Straßburg, den 8.7.2025

SWD(2025) 905 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025

















Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

Begleitunterlage zur

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

{COM(2025) 900 final} - {SWD(2025) 901 final} - {SWD(2025) 902 final} - {SWD(2025) 903 final} - {SWD(2025) 904 final} - {SWD(2025) 906 final} - {SWD(2025) 907 final} - {SWD(2025) 908 final} - {SWD(2025) 909 final} - {SWD(2025) 910 final} - {SWD(2025) 911 final} - {SWD(2025) 912 final} - {SWD(2025) 913 final} - {SWD(2025) 914 final} - {SWD(2025) 915 final} - {SWD(2025) 916 final} - {SWD(2025) 917 final} - {SWD(2025) 918 final} - {SWD(2025) 919 final} - {SWD(2025) 920 final} - {SWD(2025) 921 final} - {SWD(2025) 922 final} - {SWD(2025) 923 final} - {SWD(2025) 924 final} - {SWD(2025) 925 final} - {SWD(2025) 926 final} - {SWD(2025) 927 final} - {SWD(2025) 928 final} - {SWD(2025) 929 final} - {SWD(2025) 930 final} - {SWD(2025) 931 final}


Zusammenfassung

Die Justiz in Deutschland wird sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den Unternehmen weiterhin als unabhängig wahrgenommen. Es wurde eine Reform zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet, mit der bestimmte Garantien für seine Funktionsweise und Unabhängigkeit im Grundgesetz verankert wurden. Bezüglich der Höhe der Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wurden zwar einige Schritte unternommen, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Neueinstellungen in diesem Bereich. Die Digitalisierungsmaßnahmen im Justizwesen werden mit Unterstützung durch ein mehrjähriges Investitionsprogramm fortgesetzt, wenngleich sie in der Praxis unterschiedlich umgesetzt werden. Es sind neue Vorschriften für die Einrichtung spezialisierter Commercial Courts in Kraft getreten, mit denen Unternehmen bei Streitigkeiten mit hohem Streitwert stärker spezialisierte und effizientere Verfahren zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Justiz insgesamt funktioniert weiterhin effizient, und es wurde ein neues Verfahren zur effizienteren Bewältigung zivilgerichtlicher „Massenverfahren“ eingeführt.

Die geplante Überarbeitung des strategischen Rahmens Deutschlands zur Korruptionsbekämpfung und der Regelung für Zuwendungen in der Bundesverwaltung steht noch aus. Die Durchsetzung der jüngsten Gesetzesreformen zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung der Korruptionsprävention zeigt wirksame Ergebnisse, unter anderem in Bezug auf das Lobbyregister, die Vorschriften für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst (Drehtüreffekt) und den Schutz von hinweisgebenden Personen. Die Arbeiten zur Schaffung eines umfassenden legislativen Fußabdrucks, insbesondere für den Bundestag, müssen noch vorangetrieben werden, um die Transparenz in einem Umfeld, das von einer starken Interessenvertretung der Wirtschaft geprägt ist, weiter zu erhöhen. Einige Mängel bestehen nach wie vor bei der Durchsetzung der Vorschriften über Interessenkonflikte für Abgeordnete und Regierungsbeamte sowie im Bereich der Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Deutschland hat seine Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge modernisiert, was für mehr Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sorgen könnte. Änderungen, mit denen die Haftung juristischer Personen und die entsprechenden Sanktionen verschärft werden, um Auslandsbestechung wirksamer zu bekämpfen, sind vorangekommen, wurden jedoch nicht bis zum Ende der vorangegangenen Legislaturperiode abgeschlossen. Korruption auf hoher Ebene wird bekämpft, und es wurden keine systemischen Schwächen festgestellt.

