EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 10.3.2026
COM(2026) 116 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Investitionsstrategie für saubere Energie
1Einführung
Die Energiewende ist für die strategische Autonomie, die Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Wohlstand Europas von entscheidender Bedeutung. Die Dekarbonisierung ist eine Chance für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in ganz Europa. Wie im Draghi-Berichthervorgehoben wird, sind beispiellose Investitionen und insbesondere ein stärker integrierter Ansatz zur Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel erforderlich, um diese Ziele zu verwirklichen.
Schätzungen der Kommission zufolge müssen sich die Investitionen im Energiesektor zwischen 2026 und 2030 auf rund 660 Mrd. EUR jährlich und zwischen 2031 und 2040 auf 695 Mrd. EUR jährlich belaufen, um die Ziele der Energiewende zu erreichen und erschwingliche, effiziente und saubere Energie für alle Europäerinnen und Europäer sicherzustellen. Dies ist ein erheblicher Anstieg gegenüber dem zwischen 2011 und 2021 verzeichneten Jahresdurchschnitt von 240 Mrd. EUR. Diese Investitionen müssen sich auf die Angebotsseite (Erzeugung), die Nachfrageseite (Energieeffizienz) und die Infrastruktur (Netze) erstrecken.
Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) ist ein Eckpfeiler der Finanzierung der Energiewende in Europa, die Kredite, Garantien, Investitionen und beratende Unterstützung miteinander verbindet, um den Übergang zu einem sicheren, wettbewerbsfähigen und CO2-armen Energiesystem zu beschleunigen. Im Hinblick darauf beabsichtigt die Gruppe, in den nächsten drei Jahren Finanzierungen in Höhe von mehr als 75 Mrd. EUR zur Unterstützung der Ziele der Energiewende und der vorliegenden Investitionsstrategie für saubere Energie bereitzustellen und dabei das gesamte Spektrum der ihr zur Verfügung stehenden Finanzprodukte und Beratungsdienste zu nutzen.
Darüber hinaus haben europäische Initiativen wie die Fazilität „Connecting Europe“ für Energie (CEF), die Aufbau- und Resilienzfazilität und die REPowerEU-Kapitel zur Beschleunigung von Investitionen beigetragen. Allerdings bestehen nach wie vor Hindernisse, die das Tempo und den Umfang der Mobilisierung von privatem Kapital in den Segmenten für saubere Energie beschränken. Auch wenn Europa bei der langfristigen Mobilisierung von institutionellem Kapital für regulatorische Vorhersehbarkeit und politische Stabilität sorgt, bremsen langwierige Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren die Einführung und erhöhen die Risiken. Fragmentierte Märkte – mit divergierenden Vorschriften, Normen und Planungsverfahren – führen zu höheren Transaktionskosten und erschweren die Expansion. In vielen Bereichen spiegelt sich der volle Systemwert von Investitionen in saubere Energien nicht wider, wodurch sie für private Investoren an Attraktivität verlieren. Jüngste Daten deuten darauf hin, dass sich das Investitionswachstum in bestimmten Sektoren verlangsamt und sogar umkehrt.
Privatkapital ist verfügbar und muss mobilisiert werden
Der Umfang der für die Energiewende erforderlichen Investitionen übersteigt jedoch bei Weitem die öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten aus den nationalen Haushalten, dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und der EIB-Gruppe. Öffentliche Mittel sollten nicht als primäre Finanzierungsquelle eingesetzt werden, sondern als strategischer Hebel, um diese breitere Mischung aus Bank- und Kapitalmarktfinanzierung zu fördern und letztendlich die Gesamtkosten des Übergangs zu senken. Dies ist in einem Energiesystem, das zunehmend von Vorabinvestitionen bestimmt wird, besonders wichtig. Außerdem kann die öffentliche Unterstützung dazu beitragen, die Kosten des Übergangs über die Lebensdauer der Anlagen zu verteilen und kurzfristige Preisspitzen zu vermeiden.
Der Investitionsbedarf kann in Höhe und Umfang nur gedeckt werden, wenn die Finanzierungsquellen diversifiziert werden, um institutionelles Kapital, Risikokapital und privates Beteiligungskapital sowie traditionellere Quellen vollständig zu mobilisieren. Mit Blick auf die Zukunft wird der Erfolg der Spar- und Investitionsunion entscheidend dazu beitragen, die dafür erforderlichen tiefen und liquiden Kapitalmärkte zu etablieren.
