EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 5.3.2026
COM(2026) 113 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030
{SWD(2026) 82 final}
1.Einleitung
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundwert der EU und ein gemeinsames Anliegen der Organe der Europäischen Union, der Regierungen sowie der Öffentlichkeit. Die EU hat erhebliche Fortschritte erzielt auf dem Weg zu einer Union der Gleichheit und ist weltweit eine Vorreiterin im Bereich der Frauenrechte. Die europäische Bevölkerung kann sich auf einige der weltweit fortschrittlichsten Rechtsvorschriften zum Schutz ihrer Rechte und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt stützen.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist unverzichtbar für die Verwirklichung der strategischen Ziele der EU, die die Wahrung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, die Förderung des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung von Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit umfassen. Gleiche Rechte und Chancen für Frauen und Männer in all ihrer Vielfalt sind von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der lebendigen Demokratie in Europa, die Stärkung der Repräsentativität, der institutionellen Legitimität und der demokratischen Entscheidungsprozesse. Durch Ungleichheit bleiben Talente ungenutzt, berufliche Laufbahnen werden behindert und die Produktivität verringert. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU könnte bis 2050 zu einem Anstieg des Pro-Kopf-BIP um 9,6 % und zur Schaffung von 10,5 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen führen.
Durch zunehmende Gegenreaktionen gegen die Gleichstellung der Geschlechter sind hart erkämpfte Fortschritte gefährdet, und das Ziel eines geschlechtergerechten Europas ist noch nicht erreicht. In diesem Zusammenhang bekräftigte die Kommission ihr entschiedenes Engagement für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in dem im März 2025 angenommenen
Fahrplan für die Frauenrechte
. Alle 27 Mitgliedstaaten, die Organe der EU sowie zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft und internationale Organisationen unterstützten die Ziele dieses Fahrplans.
Die vorliegende Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter baut auf den Errungenschaften der Vorgängerregelung auf, und mit ihr wird die langfristige Vision des Fahrplans für die Frauenrechte in die Tat umgesetzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die EU zur Verwirklichung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nummer 5 zur Geschlechtergleichstellung bis 2030, zu den erneuerten Zielen der Aktionsplattform von Peking und zu den Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau beiträgt. Zu diesem Zweck werden in dieser Strategie konkrete Maßnahmen für jeden der acht Grundsätze des Fahrplans für die Frauenrechte vorgeschlagen, wobei die Gleichstellung der Geschlechter sowohl innerhalb der EU als auch weltweit im Mittelpunkt des Handelns der EU steht. Im Rahmen der Strategie wird ein zweigleisiger Ansatz verfolgt, bei dem gezielte Maßnahmen mit systematischem Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen kombiniert werden.
Die Gleichstellung der Geschlechter kommt allen zugute: Es geht darum, das Potenzial von Frauen und Männern zum Wohl der gesamten Gesellschaft voll auszuschöpfen. Mit dieser Strategie soll die Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in all ihrer Vielfalt erreicht werden. Die entscheidende Rolle von Männern und Jungen als Akteure und Begünstigte der Gleichstellung der Geschlechter wird anerkannt. Es wird ein intersektioneller Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter verfolgt, indem berücksichtigt wird, dass sich das biologische und soziale Geschlecht mit anderen Diskriminierungsmerkmalen überschneiden, was zu besonderen Ungleichheiten und einzigartigen Diskriminierungserfahrungen führt.
Diese Strategie wird zusammen mit anderen Strategien der Union der Gleichheit umgesetzt, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Menschen ihren Lebensweg frei wählen, sich entfalten und eine Führungsrolle übernehmen können, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihrem Alter oder ihrer sexuellen Ausrichtung. Diese Strategie war das Ergebnis eines inklusiven Konsultationsprozesses, an dem Bürgerinnen und Bürger, Mitgliedstaaten, Organe der Europäischen Union, Sozialpartner, Gleichstellungsstellen sowie internationale Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt waren. Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament forderten die Kommission auf, eine Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2026-2030 vorzulegen.
2.Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Frauenrechte
Grundsatz 1 des Fahrplans: Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt – Recht auf Sicherheit und Würde
Geschlechtsspezifische Gewalt stellt nicht nur eine Verletzung der Grundrechte dar, sondern ist auch eine ernsthafte Bedrohung für die gemeinsame Sicherheit der EU, da dadurch die Sicherheit, Würde und Gleichheit der einzelnen Menschen und der Gemeinschaften untergraben wird. Jede dritte Frau in der EU ist im Laufe ihres Lebens Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden. Häusliche Gewalt ist eine weitverbreitete Form der geschlechtsspezifischen Gewalt, und jede fünfte Frau in der EU hat körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner, einen Verwandten oder ein anderes Mitglied ihres Haushalts erfahren. Allzu oft führt häusliche Gewalt zur extremsten Form der Gewalt gegen Frauen: dem Femizid, durch den in der EU jede Woche 18 Frauen ums Leben kommen. Viele Kinder leiden ebenfalls unter geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, sei es als direkte Opfer oder als Zeugen. Die Auseinandersetzung mit Einstellungen und Verhaltensweisen ist unerlässlich, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern, und die Einbeziehung von Männern und Jungen ist dabei von wesentlicher Bedeutung.
Geschlechtsspezifische Cybergewalt stellt eine schnell zunehmende Bedrohung für Frauen und Mädchen dar, insbesondere aufgrund der raschen Verbreitung von nicht einvernehmlichen intimen Inhalten im Internet, der Schwierigkeiten, solche illegalen Inhalte entfernen zu lassen, und hasserfüllten und Gewalt beinhaltenden Drohungen online. Aus einigen Studien geht hervor, dass 98 % aller Deepfakes im Internet pornografischer Natur sind und in 99 % davon Frauen dargestellt werden. Dies schadet der Integrität von Frauen und zwingt viele dazu, sich aus dem Online-Umfeld, aus Online-Debatten und der digitalen Wirtschaft zurückzuziehen, wodurch die Demokratie und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährdet werden. Die Kommission wird der Rolle der künstlichen Intelligenz bei der Erstellung und Verbreitung sexuell expliziter, schädlicher Deepfakes und Deepnudes besondere Aufmerksamkeit widmen.
Die
Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
ist das wichtigste Instrument der EU zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Mit der Richtlinie wird ein solider Rechtsrahmen für die Verhütung von Gewalt und den Schutz der Opfer in der gesamten EU bereitgestellt. Darin werden die Straftatbestände der weiblichen Genitalverstümmelung, der Zwangsheirat und verschiedener Formen geschlechtsspezifischer Cybergewalt unter Strafe gestellt. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei der möglichst raschen Umsetzung der Richtlinie (Frist: 14. Juni 2027) und der anschließenden effektiven Anwendung unterstützen, unter anderem durch die Organisation von Workshops zur Anwendung der Richtlinie und Maßnahmen zum bilateralen Austausch. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Bestimmungen zu Straftaten im Zusammenhang mit Cybergewalt, der Entfernung illegaler Inhalte, zugänglichen Online-Meldekanälen und spezialisierten Diensten für Opfer von Cyberstraftaten.
Die Kommission wird nationale Reformen unterstützen, mit denen Definitionen von Vergewaltigung auf der Grundlage des Begriffs des Einverständnisses eingeführt werden. Aufbauend auf ihrem Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2022, der eine EU-weite Definition von Vergewaltigung enthielt, wird die Kommission ihre Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU aktualisieren, um weitere Maßnahmen, einschließlich legislativer Maßnahmen, zu ermitteln, mit denen sichergestellt wird, dass Sex ohne Einverständnis in der gesamten EU als Vergewaltigung definiert wird. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten – gegebenenfalls durch die Bereitstellung von Leitlinien – auch bei der Umsetzung von Artikel 35 der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unterstützen, wonach sie Aufklärungsmaterial bereitstellen und verbreiten müssen, um das Bewusstsein dafür zu fördern, dass das Einverständnis freiwillig als Ergebnis des freien Willens einer Person, des gegenseitigen Respekts sowie des Rechts auf sexuelle Unversehrtheit und körperliche Autonomie erteilt werden muss.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Aktionspläne für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützen, die bis Juni 2029 vorliegen müssen. Die Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und der nationalen Aktionspläne wird durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt, unter anderem durch das
Programm für gegenseitiges Lernen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter
und das Netz zur Verhütung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Darüber hinaus wird durch die Opferschutzrichtlinie sichergestellt, dass Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt einen besseren Zugang zu integrierten Unterstützungsdiensten und Prozesskostenhilfe erhalten, die Anzeige von Straftaten erleichtert wird, ihre personenbezogenen Daten besser geschützt und die Schutzmaßnahmen verstärkt werden.
Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Femizid. Der Ausbau ihrer Kapazitäten, Risiken frühzeitig zu erkennen und einzugreifen, ist entscheidend, um die Sicherheit der Opfer sicherzustellen und Straffreiheit zu beenden. Die Kommission wird daher an der Ausarbeitung von Leitlinien für die Verhütung, Aufdeckung, effiziente Bearbeitung und strafrechtliche Verfolgung von Fällen von Gewalt gegen Frauen mitwirken und auf diese Weise Synergien mit den Netzen, Aktivitäten und Fachkenntnissen der EU-Agenturen, insbesondere Europol, Eurojust und CEPOL, schaffen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird die Kommission prüfen, wie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden erleichtert werden kann, die insbesondere für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Cybergewalt erforderlich ist, an der häufig Täter, Opfer, Plattformen und Server, die sich in verschiedenen gerichtlichen Zuständigkeiten befinden, beteiligt sind. Dies ist unerlässlich, um zu verhindern, dass Täter Lücken in der gerichtlichen Zuständigkeit ausnutzen und sich ihrer strafrechtlichen Verantwortung entziehen, sodass den Opfern kein wirksamer Schutz oder Rechtsbehelf zur Verfügung steht.