Den unabhängigen Medienanstalten wurden neue Rechtsdurchsetzungsbefugnisse übertragen, allerdings erreichten die Rügen des Organs der Freiwilligen Selbstkontrolle in der Print- und Onlinemedienbranche ein Rekordniveau. Die Reformen zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit einiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten kommen voran, doch die Entscheidung, die Rundfunkgebühr nicht zu erhöhen, führte zu einer Verfassungsbeschwerde. Das Geschäftsumfeld der Mediendiensteanbieter ist insgesamt stabil geblieben, und die Pläne zur Reform des Medienkonzentrationsrechts schreiten voran. Das Verfahren zur Schaffung eines Informationsrechts der Presse in Bezug auf Bundesbehörden ist nicht weiter vorangekommen, da die Arbeit an dem Gesetzesentwurf durch die vorzeitige Auflösung des Bundestages zum Erliegen kam. Der allgemeine Rahmen für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten ist gut, doch geben Berichte über physische Angriffe Anlass zur Sorge.

Die Konsultationsverfahren sind in der Praxis unterschiedlich, wobei Interessenträger, auch aus der Wirtschaft, darauf hinweisen, dass die Konsultationszeiträume mitunter sehr kurz sind. In Bezug auf die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen wurden bislang noch keine Schritte unternommen, wodurch in der Praxis weiterhin Hürden entstehen. Zivilgesellschaftliche Organisationen stehen noch immer vor gewissen Herausforderungen bei ihrer Tätigkeit, allerdings wurde eine neue Strategie zur besseren Unterstützung des freiwilligen Engagements angenommen, die von der Zivilgesellschaft begrüßt wurde.



Empfehlungen

Insgesamt ist festzustellen, dass Deutschland bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Vergütungen im Justizwesen zu ergreifen;

·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den „legislativen Fußabdruck“ durch Offenlegung der Beiträge aller Interessenvertreter zur Gesetzgebung und durch Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens weiter zu stärken;

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die bestehenden Vorschriften zum Drehtüreffekt durch Verlängerung der Karenzzeiten für Bundesministerinnen und Bundesminister sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu stärken;

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den Plan zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen;

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen, um die Herausforderungen anzugehen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für deren Betrieb in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Deutschland empfohlen,

·Maßnahmen zu ergreifen, um unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Ressourcen im Justizsystem die Ressourcen der Justiz aufzustocken und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personaleinstellung anzugehen;

·die Anstrengungen zur Stärkung des „legislativen Fußabdrucks“ zu intensivieren, um Beiträge von Lobbyisten umfassend in einem öffentlichen Register zu erfassen und den Anwendungsbereich des legislativen Fußabdrucks auf die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens auszuweiten;

·die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen;

·Schritte zu ergreifen, um den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen und so die Herausforderungen anzugehen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für den Betrieb dieser Organisationen in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind.

I.Justizsystem 1  

Unabhängigkeit

Die Justiz in Deutschland wird sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den Unternehmen weiterhin als unabhängig wahrgenommen. Im Jahr 2025 bewerten insgesamt 72 % der Gesamtbevölkerung und 70 % der Unternehmen die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter als „eher gut oder sehr gut“ 2 . Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der breiten Öffentlichkeit bleibt auf demselben Niveau wie im Jahr 2024 (72 %), ist im Vergleich zu 2021 (80 %) jedoch deutlich zurückgegangen. Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die Unternehmen ist im Vergleich zu 2024 (69 %) sowie 2021 (68 %) leicht gestiegen. 