Das Ziel dieser Strategie besteht darin, private Investitionen für den Energiesektor zu mobilisieren, indem eine bessere Verknüpfung zwischen verfügbarem privatem Kapital und den in Europa geplanten Energieprojekten hergestellt wird. In Europa werden Vermögenswerte in Höhe von schätzungsweise 33,7 Bio. EUR privat verwaltet. Institutionelle Anleger (z. B. Versicherungen und Pensionsfonds) verwalten in Europa Vermögenswerte in Höhe von mehr als 12 Bio. EUR und streben nach langfristigen, stabilen Renditen, die Energieprojekte bieten können, sofern ein geeigneter Rahmen vorhanden ist.
Die Investitionsstrategie für saubere Energie ergänzt andere EU-Initiativen sowie Maßnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen Risiken und Unsicherheiten verringert werden sollen, und schafft stabile und attraktive Investitionsbedingungen, um so die Wettbewerbsfähigkeit und Energiesicherheit Europas zu stärken.
2Freisetzung von privatem Kapital in dem für die Energiewende erforderlichen Umfang
Die vorliegende Investitionsstrategie für saubere Energie soll daher die Mobilisierung von privatem Kapital, eine gezielte Risikominderung von Investitionen und eine strukturierte Zusammenarbeit mit der Finanzgemeinschaft fördern.
UNTERSTÜTZUNG DES ZUGANGS ZU DEN KAPITALMÄRKTEN FÜR ENERGIEINFRASTRUKTUR
Verstärkte und beschleunigte Investitionen in Netze, die das Rückgrat des Energiesystems bilden, sind für die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit Europas von entscheidender Bedeutung. Im Draghi-Bericht wird darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, lediglich in die Erzeugung von sauberem Strom zu investieren. Parallel dazu sind Bemühungen zur Stärkung und Modernisierung der Netzinfrastruktur und Systemintegration, unter anderem durch innovative und digitale Lösungen, für eine erfolgreiche Energiewende unerlässlich. Allerdings reichen die derzeitigen Finanzierungsmechanismen nicht aus, um Kapital in der erforderlichen Höhe und Geschwindigkeit zu mobilisieren.
Um diese Lücken zu schließen und das kürzlich verabschiedete Paket „Europäische Netze“ zu ergänzen, wird die Kommission in enger Abstimmung mit der EIB-Gruppe einen gezielten Ansatz umsetzen, um die finanziellen Rechte an künftigen Cashflows im Zusammenhang mit Energieanlagen in liquide Sicherheitspapiere umzuwandeln.
Darüber hinaus werden Legislativprogramme sowie weitere Reformen des Aufsichtsrahmens für Versicherer im Rahmen der Überprüfung der Delegierten Verordnung Solvabilität II eine zentrale Rolle bei der Freisetzung von privatem Kapital spielen. Durch Senkung der Kosten langfristiger Aktieninvestitionen und Verbriefungen sowie durch Anerkennung der risikomindernden Wirkung nationaler Garantien oder von EU-Garantien bei den Kapitalanforderungen können diese Reformen Investitionen in saubere Energie begünstigen. Versicherer werden verpflichtet sein, in ihr Risikomanagement zukunftsorientierte Klimaszenarien einzubeziehen, wodurch die schrittweise Verlagerung von Investitionen hin zu sauberer Energie weiter gefördert werden dürfte.
Maßnahme 1: Stärkung der Bilanzen der Netzbetreiber
Um sicherzustellen, dass die Verteiler- und Übertragungsnetzbetreiber umfangreiche Infrastrukturmodernisierungen finanzieren und gleichzeitig ihre hohe Bonität aufrechterhalten können, werden eine Reihe von Fazilitäten bereitgestellt, die auf die unterschiedlichen Anforderungen der Betreiber zugeschnitten sind:
a) Fonds für Investitionen in strategische Infrastruktur (SII-Fonds)
Viele wichtige Projekte der Energiewende erreichen keinen finanziellen Abschluss und scheitern dabei an Kapitallücken, die durch Spezialfonds oder private Investoren allein nicht geschlossen werden können. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird der Fonds für Investitionen in strategische Infrastruktur (SII-Fonds) als Eigenkapitalplattform fungieren, die gezielte Ko-Investitionen zusammen mit Infrastrukturfonds ermöglicht.