Im
Gesetz über digitale Dienste
wird geschlechtsspezifische Gewalt als systemisches Risiko anerkannt, das Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen bewerten und mindern müssen. In diesem Zusammenhang untersucht die Kommission beispielsweise, ob der Anbieter von X die Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte wie manipulierter sexuell expliziter Bilder im Zusammenhang mit der Einführung von Grok-KI-Funktionen ordnungsgemäß bewertet und gemindert hat. Die Kommission führt außerdem laufende Untersuchungen gegen die Anbieter von vier Online-Plattformen durch, die pornografische Inhalte verbreiten, um darauf hinzuwirken, dass Minderjährige keinen Zugang zu solchen Inhalten haben. Die Kommission wird weiterhin dafür sorgen, dass diese Fälle streng verfolgt und die Rechtsvorschriften insgesamt konsequent durchgesetzt werden.
Zu diesem Zweck wird die Kommission auch ihre Arbeiten zur Risikoüberwachung und Beweiserhebung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste fortsetzen, unter anderem durch spezielle Studien zur Unterstützung der Bewertung systemischer Risiken im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt. Parallel dazu wird die Kommission einen strukturierten Regulierungsdialog mit sehr großen Online-Plattformen führen, um die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern. Auf der Grundlage einer Risikoanalyse und in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden wird die Kommission alle verfügbaren Instrumente einsetzen, um die wirksame Minderung der Risiken geschlechtsspezifischer Gewalt sicherzustellen, einschließlich der Herausgabe von Leitlinien für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen, sofern dies erforderlich ist. Solche Leitlinien sind im Gesetz über digitale Dienste vorgesehen und wurden erarbeitet, damit in ihrem Rahmen bewährte Verfahren aufgezeigt und mögliche Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Risiken – in diesem Fall solche im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt – empfohlen werden können. Mithilfe dieser Leitlinien kann die Kommission festlegen, welche Maßnahmen die Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen ihrer Ansicht nach ergreifen sollten, um ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste nachzukommen.
Ebenso wird die Kommission die Umsetzung der im Gesetz über digitale Dienste vorgesehenen
Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen
aus dem Jahr 2025 weiterverfolgen, in denen die Kommission die Maßnahmen erläutert, die Anbieter von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, ergreifen sollten, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige auf ihren Diensten sicherzustellen, einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung der unerwünschten Verbreitung von sexualisierten oder intimen Inhalten von Kindern. Die Kommission hat Auskunftsersuchen gestellt und wird weiterhin mit mehreren Anbietern sehr großer Online-Plattformen zusammenarbeiten, um zu ermitteln, wie diese die Risiken des Herunterladens illegaler oder schädlicher Apps, einschließlich sogenannter „Nudify“-Apps, durch die Nutzerinnen und Nutzer bewältigen.
Die Kommission wird außerdem darauf hinwirken, die Möglichkeiten für vertrauenswürdige Hinweisgeber in Bezug auf geschlechtsspezifische Cybergewalt auszubauen, um sicherzustellen, dass mehr solcher Inhalte an die Anbieter von Online-Plattformen gemeldet werden. Sie wird Leitlinien zu vertrauenswürdigen Hinweisgebern herausgeben, um deren Rolle bei der Bekämpfung illegaler Inhalte, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, zu verdeutlichen. Diese Leitlinien werden auch dazu beitragen, die Pflichten der Anbieter von Online-Plattformen in Bezug auf Meldungen vertrauenswürdiger Hinweisgeber zu präzisieren.
Ein weiterer Schwerpunktbereich ist der Schutz von Kindern, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind. Die Kommission wird für die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Opfern im Kindesalter sorgen. Diese Bestrebungen werden durch einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern vor Kriminalität verstärkt, der auch dazu beitragen wird, die Gewalt gegen Mädchen zu bekämpfen und das digitale Umfeld für sie sicherer zu machen. Die Kommission hat außerdem ihren
Aktionsplan gegen Cybermobbing
vorgestellt, in dem sie darauf hinweist, dass Frauen und Mädchen in unverhältnismäßig hohem Maße von Cybermobbing betroffen sind, und die Mitgliedstaaten auffordert, umfassende nationale Maßnahmen gegen Cybermobbing einzuführen.
Die meisten Opfer von Menschenhandel sind Frauen und Mädchen, die hauptsächlich zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verschleppt werden. Die geänderte
Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels
umfasst einen geschlechtersensiblen Ansatz und eine verstärkte Reaktion. Im Jahr 2026 wird die Kommission eine neue Strategie vorlegen, in deren Rahmen die neuen Herausforderungen und Bedürfnisse bei der Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und dem Schutz seiner Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern, angegangen werden sollen.
Aussagekräftige Daten sind für eine wirksame Bekämpfung aller Aspekte geschlechtsspezifischer Gewalt von grundlegender Bedeutung. Die Kommission wird eine zweite, erweiterte Runde der EU-weiten Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt finanzieren, die sich auch auf neue Formen von Cybergewalt erstreckt und von Eurostat durchgeführt wird. Die Kommission und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) werden die Mitgliedstaaten zudem dabei unterstützen, die Erhebung von Verwaltungsdaten über geschlechtsspezifische Gewalt zu verbessern.
Die Kommission wird weiterhin Mittel zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Rahmen des Aktionsbereichs „Daphne“ des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) mit einem Budget von 200 Mio. EUR für den Zeitraum 2021-2027 bereitstellen. Die Kommission beabsichtigt, dies im Rahmen des
vorgeschlagenen Programms AgoraEU
im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 fortzusetzen, wobei die interinstitutionellen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Außerdem wird die Kommission die langfristige Auswirkung der Projekte unterstützen, indem sie die Sichtbarkeit ihrer Ergebnisse und den Austausch zwischen den Projektpartnern fördert sowie Maßnahmen für eine Ausweitung der Aktivitäten ermittelt.
All diese Anstrengungen werden zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) beitragen, dem die EU im Jahr 2023 beigetreten ist. Es ist von entscheidender Bedeutung, auf die Umsetzung des Übereinkommens hinzuwirken, unter anderem durch Folgemaßnahmen zum Basisbewertungsbericht 2027 der unabhängigen Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und durch die Umsetzung der nachfolgenden Empfehlungen. Die Kommission wiederholt ferner ihre Aufforderung an alle Mitgliedstaaten, das Übereinkommen von Istanbul als wichtigsten internationalen Rahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu ratifizieren und vollständig umzusetzen.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
üUnterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Überwachung der nationalen Pläne und Ausarbeitung von Leitlinien für Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften, auch im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (2026-2030)
üAktualisierung der Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen für Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Vergewaltigung in der gesamten EU auf der Grundlage des Begriffs des Einverständnisses im Hinblick auf die Festlegung weiterer EU-Maßnahmen (2027)
üFortsetzung eines strukturierten Regulierungsdialogs mit sehr großen Online-Plattformen über geschlechtsspezifische Cybergewalt und Unterstützung beim Aufbau der Möglichkeiten für vertrauenswürdige Hinweisgeber
üUnterstützung bei der Durchführung der nächsten EU-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt (2027-2028) und der Erhebung von Verwaltungsdaten (2026-2030)
***
Grundsatz 2 des Fahrplans: Höchste Standards für die körperliche und geistige Gesundheit
Geschlechtsspezifische Ungleichheiten haben erhebliche Auswirkungen auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Frauen sind beim Zugang zur Gesundheitsversorgung von einer Reihe geschlechtsspezifischer Hindernisse betroffen und leiden unter einem Mangel an geschlechtersensibler medizinischer Forschung, Diagnostik und Behandlung. So fehlt beispielsweise das Bewusstsein dafür, dass sich die Risiken und Symptome einiger Krankheiten, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zwischen Männern und Frauen unterscheiden. Außerdem fehlt dieses Thema häufig in den Lehrplänen der medizinischen Ausbildung. Geschlechtsspezifische Normen, die mit traditioneller Männlichkeit verbunden sind, können sich auch in negativer Weise auf die Gesundheit von Männern und Jungen auswirken, unter anderem indem dadurch die Inanspruchnahme von Hilfe erschwert und die Bereitschaft zu schädlichen Verhaltensweisen erhöht wird. Darüber hinaus werden durch sich überschneidende Ungleichheiten die Hindernisse für den Zugang zur Gesundheitsversorgung verstärkt und können zu Diskriminierung bei der Behandlung führen, z. B. für Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, Frauen in finanziell prekären Situationen, LBTIQ+-Frauen, Roma-Frauen oder Frauen in ländlichen und abgelegenen Gebieten.