Es wurde eine Reform zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet, mit der bestimmte Garantien für seine Funktionsweise und Unabhängigkeit im Grundgesetz verankert wurden. Mit der Grundgesetzänderung, die im Dezember 2024 nach ausführlichen Debatten angenommen wurde, wurden im Grundgesetz wesentliche Merkmale des Bundesverfassungsgerichts verankert, etwa die Zahl der Richterinnen bzw. Richter sowie die Dauer ihrer Amtszeit und die Tatsache, dass diese nicht verlängerbar ist. Eine Folge davon ist, dass diese Regeln nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden können, womit die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gewahrt werden soll 3 . Zudem wurde im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht ein Mechanismus zur Auflösung von Blockaden eingeführt, der vorsieht, dass in einer Situation, in der es dem Bundesrat oder dem Bundestag nicht gelingt, innerhalb von drei Monaten nach einem Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts eine neue Richterin oder einen neuen Richter zu wählen, das andere Wahlorgan dies übernimmt 4 . Die Interessenträger begrüßen die Reform als wichtigen Schritt zur Wahrung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts 5 . Gleichzeitig betonten sie die Bedeutung weiterer Schritte für die allgemeine Resilienz des Justizsystems über das Bundesverfassungsgericht hinaus und begrüßten die laufenden Überlegungen 6 . Andere Projekte im Zusammenhang mit der Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz auf Bundesebene während der vorangegangenen Legislaturperiode 7 , insbesondere die Einführung von Vorschriften zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und zur Erhöhung der Transparenz der Weisungen der Justizministerien an die Staatsanwaltschaften in Einzelfällen und die Verankerung der Achtung der verfassungsmäßigen Werte durch Laienrichterinnen und Laienrichter, wurden vor der vorzeitigen Auflösung des Parlaments letztlich nicht vorangebracht. Auf Länderebene werden ebenfalls Überlegungen darüber angestellt, wie die Resilienz der Justizsysteme weiter gestärkt und ihre Unabhängigkeit gewahrt werden kann, und zwar auf der Grundlage des gemeinsamen Berichts der Länder und des Bundesministeriums der Justiz mit dem Titel „Wehrhafter Rechtsstaat“ vom Juni 2024 8 .

Qualität

Zwar wurden weitere Fortschritte bezüglich der Empfehlung über die Höhe der Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erzielt, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Neueinstellungen in diesem Bereich 9 . Wie in den vergangenen Jahren wurde in den Ländern der jüngste Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf die Justiz angewandt, wobei einige Länder zusätzliche Einmalzahlungen vorgesehen haben 10 . Die Gehälter von Richterinnen und Richtern zu Beginn ihrer Laufbahn liegen jedoch nach wie vor leicht unter dem durchschnittlichen nationalen Bruttogehalt 11 . Die Unterschiede zwischen den Ländern bei der Besoldung nehmen ebenfalls weiter zu 12 . Die Interessenträger weisen erneut darauf hin, dass es zusätzlicher Maßnahmen zur Gewährleistung angemessener Gehälter bedarf, da die Justiz angesichts der bevorstehenden Pensionierungswellen und der sinkenden Zahl von Hochschulabsolventinnen und -absolventen im Bereich der Rechtswissenschaften vor einer ernsten Herausforderung steht, qualifiziertes Personal einzustellen und im Vergleich zu den Gehältern des Privatsektors wettbewerbsfähig zu sein 13 . Die Ausgaben für die Justiz im Verhältnis zum BIP sind insgesamt nach wie vor hoch, und die Länder haben zusätzliche Anstrengungen unternommen, um neue Stellen zu schaffen 14 . In den Staatsanwaltschaften ist die Arbeitsbelastung jedoch nach wie vor sehr hoch, sodass nach Schätzung der Interessenträger landesweit rund 2 000 zusätzliche Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erforderlich sind. Dies wirkt sich auf die Effizienz aus – den Zahlen zufolge waren Ende 2023 mehr als 900 000 Fälle bei den Staatsanwaltschaften anhängig 15 . Probleme mit Neueinstellungen haben dazu geführt, dass die Abschlussnote, die erforderlich war, um Richterin bzw. Richter oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt zu werden, in mehreren Bundesländern herabgesetzt wurde. Voraussichtlich wird das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2025 in einer Rechtssache über Gehälter entscheiden 16 . Nach europäischen Standards sollte die Besoldung von Richterinnen und Richtern ihrem Beruf und ihrer Verantwortung entsprechen 17 . In ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet sich die neue Regierung zu einer Neubelebung des „Pakts für den Rechtsstaat“, was auch eine Aufstockung der Ressourcen umfassen würde 18 . Unter Berücksichtigung einiger auf Länderebene unternommener Anstrengungen wurden in Bezug auf diese Empfehlung einige weitere Fortschritte erzielt.

