EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.4.2026
COM(2026) 178 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
Bericht über die Überprüfung der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) gemäß Artikel 53 dieser Verordnung
{SWD(2026) 123 final}
1.Einführung
Der digitale Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ist für große Betreiber digitaler Plattformen einer der attraktivsten und lukrativsten Märkte der Welt.
Der Sektor der digitalen Plattformen ist als Teil des digitalen Binnenmarkts eine wichtige Triebkraft für die EU-Wirtschaft, der jährliche Einnahmen in Höhe von Hunderten Milliarden Euro generiert und die täglichen wirtschaftlichen und sozialen Interaktionen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in der gesamten EU prägt. Die Europäerinnen und Europäer sind in hohem Maße an der digitalen Wirtschaft beteiligt. Darüber hinaus nutzen zahlreiche Unternehmen Online-Marktplätze und App-Stores, um ihre Kunden zu erreichen, während viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf digitale Plattformen als wesentliches Zugangstor zu den Endnutzern angewiesen sind.
Große digitale Plattformen profitieren in hohem Maße vom digitalen Binnenmarkt der EU und erzielen einen erheblichen Teil ihrer weltweiten Umsätze aus ihren Tätigkeiten innerhalb der EU. Gleichzeitig sind große Plattformbetreiber als Torwächter in der Lage, die Bedingungen vorzugeben, unter denen andere auf digitale Produkte und Dienstleistungen zugreifen, was sich auf die Fairness und Bestreitbarkeit auswirkt.
Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, im Folgenden auch „DMA“ oder „Verordnung (EU) 2022/1925“) ist eines der weltweit ersten Regulierungsinstrumente, das es erlaubt, unlauteren Praktiken der größten Betreiber digitaler Plattformen mit gezielten harmonisierten Vorschriften für digitale Plattformen mit Torwächter-Position entgegenzuwirken. Zweck des DMA ist es, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, indem die Bestreitbarkeit und Fairness der von den Torwächtern erbrachten zentralen Plattformdienste auf digitalen Märkten im Allgemeinen und für Endnutzer und gewerbliche Nutzer, einschließlich KMU, im Besonderen sichergestellt werden.
Zweck dieses Berichts ist es, dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss die Ergebnisse der ersten Evaluierung des DMA durch die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“) vorzulegen.
Gemäß Artikel 53 DMA wird in diesem Bericht beurteilt, 1) ob das Ziel des DMA, nämlich die Gewährleistung bestreitbarer und fairer Märkte, erreicht wurde, 2) wie sich das DMA auf gewerbliche Nutzer (insbesondere KMU) und Endnutzer auswirkt, 3) ob das DMA geändert werden muss, etwa in Bezug auf i) die Liste zentraler Plattformdienste nach Artikel 2 Nummer 2 DMA, ii) die in den Artikeln 5, 6 und 7 DMA genannten Verpflichtungen und iii) deren Durchsetzung, und 4) ob der Geltungsbereich von Artikel 7 DMA zur Interoperabilität von Nachrichtenübermittlungsdiensten auf Online-Dienste sozialer Netzwerke ausgeweitet werden sollte.
Die Beurteilung der Kommission stützt sich auf eine Kombination aus qualitativen und quantitativen Belegen, einschließlich Informationen, die durch Benennungs- und Befolgungsverfahren, Regulierungsdialoge mit Torwächtern und Dritten, von Torwächtern gemäß der Verordnung (EU) 2022/1925 vorgelegte Befolgungsberichte, interne Überwachungstätigkeiten, Workshops mit Interessenträgern und die strukturierte Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Regulierungsstellen gewonnen wurden. Bei der Beurteilung werden auch Beiträge zu der Konsultation berücksichtigt, die die Kommission im Rahmen des Überprüfungsprozesses durchgeführt hat (eine gezielte öffentliche Konsultation, ein öffentlicher Fragebogen zur Einholung spezifischer Rückmeldungen in Bezug auf den Sektor der künstlichen Intelligenz (KI) und eine Aufforderung zur Stellungnahme).
Das Gesetz über digitale Märkte trat am 1. November 2022 in Kraft und ist seit dem 2. Mai 2023 anwendbar. Am 5. September 2023 benannte die Kommission dann die ersten Torwächter im Rahmen des DMA. Da die Torwächter jedoch ab dem Tag ihrer Benennung sechs Monate Zeit haben, um die in den Artikeln 5, 6 und 7 DMA genannten wesentlichen Verpflichtungen zu erfüllen, wurden die meisten Änderungen des Verhaltens der Torwächter erst ab März 2024 sichtbar. Dementsprechend ist der Beurteilungszeitraum, auf den sich dieser Bericht bezieht, praktisch auf nur zwei Jahre begrenzt.
Die Kommission stellte in ihrer Beurteilung fest, dass das DMA bislang wirksam zu dem Kernziel beigetragen hat, die digitalen Märkte in der EU fairer und bestreitbarer zu machen, und dass innerhalb von etwas mehr als zwei Jahren nach seiner vollumfänglichen Anwendbarkeit auf die benannten Torwächter damit spürbare positive Auswirkungen erzielt worden sind. In diesem Bericht beschreibt die Kommission jedoch auch einige Probleme bei der Umsetzung und Durchsetzung, die die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des DMA verlangsamt haben.
Insgesamt wird in diesem Bericht festgestellt, dass das DMA zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten weiterhin seinen Zweck erfüllt und nicht überarbeitet werden muss. In diesem Bericht werden auch Bereiche genannt, die in Zukunft besondere Aufmerksamkeit erfordern werden, wie z. B. die Anwendung des DMA auf KI- und Cloud-Computing-Dienste. Darüber hinaus wird in dem Bericht der Schluss gezogen, dass die Umsetzung des DMA zwar in die richtige Richtung geht, jedoch eine strenge Aufsicht, ein kontinuierlicher Regulierungsdialog in Verbindung mit Orientierungshilfen der Kommission und erforderlichenfalls Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich sind.
