EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.1.2026
COM(2026) 46 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Jahresbericht 2026 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit
{SWD(2026) 30 final}
Einleitung
Die Wettbewerbsfähigkeit Europas steht angesichts einer instabilen geopolitischen Lage vor beispiellosen Herausforderungen. Die EU-Industrie gerät zunehmend unter Druck, da Überkapazitäten von Drittländern in die EU gelenkt werden, wichtige internationale Währungen an Wert verlieren und der regelbasierte internationale Handel infrage gestellt wird. Die systemische und strategische Anwendung erhöhter Zölle, Ausfuhrkontrollen und die Ausnutzung von Abhängigkeiten als Druckmittel durch wichtige globale Akteure machen deutlich, dass die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten der EU gestärkt werden muss.
Der Binnenmarkt ist unser größter Trumpf, um äußerem Druck standzuhalten, und es ist an der Zeit, seine Stärken auszuspielen. Er fungiert als Heimatmarkt für unsere Unternehmen, als Sprungbrett zum Skalieren und als Grundlage für die Förderung des europäischen Interesses. Er bietet ein stabiles Unternehmensumfeld mit starken Institutionen und einem uneingeschränkten Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit. Im Binnenmarkt bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Hindernisse, insbesondere auf nationaler Ebene. Aufgrund des Drucks von außen und interner Hindernisse schrumpft die industrielle Basis Europas, was zum Verlust von Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe und zur Schließung von Fabriken führt. Sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene muss dringend wirksam gehandelt werden.
In diesem Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit wird eine Bestandsaufnahme der Funktionsweise des Binnenmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit der EU vorgenommen. Der Fokus liegt auf den wichtigsten Triebkräften für die Wettbewerbsfähigkeit Europas, gegliedert in vier Säulen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Binnenmarkt und der Verfolgung der Fortschritte bei der Umsetzung der Binnenmarktstrategie liegt. In diesem Bericht werden Wettbewerbsengpässe und die Fortschritte bei ihrer Beseitigung anhand von 29 zentralen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) bewertet. Dieser Bericht enthält auch die erste jährliche Agenda für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, in der Maßnahmen zur energischen Beseitigung nationaler Hindernisse dargelegt werden.
Seit Beginn dieser Amtszeit hat die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt ihres Handelns gestellt. Der im Januar 2025 vorgestellte Kompass für Wettbewerbsfähigkeit war die erste wichtige Initiative dieses Mandats der Kommission. In ihm wird ein Weg Europas zur Wiedererlangung seiner Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung nachhaltigen Wohlstands abgesteckt. Auch wenn damit ein klares Signal gesendet wurde, braucht es Zeit, bis die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit greifbare Ergebnisse erzielen. Dies spiegelt sich auch in der im Bericht vorgenommenen Analyse und seinen zentralen Leistungsindikatoren wider, mit denen die Entwicklungen von Jahr zu Jahr gemessen werden. Von 29 KPI zeigen sechs eine deutliche Verbesserung und sechs eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr auf, 15 bleiben weitgehend unverändert, und für zwei gibt es noch keine zweite Beobachtung zur Bewertung des Trends. Die Integration des Binnenmarkts hat ein Plateau erreicht (KPI 2), und bei den meisten für Hindernisse relevanten KPI sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Gleichzeitig beginnen die Bemühungen der EU, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden zu verringern, Früchte zu tragen (KPI 3). Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bleiben unter dem Zielwert von 3 % des BIP (KPI 12) und sind zu niedrig, um die Innovationslücke zu schließen. Die privaten Investitionen sind zurückgegangen (KPI 18), während die Risikokapitalinvestitionen nach wie vor unter denen vergleichbarer Länder liegen (KPI 20). Der Ausbau erneuerbarer Energien setzt sich fort (KPI 24 und 25) und beginnt in einigen Bereichen für sinkende Preise zu sorgen, wenngleich das Gesamtniveau der Energiepreise nach wie vor hoch ist (KPI 22). Die EU behält ihre starke Position im internationalen Handel vor dem Hintergrund eines harten globalen Wettbewerbs (KPI 27), doch sind die strategischen Abhängigkeiten nach wie vor hoch (KPI 29).
Dieser Bericht stützt sich auf mehrere Unterlagen. Anhang 1 gibt einen Überblick über die langfristigen Trends der KPI, die der Analyse zugrunde liegen. Anhang 2 enthält aktuelle Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung der politischen Maßnahmen im Rahmen des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit der Kommission, des Deals für eine saubere Industrie und der Binnenmarktstrategie. Um die europäische Wettbewerbsfähigkeit in den internationalen Kontext zu stellen, enthält Anhang 3 einen Überblick über die Resilienzmaßnahmen ausgewählter globaler Akteure. Darüber hinaus wird in der Ausgabe 2026 des Online-Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeitsanzeigers die Leistung verschiedener Politikbereiche des Binnenmarkts bewertet und das Abschneiden der Länder bei der Umsetzung der vier Freiheiten überwacht. Zusammen mit diesem Bericht wird auch der Jahresbericht der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (Single Market Enforcement Taskforce, SMET) veröffentlicht. Die SMET ermittelte und entwickelte Strategien zur Beseitigung der in der Binnenmarktstrategie dargelegten zehn schlimmsten Hindernisse für den Binnenmarkt (die „Terrible Ten“), gliederte sie in spezifische Herausforderungen auf und organisierte Anstrengungen, um sie wirksam anzugehen.
ABSCHNITT 1 – Ein funktionierender Binnenmarkt
Anhaltende Hindernisse auf nationaler und europäischer Ebene hemmen den Binnenmarkt und führen zu einer Verschwendung wirtschaftlichen Potenzials. Unsere Arbeitsproduktivität, gemessen als kaufkraftbereinigtes BIP je geleistete Arbeitsstunde, ist eine der höchsten weltweit, was die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Europas widerspiegelt. Dennoch besteht ein Rückstand von rund 20 % gegenüber den USA (KPI 1), was in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass Europa bei der Produktion und Anwendung digitaler Technologien hinterherhinkt. Durch die jüngsten Entwicklungen besteht die Gefahr, dass sich diese Kluft vergrößert. Der Binnenmarkt hat das BIP der EU jährlich um 3-4 % gesteigert und mehr als 3,5 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Die weitere Integration hat ein Plateau erreicht (KPI 2). Dabei ist der Warenhandel innerhalb des Binnenmarkts in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben und 2024 im Vergleich zu 2023 zurückgegangen. Der Handel mit Dienstleistungen wächst, wenn auch nur langsam.
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KPI
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Was wird gemessen
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Aktuelle EU-Werte
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KPI 1: Arbeitsproduktivität
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BIP je Arbeitsstunde in Kaufkraftparitäten (KKP)
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78,5 % des US-Niveaus (2024)
78,0 % des US-Niveaus (2023)
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KPI 2: Binnenmarktintegration
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Anteil des Handels zwischen EU-Mitgliedstaaten am BIP der EU
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22,0 % bei Waren (2024)
23,5 % bei Waren (2023)
7,9 % bei Dienstleistungen (2024)
7,7 % bei Dienstleistungen (2023)
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KPI 3: Vereinfachung von EU-Vorschriften
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Voraussichtliche jährliche Einsparungen von Verwaltungskosten durch die von der Kommission angenommenen Omnibus-Vereinfachungsvorschläge und andere Initiativen.