Um die Gesundheit von Frauen zu fördern, muss die Ausbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe verbessert werden. Geschlechtsspezifische Inhalte in Lehrplänen für medizinische, pflegerische und andere Gesundheitsberufe während des gesamten Ausbildungs- und Berufslebens können darauf hinwirken, dass Angehörige der Gesundheitsberufe bessere Kenntnisse darüber erlangen, wie verschiedene Krankheiten bei Frauen auftreten, wie geschlechtsspezifische Risikofaktoren die Behandlungsergebnisse beeinflussen und wie strukturelle Vorbehalte zu Fehldiagnosen und verzögerter Behandlung beitragen.
Es bestehen nach wie vor Herausforderungen bei der Förderung des Zugangs von Frauen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten. Der Zugang zu Verhütungsmitteln ist in der EU nach wie vor uneinheitlich, und alternative Verhütungsmethoden für Männer sind noch nicht ausreichend entwickelt. Außerdem stehen zu vielen Frauen und Mädchen keine erschwinglichen Menstruationsprodukte zur Verfügung. Gesundheitliche Aspekte und Erkrankungen von Frauen wie Menstruation, Menopause, Endometriose und postnatale Depression werden in der medizinischen Forschung und Behandlung nicht ausreichend berücksichtigt.
Im
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020 und Horizont Europa)
hat die Kommission die Geschlechterperspektive in der medizinischen Forschung durchgängig berücksichtigt und gezielte Mittel für frauenspezifische Gesundheitsthemen wie Endometriose und polyzystisches Ovarialsyndrom bereitgestellt. Zudem hat sie veranlasst, die Geschlechterperspektive in
Europas Plan gegen den Krebs
und in das
Gesundheitspaket
, darunter auch in den
Safe Hearts Plan
, einzubeziehen.
Die Kommission wird gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine neue Initiative starten, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung von Frauen, auch für jene mit Behinderungen, zu erkunden. Im Rahmen des Projekts werden der Austausch bewährter Verfahren zur Verbesserung der Überwachung und Analyse geschlechtsspezifischer Ungleichheiten ermöglicht, politische Entscheidungsträgerinnen und -träger bei der Festlegung von Prioritäten unterstützt und evidenzbasierte Lösungen für die Gesundheit von Frauen angeboten. Die Ergebnisse können dazu beitragen, Gender Mainstreaming in allen gesundheitsbezogenen Initiativen, einschließlich der von der EU finanzierten Gesundheitsforschung, zu stärken.
Die Kommission wird auch eine Studie über die makro- und mikroökonomischen und gesellschaftlichen Vorteile finanzieren, die sich aus der Beseitigung des Gesundheitsgefälles bei Frauen im Zusammenhang mit bestimmten Beschwerden wie der Menopause ergeben. Um sicherzustellen, dass Arzneimittel für alle Menschen sicher und wirksam sind, wird die Kommission gemeinsam mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Durchführbarkeit der Entwicklung einer systematischen geschlechtersensiblen Prüfung im Produktlebenszyklus der Humanmedizin, einschließlich Forschung und Entwicklung, untersuchen. Dies wird auf der Arbeit an geschlechtersensiblen klinischen Prüfungen im Rahmen der Initiative zur Beschleunigung klinischer Prüfungen in der EU aufbauen, da durch das EU-Arzneimittelrecht, einschließlich der
Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel
, sichergestellt wird, dass nur Arzneimittel, die die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit erfüllen, für alle Patientinnen und Patienten zugelassen werden. Ferner muss bei der vorgeschlagenen Überarbeitung der Verordnung über klinische Prüfungen im Rahmen des
Biotech-Rechtsakts der EU
beachtet werden, wie sichergestellt werden kann, dass bei den Prüfungen die Vielfalt der Bevölkerung berücksichtigt und die Behandlungen für gefährdete Gruppen verbessert werden. Außerdem werden Frauen, die schwanger werden oder beginnen zu stillen, nicht automatisch von der Teilnahme an einer Prüfung ausgeschlossen. Die Kommission wird auch einen geschlechtergerechten Ansatz verfolgen, wenn es darum geht, den Zugang und die Verfügbarkeit von medizinischen Gegenmaßnahmen wie Impfstoffen, Therapeutika, Diagnostika und persönlicher Schutzausrüstung sicherzustellen.
Unter uneingeschränkter Achtung der Verträge und insbesondere der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik, einschließlich bioethischer Fragen, und für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung beabsichtigt die Kommission, eine Bestandsaufnahme der Verfahren und internationalen Rahmen in diesem Bereich vorzunehmen, um die Gesundheit von Frauen zu schützen, indem sie die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang von Frauen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten unterstützt und ergänzt. Sie plant zudem die Entwicklung eines Rahmens und einer Methodik für die systematische Datenerhebung, um die Evidenzbasis im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte zu verbessern. Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, Initiativen zu unterstützen, die darauf abzielen, den Zugang zu Verhütungsmitteln in der EU zu verbessern, um so die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zu erhöhen.
Ferner legte die Kommission im Februar 2026 ihre
Antwort
auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „My Voice My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen“ vor. In der Antwort wird zur Kenntnis genommen, dass unsichere Abtreibungen eine Angelegenheit der öffentlichen Gesundheit sind, und es wird betont, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie dies wünschen, den Europäischen Sozialfonds+ nutzen können, um den gleichberechtigten Zugang zu rechtmäßig verfügbaren und erschwinglichen sicheren Abtreibungsdienstleistungen zu verbessern.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
üEinleitung einer neuen Initiative zur Gesundheit von Frauen gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (2026)
üEinleitung einer Studie über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile, die sich aus der Beseitigung des Gesundheitsgefälles bei Frauen im Zusammenhang mit bestimmten Beschwerden, wie etwa der Menopause, ergeben (2028)
üUnterstützung der gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte durch eine Bestandsaufnahme der Verfahren und internationalen Rahmen (2028)
üUmsetzung der Antwort der Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative „My Voice My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen“ (2026-2027)
***
Grundsatz 3 des Fahrplans: Lohngleichheit, Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und finanzielle Unabhängigkeit
Frauen verdienen in der EU immer noch durchschnittlich 12 % weniger pro Stunde als Männer, was die anhaltenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt verdeutlicht. Um hier Abhilfe zu schaffen, müssen Ungerechtigkeiten beseitigt und die EU-Verträge und die Charta der Grundrechte umgesetzt werden, damit das wirtschaftliche Potenzial einer verbesserten Gleichstellung der Geschlechter erschlossen werden kann
Die
Entgelttransparenz-Richtlinie
ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung und der Unterbewertung der von Frauen dominierten Berufe, die die grundlegenden Ursachen des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles sind. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei der wirksamen und rechtzeitigen Umsetzung dieser Richtlinie unterstützen. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen wird sie im Jahr 2026 ein Instrumentarium zur geschlechtsneutralen Bewertung und Einstufung von Arbeitsplätzen veröffentlichen. Das Instrumentarium wird maßgeschneiderte Instrumente umfassen, die kleinen und mittleren Unternehmen bei der internen Durchführung dieser Prozesse helfen, ohne dass sie externe Beratung in Anspruch nehmen müssen. Außerdem wird die Kommission zusätzliche Mittel bereitstellen, um die Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen, und einen Workshop zur Frage der Umsetzung der Richtlinie für die Sozialpartner organisieren.
Zudem wird in der Entgelttransparenz-Richtlinie auf die Bestimmungen der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
von 2014 verwiesen und die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Wirtschaftsteilnehmer bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen ihren Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts nachkommen.
Frauen in der gesamten EU haben zudem Schwierigkeiten beim Zugang zu Investitionen, wodurch von Frauen geführte Unternehmen erheblich behindert werden. Von 100 EUR Risikokapitalinvestitionen gehen weniger als 3 EUR an von Frauen geführte Teams und nur 15 EUR an gemischtgeschlechtliche Teams. Die Beseitigung dieser geschlechtsspezifischen Investitionslücke ist für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung. Überdies ist die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Finanzkompetenz wichtig für die Förderung des Unternehmertums und der Investitionstätigkeit von Frauen sowie für die Stärkung der Rolle von Frauen bei finanziellen Entscheidungen.
Gleichstellungsorientierte Finanzierungsziele in Durchführungsvereinbarungen für EU-Investitionsfinanzierung spielen eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln. Aufbauend auf den Erfahrungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) – einem Durchführungspartner im Rahmen von InvestEU, der das derzeitige Ziel einer gleichstellungsorientierten Finanzierung von 25 % weit übertroffen hat – wird die Kommission vorschlagen, die gleichstellungsorientierten Ziele im Rahmen künftiger Finanzierungsprogramme weiter auszuweiten. In Zusammenarbeit mit der EIB-Gruppe wird die Kommission weitere Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmerinnen in der EU zu verbessern und den Frauenanteil im Finanzsektor zu erhöhen (z. B. durch das
Gender Finance Lab
). Mit künftigen Programmen wie dem
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit
(die interinstitutionellen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen) könnte auch die von Frauen geführte Unternehmensentwicklung unterstützt und das Unternehmertum von Frauen gefördert werden. Darüber hinaus wird die Umsetzung der
Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz
darauf abzielen, den geschlechtergerechten Ansatz zu verstärken. Im Rahmen der
Initiative „Architektur für interaktive Problemlösung durch Zusammenwirken von Daten- und Wissensbasen“ (ESTEAM)
, mit der die digitalen und unternehmerischen Kompetenzen von Frauen und Mädchen verbessert werden sollen, werden bis 2028 etwa 10 000 Mädchen und Frauen ausgebildet.
