EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 8.7.2025
SWD(2025) 905 final
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025
Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland
Begleitunterlage zur
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
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Zusammenfassung
Die Justiz in Deutschland wird sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den Unternehmen weiterhin als unabhängig wahrgenommen. Es wurde eine Reform zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet, mit der bestimmte Garantien für seine Funktionsweise und Unabhängigkeit im Grundgesetz verankert wurden. Bezüglich der Höhe der Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wurden zwar einige Schritte unternommen, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Neueinstellungen in diesem Bereich. Die Digitalisierungsmaßnahmen im Justizwesen werden mit Unterstützung durch ein mehrjähriges Investitionsprogramm fortgesetzt, wenngleich sie in der Praxis unterschiedlich umgesetzt werden. Es sind neue Vorschriften für die Einrichtung spezialisierter Commercial Courts in Kraft getreten, mit denen Unternehmen bei Streitigkeiten mit hohem Streitwert stärker spezialisierte und effizientere Verfahren zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Justiz insgesamt funktioniert weiterhin effizient, und es wurde ein neues Verfahren zur effizienteren Bewältigung zivilgerichtlicher „Massenverfahren“ eingeführt.
Die geplante Überarbeitung des strategischen Rahmens Deutschlands zur Korruptionsbekämpfung und der Regelung für Zuwendungen in der Bundesverwaltung steht noch aus. Die Durchsetzung der jüngsten Gesetzesreformen zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung der Korruptionsprävention zeigt wirksame Ergebnisse, unter anderem in Bezug auf das Lobbyregister, die Vorschriften für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst (Drehtüreffekt) und den Schutz von hinweisgebenden Personen. Die Arbeiten zur Schaffung eines umfassenden legislativen Fußabdrucks, insbesondere für den Bundestag, müssen noch vorangetrieben werden, um die Transparenz in einem Umfeld, das von einer starken Interessenvertretung der Wirtschaft geprägt ist, weiter zu erhöhen. Einige Mängel bestehen nach wie vor bei der Durchsetzung der Vorschriften über Interessenkonflikte für Abgeordnete und Regierungsbeamte sowie im Bereich der Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Deutschland hat seine Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge modernisiert, was für mehr Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sorgen könnte. Änderungen, mit denen die Haftung juristischer Personen und die entsprechenden Sanktionen verschärft werden, um Auslandsbestechung wirksamer zu bekämpfen, sind vorangekommen, wurden jedoch nicht bis zum Ende der vorangegangenen Legislaturperiode abgeschlossen. Korruption auf hoher Ebene wird bekämpft, und es wurden keine systemischen Schwächen festgestellt.
Den unabhängigen Medienanstalten wurden neue Rechtsdurchsetzungsbefugnisse übertragen, allerdings erreichten die Rügen des Organs der Freiwilligen Selbstkontrolle in der Print- und Onlinemedienbranche ein Rekordniveau. Die Reformen zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit einiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten kommen voran, doch die Entscheidung, die Rundfunkgebühr nicht zu erhöhen, führte zu einer Verfassungsbeschwerde. Das Geschäftsumfeld der Mediendiensteanbieter ist insgesamt stabil geblieben, und die Pläne zur Reform des Medienkonzentrationsrechts schreiten voran. Das Verfahren zur Schaffung eines Informationsrechts der Presse in Bezug auf Bundesbehörden ist nicht weiter vorangekommen, da die Arbeit an dem Gesetzesentwurf durch die vorzeitige Auflösung des Bundestages zum Erliegen kam. Der allgemeine Rahmen für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten ist gut, doch geben Berichte über physische Angriffe Anlass zur Sorge.
Die Konsultationsverfahren sind in der Praxis unterschiedlich, wobei Interessenträger, auch aus der Wirtschaft, darauf hinweisen, dass die Konsultationszeiträume mitunter sehr kurz sind. In Bezug auf die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen wurden bislang noch keine Schritte unternommen, wodurch in der Praxis weiterhin Hürden entstehen. Zivilgesellschaftliche Organisationen stehen noch immer vor gewissen Herausforderungen bei ihrer Tätigkeit, allerdings wurde eine neue Strategie zur besseren Unterstützung des freiwilligen Engagements angenommen, die von der Zivilgesellschaft begrüßt wurde.
Empfehlungen
Insgesamt ist festzustellen, dass Deutschland bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024
·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Vergütungen im Justizwesen zu ergreifen;
·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den „legislativen Fußabdruck“ durch Offenlegung der Beiträge aller Interessenvertreter zur Gesetzgebung und durch Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens weiter zu stärken;
·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die bestehenden Vorschriften zum Drehtüreffekt durch Verlängerung der Karenzzeiten für Bundesministerinnen und Bundesminister sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu stärken;
·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den Plan zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen;
·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen, um die Herausforderungen anzugehen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für deren Betrieb in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind.
Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Deutschland empfohlen,
·Maßnahmen zu ergreifen, um unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Ressourcen im Justizsystem die Ressourcen der Justiz aufzustocken und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personaleinstellung anzugehen;
·die Anstrengungen zur Stärkung des „legislativen Fußabdrucks“ zu intensivieren, um Beiträge von Lobbyisten umfassend in einem öffentlichen Register zu erfassen und den Anwendungsbereich des legislativen Fußabdrucks auf die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens auszuweiten;
·die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen;
·Schritte zu ergreifen, um den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen und so die Herausforderungen anzugehen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für den Betrieb dieser Organisationen in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind.
I.Justizsystem
Unabhängigkeit
Die Justiz in Deutschland wird sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den Unternehmen weiterhin als unabhängig wahrgenommen. Im Jahr 2025 bewerten insgesamt 72 % der Gesamtbevölkerung und 70 % der Unternehmen die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter als „eher gut oder sehr gut“. Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der breiten Öffentlichkeit bleibt auf demselben Niveau wie im Jahr 2024 (72 %), ist im Vergleich zu 2021 (80 %) jedoch deutlich zurückgegangen. Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die Unternehmen ist im Vergleich zu 2024 (69 %) sowie 2021 (68 %) leicht gestiegen.
Es wurde eine Reform zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet, mit der bestimmte Garantien für seine Funktionsweise und Unabhängigkeit im Grundgesetz verankert wurden. Mit der Grundgesetzänderung, die im Dezember 2024 nach ausführlichen Debatten angenommen wurde, wurden im Grundgesetz wesentliche Merkmale des Bundesverfassungsgerichts verankert, etwa die Zahl der Richterinnen bzw. Richter sowie die Dauer ihrer Amtszeit und die Tatsache, dass diese nicht verlängerbar ist. Eine Folge davon ist, dass diese Regeln nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden können, womit die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gewahrt werden soll. Zudem wurde im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht ein Mechanismus zur Auflösung von Blockaden eingeführt, der vorsieht, dass in einer Situation, in der es dem Bundesrat oder dem Bundestag nicht gelingt, innerhalb von drei Monaten nach einem Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts eine neue Richterin oder einen neuen Richter zu wählen, das andere Wahlorgan dies übernimmt. Die Interessenträger begrüßen die Reform als wichtigen Schritt zur Wahrung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Gleichzeitig betonten sie die Bedeutung weiterer Schritte für die allgemeine Resilienz des Justizsystems über das Bundesverfassungsgericht hinaus und begrüßten die laufenden Überlegungen. Andere Projekte im Zusammenhang mit der Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz auf Bundesebene während der vorangegangenen Legislaturperiode, insbesondere die Einführung von Vorschriften zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und zur Erhöhung der Transparenz der Weisungen der Justizministerien an die Staatsanwaltschaften in Einzelfällen und die Verankerung der Achtung der verfassungsmäßigen Werte durch Laienrichterinnen und Laienrichter, wurden vor der vorzeitigen Auflösung des Parlaments letztlich nicht vorangebracht. Auf Länderebene werden ebenfalls Überlegungen darüber angestellt, wie die Resilienz der Justizsysteme weiter gestärkt und ihre Unabhängigkeit gewahrt werden kann, und zwar auf der Grundlage des gemeinsamen Berichts der Länder und des Bundesministeriums der Justiz mit dem Titel „Wehrhafter Rechtsstaat“ vom Juni 2024.