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15 Mrd. EUR (2025)
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KPI 4: Konformitätsdefizit
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Anteil der umgesetzten Richtlinien im Bereich des EU-Binnenmarkts, bei denen Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung eingeleitet wurden. Ziel: <= 0,5 %
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1,1 % (2025)
0,9 % (2024)
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KPI 5: Einfachheit der Rechtsbefolgung
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Antworten auf die Erhebungsfrage: „Wie einfach ist es … für Unternehmen, die staatlichen Vorschriften und Verwaltungsanforderungen einzuhalten?“
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3,89 von 7 (2025)
3,66 von 7 (2024)
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KPI 6: Anerkennung beruflicher Qualifikationen
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Positive Anerkennungsquoten in % aller eingegangenen Anträge (EU-Durchschnitt).
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82,2 % (2023)
77,3 % (2022)
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KPI 7: Dauer der Normungsverfahren
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Durchschnittliche Länge des Stadiums der Ausarbeitung von Normen (in Jahren).
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4,0 (2024)
3,2 (2023)
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KPI 8: Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien
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Anteil der zurückgewonnenen und erneut dem Wirtschaftskreislauf zugeführten Materialien. Ziel = 24 % im Jahr 2030.
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12,2 % (2024)
12,1 % (2023)
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KPI 9: Überwachung der Produktkonformität
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Medianzahl der Produktuntersuchungen je eine Million Einwohner in den EU-Mitgliedstaaten.
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102 (2024)
82 (2023)
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KPI 10: Beschränkung des Handels mit Dienstleistungen
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Regulierungsintensität in ausgewählten Dienstleistungssektoren.
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4,2 % (2024)
4,2 % (2023)
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KPI 11: Digitalisierung der Binnenmarktverfahren
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Anteil der für den Binnenmarkt relevanten Verwaltungsverfahren, die für grenzüberschreitende Nutzer vollständig online verfügbar sind.
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20,6 % (2024)
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Legende zu KPI-Tabellen:
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Verbesserung
Änderung gegenüber dem Vorjahr
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Stabil
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Verschlechterung
Änderung gegenüber dem Vorjahr
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Einzelbeobachtung
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Die Beseitigung der schädlichsten Binnenmarkthindernisse ist von entscheidender Bedeutung, um weiteres Wachstum in der gesamten EU zu mobilisieren. Obwohl es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Studien gibt, in denen der Umfang der Binnenmarkthindernisse geschätzt wird, zeigen die Daten stets, dass die Hindernisse dem wirtschaftlichen Erfolg nach wie vor stark abträglich sind. Eine weitere Beseitigung nationaler Hindernisse für den grenzüberschreitenden Warenhandel könnte zu Wohlfahrtsgewinnen von rund 1,3 % führen. In der Binnenmarktstrategie wurden die „Terrible Ten“ als die dringendsten Hindernisse genannt, die Maßnahmen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene erfordern (siehe Kasten 1). Dementsprechend beziehen sich von den elf zentralen Leistungsindikatoren, mit denen in diesem Bericht Aspekte im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt gemessen werden, acht auf die „Terrible Ten“ (die Indikatoren bezüglich aufwendiger Verfahren für die Entsendung von Arbeitnehmern und territorialer Angebotsbeschränkungen werden nicht berücksichtigt). In diesem Abschnitt werden daher die Fortschritte bei den „Terrible Ten“ erörtert und anschließend die Digitalisierung und die KMU im Binnenmarkt behandelt.
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Kasten 1: Der Weg zur Beseitigung der zehn schlimmsten Hindernisse auf nationaler Ebene
In der Binnenmarktstrategie wurden die schädlichsten Hindernisse für den Binnenmarkt ermittelt, die sogenannten „Terrible Ten“. Die Kommission hat eine Analyse durchgeführt, um die „Terrible Ten“ in eine detailliertere Liste vorrangiger Probleme aufzuschlüsseln, und sie hat begonnen mit den Mitgliedstaaten zu erörtern, wie sich diese Probleme auf nationaler Ebene konkretisieren. Ziel ist es, zu einem einvernehmlichen Sachstand in Bezug darauf zu gelangen, wie die Mitgliedstaaten in den einzelnen Bereichen abschneiden. Der Überblick wird eine Grundlage für Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Hindernisse auf nationaler Ebene bieten. Der Prozess der Arbeit an den Hindernissen wurde vom Rat (Wettbewerbsfähigkeit) gebilligt, und seine konkrete Umsetzung wird 2026 eingeleitet.
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Durch fragmentierte nationale Vorschriften ist es nach wie vor komplex und kostspielig, Unternehmen unionsweit zu gründen und zu betreiben. Bisher wurden keine Fortschritte erzielt. Die wahrgenommene Einfachheit der Rechtsbefolgung ist in der EU in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben (KPI 5). Dies zeigt auch, dass die Einrichtung einer ständigen Präsenz in einem anderen Mitgliedstaat nach wie vor umständlich ist, insbesondere da die Unternehmen in jedem Mitgliedstaat das nationale Gesellschaftsrecht prüfen und einhalten müssen.
Die Leistungsfähigkeit der EU-Marktüberwachung ist nach wie vor unzureichend. Dies zeigt sich daran, dass die Zahl der Kontrollen zwar langsam zunimmt, die nationalen Behörden jedoch mitteilen, dass nur 102 Pakete je eine Million Einwohner kontrolliert werden (KPI 9). Zugleich stehen die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden aufgrund des exponentiellen Anstiegs der Einfuhren von Kleinsendungen aus dem elektronischen Handel auf einen Wert von 4,6 Mrd. im Jahr 2024 unter Druck. Dies ist eine große Herausforderung für Konformitäts- und Sicherheitsüberprüfungen. Erschwert wird die Situation zusätzlich durch uneinheitliche nationale Kontrollen und eine ineffiziente Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Dies führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für regelkonforme EU-Unternehmen. Ganz allgemein ist der EU-Rechtsrahmen für Produktvorschriften zur Regulierung harmonisierter Produkte (New Legislative Framework, NLF) ein wichtiger Pluspunkt des Binnenmarkts, doch mangelt es an Kontrollen, und es besteht Bedarf an Verbesserungen beim Umgang mit Marktentwicklungen, der Digitalisierung und der Kreislaufwirtschaft.
Der Binnenmarkt für Waren wird überdies durch territoriale Angebotsbeschränkungen behindert. Sie werden von einigen Herstellern von Markenkonsumgütern auferlegt und hindern Einzel- und Großhändler daran, Produkte in einem Mitgliedstaat zu kaufen und in einem anderen Mitgliedstaat weiterzuverkaufen, wodurch grenzüberschreitende Geschäfte zum Nachteil der Verbraucher beeinträchtigt werden.
In den letzten zehn Jahren ist die durchschnittlich für die Einführung einer neuen Industrienorm benötigte Zeit gestiegen. Derzeit beträgt sie vier Jahre (KPI 7). Diese Langsamkeit ist teilweise auf veraltete Arbeitsmethoden und die unzureichende Nutzung digitaler Technologien zurückzuführen. Als Konsequenz entspricht die Normung nicht den Anforderungen des Marktes und der Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf neue Technologien, was die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie beeinträchtigt.
In den Bereichen Verpackung, Kennzeichnung und Abfälle ist der Binnenmarkt nach wie vor fragmentiert; daher werden nur langsame Fortschritte auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft erzielt. Nationale Kennzeichnungsvorschriften, auch im Zusammenhang mit der Abfalltrennung, verpflichten Unternehmen, Produkte neu zu kennzeichnen oder digitale Inhalte anzupassen, wodurch der Binnenmarkt aufgespalten wird. Die Fragmentierung des Binnenmarkts für Abfälle konterkariert die Kreislaufwirtschaft: Die Quote der Wiederverwendung kreislauffähiger Materialien ist nur sehr langsam auf 12 % gestiegen und liegt damit deutlich unter dem für 2030 festgelegten Ziel von 24 % (KPI 8).
