARTAL
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2026
|
Entscheidung(en) der nationalen Energieregulierungsbehörde
Entzug der Betriebsgenehmigung(en) zusammen mit der/den Zertifizierung(en) des Übertragungsnetzbetreibers, mit der/denen die Trennung vom Netz bestätigt wird
einer stillgelegten Stromerzeugungskapazität von insgesamt 3 780 MW aus Stein- und Braunkohle, ergänzt durch Verträge über 1 200 MW erneuerbaren Stroms sowie 1 500 MWh Stromspeicher hinter dem Zähler.
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|
120
|
Reform 1: Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
Ziel
|
Zusätzliche installierte und an das Netz angeschlossene Kapazität für erneuerbare Energien
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|
Megawatt (MW)
|
4 408
|
7 408
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Q2
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2026
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Bescheinigung(en) des Stromübertragungs- oder Verteilernetzbetreibers oder der nationalen regulären Behörde über den Anschluss zum Nachweis einer Erhöhung der zusätzlichen Kapazität für erneuerbare Energien um mindestens 3 000 MW (teilweise aus anderen EU-Fonds zu finanzieren).
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121
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Reform 2: Reform der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor
|
Meilenstein
|
Verbesserung der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor
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Auswahl und Ernennung der Verwaltungsräte abgeschlossen
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Q4
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2022
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Auswahl und Ernennung der Mitglieder der Verwaltungs- und/oder Aufsichtsräte aller nationalen staatseigenen Unternehmen im Zuständigkeitsbereich des Energieministeriums (z. B. Hidroelectrica, Romgaz, Nuclearelectrica) auf der Grundlage eines transparenten und wettbewerblichen Verfahrens mit einem Mandat von vier Jahren und einem Vergütungssystem auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Ziele im Zusammenhang mit der finanziellen Leistung (z. B. Einnahmen und Rendite, Einbeziehung des Staatshaushalts) und der Leistung (z. B. auf der Grundlage einer repräsentativen Kundenzufriedenheitsumfrage durch eine unabhängige Stelle) des Unternehmens.
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122
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Reform 2: Reform der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor
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Meilenstein
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Notierung von mindestens 15 % der Aktien von Hidroelectrica an der Börse
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Abschluss des ursprünglichen öffentlichen Angebots
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Q2
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2023
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Nach der Veröffentlichung des Börsenprospekts wird eine Beteiligung von mindestens 15 % an Hidroelectrica nach einem ersten öffentlichen Angebot an der Börse gehandelt.
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123
|
Reform 3: Umweltgerechte Haushaltsplanung
|
Meilenstein
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Festlegung und Anwendung einer Methodik für die umweltgerechte Haushaltsplanung
|
Festlegung und Anwendung einer Methodik für die umweltgerechte Haushaltsplanung
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Q2
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2026
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Die Behörden wenden eine Methode zur Bewertung der Ausgaben aus dem grünen Haushalt und der Auswirkungen der Haushaltspolitik auf ökologisch nachhaltige Tätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomieverordnung und der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) an.
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131
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Investition 2a. Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicher und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie
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Ziel
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Installation von Elektrolyseuren
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Megawatt (MW H2)
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0
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45
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3. QUARTAL
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2026
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Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Installation von Elektrolyseuren mit einer Gesamtkapazität von mindestens 45 MW H2. In der/den Benachrichtigung(en) über die Einspeisung (NPT) wird der Anschluss der Elektrolyseure an das Stromübertragungs- oder -verteilernetz bescheinigt.
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F.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 4: Änderung des Rechtsrahmens für erneuerbaren Wasserstoff
Ziel der Reform ist es, den bestehenden Rechts- und Regelungsrahmen zu ändern, um die Einführung von erneuerbarem Wasserstoff zu erleichtern.
Die Reform besteht darin, dass die Änderungen des Rechtsrahmens auf der Grundlage der nationalen Wasserstoffstrategie und des zugehörigen Aktionsplans in Kraft treten.
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung über Aufbau und Resilienz hat Rumänien technische Unterstützung im Rahmen des Instruments für technische Hilfe für die Entwicklung der nationalen Wasserstoffstrategie beantragt.
Reform 5: Verringerung der Energieintensität der Wirtschaft durch Einrichtung eines nachhaltigen Mechanismus zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie
Ziel dieser Reform ist es, Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie zu erleichtern und die Widerstandsfähigkeit des Industriesektors zu erhöhen.
Diese Reform besteht in i) der Beseitigung von Hindernissen für Energieleistungsverträge, Einführung einer Marktüberwachung für Energieeffizienz, um sicherzustellen, dass die Produkte den Ökodesign-Normen entsprechen, iii) Unterstützung von KMU bei der Sensibilisierung für Energieeffizienzmaßnahmen, -programme und -vorteile; IV) Schaffung eines Überwachungssystems für die Durchsetzung der Empfehlungen aus den Energieaudits in den EHS-Sektoren; V) Einführung neuer Standards für grüne Finanzinstrumente.
Reform 6: Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors
Ziel der Reform ist es, zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors beizutragen.
Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Einführung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors.
Investition 2: Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicherung und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie
Ziel dieser Investition ist es, den Aufbau von Kapazitäten zur Erzeugung von grünem Wasserstoff zu unterstützen.
Diese Investition besteht in der Unterzeichnung von Verträgen über den Bau neuer Elektrolyseure mit einer Kapazität von mindestens 60 MW(H2).
Investition 3: Bau einer flexiblen und hocheffizienten gasbefeuerten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) in der Fernwärme
Ziel dieser Investition ist es, die Herausforderungen Rumäniens bei der Abkehr von Stein- und Braunkohle zu bewältigen.
Die Investition besteht in der Installation von Stromerzeugungskapazitäten für zukunftssichere, flexible und hocheffiziente gasbefeuerte Kraft-Wärme-Kopplung, die die Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Gase ermöglichen.
Investition 5: Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie
Ziel der Investition ist die Steigerung der Energieeffizienz der Industrie.
Die Investition besteht in der Unterstützung von Industrieprojekten zur Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Ex-ante-Emissionen.
F.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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126
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Reform 4: Schaffung eines günstigen Rechts- und Regelungsrahmens für erneuerbaren Wasserstoff
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens
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Bestimmung in den Rechtsakten über das Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens
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3. QUARTAL
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2026
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Inkrafttreten von Änderungen des Rechtsrahmens auf der Grundlage der nationalen Wasserstoffstrategie und des zugehörigen Aktionsplans. Die Änderungen
— die Beseitigung der rechtlichen Hindernisse für die Markteinführung der Integration von erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff in die Wasserstofferzeugung auf anderen Energiemärkten vorsehen, indem die Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren für die Inbetriebnahme von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Elektrolysekapazitäten verringert werden;
— die Einführung eines Rechtsrahmens für Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) für erneuerbaren Wasserstoff zur Unterstützung der Markteinführung;
— Aktualisierung der
Sicherheitsstandards, technische Normen und regulatorische Anforderungen in der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette durch die Annahme eines speziellen Wasserstoffkodex oder Regelwerks.
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127
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Reform 5: Verringerung der Energieintensität der Wirtschaft durch Einrichtung eines nachhaltigen Mechanismus zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie.
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einführung von Maßnahmen zur Erleichterung von Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts
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Q4
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2022
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einführung von Maßnahmen zur Erleichterung von Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie. Mit der Reform wird Folgendes erreicht: I) Beseitigung von Hindernissen für Energieleistungsverträge; Einführung der Marktüberwachung und Anwendung von Energieeffizienznormen, um sicherzustellen, dass die Produkte den Ökodesign-Normen entsprechen, iii) Sensibilisierung von KMU für Energieeffizienz; Schaffung eines Überwachungssystems für die Umsetzung der Empfehlungen aus den Energieaudits in den EHS-Sektoren; V) Einführung neuer Standards für grüne Finanzinstrumente.
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128
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Reform 6: Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsakten zur Einführung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Rechtsakten
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Q2
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2026
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Inkrafttreten von Rechtsakten zur Einführung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors. Mit der Reform wird Folgendes erreicht: Festlegung der Zuständigkeiten zwischen zentralen und lokalen Behörden für die Verwaltung des Wärme- und Kältesektors und Ausweitung der Anwendung des Corporate-Governance-Gesetzes auf Fernwärmeanbieter; Überprüfung des Rahmens zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit von Biomasse, um negative Auswirkungen der Nutzung von Bioenergie auf die biologische Vielfalt und die Wälder zu verhindern; III) Bestimmungen für die Diversifizierung des Energiemixes bei der Wärme- und Kälteversorgung weg von forstwirtschaftlicher Biomasse aufzunehmen; IV) Prosumenten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrfamilienhäuser und deren Zusammenschlüsse)
der Pächter) zur Erzeugung und zum Verkauf überschüssiger Solar- und möglicherweise Windenergie in flexiblerer Form und zur Einführung von Anreizen, einschließlich eines quantitativen Ausgleichs für Produktionseinheiten mit einer Leistung von bis zu 200 kW.
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129
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Investition 2: Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicherung und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen über den Bau neuer Elektrolyseure mit einer Kapazität von mindestens 60 MW H2
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Unterzeichnung der Verträge
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Q2
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2022
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Unterzeichnung von Verträgen für den Bau neuer Elektrolyseure mit einer Kapazität von mindestens 60 MW H2, mit einer erwarteten Erzeugungsmenge von mindestens 10 000 Tonnen erneuerbaren Wasserstoffs.
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133
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Investition 3: Bau einer flexiblen und hocheffizienten gasbefeuerten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Fernwärme
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen für hocheffiziente Gas-KWK- und Fernwärmeprojekte
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Unterzeichnung der Verträge
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Q2
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2022
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Unterzeichnung von Verträgen über den Bau oder die Nachrüstung von hocheffizienter Gas-KWK im Fernwärmebereich im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU. Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), insbesondere der in Anhang III festgelegten Bedingungen. Die Investitionen ersetzen mindestens die gleiche Kapazität von erheblich CO2-intensiveren Kraftwerken und/oder Wärmeerzeugungsanlagen (wie Steinkohle, Braunkohle oder Öl), was zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen führt.
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134
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Investition 3: Bau einer flexiblen und hocheffizienten gasbefeuerten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Fernwärme
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Ziel
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Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Fernwärme
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Megawatt (MWe)
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0
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83
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Q2
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2026
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Abnahmebescheinigungen für den Abschluss von Bau- und Installationsarbeiten an zwei hocheffizienten gasbefeuerten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Fernwärmesektor mit einer Gesamtkapazität von 83 MWe, die den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, bescheinigen den Anschluss der Anlage an das Stromübertragungs- oder -verteilernetz.
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140
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Investition 5: Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie
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Meilenstein
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Einleitung einer Ausschreibung für Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie
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Veröffentlichung der Leistungsbeschreibung
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Q2
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2022
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Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl von Energieeffizienzprojekten in der Industrie. Die Auswahlkriterien sehen Folgendes vor:
— das Erreichen einer Verringerung der indirekten und direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen, die über eine IT-Plattform für die Zentralisierung und Analyse des nationalen Energieverbrauchs zu überwachen ist;
— Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.
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G.KOMPONENTE 7: Digitaler Wandel
Diese Komponente des Aufbau- und Resilienzplans befasst sich mit Digitalisierungsherausforderungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung, wie Fragmentierung, Interoperabilität als wesentliches Hindernis bei der Entwicklung der auf die Endnutzer ausgerichteten digitalen Dienste, bürokratische Hindernisse bei der Erlangung von Baugenehmigungen, die für den Netzaufbau erforderlich sind, geringe grundlegende und fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Exposition gegenüber Cyberrisiken. Vor diesem Hintergrund besteht das Ziel dieser Komponente darin, all diese Herausforderungen zu bewältigen und eine kohärente und integrierte digitale Infrastruktur zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die für den Übergang zu einer digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft erforderlichen Instrumente (wie Konnektivität, Kompetenzentwicklung oder Cybersicherheit) bereitzustellen. Die Komponente umfasst insbesondere Reformen, die für die Einrichtung der staatlichen Cloud und die Gewährleistung der Interoperabilität, die Verbesserung der Konnektivität, die Verbesserung des Schutzes und der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen und die Erhöhung der digitalen Kompetenzen des öffentlichen Sektors erforderlich sind. Die Investitionen, die den Reformen zugrunde liegen, reichen von der Entwicklung der staatlichen Cloud bis hin zur Digitalisierung in den Bereichen Gesundheit, Justiz, Umwelt, Beschäftigung und Sozialschutz, Vergabe öffentlicher Aufträge, Nichtregierungsorganisationen, Konnektivität für weiße Gebiete, Gewährleistung der Cybersicherheit für verschiedene Strukturen und Verbesserung der Kompetenzen sowohl im Bereich der Cybersicherheit als auch für Beamte und die Bevölkerung insgesamt. Eine wichtige Investition betrifft die Einführung des elektronischen Personalausweises für rumänische Bürgerinnen und Bürger.
Die Komponente ist in vier Reformen und 19 Investitionen gegliedert. Diese Investitionen und Reformen sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen Rumäniens der letzten zwei Jahre zur „Verbesserung der Kompetenzen, auch im digitalen Bereich“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) sowie zur „Stärkung der Kompetenzen und des digitalen Lernens“ und zur „Schwerpunktsetzung der Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, [...] und die digitale Dienstinfrastruktur“ (länderspezifische Empfehlungen 2 und 3, 2020) umzusetzen.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
G.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems
Ziel dieser Reform ist es, die öffentliche Verwaltung durch die Einführung fortschrittlicher Technologien und die Konzentration auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen zu modernisieren und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine datengesteuerte Politikentwicklung zu schaffen und die Interoperabilität bestehender digitaler Technologien zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Reform die Entwicklung einer integrierten Architektur öffentlicher digitaler Dienste unterstützen.
Die Umsetzung dieser Reform umfasst zwei Aktionsbereiche. Erstens wird erwartet, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Interoperabilität von Informationssystemen die einheitlichen Normen und Vorschriften, die öffentliche Einrichtungen für die Entwicklung von Anwendungen in einem sicheren und nachhaltigen Umfeld anwenden müssen, im Einzelnen festgelegt werden und gleichzeitig mit dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen in Einklang stehen. Zweitens wird erwartet, dass mit dem Inkrafttreten des Cloud-Gesetzes der Regierung die Zuständigkeiten und Aufgaben in Bezug auf die Gestaltung, Umsetzung, Entwicklung und Verwaltung der Cloud-Infrastrukturen, -Technologien und -Dienste festgelegt werden. Cybersicherheit wird sowohl für den externen als auch für den internen Schutz der Cloud unter Anwendung der fortschrittlichsten und wirtschaftlich effizientesten verfügbaren Cybersicherheitslösungen gewährleistet.
Es wird erwartet, dass eine aus Fachleuten bestehende temporäre Taskforce für die Überwachung und Umsetzung aller digitalen Maßnahmen des rumänischen Aufbau- und Resilienzplans eingerichtet wird.
Reform 2: Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Förderung privater Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
Ziel dieser Reform ist es, den nationalen Ausbau von 5G-Netzen im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften zu beschleunigen und Breitbandversorgung für weiße Gebiete (kleine ländliche Gemeinden, abgelegene Ortschaften, benachteiligte bewohnte Gebiete) bereitzustellen, die digitale Kluft zwischen Stadt und Land zu überwinden, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Verfahren und Gebühren zu straffen, um die Voraussetzungen für einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Diensten und Internetzugang zu schaffen.
Die Reform umfasst mehrere Maßnahmen:
-Die Umsetzung des Fahrplans Rumäniens zur Anwendung des Konnektivitäts-Instrumentariums
. Von Rumänien wird erwartet, dass es 12 der 39 Empfehlungen des Instrumentariums auf EU-Ebene umsetzt.
-Das Inkrafttreten des Gesetzes über die Sicherheit der 5G-Netze, das vorsieht, dass Kommunikationsanbieter Technologien, Ausrüstung und Software in 5G-Netzen nur von Herstellern nutzen dürfen, die zuvor durch einen Beschluss des Premierministers auf der Grundlage der Stellungnahme des Obersten Rates der nationalen Verteidigung zugelassen wurden. Jeder Hersteller von 5G-Ausrüstung und -Software muss diese Genehmigung beantragen, die dem für Kommunikation zuständigen Ministerium vorzulegen ist.
-Die (Auktion zur) Erteilung der sogenannten „5G-Lizenzen“ (d. h. in den Frequenzbändern 700 MHz, 1 500 MHz und 3,4–3,8 GHz). Langfristige Lizenzen sind gemäß den Kriterien des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vorgesehen, um 5G wirksam zu stimulieren, den Wettbewerb zu fördern und die Rechte der Endnutzer zu stärken.
Reform 3: Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind
Ziel dieser Reform ist es, den Prozess zur Stärkung der Resilienz der öffentlichen und privaten Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Infrastrukturen sind, gegenüber Cyberrisiken fortzusetzen.
Mit der Umsetzung dieser Reform werden der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Organisation und Durchführung von Tätigkeiten in den Bereichen Cybersicherheit und Cyberabwehr, Kooperationsmechanismen und Zuständigkeiten der Institutionen in diesen Bereichen durch die Fertigstellung und das Inkrafttreten des Verteidigungs- und Cybersicherheitsgesetzes geschaffen. Darüber hinaus koordiniert das nationale Cyberint-Zentrum die Ausarbeitung der nationalen Cybersicherheitsstrategie 2021-2026, die Bestimmungen über regelmäßige Bewertungen und Aktualisierungen des regulatorischen und institutionellen Rahmens für die Cybersicherheit enthält, die darauf abzielen, die öffentlich-private akademische Partnerschaft zu stärken, um die Cyberresilienz der Gesellschaft insgesamt zu erhöhen, die Fähigkeit zur Reaktion auf Cyberangriffe und die Resilienz von Systemen, Netzen und Diensten zu entwickeln und die Rolle Rumäniens in der Cybersicherheitsarchitektur auf internationaler Ebene zu festigen.
Reform 4: Verbesserung der digitalen Kompetenz für öffentliche Dienste und digitale Bildung im Laufe des gesamten Lebens für die Bürgerinnen und Bürger
Ziel dieser Reform ist es, die Digitalisierung der Wirtschaft und den Übergang zur Industrie 4.0 zu unterstützen und den Arbeitsmarkt an die jüngsten Entwicklungen in diesem Sektor anzupassen.
Die Reform wird durch das Inkrafttreten der Änderung des Codes der Berufsklassifikationen umgesetzt, einschließlich der Definition neuer digitaler Berufe, die anderen EU-Ländern gleichwertig ist. Es werden eine Analyse sowie Konsultationen mit Hochschulen und anderen einschlägigen Interessenträgern durchgeführt.
Investition 1: Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur
Ziel dieser Investition ist die Inbetriebnahme der staatlichen Cloud-Infrastruktur unter Verwendung sicherer und energieeffizienter Technologien, um den sicheren, interoperablen und standardisierten Charakter der öffentlichen Daten zu gewährleisten.
Die Maßnahme umfasst i) den Bau von Tier-IV-Rechenzentren durch Technikgestaltung für die beiden wichtigsten Rechenzentren und von Tier-III-Rechenzentren durch Technikgestaltung für sekundäre Rechenzentren, ii) die Bereitstellung spezifischer Kommunikations- und IT-Infrastruktur, iii) den Ausbau der unterstützenden Infrastruktur (Strom, physische Sicherheitsmaßnahmen), iv) die Bereitstellung skalierbarer und hochverfügbarer IT & C-Infrastruktur in jedem Rechenzentrum. Die Rechenzentren erfüllen die
Anforderungen.
Investition 2: Cloud-Entwicklung und Migration
Ziel dieser Investition ist es, die in öffentlichen Einrichtungen verwendeten Technologien zu modernisieren, damit sie Cloud-fähig werden, und gleichzeitig neue cloud-native Anwendungen für die Cloud-Migration zu entwickeln.
Die Maßnahme besteht in der Entwicklung oder Migration von 30 staatlichen Cloud-nativen oder Cloud-fähigen digitalen Dienstanwendungen in Platform-as-a-Service (PaaS) oder Infrastructure-as-a-Service (IaaS).
Investition 3: Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste
Ziel dieser Investition ist es, die veraltete IT-Plattform für die Krankenversicherung (PIA) neu zu skalieren, zu standardisieren und zu modernisieren, um sichere und interoperable digitale Gesundheitsdienste zu gewährleisten, die den derzeitigen technologischen Anforderungen und den Interoperabilitätsanforderungen auf EU-Ebene entsprechen.
Mit der Investition wird die Digitalisierung der Einrichtungen des Gesundheitsministeriums und der öffentlichen Krankenhäuser unterstützt, indem die Datenschutzfolgenabschätzung modernisiert und integrierte IT-Systeme entwickelt werden, die die Daten-Governance verbessern und datengesteuerte Entscheidungen ermöglichen.
Investition 4: Digitalisierung der Justiz
Ziel dieser Investition ist es, den Übergang des rumänischen Justizsystems zu einem zentralisierten elektronischen Fallbearbeitungssystem zu unterstützen.
Die Investition besteht aus:
-den technischen Übergang von lokalen zu gemeinsamen zentralen Servern mit elektronischem Zugang zu den Verfahrensakten („e-Akte“).
-Unterstützung der Fertigstellung des ECRIS-V-Systems, das das zentrale Element des digitalen Wandels der Justiz in Rumänien ist.
-Einrichtung des Rechenzentrums für die Justiz, in dem ECRIS V und andere IT-Systeme untergebracht sind,
-Beschaffung von Ausrüstung, Software und Dienstleistungen für Informationstechnologie und Kommunikation (IT & C) zur Unterstützung des digitalen Wandels im Justizsektor.
Investition 5: Digitalisierung im Umweltbereich
Ziel dieser Investition ist die Einrichtung eines integrierten IT-Systems zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und einer Plattform für öffentliche Umweltdienste.
Die Investition besteht aus:
-Aufbau der erforderlichen Infrastruktur für die Überwachung, Verwaltung, Kontrolle und Gewährleistung der Integrität der Wälder und des Holztransports;
-die Digitalisierung öffentlicher Umweltdienste.
Investition 6. Digitalisierung in den Bereichen Beschäftigung und Sozialschutz
Ziel dieser Investition ist es, den Digitalisierungsgrad verschiedener Dienstleistungen im Bereich Arbeit und Sozialschutz zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Einrichtung digitaler Systeme und der Bereitstellung von Schulungen zu digitalen Kompetenzen für Arbeitnehmer für die Nationale Arbeitsagentur (ANOFM), die Arbeitsinspektion (IM) und die Nationale Agentur für Zahlungen und Sozialinspektion (ANPIS).
Investition 7: Einführung elektronischer Formulare (eForms) im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
Ziel dieser Investition ist die Einführung elektronischer Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge.
Die Investition besteht in der Analyse der etablierten Standards für die Einführung elektronischer Standardformulare im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
Investition 8. Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur
Ziel dieser Investition ist es, die Einführung elektronischer Personalausweise (eID-Karten) durch rumänische Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.
Diese Investition besteht in der Bereitstellung elektronischer Personalausweise und der Bereitstellung öffentlicher Online-Dienste, die mit den elektronischen Personalausweisen zugänglich sind.
Investition 9. Digitalisierung des Sektors der Nichtregierungsorganisationen
Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel von Nichtregierungsorganisationen (NRO) zu unterstützen und die digitale Kompetenz der Beschäftigten zu verbessern.
Die Investition umfasst eine Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen und die Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen mit NRO für Investitionen in digitale Infrastruktur, digitale Kompetenzen von Mitarbeitern und Freiwilligen, die Entwicklung von Plattformen für das Kundenbeziehungsmanagement und den Erwerb von Ausrüstung.
Investition 10. Digitaler Wandel in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes
Ziel dieser Investition ist es, die Verwaltung des öffentlichen Dienstes zu unterstützen.
Die Investition besteht in der Einrichtung von zwei interoperablen Plattformen, e-ANFP und SIMRU.
Investition 11. Unterstützung der Nutzung von Kommunikationsdiensten in weißen Flecken
Ziel dieser Investition ist die Bereitstellung eines sehr schnellen Internetzugangs für Dörfer in weißen Gebieten, in denen der Markt keine Dienstleistungen erbringen kann.
Die Investition besteht in der Erschließung von Dörfern, indem erstens völlig weißen Gemeinden, die nicht über feste Netze verfügen, in denen aber eine latente Nachfrage oder sozioökonomische Triebkräfte bestehen, und zweitens unterversorgten Gemeinden, in denen die Geschwindigkeit nicht durch die Marktkräfte unterstützt werden kann, Vorrang eingeräumt wird.
Investition 12. Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private IT- und C-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind
Ziel dieser Investition ist es, die Cybersicherheit zu verbessern und kritische Infrastrukturen zu schützen.
Die Investition besteht in der Erhöhung der Kapazität des nationalen Cyberint-Zentrums und der Gewährleistung der Cybersicherheit der Infrastrukturen öffentlicher und privater Einrichtungen.
Investition 13. Entwicklung von Sicherheitssystemen zum Schutz des staatlichen Frequenzspektrums
Ziel dieser Investition ist es, das Schutzniveau und die Verfügbarkeit von Kommunikationsdiensten zu verbessern.
Die Investition besteht aus einem neuen Netz von Sensoren, die auf nationaler Ebene verteilt und an Empfangsstandorten installiert werden, um Störungen im staatlichen Funkfrequenzspektrum automatisch zu erkennen und zu warnen.
Investition 14. Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit der Infrastrukturdienste von Internetdiensteanbietern, die für Behörden in Rumänien erbracht werden
Ziel dieser Investition ist es, die Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur des Internetdiensteanbieters (ISP) für die Behörden zu erhöhen und gleichzeitig ihre Cybersicherheit zu gewährleisten.
Die Investition besteht in der Aktualisierung und dem Ausbau des Gigabit-Internetzugangsnetzes für die öffentliche Verwaltung, der Verbesserung der Cybersicherheitskapazitäten und der Sicherung der ISP-Dienste (DNS, Web, E-Mail, Hosting).
Investition 15. Cybersicherheitskompetenzen für bestimmte Einrichtungen
Ziel dieser Investition ist es, die Verbesserung der Cybersicherheitskompetenzen bestimmter Einrichtungen zu unterstützen.
Die Investition besteht in der Erstellung und Bereitstellung eines staatlichen Cybersicherheits-Toolkits.
Investition 16: Schulungsprogramm für Beamte zu digitalen Kompetenzen
Ziel dieser Investition ist es, die fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen von Beamten zu verbessern, um die Digitalisierung öffentlicher Dienste zu unterstützen, indem die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte für den internen IT- und IKT-Betrieb erhöht wird.
Die Investition besteht aus Schulungen zum Erwerb fortgeschrittener digitaler Kompetenzen für Beamte.
Investition 17. Digitalisierung von Bibliotheken
Ziel dieser Investition ist es, die grundlegenden digitalen Kompetenzen von Gemeinschaften mit begrenztem Zugang zu digitaler Ausbildung zu verbessern.
Die Investitionen umfassen:
-die Umwandlung, einschließlich Renovierungsarbeiten, von Bibliotheken in Zentren für die Entwicklung digitaler Kompetenzen,
-Modernisierung der IT-Ausrüstung für Bibliotheken und
-Bereitstellung von Schulungen für Bürgerinnen und Bürger aus benachteiligten Gemeinschaften zur Entwicklung grundlegender digitaler Kompetenzen.
Investition 19.a „Weiterbildung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen“
Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel kleiner und mittlerer Unternehmen zu unterstützen, indem die digitalen Kompetenzen ihrer Beschäftigten verbessert werden.
Die Investition besteht in der Unterstützung der Schulung von Beschäftigten in digitalen Kompetenzen von KMU.
G.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folgezahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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142
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Reform 1: Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems
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Meilenstein
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Taskforce für die Umsetzung und Überwachung der Reformen und Investitionen im Bereich des digitalen Wandels eingerichtet und einsatzbereit
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Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Einsetzung der Task Force
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Q4
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2021
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Die Einsatzfähigkeit einer temporären Taskforce für den digitalen Wandel, die während des Durchführungszeitraums des Aufbau- und Resilienzplans 17 hochspezialisierte Vertragsstellen im Bereich der digitalen Technologien und Projektmanagementspezialisten beschäftigen soll. Die Hauptaufgaben dieses Referats sind:
-die Entwicklung und Umsetzung der sektoralen Komponenten des nationalen Aufbau- und Resilienzplans;
-Überwachung der Umsetzung der Reformen und Investitionen im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit Schwerpunkt auf wichtigen Projekten und Unterbreitung von Vorschlägen für sofortige Abhilfemaßnahmen für kritische Blöcke in enger Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Institutionen;
-Entwicklung von Systemen für das Projektleistungsmanagement zur Abdeckung spezifischer Ziele der digitalen Säule;
-Entwicklung und Regulierung des rechtlichen und methodischen Rahmens sowie der funktionalen, operativen und finanziellen Verfahren in seinem Tätigkeitsbereich;
-Entwicklung von Instrumenten für die Umsetzung der Digitalpolitik;
-Projektmanagement und Berichterstattung über alle Phasen der Verwirklichung der Ziele, die im Rahmen der digitalen Maßnahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans festgelegt wurden;
-Erfüllung aller anderen Attribute, die für die Umsetzung der Reformen und Investitionen im Zusammenhang mit dem digitalen nationalen Aufbau- und Resilienzplan erforderlich sind.
Die Taskforce wird von einem Direktor koordiniert, der dem Minister untersteht, der für das Ressort Digitalisierung zuständig ist.
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143
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Reform 1: Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems
|
Meilenstein
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Abgeschlossene Analyse der Optionen für die staatliche Cloud-Architektur
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Ergebnisbericht mit Bewertung und Empfehlungen vorgelegt
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1. QUARTAL
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2022
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Die Analyse muss Folgendes enthalten:
-die strategischen und technologischen Optionen und das Gesetzgebungs- und Regulierungspaket zur Bestimmung der Verwirklichung der staatlichen Cloud, einschließlich der Interoperabilitätsvorschriften und des staatlichen Daten-Governance-Modells;
-die Möglichkeiten für den Bau, die Lieferung, die Installation und den Betrieb ziviler und technologischer Infrastrukturen gemäß den im Plan festgelegten Fristen;
-Bestandsaufnahme der öffentlichen digitalen Anwendungen/Dienste, die derzeit von staatlichen Behörden angeboten werden, Gestaltung von Prozessen und Verfahren, die in der Produktionsphase und/oder in der Umsetzungsphase umgesetzt werden;
-Cloud-Entwicklungs-/Migrationsplan der kartierten Anwendungen.
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144
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Reform 1: Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes über die Verwaltung von Cloud-Diensten für den Regierungsbereich
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über die Governance von Cloud-Diensten
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Q2
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2022
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Mit dem neuen Gesetz wird ein allgemeiner Rahmen für die Entwicklung und Verwaltung einer Cloud-Infrastruktur geschaffen, die aus einer Reihe von Ressourcen und Diensten in den Bereichen Informationstechnologie, Kommunikation und Cybersicherheit besteht, die vom öffentlichen Sektor im Einklang mit der europäischen Cloud-Computing-Strategie und im Einklang mit dem nationalen Interoperabilitätsrahmen gemeinsam genutzt werden.
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145
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Reform 1: Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Interoperabilitätsgesetzes
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Interoperabilitätsgesetzes
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Q2
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2022
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Das neue Gesetz
-an die Bestimmungen des Europäischen Interoperabilitätsrahmens angeglichen werden
;
-Schaffung eines Rahmens/einer Governance zur Unterstützung der Auswahl einschlägiger Standards und Regeln für die Entwicklung von Anwendungen und Diensten durch den öffentlichen Sektor in einem sicheren und nachhaltigen Umfeld;
-Operationalisierung der Migration und Integration von Daten in bestehende Datenstrukturen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Interoperabilität;
-sicherstellen, dass die Umsetzung der Funktionen die Angleichung der nationalen Identifizierungs- und Genehmigungsinfrastrukturen an die der EU-Mitgliedstaaten in einem transnationalen System im Einklang mit den europäischen Vorschriften der eIDAS-Verordnung (EU) 2014/910 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt umfasst;
-Berücksichtigung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung, der in der Verordnung (EU) 2018/1724 über das einheitliche digitale Zugangstor verankert ist.
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146
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Reform 2:
Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Förderung privater Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
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Meilenstein
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Inkrafttreten des 5G-Netzsicherheitsgesetzes
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des 5G-Sicherheitsgesetzes
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Q2
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2021
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Inkrafttreten des Gesetzes über die Sicherheit des 5G-Netzes. Die wichtigsten Bestimmungen richten sich an Kommunikationsanbieter, die Technologien, Geräte und Software in 5G-Netzen nur von Herstellern nutzen dürfen, die zuvor durch einen Beschluss des Premierministers auf der Grundlage der Stellungnahme des Obersten Rates der nationalen Verteidigung zugelassen wurden. Jeder Hersteller von 5G-Ausrüstung und -Software muss diese Genehmigung beantragen, die dem für Kommunikation zuständigen Ministerium vorzulegen ist.
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147
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Reform 2:
Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Förderung privater Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
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Meilenstein
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Veröffentlichung der Ausschreibung für die Genehmigung von Telekommunikationsbetreibern zur Erteilung von 5G-Lizenzen
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Die Ausschreibung wird auf der ANCOM-Website veröffentlicht.
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Q2
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2022
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Veröffentlichung und Durchführung eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens (Auktion) für die Erteilung der sogenannten „5G-Lizenzen“ (d. h. in den Frequenzbändern 700 MHz, 1 500 MHz und 3,4–3,8 GHz).
Gemäß den Kriterien des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sind langfristige Lizenzen vorgesehen, um 5G wirksam zu stimulieren, den Wettbewerb zu fördern und die Rechte der Endnutzer zu stärken.
Das Auktionsverfahren baut auf den Erfahrungen mit früheren Frequenzauktionen in Rumänien (2012 und 2015) und mit ähnlichen jüngsten Verfahren in der EU auf und umfasst Wettbewerbsgarantien, Marktgestaltungsmechanismen und an die Lizenzen geknüpfte Bedingungen, die allesamt den Besonderheiten und der Dynamik des rumänischen Marktes gerecht werden.
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148
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Reform 2:
Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Förderung privater Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
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Meilenstein
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Die Empfehlungen des EU-Instrumentariums für Konnektivität werden umgesetzt.
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3. QUARTAL
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2022
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Die Umsetzung des rumänischen Fahrplans in Anwendung des Konnektivitäts-Instrumentariums
ist eine gemeinsame Anstrengung verschiedener Interessenträger.
Gemäß dem Entwurf des Fahrplans, der derzeit von den zuständigen Ministerien geprüft wird, setzt Rumänien bei 12 von 39 Empfehlungen Folgendes um:
24 – Förderung angemessener Mindestreservepreise
25 – Zeitliche Verfügbarkeit harmonisierter 5G-Frequenzbänder
28 – Einzelgenehmigungsregelung für das Frequenzband 24,25-27,5 GHz
31 – Struktur der wiederkehrenden Frequenznutzungsgebühren als Anreiz für die Einführung
38 – Koordinierte und gezielte Kommunikation zur Information und Aufklärung über die 5G-Einführung
39 – Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Einhaltung der geltenden EMF-Sicherheitsgrenzwerte durch die Anlagen der Funkbasisstationen.
Alle diese Empfehlungen sollen bis 2021 abgeschlossen sein.
2 – Vorlage von Mustervorschriften für den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze
3 – Bereitstellung von Informationsmaterial und Workshops für Gemeinden und andere zuständige Behörden
11 – Gewährleistung der Verfügbarkeit von Informationen aus verschiedenen Quellen und Verbesserung der Transparenz geplanter Bauarbeiten
26 – regelmäßige Überprüfung der nationalen Frequenzpläne
32 – Verwendung von Finanzhilfen als Ergänzung zur Schaffung von Investitionsanreizen
35 – Verwendung harmonisierter technischer Bedingungen, die von der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT)/dem Ausschuss für elektronische Kommunikation (ECC) entwickelt wurden, wenn gemeinsame spezielle Frequenzbereiche für notwendig erachtet werden.
Alle werden 2022 abgeschlossen.
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149
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Reform 2:
Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Förderung privater Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
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Meilenstein
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Zuteilung von Frequenznutzungsrechten
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Zugewiesene Nutzungsrechte
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3. QUARTAL
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2022
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Die Vergabe der „5G“-Frequenzlizenzen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des wettbewerblichen Auswahlverfahrens/der wettbewerblichen Versteigerung in Meilenstein 147.
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150
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Reform 3: Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind
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Meilenstein
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Annahme der nationalen Cybersicherheitsstrategie 2021-2026
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Annahme der nationalen Cybersicherheitsstrategie 2021-2026 durch die Regierung
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Q4
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2021
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Die nationale Cybersicherheitsstrategie 2021-2026 wird angenommen und enthält Bestimmungen über
-regelmäßige Bewertungen und Aktualisierungen des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Cybersicherheit,
-Stärkung der öffentlich-privaten und akademischen Partnerschaft, um die Cyberresilienz der Gesellschaft insgesamt zu erhöhen,
-Entwicklung der Fähigkeit, auf Cyberangriffe zu reagieren, und der Widerstandsfähigkeit von Systemen, Netzen und Diensten
-Konsolidierung der Rolle Rumäniens in der Cybersicherheitsarchitektur auf internationaler Ebene.
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151
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Reform 3: Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes über Verteidigung und Cybersicherheit in Rumänien
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des rumänischen Gesetzes über Verteidigung, Cybersicherheit und Sicherheit
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Q4
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2022
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Das rumänische Gesetz über Verteidigung und Cybersicherheit schafft den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Organisation und Durchführung von Tätigkeiten in den Bereichen Cybersicherheit und Cyberabwehr, Kooperationsmechanismen und Reaktionen der Institutionen in den betreffenden Bereichen.
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152
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Reform 4:
Verbesserung der digitalen Kompetenz im öffentlichen Dienst und der digitalen Bildung während des gesamten Lebens für die Bürgerinnen und Bürger
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialerlasses des Arbeitsministers und des Präsidenten des Nationalen Instituts für Statistik zur Definition neuer digitaler Berufe in der Berufsklassifikation (COR)
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Bestimmung im Erlass des Arbeitsministers und des Präsidenten des Nationalen Instituts für Statistik über das Inkrafttreten der Änderung zur Festlegung neuer digitaler Berufe im AdR.
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3. QUARTAL
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2022
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Im Ministerialerlass des Arbeitsministers und des Präsidenten des Nationalen Instituts für Statistik werden die neuen digitalen Berufe auf der Ebene der rumänischen Berufsklassifikation (COR) festgelegt, die den in den Ländern der Europäischen Union mit bewährten Verfahren im Bereich der Digitalisierung bestehenden Berufen entspricht. Es wird eine Diagnosestudie/Analyse durchgeführt, um eine Prognose des Arbeitskräftebedarfs für die nächsten fünf Jahre im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel der Wirtschaft und dem Übergang zur Industrie 4.0 zu erstellen, einschließlich Empfehlungen für die Definition neuer digitaler Berufe in der offiziellen Berufsklassifikation.
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153
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Investition 1:
Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur
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Meilenstein
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Unterzeichnung des Vertrags zur Durchführung der Investition auf der Grundlage des Ausschreibungsverfahrens zur Durchführung der Investition
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Vertragsunterzeichnung
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Q2
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2022
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Unterzeichnung des Vertrags über die Einrichtung einer staatlichen Cloud-Infrastruktur.
Die für die Ausschreibung und die Durchführung dieser Investition zuständigen Institutionen sind die Special Telecommunication Services und die Behörde für die Digitalisierung Rumäniens.
Die Einrichtung der Regierungs-Cloud umfasst mindestens die folgenden Phasen:
-Bau von konzeptionsintegrierten Tier-IV-Rechenzentren für die beiden Hauptzentren und von konzeptionsintegrierten Tier-III-Rechenzentren für die sekundären Zentren;
-Bereitstellung spezifischer Kommunikationsinfrastrukturen und Informationstechnologien (Glasfaserkabel und Hochleistungskommunikationsausrüstung);
-Entwicklung/Ausbau des Stromversorgungsnetzes für jedes Rechenzentrum, um Redundanz und Stromnachfrage zu gewährleisten;
-Verwirklichung einer skalierbaren und redundanten Klimaanlageninfrastruktur, die für jedes Rechenzentrum energieeffizient ist;
-Installation des Brandmelde- und Löschsystems für Inertgas, um den Schutz der gesamten Infrastruktur jedes Rechenzentrums zu gewährleisten;
-Umsetzung des physischen Sicherheitssystems (Zugangskontrolle, Videoüberwachung, Einbruchsschutz) für die entwickelte Infrastruktur;
-Aufbau des Infrastrukturüberwachungs- und -managementnetzes innerhalb der realisierten Anlage;
-Realisierung einer skalierbaren und hochverfügbaren IT & C-Infrastruktur (Verarbeitungsausrüstung, Speicherung, Kommunikation, Virtualisierungssoftware) in jedem Rechenzentrum;
-Erwerb der erforderlichen Lizenzen und Spezialausrüstung für die Cybersicherheit im Umkreis.
-Die Sicherheit wird vom Betreiber der staatlichen Cloud-Infrastruktur gewährleistet.
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154
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Investition 1:
Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur
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Ziel
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Öffentliche Einrichtungen, die über die Regierungs-Cloud verbunden sind
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Anzahl
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0
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30
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Q4
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2024
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Mindestens 30 öffentliche Einrichtungen, die mit der staatlichen Cloud verbunden sind und diese nutzen, mit der Möglichkeit, über die staatliche Cloud-Infrastruktur Daten untereinander auszutauschen.
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155
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Investition 1:
Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur
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Ziel
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Funktionsfähigkeit der Tier-III- und Tier-IV-Rechenzentren
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Anzahl
|
0
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4
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Q4
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2025
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Zwei Tier-III- und zwei Tier-IV-Rechenzentren, die sowohl mit Hardware- als auch mit Software-Cloud-Kapazitäten ausgestattet sind und IaaS-, PaaS- und SaaS-Dienste (Infrastructure-as-a-Service – IaaS/Platform-as-a-Service – PaaS/Software-as-a-Service – SaaS) gemäß den Bestimmungen in Etappenziel 153 funktionstüchtig erbringen.
Die Rechenzentren halten den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren“ ein.
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157
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Investition 2:
Cloud-Entwicklung und Migration
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Ziel
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Staatliche Cloud-native oder cloudfähige digitale Dienstanwendungen, die in Platform-as-a-Service (PaaS) oder Infrastructure-as-a-Service (IaaS) entwickelt oder migriert wurden
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Anzahl
|
0
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30
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Q2
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2026
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Anzahl der staatlichen Cloud-nativen oder cloudfähigen digitalen Dienstanwendungen, die im Rahmen von Platform-as-a-Service (PaaS) oder Infrastructure-as-a-Service (IaaS) gebaut oder umgestellt wurden, basierend auf der Analyse, die zur Unterstützung der Einrichtung der staatlichen Cloud durchgeführt wurde.
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158
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Investition 3: Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste
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Meilenstein
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Öffentliche Gesundheitseinrichtungen haben Mittel für die Digitalisierung erhalten
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Finanzierung von Institutionen
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Q2
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2026
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Zahlungen für mindestens 60 Projekte zur Digitalisierung von Einrichtungen mit Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich, die dem Gesundheitsministerium unterstellt sind, um die Installation von Hardware, die Entwicklung von Softwarelösungen sowie die Vernetzung und Interoperabilität von IT-Systemen/Anwendungen zu finanzieren.
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160
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Investition 3:
Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste
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Meilenstein
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Neue PIA (IT-Plattform Krankenversicherung) ist funktionsfähig
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PIA (Funktionsfähigkeit der IT-Plattform der Krankenversicherung)
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Q2
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2026
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Die neue PIA (IT-Plattform Krankenversicherung)
-Förderung des Verbunds und der Interoperabilität;
-neue Funktionen ermöglichen (z. B. Digitalisierung medizinischer Dokumente).
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161
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Investition 3: Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste
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Meilenstein
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Austausch oder Modernisierung der IT-Infrastruktur öffentlicher Krankenhäuser in Rumänien.
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Modernisierung der IT-Infrastruktur öffentlicher Krankenhäuser
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Q2
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2026
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Zahlungen an mindestens 160 öffentliche Gesundheitseinrichtungen für IT-Systeme und die digitale Infrastruktur von Einheiten des öffentlichen Gesundheitswesens. IT-Systeme von Krankenhäusern müssen mit telemedizinischen Systemen interoperabel sein.
Zahlungen für die Schulung von mindestens 3000 medizinischen Mitarbeitern, um zu lernen, wie die IT-Anwendungen betrieben werden.
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163
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Investition 4: Digitalisierung der Justiz
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Meilenstein
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Zentralisierung der Anwendungen
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Nationale (zentralisierte) elektronische Datei (E-Datei)
und an weniger Orten virtuellisiertes Fallmanagement der Justiz
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Q2
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2023
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Um eine moderne Alternative für den elektronischen Zugang zu den Verfahrensakten („e-Akte“) einzuführen, soll diese Investition
die bestehenden Erweiterungen der elektronischen Akte in einer einzigen nationalen „elektronischen Akte“ zu zentralisieren, über die die Rechtsuchenden leicht und sicher auf Dokumente in Gerichtsakten zugreifen können.
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164
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Investition 4: Digitalisierung der Justiz
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Meilenstein
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Elektronische Fallakten und Informationssystem ECRIS V und der digitale Wandel des Justizsystems
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Funktionsfähigkeit des ECRIS-V-Systems
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Q2
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2026
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Die Bereitstellung eines neuen Fallbearbeitungssystems (ECRIS V) ermöglicht die digitale Interaktion der Prozesspartei und aller interessierten Stellen mit der Justiz sowie eine verbesserte digitale Interaktion zwischen den Institutionen auf Ebene des Justizsystems. Der digitale Wandel im Justizsektor wird auch durch den Erwerb von IT- und C-Ausrüstung, Software, Dienstleistungen und technologischem Upgrade unterstützt.
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166
|
Investition 4: Digitalisierung der Justiz
|
Meilenstein
|
Einrichtung eines Rechenzentrums
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Einrichtung eines Rechenzentrums
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Q2
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2026
|
Das Justizministerium, das öffentliche Ministerium und die nachgeordneten Einrichtungen, Gerichte und sonstigen Einrichtungen auf der Ebene des Justizsystems nutzen ein neues Rechenzentrum, das mit der Regierungs-Cloud interoperabel ist.
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167
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Investition 5:
Digitalisierung im Umweltbereich
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Meilenstein
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Funktionales System zur Überwachung der rumänischen Wälder mit Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags
|
Funktionales System zur Überwachung der rumänischen Wälder mit Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags
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Q2
|
2026
|
Das System zur Überwachung der rumänischen Wälder und zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags wird in SUMAL 2.0 (Rumänisches Holzverfolgungssystem) integriert und dient der Überwachung der rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Holzernte, der Waldverjüngung, der Waldgesundheit und dem Erhaltungszustand des Lebensraums.
Das vom nationalen eTerra3-System bereitgestellte Waldkataster (Grundstücksdatenbank) wird über die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) in SUMAL 2.0 aufgenommen, um einen vollständigen Datensatz über Eigentums- und Verwaltungsrechte zu erhalten.
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168
|
Investition 5:
Digitalisierung im Umweltbereich
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Ziel
|
Öffentliche Umweltdienstleistungen online verfügbar
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Anzahl
|
0
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32
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Q2
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2026
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32 umweltbezogene öffentliche Dienste müssen funktionsfähig und online verfügbar sein und die elektronische Einreichung, Übermittlung und Verfolgung von Anträgen, Daten und Informationen über eine einheitliche digitale Plattform ermöglichen.
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169
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Investition 6. Digitalisierung in den Bereichen Beschäftigung und Sozialschutz
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Meilenstein
|
Funktionales REGES-Online-System
|
Funktionales REGES-Online-System
|
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Q4
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2024
|
Das IT-System REGES-ONLINE ist funktionsfähig und interoperabel und gewährleistet den Zugang von Behörden und Einrichtungen zur Registrierung von Daten auf der Ebene der Anwendungsprogrammierschnittstelle (API).
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170
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Investition 6. Digitalisierung in den Bereichen Beschäftigung und Sozialschutz
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Ziel
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Digitale Dienste im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz funktional
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Anzahl
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0
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3
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Q2
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2026
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Die folgenden digitalen E-Government-Dienste im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz werden funktionsfähig sein:
Digitalisierung der von der öffentlichen Arbeitsverwaltung (ANOFM) angebotenen Dienstleistungen
Digitalisierung der Kontrolltätigkeit in der Arbeitsinspektion (IM)
— Digitalisierung der Bearbeitung und Zahlung von Sozialhilfeleistungen, die von der Nationalen Agentur für Zahlungen und Sozialinspektion (ANPIS) verwaltet werden. Das nationale integrierte Sozialhilfesystem (SNIAS) behält Funktionen bei, die die Einreichung von Anträgen im Rathaus ermöglichen.
Die digitale Plattform für die Einführung des Mindesteingliederungseinkommens (VMI) ist funktionsfähig.
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171
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Investition 6. Digitalisierung in den Bereichen Beschäftigung und Sozialschutz
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Meilenstein
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Schulungen zu digitalen Kompetenzen für Beschäftigte
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Durchführung von Schulungen
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Q2
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2026
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Vom Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen, aus denen die Durchführung von Schulungen zu digitalen Kompetenzen in folgenden Bereichen hervorgeht:
-1200 Mitarbeiter der Nationalen Arbeitsagentur (ANOFM)
-1595 Beschäftigte in der Nationalen Agentur für Zahlungen und Sozialinspektion (ANPIS)
-1700 Mitarbeiter der Arbeitsinspektion (IM)
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172
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Investition 7: Einführung elektronischer Formulare (eForms) im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
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Meilenstein
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Einführung elektronischer Standardformulare in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
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Verwendete elektronische Standardformulare für Vergabeverfahren
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Q2
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2023
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Es werden elektronische Standardformulare für das öffentliche Beschaffungswesen verwendet und in die rumänische SEAP für das öffentliche Beschaffungswesen integriert.
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173
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Investition 8.
Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur
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Meilenstein
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Ausstellung elektronischer Personalausweise
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Ausstellung von eIDs
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Q2
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2026
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Ausstellung von 2100000 elektronischen Personalausweisen, die zwei digitale Zertifikate speichern können:
-eine obligatorische elektronische Signatur für fortgeschrittene elektronische Signaturen, die nach der Ausstellung des elektronischen Personalausweises gespeichert und verwendet werden kann.
-Ein von qualifizierten Zertifizierungsdiensteanbietern ausgestelltes Zertifikat für qualifizierte elektronische Signaturen, das von Bürgerinnen und Bürgern nach der Ausstellung des Ausweises von jedem qualifizierten Zertifizierungsdiensteanbieter erworben werden kann.
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174
|
Investition 8.
Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur
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Meilenstein
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Unterstützungsmaßnahmen für die Verwendung des elektronischen Personalausweises
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Entwicklung öffentlicher Online-Dienste, Entwicklung eines Frühwarnsystems, Sensibilisierungskampagne
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Q2
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2026
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Zugänglichkeit von 11 öffentlichen Online-Diensten mit dem elektronischen Personalausweis. Diese öffentlichen Online-Dienste umfassen die erforderliche IT- und C-Infrastruktur für die Kontinuität der Dienste und die Wiederherstellung der Daten. Ein Frühwarnsystem für Sicherheitsrisiken, einschließlich Cyberrisiken, muss funktionsfähig sein.
Es wird eine Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Verwendung elektronischer Personalausweise durchgeführt.
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175
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Investition 9. Digitalisierung des Sektors Nichtregierungsorganisationen
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Ziel
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Vergabe von Finanzierungsvereinbarungen an NRO für Digitalisierungsprojekte
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Anzahl
|
0
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200
|
Q4
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2025
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Unterzeichnung von 200 Finanzierungsvereinbarungen mit NRO für Digitalisierungsprojekte.
Mit den ausgewählten Projekten wird unter anderem Folgendes unterstützt:
- digitale Infrastruktur
-Verbesserung der digitalen Kompetenz von Bediensteten und Freiwilligen bei der Erbringung von Ferndiensten für Begünstigte,
-Entwicklung von Plattformen und CRM-Lösungen (Customer Relationship Management).
Die Unterstützung beträgt bis zu 70 000 EUR pro Projekt für einen Zeitraum von höchstens 30 Monaten.
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177
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Investition 10.
Digitaler Wandel in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes
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Meilenstein
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Interoperable Plattformen für ein standardisiertes Personalmanagement in der zentralen öffentlichen Verwaltung sind funktionsfähig
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Funktionale Plattformen
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Q4
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2025
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Zwei interoperable Plattformen müssen funktionsfähig sein:
-E-ANFP – Entwicklung und Ausbau der Plattform für die Verwaltung des öffentlichen Dienstes (zentrale, territoriale und lokale Ebene) für Laufbahnprozesse (Einstellung, Beurteilung, Beförderung, Ausscheiden aus dem öffentlichen System auf der Grundlage eines standardisierten Kompetenzrahmens und von Stellenbeschreibungen) und Vernetzung mit kooperierenden Einrichtungen.
-SIMRU (Integriertes Personalverwaltungssystem) – Entwicklung der internen Verwaltungsplattform für Behörden für Personalprozesse (Personaldatenverwaltung, Organisationsmanagement, Zeitmanagement, Zielsetzung und Berichterstattung).
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178
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Investition 11.
Unterstützung der Nutzung von Kommunikationsdiensten in weißen Flecken
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Meilenstein
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Dörfer in weißen Gebieten, die an das Hochgeschwindigkeits-Internet angeschlossen sind
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Technischer Bericht zum Nachweis der Verbindung
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Q4
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2025
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Bereitstellung technischer Berichte durch einen unabhängigen Prüfer, aus denen die etablierten Internetverbindungen von 945 Dörfern in weißen Gebieten hervorgehen. Dörfer müssen an einem festen Standort, an dem der Markt laut ANCOM-Daten keine Dienste anbieten kann, an sehr schnelle Internetzugangsdienste angeschlossen sein. Die Dörfer werden wie folgt priorisiert:
— höchste Priorität für ländliche oder abgelegene Gemeinden, die nicht über feste Netze verfügen, wie in der ANCOM-Liste.
— Priorität zweiter Ordnung für ländliche und abgelegene Gemeinden, die mit Festnetzen unterversorgt sind.
Die Mindestgeschwindigkeit muss mindestens 100 Mbit/s betragen und die Netze müssen FTTB/H und/oder 5G sein.
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179
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Investition 12.
Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private ITC-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind.
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Ziel
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Unterstützung der Infrastruktursicherheit von Einrichtungen
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Anzahl
|
0
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101
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Q2
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2026
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Modernisierung der IT & C-Sicherheitsinfrastruktur von 101 öffentlichen und privaten Einrichtungen.
Für die 101 Unternehmen stehen unter anderem folgende Elemente zur Verfügung:
-ein fortgeschrittenes System zur Erkennung von Schwachstellen in Informationssystemen und Kommunikationsausrüstung (Software- und Hardwarelösungen);
-ein integriertes System zur Ermittlung von TTP im Zusammenhang mit Cyberangriffen auf Netz- und Informationssysteme (Softwarelösungen und Hardware);
-eine komplexe Sicherheitsplattform für die automatische Analyse und Verarbeitung von Cybervorfällen (Software und Hardwarelösungen).
Darüber hinaus werden neun der 101 Unternehmen, die über OT-Infrastrukturen verfügen, von Cybersicherheitslösungen für die industrielle Kontrolle (ICS) profitieren.
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180
|
Investition 12. Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private ITC-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind.
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Meilenstein
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Ausbau der Kapazitäten der nationalen Cyberint-Zentren
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Zusätzliche Kapazitäten
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Q2
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2026
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Die Struktur der nationalen Cyberint-Zentren umfasst den Cybersicherheitsschutz der IKT-IT- und OT-Infrastrukturen. Darüber hinaus erhält das Zentrum
-Entwicklung einer technischen Infrastruktur zur Ermittlung, Überwachung, Bewältigung und Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen mit dem Ziel, IKT-Infrastrukturen von kritischem Wert für die nationale Sicherheit zu schützen, die nicht/nicht mehr von dem Schutz profitieren, den das nationale System zum Schutz von IKT-Infrastrukturen von nationalem Interesse vor Bedrohungen aus dem Cyberraum bietet, mit einer ergänzenden Rolle.
-Einrichtung einer nationalen Plattform für die Bewertung und das Management von Cybersicherheitsrisiken im Zusammenhang mit neuen Technologien;
-eine Plattform für die Sicherheit und Kanalisierung von Daten für die Übertragung zwischen Netzen mit unterschiedlichem Konfidenzniveau;
-Ausbau der Ermittlungskapazitäten des Nationalen Cyberint-Zentrums durch Ausstattung mit Software- und Hardwarelösungen.
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181
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Investition 13.
Entwicklung von Sicherheitssystemen zum Schutz des staatlichen Frequenzspektrums
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Meilenstein
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Einrichtung von Aufnahmeeinrichtungen auf nationaler Ebene
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Installation eines Sensornetzes
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1. QUARTAL
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2026
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Abnahmebescheinigungen für die Installation eines neuen Netzes von 65 auf nationaler Ebene verteilten Sensoren durch den Sondertelekommunikationsdienst (STS), die an Empfangsstandorten installiert werden, um Störungen im staatlichen Funkspektrum automatisch zu erkennen und zu melden.
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182
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Investition 14.