Qualität
Zwar wurden weitere Fortschritte bezüglich der Empfehlung über die Höhe der Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erzielt, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Neueinstellungen in diesem Bereich. Wie in den vergangenen Jahren wurde in den Ländern der jüngste Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf die Justiz angewandt, wobei einige Länder zusätzliche Einmalzahlungen vorgesehen haben. Die Gehälter von Richterinnen und Richtern zu Beginn ihrer Laufbahn liegen jedoch nach wie vor leicht unter dem durchschnittlichen nationalen Bruttogehalt. Die Unterschiede zwischen den Ländern bei der Besoldung nehmen ebenfalls weiter zu. Die Interessenträger weisen erneut darauf hin, dass es zusätzlicher Maßnahmen zur Gewährleistung angemessener Gehälter bedarf, da die Justiz angesichts der bevorstehenden Pensionierungswellen und der sinkenden Zahl von Hochschulabsolventinnen und -absolventen im Bereich der Rechtswissenschaften vor einer ernsten Herausforderung steht, qualifiziertes Personal einzustellen und im Vergleich zu den Gehältern des Privatsektors wettbewerbsfähig zu sein. Die Ausgaben für die Justiz im Verhältnis zum BIP sind insgesamt nach wie vor hoch, und die Länder haben zusätzliche Anstrengungen unternommen, um neue Stellen zu schaffen. In den Staatsanwaltschaften ist die Arbeitsbelastung jedoch nach wie vor sehr hoch, sodass nach Schätzung der Interessenträger landesweit rund 2 000 zusätzliche Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erforderlich sind. Dies wirkt sich auf die Effizienz aus – den Zahlen zufolge waren Ende 2023 mehr als 900 000 Fälle bei den Staatsanwaltschaften anhängig. Probleme mit Neueinstellungen haben dazu geführt, dass die Abschlussnote, die erforderlich war, um Richterin bzw. Richter oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt zu werden, in mehreren Bundesländern herabgesetzt wurde. Voraussichtlich wird das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2025 in einer Rechtssache über Gehälter entscheiden. Nach europäischen Standards sollte die Besoldung von Richterinnen und Richtern ihrem Beruf und ihrer Verantwortung entsprechen. In ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet sich die neue Regierung zu einer Neubelebung des „Pakts für den Rechtsstaat“, was auch eine Aufstockung der Ressourcen umfassen würde. Unter Berücksichtigung einiger auf Länderebene unternommener Anstrengungen wurden in Bezug auf diese Empfehlung einige weitere Fortschritte erzielt.
Die Digitalisierungsmaßnahmen im Justizwesen werden mit Unterstützung durch ein mehrjähriges Investitionsprogramm fortgesetzt, wenngleich sie in der Praxis unterschiedlich umgesetzt werden. Der Grad der Digitalisierung der Justiz ist insgesamt gut. Nach den geltenden Prozessordnungen ist digitale Technologie bei Gericht in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen zugelassen, in Strafsachen jedoch nur in begrenztem Maße. Einige Lücken bestehen nach wie vor bei digitalen Lösungen für die Durchführung und Verfolgung von Gerichtsverfahren in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen sowie bei der Bereitstellung einer sicheren Telearbeitsumgebung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Gerichtsbedienstete. Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz wurde seit 2023 eine Finanzierung von 32 Projekten des Bundes und der Länder in Höhe von 180,4 Mio. EUR genehmigt und ausgeführt. Bund und Länder planen zudem den Aufbau einer bundeseinheitlichen Justizcloud zur Vereinheitlichung verschiedener Softwareanwendungen der Justiz, die im Rahmen der Digitalisierungsinitiative finanziert werden soll. Im Juli 2024 traten Vorschriften zur weiteren Ausweitung der Möglichkeit von Videoverhandlungen in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten in Kraft, wobei die Interessenträger berichten, dass diese Möglichkeit je nach Region in unterschiedlichem Maße genutzt wird. Der viel diskutierte Vorschlag zur Einführung einer digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestages hinfällig geworden. Die systematische Einführung elektronischer Akten zum 1. Januar 2026 schreitet voran, wenn auch mit regionalen Unterschieden. Im Januar 2025 wurde der Abschlussbericht einer Sachverständigenkommission über den Zivilprozess der Zukunft veröffentlicht, in dem insbesondere ein gemeinsames Bund-Länder-Justizportal als zentraler Zugangspunkt für alle justizbezogenen Informationen und Justizdienstleistungen sowie die Erhebung von Klagen und die Einreichung von Anträgen vorgeschlagen wird. Insgesamt weisen die Interessenträger darauf hin, dass weitere erhebliche Investitionen erforderlich sind, um die Digitalisierung der Justiz voranzubringen, auch angesichts der bemerkenswerten regionalen Unterschiede. Diese Zusage findet sich im neuen Koalitionsvertrag.
Es sind neue Vorschriften für die Einrichtung spezialisierter Commercial Courts in Kraft getreten, mit denen Unternehmen bei Streitigkeiten mit hohem Streitwert stärker spezialisierte und effizientere Verfahren zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Bundesgesetz, das die Möglichkeit der Einrichtung spezialisierter Commercial Courts und Commercial Chambers vorsieht, trat am 1. April 2025 in Kraft. Bisher haben neun Bundesländer Commercial Courts und/oder Commercial Chambers entweder bereits eingerichtet, oder sie beabsichtigen, es in naher Zukunft zu tun. Die Interessenträger begrüßen dies generell, da dadurch eine höhere Spezialisierung und Effizienz erreicht wird, allerdings weisen sie darauf hin, dass die Commercial Courts aufgrund des hohen Mindeststreitwerts für kleine und mittlere Unternehmen in der Praxis nur begrenzt in Betracht kommen. Der Bericht über den „Zivilprozess der Zukunft“ enthält Vorschläge zur Reform der Kammern für Handelssachen, die von Interessenträgern aus der Wirtschaft begrüßt werden, sowie Vorschläge zur allgemeinen Unterstützung einer weiteren Spezialisierung der Richterschaft und von Gerichtskammern. Was die alternative Streitbeilegung betrifft, so hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer im Dezember 2024 einen Schiedsgerichtshof eingerichtet, der – sofern die Parteien dies vertraglich vereinbaren – eine Streitbeilegung in nationalen und internationalen Handelssachen ermöglicht. Darüber hinaus gibt es in Deutschland 28 anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen.
Effizienz
Die Justiz funktioniert allgemein weiterhin effizient, und es wurde ein neues Verfahren zur effizienteren Bewältigung zivilgerichtlicher „Massenverfahren“ eingeführt. Die Dispositionszeit bei Verwaltungssachen in erster Instanz ging weiter zurück (von 408 Tagen im Jahr 2022 auf 391 Tage im Jahr 2023), stieg aber bei streitigen Zivil- und Handelssachen in erster Instanz weiter an (von 241 Tagen im Jahr 2022 auf 249 Tage im Jahr 2023). Bei den hohen Abschlussquoten ist ein Rückgang zu verzeichnen, und zwar sowohl bei streitigen Zivil- und Handelssachen (von 104 % im Jahr 2022 auf 97 % im Jahr 2023) als auch bei Verwaltungssachen (von 114 % auf 109 %). Um die Masse an Zivilverfahren zu bewältigen, hat der Bundesgerichtshof seit September 2024 die Möglichkeit, in einem letztinstanzlichen Revisionsverfahren eine „Leitentscheidung“ zu treffen. Die niedrigere Instanz kann anhängige parallele Verfahren aussetzen, wenn keine der Parteien wesentliche Bedenken geltend macht. Der Bundesgerichtshof hat dieses Verfahren bereits in der Praxis angewandt. Die Einführung der „Leitentscheidung“ ist ein Schritt hin zu einer effizienteren Bearbeitung zivilgerichtlicher Massenverfahren. Der Bericht über den „Zivilprozess der Zukunft“ enthält Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz, beispielsweise die Einrichtung von Fachkammern und angepasste Verfahrensregeln, um Verfahren insbesondere bei komplexen Rechtsstreitigkeiten, aber auch bei zivilgerichtlichen Massenverfahren, zu beschleunigen.
II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Von Sachverständigen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Führungskräften der Wirtschaft wird die Korruption im öffentlichen Sektor nach wie vor als relativ gering wahrgenommen. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International belegt Deutschland mit 75 von 100 Punkten in der Europäischen Union Platz 8 und weltweit Platz 15.