Die Regulierung der Dienstleistungsmärkte ist nach wie vor komplex und uneinheitlich, wobei in den letzten Jahren nur geringe Fortschritte erzielt wurden. Die Regulierung von Dienstleistungen kann durch legitime Ziele von allgemeinem Interesse gerechtfertigt sein, in der Praxis gibt es jedoch sehr vielfältige Beschränkungen, und einige Dienstleistungen sind nur in einem oder einigen wenigen Mitgliedstaaten reguliert. Dies zeigt, dass ein erhebliches Potenzial zur Verringerung des Regelungsaufwands besteht. Trotz der Bemühungen um die Beseitigung von Beschränkungen ist das Maß an Beschränkungen im Dienstleistungssektor in den letzten Jahren stabil geblieben (KPI 10), und es bedarf neuer politischer Impulse.
Die vorübergehende Entsendung von Arbeitnehmern ist integraler Bestandteil der Dienstleistungsfreiheit, aber für die Unternehmen nach wie vor zu umständlich. Das EU-Recht erlaubt es den Mitgliedstaaten, Verwaltungspflichten zur Meldung entsandter Arbeitnehmer einzuführen, sofern dies gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Dies spiegelt die Notwendigkeit wider, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, insbesondere in Risikosektoren wie dem Baugewerbe und der Landwirtschaft. Die Anmeldeverfahren sind jedoch oft komplex, während nicht alle Situationen entsandter Arbeitnehmer (z. B. qualifizierte Fachkräfte) die gleichen Risiken bergen. Verstärkte Anstrengungen der Mitgliedstaaten sind erforderlich, um die von der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften ermittelten, größtenteils in den Regelungsspielraum der Mitgliedstaaten fallenden bewährten Verfahren umzusetzen, damit administrative Hindernisse in diesem Bereich abgebaut werden können. Die Kommissionsdienststellen arbeiten gemeinsam mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) an der Entwicklung eines KPI im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern für die nächste Ausgabe dieses Berichts.
Langwierige und umständliche Verfahren für die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen können EU-Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihren Beruf in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Übermäßig strenge Regulierungen und schwerfällige Anerkennungsverfahren erschweren den Eintritt in den bzw. die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt – dies trägt zu einem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie einem Arbeitskräftemangel sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene bei. Trotz einer Verbesserung im Jahr 2023 blieb die Quote der positiven Anerkennungsentscheidungen in den letzten fünf Jahren weitgehend unverändert (KPI 6). Die Anerkennungsverfahren sind außerdem nach wie vor häufig papiergestützt und könnten durch eine vollständige Digitalisierung erheblich beschleunigt werden.
Die Kommission verstärkt ihre Anstrengungen zur Behebung des Konformitätsdefizits und sie misst den nach wie vor zu hohen Anteil nicht ordnungsgemäß umgesetzter Binnenmarktrichtlinien. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten die volle Verantwortung für den Binnenmarkt übernehmen. Das Konformitätsdefizit ist im Jahr 2025 auf 1,1 % gestiegen und liegt damit deutlich über dem Zielwert von 0,5 % (KPI 4), wobei es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Die Fragmentierung der Rechtsvorschriften verursacht erhebliche Kosten für Unternehmen und Haushalte. Um sicherzustellen, dass präventive Instrumente – insbesondere die Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt, die Dienstleistungsrichtlinie und die Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung – ihre volle Wirkung entfalten können, braucht es zwingend eine starke Kultur der Regeltreue im gesamten Binnenmarkt. Es ergibt keinen Sinn, Hindernisse zu beseitigen, wenn wir ständig neue schaffen. Um wirksame rechtliche Maßnahmen dort voranzutreiben, wo nach wie vor Hindernisse bestehen, legt die Kommission erstmals eine jährliche Agenda für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vor (siehe Kasten 2). Während Binnenmarkthindernisse weitgehend auf regulatorische und administrative Anforderungen auf nationaler Ebene zurückzuführen sind, können auch Unterschiede bei ihrer praktischen Anwendung und Durchsetzung durch nationale, regionale und lokale Behörden die Art und Weise beeinflussen, wie Unternehmen von der Marktintegration profitieren, was zu uneinheitlichen Ergebnissen bei der Funktionsweise des Binnenmarkts beiträgt.
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Kasten 2: Jährliche Agenda für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften 2026
Die Kommission setzt bei der Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften auf geeignete rechtliche Maßnahmen. Ausgehend von den zehn schlimmsten Hindernissen (Terrible Ten) werden in der ersten Jährlichen Agenda für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften daher die folgenden vorrangigen Bereiche für horizontale Untersuchungen und spezifische Durchsetzungsmaßnahmen festgelegt:
·Zahlungsverzug bei Transaktionen zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen.
·Hindernisse bei Bau- und Installationsleistungen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel.
Diese Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen werden sich potenziell auf die meisten oder alle Mitgliedstaaten erstrecken und einen offenen Dialog und erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren zur Beseitigung eindeutig festgestellter Hindernisse umfassen. Die Durchsetzungsprioritäten werden nicht zulasten des Vorgehens gegen bestehende oder künftige Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr festgelegt. Um die Transparenz bei der Durchsetzung zu erhöhen, werden, wenn spezifische Durchsetzungsmaßnahmen beschlossen werden, klare Erläuterungen zu den verfolgten Zielen, den erwarteten Vorteilen sowie den erzielten Ergebnissen veröffentlicht.
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Bei der Verringerung des Verwaltungsaufwands wurden bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Verwaltungslasten bremsen Unternehmen und Verwaltungen. Ihre Kosten werden EU-weit auf 150 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. Das Ziel besteht darin, sie bis zum Ende dieses Mandats allgemein um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu verringern. Die Kommission hat bereits zehn Omnibus-Pakete sowie andere Initiativen vorgeschlagen, durch die zum Stand ihrer Annahme durch die Kommission die wiederkehrenden jährlichen Verwaltungslasten um ca. 15 Mrd. EUR reduziert werden sollen, und zwar um 11,9 Mrd. EUR durch die Omnibus-Vorschläge und um 3,1 Mrd. EUR durch andere im Jahr 2025 angenommene Initiativen (KPI 3). Darüber hinaus haben neue Initiativen wie die Verordnung über europäische Unternehmensbrieftaschen das Potenzial, mit mindestens 13,5 Mrd. EUR erheblich zur allgemeinen Verringerung der Verwaltungskosten für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen beizutragen. Die Kommission prüft derzeit sorgfältig zusätzliche Mittel zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und schlägt diese vor. Ein Beispiel hierfür ist die Vergabe öffentlicher Aufträge: Der derzeitige Rahmen ist fragmentiert, wobei zahlreiche sektorspezifische Rechtsakte zu Unsicherheit und Inkohärenz bei der Auslegung und Anwendung führen. Eine Vereinfachung dieser Vorschriften würde mehr als 44 000 Behörden in der EU, die Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferungen erwerben, sowie Unternehmen, die sich an diesen Ausschreibungen beteiligen, erheblich helfen und entspräche einem Wert von rund 15 % des BIP (ca. 2,5 Billionen EUR).