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit der Infrastrukturdienste von Internetdiensteanbietern, die für Behörden in Rumänien erbracht werden
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Ziel
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Hubs, die Instituten und Unternehmen von öffentlichem Interesse den Zugang zu Diensten von Internetdiensteanbietern (ISP) ermöglichen
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Anzahl
|
0
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41
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Q4
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2024
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Jeder Kreis in Rumänien hat einen Knotenpunkt. Jede dieser Hubs ist an ein nationales Internet-Verteilernetz mit mehreren Tier-I-Anbietern und den damit verbundenen Sicherheitsmechanismen angeschlossen.
Zu erbringende Sicherheitsdienste:
-Dos-(Denial-of-Service-)Schutz bei einem Vielfachen von 10 Gbit/s
-Zugehörige Dienste des IT-Notfallteams (CERT) (Sicherheitspublikum, Überwachung von Sicherheitsereignissen im gesamten Netz, Reaktion auf Sicherheitsvorfälle)
-Dienste der zugehörigen Sicherheitseinsatzzentren (Melde- und Eskalationsmechanismen für Begünstigte)
-Reputations- und Filtermechanismen für böswilligen Verkehr auf der Grundlage von Reputation und böswilligem Aufenthalt auf der Ebene der DNS-Dienste, die den Begünstigten erbracht werden
-Reallaboranalyse für die erbrachten Dienstleistungen.
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184
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Investition 15. Cybersicherheitskompetenzen für die ermittelten Einrichtungen
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Ziel
|
Cybersicherheitskompetenzen für die ermittelten Einrichtungen
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|
Anzahl
|
0
|
1 000
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Q2
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2026
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Durchführung eines nationalen Programms zur Ermittlung des Bedarfs an Cyberkompetenzen mit Schwerpunkt auf den Auswirkungen auf Schlüsselsektoren von Wirtschaft und Gesellschaft.
Bereitstellung einer Reihe staatlicher Instrumente und Dienste („Toolkit“) für die Cybersicherheit von 1000 Einrichtungen, die auf der Grundlage von zwei Kriterien ermittelt wurden:
— Sektoren, die unter die NIS-2-Richtlinie und das Gesetz 124/2025 fallen
— Vom CERT-RO auf der Grundlage einer standardisierten Selbstbewertung ermittelte Cybersicherheitsreife.
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185
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Investition 16:
Schulungsprogramm für Beamte zu digitalen Kompetenzen
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Meilenstein
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Schulungen für Beamte
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Durchführung von Schulungen für Beamte
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Q2
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2026
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Vom Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass Schulungen für folgende Personen durchgeführt wurden:
-30000 Beamte, um fortgeschrittene digitale Kompetenzen zu erwerben.
-2500 Beamte in höheren Laufbahnkategorien zu den Themen Führung und Talentmanagement unter Berücksichtigung digitaler Aspekte.
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186
|
Investition 17.
Digitalisierung von Bibliotheken
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Meilenstein
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Digitalisierung von Bibliotheken
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Renovierung und Ausstattung von 560 Bibliotheken
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Q2
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2026
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Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten zum Nachweis der Digitalisierung von 60 Bibliotheken wie folgt:
-5 zentrale Bezirksbibliotheken und 55 ländliche, städtische oder kommunale Bibliotheken, die renoviert und mit IT- und technischer Ausrüstung ausgestattet werden. Die Renovierung erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01).
Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten zum Nachweis der Lieferung von Ausrüstung an 500 Bibliotheken, Erhalt neuer oder modernisierter IT-Ausrüstung.
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187
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Investition 17.
Digitalisierung von Bibliotheken
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Ziel
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Bürgerinnen und Bürger, die eine Schulung für grundlegende digitale Kompetenzen erhalten haben
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Anzahl
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0
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45 000
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1. QUARTAL
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2026
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45000 Ausbildungsabschlüsse über grundlegende digitale Kompetenzen unter anderem in den Bereichen digitale Kompetenz, Kommunikation, Medienkompetenz, Erstellung digitaler Inhalte, digitale Sicherheit und digitale unternehmerische Bildung.
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190
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Investition 19.a „Weiterbildung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen“
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Meilenstein
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Schulung des Personals von KMU in digitalen Kompetenzen
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Durchführung der Schulungen
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1. QUARTAL
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2026
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Vom Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen als Nachweis für die Durchführung der Schulungen zu digitalen Kompetenzen für Beschäftigte von KMU.
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G.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 18. Digitaler Wandel und Automatisierung robotergestützter Prozesse in der öffentlichen Verwaltung
Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel zu unterstützen, die Produktivität und Resilienz zu steigern, Fehler zu verringern und die Bearbeitungszeit (für die Bürgerinnen und Bürger) für Anfragen der öffentlichen Verwaltung zu verkürzen, indem Lösungen für die robotergestützte Prozessautomatisierung (Automatisierung mühsamer, repetitiver und regelbasierter Aufgaben) eingeführt werden.
Die Investition besteht in der Inbetriebnahme fortschrittlicher Technologien, der Neudefinition von Geschäftsprozessen und der Unterstützung der Entscheidungsprozesse für den öffentlichen Sektor.
Investition 19. Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen
Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel kleiner und mittlerer Unternehmen zu unterstützen, indem die digitalen Kompetenzen ihrer Beschäftigten verbessert werden. Die Investition besteht in der Unterstützung der Schulung von Beschäftigten in digitalen Kompetenzen von KMU.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 19a: Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen
G.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folgezahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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188
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Investition 18. Digitaler Wandel und Automatisierung robotergestützter Prozesse in der öffentlichen Verwaltung
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Ziel
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Robotergestützte Prozessautomatisierung (RPA) und Förderung künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung
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Anzahl
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0
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18
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Q2
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2026
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Diese Investition umfasst Lösungen zur Unterstützung der robotergestützten Prozessautomatisierung und der künstlichen Intelligenz für 18 öffentliche Einrichtungen der zentralen Verwaltung.
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189
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Investition 19. Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen
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Meilenstein
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Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „Finanzhilfen für digitale Kompetenzen“
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Veröffentlichung der Aufforderung
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1. QUARTAL
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2022
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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen zur Unterstützung von KMU bei der Ausbildung digitaler Kompetenzen wie digitale Instrumente und Ausrüstung, Stärkung digitaler Kompetenzen, einschließlich Kompetenzen im Zusammenhang mit Cloud-Technologien, und Technologien für Industrie 4.0.
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H.KOMPONENTE 8: Steuer- und Rentenreformen
Diese Komponente umfasst eine Reihe von Reformen und Investitionen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen Steuerverwaltung, Steuersystem, Haushaltsrahmen der Regierung, Rentensystem und staatliche Unterstützung für Unternehmen:
I.Reform der Steuerverwaltung und Überprüfung des Steuerrahmens zur Verbesserung des Steuersystems und zur Erhöhung der Einnahmen der Steuerverwaltung.
II.Reform des öffentlichen Rentensystems durch einen neuen Rechtsrahmen, um in einem Umfeld alternder Bevölkerungen die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, Ungleichheiten zu korrigieren, die Tragfähigkeit und Berechenbarkeit des Systems zu gewährleisten und das Beitragsprinzip in Bezug auf die Empfänger von Rentenansprüchen zu achten. Sie zielt auch auf die Modernisierung des Rentensystems durch digitale Anwendungen und Dienste ab.
III.Steigerung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben durch Erhöhung der Transparenz des Haushaltsverfahrens, Verbesserung des Überwachungs- und Berichterstattungssystems für die Haushaltsprogramme, Priorisierung großer Investitionsprojekte, Durchführung von Ausgabenüberprüfungen in allen öffentlichen Sektoren, Stärkung der Rolle des Finanzrats. Die Digitalisierung der Haushaltsverfahren dürfte diese Ziele unterstützen.
IV.Verbesserung der institutionellen Kapazitäten zur Prognose der Rentenausgaben durch den Einsatz komplexer ökonomischer Modellierungsinstrumente. Hauptziel der Reform ist es, die Fähigkeit zur Abschätzung der mittel- bis langfristigen Auswirkungen von Strukturreformen des Rentensystems zu erweitern, indem die Genauigkeit der Projektionen erhöht und dadurch die Auswirkungen auf die Tragfähigkeit des Rentensystems bewertet werden.
V.Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationskapazität, der Produktivität und der Internationalisierung von Unternehmen (insbesondere KMU) durch die Bereitstellung alternativer Finanzierungsquellen durch die Einrichtung einer nationalen Entwicklungsbank.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
H.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
Ziel dieser Reform ist es, der dringenden Notwendigkeit einer Modernisierung und Digitalisierung der ANAF Rechnung zu tragen, um die Steuererhebung effizienter zu gestalten und so die Einnahmenquote zu erhöhen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.
Diese Reform besteht im Inkrafttreten des einschlägigen Rechtsrahmens.
Reform 2: Modernisierung des Zollsystems und Einführung des elektronischen Zolls
Ziel dieser Reform ist es, die Verwaltungskapazitäten der Zollverwaltung zu stärken und die Zollabfertigung auf ein elektronisches Umfeld auszurichten.
Diese Reform besteht aus einem oder mehreren Rechtsakten zur Verbesserung der Funktionsweise der Zollverwaltung.
Reform 3: Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Mechanismus der Haushaltsplanung zu verbessern.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Gewährleistung der mehrjährigen Haushaltsplanung, zur Verbesserung der Priorisierung öffentlicher Investitionen und zur Einführung systematischer Ausgabenüberprüfungen.
Reform 4: Überprüfung des Steuerrahmens
Ziel dieser Maßnahme ist die Überprüfung des Steuerrahmens Rumäniens.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines oder mehrerer Rechtsakte, um ein gerechteres und effizienteres Steuersystem zu schaffen, das in der Lage ist, die Wirtschaft besser zu unterstützen und die Steuerehrlichkeit zu wahren.
Reform 5: Einrichtung der Nationalen Entwicklungsbank
Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für Projekte förderfähiger Begünstigter, die ein hohes Risikoprofil aufweisen, aber ein hohes Potenzial für die Schaffung von Mehrwert und Arbeitsplätzen aufweisen und für die der Privatsektor wenig Interesse an einer Finanzierung hat, direkt auf Marktversagen zu reagieren.
Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung und Tätigkeit der BND.
Reform 6: Reform des öffentlichen Rentensystems
Ziel der Reform ist die Einführung einer neuen Berechnungsformel für neue Renten und ausgezahlte Renten.
Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten über das öffentliche Rentensystem auf der Grundlage von Beiträgen aus technischer Hilfe mit dem Ziel, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten.
Investition 1: Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerpflichtigen durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen
Ziel dieser Investition ist es, den Steuerpflichtigen die Einhaltung der Vorschriften durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu erleichtern.
Diese Maßnahme besteht in der Schaffung verschiedener elektronischer Dienste, die für Steuerpflichtige zugänglich sind.
Investition 2: Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
Ziel der Investition ist es, die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu verringern und die Erreichung der geplanten Haushaltseinnahmen durch eine effizientere Steuererhebung zu unterstützen.
Diese Maßnahme umfasst die Einrichtung digitaler Plattformen, die elektronische Vernetzung von Registrierkassen und Schulungen für die zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums.
Investition 3: Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Informationsherausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, zu reagieren, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung
Ziel dieser Investition ist es, die Fähigkeit sicherzustellen, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der ANAF auf aktuelle und künftige Informationsherausforderungen zu reagieren.
Diese Maßnahme umfasst den Erwerb von Infrastruktur und die Stärkung der Cybersicherheit im Finanzministerium/ANAF.
Investition 4: Etablierung des elektronischen Zolls
Ziel der Investition ist die Modernisierung des Zollsystems und die Einführung des elektronischen Zolls.
Diese Maßnahme umfasst die Modernisierung von Hardware- und Softwaresystemen sowie die Installation neuer Anwendungen für Zollverfahren.
Investition 5: Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
Ziel dieser Investition ist es, den Mechanismus der Haushaltsplanung zu verbessern.
Diese Maßnahme besteht in der Aktualisierung und Modernisierung des IT-Systems (BUGET_NG) für die Aufstellung und Verwaltung des nationalen Haushalts.
Investition 6. Ökonomisches Modellierungsinstrument (Simulationsinstrumentarium für Rentenreformoptionen) zur Erweiterung der institutionellen Kapazität zur Prognose der Rentenausgaben
Ziel dieser Investition ist der Ausbau der institutionellen Kapazitäten zur Prognose der Rentenausgaben.
Diese Maßnahme besteht in der Aktualisierung bzw. Anpassung des Simulations-Toolkits für Rentenreformoptionen an den Fall in Rumänien und in der Schulung des Personals.
Investition 8. Einrichtung der Nationalen Entwicklungsbank
Mit dieser Investition soll sichergestellt werden, dass die Nationale Entwicklungsbank ausgestattet ist und funktioniert.
Diese Maßnahme umfasst den Erwerb von Software und Hardware, ITC-Dienstleistungen, technische Hilfe und Schulung des Personals der Nationalen Entwicklungsbank für die Durchführung der Operationen sowie des Personals des Finanzministeriums, das an der Bewertung der Tätigkeit und Leistung der Bank beteiligt ist.
Investition 9. Unterstützung bei der Bewertung von Ruhegehaltsakten
Ziel dieser Investition ist es, die Digitalisierung der Rentenakten, die derzeit in verschiedenen Archiven und Formaten gespeichert sind, in einer einzigen Datenbank zu unterstützen.
Diese Maßnahme besteht in der Neuberechnung der Rentenakten auf der Grundlage der neuen Rechtsvorschriften und ihrer Digitalisierung.
Investition 10. Fortgeschrittene elektronische Dienste durch die Digitalisierung des Rentensystems
Ziel der Investition ist es, durch die Digitalisierung des Rentensystems effiziente und fortschrittliche elektronische Dienste zu gewährleisten.
Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung und Zugänglichkeit von Informatiksystemen des National House for Public Pensions (CNPP) für Bürger, Institutionen und Regierungen.
H.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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191
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Reform 1:
Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die obligatorische Einschreibung steuerpflichtiger juristischer Personen in Zweckgesellschaften (Virtual Private Space)
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der obligatorischen Einschreibung von steuerpflichtigen juristischen Personen in Zweckgesellschaften
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1. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die obligatorische Registrierung im virtuellen privaten Raum für alle juristischen Personen, die steuerpflichtig sind.
Mit diesem Gesetz wird die Steuerverfahrensordnung geändert und die Verpflichtung für juristische Personen eingeführt, sich bei der Zweckgesellschaft anzumelden.
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192
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Reform 1: Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
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Ziel
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Zusätzliche juristische Person Steuerpflichtige, die in einer Zweckgesellschaft registriert sind
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Anzahl
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509 679
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1 009 679
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Q4
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2022
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Mindestens 500000 Steuerpflichtige sind juristische Personen, die zusätzlich in Zweckgesellschaften registriert sind, gegenüber 509679 Anfang April 2021. Mit diesen zusätzlichen 500000 Steuerpflichtigen deckt die Zweckgesellschaft 90 % der Gesamtzahl der großen Steuerpflichtigen (gemäß der neuen Definition, die verfügbar sein wird, sobald die Änderung des jeweiligen Rechtsrahmens genehmigt wird), die mindestens 90 % der Steuerbemessungsgrundlage für große Steuerpflichtige ausmachen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich von den rund 1500000 juristischen Personen etwa 400000 entweder in einem Insolvenzverfahren oder sind inaktiv. Ziel der Maßnahme ist somit, dass fast alle eingetragenen juristischen Personen die Zweckgesellschaft nutzen.
Die Überwachung der Zahl der in der Zweckgesellschaft registrierten neuen Steuerpflichtigen erfolgt durch spezifische Berichte, die sich aus der Abfrage von Datenbanken durch das Nationale Zentrum für Finanzinformationen ergeben.
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193
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Reform 1: Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des geltenden Rechtsrahmens, in dem die Risikokriterien für die Einstufung der Steuerpflichtigen festgelegt sind. Der Rechtsrahmen wird durch einen Erlass des ANAF-Präsidenten genehmigt.
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Inkrafttreten des Erlasses des ANAF-Präsidenten zur Festlegung von Risikokriterien
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Q4
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2022
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Die Risikokriterien werden nach den Hauptkategorien der Risiken der Nichteinhaltung von Steuervorschriften festgelegt: Risiken im Zusammenhang mit der Steuerregistrierung; Abgabe von Erklärungen; Ebene der Erklärung; Zahlung. Diese Definitionen werden im System der Steuerrisikoverwaltung auf der Grundlage von Steuerrisikoklassen verwendet, in dem die Maßnahmen und Kontrollen der Steuerverwaltung an das Steuerrisiko jeder Kategorie von Steuerpflichtigen angepasst werden.
Bei den Risikokriterien werden die folgenden internationalen Standards berücksichtigt:
— OECD ISO 31000:2018
— KOM – Leitfaden für Steuerverwaltungen zum Compliance-Risikomanagement 2010
— FTA Guidance Note for Evaluating the effectiveness of the compliance risk treatment strategies (Leitfaden zur Bewertung der Wirksamkeit der Strategien zur Behandlung des Compliance-Risikos).
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194
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Reform 1: Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des geänderten Rechtsrahmens für den Tätigkeitsbereich der Steuerkontrollstellen
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des rechtlichen Rahmens, der sich auf den Tätigkeitsbereich der Steuerkontrollstellen auswirkt
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Q4
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2022
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Mit dem neuen Gesetz werden die Befugnisse der Steuerbehörden, der für die Steuerprüfung zuständigen Stellen, der für die Betrugsbekämpfung zuständigen Stellen und der für die Überprüfung der persönlichen Steuersituation zuständigen Stellen festgelegt/überarbeitet, um die institutionellen Kapazitäten der Steuerkontrollstrukturen zu stärken und durch eine frühzeitige und gezielte Ermittlung größerer Steuerrisiken nationalen und grenzüberschreitenden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorzubeugen.
Die ANAF überprüft den institutionellen und rechtlichen Rahmen der von den Kontrollstrukturen durchgeführten Tätigkeiten. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen und der Ergebnisse der Analyse wird die Überarbeitung des Rechtsrahmens der Steuerkontrollstellen abgeschlossen.
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195
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Reform 1: Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
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Meilenstein
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Umsetzung/Genehmigung des gemeinsamen Aktionsplans der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung und Arbeitsaufsicht zur Verhinderung und Eindämmung des Phänomens der grauen/schwarzen Arbeitshinterziehung
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Annahme des gemeinsamen Aktionsplans der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung und Arbeitsaufsicht mit Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung des Phänomens der grauen/schwarzen Arbeitshinterziehung
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1. QUARTAL
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2022
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Im Anschluss an das Protokoll über die Zusammenarbeit mit der Arbeitsaufsicht wird ein gemeinsamer Aktionsplan erstellt, in den Wirtschaftsbeteiligte einbezogen werden, die ein hohes steuerliches Risiko und auch ein Risiko im Hinblick auf die Inanspruchnahme nicht angemeldeter/nicht gemeldeter Arbeit aufweisen.
Sie wird nach Arten saisonaler Tätigkeiten aufgeschlüsselt, bei denen die Inzidenz der genannten Risiken bekanntermaßen hoch ist.
Die Leitung der beteiligten Strukturen (Generaldirektion Betrugsbekämpfung im Steuerbereich und Arbeitsaufsicht) analysiert regelmäßig die erzielten Ergebnisse sowie die Möglichkeiten und Perspektiven für eine Aktualisierung des Plans je nach den erzielten Ergebnissen.
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196
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Reform 1: Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
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Ziel
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Erhöhung des Anteils der von der Steuerverwaltung erhobenen Einnahmen
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Prozentpunkte des BIP
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2.5
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Q4
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2025
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Der Anteil der Steuereinnahmen steigt gegenüber 2019 um mindestens 2,5 Prozentpunkte des BIP.
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197
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Reform 1: Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
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Meilenstein
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Strukturreform der ANAF und Rechtsakte zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte und Durchführung der Strukturreformen
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Q2
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2026
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1. Zentralisierung der Risikomanagementfunktionen und Umstrukturierung der ANAF im Interesse der Effizienz wie folgt:
— Zentralisierung der Risikomanagement- und Steuerprüfungsplanungsfunktionen in der ANAF-Zentrale, wobei der Schwerpunkt der territorialen Strukturen auf Inspektion, Erklärung und Durchsetzung liegt;
— Das zentrale Referat für Risikomanagement verfügt über mindestens 40 geschulte Spezialisten; Das Referat verwendet kombinierte Daten von e-Invoice, e-Transport und SAF-T über das neue Steuerdatenlager CNIF (das vom Finanzministerium verwaltet wird);
2. System der Leistungsindikatoren und Integritätsprüfung des ANAF-Personals:
— Festlegung eines neuen Satzes zentraler Leistungsindikatoren (KPI) für die Hauptfunktionen der ANAF: Risikomanagement, Steuerprüfung, Betrugsbekämpfung und Recht;
— Aufnahme von Bestimmungen über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses von Beamten, die wegen Korruption verurteilt wurden, und über das Verbot, danach ein öffentliches Amt zu bekleiden, in den Sanktionsrahmen.
— Einführung einer Anreizstruktur mit Malus/Bonus für ANAF-Beamte, die in direktem Zusammenhang mit der Leistung der zentralen Leistungsindikatoren steht.
3. Verbindung zwischen ANAF und Justizministerium – Nationales Handelsregisteramt (ONRC) und Frühwarnung bei Insolvenzen.
— Unterzeichnung eines Protokolls über den Datenaustausch zwischen ANAF, dem Justizministerium und dem Nationalen Handelsregisteramt (ONRC) zur Überwachung insolvenzgefährdeter Unternehmen;
— Schaffung und Integration eines algorithmischen Frühwarnsystems für Insolvenzrisiken in das Risikomanagementsystem der ANAF.
4. Inkrafttreten von Rechtsakten zur Überarbeitung des Rahmens für Insolvenz und Beitreibung von Steuerforderungen. Dies umfasst Bestimmungen über
— Gewährung eines Vorrangs oder gesicherten Status für Steuerschulden der ANAF (Mehrwertsteuer, Lohnsummensteuern);
— Einführung obligatorischer Finanzprüfungen für Unternehmen, die mit erheblichen Steuerschulden (über 2 Mio. RON) in Insolvenz gehen;
— Beschränkung der wiederholten Inanspruchnahme von Insolvenzen durch verbundene Einrichtungen, indem Personen, die wegen Mehrwertsteuerbetrugs verurteilt wurden, die Gründung neuer Unternehmen untersagt wird;
— Gewährung des Stimmrechts an ANAF bei Restrukturierungsplänen und bei der Anfechtung von Liquidatoren in Fällen von Steuerbetrug;
— Die ANAF in die Lage versetzen, den Verkauf unterbewerteter Vermögenswerte im Falle eines steuerlichen Schadens zu blockieren.
5. Obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Umsätze im Rahmen des nationalen Steuersystems (RO elektronische Rechnung). Inkrafttreten eines Rechtsakts/von Rechtsakten, der/die Folgendes vorschreibt/verlangen:
— Obligatorische Verwendung der elektronischen RO-Rechnung für B2B- und B2C-Transaktionen im Einklang mit dem Anwendungsbereich und den Bedingungen des nationalen Rechts.
— Sanktionen bei Nichteinhaltung (Geldbußen, Aussetzung/Löschung des MwSt-Codes/Inaktivierung).
6. Annahme von Rechtsakten zur Einführung einer obligatorischen Verwendung von Registrierkassen und zur Integration mit elektronischen Rechnungen und SAF-T für alle Sektoren
— Obligatorische Verwendung von Registrierkassen für alle Tätigkeitsbereiche und Arten von Transaktionen (B2B und B2C);
— Integration in e-Invoice und SAF-T durch ein einheitliches, funktionierendes Datensystem, das von ANAF verwaltet wird.
— Aufnahme einer speziellen mobilen Anwendung, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Steuereinnahmen zu überprüfen, Erhöhung der Transparenz und Integration von Daten über steuerliche Geräte in das digitale Ökosystem der ANAF.
7. Stärkung des Verrechnungspreisrahmens der ANAF durch folgende Maßnahmen:
— Stärkung der institutionellen und methodischen Kapazität der ANAF zur Ausarbeitung von Leitlinien, Verfahren und methodischen Anmerkungen für Prüfungsstrukturen, die die wirtschaftliche Substanz von Transaktionen mit verbundenen Parteien bewerten;
— Einführung eines Mechanismus zur Lösung von Doppelbesteuerungsfällen, die sich aus Verrechnungspreisberichtigungen ergeben, in Zusammenarbeit mit den Steuerverwaltungen anderer Mitgliedstaaten;
— Ausweitung des Mandats der ANAF, Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung (Advance Pricing Agreements, APA) sowohl rückwirkend als auch prospektiv zu erteilen;
— Schaffung eines Mechanismus zur Analyse und Nutzung internationaler Daten über Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.
8. Ausweitung der Verpflichtung zur Annahme elektronischer Zahlungen.
Inkrafttreten eines Rechtsakts/von Rechtsakten, mit dem/denen die Verpflichtung eingeführt wird, Kartenzahlungen an alle Wirtschaftsteilnehmer im Einzel- und Großhandel, einschließlich Bars und Restaurants, mit einem Umsatz von mehr als 10 000 EUR pro Jahr anzunehmen. Die Verpflichtung gilt für Wirtschaftsteilnehmer im Einzel- und Großhandel, einschließlich Bars und Restaurants; Der/die neue(n) Rechtsakt(e) sieht/sehen Sanktionen für Unternehmen vor, die sich nicht an die Rechtsvorschriften halten.
9. Finanzpolitische Transparenz und öffentliche Berichterstattung über die Leistung von ANAF. Die ANAF veröffentlicht regelmäßig
— Die geschätzte Struktur und Höhe der Mehrwertsteuerlücke, die zweimal jährlich mit Unterstützung der Weltbank mit dem Nationalen Statistikinstitut (INS) und dem Finanzministerium validiert wird (erste Veröffentlichung 2026);
— Halbjährliche Statistiken über Inspektionen, eingezogene Beträge und Strafanzeigen.
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198
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Reform 2: Modernisierung des Zollsystems und Einführung des elektronischen Zolls
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Meilenstein
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Verbesserung der Funktionsweise der Zollverwaltung
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Rechtsakt(e) zur Verbesserung der Funktionsweise der Zollverwaltung
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Q4
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2025
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Mit dem/den Rechtsakt(en) wird das elektronische Zollsystem eingerichtet. Insbesondere sind folgende Bestimmungen vorgesehen:
-Einrichtung von IT-Systemen für den Zoll im Einklang mit den Anforderungen des Zollkodex der Union;
-Konzentration der Zollabfertigung auf das elektronische Umfeld und Abbau bürokratischer Hindernisse;
-Vereinfachung der Zollförmlichkeiten.
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199
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Reform 3: Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des geänderten Rechtsrahmens zur Gewährleistung der mehrjährigen Haushaltsplanung für die bedeutenden öffentlichen Investitionsvorhaben und einer Ex-post-Bewertung der Ausgabenüberprüfungen durch den Fiskalrat
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Änderungen zur Gewährleistung der mehrjährigen Haushaltsplanung für die erheblichen öffentlichen Investitionsvorhaben
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Q4
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2022
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Mit dem neuen Rechtsrahmen wird Folgendes geändert:
— Gesetz Nr. 500/2002 über die öffentlichen Finanzen in geänderter Fassung zur Festlegung von Kriterien und Bedingungen für die Aufstellung eines Haushaltsplans für mehrjährige bedeutende öffentliche Investitionsvorhaben, insbesondere Ausgaben für bedeutende Investitionsvorhaben, um die Finanzierung bis zu ihrem Abschluss sicherzustellen.
— Dringlichkeitsverordnung Nr. 88/2013 der Regierung über die Annahme bestimmter haushaltspolitischer und haushaltspolitischer Maßnahmen zur Erfüllung der mit internationalen Gremien eingegangenen Verpflichtungen und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte in der geänderten Fassung, mit der die Grundsätze aktualisiert werden, die der Priorisierung bedeutender, neuer und laufender öffentlicher Investitionsprojekte in Bezug auf die finanzielle Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit sowie die wirtschaftliche und soziale Rechtfertigung zugrunde liegen; der Zeitplan für die Priorisierung erheblicher öffentlicher Investitionen wird aktualisiert, um ihn an den Zeitplan für die jährliche und mehrjährige Aufstellung des Haushaltsplans anzupassen; es werden Bedingungen/Sanktionen für federführende Anweisungsbefugte eingeführt, die den Zeitplan und die Regeln für die Priorisierung erheblicher Investitionen nicht einhalten;
— Regierungsbeschluss Nr. 225/2014 zur Genehmigung der methodischen Regeln für die Priorisierung öffentlicher Investitionsvorhaben in der geänderten Fassung, mit dem die Priorisierungskriterien für wichtige neue und laufende öffentliche Investitionsvorhaben und danach geändert werden, damit die Haushaltsplanung vorrangig auf den Abschluss größerer Investitionsvorhaben in fortgeschrittenen Durchführungsphasen ausgerichtet ist.
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200
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Reform 3: Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Methodik für die Aufstellung und Überwachung der Haushaltsprogramme und die Berichterstattung darüber
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Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts zur Genehmigung der Methodik für die Erstellung und Überwachung der Haushaltsprogramme und die Berichterstattung darüber
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Q2
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2022
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Mit dem Regierungsbeschluss wird
— Gewährleistung der Ausarbeitung, Überwachung und Berichterstattung über die Haushaltsprogramme
— die ergebnisorientierte Haushaltsplanung zu verbessern und die Ergebnisorientierung zu verbessern,
— klare Festlegung von Zielen, Vorgaben, Ergebnissen von Maßnahmen, Auswirkungen politischer Maßnahmen und Indikatoren, die sowohl strenge Ex-ante-Debatten über die zu finanzierenden öffentlichen Maßnahmen als auch eine transparente und begründete Bewertung der Frage ermöglichen, wie die im Haushalt vorgesehenen Programme die Ziele und Vorgaben der öffentlichen Politik erreicht haben.
Dieser Regierungsbeschluss ist mit der Überarbeitung des Antrags budget_NG verknüpft.
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201
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Reform 3:
Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
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Meilenstein
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Ausgabenüberprüfung im Gesundheits- und Bildungssektor durchgeführt
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Veröffentlichung der Analyse der Ausgaben in den Bereichen Bildung und Gesundheit
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Q2
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2023
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Die Ausgabenüberprüfung im Gesundheits- und Bildungssektor erfolgt in drei Hauptschritten:
1.Memorandum der Regierung über die Ausgabenüberprüfung in den Bereichen Gesundheit und Bildung,
2.Einrichtung thematischer Arbeitsgruppen mit Vertretern des Finanzministeriums, des Gesundheitsministeriums, der nationalen Krankenversicherungsanstalt/des Bildungsministeriums,
3.Erhebung von Daten, Fertigstellung von Analysen und Präsentation der Ergebnisse.
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202
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Reform 3: Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
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Meilenstein
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Annahme einer mehrjährigen Strategie und eines Zeitplans für eine systematische sektorübergreifende Ausgabenüberprüfung
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Von der Regierung genehmigtes und veröffentlichtes Memorandum
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Q2
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2024
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In einer von der Regierung zu genehmigenden Vereinbarung werden die Bereiche, die Gegenstand künftiger Ausgabenüberprüfungen sind, ihr Zeitplan, die zuständigen Institutionen und die Einsetzung von Arbeitsgruppen für jeden zu prüfenden Bereich festgelegt.
Der Entwurf des Haushaltsplans 2024 spiegelt die Maßnahmen und Vorschläge wider, die sich aus den Ausgabenüberprüfungen für Gesundheit und Bildung ergeben.
Mit dem/den Rechtsakt(en) wird der Fiskalrat beauftragt, jährlich eine Stellungnahme zum Ergebnis der Ausgabenanalyse ab dem Haushaltsplan 2024 abzugeben.
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205
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Reform 4: Überprüfung des Steuerrahmens
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Meilenstein
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Analyse des rumänischen Steuersystems mit dem Ziel, Empfehlungen auszusprechen, um sicherzustellen, dass das Steuersystem zur Förderung und Erhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums beiträgt
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Abgeschlossene Analyse, Veröffentlichung des Berichts mit der Analyse und den Empfehlungen, gebilligt von/gemeinsam mit den unabhängigen Einrichtungen, die technische Unterstützung leisten
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Q4
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2022
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Das Finanzministerium führt mit Unterstützung von technischer Hilfe und Beratungsdiensten eine Analyse darüber durch, wie die Struktur des rumänischen Steuersystems/Steuerrechts verbessert werden kann, um sicherzustellen, dass das Steuersystem zur Förderung und Erhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums beiträgt. Der Schwerpunkt liegt auf Folgendem:
— zum schrittweisen Abbau von Steueranreizen und Schlupflöchern bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (einschließlich Sonderregelungen, die unter die Ausnahmen fallen können),
— auf Sozialbeiträge und Grundsteuern (d. h. lokale Steuern) und
— Verlagerung der Besteuerung auf grüne Steuern unter Berücksichtigung der Verteilungseffekte.
Die Analyse und die Empfehlungen werden vom Finanzministerium veröffentlicht.
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206
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Reform 4: Überprüfung des Steuerrahmens
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Änderungen des Steuergesetzbuchs, mit denen der Anwendungsbereich der besonderen Steuerregelung für Kleinstunternehmen schrittweise eingeschränkt wird
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Änderungen der Abgabenordnung
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Q4
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2022
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Mit dem neuen Gesetz wird das Steuergesetzbuch geändert, um den Anwendungsbereich der besonderen Steuerregelung für Kleinstunternehmen schrittweise zu verringern. Die Kürzung der Sonderbestimmungen beginnt im ersten Quartal 2023 und wird bis zum vierten Quartal 2024 abgeschlossen.
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207
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Reform 4: Überprüfung des Steuerrahmens
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Meilenstein
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Rechtsakt(e) zur Verringerung und/oder Beseitigung anderer steuerlicher Anreize mit dem Ziel, das Steuersystem zu vereinfachen und effizienter zu gestalten
Rechtsvorschriften zur Ausweitung der Ökosteuer
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Rechtsakt(e) zur Verringerung und/oder Abschaffung steuerlicher Anreize und zur Ausweitung der Ökobesteuerung
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1. QUARTAL
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2025
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Mit dem/den Rechtsakt(en) werden die Empfehlungen aus der Überprüfung des Steuersystems (siehe Etappenziel 205) umgesetzt, um sicherzustellen, dass das Steuersystem zur Förderung und Erhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums beiträgt. Durch einen oder mehrere Rechtsakte werden die steuerlichen Anreize für das im Baugewerbe beschäftigte Personal schrittweise verringert.
Mit dem/den Rechtsakt(en) werden die Steuervorschriften vereinfacht, um die Einhaltung der Vorschriften und die Verwaltung zu erleichtern und Präferenzbefreiungen und -behandlungen abzuschaffen;
Mit dem/den Rechtsakt(en) sollen ein effizienteres Steuersystem und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden.
Durch einen oder mehrere Rechtsakte wird die Immobilienbesteuerung geändert, indem die Steuerbemessungsgrundlage so nahe wie möglich am Marktwert der Immobilie geschätzt wird. Den steuerpflichtigen Wert von Immobilien, die der lokalen Steuer unterliegen, automatisch zu bestimmen und die Praxis der Verwendung einer Steuerbemessungsgrundlage, die nicht an den Marktwert gebunden ist, einzustellen. Darüber hinaus die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten durch lokale Behörden innerhalb zentral festgelegter Bandbreiten zu fördern. Beseitigung der potenziellen Arbitrage zwischen den beiden Steuersystemen, die für natürliche und juristische Personen gelten, die Eigentümer von (gewerblichen) Nichtwohnimmobilien sind.
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209
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Reform 5: Einrichtung der Nationalen Entwicklungsbank
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Meilenstein
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Einrichtung der Nationalen Entwicklungsbank
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Eintragung der Nationalen Entwicklungsbank in das Handelsregister
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Q4
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2024
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Die Nationale Entwicklungsbank (zu 100 % in Staatsbesitz befindliches Kreditinstitut) wird in das Handelsregister eingetragen und ist von der Anwendung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ausgenommen. Es ist funktionsfähig und verfügt über geschultes Personal (das kritische Funktionen im Front-Office, Back-Office und unterstützende Funktionen abdeckt), das in der Lage ist, die ersten Finanzierungsinstrumente bereitzustellen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, muss die Investitions- und Darlehensstrategie der Nationalen Entwicklungsbank
-die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission für die Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ zu verlangen; und
-Ausschluss der folgenden Tätigkeiten und Vermögenswerte von der Förderfähigkeit anhand einer Ausschlussliste: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung;
II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen;
III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und
-die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch die nationale Entwicklungsbank für alle Transaktionen vorschreiben, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind; und
-Beihilfeempfänger, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten und/oder Vermögenswerten auf der Ausschlussliste erzielt haben, zur Annahme und Veröffentlichung von Plänen für den ökologischen Wandel verpflichten.
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210
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Reform 5: Einrichtung der Nationalen Entwicklungsbank
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Meilenstein
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Die nationale Entwicklungsbank wird einer Säulenbewertung unterzogen.
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Die nationale Entwicklungsbank wird bei der Verwendung von EU-Mitteln einer Säulenbewertung unterzogen.
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1. QUARTAL
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2026
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Bericht über die Bewertung auf Basis von Säulen, vorgelegt von einem unabhängigen externen Prüfer.
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211
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Reform 6: Reform des öffentlichen Rentensystems
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für technische Hilfe durch eine Stelle, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgewählt wird
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Vertrag unterzeichnet
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Q4
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2021
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Unterzeichnung des Vertrags über technische Hilfe mit der ausgewählten Einrichtung zur Ausarbeitung von Analysen und Vorschlägen für eine Reform des Rentensystems – allgemeine Regelung und Sondersysteme – im Einklang mit den im nationalen Aufbau- und Resilienzplan zugesagten Grundsätzen. Die neuen Rechtsvorschriften
-Einführung einer neuen Berechnungsformel für neue Renten und ausgezahlte Renten. Die Parameter der Formel werden im Einklang mit dem Ziel für die gesamten öffentlichen Bruttorentenausgaben in Prozent des BIP (langfristig 9,4 % des BIP, d. h. zwischen 2022 und 1970) sorgfältig ausgewählt. Darüber hinaus dürfen sie keine Ad-hoc-Erhöhungen des Rentenniveaus zulassen;
-Einführung einer neuen Regel für die Rentenindexierung im Einklang mit den Rentenausgaben als Prozentsatz des BIP-Ziels und Mechanismen gegen eine Ad-hoc-Indexierung;
-die Möglichkeiten für den Vorruhestand erheblich zu verringern, Anreize zur Verlängerung des Erwerbslebens und zur freiwilligen Anhebung des Regelpensions- bzw. -rentenalters auf bis zu 70 Jahre entsprechend dem Anstieg der Lebenserwartung einzuführen und das gesetzliche Pensions- bzw. Rentenalter für Männer und Frauen bis 2035 auf 65 Jahre anzugleichen;
-Schaffung von Anreizen zur Verschiebung des Renteneintritts;
-die Sonderrenten zu überarbeiten, um sie mit dem Beitragsprinzip in Einklang zu bringen;
-Stärkung des Beitragsprinzips des Systems;
-Erhöhung der Angemessenheit von Mindest- und niedrigeren Renten, insbesondere für Personen unterhalb der Armutsgrenze;
-Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit der zweiten Säule des Rentensystems durch Erhöhung der Beiträge zu dieser Säule.
Die technische Hilfe umfasst eine Folgenabschätzung der verschiedenen vorgeschlagenen Reformoptionen (langfristige Projektionen).
Der Anbieter technischer Hilfe unterstützt die Ausarbeitung der Rentenreform.
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212
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Reform 6: Reform des öffentlichen Rentensystems
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Erlasses eines Ministers zur Einsetzung eines Begleitausschusses, der mit Unterstützung des Anbieters technischer Hilfe das Rentensystem und die politischen Eingriffe in das Rentensystem überprüfen soll
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Bestimmung des Gemeinsamen Ministerialerlasses über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Ministerialerlasses
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Q4
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2021
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Der Begleitausschuss wird durch einen gemeinsamen Ministerialerlass (Finanzministerium und Ministerium für Arbeit und Sozialschutz) eingesetzt und setzt sich aus Sachverständigen des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz, des Nationalen Hauses für öffentliche Renten und des Finanzministeriums zusammen. Darüber hinaus werden Sachverständige des Fiskalrats eingeladen, sich daran zu beteiligen. Sie arbeitet eng mit dem Anbieter der technischen Hilfe zusammen.
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213
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Reform 6: Reform des öffentlichen Rentensystems
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens zur Sicherstellung der Tragfähigkeit der Renten der zweiten Säule
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Bestimmung des Rechtsrahmens über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften
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1. QUARTAL
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2022
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Der neue Rechtsrahmen
— Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der zweiten Säule durch eine Erhöhung der Beiträge im Einklang mit den Bestimmungen der haushaltspolitischen Strategie zu gewährleisten;
— Digitalisierung der Funktionsweise des privaten Rentensystems
— Diversifizierung der Renteninvestitionen im Rahmen der zweiten Säule.
In Bezug auf die Renteninvestitionen der zweiten Säule wird die Regierung
— die Möglichkeit zu prüfen, das Regulierungssystem für Investitionen privat verwalteter Pensionsfonds flexibler zu gestalten, indem quantitative Investitionsbeschränkungen und risikobedingte Haushaltsbeschränkungen für privat verwaltete Pensionsfonds verringert werden;
— Wahrung der Unabhängigkeit der Träger von Alterssicherungssystemen bei der Festlegung ihrer Anlagestrategie
— Regulierung künftiger Anpassungen des Anlagesystems für private Pensionsfonds, die zu einer flexiblen Struktur beitragen, die Rentenverwalter dazu anhält, ihre Portfolios angemessen zu diversifizieren, um faire risikoadäquate Anlagerenditen zu erzielen.
— Verbesserung des Zugangs der Unternehmen zum Kapitalmarkt, Erleichterung der Notierung neuer Emittenten und stärkere Nutzung privater Finanzierungsquellen, einschließlich der Vermögenswerte von Pensionsfonds. Dies würde zu einem besseren Investitionsökosystem für Rentenverwalter und mehr Möglichkeiten für eine angemessene Diversifizierung der Pensionsfondsportfolios führen.
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214
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Reform 6: Reform des öffentlichen Rentensystems
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Meilenstein
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Rechtsakt(e) über das Rentensystem
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte über das Rentensystem
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1. QUARTAL
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2023
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Das/die LGAL-Gesetz(e) gewährleistet/gewährleisten die finanzielle Tragfähigkeit des Rentensystems sowie Gerechtigkeit, die Einhaltung des Beitragsprinzips und die Angemessenheit von Niedrig-/Mindest-/Sozialrenten (einschließlich solcher, die sich auf die feste Beitragsdauer von 25 Jahren beziehen).
Jede Gesetzesänderung, die zu einer Abweichung von den nach der Verabschiedung der Reform durch die Regierung erstellten Referenzprojektionen führen würde, wird mit Ausgleichsmaßnahmen einhergehen, um die Rentenausgaben (als Anteil am BIP) im Einklang mit dem Referenzpfad zu halten.
Auf der Grundlage der technischen Hilfe (Etappenziel 211) umfasst die Reform mindestens die folgenden Elemente:
1)Einführung einer neuen Berechnungsformel für neue Renten und ausgezahlte Renten. Die Parameter der Formel werden so gewählt, dass die finanzielle Tragfähigkeit der Entwicklung der Rentenausgaben und des Rentensystems im Allgemeinen mittel- bis langfristig (bis 2070) gewährleistet ist. Darüber hinaus dürfen sie keine Ad-hoc-Erhöhungen des Rentenniveaus zulassen. Die detaillierte Formel hebt a priori den Korrekturindex auf, basiert auf der Anzahl der Punkte, die jeder Begünstigte gemäß dem Beitragsprinzip erreicht hat, und wendet einen Rentenindexierungsmechanismus an, der keine Ad-hoc-Erhöhungen mehr zulässt.
Die detaillierte Formel für die Berechnung der Ruhegehälter
-für derzeitige und künftige Rentner eine Anzahl von Punkten auf der Grundlage der während des Erwerbslebens an das System entrichteten Beiträge festzulegen;
-Ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 65 Jahren für Männer und ab dem 1. Januar 2035 für Frauen festzulegen;
-Festlegung einer Mindestbeitragszeit von 15 Jahren sowohl für Frauen als auch für Männer;
-Festlegung eines vollen Beitragszeitraums von 35 Jahren für Frauen und Männer bis 2030;
-Festzulegen, dass die Mindestbeitragszeit, die volle Beitragszeit und das gesetzliche Renteneintrittsalter unter Berücksichtigung der Entwicklung der Lebenserwartung in Rumänien geändert werden;
-Der ursprüngliche Referenzwert zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform wird auf höchstens 81 Lei festgesetzt.
Während eines Übergangszeitraums werden die Rentenleistungen von Rentnern, bei denen die neue Formel zu einer theoretisch niedrigeren Rente führen würde (bezogen auf die Zeit unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Reform), (nominal) eingefroren, bis die theoretische Rentenleistung nach der Reform (durch Indexierungsregeln) einen Betrag erreicht, der der eingefrorenen nominalen Rente entspricht.
2)Mit dem Gesetz werden die Regeln für die Rentenindexierung geändert. Insbesondere:
-Das Gesetz enthält einen Rentenindexierungsmechanismus, der Ad-hoc-Erhöhungen nicht zulässt;
-Die Indexierungsrate entspricht der Inflation zuzüglich 50 % des Reallohnwachstums im Jahr t-1. Sie unterliegt einer Obergrenze und einer Untergrenze;
-Der Indexierungssatz darf nicht niedriger sein als die Inflationsrate (Untergrenze);
-Liegt die durch die Regel erzeugte Indexierungsrate sowohl über der Inflation als auch über der Wachstumsrate der Gesamteinnahmen des Rentensystems, so wird die Indexierungsrate auf die letztgenannte Obergrenze begrenzt;
-Der Fiskalrat erstellt jedes Jahr im Juni einen Bericht, in dem überprüft wird, ob die Indexierungsregeln vollständig angewandt wurden. Im Falle einer Abweichung von den Indexierungsregeln sind in dem Bericht die haushaltspolitischen Auswirkungen zu quantifizieren. Dieser Bericht wird veröffentlicht;
-Sollten in dem Bericht Abweichungen von den gesetzlichen Indexierungsregeln festgestellt werden, ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen (Parameteränderungen oder Beitragserhöhungen) zu ergreifen, um die fiskalischen Auswirkungen einer Ad-hoc-Erhöhung der Renten in Nettogegenwartswert zu neutralisieren. Standardmäßig werden die Sozialbeiträge erhöht, um die fiskalischen Auswirkungen einer Ad-hoc-Erhöhung der Renten (d. h. einer Erhöhung, die über die Indexierungsregeln hinausgeht) in Bezug auf den Nettogegenwartswert auszugleichen.
3)Das Gesetz sieht eine schrittweise Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von Frauen an das von Männern (derzeit 65 Jahre) vor. Diese Konvergenz beginnt 2024 linear und wird bis 2035 abgeschlossen sein.
4)Das Gesetz sieht Anreize vor, länger zu arbeiten, bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter und darüber hinaus, und zwar bis zu 70 Jahren. Insbesondere: zusätzliche Punkte werden für jedes Jahr vergeben, in dem der Beitragszeitraum 25 Jahre überschreitet: 0,50 Punkte für jedes Jahr über 25 Jahre; 0,75 Punkte für jedes Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren; ein Punkt pro Jahr über 35 Jahre.
5)Das Gesetz überprüft die Voraussetzungen für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand wegen Arbeit unter „besonderen“ oder „besonderen“ Bedingungen:
-Die maximale Herabsetzung des normalen Renteneintrittsalters für Tätigkeiten, die unter besonderen Bedingungen ausgeübt werden, wird auf zehn Jahre und die maximale Herabsetzung des normalen Renteneintrittsalters für Tätigkeiten, die unter besonderen Bedingungen ausgeübt werden, auf sieben Jahre herabgesetzt.
-Die Zulagen, die für unter besonderen Arbeitsbedingungen geleistete Arbeitsjahre gewährt werden, werden auf eine feste Anzahl von Punkten festgesetzt, nämlich 0,25 und 0,50 Punkte für jedes unter besonderen Arbeitsbedingungen zurückgelegte Jahr.
-Die Liste der Einheiten mit Tätigkeiten, die den Status „besondere Bedingungen“ in Anspruch nehmen können, sollte um mehr als die Hälfte gekürzt werden.
6)Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des Systems wird auch durch einen gesetzlich verankerten „Bremsmechanismus“ unterstützt. Insbesondere:
-Dieser Mechanismus sieht regelmäßige Überprüfungen (alle drei Jahre) der Entwicklungen und Projektionen der Rentenausgaben und des Systemsaldos vor, die vom Fiskalrat auf der Grundlage der Projektionen der Arbeitsgruppe „Alterung“ durchgeführt werden. Das Arbeitsministerium und das Finanzministerium übermitteln alle erforderlichen Daten zeitnah. Diese Überprüfung wird veröffentlicht.
-Sollten bei der Überprüfung Abweichungen von dem „Referenzpfad“ festgestellt werden, den der Anbieter technischer Hilfe zum Zeitpunkt der Annahme der Reform durch die Regierung festgelegt hat, ist die Regierung verpflichtet, Maßnahmen (Parameteränderungen) zu ergreifen, um die Rentenausgaben (als Anteil des BIP) wieder auf Kurs mit dem Referenzpfad zu bringen. Standardmäßig werden die Sozialbeiträge erhöht, um die fiskalischen Auswirkungen einer Abweichung vom Referenzpfad für die Rentenausgaben (in Nettogegenwartswert) auszugleichen.
-Die erste Überprüfung findet 2027 statt.
7)Mit der Reform werden Bestimmungen eingeführt, mit denen sichergestellt wird, dass die Schlüsselparameter des Systems regelmäßig angepasst werden, um Änderungen der Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Insbesondere:
-Die Mindestbeitragszeit, die Beitragszeit für eine volle Rente, das gesetzliche Renteneintrittsalter und alle anderen zeitbezogenen Parameter entwickeln sich um einen Bruchteil (50 %) der beobachteten Veränderung der Lebenserwartung (bei Eintritt in den Ruhestand).
-Sobald neue Prognosen der AWG vorliegen, erstellt der Fiskalrat alle drei Jahre einen Bericht, in dem er prüft, ob die Parameter des Rentensystems im Einklang mit dem Gesetz und den Veränderungen der Lebenserwartung bei Eintritt in den Ruhestand angepasst wurden. Der Bericht wird veröffentlicht.
-Sollten in dem Bericht Abweichungen von der Regel festgestellt werden, ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Systemparameter anzupassen.
-Die erste Überprüfung findet 2027 statt.
8)Das Gesetz erhöht die Angemessenheit von Mindestrenten und niedrigeren Renten, insbesondere für Personen unterhalb der Armutsgrenze;
9)Mit dem Gesetz wird die finanzielle Tragfähigkeit der zweiten Säule des Rentensystems sichergestellt, indem die Beiträge zu dieser Säule erhöht werden.
10)Das Paket kann gesonderte Gesetze über die allgemeine Regelung und Sonderrenten enthalten.
Eine Ex-post-Analyse der angenommenen Rechtsvorschriften durch den Anbieter technischer Hilfe, der nach der Annahme der Reform durch die Regierung Basis-/Referenzprojektionen für die gesamten Rentenausgaben (als Anteil am BIP) und die mittel- bis langfristige Tragfähigkeit des Systems (2024-2070) erstellt, wird veröffentlicht.
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215
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Reform 6: Reform des öffentlichen Rentensystems
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Senkung der Ausgaben für Sonderrenten
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Senkung der Ausgaben für Sonderrenten
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Q4
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2022
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Mit dem neuen Rechtsrahmen werden die Sonderrenten überprüft und mit dem Beitragsprinzip in Einklang gebracht.
-Es werden keine neuen Kategorien von Sonderrenten geschaffen, und die derzeitigen Kategorien werden gestrafft.
-Gegenwärtige Sonderrenten müssen auf der Grundlage des Beitragsprinzips, des Dienstalters und der Anpassung des Prozentsatzes im Zusammenhang mit dem erzielten Einkommen berechnet werden. Die Mindestbeitragszeit muss mit der des öffentlichen Pensionsfonds vergleichbar sein.
-Der Schutz der Entscheidungen des Verfassungsgerichts bezieht sich nur auf die Pensionen von Richtern und nicht auf andere Kategorien und bezieht sich nur auf die in den Argumenten des Gerichts ausdrücklich genannten Grenzen.
Eine Sonderrente darf das während des Beitragszeitraums erzielte Einkommen nicht übersteigen.
Ferner wird eine Analyse der Sonderrenten durchgeführt, um die Ungleichheiten zwischen den Begünstigten dieser Rentenkategorien und den Begünstigten des öffentlichen Rentensystems unter dem Gesichtspunkt der Beitragszahlungen zu beseitigen.
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216
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Investition 1: Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerpflichtigen durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen
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Meilenstein
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Digitale Dienste und kritische elektronische Systeme sind funktionsfähig
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Die digitalen Dienste und elektronischen Systeme sind funktionsfähig.
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Q2
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2026
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Die folgenden digitalen Dienste und elektronischen Systeme werden eingerichtet/erweitert und funktionieren:
Virtueller privater Raum für die digitale Interaktion zwischen der Steuerverwaltung und den Steuerpflichtigen, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird, über die Zweckgesellschaft mit den Steuerpflichtigen über die Videointeraktion zu kommunizieren, und Chatbot gestartet.
Callcenter müssen funktionsfähig sein und den Steuerpflichtigen elektronische Dienstleistungen und Telefondienste anbieten.
— Einzige Anlaufstelle (One Stop Shop – OSS), die die Erbringung von Dienstleistungen verbessern und die Mehrwertsteuererklärungs- und Zahlungsverfahren vereinfachen soll.
Mehrwertsteuerinformationssystem ist online verfügbar und zugänglich.
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217
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Investition 1: Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerpflichtigen durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen
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Ziel
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Online verfügbare Dienstleistungen für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen
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Anteil (%)
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45
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60
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Q4
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2025
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60 % der Dienstleistungen für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen müssen über die Website der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung oder über die Zweckgesellschaft online zugänglich sein, wie aus dem Katalog der für Steuerpflichtige erbrachten Dienstleistungen hervorgeht. Die Möglichkeiten für die Interaktion mit den Steuerpflichtigen in den Räumlichkeiten der steuerlichen Einheiten stehen zur Verfügung.
Die ANAF erstellt einen Bericht, in dem Lösungen für die Kenntnis der Steuerpflichtigen/Kunden aufgezeigt werden.
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218
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Investition 1: Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerpflichtigen durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen
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Meilenstein
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Online-Plattform für die Versteigerung von Immobilien und beweglichen Immobilien von erheblichem Wert ist funktionsfähig
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Online-Plattform ist funktionsfähig
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1. QUARTAL
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2026
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Eine Online-Plattform für die Organisation von Auktionen für den Verkauf staatseigener und im Rahmen der Vollstreckung beschlagnahmter Vermögenswerte muss funktionsfähig sein.
Diese Plattform wird für den Verkauf von Immobilienvermögen, beweglichem Eigentum und seltenen und wertvollen Gegenständen wie Edelmetallen, Kunstgegenständen, Autos, Flugzeugen und Booten, die sich in ihrem Besitz befinden, genutzt.
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219
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Investition 2: Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
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Ziel
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Schulung des Personals in Bezug auf das Risikomanagementsystem
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|
Anzahl
|
0
|
40
|
Q2
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2023
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40 Mitarbeiter, die im Risikomanagementbereich des Finanzministeriums tätig sind, werden im Risikomanagementsystem geschult.
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220
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Investition 2: Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
Ziel
|
Anzahl der an das IT-System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung angeschlossenen Registrierkassen
|
|
Anzahl
|
0
|
150 000
|
Q4
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2021
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Mindestens 150000 Registrierkassen sind an das elektronische System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung angeschlossen.
Die vollständige Vernetzung der Registrierkassen dient insbesondere der Bekämpfung von Betrug im Bereich des Handels. Diese Investitionen sollen dazu beitragen, die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.
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221
|
Investition 2: Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
Ziel
|
Anzahl der an das IT-System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung angeschlossenen Registrierkassen
|
|
Anzahl
|
150 000
|
600 000
|
Q4
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2022
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Mindestens 600000 Registrierkassen werden an das elektronische System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung angeschlossen.
Die vollständige Vernetzung der Registrierkassen dient insbesondere der Bekämpfung von Betrug im Bereich des Handels. Diese Investitionen sollen dazu beitragen, die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.
|
|
222
|
Investition 2: Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
Ziel
|
Anteil der Aktenprüfungen an der Gesamtzahl der von der Steuerverwaltung durchgeführten Prüfungen – 30 %
|
|
Anteil (%)
|
0
|
30
|
Q4
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2022
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Der Anteil der Dokumentenprüfungen an den insgesamt durchgeführten Prüfungen wird bis zum vierten Quartal 2022 (von heute null) auf 30 % steigen. Dieses Ziel ist Teil der Reform zur Verlagerung der Kontrollmaßnahmen von physischen auf digitale Kontrollstrukturen.
Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:
-Festlegung der Befugnisse der Steuerbehörden zur Durchführung von Dokumentenprüfungen durch Steuerprüfungsstellen, Betrugsbekämpfungsstellen und Stellen, die für die Überprüfung der persönlichen Steuersituation zuständig sind.