Die Digitalisierungsmaßnahmen im Justizwesen werden mit Unterstützung durch ein mehrjähriges Investitionsprogramm fortgesetzt, wenngleich sie in der Praxis unterschiedlich umgesetzt werden. Der Grad der Digitalisierung der Justiz ist insgesamt gut. Nach den geltenden Prozessordnungen ist digitale Technologie bei Gericht in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen zugelassen, in Strafsachen jedoch nur in begrenztem Maße. Einige Lücken bestehen nach wie vor bei digitalen Lösungen für die Durchführung und Verfolgung von Gerichtsverfahren in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen sowie bei der Bereitstellung einer sicheren Telearbeitsumgebung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Gerichtsbedienstete 19 . Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz wurde seit 2023 eine Finanzierung von 32 Projekten des Bundes und der Länder in Höhe von 180,4 Mio. EUR genehmigt und ausgeführt. Bund und Länder planen zudem den Aufbau einer bundeseinheitlichen Justizcloud zur Vereinheitlichung verschiedener Softwareanwendungen der Justiz, die im Rahmen der Digitalisierungsinitiative finanziert werden soll 20 . Im Juli 2024 traten Vorschriften zur weiteren Ausweitung der Möglichkeit von Videoverhandlungen in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten in Kraft, wobei die Interessenträger berichten, dass diese Möglichkeit je nach Region in unterschiedlichem Maße genutzt wird 21 . Der viel diskutierte Vorschlag zur Einführung einer digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestages hinfällig geworden 22 . Die systematische Einführung elektronischer Akten zum 1. Januar 2026 schreitet voran, wenn auch mit regionalen Unterschieden 23 . Im Januar 2025 wurde der Abschlussbericht einer Sachverständigenkommission über den Zivilprozess der Zukunft veröffentlicht, in dem insbesondere ein gemeinsames Bund-Länder-Justizportal als zentraler Zugangspunkt für alle justizbezogenen Informationen und Justizdienstleistungen sowie die Erhebung von Klagen und die Einreichung von Anträgen vorgeschlagen wird 24 . Insgesamt weisen die Interessenträger darauf hin, dass weitere erhebliche Investitionen erforderlich sind, um die Digitalisierung der Justiz voranzubringen, auch angesichts der bemerkenswerten regionalen Unterschiede 25 . Diese Zusage findet sich im neuen Koalitionsvertrag 26 .

Es sind neue Vorschriften für die Einrichtung spezialisierter Commercial Courts in Kraft getreten, mit denen Unternehmen bei Streitigkeiten mit hohem Streitwert stärker spezialisierte und effizientere Verfahren zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Bundesgesetz, das die Möglichkeit der Einrichtung spezialisierter Commercial Courts und Commercial Chambers vorsieht, trat am 1. April 2025 in Kraft 27 . Bisher haben neun Bundesländer Commercial Courts und/oder Commercial Chambers entweder bereits eingerichtet, oder sie beabsichtigen, es in naher Zukunft zu tun. Die Interessenträger begrüßen dies generell, da dadurch eine höhere Spezialisierung und Effizienz erreicht wird, allerdings weisen sie darauf hin, dass die Commercial Courts aufgrund des hohen Mindeststreitwerts für kleine und mittlere Unternehmen in der Praxis nur begrenzt in Betracht kommen 28 . Der Bericht über den „Zivilprozess der Zukunft“ enthält Vorschläge zur Reform der Kammern für Handelssachen, die von Interessenträgern aus der Wirtschaft begrüßt werden, sowie Vorschläge zur allgemeinen Unterstützung einer weiteren Spezialisierung der Richterschaft und von Gerichtskammern 29 . Was die alternative Streitbeilegung betrifft, so hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer im Dezember 2024 einen Schiedsgerichtshof eingerichtet, der – sofern die Parteien dies vertraglich vereinbaren – eine Streitbeilegung in nationalen und internationalen Handelssachen ermöglicht 30 . Darüber hinaus gibt es in Deutschland 28 anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen 31 .