Die Bemühungen um die vollständige Einhaltung des DMA sollten mit verstärkten Anstrengungen zur Sensibilisierung der Begünstigten, insbesondere in Start-up- und KMU-Kreisen, einhergehen, um diese zu ermutigen, die durch das DMA geschaffenen neuen Geschäftsmöglichkeiten zu ergreifen. Eine solche Sensibilisierung ist ebenso wichtig bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die dank des DMA von neuen, innovativen Dienstleistungen profitieren und ihre Wahl in Bezug auf digitale Dienstleistungen freier treffen können. In diesem Zusammenhang wird die Kommission im Rahmen ihrer Überwachung der Befolgungsmaßnahmen der Torwächter noch mehr Gewicht auf die Vereinfachung der Schritte legen, die potenzielle Begünstigte unternehmen müssen, um die durch das DMA eröffneten Möglichkeiten zu nutzen. Die Kommission wird auch weiterhin mit den Torwächtern und Dritten zusammenarbeiten, um den Regulierungsdialog zu straffen und zu vereinfachen und gleichzeitig eine wirksame Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Der Kommission ist bewusst, dass die Einhaltung der Vorschriften für die Torwächter Kosten verursacht, und wird auch in Zukunft diese Kosten berücksichtigen, wenn sie mit ihnen Befolgungslösungen erörtert. Im Hinblick auf das übergeordnete Ziel, die Vorschriften der EU im digitalen Bereich zu vereinfachen und möglicherweise „Stresstests“ des digitalen Besitzstands der EU durchzuführen (digitale Eignungsprüfung), wird die Kommission gegebenenfalls auch das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Digitalvorschriften, einschließlich des DMA, analysieren.
Schließlich wird in diesem Bericht auch festgehalten, dass man sich bemühen wird, die Transparenz weiter zu erhöhen und die Verfahren zu verbessern sowie die Auswirkungen des DMA kontinuierlich zu bewerten, sobald diese mit der Zeit sichtbarer werden.
Die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält detailliertere Belege und Analysen zur Untermauerung dieser Feststellungen.
2.Ziele des DMA
Zum Zeitpunkt des Vorschlags der Kommission für ein Gesetz über digitale Märkte im Dezember 2020 herrschte sowohl innerhalb der EU als auch unter internationalen Partnern ein Konsens darüber, dass die digitalen Märkte durch mangelnde Bestreitbarkeit gekennzeichnet waren. Infolgedessen war eine kleine Zahl sehr großer Plattformen in der Lage, den Wettbewerb einzuschränken, nämlich unter anderem dadurch, dass sie sowohl ihren gewerblichen Nutzern als auch den Endnutzern unfaire Bedingungen aufzwangen.
Anfang 2020 hatten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Kommission aufgefordert, das Potenzial für eine Vorabregulierung der digitalen Märkte zu prüfen. Die Kommission hatte auch eine Beobachtungsstelle eingerichtet, die von einer Expertengruppe unterstützt wurde und deren Schlussfolgerungen die Notwendigkeit eines neuen Vorabregulierungsinstruments zur Ergänzung des traditionellen Wettbewerbsrechts bestätigten. Darüber hinaus gehörte der Vorschlag für ein Gesetz über digitale Märkte zu der umfassenderen Digitalstrategie der Kommission gemäß ihrer 2020 veröffentlichten Mitteilung „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ und wurde als Teil eines Legislativpakets zusammen mit dem Gesetz über digitale Dienste vorgelegt.
Zum Zeitpunkt des Vorschlags für ein Gesetz über digitale Märkte und kurz danach begannen einige der wichtigsten Handelspartner der EU, darunter Australien, Brasilien, China, Japan, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, ähnliche Lösungen wie das DMA in Erwägung zu ziehen. Japan und das Vereinigte Königreich haben seitdem Gesetze zur Bekämpfung unlauterer Praktiken digitaler Plattformen erlassen, während andere Länder ähnliche Ziele mithilfe von umfangreichen kartellrechtlichen Untersuchungen und Gerichtsverfahren verfolgen.
In ihrem Vorschlag für eine Verordnung definierte die Kommission als Ziel des DMA, dass „sowohl Endnutzer als auch gewerbliche Nutzer [digitaler Plattformen] die Vorteile der Plattformwirtschaft … nutzen können“, indem die markantesten Fälle von unlauteren Praktiken und geringer Bestreitbarkeit auf EU-Ebene angegangen werden. Die Einzelziele bestanden somit darin, i) unlauteres Verhalten von Torwächtern zu regulieren, ii) auf Marktversagen zu reagieren, für bestreitbare und wettbewerbsorientierte digitale Märkte zu sorgen und somit mehr Innovation und eine größere Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen, und iii) zur Sicherung des Binnenmarktes für mehr Kohärenz und Rechtssicherheit zu sorgen (Harmonisierung).
In diesem Kontext bezieht sich der Begriff „Bestreitbarkeit“ auf die Fähigkeit von Unternehmen, Hindernisse für einen Markteintritt oder eine Expansion wirksam zu überwinden und Torwächter aufgrund der Vorzüge ihrer Produkte und Dienstleistungen herauszufordern. Fairness bezieht sich darauf, einem Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten gewerblicher Nutzer entgegenzuwirken, das dazu führt, dass Torwächter ihre Position ausnutzen und sich einen unverhältnismäßigen Vorteil verschaffen können. Bestreitbarkeit und Fairness sind überdies miteinander verknüpft. So hat ein Torwächter beispielsweise aufgrund mangelnder Bestreitbarkeit die Macht, unlautere Praktiken durchzusetzen. Mangelnde Bestreitbarkeit und Fairness wirken sich oft negativ auf Preise, Qualität, fairen Wettbewerb, Auswahl und Innovation im digitalen Sektor aus.