-das Muster und der Inhalt der bei der Dokumentenprüfung verwendeten Formulare und Unterlagen wurden genehmigt.
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|
223
|
Investition 2: Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
Ziel
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Anteil der Aktenprüfungen an der Gesamtzahl der von der Steuerverwaltung durchgeführten Prüfungen – 60 %
|
|
Anteil (%)
|
30
|
60
|
Q4
|
2025
|
Der Anteil der Dokumentenprüfungen an den insgesamt durchgeführten Prüfungen wird bis zum vierten Quartal 2025 auf 60 % steigen.
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|
224
|
Investition 2: Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
Ziel
|
Erhöhung der Zahl der Prüfungen um 10 %
|
|
Anzahl
|
25 000
|
27 500
|
Q4
|
2025
|
Erhöhung der Zahl der Prüfungen um 10 % gegenüber der Gesamtzahl im Jahr 2020.
|
|
225
|
Investition 2: Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
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Meilenstein
|
Funktionales elektronisches Risikoregister
|
Funktionsfähigkeit des elektronischen Risikoregisters, das Risikokriterien, Indikatoren und Profile enthält; erste Meldung nach einem Probelauf oder nach Funktionsaufnahme
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|
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Q4
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2025
|
Elektronisches Risikoregister funktioniert:
-Ein funktionales integriertes System für das Steuerrisikomanagement, das die zentrale Risikoanalyse umfasst,
-Es ermöglicht die Ermittlung von Bereichen, in denen ein hohes Risiko der Nichteinhaltung von Steuervorschriften besteht, unter Verwendung von Daten und Informationen, auch im Bereich der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit,
-Bei der Verwaltung großer Steuerzahler wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt, der auch den Einsatz von Steueroptimierungsmodellen umfasst.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des elektronischen Risikoregisters werden Compliance-Programme eingeführt.
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|
226
|
Investition 2: Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
Meilenstein
|
Die Steuerverwaltungssysteme, einschließlich Big Data, sind funktionsfähig.
|
Die Steuerverwaltungssysteme sind funktionsfähig, einschließlich der Big-Data-Plattform
|
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|
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Q4
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2025
|
Die Big-Data-Plattform ist funktionsfähig. Die Plattform umfasst interne und externe Informationsquellen.
Die Plattform hat folgende Funktionen:
·Gewährleistung der Datenintegrität, wobei die Daten im gesamten System kohärent sein müssen.
·Unterstützung der Analyse verfügbarer Daten zur Generierung von Hintergrundinformationen. Die Analyseprozesse müssen wiederholbar sein, und die Ergebnisse müssen mehrere Datensätze miteinander verknüpfen, um Leistungsinformationen zu erhalten.
Die folgenden Systeme müssen funktionsfähig sein:
— System der elektronischen Rechnungsstellung;
— System zur Verwaltung der Steuerpflichtigen;
— ein zentrales Informationssystem der Staatskasse (TREZOR); und
— eine erweiterte Plattform für den internationalen Informationsaustausch (AEOI).
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227
|
Investition 3: Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Informationsherausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, zu reagieren, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung
|
Meilenstein
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Modernisierung der Hardware- und Software-Infrastruktur und der Unterstützungsinfrastruktur für die Bereitstellung elektronischer Dienste für
Steuerzahler
|
Erneuerte Hardware- und Softwareinfrastruktur und modernisierte Unterstützungsinfrastruktur
|
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Q4
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2025
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Aufrüstung der Hardware- und Softwareinfrastruktur des IT-Systems des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung/des Nationalen Zentrums für Finanzinformationen (NCFI),
— Modernisierung der unterstützenden Infrastruktur von Rechenzentren
— zur Gewährleistung der Interoperabilität der IT-Systeme eingerichtete Datenbanken.
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228
|
Investition 3: Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Informationsherausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, zu reagieren, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung
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Meilenstein
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Erhöhte Cybersicherheit des Computersystems des Finanzministeriums und der ANAF
|
Funktionsfähigkeit des Cybersicherheitssystems
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Q2
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2023
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Das Informationssystem des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung wird um die folgenden Cybsersecurity- und Infrastrukturkomponenten aufgerüstet: Firewall-Komponenten für Webanwendungen, Steuerung für die Bereitstellung von Anwendungen, Sicherheitseinsatzzentrum, Netzwerkerkennung und -reaktion, Firewall-Ausrüstung – OSI LAYER 3 mit IPS-ID-Diensten, Aufrüstung der bestehenden Active-Directory-Infrastruktur für die zentrale Nutzerverwaltung, Hardware und Software für automatische Updates für Sicherheitspatches der verwendeten Anwendungen.
Die Investition muss den sicheren Austausch von Daten in Echtzeit mit genauen/aktuellen Daten ermöglichen. Sie befasst sich auch mit dem Datenschutz und der Informationssicherheit sowie mit dem Sicherheitsmanagement.
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229
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Investition 3: Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Informationsherausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, zu reagieren, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung
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Ziel
|
80 % der IT-Hardware- und Softwareinfrastruktur in den Rechenzentren wurden erworben
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|
Anteil (%)
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30.67
|
80
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Q2
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2026
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Erwerb von Hardware- und Software-Infrastruktur und Unterstützungsinfrastruktur für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen für Steuerzahler. Der Erwerb von Infrastruktur in den Rechenzentren wird im Bestandsverzeichnis des NCFI/Finanzministeriums berücksichtigt, in dem Software und Hardware sowie unterstützende Infrastrukturelemente gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Anlagevermögen erfasst werden.
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230
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Investition 4: Etablierung des elektronischen Zolls
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Ziel
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Modernisierte Hardware- und Software-Infrastruktur
|
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Anteil (%)
|
0
|
100
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Q4
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2022
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Verbesserte Hardware-Software-Infrastruktur. Diese Projekte betreffen die IT-Infrastruktur durch Investitionen in Hardware-Software, die die erforderliche Unterstützung für den Gesamtbetrieb des IT-Systems für den Zoll bieten. Daher wird dieses Ziel verwendet, um den Grad der Modernisierung der Infrastruktur (weiche und harte Infrastruktur) zu bestimmen, und umfasst Investitionen in: programmierbare Netzwerklösung, VMware-Software-Code-Upgrades und -Lizenzen, einschließlich Unterstützung/Abonnement, Infrastruktur-Sicherheitslösung integriertes Zollinformationssystem IT, einschließlich Unterstützungsdienste, Lizenzen und Abonnements, Oracle Database Enterprise Edition Licenses für Datenbanken, die für den Betrieb der Komponenten des integrierten Zollinformationssystems erforderlich sind, Lösung für zentrales Nutzermanagement, Workstations und Aktualisierungsdienste für Systembetriebssysteme für das integrierte Zollinformationssystem.
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232
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Investition 4: Etablierung des elektronischen Zolls
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Ziel
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Eingriffe in IT-Systeme
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Anzahl
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0
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9
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Q2
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2026
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1. Das IT-System für die Zollanmeldung ist funktionsfähig.
2. Angleichung an das System ICS2 (Einfuhrkontrollsystem) – Phase 1 bzw. Verknüpfung des nationalen Risikoanalysesystems RMF-(Risikomanagementrahmen) RO mit dem transeuropäischen ICS2-System. Anpassung an das ICS2-System – Phase 2 und Anpassung an das ICS2-System – Phase 3,
3. Anpassung des EMCS_RO-Systems (System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren) an die EMCS-Phase 4 bzw. Anpassung des EMCS-Systems (System zur Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren) an die aktuellen Versionen,
4.NCTS_RO (Nationales gemeinsames Versandverfahren) Phase 5 und AES_RO sind funktionsfähig;
5. Modernisierung des nationalen Einfuhrsystems im Rahmen des Zollkodex der Union, einschließlich der Aktualisierung der entsprechenden Anwendungen,
6. UUM & DS Uniform User Management und Digital Signature sind funktionsfähig,
7. Das System zur Überwachung der zollamtlichen Überwachung und Kontrolle ist funktionsfähig.
8. Antrag auf Genehmigung und Verwaltung von Tätigkeiten in der Freizone ist funktionsfähig
9. Die Anwendung für die Verwaltung nationaler Entscheidungen (Genehmigungen) ist funktionsfähig.
Darüber hinaus werden zwei Grenzzollstellen mit Scannern ausgestattet.
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233
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Investition 4: Etablierung des elektronischen Zolls
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Ziel
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Prozentsatz der elektronisch durchgeführten Zolltätigkeiten
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Anteil (%)
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80
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100
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Q4
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2025
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Durch diese Investition wird der Prozentsatz der Zollabfertigungstätigkeiten, des Informationsaustauschs zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden und des elektronischen Informationsaustauschs zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten auf 100 % angehoben.
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234
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Investition 5: Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
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Meilenstein
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Aktualisierung des IT-Systems BUGET_NG
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Budget_NG System aktualisiert
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Q4
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2025
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Aktualisierung des IT-Systems für die Aufstellung und Verwaltung des nationalen Haushalts, um Folgendes zu ermöglichen:
— Verwaltung von Daten und Informationen über Haushaltsausgaben auf Politik- und Programmebene (Analyse der Haushaltsverfahren, Straffung der Zeit für die Erstellung von Berichten),
— mehr Transparenz im Haushaltsverfahren durch die Veröffentlichung von Analysen und Berichten.
— Modernisierung des Systems für die Überwachung der Haushaltsprogramme und die Berichterstattung darüber.
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235
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Investition 6. Ökonomisches Modellierungsinstrument (Simulationsinstrumentarium für Rentenreformoptionen) zur Erweiterung der institutionellen Kapazität zur Prognose der Rentenausgaben
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Meilenstein
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Aktualisierung des Wirtschaftsmodellierungsinstruments
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Aktualisierung des Wirtschaftsmodellierungsinstruments
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Q4
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2023
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Das ökonomische Modellierungsinstrument (Simulationsinstrumentarium für Rentenreformoptionen) wird aktualisiert, um die mittel- bis langfristigen (Ex-ante-)Auswirkungen struktureller Rentenreformen abzuschätzen, die erstellten Projektionen zu verfeinern und die Tragfähigkeit des Rentensystems zu analysieren.
Die Investition umfasst auch die Schulung der acht zuständigen Mitarbeiter unter Verwendung des neuen Toolkits.
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238
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Investition 8. Die Nationale Entwicklungsbank ist funktionsfähig
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Meilenstein
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Erwerb von Software (Lizenzen) und Hardware (Laptops), IT-Dienstleistungen für das Personal, Schulung des Personals der Nationalen Entwicklungsbank und des Personals des Finanzministeriums
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Unterzeichnete Kaufverträge
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Q4
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2024
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Die Nationale Entwicklungsbank erwirbt Software, Hardware und sonstige Ausrüstung, die es dem Personal ermöglicht, seine Aufgaben wahrzunehmen, ITC-Infrastrukturausrüstung und -dienste für Rechenzentren, Cloud- und Telekommunikationsinfrastruktur sowie Konnektivität, Bankanwendungen, IT-Dienste für das Personal, technische Hilfe und Schulungsdienste für das Personal der Nationalen Entwicklungsbank und für das Personal des Finanzministeriums, das an der Bewertung der Leistung der Bank beteiligt ist.
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239
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Investition 9. Unterstützung bei der Bewertung von Ruhegehaltsakten
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Meilenstein
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Alle neu berechneten Ruhegehaltsakten
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Alle neu berechneten Ruhegehaltsakten
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Q4
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2023
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Alle rund 5 Millionen Rentenakten wurden auf der Grundlage des neuen Rentengesetzes neu berechnet. Die Regierung übermittelt allen Bürgern auf dem Postweg eine Entscheidung über das Ergebnis der Neuberechnung.
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240
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Investition 10. Fortgeschrittene elektronische Dienste durch die Digitalisierung des Rentensystems
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Meilenstein
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Funktionales IT-System in der Nationalen Agentur für die öffentliche Altersversorgung
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Funktionales IT-System
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Q2
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2026
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Einrichtung eines IT-Systems in der staatlichen Rentenbehörde (CNPP), das für Bürger, Institutionen und Regierungen zugänglich ist.
Das neue zentralisierte und integrierte Informatiksystem besteht aus:
-Portal (die Kommunikationskomponente) für die Öffentlichkeit, das die folgenden elektronischen Dienste abdeckt:
·Renten und andere Sozialversicherungsansprüche,
·ausfüllen des Antrags auf Ausstellung von Behandlungstickets,
·Dienstleistungen im Erfassungsgebiet des Steuerpflichtigen,
·Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten,
·Anwendung „E-Talon“, die automatisch den monatlichen Rentenkupon in elektronischem Format für aktive Rentner generiert
·personalisierte Berichte/privater virtueller Raum für Bürgerinnen und Bürger.
-Interne Digitalisierung des Dokumentenflusses (ECM, ERP),
-Systeme und Lösungen für die Analyse historischer Daten (Business Intelligence),
-Interoperabilität mit anderen öffentlichen Systemen (API),
-Cybersicherheitsmerkmale,
-Redundanz und Widerstandsfähigkeit der Datenbank (Katastrophenwiederherstellung).
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H.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 11: Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank
Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Wachstumspotenzial der rumänischen Wirtschaft zu fördern, indem die Höhe der verfügbaren öffentlichen Unterstützung strukturell angepasst wird, um Marktversagen und Ineffizienzen innerhalb der Wirtschaft zu beheben. Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 250 Mio. EUR an die Nationale Entwicklungsbank.
Die Nationale Entwicklungsbank legt eine neue Investitionspolitik für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals fest. Die Anlagepolitik umfasst eine Beschreibung des Finanzprodukts/der Finanzprodukte mit der erwarteten Art förderfähiger Endempfänger, die das zusätzliche Eigenkapital anfänglich unterstützen soll, einschließlich des erwarteten Zeitplans für die Umsetzung und des erwarteten Betrags jedes Finanzprodukts. Die nationale Entwicklungsbank verwendet für das zusätzliche Eigenkapital dasselbe Prüf- und Kontrollsystem, das von der Kommission gemäß Artikel 157 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 positiv bewertet wurde. Die Anlagepolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die durch das zusätzliche Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen müssen. Die Anlagepolitik schließt insbesondere die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
, ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen,
iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
. Darüber hinaus schließt die Investitionspolitik im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen Unternehmen Unternehmen aus, die einen wesentlichen Schwerpunkt
in den folgenden Sektoren haben: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit verbundene Tätigkeiten
; II) energieintensive und/oder CO2-intensive Industrien; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge; IV) Abfallsammlung, -behandlung und -entsorgung, v) Verarbeitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus setzt die Investitionspolitik voraus, dass die Endbegünstigten die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten einhalten.
Voraussetzung für die zufrieden stellende Erreichung der Etappenziele im Rahmen dieser Maßnahme ist die zufrieden stellende Erfüllung des Etappenziels 210 der Reform 5 (Einrichtung der Nationalen Entwicklungsbank).
H.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehens
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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240a
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Investition 11. Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank
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Meilenstein
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Investitionspolitik
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Annahme einer Investitionspolitik
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1. QUARTAL
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2026
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Annahme einer Investitionspolitik für die Nationale Entwicklungsbank zur Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.
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240b
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Investition 11. Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank
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Meilenstein
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Eigenkapitalzuführung
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Übertragungsbescheinigung
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Q2
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2026
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Rumänien überweist 250 Mio. EUR an die Nationale Entwicklungsbank, um deren Eigenkapital zu erhöhen. Über die Kapitalzuführung an die nationale Entwicklungsbank hinaus, bei der es sich um die ARF-Investition handelt, übermittelt Rumänien bis zum 31. August 2026 einen Bericht, in dem die von der nationalen Entwicklungsbank ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Investitionspolitik dargelegt werden, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte unternommen wurden, die mit dem zusätzlichen Eigenkapital anfänglich unterstützt werden sollen, sowie der erwarteten Schritte, die zur weiteren Umsetzung dieser Produkte zu unternehmen sind.
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I.KOMPONENTE 9: Unternehmensförderung, Forschung, Entwicklung und Innovation
Diese Komponente umfasst eine Reihe von Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Rumänien, einschließlich des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssektors.
Ziel dieser Komponente ist es, Unternehmen in Rumänien, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sowie öffentliche Einrichtungen, die Forschung, Entwicklung und Innovation betreiben, zu unterstützen. Die Reformen zur Förderung der Investitionen umfassen regulatorische Änderungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften/Start-up-/Ausstiegsverfahren sowie durch die Erlangung von Lizenzen. Die Reformen befassen sich auch mit unklarer Governance, der Fragmentierung und Wirksamkeit des Forschungsentwicklungs- und Innovationssystems und unterstützen dessen Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Die Investitionen betreffen die Einrichtung einer digitalen Plattform für die Bereitstellung vereinfachter öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen, einschließlich der Erlangung von Lizenzen und des Zugangs zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen durch Finanzierungsinstrumente und Zuschüsse. Ergänzende Investitionen betreffen die Finanzierung von Forschungskompetenzzentren und Forschungsprojekten, die von international renommierten Forschern geleitet werden.
Die Reformen und Investitionen tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung bei, die Rumänien 2019 und 2020 in Bezug auf die Notwendigkeit, die Qualität und Berechenbarkeit des Entscheidungsprozesses zu verbessern, übermittelt wurde (länderspezifische Empfehlung 5, 2019); und ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft fördern, vorzuziehen, z. B. die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und die Integration lokaler Anbieter in die strategischen Wertschöpfungsketten der EU (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
I.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 2.a – Finanzinstrumente für den Privatsektor
Teilinvestition 2.a. Garantie für das Klimaschutz-Portfolio
Ziel dieser Teilinvestition ist die Bereitstellung von Finanzmitteln und Investitionen für KMU (mit bis zu 249 Beschäftigten), Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Einzelpersonen durch Betriebskapital, Kreditlinien, Investitionskredite oder Leasing, die auf Investitionen und Finanzierungen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen sowie im Wohn- und Gebäudesektor abzielen. Zweck des Instruments ist es, die derzeitigen Herausforderungen Rumäniens bei der Förderung von Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu bewältigen. Die Unterinvestition erfolgt in Form einer Portfoliogarantie, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) als Beitrag zu InvestEU durchgeführt wird. Die spezifischen Ziele und Energieeffizienzziele des Instruments sowie die Struktur und die Förderkriterien müssen vollständig aufeinander abgestimmt sein und denen des EU-Instruments „InvestEU“, das derzeit entwickelt wird, entsprechen.
Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, wird in der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission für die Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorgeschrieben. Die Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem EIF schließt darüber hinaus die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,
und ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen.
Diese Maßnahme ergänzt Teilinvestition 2.2. Garantie für das Klimaschutz-Portfolio
Investition 3.a: Beihilferegelungen für den privaten Sektor
Teilinvestition 3.a. Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU
Ziel dieser Teilinvestition ist es, die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu unterstützen.
Die Teilinvestition besteht aus zwei Instrumenten: I) ein Zuschussprogramm zur Unterstützung von Unternehmern bei der Entwicklung fortgeschrittener digitaler Technologien ii) ein Zuschussprogramm von bis zu 100 000 EUR pro Unternehmen zur Unterstützung von KMU, die digitale Technologien einführen
Diese Maßnahme ergänzt Teilinvestition 3.1. Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU
Reform 2.a: Straffung der Governance in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation
Ziel dieser Reform ist es, die Governance des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystems in Rumänien zu straffen.
Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Koordinierung der FEI-Politik.
Diese Maßnahme ergänzt die Reform 2 – Straffung der Governance in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation.
Reform 3: Reform der Forschungslaufbahn
Ziel dieser Reform ist es, die Attraktivität der Forschungslaufbahn und die Leistung von Forschenden zu erhöhen.
Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Reform der Forschungslaufbahn in Rumänien.
Investition 5.a „Einrichtung von Kompetenzzentren“
Ziel der Investition ist es, die thematische Fragmentierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen anzugehen.
Die Investition besteht in der Einrichtung von fünf „Kompetenzzentren“ für Forschungstätigkeiten.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 5 – Einrichtung und Inbetriebnahme von Kompetenzzentren.
Investition 8. Entwicklung eines Programms zur Gewinnung hochspezialisierter Arbeitskräfte aus dem Ausland für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten
Ziel dieser Investition ist es, die Forschungskapazität der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisation zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Gewährung von Finanzmitteln für Forschungsprojekte, die von führenden internationalen Forschern geleitet werden, die von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen mit Sitz in Rumänien betreut werden.
Investition 9 – Unterstützung für Inhaber von Exzellenzzertifikaten, die mit dem Marie-Skłodowska-Curie-Individualstipendium ausgezeichnet wurden
Ziel dieser Investition ist es, die Attraktivität von Forschungslaufbahnen zu erhöhen und bestätigte Forschende bei der Durchführung ihres Forschungsprojekts zu unterstützen.
Die Investition besteht darin, Forschern, die bis zum 31. Dezember 2023 mit dem Exzellenzsiegel des Marie-Skłodowska-Curie-Individualstipendiums ausgezeichnet wurden, eine Finanzhilfe für die Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa zu gewähren.
Investition 10 – Einrichtung und finanzielle Unterstützung eines nationalen Netzes von acht regionalen Berufsberatungszentren
Ziel dieser Investition ist es, eine Orientierung für die Forschungslaufbahn zu bieten und Menschen für den Forschungsberuf zu gewinnen.
Die Investition besteht in der Einrichtung und finanziellen Unterstützung eines Netzes von Zentren für die Orientierung in der Forschungslaufbahn.
I.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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252
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Investition 2.a: Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Garantie für das Klimaschutz-Portfolio
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Ziel
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Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der dem vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigten Instrument zugewiesenen Mittel
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Anteil (%)
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0
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100
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Q2
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2024
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Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der dem vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigten Instrument zugewiesenen Mittel
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263
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Investition 3.a. Beihilferegelungen für den Privatsektor – Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU
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Ziel
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Zahl der unterzeichneten Finanzierungsverträge
|
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Anzahl
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0
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4 611
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Q4
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2025
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Unterzeichnung von Finanzierungsverträgen mit Unternehmen zur Unterstützung der Einführung digitaler Technologien/Lösungen und des digitalen Wandels der Geschäftsprozesse.
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272
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Reform 2.a: Straffung der Governance in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation
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Meilenstein
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Einrichtung eines ständigen Systems, das die Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der FEI-Politik gewährleistet, und Genehmigung eines Berichts über die Fortschritte bei der Umsetzung der im Länderbericht Rumänien im Rahmen der Fazilität für Politikunterstützung dargelegten Empfehlungen.
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Rechtsakt(e) zur Einrichtung eines ständigen Systems, das die Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der FEI-Politik gewährleistet, und gebilligter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der im Länderbericht Rumänien im Rahmen der Fazilität für Politikunterstützung dargelegten Empfehlungen.
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|
|
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Q2
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2026
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Rechtsakte müssen Bestimmungen zur Einrichtung eines dauerhaften Systems enthalten, das die harmonisierte Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik in allen Fördereinrichtungen gewährleistet.
Der Nationale Rat für Wissenschafts- und Technologiepolitik genehmigt einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der im Länderbericht Rumänien der Fazilität für Politikunterstützung aufgeführten Empfehlungen.
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|
273
|
Reform 2.a: Straffung der Governance in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Rechtsakts/von Rechtsakten zur Einrichtung eines einzigen Gremiums, das die bestehenden Räte umfasst, die interministerielle Koordinierung gewährleistet und sich an den Privatsektor wendet
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Rechtsakt(e) zur Einrichtung der einzigen Stelle
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|
|
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Q2
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2023
|
Änderung von Rechtsakten zur Schaffung eines neuen Gremiums mit Entscheidungsfunktion, dessen Schwerpunkt auf FEI und Strategien für intelligente Spezialisierung liegt, auf Regierungsebene unter Einbeziehung der zuständigen Ministerien.
Diese Stelle ist für die Koordinierung der FEI-Tätigkeiten (einschließlich forschungsorientierter Innovation und Unternehmertum) auf nationaler Ebene zuständig. Die Sekretariatsgeschäfte dieses Gremiums werden von der nationalen Forschungsbehörde wahrgenommen.
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274
|
Reform 3: Reform der Forschungslaufbahn
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte über die Laufbahn und den Status des Forschers
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Rechtsakt(e) über die Laufbahn und den Status des Forschers
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|
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Q2
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2024
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In dem/den Rechtsakt(en) werden die wesentlichen Leistungsindikatoren (die zur Bewertung der Leistung von Forschern verwendet werden sollen) und die Standards für „gutes Verhalten in der wissenschaftlichen Forschung“ und damit für den Zugang zu Finanzmitteln und Stipendien im Einzelnen festgelegt.
Die neuen Rechtsvorschriften müssen folgende Anforderungen enthalten:
a)Laufbahnentwicklung in der Forschung auf der Grundlage leistungsorientierter Prinzipien,
b)Gewährleistung der Einstellung durch transparente, offene und wettbewerbsorientierte Verfahren,
c)Gewährleistung bewährter Verfahren in den Bereichen Ethik und Integrität in der wissenschaftlichen Forschung.
Der (die) Rechtsakt(e) muss (müssen) auch einen Rahmen finanzieller und nichtfinanzieller Anreize enthalten, um die Annahme der Europäischen Charta für Forscher und des Kodex für die Einstellung von Forschern durch Forschungseinrichtungen zu fördern.
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275
|
Reform 3: Reform der Forschungslaufbahn
|
Ziel
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Einrichtungen, die sich an die Europäische Charta für Forscher und den Kodex für die Einstellung von Forschern halten, haben den Prozess der Konzeption, Anwendung und Bewertung von Aktionsplänen eingeleitet.
|
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Anzahl
|
5
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16
|
Q4
|
2025
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Elf weitere Einrichtungen, die sich an die Europäische Charta für Forscher und den Kodex für die Einstellung von Forschern halten, leiten den Prozess der Konzeption, Anwendung und Bewertung von Aktionsplänen auf der Grundlage des Instruments „Humanressourcenstrategie für Forscher“ (HRS4R) der Europäischen Kommission ein.
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|
281
|
Investition 5.a „Einrichtung von Kompetenzzentren“
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Ziel
|
Unternehmen, die Mittel für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten erhalten
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|
Anzahl
|
0
|
25
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1. QUARTAL
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2026
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Mindestens 25 Unternehmen müssen über Kompetenzzentren Mittel für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten erhalten haben.
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284
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Investition 8. Programm zur Gewinnung von Arbeitskräften aus dem Ausland für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten
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Ziel
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Von internationalen Forschern geleitete Projekte
|
|
Anzahl
|
0
|
100
|
Q4
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2023
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100 ausgewählte Projekte unter der Leitung internationaler Forscher, die von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen in Rumänien aufgenommen wurden.
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285
|
Investition 9. Unterstützung der Inhaber von Exzellenzzertifikaten, die mit dem Marie-Skłodowska-Curie-Individualstipendium ausgezeichnet wurden
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Ziel
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Marie-Skłodowska-Curie-Begünstigte mit Exzellenzsiegel
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|
Anzahl
|
0
|
10
|
Q4
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2023
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Mindestens 10 Marie-Skłodowska-Curie-Begünstigte mit Exzellenzsiegel für herausragende Einzelstipendien erhalten eine Finanzhilfe für die Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa.
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287
|
Investition 10. Einrichtung und finanzielle Unterstützung eines nationalen Netzes von acht regionalen Berufsberatungszentren
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Ziel
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Etablierte regionale Zentren für die Ausrichtung der Forschungslaufbahn
|
|
Anzahl
|
0
|
8
|
Q2
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2026
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Acht regionale Zentren für die Ausrichtung der Forschungslaufbahn werden von acht öffentlichen Universitäten betrieben. Die Aufgaben der Zentren sind:
-Berufsorientierung für Forscher,
-Gewinnung von Menschen für eine Forschungslaufbahn,
-als Netzwerk arbeiten.
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I.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen für Darlehen
Reform 1: Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
Ziel dieser Reform ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.
Diese Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Vereinfachung und Erhöhung der Transparenz der Regulierungsverfahren für Unternehmen.
Investition 1: Digitale Plattformen für legislative Transparenz, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen.
Ziel dieser Investition ist es, digitalen Zugang und die Möglichkeit zu schaffen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit spezifischen rechtlichen Anforderungen für Unternehmen durchzuführen.
Die Investition besteht in der Einrichtung digitaler Plattformen zur Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen.
Investition 2: Finanzierungsinstrumente für den privaten Sektor
Teilinvestition 2.1. Portfoliogarantie für Resilienz
Ziel dieser Teilinvestition ist es, finanzielle Hindernisse zu beseitigen, mit denen rumänische Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln konfrontiert sind, und zwar: höhere Finanzierungskosten, fehlende Sicherheiten und beeinträchtigte Kreditkanäle. Die Teilinvestition zielt insbesondere auf die Liquiditäts-/Solvenzprobleme rumänischer Unternehmen ab, die sich aus dem erheblichen und vorübergehenden Rückgang ihrer Einnahmen aufgrund der COVID-19-Krise ergeben. In diesem Zusammenhang wird das Instrument so konzipiert, dass der Zugang zu Finanzmitteln verbessert wird und blockierte Kreditkanäle während und nach der COVID-19-Krise wiederbelebt werden, indem Investitionen oder der Betriebskapitalbedarf von Unternehmen unterstützt werden. Die Unterinvestition erfolgt in Form einer Portfoliogarantie, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) als Beitrag zu InvestEU durchgeführt wird.
Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, wird in der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission für die Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorgeschrieben. Die Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem EIF schließt darüber hinaus die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,
und ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen.
Teilinvestition 2.2. Garantie für das Klimaschutz-Portfolio
Ziel dieser Teilinvestition ist die Bereitstellung von Finanzmitteln und Investitionen für KMU (mit bis zu 249 Beschäftigten), Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Einzelpersonen durch Betriebskapital, Kreditlinien, Investitionskredite oder Leasing, die auf Investitionen und Finanzierungen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen sowie im Wohn- und Gebäudesektor abzielen. Zweck des Instruments ist es, die derzeitigen Herausforderungen Rumäniens bei der Förderung von Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu bewältigen. Die Unterinvestition erfolgt in Form einer Portfoliogarantie, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) als Beitrag zu InvestEU durchgeführt wird. Die spezifischen Ziele und Energieeffizienzziele des Instruments sowie die Struktur und die Förderkriterien müssen vollständig aufeinander abgestimmt sein und denen des EU-Instruments „InvestEU“, das derzeit entwickelt wird, entsprechen.
Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, wird in der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission für die Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorgeschrieben. Die Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem EIF schließt darüber hinaus die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,
und ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 2.a „Garantie für das Klimaschutz-Portfolio“.
Teilinvestition 2.3 für KMU und Midcap-Unternehmen: Sanierungs-Risikokapitalfonds
Ziel dieser Teilinvestition ist die Bereitstellung von Eigenkapitalunterstützung für KMU, Midcap-Unternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, Unternehmen in frühen und fortgeschrittenen Wachstumsphasen und Infrastrukturprojekte mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Die Unterstützung erfolgt über Risikokapitalfonds und Infrastrukturfonds im Rahmen eines Risikokapitalfonds, der vom Europäischen Investitionsfonds („EIF“) verwaltet wird.
Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, werden in der Finanzierungsvereinbarung zwischen der rumänischen Regierung und dem EIF und der anschließenden Anlagepolitik des Finanzinstruments
-die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission für die Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ zu verlangen; und
-Ausschluss der folgenden Tätigkeiten und Vermögenswerte von der Förderfähigkeit: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und
-von Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten und/oder Vermögenswerten erzielt haben, die unter die Ausschlussliste fallen, zu verlangen, Pläne für den ökologischen Wandel anzunehmen und zu veröffentlichen; und
-die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch den Begünstigten durch den EIF für alle Transaktionen vorschreiben, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind.
Teilmaßnahme 2.4: Dachfonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Interessengebiete
Ziel der Teilinvestition ist es, große Unternehmen (mit mehr als 500 Beschäftigten und/oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR), öffentliche Einrichtungen und Zweckgesellschaften durch Investitionen, die zur CO2-armen Wirtschaft beitragen, sowie Investitionen in Digitalisierung und Anlagevermögen über einen Dachfonds zu unterstützen. Dies soll dazu beitragen, dass die Zielunternehmen mehr Investitionen tätigen, die zu den Klima- und Digitalzielen beitragen, und das Wachstum und die Expansion der Unternehmen fördern, wodurch wiederum neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden und die allgemeine wirtschaftliche Erholung unterstützt wird. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Dachfonds, mit dessen Verwaltung die Europäische Investitionsbank (EIB) betraut wird.
Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, müssen die Finanzierungsvereinbarung zwischen der rumänischen Regierung und der EIB und die anschließende Investitionspolitik des Finanzierungsinstruments
-die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission für die Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ zu verlangen; und
-Ausschluss der folgenden Tätigkeiten und Vermögenswerte von der Förderfähigkeit: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und
-verlangen, dass die EIB bei allen Transaktionen, einschließlich der von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommenen Transaktionen, die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch den Begünstigten überprüft.
Teilinvestition 2.5: Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden und Gebäuden
Das Finanzierungsinstrument wird in Form einer Portfoliogarantie von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) umgesetzt.
Ziel dieser Teilinvestition ist es, Finanzmittel und Investitionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Wohn- und Gebäudesektor bereitzustellen. Die Unterinvestition erfolgt in Form einer Portfoliogarantie, die von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) als Beitrag zu InvestEU durchgeführt wird.
Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, wird in der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung die Anwendung der Technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für InvestEU vorgeschrieben. In der Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der EBWE wird darüber hinaus die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausgeschlossen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,
und ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen.
Investition 3: Beihilferegelungen für den privaten Sektor
Teilinvestition 3.1. Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU
Ziel dieser Teilinvestition ist es, die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu unterstützen.
Die Teilinvestition besteht aus zwei Instrumenten: i) ein Zuschussprogramm zur Unterstützung von Unternehmern bei FuE und der Einführung fortgeschrittener digitaler Technologien und ii) ein Zuschussprogramm von bis zu 100 000 EUR pro Unternehmen zur Unterstützung von KMU, die digitale Technologien einführen.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 3.a „Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU“.
Teilinvestition 3.2 – Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Notierung an der Börse
Ziel dieser Teilinvestition ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, den Zugang zu Finanzmitteln durch die Ausgabe neuer Aktien zu verbessern.
Die Teilinvestition besteht in der Finanzierung von Unternehmen in Rumänien durch Finanzierungsverträge, die Bestimmungen über ihre Notierung an der Bukarester Börse enthalten.
Investition 4: Grenzüberschreitende Projekte und Mehrländerprojekte – Niederleistungsprozessoren und Halbleiterchips
Ziel dieser Investition ist es, die Entwicklung der Mikroelektronik in Rumänien zu unterstützen.
Die Investition besteht aus: i) Sicherung des geistigen Eigentums, ii) Beschleunigung der Anwendung fortschrittlicher Technologien; und iii) Koordinierung mit den Fähigkeiten und dem Bedarf auf europäischer Ebene.
Reform 2: Straffung der Steuerung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Ziel dieser Reform ist es, die Governance des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystems in Rumänien zu straffen.
Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Straffung und Stärkung der Steuerung und Anwendung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik.
Diese Teilmaßnahme ergänzt die Reform 2.a. Straffung der Governance in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation
Reform 4: Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung
Ziel der Reform ist es, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungseinrichtungen zu verstärken und ein günstiges Umfeld für öffentliche und private Investitionen zu schaffen.
Die Reform besteht darin, die Verwaltung von Forschungsprojekten zu vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung zu verstärken.
Reform 5: Unterstützung bei der Integration der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen Rumäniens in den Europäischen Forschungsraum
Ziel dieser Reform ist es, die Leistungsfähigkeit und Konsolidierung der öffentlichen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen in Rumänien und ihre Integration in den Europäischen Forschungsraum zu verbessern.
Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Integration von Forschungseinrichtungen.
Investition 5: Einrichtung von Kompetenzzentren
Ziel der Investition ist es, die thematische Fragmentierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen anzugehen.
Die Investition besteht in der Einrichtung von fünf „Kompetenzzentren“ zur Durchführung von Forschungstätigkeiten.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 5.a „Einrichtung und Inbetriebnahme von Kompetenzzentren“.
I.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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241
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Reform 1: Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Straffung, Vereinfachung und vollständigen Digitalisierung unternehmensbezogener Verfahren
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Gesetz über das Inkrafttreten i) des Gesetzes Nr. 31/1990 – Gesellschaftsrecht, ii) des Gesetzes Nr. 26/1990, neu veröffentlicht, in Bezug auf das Handelsregister, iii) des Gesetzesdekrets Nr. 122/1990 über die Zulassung und Arbeitsweise von Vertretern ausländischer Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen in Rumänien und iv) des Gesetzes Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch
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3. QUARTAL
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2022
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Die Änderungen der Rechtsvorschriften sollen den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, indem die Rechtsvorschriften/Start-up-/Exit-Verfahren für Unternehmen vereinfacht werden, insbesondere die folgenden Verfahren:
Gründung eines Unternehmens, Marktaustritt/Betriebsschließung;
B) Straffung, Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren für die Genehmigung und den Betrieb ausländischer Vertretungen in Rumänien;
Berichterstattung über Arbeitsmarktverpflichtungen für Unternehmen und andere verpflichtende Berichterstattung
Änderungen der Rechtsvorschriften werden an folgenden normativen Rechtsakten vorgenommen:
— Gesellschaftsrecht Nr. 31/1990, eingeleitet vom Justizministerium;
— Gesetz Nr. 26/1990, neu veröffentlicht, betreffend das Handelsregister;
— Gesetzesdekret Nr. 122/1990 über die Zulassung und Arbeitsweise der Vertreter ausländischer Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen in Rumänien, eingeleitet vom Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus;
— Gesetz Nr. 53/2003 über das Arbeitsgesetzbuch, eingeleitet vom Ministerium für Arbeit und Sozialschutz
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242
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Reform 1: Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, um die Durchführung des KMU-Tests zu vereinfachen und transparenter und anwendbar zu machen
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 346/2004 über die Förderung der Gründung und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen
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3. QUARTAL
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2022
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Die Gesetzesänderungen beziehen sich auf den KMU-Test (die Ex-ante-Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen von Legislativvorschlägen auf KMU).
Die Änderungen stellen sicher, dass
-Es wird eine größere und repräsentative Stichprobe von KMU konsultiert.
-die Ergebnisse des KMU-Tests für jeden Legislativvorschlag werden innerhalb von 30 Tagen veröffentlicht.
-die Ergebnisse des KMU-Tests fließen in den Legislativvorschlag/die Änderungen in Bezug auf KMU ein.
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243
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Reform 1: Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes „Einheitliche Industrielizenz“
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der einheitlichen Gewerbeerlaubnis
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Q4
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2022
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Das Recht der einzigen Industrielizenz muss Folgendes gewährleisten:
I.eine Neuorganisation der Verfahren, die für die Erteilung von Industrielizenzen erforderlich sind,
II. die Integration bestehender sektoraler Genehmigungen in ein einziges gestrafftes Verfahren,
III.die Neugestaltung der Antragsverfahren, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle und einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Koordinierung dieser Verfahren,
IV.die Abschaffung der doppelten Kontrolle und der unnötigen Anforderungen für die Erneuerung von Lizenzen,
V.Erstellung einer Taxonomie der Lizenzarten entsprechend ihren Hauptmerkmalen und -merkmalen
VI.eine Änderung des Gesetzes von 2003, mit der eine Strategie der stillschweigenden Zustimmung eingeführt wird – Notverordnung der Regierung Nr. 27/2003 –, die darauf abzielt, einen Zeitrahmen für die stillschweigende Zustimmung (die stillschweigende Zustimmung) zu schaffen, der mit der Registrierung des Genehmigungsantrags auf der elektronischen Plattform in Kraft tritt. Der Genehmigungsantrag wird automatisch bewilligt, wenn/wenn eine stillschweigende Genehmigung erfolgt;
VII.Die Einführung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung in die rumänischen Rechtsvorschriften, wonach Investoren nur einmal verpflichtet werden können, öffentlichen Einrichtungen dieselben Informationen oder Dokumente zur Verfügung zu stellen;
VIII.Die Annahme der erforderlichen Gesetzesänderungen für die vollständige Einrichtung eines elektronischen einheitlichen Ansprechpartners, einschließlich einer Definition seiner wichtigsten Merkmale.
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244
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Reform 1: Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
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Ziel
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Verkürzung der Zeit bis zur Unternehmensgründung
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Anteil (%)
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0
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50
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Q4
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2025
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Verringerung des Zeitaufwands für die Unternehmensgründung im Jahr 2025 um 50 % gegenüber dem Ausgangswert von 2020 (20 Tage)
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245
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Reform 1: Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Vereinfachung der Verfahren für Unternehmen
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Ziel
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Gesetzgebungsakte/Änderungen in Bezug auf KMU, für die der Test durchgeführt wurde
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Anteil (%)
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50 % [2020]
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100 %
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Q2
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2026
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Der KMU-Test wird auf 100 % der Entwürfe von Rechtsakten mit Auswirkungen auf KMU angewandt, die dem für kleine und mittlere Unternehmen zuständigen Ministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.
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246
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Investition 1: Digitale Plattformen für legislative Transparenz, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen.
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Meilenstein
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Digitale Plattformen, die mit der Regierungs-Cloud verbunden und zugänglich sind
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Einrichtung und Zugänglichkeit digitaler Plattformen
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Q4
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2025
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Mindestens zwei öffentliche digitale Plattformen, die mit der Regierungs-Cloud verbunden sind, müssen online zugänglich sein:
— Eine zentrale Anlaufstelle für Lizenzen/Genehmigungen/Zertifizierungen,
— Eine Plattform, die die digitale Genehmigung ausländischer Vertretungen und den konsultativen Dialog mit der Wirtschaft ermöglicht.
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247
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Investition 2.1 Finanzinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung.
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Unterzeichnungsdatum des Abkommens
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Q4
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2021
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Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung, einschließlich:
a.Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen und einer Ausschlussliste.
b.Kriterien, um sicherzustellen, dass das Finanzinstrument mit den Leitlinien der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) in Bezug auf Finanzierungsinstrumente im Einklang steht.
Da das vorgeschlagene Instrument als Beitrag zu InvestEU (MS-Komponente oder Aufstockung eines bestehenden Produkts im Rahmen der EU-Komponente) umgesetzt werden soll, werden die oben genannten Buchstaben a und b durch die Anwendung der InvestEU-Bestimmungen sowie der Darlehenspolitik und der Ausschlusskriterien des ausgewählten Durchführungspartners sichergestellt. Zusätzliche Ausschlüsse, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in der Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) festgelegt.
Das Finanzierungsinstrument wird in Form einer Portfoliogarantie vom EIF umgesetzt und stellt KMU mit bis zu 249 Beschäftigten und/oder Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und/oder Einzelpersonen („Begünstigte“) durch Betriebskapital, Kreditlinien, Investitionsdarlehen oder Leasing Finanzmittel und Investitionen zur Verfügung. Mit dem Finanzierungsinstrument sollen die derzeitigen Hindernisse angegangen werden, mit denen rumänische Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln konfrontiert sind, nämlich: höhere Finanzierungskosten, fehlende Sicherheiten und beeinträchtigte Kreditkanäle. Das Instrument zielt insbesondere auf Liquiditäts-/Solvenzprobleme ab, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, weil sie aufgrund des erheblichen – vorübergehenden – Rückgangs ihrer Einnahmen infolge der COVID-19-Krise nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. In diesem Zusammenhang wird das Instrument so konzipiert, dass der Zugang zu Finanzmitteln verbessert wird und blockierte Kreditkanäle während und nach der COVID-19-Krise wiederbelebt werden, indem Investitionen oder der Betriebskapitalbedarf von Unternehmen unterstützt werden. Es wird erwartet, dass mindestens 1500 Begünstigte im Rahmen des Instruments unterstützt werden.
Die Struktur des Instruments ermöglicht die Mobilisierung privater Mittel.
Alle Erträge aus dem Finanzinstrument, auch aus Rückzahlungen, sowie die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielten Gewinne, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele verwendet, auch nach 2026.
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248
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Investition 2.1 Finanzinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz
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Meilenstein
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Annahme der unterzeichneten Beitragsvereinbarung durch die Regierung
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Unterzeichnete Beitragsvereinbarung und ihre Annahme durch die Regierung
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Q2
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2026
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Annahme einer unterzeichneten Beitragsvereinbarung für die Mitgliedstaaten-Komponente im Rahmen des Programms „InvestEU“ durch die Regierung (zusätzlich zu der unter Etappenziel 247 fallenden Vereinbarung) zwischen der rumänischen Regierung und der Europäischen Kommission über einen Betrag von 200 Mio. EUR, der dem KMU-Finanzierungsfenster zugewiesen wird.
Die Beitragsvereinbarung enthält den vorgeschlagenen Durchführungspartner und die Beschreibung des Überwachungssystems, das für die Berichterstattung über die mobilisierten Mittel zu verwenden ist.
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|
249
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Investition 2.1 Finanzinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz
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Ziel
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Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % der Mittel, die dem vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigten Instrument zugewiesen werden.
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|
Anteil (%)
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0
|
100
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Q2
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2026
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Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der dem Instrument zugewiesenen Mittel (500 Mio. EUR), die vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt wurden.
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250
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Investition 2.2. Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Garantie für das Klimaschutz-Portfolio
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung.
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Unterzeichnungsdatum des Abkommens
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Q4
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2021
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Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung, einschließlich:
a. Auswahlkriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch den Einsatz einer Nachhaltigkeitsprüfung und eine Ausschlussliste.
b. Kriterien, um sicherzustellen, dass das Finanzinstrument mit den Leitlinien der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) in Bezug auf Finanzierungsinstrumente im Einklang steht.
Da das vorgeschlagene Instrument als Beitrag zu InvestEU umgesetzt werden soll (potenzielle Aufstockung eines bestehenden Produkts im Rahmen der EU-Komponente), werden die oben genannten Buchstaben a und b durch die Anwendung der InvestEU-Bestimmungen sowie der Darlehenspolitik und der Ausschlusskriterien des ausgewählten Durchführungspartners sichergestellt. Zusätzliche Ausschlüsse, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in der Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) festgelegt.
Das Finanzierungsinstrument wird in Form einer Portfoliogarantie vom EIF umgesetzt und stellt KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Einzelpersonen („Begünstigte“) Finanzierungen und Investitionen in Form von Betriebskapital, Kreditlinien, Investitionsdarlehen oder Leasing zur Verfügung, die auf Investitionen und Finanzierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen sowie im Wohn- und Gebäudesektor abzielen. Es wird erwartet, dass mindestens 250 Begünstigte im Rahmen des Instruments unterstützt werden. Zweck des Instruments ist es, die derzeitigen Herausforderungen Rumäniens bei der Förderung von Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu bewältigen. Die spezifischen Ziele und Energieeffizienzziele des Instruments sowie die Struktur und die Förderkriterien müssen vollständig aufeinander abgestimmt sein und denen des EU-Instruments „InvestEU“, das derzeit entwickelt wird, entsprechen.
Die Struktur des Instruments ermöglicht die Mobilisierung privater Mittel.
Alle Erträge aus dem Finanzinstrument, auch aus Rückzahlungen, sowie die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielten Gewinne, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele verwendet, auch nach 2026.
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253
|
Investition 2.3 Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Aufbau-Risikokapitalfonds
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Europäischen Investitionsfonds und der rumänischen Regierung über die Einrichtung des Aufbau-Risikokapitalfonds („Fonds“) und Annahme der Investitionspolitik des Fonds.
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Unterzeichnungsdatum des Abkommens
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Q4
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2021
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Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Europäischen Investitionsfonds und der rumänischen Regierung und Annahme der Investitionspolitik des Fonds. Dieser hat folgende Aufgaben:
— von den Leitungsgremien des Finanzinstruments angenommen werden;
— im Einklang mit den Leitlinien der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) zu Finanzierungsinstrumenten stehen;
— Aufnahme von Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen;
— Aufnahme der Anforderung, dass Begünstigte, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten auf der Ausschlussliste erzielt haben, Pläne für den ökologischen Wandel annehmen und veröffentlichen müssen.
Aus dem Fonds werden Finanzierungsinstrumente (Eigenkapital) für KMU, Midcap-Unternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, Unternehmen in frühen und fortgeschrittenen Wachstumsphasen und Infrastrukturprojekte mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien und Energieeffizienz bereitgestellt. Die Unterstützung erfolgt über Risikokapitalfonds und Infrastrukturfonds. Die angestrebte Zahl der Begünstigten beträgt 100.
Die Verwaltung des Fonds wird dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) übertragen. Es wird ein Investitionsausschuss eingesetzt, der für die Genehmigung von Transaktionen mit Intermediären auf Vorschlag des Fondsmanagers (EIF) auf der Grundlage des Marktbedarfs und in offener und marktkonformer Weise zuständig ist. Die Verwaltungsgebühren des EIF umfassen eine Leistungskomponente.
Die Struktur des Fonds ermöglicht die Mobilisierung privater Mittel.
Alle Erträge an den Fonds oder die Finanzierungsinstrumente, auch aus Rückzahlungen, sowie die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielten Gewinne, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele verwendet, auch nach 2026.
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255
|
Investition 2.3 Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Aufbau-Risikokapitalfonds
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Ziel
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Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der vom Investitionsausschuss genehmigten angestrebten Finanzierungen oder Investitionen.
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Der Investitionsausschuss genehmigt 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten Finanzierungen oder Investitionen.
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Anteil (%)
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0
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100
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Q2
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2026
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Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der vom Investitionsausschuss genehmigten angestrebten Finanzierungen oder Investitionen.
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256
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Investition 2.4 Finanzinstrumente für den Privatsektor – Fonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Interessenbereiche
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Meilenstein
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Einrichtung des Finanzinstruments (im Folgenden „Fonds“) und Annahme der Anlagepolitik des Fonds.
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1. QUARTAL
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2022
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Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Europäischen Investitionsbank und der rumänischen Regierung und Annahme der Investitionspolitik des Fonds. Dieser hat folgende Aufgaben:
— von den Leitungsgremien des Finanzinstruments angenommen werden;
— im Einklang mit den Leitlinien der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) zu Finanzierungsinstrumenten stehen;
— Aufnahme von Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch den Einsatz einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen;
— eine Verpflichtung enthalten, mindestens 33 % der Mittel in die Unterstützung der Klimawende und 16 % der Mittel in die Unterstützung des digitalen Wandels zu investieren, wobei die Methode in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung anzuwenden ist.
Aus dem Fonds werden Finanzierungsinstrumente (Schulden) für mindestens acht große Unternehmen (mit mehr als 500 Beschäftigten und/oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR), öffentliche Einrichtungen und Zweckgesellschaften durch Investitionen, die zu einer CO2-armen Wirtschaft beitragen, sowie Investitionen in Digitalisierung und Anlagevermögen bereitgestellt, um einen höheren Betrag an Investitionen zu fördern, die zu den Klima- und Digitalzielen der Zielunternehmen beitragen, und auch das Wachstum und die Expansion der Unternehmen zu fördern, was wiederum neue Beschäftigungsmöglichkeiten schafft und die allgemeine wirtschaftliche Erholung unterstützt. Der Betrag, der im Einklang mit Anhang VI der ARF-Verordnung klimabezogenen Interventionsbereichen zugewiesen wird, beläuft sich auf 33 Mio. EUR. Der Betrag, der im Einklang mit Anhang VII der ARF-Verordnung den Interventionsbereichen im Zusammenhang mit der Digitalisierung zugewiesen wird, beläuft sich auf 16 Mio. EUR. Der Fonds kann auch weitere klima- und digitalisierungsbezogene Ausgaben umfassen.
Die Verwaltung des Fonds wird der Europäischen Investitionsbank (EIB) übertragen. Es wird ein Investitionsausschuss eingesetzt, dem unabhängige Sachverständige angehören und der dafür zuständig ist, die zuschussbezogenen Komponenten der Projekte der Endempfänger (Investoren) auf Vorschlag des Fondsmanagers (EIB) auf der Grundlage des Marktbedarfs und auf offene und marktkonforme Weise zu genehmigen.
Die Struktur des Fonds ermöglicht die Mobilisierung privater Mittel.
Alle Erträge an den Fonds oder die Finanzierungsinstrumente, auch aus Rückzahlungen, sowie die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielten Gewinne, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele verwendet, auch nach 2026.
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258
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Investition 2.4 Finanzinstrumente für den Privatsektor – Fonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Interessenbereiche
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Ziel
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100 % der zu unterstützenden Begünstigten.
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Anteil (%)
|
0
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100
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Q2
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2026
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100 % der zu unterstützenden Begünstigten.
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259
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Investition 2.5 „Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden und Gebäuden“
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung.
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Q4
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2021
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Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung, einschließlich:
a)Auswahlkriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) bei unterstützten Transaktionen im Rahmen dieser Maßnahme durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen und eine Ausschlussliste.
b)Kriterien, um sicherzustellen, dass das Finanzinstrument mit den Leitlinien der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) in Bezug auf Finanzierungsinstrumente im Einklang steht.
c)Da das vorgeschlagene Instrument als Beitrag zu InvestEU durchgeführt werden soll, werden die oben genannten Buchstaben a und b durch die Anwendung der InvestEU-Bestimmungen sowie der Darlehenspolitik und der Ausschlusskriterien des ausgewählten Durchführungspartners sichergestellt. Zusätzliche Ausschlüsse, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in der Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) festgelegt.
Das Finanzierungsinstrument wird in Form einer Portfoliogarantie von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) umgesetzt und stellt Finanzierungen und Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Wohn- und Gebäudesektor für KMU mit (bis zu 249 Beschäftigten), Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Einzelpersonen (im Folgenden „Begünstigte“) bereit. Die Garantievereinbarung kann auch die Finanzierung nachhaltiger Lösungen in den Bereichen Verkehr und biologische Vielfalt/natutrebasierte Lösungen/grüne Infrastruktur sowie anderer Kategorien von Begünstigten vorsehen. Es wird erwartet, dass mindestens 100 Begünstigte im Rahmen des Instruments unterstützt werden.
Die Struktur des Instruments ermöglicht die Mobilisierung privater Mittel.
Alle Erträge aus dem Finanzinstrument, auch aus Rückzahlungen, sowie die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielten Gewinne, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele verwendet, auch nach 2026.
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261
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Investition 2.5 „Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden und Gebäuden“
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Ziel
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Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten Finanzierungen oder Investitionen, die vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt wurden.
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Anteil (%)
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0
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100
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Q2
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2024
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Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten Investitionen müssen vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt worden sein.
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262
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Investition 3.1. Beihilferegelungen für den privaten Sektor – Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU
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Meilenstein
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Auswahl des Programmadministrators.
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Mitteilung der Auswahl
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1. QUARTAL
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2022
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Auswahl eines Programmmanagers, der die De-minimis-Regelung umsetzt (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Bewertung der Auftragsvergabe und Überwachung der Projekte).
Die Projektauswahlkriterien müssen Folgendes gewährleisten:
-Verpflichtung, 100 % der Mittel in die Unterstützung des digitalen Wandels zu investieren, unter Einhaltung der Interventionsbereiche 010, 012, 021quater und 021quinquies von Anhang VII der ARF-Verordnung.
-Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01). Bei der Einreichung des Antrags auf Finanzierungsvereinbarung muss der Geschäftsplan alle potenziellen Risiken für die Umwelt und die Methoden zu ihrer Bewältigung darlegen.
Es wird ein wirksames Verwaltungs- und Kontrollsystem eingeführt, das erforderlichenfalls auch Korrekturmaßnahmen und Stichprobenkontrollen auf KMU-Ebene umfasst.
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264
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Investition 3.2 „Beihilferegelungen für den privaten Sektor – De-minimis-Regelung zur Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Börsennotierung“
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Meilenstein
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Auswahl des Programmadministrators
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Mitteilung der Auswahl
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3. QUARTAL
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2022
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Auswahl eines Programmmanagers, der die De-minimis-Regelung umsetzt (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Bewertung der Auftragsvergabe und Überwachung der Projekte)
Unternehmen, die bereit sind, eine Aktienemission durchzuführen, die gemäß den Bedingungen der Bukarester Börse für die Notierung in Frage kommt, erhalten Zuschüsse nach dem Windhundverfahren.
Ziel ist es, Unternehmen, die sich an die Vorschriften für die Börsennotierung in Bukarest halten, auf eine erfolgreiche Kapitalmarktfinanzierung in einem der verfügbaren Marktsegmente vorzubereiten.
Um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten, sind Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten auf der Ausschlussliste erzielt haben, verpflichtet, Pläne für den ökologischen Wandel anzunehmen und zu veröffentlichen. Die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten ist ausgeschlossen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann.
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265
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Investition 3.2 Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Notierung an der Börse
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Ziel
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Anzahl der unterzeichneten Finanzierungsverträge
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Anzahl
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0
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2
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3. QUARTAL
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2025
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Es werden mindestens zwei Finanzierungsverträge mit Unternehmen unterzeichnet, die Bestimmungen über die Notierung an der Bukarester Börse enthalten.
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266
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Investition 4: Grenzüberschreitend
und mehrere Länder
Projekte – Niederleistungsprozessoren und Halbleiterchips
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses, mit dem die erforderlichen Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR bereitgestellt werden, um den Ausbau der nationalen Kapazitäten bis zur ersten industriellen Entwicklung und die Teilnahme an einem Mehrländerprojekt oder die Beteiligung an einem solchen Projekt zu unterstützen
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten
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Q2
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2022
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Der Regierungsbeschluss legt den Rechtsrahmen fest, in dem die Verfahren und Fristen für die Einreichung von Projekten sowie die Förderkriterien und Anforderungen für die potenziellen Begünstigten festgelegt sind, wobei auch eine Mittelzuweisung in Höhe von 500 Mio. EUR festgelegt wird.