Die EIB-Gruppe wird sich mit einem Richtbetrag von bis zu 500 Mio. EUR beteiligen und damit das erforderliche Ankerkapital für Investitionen in spezifische Energieinfrastrukturprojekten bereitstellen. Dieses Kooperationsmodell ermöglicht es privaten Verwaltern, den langfristigen Investitionshorizont und das technische Fachwissen der EIB zu nutzen, um sicherzustellen, dass groß angelegte Investitionen in Form von Privatkapital in die wichtigsten Segmente des europäischen Energienetzes fließen.
Durch Ko-Investitionen können gezielt Projekte oder Unternehmen unterstützt werden, denen Finanzmittel fehlen oder die Schwierigkeiten haben, ausreichend Kapital für die Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben zu beschaffen. Dadurch wird die Wirkung der EIB-Gruppe durch gezielte Strategien für klar definierte politische Schwerpunktbereiche maximiert, was mit den auf dem Markt verfügbaren traditionellen allgemeinen Strategien nur schwer zu erreichen wäre.
b) Die Verbriefungsfazilität für Betreiber
Gestützt auf die etablierte Rolle der EIB-Gruppe bei der Finanzierung der europäischen Energieinfrastruktur haben die Kommission und die EIB-Gruppe vor, gemeinsam an einer Verbriefungsfazilität für Betreiber zu arbeiten. Ziel dieser Initiative wäre es, die bestehenden EIB-Instrumente zu ergänzen und außerbilanzielle Finanzierungsstrukturen zu bewerten, mit denen künftige regulierte Einnahmequellen in sofortige Liquidität umgewandelt werden könnten. Das vorrangige Ziel besteht darin zu bewerten, wie institutionelles Kapital wirksam mobilisiert werden und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass materielle Vermögenswerte im öffentlichen Eigentum verbleiben. Durch die Angleichung von Finanzierungszeiträumen an den langen Lebenszyklus der Netzanlagen könnte die Verbriefungsfazilität für Betreiber dazu beitragen, Refinanzierungsrisiken zu mindern und die Gesamtkapitalkosten zu senken, sodass der Netzausbau unterstützt wird, ohne übermäßigen Druck auf die Energietarife auszuüben. Um den unterschiedlichen Markterfordernissen und Betreiberprofilen Rechnung zu tragen, bleibt der vorgeschlagene Rahmen flexibel. Während große Netzbetreiber eigenständige Emissionen nutzen können, könnte im Rahmen der Fazilität insbesondere für kleinere Unternehmen als eine mögliche Option auch die Bündelung mehrerer Netzbetreiber erwogen werden.
c) Hybridanleihen
Die EIB unterstützt Investitionen von regulierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch den Erwerb von Hybridanleihen. Die Beteiligung der EIB-Gruppe als Ankerinvestor sendet ein positives Signal an andere Investoren und fördert das Interesse am Kapitalbeschaffungsprozess. Außerdem stärkt dies die Finanzlage der Betreiber, da die eingesetzten Instrumente als Eigenkapital behandelt werden, was sich positiv auf ihre Bilanzen auswirkt.
Maßnahme 2: Förderung des Zugangs zu Finanzmitteln für Betreiber durch Kreditverbriefung und Kreditaufnahme über Finanzintermediäre für kleine Betreiber
Die Kommission wird gemeinsam mit der EIB prüfen, wie der Zugang zu Finanzmitteln für Netzbetreiber verbessert werden kann, indem sie Kreditvergabekapazitäten der Banken freisetzen, sodass sie neue Kredite an Netzbetreiber vergeben können, ohne direkt auf öffentliche Subventionen oder staatliche Mittel angewiesen zu sein, während gleichzeitig privates institutionelles Kapital angezogen wird.
Ziel ist es, im Einklang mit dem EU-Verbriefungsrahmen Anreize für Geschäftsbanken zu schaffen, Netzbetreibern neue Kredite zu gewähren, unter anderem durch Unterstützung bei der Förderung der Verbriefung bestehender Kreditportfolios, damit die teilnehmenden Banken die freigesetzten Bilanzkapazitäten nutzen, um Netzbetreibern neue Kredite zu gewähren. Bei nachgewiesenem Bedarf könnte die EIB-Gruppe über ihre bestehenden Produkte, einschließlich Verbriefungen, einen Beitrag zu der Initiative leisten.