Ferner wird die Kommission einen Bericht über die Umsetzung der
Richtlinie 2004/113/EU
zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen veröffentlichen und einen Stresstest bezüglich der
Richtlinie 2010/41/EU
zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, durchführen. Ziel ist es, zu ermitteln, warum die Richtlinien derzeit nicht ausreichend genutzt werden, obwohl in beiden Bereichen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter bestehen. Damit wird eine umfassende Faktengrundlage für künftige Maßnahmen zur Beseitigung von Lücken im Anwendungsbereich und bei der Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften geschaffen.
Frauen, insbesondere Frauen in Situationen besonderer Schutzbedürftigkeit, sind in der gesamten EU einem erhöhten Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. So haben beispielsweise Alleinerziehende, überwiegend Frauen, finanzielle Schwierigkeiten und sind doppelt so häufig von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht wie die allgemeine Bevölkerung. In der
Empfehlung des Rates für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion
werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass auf Antrag die Mindestsicherung auch einzelnen Haushaltsmitgliedern gewährt werden kann. Durch solche individuellen Leistungen können die Gleichstellung der Geschlechter, die Einkommenssicherheit und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen gefördert werden. Mit Blick auf die Zukunft beabsichtigt die Kommission, eine deutliche Geschlechterperspektive in die erste EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut aufzunehmen.
Im Einklang mit dem
Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum
wird die Kommission eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt vorschlagen, um die Erhebung inklusiver Daten zu fördern und schutzbedürftige Personen in prekären Wohnverhältnissen zu unterstützen, darunter Alleinerziehende (mehrheitlich Frauen), ältere Menschen (Frauen leben länger) und Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Kommission wird auch eine Studie über Ungleichheit und Diskriminierung im Wohnungswesen veröffentlichen und dabei einen intersektionalen Ansatz berücksichtigen.
Viele Frauen in der EU sind von Armut im Zusammenhang mit Menstruation und Menopause betroffen. Obwohl ermäßigte Mehrwertsteuersätze nicht auf einkommensschwache Gruppen (oder andere bestimmte Gruppen) ausgerichtet werden können, wurde durch die Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie im Jahr 2022 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, einen ermäßigten Satz oder einen Satz von 0 % auf Hygieneartikel für Frauen anzuwenden. Andere mögliche Maßnahmen, die besser auf Bedürftige ausgerichtet werden können, sind unter anderem die kostenlose Bereitstellung von Menstruationsprodukten oder die Organisation der kostenlosen Verteilung an bestimmte Gruppen. Die Kommission wird einen Austausch bewährter Verfahren über Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Armut im Zusammenhang mit Menstruation und Menopause auf nationaler Ebene organisieren.
Das geschlechtsspezifische Rentengefälle liegt in der EU nach wie vor bei 25 %, was dazu beiträgt, dass ältere Frauen einem größeren Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind als ältere Männer. In der Strategie für Generationengerechtigkeit wird hervorgehoben, wie durch die Ungleichheiten bei Beschäftigung, Entlohnung und Betreuungspflichten die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen bei der Einkommenssicherheit und den Renten im späteren Leben vergrößert werden. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Ursachen des geschlechtsspezifischen Rentengefälles, einschließlich Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, Teilzeitbeschäftigung und unzureichender Ersparnisse, anzugehen und die Gestaltung des Rentensystems anzupassen, um das Gefälle zu beseitigen. Zu diesem Zweck wird die Kommission untersuchen, wie die Arbeitsmarktergebnisse und die einschlägigen Merkmale des Rentensystems, die das geschlechtsspezifische Rentengefälle bedingen, angegangen werden können, und sie wird eine Bestandsaufnahme über den Austausch bewährter Verfahren zur Beseitigung des Gefälles erstellen und den Austausch unterstützen. Die Kommission wird die Überwachung des Rentengefälles und seiner Ursachen im Rahmen des
sozialpolitischen Scoreboards
intensivieren und Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters vorlegen. Außerdem wird der Grundsatz der Chancengleichheit von Frauen und Männern beim Erwerb von Rentenansprüchen im Rahmen der
europäischen Säule sozialer Rechte
umgesetzt. Die Kommission wird im Jahr 2027 im Bericht über einen angemessenen Sozialschutz im Alter auch eine Analyse der Situation älterer Frauen und des geschlechtsspezifischen Gefälles bei Rentenleistungen und Armut vorlegen.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
üVeröffentlichung eines Instrumentariums zur geschlechtsneutralen Bewertung und Einstufung von Arbeitsplätzen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Sozialpartner bei der Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie (2026)
üVeröffentlichung eines Berichts über die Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (2029) und Durchführung eines Stresstests bezüglich der Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben (2028)
üErstellung einer Bestandsaufnahme über den Austausch bewährter Verfahren zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles und Unterstützung des Austauschs sowie Untersuchung von Möglichkeiten zur Beseitigung der Ursachen dieses Gefälles (2026-2030)
***
Grundsatz 4 des Fahrplans: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Gleichstellung der Geschlechter bei Pflege- und Betreuungsaufgaben
Vielen Frauen fällt es schwer, ihr Berufs- und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen, da sie nach wie vor den größeren Teil der unbezahlten Betreuungs- und Haushaltsaufgaben wahrnehmen. Mehr als doppelt so viele Frauen (41 %) wie Männer (20 %) in der EU wenden mehr als 35 Stunden pro Woche für die Kinderbetreuung auf. Betreuungs- und Pflegeaufgaben sind einer der Hauptgründe, warum Frauen in Teilzeit arbeiten oder nicht erwerbstätig sind. Eine stärkere Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen und flexiblen Arbeitsregelungen durch Väter und männliche pflegende/betreuende Angehörige ist von entscheidender Bedeutung, um dieses geschlechtsspezifische Gefälle bei Pflege- und Betreuungsaufgaben zu beseitigen, und wird dazu beitragen, dass Männer ihre Rechte besser wahrnehmen können. Darüber hinaus haben viele Familien trotz erheblicher Investitionen im Rahmen der
Aufbau- und Resilienzfazilität
in den Auf- und Ausbau von Kinderbetreuungsleistungen immer noch keinen Zugang zu hochwertiger und erschwinglicher frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung oder zu Langzeitpflegediensten, wodurch die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt behindert wird. Im Pflege- und Betreuungssektor selbst herrscht eine starke geschlechtsspezifische Segregation mit strukturell niedrigen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen, die geschlechtergerechte Maßnahmen erfordern.
In der
Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung
ist ein Rahmen für hochwertige, erschwingliche und zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste festgelegt, und dadurch wird die Situation sowohl für Pflege- und Betreuungspersonen als auch für Pflege- und Betreuungsbedürftige verbessert. Mit der
Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
wird ein solider Rechtsrahmen geschaffen, um die Verfügbarkeit flexibler Arbeitsregelungen und angemessener bezahlter Urlaubsansprüche aus familiären Gründen für Eltern und pflegende/betreuende Angehörige sicherzustellen und Väter zu ermutigen, Vaterschaftsurlaub und Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch zu nehmen. In dem Vorschlag für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten Unterstützungsleistungen für Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe bereitstellen, damit Landwirtinnen und Landwirte Elternurlaub und Urlaub für die Pflege von Familienangehörigen in Anspruch nehmen können. Mit der
Empfehlung des Rates zu den Barcelona-Zielen für 2030
haben sich die Mitgliedstaaten zu Zielen für die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie zu Standards für Qualität und Erschwinglichkeit verpflichtet. In ähnlicher Weise haben sich die Mitgliedstaaten mit der
Empfehlung des Rates über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege
verpflichtet, die Dienstleistungen zu verbessern und die Herausforderungen für die Arbeitskräfte anzugehen.
Die Kommission wird die Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch alle Mitgliedstaaten bewerten und bis 2028 darüber Bericht erstatten. Diesem Bericht werden zwei Studien über den Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen für Selbstständige sowie über die Wechselwirkungen zwischen dem in der Richtlinie vorgesehenen Urlaub und anderen Arten von Urlaub aus familiären Gründen beigefügt. Die Kommission wird sich auch mit hartnäckigen Stereotypen befassen, die dazu führen, dass Männer Urlaub nicht in Anspruch nehmen, und die Überwachung der Inanspruchnahme von Urlaub durch Männer unterstützen, indem sie die Mitgliedstaaten auffordert, den Rahmen der Indikatoren für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben anzunehmen, der gemeinsam in den beratenden Ausschüssen des Rates (Beschäftigung und Soziales) ausgearbeitet wurde. Parallel dazu wird die Kommission Berichte über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu den Barcelona-Zielen und über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Langzeitpflege vorlegen. Außerdem wird sich das EU-Demografieforum mit den Aspekten der Gleichstellung der Geschlechter im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung befassen und sich dabei auf Daten aus dem Demografiebericht stützen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt nach wie vor den Arbeitsbedingungen im Pflege- und Betreuungssektor. Dieser von Frauen dominierte Sektor ist gekennzeichnet durch niedrige Löhne, eine höhere Prävalenz prekärer Arbeitsverträge als in anderen Sektoren, unzureichende Arbeitszeitregelungen, fehlende Tarifvereinbarungen und mangelnden Zugang zu Aus- und Weiterbildung. Auf europäischer Ebene wurde ein Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog eingerichtet, um den sozialen Dialog in diesem Sektor zu unterstützen. Besonders gefährdet sind Hausangestellte, die häufig einen Migrationshintergrund haben. Die Kommission fordert daher die Mitgliedstaaten auf, das
IAO-Übereinkommen Nr. 189
über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte zu ratifizieren und umzusetzen.