In Absprache mit anderen an diesen Projekten teilnehmenden Mitgliedstaaten werden zusätzliche Informationen festgelegt.
Das Mehrländerprojekt „Low Power Processors“ und „Semiconductor Chips“ wird voraussichtlich hauptsächlich durch die Beteiligung an oder Assoziierung mit einem geplanten wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse durchgeführt.
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267
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Investition 4: Grenzüberschreitende Projekte und Mehrländerprojekte – Niederleistungsprozessoren und Halbleiterchips
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Ziel
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Für die Teilnahme am Projekt oder die Assoziierung mit dem Projekt ausgewählte Einrichtungen
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Anzahl
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0
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10
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Q4
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2025
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Mindestens zehn Einrichtungen werden für die Teilnahme am Mehrländerprojekt „Niedrigstromprozessoren und Halbleiterchips“ oder für die Assoziierung daran ausgewählt.
Mindestens 360 Mio. EUR der zugewiesenen Mittel müssen durch die Unterzeichnung von Verträgen mit den ausgewählten Stellen gebunden worden sein.
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268
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Investition 4: Grenzüberschreitende Projekte und Mehrländerprojekte – Niederleistungsprozessoren und Halbleiterchips
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Ziel
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Einrichtungen in Konsortien, die an Aufforderungen des Gemeinsamen Unternehmens für grundlegende digitale Technologien (KDT JU) zur Einreichung von Projektvorschlägen teilnehmen
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Anzahl
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0
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3
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Q4
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2022
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Mindestens drei Einrichtungen in Konsortien nehmen an Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Gemeinsamen Unternehmens für grundlegende digitale Technologien (KDT JU) teil.
Die Teilnehmer des Mehrländerprojekts zu Prozessoren mit niedrigem Stromverbrauch und Halbleiterchips tragen in einem multinationalen Kontext zum Aufbau von Fähigkeiten in dem Bereich bei, in dem das Gemeinsame Unternehmen KDT Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht. Die Tätigkeiten der beiden Mechanismen ergänzen einander.
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270
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Reform 2: Straffung der Steuerung von Forschung, Entwicklung und Innovation
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Meilenstein
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Einrichtung und Einsatz der Reformumsetzungsstelle der Fazilität für Politikunterstützung (PSF)
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Annahme eines normativen Rechtsakts für das Referat Umsetzung der Reform der Fazilität für Politikunterstützung
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Q4
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2021
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Die Operationalisierung eines vorübergehenden Referats für die Reform der Fazilität für Politikunterstützung mit dem Mandat, die Empfehlungen der Fazilität für Politikunterstützung umzusetzen und zu überwachen, die in Reformen des nationalen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsökosystems umgesetzt werden.
Das neue Referat nimmt mit Unterstützung der Fazilität für Politikunterstützung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden eine Neugestaltung der Architektur und der Funktionen des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystems vor, um die Qualität der Investitionen in Forschung und Innovation für ein widerstandsfähiges und leistungsfähiges System zu verbessern. Zu diesem Zweck konzentriert sich das Mandat des Referats unter anderem auf fünf Prioritäten:
a)Steuerung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystems;
b)Rahmenbedingungen für öffentliche Forschung, Humanressourcen für Forschung und Innovation;
c)Internationalisierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen;
d)öffentlich-private Partnerschaften im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation;
e)Auswirkungen der Strukturfonds auf das Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystem.
Das Referat ist im Zeitraum 2021-2026 einsatzbereit und setzt sich aus 17 Vollzeitäquivalenten zusammen.
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276
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Reform 4: Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsakten zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation
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Rechtsakt(e) zur Vereinfachung der Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation
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Q2
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2026
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Rechtsakte müssen Bestimmungen für die schrittweise Zentralisierung in einer zentralen elektronischen Anlaufstelle (Website) enthalten, die Zugang zu öffentlich finanzierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation bietet.
Darüber hinaus sehen diese Bestimmungen Folgendes vor:
-die Straffung der nationalen Rechtsvorschriften, um sicherzustellen, dass die Verfahren im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe, Finanzierung, Überwachung und Bewertung digitalisiert werden,
-die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse aus öffentlich finanzierten Projekten, mit Ausnahme von sicherheits- und verteidigungsbezogenen Projekten,
-Öffentlich finanzierte FEI-Projekte müssen vor der Genehmigung durch den öffentlichen Auftraggeber von international anerkannten Forschern bewertet werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
-Einrichtung der neuen nationalen Innovationsstelle (RoInnovation), die der nationalen Forschungsbehörde untersteht und dafür zuständig ist, Innovationen im Privatsektor zu fördern, ergänzende private Investitionen anzuziehen und den Transfer von Innovationsergebnissen in die Wirtschaft zu unterstützen. Die stabilen und vorhersehbaren Finanzierungsquellen für RoInnovation werden aus europäischen Fonds, rückzahlbarer und nicht rückzahlbarer externer Finanzierung, eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem nationalen Haushalt zugewiesen.
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277
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Reform 4: Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung
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Ziel
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Bei 27 % der öffentlichen FEI-Projekte ist mindestens ein Unternehmen als Partner beteiligt
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Anteil (%)
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0
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27
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Q2
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2026
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Bei 27 % der öffentlichen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte ist mindestens ein Unternehmen als Partner beteiligt.
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278
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Reform 5: Unterstützung bei der Integration der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen Rumäniens in den Europäischen Forschungsraum
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzes, das die freiwillige und funktionale Integration und Fusion von Forschungseinrichtungen in Rumänien fördert, erleichtert und regelt
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzes zur Förderung, Erleichterung und Regelung der freiwilligen und funktionalen Integration und Fusion von Forschungseinrichtungen in Rumänien
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Q4
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2022
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Das Gesetz tritt in Kraft, um der starken Fragmentierung des Forschungssystems in Rumänien entgegenzuwirken. Dies soll die Integration von Forschungseinrichtungen fördern, erleichtern und regeln. Der Rechtsrahmen trägt den Empfehlungen der Fazilität für Politikunterstützung im Rahmen von Horizont Europa 2021-2022 Rechnung und enthält mindestens Folgendes:
-eine regelmäßige externe Bewertung (d. h. alle fünf Jahre) aller Forschungs- und Entwicklungsinstitute in Rumänien, einschließlich derjenigen auf Hochschulebene, auf der Grundlage internationaler Standards, die wissenschaftliche Exzellenz und sozioökonomische Auswirkungen fördern, um der starken Fragmentierung des Forschungs- und Entwicklungssystems und ihrer Integration in den Europäischen Forschungsraum entgegenzuwirken. Eines der in die Bewertung aufzunehmenden Kriterien ist der Umfang, in dem Forschungseinrichtungen Forschungseinrichtungen gemeinsam nutzen.
-Zugang zu finanzieller und nichtfinanzieller Unterstützung für Forschungseinrichtungen in Verbindung mit den Ergebnissen der oben genannten regelmäßigen Bewertung.
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279
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Reform 5: Unterstützung bei der Integration der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen Rumäniens in den Europäischen Forschungsraum
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Ziel
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Prozentsatz der Forschungseinrichtungen, die Forschungsinfrastrukturen und/oder -einrichtungen gemeinsam nutzen
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Anteil (%)
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0
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25 %
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Q2
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2026
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25 % der Forschungseinrichtungen müssen Forschungsinfrastrukturen und/oder -einrichtungen gemeinsam nutzen.
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280
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Investition 5: Einrichtung und Inbetriebnahme von Kompetenzzentren
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Meilenstein
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Einrichtung von fünf Kompetenzzentren
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Einrichtung von fünf Kompetenzzentren
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Q4
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2022
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Um der thematischen Fragmentierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen entgegenzuwirken, wird eine wettbewerbliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl von fünf komplexen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten durchgeführt. Das Finanzierungssystem wird als „Kompetenzzentrum“ bezeichnet.
Auf der Grundlage der Projektvorschläge, die im Anschluss an die vom Ministerium für Forschung, Digitalisierung und Innovation organisierte wettbewerbliche, offene und transparente Aufforderung eingereicht werden, werden fünf Kompetenzzentren eingerichtet, eines für jede Horizont-Mission. Ziel ist es, die Missionen im Rahmen von Horizont Europa auf nationaler Ebene koordiniert durchzuführen und die thematische Fragmentierung zu bekämpfen.
Die Kompetenzzentren werden auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt:
-komplexe und anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, die von Konsortien öffentlicher und privater Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, vorgeschlagen werden, die gemeinsam die strategische Forschungs- und Innovationsagenda der entsprechenden Mission im Rahmen von „Horizont Europa“ umsetzen und Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationslösungen für lokale Gemeinschaften bereitstellen.
-Der wissenschaftliche Wert des Projekts, sein Exzellenzniveau und die Kohärenz der vorgeschlagenen Forschungsagenda mit der strategischen Forschungsagenda der Missionen im Rahmen von „Horizont Europa“ sind die wichtigsten Bewertungskriterien für die Auswahl der finanzierten Vorschläge – eines für jede Mission im Rahmen von „Horizont Europa“.
-Die Verwaltungskapazität, die Erfahrung und die Qualität des Managementplans für das Projekt werden ebenfalls im Rahmen des mit internationalen Sachverständigen durchgeführten Projektbewertungsprozesses bewertet. Komplementarität zwischen den Mitgliedern des Konsortiums und Erfahrung in der Zusammenarbeit sind ebenfalls Kriterien, die im Auswahlverfahren zu verwenden sind.
-Förderfähig sind Forschungs- und Innovationstätigkeiten, verbesserte Forschungsausrüstung, Verbreitungstätigkeiten und unterstützende Tätigkeiten (Studien über die Durchführung der einzelnen Missionen in Rumänien) sowie Kosten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums.
-eine Bestandsaufnahme der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsressourcen, einschließlich Ausrüstung und Infrastrukturen, im Zusammenhang mit den Themenbereichen der Missionen, die ebenfalls verbessert und von den Antragstellern gemeinsam genutzt werden sollen.
-Ein förderfähiges Budget von höchstens 5 Mio. EUR pro Projekt mit mindestens fünf Partnern (5 öffentliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen + 5 private Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen). Für KMU ist ein Budget von höchstens 200 000 EUR und für eine öffentliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisation ein Budget von höchstens 500 000 EUR vorgesehen. KMU kofinanzieren Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu 25 %.
-Zusammenarbeit mit Behörden auf verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen und mit der Zivilgesellschaft, um Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationslösungen im Zusammenhang mit den Missionen von Horizont Europa umzusetzen. Daher müssen Behörden als Dritte beteiligt sein, ohne direkt mit dem Forschungskonsortium des Kompetenzzentrums verbunden zu sein, und zu den Empfängern einiger der Produkte/Dienstleistungen/Lösungen gehören, die von Forschern aus Kompetenzzentrumen ermittelt wurden.
Jedes ausgewählte Kompetenzzentrum ist bestrebt, bis 2026 mindestens drei Anträge oberhalb des Schwellenwerts für Horizont Europa zu unterstützen.
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J.KOMPONENTE 10: Lokaler Fonds
Mit dieser Komponente des Aufbau- und Resilienzplans werden Herausforderungen im Zusammenhang mit territorialen und sozialen Ungleichheiten in städtischen und ländlichen Gebieten sowie mit städtischer Mobilität angegangen.
Ziel dieser Komponente ist es, den städtischen und ländlichen Wandel durch die Nutzung grüner und digitaler Lösungen zu unterstützen. Die Reformen zur Unterstützung der Investitionen umfassen regulatorische Änderungen zur Unterstützung des Ansatzes funktionaler städtischer und ländlicher Gebiete durch die Umsetzung von Metropolregionen und Verwaltungskonsortien, um den Zugang zu lokalen öffentlichen Sozialdiensten, Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum und einer verbesserten Raumplanung zu verbessern. Die Komponente umfasst auch Reformen für eine nachhaltige städtische Mobilität und sollte im Zusammenhang mit der Komponente „Nachhaltiger Verkehr“ gesehen werden. Die durch diese Reformen unterstützten Investitionen betreffen den Bau von Wohnraum für gefährdete Jugendliche, Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen, die Erneuerung der öffentlichen Verkehrsflotten, die Infrastruktur für einen umweltfreundlichen und sichereren Verkehr, die Modernisierung lokaler öffentlicher Gebäude und die Ausarbeitung/Aktualisierung von Raumplanungs- und Stadtplanungsdokumenten in digitaler Form.
Die Reformen und Investitionen tragen dazu bei, die 2019 und 2020 an Rumänien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen (länderspezifische Empfehlungen) in Bezug auf die Notwendigkeit, I) „Schwerpunkt der Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf nachhaltigen Verkehr und digitale Dienstinfrastruktur“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2019); II) „angemessene Lösungen für die Einkommenssubstitution bereitstellen und Sozialschutzmaßnahmen und den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen für alle ausweiten“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und „den Umfang und die Qualität sozialer Dienstleistungen erhöhen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019); III) „Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung und der Vorhersehbarkeit der Entscheidungsfindung“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
J.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige urbane Mobilität
Ziel der Reform ist es, die Mobilität in städtischen und ländlichen Gebieten durch digitale und umweltfreundliche Verkehrslösungen zu fördern.
Die Reform besteht im Inkrafttreten von Rechtsakten für eine nachhaltige urbane Mobilität, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der Erneuerung der Flotte des öffentlichen Verkehrs mit sauberen Fahrzeugen, zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit und zur Gewährleistung nationaler Mindestqualitätsstandards.
Investition 1: Nachhaltige städtische Mobilität
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu nachhaltigen und sicheren Mobilitätslösungen in städtischen und ländlichen Gebieten zu verbessern.
Die Investition besteht darin, emissionsfreie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs zu erwerben, Ladestationen für Elektrofahrzeuge an das Stromnetz anzuschließen, intelligente Verkehrssysteme und andere IKT-Infrastrukturen bereitzustellen und 644 km Radwege zu bauen.
Investition 3a. Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Verwaltungseinheiten
Ziel dieser Investition ist es, die Erbringung lokaler öffentlicher Dienstleistungen zu unterstützen.
Mit dieser Maßnahme wird die Renovierung öffentlicher Gebäude finanziert.
Diese Maßnahme ergänzt Investition 3: Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Verwaltungseinheiten.
J.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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288
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Reform 1: Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige urbane Mobilität
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen städtischen Mobilität
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts über nachhaltige urbane Mobilität
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Q4
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2022
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Die Rechtsvorschriften für eine nachhaltige urbane Mobilität müssen Folgendes umfassen:
-Maßnahmen zur Förderung der Erneuerung der Flotte des öffentlichen Verkehrs mit sauberen Fahrzeugen und zur Sicherung nationaler Mindestqualitätsstandards und des Zugangs zu öffentlichen Verkehrsmitteln;
-Erstellung des Leitfadens zur Entwicklung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität im Einklang mit der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität C(2020) 789/2020 (Mitteilung der Kommission) und Bewertung und Qualitätsüberprüfung der Pläne für nachhaltige urbane Mobilität
-Bestimmungen, mit denen städtische Gemeinden verpflichtet werden, Umweltzonen und Vorzugsstrecken (einschließlich Busspuren) für einen sauberen öffentlichen Verkehr einzurichten;
-Maßnahmen zur Verringerung des Risikos für die Straßenverkehrssicherheit in Städten und Maßnahmen, die es ermöglichen, den Raum für Privatfahrzeuge zu begrenzen, sowie die Umsetzung und Überwachung der Parkraumpolitik auf lokaler Ebene;
-Maßnahmen, die den Ausbau der Infrastruktur ermöglichen, um die sichere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrädern und Fußgängern zu fördern;
-Maßnahmen, die die Einrichtung intermodaler Knoten zur Erleichterung des Verkehrs im funktionalen Stadtgebiet/Metropolgebiet ermöglichen.
Bei der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften ist Folgendes zu beachten:
-die Bestimmungen der europäischen Verordnung Nr. 1370/2007, der europäischen Verordnung über die allgemeine Sicherheit (Verordnung (EU) 2019/2144), die am 6. Juli 2022 in Kraft tritt;
-Die rumänische Städtepolitik, die Bestimmungen über die Bevölkerungsdichte (Gewährleistung der Effizienz des öffentlichen Verkehrs) und über den Zugang der Bevölkerung zu Verkehrsdiensten (Prozentsatz der Bevölkerung, der weniger als 0,5 km von einer öffentlichen Verkehrsstrecke entfernt ist, auf der eine Höchstfrequenz von 20 Minuten besteht) enthält;
-die Mindeststandards für öffentliche Verkehrsdienste werden durch Änderungen/Ergänzungen des Gesetzes Nr. 92/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste in Verwaltungs- und Gebietseinheiten erreicht;
-die Reformen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit und der regionalen und städtischen Mobilität, die im Rahmen der Komponente „Nachhaltiger Verkehr“ (Etappenziele 65-68) festgelegt wurden.
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289
|
Reform 1: Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige urbane Mobilität
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Schaffung einer Struktur für die Bereitstellung technischer Hilfe bei der Ausarbeitung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP)
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Bestimmung im Ministerialerlass über das Inkrafttreten der Struktur für die Bereitstellung technischer Hilfe für die Entwicklung von Plänen für eine nachhaltige urbane Mobilität
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Q4
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2022
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Es wird eine nationale Stelle unter der Aufsicht des Ministeriums für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung und in Abstimmung mit den Fachministerien wie dem Verkehrsministerium und dem Umweltministerium eingerichtet, die dafür zuständig ist, die Städte bei der Ausarbeitung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität zu unterstützen und die Qualität der Pläne für nachhaltige urbane Mobilität zu bewerten und zu überprüfen.
Die zentrale öffentliche Verwaltung unterstützt die Städte bei der Entwicklung/Aktualisierung der Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität, indem sie regelmäßige Sitzungen der nationalen Gruppe zur Optimierung der Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität in Rumänien organisiert, die vom Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung organisiert wird und die einschlägigen Akteure (Vertreter der zentralen, lokalen öffentlichen Verwaltung, der Wissenschaft, des privaten Umfelds, NRO) zusammenbringt.
Die Sekretariatsgeschäfte der nationalen Gruppe werden vom Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung wahrgenommen.
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293
|
Reform 1: Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige urbane Mobilität
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Ziel
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Anstieg des jährlichen gesamten Personenverkehrsaufkommens im öffentlichen Personennahverkehr um 20 % im Jahr 2025 im Vergleich zu 2019
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Prozentuale
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0
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20
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Q2
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2026
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Das Ziel bezieht sich auf den Anstieg des jährlichen gesamten Personenverkehrsaufkommens im öffentlichen Personennahverkehr im Jahr 2025 um 20 % gegenüber 2019 und wird auf der Grundlage der vom Nationalen Institut für Statistik bereitgestellten Informationen berechnet.
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294
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Investition 1: Nachhaltige städtische Mobilität
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen für die Erneuerung der Flotten des öffentlichen Verkehrs (Beschaffung sauberer Fahrzeuge)
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Unterzeichnung der Verträge
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Q4
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2022
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Das Finanzierungssystem legt die Kriterien und Bedingungen für die Förderung von Begünstigten fest, die im Wege einer offenen und transparenten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, die unter anderem folgende Angaben enthält:
-Obligatorische Angleichung der Investitionen an den Plan für nachhaltige urbane Mobilität/Integrierten Plan für nachhaltige Entwicklung/Allgemeinen Stadtplan, der genehmigt wurde oder derzeit ausgearbeitet wird;
-Sicherstellung der Abdeckung mit Mobilitätsdiensten im funktionalen und stadtnahen Gebiet. Sicherstellung der Priorisierung und Förderung des öffentlichen Verkehrs im Nahverkehr durch Planung von Vorzugsstrecken und Busspuren auf den am häufigsten frequentierten/überlasteten Verkehrsadern;
-Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an Wirtschaftsteilnehmer gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007;
-Verbindliche Klassifizierung erworbener Fahrzeuge gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen (2019/2144), die am 6. Juli 2022 in Kraft tritt.
-Kriterien für die Finanzierung ausschließlich emissionsfreier Fahrzeuge: Busse, Oberleitungsbusse mit emissionsfreiem Motor oder emissionsfreier Batterie, Straßenbahnen und Kleinbusse.
Investitionen, die in funktionalen städtischen oder ländlichen Gebieten durchgeführt werden, wird Vorrang eingeräumt.
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296
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Investition 1: Nachhaltige städtische Mobilität
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Ziel
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Zusätzliche gelieferte emissionsfreie Fahrzeuge
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Anzahl
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1 618
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2 753
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Q2
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2026
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Abnahmebescheinigungen über die Lieferung von insgesamt 1135 emissionsfreien Fahrzeugen (z. B. Busse, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und Kleinbusse) in städtische und ländliche Gebiete. In ländlichen Gebieten ist die Investition auf Kleinbusse beschränkt.
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298
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Investition 1: Nachhaltige städtische Mobilität
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen über die Bereitstellung von IVS/anderer IKT-Infrastruktur
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Unterzeichnung der Verträge
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Q4
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2022
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In dem System werden die Kriterien und Bedingungen für die Finanzierung von Begünstigten festgelegt, die im Wege einer offenen und transparenten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, die unter anderem folgende Spezifikationen enthält:
-Obligatorische Angleichung der Investitionen an den Plan für nachhaltige urbane Mobilität/Integrierten Plan für nachhaltige Entwicklung/Allgemeinen Stadtplan genehmigt;
-Sicherstellung der Abdeckung mit Mobilitätsdiensten im funktionalen und stadtnahen Gebiet. Sicherstellung der Priorisierung und Förderung des öffentlichen Verkehrs im Nahverkehr durch Planung von Vorzugsstrecken und Busspuren auf den am häufigsten frequentierten/überlasteten Verkehrsadern;
Die folgenden Maßnahmen sind im Rahmen intelligenter Verkehrssysteme förderfähig (im Einklang mit dem Interventionsbereich 076 – Digitalisierung des städtischen Verkehrs).
-Intelligentes Verkehrsmanagement
-Ladelösungen
-Integrierte intelligente Parkplatzlösungen
-Verkehrsleitstellen
-Warnsysteme zur Geschwindigkeitsanpassung
-Sicherheitssysteme für den Arbeitsbereich
-Vernetztes Ampelsystem
-Überwachung der Fahrtzeiten und -geschwindigkeit
-Wägesysteme in Bewegung
-Vorrangiges Signal für den Einsatz von Einsatzfahrzeugen
-Dynamische Nachrichtenzeichen
-Reiseplaner für öffentliche Verkehrsmittel.
-Integrierte Fahrgastinformationssysteme
Andere Arten von IKT-Infrastrukturen (in Städten und Gemeinden) – Konzept der intelligenten Städte/intelligenten Dörfer sind auch im Zusammenhang mit technologischen Entwicklungen förderfähig (gemäß Interventionsbereich 021b Entwicklung hochspezialisierter Unterstützungsdienste und -einrichtungen für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen), z. B.:
-Einsatz von Drohnen zur Inspektion von Risikogebieten oder Risikosituationen (Berggebiete).
-Echtzeit-Lagebeobachtungszentrum in der Stadt
-Intelligente Managementsysteme für Grünflächensysteme.
-Ausbau des WLAN-Systems im öffentlichen Raum.
-Intelligentes Stadtmobiliar.
-Überwachungs- und Sicherheitssystem für den öffentlichen Raum.
-Valorisierung von Kulturerbezielen durch digitale Digitalisierung oder Wiederaufbau
-Zentrale Anlaufstelle für Unternehmen.
-Plattform zur Anziehung von Investitionen.
-Plattform für die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und die Bildung von Gemeinschaftsinitiativen
-Innovationszentren der lokalen Gemeinschaft
-Entwicklung oder Modernisierung der Infrastruktur für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
-Digitalisierung des Bildungssystems.
-Großstädtische GIS-Datenbanken.
-Offene Datenplattform
-Virtueller Beamter.
-„Cloud“-Dienste
-Digitale Plattform für den öffentlichen Dienst.
-Registrierungs- und Dokumentenausstellungssysteme
-Städtisches Datenzentrum und Echtzeitüberwachung des Zustands der Stadt.
-City-App (Anwendung zur Information der Bürgerinnen und Bürger und zur Ermittlung von Problemen auf lokaler Ebene).
-Online-Zahlung von Steuern.
-Online-Planungssystem – Website, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, an verschiedenen APL-Desks online zu kodieren.
-Informationskioske für den öffentlichen Dienst.
-Online-Plattform und/oder mobile Anwendung zur Erfassung des Energieverbrauchs auf Stadtviertel- oder Stadtebene.
-Intelligentes Stromnetz, das in verschiedenen Bereichen des Gemeinschaftswohnungsbaus ausgebaut werden kann (Smart Grid).
-Automatisierung von Bewässerungssystemen für Grünflächen
-„Intelligente“ Sanitärinfrastruktur.
-Echtzeitüberwachung des Zustands der technischen und kommunalen Infrastruktur und des Verbrauchs.
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299
|
Investition 1: Nachhaltige städtische Mobilität
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Ziel
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Gebaute Radwege
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Kilometer (km)
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0
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644
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Q2
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2026
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Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten, aus denen hervorgeht, dass 644 km Radwege gebaut wurden.
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300
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Investition 1: Nachhaltige städtische Mobilität
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Ziel
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Territoriale Verwaltungseinheiten mit bereitgestellten oder erweiterten intelligenten Verkehrssystemen und elektronischen Fahrscheinen oder anderen IKT-Infrastrukturen
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Anzahl
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0
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491
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Q2
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2026
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Abnahmebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass in 491 Gebietskörperschaften intelligente Verkehrssysteme und elektronische Fahrscheinsysteme oder andere IKT-Infrastrukturen bereitgestellt oder erweitert wurden.
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301
|
Investition 1: Nachhaltige städtische Mobilität
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen über den Bau von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge
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Unterzeichnung der Verträge
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Q4
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2022
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In dem System werden die Kriterien und Bedingungen für die Finanzierung von Begünstigten festgelegt, die im Wege einer offenen und transparenten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, die unter anderem folgende Spezifikationen enthält:
-Obligatorische Angleichung der Investitionen an den Plan für nachhaltige urbane Mobilität/Integrierten Plan für nachhaltige Entwicklung/Allgemeinen Stadtplan, der genehmigt wurde oder derzeit ausgearbeitet wird;
-Sicherstellung der Abdeckung mit Mobilitätsdiensten im funktionalen und stadtnahen Gebiet. Sicherstellung der Priorisierung und Förderung des öffentlichen Verkehrs im Nahverkehr durch Planung von Vorzugsstrecken und Busspuren auf den am häufigsten frequentierten/überlasteten Verkehrsadern;
-Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an Wirtschaftsteilnehmer gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Bis 2026 sorgen die Bezirkssitzstädte (einschließlich jedes Sektors in Bukarest) jeweils für die Entwicklung von mindestens 40 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, die der öffentlichen/administrativen Gebietseinheit zugänglich sind.
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303
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Investition 1: Nachhaltige städtische Mobilität
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Ziel
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Anzahl der an das Stromnetz angeschlossenen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
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Anzahl
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0
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2 000
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Q2
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2026
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Berichte über die Inbetriebnahme und Bescheinigungen über den Anschluss an das Stromnetz für 2000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
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322a
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Investition 3.a. Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch administrative Gebietseinheiten
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Ziel
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Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
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Anzahl qm
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0
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551 036.48
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Q2
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2026
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Ausweise über die Abnahme der Arbeiten, die sich auf die gesamte renovierte Fläche beziehen, und Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz, die eine Verringerung des Primärenergiebedarfs auf Gebäudeebene um 30 % bestätigen.
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J.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 2: Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel
Ziel der Reform ist es, Menschen, die in städtischen Gebieten leben, einschließlich Menschen aus Randgebieten, einen besseren Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen (z. B. Mobilität, Wohnraum oder andere öffentliche Dienstleistungen, die auf lokaler Ebene erbracht werden) zu ermöglichen.
Die Reform besteht aus dem Inkrafttreten des Gesetzes über Großstadtgebiete und des rumänischen Rahmens für die Städtepolitik.
Reform 3: Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen Wandel im ländlichen Raum: Gründung von Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten
Ziel der Reform ist es, den Menschen in ländlichen Gebieten, einschließlich der Menschen in Rand-/Peripheriegemeinschaften, einen besseren Zugang zu Dienstleistungen (z. B. Mobilität, Wohnraum oder andere öffentliche Dienstleistungen, die auf lokaler Ebene erbracht werden) zu ermöglichen.
Die Reform besteht in der Gründung von Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten, die benachbarte ländliche Verwaltungseinheiten sind, die wirtschaftlich und sozial integriert sind und mit ähnlichen Herausforderungen und Chancen für ihre Entwicklung konfrontiert sind.
Reform 4: Verbesserung der Wohnqualität
Ziel dieser Reform ist es, schwere wohnungsbezogene Entbehrungen für schutzbedürftige Kategorien und Gruppen, insbesondere für Personen aus marginalisierten Gemeinschaften in städtischen und ländlichen Gebieten, zu verringern.
Die Reform besteht darin, dass ein Rechtsakt in Kraft tritt, mit dem die Umsetzung der nationalen Wohnraumstrategie und des dazugehörigen Aktionsplans sichergestellt wird.
Reform 5: Entwicklung des Planungssystems – Raumordnungs-, Städtebau- und Baukodex
Ziel der Reform ist es, die allgemeine Raumplanung durch vereinfachte und digitalisierte Raumplanungsdokumente und -verfahren sowie einen besseren Zugang zu und mehr Transparenz von Raumplanungsdokumenten zu unterstützen.
Die Reform besteht aus dem Inkrafttreten des Raumordnungskodex für Städtebau und Bauwesen und der Bereitstellung einer neuen digitalen Datenplattform im Rahmen der territorialen Beobachtungsstelle.
Investition 2: Bau von Wohnraum für junge Menschen und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu hochwertigem Wohnraum für bedürftige junge Menschen und Fachkräfte in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Bildung zu verbessern, indem solche Dienstleistungen für marginalisierte Gemeinschaften oder marginalisierte Gruppen bereitgestellt werden.
Die Investition besteht im Bau neuer Wohneinheiten für junge Menschen aus marginalisierten Gemeinschaften oder schutzbedürftigen Gruppen. Es umfasst auch den Bau von Häusern für Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen.
Investition 3: Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Verwaltungseinheiten
Ziel dieser Investition ist es, die Erbringung lokaler öffentlicher Dienstleistungen zu unterstützen.
Mit der Investition wird die Renovierung öffentlicher Gebäude finanziert.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 3a. Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Verwaltungseinheiten.
Investition 4: Erstellung/Aktualisierung von Raumplanungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format
Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Zugang zu Raum- und Stadtplanungsdokumenten zu verbessern.
Mit der Investition wird die Veröffentlichung von Raumplanungsdokumenten, Stadtplanungsdokumenten und Plänen für nachhaltige städtische Mobilität im GIS-Format auf der Plattform der territorialen Beobachtungsstelle finanziert.
J.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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307
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Reform 2: Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel – rumänische Städtepolitik
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Metropolitan Areas Act
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Metropolitan Areas Act
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Q2
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2022
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Das Metropolitan Areas Act
-Festlegung von Kriterien zur Abgrenzung der Metropolregionen und ihrer politischen Zuständigkeiten, d. h.: Mobilität, Raumplanung, Stadtentwicklung, Wohnraum und andere öffentliche Dienstleistungen, die auf lokaler Ebene erbracht werden und sich unter anderem mit den Problemen marginalisierter/peripherer Gemeinschaften, einschließlich informeller Siedlungen, befassen;
-Einrichtung einer Koordinierungsstelle auf Ebene der Metropolregion zur Steuerung und Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen und Investitionen in den Verwaltungseinheiten der Metropolregion mit dem Ziel, die Anbindung, die Raumplanung, die Entwicklung grüner Infrastruktur und den Zugang zu Beschäftigung, Gesundheitsdiensten und Bildung, auch für Menschen in benachteiligten Gebieten/Peripheriegebieten, zu verbessern und auch bessere wirtschaftliche Möglichkeiten für Siedlungen in stadtnahen Gebieten um den städtischen Kern sicherzustellen;
-Gewährleistung eines transparenten und berechenbaren Rahmens (einschließlich Kriterien, Methodik) für die Aufstellung des Haushalts für jede Metropolregion auf der Grundlage von Beiträgen der Verwaltungseinheiten, aus denen das funktionale Stadtgebiet besteht, und erforderlichenfalls von Übertragungen von der Zentralregierung durch nationale Entwicklungsprogramme, die jährlich aus dem Staatshaushalt finanziert werden, auf der Grundlage von Leistungskriterien, die mit den auf Ebene der einzelnen Metropolregionen verfolgten politischen Zielen verknüpft sind, Ermöglichung einer gemeinsamen Beschaffung für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen auf Ebene des funktionalen Gebiets
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308
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Reform 2: Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Festlegung des Rahmens für die rumänische Städtepolitik
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Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten des rumänischen städtepolitischen Rahmens
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Q4
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2022
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Der Regierungsbeschluss
-Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden auf nationaler und lokaler Ebene bei der Umsetzung der rumänischen Städtepolitik
-Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, unter anderem durch die Durchsetzung naturbasierter Lösungen, in Stadtplanungsdokumente
-Operationalisierung zentraler Leistungsindikatoren, die sich aus den vorrangigen Zielen der rumänischen Städtepolitik ableiten (d. h. verbesserte Mobilität, verbesserte Raumplanung, verbesserte Wohnbedingungen, lokale öffentliche Dienstleistungen für marginalisierte/periphere Gemeinschaften und Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln)
-Schaffung eines stabilen und vorhersehbaren Finanzierungsmechanismus für die Umsetzung der Städtepolitik
-Förderung der lokalen Zusammenarbeit durch Förderung nachhaltiger Stadtentwicklungsprojekte, die auf der Ebene funktionaler städtischer Gebiete vorgeschlagen und mit den Plänen für eine nachhaltige integrierte Stadtentwicklung abgestimmt werden.
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310
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Reform 3: Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen Wandel im ländlichen Raum: Gründung von Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten
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Inkrafttreten des Rechtsakts zur Änderung des Verwaltungskodex und zur Gründung von Verwaltungskonsortien in benachbarten ländlichen oder überwiegend ländlichen Verwaltungseinheiten, die als funktionale ländliche Gebiete bestehen.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts
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Q4
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2022
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Mit den Änderungen des Verwaltungsgesetzbuchs werden Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten (gemäß der DEGURBA-Methodik) eingerichtet, die ein gewisses Maß an wirtschaftlicher und sozialer Integration aufweisen und/oder mit ähnlichen Herausforderungen und Chancen für ihre Entwicklung konfrontiert sind (z. B. Nähe zu gemeinsamen natürlichen Ressourcen, Exposition gegenüber denselben strukturellen Schocks).
Die Änderungen der Rechtsvorschriften
-Festlegung der rechtlichen Regelungen und Zuständigkeiten der Verwaltungskonsortien, die auf der Grundlage eines funktionalen Ansatzes für ländliche Gebiete eingerichtet werden, um die Effizienz der öffentlichen Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsdienste sowie die Unterstützung für Selbstständige in der Landwirtschaft (z. B. Zugang zu Märkten und verstärkte Zusammenarbeit) und die Wirksamkeit der Durchführung von Investitionen zu verbessern, was zu einer Verbesserung des territorialen Zusammenhalts, der Integration ländlicher Gebiete und der nachhaltigen Kapitalisierung des Natur- und Kulturerbes führen wird.
-Einrichtung einer Stelle für jedes Verwaltungskonsortium, die spezifische Tätigkeiten für mehr lokale Behörden durchführt und zur Umsetzung der strategischen Ziele der beteiligten Behörden beiträgt. Die Stelle verwaltet folgende Arten öffentlicher Dienstleistungen: Raum- und Stadtplanung; öffentliches Auftragswesen; Investitionen; Verwaltung des öffentlichen und privaten Bereichs; Finanz- und Rechnungswesen; juristischer Art; Sozialhilfe; Landwirtschaftsregister; Personenstandsregister; Kataster.
-Gewährleistung eines transparenten und vorhersehbaren Haushalts, bestehend aus Beiträgen der Verwaltungseinheiten, aus denen sich die Verwaltungskonsortien zusammensetzen, und Übertragungen von der Zentralregierung auf der Grundlage transparenter Leistungskriterien, die mit den politischen Zielen auf der Ebene des funktionalen ländlichen Raums verknüpft sind
-Ermöglichung der vollständigen digitalen Integration der öffentlichen Dienstleistungen, die von den Verwaltungseinheiten der Konsortien erbracht werden, um öffentliche Dienstleistungen für Bürger und Unternehmer in kürzerer Zeit zu erbringen, unter anderem durch gemeinsame Beschaffung für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen auf der Ebene funktionaler ländlicher Gebiete.
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312
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Reform 4: Verbesserung der Wohnqualität
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Umsetzung der nationalen Wohnraumstrategie und des Aktionsplans zur Verringerung schwerer wohnungsbezogener Entbehrungen
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Umsetzung der nationalen Wohnraumstrategie und des Aktionsplans zur Verringerung schwerer wohnungsbezogener Entbehrungen
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Q2
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2022
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Mit dem Rechtsakt wird die Umsetzung der nationalen Wohnraumstrategie und des Aktionsplans sichergestellt, um die Wohnqualität für schutzbedürftige Gruppen und Gruppen, die schwere wohnungsbezogene Entbehrungen verringern, insbesondere für Personen aus marginalisierten Gemeinschaften in städtischen und ländlichen Gebieten, zu verbessern.
Die Strategie und der Aktionsplan
-begleitet von einer Bestandsaufnahme des Wohnraumbedarfs, insbesondere in marginalisierten Gemeinschaften und Gruppen, einschließlich informeller Siedlungen, in städtischen und ländlichen Gebieten (gemäß der aktualisierten Fassung des Atlas der marginalisierten Gemeinschaften)
-Gewährleistung eines Ansatzes, der die Komplementarität/Übereinstimmung der bestehenden oder künftigen Investitionen der integrierten Gemeinschaftszentren (d. h. Bereitstellung von Bildungs-, Sozial- und grundlegenden Gesundheitsdienstleistungen) gewährleistet, die aus dem ESF+ und den künftigen Fonds der Kohäsionspolitik finanziert werden.
-Gewährleistung eines komplementären Zugangs zu Bildung und Gesundheitsdiensten in marginalisierten Gemeinschaften (gemäß der aktualisierten Fassung des Atlas der marginalisierten Gemeinschaften)
-dürfen nicht zu sozialer Segregation führen
-Gewährleistung der Möglichkeit, Metropolregionen, Verwaltungskonsortien und interkommunale Entwicklungsverbände für die Durchführung der Investitionen zu nutzen.
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315
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Reform 5: Entwicklung des Planungssystems – Raumordnungs-, Städtebau- und Baukodex
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Meilenstein
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Veröffentlichung des Kodex für Raumordnung, Stadtplanung und Bauwesen im Amtsblatt
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Veröffentlichung des Kodex für Raumordnung, Stadtplanung und Bauwesen im Amtsblatt
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Q2
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2026
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Veröffentlichung des Kodex für Raumordnung, Stadtplanung und Bauwesen im Amtsblatt. Der Kodex tritt nach einem angemessenen Zeitraum, spätestens jedoch am 31. Dezember 2026 in Kraft. Dieses Inkrafttreten erfolgt automatisch und zieht keine weiteren rechtlichen Durchführungsmaßnahmen nach sich. Sie enthält Bestimmungen über
-Verkürzung der Fristen für den Erlass von Verwaltungsakten sowie Einführung von Mechanismen zur Gewährleistung digitalisierter Verwaltungsverfahren im Bauwesen;
- die Möglichkeit, Kompetenzzentren auf der Ebene funktionaler städtischer Gebiete einzurichten;
-Anforderungen an die Aktualisierung und Umsetzung von Raumordnungs- und Stadtplänen in die geografischen Informationssysteme (GIS) sowie Anforderungen an ihre Angleichung an die folgenden Grundsätze der rumänischen Städtepolitik: Förderung von nachhaltigem Verkehr und nachhaltiger Mobilität, Nutzung naturbasierter Lösungen oder grüner und blauer Infrastruktur, auch auf der Ebene funktionaler städtischer und ländlicher Gebiete;
- die Anforderung, dass die aktualisierten Stadtplanungsdokumente Bestimmungen über Mobilität und Zugänglichkeit in funktionalen städtischen und ländlichen Gebieten enthalten müssen.
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316
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Reform 5: Entwicklung des Planungssystems – Raumordnungs-, Städtebau- und Baukodex
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Meilenstein
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Digitale Datenplattform (als Teil der territorialen Beobachtungsstelle)
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Die digitale Datenplattform (im Rahmen der territorialen Beobachtungsstelle) steht zur Verfügung.
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Q2
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2026
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Als Teil der territorialen Beobachtungsstelle steht eine digitale Datenplattform zur Verfügung, die Folgendes ermöglicht:
-Zugang der Öffentlichkeit zu Raum- und Raumplanungsdokumenten, die von Gebietskörperschaften ausgestellt werden;
-die Möglichkeit für lokale Behörden, Stadtplanungsbescheinigungen auszustellen;
-die Verfügbarkeit von Daten in einem interoperablen Format mit Datenbanken anderer Behörden;
Die Plattform wird so konzipiert, dass sie Cloud-fähig ist, einschließlich der technischen Fähigkeit, die Nutzung der Regierungs-Cloud zu unterstützen.
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317
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Investition 2: Bau von Wohnraum für junge Menschen und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen
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Meilenstein
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Unterzeichnung aller Finanzierungsverträge für den Bau von Wohnraum für junge Menschen aus gefährdeten Gemeinschaften und Gruppen sowie für Fachkräfte in den Bereichen Gesundheit und Bildung in städtischen oder ländlichen Gebieten
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Unterzeichnung der Verträge
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Q4
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2022
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Das Zuschussprogramm wird auf der Grundlage der Bestimmungen der nationalen Wohnraumstrategie und des Aktionsplans im Einklang mit den Spezifikationen des Etappenziels 312 ausgearbeitet.
Die Förderform steht allen Verwaltungseinheiten/Metropolgebieten/Verwaltungskonsortien offen und entspricht den folgenden verbindlichen Spezifikationen:
A)Die Unterbringung junger Menschen wird Verwaltungseinheiten/Verwaltungskonsortien/Metropolregionen auf der Grundlage eines integrierten Aktionsplans zur Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen in gefährdeten Gemeinschaften und Gruppen und ihres Haushalts gewährt, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Zielgruppen. Die begünstigten jungen Menschen müssen kumulativ die Bedingung erfüllen, aus einer schutzbedürftigen Gemeinschaft/Gruppe zu kommen, die zwischen 18 und 35 Jahre alt ist und deren Einkommen pro Familienmitglied unter dem durchschnittlichen Monatslohn pro Volkswirtschaft liegt, kein Haus besitzt/besitzt hat und derzeit in überbelegten/schlechten Wohnverhältnissen lebt. Die Kriterien würden auch berücksichtigen, ob die jungen Menschen ein oder mehrere Kinder in ihrem Haushalt betreuen/leben.
B)Die Wohneinheiten für medizinisches und pädagogisches Fachpersonal werden Verwaltungseinheiten/Verwaltungskonsortien/Metropolregionen auf der Grundlage eines integrierten Aktionsplans zur Verbesserung der medizinischen oder pädagogischen Dienstleistungen für schutzbedürftige Gemeinschaften und Gruppen gewährt, die durch die Erfassung des Bedarfs, insbesondere in marginalisierten Gemeinschaften und Gruppen, ermittelt wurden. Ebenso erfolgt die Investition im Zusammenhang mit den Investitionen in Bildung, Gesundheit (z. B. Entwicklung der medizinischen Infrastruktur vor dem Krankenhaus mit dem Ziel, den Zugang zu medizinischer Grundversorgung zu verbessern) und den Komponenten der Renovierungswelle des nationalen Aufbau- und Resilienzplans sowie mit der Investition 3 der derzeitigen Komponente (mäßige Renovierung öffentlicher Gebäude), den operationellen Programmen (2014–2020 und 2021-2027) oder anderen Programmen.
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318
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Investition 2: Bau von Wohnraum für junge Menschen und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen
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Ziel
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Wohneinheiten, die für junge Menschen aus marginalisierten Gemeinschaften oder schutzbedürftigen Gruppen und für Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen gebaut werden
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Anzahl
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0
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885
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Q2
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2026
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Zahl der Wohneinheiten, die für junge Menschen aus marginalisierten Gemeinschaften oder schutzbedürftigen Gruppen und für Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen gebaut wurden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein.
Die Wohneinheiten müssen dem Ziel entsprechen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien liegt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt wird.
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320
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Investition 3: Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Verwaltungseinheiten
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen für die maßvolle Renovierung öffentlicher Gebäude
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Unterzeichnung der Verträge
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Q4
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2022
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In dem System werden die Kriterien und Bedingungen festgelegt, die für die maßvolle Renovierung öffentlicher Gebäude zu erfüllen sind und die unter anderem folgende Bedingungen umfassen:
-Förderfähig sind nur Städte und Gemeinden.
-Förderfähig sind nur öffentliche Gebäude, deren Zweck in der Erbringung lokaler öffentlicher Dienstleistungen besteht (z. B. Rathausgebäude, Gebäude für soziale Dienstleistungen).
-Mäßige Nachrüstungsprojekte müssen zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs um 30 % führen, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz nachzuweisen ist.
Bei Investitionen in die moderate Renovierung öffentlicher Gebäude dürfen die Kosten des nicht energieeffizienten Systems 10 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.
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322
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Investition 3: Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Verwaltungseinheiten
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Ziel
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Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
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Anzahl qm
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0
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516 072.18
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Q2
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2026
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Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz, die eine Verringerung des Primärenergiebedarfs auf Gebäudeebene um 30 % für eine renovierte Gesamtfläche von 516 072,18 m 2 bestätigen.
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323
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Investition 4: Entwicklung/Aktualisierung von Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen für die Entwicklung/Aktualisierung von Plänen für Raumplanung, Stadtplanung und nachhaltige städtische Mobilität.
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Unterzeichnung der Verträge
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Q4
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2022
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In dem Programm werden die Kriterien und Bedingungen für die Finanzierung der Entwicklung/Aktualisierung von Plänen für Raumplanung, Stadtplanung und nachhaltige städtische Mobilität festgelegt.
Die Erstellung/Aktualisierung der Dokumentation erfolgt in digitaler Form gemäß den Vorgaben der Meilensteine 288 und 315. Der Plan für nachhaltige urbane Mobilität wird von der gemäß den Bestimmungen in Etappenziel 289 eingerichteten nationalen Gruppe für die Optimierung des Plans für nachhaltige urbane Mobilität gebilligt, und die Dokumentation der Raum- und Stadtplanung wird in die territoriale Beobachtungsstelle hochgeladen. Die Integration in die digitale Plattform gemäß Etappenziel 316 wird sichergestellt.
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325
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Investition 4: Erstellung/Aktualisierung von Raumplanungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format
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Ziel
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Veröffentlichung von Raumplanungsdokumenten, Stadtplanungsdokumenten und Plänen für nachhaltige städtische Mobilität auf der Plattform der territorialen Beobachtungsstelle
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Anzahl
|
0
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100
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Q2
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2026
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Mindestens 100 Raumplanungsdokumente, Stadtplanungsdokumente und Pläne für urbane Mobilität werden auf der Plattform der territorialen Beobachtungsstelle veröffentlicht.
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K.KOMPONENTE 11: Tourismus und Kultur
Ziel der Komponente Tourismus und Kultur ist es, den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu stärken und insbesondere in ländlichen Gebieten neue Arbeitsplätze zu schaffen, und zwar:
(1)Förderung eines nachhaltigen sozioökonomischen Wandels in ländlichen und benachteiligten Gebieten durch den Aufbau eines Netzes regionaler Destinationsmanagement-Organisationen und die Unterstützung lokaler Investitionen in den Tourismus;
(2)Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch Schaffung eines nationalen Velo-Netzes mit Eurovelocycling-Strecken; und
(3)Verringerung der Kluft beim Zugang zur Kultur zwischen ländlichen und großen städtischen Gebieten.
Die Reformen und Investitionen tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bei, die Rumänien in den Jahren 2019 und 2020 in Bezug auf die Notwendigkeit übermittelt wurden, „die Investitionen auf den ökologischen und den digitalen Wandel, insbesondere auf nachhaltigen Verkehr und digitale Dienstleistungsinfrastruktur, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
K.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 3.a. Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor
Ziel dieser Reform ist es, den rechtlichen und administrativen Rahmen für Kulturschaffende zu schaffen.
Diese Maßnahmen bestehen in der Annahme von Rechtsakten über das Finanzierungssystem für Kulturprojekte und die Unterstützung von Arbeitnehmern im Kultursektor.
Diese Maßnahme ergänzt die Teilreform 3: Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor.
Investition 5: Verbesserung des Zugangs zu Kultur in kulturell benachteiligten Gebieten
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu Kultur in kulturell benachteiligten Gebieten zu verbessern.
Diese Maßnahme besteht aus einem Pilotfinanzierungsprogramm mit lokalen Behörden zur Unterstützung von Kulturprogrammen und einem Pilotprogramm zur Finanzierung von Kulturbildungsprojekten für öffentliche Bildungseinrichtungen in ländlichen Gebieten und Kleinstädten.
Investition 6. Einrichtung eines digitalen Systems für kulturelle Finanzierungsprozesse
Ziel dieser Investition ist die Entwicklung eines digitalen Systems für die Vergabe öffentlicher Mittel im Kultursektor.
Diese Maßnahme besteht in der Einführung eines digitalen Systems, um nationalen Kulturakteuren den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.
Investition 7: Beschleunigung der Digitalisierung der Filmproduktion und des Filmvertriebs
Ziel dieser Investition ist es, die Kapazitäten von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen in der Filmproduktion zu erhöhen und den digitalen Wandel der Filmproduzenten und -vertreiber in Rumänien zu beschleunigen.
Diese Maßnahme besteht in der Finanzierung von Film- und Medienproduzenten für den Erwerb digitaler Kompetenzen in Produktion und Vertrieb.
K.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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345
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Reform 3.a. Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Rechtsakte über den für Kulturschaffende geltenden Rechtsrahmen
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Bestimmung in den Rechtsakten über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für das Statut der Kulturschaffenden
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1. QUARTAL
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2025
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Rechtsakte über den für Kulturschaffende geltenden Rechtsrahmen treten in Kraft, die
-Definition der Beschäftigung in den Bereichen „künstlerische Arbeit“ und „kulturelle Arbeit“;
-Festlegung von Standards für Beschäftigung, Besteuerung und soziale Sicherheit, um eine angemessene Entlohnung und den Zugang zu Leistungen (z. B. Arbeitslosigkeit und Gesundheitsschutz) zu gewährleisten;
- Festlegung von Bestimmungen zur Identifizierung freiberuflicher Kulturkünstler und ihres Zugangs zu Sozialschutzsystemen.
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347
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Investition 5: Verbesserung des Zugangs zu Kultur in kulturell benachteiligten Gebieten
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Meilenstein
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Kleine Ortschaften mit Zugang zur Kultur
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Zahlung von Finanzmitteln für Kulturprojekte, die in kleinen Ortschaften durchgeführt werden
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Q2
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2026
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Zahlungen der Verwaltung des Nationalen Kulturfonds für Projekte, die in 50 Ortschaften mit weniger als 50000 Einwohnern durchgeführt werden.
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348
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Investition 6. Einrichtung eines digitalen Systems für kulturelle Finanzierungsprozesse
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Meilenstein
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Digitales System für kulturelle Förderprozesse
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Digitales System für Finanzierungsverfahren im Kulturbereich online zugänglich
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3. QUARTAL
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2025
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Das digitale System für die Finanzierung von Kultur ist online zugänglich. Sie vereinfacht die Antrags- und Projektbewertung und ermöglicht die Registrierung öffentlicher Kulturzuschüsse, um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden. Es ermöglicht die Datenerhebung für die Analyse der Kulturausgaben und bietet der Öffentlichkeit Zugang zu nicht vertraulichen Projektinformationen.
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350
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Investition 7: Beschleunigung der Digitalisierung der Filmproduktion und des Filmvertriebs
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Ziel
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Filmproduzenten und -vertreiber, die an Schulungen zum Erwerb digitaler Kompetenzen teilnehmen
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Anzahl
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0
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40
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3. QUARTAL
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2025
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Zertifikate für Schulungen in digitalen Kompetenzen von Filmproduzenten und -vertreibern von 40 Unternehmen, die im Film- und Mediensektor tätig sind.
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K.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1: Operationalisierung von Destinationsmanagement-Organisationen (DMO)
Ziel dieser Reform ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors zu steigern und einen nachhaltigen sozioökonomischen Wandel in ländlichen und benachteiligten Gebieten zu fördern, indem der erforderliche Rahmen für die Operationalisierung von Destinationsmanagement-Organisationen angenommen wird.
Die Umsetzung dieser Reform besteht in der Annahme eines Rechtsrahmens, der für das Funktionieren der Destinationsmanagement-Organisationen erforderlich ist, und in der Entwicklung eines Aktionsplans zur Aufwertung des kulturellen Erbes, um die Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors zu steigern.
Die Einrichtung und Operationalisierung von Destinationsmanagement-Organisationen erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die in der Studie „Operationalisation of Destination Management Organisations“ (Operationalisierung von Destinationsmanagement-Organisationen) enthalten sind.
Der für den Betrieb der Destinationsmanagement-Organisationen erforderliche Rechtsrahmen umfasst auch eine detaillierte Beschreibung des Finanzierungsmechanismus und ein klares Governance-Modell. Der Aktionsplan wird im Einklang mit dem in der Entwicklungsstrategie der Bestimmungsmanagementorganisation vorgeschlagenen Maßnahmenpaket durchgeführt und steht im Einklang mit den Ergebnissen der Kartierungstätigkeit.
Die Destinationsmanagement-Organisation ist eine juristische Person, die die Tourismusentwicklungspolitik für jedes einzelne Reiseziel, einschließlich der Destinationsmarketing-Politik, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften durchführt und eine Reihe anderer Organisationen zusammenbringt, wie z. B.: Unternehmer, öffentliche Einrichtungen, Berufs- und Arbeitgeberverbände und Regulierungsstellen. Die regionalen Destinationsmanagement-Organisationen werden so konzipiert, dass sie ein wirksames Netz bilden, dessen Schwerpunkt auf lokalen Wettbewerbsvorteilen liegt, und arbeiten partnerschaftlich mit der nationalen Tourismusbehörde zusammen.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Investition 1: Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen
Ziel dieser Investition ist die Einrichtung von 12 thematischen Tourismusrouten.
Diese Maßnahme besteht in der Förderung touristischer Routen und der Durchführung von Restaurierungs-, Konsolidierungs-, Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an touristischen Stätten.
Investition 2: Modernisierung/Schaffung von Museen und Gedenkstätten
Ziel dieser Investition ist es, den Kulturtourismus durch die Schaffung oder Modernisierung von Museen und Denkmälern zu fördern, die sich mit Unterdrückung und Konflikten befassen.
Diese Maßnahme umfasst die Modernisierung oder den Bau von Museen oder Gedenkstätten.
Reform 2: Rahmen für die Inbetriebnahme von Radwegen auf nationaler Ebene
Ziel dieser Reform ist es, durch die Annahme eines rechtlichen, institutionellen und investitionspolitischen Rahmens für Radwege und nachhaltige Formen des Tourismus einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung kleiner Städte und ländlicher Gebiete zu leisten.
Die Umsetzung dieser Reform umfasst eine Reform der Rechtsvorschriften zur Festlegung der einschlägigen Einrichtungen, der Kriterien für Radwege und der Anreize zur Förderung des Fahrradtourismus.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. März 2022 abgeschlossen sein.
Investition 3: Einrichtung und Inbetriebnahme des nationalen Koordinierungszentrums Velo
Ziel dieser Investition ist es, durch die Förderung des Radverkehrs über ein neues nationales Koordinierungszentrum Velo zu einer nachhaltigen Mobilität beizutragen.
Die Durchführung dieser Investition umfasst eine Studie über Fahrradtourismusrouten auf nationaler Ebene, die die Grundlage für die Digitalisierung der Velo-Pisten und -Strecken und die Entwicklung einer nationalen eVelo-Plattform mit einer integrierten digitalen Anwendung für alle Fahrradtourismusrouten und einer speziellen Website bilden soll.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.
Investition 4: Bau von mindestens 236 km Radwegen
Ziel dieser Investition ist es, den nachhaltigen Verkehr durch den Bau von Infrastruktur für Radwege zu erhöhen.
Diese Maßnahme umfasst den Bau von Radwegen durch Rumänien.
Reform 3: Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor
Ziel dieser Reform ist es, den rechtlichen und administrativen Rahmen für Kulturschaffende zu schaffen.
Diese Maßnahmen bestehen in der Annahme von Rechtsakten über das Finanzierungssystem für Kulturprojekte und die Unterstützung von Arbeitnehmern im Kultursektor.
Diese Maßnahme ergänzt die Teilreform 3.a: Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor.