Darüber hinaus können angesichts der Tatsache, dass sich die Menge der Verteilernetzbetreiber der EU aus einer großen, vielfältigen Zahl von Betreibern unterschiedlicher Größen und mit unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Regulierungssystemen zusammensetzt, regionale und lokale Geschäftsbanken eine wichtige Rolle dabei spielen, die Fragmentierung des Sektors zu überwinden und die Projektbündelung für kleine Betreiber zu unterstützen. Nach der kürzlich erfolgten Ankündigung des ersten Programms im Rahmen der „Growth for Energy“-Initiative wird die EIB diese Initiative auf der Grundlage der Besonderheiten und Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten ausweiten. Diese Initiative wird die Fähigkeit lokaler Bankennetzwerke zur Vergabe von Krediten an kleine Unternehmen stärken.
Risikominderung durch den strategischen Einsatz öffentlicher Mittel
Öffentliches Kapital spielt eine entscheidende Rolle bei der Risikominderung und der Mobilisierung privater Finanzmittel für die Energiewende hin zu sauberen Energien. Der MFR ist ein wichtiges Instrument zur Risikominderung bei Investitionen in saubere Energien und bietet entscheidende öffentliche Finanzmittel, unter anderem durch das Programm InvestEU, das Vorzeigeprogramm der EU für Investitionen. Im Rahmen von InvestEU werden Investitionen in saubere Energie durch Garantien bereichsübergreifend gefördert, wodurch Investitionen in Projekte und Unternehmen in allen Entwicklungsphasen ermöglicht werden, einschließlich Start-ups, Unternehmen in der Wachstumsphase sowie Unternehmen in der Einführungsphase. Bislang wurden im Rahmen von InvestEU mehr als 57 Mrd. EUR für Investitionen im Energiebereich mobilisiert.
In ihrem Vorschlag für den nächsten MFR bekräftigt die Kommission ihre fortgesetzte Unterstützung für die Entwicklung sauberer Technologien und deren Lieferkette sowie für Projekte zur Energiewende, unter anderem in der Forschungs- und Innovationsphase, indem sie unter anderem die Finanzinstrumente zur Mobilisierung privater Investitionen stärkt. Finanzierungen für Investitionen im Energiebereich sind insbesondere im Rahmen der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne, des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, von „Horizont Europa“ und der Fazilität „Connecting Europe“ für Energie verfügbar, deren Mittelausstattung auf ca. 30 Mrd. EUR verfünffacht wurde. Das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung wird weiterhin ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Forschung und Innovation im Nuklearbereich sein.
Im Juni 2025 nahm die Kommission den Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State Aid Framework – CISAF) an. Darin sind die Kriterien festgelegt, die die Kommission bei der Bewertung der Vorschläge der Mitgliedstaaten für finanzielle Beihilfen zur Erreichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie und des Übergangs zur Klimaneutralität anwenden wird. Der CISAF ermöglicht eine zügige Gewährung von Finanzhilfen für Projekte. Er trägt zur Resilienz der EU bei, indem er die Unabhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe, die Dekarbonisierung der Industrie und neue Investitionen in die Herstellung sauberer Technologien beschleunigt und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarktes wahrt.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den CISAF zu nutzen, um saubere Energie, Maßnahmen für nichtfossile Flexibilität und Kapazitätsmechanismen sowie Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie voranzutreiben und durch spezielle Investitionsfonds zur Risikominderung bei Investitionen in diesen vorrangigen Bereichen beizutragen. Die Kommission schätzt, dass durch den CISAF Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe mobilisiert werden könnten, wenn die Mitgliedstaaten weiterhin ähnliche Programme wie die im Rahmen des befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (TCTF) eingerichteten Programme umsetzen.
Im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie hat die Kommission auch eine Empfehlung für die Ausarbeitung kosteneffizienter, einfacher und zeitnaher steuerlicher Maßnahmen vorgelegt, mit denen Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie gefördert werden sollen.