Die Harmonisierung, das dritte Einzelziel des DMA, wird erreicht, indem sichergestellt wird, dass gewerbliche Nutzer und Endnutzer zentraler Plattformdienste, die von Torwächtern betrieben werden, in der gesamten EU durch einheitliche regulatorische Maßnahmen gegen unlautere Praktiken von Torwächtern geschützt werden, sodass grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU erleichtert werden. Die Harmonisierung ist ein wichtiges Mittel zur Vereinfachung, da sie sicherstellt, dass regulierte Unternehmen im Binnenmarkt ein einheitliches Regelwerk befolgen. Gewerbliche Nutzer, aber auch die Torwächter selbst profitieren von der Harmonisierung, da sie nicht mehr möglichen 27 unterschiedlichen nationalen Vorschriften unterliegen. Das DMA lässt die Anwendung des Wettbewerbsrechts unberührt, das ein ergänzendes Instrument ist, das sicherstellt, dass gegen alle schädlichen Praktiken vorgegangen werden kann.
3.Sachstand bezüglich des DMA
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts wurden von der Kommission sieben Torwächter benannt, die 23 zentrale Plattformdienste erbringen.
Wie bereits erwähnt, wurden die meisten in diesem Bericht bewerteten Verhaltensänderungen erst ab März 2024 sichtbar (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem die Torwächter erstmals die wesentlichen Verpflichtungen aus dem DMA erfüllen mussten). Darüber hinaus wurden im März 2024 die ersten jährlichen Befolgungsberichte der Torwächter veröffentlicht und in speziellen öffentlichen Workshops vorgestellt, was im Jahr 2025 wiederholt wurde. Dieses Verfahren ermöglicht es interessierten Dritten – insbesondere gewerblichen Nutzern –, spezifische Befolgungsfragen in einem von der Kommission moderierten öffentlichen Forum mit den Torwächtern zu erörtern.
Die wichtigste Methode zur Durchsetzung des DMA ist ein ständiger Regulierungsdialog zwischen der Kommission, den Torwächtern und Dritten. Diesbezüglich hat die Kommission bereits zahlreiche Gespräche mit Torwächtern, gewerblichen Nutzern und anderen Interessenträgern geführt, die Maßnahmen der Torwächter zur Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf zentrale Plattformdienste und Verpflichtungen zum Gegenstand hatten. Dieser Dialog hat dazu beigetragen, eine Befolgungskultur zu fördern, bei der die Torwächter direkt und intensiv mit Dritten zusammenarbeiten und auf diese Weise rechtskonforme Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Bei komplexen Problemstellungen, die weitergehende förmliche Orientierungshilfen erfordern, leitet die Kommission ein förmliches Verfahren ein, um festzulegen, wie der betreffende Torwächter eine bestimmte Verpflichtung erfüllen muss. Bislang wurden vier Präzisierungsverfahren eingeleitet, von denen zwei abgeschlossen und zwei noch nicht abgeschlossen sind.
Die Kommission hat darüber hinaus sieben Verfahren wegen Nichteinhaltung des Gesetzes eingeleitet. Bislang wurden zwei Verfahren mit der Feststellung von Verstößen abgeschlossen, was zur Verhängung von Geldbußen gegen Apple und Meta führte, während eine Untersuchung in Bezug auf Apple nach einem konstruktiven Dialog, der zu Änderungen seitens Apple führte, ohne Feststellung von Verstößen abgeschlossen wurde. Die übrigen vier Verfahren sind noch anhängig. Diese Verfahren spiegeln die anhaltenden Schwierigkeiten bei der vollständigen Einhaltung bestimmter Verpflichtungen aus dem DMA wider, u. a. wenn Torwächter Ansätze verfolgen, die eine wirksame Umsetzung möglicherweise verzögern oder einschränken.
4.Ergebnisse der Überprüfung
4.1.Das DMA hat die digitalen Märkte in der EU fairer und bestreitbarer gemacht
Erste positive Auswirkungen auf Bestreitbarkeit und Fairness
Das DMA hat zweifellos zu dem Kernziel beigetragen, die digitalen Märkte in der EU fairer und bestreitbarer zu machen. Obwohl die Torwächter erst seit etwas mehr als zwei Jahren in vollem Umfang den im DMA festgelegten Verpflichtungen unterliegen, sind bei allen DMA-Verpflichtungen spürbare positive Auswirkungen zu verzeichnen. Dazu gehört unter anderem, den Nutzern die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben, bisher geschlossene Ökosysteme zu öffnen, eine faire Online-Suche und faire Online-Marktplätze zu fördern sowie die Transparenz bei der Werbung zu verbessern.
Sowohl gewerbliche Nutzer, insbesondere KMU, als auch Endnutzer haben von diesen frühzeitigen positiven Auswirkungen profitiert.
Für gewerbliche Nutzer sind bereits einige Vorteile erkennbar. Beispiele:
·Bei alternativen Browsern wird dank Auswahlbildschirmen, die ihren differenzierten Dienst sichtbar machen, ein starker Anstieg der Nutzung verzeichnet.
·Mehr als 40 Unternehmen, vor allem KMU, haben neue Lösungen für die Datenübertragbarkeit eingeführt und den Datenzugang aktiv gefördert, um innovative Dienste einzuführen.
·Alternative App-Stores, einschließlich App-Stores von KMU, sind bereits entstanden und erweitern kontinuierlich ihr Angebot.
·Alternative Nachrichtenübermittlungsdienste sind nun interoperabel mit WhatsApp und Facebook Messenger, was bereits dazu geführt hat, dass neue Anbieter, darunter ein europäisches KMU, mit innovativen neuen Funktionen auf den Markt gelangt sind.