Diese Wahrnehmung hat sich in den letzten fünf Jahren verschlechtert
. Die Eurobarometer-Sonderumfrage 2025 zur Korruption zeigt, dass 52 % der Befragten Korruption in ihrem Land für weitverbreitet halten (EU-Durchschnitt: 69 %) und 13 % der Befragten sich in ihrem Alltag persönlich von Korruption betroffen fühlen (EU-Durchschnitt: 30 %). Was die Unternehmen betrifft, so sind 47 % der Befragten der Ansicht, dass Korruption weitverbreitet ist (EU-Durchschnitt: 63 %), während für 14 % Korruption ein Problem für ihre Geschäftstätigkeit darstellt (EU-Durchschnitt: 35 %). Zudem sind 38 % der Befragten der Meinung, dass die Strafverfolgung genügend Wirkung zeigt, um von Korruption abzuschrecken (EU-Durchschnitt: 36 %), und 33 % der Unternehmen vertreten die Ansicht, dass Personen und Unternehmen, die bei der Bestechung eines höheren Amtsträgers bzw. einer höheren Amtsträgerin ertappt werden, angemessen bestraft werden (EU-Durchschnitt: 33 %)
.
Die Überarbeitung des strategischen Rahmens Deutschlands zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung sowie der Regelungen für die Annahme von Geschenken steht noch aus. Die Überarbeitung der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ von 2003 unter der Federführung des Innenministeriums sollte ursprünglich Ende 2022 abgeschlossen sein, hat sich jedoch mehrfach verzögert
. Sie soll nach der derzeitigen Planung nach der Verabschiedung der vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung der Korruption finalisiert werden, um eine entsprechende Angleichung sicherzustellen
. Die Überarbeitung der Vorschriften von 2004 über das Verbot der Annahme von Zuwendungen und Geschenken ist ebenfalls noch im Gange, wobei der ursprüngliche Termin für die Finalisierung auf Ende 2025 verschoben wurde
. Der detaillierte Bericht 2023 zur Integrität in der Bundesverwaltung wurde im September 2024 veröffentlicht. Er enthält konkrete Daten zu Korruptions- und Korruptionsverdachtsfällen auf Bundesebene
.
Es gibt einen umfassenden Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Korruption, und die Zusage, gegen die Finanzkriminalität, einschließlich Korruption, vorzugehen, wurde erneut bekräftigt. Die Pläne für Unternehmenssanktionen bei Auslandsbestechung waren bis zur vorzeitigen Auflösung des Bundestags bereits fortgeschritten. Die Interessenträger begrüßten, dass 2024 ein neuer Straftatbestand der unerlaubten Einflussnahme, an der Mitglieder einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder sowie deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Mitglieder einer parlamentarischen Versammlung einer internationaler Organisation beteiligt sind, eingeführt wurde
. Die Interessenträger sind weiterhin der Auffassung, dass der neue Straftatbestand auch auf gewählte Amtsträgerinnen und Amtsträger auf lokaler Ebene ausgeweitet werden sollte, um Kohärenz zu gewährleisten. Es gibt keine allgemeine Bestimmung, um die unerlaubte Einflussnahme durch andere Kategorien von Amtsträger unter Strafe zu stellen
. Die strafrechtliche Haftung von Unternehmen wird bei der Strafverfolgung von Auslandsbestechung selten durchgesetzt
, und die Arbeit des Justizministeriums an einem Vorschlagsentwurf zur Verschärfung der Sanktionen gegen Unternehmen, die strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, war bis zur vorzeitigen Auflösung des Bundestags schon weit fortgeschritten. Der neue Koalitionsvertrag enthält die Zusage, Finanzkriminalität zu bekämpfen und Lücken im Transparenzregister in Bezug auf die wirtschaftlich Berechtigten zu schließen. In diesem Zusammenhang haben die Interessenträger festgestellt, dass die Finanzermittlungs- und Strafverfolgungskapazitäten Deutschlands in Bezug auf grenzüberschreitende Finanzströme systematisch gestärkt werden müssen, um u. a. dem zunehmenden Risiko strategischer Korruption zu begegnen.
Deutschland verfügt über ein wirksames Strafrechtssystem für die Korruptionsbekämpfung. Die Untersuchung, Verfolgung oder rechtskräftige Verurteilung von Korruptionsdelikten, auch von Fällen auf hoher Ebene, ist wirksam, und von den Interessenträgern wurden keine Systemschwächen festgestellt
. Es wurden keine Korruptionsfälle oder Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und der EUStA bei korruptionsbezogenen Ermittlungen gemeldet
. In Deutschland wurde nach vierjährigen Ermittlungen in der „Aserbaidschan-Affäre“, in die ehemalige Bundestagsabgeordnete involviert waren, ein Verfahren wegen Bestechungsvorwürfen eingeleitet. Die Personal- und Finanzausstattung sowie der hohe Spezialisierungsgrad im Bereich Korruption bei der Polizei, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU), den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten sind allgemein als für die effektive Wahrnehmung der betreffenden Aufgaben ausreichend anzusehen
. Der Lagebericht 2024 des Bundeskriminalamts beleuchtet in einer umfassenden jährlichen Analyse die neuesten Trends, Entwicklungen und Statistiken zur Korruption sowie die Antikorruptionsmaßnahmen Deutschlands
. Der Gesundheitssektor ist der am stärksten von Korruptionsdelikten betroffene Sektor, während die Wirtschaft und insbesondere das Baugewerbe die bevorzugten Ziele von Korruption sind. Der durch Korruption verursachte finanzielle Schaden hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Der Anteil der Amtsträgerinnen und Amtsträger an denjenigen, die sich bestechen ließen, betrug 57,4 %.
Das neue verbindliche Lobbyregistergesetz wird in der Praxis wirksam durchgesetzt und sorgt damit für transparentere Entscheidungsprozesse. Am 31. März 2025 veröffentlichte der Deutsche Bundestag seinen ersten Bericht über die Pflege des elektronischen, maschinenlesbaren Lobbyregisters, das 2022 eingeführt wurde und für alle Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter verbindlich ist, wobei es – hauptsächlich aus verfassungsrechtlichen Gründen – bestimmte Ausnahmen gibt. Die registerführende Stelle wird ab sofort alle zwei Jahre einen solchen Bericht erstellen. Das Lobbyregister wird immer größer und enthielt Mitte 2025 mehr als 6 000 Einträge von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern. Die Bundestagsverwaltung überwacht und überprüft alle veröffentlichten Registerinhalte, um sicherzustellen, dass die Daten richtig und stimmig sind, und geht dabei auch Hinweisen Dritter zur Regelkonformität nach. Zum ersten Mal wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Interessenträger sehen diese Initiative weitgehend positiv und vertreten die Ansicht, sie sorge für mehr Transparenz in einem Umfeld in Deutschland, das von einer starken Interessenvertretung der Wirtschaft geprägt ist
. Derzeit wird daran gearbeitet, das Lobbyregister mit dem künftigen gemeinsamen digitalen Gesetzgebungsportal für Regierung und Bundestag zu vernetzen, wie bereits berichtet wurde; 2027 soll es so weit sein.
Hinsichtlich der Einführung eines umfassenden öffentlichen Registers zur Erfassung des Einflusses von Lobbyistinnen und Lobbyisten auf die Rechtsetzung („legislativer Fußabdruck“) sind keine weiteren Fortschritte zu verzeichnen. Die Bundesregierung hat einen exekutiven Fußabdruck eingeführt, wonach die Bundesministerien seit Juni 2024 den Einfluss von Lobbyistinnen und Lobbyisten auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe offenlegen müssen
. Demnach muss offengelegt werden, wer wesentlichen Einfluss auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe genommen hat oder Änderungen des ursprünglich vorgesehenen Regelungsinhalts in zentralen Fragen bewirkt hat. Die Änderungen werden von den Interessenträgern zwar weitgehend begrüßt, doch umfassen sie noch keine Verpflichtung zur Berichterstattung über persönliche Treffen zwischen Lobbyistinnen bzw. Lobbyisten und Beamtinnen bzw. Beamten oder zur Offenlegung aller schriftlichen Beiträge
. Die Bundestagsabgeordneten sind nicht verpflichtet oder angehalten, für Berichte oder Rechtsvorschriften einen „legislativen Fußabdruck“ zu erfassen oder eine Liste aufzustellen, aus der die Bandbreite der eingegangenen externen Gutachten und Stellungnahmen hervorgeht. Die Interessenträger forderten ein umfassendes bundesweites Transparenzgesetz. Bundesregierung, Länder und Bundestag arbeiten weiter an der Digitalisierung des Gesetzgebungsprozesses und planen ein öffentlich zugängliches gemeinsames digitales Portal für das Gesetzgebungsverfahren, wofür einige Schritte erst in Planung sind, das aber nun bis 2027 fertiggestellt werden soll
. Die Einrichtung eines solchen gemeinsamen digitalen Gesetzgebungsportals für Bundesregierung und Bundestag könnte die Gelegenheit bieten, einen umfassenden legislativen Fußabdruck einzuführen
. Somit sind hinsichtlich der Empfehlung keine weiteren Fortschritte zu verzeichnen.