Maßnahme 3: Minderung der Risiken innovativer Technologien zur Erzeugung sauberer Energie und zur Speicherung über lange Zeiträume
Schätzungen der Internationalen Energieagentur zufolge werden für etwa 35 % der bis 2050 erforderlichen Emissionsverringerung Technologien genutzt, die noch nicht auf dem Markt verfügbar sind. Der Erfolg der Energiewende hängt strukturell von Innovationen ab – von der Entwicklung einer neuen Generation von Technologien für saubere Energie, die in der Lage sind, erschwingliche, zuverlässige und dekarbonisierte Energie in großem Maßstab bereitzustellen. Die Kommission schlägt folgende Maßnahmen zur Förderung von Innovationen vor:
a)Markteinführung von Technologien für saubere Energie der nächsten Generation
Die Kommission wird zusammen mit der EIB-Gruppe verstärkt private Investitionen in innovative Technologien für saubere Energie (z. B. Energiespeicherung über lange Zeiträume, schwimmende Offshore-Windkraftanlagen, schwimmende Photovoltaikanlagen, Meeresenergie (Wellen- und Gezeitenkraft) und Flugwindkraftanlagen, neuartige Formen der Nutzung erneuerbarer Energien wie Agri-Photovoltaik, fortschrittliche biobasierte erneuerbare Lösungen, CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS)) unterstützen und die Einführung etablierter Technologien in neuen Märkten mit spezifischen Entwicklungsrisiken (z. B. geophysikalische Unsicherheiten bei Geothermieprojekten) verstärken. Dabei könnten auch bestehende Mechanismen wie Risikokapital- und Beteiligungsgeschäfte, die für eine Unterstützung aus der erweiterten Garantiekapazität des Programms „InvestEU“ infrage kommen, gestärkt oder ausgeweitet werden. Sie wird auch Investitionen in Fonds mit Schwerpunkt auf Technologien für saubere Energie, einschließlich der Speicherung über lange Zeiträume, prüfen.
Des Weiteren müssen die Risiken sauberer Technologien, insbesondere im Hinblick auf die Abhängigkeit von risikoreichen Drittanbietern, beispielsweise bei Solar-Wechselrichtern, auf nationaler und EU-Ebene weiter gemindert werden. Es ist unerlässlich, eine gründliche Analyse der Cybersicherheitsrisiken für alle zur Finanzierung in Betracht gezogenen Implementierungen durchzuführen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen.
Das verstärkte und erweiterte Emissionshandelssystem wird wirtschaftliche Anreize für Technologien für saubere Energie erhöhen und somit den Bedarf an finanzieller Unterstützung verringern. Im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ und des Innovationsfonds werden weiterhin entsprechende Fördermittel bereitgestellt. So veröffentlicht die Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms 2026-27 von „Horizont Europa“ eine mit 600 Mio. EUR dotierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vorzeigeprojekte zur Unterstützung des Deals für saubere Industrie und zur Beschleunigung der technologischen Reife und Marktreife fortschrittlicher Demonstrationsprojekte im Bereich saubere Technologien und industrielle Dekarbonisierung. Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen des bevorstehenden Strategischen Fahrplans für Digitalisierung und KI für den Energiesektor eine Maßnahme zur Digitalisierung der Genehmigungsverfahren einleiten, um die Entwicklung eines digitalen Pilotportals für Genehmigungsverfahren mit Tools generativer KI zu unterstützen.
b)Kleine modulare Reaktoren/fortgeschrittene modulare Reaktoren
Mehrere Konzepte für kleine modulare Reaktoren, darunter fortschrittliche modulare Konzepte und Entwürfe der Generation IV, befinden sich in diesem Jahrzehnt in der Demonstrationsphase. Die Kommission verabschiedet heute eine Strategie für die Entwicklung und den Einsatz von kleinen modularen Reaktoren in Europa
. Damit diese Technologien Anfang der 2030er-Jahre die Marktreife erreichen können, müssen die Herausforderungen hinsichtlich der Finanzierung aufgrund höherer Technologie- und Einsatzrisiken angegangen werden.
Im Einklang mit der Strategie für kleine modularen Reaktoren wird die EIB-Gruppe durch Risikokapital und andere Finanzprodukte die Risikominderung bei Investitionen und die damit verbundenen Brennstoffkreislaufanlagen und Lieferketten, die auch im Rahmen des Programms „InvestEU“ förderfähig sein können, unterstützen
.
c)Unterstützung der Verbreitung neuer Technologien für saubere Energie durch den Fonds „Scaleup Europe“
Im Rahmen der im Mai 2025 veröffentlichten EU-Start-up- und Scale-up-Strategie hat die Kommission einen privat verwalteten und kofinanzierten Fonds „Scaleup Europe“ ins Leben gerufen, um die Finanzierungslücke für Unternehmen aus dem Bereich technologieintensive Innovation und disruptive expandierende Unternehmen zu schließen. Risikokapitalfonds für Energieunternehmen und andere potenzielle Investoren, die an innovativen sauberen Energien interessiert sind, können bereits dem bestehenden Netzwerk vertrauenswürdiger Investoren beitreten, um Investitionspartner im Europäischen Innovationsrat zu werden, den der Fonds „Scaleup Europe“ ergänzen wird.