·Entwickler können nun formalisierte Anträge auf Interoperabilität mit den Betriebssystemen von Torwächtern stellen, was neue Apps von Drittanbietern ermöglicht hat, die beispielsweise selbst bei ausgeschaltetem Telefon einen Alarm auslösen oder Notfall-SMS senden können.
Von den oben genannten Möglichkeiten für gewerbliche Nutzer, insbesondere für Entwickler, profitieren auch Endnutzer, da diesen nun eine größere Auswahl und innovative Produkte angeboten werden. Es gibt aber noch weitere unmittelbare Vorteile für Endnutzer. Beispiele:
·Endnutzer können nun bewusst entscheiden, ob sie Torwächtern gestatten, ihre personenbezogenen Daten zu kombinieren und diensteübergreifend zu nutzen, was dazu führt, dass ein erheblicher Anteil der Endnutzer ihre Einwilligung verweigert, wodurch die weitverbreitete Praxis von Torwächtern, Daten für unaufgefordertes Profiling zu verwenden, verhindert und die damit verbundenen Datenvorteile verringert werden;
·Endnutzer können nun ihre Daten herunterladen oder übertragen (z. B. Beiträge in sozialen Medien oder „Likes“ auf Facebook, Instagram oder TikTok, Bestellhistorie auf Amazon, Google-Suchhistorie) und anderen Unternehmen den Zugang zu ihren Daten gestatten, um innovative Dienste anzubieten, wodurch die Wahlfreiheit der Endnutzer erhöht wird;
·Endnutzer können vorinstallierte Apps, die sie nicht auf ihrem Telefon haben möchten, entfernen, ein Android-Gerät mit der E-Mail-Adresse ihrer Wahl oder mit ihrer Telefonnummer einrichten, ohne ein Gmail-Konto einrichten zu müssen, und Facebook Messenger unabhängig vom sozialen Netzwerk Facebook nutzen.
In naher Zukunft dürften sich noch weitere wesentliche Vorteile für Unternehmen und Endnutzer ergeben, etwa durch die Präzisierungs- und Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit für Anbieter vernetzter Geräte wie Smartwatches oder In-Ohr-Kopfhörer, auf wichtige Funktionen von iOS zuzugreifen, die es ihnen ermöglichen, ihre Produkte weiter zu verbessern. Ebenso werden die Endnutzer von iPhone- und Android-Geräten bald in der Lage sein, ihre Daten bei einem Wechsel zwischen den beiden problemlos zu übertragen, wodurch die seit Langem bestehende Barriere der Endnutzerbindung beseitigt wird.
Das DMA hat auch zu spürbaren Verbesserungen in Bezug auf die Transparenz bei der Werbung geführt. So können beispielsweise Werbetreibende und Verlage (d. h. Website-Betreiber, die Werbeflächen bereitstellen) nun auf Informationen über Preise, Gebühren, Vergütung und Leistung von Werbung zugreifen. Dies war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz in einem Bereich, der zuvor als „Blackbox“ galt, da die Online-Werbeplattformen der Torwächter diese Informationen für sich behielten. Das hat dazu geführt, dass Torwächter neue Instrumente und Funktionen eingeführt haben, wie z. B. Anwendungsprogrammierschnittstellen, über die Werbetreibende und Verlage detaillierte Berichte herunterladen können, wodurch sich die Marktpraktiken im Vergleich zu der Zeit vor dem DMA deutlich verbessert haben.
Weitere greifbare Fortschritte wurden auch in Bezug auf eine allgemeine Transparenz und Rechenschaftspflicht erzielt. So können gewerbliche Nutzer, Endnutzer und die breite Öffentlichkeit nun auf von Torwächtern veröffentlichte Informationen darüber zugreifen, wie sie die einzelnen Verpflichtungen aus dem DMA erfüllen, welche Fusionen und Übernahmen sie planen und welche Techniken zum Profiling von Verbrauchern sie anwenden. Diese öffentlichen Berichte fördern die Transparenz und Rechenschaftspflicht, indem sie es jedem – vom Forschenden bis zur Regulierungsbehörde – ermöglichen, die Entwicklungen auf dem digitalen Markt und die Branchentrends sowie Veränderungen im Verhalten bestimmter Torwächter zu verfolgen. Die Berichte wurden auch durch jährliche Compliance-Workshops ergänzt, in denen Torwächter in einem öffentlichen Forum ihre Bemühungen um Einhaltung der Vorschriften vorstellen.
Natürlich sind die vorstehenden Ausführungen nur eine Momentaufnahme einer sich ständig weiterentwickelnden Situation und die angeführten Beispiele nicht erschöpfend. Die Überwachungs- und Durchsetzungsbemühungen der Kommission beschränken sich jedoch nicht darauf, die anfänglichen positiven Auswirkungen des DMA im Vergleich zur Situation vor seinem Inkrafttreten zu prüfen. Die Einhaltung der Vorschriften ist ein fortlaufender Prozess, der hauptsächlich durch den Regulierungsdialog zwischen Torwächtern und Dritten vorangetrieben wird. Die Kommission wird daher die Befolgungsmaßnahmen weiterhin überwachen und erforderlichenfalls verbessern müssen, damit das DMA sein volles Potenzial entfalten kann.
Aufwand und Nutzen
Die Einhaltung des DMA ist für Torwächter mit gewissen Kosten verbunden. Manche Torwächter haben behauptet, dass das DMA für sie und für Dritte hohe Kosten verursache, und sogar eingewandt, dass das Gesetz abgeschafft oder wesentlich geändert werden sollte.