Die Einführung digitaler Instrumente und interoperabler öffentlicher Dienste befindet sich noch in einem frühen Stadium und birgt das Potenzial, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten zu verringern und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken. Mit der Verordnung über ein einheitliches digitales Zugangstor (Single Digital Gateway, SDG), die auf ein immer breiteres Spektrum von Politikbereichen ausgeweitet wurde, wird „Ihr Europa“ als wichtigste Anlaufstelle der EU für elektronische Behördendienste etabliert, die Bürgern und Unternehmen Zugang zu zuverlässigen, mehrsprachigen Informationen über Rechte, Pflichten und Verwaltungsverfahren in allen Mitgliedstaaten sowie Links zu nationalen Portalen und wichtigen Online-Verfahren bietet. Die Umsetzung der SDG-Verordnung befindet sich jedoch nach wie vor in einem frühen Stadium und ist unter den Mitgliedstaaten und Politikbereichen uneinheitlich; 2024 wurden nur 21 % der wichtigsten Verfahren vollständig online abgewickelt (KPI 11). Die Ende 2025 vorgeschlagene EU-Brieftasche für Unternehmen wird es diesen Betrieben ermöglichen, Daten sicher zu identifizieren und mit Regierungen und anderen Unternehmen in der gesamten EU mit voller Rechtswirkung und mit vollem Vertrauen auszutauschen.
Der EU-Binnenmarkt erhöht trotz fortbestehender Hindernisse die Wachstumschancen für KMU. Im Jahr 2024 exportierte ein Viertel der KMU in der EU Waren oder Dienstleistungen in andere EU-Länder, während etwa jedes zehnte KMU in Länder außerhalb der EU exportierte. Zu den größten Hemmnissen für KMU gehören regulatorische Hindernisse und der Verwaltungsaufwand, gefolgt von Herausforderungen im Zusammenhang mit Finanzierung und Kompetenzen. Darüber hinaus geben 73 % der KMU an, unter verspäteten Zahlungen zu leiden, was ihr Wachstums- und Investitionspotenzial beeinträchtigt und ihr Überleben gefährdet.
ABSCHNITT 2 – Schließung der Innovationslücke
Europa läuft Gefahr, im Innovationswettlauf zurückzufallen. Trotz weltweit führender Universitäten, steigender Beschäftigungsquoten und hoch qualifizierter Arbeitskräfte bleiben die FuE-Ausgaben und die Patentierungsquoten in der EU unverändert. Start-ups und Scale-ups haben Schwierigkeiten zu wachsen, und die Digitalisierung schreitet langsamer voran als in konkurrierenden Volkswirtschaften. Der Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite in Bereichen wie IT und saubere Technologien behindern Innovationen.
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KPI 12: FuE-Ausgaben
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Anteil der privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung am BIP. Ziel = über 3 % bis 2030
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2,24 % (2024)
2,26 % (2023)
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KPI 13: Patentanmeldungen
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Patentanmeldungen je Million Einwohner
.
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152 (2024)
153 (2023)
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KPI 14: Nutzung digitaler Technologien durch Unternehmen
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Anteil der europäischen Unternehmen, die Cloud-Computing-Dienste, Datenanalytik und/oder künstliche Intelligenz nutzen. Ziel = 75 % bis 2030.
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Künstliche Intelligenz:
20 % (2025), 13,5 % (2024)
Datenanalytik:
39,9 % (2025), 33,2 % (2023)
Cloud-Computing-Dienste:
46,7 % (2025), 38,9 % (2023)
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KPI 15: Beschäftigungsquote
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Anteil der Erwerbstätigen im erwerbsfähigen Alter. Ziel = 78 % bis 2030.
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75,8 % (2024)
75,3 % (2023)
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KPI 16: Für den ökologischen Wandel relevanter Arbeitskräftemangel
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Anzahl der Berufe, die besondere Kompetenzen für den grünen Wandel erfordern und bei denen mindestens fünf Mitgliedstaaten einen Mangel gemeldet haben.
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25 (2024)
13 (2023)
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KPI 17: PISA-Wert
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Leistung von 15-Jährigen bei den PISA-Tests der OECD. Je höher der Wert, desto besser die Leistung.
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Mathematik: 474 (2022), 492 (2018)
Lesen: 475 (2022), 488 (2018)
Naturwissenschaften: 484 (2022), 488 (2018)
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Trotz der soliden Grundlagen der EU-Forschungslandschaft bleiben die FuE-Investitionen in der EU immer noch hinter dem Ziel von 3 % des BIP zurück. Die gesamten FuE-Investitionen in der EU beliefen sich 2024 auf 2,2 % des BIP, wobei in den letzten zehn Jahren nur geringe Fortschritte erzielt wurden und die Investitionen unter denen vergleichbarer Länder blieben (KPI 12). Trotz hoher öffentlicher FuE-Investitionen in der EU bleiben die FuE-Investitionen des Privatsektors – insbesondere im Bereich der allgemeinen FuE von Unternehmen und der digitalen Technologie – unter denen vergleichbarer Länder. Innovationsergebnisse wie geistiges Eigentum und Patentierung, die für den geschäftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind, sind in den letzten Jahren ebenfalls weitgehend unverändert geblieben (KPI 13). Bei näherer Betrachtung des Technologiespektrums zeigt sich, dass die EU bei grünen Erfindungen führend ist und in den Bereichen Gesundheit, Biotechnologie und Arzneimittel gut abschneidet, während sie im digitalen Bereich
nach wie vor schlechte Werte erzielt.
Selbst in Bereichen, in denen FuE-Investitionen getätigt und Ergebnisse erzielt werden, gestaltet sich die Gründung und Expansion innovativer Unternehmen nach wie vor schwierig. Innovative Unternehmen werden bei ihren Bemühungen um die Vermarktung von Forschung behindert und sehen sich mit einer Fragmentierung der Rechtsvorschriften, einem hohen Verwaltungsaufwand und Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln, insbesondere zu Risikokapital, konfrontiert. Obwohl der europäische Technologiesektor zwischen 2018 und 2023 um mehr als 15 000 neue Start-up-Unternehmen pro Jahr gewachsen ist, brachte er verglichen mit den USA fünfmal weniger neue Einhörner hervor. Darüber hinaus ist der Marktanteil der EU bei der Entwicklung digitaler Technologien nach wie vor bescheiden, sodass die EU insbesondere bei digitalen Technologien weiterhin stark von externen Anbietern abhängig ist. Die Förderung des Übergangs vom Labor zum Markt, etwa durch den Biotech-Rechtsakt, ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung.
Die Einführung digitaler Technologien kommt voran, allerdings zu langsam. Der Anteil der Unternehmen in der EU, die künstliche Intelligenz, Cloud-Computing und Datenanalyse nutzen, stieg 2025 erheblich an, jedoch langsamer als in konkurrierenden Volkswirtschaften, und ist weit davon entfernt, das Ziel einer Nutzung solcher Technologien durch 75 % der Unternehmen bis 2030 zu erreichen (KPI 14). Die schleppende Einführung digitaler Technologien ist bei KMU besonders auffällig. Auch im Telekommunikationssektor der EU besteht eine Marktfragmentierung, die die Einführung weiter behindert. Aufgrund dieser Probleme bleibt erhebliches Potenzial für Produktivitätssteigerungen ungenutzt. Schätzungen zufolge würde die Erreichung der Digitalisierungsziele der EU zu wirtschaftlichen Gewinnen in Höhe von 1,8 % des BIP führen.
Die Beschäftigungsquoten steigen, doch die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe geht zurück. Die Beschäftigungsquote in der EU erreichte 2024 mit 75,8 % einen Rekordwert (KPI 15) und ist auf gutem Wege, das Kernziel der EU von 78 % im Jahr 2030 zu erreichen, aber es besteht nach wie vor ein erhebliches geschlechtsspezifisches Gefälle. Diese Entwicklung entspricht weitgehend derjenigen in den USA, liegt aber unter den Trends in Japan und im Vereinigten Königreich. Die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit des verarbeitenden Gewerbes in der EU führte jedoch in den letzten zwei Jahren zu einem durchschnittlichen monatlichen Verlust von rund 27 000 Arbeitsplätzen.
Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite stellen nach wie vor Herausforderungen dar und beeinträchtigen die Innovations- und Expansionsfähigkeit der Wirtschaft Europas. Fast 80 % der Unternehmen bezeichnen sie als das zweitgrößte Investitions- und Wachstumshemmnis. Viele der neuen Arbeitsplätze, die sich aus dem ökologischen Wandel ergeben, werden in Sektoren entstehen, in denen bereits ein zunehmender Arbeitskräftemangel herrscht (KPI 16). Auch die digitalen Kompetenzen stellen nach wie vor eine Herausforderung dar, da nur 60 % der Europäerinnen und Europäer über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen und die Verfügbarkeit von IKT-Fachkräften mit fortgeschrittenen Kompetenzen gering bleibt. Europa hat auch Schwierigkeiten im Bereich der Grundkompetenzen (KPI 17). Probleme im Zusammenhang mit der länderübergreifenden Anerkennung von Qualifikationen und Sprachbarrieren behindern die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU. Die Förderung der Kompetenzentwicklung, auch durch berufliche Bildung, und die Anwerbung globaler Talente sind von entscheidender Bedeutung, um den Arbeitskräftemangel zu beheben.
ABSCHNITT 3 – Dekarbonisierung der Industrie und Investitionen
Die Investitionsdynamik in der EU ist schwach, was sowohl auf die allgemeine Unsicherheit hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfelds als auch auf einen Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen ist. Die privaten Investitionen und die Industrieproduktion gingen 2024 zurück, obwohl die öffentlichen Investitionen stabil sind und die Möglichkeit bieten, die Tätigkeit des Privatsektors durch eine gut abgestimmte Politikgestaltung anzukurbeln. Hohe Energiepreise beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Die Elektrifizierung schreitet nicht voran. Die Umstellung auf saubere Energie beschleunigt sich, führt aber noch nicht zu niedrigeren Strompreisen in der EU insgesamt.
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KPI 18: Private Investitionen
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Private Investitionen (Anteil am BIP)
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17,6 % (2024)
18,6 % (2023)
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KPI 19: Öffentliche Investitionen
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Öffentliche Investitionen (Anteil am BIP)
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3,7 % (2024)
3,6 % (2023)
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KPI 20: Risikokapitalinvestitionen
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Risikokapitalinvestitionen (Anteil am BIP)
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0,06 % (2024)
0,06 % (2023)
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KPI 21: EU-Investitionen zur Förderung des industriellen Wandels
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Kumuliertes Volumen der InvestEU-Investitionen zur Förderung des industriellen Wandels
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115,5 Mrd. EUR (Juni 2025)
52,7 Mrd. EUR (Juni 2024)
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KPI 22: Strompreise für Nichthaushaltskunden
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Strompreise für Nichthaushaltskunden (EU Gruppe ID, gewerbliche Großabnehmer)
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0,164 EUR je kWh (2025)
0,163 EUR je kWh (2024)
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KPI 23: Elektrifizierung
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Anteil von Strom am gesamten Endenergieverbrauch. Ziel = 32 % im Jahr 2030
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22,9 % (2023)
22,9 % (2022)
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KPI 24: Anteil der erneuerbaren Energien
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Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch Ziel = 42,5 % im Jahr 2030
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25,2 % (2024)
24,5 % (2023)
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KPI 25: Jährliche Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen
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Pro Jahr zusätzlich installierte Kapazität zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Ziel = + 100 GW pro Jahr
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+68 GW (2024)
+67 GW (2023)
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Die privaten Investitionen in der EU gingen 2024 zurück, bei Gegenwind für die Industrie. Im Ergebnis gingen die privaten Investitionen im Verhältnis zum BIP im Jahr 2024 auf 17,6 % des BIP zurück und entsprachen dem US-Niveau, nachdem sie in den letzten Jahren weitgehend stabil und höher als in den USA gewesen waren (KPI 18). Die Industrieproduktion in der EU ging 2023 um 1,5 % und 2024 um weitere 2,4 % zurück. Die Finanzierung von Unternehmensinvestitionen in der EU ist nach wie vor zu stark von Bankkrediten abhängig (auf die 2024 mehr als 51 % der Unternehmensinvestitionen entfielen). Risikokapitalinvestitionen belaufen sich in der EU nur auf 0,06 % des BIP (KPI 20), ein Zehntel des US-Niveaus. Derzeit werden nur 44 % der finanziellen Ersparnisse der privaten Haushalte in der EU in Unternehmensanleihen, börsennotierte Aktien, Investmentfonds und Ähnliches investiert, was deutlich niedriger ist als in anderen Rechtsordnungen – trotz eines höheren Sparvolumens in der EU. Eine Erhöhung des Anteils der Ersparnisse der privaten Haushalte in der EU, die in produktive Investitionen in Unternehmen fließen, würde die Kapitalmärkte und die Finanzierungsstrukturen der Unternehmen stärken. Mit diesem Ziel und zur Stärkung der Kapitalmarktintegration nahm die Kommission 2025 im Rahmen der Strategie für die Spar- und Investitionsunion politische Initiativen an, die unter anderem auf Verbriefungen, Finanzkompetenz, Spar- und Anlagekonten, Zusatzrenten sowie Marktintegration und -aufsicht abzielen. Im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens werden durch die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne Reformen unterstützt, die unter anderem die Spar- und Investitionsunion voranbringen und die Entwicklung marktbasierter Finanzierungsoptionen stärken.
Die öffentlichen Investitionen sind nach wie vor solide, und durch EU-Instrumente sind erfolgreich Investitionen in den industriellen Wandel mobilisiert worden. Im Jahr 2024 beliefen sich die öffentlichen Investitionen in der EU auf 3,7 % des BIP, was den positiven Trend der letzten Jahre (KPI 19) bestätigt, der auch durch den mehrjährigen Finanzrahmen, einschließlich der Kohäsionspolitik und der Aufbau- und Resilienzfazilität, unterstützt wird. Bis Juni 2025 wurden durch InvestEU, das wichtigste Instrument der EU zur Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen, fast 300 Mrd. EUR (davon 68,7 % aus dem Privatsektor)
für Investitionen mobilisiert. Mehr als ein Drittel davon – 115,5 Mrd. EUR (KPI 21) – dient der Unterstützung des industriellen Wandels. Im Rahmen des Plans „ReArm Europe“ werden 800 Mrd. EUR für Verteidigungsausgaben aufgeboten, was erhebliche Übertragungseffekte auf Investitionen und die Industrieproduktion hat. Ab 2028 wird der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit öffentliche Investitionen auf EU-Ebene in den industriellen Wandel in Europa verankern, privates Kapital in großem Maßstab mobilisieren und einen nahtlosen Übergang von der im Rahmen von Horizont Europa finanzierten Forschung bis zur industriellen Einführung schaffen.