In Bezug auf strengere Vorschriften für die Beschäftigung hochrangiger Amtsträgerinnen und Amtsträger nach dem Ausscheiden aus dem Dienst wurden einige weitere Fortschritte erzielt. Neue Pflichten zur Anzeige von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst haben sich in der Praxis bewährt. Infolge der – von den Interessenträgern weitgehend begrüßten
– neuen Vorschriften des Lobbyregisters zur Offenlegung aktuell oder zuletzt von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern wahrgenommener öffentlicher Ämter oder Wahlämter (Drehtüreffekt) gaben von 27 144 registrierten Lobbyisten insgesamt 668 an, in den letzten fünf Jahren solche Ämter innegehabt zu haben. Wie zuvor berichtet, gilt die Anzeigepflicht in Bezug auf ehemalige sicherheitsüberprüfte politische und hochrangige Beamtinnen und Beamte seit dem 1. April 2024 für alle Erwerbstätigkeiten innerhalb von sieben Jahren nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
. Gleichzeitig wurden die Karenzzeiten für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Abteilungsleitungen (von zuvor drei bis fünf Jahren) auf fünf bis sieben Jahre verlängert. Für Bundesministerinnen und Bundesminister sowie für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre gelten weiterhin Karenzzeiten von 12-18 Monaten, was die Regierung mit den kürzeren Amtszeiten begründet, wobei Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit in der Praxis zulässig sind. Die systematische Durchsetzung dieser Karenzvorschriften stößt zwar auf einige Herausforderungen, die es künftig zu beobachten gilt
, doch wurden in der Praxis einige Fortschritte bei der Empfehlung zur Anzeigepflicht von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst erzielt.
Neue Verpflichtungen der Bundestagsabgeordneten zur Offenlegung von Interessenkonflikten sind in Kraft getreten, doch stellen Aufsicht und Rechtsdurchsetzung in der Praxis nach wie vor eine Herausforderung dar. Die Änderungen, die am 30. Dezember 2024 in Kraft getreten sind, beziehen sich auch auf die Vorschriften über potenzielle Interessenkonflikte
. Sie betreffen die Offenlegung von Interessenverknüpfungen in Bundestagsausschüssen, sehen aber immer noch nicht vor, dass jedes Mal im Plenum offenzulegen ist, wenn in Bezug auf eine Angelegenheit, die Gegenstand der Erörterung ist, ein Konflikt zwischen spezifischen privaten Interessen auftritt
. Nur bezahlte Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten und bestimmte Unternehmensbeteiligungen, die zu einem finanziellen Interessenkonflikt führen könnten, fallen unter die Berichtspflicht, während erhebliche Investitionen in Unternehmen möglicherweise – nämlich wenn die Beteiligung die derzeit geltende Obergrenze von 5 % nicht überschreitet – nicht davon erfasst werden
. Es besteht auch nach wie vor keine Verpflichtung, offenzulegen, wieviel Zeit für die bezahlte Nebentätigkeit tatsächlich aufgewendet wird
. Eine systematische Aufsicht und Rechtsdurchsetzung stoßen in der Praxis immer noch auf Hindernisse, und so wurden mehrere Verstöße, wie bereits berichtet, in der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt
. Die Vorschriften für die Offenlegung von Vermögenswerten hochrangiger Entscheidungsträgerinnen und -träger der Exekutive lassen in Bezug auf Aufsicht und Transparenz nach wie vor zu wünschen übrig
und erstrecken sich nicht auf Verbindlichkeiten und wesentliche Vermögenswerte, wie Beteiligungen an privaten Unternehmen unterhalb der derzeit geltenden Obergrenze
. Bundestagsabgeordnete müssen Vermögenswerte und finanzielle Interessen nur im Rahmen ihrer parlamentarischen Ausschussarbeit anzeigen. Der Ältestenrat des Bundestages hat seine Beratungen über einen Bewertungsbericht noch nicht abgeschlossen
. Die Bundestagsverwaltung verfügt nur über begrenzte Befugnisse, Untersuchungen gegen das Präsidium des Bundestages durchzuführen, und ist ihm untergeordnet, und so weisen die Interessenträger erneut darauf hin, dass es kein völlig unabhängiges Aufsichtsgremium für die Untersuchung von Verstößen gibt
.
Deutschland plant eine Evaluierung der Rechtsvorschriften zum Schutz hinweisgebender Personen. Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen erfasst unter anderem Verstöße im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten aller Art, ohne dass eine Verbindung zum EU-Haushalt bestehen muss
. Auf Bundesebene gibt es mehrere Meldestellen, darunter in den Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung
. Die zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz hat 2024 ihren ersten Jahresbericht veröffentlicht
. Der zweite Jahresbericht wird in Kürze erwartet. Die Interessenträger halten den Rechtsrahmen für wesentlich zur Unterstützung hinweisgebender Personen, mit deren Hilfe große Korruptionsfälle, Wirtschaftskriminalität und sonstiges Fehlverhalten aufgedeckt werden können
. Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sollte zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten im Juli 2023 extern evaluiert werden. In Ermangelung der entsprechenden Haushaltsmittel soll die Evaluierung zeitnah nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 erfolgen.
Neue Verpflichtungen der politischen Parteien erhöhen die Transparenz, aber bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung bestehen weiterhin Schwachstellen. Die neuen Vorschriften über Parteispenden und versteckte Wahlkampffinanzierung auf Bundes- und Landesebene erhöhen in der Praxis die Transparenz bei der Parteifinanzierung
. Seit dem 1. Januar 2025 müssen die politischen Parteien in ihren Rechenschaftsbericht einen gesonderten Sponsoring-Bericht aufnehmen. Werbemaßnahmen zugunsten einer politischen Partei, die über die üblichen Formen des Rechts auf freie Meinungsäußerung hinausgehen, ohne Kenntnis und Genehmigung der betreffenden politischen Partei sind unzulässig. Genehmigte Parteiwerbung gilt nun als Einnahme und Spende an die Partei und unterliegt damit den Vorschriften für Parteispenden. Die Interessenträger begrüßen die neuen Vorschriften, weisen jedoch darauf hin, dass Partei- und Wahlkampfspenden nicht gedeckelt sind. Die Sammlung und Weiterleitung von Parteispenden über nicht gemeinnützige Stiftungen stellte bei der jüngsten Bundeswahl eine weitere Herausforderung dar, da zu befürchten war, dass damit die Transparenzvorschriften umgangen wurden. Weitere praktische Herausforderungen bestehen in den unzugänglichen Formaten, in denen die öffentlich zugänglichen Daten bereitgestellt werden, und in der langen Dauer zwischen den Einnahmen der Parteien und deren Meldung, wodurch die Überwachung von außen erschwert wird. Die Bundestagsverwaltung hat – unter anderem für die Kontrolle der Parteien- und Wahlkampffinanzierung – zusätzliches Personal beantragt
. Allerdings fehlt es ihr nach wie vor an Untersuchungsbefugnissen, sodass die Interessenträger die Einrichtung eines weisungsunabhängigen Kontrollgremiums vorschlagen
.