Um die im Rahmen der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung erzielten Fortschritte zu überprüfen, wird die Kommission einen Umsetzungsdialog zum Thema Pflege und Betreuung durchführen. Im Rahmen dieses Dialogs werden die Fortschritte bei der Bereitstellung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, Langzeitpflegediensten, gerechten Arbeitsbedingungen und Ausbildung im Pflege- und Betreuungssektor überprüft. Der Dialog wird in den Europäischen Deal für Pflege und Betreuung einfließen, der eine starke Geschlechterperspektive beinhalten wird. Darin wird ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Herausforderungen für den Pflege- und Betreuungssektor und der Arbeitskräfte festgelegt. Dazu gehören die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklung von Pflegekräften sowie die Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Qualität der Pflege. Im Deal für Pflege und Betreuung wird auch eine gleichberechtigte Beteiligung von Männern und Frauen an der formellen und informellen Pflege und Betreuung gefördert, und es werden Investitionen in die Pflege und Betreuung sowie die Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung und verschiedene Geschäftsmodelle ergeben, untersucht, um eine faire Beschäftigung und eine hochwertige Pflege und Betreuung zu fördern.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
üVeröffentlichung eines Berichts über die Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (2028)
üVeröffentlichung von Berichten über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und der Empfehlung des Rates zur Langzeitpflege (2027)
üVorlage eines umfassenden Europäischen Deals für Pflege und Betreuung (2027)
***
Grundsatz 5 des Fahrplans: Gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und angemessene Arbeitsbedingungen
Das EU-Kernziel für 2030 im Bereich Beschäftigung sieht eine Halbierung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles vor. Dennoch ist die Beschäftigungsquote von Frauen nach wie vor 10 Prozentpunkte niedriger als die von Männern. Allein dieses Gefälle führte Schätzungen zufolge zu einem Verlust von 390 Mrd. EUR für die EU-Wirtschaft im Jahr 2023. Das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle ist auf verschiedene Hindernisse und Anreizstrukturen zurückzuführen, z. B. in den nationalen Steuersystemen, auf fehlende flexible Arbeitsregelungen und ungleiche Entlohnung. Aufgrund von Geschlechterstereotypen werden viele Frauen und Männer daran gehindert, ihre beruflichen Ziele zu verfolgen, und es kommt zu von Männern und Frauen dominierten Bereichen. Besonders ausgeprägt ist das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle bei Müttern, Migrantinnen und Roma-Frauen, Frauen mit Behinderungen sowie Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Kommission wird die geschlechtsspezifische und intersektionelle Perspektive bei Maßnahmen im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte stärken, auch um die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Sie wird auch weiterhin Vielfalt und Inklusion durch die
EU-Plattform der Chartas der Vielfalt
fördern, den Dialog erleichtern und Leitlinien bereitstellen, unter anderem zu inklusiven Einstellungspraktiken.
Der Aufstieg von Frauen in die oberen Führungsebenen wird durch Geschlechterstereotypen, Diskriminierung, Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit (im Zusammenhang mit Pflege- und Betreuungsaufgaben) und fehlende flexible Arbeitsregelungen behindert. Die
Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen
ist ein wichtiger Rechtsrahmen für die Beseitigung der unausgewogenen Verhältnisse der Geschlechter in der Unternehmensführung. Im Jahr 2026 wird die Kommission über die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen berichten, die gleichermaßen wirksam sind und es ermöglichen, die Anwendung des in der Richtlinie festgelegten leistungsbasierten Auswahlverfahrens auszusetzen. Die Kommission wird bis 2029 eine umfassende Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der Richtlinie vorlegen. Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und bei der Teilhabe ist auch in der öffentlichen Verwaltung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Politikgestaltung die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt. Innerhalb ihrer eigenen Organisation hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um Geschlechterparität in Führungspositionen zu erreichen, was dazu geführt hat, dass 49 % der Führungspositionen mit Frauen besetzt sind, gegenüber 40 % im Jahr 2019. Dieser Erfolg wird durch gezielte Maßnahmen aufrechterhalten werden, da die Konsolidierung der Fortschritte nach wie vor eine politische Priorität ist.
Frauen sind in verschiedenen Branchen und bei verschiedenen Arten von Tätigkeiten auch arbeitsplatzspezifischen Risiken ausgesetzt, unter anderem Frauen, die ihre Arbeit an mobilen und saisonalen Arbeitsplätzen verrichten. Jede dritte Frau in der EU hat am Arbeitsplatz sexuelle Belästigung erfahren, wobei dieser Anteil bei Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren sogar 41,6 % beträgt. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nach den EU-Rechtsvorschriften verboten, aber es fehlt an speziellen Mechanismen zur Prävention, Meldung und Unterstützung der Opfer. Die EU verfügt zwar über einen soliden Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, aber es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als psychosoziales Risiko zu verhindern und zu beseitigen, einschließlich möglicher legislativer Maßnahmen. Im Rahmen des Rechtsakts für hochwertige Arbeitsplätze wird die Kommission auf der Grundlage der Antworten der Sozialpartner im Rahmen der ersten Phase der Konsultation und unter Berücksichtigung der noch nicht abgeschlossenen zweiten Phase der Konsultation Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Erwägung ziehen. Der künftige
strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
wird ebenfalls eine Gelegenheit für einen umfassenderen geschlechtergerechten Ansatz bieten, auch in Bezug auf Gewalt durch Dritte. Das von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) entwickelte interaktive Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung von sexueller Belästigung und Gewalt durch Dritte bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und -nehmern praktische Unterstützung bei der Verhütung und Aufdeckung von sexueller Belästigung. Im Jahr 2027 wird die EU-OSHA außerdem eine Kampagne für gesunde Arbeitsplätze zum Thema psychische Gesundheit am Arbeitsplatz und Prävention psychosozialer Risiken, einschließlich sexueller Belästigung und Gewalt, einleiten.
Die Kommission wird außerdem ihre Anstrengungen zur Beseitigung von Mobbing und sexueller Belästigung in ihrer eigenen öffentlichen Verwaltung fortsetzen. Dabei wird sie auf der Arbeit der Hauptvertrauensperson und dem erneuerten Rahmen zur Bekämpfung von Belästigung aufbauen, indem sie entsprechend den Verpflichtungen der EU gemäß dem Übereinkommen von Istanbul spezielle Aktionspläne zur Prävention von Belästigung und zur Bewältigung der Auswirkungen häuslicher Gewalt am Arbeitsplatz umsetzt.
Durch die künstliche Intelligenz entstehen zudem neue Risiken für Frauen, etwa in Form von geschlechtsspezifischen Vorbehalten bei Einstellungen, Bewertungen oder algorithmischem Management. Im Rahmen der
Verordnung über künstliche Intelligenz
werden Anbietern und Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitnehmermanagement und Selbstständigkeit Verpflichtungen auferlegt. Bestimmte Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen, um mögliche Risiken zu ermitteln und zu bewerten, die von Hochrisiko-KI-Systemen für die Grundrechte, einschließlich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, ausgehen können. Im
Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze
hat die Kommission das algorithmische Management und KI am Arbeitsplatz als mögliche Bereiche für Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit dem Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze ermittelt.
Unausgewogene Verhältnisse der Geschlechter, die in bestimmten Sektoren besonders ausgeprägt sind, werden durch spezifische Initiativen wie das
Politikprogramm für die digitale Dekade
, den
Konzeptentwurf für das Baugewerbe
, das
Netz der EU für Vielfalt und Inklusion in der Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie
, die
Plattform „Frauen im Verkehrssektor“
und das
Netz von Ambassadors for #DiversityInTransport
angegangen. Die Kommission wird auch neue geschlechtergerechte Initiativen auf den Weg bringen, um Ungleichgewichte in anderen Sektoren zu beseitigen, z. B. eine Plattform für Frauen in der Landwirtschaft, eine EU-Künstlercharta und einen Aktionsplan für Frauen in Forschung, Innovation und Start-up-Unternehmen. Die Kommission wird überdies eine EU-Umfrage über Vielfalt und Inklusion in den Bereichen Verteidigung, Industrie und Raumfahrt durchführen.
Normen müssen für die gesamte Bevölkerung, auch für Frauen, inklusiv sein. Die Kommission wird die Förderung inklusiver Normensetzung fortsetzen, indem sie die Erstellung eines repräsentativen Datensatzes der EU-Bevölkerung unterstützt und auf der
Study on the inclusiveness of anthropometrics in European harmonised standards
(Studie über die Inklusivität der Anthropometrie in harmonisierten europäischen Normen) aufbaut. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Europäischen Produktrechtsakt wird die Kommission bestrebt sein, die gesamte Vielfalt der Bevölkerung der EU zu fördern, und daher geschlechtsspezifische Elemente in den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften, insbesondere bei der Normensetzung, berücksichtigen. Ferner wird sie das Europäische Normungssystem auffordern, Elemente, die sich direkt auf Frauen auswirken, angemessen zu berücksichtigen, und sie wird weiterhin die gleichberechtigte Vertretung von Frauen in den Führungsgremien der Europäischen Normungsorganisationen fördern.