K.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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326
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Reform 1: Betrieb der Destinationsmanagement-Organisationen (DMO)
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Meilenstein
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Kartierung aller optimalen Zielgebiete für regionale Destinationsmanagement-Organisationen (DMO) in Rumänien
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Veröffentlichung aller optimalen Zielgebiete für regionale DMO in Rumänien
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1. QUARTAL
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2022
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Die optimalen Bestimmungsgebiete werden von den Destinationsmanagement-Organisationen anhand folgender Kriterien ermittelt:
— ihre Fähigkeit, internationale Touristen anzuziehen
— Förderung eines sozioökonomischen nachhaltigen/umweltfreundlichen Wandels in ländlichen und benachteiligten Gebieten in Ergänzung zur Komponente „Lokaler Fonds“ (z. B. in Bezug auf funktionale ländliche Gebiete);
— Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.
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327
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Reform 1:
Betrieb der Destinationsmanagement-Organisationen (DMO)
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Meilenstein
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Aktionsplan zur Nutzung des Kulturerbes zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors
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Annahme des Aktionsplans zur Nutzung des kulturellen Erbes zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors
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1. QUARTAL
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2022
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Der Aktionsplan muss mit mehreren touristischen DMO-Paketen im Einklang stehen. Der Aktionsplan deckt den Zeitraum 2022-2026 ab und umfasst spezifische jährliche und mehrjährige Ziele sowie die folgenden Hauptmaßnahmen: Festlegung der Arten von Stätten mit nationalen und internationalen Auswirkungen, die zur Förderung des Tourismus in Rumänien genutzt werden und zur Förderung eines sozioökonomischen nachhaltigen/umweltfreundlichen Wandels in ländlichen und benachteiligten Gebieten beitragen sollen; und b) die Festlegung der Kulturwege, die das Ergebnis der Kartierung sind. Ferner werden die Hauptakteure, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die erwarteten Ergebnisse im Einzelnen dargelegt.
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328
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Reform 1: Betrieb der Destinationsmanagement-Organisationen (DMO)
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens durch eine Dringlichkeitsverordnung der Regierung, die eine klare Beschreibung des Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Entwicklung des DMO-Netzes und ein klares Governance-Modell enthält
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über die Gründung von DMO
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3. QUARTAL
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2022
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Die Rechtsvorschriften enthalten eine klare Beschreibung des Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Entwicklung des Netzes regionaler und lokaler DMO (Destinationsmanagementorganisationen) und ein solides Governance-Modell.
Die wichtigsten Elemente des Rechtsrahmens sind:
-Ziel der Rechtsvorschriften, Definition von DMO auf verschiedenen territorialen Ebenen sowie themenbezogene DMO;
-Identifizierung der Mitglieder;
-Mindestkriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Bestimmungsort zur Bildung eines DMO zur Vertretung des Bestimmungsorts berechtigt ist;
-Organisationsform – Der DMO verfügt über eine Generalversammlung, einen Verwaltungsrat und das Personal, das den Exekutivausschuss vertritt. Die DMO müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen registriert werden, um über eine Strategie und einen Aktionsplan zu verfügen, damit sie über die Mittel zur Umsetzung der Strategie verfügen. Was die Mitglieder betrifft, so handelt es sich bei der DMO um ein repräsentatives Gremium der Wirtschaftsteilnehmer im Tourismusbereich des Reiseziels, der Tourismusverbände und anderer einschlägiger Interessenträger sowie lokaler oder regionaler Behörden.
-Beschreibung der Aufgaben des Vorstands und der Hauptversammlung;
-Abstimmungssystem und Beschlussfassungsprozess;
-Finanzierungsmechanismus;
-Ziele der DMO und Überwachung der Ergebnisse mit besonderer Rechenschaftspflicht.
Es wird eine DMO eingerichtet, die geografische Einheiten (Länder, Gemeinden) berücksichtigt, um den lokalen oder regionalen Tourismus zu fördern.
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331
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Investition 1: Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen
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Ziel
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Stätten, die in die Kulturwege aufgenommen werden sollen
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Anzahl
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0
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225
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1. QUARTAL
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2022
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Die Kulturwege müssen mindestens 225 Stätten umfassen, die auf der Grundlage der Kartierung ausgewählt und hauptsächlich in ländlichen und benachteiligten Gebieten positioniert werden, um Touristen anzuziehen und neue Arbeitsplätze in der Tourismusbranche zu schaffen.
Die „Stätten“ sind die touristischen Attraktionen (z. B. Burgen, Befestigungen, Klöster, traditionelle Häuser), die zu den zwölf Kulturrouten gehören, von einem Ausschuss ausgewählt werden und auf einem Konsultationsprozess beruhen.
Die Mindestauswahlkriterien sind: territoriale, wirtschaftliche und soziale Kriterien, einschließlich Wachstum und Beschäftigung mit Schwerpunkt auf weniger entwickelten Regionen; die Fähigkeit des Projekts, Auswirkungen auf die Attraktivität des Tourismus und die Steigerung der kulturellen Teilhabe zu erzielen, der einzigartige Charakter auf nationaler Ebene, komparative und Wettbewerbsvorteile, c) die Aufnahme von Stätten im Zusammenhang mit dem Thema der zuvor im Rahmen des regionalen operationellen Programms und des nationalen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums finanzierten Routen, d) die Aufnahme von Stätten in die UNESCO-Liste des Welterbes oder in die vorläufige oder indikative Liste, e) die Aufnahme von Stätten in die Kategorie der historischen Gebäude, die nicht als historische Denkmäler gelten.
Nur die Stätten, die derzeit Zugang für Touristen bieten, werden in die Kulturwege aufgenommen.
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332
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Investition 1: Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Verträge über die Förderung der 12 Strecken
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Unterzeichnung der Verträge
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3. QUARTAL
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2022
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Unterzeichnung von Verträgen für die touristische Entwicklung auf allen Kulturrouten. Folgende Tätigkeiten sind eingeschlossen:
— Digitalisierung der auf der Strecke befindlichen Stätten
Erstellung einer App für Besucher
— Kennzeichnung und Signalisierung der Strecke(n) auf der Strecke;
Schaffung eines gemeinsamen kulturellen Angebots
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335
|
Investition 1: Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen
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Meilenstein
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Touristische Sehenswürdigkeiten, die Besuchern offen stehen
|
Touristische Sehenswürdigkeiten, die Besuchern offen stehen
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Q2
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2026
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Abnahmebescheinigungen für Restaurierungs-, Konsolidierungs-, Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an 201 touristischen Stätten. Diese Stätten stehen Besuchern offen.
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337
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Investition 2: Modernisierung/Schaffung von Museen und Gedenkstätten
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Ziel
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Museen oder Denkmäler, die der Öffentlichkeit zugänglich sind
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Anzahl
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0
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5
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Q2
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2026
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Fünf Museen oder Gedenkstätten, die wie folgt für die Öffentlichkeit geöffnet wurden:
Folgende Museen und Denkmäler sind zu errichten:
—Die Geschichtegalerie Transsilvaniens;
Rapa-Robilor-Gedenkstätte und Besucherzentrum;
Gedenkstätte für Zwangsvertreibung und Überindustrialisierung, Satu Mare.
Das folgende Museum und die folgende Gedenkstätte werden entweder restauriert, renoviert oder modernisiert:
-Gedenkstätte für die Opfer, Sighet;
-Museum der Tore des Kommunismus, Sfântu Gheorghe.
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338
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Reform 2: Rahmen für den Betrieb von Radwegen auf nationaler Ebene
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Fahrradtourismus
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Fahrradtourismus
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1. QUARTAL
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2022
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Der Rechtsrahmen (Regierungsbeschlüsse) für die Inbetriebnahme von Radwegen umfasst folgende Elemente:
— Einrichtung der Institutionen, die für die Operationalisierung und Überwachung der Infrastruktur für den Radtourismus zuständig sind (einschließlich des Nationalen Koordinierungszentrums für Radwege)
— Festlegung von Typologien und Merkmalen von Radwegen;
— regulatorische Anreize für die Nutzung des Fahrradtourismus.
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339
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Reform 2: Rahmen für den Betrieb von Radwegen auf nationaler Ebene
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Meilenstein
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Einrichtung und Einsatz des nationalen Koordinierungszentrums Velo Routes
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Annahme des Regierungsbeschlusses zur Einrichtung des Nationalen Koordinierungszentrums für Radwege
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Q2
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2022
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Das Nationale Koordinierungszentrum (NCC) für Velo-Routen wird im Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung eingerichtet. Das NCC nimmt seine Arbeit auf und beginnt mit der Ausarbeitung der Studie und der eVelo-Anwendung.
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340
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Reform 2: Rahmen für den Betrieb von Radwegen auf nationaler Ebene
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Meilenstein
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Umfassende Studie über die territoriale Verteilung der nationalen Radwege
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Veröffentlichte Studie
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3. QUARTAL
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2022
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In der eingehenden Studie wird die territoriale Verteilung der Radtourismuspfade (2 404 km Radwege) auf der Grundlage von Schlüsselkriterien (z. B. Verringerung der Verkehrsüberlastung, Förderung des Ökotourismus) ermittelt, die einschlägigen Akteure ermittelt und bestehende Initiativen zur Verbesserung des Natur- und Kulturerbes im Einklang mit den Anforderungen des Etappenziels 338 integriert. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie wird das Vergabeverfahren für die Einrichtung der Radwege eingeleitet.
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341
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Investition 3: Einrichtung und Betrieb des nationalen Koordinierungszentrums Velo
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Meilenstein
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Integrierte nationale eVelo-Plattform und Smartphone-Anwendung
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Entwicklung und Veröffentlichung der Plattform und der Anwendung
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3. QUARTAL
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2022
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Entwicklung und Veröffentlichung einer integrierten digitalen Anwendung für die Bereitstellung thematischer Informationen im Zusammenhang mit dem Fahrradtourismus. Die integrierte Anwendung umfasst die Einrichtung der nationalen Plattform eVelo (eine Website für die nationalen Radwege) und eine thematische Smartphone-Anwendung gemäß den Anforderungen unter Etappenziel 340.
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342
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Investition 4:
Bau von 236,05 km Radwegen
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Verträge für Radwege
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Unterzeichnung der Verträge
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Q4
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2022
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Unterzeichnung von Finanzierungsverträgen für den Bau von 236,05 km neuer Radwege im Anschluss an ein offenes und wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren. Das Ausschreibungsverfahren beginnt mit der Veröffentlichung des Finanzierungssystems, in dem die Förderfähigkeit, die Kriterien und die Bedingungen für die Vergabe der Aufträge festgelegt sind. Das Finanzierungssystem wird vom Nationalen Koordinierungszentrum für Velo-Routen entwickelt.
Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens beginnen die Arbeiten auf den 236,05 km Radwegen.
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343
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Investition 4:
Bau von mindestens 236 km Radwegen
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Meilenstein
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Gebaute und für den Radverkehr zugängliche Radwege
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Gebaute Radwege
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Q2
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2026
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Work Completion Reception Certificate(s) für insgesamt mindestens 236 km gebaute Radwege.
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344
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Reform 3: Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes über das Finanzierungssystem für den Kultursektor
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Finanzierung des Kultursektors
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3. QUARTAL
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2022
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Im Mittelpunkt des Etappenziels steht die Gewährleistung eines stabilen Finanzierungssystems für Kulturprojekte.
Mit dem aktualisierten Gesetz wird ein stabiler Finanzierungsmechanismus aus dem Staatshaushalt für den Kultursektor festgelegt, der sich auf Folgendes konzentriert: Verringerung der Kluft beim Zugang zur Kultur zwischen ländlichen Gebieten/Kleinstädten und großen städtischen Gebieten, Unterstützung der kulturellen Vielfalt, der sozialen Inklusion und der Gleichstellung der Geschlechter, Unterstützung der Kreativwirtschaft und Steigerung des wirtschaftlichen Potenzials des Kultursektors.
Folgende Gesetze werden gebilligt und treten in Kraft:
—Der Rechtsrahmen für die nicht rückzahlbare Finanzierung im Kulturbereich (Regierungsverordnung 51/1998);
— Die Finanzierung im audiovisuellen Bereich gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft.
Die Gesetzesänderungen werden sich unter anderem auf die Ergebnisse der Bestandsaufnahme öffentlicher und privater Angebote kultureller Dienstleistungen auf nationaler und lokaler Ebene, auf die Ermittlung und Bereitstellung zusätzlicher vorhersehbarer und transparenter Finanzierungsquellen und auf einen Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene stützen; einen Auszahlungsmechanismus, der an die Erreichung zentraler Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen geknüpft ist.
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L.KOMPONENTE 12: Gesundheitswesen
Die Gesundheitskomponente des Aufbau- und Resilienzplans umfasst drei Reformen und vier Investitionen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitssystem. Die wichtigsten sind die Verringerung der vermeidbaren Sterblichkeitsrate, die Verringerung der regionalen, sozialen und ländlichen Unterschiede beim Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten, die Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Gesundheitsdiensten, die Verbesserung der Krankenhaus- und Vorklinikeninfrastruktur sowie die Optimierung der Gesundheitsausgaben und der Ressourcenverwaltung.
Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung Rumäniens bei, den Zugang zur Gesundheitsversorgung und deren Kosteneffizienz zu verbessern, unter anderem durch den Übergang zur ambulanten Versorgung (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). Sie geht auch auf die Empfehlung zur Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems, auch in den Bereichen Gesundheitspersonal und medizinische Produkte, und zur Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten ein (länderspezifische Empfehlung 1, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
L.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds
Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz der öffentlichen Gesundheitsausgaben durch die Annahme von Gesetzesänderungen und die Erprobung eines Stipendiensystems zur Belohnung der leistungsstärksten Gesundheitsdienstleister zu steigern.
Die Reform besteht aus Finanzierungsmechanismen, die die Leistung von Gesundheitsdienstleistern über den „Qualitätsfonds für Gesundheitsdienste“ belohnen, und der Ausarbeitung eines neuen Musterrahmenvertrags, der die Bedingungen für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen regelt.
Reform 2: Ausbau der Kapazitäten für Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur
Die Reform zielt darauf ab, die Verwaltungskapazitäten der zentralen und lokalen Behörden für die effiziente Verwaltung von Gesundheitsinfrastrukturprojekten zu erhöhen, indem die Nationale Agentur für die Entwicklung der Gesundheitsinfrastruktur (ANDIS) als öffentliche Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit, die dem Gesundheitsministerium untersteht, eingerichtet und einsatzbereit gemacht wird. Im Rahmen seiner vollen institutionellen Kapazität muss ANDIS in der Lage sein, große Infrastrukturprojekte im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verwalten und auf Ersuchen der lokalen Behörden technisches Fachwissen zur Verfügung zu stellen.
Die Umsetzung der Reform umfasst die Einrichtung von ANDIS, seine Ausstattung mit einem Hauptsitz und Personal (einschließlich der Ernennung eines Präsidenten und eines Verwaltungsrats), Schulungsmaßnahmen für das Personal sowie Beratung und technische Hilfe für die Projekte im Rahmen des ANDIS-Portfolios. Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.
Reform 3: Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
Ziel der Reform ist es, die Entwicklung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte im gesamten rumänischen Gesundheitssystem zu unterstützen und Korruption zu verhindern.
Die Reform besteht aus Gesetzesänderungen zur Überarbeitung des Rahmens für die Humanressourcen im Gesundheitswesen, der Einrichtung eines Exzellenzzentrums für die Verwaltung der Gesundheitsdienste sowie von Ausbildungszentren und der Schulung des Personals im Gesundheitswesen.
Investition 1: Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus
Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zur medizinischen Grundversorgung zu fördern.
Die Investition besteht in Investitionen in die Praxis von Hausärzten oder Vereinigungen von Einrichtungen der Primärversorgung, ambulanten Pflegeeinrichtungen und integrierten Gemeindezentren.
Investition 2: Öffentliche Krankenhausinfrastruktur
Ziel dieser Investition ist der Bau und die Ausstattung öffentlicher Krankenhäuser.
Die Investition umfasst neue öffentliche Krankenhausinfrastrukturen, medizinische Ausrüstung und Geräte, Investitionen in Intensivstationen für Neugeborene sowie Ausrüstung und Materialien zur Verringerung des Risikos von nosokomialen Infektionen.
Investition 4: Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung
Ziel dieser Investition ist es, einen Teil des Fahrzeugbestands für die Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erneuern.
Die Investition besteht in der Anschaffung neuer Krankenwagen.
L.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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351
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Reform 1: Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialerlasses über die Leistungs- und Qualitätsindikatoren für die Auswahl der medizinischen Einheiten, die Mittel aus dem Gesundheitsqualitätsfonds erhalten
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Bestimmung im Ministerialerlass über das Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Annahme des Satzes von Indikatoren für die Qualität der Versorgung und der erforderlichen Methodik für die Auswahl der begünstigten medizinischen Einrichtungen
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Q4
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2022
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Das Gesundheitsministerium entwickelt und verabschiedet eine Reihe von Prozessindikatoren, Ergebnisindikatoren und patientenspezifischen Indikatoren, die für die Bewertung von Gesundheitsdienstleistern zu verwenden sind, sowie die Methodik für die leistungsbasierte Auswahl der Empfängereinrichtungen. Die Indikatoren umfassen unter anderem folgende Indikatoren: Anteil der Patienten mit unerwünschten Ereignissen, Verbesserung der Schmerzskala (Visual Analogue Scale Score), im Krankenhaus erworbene Infektionsrate, den Patienten zur Verfügung stehende hochwertige Informationen.
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352
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Reform 1: Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts für einen neuen Musterrahmenvertrag für das Krankenversicherungssystem
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Bestimmung des Rechtsakts, aus der sein Inkrafttreten hervorgeht
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Q2
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2023
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Der neue Musterrahmenvertrag für das Krankenversicherungssystem
-Effizienzindikatoren für die Ausgaben des nationalen Krankenversicherungsfonds enthalten, über die regelmäßig Bericht zu erstatten ist;
-Ausweitung des Umfangs ambulanter Dienstleistungen;
-Vorsorgeprotokolle und Früherkennungsprogramme auf der Ebene der Primärversorgung vorzuschreiben;
-Ermöglichung von Telemedizin und Fernkonsultationsmöglichkeiten für einige medizinische Dienste;
-Bestimmungen über finanzielle Anreize und Unterstützungsmechanismen für Gesundheitsdienstleister aufzunehmen, die unterversorgte ländliche Bevölkerungen versorgen;
-Ausweitung des festgelegten Umfangs der abgedeckten Dienstleistungen auf die primäre, spezialisierte und gemeindenahe Pflege.
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355
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Reform 2: Ausbau der Kapazitäten für Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einrichtung der Nationalen Agentur für Infrastrukturentwicklung im Gesundheitswesen (ANDIS)
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einrichtung der Nationalen Agentur für Infrastrukturentwicklung im Gesundheitswesen (ANDIS)
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Q2
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2022
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Im Rechtsrahmen werden die folgenden Aufgaben der Agentur festgelegt:
Rechtzeitige Vorbereitung und Durchführung vorrangiger Investitionsprojekte im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur im Einklang mit den Spezifikationen und im Rahmen des genehmigten Haushaltsplans;
Herausgabe von Anweisungen, Empfehlungen und anwendbaren methodischen Standards für die Vorbereitung, Durchführung und den Abschluss von Investitionsprojekten für die Infrastruktur des öffentlichen Gesundheitswesens;
-Spezialisierte Unterstützung von Ministerien, öffentlichen Krankenhäusern oder anderen Behörden bei Investitionsprojekten im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur;
-Aufstellung und Durchführung des Mehrjahresprogramms für vorrangige Investitionsvorhaben in die Infrastruktur des öffentlichen Gesundheitswesens;
-Überwachung der Durchführung von Investitionsprojekten im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur;
-Einrichtung eines Exzellenzzentrums für die Verwaltung von Investitionsprojekten im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur;
-Aufbau von Partnerschaften und Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen für Investitionsprojekte im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur.
Der Präsident von ANDIS wird ernannt, und die Einstellung von Personal für die 15 Schlüsselfunktionen im endgültigen ANDIS-Organisationsplan wird bis zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit der Agentur abgeschlossen sein.
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356
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Reform 3: Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Reform der Verwaltung des Gesundheitswesens und der Humanressourcen
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Q2
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2022
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Die Änderungen betreffen das wichtigste Gesetz für den Gesundheitssektor (Gesetz Nr. 95 von 2006 in der geänderten Fassung). Darüber hinaus tritt eine Reihe von Regierungsbeschlüssen in Kraft, um die Änderungen dieses Gesetzes umzusetzen. Die wichtigsten Bestimmungen der neu eingeführten Rechtsvorschriften
— Anpassung der Kompetenzkriterien für die Teilnahme an Auswahlverfahren für Positionen im Gesundheitsmanagement;
— Anpassung der Qualitätskriterien für Schulungsprogramme für das Management des Gesundheitswesens;
— Aktualisierung der Anforderungen an die kontinuierliche berufliche Weiterbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe;
— Entwicklung und Stärkung des Expertengremiums für die Verwaltung des Gesundheitswesens;
— Entwicklung der Prüfung und Bewertung von Schulungsprogrammen für das Management des Gesundheitswesens.
Die neu erlassenen Rechtsvorschriften sollen dazu beitragen, die Verwaltung der Gesundheitsdienste zu professionalisieren, indem Kompetenzkriterien für Fachpersonal entwickelt werden.
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357
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Reform 3: Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zum strategischen Rahmen für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen
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Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zum strategischen Rahmen für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen durch Regierungsbeschluss
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Q2
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2022
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Mit dem Gesetz wird ein neuer strategischer Rahmen für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen im Einklang mit den allgemeinen Zielen des Gesundheitssystems festgelegt.
Die wichtigsten Elemente des strategischen Rahmens sind:
I) Humanressourcen im Gesundheitswesen – Beschaffung
II) Verwaltung der Humanressourcen im Gesundheitswesen,
III) Motivationsmanagement für Humanressourcen
IV) Steuerung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
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358
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Reform 3: Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
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Meilenstein
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Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen
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Annahme der sektorspezifischen Aktionspläne für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen durch Erlass des Gesundheitsministers
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Q4
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2022
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Mit den sektorspezifischen Aktionsplänen für die Entwicklung der Humanressourcen in der primären und kommunalen Gesundheitsversorgung, der ambulanten und stationären Versorgung und der öffentlichen Gesundheit wird der strategische Rahmen zur Veränderung des Niveaus der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen der Humanressourcen im Gesundheitswesen operationalisiert.
Es wird eine Reihe von fünf individuellen Aktionsplänen entwickelt, die unter anderem die Erstausbildung, die kontinuierliche berufliche Weiterbildung, den Kompetenzmix, die Aufgabenteilung und die Aufgabenverlagerung umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktionspläne mit den in Reform 1 festgelegten Leistungsindikatoren für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds im Einklang stehen.
Das erfasste medizinische Personal umfasst Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Apotheker, Zahnärzte, Hebammen und Community Nurses sowie andere Kategorien von Angehörigen der Gesundheitsberufe.
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360
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Reform 3: Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
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Ziel
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Bau und Ausrüstung von zwei Kompetenzentwicklungszentren für die Schulung des Personals des öffentlichen Gesundheitswesens
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0
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2
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Q2
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2026
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Es werden zwei Kompetenzentwicklungszentren für die Schulung des im Gesundheitswesen tätigen Personals des öffentlichen Sektors errichtet und ausgestattet.
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361
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Reform 3: Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
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Meilenstein
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Schulung des Gesundheitspersonals
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Zahlungen für die Schulung des Gesundheitspersonals
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Q4
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2025
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Zahlungen für die Schulung von 4000 Mitarbeitern des Gesundheitswesens, entweder im Zusammenhang mit der Personalverwaltung in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen oder im Zusammenhang mit Integrität und Korruptionsprävention in gesundheitsbezogenen Bereichen.
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365
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Reform 3: Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
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Meilenstein
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Operationalisierung des Portals transparenta.ms.ro zur Nutzung öffentlicher Mittel
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Veröffentlichung von Daten über die Verwendung öffentlicher Mittel im Gesundheitswesen auf dem Portal transparenta.ms.ro
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Q4
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2024
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Die Verwendung öffentlicher Mittel wird durch die zentrale Aggregation von Daten auf dem Portal transparenta.ms.ro transparenter.
Die Daten umfassen Ressourcen, die von zentralen und lokalen Einrichtungen, einschließlich Krankenhäusern, genutzt werden, sowie eine Liste der Unternehmen, an die öffentliche Aufträge vergeben wurden, und der öffentlichen Auftraggeber.
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366
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Investition 1: Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus
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Meilenstein
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Annahme von Kriterien für die Priorisierung von Investitionen in integrierte Gemeinschaftszentren
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Annahme des Handbuchs der integrierten Gemeinschaftszentren, einschließlich Leitlinien für die Priorisierung von Investitionen in integrierte Gemeinschaftszentren durch Erlass des Gesundheitsministers.
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Q4
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2021
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Die integrierten Gemeinschaftszentren profitieren von Investitionen auf der Grundlage methodischer prioritärer Leitlinien, die vom Gesundheitsministerium in Absprache mit Vertretern der lokalen Behörden ausgearbeitet werden. Diese prioritären Leitlinien sind integraler Bestandteil des Handbuchs der integrierten Gemeinschaftszentren.
Bei der Priorisierung der Verwaltungseinheiten wird Folgendes berücksichtigt:
— die Zahl der schutzbedürftigen Personen pro Gemeinschaft (mindestens 500 medizinisch, sozial oder wirtschaftlich schutzbedürftige Personen)
— die Verfügbarkeit von Verbindungen zu anderen gefährdeten Orten
— Existenz eines Community Nurses und eines Sozialarbeiters/einer Sozialhelferin
— Verwaltungseinheiten ohne Hausarzt oder mit einer im Verhältnis zur Bevölkerung unzureichenden Zahl von Hausärzten
— das Vorliegen eines Gemeinderatsbeschlusses zur Einrichtung der integrierten Gemeinschaftszentren
— die Einstufung der Ortschaft als ländliches Randgebiet
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367
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Investition 1: Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus
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Ziel
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Praktiken von Hausärzten oder Verbänden von Einrichtungen der Primärversorgung, die ausgestattet oder renoviert wurden, wobei Verfahren in marginalisierten Regionen und Gemeinden Vorrang eingeräumt wird
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Anzahl
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0
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2 000
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Q2
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2025
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Mindestens 2000 Zusammenschlüsse von Hausärzten müssen ausgerüstet oder renoviert werden. Mindestens 75 % aller Zusammenschlüsse von Ärzten oder Hausärzten müssen in marginalisierten Regionen oder Gemeinden ansässig sein. Marginalisierte Regionen/Kommunen sind Regionen/Kommunen ohne oder mit begrenztem Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die Kriterien der Marginalisierung und des Grades der Marginalisierung werden auf regionaler Ebene gemäß den Methoden zur Berechnung des lokalen Index der menschlichen Entwicklung und des Entwicklungsindex festgelegt, die im Atlas der marginalisierten ländlichen Gebiete und der lokalen menschlichen Entwicklung in Rumänien, im Atlas der marginalisierten städtischen Gebiete in Rumänien und in der Studie zur Begründung der nationalen Strategie für soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung vorgestellt werden.
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369
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Investition 1: Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus
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Ziel
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Neu gebaute oder renovierte und ausgestattete ambulante Pflegeeinrichtungen
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Anzahl
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0
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30
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Q4
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2024
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Mindestens 30 ambulante Pflegeeinrichtungen müssen neu gebaut oder renoviert und ausgestattet werden.
Unter Berücksichtigung des Atlas der marginalisierten städtischen Gebiete, der Teil des Etappenziels 367 ist, müssen mindestens 20 der 30 ambulanten Pflegeeinheiten in weniger entwickelten Regionen oder Gemeinden angesiedelt sein.
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370
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Investition 1: Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus
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Ziel
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Bau oder Renovierung integrierter Gemeinschaftszentren
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Anzahl
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0
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78
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Q2
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2026
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Es werden 78 integrierte Gemeinschaftszentren gebaut oder renoviert.
Die errichteten Gemeinschaftszentren erfüllen das Ziel, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien liegt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt wird.
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375
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Investition 2: Öffentliche Krankenhausinfrastruktur
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Ziel
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Öffentliche Krankenhäuser erhalten Ausrüstung und Material zur Verringerung des Infektionsrisikos
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Anzahl
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0
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25
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Q2
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2024
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Mindestens 25 öffentliche Krankenhäuser erhalten Ausrüstung und Materialien, die dazu beitragen, das Risiko von Krankenhausinfektionen zu verringern, wozu unter anderem Ausrüstung für die mikrobiologische Luftkontrolle in den Betriebsblöcken und Intensivstationen durch spezielle Klimaanlagen sowie Einrichtungen zur Desinfektion des medizinischen Personals (z. B. Umweltdekontaminationsausrüstung, Sterilisation, Abfallbehälter) gehören können.
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376
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Investition 2: Öffentliche Krankenhausinfrastruktur
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Ziel
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Investitionen in neugeborene Intensivstationen
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Anzahl
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0
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25
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Q2
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2026
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25 Intensivstationen erhalten Investitionen in kritische neonatale Patienteninfrastruktur für die Frühdiagnose, pränatale/nonatale und postnatale Behandlung.
Die Investition besteht aus:
— Kapazitätserweiterung der Krankenhausinfrastruktur für neugeborene kritische Patienten durch die Installation und Ausstattung von 65 zusätzlichen Betten mit medizinischer Ausrüstung und durch die Ausstattung von 200 bestehenden Betten mit medizinischer Ausrüstung.
— Ausstattung der bestehenden Infrastruktur für die Kontrolle mit medizinischer Ausrüstung;
— Ausstattung von acht regionalen Ausbildungszentren für medizinisches Personal, die für die Behandlung von kritisch kranken Neugeborenen vorgesehen sind.
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377
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Investition 2: Öffentliche Krankenhausinfrastruktur
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Ziel
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Bau und/oder Ausstattung neuer Einrichtungen/Krankenhäuser des öffentlichen Gesundheitswesens
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Anzahl
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0
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5
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Q2
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2026
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Folgende Einrichtungen/Krankenhäuser des öffentlichen Gesundheitswesens müssen gebaut und ausgerüstet sein:
-Krankenhaus „Prof. Dr. Agrippa lonescu“, Balotești;
-Notaufnahme im Kreiskrankenhaus Bistrița;
-Klinikkrankenhaus des Komitats Cluj;
-Neuer Multitraumapavillon, Craiova;
-Neuer Multitraumapavillon, Sibiu.
Für den Bau von Gebäuden, deren Primärenergiebedarf gemäß den nationalen Leitlinien mindestens 20 % unter dem des Niedrigstenergiegebäudes liegt, werden mindestens 91 Mio. EUR gezahlt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt wird.
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534
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Investition 4: Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung
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Ziel
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Erwerb neuer Krankenwagen
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Anzahl
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0
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1 200
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Q2
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2026
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1200 neue Krankenwagen werden angeschafft. Davon sind 1000 Krankenwagen des Typs B 4x4 und 200 Krankenwagen des Typs C. Als Nachweis für den Erwerb der Krankenwagen werden Aufnahmebescheinigungen ausgestellt.
Die erworbenen Krankenwagen müssen aus ökologischer Sicht die beste verfügbare Technologie sein, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Anwendung des DNSH-Grundsatzes (2021/C58/01) zu gewährleisten.
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L.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 3: Öffentliche Krankenhäuser
Ziel dieser Investition ist der Bau und die Ausstattung öffentlicher Krankenhäuser.
Die Investition umfasst den Bau und die Ausrüstung von zwei neuen öffentlichen Krankenhäusern.
L.4.
Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan
zur Vervollständigung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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531
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Investition 3: Öffentliche Krankenhäuser
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Meilenstein
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Bau und Ausrüstung des Zentrums für Tuberkulosediagnostik und -behandlung in Bukarest
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Bau und Ausrüstung einer neuen Krankenhauseinheit
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Q2
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2026
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Bau und Ausrüstung des Zentrums für Tuberkulosediagnostik und -behandlung in Bukarest.
Das Gebäude muss das Ziel erfüllen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien liegt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt wird.
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532
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Investition 3: Öffentliche Krankenhäuser
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Meilenstein
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Bau und Ausstattung des Notfallinstituts für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Transplantation Târgu Mures
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Bau und Ausrüstung einer neuen Krankenhauseinheit
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Q2
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2026
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Bau und Ausstattung des Notfallinstituts für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Transplantation Târgu Mures.
Das Gebäude muss das Ziel erfüllen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien liegt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt wird.
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M.KOMPONENTE 13: Sozialreformen
Diese Komponente umfasst eine Reihe von Reformen und Investitionen zur Konsolidierung der sozialen Sicherheit in Rumänien.
Ziel der Komponente ist es, die Schwächsten, darunter Arbeitnehmer, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Nichterwerbstätige und ältere Menschen, zu unterstützen, indem der Zugang zu sozialen Diensten verbessert wird. Die Reformen zur Unterstützung der Investitionen umfassen regulatorische Änderungen, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern, den Prozess der Deinstitutionalisierung für Menschen mit Behinderungen anzugehen, mit der Bereitstellung des Mindesteingliederungseinkommens zu beginnen, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verringern und Nichterwerbstätigen zu ermöglichen, eine Beschäftigung zu finden. Die Maßnahmen unterstützen gleichermaßen die Reform der Langzeitpflegedienste für ältere Menschen sowie die Einführung eines objektiven Mechanismus zur Festlegung von Mindestlöhnen. Die ergänzenden Investitionen betreffen die Einrichtung eines Netzes von Tagesstätten für Kinder, bei denen die Gefahr einer Trennung besteht, die Rehabilitation und Renovierung sozialer Dienste von Menschen mit Behinderungen, die Einrichtung einer digitalen Plattform zur Umsetzung des Gutscheinsystems für Hausangestellte und die Einrichtung von Tagesbetreuungs- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen.
Diese Investitionen und Reformen sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen Rumäniens der letzten zwei Jahre umzusetzen, nämlich „den Umfang und die Qualität der Sozialdienstleistungen zu erhöhen und die Reform des Mindesteinkommens zur Inklusion zu vollenden“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), „die Festlegung von Mindestlöhnen auf der Grundlage objektiver Kriterien sicherzustellen, die mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit im Einklang stehen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und „die Sozialschutzmaßnahmen und den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen für alle auszuweiten“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
M.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Schaffung eines neuen Rechtsrahmens, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern
Ziel dieser Reform ist es, die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten, um die Trennung des Kindes von der Familie zu verhindern.
Reform 2: Reform des Schutzsystems für Erwachsene mit Behinderungen
Ziel dieser Reform ist es, den Prozess der Deinstitutionalisierung für Menschen mit Behinderungen zu beschleunigen und ihre Institutionalisierung zu verhindern.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten, um den Prozess der Deinstitutionalisierung aller Menschen mit Behinderungen, die derzeit institutionalisiert sind, zu beschleunigen und eine Institutionalisierung zu verhindern.
Reform 3: Bereitstellung des Mindesteingliederungseinkommens (VMI)
Ziel dieser Reform ist es, die Sozialhilfe zu erhöhen und die Armut zu verringern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die öffentliche Verwaltung und die Begünstigten zu verringern.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Festlegung der methodischen Regeln für die Umsetzung des VMI. Die Einrichtung der digitalen Plattform zur Unterstützung dieser Reform ist in Komponente 7 enthalten. Digitaler Wandel.
Reform 4: Einführung von Arbeitskarten und Formalisierung der Hausarbeit
Ziel dieser Reform ist es, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verringern und Nichterwerbstätigen die Möglichkeit zu geben, eine Beschäftigung zu finden.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Einführung des Gutscheinsystems und zur Schaffung einer formellen Beschäftigung für inländische Anbieter, die derzeit als arbeitslos oder nicht erwerbstätig gemeldet sind, und ihrer Integration in das Sozialversicherungs- und Krankenversicherungssystem.
Reform 5: Gewährleistung der Festlegung eines Mindestlohns
Ziel der Reform ist es, einen Mechanismus zur Festlegung von Mindestlöhnen einzuführen, der auf objektiven Kriterien beruht und mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit des Landes im Einklang steht.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten, die die Schaffung eines neuen Mechanismus und einer Formel zur objektiven Festlegung des Mindestlohnniveaus vorsehen.
Investition 1: Schaffung eines Netzwerks von Tagesstätten für von Trennung bedrohte Kinder
Ziel dieser Investition ist es, die Trennung von Kindern von ihrer Familie zu verhindern.
Diese Maßnahme besteht in der Zulassung eines Netzes von Tagesbetreuungszentren, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern.
Investition 2: Lizenzierung und Modernisierung der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen
Ziel dieser Investition ist es, die Zahl der sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu modernisieren und zu erhöhen, um ihre Deinstitutionalisierung zu unterstützen.
Diese Maßnahme umfasst die Zulassung neuer Gemeinschaftsdienste für Menschen mit Behinderungen und die Modernisierung anderer Gemeinschaftszentren für Menschen mit Behinderungen.
Investition 3: Einführung des Gutscheinsystems für inländische Dienstleister und Dienstleistungsempfänger
Ziel dieser Investition ist es, das Gutscheinsystem für Arbeitskräfte inländischen Anbietern und Dienstleistungsempfängern zur Verfügung zu stellen.
Diese Maßnahme besteht in der Bereitstellung einer digitalen Plattform, die inländischen Anbietern und Dienstleistungsempfängern für die Verwendung von Arbeitsgutscheinen zur Verfügung gestellt wird.
Investition 4: Schaffung eines Netzes von Tagesbetreuungs- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen
Ziel der Investition ist es, älteren Menschen Zugang zu hochwertigen Langzeitpflegediensten zu verschaffen.
Diese Maßnahme besteht in der Zulassung von Tagesbetreuungszentren.
M.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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378
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Reform 1: Schaffung eines neuen Rechtsrahmens, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Rechtsakts, der erforderlich ist, um die Trennung von Kindern von der Familie und die Unterstützung schutzbedürftiger Familien zu verhindern
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Rechtsakts, der erforderlich ist, um die Trennung von Kindern von der Familie und die Unterstützung schutzbedürftiger Familien zu verhindern
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Q4
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2022
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Mit dem neuen Gesetz wird ein Rahmen für die Umsetzung von Maßnahmen geschaffen (z. B. Beratung und Unterstützung für Eltern und Kinder, Tagesstätten für von der Trennung von Eltern bedrohte Kinder, Tagesstätten für Kinder mit Behinderungen), um die Trennung des Kindes von der Familie wirksam zu verhindern und die Familie bei der Erziehung und Betreuung des von der Trennung bedrohten Kindes zu unterstützen. Der Gesetzgebungsakt umfasst Folgendes:
-eine stabile Finanzierungsquelle für die Maßnahmen
-ein Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene;
-einen Auszahlungsmechanismus, der an die Erfüllung zentraler Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen geknüpft ist.
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379
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Reform 1: Schaffung eines neuen Rechtsrahmens, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern
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Ziel
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Verringerung der Zahl der Kinder, die in das Sozialschutzsystem aufgenommen werden
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Anzahl
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12 139
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6 100
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1. QUARTAL
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2026
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Die Zahl der Kinder, die in das Sozialschutzsystem aufgenommen wurden, ging gemäß den von den lokalen Behörden bereitgestellten und von der Nationalen Behörde für den Schutz der Rechte des Kindes und Adoption (ANPDCA) überprüften Daten im Vergleich zum 31.12.2020 um 6039 zurück.
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380
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Reform 2: Reform des Schutzsystems für Erwachsene mit Behinderungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung und Operationalisierung des Leitfadens zur Beschleunigung des De-Institutiona-Lisation-Prozesses
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts
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Q4
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2022
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Inkrafttreten des Gesetzes für die Umsetzung und Operationalisierung des Leitfadens zur Beschleunigung des Deinstitutionalisierungsprozesses für alle Menschen mit Behinderungen, die derzeit institutionalisiert sind, sodass für jede Person ein „eigenständiger Lebensweg“ auf der Grundlage eines Fallmanagement-Ansatzes festgelegt wird. Der Leitfaden zur Beschleunigung des Prozesses der Deinstitutionalisierung wird ein Anhang der Nationalen Strategie sein, die beide durch einen Regierungsbeschluss genehmigt werden.
Der Gesetzgebungsakt umfasst gleichermaßen Folgendes:
-eine stabile Finanzierungsquelle für die in der Leitlinie vorgesehenen Maßnahmen
-ein Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene;
-einen Auszahlungsmechanismus, der an die Erfüllung zentraler Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen geknüpft ist.
Der Rechtsakt stützt sich auf eine vollständige Bestandsaufnahme der individuellen Situation aller Menschen mit Behinderungen, die derzeit in Rumänien institutionalisiert sind.
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381
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Reform 2: Reform des Schutzsystems für Erwachsene mit Behinderungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie zur Prävention der Institutionalisierung
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie zur Verhinderung der Institutionalisierung
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Q4
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2022
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie zur Verhinderung der Institutionalisierung, die Maßnahmen für einen „autonomen Lebensweg“ für die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen vorsieht und derzeit institutionalisiert ist. Der Gesetzgebungsakt umfasst Folgendes:
-eine ausgewiesene stabile Finanzierungsquelle für die geplanten Maßnahmen;
-ein Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene;
-einen Auszahlungsmechanismus, der an die Erfüllung zentraler Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen geknüpft ist.
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383
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Reform 2: Reform des Schutzsystems für Erwachsene mit Behinderungen
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Ziel
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Menschen mit Behinderungen deinstitutionalisiert
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Anzahl
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0
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4 000
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Q2
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2026
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Laut den von den lokalen Behörden bereitgestellten und von der Nationalen Behörde für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (ANPDPD) überprüften Daten wurden 4000 Menschen mit Behinderungen im Vergleich zum 31.12.2020 deinstitutionalisiert.
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384
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Reform 3: Bereitstellung des Mindesteingliederungseinkommens (VMI)
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Genehmigung der Durchführungsbestimmungen für die Anwendung von VMI
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Bestimmung in den Rechtsvorschriften, in der die Durchführungsbestimmungen für die Anwendung von VMI angegeben sind
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3. QUARTAL
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2022
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In den Rechtsvorschriften werden die methodischen Regeln für die Umsetzung des VMI-Gesetzes festgelegt, wobei mindestens das im geltenden Gesetz (Gesetz 196/2016) vorgesehene Niveau der Angemessenheit der Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen beibehalten wird, um die Armut zu verringern, die Beschäftigung durch Aktivierungsmaßnahmen zu fördern und das Bildungsniveau zu erhöhen.
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386
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Reform 3: Bereitstellung des Mindesteingliederungseinkommens (VMI)
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Ziel
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Erhaltene Aktivierungsmaßnahmen
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% (Prozent)
|
0
|
60 %
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Q2
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2025
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Mindestens 60 % der arbeitsfähigen Empfänger des Mindesteingliederungseinkommens seit 2023 müssen mindestens eine der folgenden Aktivierungsmaßnahmen erhalten haben:
Ausbildungs- oder Umschulungsdienste, Informations- und Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Stellenangebote, Beratung und Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte sowie Teilnahme an Bildungsprogrammen der „zweiten Chance“.
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387
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Reform 4: Einführung von Arbeitskarten und Formalisierung der Hausarbeit
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Rechtsvorschriften und ihrer Durchführungsbestimmungen für das Gutscheinsystem für Hausangestellte
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Gutscheinsystems
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1. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten des Gesetzes über die Einführung eines Gutscheinsystems zur Förderung der formellen Beschäftigung von Hausangestellten, die derzeit als arbeitslos oder nicht erwerbstätig gemeldet sind.
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392
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Reform 5: Gewährleistung der Festlegung eines Mindestlohns
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Rechtsakte über das neue System zur Festlegung von Mindestlöhnen
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Bestimmungen in den Rechtsakten, aus denen ihr Inkrafttreten hervorgeht
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1. QUARTAL
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2024
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Mit den Rechtsakten werden ein neuer Mechanismus und eine Formel zur systematischen objektiven Festlegung des Mindestlohnniveaus in Absprache mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der Maßnahmen der Union festgelegt.
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394
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Investition 1: Schaffung eines Netzwerks von Tagesstätten für von Trennung bedrohte Kinder
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Ziel
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Tagesstätten zur Verhinderung der Trennung von Kindern von der Familie
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Anzahl
|
0
|
124
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Q2
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2026
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124-Tage-Zentren zur Verhinderung der Trennung von Kindern von den Familien sind lizenziert.
120-Tage-Zentren müssen die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien erfüllen. Vier-Tage-Zentren erfüllen das Ziel, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien liegt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt wird. Die räumliche Verteilung der Tagesstätten beruht auf einer Kartierung des Bedarfs an Dienstleistungen und Infrastrukturen für Kinder, die von der Trennung von Familien bedroht sind.
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395
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Investition 2: Lizenzierung und Modernisierung der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen
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Ziel
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Modernisierte Gemeinschaftsdienste für Menschen mit Behinderungen
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Anzahl
|
0
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50
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Q4
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2024
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50 modernisierte kommunale Dienstleistungen (25 Tageszentren und 25 neuromotorische Erholungszentren für Menschen mit Behinderungen) durch Rehabilitation, Renovierung oder Ausrüstung. Die modernisierten Gemeinschaftszentren werden aus den bestehenden (zum Zeitpunkt der Auswahl lizenzierten) sozialen Diensten ausgewählt und erbringen Dienstleistungen für mindestens acht Begünstigte pro Tag entsprechend ihrer Lizenz.
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396
|
Investition 2: Lizenzierung und Modernisierung der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen
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Ziel
|
Neue Gemeinschaftsdienste für Menschen mit Behinderungen
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Anzahl
|
0
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28
|
Q2
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2026
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28 neue kommunale Dienstleistungen (22 neue Niedrigstenergiegebäude und sechs Niedrigstenergiegebäude +) für Menschen mit Behinderungen werden lizenziert (z. B. Tagesstätten, Hilfs- und Unterstützungsdienste oder Zentren für die Genesung von Neuromotoren von Patienten). Jeder von ihnen erbringt Dienstleistungen für mindestens acht Begünstigte pro Tag entsprechend seiner Lizenz.
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397
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Investition 3: Einführung des Gutscheinsystems für inländische Dienstleister und Dienstleistungsempfänger
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Meilenstein
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Digitale Plattform für die Verwendung von Arbeitsgutscheinen durch inländische Anbieter und Dienstleistungsempfänger
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Digitale Plattform online zugänglich
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Q4
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2023
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Die digitale Plattform ist online zugänglich und ermöglicht die Registrierung inländischer Anbieter, die zuvor als arbeitslos oder nicht erwerbstätig gemeldet waren, als Dienstleister und die Registrierung von Dienstleistungsempfängern als Nutzer inländischer Dienste. Die Plattform muss Folgendes ermöglichen:
-Digitale Durchführung von Umsätzen im Zusammenhang mit Gutscheinen (z. B. Erwerb von Gutscheinen, Kodierung der Arbeitszeiten)
-Eingabe von Einzelheiten zur Tätigkeit von Hausangestellten (z. B. Anzahl der Stunden, Art der ausgeübten häuslichen Tätigkeit)
-Digitale Interoperabilität mit anderen nationalen Datenbanken
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400
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Investition 4: Schaffung eines Netzes von Tagesbetreuungs- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen
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Ziel
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Zugelassene Tagespflege- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen
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|
Anzahl
|
0
|
41
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Q2
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2026
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41 Tagesbetreuungs- und Rehabilitationszentren müssen zugelassen sein. Die Zentren bieten Sozialhilfe- und Rehabilitationsleistungen an, und jedes von ihnen verfügt mindestens über ein mobiles Team von Dienstleistern für ältere Menschen, die nicht in das Zentrum kommen können. Die räumliche Verteilung der Tagesbetreuungszentren beruht auf der Kartierung gemäß Etappenziel 399.
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M.3. Beschreibung der Reformen für das Darlehen
Reform 6: Verbesserung der Rechtsvorschriften für die Sozialwirtschaft
Ziel dieser Reform ist es, das Innovationspotenzial sozialwirtschaftlicher Unternehmen besser zu nutzen und zur Bewältigung der sozialen und ökologischen Herausforderungen beizutragen.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Nachhaltigkeit der Strukturen der Sozialwirtschaft.
Reform 7: Reform der Langzeitpflegedienste für ältere Menschen
Ziel dieser Reform ist es, die Qualität der Langzeitpflegedienste für ältere Menschen zu verbessern.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Unterstützung der Bereitstellung hochwertiger Langzeitpflegedienste für ältere Menschen.
M.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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398
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Reform 6: Verbesserung der Rechtsvorschriften für die Sozialwirtschaft
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 219/2015 über die Sozialwirtschaft und der Durchführungsbestimmungen
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Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 219/2015 über die Sozialwirtschaft und der Durchführungsbestimmungen
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Q2
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2022
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Die Änderungen der Rechtsvorschriften umfassen Folgendes:
-Vereinfachtes Registrierungsverfahren für Sozialunternehmen
-Gezieltere Ausrichtung der Wirtschaftstätigkeiten und des Arbeitskräfteeinsatzes, um den Bedürfnissen schutzbedürftiger Gruppen und marginalisierter Gemeinschaften besser gerecht zu werden
-Ermittelte Maßnahme zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der sozialwirtschaftlichen Strukturen, z. B. Präferenzregelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Waren und Dienstleistungen.
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399
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Reform 7: Reform der Langzeitpflegedienste für ältere Menschen
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie für die Langzeitpflege
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie für die Langzeitpflege
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Q4
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2022
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Gesetz für die angenommene Strategie, einschließlich Maßnahmen für aktives Altern sowie Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an medizinischer Langzeitpflege und gemeindenahen Dienstleistungen für ältere Menschen.
Das Gesetz umfasst:
-eine stabile Finanzierungsquelle für die Maßnahmen
-ein Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene;
-ein Auszahlungsmechanismus, der an die Erfüllung zentraler Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen geknüpft ist
-die Überarbeitung der Mindestqualitätsnormen,
Der Rechtsakt muss auf einer vollständigen Erfassung der potenziell pflegebedürftigen oder gefährdeten älteren Bevölkerung (z. B. Armut, Gesundheit, Unbegleitete, hohes Maß an Pflegebedürftigkeit) auf Gemeinschaftsebene (Gemeinde-/Stadt-/Kreisebene) beruhen.
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N.KOMPONENTE 14: Gute Verwaltung
Die Ziele der Komponente bestehen darin, durch ein breites Spektrum von Reformen und Investitionen i) die Governance mit einem berechenbaren, fundierten und partizipativen Entscheidungssystem zu verbessern und ii) die Erbringung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen durch einen Pool professioneller und gut ausgebildeter Beamter zu gewährleisten, die den Herausforderungen, Bedürfnissen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen angemessen gerecht werden. Dies stärkt die Resilienz und die Fähigkeit zur Anpassung an den grünen und den digitalen Wandel.
Die spezifischen Ziele der Komponente lauten wie folgt:
1. Bessere Koordinierung, Formulierung und Umsetzung der Regierungspolitik, mehr Transparenz und Vertrauen in den öffentlichen Sektor.
2. Effizientes Personalmanagement im öffentlichen Sektor.
3. Eine kohärente Lohnpolitik im öffentlichen Sektor, die an Leistung geknüpft und langfristig tragfähig ist (gerechtes Einheitsentgelt).
4. Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Steigerung der Effizienz der Justiz.
5. Ein effizienteres nationales Beschaffungssystem, unter anderem durch die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Auftraggeber/Vergabestellen innerhalb eines flexiblen und kohärenten Rechtsrahmens.
6. Verbesserung der öffentlichen Politik/Entscheidungsprozesse durch Konsultation der Interessenträger.
7. Erhöhung der Widerstandsfähigkeit staatseigener Unternehmen aufgrund der Anwendung von Corporate-Governance-Grundsätzen.
Die Komponente umfasst neun Reformen und zwei Investitionen.
Die in der Komponente enthaltenen Maßnahmen sollen eine Reihe von Herausforderungen angehen, die in der länderspezifischen Empfehlung hervorgehoben werden, um die Effizienz der Vergabe öffentlicher Aufträge zu steigern und die vollständige und nachhaltige Umsetzung der nationalen Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen; Verbesserung der Qualität und Berechenbarkeit der Entscheidungsfindung, unter anderem durch angemessene Konsultationen der Interessenträger, wirksame Folgenabschätzungen und gestraffte Verwaltungsverfahren sowie eine angemessene Einbeziehung der Sozialpartner (länderspezifische Empfehlung 3, länderspezifische Empfehlung 4, länderspezifische Empfehlung 5 2019 und länderspezifische Empfehlung 4, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
N.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
Ziel dieser Reform ist es, die Qualität und Transparenz der öffentlichen Politikgestaltung und der Gesetzgebungsplanung auf allen Verwaltungsebenen zu verbessern.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Methoden, Systemen und Rechtsinstrumenten zur Unterstützung der strategischen Planung, der Analyse der Auswirkungen von Rechtsvorschriften, der öffentlichen Konsultation, der Transparenz und der Verwendung der Programmbudgetierung.
Reform 2: Stärkung der strategischen Governance für Klima-, nachhaltige Entwicklungs- und Umweltpolitik
Ziel dieser Reform ist es, den Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung sowie die Umweltpolitik auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zu verbessern.
Diese Maßnahme besteht in der Schaffung eines interinstitutionellen Mechanismus zur Überwachung und Priorisierung von Klimainitiativen, zur Bereitstellung des Zugangs zu digitalen Instrumenten und zum Aufbau von Kapazitäten für die Politikgestaltung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.
Reform 3: Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Sektor
Ziel dieser Reform ist es, die leistungsbezogene und transparente Einstellung von Personal im öffentlichen Dienst zu verbessern.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten und Verfahrensinstrumenten für die Laufbahnentwicklung und die Verwaltung von Vertragsbediensteten, der Durchführung nationaler Einstellungsverfahren und der Anwendung digitalisierter und kompetenzbasierter Personalrahmen.
Reform 4: Entwicklung eines gerechten einheitlichen Entgeltsystems im öffentlichen Sektor
Ziel dieser Reform ist es, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Gerechtigkeit und Transparenz bei der Vergütung im öffentlichen Sektor zu gewährleisten.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines neuen Rechtsrahmens für ein einheitliches und leistungsorientiertes Lohnsystem im öffentlichen Dienst.
Reform 5: Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz
Ziel der Reform ist es, die Arbeitsweise der Justizorgane effizienter zu gestalten.
Die Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Unabhängigkeit der Justiz sowie von Rechtsakten zur Änderung des Strafgesetzbuchs auf der Grundlage der Entscheidungen des Verfassungsgerichts im Bereich des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung.
Reform 6: Intensivierung der Korruptionsbekämpfung
Ziel der Reform ist es, die Korruptionsbekämpfung durch Prävention und Bekämpfung zu verstärken.
Die Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Überarbeitung des strategischen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung, zur Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern und zur Erhöhung der Besetzungsquote der Stellen der Staatsanwaltschaften der Nationalen Antikorruptionsdirektion.
Reform 7: Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Integrität des öffentlichen Dienstes
Ziel dieser Reform ist es, die Integrität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen.
Diese Maßnahme besteht in der Aktualisierung der Rechtsakte über die Integrität der Mitglieder des öffentlichen Dienstes.
Reform 8. Modernisierung und Straffung des nationalen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz, Transparenz und Funktionalität des öffentlichen Beschaffungswesens zu erhöhen und die Anwendung strategischer Beschaffungsstrategien zu unterstützen.
Diese Maßnahme besteht in der Aktualisierung des Rechtsrahmens, dem Ausbau der institutionellen Kapazitäten, der Aufnahme neuer Funktionen in digitale Instrumente und der Verbesserung der Interoperabilität bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Reform 9: Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
Ziel dieser Reform ist es, die Corporate Governance staatseigener Unternehmen in Rumänien durch die Durchsetzung der OECD-Standards zu verbessern.
Die Reform besteht in der Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften über staatseigene Unternehmen.
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität hat Rumänien technische Unterstützung über das Instrument für technische Hilfe bei der Durchführung von Reformen zur Verbesserung des Rahmens für die Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen beantragt.
Investition 4: Ausbau der Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft, zur professionellen Beteiligung an der Planung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen im Bereich der sozialen Rechte, die Gegenstand des nationalen Aufbau- und Resilienzplans sind, und zur Überwachung der damit verbundenen Reformen
Ziel dieser Maßnahme ist es, eine stärkere Beteiligung an der Politikgestaltung im Bereich der sozialen Rechte zu erreichen.
Die Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Behebung von Mängeln im Prozess des sozialen Dialogs und zur Gewährleistung einer sinnvollen Konsultation der einschlägigen Interessenträger.
Investition 5: Überwachung und Durchführung des Plans
Ziel dieser Investition ist die Einrichtung und Bereitstellung des integrierten IT-Systems, das Teil der Regierungs-Cloud ist und mit anderen nationalen und EU-Systemen verbunden werden soll, die für die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans verwendet werden.
Die Maßnahme umfasst zwei Phasen: die erste Phase betrifft die Bereitstellung des integrierten IT-Systems zur Nutzung, während die zweite Phase die Interkonnektivität mit anderen Systemen zur Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln und aus dem nationalen Haushalt sowie die Integration mit der Regierungs-Cloud umfasst.
N.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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401
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Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Methoden und Verfahren zur Verbesserung der politischen Beweggründe und der Planung sowie zur Verwaltungsvereinfachung
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Bestimmung in den Gesetzen und Regierungsbeschlüssen über das Inkrafttreten der Gesetze bzw. Regierungsbeschlüsse zur Verbesserung der politischen Beweggründe und der Planung sowie zur Verwaltungsvereinfachung
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1. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten der folgenden Rechtsakte:
(1) Regierungsbeschluss zur Festlegung von Verfahren für die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung, Bewertung und Aktualisierung von Regierungsstrategien;
(2) Regierungsbeschluss zur Festlegung der Verfahren für die strategische Planung und die Haushaltsplanung, um eine angemessene Verbindung zwischen den politischen Prioritäten und der Aufstellung des Haushaltsplans zu gewährleisten. Mit den ministeriellen Haushaltsprogrammen werden die Empfehlungen der Ausgabenüberprüfungen (die im Abschnitt „Steuer- und Rentenreform“ dieses Dokuments eingeführt werden) gemäß der in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium entwickelten Methodik umgesetzt.