Zur Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe wurde ein neues Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe beschlossen, das für mehr Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sorgen könnte. Den Einstellungen der Unternehmen zur Korruption in der EU zufolge sind 18 % der Unternehmen in Deutschland (EU-Durchschnitt: 25 %) der Ansicht, dass sie in den letzten drei Jahren bei einer öffentlichen Ausschreibung oder bei einem öffentlichen Auftrag den Zuschlag wegen Korruption nicht erhalten haben. 53 % der Unternehmen bewerten die Unabhängigkeit des Bundeskartellamts bei der Entscheidung von Fällen im Zusammenhang mit der öffentlichen Vergabe als sehr gut oder eher gut. Im Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeitsanzeiger über den Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland werden für 2023 24 % Ausschreibungen mit nur einem Bieter gemeldet (EU-Durchschnitt: 29 %). Das Vergabetransformationspaket zur Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren wurde am 27. November 2024 beschlossen. Die Initiative wurde von Interessenträgern und Unternehmen insgesamt begrüßt, da sie für mehr Transparenz sorgen und damit Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorbeugen und gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern könnte.
III.Medienpluralismus und Medienfreiheit
Den unabhängigen Medienanstalten wurden neue Rechtsdurchsetzungsbefugnisse übertragen. Die Unabhängigkeit der 14 Landesmedienanstalten bleibt gewährleistet, und Berichten der Interessenträger zufolge funktionieren diese weiterhin gut. Der Finanzierungsrahmen für die Landesmedienanstalten in Deutschland ist transparent und vorhersehbar und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften. Der 5. Medienänderungsstaatsvertrag trat im Oktober 2024 in Kraft und hat insbesondere das Ziel, den Medienregelungsrahmen an das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und die entsprechenden deutschen Rechtsnormen anzupassen. Mit der Änderung haben die Landesmedienanstalten einige neue Rechtsdurchsetzungsbefugnisse erhalten, die sich aus dem Gesetz über digitale Dienste ergeben. Die Medienanstalten berichteten, dass die neuen Befugnisse zu einer höheren Arbeitsbelastung geführt hätten.
Die Selbstkontrolle der Medien ist gut etabliert; die Rügen erreichen ein Rekordniveau, da auch die Zahl der bearbeiteten Beschwerden gestiegen ist. Der Deutsche Presserat ist als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle in der Print- und Onlinemedienbranche weithin anerkannt. 2024 stieg die Zahl der Beschwerden über Presseveröffentlichungen weiter auf 2 215 (gegenüber 1 850 im Jahr 2023). Viele Beschwerden betrafen nach wie vor Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht oder gegen den Schutz der Privatsphäre im Sinne des Pressekodexes. Die Zahl der vom Presserat ausgesprochenen unverbindlichen öffentlichen Rügen nahm 2024 ebenfalls zu und erreichte mit 86 ein Rekordniveau. Zur weiteren Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit wurden die Vorschriften über Interessenkonflikte im Pressekodex verschärft. Demzufolge müssen Redaktionen Interessenkonflikte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Berichterstattung vermeiden oder diese zumindest der Leserschaft gegenüber offenlegen. Die verschärften Vorschriften gelten auch für persönliche Beziehungen oder Verflechtungen, sofern diese Zweifel an der erforderlichen Unabhängigkeit einer Berichterstattung begründen könnten.
Die Reformen zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit einiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten kommen voran, während eine Entscheidung, die Rundfunkgebühr nicht zu erhöhen, zu einer Verfassungsbeschwerde führte. Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt gewährleistet. Dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2025 zufolge ist das Risiko für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien gering. Die Länder unterzeichneten im März 2025 den Reformstaatsvertrag, der vorbehaltlich der Ratifikation durch alle Länderparlamente im Dezember 2025 in Kraft treten wird. Ziel ist es, die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu senken und für mehr Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen. Der Vertrag stärkt auch die Unabhängigkeit einiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten durch die Einrichtung kollegialer Leitungsgremien und durch die Stärkung der Entlassungs- und Ernennungsverfahren für Mitglieder der Leitungsorgane gemäß den Anforderungen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA), um die redaktionelle Unabhängigkeit und eine transparente Governance zu gewährleisten. Ein weiteres Aufsichtsgremium (Medienrat) soll eingeführt werden, um die Aufgabenerfüllung aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu überwachen; der Medienrat wird komplementär zur Tätigkeit der bestehenden Aufsichtsgremien fungieren und aus sechs unabhängigen Sachverständigen bestehen. Der Rundfunkbeitrag bleibt die wichtigste Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Länder haben einen Entwurf (Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag) zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027 vorgelegt. Unterhalb bestimmter Grenzen würde die Finanzierung automatisch entsprechend der Empfehlung der unabhängigen Sachverständigenkommission (KEF) angepasst, wenn nicht bestimmte Quoren aus dem Länderkreis diesem Vorschlag widersprechen. In Bezug auf den Zeitraum bis 2027 beschlossen die Länder, der Empfehlung der KEF, den Beitrag Anfang 2025 um 3,2 % zu erhöhen, nicht zu folgen. Infolgedessen legten zwei Rundfunkanstalten Verfassungsbeschwerde mit der Begründung ein, die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags sei gefährdet, wenn keine Beitragsanpassung stattfinde. Auch andere Interessenträger kritisierten den Verzicht auf eine Beitragsanpassung.Die Länder vertraten die Ansicht, dass eine Beitragsanpassung nicht nötig sei, da der zusätzliche Finanzbedarf in den nächsten beiden Jahren aus den Rücklagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gedeckt werden könne. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde.
Das Geschäftsumfeld der Mediendiensteanbieter ist insgesamt stabil geblieben, und die Pläne zur Reform des Medienkonzentrationsrechts schreiten voran. Die Interessenträger berichteten über keine wesentlichen Änderungen des Rechtsrahmens für das Geschäftsumfeld der Mediendiensteanbieter. Informationen über die Eigentumsverhältnisse von Fernseh-, Rundfunk-, Presse- und Onlinemedien sind weiterhin in einer öffentlichen Datenbank abrufbar
. Die Vergabe staatlicher Werbeaufträge wird nach wie vor als unproblematisch eingestuft. Die Interessenträger bemängeln jedoch, dass zwischen der Medienbranche und Online-Plattformen ungleiche Wettbewerbsbedingungen bestehen, und äußerten Bedenken wegen einer anhaltenden Verlagerung der Werbeausgaben von der Medienbranche auf Online-Plattformen. Die Gespräche über die Reform des Medienkonzentrationsrechts werden weitergeführt; allerdings wird es vor 2026 nicht zu einer Reform kommen.
Bezüglich der Empfehlung, eine Rechtsgrundlage für einen Auskunftsanspruch der Presse in Bezug auf Bundesbehörden zu schaffen, sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen, da die Arbeit an dem Gesetzentwurf durch die vorzeitige Auflösung des Bundestages zum Erliegen kam. Einige Interessenträger weisen nach wie vor auf Lücken im Rechtsrahmen für den Erhalt von Auskünften der Bundesbehörden hin. Ein Referentenentwurf zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden war in Vorbereitung, und im Januar 2025 sollte dem Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Die Arbeit daran wurde jedoch durch die vorgezogene Bundestagswahl unterbrochen. Ob die neue Regierung die Arbeit an dem Gesetzentwurf fortsetzen wird, ist nicht bekannt. Ein Auskunftsanspruch der Presse wird auf Landesebene von den Landespressegesetzen und auf Bundesebene vom Grundgesetz weiterhin garantiert. Im November 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden auch für Online-Medien gilt. Die Interessenträger begrüßten das Urteil, da es die Rechtslage der Online-Medien präzisiert, während die Bundesbehörden betonten, dass damit nur die bestehende Praxis der Bearbeitung von Anfragen seitens der Online-Medien bestätigt wird. Insgesamt wurden bei der Umsetzung der Empfehlung begrenzte Fortschritte erzielt.