d)Stärkung der Energieeffizienzfinanzierung
Die Kommission arbeitet zusammen mit der EIB-Gruppe daran, die vom EIF verwaltete InvestEU-Nachhaltigkeitsgarantie zu stärken. Diese erhöhte Kapazität wird zusammen mit der Einführung neuer Möglichkeiten durch Ko-Investitionen einen weiteren Zugang zum Produkt für die Dekarbonisierung und Energieeffizienz von KMU ermöglichen.
Im Einklang mit dem Aktionsplan für erschwingliche Energie werden die Kommission und die EIB-Gruppe im Jahr 2026 ein Pilotprojekt starten, dessen Ziel es ist, Finanzmittel in Höhe von 500 Mio. EUR zu mobilisieren, um neben spezialisierten Investmentfonds und mit der potenziellen Unterstützung der InvestEU-Beratungsplattform auch das Angebot und die Akzeptanz von Modellen für „Energie als Energiedienstleistung“ zu beschleunigen. Dies wird den derzeitigen Beitrag der EIB-Gruppe zu Energiedienstleistungen und zu Dekarbonisierungslösungen für KMU ergänzen.
Im nächsten MFR sollen im Rahmen des neuen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt werden. Im Rahmen eines Beschleunigungsinstruments für Energieeffizienz könnten Instrumente des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit zum Einsatz kommen (z. B. eine Kombination aus Finanzhilfen, rückzahlbaren Beihilfen und Beratungsdiensten wie Unterstützung bei der Projektentwicklung). Dabei wird die Bündelung von Investitionsprojekten, auch im Wärme- und Kältesektor, unterstützt, um deren Zugang zu den Kapitalmärkten zu verbessern und so die Entwicklung eines Handelsmarktes für Energieeffizienz zu erleichtern.
Die EIB-Gruppe kann dabei eine Schlüsselrolle übernehmen, indem sie – auch aus eigenen Mitteln – ein konsolidiertes Finanzierungsangebot (z. B. Kredite, Garantien und Zuschüsse) unterbreitet.
Die Unterstützung der Union könnte über das Instrument „InvestEU“ im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und Instrumente wie die Initiative „Energieeffizienz für KMU“ bereitgestellt werden und in Form von rückzahlbaren Beihilfen, Beratungsleistungen und Zuschüssen erfolgen.
e)Schaffung von Synergien und Maximierung der Wirkung öffentlicher Mittel für die Energiewende
Die Mitgliedstaaten nutzen auch nationale Mittel, um Investitionen in saubere Energien risikoärmer zu gestalten, jedoch kann die mangelnde Koordinierung zwischen ihnen zu Ineffizienz führen. Die Kommission wird bestehende Rahmenwerke wie die Taskforce für die Energieunion und den Rat für Investitionen in die Energiewende (siehe Maßnahme 4) nutzen, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Umsetzung ihrer nationalen öffentlichen Finanzierungsprogramme (z. B. über nationale Förderbanken) zu erleichtern. Das Ziel besteht darin, politische Leitlinien für gemeinsame Prioritäten bereitzustellen, die Ressourcen optimal zu nutzen, Doppelarbeit in Forschung und Entwicklung sowie bei grenzüberschreitenden Projekten zu vermeiden und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Verfahren und Pilotprojekte zu fördern.
Ein verbesserter Dialog über Investitionen und strategische Finanzierung
Maßnahme 4: Einrichtung eines Rates für Investitionen in die Energiewende
Die Kommission wird den Rat für Investitionen in die Energiewende einrichten, dem Vertreter von Investmentgesellschaften (einschließlich institutioneller Anleger) und anderen Finanzinstituten, Vertreter der Mitgliedstaaten sowie hochrangige Bedienstete der Kommission angehören werden. Er wird als spezielle energieorientierte Plattform für strategisches Feedback dienen und dazu beitragen, dass Maßnahmen und Finanzierungen der EU auf die Anforderungen der Investoren abgestimmt sind und langfristige private Investitionen im Energiesektor fördern, wobei auf den Erfahrungen des 2022 eingerichteten Dialogs zwischen Investoren im Energiebereich aufgebaut wird. Er wird sicherstellen, dass seine Tätigkeiten ohne Überschneidungen oder Beeinträchtigungen der künftigen Governance-Strukturen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit durchgeführt werden. Im Einklang mit dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) wird er zudem eine Dimension der Innovation und Marktakzeptanz umfassen und potenzielle Synergien mit der T-Med-Investitionsplattform ausloten.