Mit dem DMA wird eine Reihe von Verpflichtungen eingeführt, die sich auf die bestehenden Geschäftsmodelle einiger weniger sehr großer Unternehmen auswirken und Befolgungskosten für diese Unternehmen verursachen. Die Kommission hat diese Kosten in ihre Folgenabschätzung für den Legislativvorschlag einbezogen, und sie wurden auch von den gesetzgebenden Organen berücksichtigt. Im Gegensatz dazu erlegt das DMA Nicht-Torwächtern, insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen, keine Befolgungskosten auf.
Bei ihren Gesprächen mit Torwächtern über Befolgungslösungen wird die Kommission die Befolgungskosten und den Verwaltungsaufwand weiterhin im Auge behalten, soweit dies mit den Zielen des DMA vereinbar ist. Allerdings dürften die Befolgungskosten im Laufe der Zeit sinken, da die Torwächter zunehmend zu einer Kultur der Konformität durch entsprechende Gestaltung übergehen, wie im DMA vorgesehen, und beginnen, die Einhaltung der Vorschriften schon in den frühen Entwicklungsphasen ihrer Produkte und Dienstleistungen zu beachten. Die Kommission hat erste Anzeichen dafür festgestellt, dass ein solcher Wandel bereits stattfindet, und wird mit den Torwächtern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass er weitergeht.
Auch Endnutzern können Kosten entstehen, da einige Anpassungskosten, die durch die ersten durch das DMA ausgelösten Änderungen entstehen, möglicherweise unvermeidbar sind. So haben sich beispielsweise die Benutzeroberflächen einiger Dienste geändert, und Endnutzer wurden mit Auswahlbildschirmen aufgefordert, bewusste Änderungen vorzunehmen. Abgesehen davon bietet das DMA den Nutzern zwar zusätzliche Wahlmöglichkeiten, sie können aber auch weiterhin die Dienste eines Torwächters nutzen. Etwaige holprige Abläufe in der Online-Erfahrung der Nutzer dürften vorübergehender Natur sein, sind in einigen Fällen aber möglicherweise erforderlich, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, bewusste Entscheidungen darüber zu treffen, wie sie digitale Dienste nutzen wollen. Andererseits können solche Holprigkeiten auch durch Gestaltungsentscheidungen von Torwächtern zustande kommen und dann unnötig aufwendige Befolgungsmaßnahmen nach sich ziehen, die Nutzende davon abhalten, nach Alternativen zu suchen und diese zu nutzen. Die Kommission wird fortfahren, die Befolgungsmaßnahmen unter diesem Gesichtspunkt zu überwachen, und erforderlichenfalls darauf reagieren, unter anderem durch Heranziehung von Verhaltensanalysen.
4.2.EU-Mehrwert und Kohärenz
Betrachtet man ein Szenario ohne das DMA als Gegenentwurf, so hätte jeder Versuch, die oben genannten positiven Auswirkungen durch ein Eingreifen in Einzelfällen im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechts und des nationalen Wettbewerbsrechts – sofern dies überhaupt möglich gewesen wäre – zu höheren Kosten für die betreffenden Unternehmen und zu höheren administrativen Durchsetzungskosten geführt, während es gleichzeitig deutlich länger gedauert hätte, die Vorteile in Bezug auf Fairness und Bestreitbarkeit zu erzielen. Darüber hinaus ermöglicht der Ex-ante-Charakter des DMA, dass sich die Vorteile ohne konfliktreiche Durchsetzungsmaßnahmen einstellen, da die Torwächter ab dem Zeitpunkt ihrer Benennung sechs Monate Zeit haben, um für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen. Wären diese positiven Auswirkungen durch nationale Vorschriften erzielt worden, wären die Befolgungskosten noch höher gewesen, weil die Torwächter dann bis zu 27 potenziell unterschiedliche Regelwerke hätten einhalten müssen. Darüber hinaus hätte dies möglicherweise eine regulatorische Fragmentierung im Binnenmarkt und dadurch wiederum Rechtsunsicherheit und Komplexität zur Folge gehabt, zum Nachteil der Torwächter, gewerblichen Nutzer und Endnutzer gleichermaßen.
Das DMA ist kohärent mit anderen Instrumenten – einschließlich solcher, die schon vor seiner Verabschiedung existierten –, die sich beispielsweise auf den Datenschutz, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht beziehen, sowie Instrumenten, die seither verabschiedet wurden, z. B. in den Bereichen KI, Cloud-Computing oder digitale Identität. Die Regulierungszusammenarbeit wird weiterhin durch die hochrangige Gruppe für das Gesetz über digitale Märkte erleichtert, die sich aus fünf europäischen Gremien und Netzen digitaler Regulierungsstellen zusammensetzt und den kooperativen Dialog zwischen ihren Mitgliedern weiter voranbringen wird, um eine kohärente und wirksame Umsetzung des DMA und anderer sektorspezifischer Rechtsvorschriften, die für Torwächter gelten, zu gewährleisten.
4.3.Vereinfachung und Orientierungshilfen
Die Kommission prüft kontinuierlich das Vereinfachungspotenzial – nicht nur für Unternehmen und Endnutzer, die von ihren neuen Rechten im Rahmen des DMA Gebrauch machen wollen, sondern auch in Bezug auf die Befolgungsbemühungen der Torwächter. Die Kommission wird auch weiterhin mit Torwächtern und Dritten zusammenarbeiten, um die effizientesten Lösungen für die Straffung und Vereinfachung des Regulierungsdialogs zu finden und die wirksame Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Kommission hat auch verschiedene Vorlagen bereitgestellt, die den Torwächtern bei der Übermittlung von Informationen an die Kommission als Orientierungshilfe dienen sollen, z. B. für Anträge auf Aussetzung oder Befreiung oder auch für Befolgungsberichte. Die Kommission wird diese Vorlagen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch relevant sind, und kann sie weiter vereinfachen, wenn dies gerechtfertigt ist.