Der allgemeine Rahmen für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten ist gut, doch geben Berichte über physische und Online-Angriffe Anlass zur Sorge. Laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2025 bestätigt der Indikator „Arbeitsbedingungen, Standards und Schutz des Journalismus“, dass das Risiko weiterhin niedrig ist, doch gibt es zunehmend Anlass zur Sorge, insbesondere wegen sowohl körperlicher als auch online ausgeführter Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten
. Die Plattform des Europarats zur Förderung des Schutzes journalistischer Tätigkeiten und der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten registrierte für Deutschland sieben neue Warnmeldungen
. Auf der Plattform „Mapping Media Freedom“ wurden 151 Warnmeldungen im Zusammenhang mit der Medienfreiheit erfasst
. Die Warnmeldungen beziehen sich hauptsächlich auf Angriffe oder Drohungen gegen Journalistinnen und Journalisten und Online-Belästigungen. Die Polizeistatistiken für 2024 weisen insgesamt 423 registrierte Straftaten in der weit gefassten Kategorie „Medien“ aus, was einem Anstieg um etwa 42,4 % entspricht (gegenüber 297 Straftaten im Jahr 2023). Einem Bericht zufolge fanden die meisten physischen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten während der Berichterstattung über Demonstrationen statt. Auch äußerten sich die Interessenträger besorgt darüber, dass sich die Sicherheitslage für Journalistinnen und Journalisten offenbar verschlechtert. Die Behörden auf Bundes- und Landesebene ergreifen weiterhin Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten, u. a. durch die Förderung des Austauschs zwischen Polizei und Medien oder durch Schulungen zum Presserecht für Bedienstete der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts. Seit März 2024 kofinanziert die Regierung eine zivilgesellschaftliche Helpline zur Unterstützung von Journalistinnen und Journalisten mit psychosozialen Problemen – eine Initiative, die von den Interessenträgern begrüßt wurde. Gespräche zwischen Interessenträgern und Behörden über die Aktualisierung der Verhaltensgrundsätze für die Medien und die Polizei sind ins Stocken geraten. Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), die sich gegen Journalistinnen und Journalisten richten, geben in der deutschen Medienlandschaft im Allgemeinen nach wie vor keinen Anlass zur Sorge. Eine Studie zeigt jedoch, dass sich drei von vier Einschüchterungsversuchen zur Verhinderung der öffentlichen Beteiligung, insbesondere durch SLAPP-Klagen, gegen Medienschaffende richten. Es laufen Vorbereitungen zur Erhebung von Daten zu SLAPP-Klagen. Die Interessenträger begrüßten, dass die Regierung damit begonnen hat, eine zivilgesellschaftliche Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit vor SLAPP-Klagen finanziell zu unterstützen. Sie bietet Personen, die von SLAPP-Klagen betroffen sind, Informationen und Beratung und klärt in Informations- und Schulungsveranstaltungen über das Thema auf. Die Interessenträger fordern weiterhin, dass das Verbot der Veröffentlichung des Wortlauts amtlicher Dokumente in Strafverfahren geändert wird; sie führen an, dass dieses Verbot die Berichterstattung beeinträchtigen könnte und eine ungerechtfertigte Einschränkung der Pressefreiheit darstellt, während es nach Auffassung der Behörden notwendig ist, um in den Verfahren die Vertraulichkeit zu wahren
.
IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung
Die Konsultationsverfahren sind in der Praxis nach wie vor unterschiedlich, wobei Interessenträger, auch aus der Wirtschaft, auf mitunter sehr kurze Konsultationszeiträume hinweisen. Der empfohlene Konsultationszeitraum für Gesetzesentwürfe auf Bundesebene beträgt vier Wochen. Die Interessenträger berichten jedoch, dass die Dauer der Konsultationen zwischen den einzelnen Ministerien in der Praxis variiert und auch bei komplexen und technischen Vorschlägen mitunter nur wenige Tage zur Verfügung stehen; auch Interessenträger aus der Wirtschaft haben darauf hingewiesen. Eine Studie aus dem Jahr 2024 anhand von Daten der jeweiligen Ministerien ergab, dass in den Jahren von 2017 bis 2023 bei zwei Dritteln der Vorschläge der Konsultationszeitraum weniger als vier Wochen betrug. Was die parlamentarischen Anhörungen betrifft, so weist das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf hin, dass die Empfehlung des GANHRI-Unterausschusses für Akkreditierung, die Teilnahme des Instituts an diesen Anhörungen zu formalisieren, noch nicht weiterverfolgt wurde.
Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen in Deutschland haben Vertrauen in die Wirksamkeit des Investitionsschutzes. 58 % der Unternehmen sind entweder sehr sicher oder eher sicher, dass Investitionen durch Gesetze und Gerichte geschützt werden. Was die für die Wirtschaftsteilnehmer relevanten Behörden anbelangt, so bewerteten 56 % der Befragten die Unabhängigkeit des Bundeskartellamts bei wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen als sehr gut oder eher gut. Auf Ebene des Bundesverwaltungsgerichts gibt es eine Reihe gerichtlicher Mechanismen, mit denen die Umsetzung von Verwaltungsgerichtsurteilen sichergestellt werden soll; dazu zählt auch die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen aufzuheben, wenn die Weisungen des Gerichts wiederholt missachtet werden. Diese Mechanismen umfassen jedoch weder die Anwendung direkter Durchsetzungsmaßnahmen noch die Möglichkeit, direkte oder daraus resultierende Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche zu gewähren.Ein gemeinsamer Vorschlag von Bund und Ländern für eine bessere Durchsetzung von Verwaltungsgerichtsentscheidungen bei Verstößen von Behörden wurde bislang nicht weiterverfolgt.
Am 1. Januar 2025 musste Deutschland noch neun Leiturteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durchführen, ein Urteil mehr als im Vorjahr. Zu diesem Zeitpunkt lag der Anteil der Leiturteile aus den letzten zehn Jahren, die durchgeführt worden waren, in Deutschland bei 71 % (gegenüber 67 % im Jahr 2024; bei 29 % stand die Durchführung noch aus), und bis zur Durchführung eines Urteils vergingen im Durchschnitt drei Jahre und acht Monate (gegenüber vier Jahren im Jahr 2024). Das älteste Leiturteil, das seit sieben Jahren noch nicht durchgeführt ist, betrifft eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens; ein Rechtsanwalt hatte Beschwerde eingereicht, da die Staatsanwaltschaft im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen seinen Mandanten über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Einsicht in sein Geschäftskonto genommen hatte. Was die Einhaltung von Zahlungsfristen betrifft, so gab es am 31. Dezember 2024 keinen Fall mit noch ausstehender Zahlungsbestätigung (gegenüber einem Fall im Jahr 2023). Am 16. Juni 2025 war die Zahl der noch nicht durchgeführten Leiturteile auf sieben zurückgegangen.
In Bezug auf die Empfehlung zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen wurden noch keine Fortschritte erzielt, wodurch in der Praxis weiterhin Hürden entstehen. Der Versuch, die aktuelle Rechtslage hinsichtlich dessen zu klären, was unter einer „gelegentlichen politischen Betätigung“ zu verstehen ist, die für gemeinnützige Organisationen zulässig ist, wurde in der vorangegangenen Legislaturperiode nicht weiterverfolgt. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind daher noch immer mit denselben Hindernissen konfrontiert, über die bereits berichtet wurde. Dabei geht es insbesondere um die Unsicherheit, welche Art von politischer Betätigung, die nicht mit dem gemeinnützigen Zweck der Organisation in Verbindung steht, zulässig ist, um den begrenzten Katalog der Zwecke für den Status der Gemeinnützigkeit und um Beschränkungen bezüglich des Einsatzes „politischer Mittel“ zur Erreichung des erklärten Zwecks der Organisation. Diese Situation wirkt sich in der Praxis nach wie vor auf den Handlungsspielraum für zivilgesellschaftliche Organisationen aus und kann abschreckend wirken, da sie ins Visier genommen und den Steuerbehörden wegen mutmaßlicher Nichteinhaltung ihres gemeinnützigen Status gemeldet werden können. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Rechtsvorschriften für gemeinnützige Organisationen zu vereinfachen, es ist jedoch noch nicht klar, ob damit die in der Empfehlung genannten spezifischen Herausforderungen angegangen würden. Daher wurden hinsichtlich der Empfehlung noch keine Fortschritte erzielt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen stehen bei ihrer Tätigkeit noch immer vor einigen Herausforderungen. Allerdings wurde eine neue Strategie zur besseren Unterstützung des freiwilligen Engagements angenommen, die von der Zivilgesellschaft begrüßt wurde. Der zivilgesellschaftliche Raum wird nach wie vor als „beeinträchtigt“ betrachtet. Der Menschenrechtskommissar des Europarats wies darauf hin, dass es nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Anwendung von Protestverboten oder anderen Beschränkungen von Protesten sowie bezüglich Polizeipraktiken gibt; eine Reihe dieser Maßnahmen wird gerichtlich überprüft. Die Versammlungsgesetze bestimmter Bundesländer unterliegen weiterhin der gerichtlichen Überprüfung; ein neues Versammlungsgesetz in Sachsen wurde wegen einer möglichen Einschränkung der Versammlungsfreiheit kritisiert. Was den Zugang zu Finanzmitteln für zivilgesellschaftliche Organisationen betrifft, so wurde das Programm „Demokratie Leben!“ ausgeweitet. Der Vorschlag für ein föderales „Demokratiefördergesetz“ wurde in der vorangegangenen Legislaturperiode nicht angenommen. Einige Interessenträger berichten, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich mit als umstritten wahrgenommenen Themen befassen, mit zunehmenden Herausforderungen konfrontiert sind; zivilgesellschaftliche Organisationen haben die klare Haltung der Regierung in Bezug auf ihr Recht auf Versammlungsfreiheit sowie ihr Recht auf politische Teilhabe begrüßt. Zivilgesellschaftliche Organisationen bewerten auch die Engagementstrategie des Bundes, die im Dezember 2024 im Anschluss an eine umfassende Konsultation der Interessenträger angenommen wurde, als positiv und weisen darauf hin, dass angemessene Ressourcen und eine entsprechende Überwachung erforderlich sind. Die Strategie bietet einen Rahmen zur Erleichterung und Unterstützung des freiwilligen Engagements, wobei der Schwerpunkt unter anderem auf der Bewältigung struktureller Herausforderungen für das Engagement und auf der Unterstützung der digitalen Transformation der Zivilgesellschaft liegt.