Der Rat für Investitionen in die Energiewende wird eine Untergruppe einrichten, die sich aus Vertretern der EIB-Gruppe, internationaler Finanzinstitute, nationaler Förderbanken und -institute sowie anderer nationaler öffentlicher Banken zusammensetzt, um die Rolle dieser Institutionen bei der Stärkung der Finanzierungsströme für Energieprojekte und der Mobilisierung von Privatkapital zu erörtern.
3Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Investitionen in die Energiewende sind Investitionen in unsere Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Diese Strategie und ihre Zielmaßnahmen sollen dazu beitragen, in großem Umfang institutionelles privates Kapital zu mobilisieren, da anerkannt wird, dass für die Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Dekarbonisierung Europas zusätzliche private Investitionen in die Energiewende erforderlich sind.
Die Strategie baut auf dem bestehenden politischen und finanziellen Rahmen auf. Die Europäische Union verfügt über einen soliden und vorhersehbaren Rechtsrahmen und eine klar festgelegte politische Agenda. Im kommenden Energie- und Klimarahmen für das nächste Jahrzehnt werden Umfang und Art der erforderlichen Investitionen weiter präzisiert. Die Kommission wird im vierten Quartal 2026 eine Bewertung der Erfordernisse des Energiesystems für die Energiewende und das auf einer umfassenden Folgenabschätzung beruhende Legislativpaket für die Zeit nach 2030 vorlegen, um den Umfang und die Art des Investitionsbedarfs zu aktualisieren und detailliertere Informationen und Erkenntnisse bereitzustellen, mit denen Investoren und öffentliche Verwaltungen bei ihren Entscheidungen unterstützt werden sollen.
In den künftigen nationalen Energie- und Klimaplänen sollte deutlich zwischen dem Beitrag öffentlicher Mittel und den Möglichkeiten für private Investitionen unterschieden werden. Dadurch wird das Verständnis für öffentliche Fördermöglichkeiten und private Investitionen in den Mitgliedstaaten verbessert und eine gezielte Ressourcennutzung sichergestellt. Der MFR für den Zeitraum von 2028 bis 2034 und die nationalen öffentlichen Förderprogramme werden als Hebel zur Mobilisierung privater Finanzmittel von entscheidender Bedeutung sein.
Für die erfolgreiche Umsetzung der Investitionsstrategie für saubere Energie ist eine strategische Koordinierung der EU-Fonds und Fördermaßnahmen sowie gemeinsame Anstrengungen der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten, institutioneller Kapitalgeber und privater Finanzinstitute erforderlich. Die EIB-Gruppe ist ein wichtiger Partner bei der Umsetzung dieser Strategie und plant, die Ziele der Energiewende und der Strategie in den nächsten drei Jahren mit Mitteln in Höhe von insgesamt 75 Mrd. EUR zu unterstützen. Mit dem Programm „InvestEU“ wird die Finanzkraft der EIB-Gruppe und anderer Durchführungspartner bei risikoreichen Vorhaben verstärkt.
Die Strategie kann erst dann wirklich Ergebnisse erzielen, wenn sie vollständig und wirkungsvoll umgesetzt wird. Die Kommission wird die Umsetzung der Ziele der Strategie durch den Rat für Investitionen in die Energiewende, der eine strukturierte Partnerschaft mit der Investorengemeinschaft ermöglicht, vorantreiben und deren Fortschritte überwachen. Die erste Sitzung des Rates für Investitionen in die Energiewende wird von der Europäischen Kommission im 2. Quartal 2026 einberufen. Die Fortschritte werden auch im Rahmen der Taskforce für die Energieunion überwacht.
Der Investitionsbedarf ist enorm. Gleiches gilt jedoch auch für das private Kapital, das für die Energiewende mobilisiert werden könnte. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den Deal für eine saubere Industrie sowie den Aktionsplan für erschwingliche Energie umzusetzen, muss die EU das Investitionstempo beschleunigen.