Als zusätzliches Instrument zur Bereitstellung von Orientierungshilfen für Torwächter und Dritte kann die Kommission nach Artikel 47 DMA Leitlinien herausgegeben. Beispielsweise arbeitet die Kommission zusammen mit dem Europäischen Datenschutzausschuss an gemeinsamen Leitlinien für das Zusammenspiel zwischen dem DMA und der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Kommission ist bereit, alle noch verbleibenden Bedenken von Torwächtern oder Dritten anzuhören, um Orientierungshilfen zu geben und ihre Bemühungen um Vereinfachung weiter voranzubringen.
4.4.Gezielte Anpassung der Durchsetzungspraxis und verfahrensbezogener Aspekte, derzeit jedoch keine Notwendigkeit zur Überarbeitung des DMA
In den beiden Jahren seit seinem Inkrafttreten hat das DMA gemessen an seinen grundlegenden Zielen reale positive Auswirkungen gehabt. Dennoch hat das Gesetz – nicht zuletzt angesichts seiner kurzen bisherigen Geltungsdauer – sein volles Potenzial zur Verwirklichung der Ziele der gesetzgebenden Organe noch nicht entfaltet. Zu diesem Zweck muss das DMA nach Ansicht der Mehrheit der Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilgenommen haben, weiterhin konsequent durchgesetzt werden, damit sowohl gewerbliche Nutzer als auch Endnutzer von den neuen Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet, Gebrauch machen können.
Was die Forderungen einer größeren Gruppe von Interessenträgern nach Überarbeitung des DMA angeht, insbesondere um neuen Herausforderungen bezüglich der Bestreitbarkeit und Fairness auf digitalen Märkten zu begegnen, ist die Kommission der Auffassung, dass das DMA zum gegenwärtigen Zeitpunkt seinen Zweck erfüllt und nicht geändert werden muss. Dennoch hat die Kommission bestimmte Schwerpunktbereiche für die Zukunft festgelegt, nämlich KI- und Cloud-Computing-Dienste, mehr Transparenz und verbesserte Verfahren der Kommission. Die derzeitigen und künftigen Maßnahmen, die die Kommission in diesen Bereichen bereits eingeleitet hat oder plant, sind nachstehend zusammengefasst und in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ausführlicher erläutert.
Geltungsbereich des DMA
Die wichtigsten in der öffentlichen Konsultation angesprochenen Fragen betrafen Cloud-Computing- und KI-Dienste. Die Befragten sprachen sich dafür aus, das DMA umfassend auf diese beiden Arten von Diensten anzuwenden, seinen Anwendungsbereich auf derartige Dienste auszuweiten und eine Reihe von Praktiken anzugehen, die die Fairness und Bestreitbarkeit solcher Dienste beeinträchtigen.
Im November 2025 leitete die Kommission drei Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten ein. In zwei Marktuntersuchungen wird geprüft, ob Microsoft Azure und Amazon Web Services als Torwächter für Cloud-Computing-Dienste benannt werden sollten, während in der dritten Untersuchung geprüft wird, ob mit dem DMA wirksam gegen Praktiken vorgegangen werden kann, die die Wettbewerbsfähigkeit und Fairness bei Cloud-Computing-Diensten einschränken könnten. Die Instrumente zur zukunftssicheren Gestaltung, die die gesetzgebenden Organe in das DMA aufgenommen haben, erweisen sich somit als wichtig und wirksam, um auf Markt- und Technologieentwicklungen reagieren zu können.
In Bezug auf KI-Dienste hat die Kommission damit begonnen, verschiedene Probleme in Bezug auf die Fairness und Bestreitbarkeit anzugehen, die in der öffentlichen Konsultation besonders präsent waren. So hat die Kommission beispielsweise in ihrem Regulierungsdialog mit Torwächtern einen Schwerpunkt auf die Frage gelegt, wie sich die Standardeinstellungen leicht ändern lassen und wie sichergestellt werden kann, dass KI-Dienste gleichberechtigten Zugang zu Betriebssystemen haben. Im Januar 2026 wurden zwei Präzisierungsverfahren zu Alphabet eingeleitet, die auch eine KI-Dimension aufweisen (Interoperabilität und Zugang zu Suchdaten). Ebenso nahm die Kommission in ihrem Regulierungsdialog im Zusammenhang mit dem Verbot der Verknüpfung personenbezogener Daten ohne Einwilligung das Thema des Trainierens und Erdens von KI-Modellen und KI-Systemen in den Blick. Schließlich überwacht die Kommission bereits den Einsatz von KI-Werkzeugen innerhalb benannter zentraler Plattformdienste, um die Einhaltung des DMA zu kontrollieren.
Das DMA sollte nicht isoliert betrachtet werden, wenn es um Regulierungsinstrumente geht, die darauf abzielen, die KI- oder Cloud-Wertschöpfungskette anzukurbeln und Innovationen zu ermöglichen. Andere Rechtsvorschriften wie die KI-Verordnung, die Datenverordnung und das Gesetz über digitale Dienste sowie verschiedene KI-Investitionsmaßnahmen regeln und fördern ergänzende Aspekte bei der Bereitstellung digitaler Dienste und Infrastrukturen in der EU. Wenn es darum geht, gegen potenziell wettbewerbswidriges Verhalten vorzugehen, findet darüber hinaus das Wettbewerbsrecht Anwendung. Die verschiedenen Instrumente, die der Kommission zur Verfügung stehen, um die Bereitstellung digitaler Dienste in der EU zu regulieren, werden kohärent und einander ergänzend angewandt und durchgesetzt, um mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit zu schaffen. Darüber hinaus ist klar, dass die Struktur des DMA und die einander ergänzenden Beziehungen zu anderen Instrumenten wirksam funktionieren, um auch neu auftretenden Bedenken hinsichtlich Fairness und Bestreitbarkeit Rechnung zu tragen.