Ferner wird die Kommission die vollständige Umsetzung der
Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
im Hinblick auf die ausdrückliche Einbeziehung von geschlechtsspezifischen Aspekten in die Bewertung der Sicherheit von Produkten weiter unterstützen und dabei berücksichtigen, dass biologische und physiologische Unterschiede Einfluss darauf haben können, wie sich Risiken auf Frauen auswirken. Die Kommission wird insbesondere die geschlechtersensible Produktsicherheit durch Orientierungshilfen und einen gezielten Austausch mit Behörden und Wirtschaftsakteuren unterstützen.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
üVorlage einer Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen (2029)
üErwägung von Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit dem Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze (2026) und dem künftigen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2028)
üVorlage eines Aktionsplans für Frauen in Forschung, Innovation und Start-up-Unternehmen (2026)
üAufforderung an das Europäische Normungssystem, alle Elemente, die sich unmittelbar auf Frauen auswirken, in angemessener Weise zu berücksichtigen (2026-2030)
***
Grundsatz 6 des Fahrplans: Hochwertige sowie inklusive allgemeine und berufliche Bildung
Alle Mädchen und Jungen sollten die Möglichkeit haben, ihre beruflichen Wünsche frei zu verwirklichen, aber häufig sind sie mit geschlechtsspezifischen Herausforderungen im Bildungsbereich konfrontiert, was zu ungleichen Bildungsergebnissen führt. Geschlechterstereotypen beeinflussen die Bildungsentscheidungen, was lebenslange Folgen hat und zur beruflichen Segregation beiträgt. Geschlechtersensible Bildung kann ein wirklich transformatives Instrument sein, um geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu bekämpfen und sicherzustellen, dass alle Kinder in der EU unabhängig von ihrem Geschlecht Zugang zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung haben. Die Gewährleistung des Zugangs und der Abbau von Hindernissen sind besonders wichtig für Mädchen und Jungen aus unterrepräsentierten Gruppen, einschließlich derjenigen, die einer ethnischen Minderheit angehören, aus sozioökonomisch schwächeren Verhältnissen kommen oder einen Migrationshintergrund haben, sowie für Kinder mit Behinderungen. Im Rahmen des
strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung 2021-2030
wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, diese Ziele unter voller Achtung ihrer Zuständigkeiten in diesem Bereich zu erreichen.
Die wirksame Bekämpfung geschlechtsspezifischer Ungleichgewichte in der Bildung erfordert gezielte Maßnahmen in strategischen Sektoren wie den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Das Interesse an diesen Fächern muss von frühester Kindheit an gefördert werden. Die Kommission wird 2026 ein umfassendes Bildungspaket vorlegen, um den Erwerb von Grundkompetenzen – einschließlich Mathematik, Naturwissenschaften und digitaler Kompetenzen – zu stärken. Zusammen mit der von der Kommission vorgeschlagenen und vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut im Rahmen des
Strategieplans für die Bildung in MINT-Fächern
geleiteten Initiative
„Girls Go STEM“
wird sie zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels beitragen, bis 2028 eine Million Mädchen für MINT-Fächer zu gewinnen. Die Förderung von Frauen in MINT-Fächern ist eines der drei Hauptziele des Strategieplans. Ein europäisches MINKT-Exekutivgremium wird zu strategischen Fragen beraten, unter anderem zu der Frage, wie erfolgreiche Verfahren durchgängig berücksichtigt werden können, um mehr Mädchen und Frauen für MINT-Fächer zu begeistern.
Gleichzeitig muss mehr Gewicht auf die Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Bedürfnisse von Jungen gelegt werden, die in allen EU-Ländern seltener zu den Lernenden mit Spitzenleistungen gehören. Die Kommission wird das Konzept „Boys in HEAL“ (Gesundheit, Bildung, Verwaltung, Alphabetisierung) fördern. Sie wird ein Handbuch mit Informationen über evidenzbasierte Lösungen zum Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der Studienwahl und den Bildungsergebnissen veröffentlichen. Darauf aufbauend wird die Kommission eine Initiative in Erwägung ziehen, mit der dazu beigetragen werden soll, mehr Jungen und Männer für diese Studienfächer und Branchen zu gewinnen. Die Kommission wird außerdem Lehrkräfte und Schulen bei der Bekämpfung von Geschlechterstereotypen besser unterstützen, indem sie die Ausarbeitung und Förderung von Material zu diesem Thema fördert, z. B. durch die
European School Education Platform
und
Erasmus+
-Projekte.
In der Hochschulausbildung sind Männer unterrepräsentiert, und Frauen schneiden bei den Bildungsabschlüssen tendenziell besser ab als Männer. Die Kommission wird weitere Initiativen in Betracht ziehen, um die Zugänglichkeit der Hochschulausbildung zu verbessern und sicherzustellen, dass ein breites Spektrum von Lernenden einen Hochschulabschluss erwerben kann.
Kultur und Sport sind wirksame Mittel zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen im Bildungsbereich und darüber hinaus. Auf EU-Ebene wird bei mehreren Initiativen die Kultur zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt, während die Sportpolitik Frauen als Vorbilder fördert und dazu beiträgt, die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der körperlichen Betätigung zu verringern. Die Kommission wird auf Gender Mainstreaming in diesen Bereichen hinwirken, insbesondere im Rahmen der
Europäischen Woche des Sports
, der
#BeActive EU Sport Awards
, des Sportbereichs von Erasmus+ und der strategischen Vision für den Sport in Europa, um so das europäische Sportmodell zu stärken.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
üVorlage eines Bildungspakets, das dazu beiträgt, mehr Mädchen für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und -Berufe zu gewinnen (2026)
üFörderung des Konzepts „Boys in HEAL“ (Gesundheit, Bildung, Verwaltung, Alphabetisierung) (2026-2030) und Veröffentlichung eines Handbuchs mit Informationen zum Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der Studienwahl und den Bildungsergebnissen (2028)
üUnterstützung bei der Ausarbeitung und Förderung von Material zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen für Schulen und Lehrkräfte
***
Grundsatz 7 des Fahrplans: Aktive, gleichberechtigte und gefahrlose Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben
Die bestehenden Machtstrukturen halten Frauen von einer uneingeschränkten, gleichberechtigten und konstruktiven Teilhabe und der Übernahme einer Führungsrolle in der Politik und im öffentlichen Leben ab. Nur ein Drittel der nationalen Parlaments- und hochrangigen Ministerposten in der EU sind mit Frauen besetzt. Ferner ist bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 der Anteil der Frauen, die in das Europäische Parlament gewählt werden, auf unter 40 % gesunken. Frauen in der Politik sind auch häufig das Ziel von Angriffen auf ihre Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten, wobei Desinformation eingesetzt wird, um ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben, ihre Legitimität infrage zu stellen und sowohl die öffentliche Unterstützung als auch ihre politische Teilhabe zu verhindern
. Ein Drittel der Frauen in der Politik, die Cybergewalt ausgesetzt sind, ziehen sich aus den sozialen Medien zurück. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Journalistinnen ist ebenfalls weitverbreitet, wobei Journalistinnen häufiger im Internet zur Zielscheibe werden und bösartigen und sexualisierten Angriffen ausgeliefert sind. Der gegen Frauen gerichtete Hass und die Gewalt, mit denen Frauen in der Politik und im öffentlichen Leben konfrontiert sind, untergraben ihre Grundrechte und das Fundament der Demokratie.
Auf EU-Ebene sind europäische politische Parteien und europäische Stiftungen gemäß der
Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen
verpflichtet, Informationen über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in ihren Mitgliedern und Leitungsgremien zu veröffentlichen. In der
Empfehlung der Kommission für inklusive und stabile Wahlverfahren
werden die nationalen politischen Parteien aufgefordert, Kandidatenlisten mit einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis aufzustellen, und es werden Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Hetze gegen politisch aktive Frauen gefördert. Die Kommission wird ihre Bestandsaufnahme der rechtlichen und politischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zur Förderung der Teilhabe und Führungsrolle von Frauen in Politik, öffentlicher Verwaltung und Parlamenten aktualisieren und dabei die neuesten bewährten Verfahren einbeziehen. Sie wird bewährte Verfahren und erzielte Fortschritte bewerten und damit die Grundlage für mögliche weitere Maßnahmen schaffen.
Wie im
Europäischen Schutzschild für die Demokratie
angekündigt, wird die Kommission eine Empfehlung der Kommission zur Sicherheit in der Politik für politische Kandidatinnen und Kandidaten und gewählte Vertreterinnen und Vertreter in Bezug auf Offline- und Online-Bedrohungen, auch hinsichtlich Desinformation, sowie einen speziellen Leitfaden für bewährte Verfahren vorlegen. Dabei wird Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet, da sie unverhältnismäßig stark betroffen sind. Zu den Maßnahmen werden auch Coaching, Mentoring und Networking für Politikerinnen, Schulungen für politische Führungskräfte und Sensibilisierungsmaßnahmen gehören.
Die Kommission nimmt Desinformationsangriffe gegen Frauen in der Politik sehr ernst. Der
im Gesetz über digitale Dienste verankerte Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation
ist in dieser Hinsicht ein wichtiges Instrument. Im Rahmen des künftigen AgoraEU-Programms (die Annahme steht noch aus) könnte die Kommission Mittel zur Unterstützung von Frauen in der Politik bereitstellen, z. B. zur Bekämpfung von Hass im Internet. In der
Strategie für die innere Sicherheit „ProtectEU“
wird hervorgehoben, dass die Schulung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Einsatz von Rechtsinstrumenten zur Entfernung illegaler Online-Inhalte wichtig ist, unter anderem zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Cybergewalt.