Die Abstimmung der nationalen öffentlichen Investitionen auf die Prioritäten der EU-Industriepolitik ist von entscheidender Bedeutung, um Synergien optimal zu nutzen und Wirkung zu erzielen. Der neue Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie vereinfacht im Einklang mit den Prioritäten der Industriepolitik der EU das Verfahren zur Gewährung von Beihilfen, um Investitionen in erneuerbare Energien, die Dekarbonisierung der Industrie und die Herstellung sauberer Technologien zu beschleunigen und das Risiko bei privaten Investitionen zu verringern. Dies wird dazu beitragen, Finanzierungen aufeinander abzustimmen. Was wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) betrifft, gibt es bereits 11 genehmigte Vorhaben (davon vier für Wasserstoff und zwei für Batterien) und acht IPCEI-Kandidaten in der Entwurfsphase. Das neue Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit wird derzeit im Rahmen von zwei laufenden Pilotprojekten zu KI-Gigafabriken und zur Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw getestet. Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen können die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne – im Einklang mit den Prioritäten der EU und länderspezifischen Herausforderungen – der Unterstützung von IPCEI dienen und zur Stärkung der industriellen Basis der Union beitragen.
Die Strompreise in der EU sind nach wie vor zu hoch. Im ersten Halbjahr 2025 lagen die Strompreise für industrielle Großabnehmer bei 0,16 EUR/kWh (KPI 22) und damit unter dem Höchststand von 2023. Die Strompreise für Unternehmen in der EU sind jedoch im internationalen Vergleich nach wie vor sehr hoch und mehr als doppelt so hoch wie in den USA, da sich höhere Erdgaspreise auf die Stromgroßhandelsmärkte auswirken. Energieintensive Industrien sind von den hohen Strom- und Energiepreisen besonders betroffen.
Die Elektrifizierung ist in den letzten zehn Jahren stagniert. Strom deckt nur 22,9 % des gesamten Endenergieverbrauchs der EU (KPI 23). Hohe Stromsteuern in Verbindung mit langwierigen Genehmigungen und einem unzureichenden Netzausbau wirken sich negativ auf Elektrifizierungsprojekte und die Elektrifizierung industrieller Prozesse und des Verkehrs aus.
Die derzeitige Umstellung auf saubere Energie beschleunigt sich, und die EU ist weitgehend auf dem richtigen Kurs, um ihre Klimaziele zu erreichen. Durch den Ausbau sauberer Energiequellen dürften sich die Kosten der Einfuhr fossiler Brennstoffe erheblich verringern und die Widerstandsfähigkeit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU mittelfristig verbessern. Die Treibhausgasemissionen gingen 2024 im Vergleich zu 2023 um 2,5 % zurück und liegen nun 37,2 % unter dem Niveau von 1990, obwohl die EU-Wirtschaft um 71 % größer ist als 1990. Die EU ist auf gutem Wege, ihr Ziel einer Emissionsreduktion um 55 % gegenüber 1990 bis 2030 zu erreichen, wenn alle Mitgliedstaaten die auf EU-Ebene vereinbarten und die in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen festgelegten Maßnahmen umsetzen. Durch die Umstellung auf erneuerbare Energie könnte die EU die Ausgaben für Einfuhren fossiler Brennstoffe zwischen 2031 und 2050 gegenüber dem Durchschnitt von 2011-2020 um 2,8 Billionen EUR senken. Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen hat erheblich zugenommen: Im Jahr 2024 entfielen auf sie 25,2 % des gesamten Energieverbrauchs (KPI 24). Die jährliche Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen beschleunigt sich. Im Jahr 2024 kamen 68 GW an Kapazitäten für erneuerbare Energien hinzu. Dies ist mehr als das Doppelte des Jahres 2020 (KPI 25), liegt aber immer noch unter dem jährlichen Ziel.
Die Kreislaufwirtschaft kommt aufgrund unterschiedlicher Vorschriften im Binnenmarkt nur langsam voran. Wie in Abschnitt 1 erwähnt, stieg der Anteil des wieder in die Wirtschaft eingespeisten Recyclingmaterials an der gesamten Materialnutzung nur sehr langsam – von 11,8 % im Jahr 2023 auf 12,2 % im Jahr 2024 (KPI 8). Dies liegt deutlich unter dem EU-Ziel von 24 % bis 2030 und reicht nicht aus, um die Nachfrage nach Primärrohstoffen und die damit verbundenen Abhängigkeiten von Drittländern zu verringern. Obwohl beispielsweise heute fast 38 % der Elektro- und Elektronik-Altgeräte in der EU gesammelt werden, werden weniger als 1 % der Seltenerdmetalle recycelt. Unterschiedliche nationale Vorschriften oder Systeme für Abfälle und recycelte Materialien in Verbindung mit niedrigeren Preisen für neue Rohstoffe behindern die Entwicklung von Märkten für Sekundärmaterialien. Darüber hinaus bleiben strategische Rohstoffe wie Metallschrott oder schwarze Masse ungenutzt. Bei einigen Materialien wie Aluminium und Kupfer wird hochwertiger Schrott in ausländische Märkte exportiert, was Investitionen in inländische Raffinationskapazitäten untergraben könnte.
ABSCHNITT 4 – Erhöhung der Sicherheit und Verringerung von Abhängigkeiten
Weitreichende Veränderungen in der globalen Handelslandschaft offenbaren die Schwachstellen und strategischen Abhängigkeiten in den Lieferketten Europas. Die EU hat eine starke Position im internationalen Handel inne, gerät aber zunehmend unter Druck, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe. Angetrieben wird dies durch Überkapazitäten in Drittländern, die schwache Inlandsnachfrage in bestimmten Drittländern und die Abwertung wichtiger internationaler Währungen. Die Stärkung der Lieferketten der EU schreitet voran, aber strategische Abhängigkeiten bleiben nach wie vor hoch, und das Risiko wächst, dass sie als Waffe eingesetzt werden.
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KPI 26: Handel mit der übrigen Welt als Anteil am BIP
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Grad der wirtschaftlichen Integration der EU in die übrige Welt
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13,9 % bei Waren (2024)
14,7 % bei Waren (2023)
8,1 % bei Dienstleistungen (2024)
7,8 % bei Dienstleistungen (2023)
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KPI 27: Anteil der Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen an den weltweiten Einfuhren
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Marktanteil der EU-Wirtschaft
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12,6 % bei Waren (2024)
11,9 % bei Waren (2023)
25,0 % bei Dienstleistungen (2024)
25,4 % bei Dienstleistungen (2023)
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KPI 28: Inländische Produktionskapazitäten für saubere Technologien
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Anteil der Komponenten sauberer Technologien, die im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung nachverfolgt werden und den Richtwert für die inländische Fertigungskapazität erfüllen. Ziel = 100 %
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6 von 27 (22 %) der Technologiekomponenten überschreiten den Richtwert (2024)
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KPI 29: Index der außenwirtschaftlichen Anfälligkeit (External Vulnerability Index, EXVI)
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Außenwirtschaftliche Anfälligkeiten bei strategisch wichtigen Industrieprodukten
. Auf einer Skala von 0 bis 1, höherer Wert: größere Anfälligkeit
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0,20 (2023)
0,19 (2022)
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Derzeit kommt es zu einer Umgestaltung der globalen Handelsströme. Im Zeitraum 2021-2024 ging der Handel der EU mit Ländern außerhalb von EU-Freihandelsabkommen um 2,3 Prozentpunkte zurück, was dadurch ausgeglichen wurde, dass die Beschaffung innerhalb der EU um 1,3 Prozentpunkte und der Handel mit Partnern im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen – sowohl nahe gelegenen als auch weit entfernten Partnern – um 1 Prozentpunkt zunahm. Die globalen Handelsströme weisen ähnliche Muster auf, wobei eine Umverteilung nach geopolitischen Blöcken erfolgt.