Die Kommission wird die Entwicklungen im KI-Bereich weiterhin vorrangig überwachen und die vollständige Einhaltung des DMA sicherstellen, wenn KI-Technologien oder -Dienste entweder fester Bestandteil von benannten zentralen Plattformdiensten sind oder aber gesonderte Dienste darstellen, die möglicherweise eine Benennung rechtfertigen. Die Kommission wird dies im Rahmen ihres laufenden Regulierungsdialogs mit Torwächtern über deren sich entwickelnden Geschäftsmodelle und die entsprechenden Auswirkungen auf die Einhaltung des DMA tun. Die Kommission wird insbesondere weiter prüfen, ob bestimmte KI-Dienste möglicherweise als virtuelle Assistenten benannt werden müssen. Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, ob die im DMA enthaltenen Instrumente zur zukunftssicheren Gestaltung genutzt werden sollten, um etwaige Verpflichtungen in Bezug auf KI-Dienste zu aktualisieren.
Verpflichtungen
Innerhalb des durch das DMA bereits geschaffenen Rahmens hat die Kommission Maßnahmen ergriffen und wird dies auch weiterhin tun, um eine Reihe von Problemen anzugehen, die in der öffentlichen Konsultation zur Angemessenheit der im DMA festgelegten Verpflichtungen genannt wurden, nämlich:
·Derzeit wird eine Marktuntersuchung durchgeführt, um zu bewerten, ob die derzeitigen Verpflichtungen im Rahmen des DMA wirksam sind gegen Praktiken im Cloud-Computing-Sektor, die die Wettbewerbsfähigkeit einschränken oder unfair sind.
·Die Kommission soll zusammen mit dem Europäischen Datenschutzausschuss gemeinsame Leitlinien
für das Zusammenspiel zwischen dem DMA und der Datenschutz-Grundverordnung annehmen, einschließlich Leitlinien zur Datenübertragbarkeit und zum Zugang zu Suchdaten.
·Kürzlich wurde eine zweite Runde von Präzisierungsverfahren eingeleitet, die konkrete Maßnahmen und Klarstellungen zur Interoperabilität von Android in Bezug auf KI-Dienste und zum Zugang zu Suchdaten liefern wird.
·Die Kommission wird überprüfen, ob im Hinblick auf die Verpflichtung zur Bereitstellung geprüfter Beschreibungen von Techniken des Profilings von Verbrauchern weitere Orientierungshilfen oder Klarstellungen durch Anpassungen der Vorlage für die Berichterstattung sinnvoll wären.
·DMA-Instrumente, die keine Änderungen der Rechtsvorschriften erfordern, könnten in vollem Umfang genutzt werden, um dazu beizutragen, die Anforderungen des DMA auf bestehende oder neue Situationen anzuwenden, z. B. Leitlinien der Kommission oder weitere Präzisierungsbeschlüsse. Insbesondere bei neuen Praktiken kann sich die Kommission auch auf das Wettbewerbsrecht stützen.
Ausweitung der Interoperabilitätsverpflichtungen auf Online-Dienste sozialer Netzwerke
Aus folgenden Gründen hält es die Kommission für verfrüht, die derzeit für Nachrichtenübermittlungsdienste geltenden Interoperabilitätsverpflichtungen auf Online-Dienste sozialer Netzwerke auszuweiten:
·Erstens ergab die Studie eines von der Kommission beauftragten externen Auftragnehmers gemischte Erkenntnisse und insbesondere, dass die Interoperabilität für Online-Dienste sozialer Netzwerke mit höheren technischen Anforderungen verbunden ist als für Nachrichtenübermittlungsdienste und dass der Bedarf an einer solchen horizontalen Interoperabilität sowohl bei Endnutzern als auch bei gewerblichen Nutzern begrenzt war.
·Zweitens gelten die derzeitigen Interoperabilitätsverpflichtungen für Nachrichtenübermittlungsdienste derzeit noch nicht lange genug, als dass die Kommission endgültige Schlussfolgerungen darüber ziehen könnte, ob diese Verpflichtungen auf Online-Dienste sozialer Netzwerke ausgeweitet werden sollten.
Verfahrensrahmen und Transparenz
Insgesamt haben sich die DMA-Verfahrensvorschriften während des kurzen Zeitraums, in dem sie in Kraft waren, als zweckmäßig erwiesen.
Gewisse Verbesserungen könnten ohne Änderung des DMA vorgenommen werden. So könnten beispielsweise verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Transparenz der im DMA vorgeschriebenen Verfahren zu erhöhen. Diesbezüglich fordern Marktteilnehmer, die Zivilgesellschaft und Forschende dringend mehr Transparenz, Sichtbarkeit und Rechenschaftspflicht in den Befolgungsverfahren des DMA. Es gibt noch Spielraum dafür, dass über den laufenden Regulierungsdialog mit Torwächtern und über die Änderungen, die Torwächter im Anschluss an diesen Dialog an ihren Befolgungsmaßnahmen vornehmen, mehr relevante Informationen mit anderen Beteiligten ausgetauscht werden.
Schrittweise Verbesserungen der Berichterstattungs-, Überwachungs- und Transparenzinstrumente wie jährliche Befolgungsberichte könnten zu einer fundierteren öffentlichen Debatte über die Einhaltung des DMA und über die Rechenschaftspflicht der Torwächter gegenüber den europäischen Bürgerinnen und Bürgern beitragen. Die Kommission hat festgestellt, dass Endnutzer, gewerbliche Nutzer und insbesondere KMU oft nicht ausreichend über die durch das DMA geschaffenen Möglichkeiten informiert sind. Dementsprechend wird die Kommission weitere Möglichkeiten prüfen, um das Bewusstsein für die sich weiterentwickelnden Befolgungsmaßnahmen von Torwächtern und die durch das DMA geschaffenen Möglichkeiten zu schärfen und Informationen darüber zu verbreiten.