(3) Regierungsbeschluss zur Aktualisierung der Methodik für die Ex-ante-Folgenabschätzung des Verordnungsentwurfs. Der Schwerpunkt der aktualisierten Methodik liegt auf der Einführung von Innovation und dem Grundsatz „standardmäßig digital“ sowie auf spezifischen Verfahren für eine verstärkte Umsetzung und jährliche Berichterstattung.
(4) Regierungsbeschluss zur Genehmigung der „One-in-one-out“-Methode zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.
(5) Regierungsbeschluss über den verfahrenstechnischen und methodischen Rahmen für die Ex-post-Bewertung von Verordnungen.
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402
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Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
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Meilenstein
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Ein neues strategisches Management- und Planungssystem, das in allen Ministerien verwendet wird
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Ein neues strategisches Management- und Planungssystem steht allen Fachministerien zur Verfügung.
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Q2
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2023
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Alle Ministerien nutzen das strategische Management- und Planungssystem, um ihre Pläne auszuarbeiten, die über die Plattform der institutionellen Strategiepläne (ISP) aktualisiert und überwacht werden, da sie auf alle Ministerien ausgeweitet wird.
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403
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Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
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Ziel
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Planung und Verwendung der Haushaltsmittel pro Programm durch drei Ministerien
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Anzahl
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0
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3
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Q2
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2025
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Drei Ministerien haben Haushaltsmittel pro Programm unter Anwendung der Methode der institutionellen strategischen Planung (ISP) geplant und verwendet.
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404
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Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzgebungsakts zur Schaffung einer Struktur zur Gewährleistung der Umsetzung eines wirksamen Regulierungsqualitätskontrollmechanismus
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Bestimmung in einem Gesetz über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Operationalisierung der regulatorischen Qualitätskontrollstruktur
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1. QUARTAL
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2022
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Der Rechtsakt stützt sich auf die vom Generalsekretariat der Regierung durchgeführte Studie über die Einrichtung eines Qualitätskontrollmechanismus im Regierungszentrum.
Die neue Struktur nimmt eine regulatorische Kontrolle der Qualität von Folgenabschätzungen und Evaluierungen vor. Er setzt sich aus einem Expertengremium zusammen, das von einem technischen Sekretariat unterstützt wird, ähnlich dem Ausschuss für Regulierungskontrolle, der derzeit auf der Ebene der Europäischen Kommission tätig ist. In dem Gesetzgebungsakt wird Folgendes festgelegt:
(1) Auswahlverfahren für die Experten des Verwaltungsrats;
2. Regeln und Verfahren für den Verwaltungsrat und das technische Sekretariat (einschließlich Stellenbeschreibungen);
(3) Leitlinien für die Bewertung der Qualität von Dokumenten;
4. Kommunikationsstrategie innerhalb und außerhalb der Regierung;
(5) Schulungen.
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406
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Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
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Meilenstein
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Schulung des Personals zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Steigerung der Verwaltungskapazität
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Mitarbeiter der Zivilgesellschaft absolvierten Schulungen
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Q4
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2025
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Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Personals zivilgesellschaftlicher Organisationen durch ihre Teilnahme an Schulungen.
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407
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Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
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Meilenstein
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Der Plan für bessere Rechtsetzung 2026-2030
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Angenommener Plan für bessere Rechtsetzung 2026-2030
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Q2
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2026
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Angenommener Plan für bessere Rechtsetzung 2026-2030 für die Planung der öffentlichen Politik. Der angenommene Plan für eine bessere Rechtsetzung 2026-2030 muss mindestens den Rahmen für die Funktionsweise des jährlichen Arbeitsplans der Regierung umfassen, einschließlich der Art und Weise, wie geplante Gesetzgebungsinitiativen mit den entsprechenden Fristen veröffentlicht werden und über die bestehende IT-Plattform www.e-consultare.gov.ro zugänglich
sind
.
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410
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Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Leitlinien für die angemessene Nutzung und Durchsetzung des einheitlichen Registers zur Transparenz der Interessen (RUTI)
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Bestimmung in den Leitlinien über das Inkrafttreten der Leitlinien für die Nutzung und Durchsetzung von RUTI
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3. QUARTAL
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2022
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Mit den Leitlinien und den damit verbundenen Verfahren wird das von der Regierung im Jahr 2016 eingerichtete öffentliche Register ordnungsgemäß umgesetzt, in dem Treffen von (Regierungs-)Entscheidungsträgern mit Interessenvertretern aufgeführt sind und das auch als freiwilliges Register für Interessengruppen dient.
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411
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Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Methodik für die Anwendung von Dringlichkeitsanordnungen
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Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten der Methode für die Anwendung von Notverordnungen
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3. QUARTAL
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2022
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Im Regierungsbeschluss über die Methodik für den Einsatz von Dringlichkeitsanordnungen werden die Umstände, unter denen diese Anordnungen verwendet werden dürfen, und die Art und Weise, wie ihre Auswirkungen zu bewerten sind (ex post, ex ante), sowie die damit verbundenen Verfahren für ihre Ausarbeitung und Genehmigung und die Rolle des Generalsekretariats der Regierung und des Justizministeriums bei der Sicherstellung der Torwächter und der allgemeinen Qualitätskontrolle festgelegt.
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412
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Reform 1: Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Gesetzesänderungen, um die Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts der Gesetze nach den Änderungen zu gewährleisten
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über die Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts der Gesetze nach Änderungen
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3. QUARTAL
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2022
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Die Änderungen des Gesetzes 24/2000 über die Gesetzgebungstechnik gewährleisten die Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts des Gesetzes nach Änderungen, die derzeit nicht systematisch vorgenommen werden.
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413
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Reform 2: Stärkung der strategischen Governance für Klima, nachhaltige Entwicklung und Umweltpolitik
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Meilenstein
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Einrichtung eines interinstitutionellen Klimaausschusses
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Interinstitutioneller Klimaausschuss (Inter-Institutional Climate Committee operationa-lised)
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Q2
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2022
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Der Ausschuss für Klimaänderung konzentriert sich gemäß seinem vorgeschlagenen Mandat auf i) die Festlegung jährlicher vorrangiger politischer Maßnahmen im Bereich des Klimawandels im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und dem von Rumänien im Rahmen des nationalen integrierten Plans für Energie und Klimawandel (PNIESC) angenommenen Zeitplan, ii) die Koordinierung, Überwachung und Bewertung der für die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen im Rahmen der PNIESC-Tätigkeiten zuständigen Behörden und iii) die Genehmigung der Indikatoren zur Messung der Klimaverpflichtungen Rumäniens. Die Prioritäten des Ausschusses werden in seinen Sitzungen festgelegt und beschlossen, und zwar legislativer, finanzieller oder steuerlicher Art, im Zusammenhang mit der Entwicklung öffentlicher Maßnahmen für grüne Investitionen oder der Festlegung des methodischen oder administrativen Rahmens. Die Prioritäten werden jährlich von der Regierung förmlich genehmigt, und es wird ein Aktionsplan angenommen, in dem die Schritte zur Verwirklichung jeder vorgeschlagenen Priorität, klare Fristen für die Umsetzung der einzelnen Schritte und die zuständigen Institutionen dargelegt werden.
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415
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Reform 2: Stärkung der strategischen Governance für Klima, nachhaltige Entwicklung und Umweltpolitik
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Meilenstein
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Einrichtung der Rolle eines Sachverständigen für nachhaltige Entwicklung und Ausarbeitung eines Schulungsprogramms
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Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten der Rolle von Sachverständigen für nachhaltige Entwicklung und die Bestätigung der Akkreditierung des Schulungsprogramms für Sachverständige für nachhaltige Entwicklung.
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1. QUARTAL
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2026
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Das Etappenziel erfordert das Inkrafttreten von Rechtsakten, in denen die Rolle des „Sachverständigen für nachhaltige Entwicklung“ in der öffentlichen Verwaltung festgelegt ist. Experten für nachhaltige Entwicklung haben ein akkreditiertes Schulungsprogramm absolviert.
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416
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Reform 3: Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Sektor
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Meilenstein
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Pilot-Auswahlverfahren und Organisation des Auswahlverfahrens für nationale Beamte
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Veröffentlichung des Berichts über die Ex-post-Analyse des Pilotwettbewerbs.
Durchführung eines nationalen Auswahlverfahrens für die Einstellung von Beamten
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1. QUARTAL
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2026
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Nach der Durchführung eines Pilotwettbewerbs und der Veröffentlichung der begleitenden Ex-post-Analyse wird ein neues Verfahren für Einstellungen im nationalen öffentlichen Dienst eingeführt und angewandt.
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418
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Reform 3: Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Sektor
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsakten zur Annahme leistungsorientierter Personalverwaltungs- und Kompetenzrahmen in der zentralen öffentlichen Verwaltung
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Kopien der Rechtsakte zur Annahme leistungsbezogener Personalverwaltungs- und Kompetenzrahmen in der zentralen öffentlichen Verwaltung
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Q2
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2026
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Rechtsakte zur Unterstützung einer leistungsorientierten Laufbahnentwicklung für Beamte und Vertragsbedienstete treten in Kraft. Es wird ein Kompetenzrahmen für die Überprüfungs- und Leistungsbewertungsverfahren in der zentralen öffentlichen Verwaltung angenommen.
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420
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Reform 4: Entwicklung eines gerechten einheitlichen Entgeltsystems im öffentlichen Sektor
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Meilenstein
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Veröffentlichung der Rechtsakte über die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Amtsblatt
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Im Amtsblatt veröffentlichte Rechtsakte
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Q2
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2026
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Veröffentlichung der Rechtsakte über die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Amtsblatt. Die neuen Rechtsakte treten nach einem angemessenen Zeitraum, spätestens jedoch am 31. Dezember 2026 in Kraft. Dieses Inkrafttreten erfolgt automatisch und zieht keine weiteren rechtlichen Durchführungsmaßnahmen nach sich.
Mit den neuen Rechtsakten über die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird eine einheitliche Berechnungsmethode festgelegt, um ein finanziell tragfähiges, faires und leistungsgebundenes Lohnsystem zu gewährleisten.
Das im August 2025 geltende Grundgehaltsniveau im öffentlichen Sektor bleibt unverändert und bildet den Ausgangspunkt für die Gestaltung der Reform.
Im Jahr 2027 darf der nominale Anstieg der Gesamtlohnkosten das von der Europäischen Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2026 prognostizierte nominale BIP-Wachstum für 2027 nicht übersteigen. Sie muss auch mit dem Ziel des MTFSP im Einklang stehen, die Lohn- und Gehaltskosten im öffentlichen Sektor im Verhältnis zum BIP zwischen 2024 und 2031 um mindestens 1,5 Prozentpunkte zu senken. Die Reform unterstützt das in der überarbeiteten Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV enthaltene Ziel eines öffentlichen Defizits von 5,3 % des BIP für 2027.
Die vorgeschlagene Methodik für die Neuberechnung der Gehälter stützt sich auf:
-eine einheitliche Einstufungsstruktur für alle Berufsgruppen und eine überarbeitete Einstufung der Stellen im öffentlichen Sektor, die auf der Grundlage einer analytischen Methodik zur Arbeitsplatzbewertung konzipiert wurde;
-eine einheitliche Gehaltstabelle für den öffentlichen Sektor, die allen Arbeitsplätzen im öffentlichen Sektor entspricht, die unter das geltende Gehaltsgesetz (Rahmengesetz Nr. 153/2017) fallen;
-die Überarbeitung des Systems der variablen Vergütung, das alle Gehaltsansprüche außerhalb des Grundgehalts abdeckt, und die Begrenzung der Boni auf 20 % des Grundgehalts auf der Ebene jedes Hauptanweisungsbefugten für Kredite.
Die neuen Rechtsakte umfassen institutionelle Mechanismen zur Verhinderung von Ad-hoc-Erhöhungen der Basis und der variablen Komponenten der Löhne. In den Rechtsakten werden unter anderem das gemeinsame institutionelle Mandat und die gemeinsame institutionelle Verantwortung des Arbeitsministeriums und des Finanzministeriums für die Gestaltung, Durchsetzung, Überwachung, Verwaltung und Überarbeitung der Lohnpolitik im öffentlichen Sektor eindeutig festgelegt. In den Rechtsakten wird ein Fahrplan für die Entwicklung des Grundlohnniveaus für jede Berufsfamilie für die nächsten fünf Jahre festgelegt.
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421
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Reform 5: Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Strategie für die Entwicklung des Justizwesens 2022-2025
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Bestimmung im Regierungsbeschluss über die Annahme der Strategie für die Entwicklung des Justizwesens
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1. QUARTAL
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2022
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Das Justizministerium arbeitet die neue Strategie auf der Grundlage interner Analysen und Vorschläge aus, die während des Prozesses der öffentlichen Konsultation eingehen, woraufhin die Strategie genehmigt wird und in Kraft tritt.
Die Strategie umfasst zwei Säulen:
Die erste Säule betrifft Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit. Die Ergebnisse der Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit werden anhand spezieller Leistungsindikatoren, die im Rahmen der Strategie entwickelt werden, objektiv bewertet. Die Maßnahmen und Indikatoren werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit ausgearbeitet.
Die zweite Säule umfasst Strategien zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten in Bezug auf Ressourcen, Verfahren und Verwaltung sowie Strategien zur Qualität und Effizienz der Dienste im Justizwesen, wie z. B.: a) effizienter Einsatz der Humanressourcen (z. B. Arbeitsbelastung); die Politik der Optimierung der Gerichtsinfrastruktur, einschließlich der physischen Infrastruktur; digitaler Wandel – durch folgende Maßnahmen:
-digitale Interaktion des Rechtsuchenden und jeder interessierten Einrichtung mit der Justiz,
-elektronische Signatur und elektronisches Siegel.
-Verfügbarkeit einer verbesserten Datenkommunikation für die elektronische Akte (eine Möglichkeit für Prozessparteien, elektronisch auf die Gerichtsakten zuzugreifen).
-Ausarbeitung einer sektorübergreifenden Strategie für die Digitalisierung des physischen Archivs.
Die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie werden anhand einer Reihe von Indikatoren überwacht und bewertet, die auf der Grundlage objektiver Ressourcen wie dem EU-Justizbarometer und dem Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit entwickelt werden.
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422
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Reform 5: Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Befugnisse der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Befugnisse der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte
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Q2
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2022
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Mit dem Gesetzgebungsakt werden die Richtlinie (EU) 2019/1153 umgesetzt und mehrere Änderungen im Zusammenhang mit der Ausweitung des institutionellen Mandats vorgenommen, wobei unter anderem folgende Fragen behandelt werden: Verwaltung und Verwertung beschlagnahmter Vermögensgegenstände und Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Stellen bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
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423
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Reform 5: Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz
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Meilenstein
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Inkrafttreten der „Justizgesetze“ (Gesetze über den Status von Richtern, die Gerichtsorganisation, den Obersten Rat der Magistratur)
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Bestimmung in jedem Gesetz, aus der das Inkrafttreten hervorgeht
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Q2
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2023
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Die neuen Justizgesetze sehen eine größere Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten sowie die Zulassung zum Beruf des Richters vor.
und Laufbahnentwicklung aus leistungsorientierten Gründen, Rechenschaftspflicht der Richter und Staatsanwälte sowie Schutz vor Einmischung und Missbrauch.
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424
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Reform 5: Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz
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Meilenstein
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Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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Q4
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2022
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Die erforderlichen Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung werden angenommen und treten in Kraft, um die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, die 2014 in Kraft getreten sind, mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen, im Einklang mit den einschlägigen Entscheidungen des nationalen Verfassungsgerichts über die verfassungsrechtlichen Aspekte der jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Strafverfahrens.
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426
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Reform 6: Intensivierung der Korruptionsbekämpfung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der neuen nationalen Antikorruptionsstrategie
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Bestimmung im Regierungsbeschluss über die Annahme der Antikorruptionsstrategie
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Q4
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2021
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Die allgemeinen Ziele der neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung sind:
Verringerung der Auswirkungen von Korruption auf die Bürgerinnen und Bürger;
(2) Stärkung des Integritätsmanagements und der Verwaltungskapazitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption;
3. Stärkung der Integrität in prioritären Bereichen;
4. Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Korruptionsbekämpfung mit strafrechtlichen und administrativen Mitteln;
Verstärkte Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung.
Mit der neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung werden folgende spezifische Ziele verfolgt:
Ausbildung von Angehörigen der Rechtsberufe, die an der Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität beteiligt sind;
2. Zuweisung der erforderlichen Ressourcen für das optimale Funktionieren der DNA (Nationale Direktion für Korruptionsbekämpfung), der Unterstützungsstruktur der Europäischen Staatsanwaltschaft, des technischen Dienstes und der Verstärkung der Kriminalbeamten;
Förderung der Vereinheitlichung der justiziellen Praxis in Korruptionsfällen. In diesem Zusammenhang führt die NAD eine Analyse der justiziellen Praxis in Korruptionsfällen durch.
In der neuen Strategie werden neue Schwerpunktbereiche festgelegt: Umweltkorruption, die Verbindung zwischen Korruption und organisierter Kriminalität und Integrität beim Schutz von Kulturgütern. Ferner werden die Integritätsvorschriften überprüft und somit mögliche Verbesserungen in Bezug auf spezifische Rechtsvorschriften vorgenommen, die Folgendes betreffen:
— Interessenkonflikte, Unvereinbarkeiten;
— Vermögenserklärung;
— Drehtür (Pantouflage);
— der Ethikberater;
— der allgemeine Standard für die Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse von Amts wegen auf der Ebene zentraler und lokaler Behörden (um die Kohärenz der Anwendung zu gewährleisten).
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427
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Reform 6: Intensivierung der Korruptionsbekämpfung
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Ziel
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Erhöhung des Werts beschlagnahmter Vermögenswerte, die von der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte verwaltet werden
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Anteil (%)
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0
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50
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Q4
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2025
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Eine Wertsteigerung der beschlagnahmten Vermögenswerte, die von der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte verwaltet werden, muss erreicht werden. Der Ausgangswert für dieses Ziel ist der Wert der beschlagnahmten Vermögenswerte, die im Juni 2021 von der Agentur verwaltet wurden (etwa 45 Mio. EUR).
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429
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Reform 6: Intensivierung der Korruptionsbekämpfung
|
Ziel
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Besetzungsquote von 85 % der Stellen der Staatsanwaltschaft in der Nationalen Antikorruptionsdirektion erreicht
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|
Anteil (%)
|
0
|
85
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Q2
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2023
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Besetzungsquote von 85 % der Stellen der Staatsanwaltschaft in der Nationalen Antikorruptionsdirektion erreicht.
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430
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Reform 6: Intensivierung der Korruptionsbekämpfung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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1. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und enthält zusätzliche Bestimmungen, die speziell auf den nationalen Kontext zugeschnitten sind, um Fragen der Integritätspolitik wirksam anzugehen.
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431
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Reform 7: Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Integrität des öffentlichen Dienstes
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts zur Aktualisierung des Rechtsrahmens für Integrität
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Bestimmung des Rechtsakts, aus der sein Inkrafttreten hervorgeht
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Q2
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2026
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Der Rechtsakt zur Aktualisierung des Rechtsrahmens für Integrität tritt nach einer vorherigen Bewertung und Analyse der bestehenden Integritätsgesetze in Kraft.
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432
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Reform 7: Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Integrität des öffentlichen Dienstes
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Meilenstein
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Genehmigte überarbeitete Ethik- und Verhaltensvorschriften für die Regierung
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Bestimmungen in jedem überarbeiteten Ethik- und Durchführungsrechtsakt für die Regierung über sein Inkrafttreten
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1. QUARTAL
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2026
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Der überarbeitete Ethik- und Verhaltenskodex
-die Auswirkungen der derzeitigen Bestimmungen über Interessenkonflikte auf Regierungsmitglieder zu klären;
-die Definition des Begriffs „Interessenkonflikt“ über die persönlichen finanziellen Interessen hinaus auszuweiten;
-Einführung einer Ad-hoc- Offenlegungspflicht im Falle eines Interessenkonflikts;
-eine Reihe von Beschränkungen in Bezug auf Geschenke, Bewirtung, Vergünstigungen und andere Vorteile für Regierungsmitglieder einzuführen;
-Einführung von Vorschriften darüber, wie Regierungsmitglieder mit Lobbyisten und anderen Dritten zusammenarbeiten.
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433
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Reform 8. Modernisierung und Straffung des nationalen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Änderung der nationalen Rechtsvorschriften über Rechtsbehelfe (Gesetz Nr. 101/2016)
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über Rechtsbehelfe
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1. QUARTAL
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2022
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Mit der Gesetzesänderung der nationalen Rechtsvorschriften über Rechtsbehelfe (Gesetz Nr. 101/2016) wird die Verpflichtung eingeführt, den Vertrag mit dem erfolgreichen Bieter unmittelbar nach der Annahme der Entscheidung des Nationalen Rates für Streitbeilegung (CNSC) zu unterzeichnen, bevor im Falle einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Rates eine gerichtliche Entscheidung ergeht.
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435
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Reform 8. Modernisierung und Straffung des nationalen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Ziel
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Zentrale Beschaffungsstellen (CPB) werden von lokalen Behörden genutzt
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|
Anzahl der zentralen Beschaffungsstellen für lokale Behörden
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3
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7
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Q4
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2025
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Vier weitere zentrale Beschaffungsstellen für lokale Behörden werden konfiguriert und mit Ressourcen (z. B. Büromaterial, IT-Ausrüstung und Kommunikationsdienste) und Know-how ausgestattet.
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437
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Reform 8. Modernisierung und Straffung des nationalen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Meilenstein
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Das elektronische System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (SEAP) ist mit anderen Datenbanken vernetzt und interoperabel.
|
Verbund und Interoperabilität des SEAP-Systems
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Q2
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2026
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Das elektronische System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (SEAP) muss mit anderen Datenbanken vernetzt und interoperabel sein, z. B.: Nationales Handelsregisteramt, Nationale Integritätsbehörde, Nationale Agentur für Steuerverwaltung, Nationale Agentur für das öffentliche Beschaffungswesen, Nationale Beschwerdestelle, Innenministerium, Justizministerium. Die SEAP umfasst Funktionen für die Verwendung von standardisierten elektronischen EU-Formularen, die elektronische Bewertung von Angeboten, dynamische Beschaffungsverfahren mit automatisierter Qualifikationsbewertung sowie Instrumente für elektronische Verträge, elektronische Rechnungsstellung, elektronische Zahlungen und Vertragsverwaltung.
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439
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Reform 9: Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
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Meilenstein
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Inkrafttreten aktualisierter Rechtsvorschriften für staatseigene Unternehmen
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über staatseigene Unternehmen
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Q4
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2022
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Inkrafttreten des geänderten Gesetzes 111/2016, mit dem alle Ausnahmen, auch für staatseigene Unternehmen auf lokaler Ebene, aufgehoben werden. Mit diesen Änderungen werden i) Regulierungs- und Eigentumsfunktionen getrennt, ii) alle direkten oder indirekten Vorteile beseitigt, die sich aus staatlichem Eigentum ergeben könnten, sei es in Bezug auf Marktregeln/-regulierungen, Finanzierung, Besteuerung oder das öffentliche Beschaffungswesen, iii) sichergestellt, dass jedes staatseigene Unternehmen bestrebt ist, Rentabilität zu erzielen.
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440
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Reform 9: Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
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Meilenstein
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Operationalisierung der Task Force im Zentrum der Regierung für die Koordinierung und Überwachung der Corporate Governance-Politik
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Bestimmung im Beschluss des Ministerpräsidenten über das Inkrafttreten des Beschlusses des Ministerpräsidenten über die Organisation und Arbeitsweise der Task Force im Generalsekretariat der Regierung
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Q4
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2022
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Auf der Grundlage der Empfehlungen eines unabhängigen Expertengremiums wird im Einklang mit den OECD-Standards für die Unternehmensführung eine ständige Taskforce eingerichtet, die ihre Arbeit aufnimmt (d. h. mit einem gesetzlichen Mandat und Ressourcen ausgestattet ist), um die Überwachung der Anwendung der Standards für die Unternehmensführung sicherzustellen, die letztendlich dafür verantwortlich ist, ein transparentes und wettbewerbsorientiertes Auswahlverfahren für die Genehmigung der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats sicherzustellen, die Leistungsindikatoren überwacht, bewertet, kontrolliert und veröffentlicht und Sanktionen gegen staatseigene Unternehmen verhängt, die die wesentlichen Leistungsindikatoren nicht einhalten.
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441
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Reform 9: Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
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Meilenstein
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Veröffentlichung des Monitoring Dashboards, in dem die finanziellen und nichtfinanziellen zentralen Leistungsindikatoren (KPI) für alle staatseigenen Unternehmen aufgeführt sind
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Monitoring-Dashboard veröffentlicht
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Q2
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2023
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Die Taskforce hat folgende Aufgaben:
— Festlegung der wichtigsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (KPI) zur Überwachung der Leistung aller staatseigenen Unternehmen;
— die finanziellen und nichtfinanziellen KPI für alle staatseigenen Unternehmen zu billigen;
— Veröffentlichung eines Monitoring-Dashboards für die Berichterstattung und Überwachung der jährlichen Fortschritte bei der Erreichung der KPI für alle staatseigenen Unternehmen.
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441a
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Reform 9: Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
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Meilenstein
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Veröffentlichung einer Bewertung aller staatseigenen Unternehmen auf der Grundlage der Fortschritte bei der Erreichung der im Dashboard gemeldeten finanziellen und nichtfinanziellen KPI
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Bewertung aller veröffentlichten staatseigenen Unternehmen
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Q2
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2023
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Die Taskforce führt eine Bewertung aller staatseigenen Unternehmen auf der Grundlage der im Dashboard gemeldeten KPI durch und veröffentlicht diese.
Die Bewertung umfasst Folgendes:
— eine Bewertung auf der Grundlage finanzieller KPI für alle staatseigenen Unternehmen; und
— eine Bewertung auf der Grundlage sowohl finanzieller als auch nichtfinanzieller KPI für staatseigene Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Behörden auf zentraler Ebene fallen.
Die Bewertung stützt sich auf eine von der Taskforce ausgearbeitete Methodik zur Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung finanzieller und nichtfinanzieller KPI.
Empfehlungen für den Verkauf oder die Aufnahme staatseigener Unternehmen in die Liste werden von der Taskforce auf der Grundlage der Bewertung aller staatseigenen Unternehmen vorgelegt.
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442
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Reform 9: Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
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Ziel
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Verringerung der Zahl der Interimsmandate in den Verwaltungs-/Aufsichtsräten staatseigener Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Behörden auf zentraler Ebene fallen. Erhöhung des Anteils der ständigen Mandate in den Verwaltungs-/Aufsichtsräten staatseigener Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich lokaler Behörden fallen
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Anteil (%)
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0
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50 % für zentrale staatseigene Unternehmen; 80 % für lokale staatseigene Unternehmen
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3. QUARTAL
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2026
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Die Zahl der Interimsmandate in den Verwaltungs-/Aufsichtsräten staatseigener Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich von Behörden auf zentraler Ebene fallen, wird um 50 % verringert.
Die Verringerung der Zahl der Interimsmandate wird unter Bezugnahme auf das Ausgangsniveau im Jahr 2020 berechnet, wie auf der Grundlage amtlicher Daten des Nationalen Handelsregisteramts nachgewiesen. Für die Zwecke der Erreichung dieses Ziels werden nur staatseigene Unternehmen berücksichtigt, die in den Jahren 2020 und 2026 auf zentraler Ebene in den Zuständigkeitsbereich von Behörden fallen.
Der Anteil der ständigen Mandate an der Gesamtzahl der besetzten Sitze in den Verwaltungs-/Aufsichtsräten staatseigener Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich lokaler Behörden fallen, beträgt mindestens 80 %, wie anhand amtlicher Daten des Nationalen Handelsregisteramts nachgewiesen wird. Ein ständiges Mandat ist ein Mandat, dessen Dauer mit Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 8 der allgemeinen Durchführungsverordnung Nr. 109/2011 im Einklang steht. Für die Zwecke der Erreichung dieses Ziels werden nur staatseigene Unternehmen berücksichtigt, die in den Zuständigkeitsbereich lokaler Behörden fallen, die 2026 tätig sind.
Staatseigene Unternehmen, die gemäß Artikel 1 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 109/2011 von der Anwendung dieser Verordnung ausgenommen sind, werden von den Berechnungen zur Erreichung dieses Ziels ausgenommen.
Die Listen der ständigen Mitglieder und Interimsmitglieder des Verwaltungsrats der staatseigenen Unternehmen, die für die Zwecke dieses Ziels berücksichtigt werden, wie auf der Grundlage amtlicher Daten des Nationalen Handelsregisteramts nachgewiesen, sind als Nachweise vorzulegen.
Darüber hinaus sind für die Zwecke der Erreichung dieses Ziels die aktiven staatseigenen Unternehmen diejenigen, die in der vom Finanzministerium gemäß dem Erlass Nr. 2873/2016 veröffentlichten Liste aufgeführt sind.
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443
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Reform 9: Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
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Ziel
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Zentralstaatliche Unternehmen, die im Zuständigkeitsbereich des Energieministeriums oder des Verkehrsministeriums notiert oder umstrukturiert wurden
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Anzahl
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0
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3
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Q2
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2026
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Mindestens drei staatseigene Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich des Energieministeriums oder des Verkehrsministeriums fallen, werden in die Liste aufgenommen oder umstrukturiert. Dies erfolgt zusätzlich zu der gemäß Zielwert 122 erforderlichen Notierung von mindestens 15 % der Anteile an Hidroelectrica.
Um dieses Ziel zu erreichen, kann die Umstrukturierung in Form einer Auflösung, Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 31/1990 oder des Gesetzes Nr. 85/2014 erfolgen.
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449
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Investition 4: Ausbau der Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft, zur professionellen Beteiligung an der Planung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen im Bereich der sozialen Rechte, die Gegenstand des nationalen Aufbau- und Resilienzplans sind, und zur Überwachung der damit verbundenen Reformen
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zum sozialen Dialog, die einen sinnvollen und zeitnahen sozialen Dialog und Tarifverhandlungen im Einklang mit den IAO-Empfehlungen vorsehen
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über den sozialen Dialog
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Q4
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2022
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Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über den sozialen Dialog, das mit den Sozialpartnern ausgehandelt wurde. Mit dem Gesetz werden die in der entsprechenden länderspezifischen Empfehlung hervorgehobenen Mängel im Prozess des sozialen Dialogs behoben, und es steht im Einklang mit den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation vom April 2018, auf die in Erwägungsgrund 25 der länderspezifischen Empfehlungen 2020 Bezug genommen wird. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Überarbeitung der Definition der Wirtschaftssektoren als Grundlage für Branchentarifverträge vor.
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450
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Investition 5: Überwachung und Durchführung des Plans
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Meilenstein
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Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
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Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs
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Q4
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2021
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Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans muss vor dem ersten Zahlungsantrag eingerichtet und einsatzbereit sein (mit Ausnahme der Vorfinanzierung).
Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:
a) Datenerhebung und Überwachung der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten;
B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und den Zugang zu ihnen zu gewährleisten.
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451
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Investition 5: Überwachung und Durchführung des Plans
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Meilenstein
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Inkrafttreten einer Regierungsverordnung zur Umsetzung des gesetzlichen Mandats des Ministeriums für Investitionen und europäische Projekte (MIPE), des Finanzministeriums (MoF) und der Prüfbehörde (PB)
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Dringlichkeitsverordnung der Regierung über den Finanz-, Durchführungs-, Kontroll- und Prüfmechanismus, einschließlich eines klaren Mandats für drei Institutionen
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Q4
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2021
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Inkrafttreten einer Regierungsverordnung zur Festlegung des institutionellen Rahmens für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan und der von den konstituierenden Institutionen durchgeführten Tätigkeiten, mit der dem MIPE die Befugnis und das Mandat übertragen wird, alle Aufgaben der Überwachung, Überprüfung, Kontrolle und Wiedereinziehung, der Erstellung und Unterzeichnung der bei der Europäischen Kommission eingereichten Zahlungsanträge, der Verwaltungserklärung und der Zusammenfassung der Prüfung wahrzunehmen. In demselben Rahmen werden dem Finanzministerium auch die Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Darlehensvereinbarung und der Finanzierungsvereinbarung zusammen mit dem MIPE übertragen und die Tätigkeiten festgelegt, die die Prüfbehörde im Rahmen ihres Mandats für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan durchführen soll.
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O.KOMPONENTE 15: Bildung
Diese Komponente des rumänischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus sechs Teilkomponenten, mit denen zentrale Herausforderungen im Bildungssystem angegangen werden. Die Teilkomponenten stammen aus dem Projekt „Bildung in Rumänien“, der übergeordneten Strategie für die Reform des Bildungssystems in Rumänien. Bei den Teilkomponenten handelt es sich um:
I.Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: die Entwicklung eines einheitlichen, inklusiven und hochwertigen Systems der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, das den Zugang von 0- bis 6-Jährigen auf der Grundlage einer wirksamen interinstitutionellen Zusammenarbeit und eines sektorübergreifenden Koordinierungsmechanismus verbessert;
II.Quote der frühen Schulabgänger: die Reform der Pflichtschulbildung durch die Stärkung der Autonomie der Schulen zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs, durch Programme zur sozialen Inklusion und die Schaffung von Chancengleichheit;
III.Berufliche Aus- und Weiterbildung und duale Ausbildung: Schaffung eines vollwertigen Berufswegs für die technische Hochschulbildung;
IV.Digitalisierung der Bildung: Digitalisierung des Bildungsprozesses, auch durch Änderungen des Rechtsrahmens, um integrierte Ansätze zu ermöglichen und die digitalen Kompetenzen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte zu verbessern;
V.Infrastruktur: Modernisierung der Infrastruktur von Schulen und Universitäten in städtischen und ländlichen Gebieten, unter anderem durch Änderung und Straffung des Rechtsrahmens, um umweltfreundliche Sicherheits- und Qualitätsstandards zu gewährleisten;
VI.Schulverwaltung: Reform der Governance der voruniversitären Bildung und Professionalisierung ihrer Verwaltung mit größerer Autonomie der Schulen, um Stabilität, Kohärenz und Kompetenz zu gewährleisten.
Die Komponente umfasst sieben Reformen und 18 Investitionen sowie eine übergreifende Reform zur Annahme der Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Projekts „Bildung in Rumänien“.
Die Komponente trägt zur Umsetzung der an Rumänien gerichteten länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung der Qualität und Inklusivität der Bildung, insbesondere für Roma und andere benachteiligte Gruppen, und zur Verbesserung der Kompetenzen, auch im digitalen Bereich, bei, insbesondere durch Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). Sie befasst sich auch mit der Empfehlung zur Stärkung von Kompetenzen und digitalem Lernen und zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung (länderspezifische Empfehlung 2, 2020).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
O.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Ausarbeitung und Annahme des Pakets von Rechtsakten für die Durchführung des Projekts „Bildung in Rumänien“
Ziel dieser Reform ist die Annahme und das Inkrafttreten des Pakets von Rechtsakten für das Projekt „Bildung in Rumänien“, das die übergeordnete Strategie für die Reform des rumänischen Bildungssystems darstellt. Alle nachfolgenden Reformen und Investitionen sind integraler Bestandteil dieser Strategie.
I.Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung:
Reform 2: Einheitliches, inklusives und hochwertiges frühkindliches Bildungssystem
Ziel der Reform ist es, den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder von der Geburt bis zum Beginn der Primarschulbildung zu verbessern.
Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines sektorübergreifenden Rahmenprogramms für Dienstleistungen im Bereich der frühkindlichen Bildung, in dem die Zuständigkeiten der beteiligten Ministerien festgelegt sind, sowie in der Annahme jährlicher operativer Umsetzungspläne und aktualisierter Rechtsakte für Dienstleistungen im Bereich der frühkindlichen Bildung.
Investition 1: Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen
Ziel dieser Investition ist es, die Kapazität des frühkindlichen Bildungssystems durch den Bau von Kinderkrippen zu erhöhen.
Die Investition umfasst den Bau und die Ausstattung von Kinderkrippen.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 1a in die Darlehenskomponente.
Investition 2: Einrichtung, Ausrüstung und Genehmigung ergänzender Dienste
Ziel dieser Investition ist es, die Kapazität und Qualität des frühkindlichen Bildungssystems durch die Bereitstellung von Dienstleistungen für Kinder aus benachteiligten Orten zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Einrichtung, Ausstattung und Genehmigung ergänzender Dienstleistungen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren.
Investition 3: Rahmenprogramm für die Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
Ziel dieser Investition ist die Professionalisierung des in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung tätigen Personals.
Die Investition besteht aus Schulungsprogrammen sowohl für Ausbilder als auch für Personal, das in standardmäßigen und ergänzenden frühkindlichen Bildungsdiensten tätig ist.
II.Quote der frühen Schulabgänger:
Reform 3: Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs
Die Ziele dieser Reform sind a) die Umsetzung des Frühwarnsystems im Bildungswesen, um Fehlzeiten zu verringern, die Bewertungsergebnisse zu verbessern, eine höhere Teilnahmequote an nationalen Prüfungen und einen höheren Prozentsatz von Schülern, die die Pflichtschule abschließen, zu erreichen, indem ein dezentraler Ansatz verfolgt und die Autonomie der Schulen bei der Nutzung der Ressourcen gestärkt wird; und b) über das IT-Tool „Frühwarnmechanismus im Bildungswesen“ Schüler, bei denen die Gefahr eines vorzeitigen Schulabgangs besteht, zu überwachen und Schulen bei der Erhebung einschlägiger Daten und der Durchführung individueller Arbeitspläne und Schulungen zu unterstützen.
Diese Ziele werden durch das Inkrafttreten eines Regierungsbeschlusses zur Umsetzung des nationalen Programms für den vorzeitigen Schulabgang bis zum 31. Dezember 2021 und durch die Ausweitung des IT-Instruments für den Frühwarnmechanismus im Bildungswesen auf nationaler Ebene durch eine Ministerialverordnung, die am 31. Dezember 2022 in Kraft tritt, erreicht.
Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Diese Reform wird durch zwei damit zusammenhängende Investitionen ergänzt:
Investition 4: Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Abbruchrisiko
Ziel dieser Investition ist es, die Schulabbrecherquote zu senken.
Die Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen, um die Zahl der Schulen mit mittlerem und hohem Abbruchrisiko zu verringern.
III.Berufliche Aus- und Weiterbildung und duale Ausbildung:
Investition 5: Schulungen für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIR) und des IT-Tools des Frühwarnsystems (MATE) zur Senkung der Schulabbrecherquote
Ziel dieser Investition, die aus Schulungsmodulen besteht, ist die Vorbereitung und Durchführung einer Schulung für die Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIR) und des IT-Tools für den Frühwarnmechanismus (IT-Tool MATE) in Schulen, um die Zahl der frühen Schulabgänger zu verringern.
Reform 4: Schaffung eines vollwertigen Berufswegs für die technische Hochschulbildung
Ziel dieser Reform ist es, eine duale Ausbildung zu schaffen, die auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt ist, indem sowohl die Zahl der Fächer, Qualifikationen und Absolventen erhöht wird als auch ein vollständiger Bildungsweg für Schülerinnen und Schüler, die in der dualen Sekundarstufe eingeschrieben sind, zur Verfügung gestellt wird, damit sie zu den tertiären Bildungsprogrammen (Qualifikation 3-7) gelangen können.
Die Reform besteht darin, dass Rechtsakte über die Methodik für die Organisation der gesamten zweigleisigen Strecke mit einer Dauer von vier Jahren und Zugang zur Hochschulbildung in Kraft treten.
Diese Reform wird durch drei damit zusammenhängende Investitionen ergänzt:
Investition 6. Bau und Ausstattung von Berufscampus innerhalb regionaler Konsortien
Ziel dieser Investition ist es, einen gleichberechtigten Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und gründliche Partnerschaften mit Wirtschaftsteilnehmern oder anderen Partnern zu gewährleisten, um die berufliche Aus- und Weiterbildung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen.
Die Investition besteht in der Errichtung und Ausstattung integrierter Berufscampus im Rahmen regionaler Konsortien.
Investition 14. Ausstattung von Praxisworkshops in berufsbildenden Schulen
Ziel dieser Investition ist die Ausstattung von Praxisworkshops in berufsbildenden Schulen.
Die Investition besteht in der Gewährung von Unterstützung für berufsbildende Schulen.
IV.Digitalisierung der Bildung:
Reform 5: Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung
Mit der Reform soll der erforderliche Rechtsrahmen für die Entwicklung digitaler Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden, indem das Kompetenzprofil für Bildungsfachkräfte festgelegt wird.
Die Reform besteht im Inkrafttreten von Rechtsakten zur Digitalisierung von Bildungsprozessen und -inhalten und zur Durchführung von Online-Bewertungen sowie in der Festlegung von Mindeststandards und optimalen Standards für die Qualität von Online-Bildungsaktivitäten und des nationalen Referenzrahmens für die Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Schülern vor der Universität.
Diese Reform wird durch vier damit zusammenhängende Investitionen ergänzt
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Investition 8. Schulungsprogramm(e) im Bereich digitale Pädagogik für Lehrkräfte
Ziel dieser Investition ist es, digitale pädagogische Kompetenzen von Lehrkräften zu fördern.
Die Investition besteht aus Schulungsprogrammen für Lehrkräfte in digitaler Pädagogik und digitalen Kompetenzen.
Investition 9. Digitale Ausrüstung und technische Ressourcen für Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen
Ziel dieser Investition ist es, die digitale Ausrüstung und die technologischen Ressourcen für voruniversitäre Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Die Investition besteht in der Sicherstellung der technologischen Ressourcen und der digitalen Ausrüstung für voruniversitäre Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen.
Investition 16a. Digitalisierung der Hochschulen und ihre Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft
Ziel dieser Investition ist es, die digitale Infrastruktur und die digitalen Kompetenzen von Studierenden und Hochschullehrern zu verbessern.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 16 in die Darlehenskomponente.
V.Infrastruktur:
Reform 6: Aktualisierter Rechtsrahmen zur Gewährleistung umweltfreundlicher Gestaltungs-, Bau- und Ausstattungsstandards im voruniversitären Bildungssystem
Die Ziele dieser Reform sind a) die Verbesserung der Qualität und Sicherheit von Lernumgebungen, einschließlich der Regulierung von Lehrmaterial, Mobiliar und Ausrüstung von Laborausrüstung und Technologieworkshops, und b) den Rechtsrahmen für die Förderung des Übergangs zu grünen Gebäuden in Schulen zu entwickeln und anzunehmen.
Im Zusammenhang mit dem Übergang zu grünen und intelligenten Gebäuden aktualisieren die rumänischen Behörden die Rechtsvorschriften über die Gestaltung, die Ausstattung und den Betrieb von Schulen, einschließlich der Vorschriften über Lehrmaterial, Mobiliar und Ausrüstung von Labors und wissenschaftlichen Laboratorien, und entwickeln eine Methodik für den Betrieb und die Organisation grüner Schulen.
Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.
Diese Reform wird von drei Investitionen in die schulische Infrastruktur begleitet:
Investition 10. Aufbau eines Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse
Ziel dieser Investition ist es, die Nachhaltigkeit voruniversitärer Schulen durch den Übergang zu grünen Schulen und grüner Mobilität (elektrische Kleinbusse) zu gewährleisten.
Die Investition besteht in der Renovierung eines Netzes grüner Schulen und dem Kauf von Schulminibussen für den Schülertransport.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 10a in die Darlehenskomponente.
Investition 11. Bereitstellung von Ausrüstung für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke
Ziel dieser Investition ist es, die erforderliche Ausrüstung bereitzustellen, um Qualitätsstandards in voruniversitären Schulen, Bezirkszentren für Ressourcen und pädagogische Unterstützung sowie außerschulischen Bildungseinrichtungen zu gewährleisten.
Die Investition besteht in der Bereitstellung der Ausrüstung für schulwissenschaftliche Labors oder Schulkabinen und Klassenzimmer.
VI.Schulverwaltung:
Reform 7: Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements
Ziel dieser Reform ist es, dass die Schulen von einer effizienteren Verwaltung und einer größeren Autonomie profitieren.
Die Maßnahme besteht in der Veröffentlichung einer Analyse der Governance im voruniversitären Bildungssystem und eines Pilotprogramms für Schulen.
Investition 18. Schulung und Coaching für pädagogisches Managementpersonal
Ziel dieser Investition ist es, die Professionalisierung des Managements im Bildungssystem zu unterstützen.
Die Investition umfasst Schulungen und Coaching für Bildungsmanagementpersonal.
O.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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452
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Reform 1: Ausarbeitung und Annahme des Pakets von Rechtsakten für die Durchführung des Projekts „Bildung in Rumänien“
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Pakets von Rechtsakten für die Anwendung des Projekts „Bildung in Rumänien“
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Aufnahme des Inkrafttretens des Projekts „Educed Romania“ in das Paket von Rechtsakten
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3. QUARTAL
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2023
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Das Paket von Rechtsakten stellt die Anwendung des Projekts „Bildung Rumäniens“ sicher.
Zur Vorbereitung des Pakets von Rechtsakten werden Konsultationen der Interessenträger organisiert.
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453
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Reform 2: Einheitliches, inklusives und hochwertiges frühkindliches Bildungssystem
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Meilenstein
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— Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Annahme des sektorübergreifenden Rahmenprogramms
— Inkrafttreten der MO zur Regelung der Einrichtung, der Organisation und des Betriebs ergänzender frühkindlicher Bildungsangebote
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— Bestimmung des Durchführungsrechtsakts über das Inkrafttreten des sektorübergreifenden Rahmenprogramms
— Bestimmung des MO über das Inkrafttreten der Verordnung über die Einrichtung, die Organisation und den Betrieb ergänzender frühkindlicher Bildungsangebote
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Q4
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2022
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Mit dem Ministerialerlass, der vom Minister für Bildung, vom Minister für Arbeit und Sozialschutz, vom Minister für Gesundheit und vom Minister für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung unterzeichnet wurde, wird im ersten Jahr des Programms das sektorübergreifende Rahmenprogramm für die Entwicklung einheitlicher, inklusiver und hochwertiger frühkindlicher Bildung angenommen und umgesetzt.
Der Ministerialerlass enthält:
-Das sektorübergreifende Rahmenprogramm (ISFP) mit den Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien.
-Jährliche operative Durchführungspläne (AOIP) zur Umsetzung des ISFP. In diesen Jahresplänen werden die Fristen und Zuständigkeiten festgelegt und die Aspekte der Zusammenarbeit bei der Überwachung der Durchführung dieser Maßnahmen präzisiert.
Ein weiterer Schritt ist die Annahme eines Ministerialerlasses zur Regelung der Einrichtung, der Organisation und des Betriebs ergänzender frühkindlicher Bildungsangebote bis zum 31. Dezember 2022, um die Einführung des Zuschussprogramms vorzubereiten.
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454
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Reform 2: Einheitliches, inklusives und hochwertiges System der frühkindlichen Bildung
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Ziel
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Zahl der 0- bis 3-Jährigen, die in frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung eingeschrieben sind
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Anzahl
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22 506
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32 506
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3. QUARTAL
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2026
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Die Zahl der 0- bis 3-Jährigen, die in frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung eingeschrieben sind, steigt im Vergleich zum Schuljahr 2019/2020 um mindestens 10000 Kinder. Das Ziel wird auf der Grundlage der vom Nationalen Institut für Statistik bereitgestellten Informationen berechnet.
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456
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Investition 1: Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen
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Meilenstein
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Unterzeichnung von Verträgen mit öffentlichen Betreibern (Gemeinden) über den Bau, die Ausstattung und den Betrieb von 110 Kinderkrippen
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Unterzeichnung der Verträge
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Q2
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2022
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Unterzeichnung von Verträgen mit territorialer Verteilung für Dienstleistungen in den Bereichen Kindergarten, Vorschule, frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung.
Das Zuschussprogramm stützt sich auf folgende Kriterien: I) Vorhandensein einer lokalen Strategie für die Entwicklung dieser Dienste; II) die Zahl der Kinder bis zu drei Jahren im Verhältnis zur Abdeckungskapazität bestehender Dienste innerhalb eines Radius von höchstens 2/3 km; III) die Zahl der anhängigen Anträge von Eltern auf diese Dienstleistungen (mindestens 50); IV) eine Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse marginalisierter Gemeinschaften; V) neu gebaute Gebäude müssen dem Ziel entsprechen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien liegt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sichergestellt wird.
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457
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Investition 1: Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen
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Ziel
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Gebaute und ausgestattete Kinderkrippen
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Anzahl
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0
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80
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Q2
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2026
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Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten und Bescheinigungen über die Lieferung der Ausrüstung, aus denen hervorgeht, dass 80 Kinderkrippen gebaut und ausgerüstet wurden.
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459
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Investition 2: Einrichtung, Ausrüstung und Genehmigung ergänzender Dienste
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Ziel
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Ergänzende Dienstleistungen, die von den Provinzschulaufsichtsbehörden eingerichtet, ausgerüstet und genehmigt werden
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Anzahl
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0
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25
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3. QUARTAL
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2026
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Mindestens 25 ergänzende Dienstleistungen, die in benachteiligten Ortschaften eingerichtet und ausgestattet sind, bescheinigt durch Abnahmebescheinigungen und genehmigt von den Provinzschulinspektionen.
Jeder ergänzende Dienst verfügt über zwei Klassenzimmer/Gruppen. Die ergänzenden Dienste müssen in der Lage sein, pädagogische Unterstützung pro Dienst für mindestens 20 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bereitzustellen.
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460
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Investition 3: Rahmenprogramm für die Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
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Ziel
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Schulung der Teilnehmer
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Anzahl
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0
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5 420
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1. QUARTAL
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2026
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Teilnahmebescheinigungen für Teilnehmer an drei Schulungsprogrammen:
zwei Fortbildungsprogramme für 420 Ausbilder: ein Schulungsprogramm für die Anwendung eines spezifischen Lehrplans mit Modulen für Lehrkräfte und nicht lehrendes Personal, einschließlich eines digitalen Bildungsmoduls; ein Schulungsprogramm für Ausbilder (aus drei Bereichen: Soziales, Bildung und Gesundheit), um die Qualität der frühkindlichen Bildung zu überwachen;
—ein Schulungsprogramm für 5000 Lehrkräfte und nicht lehrendes Personal, die in standardmäßigen und ergänzenden frühkindlichen Bildungseinrichtungen, einschließlich neu eingerichteter Einrichtungen, tätig sind.
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462
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Reform 3: Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses über die Durchführung des nationalen Programms zur Senkung der Schulabbrecherquote
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Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten des nationalen Programms zur Senkung der Schulabbrecherquote
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Q4
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2021
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Ein Regierungsbeschluss zur Umsetzung des nationalen Programms zur Senkung der Schulabbrecherquote, einschließlich der Umsetzung des Frühwarnsystems im Bildungsbereich in den in das Programm einbezogenen Schulen, mit zeitgebundenen, evidenzbasierten und kosteneffizienten Zielen, tritt in Kraft.
Das nationale Programm zur Umsetzung des Frühwarnsystems im Bildungsbereich muss einen integrierten und systemischen Ansatz auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ermöglichen.
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463
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Reform 3: Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialerlasses über den Einsatz des MATE-Tools auf nationaler Ebene
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Bestimmung im MO über das Inkrafttreten der Nutzung des MATE-Tools auf nationaler Ebene in allen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I
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Q4
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2022
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Der Ministerialerlass sieht die Nutzung des IT-Moduls MATE auf nationaler Ebene vor. Im IT-Modul werden die Risiken ermittelt, während das nationale Programm Bildungseinheiten mit einem hohen Abbruchrisiko (Quote junger Menschen, die weder die Sekundarstufe I abgeschlossen haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren) umfasst, die Finanzhilfen erhalten.
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464
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Investition 4: Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Abbruchrisiko
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Meilenstein
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Offene Aufforderung zur Einreichung von Projekten zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II auf der Grundlage von fünf Indikatoren, die im Frühwarnsystem im Bildungsbereich festgelegt sind
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Veröffentlichung der Aufforderung
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Q4
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2021
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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Gewährung von Finanzhilfen für Bildungseinrichtungen zur Unterstützung von Schülern beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II auf der Grundlage von fünf Indikatoren, die im Frühwarnsystem im Bildungsbereich festgelegt sind. Alle Indikatoren werden auf der Grundlage einer Gewichtung berechnet, die die Quantität, d. h. die Zahl der Schüler und Lehrer, oder die Qualität, d. h. die bei der nationalen Bewertung erzielten Noten, analysiert.
Auf der Grundlage des Vulnerabilitätsindex für vorzeitigen Schulabgang wurden die MATE-Schulen je nach Priorität der Maßnahme in drei Kategorien eingeteilt: hoch, mittel und niedrig. Bildungseinheiten mit hoher Priorität, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, gelten als solche, die eine Gesamtpunktzahl zwischen 3,5 und 5 erhalten und mehrere Elemente der Schutzbedürftigkeit aufweisen, wie z. B. eine hohe Zahl von Vertretungslehrkräften, eine hohe Schulabbrecherquote, eine geringe Teilnahmequote und schlechte nationale Bewertungsergebnisse. Diesen Schulen wird bei der Finanzierung Vorrang eingeräumt.
Zu den förderfähigen Tätigkeiten gehören:
-pädagogische und unterstützende Tätigkeiten
-außerschulische Aktivitäten
-kleinere Arbeiten und Erwerb von Waren,
-Stipendien für Schüler aus benachteiligten Gruppen, um den Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II zu gewährleisten und die Pflichtschulbildung abzuschließen,
-Partnerschaften mit NRO zur Unterstützung und/oder außerschulischer Aktivitäten.
Die Schulen werden für die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler und für die regelmäßige Aktualisierung der erzielten Fortschritte verantwortlich sein, indem sie diese Informationen in das MATE-Datenerhebungssystem übertragen.
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465
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Investition 4: Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Abbruchrisiko
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Ziel
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Mit dem Zuschussprogramm ausgezeichnete Bildungseinrichtungen (Los 1)
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Anzahl
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0
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750
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1. QUARTAL
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2022
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750 Bildungseinrichtungen erhalten Zuschüsse zur Unterstützung von Schülern beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II auf der Grundlage von fünf Indikatoren, die im Frühwarnsystem im Bildungsbereich festgelegt sind. Alle Indikatoren werden auf der Grundlage einer Gewichtung berechnet, die die Quantität, d. h. die Zahl der Schüler und Lehrer, oder die Qualität, d. h. die bei der nationalen Bewertung erzielten Noten, analysiert.
Auf der Grundlage des Vulnerabilitätsindex für vorzeitigen Schulabgang wurden die MATE-Schulen je nach Priorität der Maßnahme in drei Kategorien eingeteilt: hoch, mittel und niedrig. Bildungseinheiten mit hoher Priorität, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, gelten als solche, die eine Gesamtpunktzahl zwischen 3,5 und 5 erhalten und mehrere Elemente der Schutzbedürftigkeit aufweisen, wie z. B. eine hohe Zahl von Vertretungslehrkräften, eine hohe Schulabbrecherquote, eine geringe Teilnahmequote und schlechte nationale Bewertungsergebnisse. Diesen Schulen wird bei der Finanzierung Vorrang eingeräumt.
Zu den förderfähigen Tätigkeiten gehören:
-pädagogische und unterstützende Tätigkeiten
-außerschulische Aktivitäten
-kleinere Arbeiten und Erwerb von Waren,
-Stipendien für Schüler aus benachteiligten Gruppen, um den Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II zu gewährleisten und die Pflichtschulbildung abzuschließen,
-Partnerschaften mit NRO zur Unterstützung und/oder außerschulischer Aktivitäten.
Die Schulen werden für die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler und für die regelmäßige Aktualisierung der erzielten Fortschritte verantwortlich sein, indem sie diese Informationen in das MATE-Datenerhebungssystem übertragen.
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466
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Investition 4: Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Abbruchrisiko
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Ziel
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Zusätzliche Bildungseinrichtungen, denen Zuschüsse gewährt werden
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Anzahl
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750
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2 300
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3. QUARTAL
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2026
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Zusätzliche Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Abbruchrisiko erhalten Zuschüsse mit
förderfähige Aktivitäten, z. B.:
-pädagogische und unterstützende Tätigkeiten;
-außerschulische Aktivitäten;
-kleinere Arbeiten und Erwerb von Waren, einschließlich digitaler Ausrüstung;
-Stipendien für Schüler aus benachteiligten Gruppen; oder
-Partnerschaften mit NRO zur Unterstützung und/oder außerschulischer Aktivitäten.
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468
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Investition 4: Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Abbruchrisiko
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Ziel
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Verringerung der Zahl der Schulen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko
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Anzahl
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2 300
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1 725
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3. QUARTAL
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2026
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Die Zahl der Schulen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko wird um 575 verringert.
Der Vulnerabilitätsindex wird verwendet, um die Verringerung der Interventionskohorte mit hoher und mittlerer Priorität um 25 % mit einem Ausgangswert kurz vor der Zuweisung von Los 1 der Finanzhilfen zu bestätigen.