Durch Anti-Gender-Narrative, illegale Online-Inhalte und deren künstliche Verstärkung wird der demokratische Raum der EU bedroht, unter anderem indem die Polarisierung zwischen jungen Frauen und Männern vorangetrieben wird. Studien zufolge wird dies von gut ausgestatteten globalen Bewegungen gefördert und finanziert und zunehmend durch ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme ausgenutzt. Im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ hat die Kommission Forschungsarbeiten unterstützt, um Desinformation und Hetze entgegenzuwirken, die Ursachen der Polarisierung zu ergründen und gegen Anti-Gender-Narrative vorzugehen. Die Kommission wird eine Studie über die Netze, Sphären und Narrative im Internet, die sich an junge Männer und Jungen richten, sowie über deren mögliche Verbindungen zu antidemokratischen Kräften und Hassbewegungen in Auftrag geben. Die Kommission wird auch ihre Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Initiativen zum Aufbau von Gemeinschaften verstärken, die gegen Informationsmanipulation und geschlechtsspezifische Desinformation vorgehen, unter anderem durch Gespräche am Runden Tisch mit Männern und Jungen. Zudem wird die Kommission im Rahmen des
EU-Wissenszentrums zur Prävention von Radikalisierung
eine
gemeinsame Veranstaltung für politische Entscheidungsträgerinnen und -träger, Fachleute, Forscherinnen und Forscher sowie Akteure der Zivilgesellschaft
zum Thema Frauenfeindlichkeit und Incel-Ideologie unter jungen Menschen organisieren.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
üVorlage einer Empfehlung der Kommission zur Sicherheit in der Politik (2026)
üAktualisierung der Bestandsaufnahme der rechtlichen und politischen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe und Führungsrolle von Frauen in Politik, öffentlicher Verwaltung und Parlamenten (2027)
üDurchführung einer Studie über die Netze, Sphären und Narrative im Internet, die sich an junge Männer und Jungen richten (2028)
***
Grundsatz 8 des Fahrplans: Institutionelle Mechanismen zur Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter können nur dann wirksam sein, wenn sie von Institutionen und Prozessen unterstützt werden, durch die die Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Berücksichtigung einer Gleichstellungsperspektive in allen Politikbereichen gefördert werden. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen wird 2026 einen Helpdesk für Gender Mainstreaming einrichten, um die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung auf der Ebene der Mitgliedstaaten weiter zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Kommission die Behörden der Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten und bei der Ausarbeitung von Leitlinien zum Gender Mainstreaming unterstützen, einschließlich der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung. Die Kommission wird ebenfalls ihre Unterstützung bei der Umsetzung der
Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
fortsetzen.
Um Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen der EU zu fördern, auch in bereichsübergreifenden Bereichen wie der Klima- und Umweltpolitik, wird die Kommission weiter auf den Fortschritten aufbauen, die die
Task-Force für Gleichheitspolitik
mit dem Netz der Gleichstellungskoordinatorinnen und -koordinatoren in allen Generaldirektionen und Dienststellen sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) erzielt hat. Außerdem wurden in den Kabinetten der einzelnen Kommissionsmitglieder Gleichstellungskontaktstellen benannt.
Die Gleichstellung der Geschlechter wird weiterhin mit EU-Mitteln gefördert. Im Rahmen des CERV-Programms wird die Kommission auch nach wie vor Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Behörden bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und -Strategien zur Gleichstellung der Geschlechter unterstützen. Ferner bekräftigt die Kommission ihre Zusage, über das Programm „Horizont Europa“ spezielle Forschungsarbeiten zur Gleichstellung der Geschlechter zu finanzieren, bei denen ein intersektioneller Ansatz verfolgt wird. Sie wird auch weiterhin die obligatorische Berücksichtigung der Geschlechterdimension in Forschungs- und Innovationsinhalten unterstützen.
Die Umsetzung des
MFR 2028-2034
(die interinstitutionellen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen) bietet eine wichtige Gelegenheit, Gender Mainstreaming im EU-Haushalt zu stärken. Durch die vorgeschlagene
Leistungsverordnung
wird die Gleichstellung der Geschlechter zu einem horizontalen Grundsatz für die meisten Finanzierungsprogramme der EU, einschließlich der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne. Mit der Leistungsverordnung wird zudem ein kohärenter Rahmen für die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter in der gesamten EU eingeführt, und zwar durch eine Methode zur Verfolgung der EU-Ausgaben, mit denen die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird, und durch die Aufschlüsselung der Leistungsindikatoren nach Geschlecht. Die Kommission beabsichtigt, bis Ende 2026 technische Leitlinien für die Methode zur Verfolgung vorzulegen. Ferner findet die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen des Europäischen Semesters nach wie vor Berücksichtigung, damit dringende Herausforderungen für die Gleichstellung der Geschlechter ermittelt und angegangen werden können.
Der Europäische Ausschuss der Regionen spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der politischen Teilhabe von Frauen in Städten und Regionen, und die lokalen und regionalen Behörden sind für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der gleichberechtigten politischen Vertretung sehr wichtig. Ebenso bündelt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss das Engagement der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Gleichstellung der Geschlechter, die ein Grundpfeiler der Demokratie, der sozialen Gerechtigkeit und des integrativen Wachstums ist.
Die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist von zentraler Bedeutung. Die Kommission wird weiterhin Mittel für feministische Organisationen und Frauenrechtsorganisationen bereitstellen, sowohl im Rahmen des laufenden CERV-Programms als auch im Rahmen des vorgeschlagenen Programms AgoraEU (die interinstitutionellen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen). Die Kommission wird die Vertretung der Zivilgesellschaft im
Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern
stärken und einen regelmäßigen und strukturierten Rahmen für den Dialog über den Schutz und die Förderung der Werte der EU im Rahmen der
Plattform der Zivilgesellschaft
schaffen. Dadurch wird die Widerstandsfähigkeit der Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter auch von Organisationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, gestärkt. Die Kommission wird insbesondere die Zusammenarbeit mit Organisationen ausweiten, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen und Männer und Jungen einbeziehen und unterstützen.
Eine evidenzbasierte Politik der Gleichstellung der Geschlechter erfordert aussagekräftige, nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten, und die Kommission verpflichtet sich, diese systematisch zu erheben. Die anstehende Empfehlung zu Gleichstellungsdaten wird eine Empfehlung enthalten, wonach die Daten nach Geschlecht und anderen Diskriminierungsgründen aufzuschlüsseln sind.
Auch Maßnahmen der Krisenvorsorge müssen geschlechtergerecht ausgestaltet werden. Wie in der
Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
festgestellt, können Frauen und Mädchen von Krisen und Notfällen unverhältnismäßig stark betroffen sein. So führen beispielsweise extreme Wetterereignisse bei schwangeren oder älteren Frauen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen, einschließlich eines erhöhten Risikos der Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird die Kommission Vielfalt und Inklusion bei den Schulungsmaßnahmen und Operationen im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union
weiterhin durchgängig berücksichtigen, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses liegen wird.
Stadtplanung birgt ein großes Potenzial für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, denn in ihrem Rahmen kann sichergestellt werden, dass öffentliche Räume für Frauen und Mädchen sicher sind und dass Infrastrukturen und Dienstleistungen wie Pflege- und Betreuungsdienste sowie öffentliche Verkehrsmittel an ihre Bedürfnisse angepasst werden. In der
EU-Agenda für Städte 2025
werden die geschlechtsspezifischen Herausforderungen der Stadtplanung hervorgehoben und Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese Fragen gemeinsam mit den Städten weiter vorangebracht werden können, z. B. durch die künftige EU-Plattform „Städte“. Die Kommission wird auch weiterhin lokale Behörden, die sich für Inklusion einsetzen, durch die Verleihung des
Preises „Europäische Hauptstädte für Integration und Vielfalt“
unterstützen und auszeichnen.
Um die Verwirklichung der Grundsätze des Fahrplans für die Frauenrechte auf nationaler Ebene voranzubringen, fordert die Kommission alle Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2027 nationale Aktionspläne für die Gleichstellung der Geschlechter aufzustellen. Das Programm für gegenseitiges Lernen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und die hochrangige Gruppe für Gender Mainstreaming bieten hervorragende Plattformen für den Austausch bewährter Verfahren und die Überwachung der Umsetzung dieser Strategie und der nationalen Pläne.