Nach einer langen Phase der zunehmenden Handelsintegration mit der übrigen Welt gibt es nun Anzeichen für eine Verlangsamung oder sogar eine Umkehr dieses Trends. Der Warenhandel der EU mit der übrigen Welt (Durchschnitt der Ein- und Ausfuhren im Verhältnis zum BIP) geht im zweiten Jahr in Folge zurück und entsprach 13,9 % des BIP im Jahr 2024. Dies lässt sich zwar bis zu einem gewissen Grad auf Energiepreisschwankungen zurückführen, zeigt aber auch den Trend eines sich eintrübenden globalen Handelsklimas. Die Integration des Dienstleistungshandels der EU mit der übrigen Welt hat sich ebenfalls verlangsamt, steigt aber weiterhin und erreichte im Jahr 2024 8,1 % des BIP (KPI 26).
Der Anteil der EU am Welthandel bleibt stabil, aber der Druck auf die verarbeitende Industrie nimmt zu. Die auffälligste Verschiebung der Handelsdynamik in den letzten 25 Jahren besteht darin, dass sich die zuvor auf den Handel zwischen der EU und den USA ausgerichtete Landschaft in eine dreipolige Landschaft gewandelt hat (siehe Abbildungen 1 und 2). Die Warenausfuhren der EU machen 12,6 % der weltweiten Einfuhren aus und liegen damit leicht über dem Niveau von vor zehn Jahren, was auf eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit hindeutet. Die Warenhandelsbilanz der EU ist nach einem Rückgang im Zusammenhang mit der Energiepreisvolatilität wieder in den Überschussbereich zurückgekehrt. Die EU-Industrie steht jedoch zunehmend unter dem Druck des globalen Wettbewerbs, der durch Überkapazitäten in bestimmten Drittländern (in vielen Fällen durch staatliche Subventionen gefördert) sowie durch Zölle von Drittländern angeheizt wird. Dies gilt insbesondere für energieintensive Industrien, bei denen die Handelsbilanz der EU stetig zurückgegangen ist. Durch die Abwertung wichtiger internationaler Währungen im vergangenen Jahr erhöht sich der Wettbewerbsdruck zusätzlich. Bei den Dienstleistungsexporten sind die Aussichten trotz eines leichten Rückgangs im letzten Jahr ermutigender, da der Marktanteil der EU in den letzten fünf Jahren auf 25 % des weltweiten Dienstleistungshandels gestiegen ist (KPI 27). Mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie (Industrial Accelerator Act) werden Leitmärkte für das verarbeitende Gewerbe in Europa geschaffen, um die Widerstandsfähigkeit der EU zu stärken und hochwertige Arbeitsplätze zu erhalten.
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Abbildung 1: Die 30 wichtigsten Handelsländer im Jahr 2000 und das Gewicht der Warenhandelsströme zwischen ihnen.
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Abbildung 2: Die 30 wichtigsten Handelsländer im Jahr 2023 und das Gewicht der Warenhandelsströme zwischen ihnen.
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Quelle: Berechnungen der Dienststellen der Europäischen Kommission (Team des Chefökonomen der GD GROW), basierend auf der Datenbank BACI (Base pour l'Analyse du Commerce International) des CEPII (Centre d'Etudes Prospectives et d'Informations Internationales) (2023)
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Der Anteil Europas an den eingehenden weltweiten ausländischen Direktinvestitionen (ADI) ist stark zurückgegangen. Die EU ist offen für ADI und ein berechenbarer Standort; sie traditionell attraktiv für ADI und weist die zweitgrößten Bestände weltweit auf. Gleichwohl ist der Anteil der EU an den weltweiten ADI-Zuflüssen vor dem Hintergrund schlechterer Wirtschaftsaussichten und erhöhter wirtschaftlicher Unsicherheit in den letzten Jahren drastisch auf 14 % zurückgegangen, nachdem er vor sieben Jahren mit 27 % seinen Höchststand erreicht hatte. Ausländische Direktinvestitionen ermöglichen im Allgemeinen eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Technologietransfers und der Wertschöpfung vor Ort. Gleichzeitig gibt es auffallende Beispiele für ADI, die diese Vorteile nicht bringen und Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit der EU darstellen.
Die EU vertieft Partnerschaften auf der ganzen Welt, um sowohl bei Einfuhren als auch bei Ausfuhren zu diversifizieren und Abhängigkeiten zu verringern. Dies dient auch dem Wohlstand und verbessert die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten. Derzeit wird daran gearbeitet, umfassende Freihandelsabkommen und gezielte Partnerschaften in Bereichen wie Rohstoffe zum Nutzen sowohl der EU als auch ihrer Partner zu schließen. Ebenso sollten mit der Wettbewerbsfähigkeit der EU vor Augen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung geschlossen werden, und zwar so, dass der Marktzugang verbessert und der Verwaltungsaufwand für die europäische Industrie verringert und gleichzeitig das Entstehen von Schlupflöchern, die unlauteren globalen Wettbewerb schüren, verhindert wird. Die EU beschleunigt auch die wirtschaftliche Integration der Erweiterungsländer vor ihrem Beitritt, unter anderem durch „Binnenmarktautobahnen“.
Die europäischen Lieferketten sind noch immer mit großen externen Abhängigkeiten behaftet, und es mehren sich Risiken und die Anzeichen dafür, dass diese als Waffe eingesetzt werden. Mehr als die Hälfte der Produkte in empfindlichen Ökosystemen, in denen die EU stark von einem einzigen Lieferland abhängig ist, stammt aus China. Die Gesamtabhängigkeit der EU von Einfuhren strategisch wichtiger Rohstoffe, Bauteile und Industrieerzeugnisse bleibt, gemessen am EXVI-Indikator (External Vulnerability Index) (KPI 29), weitgehend unverändert, wobei die EU deutlich stärker externen Anfälligkeiten ausgesetzt ist als China, wenn auch weniger stark als die USA. Die von China verhängten Ausfuhrbeschränkungen haben diese Abhängigkeiten, insbesondere bei kritischen Rohstoffen, ins Bewusstsein gerückt. Abhängigkeiten im Weltraum- und Verteidigungssektor sowie bei kritischen Arzneimitteln verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Die wichtigsten Handelspartner Europas ergreifen zunehmend Maßnahmen, um die Widerstandsfähigkeit ihrer Lieferketten zu stärken. Anhang 3 dieses Berichts enthält einen Überblick über die Resilienzmaßnahmen ausgewählter globaler Akteure. Er zeigt einen weltweiten Trend, die Industrie- und Handelspolitik aktiver zu nutzen, um die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten zu stärken. Maßnahmen umfassen die Politik der Vergabe öffentlicher Aufträge und Bedingungen für ausländische Direktinvestitionen, wobei der Schwerpunkt auf strategischen Schlüsselsektoren und dem präferenziellen Zugang für einheimische Unternehmen liegt.
Die Bemühungen der EU um den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten für wichtige Industrieprodukte beginnen Früchte zu tragen. Die ersten Gruppen strategischer Projekte im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung und der Verordnung zu kritischen Rohstoffen wurden ausgewählt. Betrachtet man die Produkte, die in den Anwendungsbereich der Netto-Null-Industrie-Verordnung fallen, so liegt das verarbeitende Gewerbe in der EU derzeit in sechs von 27 Technologiebereichen über dem Richtwert von 40 % des EU-Verbrauchs durch das inländische verarbeitende Gewerbe. Bei der überwiegenden Mehrheit der überwachten Schlüsselkomponenten bei Batterietechnologien, Elektrolyseuren, Wasserstoff und Solarenergie liegt die Produktionskapazität der EU jedoch nach wie vor deutlich unter dem Richtwert (KPI 28). Ziel des „Industrial Accelerator Act“ ist es, diese Maßnahmen abzuschließen und wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen zu schaffen.