Die Kommission wird auch prüfen, ob Änderungen der DMA-Durchführungsverordnung erforderlich sind, um den Erkenntnissen aus den ersten beiden Jahren der Anwendung Rechnung zu tragen und die Überwachung und Durchsetzung zu verbessern.
Was die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Regulierungsstellen betrifft, wird die Kommission insbesondere mit den nationalen Wettbewerbsbehörden weiter darüber sprechen, wie der Informationsaustausch zu Durchsetzungsmaßnahmen und Durchsetzungsprioritäten im Rahmen des DMA und der Wettbewerbsvorschriften verbessert werden kann. Ebenso beabsichtigt die Kommission, die Regulierungszusammenarbeit zu verstärken und mit der hochrangigen Gruppe für das Gesetz über digitale Märkte zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen für den digitalen Bereich weiter zu verstärken und so die Wirkung der hochrangigen Gruppe zu erhöhen.
Die private Durchsetzung des DMA befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die Kommission überwacht Rechtsstreitigkeiten, an denen Torwächter beteiligt sind, in den Mitgliedstaaten – ein Thema, das regelmäßig in der hochrangigen Gruppe für das Gesetz über digitale Märkte erörtert wird. Die Kommission wird beobachten, wie diese Privatklagen (auch unter Berücksichtigung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen) sich entwickeln, und kann Maßnahmen ergreifen, um die einheitliche Anwendung des DMA sicherzustellen.
5.Schlussfolgerungen
Das DMA hat sich bereits während des kurzen Anwendungszeitraums positiv auf die Bestreitbarkeit und Fairness der digitalen Märkte ausgewirkt. Die erste Umsetzung war wirksam und effizient bei der Bekämpfung der in der Folgenabschätzung festgestellten Arten schädlichen Verhaltens. Das Gesetz hat somit dazu beigetragen, fairere und bestreitbarere digitale Märkte in der EU zu schaffen. Das DMA hat das Verhalten, die technischen Gestaltungsentscheidungen und die vertraglichen Vereinbarungen von Torwächtern erheblich verändert, was für gewerbliche Nutzer und Wettbewerber neue Möglichkeiten eröffnet hat. Darüber hinaus hat das DMA die Autonomie und Handlungsfähigkeit der Endnutzer in mehreren Schlüsselbereichen gestärkt, indem die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt wurden, die Kontrolle über ihre Daten zurückzuerlangen und eigene Entscheidungen zu treffen.
Gleichzeitig hat sich das Potenzial des DMA im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der gesetzgebenden Organe noch nicht voll entfaltet, nicht zuletzt angesichts der kurzen Zeit seiner Anwendung. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, beabsichtigt die Kommission – und dies entspricht auch dem Wunsch der Mehrheit der Interessenträger, die an der Konsultation teilgenommen haben –, den intensiven Regulierungsdialog fortzusetzen und erforderlichenfalls das DMA rigoros durchzusetzen, damit – in Verbindung mit einer verstärkten Sensibilisierung – Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher die durch das DMA geschaffenen neuen Möglichkeiten auch nutzen können, wodurch die digitalen Märkte Europas fairer und bestreitbarer werden und bei digitalen Produkten und Dienstleistungen mehr Auswahl und Innovation entsteht.
Das DMA als EU-weites und zentral durchgesetztes Regulierungsinstrument bietet im Vergleich zu dem Gegenszenario fragmentierter nationaler Vorschriften einen Mehrwert. Es gilt nur für benannte Torwächter und erlegt KMU keine direkten Verpflichtungen auf. Darüber hinaus steht das DMA im Einklang mit anderen Rechtsvorschriften im digitalen Bereich und hat mit der hochrangigen Gruppe für das Gesetz über digitale Märkte ein eigenes Forum, in dem sich Regulierungsstellen in der EU abstimmen und zusammenarbeiten können. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedern der hochrangigen Gruppe nach Wegen suchen, wie die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen, die immer notwendiger wird, weiter intensiviert werden kann.
Das DMA wurde als zukunftssicheres Instrument zur Regulierung eines sich rasch wandelnden Umfelds konzipiert. In seiner derzeitigen Form hat sich das DMA für dieses Umfeld als gut geeignet und grundsätzlich in der Lage erwiesen, mit technologischen Entwicklungen wie der zunehmenden Bedeutung von Cloud-Computing-Diensten und dem Aufkommen von KI Schritt zu halten, wie die kürzlich eingeleiteten Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten sowie die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts laufenden Präzisierungsverfahren im Bereich der KI zeigen. Darüber hinaus wird die Kommission auch weiterhin Regulierungsdialoge nutzen, um neue Befolgungsprobleme zu antizipieren und mit den Torwächtern jeglichen potenziellen Anpassungsbedarf der Befolgungspläne zu erörtern, wenn KI-Lösungen sich weiterentwickeln. Die Kommission sieht daher derzeit keine Notwendigkeit, das DMA zu ändern.
Ausgehend von der Beurteilung der Kommission, bei der die Rückmeldungen aus der Konsultation berücksichtigt werden, werden künftige politische Erwägungen und Durchsetzungsprioritäten die folgenden Themen abdecken: Entwicklungen bei KI-Diensten und potenzielle Durchsetzungslücken, die zusätzliche Benennungen rechtfertigen könnten, mögliche gezielte Änderungen des Verfahrensrahmens des DMA, mögliche Änderungen an bestimmten von Torwächtern verwendeten Vorlagen, geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf Begünstigte und ein potenzieller Rahmen für eine strukturierte Bewertung der künftigen Auswirkungen des DMA.