Anhang I: Liste der Quellen in alphabetischer Reihenfolge*
* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 eingegangen sind, ist abrufbar unter
https://commission.europa.eu/publications/2025-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation_en
.
Abgeordnetenwatch (2025), Neuer Bundestag: Diese drei neuen Abgeordneten stehen im Lobbyregister,
https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/lobbyismus/diese-drei-neuen-abgeordneten-stehen-im-lobbyregister
.
Abgeordnetenwatch (2024), Diese Nebeneinkünfte haben die Abgeordneten im Bundestag,
https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/nebentaetigkeiten/diese-nebeneinkuenfte-haben-die-abgeordneten-im-bundestag
.
Abgeordnetenwatch (2023), Lobbyregister 2.0? Volle Lobbytransparenz gibt es immer noch nicht,
https://www.abgeordnetenwatch.de/kampagnen/lobbyregister-20-volle-lobbytransparenz-gibt-es-immer-noch-nicht
.
Allianz Rechtssicherheit (2025), Forderungen zur Änderungen der Rechtslage,
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/forderungen/
.
Beck-aktuell (2025), AfD-Blockade: Kann Thüringen noch Richter auf Lebenszeit ernennen?, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/afd-blockade-thueringen-richter-ernennung-wahlausschuss.
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) (2025), Politische Neutralität gemeinnütziger Organisationen und gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenbedingungen,
https://www.b-b-e.de/projekte/bundestagswahl-2025-und-zivilgesellschaft/rechtspolitische-rahmenbedingungen-und-zivilgesellschaft-1/
.
CDU, CSU und SPD (2025), Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-2025-1.pdf
.
Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit (2024), Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2024.
Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit (2025), Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2025.
Civil Liberties Union for Europe (2025), Beitrag der Civil Liberties Union for Europe zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.
Civil Liberties Union for Europe (2025a), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit,
https://www.liberties.eu/en/stories/rolreport2025-main/45330
.
Civil Society Europe (2025), Beitrag von Civil Society Europe zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.
Civicus (2025), Repression of Palestine Solidary Continues: Raids, Detentions and Police Brutality, (Weitere Repressionen gegen „Palestine Solidarity“: Razzien, Verhaftungen und Polizeibrutalität)
https://monitor.civicus.org/explore/repression-of-palestine-solidarity-continues-raids-detentions-and-police-brutality/
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Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (2024), Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Wehrhafter Rechtsstaat“ und Anhänge,
https://www.mj.niedersachsen.de/download/208073
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Europarat (2025), Supervision of the execution of judgments decisions of the European Court of Human Rights – 18th Annual Report of the Committee of Ministers – 2024 (Überwachung der Vollstreckung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – 18. Jahresbericht des Ministerkomitees – 2024),
https://rm.coe.int/gbr-2001-18e-rapport-annuel-2024/1680b4d77d
.
Menschenrechtskommissar des Europarats (2025), Schreiben an den deutschen Bundesinnenminister,
https://rm.coe.int/letter-to-federal-minister-of-the-interior-germany-by-michael-o-flaher/1680b64870
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Europarat: Ministerkomitee (2007), Recommendation CM/REC(2007)14 of the Committee of Ministers to member states on the legal status of non-governmental organisations in Europe (Empfehlung CM/REC(2007)14 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über den rechtlichen Status von Nichtregierungsorganisationen in Europa).
Europarat: Ministerkomitee (2010), Empfehlung CM/Rec(20010)12 des Ministerkomitees zur Unabhängigkeit, Effizienz und Verantwortung von Richterinnen und Richtern.
Europarat, Plattform zum Schutz des Journalismus und der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten – Deutschland,
https://fom.coe.int/en/pays/detail/11709520
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Europarat: Venedig-Kommission (2004), Moldova - Opinion on the Proposal to Amend the Constitution of the Republic of Moldova (introduction of the individual complaint to the Constitutional Court) (Moldau – Stellungnahme zum Vorschlag der Änderung der Verfassung der Republik Moldau (Einführung einer Individualbeschwerde vor dem Verfassungsgericht)), (CDL-AD(2004)043).
Europarat: Venedig-Kommission (2010), Report on the role of the opposition in a democratic Parliament (Bericht über die Rolle der Opposition in einem demokratischen Parlament) (CDL-AD(2010)025).
Europarat: Venedig-Kommission (2019), Parameters on the Relationship between the Parliamentary Majority and the Opposition in a Democracy: a checklist (Parameter zum Verhältnis zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der Opposition in einer Demokratie: eine Checkliste) (CDL-AD(2019)015).
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27. Februar 2018‚ Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, ECLI:EU:C:2018:117, Rn. 45.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25. Februar 2025‚ verbundene Rechtssachen Sąd Rejonowy w Białymstoku und Adoreikė, C-146/23 und C374/23, ECLI:EU:C:2025:109, Rn. 62.
DIHK, Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2024,
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Generaldirektion Kommunikation (2025), Eurobarometer-Blitzumfrage 557 zu den Einstellungen von Unternehmen zur Korruption in der EU und ausgewählten Kandidatenländern.
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Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit, Mapping Media Freedom, Länderprofil Deutschland,
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Europäische Kommission (2023), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
Europäische Kommission (2024), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
Europäische Kommission (2025), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
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Bundesministerium des Innern (2024) – Pressemitteilung: Exekutiver Fußabdruck: Gesetzgebung des Bundes wird transparenter und leichter nachvollziehbar,
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Frag den Staat (2024), Keine Zeit für Zivilgesellschaft,
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Frankfurter Rundschau (2023), Trotz Wirecard und Cum-Ex: Kein Schutz für Whistleblower,
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Deutscher Richterbund (2025b), Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern wachsen,
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Deutscher Anwaltverein (2025), Beitrag des Deutschen Anwaltvereins zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.
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Deutscher Bundestag (2022), Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 51 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes,
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024), Engagementstrategie des Bundes,
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Bundesregierung (2025a), Koalitionsvertrag,
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Bundesregierung (2025b), Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU,
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Deutsches Institut für Menschenrechte im Rahmen des Europäischen Netzwerks nationaler Menschenrechtsinstitutionen (European Network of National Human Rights Institutions – ENNHRI) (2025), Beitrag des Europäischen Netzwerks nationaler Menschenrechtsinstitutionen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.
Deutsches Institut für Menschenrechte im Rahmen des Europäischen Netzwerks nationaler Menschenrechtsinstitutionen (European Network of National Human Rights Institutions – ENNHRI) (2024), Beitrag des Europäischen Netzwerks nationaler Menschenrechtsinstitutionen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024.
Gesellschaft für Freiheitsrechte (2025), Beitrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte im Rahmen von Civil Liberties Europe zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.