Schlussfolgerung und Ausblick
Der Binnenmarkt ist unser Schutzschild und Stabilitätsanker in unsicheren Zeiten. Er ist das Fundament des Wohlstands, der Wettbewerbsfähigkeit und der Industrie in Europa. Die Beseitigung der verbleibenden Hindernisse im Binnenmarkt könnte das BIP Europas um mehrere Prozent steigern.
Dennoch verbleiben hartnäckige Probleme, und vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen entstehen neue Herausforderungen, durch die die Wettbewerbsfähigkeit Europas zunehmend unter Druck gerät. Hindernisse und Fragmentierung im Binnenmarkt bestehen fort. Der Verwaltungsaufwand ist zu hoch. Die Energiepreise bleiben anhaltend hoch und belasten die Industrie. Innovative Unternehmerinnen und Unternehmer haben noch immer keinen Zugang zu Finanzmitteln in großem Maßstab. Ausländische Überkapazitäten und staatliche Subventionen von Drittländern nehmen zu und verzerren die globalen Wettbewerbsbedingungen zuungunsten Europas, während strategische Abhängigkeiten als Waffe eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, eine Wende einzuleiten und das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen. Wenn wir ein starkes, unabhängiges und wohlhabendes Europa wollen, müssen wir uns entschlossen dafür einsetzen, den Binnenmarkt zu vollenden und die von der Kommission angenommenen politischen Maßnahmen umzusetzen. Anhang 2 enthält einen detaillierten Überblick über die Umsetzung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, des Deals für eine saubere Industrie und der Binnenmarktstrategie. Entschlossene Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene sind erforderlich, um den Binnenmarkt zu vollenden, die Innovationslücke zu schließen, Investitionen und die Dekarbonisierung zu fördern und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten zu stärken.
Es gibt neue Impulse, um Hindernisse im Binnenmarkt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu beseitigen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. In der Binnenmarktstrategie wurden die „Terrible Ten“ als die größten Hindernisse für Unternehmen, Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger im Binnenmarkt ermittelt, die vorrangig angegangen werden müssen. Diese Hindernisse haben ihren Ursprung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene und erfordern daher entschlossenes Handeln auf beiden Ebenen. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die dringendsten Hindernisse auf nationaler Ebene zu ermitteln und zu beseitigen. In der ersten jährlichen Agenda für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften werden die Durchsetzungsprioritäten für 2026 dargelegt. Auf europäischer Ebene werden das bevorstehende Produktgesetz, der Rechtsakt für Baudienstleistungen und der Rechtsakt über Zustelldienstleistungen das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern. Der Rechtsakt über die Vergabe öffentlicher Aufträge wird für eine Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren sorgen und sicherstellen, dass die 15 % des BIP, die im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens ausgegeben werden, optimal genutzt werden. Die Kommission hat bereits Vereinfachungsvorschläge, zehn Omnibus-Pakete und zusätzliche Initiativen vorgelegt, mit denen der jährliche Verwaltungsaufwand um 15 Mrd. EUR verringert werden soll; weitere werden 2026 folgen. Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen werden die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne einschlägige Reformen zur weiteren Beseitigung von Hindernissen enthalten, insbesondere durch die Verbesserung der Effizienz und Digitalisierung öffentlicher Verfahren.
Die Arbeiten in Bezug auf Hindernisse, Fragmentierung und Verwaltungsaufwand müssen ehrgeiziger werden. Wir müssen den Binnenmarkt in den Bereichen vollenden, die Jacques Delors vor 35 Jahren nicht berücksichtigte und die nach wie vor national ausgerichtet sind. Es sind wichtige Maßnahmen erforderlich, um einheitliche Regeln für ein berechenbares und großmaßstäbliches Umfeld für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Dienstleistungen, Kapital, Gesellschaftsrecht, Forschung und Innovation zu schaffen. Ziel des Fahrplans für den Binnenmarkt wird es sein, politische Eigenverantwortung und Engagement für diese Bemühungen zu schaffen.
Die Kommission schlägt Maßnahmen vor, um die Innovationslücke zu schließen. Das 28. Regime („EU Inc.“) wird Unternehmen ein einheitliches Regelwerk für Gründung, Geschäftstätigkeit und Wachstum in der gesamten EU bieten und so Start-ups, Scale-ups und europäischen Einhörnern den Boden bereiten. Der europäische Rechtsakt zur Innovation wird den Markt für Innovationen in allen Sektoren beschleunigen, während der mit mehreren Milliarden Euro ausgestattete Scaleup-Europe-Fonds mit privaten Investoren zusammenarbeiten wird, um das Wachstum von Unternehmen zu fördern. Der Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum zielt auf die Beseitigung von Hindernissen für den Wissensaustausch und auf die Förderung der „fünften Grundfreiheit“ ab. Der Rechtsakt über digitale Netze wird die Fragmentierung des Binnenmarkts verringern. Mit dem Rechtsakt zur Cybersicherheit, dem Rechtsakt über Quantentechnologie und dem Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung werden die Souveränität und Sicherheit europäischer Technologien und Infrastrukturen gestärkt. Die Umsetzung der Union der Kompetenzen zielt darauf ab, Kompetenzen für hochwertige Arbeitsplätze aufzubauen.
Eine gezielte Industriepolitik ebnet den Weg für die Reindustrialisierung Europas. Der „Industrial Accelerator Act“ wird die wirtschaftliche Sicherheit und die industriellen Kapazitäten in strategischen Schlüsselsektoren stärken. Durch den „Battery Booster“ werden 1,8 Mrd. EUR mobilisiert, um die Batterieherstellung und die Automobilindustrie in Europa zu stärken. Neben diesen Initiativen wird der beschleunigte Ausbau sauberer Energieträger künftig für niedrigere Energiekosten sorgen. Wirksame Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen und Legislativvorschlägen der Kommission im Rahmen der Spar- und Investitionsunion werden EU-Unternehmen beim Zugang zu Investitionskapital unterstützen.
Die Kommission befasst sich aktiv mit Schwachstellen und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lieferketten. Mit dem RESourceEU-Aktionsplan wird die übermäßige Abhängigkeit Europas von Lieferanten kritischer Rohstoffe aus Drittländern angegangen. Er beschleunigt auch EU-relevante Projekte, die das Potenzial haben, Abhängigkeiten bis 2029 um bis zu 50 % zu verringern, und mobilisiert zu diesem Zweck bis zu 3 Mrd. EUR im Jahr 2026. Darüber hinaus wird die Kommission darauf hinarbeiten, die kontinuierliche Versorgung der EU-Industrie mit kritischen Rohstoffen zu erleichtern, indem sie die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente (z. B. das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen) rasch einsetzt, wenn ein Drittland die Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen einschränkt. Sie kann dann den Zugang zum Binnenmarkt an Bedingungen knüpfen. Die EU schafft Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass ausländische Direktinvestitionen einen europäischen Mehrwert schaffen. Die Kommission wird gezielte Maßnahmen vorschlagen, um die Verfügbarkeit von Aluminiumschrott sicherzustellen, und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen, um die Verfügbarkeit von anderem Metallschrott und Schwarzmasse zu gewährleisten und so die strategischen Kapazitäten zu stärken. Durch die Bemühungen um Fortschritte bei weiteren Freihandelsabkommen werden die Lieferketten diversifiziert und neue Chancen für Unternehmen geschaffen.
Die Bewältigung des aktuell schwierigen Umfelds erfordert rasches, gemeinsames und koordiniertes Handeln auf europäischer und nationaler Ebene. Der Jahresbericht 2026 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit wird als Grundlage für politische Debatten mit dem Rat, dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft dienen.