Die Kommission wird die Umsetzung aller Strategien im Rahmen der Union der Gleichheit überwachen und darüber Bericht erstatten, wozu auch eine Bestandsaufnahme der im Rahmen dieser Strategie erzielten Fortschritte und die Nachverfolgung ihrer Maßnahmen gehören. Die Kommission wird auch eine Kommunikationskampagne zur Union der Gleichheit einleiten, die eine starke geschlechtsspezifische Dimension und einen intersektionalen Ansatz umfassen wird, und im Rahmen von Horizont Europa ein Forschungs- und Innovationsnetzwerk für eine Union der Gleichheit ins Leben rufen.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
üSicherstellung von Gender Mainstreaming bei der Umsetzung des nächsten MFR (2028-2034) (die Annahme steht noch aus)
üVorlage einer technischen Leitlinie zur Verfolgung der Ausgaben im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter (2026)
üStärkung der Vertretung der Zivilgesellschaft im Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern (2026)
3.Gleichstellung der Geschlechter im auswärtigen Handeln der Union
Kein Land der Welt ist derzeit auf Kurs, die vollständige Gleichstellung der Geschlechter bis 2030 zu erreichen. Die Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter geraten in vielen Teilen der Welt zunehmend ins Stocken und werden wieder rückgängig gemacht, da bewaffnete Konflikte auf Rekordniveau, demokratische Rückschritte, geopolitische Fragmentierung und die sich beschleunigenden Auswirkungen des Klimawandels das weltweite Sicherheitsumfeld umgestalten. Die Streichung der Mittel für die Gleichstellung der Geschlechter gefährdet die Aussichten auf menschliche Entwicklung, einschließlich des Zugangs von Frauen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten. Ein Drittel der Frauen weltweit ist körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt, und mehr als 200 Millionen Frauen und Mädchen sind von Genitalverstümmelung betroffen. Die Rechte der Frauen werden in Konflikten, in denen Frauen zunehmend von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, stark beeinträchtigt. Frauen sind auch stärker von klimabedingten Katastrophen, Ernährungsunsicherheit und Ressourcenknappheit bedroht, während die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern die Auswirkungen von ökologischen Herausforderungen noch verstärkt. Die Anerkennung der sich überschneidenden Auswirkungen von Klimawandel, Konflikten, Vertreibung und Migration auf Frauen und Mädchen, die Bereitstellung von geschlechtergerechter Unterstützung für Erholung und Wiederaufbau und die Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen sind wesentliche Elemente, um die grundlegenden Ursachen von Fragilität zu bekämpfen und die gesellschaftliche Krisenvorsorge und Resilienz gegenüber Krisen zu stärken.
Die EU ist nach wie vor entschlossen, der Gleichstellung der Geschlechter und der Beseitigung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt in ihrem auswärtigen Handeln Vorrang einzuräumen, um die Fortschritte bei der Erfüllung internationaler Verpflichtungen, einschließlich der Erklärung und Aktionsplattform von Peking, zu beschleunigen. Die Umsetzung des Aktionsplans für die Gleichstellung (GAP) III bis Ende 2027 wird ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein. Die Kommission wird eine öffentliche Konsultation der Interessenträger einleiten, um einen neuen politischen Rahmen auszuarbeiten, den Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) IV für den Zeitraum 2028-2034, der gemeinsam mit der Hohen Vertreterin angenommen werden soll. Auf der Grundlage der Konsultationen und der gewonnenen Erkenntnisse werden im GAP IV Prioritäten und Initiativen im Bereich des auswärtigen Handelns festgelegt. Die EU-Delegationen in Drittländern und die EU-Missionen werden sie umsetzen.
In den bilateralen Menschenrechtsdialogen mit Nicht-EU-Ländern und regionalen Organisationen werden weiterhin Gleichstellungsaspekte berücksichtigt, um geschlechtergerechte Maßnahmen und die Haushaltsplanung in den Partnerländern zu unterstützen. In ihren Wahlbeobachtungen wird die EU weiterhin prüfen, inwieweit Frauen uneingeschränkt, gleichberechtigt und konstruktiv am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Die EU wird auch die Verbesserung des Zugangs von Frauen zu menschenwürdigen Arbeitsplätzen, Unternehmertum und Einkommenssicherheit fördern und gleichzeitig im Rahmen von
Global Gateway
umfassendere Vorteile für Gesundheit, Ernährungssicherheit und Ernährung erzielen. Die Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Rolle der Frau sowie die allgemeine und berufliche Bildung sind bereichsübergreifende Prioritäten des Pakts für den Mittelmeerraum.
Das Engagement der EU für einen wirksamen Multilateralismus ist unverzichtbar, um Frieden, Wohlstand, Sicherheit und die Achtung der Menschenrechte für alle zu wahren. Die EU wird sich weiterhin aktiv an der Wiederbelebung der
Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau
beteiligen und diese unterstützen und sich weiterhin für die Gleichstellung der Geschlechter in anderen einschlägigen Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen einsetzen.
Im Einklang mit der
Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit
wird der Gleichstellung der Geschlechter bei den Anstrengungen der Kommissionsdienststellen und des EAD, den Frieden vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden Unsicherheit und Konflikte zu fördern, eine entscheidende Bedeutung zukommen. Ein erneuerter EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit soll 2027 vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee gebilligt werden. Die EU wird die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit nach wie vor systematisch in ihre Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften einbeziehen.
Die Kommission setzt sich weiterhin für eine geschlechtergerechte, grundsatz- und bedarfsorientierte humanitäre Hilfe und für die Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt in humanitären Notsituationen ein, einschließlich derjenigen, die von intersektioneller Diskriminierung betroffen sind. Die Kommission wird 2026 eine spezielle neue Leitinitiative – SHIELD (Sexual and Reproductive Health in Emergencies and Life in Dignity – Sexuelle und reproduktive Gesundheit in Notsituationen und Leben in Würde) – auf den Weg bringen, deren Schwerpunkt darauf liegt, den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu verbessern und Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt zu unterstützen. Diese Verpflichtung wird in der bevorstehenden Mitteilung über humanitäre Hilfe verankert werden. Die Kommission wird auch die Gleichstellungspolitik der EU im Bereich der humanitären Hilfe im Hinblick auf ihre Aktualisierung bewerten.
Darüber hinaus ist die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Einklang mit dem in der überarbeiteten Erweiterungsmethodik von 2020 festgelegten Grundsatz „Wesentliches zuerst“ ein zentraler Aspekt der Arbeit der Kommission mit den Bewerberländern und möglichen Bewerberländern. Die Kommission wird weiterhin die Angleichung der Rechtsvorschriften der Bewerberländer an den EU-Besitzstand im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und die einschlägigen internationalen Standards bewerten und Unterstützung leisten, um auf die vollständige Umsetzung hinzuwirken. Ferner wird die EU im Rahmen der Östlichen Partnerschaft die Partnerländer nach wie vor bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter unterstützen. Diese Prioritäten werden auch weiterhin in der finanziellen Unterstützung der EU zum Ausdruck kommen, insbesondere durch das
Instrument für Heranführungshilfe (IPA) III
und das
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI)
.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist nach wie vor ein fester Bestandteil der Handelspolitik der EU. Die Kommission wird weiterhin Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen aufnehmen. In den Ländern, die im Rahmen des
Allgemeinen Präferenzsystems der EU
begünstigt werden, wird die Kommission die Überwachung der Einhaltung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen fortsetzen. Die Kommission wird außerdem Anfang 2027 gemeinsam mit dem Internationalen Handelszentrum einen praktischen Leitfaden für politische Entscheidungsträgerinnen und -träger zur Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Handelspolitik veröffentlichen.
Angesichts der Auswirkungen der in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Außenbeziehungen der EU werden diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem EAD im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben durchgeführt.
Wichtigste Maßnahmen:
üEinleitung des Aktionsplans für die Gleichstellung (GAP) IV (2028-2034)
üEinleitung des EU-Aktionsplans für Frauen, Frieden und Sicherheit (2028-2034)
üEinleitung der Initiative SHIELD (Sexual and Reproductive Health in Emergencies and Life in Dignity – Sexuelle und reproduktive Gesundheit in Notsituationen und Leben in Würde), mit Schwerpunkt auf dem Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten und der Unterstützung von Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt (2026)
4.Schlussfolgerung
Mit dieser Strategie verpflichtet sich die Kommission, ein Vorbild für die Gleichstellung der Geschlechter in einer sich rasch ändernden Welt zu bleiben. Obwohl die Gleichstellung der Geschlechter in vielen Ländern zunehmend unter Druck gerät, wird die Kommission weiterhin konkrete Schritte unternehmen, um sie voranzubringen. Bürgerinnen und Bürger der EU unterstützen die Gleichstellung der Geschlechter und sehen sie als Vorteil für die Gesellschaft an. Wie im Fahrplan für die Frauenrechte dargelegt, bleibt die Verwirklichung einer geschlechtergerechten Gesellschaft das Ziel der Kommission. Mit dieser Strategie sagt die Kommission zu, bei der Förderung der Grundsätze des Fahrplans sowohl innerhalb der EU als auch in ihrem auswärtigen Handeln eine Führungsrolle zu übernehmen. Sie wird dafür Sorge tragen, dass der Besitzstand im Bereich Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung in der gesamten EU vollständig umgesetzt und angewendet wird.
Gleichstellung der Geschlechter kann nur erreicht werden, wenn alle gemeinsam dafür eintreten: Diese Strategie ist daher auch eine erneute Aufforderung an alle Verbündeten, sich gemeinsam für die Gleichstellung der Geschlechter einzusetzen. Konkrete und nachhaltige Fortschritte erfordern eine Zusammenarbeit zwischen den Organen der EU und den Mitgliedstaaten sowie mit Sozialpartnern und Frauenrechtsorganisationen. Die Kommission wird auf internationaler Ebene mit allen Partnern zusammenarbeiten, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, mit Ländern außerhalb der EU, einschließlich Bewerberländern und möglichen Bewerberländern für den Beitritt zur EU, sowie mit internationalen Organisationen.