Gesellschaft für Freiheitsrechte (2025a), Großer Erfolg für die Versammlungsfreiheit: Berliner Gericht erklärt erstmals Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedlichen Demonstranten für rechtswidrig,
https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-schmerzgriffe-erfolg
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Global Alliance of Human Rights Institutions (2023), Bericht des Unterausschusses für Akkreditierung – September & Oktober 2023,
https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/nhri/ganhri/SCA-Report-Second-Session-2023-EN-new.pdf
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GRECO (2019a), 3. Evaluierungsrunde – Zweiter Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland,
https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a
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GRECO (2024), 4. Evaluierungsrunde – Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland,
https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680b0d2fd
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GRECO (2022), 4. Evaluierungsrunde – Zweiter vorläufiger Umsetzungsbericht zu Deutschland,
https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680a9173f
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GRECO (2021), 4. Evaluierungsrunde – Vorläufiger Umsetzungsbericht zu Deutschland,
https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680a26425
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GRECO (2023), 5: Evaluierungsrunde - Umsetzungsbericht zu Deutschland
https://rm.coe.int/fifth-evaluation-round-preventing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680aa89ee
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GRECO (2019B), 5: Evaluierungsrunde - Evaluierungsbericht Deutschland
https://rm.coe.int/fifth-evaluation-round-preventing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680a0b8d7
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Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Urteil vom 6. März 2025, P.St. 2920 und P.St. 2931.
Legal Tribune Online (2025), Seegmüller bleibt ungewählt,
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-cdu-vorschlag-robert-seegmueller-gruene-wahl-bundestag
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LobbyControl (2024a), Lobbyreport 2024: Großer Fortschritt bei Lobbyregeln,
https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
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LobbyControl (2024b), Abgeordnetenkorruption: Ampel zieht Konsequenzen aus Maskenaffäre,
https://www.lobbycontrol.de/pressemitteilung/abgeordnetenkorruption-ampel-zieht-konsequenzen-aus-maskenaffaere-114033/
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LobbyControl (2023), Parteienfinanzierung: Ampel und Union einig, aber ein Parteispenden-Deckel fehlt,
https://www.lobbycontrol.de/pressemitteilung/parteienfinanzierung-ampel-und-union-einig-aber-ein-parteispenden-deckel-fehlt-112484/
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LobbyControl (2024c), Ampel-Regierung beschließt endlich Lobby-Fußspur,
https://www.lobbycontrol.de/lobby-fussspur/ampel-regierung-beschliesst-endlich-lobby-fussspur-114234/
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Lobbypedia (2025), Seitenwechsel und Karenzzeiten – Überblick,
https://lobbypedia.de/wiki/Seitenwechsel_und_Karenzzeiten_(%C3%9Cberblick)
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Bundesministerium des Inneren (2024), Integrität in der Bundesverwaltung – Jahresbericht 2023,
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf?__blob=publicationFile&v=2
.
Bundesministerium für Justiz (2025a), Zusätzlicher schriftlicher Beitrag des Ministeriums für Justiz zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.
Bundesministerium für Justiz (2025b), Abschlussbericht – Reformkommission Zivilprozess der Zukunft,
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/250131_Abschlussbericht_Zivilprozess_Zukunft.html?nn=110490
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Netzpolitik (2025), Deutschland schludert beim Whistleblower-Schutz,
https://netzpolitik.org/2025/nicht-mal-die-evaluation-klappt-nach-plan-deutschland-schludert-beim-whistleblower-schutz/
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OCCRP (2018), Council of Europe body expels 13 in Azerbaijan bribe case (Einrichtung des Europarats schließt 13 Personen in aserbaidschanischem Bestechungsfall aus),
https://www.occrp.org/en/news/council-of-europe-body-expels-13-in-azerbaijan-bribe-case
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OCCRP (2025), Former German lawmakers on trial over alleged bribes from Azerbaijan (Ehemalige deutsche Abgeordnete wegen mutmaßlicher Bestechung durch Aserbaidschan vor Gericht),
https://www.occrp.org/en/news/former-german-lawmakers-on-trial-over-alleged-bribes-from-azerbaijan
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OECD (2021), Arbeitsgruppe für Bestechungsfragen, Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, Phase 4 – Zweijahres-Folgebericht: Deutschland,
https://www.oecd.org/daf/anti-bribery/germany-phase-4-follow-up-report.pdf
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Präsidentin des Deutschen Bundestages (2025), Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 51 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes,
https://dserver.bundestag.de/btd/21/001/2100185.pdf
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Transparency International (2022), Korruptionsprävention im Sicherheits- und Verteidigungsbereich,
https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2022/Scheinwerfer_96_Verteidigung.pdf
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Transparency International-Deutschland (2023), Stellungnahme anlässlich der Anhörung zum Parteiengesetz,
https://www.bundestag.de/resource/blob/979884/5a65362863a0fb68ccf61995d2f64927/20-4-344.pdf
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Transparency International-Deutschland (2024), Transparency fordert schnelle Umsetzung des Transparenzgesetzes,
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/pm-internationaler-antikorruptionstag-2024
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Transparency International-Deutschland (2025a), Kernforderungen für mehr Transparenz und eine starke Antikorruptionspolitik,
https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2025/BTW_2025_Kernforderungen_TI-DE_Erlaeuterungen.pdf
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Transparency International-Deutschland (2025b), Einzigartiges Strafverfahren von internationaler Bedeutung,
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/prozessbeginn-aserbaidschan-affaere
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Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (2020), Country Review Report of Germany for the Review Cycle 2016-2021 (Länderbericht über die Überprüfung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Überprüfungszyklus 2016-2021),
https://www.unodc.org/documents/treaties/UNCAC/CountryVisitFinalReports/2020_11_06_Germany_Final_Country_Report.pdf
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Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (2025), Beitrag des OHCHR der Vereinten Nationen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.
Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (2017), Country Review Report of the Federal Republic of Germany - Review by the Czech Republic and Denmark of the implementation by Germany of articles 15 - 42 of Chapter III “Criminalization and law enforcement” and articles 44 - 50 of Chapter IV “International cooperation” of the United Nations Convention against Corruption for the review cycle 2010 – 2015 (Länderbericht über die Überprüfung der Bundesrepublik Deutschland – Überprüfung der Durchführung der Artikel 15 bis 42 in Kapitel III „Kriminalisierung und Strafverfolgung“ und der Artikel 44 bis 50 in Kapitel IV „Internationale Zusammenarbeit“ des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption durch Deutschland, vorgenommen von der Tschechischen Republik und Dänemark im Rahmen des Überprüfungszyklus 2010-2015)
https://www.unodc.org/documents/treaties/UNCAC/CountryVisitFinalReports/2022_02_04_Germany_Cycle_I_Country_Report_EN.pdf
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Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) (2025), Beitrag des ZDF zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.
Anhang II: Länderbesuch in Deutschland
Im März und April 2025 fanden virtuelle Treffen der Kommissionsdienststellen mit den folgenden Teilnehmern statt:
·Allianz Rechtssicherheit
·Verband Privater Medien
·ARD
·Bündnis Bürgerschaftliches Engagement
·Ausschuss für EU-Angelegenheiten der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister
·Rechnungshof
·Bundesverwaltungsgericht
·Bundesanwaltskammer
·Bundesverfassungsgericht
·Bundeskriminalpolizei
·Bundesgerichtshof
·Deutscher Journalisten-Verband
·Deutscher Anwaltverein
·Deutsche Industrie- und Handelskammer
·Deutsches Institut für Menschenrechte
·Deutscher Richterbund
·Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union
·Gesellschaft für Freiheitsrechte
·Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten und Landesmedienanstalten
·Lobbycontrol Germany
·Bundesministerium des Inneren
·Bundesministerium für Justiz
·Staatsministerin für Kultur und Medien sowie Landesmedienanstalten
·Parlamentsverwaltung
·Presserat
·Staatsanwaltschaft
·Transparency International Deutschland
·ZDF
*Darüber hinaus fand eine Reihe horizontaler Treffen der Kommission mit den folgenden Organisationen statt:
·Amnesty International
·Araminta
·Civil Liberties Union for Europe
·Civil Society Europe
·Europäisches Bürgerforum
·Europäische Partnerschaft für Demokratie
·Europäisches Jugendforum
·Internationale Juristenkommission
·Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH)
·JEF Europe
·Philea – Philanthropy Europe Association
·Transparency International