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469
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Investition 5: Schulungen für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIIR) und des IT-Tools für den Frühwarnmechanismus (MATE) zur Senkung der Schulabbrecherquote
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Meilenstein
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Online-Schulung für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIR) und des IT-Tools MATE
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Online-Schulung für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIR) und des IT-Tools MATE
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3. QUARTAL
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2025
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Beschreibung der Spezifikationen eines Online-Schulungskurses für Nutzer des IT-Tools SIIR und MATE. Die Zahl der Schulungsteilnehmer ist auf https://mate.edu.ro/harta-formare/ sichtbar. Die Module des Ausbildungslehrgangs sind auf Folgendes zugeschnitten:
-Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schüler (inklusive Bildung), auf die Schüler ausgerichtete Unterrichtskonzepte, interkulturelle Kompetenz und formative Bewertung;
-Verbesserung der Unterrichtsbedingungen;
-Durchführung von Schulungen zur Nutzung des MATE-Computermoduls;
-Sensibilisierungskampagnen für Studierende und Lehrkräfte, die an Studierende aus benachteiligten Gruppen angepasst werden könnten;
-Förderung der sozio-emotionalen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Abschluss der Pflichtschulbildung.
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470
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Reform 4: Schaffung eines vollwertigen Berufswegs für die technische Hochschulbildung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Methodik für die Organisation der vollständigen dualen Strecke und der neuen Qualifikationen, die sich aus der vollständigen dualen Strecke ergeben
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Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten der Methodik für die Organisation der gesamten zweigleisigen Strecke und die neuen Qualifikationen, die sich aus der gesamten zweigleisigen Strecke ergeben
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3. QUARTAL
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2022
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Die neue Methode
-darauf abzielen, die Bildungsergebnisse in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verbessern;
-Gewährleistung eines vollständigen Bildungswegs für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen von dualen Sekundar- und Hochschulbildungsprogrammen angemeldet sind (Qualifikation 3-7).
-die Entsprechungen zwischen den Niveaus des nationalen Qualifikationsrahmens, den zu erlassenden Bildungs-/Qualifikationsakten, der Art der Berufsbildungsprogramme in Rumänien, mit denen Qualifikationsniveaus erreicht werden können, den Referenzniveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens sowie den Zugangsbedingungen für jedes Qualifikationsniveau zu gewährleisten;
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471
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Reform 4: Schaffung eines vollwertigen Berufswegs für die technische Hochschulbildung
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Ziel
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Anteil der auf dem Berufsweg eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler im Verhältnis zur Zahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe
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Anteil (%)
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17 %
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22 %
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3. QUARTAL
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2026
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Anstieg des Anteils der auf dem Berufsweg eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler um fünf Prozentpunkte im Vergleich zur Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe, berechnet auf der Grundlage der im SIIR gemeldeten Daten. Ausgangsbasis für die Berechnung des Anstiegs ist die Zahl der im Schuljahr 2020-2021 eingeschriebenen Schüler.
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472
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Investition 6. Bau und Ausstattung von Berufscampus innerhalb regionaler Konsortien
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Ziel
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Fünf integrierte Berufscampus, die im Rahmen von fünf regionalen Konsortien gebaut und ausgestattet wurden
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Anzahl
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0
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5
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3. QUARTAL
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2026
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Fünf integrierte Berufscampus werden innerhalb von fünf regionalen Konsortien errichtet.
Neu gebaute integrierte Berufscampus müssen dem Ziel entsprechen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien liegt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt wird.
Jeder errichtete integrierte Berufscampus muss für digitale Werkstätten ausgerüstet sein, was durch Abnahmebescheinigungen zu bescheinigen ist.
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477
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Reform 5: Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Gewährleistung von Standards für die Ausstattung von Schulen mit technologischer Ausrüstung und Ressourcen für Bildungszwecke im Internet und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Wirkung der vorgeschlagenen Investitionen
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Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für Gerätenormen
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1. QUARTAL
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2022
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In dem neuen Ministerialerlass werden die Mindeststandards für die technische Ausrüstung von Schulen festgelegt, um die Qualität der Bildungsaktivitäten zu gewährleisten, die im virtuellen Umfeld und mithilfe virtueller Technologie durchgeführt werden.
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478
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Reform 5: Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Festlegung des Profils der künftigen Lehrkraft für digitale Kompetenz und zur Bewertung der digitalen Kompetenz in Schulprüfungen
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung des Profils der künftigen Lehrkraft in Bezug auf digitale Kompetenzen und die Bewertung digitaler Kompetenzen
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Q2
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2022
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Das neue Gesetz, in dem das Profil der künftigen Lehrkraft im Bereich der digitalen Kompetenz und die Art und Weise der Bewertung der digitalen Kompetenz in Schulprüfungen festgelegt sind, muss
-Das Profil der digitalen Kompetenzen der Fachkraft in der Bildung sowie den Mechanismus für die Validierung der digitalen Kompetenz von Lehrkräften in Schulprüfungen im Einklang mit dem Europäischen Rahmen für digitale Kompetenzen von Lehrkräften festzulegen
;
-Aufnahme von Modulen für psychopädagogische und Master-Schulungsprogramme in den Rahmenbildungsplan, um die digitalen Kompetenzen künftiger Lehrkräfte zu entwickeln und moderne Lehrmethoden und -techniken im Rahmen des DigCompEdu-Rahmens kennenzulernen und anzuwenden.
-Schaffung des Rahmens für die Schulinspektion (Überwachung und Bewertung virtueller Unterrichtsaktivitäten).
Festlegung der Bewertungsmethoden für das Online-Umfeld und die schulische Leistung der Schülerinnen und Schüler, einschließlich der Entwicklung einer Plattform für die sichere Bewertung der Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
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479
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Reform 5: Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Rechtsakte zur Festlegung des nationalen Referenzrahmens für digitale Kompetenzen in der voruniversitären Bildung
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Bestimmung des Rechtsakts über das Inkrafttreten des nationalen Referenzrahmens für digitale Kompetenzen
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Q2
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2024
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Inkrafttreten der Rechtsakte zur Festlegung des nationalen Referenzrahmens für die Verbesserung der digitalen Kompetenzen von voruniversitären Schülern im Einklang mit DigComp: Europäischer Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger
.
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480
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Investition 8. Schulungsprogramm(e) im Bereich digitale Pädagogik für Lehrkräfte
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Ziel
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Für digitale Pädagogik und digitale Kompetenzen ausgebildete Lehrkräfte
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Anzahl
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0
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100 000
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1. QUARTAL
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2026
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Teilnahmebescheinigungen für das/die Schulungsprogramm(e) für digitale Pädagogik und Kompetenzen für mindestens 100000 Lehrkräfte, auch aus ländlichen und benachteiligten Gebieten.
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482
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Investition 9. Digitale Ausrüstung und technische Ressourcen für Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen
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Meilenstein
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Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen, die mit technologischen Ressourcen ausgestattet sind
|
Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen, die mit technologischen Ressourcen ausgestattet sind
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Q4
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2025
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Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Lieferung und Inbetriebnahme von Ausrüstung an Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen wie folgt:
-Mindestens 4300 mit technischen Ressourcen für IT-Labors ausgestattet.
-Mindestens 3600 mit technischer Ausrüstung und/oder Infrastruktur ausgestattet sind.
-Erwerb von mindestens 1100 Smart Labs.
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485
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Reform 6:
Aktualisierter Rechtsrahmen zur Gewährleistung umweltfreundlicher Gestaltungs-, Bau- und Ausstattungsstandards im voruniversitären Bildungssystem
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Änderungen des Rechtsrahmens zur Verbesserung der Qualität von Lernumgebungen
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens zur Verbesserung der Qualität von Lernumgebungen
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Q2
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2022
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Im Zusammenhang mit dem Übergang zu grünen und intelligenten Gebäuden muss der Rechtsrahmen für die Gestaltung, die Ausstattung und den Betrieb von Schulen reformiert werden. Das neue Gesetz umfasst Folgendes:
-Vorschriften für die Gestaltung und den Betrieb von Gebäuden für Schulen und weiterführende Schulen (Normative 010/1997);
-Aktualisierung/Ausarbeitung der Mindestausstattung durch Aktualisierung der folgenden Rechtsakte: Mindestausstattung für die Klassen V bis VIII, genehmigt durch Ministerialerlass 3486/2006, Mindestausstattungsvorschriften für die Primarschulbildung, Ministerialerlass 3263/2006, Vorschulnormen und -vorschriften, Anhang 1 Normen für Unterrichtsmaterialien und Anhang 2 über Mindestausrüstungsnormen, genehmigt durch Ministerialerlass 3850/2010.
Der Rechtsrahmen für die Durchführung von Investitionen in den Übergang zu grünen Gebäuden wird durch Vorschriften über die Funktionsweise grüner Schulen und durch Methoden für den Betrieb und die Organisation grüner Schulen, einschließlich angepasster Lehrpläne, ergänzt, in denen Lehrrichtungen festgelegt werden, mit denen das Verhalten der Schülerinnen und Schüler unter Achtung der natürlichen Umwelt gefördert wird.
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486
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Investition 10. Aufbau eines Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse
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Meilenstein
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Lieferung elektrischer Kleinbusse
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Gelieferte elektrische Kleinbusse
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Q4
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2024
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Abnahmebescheinigungen auf Bezirksebene als Nachweis für die Lieferung von 1218 elektrischen Kleinbussen für die Beförderung von Schülern.
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487
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Investition 10. Aufbau eines Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse
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Ziel
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Renovierter voruniversitärer Schulbereich
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Anzahl m 2
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0
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18 289
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3. QUARTAL
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2026
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In den Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten wird bestätigt, dass mindestens 18 289 m 2 der voruniversitären Schulbereiche renoviert wurden. Renovierte Flächen müssen im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % führen, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz nachzuweisen ist.
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489
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Investition 11. Bereitstellung von Ausrüstung für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung von Klassenzimmern mit Mobiliar
|
Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung von Klassenzimmern mit Mobiliar
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|
|
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3. QUARTAL
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2022
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Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung der Klassenräume der voruniversitären Schulen, der Bezirkszentren für Ressourcen und pädagogische Unterstützung sowie der außerschulischen Bildungseinheiten aus dem Schulnetz auf der Grundlage der Mindeststandards für die Ausstattung der Klassenräume/Labors/Schulworkshops. Um ihre Kohärenz zu gewährleisten, gibt das Bildungsministerium den Begünstigten Empfehlungen zu den technischen Spezifikationen, die in die Spezifikationen aufzunehmen sind.
Vorrang erhalten Bildungseinrichtungen, die in den letzten fünf Jahren nicht in den Genuss dieser Art von Investitionen gekommen sind.
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490
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Investition 11. Bereitstellung von Ausrüstung für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung von schulwissenschaftlichen Labors/Schulkabinetten
|
Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung von schulwissenschaftlichen Labors/Schulkabinetten
|
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3. QUARTAL
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2022
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Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung der wissenschaftlichen Labors/Schulkabinetten der voruniversitären Schulen, der Bezirkszentren für Ressourcen und pädagogische Unterstützung sowie der außerschulischen Bildungseinheiten aus dem Schulnetz auf der Grundlage der Mindeststandards für die Ausstattung der Klassenräume/Labors/Schulkabinen. Um ihre Kohärenz zu gewährleisten, gibt das Bildungsministerium den Begünstigten Empfehlungen zu den technischen Spezifikationen, die in die Spezifikationen aufzunehmen sind.
Alle Schulkabinetten und wissenschaftlichen Laboratorien, mit Ausnahme der ITC-Labors, müssen mit Möbeln, Materialien und Ausrüstung für den didaktischen Gebrauch ausgestattet sein, die auf den im Rahmen der Reform 6 genehmigten Ausstattungsstandards beruhen.
Vorrang erhalten Bildungseinrichtungen in ländlichen Gebieten, die in den letzten fünf Jahren nicht in den Genuss dieser Art von Investitionen gekommen sind.
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491
|
Investition 11. Bereitstellung von Ausrüstung für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke
|
Meilenstein
|
Ausstattung von voruniversitären Klassenzimmern und wissenschaftlichen Labors/Schulschränken
|
Ausstattung von voruniversitären Klassenzimmern und wissenschaftlichen Labors/Schulschränken
|
|
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Q4
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2025
|
Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Lieferung und Inbetriebnahme von Mobiliar, Materialien und Ausrüstung für die didaktische Ausstattung von 85000 Klassenzimmern und wissenschaftlichen Labors/Schulschränken von Bildungseinrichtungen.
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494
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Reform 7: Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements
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Meilenstein
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Unterzeichnung des Vertrags über technische Hilfe für die Entwicklung des Aktionsplans zur Reform der Governance, einschließlich des Schulungs- und Coachingprogramms für Führungskräfte und Inspektoren
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Unterzeichnung des Vertrags
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|
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1. QUARTAL
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2022
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Die Governance-Reform stützt sich auf die Funktionsanalyse des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung und wird auf zwei Ebenen durchgeführt: I. Managementreform; und II. Dezentralisierung
Das Bildungsministerium beauftragt externe technische Hilfe mit folgenden Aufgaben:
-Analyse der derzeitigen Governance des voruniversitären Bildungssystems;
-die Abgabe von Empfehlungen und eines Plans zur Verbesserung der Schulverwaltung durch ein Pilotprogramm;
-Bereitstellung von Leitlinien für die Gestaltung des Schulungs- und Coachingprogramms.
Um die Kapazität des voruniversitären Bildungsmanagementsystems zu erhöhen und die Autonomie der Schulen zu erhöhen, wird ein Maßnahmenplan erstellt.
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495
|
Reform 7: Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements
|
Meilenstein
|
Analyse der Governance des voruniversitären Bildungssystems und Aktionsplan veröffentlicht
|
Analyse der Governance des voruniversitären Bildungssystems und Aktionsplan veröffentlicht
|
|
|
|
3. QUARTAL
|
2026
|
Auf der Grundlage der Analyse und der Empfehlungen der externen technischen Hilfe für die Reform der Governance des voruniversitären Bildungssystems wird ein Aktionsplan veröffentlicht. Danach werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
-Überprüfung der Methodik für die Einstellung von Schuldirektoren;
-Überprüfung der Methodik für die Einstellung und Bewertung von Schulinspektoren auf der Grundlage von Leistungskriterien;
-Ein Zuschussprogramm zur Unterstützung von 60 Schulen bei der Erprobung des Ansatzes zur Stärkung der Autonomie auf Schulebene mit Schwerpunkt auf Schullehrplänen, Governance und Management.
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497
|
Investition 14. Ausstattung von Praxisworkshops in berufsbildenden Schulen
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Meilenstein
|
Praxisworkshops in entsprechend ausgestatteten berufsbildenden Schulen
|
Praxisworkshops in entsprechend ausgestatteten berufsbildenden Schulen
|
|
|
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Q4
|
2025
|
Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Lieferung und Inbetriebnahme von Ausrüstung für 500 Praxisworkshops in berufsbildenden Schulen.
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502
|
Investition 16a. Digitalisierung der Hochschulen und Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft
|
Ziel
|
Geförderte Hochschulen
|
|
Anzahl
|
0
|
60
|
1. QUARTAL
|
2026
|
Mit den Abnahmebescheinigungen wird die Bereitstellung der digitalen Infrastruktur für 60 Universitäten nachgewiesen. Teilnahmebescheinigungen und eine zentrale Teilnehmerliste dienen als Nachweis für die Durchführung von Schulungsprogrammen zu digitalen Kompetenzen für Studierende und Hochschullehrer.
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507
|
Investition 18. Schulung und Coaching für pädagogisches Managementpersonal
|
Ziel
|
Schulung des pädagogischen Managementpersonals
|
|
Anzahl
|
0
|
10 000
|
3. QUARTAL
|
2026
|
Teilnahmebescheinigungen für das Schulungs- und Coachingprogramm/die Schulungs- und Coachingprogramme für 10000 pädagogische Führungskräfte, ausgestellt von akkreditierten Schulungsanbietern.
|
O.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
i.
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung:
Investition 1a. Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen
Ziel dieser Investition ist es, die Kapazität des frühkindlichen Bildungssystems durch den Bau von Kinderkrippen zu erhöhen.
Die Investition umfasst den Bau und die Ausstattung von Kinderkrippen.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 1 im Teilbereich der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung.
II.Berufliche Aus- und Weiterbildung und duale Ausbildung:
Investition 13. Ausstattung von IT-Labors in Schulen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel von Schulen, die dem Berufsbildungsnetz angehören, zu unterstützen.
Die Investition besteht in der Anschaffung digitaler Ausrüstung für berufsbildende Schulen.
III.Digitalisierung der Bildung:
Investition 16: Digitalisierung der Hochschulen und ihre Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft
Ziel dieser Investition ist es, die digitale Infrastruktur und die digitalen Kompetenzen von Studierenden und Hochschullehrern zu verbessern.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 16a im Bereich der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung.
IV.Infrastruktur:
Investition 10a. Aufbau eines Netzwerks grüner Schulen
Ziel dieser Investition ist es, die Nachhaltigkeit voruniversitärer Schulen durch den Übergang zu grünen Schulen zu gewährleisten.
Die Investition besteht im Bau grüner Schulen.
Diese Maßnahme ergänzt die Investition 10 im Bereich der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung.
Investition 17. Gewährleistung der Hochschulinfrastruktur (Unterkunft, Kantinen, Freizeiteinrichtungen)
Ziel dieser Investition ist der Bau und die Modernisierung von drei Arten von Infrastrukturen in Universitätscampussen.
Die Investition umfasst den Bau und die Modernisierung von Freizeit- und Leseplätzen, Kantinen und Unterkünften in Universitätscampussen.
O.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Folg. NUM.
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitativ
Indikatoren
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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457a
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Investition 1a. Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen
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Ziel
|
Gebaute und ausgestattete Kinderkrippen
|
|
Anzahl
|
0
|
30
|
Q2
|
2026
|
Es wurden 30 Kinderkrippen gebaut und ausgestattet.
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488
|
Investition 10a. Aufbau eines Netzwerks grüner Schulen
|
Ziel
|
Neubau Grüner Schule
|
|
Anzahl m 2
|
0
|
32 764
|
3. QUARTAL
|
2026
|
In den Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten wird bestätigt, dass grüne Schulen mit einer Gesamtfläche von mindestens 32 764 m 2 gebaut wurden.
Neu gebaute grüne Schulen müssen das Ziel erfüllen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien liegt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz nachgewiesen wird.
|
|
496
|
Investition 13. Ausstattung von IT-Labors in Schulen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
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Meilenstein
|
Berufsbildungsschulen, die mit digitaler Ausrüstung für IT-Labors ausgestattet sind
|
Berufsbildungsschulen, die mit digitaler Ausrüstung für IT-Labors ausgestattet sind
|
|
|
|
Q4
|
2025
|
Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Lieferung und Inbetriebnahme der digitalen Ausrüstung für 500 IT-Labors in berufsbildenden Schulen.
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|
500
|
Investition 16: Digitalisierung der Hochschulen und Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft
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Meilenstein
|
Unterzeichnung von Verträgen über Finanzhilfen für innovative Technologiezentren an Universitäten
|
Unterzeichnung der Verträge
|
|
|
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Q2
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2022
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Unterzeichnung von Verträgen über Finanzhilfen für 60 Hochschulen zur Finanzierung integrierter Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und zur Entwicklung der Kompetenzen von Studierenden und Hochschullehrern:
-Operationalisierung der digitalen Hochschulzentren,
-Schulungsprogramme für digitale Kompetenzen,
-Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen von Studierenden für den digitalen Sektor,
-Berufsberatungsprogramme für Studierende im Hinblick auf die Auswahl neuer IKT-Berufe,
-Schulungsprogramme für neue Lehr-/Bewertungskompetenzen in einem hybriden System,
Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen für 1000 Studierende und Masterstudierende.
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|
503
|
Investition 17. Gewährleistung der Hochschulinfrastruktur (Unterkunft, Kantinen, Freizeiteinrichtungen)
|
Meilenstein
|
Bau und Modernisierung von Freizeit- und Leseplätzen, Kantinen und Unterkünften
|
Bau und Modernisierung von Freizeit- und Leseplätzen, Kantinen und Unterkünften
|
|
|
|
3. QUARTAL
|
2026
|
Bau von 3687 Freizeit- und Leseplätzen, 852 Kantinen und 1853 Unterkünften; und die Modernisierung von 2813 Freizeit- und Leseplätzen, 1983 Kantinen und 11440 Unterkünften in Universitätscampussen, die durch Empfangsbescheinigungen für den Abschluss der Arbeiten nachgewiesen wurde.
Renovierte Infrastrukturen müssen im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % führen, was durch Ex-ante- und Ex-post-Energieausweise nachzuweisen ist.
Neu gebaute Infrastrukturen müssen dem Ziel entsprechen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien liegt, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz nachzuweisen ist.
Mindestens 40 % der insgesamt 13293 Erholungs- und Leseräume, Kantinen und Unterkunftsplätze müssen für Studierende aus benachteiligten Verhältnissen bestimmt sein.
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P.KOMPONENTE 16: REPowerEU
Ziel des REPowerEU-Kapitels ist es, zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in Rumänien beizutragen, indem der Einsatz erneuerbarer Energiequellen und Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt werden, insbesondere mit Blick auf die schutzbedürftigsten Verbraucherinnen und Verbraucher und die Erhöhung der Kapazität des Stromübertragungsnetzes zur Integration erneuerbarer Energiequellen.
Die Komponente trägt den länderspezifischen Empfehlungen zur Verringerung der Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen Rechnung, die 2022 und 2023 an Rumänien gerichtet wurden. Insbesondere trägt sie dazu bei, die Energiewende zu beschleunigen, insbesondere durch den schnelleren Einsatz erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Netzkapazität, damit die neu gebauten Kapazitäten auf dem Markt eingesetzt werden können. Sie trägt auch dazu bei, das Tempo und den Ehrgeiz energetischer Renovierungen zu erhöhen, um die Energieeffizienz des Gebäudebestands zu verbessern, unter anderem durch einen besseren Zugang zu Informationen und nachhaltigen Finanzierungsoptionen. Schließlich trägt sie zur Vermittlung und zum Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen bei, die für den ökologischen Wandel erforderlich sind (länderspezifische Empfehlungen 3 2022 und 3 2023).
Unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) festgelegt sind, ist davon auszugehen, dass keine Maßnahme dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht.
P.1.
Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien
Ziel dieser Reform ist es, spezielle Rechtsakte und einen Rechtsrahmen für Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien mit kurzen und einfachen Genehmigungsverfahren zu schaffen.
Die Reform besteht auch in der Einrichtung eines einzigen nationalen Registers für staatseigene Grundstücke.
Reform 2: Einrichtung zentraler Anlaufstellen (One-Stop-Shops – OSS) für Energieberatungsdienste
Ziel der Reform ist es, spezielle zentrale Anlaufstellen (One-Stop-Shops, OSS) für Energieberatungsdienste einzurichten, um Hauseigentümer zu sensibilisieren und energetische Renovierungen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu erleichtern.
Die Reform umfasst die Einrichtung physischer Büros und einer Online-Kontaktstelle, um das Dokumentationsverfahren für diese Renovierungen und Installationen erneuerbarer Energien zu straffen.
Investition 2: Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
Ziel der Investition ist die Installation von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie.
Die Investition besteht in der Installation einer Kapazität von 950 MW aus erneuerbaren Energiequellen.
Investition 4: Gewährung von Gutscheinen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch Haushalte
Die Investition zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, indem Hauseigentümer finanziell unterstützt werden.
Diese Investition besteht in der Auszahlung von Gutscheinen für die Installation von Solarpaneelen oder Stromspeichersystemen.
Investition 5: Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes
Ziel der Investition ist es, die Flexibilität zu erhöhen und Engpässe im vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verwalteten Stromnetz zu beseitigen.
Die Investition umfasst die Installation von Solarpaneelen und Stromspeicheranlagen in den Umspannwerken des Übertragungsnetzbetreibers zur Verringerung des Eigenverbrauchs von Strom, den Erwerb von Ausrüstung zur Verringerung der durchschnittlichen Dauer von Eingriffen in das Netz des Übertragungsnetzbetreibers und die Ausrüstung eines Rechenzentrums.
Investition 7: Zuschussgutscheine zur Unterstützung der Energieeffizienzverbesserung von Haushalten
Diese Investition zielt darauf ab, den Primärenergiebedarf der Haushalte zu senken, indem Hauseigentümer nur für von Energiearmut betroffene Haushalte und schutzbedürftige Energieverbraucher finanzielle Unterstützung für die kombinierte Renovierung zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Installation von Solarpaneelen auf Einfamilienhäusern erhalten.
Die Investition besteht in der Auszahlung von Gutscheinen für die energetische Sanierung ihrer Wohnungen.
Investition 9: Neue Stromspeicherkapazitäten
Ziel der Investition ist es, die Flexibilität und Stabilität der Stromnetze zu erhöhen.
Die Investition besteht in der Installation und dem Anschluss von Stromspeicherkapazitäten.
Investition 10: Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie
Ziel der Investition ist die Steigerung der Energieeffizienz der Industrie.
Die Investition besteht in der Durchführung von mindestens 30 Energieeffizienzprojekten in der Industrie.
P.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Folg. NUM.
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitativer Indikator (für Meilensteine)
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Quantitative Indikatoren
für Ziel
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Zeit
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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508
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Reform 1: Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien
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Meilenstein
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Ausrüstung für die Agentur für staatliche Domänen (ADS)
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Gelieferte Ausrüstung
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Q2
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2026
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Für folgende Ausrüstungsgegenstände wurden Lieferbescheinigungen ausgestellt:
1. mindestens zwei Server zur Unterstützung des neuen leistungsfähigen digitalen Systems und vier Laptops, die mit Software ausgestattet sind (z. B. Self-CAD, TopoLT, DIGI I Terra);
2. mindestens vier Drohnen mit RTK-Übertragungsstationen,
3. mindestens vier emissionsfreie Geländefahrzeuge.
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509
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Reform 1: Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte
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Bestimmungen über das Inkrafttreten
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Q2
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2026
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Die Änderungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften treten in Kraft und führen einen Rahmen für die Nutzung staatlicher Flächen unter der Verwaltung der Agentur für staatliche Domänen (ADS) als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energiequellen ein. Der Rechtsrahmen enthält Bestimmungen über
1.Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie auf degradierten Flächen;
2.Genehmigungsverfahren, die innerhalb von sechs Monaten genehmigt werden;
3.Digitalisierung der Genehmigungsverfahren (einzige Anlaufstelle).
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510
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Reform 1: Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien
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Meilenstein
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Einrichtung eines einzigen nationalen Registers für staatseigene Flächen
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Einrichtung und Inbetriebnahme eines einzigen nationalen Registers
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1. QUARTAL
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2026
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Die Erreichung des Etappenziels setzt Folgendes voraus:
-Ein einziges nationales Register für staatseigene Flächen, das eingerichtet und in Betrieb genommen wird;
-Durchführung pedologischer Studien für 84 000 Hektar Land, das von ADS bewirtschaftet wird;
-Ausweisung von 32 000 Hektar Land, das von ADS bewirtschaftet wird, als Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien.
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516
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Investition 4: Gewährung von Gutscheinen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch Haushalte
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Ziel
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Installation von Solarpaneelen und Stromspeichersystemen durch Haushalte
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Anzahl der Gutscheine
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0
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122 000
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Q2
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2026
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Die Auszahlung von Gutscheinen ist pro Haushalt durch Abnahmebescheinigungen nachzuweisen, die die Installation von Solarpaneelen (mit einer Nettokapazität von mindestens 3 kW) oder Stromspeichersystemen (mit einer nutzbaren Kapazität von mindestens 5 kWh) bestätigen. Eigenständige Stromspeichersysteme kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn der Hauseigentümer bereits Eigentümer einer Photovoltaikanlage mit einer Nettokapazität von mindestens 3 kW ist.
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523
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Reform 2: Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Erbringung von Energieberatungsdiensten
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Einrichtung von OSS-Büros für die Erbringung von Energieberatungsdiensten
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Bestimmungen über das Inkrafttreten
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1. QUARTAL
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2024
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Inkrafttreten von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Rahmen für die Einrichtung physischer OSS-Büros bilden, die mit der Erbringung von Energieberatungsdiensten für Hauseigentümer betraut sind.
Der durch die Rechtsakte geschaffene Rahmen enthält Bestimmungen, in denen die Aufgaben, die Verwaltung und die Finanzierungsstruktur der OSS-Büros festgelegt werden.
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524
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Reform 2: Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Erbringung von Energieberatungsdiensten
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Ziel
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Schulung des OSS-Personals
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Anzahl
|
0
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84
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1. QUARTAL
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2024
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Bescheinigungen über den Abschluss von Schulungen für 84 OSS-Mitarbeiter, die verschiedene Aufgaben in OSS-Büros wahrnehmen.
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525
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Reform 2: Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Bereitstellung von Energieberatungsdiensten für energetische Renovierungen und die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für Prosumenten
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Ziel
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Eröffnung der physischen OSS-Büros
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|
Anzahl
|
0
|
42
|
1. QUARTAL
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2026
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42 physische OSS-Stellen müssen dienstleistungsfähig und für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein.
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124
|
Investition 2: Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Meilenstein
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Zur Eröffnung einer Ausschreibung für Projekte zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Wind- und Solarenergie)
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1. QUARTAL
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2022
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Eine Ausschreibung für die Auswahl von Projekten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Wind- und Solarenergie) wird veröffentlicht. Die Auswahlkriterien müssen die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) sicherstellen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht sowohl KMU als auch Großinvestoren offen.
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125
|
Investition 2: Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Ziel
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Installierte und an das Netz angeschlossene Kapazität
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Megawatt (MW)
|
0
|
950
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Q2
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2026
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Es sind Abnahmebescheinigungen für Anlagen mit einer Kapazität von mindestens 950 MW aus erneuerbaren Quellen (Wind und Sonne) zusammen mit einer Mitteilung über die Einspeisung (NTP) oder einer Anschlussbescheinigung auszustellen, mit denen der Anschluss der Anlage an das Stromübertragungs- oder -verteilernetz bescheinigt wird.
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518
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Investition 5: Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes
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Ziel
|
Senkung des jährlichen Stromverbrauchs
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GWh
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18
|
9
|
Q2
|
2026
|
Für die Installation von 10,76 MW Solarpaneelen und 12 MW Energiespeicherkapazität (in 29 Umspannwerken) werden Abnahmebescheinigungen ausgestellt, denen ein Bericht unabhängiger Sachverständiger beigefügt ist, in dem eine geschätzte Verringerung des jährlichen Stromverbrauchs um 50 % gegenüber dem Ausgangswert von 2022 bescheinigt wird.
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520
|
Investition 5: Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes
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Ziel
|
Durchschnittliche Dauer von Eingriffen in das Netz des ÜNB
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|
Anteil (%)
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100 %
|
50 %
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Q2
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2026
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In einem Bericht eines unabhängigen Sachverständigen wird die Verkürzung der durchschnittlichen Dauer von Eingriffen in das Netz des ÜNB bescheinigt, zusammen mit Bescheinigungen über die Lieferung und Installation von Ausrüstung für die Wartung von Übertragungsleitungen und Umspannwerken (die unter anderem Mess- und Steuergeräte für Stromleitungen, Transformatoren, Isolierungen, elektrische Erdung oder mobile erhöhte Arbeitsbühnen und Kräne umfassen können).
In der Regel müssen alle Fahrzeuge emissionsfrei sein. Steht jedoch für eine bestimmte Kategorie keine emissionsfreie Technologie zur Verfügung, so wird nur die beste verfügbare emissionsarme Technologie verwendet.
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522
|
Investition 5: Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes
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Meilenstein
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In Betrieb befindliches Rechenzentrum
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Einrichtung und Nutzung des Rechenzentrums
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|
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1. QUARTAL
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2026
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In einem Bericht eines unabhängigen Sachverständigen wird die Einrichtung des Rechenzentrums bescheinigt, ergänzt durch Bescheinigungen über die Lieferung und Installation der Ausrüstung und Software (u. a.: Server, Router, Firewalls, Leistungsbehälter), Netzwerk-Verkehrsanalyse (u. a. L2-7-Verkehrsanalysator; vier SFP-Häfen; Multimode-SFP-Sender und Singlemode-SFP-Sender) und Netzsicherheit (u. a. Firewalls, PoE-Switches, Verteilerrouter).
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|
529
|
Investition 7: Zuschussgutscheine zur Unterstützung der Energieeffizienzverbesserung von Haushalten
|
Ziel
|
Energetische Sanierung von Wohnungen
|
|
Anzahl (Wohnungen)
|
0
|
8 260
|
3. QUARTAL
|
2026
|
Bescheinigung über den Abschluss der Renovierungsarbeiten an mindestens 8260 Wohnungen zusammen mit Ex-ante- und Ex-post-Energieausweisen, aus denen eine Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % pro Wohnung hervorgeht, sowie eine Bescheinigung über die Installation von Solarpaneelen mit einer Nettokapazität von mindestens 3 kW.
Förderfähig sind nur finanziell schwächere und arme Haushalte sowie Wohnungen der Energieeffizienzkategorien G, F, E oder D. Wohnungen der Erdbebenrisikoklassen RsI und RsII werden von der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen ausgeschlossen.
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139
|
Investition 9. Neue Stromspeicherkapazitäten
|
Ziel
|
Installierte Stromspeicherkapazität
|
|
Megawatt (MW)
|
0
|
240
|
Q2
|
2026
|
Der Verteilernetzbetreiber oder der Übertragungsnetzbetreiber stellt Abnahmebescheinigungen aus, die die Installation einer Stromspeicherkapazität von mindestens 240 MW zusammen mit einer Benachrichtigung über die Einspeisung (NPT) belegen und den Anschluss der Anlage an das Stromübertragungs- oder -verteilernetz bescheinigen. Die Investition wird im Einklang mit den in den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen durchgeführt, insbesondere durch Ausnahmen in den Bereichen Abfallbewirtschaftung und Rohstoffgewinnung.
|
|
141
|
Investition 10. Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie
|
Ziel
|
Durchführung von Energieeffizienzprojekten
|
|
Anzahl
|
0
|
30
|
Q4
|
2025
|
Durchführung von mindestens 30 Energieeffizienzprojekten in der von einer externen Partei geprüften Industrie, mit denen eine Verringerung der indirekten und direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen erreicht wird, die über eine IT-Plattform für die Zentralisierung und Analyse des nationalen Energieverbrauchs zu überwachen sind.
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P.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 7a: Gewährung von Gutscheinen zur Unterstützung energetischer Renovierungen für Haushalte
Diese Investition zielt darauf ab, den Primärenergiebedarf der Haushalte zu senken, indem Hauseigentümer finanzielle Unterstützung für die kombinierte Renovierung zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Installation von Solarpaneelen erhalten.
Die Investition besteht in der Genehmigung der Auszahlung von Gutscheinen zur energetischen Sanierung von Haushalten.
Investition 8: Verträge über die Zuweisung von Differenzen
Ziel dieser Investition ist die Unterstützung des Aufbaus von Onshore-Windkraftkapazitäten im Rahmen einer Vergaberunde für Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD).
Diese Investition besteht in der Unterzeichnung von Differenzverträgen mit den erfolgreichen Projektentwicklern.
P.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Folgezahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitativer Indikator (für Meilensteine)
|
Quantitative Indikatoren
für Ziel
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
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|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
529a
|
Investition 7a. Gewährung von Gutscheinen zur Unterstützung energetischer Renovierungen für Haushalte
|
Ziel
|
Genehmigung von Zahlungen für die energetische Renovierung von Wohnungen
|
|
EUR
|
0
|
96 698 120
|
3. QUARTAL
|
2026
|
Beschlüsse des Ministeriums für EU-Fonds und -Investitionen zur Genehmigung der Zahlungen der Zuschussgutscheine in Höhe von insgesamt 96 698 120 EUR.
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|
535
|
Investition 8. Verträge über die Zuweisung von Differenzen
|
Meilenstein
|
Unterzeichnung von Differenzverträgen für Projekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen
|
Unterzeichnung der CfD
|
|
|
|
1. QUARTAL
|
2026
|
Unterzeichnung von Differenzverträgen für Projekte im Bereich erneuerbare Energien im Umfang von 315 MW für Onshore-Windkraftanlagen.
|
1.2 Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans
Die geschätzten Gesamtkosten des überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens belaufen sich auf 20 106 860 700 EUR.
2. ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
2.1 Finanzieller Beitrag
Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
2.1.1 Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
146
|
C7.R2
Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Förderung privater Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
|
M
|
Inkrafttreten des 5G-Netzsicherheitsgesetzes
|
|
69
|
C4.R1
Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/
Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahnverkehrsmanagement
|
M
|
Annahme der Strategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur 2021-2025 und Anwendung des Aktionsplans
|
|
113
|
C6.R1
Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
T
|
Stilllegung von Kohlekraftwerken
|
|
142
|
C7.R1
Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems
|
M
|
Taskforce für die Umsetzung und Überwachung der Reformen und Investitionen im Bereich des digitalen Wandels eingerichtet und einsatzbereit
|
|
150
|
C7.R3
Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind
|
M
|
Annahme der nationalen Cybersicherheitsstrategie 2021-2026
|
|
211
|
C8.R6
Reform des öffentlichen Rentensystems
|
M
|
Vergabe von Aufträgen für technische Hilfe durch eine Stelle, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgewählt wird
|
|
212
|
C8.R6
Reform des öffentlichen Rentensystems
|
M
|
Inkrafttreten eines Erlasses eines Ministers zur Einsetzung eines Begleitausschusses, der mit Unterstützung des Anbieters technischer Hilfe das Rentensystem und die politischen Eingriffe in das Rentensystem überprüfen soll
|
|
220
|
C8.I2
Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
T
|
Anzahl der an das IT-System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung angeschlossenen Registrierkassen
|
|
366
|
C12.I1
Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus
|
M
|
Annahme von Kriterien für die Priorisierung von Investitionen in integrierte Gemeinschaftszentren
|
|
426
|
C14.R6
Intensivierung der Korruptionsbekämpfung
|
M
|
Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der neuen nationalen Antikorruptionsstrategie
|
|
450
|
C14.I5
Überwachung und Durchführung des Plans
|
M
|
Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
|
|
451
|
C14.I5
Überwachung und Durchführung des Plans
|
M
|
Inkrafttreten einer Regierungsverordnung zur Umsetzung des gesetzlichen Mandats des Ministeriums für Investitionen und europäische Projekte (MIPE), des Finanzministeriums (MoF) und der Prüfbehörde (PB)
|
|
462
|
C15.R3
Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs
|
M
|
Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses über die Durchführung des nationalen Programms zur Senkung der Schulabbrecherquote
|
|
464
|
C15.I4
Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit hohem Abbruchrisiko
|
M
|
Offene Aufforderung zur Einreichung von Projekten zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II auf der Grundlage von fünf Indikatoren, die im Frühwarnsystem im Bildungsbereich festgelegt sind
|
|
|
|
Instalmet-Betrag
|
2 037 146 414 EUR
|
2.1.2 Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
124
|
C6.I1
Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
M
|
Zur Eröffnung einer Ausschreibung für Projekte zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Wind- und Solarenergie)
|
|
143
|
C7.R1
Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems
|
M
|
Abgeschlossene Analyse der Optionen für die staatliche Cloud-Architektur
|
|
191
|
C8.R1
Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die obligatorische Einschreibung von Steuerpflichtigen juristischer Personen in Einzweck-Gutscheinen (Virtual Private Space)
|
|
195
|
C8.R1
Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
|
M
|
Operationalisierung/Genehmigung des gemeinsamen Aktionsplans der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung und Arbeitsaufsicht zur Verhinderung und Eindämmung des Phänomens der Umgehung von Grauarbeit/Schwarzarbeit
|
|
213
|
C8.R6
Reform des öffentlichen Rentensystems
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der Renten der zweiten Säule
|
|
387
|
C13.R4
Einführung von Arbeitskarten und Formalisierung der Hausarbeit
|
M
|
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften und ihrer Durchführungsbestimmungen für das Gutscheinsystem für Hausangestellte
|
|
401
|
C14.R1
Verbesserung der Berechenbarkeit und Effizienz der Entscheidungsprozesse durch Stärkung der Kapazitäten für die politische Koordinierung und Folgenabschätzung auf Ebene der Regierung und der koordinierenden Ministerien sowie durch Stärkung der Instrumente zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Konsultationen auf allen Verwaltungsebenen
|
M
|
Inkrafttreten der Methoden und Verfahren zur Verbesserung der politischen Beweggründe und der Planung sowie zur Verwaltungsvereinfachung
|
|
404
|
C14.R1
Verbesserung der Berechenbarkeit und Effizienz der Entscheidungsprozesse durch Stärkung der Kapazitäten für die politische Koordinierung und Folgenabschätzung auf Ebene der Regierung und der koordinierenden Ministerien sowie durch Stärkung der Instrumente zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Konsultationen auf allen Verwaltungsebenen
|
M
|
Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Operationalisierung einer Struktur zur Gewährleistung der Umsetzung eines wirksamen Regulierungsqualitätskontrollmechanismus
|
|
421
|
C14.R5
Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz
|
M
|
Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Strategie für die Entwicklung des Justizwesens 2022-2025
|
|
430
|
C14.R6
Intensivierung der Korruptionsbekämpfung
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern
|
|
433
|
C14.R8
Modernisierung und Straffung des nationalen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge
|
M
|
Inkrafttreten der Änderung der nationalen Rechtsvorschriften über Rechtsbehelfe (Gesetz Nr. 101/2016)
|
|
465
|
C15.I4
Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit hohem Abbruchrisiko
|
T
|
Mit dem Zuschussprogramm ausgezeichnete Bildungseinrichtungen (Los 1)
|
|
477
|
C15.R5
Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung
|
M
|
Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Gewährleistung von Standards für die Ausstattung von Schulen mit technologischer Ausrüstung und Ressourcen für Bildungszwecke im Internet und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Wirkung der vorgeschlagenen Investitionen
|
|
494
|
C15.R7
Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements
|
M
|
Unterzeichnung des Vertrags über technische Hilfe für die Entwicklung des Aktionsplans zur Reform der Governance, einschließlich des Schulungs- und Coachingprogramms für Führungskräfte und Inspektoren
|
|
65
|
C4.R1
Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/Straßenverkehrssicherheit
|
M
|
Annahme der nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit
|
|
114
|
C6.R1
Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
M
|
Inkrafttreten des Dekarbonisierungsgesetzes zur Annahme des Zeitplans für den Kohle-/Braunkohleausstieg
|
|
144
|
C7.R1
Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes über die Verwaltung von Cloud-Diensten für den Regierungsbereich
|
|
145
|
C7.R1
Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems
|
M
|
Inkrafttreten des Interoperabilitätsgesetzes
|
|
153
|
C7.I1
Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur
|
M
|
Unterzeichnung des Vertrags zur Durchführung der Investition auf der Grundlage des Ausschreibungsverfahrens zur Durchführung der Investition
|
|
147
|
C7.R2
Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Förderung privater Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
|
M
|
Veröffentlichung der Ausschreibung für die Genehmigung von Telekommunikationsbetreibern zur Erteilung von 5G-Lizenzen
|
|
200
|
C8.R3
Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
|
M
|
Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Methodik für die Erstellung und Überwachung der Haushaltsprogramme und die Berichterstattung darüber
|
|
355
|
C12.R2
Ausbau der Kapazitäten für Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einrichtung der Nationalen Agentur für Infrastrukturentwicklung im Gesundheitswesen (ANDIS)
|
|
356
|
C12.R3
Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
|
|
357
|
C12.R3
Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
|
M
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zum strategischen Rahmen für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen
|
|
413
|
C14.R2
Stärkung der strategischen Governance für Klima-, nachhaltige Entwicklungs- und Umweltpolitik
|
M
|
Operationalisierung eines interinstitutionellen Klimaausschusses
|
|
422
|
C14.R5
Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Befugnisse der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte
|
|
456
|
C15-I1
Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen mit öffentlichen Betreibern (Gemeinden) über den Bau, die Ausstattung und den Betrieb von 110 Kinderkrippen
|
|
478
|
C15.R5
Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Festlegung des Profils der künftigen Lehrkraft für digitale Kompetenz und zur Bewertung der digitalen Kompetenz in Schulprüfungen
|
|
485
|
C15.R6
Aktualisierter Rechtsrahmen zur Gewährleistung umweltfreundlicher Gestaltungs-, Bau- und Ausstattungsstandards im voruniversitären Bildungssystem
|
M
|
Inkrafttreten von Änderungen des Rechtsrahmens zur Verbesserung der Qualität von Lernumgebungen
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
2 147 491 242 EUR
|
2.1.3 Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
22
|
C2.R1
Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch die Entwicklung einer neuen nationalen Forststrategie und nachfolgender Rechtsakte
|
M
|
Annahme der nationalen Forststrategie 2020-2030
|
|
23
|
C2.R1
Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch die Entwicklung einer neuen nationalen Forststrategie und nachfolgender Rechtsakte
|
M
|
Inkrafttreten geänderter Ministerialverordnungen mit verbindlichen Vorschriften für Aufforstung und Wiederaufforstung gemäß der nationalen Forststrategie 2020-2030
|
|
148
|
C7.R2
Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Förderung privater Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
|
M
|
Die Empfehlungen des EU-Instrumentariums für Konnektivität werden umgesetzt.
|
|
149
|
C7.R2
Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Stimulierung privater Investitionen für den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität
|
M
|
Zuteilung von Frequenznutzungsrechten
|
|
152
|
C7.R4
Verbesserung der digitalen Kompetenz im öffentlichen Dienst und der digitalen Bildung während des gesamten Lebens für die Bürgerinnen und Bürger
|
M
|
Inkrafttreten des Ministerialerlasses des Arbeitsministers und des Präsidenten des Nationalen Instituts für Statistik zur Definition neuer digitaler Berufe in der Berufsklassifikation (COR)
|
|
384
|
C13.R3
Bereitstellung des Mindesteingliederungseinkommens (VMI)
|
M
|
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Genehmigung der Durchführungsbestimmungen für die Anwendung von VMI
|
|
410
|
C14.R1
Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
|
M
|
Inkrafttreten von Leitlinien für die angemessene Nutzung und Durchsetzung des einheitlichen Registers zur Transparenz der Interessen (RUTI)
|
|
411
|
C14.R1
Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
|
M
|
Inkrafttreten der Methodik für die Anwendung von Dringlichkeitsanordnungen
|
|
412
|
C14.R1
Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
|
M
|
Inkrafttreten der Gesetzesänderungen, um die Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts der Gesetze nach den Änderungen zu gewährleisten
|
|
470
|
C15.R4
Schaffung eines vollwertigen Berufswegs für die technische Hochschulbildung
|
M
|
Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Methodik für die Organisation der vollständigen dualen Strecke und der neuen Qualifikationen, die sich aus der vollständigen dualen Strecke ergeben
|
|
489
|
C15.I11
Bereitstellung von Einrichtungen für voruniversitäre Klassenzimmer und Schullabors/Schulschränke
|
M
|
Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung von Klassenzimmern mit Mobiliar
|
|
490
|
C15.I11
Bereitstellung von Einrichtungen für voruniversitäre Klassenzimmer und Schullabors/Schulschränke
|
M
|
Ausstattung von voruniversitären Klassenzimmern und wissenschaftlichen Labors/Schulschränken
|
|
66
|
C4.R1.
Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/Straßenverkehrssicherheit
|
M
|
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Straßenverkehrssicherheit – Rechtsvorschriften zur Überwachung, Durchsetzung und Ahndung von Verkehrsdelikten
|
|
115
|
C6.R1
Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
T
|
Stilllegung von Kohle-/Braunkohlekraftwerken
|
|
121
|
C6.R2
Reform der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor
|
M
|
Verbesserung der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor
|
|
151
|
C7.R3
Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes über Verteidigung und Cybersicherheit in Rumänien
|
|
192
|
C8.R1
Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
|
T
|
Zusätzliche juristische Personen, die als Steuerpflichtige für Einzweck-Gutscheine registriert sind
|
|
193
|
C8.R1
Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
|
M
|
Inkrafttreten des geltenden Rechtsrahmens, in dem die Risikokriterien für die Einstufung der Steuerpflichtigen festgelegt sind. Der Rechtsrahmen wird durch einen Erlass des ANAF-Präsidenten genehmigt.
|
|
194
|
C8.R1
Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
|
M
|
Inkrafttreten des geänderten Rechtsrahmens für den Tätigkeitsbereich der Steuerkontrollstellen
|
|
199
|
C8.R3
Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
|
M
|
Inkrafttreten des geänderten Rechtsrahmens zur Gewährleistung der mehrjährigen Haushaltsplanung für die bedeutenden öffentlichen Investitionsvorhaben und einer Ex-post-Bewertung der Ausgabenüberprüfungen durch den Fiskalrat
|
|
205
|
C8.R4
Überprüfung des Steuerrahmens
|
M
|
Analyse des rumänischen Steuersystems mit dem Ziel, Empfehlungen abzugeben, um sicherzustellen, dass das Steuersystem zur Förderung und Erhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums beiträgt
|
|
206
|
C8.R4
Überprüfung des Steuerrahmens
|
M
|
Inkrafttreten von Änderungen des Steuergesetzbuchs, mit denen der Anwendungsbereich der besonderen Steuerregelung für Kleinstunternehmen schrittweise eingeschränkt wird
|
|
215
|
C8.R6
Reform des öffentlichen Rentensystems
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Senkung der Ausgaben für Sonderrenten
|
|
221
|
C8.I2
Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
T
|
Anzahl der an das IT-System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung angeschlossenen Registrierkassen
|
|
222
|
C8.I2
Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
T
|
Anteil der Aktenprüfungen an der Gesamtzahl der von der Steuerverwaltung durchgeführten Prüfungen – 30 %
|
|
230
|
C8.I4
Etablierung des elektronischen Zolls
|
T
|
Modernisierte Hardware- und Software-Infrastruktur
|
|
288
|
C10.R1
Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige urbane Mobilität
|
M
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen städtischen Mobilität
|
|
289
|
C10.R1
Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige urbane Mobilität
|
M
|
Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Schaffung einer Struktur für die Bereitstellung technischer Hilfe bei der Ausarbeitung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP)
|
|
294
|
C10.I1
Nachhaltige städtische Mobilität
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen für die Erneuerung der Flotten des öffentlichen Verkehrs (Beschaffung sauberer Fahrzeuge)
|
|
298
|
C10.I1
Nachhaltige städtische Mobilität
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen über die Bereitstellung von IVS/anderer IKT-Infrastruktur
|
|
301
|
C10.I1
Nachhaltige städtische Mobilität
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen über den Bau von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge
|
|
351
|
C12.R1
Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds
|
M
|
Inkrafttreten des Ministerialerlasses über die Leistungs- und Qualitätsindikatoren für die Auswahl der medizinischen Einheiten, die Mittel aus dem Gesundheitsqualitätsfonds erhalten
|
|
358
|
C12.R3
Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
|
M
|
Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen
|
|
378
|
C13. R1
Schaffung eines neuen Rechtsrahmens, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern
|
M
|
Inkrafttreten eines Rechtsakts, der erforderlich ist, um die Trennung von Kindern von der Familie und die Unterstützung schutzbedürftiger Familien zu verhindern
|
|
380
|
C13. R2
Reform des Schutzsystems für Erwachsene mit Behinderungen
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts für die Umsetzung und Operationalisierung des Leitfadens zur Beschleunigung des Deinstitutionalisierungsprozesses
|
|
381
|
C13. R2
Reform des Schutzsystems für Erwachsene mit Behinderungen
|
M
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie zur Verhinderung der Institutionalisierung
|
|
424
|
C14.R5
Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz
|
M
|
Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung
|
|
439
|
C14.R9
Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
|
M
|
Inkrafttreten aktualisierter Rechtsvorschriften für staatseigene Unternehmen
|
|
440
|
C14.R9
Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
|
M
|
Operationalisierung der Task Force im Zentrum der Regierung für die Koordinierung und Überwachung der Corporate Governance-Politik
|
|
449
|
C14.I4
Ausbau der Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft, zur professionellen Beteiligung an der Planung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen im Bereich der sozialen Rechte, die Gegenstand des nationalen Aufbau- und Resilienzplans sind, und zur Überwachung der damit verbundenen Reformen
|
M
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zum sozialen Dialog, die einen sinnvollen und zeitnahen sozialen Dialog und Tarifverhandlungen im Einklang mit den IAO-Empfehlungen vorsehen
|
|
453
|
C15.R2
Einheitliches, inklusives und hochwertiges frühkindliches Bildungssystem
|
M
|
— Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Annahme des sektorübergreifenden Rahmenprogramms
— Inkrafttreten der MO zur Regelung der Einrichtung, der Organisation und des Betriebs ergänzender frühkindlicher Bildungsangebote
|
|
463
|
C15.R3
Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs
|
M
|
Inkrafttreten des Ministerialerlasses über den Einsatz des MATE-Tools auf nationaler Ebene
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
1 833 810 414 EUR
|
2.1.4 Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
RO-C[C2]-R[R1.0]-M[24]
|
Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte
|
M
|
Inkrafttreten der Rechtsakte zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Rechtsvorschriften über Wälder
|
|
RO-C[C2]-I[I5.0]-M[41]
|
Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten
|
M
|
Genehmigung der Projektkonzeption
|
|
RO-C[C4]-R[R1.0]-M[59]
|
Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und Verringerung der Luftverschmutzung
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Umsetzung eines neuen entfernungsabhängigen Gebührensystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) im Zusammenhang mit Luftverschmutzung und höhere Eigentumssteuern für die umweltschädlichsten Personenkraftwagen (Pkw/Busse/Reisebusse)
|
|
RO-C[C4]-R[R1.0]-M[60]
|
Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und Verringerung der Luftverschmutzung
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Förderung des Einsatzes sauberer Fahrzeuge und von Programmen zur Flottenerneuerung
|
|
RO-C[C6]-R[R1.0]-T[119]
|
Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
T
|
Stilllegung von Kohle-/Braunkohlekraftwerken
|
|
RO-C[C6]-R[R2.0]-M[122]
|
Reform der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor
|
M
|
Notierung von mindestens 15 % der Aktien von Hidroelectrica an der Börse
|
|
RO-C[C6]-R[R3.0]-M[123]
|
Umweltgerechte Haushaltsplanung
|
M
|
Festlegung und Anwendung einer Methodik für die umweltgerechte Haushaltsplanung
|
|
RO-C[C7]-I[I1.0]-T[154]
|
Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur
|
T
|
Öffentliche Einrichtungen, die über die Regierungs-Cloud verbunden sind
|
|
RO-C[C7]-I[I4.0]-M[163]
|
Digitalisierung der Justiz
|
M
|
Zentralisierung der Anwendungen
|
|
RO-C[C7]-I[I6.0]-M[169]
|
Digitalisierung in den Bereichen Beschäftigung und Sozialschutz
|
M
|
Funktionales REGES-Online-System
|
|
RO-C[C7]-I[I7.0]-M[172]
|
Einführung elektronischer Formulare (eForms) im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
|
M
|
Einführung elektronischer Standardformulare in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
|
|
RO-C[C7]-I[I14.0]-T[182]
|
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit der Infrastrukturdienste von Internetdiensteanbietern, die für Behörden in Rumänien erbracht werden
|
T
|
Hubs, die Instituten und Unternehmen von öffentlichem Interesse den Zugang zu Diensten von Internetdiensteanbietern (ISP) ermöglichen
|
|
RO-C[C8]-I[I2.0]-T[219]
|
Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
T
|
Schulung des Personals zum Risikomanagementsystem
|
|
RO-C[C8]-I[I2.0]-T[223]
|
Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
T
|
Anteil der Aktenprüfungen an der Gesamtzahl der von der Steuerverwaltung durchgeführten Prüfungen – 60 %
|
|
RO-C[C8]-I[I2.0]-T[224]
|
Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
T
|
Erhöhung der Zahl der Prüfungen um 10 %
|
|
RO-C[C8]-I[I3.0]-M[228]
|
Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Informationsherausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, zu reagieren, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung
|
M
|
Erhöhte Cybersicherheit des Computersystems des Finanzministeriums und der ANAF
|
|
RO-C[C8]-I[I6.0]-M[235]
|
Ökonomisches Modellierungsinstrument (Simulationsinstrumentarium für Rentenreformoptionen) zur Verbesserung der institutionellen Kapazität zur Prognose der Rentenausgaben
|
M
|
Aktualisierung des Wirtschaftsmodellierungsinstruments
|
|
RO-C[C8]-I[I8.0]-M[238]
|
Die Nationale Entwicklungsbank ist funktionsfähig
|
M
|
Erwerb von Software (Lizenzen) und Hardware (Laptops), IT-Dienstleistungen für das Personal, Schulung des Personals der Nationalen Entwicklungsbank und des Personals des Finanzministeriums
|
|
RO-C[C8]-R[R3.0]-M[201]
|
Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
|
M
|
Ausgabenüberprüfung im Gesundheits- und Bildungssektor durchgeführt
|
|
RO-C[C8]-R[R3.0]-M[202]
|
Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
|
M
|
Annahme einer mehrjährigen Strategie und eines Zeitplans für eine systematische sektorübergreifende Ausgabenüberprüfung
|
|
RO-C[C8]-R[R4.0]-M[207]
|
Überprüfung des Steuerrahmens
|
M
|
Rechtsakt(e) zur Verringerung und/oder Beseitigung anderer steuerlicher Anreize mit dem Ziel, das Steuersystem zu vereinfachen und effizienter zu gestalten
Rechtsvorschriften zur Ausweitung der Ökosteuer
|
|
RO-C[C8]-R[R5.0]-M[209]
|
Einrichtung der Nationalen Entwicklungsbank
|
M
|
Einrichtung der Nationalen Entwicklungsbank
|
|
RO-C[C8]-R[R6.0]-M[214]
|
Reform des öffentlichen Rentensystems
|
M
|
Rechtsakt(e) über das Rentensystem
|
|
RO-C[C8]-I[I9.0]-M[239]
|
Unterstützung bei der Bewertung von Ruhegehaltsakten
|
M
|
Alle neu berechneten Ruhegehaltsakten
|
|
RO-C[C9]-R[R2.a]-M[273]
|
Straffung der Steuerung von Forschung, Entwicklung und Innovation
|
M
|
Inkrafttreten eines Rechtsakts/von Rechtsakten zur Einrichtung eines einzigen Gremiums, das die bestehenden Räte umfasst, die interministerielle Koordinierung gewährleistet und sich an den Privatsektor wendet
|
|
RO-C[C9]-R[R3.0]-M[274]
|
Reform der Forschungslaufbahn
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte über die Laufbahn und den Status des Forschers
|
|
RO-C[C9]-R[R3.0]-T[275]
|
Reform der Forschungslaufbahn
|
T
|
Einrichtungen, die sich an die Europäische Charta für Forscher und den Kodex für die Einstellung von Forschern halten, haben den Prozess der Konzeption, Anwendung und Bewertung von Aktionsplänen eingeleitet.
|
|
RO-C[C9]-I[I2.a]-T[252]
|
Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Garantie für das Klimaschutz-Portfolio
|
T
|
Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der dem Instrument zugewiesenen Mittel, die vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt wurden.
|
|
RO-C[C9]-I[I3.a]-T[263]
|
Beihilferegelungen für den privaten Sektor – Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU
|
T
|
Zahl der unterzeichneten Finanzierungsverträge
|
|
RO-C[C9]-I[I8.0]-T[284]
|
Programm zur Gewinnung ausländischer Humanressourcen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten
|
T
|
Von internationalen Forschern geleitete Projekte
|
|
RO-C[C9]-I[I9.0]-T[285]
|
Unterstützung der Inhaber von Exzellenzzertifikaten, die mit dem Marie-Skłodowska-Curie-Individualstipendium ausgezeichnet wurden
|
T
|
Marie-Skłodowska-Curie-Begünstigte mit Exzellenzsiegel
|
|
RO-C[C9]-I[I10.0]-T[287]
|
Einrichtung und finanzielle Unterstützung eines nationalen Netzes von acht regionalen Berufsberatungszentren
|
T
|
Etablierte regionale Zentren für die Ausrichtung der Forschungslaufbahn
|
|
RO-C[C11]-R[R3.a.0]-M[345]
|
Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor
|
M
|
Inkrafttreten der Rechtsakte über den für Kulturschaffende geltenden Rechtsrahmen
|
|
RO-C[C11]-I[I6.0]-M[348]
|
Einrichtung eines digitalen Systems für kulturelle Finanzierungsprozesse
|
M
|
Digitales System für kulturelle Förderprozesse
|
|
RO-C[C11]-I[I7.0]-T[350]
|
Beschleunigung der Digitalisierung der Filmproduktion und des Filmvertriebs
|
T
|
Filmproduzenten und -vertreiber, die an Schulungen zum Erwerb digitaler Kompetenzen teilnehmen
|
|
RO-C[C12]-R[R1.0]-M[352]
|
Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts für einen neuen Musterrahmenvertrag für das Krankenversicherungssystem
|
|
RO-C[C12]-R[R3.0]-M[365]
|
Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
|
M
|
Operationalisierung des Portals transparenta.ms.ro zur Nutzung öffentlicher Mittel
|
|
RO-C[C12]-I[I1.0]-T[367]
|
Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus
|
T
|
Praktiken von Hausärzten oder Verbänden von Einrichtungen der Primärversorgung, die ausgestattet oder renoviert wurden, wobei Verfahren in marginalisierten Regionen und Gemeinden Vorrang eingeräumt wird
|
|
RO-C[C12]-I[I1.0]-T[369]
|
Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus
|
T
|
Neu gebaute oder renovierte und ausgestattete ambulante Pflegeeinrichtungen
|
|
RO-C[C12]-I[I2.0]-T[375]
|
Öffentliche Krankenhausinfrastruktur
|
T
|
Öffentliche Krankenhäuser erhalten Ausrüstung und Material zur Verringerung des Infektionsrisikos
|
|
RO-C[C13]-R[R5.0]-M[392]
|
Gewährleistung der Festlegung eines Mindestlohns
|
M
|
Inkrafttreten der Rechtsakte über das neue System zur Festlegung von Mindestlöhnen
|
|
RO-C[C13]-I[I2.0]-T[395]
|
Rehabilitation, Renovierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen
|
T
|
Modernisierte Gemeinschaftsdienste für Menschen mit Behinderungen
|
|
RO-C[C13]-R[R3.0]-T[386]
|
Bereitstellung des Mindesteingliederungseinkommens (VMI)
|
T
|
Erhaltene Aktivierungsmaßnahmen
|
|
RO-C[C13]-I[I3.0]-M[397]
|
Einführung des Gutscheinsystems für inländische Dienstleister und Dienstleistungsempfänger
|
M
|
Digitale Plattform für die Verwendung von Arbeitsgutscheinen durch inländische Anbieter und Dienstleistungsempfänger
|
|
RO-C[C14]-R[R1.0]-M[402]
|
Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
|
M
|
Ein neues strategisches Management- und Planungssystem, das in allen Ministerien verwendet wird
|
|
RO-C[C14]-R[R1.0]-T[403]
|
Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
|
T
|
Planung und Verwendung der Haushaltsmittel pro Programm durch drei Ministerien
|
|
RO-C[C14]-R[R1.0]-M[406]
|
Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
|
M
|
Schulung des Personals zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Steigerung der Verwaltungskapazität
|
|
RO-C[C14]-R[R2.0]-M[415]
|
Stärkung der strategischen Governance für Klima, nachhaltige Entwicklung und Umweltpolitik
|
M
|
Einrichtung der Rolle eines Sachverständigen für nachhaltige Entwicklung und Ausarbeitung eines Schulungsprogramms
|
|
RO-C[C14]-R[R5.0]-M[423]
|
Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz
|
M
|
Inkrafttreten der „Justizgesetze“ (Gesetze über den Status von Richtern, die Gerichtsorganisation, den Obersten Rat der Magistratur)
|
|
RO-C[C14]-R[R6.0]-T[427]
|
Intensivierung der Korruptionsbekämpfung
|
T
|
Erhöhung des Werts beschlagnahmter Vermögenswerte, die von der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte verwaltet werden
|
|
RO-C[C14]-R[R6.0]-T[429]
|
Intensivierung der Korruptionsbekämpfung
|
T
|
Besetzungsquote von 85 % der Stellen der Staatsanwaltschaft in der Nationalen Antikorruptionsdirektion erreicht
|
|
RO-C[C14]-R[R7.0]-M[432]
|
Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Integrität des öffentlichen Dienstes
|
M
|
Genehmigte überarbeitete Ethik- und Verhaltensvorschriften für die Regierung
|
|
RO-C[C14]-R[R8.0]-T[435]
|
Modernisierung und Straffung des nationalen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge
|
T
|
Die lokalen Behörden nutzen zentrale Beschaffungsstellen (CPB).
|
|
RO-C[C14]-R[R8.0]-M[437]
|
Modernisierung und Straffung des nationalen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge
|
M
|
Das elektronische System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (SEAP) ist mit anderen Datenbanken vernetzt und interoperabel.
|
|
RO-C[C14]-R[R9.0]-M[441]
|
Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
|
M
|
Veröffentlichung des Monitoring Dashboards, in dem die finanziellen und nichtfinanziellen zentralen Leistungsindikatoren (KPI) für alle staatseigenen Unternehmen aufgeführt sind
|
|
RO-C[C14]-R[R9.0]-M[441a]
|
Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
|
M
|
Veröffentlichung einer Bewertung aller staatseigenen Unternehmen auf der Grundlage der Fortschritte bei der Erreichung der im Dashboard gemeldeten finanziellen und nichtfinanziellen KPI
|
|
RO-C[C15]-R[R1.0]-M[452]
|
Ausarbeitung und Annahme des Pakets von Rechtsakten für die Durchführung des Projekts „Bildung in Rumänien“
|
M
|
Inkrafttreten des Pakets von Rechtsakten für die Anwendung des Projekts „Bildung in Rumänien“
|
|
RO-C[C15]-R[R5.0]-M[479]
|
Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung
|
M
|
Inkrafttreten der Rechtsakte zur Festlegung des nationalen Referenzrahmens für digitale Kompetenzen in der voruniversitären Bildung
|
|
RO-C[C15]-I[I5.0]-T[469]
|
Schulungen für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIIR) und des IT-Tools des Frühwarnsystems (MATE) sowie systemische Maßnahmen zur Senkung der Schulabbrecherquote
|
M
|
Online-Schulung für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIR) und des IT-Tools MATE
|
|
RO-C[C16]-R[R2.0]-M[523]
|
Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Erbringung von Energieberatungsdiensten
|
M
|
Inkrafttreten von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Einrichtung von OSS-Büros für die Erbringung von Energieberatungsdiensten
|
|
RO-C[C16]-R[R2.0]-T[524]
|
Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Erbringung von Energieberatungsdiensten
|
T
|
Schulung des OSS-Personals
|
|
RO-C[C16]-R[R2.0]-T[525]
|
Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Erbringung von Energieberatungsdiensten
|
T
|
Eröffnung der physischen OSS-Büros
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
2 620 279 973 EUR
|
2.1.5 Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
RO-C[C1]-I[I6.0]-M[19]
|
Lieferung des Wasserkatasters
|
M
|
Wasserkataster geliefert
|
|
RO-C[C2]-I[I1.0]-T[26]
|
Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder
|
T
|
Neue Aufforstungs- oder Wiederaufforstungsflächen
|
|
RO-C[C2]-I[I1.0]-T[28]
|
Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder
|
T
|
Schaffung neuer städtischer Waldgebiete
|
|
RO-C[C2]-I[I2.0]-T[29]
|
Moderne Produktionskapazitäten für forstliches Vermehrungsgut
|
T
|
Neue oder sanierte Baumschulen
|
|
RO-C[C2]-I[I3.0]-M[34]
|
Ermittlung potenzieller Gebiete für einen strengen Schutz natürlicher terrestrischer und mariner Lebensräume im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Ausweisung streng geschützter Gebiete
|
|
RO-C[C2]-I[I4]-M[39]
|
Überwachungssystem für wilde Störe entlang der Unteren Donau
|
M
|
Lieferung von Ausrüstung und Fahrzeugen für die Überwachung von Daten über wilde Störe
|
|
RO-C[C2]-I[I5.0]-M[42]
|
Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten
|
M
|
Modernisierungsarbeiten für den Hochwasserschutz
|
|
RO-C[C3]-I[I1a.0]-T[49]
|
Bau freiwilliger Abfallsammelstellen
|
T
|
Errichtung freiwilliger Sammelstellen
|
|
RO-C[C3]-I[I3a.0]-M[56]
|
Öffentliche Überwachung, Kontrolle und institutionelle Kapazitäten
|
M
|
Erwerb digitaler Ausrüstung
|
|
RO-C[C3]-I[I3a.0]-T[57]
|
Öffentliche Überwachung, Kontrolle und institutionelle Kapazitäten
|
T
|
Durchführung von 400 Kontrollmissionen mit digitaler Ausrüstung
|
|
RO-C[C4]-R[R1.0]-T[61]
|
Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
|
T
|
Von öffentlichen Auftraggebern/Vergabestellen beschaffte neue saubere Fahrzeuge
|
|
RO-C[C4]-R[R1.0]-M[62]
|
Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit
|
M
|
Verschrottete Fahrzeuge (EURO 3 oder weniger) und Bestand an emissionsfreien Fahrzeugen
|
|
RO-C[C6]-R[R1.0]-M[118]
|
Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
M
|
Unterzeichnung von Differenzverträgen für erneuerbare Energiequellen im Anschluss an Auktionsrunden
|
|
RO-C[C6]-R[R1.0]-T[120]
|
Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
T
|
Zusätzliche installierte und an das Netz angeschlossene Kapazität für erneuerbare Energien
|
|
RO-C[C16]-I[I9.0]-T[139]
|
Neue Stromspeicherkapazitäten
|
T
|
Installierte Stromspeicherkapazität
|
|
RO-C[C16]-I[I10.0]-T[141]
|
Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie
|
T
|
Durchführung von Energieeffizienzprojekten
|
|
RO-C[C7]-I[I1.0]-T[155]
|
Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur
|
T
|
Funktionsfähigkeit der Tier-III- und Tier-IV-Rechenzentren
|
|
RO-C[C7]-I[I2.0]-T[157]
|
Cloud-Entwicklung und Migration
|
T
|
Staatliche Cloud-native oder cloudfähige digitale Dienstanwendungen, die in Platform-as-a-Service (PaaS) oder Infrastructure-as-a-Service (IaaS) entwickelt oder migriert wurden.
|
|
RO-C[C7]-I[I5.0]-M[167]
|
Digitalisierung im Umweltbereich
|
M
|
Funktionales System zur Überwachung der rumänischen Wälder mit Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags
|
|
RO-C[C7]-I[I6.0]-M[171]
|
Digitalisierung in den Bereichen Beschäftigung und Sozialschutz
|
M
|
Schulungen zu digitalen Kompetenzen für Beschäftigte
|
|
RO-C[C7]-I[I9.0]-T[175]
|
Digitalisierung des Sektors Nichtregierungsorganisationen
|
T
|
Vergabe von Finanzierungsvereinbarungen an NRO für Digitalisierungsprojekte
|
|
RO-C[C7]-I[I10.0]-M[177]
|
Digitaler Wandel in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes
|
M
|
Interoperable Plattformen für ein standardisiertes Personalmanagement in der zentralen öffentlichen Verwaltung sind funktionsfähig
|
|
RO-C[C7]-I[I11.0]-M[178]
|
Unterstützung der Nutzung von Kommunikationsdiensten in weißen Flecken
|
M
|
Dörfer in weißen Gebieten, die an das Hochgeschwindigkeits-Internet angeschlossen sind
|
|
RO-C[C7]-I[I12.0]-M[180]
|
Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private ITC-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind
|
M
|
Ausbau der Kapazitäten der nationalen Cyberint-Zentren
|
|
RO-C[C7]-I[I13.0]-M[181]
|
Entwicklung von Sicherheitssystemen zum Schutz des staatlichen Frequenzspektrums
|
M
|
Einrichtung von Aufnahmeeinrichtungen auf nationaler Ebene
|
|
RO-C[C7]-I[I15.0]-M[184]
|
Cybersicherheitskompetenzen für die ermittelten Einrichtungen
|
M
|
Cybersicherheitskompetenzen für die ermittelten Einrichtungen
|
|
RO-C[C7]-I[I16.0]-M[185]
|
Schulungsprogramm für Beamte zu digitalen Kompetenzen
|
M
|
Schulungen für Beamte
|
|
RO-C[C7]-I[I17.0]-M[186]
|
Digitalisierung von Bibliotheken
|
M
|
Digitalisierung von Bibliotheken
|
|
RO-C[C7]-I[I17.0]-T[187]
|
Digitalisierung von Bibliotheken
|
T
|
Bürgerinnen und Bürger, die eine Schulung für grundlegende digitale Kompetenzen erhalten haben
|
|
RO-C[C7]-I[I19a.0]-M[190]
|
Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen
|
M
|
Schulung des Personals von KMU in digitalen Kompetenzen
|
|
RO-C[C8]-R[R1.0]-T[196]
|
Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
|
T
|
Erhöhung des Anteils der von der Steuerverwaltung erhobenen Einnahmen
|
|
RO-C[C8]-R[R5.0]-M[210]
|
Einrichtung der Nationalen Entwicklungsbank
|
M
|
Die nationale Entwicklungsbank wird einer Säulenbewertung unterzogen.
|
|
RO-C[C8]-I[I1.0]-M[216]
|
Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerpflichtigen durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen
|
M
|
Digitale Dienste und kritische elektronische Systeme sind funktionsfähig
|
|
RO-C[C8]-I[I1.0]-T[217]
|
Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerpflichtigen durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen
|
T
|
Online verfügbare Dienstleistungen für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen
|
|
RO-C[C8]-I[I1.0]-M[218]
|
Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerpflichtigen durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen
|
M
|
Online-Plattform für die Versteigerung von Immobilien und beweglichen Immobilien von erheblichem Wert ist funktionsfähig
|
|
RO-C[C8]-I[I3.0]-M[227]
|
Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Informationsherausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, zu reagieren, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung
|
M
|
Modernisierung der Hardware- und Software-Infrastruktur und der Unterstützungsinfrastruktur für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen für Steuerzahler
|
|
RO-C[C8]-I[I3.0]-T[229]
|
Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Informationsherausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, zu reagieren, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung
|
T
|
80 % der IT-Hardware- und Softwareinfrastruktur in den Rechenzentren wurden erworben
|
|
RO-C[C8]-I[I4.0]-T[232]
|
Etablierung des elektronischen Zolls
|
T
|
Eingriffe in IT-Systeme
|
|
RO-C[C9]-I[I5.a]-T[281]
|
Einrichtung von Kompetenzzentren
|
T
|
Unternehmen, die Mittel für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten erhalten
|
|
RO-C[C10]-R[R1.0]-T[293]
|
Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige urbane Mobilität
|
T
|
Anstieg des jährlichen gesamten Personenverkehrsaufkommens im öffentlichen Personennahverkehr um 20 % im Jahr 2025 im Vergleich zu 2019
|
|
RO-C[C10]-I[I1.0]-T[300]
|
Nachhaltige städtische Mobilität
|
T
|
Verwaltungseinheiten mit bereitgestellten oder erweiterten intelligenten Verkehrssystemen und elektronischen Fahrscheinen oder anderen IKT-Infrastrukturen
|
|
RO-C[C12]-R[R3.0]-M[361]
|
Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
|
M
|
Schulung des Gesundheitspersonals
|
|
RO-C[C13]-R[R1.0]-T[379]
|
Schaffung eines neuen Rechtsrahmens, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern
|
T
|
Verringerung der Zahl der Kinder, die in das Sozialschutzsystem aufgenommen werden
|
|
RO-C[C14]-R[R1.0]-M[407]
|
Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung der Regierung
|
M
|
Der Plan für bessere Rechtsetzung 2026-2030
|
|
RO-C[C14]-R[R3.0]-M[416]
|
Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Sektor
|
M
|
Pilot-Auswahlverfahren und Organisation des Auswahlverfahrens für nationale Beamte
|
|
RO-C[C15]-I[I3.0]-T[460]
|
Rahmenprogramm für die Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung
|
T
|
Schulung der Teilnehmer
|
|
RO-C[C15]-I[I8.0]-T[480]
|
Schulungsprogramm(e) im Bereich digitale Pädagogik für Lehrkräfte
|
T
|
Für digitale Pädagogik und digitale Kompetenzen ausgebildete Lehrkräfte
|
|
RO-C[C15]-I[I9.0]-M[482]
|
Digitale Ausrüstung und technische Ressourcen für Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen
|
M
|
Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen, die mit technologischen Ressourcen ausgestattet sind
|
|
RO-C[C15]-I[I11.0]-M[491]
|
Bereitstellung von Ausrüstung für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke
|
M
|
Ausstattung von voruniversitären Klassenzimmern und wissenschaftlichen Labors/Schulschränken
|
|
RO-C[C15]-I[I14.0]-M[497]
|
Ausstattung von Praxisworkshops in berufsbildenden Schulen
|
M
|
Praxisworkshops in entsprechend ausgestatteten berufsbildenden Schulen
|
|
RO-C[C15]-I[I16a.0]-T[502]
|
Digitalisierung der Hochschulen und Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft
|
T
|
Geförderte Hochschulen
|
|
RO-C[C16]-R[R1.0]-M[508]
|
Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien
|
M
|
Ausrüstung für die Agentur für staatliche Domänen (ADS)
|
|
RO-C[C16]-R[R1.0]-M[509]
|
Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte
|
|
RO-C[C16]-R[R1.0]-M[510]
|
Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien
|
M
|
Einrichtung eines einzigen nationalen Registers für staatseigene Flächen
|
|
RO-C[C16]-I[I2.0]-T[125]
|
Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
T
|
Installierte und an das Netz angeschlossene Kapazität
|
|
RO-C[C16]-I[I5.0]-T[520]
|
Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes
|
T
|
Durchschnittliche Dauer von Eingriffen in das Netz des ÜNB
|
|
RO-C[C16]-I[I5.]-M[522]
|
Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes
|
M
|
In Betrieb befindliches Rechenzentrum
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
1 921 906 723 EUR
|
2.1.6 Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
RO-C[C4]-I[I1.0]-M[75b]
|
Modernisierung und/oder Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
|
M
|
Bereitstellung modernisierter und/oder ausgebauter Eisenbahninfrastruktur
|
|
RO-C[C4]-I[I3a.0]-M[530]
|
Verbesserung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, der Straßenbenutzungsgebühren, des Verkehrsmanagements und der Straßenverkehrssicherheit
|
M
|
Bau neuer Straßen
|
|
RO-C[C5]-I[I1.a]-T[103a]
|
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
|
T
|
Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern
|
|
RO-C[C5]-I[I1.a]-T[106a]
|
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
|
T
|
Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
RO-C[C5]-I[I4.0]-M[110]
|
Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude
|
M
|
Strukturen für die energetische Sanierung historischer Gebäude
|
|
RO-C[C5]-I[I4.0]-T[112]
|
Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude
|
T
|
Schulung von mindestens 200 Fachkräften in der energetischen Sanierung historischer Gebäude
|
|
RO-C[C6]-R[R1.0]-M[116]
|
Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
M
|
Inkrafttreten der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
|
|
RO-C[C6]-R[R1.0]-T[119a]
|
Reform des Strommarkts, Ersetzung von Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
T
|
Stilllegung von Kohle-/Braunkohlekraftwerken
|
|
RO-C[C6]-I[I2.0]-T[131]
|
Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicher und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie
|
T
|
Installation von Elektrolyseuren
|
|
RO-C[C7]-I[I3.0]-M[158]
|
Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste
|
M
|
Öffentliche Gesundheitseinrichtungen haben Mittel für die Digitalisierung erhalten
|
|
RO-C[C7]-I[I3.0]-M[160]
|
Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste
|
M
|
Neue PIA (IT-Plattform Krankenversicherung) ist funktionsfähig
|
|
RO-C[C7]-I[I3.0]-M[161]
|
Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste
|
M
|
Austausch oder Modernisierung der IT-Infrastruktur öffentlicher Krankenhäuser in Rumänien
|
|
RO-C[C7]-I[I4.0]-M[164]
|
Digitalisierung der Justiz
|
M
|
Elektronische Fallakten und Informationssystem ECRIS V und der digitale Wandel des Justizsystems
|
|
RO-C[C7]-I[I4.0]-M[166]
|
Digitalisierung der Justiz
|
M
|
Einrichtung eines Rechenzentrums
|
|
RO-C[C7]-I[I5.0]-T[168]
|
Digitalisierung im Umweltbereich
|
T
|
Öffentliche Umweltdienstleistungen online verfügbar
|
|
RO-C[C7]-I[I6.0]-T[170]
|
Digitalisierung in den Bereichen Beschäftigung und Sozialschutz
|
T
|
Digitale Dienste im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz funktional
|
|
RO-C[C7]-I[I8.0]-M[173]
|
Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur
|
M
|
Ausstellung elektronischer Personalausweise
|
|
RO-C[C7]-I[I8.0]-M[174]
|
Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur
|
M
|
Unterstützungsmaßnahmen für die Verwendung des elektronischen Personalausweises
|
|
RO-C[C7]-I[I12.0]-T[179]
|
Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private ITC-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind
|
T
|
Unterstützung der Infrastruktursicherheit von Einrichtungen
|
|
RO-C[C8]-R[R1.0]-M[197]
|
Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung
|
M
|
Strukturreform der ANAF und Rechtsakte zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften
|
|
RO-C[C8]-R[R2.0]-M[198]
|
Modernisierung des Zollsystems und Einführung des elektronischen Zolls
|
M
|
Verbesserung der Funktionsweise der Zollverwaltung
|
|
RO-C[C8]-I[I2.0]-M[225]
|
Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
M
|
Funktionales elektronisches Risikoregister
|
|
RO-C[C8]-I[I2.0]-M[226]
|
Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren
|
M
|
Steuerverwaltungssysteme, einschließlich Big Data, sind funktional
|
|
RO-C[C8]-I[I4.0]-T[233]
|
Etablierung des elektronischen Zolls
|
T
|
Prozentsatz der elektronisch durchgeführten Zolltätigkeiten
|
|
RO-C[C8]-I[I5.0]-M[234]
|
Verbesserung des Mechanismus für die Haushaltsplanung
|
M
|
Aktualisierung des IT-Systems BUGET_NG
|
|
RO-C[C8]-I[I10.0]-M[240]
|
Fortgeschrittene elektronische Dienste durch die Digitalisierung des Rentensystems
|
M
|
Funktionales IT-System in der Nationalen Agentur für die öffentliche Altersversorgung
|
|
RO-C[C9]-R[R2.a]-M[272]
|
Straffung der Steuerung von Forschung, Entwicklung und Innovation
|
M
|
Einrichtung eines ständigen Systems, das die Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der FEI-Politik gewährleistet, und Genehmigung eines Berichts über die Fortschritte bei der Umsetzung der im Länderbericht Rumänien im Rahmen der Fazilität für Politikunterstützung dargelegten Empfehlungen.
|
|
RO-C[C10]-I[I1.0]-T[296]
|
Nachhaltige städtische Mobilität
|
T
|
Zusätzliche gelieferte emissionsfreie Fahrzeuge
|
|
RO-C[C10]-I[I1.0]-T[299]
|
Nachhaltige städtische Mobilität
|
T
|
Gebaute Radwege
|
|
RO-C[C10]-I[I1.0]-T[303]
|
Nachhaltige städtische Mobilität
|
T
|
Anzahl der an das Stromnetz angeschlossenen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
|
|
RO-C[C10]-I[I3.0]-T[322a]
|
Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Verwaltungseinheiten
|
T
|
Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
RO-C[C11]-I[I5.0]-M[347]
|
Verbesserung des Zugangs zu Kultur in kulturell benachteiligten Gebieten
|
M
|
Kleine Ortschaften mit Zugang zur Kultur
|
|
RO-C[C12]-R[R3.0]-T[360]
|
Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen
|
T
|
Bau und Ausrüstung von zwei Kompetenzentwicklungszentren für die Schulung des Personals des öffentlichen Gesundheitswesens
|
|
RO-C[C12]-I[I1.0]-T[370]
|
Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus
|
T
|
Bau oder Renovierung integrierter Gemeinschaftszentren
|
|
RO-C[C12]-I[I2.0]-T[376]
|
Öffentliche Krankenhausinfrastruktur
|
T
|
Investitionen in neugeborene Intensivstationen
|
|
RO-C[C12]-I[I2.0]-T[377]
|
Öffentliche Krankenhausinfrastruktur
|
T
|
Bau und/oder Ausstattung neuer Einrichtungen/Krankenhäuser des öffentlichen Gesundheitswesens
|
|
RO-C[C12]-I[I4.0]-T[534]
|
Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung
|
T
|
Erwerb neuer Krankenwagen
|
|
RO-C[C13]-R[R2.0]-T[383]
|
Reform des Schutzsystems für Erwachsene mit Behinderungen
|
T
|
Menschen mit Behinderungen deinstitutionalisiert
|
|
RO-C[C13]-I[I1.0]-T[394]
|
Schaffung eines Netzwerks von Tagesstätten für von Trennung bedrohte Kinder
|
T
|
Tagesstätten zur Verhinderung der Trennung von Kindern von der Familie
|
|
RO-C[C13]-I[I2.0]-T[396]
|
Lizenzierung und Modernisierung der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen
|
T
|
Neue Gemeinschaftsdienste für Menschen mit Behinderungen
|
|
RO-C[C13]-I[I4.0]-T[400]
|
Schaffung eines Netzes von Tagesbetreuungs- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen
|
T
|
Zugelassene Tagespflege- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen
|
|
RO-C[C14]-R[R3.0]-M[418]
|
Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Sektor
|
M
|
Inkrafttreten von Rechtsakten zur Annahme leistungsorientierter Personalverwaltungs- und Kompetenzrahmen in der zentralen öffentlichen Verwaltung
|
|
RO-C[C14]-R[R4.0]-M[420]
|
Entwicklung eines gerechten einheitlichen Entgeltsystems im öffentlichen Sektor
|
M
|
Veröffentlichung der Rechtsakte über die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Amtsblatt
|
|
RO-C[C14]-R[R7.0]-M[431]
|
Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Integrität des öffentlichen Dienstes
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts zur Aktualisierung des Rechtsrahmens für Integrität
|
|
RO-C[C14]-R[R9.0]-T[442]
|
Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
|
T
|
Verringerung der Zahl der Interimsmandate in den Verwaltungs-/Aufsichtsräten staatseigener Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Behörden auf zentraler Ebene fallen. Erhöhung des Anteils der ständigen Mandate in den Verwaltungs-/Aufsichtsräten staatseigener Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Behörden fallen
|
|
RO-C[C14]-R[R9.0]-T[443]
|
Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Corporate-Governance-Grundsätze in staatseigenen Unternehmen
|
T
|
Zentrale staatseigene Unternehmen, die im Zuständigkeitsbereich des Energieministeriums oder des Verkehrsministeriums notiert oder umstrukturiert wurden
|
|
RO-C[C15]-R[R2.0]-T[454]
|
Einheitliches, inklusives und hochwertiges System der frühkindlichen Bildung
|
T
|
Zahl der 0- bis 3-Jährigen, die in frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung eingeschrieben sind
|
|
RO-C[C15]-I[I1.0]-T[457]
|
Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen
|
T
|
Gebaute und ausgestattete Kinderkrippen
|
|
RO-C[C15]-I[I2.0]-T[459]
|
Einrichtung, Ausrüstung und Genehmigung ergänzender Dienste
|
T
|
Ergänzende Dienstleistungen, die von den Provinzschulaufsichtsbehörden eingerichtet, ausgerüstet und genehmigt werden
|
|
RO-C[C15]-I[I4.0]-T[466]
|
Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Abbruchrisiko
|
T
|
Zusätzliche Bildungseinrichtungen, denen Zuschüsse gewährt werden
|
|
RO-C[C15]-I[I4.0]-T[468]
|
Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Abbruchrisiko
|
T
|
Verringerung der Zahl der Schulen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko
|
|
RO-C[C15]-R[R4.0]-T[471]
|
Schaffung eines vollwertigen Berufswegs für die technische Hochschulbildung
|
T
|
Anteil der auf dem Berufsweg eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler im Verhältnis zur Zahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe
|
|
RO-C[C15]-I[I6.0]-T[472]
|
Bau und Ausstattung von Berufscampus innerhalb regionaler Konsortien
|
T
|
Fünf integrierte Berufscampus, die im Rahmen von fünf regionalen Konsortien gebaut und ausgestattet wurden
|
|
RO-C[C15]-I[I10.0]-M[486]
|
Aufbau eines Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse
|
M
|
Lieferung elektrischer Kleinbusse
|
|
RO-C[C15]-I[I10.0]-T[487]
|
Aufbau eines Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse
|
T
|
Renovierter voruniversitärer Schulbereich
|
|
RO-C[C15]-R[R7.0]-M[495]
|
Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements
|
M
|
Analyse der Governance des voruniversitären Bildungssystems und Aktionsplan veröffentlicht
|
|
RO-C[C15]-I[I18.0]-T[507]
|
Schulung und Coaching für pädagogisches Managementpersonal
|
T
|
Schulung des pädagogischen Managementpersonals
|
|
RO-C[C16]-I[I4.0]-T[516]
|
Gewährung von Gutscheinen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch Haushalte
|
T
|
Installation von Solarpaneelen und Stromspeichersystemen durch Haushalte
|
|
RO-C[C16]-I[I5.0]-T[518]
|
Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes
|
T
|
Senkung des jährlichen Stromverbrauchs
|
|
RO-C[C16]-I[I7]-T[529]
|
Zuschussgutscheine zur Unterstützung der Energieeffizienzverbesserung von Haushalten
|
T
|
Energetische Sanierung von Wohnungen
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
3 005 420 748 EUR
|
2.2 Darlehen
Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
2.2.1 Erste Tranche (Darlehensunterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
78
|
C4.R2
Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 50/2021 zur Genehmigung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 55/2016 über die Umstrukturierung der National Company of Highways and National Roads in Romania – S.A. (C.N.A.I.R.) und die Gründung der National Road Investment Company – S.A. (C.N.I.R.)
|
|
1
|
C1.R1
Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasser- und Abwassersektors und Beschleunigung des Zugangs der Öffentlichkeit zu hochwertigen Dienstleistungen im Rahmen europäischer Richtlinien
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes Nr. 241/2006 über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
|
|
247
|
C9.I2.1
Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz
|
M
|
Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung
|
|
250
|
C9.I2.2
Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Garantie für das Klimaschutz-Portfolio
|
M
|
Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung
|
|
253
|
C9.I2.3
Finanzierungsinstrumente für den privaten Sektor – Aufbau-Risikokapitalfonds
|
M
|
Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Europäischen Investitionsfonds und der rumänischen Regierung über die Einrichtung des Aufbau-Risikokapitalfonds („Fonds“) und die Annahme der Anlagepolitik des Fonds
|
|
259
|
C9.I2.5
Finanzierungsinstrumente für den privaten Sektor – Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden und Gebäuden
|
M
|
Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung
|
|
270
|
C9.R2
Straffung der Steuerung von Forschung, Entwicklung und Innovation
|
M
|
Einrichtung und Einsatz der Reformumsetzungsstelle der Fazilität für Politikunterstützung (PSF)
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
907 669 494 EUR
|
2.2.2 Zweite Tranche (Darlehensunterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
2
|
C1.R1
Stärkung des Rechtsrahmens für eine nachhaltige Wasser- und Abwasserwirtschaft und Beschleunigung des Zugangs der Menschen zu hochwertigen Dienstleistungen im Rahmen europäischer Richtlinien
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Genehmigung des nationalen Programms Erster Anschluss an Wasser und Sanitärversorgung
|
|
95
|
C5.I1
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
|
M
|
Zur Einführung einer nationalen Förderregelung für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Mehrfamilienhäusern
|
|
96
|
C5.I1
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
|
M
|
Einführung einer nationalen Förderregelung für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude)
|
|
189
|
C7.I19
Programme zur Weiterbildung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen
|
M
|
Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „Finanzhilfen für digitale Kompetenzen“
|
|
256
|
C9.I2.4
Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Fonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Bereiche von Interesse
|
M
|
Einrichtung des Finanzinstruments („Fonds“) und Annahme der Anlagepolitik des Fonds
|
|
262
|
C9.I3.1
Beihilferegelungen für den privaten Sektor – Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU
|
M
|
Auswahl des Programmadministrators
|
|
326
|
C11.R1
Operationalisierung von Destinationsmanagement-Organisationen (DMO)
|
M
|
Kartierung aller optimalen Zielgebiete für regionale Destinationsmanagement-Organisationen (DMO) in Rumänien
|
|
327
|
C11.R1
Operationalisierung von Destinationsmanagement-Organisationen (DMO)
|
M
|
Aktionsplan zur Nutzung des Kulturerbes zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors
|
|
331
|
C11.I1
Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen
|
T
|
Stätten, die in die Kulturwege aufgenommen werden sollen
|
|
338
|
C11.R2
Rahmen für die Inbetriebnahme von Radwegen auf nationaler Ebene
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Fahrradtourismus
|
|
30
|
C2.R2
Reform des Managementsystems für Naturschutzgebiete im Rahmen der Europäischen Biodiversitätsstrategie
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einsetzung eines interinstitutionellen Ausschusses zur Analyse des Rechtsrahmens für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
|
|
97
|
C5.I1
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
|
M
|
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Wohngebäuden
|
|
98
|
C5.I1
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
|
M
|
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) (öffentliche Gebäude)
|
|
129
|
C6.I2
Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicherung und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen über den Bau neuer Elektrolyseure mit einer Kapazität von mindestens 60 MW H2
|
|
133
|
C6.I3
Bau einer flexiblen und hocheffizienten gasbefeuerten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Fernwärme
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen für hocheffiziente Gas-KWK- und Fernwärmeprojekte
|
|
140
|
C6.I5
Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie
|
M
|
Einleitung einer Ausschreibung für Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie
|
|
266
|
C9.I4
Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte – Prozessoren mit niedrigem Stromverbrauch
und Halbleiterchips
|
M
|
Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses, mit dem die erforderlichen Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR bereitgestellt werden, um den Ausbau der nationalen Kapazitäten bis zur ersten industriellen Entwicklung und die Teilnahme an einem Mehrländerprojekt zu unterstützen
|
|
307
|
C10.R2
Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel – rumänische Städtepolitik
|
M
|
Inkrafttreten des Metropolitan Areas Act
|
|
312
|
C10.R4
Verbesserung der Wohnqualität
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts zur Umsetzung der nationalen Wohnraumstrategie und des Aktionsplans zur Verringerung schwerer wohnungsbezogener Entbehrungen
|
|
339
|
C11.R2
Rahmen für die Inbetriebnahme von Radwegen auf nationaler Ebene
|
M
|
Einrichtung und Einsatz des nationalen Koordinierungszentrums Velo Routes
|
|
398
|
C13.R6
Verbesserung der Rechtsvorschriften für die Sozialwirtschaft
|
M
|
Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 219/2015 über die Sozialwirtschaft und der Durchführungsbestimmungen
|
|
500
|
C15.I16.
Digitalisierung der Hochschulen und Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen über Finanzhilfen für innovative Technologiezentren an Universitäten
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
1 080 198 230 EUR
|
2.2.3 Dritte Tranche (Darlehensunterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
43
|
C3.R1
Verbesserung der Governance im Bereich der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft
|
M
|
Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft
|
|
46
|
C3.R1
Verbesserung der Governance im Bereich der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft
|
M
|
Inkrafttreten der Rechtsakte, die für die Operationalisierung einer einheitlichen Abfallbewirtschaftung im Einklang mit dem nationalen Abfallbewirtschaftungsplan erforderlich sind
|
|
127
|
C6.R5
Verringerung der Energieintensität der Wirtschaft durch Einrichtung eines nachhaltigen Mechanismus zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einführung von Maßnahmen zur Erleichterung von Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie
|
|
241
|
C9.R1
Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
|
M
|
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Straffung, Vereinfachung und vollständigen Digitalisierung unternehmensbezogener Verfahren
|
|
242
|
C9.R1
Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
|
M
|
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, um die Durchführung des KMU-Tests zu vereinfachen und transparenter und anwendbar zu machen
|
|
328
|
C11.R1
Operationalisierung von Destinationsmanagement-Organisationen (DMO)
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsrahmens durch Regierungsbeschluss, der eine klare Beschreibung des Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Entwicklung des DMO-Netzes und ein klares Governance-Modell enthält
|
|
332
|
C11.I1
Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen
|
M
|
Unterzeichnung der Verträge über die Förderung der 12 Strecken
|
|
340
|
C11.R2
Rahmen für die Inbetriebnahme von Radwegen auf nationaler Ebene
|
M
|
Umfassende Studie über die territoriale Verteilung der nationalen Radwege
|
|
341
|
C11.I3
Einrichtung und Inbetriebnahme des nationalen Koordinierungszentrums Velo
|
M
|
Integrierte nationale eVelo-Plattform und Smartphone-Anwendung
|
|
344
|
C11.R3
Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes über das Finanzierungssystem für den Kultursektor
|
|
3
|
C1.R1
Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasser- und Abwasserwirtschaft und Beschleunigung des Zugangs der Menschen zu hochwertigen Dienstleistungen im Rahmen europäischer Richtlinien
|
M
|
Mit den lokalen Behörden, die am ersten Wasser- und Sanitärversorgungsprogramm teilnehmen, unterzeichnete Durchführungsvereinbarungen
|
|
79
|
C4.R2
Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance
|
M
|
Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats von C.N.A.I.R., C.N.I.R., C.F.R., Metrorex, C.F.R. Călători.
|
|
90
|
C5.R1
Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung der energetischen Renovierung von Gebäuden
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens für das mehrjährige nationale Programm zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden (Notverordnung der Regierung Nr. 18/2009)
|
|
91
|
C5.R1
Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung der energetischen Renovierung von Gebäuden
|
M
|
Der technische Rechtsrahmen für Investitionen in den Übergang zu grünen und digitalen Gebäuden ist einsatzbereit
|
|
93
|
C5.R2
Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Förderung der Erdbebensicherheit des Gebäudebestands
|
M
|
Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie zur Verringerung des Erdbebenrisikos für die seismische Nachrüstung des vorhandenen Gebäudebestands
|
|
94
|
C5.R2
Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Förderung der Erdbebensicherheit des Gebäudebestands
|
M
|
Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden
|
|
99
|
C5.I1
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Wohngebäuden
|
|
100
|
C5.I1
Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen für die energetische Sanierung und die integrierte Sanierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude
|
|
243
|
C9.R1
Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes „Einheitliche Industrielizenz“
|
|
264
|
C9.I3.2
Beihilferegelungen für den privaten Sektor – De-minimis-Regelung zur Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Börsennotierung
|
M
|
Auswahl des Programmadministrators
|
|
268
|
C9.I4
Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte – Prozessoren mit niedrigem Stromverbrauch
und Halbleiterchips
|
T
|
Einrichtungen in Konsortien, die an Aufforderungen des Gemeinsamen Unternehmens für grundlegende digitale Technologien (KDT JU) zur Einreichung von Projektvorschlägen teilnehmen
|
|
278
|
C9.R5
Unterstützung bei der Integration der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen Rumäniens in den Europäischen Forschungsraum
|
M
|
Inkrafttreten eines Gesetzes, das die freiwillige und funktionale Integration und Fusion von Forschungseinrichtungen in Rumänien fördert, erleichtert und regelt
|
|
280
|
C9.I5
Einrichtung und Inbetriebnahme von Kompetenzzentren
|
M
|
Einrichtung von fünf Kompetenzzentren
|
|
308
|
C10.R2
Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel
|
M
|
Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Festlegung des Rahmens für die rumänische Städtepolitik
|
|
310
|
C10.R3
Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen Wandel im ländlichen Raum: Gründung von Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts zur Änderung des Verwaltungsgesetzbuchs und zur Gründung von Verwaltungskonsortien in benachbarten ländlichen oder überwiegend ländlichen Verwaltungseinheiten, die als funktionale ländliche Gebiete bestehen
|
|
317
|
C10.I2
Bau von Wohnraum für junge Menschen und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen
|
M
|
Unterzeichnung aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Wohnraum für junge Menschen aus schutzbedürftigen Gemeinschaften und Gruppen, für Notunterkünfte und für Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen in städtischen oder ländlichen Gebieten
|
|
320
|
C10.I3
Mäßige Sanierung öffentlicher Gebäude zur Verbesserung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch administrative Gebietseinheiten
|
M
|
Unterzeichnung der Verträge
für die maßvolle Renovierung öffentlicher Gebäude
|
|
323
|
C10.I4
Entwicklung/Aktualisierung von Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format
|
M
|
Unterzeichnung von Verträgen für die Entwicklung/Aktualisierung der Dokumentation von Raumordnungs- und Stadtplanungsplänen sowie Plänen für nachhaltige städtische Mobilität
|
|
342
|
C11.I4
Bau von 236,05 km Radwegen
|
M
|
Unterzeichnung der Verträge für Radwege
|
|
399
|
C13.R7
Reform der Langzeitpflegedienste für ältere Menschen
|
M
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie für die Langzeitpflege
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
775 449 927 EUR
|
2.2.4 Vierte Tranche (Darlehensunterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
RO-C[C1]-R[R2.0]-M[4]
|
Neukonfiguration des derzeitigen wirtschaftlichen Mechanismus der ANAR zur Gewährleistung der Modernisierung und Instandhaltung des nationalen Wasserbewirtschaftungssystems
|
M
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Änderungen zur Regulierung des neuen Wirtschaftsmechanismus für Wasserressourcen in Rumänien
|
|
RO-C[C1]-I[I5.0]-T[18]
|
Angemessene Ausstattung der für die Flusseinzugsgebiete zuständigen Behörden mit Mitteln für die Hochwasserüberwachung, -prävention und -bewältigung
|
T
|
Ausstattung der für die Flusseinzugsgebiete zuständigen Behörden
|
|
RO-C[C2]-R[R2.0]-M[31]
|
Reform des Managementsystems für Naturschutzgebiete im Rahmen der Europäischen Biodiversitätsstrategie
|
M
|
Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte, der/die für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt gilt/gelten
|
|
RO-C[C3]-R[R1.0]-M[45]
|
Unterstützung der Governance im Bereich der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft
|
M
|
Genehmigung des Aktionsplans für die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft und Durchführung der darin enthaltenen spezifischen Maßnahmen.
|
|
RO-C[C3]-I[I1b.0]-T[51]
|
Lieferung digitalisierter Öko-Inseln für die getrennte Sammlung von Abfällen
|
T
|
Abnahmebescheinigungen für die Lieferung digitalisierter Öko-Inseln
|
|
RO-C[C3]-I[I1c.0]-T[53]
|
Bau integrierter Sammelstellen für die getrennte Sammlung
|
T
|
Errichtung integrierter Abfallsammelstellen
|
|
RO-C[C6]-R[R4.0]-M[126]
|
Schaffung eines günstigen Rechts- und Regelungsrahmens für erneuerbaren Wasserstoff
|
M
|
Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens
|
|
RO-C[C7]-I[I18.0]-T[188]
|
Digitaler Wandel und Automatisierung robotergestützter Prozesse in der öffentlichen Verwaltung
|
T
|
Robotergestützte Prozessautomatisierung (RPA) und Förderung künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung
|
|
RO-C[C9]-R[R1.0]-T[244]
|
Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
|
T
|
Verkürzung der Zeit bis zur Unternehmensgründung
|
|
RO-C[C9]-R[R1.0]-T[245]
|
Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
|
T
|
Gesetzgebungsakte/Änderungen in Bezug auf KMU, für die der Test durchgeführt wurde
|
|
RO-C[C9]-I[I2.3]-T[255]
|
Finanzierungsinstrumente für den privaten Sektor – Aufbau-Risikokapitalfonds
|
T
|
Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der vom Investitionsausschuss genehmigten angestrebten Finanzierungen oder Investitionen
|
|
RO-C[C9]-I[I2.4]-T[258]
|
Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Fonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Bereiche von Interesse
|
T
|
100 % der unterstützten zu unterstützenden Begünstigten
|
|
RO-C[C9]-I[I2.5]-T[261]
|
Finanzierungsinstrumente für den privaten Sektor – Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden und Gebäuden
|
T
|
Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten Finanzierungen oder Investitionen, die vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt wurden.
|
|
RO-C[C9]-I[I4.0]-T[267]
|
Grenzüberschreitende Projekte und Mehrländerprojekte – Niederleistungsprozessoren und Halbleiterchips
|
T
|
Für die Teilnahme am Projekt oder die Assoziierung mit dem Projekt ausgewählte Einrichtungen
|
|
RO-C[C9]-R[R4.0]-M[276]
|
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung
|
M
|
Inkrafttreten von Rechtsakten zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation
|
|
RO-C[C9]-R[R4.0]-T[277]
|
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung
|
T
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Bei 27 % der öffentlich finanzierten FEI-Projekte ist mindestens ein Unternehmen als Partner beteiligt
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RO-C[C10]-R[R5.0]-M[316]
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Entwicklung des Planungssystems – Raumordnungs-, Städtebau- und Baukodex
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M
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Digitale Datenplattform (als Teil der territorialen Beobachtungsstelle)
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RO-C[C16]-I[I8.0]-T[535]
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Differenceallocation-Verträge
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M
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Unterzeichnung von Differenzverträgen für Projekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen
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Ratenzahlungsbetrag
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744 457 542 EUR
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2.2.5 Fünfte Tranche (Darlehensförderung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme
(Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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RO-C[C1]-I[I1.0]-T[6]
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Bau von Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetzen
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T
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Errichtete Wasserversorgungsnetze
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RO-C[C1]-I[I1.0]-T[8]
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Bau von Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetzen
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T
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Errichtete Kanalisationsnetze
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RO-C[C1]-I[I2.0]-T[10]
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Sammlung von Abwasser
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T
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Gebaute Einzelsysteme oder andere Systeme
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RO-C[C1]-I[I2.0]-T[12]
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Abwassersammlung
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T
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Errichtete Kanalisationsnetze
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RO-C[C1]-I[I4.0]-T[17]
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Sanierung bestehender Ansammlungen, die Sofortmaßnahmen für einen sicheren Betrieb erfordern
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T
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Sanierung bestehender Staudämme und Polder
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RO-C[C3]-I[I1d.0]-T[54]
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Bau oder Lieferung von Abfallrecyclinganlagen
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T
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Gebaute oder gelieferte Abfallrecyclinganlagen
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RO-C[C3]-I[I2.0]-T[55]
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Bau oder Bereitstellung von Infrastruktur für die Bewirtschaftung von Dung und anderen kompostierbaren landwirtschaftlichen Abfällen
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T
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Bau integrierter Systeme für die Sammlung kompostierbarer landwirtschaftlicher Abfälle
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RO-C[C4]-I[I1.0]-M[75a]
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Modernisierung und/oder Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
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M
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Bereitstellung modernisierter und/oder modernisierter Eisenbahninfrastruktur
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RO-C[C4]-I[I1.0]-M[76]
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Modernisierung und/oder Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
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M
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Wege für „Schnellgewinn“-Projekte
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RO-C[C4]-I[I2.0]-M[77]
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Rollendes Eisenbahnmaterial
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M
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Umgerüstete Fahrzeuge
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RO-C[C4]-R[R2.0]-T[81]
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Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance
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T
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Verringerung des Anteils der Personenzüge mit Verspätung
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RO-C[C4]-I[I3.0]-T[84a]
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Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement
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T
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Bau einer neuen Straße auf der Autobahn A7, Abschnitt Bacau – Pascani, Los 1
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RO-C[C4]-I[I3.0]-T[84b]
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Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement
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T
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Bau einer neuen Straße auf der Autobahn A7, Abschnitt Bacau – Pascani, Los 2
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RO-C[C4]-I[I3.0]-T[84c]
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Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement
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T
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Bau einer neuen Straße auf der Autobahn A7, Abschnitt Bacau – Pascani, Los 3
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RO-C[C4]-I[I3.0]-T[84d]
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Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement
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T
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Bau einer neuen Straße auf der Autobahn A1 Margina – Holdea
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RO-C[C4]-I[I5.0]-T[85a]
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Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit
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T
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Straßenverkehrssicherheit: schwarze/heiße Punkte entfernt
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RO-C[C4]-I[I5.0]-T[85b]
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Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit
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T
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Straßenverkehrssicherheit: schwarze/heiße Punkte entfernt
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RO-C[C5]-R[R1.0]-T[92]
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Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung der energetischen Renovierung von Gebäuden
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T
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Verkürzung der für die Erteilung von Baugenehmigungen erforderlichen Zeit
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RO-C[C5]-I[I1.0]-T[103]
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Einrichtung eines Renovierungsfonds zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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T
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Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern
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RO-C[C5]-I[I1.0]-T[106]
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Einrichtung eines Fonds für eine Renovierungswelle zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands
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T
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Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
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RO-C[C5]-I[I2.0]-M[107]
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Veröffentlichung des nationalen digitalen Gebäuderegisters
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M
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Veröffentlichung des nationalen digitalen Gebäuderegisters
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RO-C[C6]-R[R6.0]-M[128]
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Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors
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M
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Inkrafttreten von Rechtsakten zur Einführung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors
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RO-C[C6]-I[I3.0]-T[134]
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Bau einer flexiblen und hocheffizienten gasbefeuerten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Fernwärme
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T
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Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Fernwärme
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RO-C[C8]-I[I11.0]-M[240a]
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Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank
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M
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Investitionspolitik
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RO-C[C8]-I[I11.0]-M[240b]
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Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank
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M
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Eigenkapitalzuführung
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RO-C[C9]-I[I1.0]-M[246]
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Digitale Plattformen für legislative Transparenz, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen
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M
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Digitale Plattformen, die mit der Regierungs-Cloud verbunden und zugänglich sind
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RO-C[C9]-I[I2.1]-M[248]
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Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz
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M
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Annahme der unterzeichneten Beitragsvereinbarung durch die Regierung
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RO-C[C9]-I[I2.1]-T[249]
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Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz
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Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % der dem vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigten Instrument zugewiesenen Mittel
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RO-C[C9]-I[I3.2]-T[265]
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Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Notierung an der Börse
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T
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Anzahl der unterzeichneten Finanzierungsverträge
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RO-C[C9]-R[R5.0]-T[279]
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Unterstützung bei der Integration der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisationen Rumäniens in den Europäischen Forschungsraum
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T
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Prozentsatz der Forschungseinrichtungen, die Forschungsinfrastrukturen und/oder -einrichtungen gemeinsam nutzen
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RO-C[C10]-R[R5.0]-M[315]
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Entwicklung des Planungssystems
— Raumordnungs-, Städtebau- und Bauordnung
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M
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Veröffentlichung des Kodex für Raumordnung, Stadtplanung und Bauwesen im Amtsblatt
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RO-C[C10]-I[I2.0]-T[318]
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Bau von Wohnraum für junge Menschen und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen
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T
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Wohneinheiten, die für junge Menschen aus marginalisierten Gemeinschaften oder schutzbedürftigen Gruppen und für Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen gebaut werden
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RO-C[C10]-I[I3.0]-T[322]
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Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Verwaltungseinheiten
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T
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Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude
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RO-C[C10]-I[I4.0]-T[325]
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Erstellung/Aktualisierung von Raumplanungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format
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T
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Veröffentlichung von Raumplanungsdokumenten, Stadtplanungsdokumenten und Plänen für nachhaltige städtische Mobilität auf der Plattform der territorialen Beobachtungsstelle
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RO-C[C11]-I[I1.0]-M[335]
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Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen
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M
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Touristische Sehenswürdigkeiten, die Besuchern offen stehen
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RO-C[C11]-I[I2.0]-T[337]
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Modernisierung/Schaffung von Museen und Gedenkstätten
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T
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Museen oder Denkmäler, die der Öffentlichkeit zugänglich sind
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RO-C[C11]-I[I4.0]-M[343]
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Bau von mindestens 236 km Radwegen
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M
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Gebaute und für den Radverkehr zugängliche Radwege
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RO-C[C12]-I[I3.0]-M[531]
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Öffentliche Krankenhäuser
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M
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Bau und Ausrüstung des Zentrums für Tuberkulosediagnostik und -behandlung in Bukarest
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RO-C[C12]-I[I3.0]-M[532]
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Öffentliche Krankenhäuser
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M
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Bau und Ausstattung des Notfallinstituts für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Transplantation Târgu Mures
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RO-C[C15]-I[I1a.0]-T[457a]
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Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen
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T
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Gebaute und ausgestattete Kinderkrippen
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RO-C[C15]-I[I10a.0]-T[488]
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Aufbau eines Netzwerks grüner Schulen
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Neubau Grüner Schule
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RO-C[C15]-I[I13.0]-M[496]
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Ausstattung von IT-Labors in Schulen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
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Berufsbildungsschulen, die mit digitaler Ausrüstung für IT-Labors ausgestattet sind
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RO-C[C15]-I[I17.0]-M[503]
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Gewährleistung der Hochschulinfrastruktur (Unterkunft, Kantinen, Freizeiteinrichtungen)
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M
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Bau und Modernisierung von Erholungs- und Leseplätzen, Kantinen und Unterkünften
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RO-C[C16]-I[I7a.0]-T[529a]
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Gewährung von Gutscheinen zur Unterstützung energetischer Renovierungen für Haushalte
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Genehmigung von Zahlungen für die energetische Renovierung von Wohnungen
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Ratenzahlungsbetrag
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3 033 029 993 EUR
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3.ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE MODALITÄTEN
3.1.Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens erfolgt gemäß den folgenden Modalitäten:
·Auf zentraler Ebene wird die Koordinierung durch den interministeriellen Ausschuss für die Koordinierung des Plans gewährleistet, der dafür zuständig ist, die Fortschritte bei der Umsetzung des Plans in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Investitionen und europäische Projekte (MIPE) zu prüfen. Das MIPE wurde zum nationalen Koordinator für die Ausarbeitung, Aushandlung und Genehmigung des Plans ernannt, der vom Finanzministerium unterstützt wird (für Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Darlehensvertrags und der Finanzierungsvereinbarung) und eine spezialisierte Struktur einrichtet.
·Das MIPE ist auch für die Kontrolle und Überwachung des Plans, einschließlich der Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte, sowie für die Prävention, Aufdeckung und Behebung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten zuständig. Schließlich ist dasselbe Ministerium auch für die Erstellung und Unterzeichnung der Zahlungsanträge und Verwaltungserklärungen zuständig.
·Die Umsetzung des Plans wird von den Fachministerien und ihren nachgeordneten Strukturen durch den Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit dem MIPE sichergestellt.
3.2.Vorkehrungen für die Gewährung eines uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten
Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, trifft Rumänien folgende Vorkehrungen:
Das MIPE ist als nationaler Koordinator des Plans für die Gesamtkoordinierung, -kontrolle und -überwachung des Plans zuständig. Sie fungiert insbesondere als Koordinierungsstelle für die Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, während Prüfungen in die Zuständigkeit der Prüfbehörde fallen. Das MIPE koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, alle relevanten Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung erfolgt im IT-System des MIPE.
Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Rumänien der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des finanziellen Beitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Rumänien stellt sicher, dass die Kommission auf Anfrage uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.