Effizienz

Die Justiz funktioniert allgemein weiterhin effizient, und es wurde ein neues Verfahren zur effizienteren Bewältigung zivilgerichtlicher „Massenverfahren“ 32 eingeführt. Die Dispositionszeit bei Verwaltungssachen in erster Instanz ging weiter zurück (von 408 Tagen im Jahr 2022 auf 391 Tage im Jahr 2023), stieg aber bei streitigen Zivil- und Handelssachen in erster Instanz weiter an (von 241 Tagen im Jahr 2022 auf 249 Tage im Jahr 2023). Bei den hohen Abschlussquoten ist ein Rückgang zu verzeichnen, und zwar sowohl bei streitigen Zivil- und Handelssachen (von 104 % im Jahr 2022 auf 97 % im Jahr 2023) als auch bei Verwaltungssachen (von 114 % auf 109 %) 33 . Um die Masse an Zivilverfahren zu bewältigen, hat der Bundesgerichtshof seit September 2024 die Möglichkeit, in einem letztinstanzlichen Revisionsverfahren eine „Leitentscheidung“ zu treffen. Die niedrigere Instanz kann anhängige parallele Verfahren aussetzen, wenn keine der Parteien wesentliche Bedenken geltend macht. Der Bundesgerichtshof hat dieses Verfahren bereits in der Praxis angewandt 34 . Die Einführung der „Leitentscheidung“ ist ein Schritt hin zu einer effizienteren Bearbeitung zivilgerichtlicher Massenverfahren 35 . Der Bericht über den „Zivilprozess der Zukunft“ enthält Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz, beispielsweise die Einrichtung von Fachkammern und angepasste Verfahrensregeln, um Verfahren insbesondere bei komplexen Rechtsstreitigkeiten, aber auch bei zivilgerichtlichen Massenverfahren, zu beschleunigen 36 .

II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung

Von Sachverständigen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Führungskräften der Wirtschaft wird die Korruption im öffentlichen Sektor nach wie vor als relativ gering wahrgenommen. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International belegt Deutschland mit 75 von 100 Punkten in der Europäischen Union Platz 8 und weltweit Platz 15. 37 Diese Wahrnehmung hat sich in den letzten fünf Jahren verschlechtert 38 . Die Eurobarometer-Sonderumfrage 2025 zur Korruption zeigt, dass 52 % der Befragten Korruption in ihrem Land für weitverbreitet halten (EU-Durchschnitt: 69 %) und 13 % der Befragten sich in ihrem Alltag persönlich von Korruption betroffen fühlen (EU-Durchschnitt: 30 %). Was die Unternehmen betrifft, so sind 47 % der Befragten der Ansicht, dass Korruption weitverbreitet ist (EU-Durchschnitt: 63 %), während für 14 % Korruption ein Problem für ihre Geschäftstätigkeit darstellt (EU-Durchschnitt: 35 %). Zudem sind 38 % der Befragten der Meinung, dass die Strafverfolgung genügend Wirkung zeigt, um von Korruption abzuschrecken (EU-Durchschnitt: 36 %), und 33 % der Unternehmen vertreten die Ansicht, dass Personen und Unternehmen, die bei der Bestechung eines höheren Amtsträgers bzw. einer höheren Amtsträgerin ertappt werden, angemessen bestraft werden (EU-Durchschnitt: 33 %) 39 .

Die Überarbeitung des strategischen Rahmens Deutschlands zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung sowie der Regelungen für die Annahme von Geschenken steht noch aus. Die Überarbeitung der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ von 2003 unter der Federführung des Innenministeriums sollte ursprünglich Ende 2022 abgeschlossen sein, hat sich jedoch mehrfach verzögert 40 . Sie soll nach der derzeitigen Planung nach der Verabschiedung der vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung der Korruption finalisiert werden, um eine entsprechende Angleichung sicherzustellen 41 . Die Überarbeitung der Vorschriften von 2004 über das Verbot der Annahme von Zuwendungen und Geschenken ist ebenfalls noch im Gange, wobei der ursprüngliche Termin für die Finalisierung auf Ende 2025 verschoben wurde 42 . Der detaillierte Bericht 2023 zur Integrität in der Bundesverwaltung wurde im September 2024 veröffentlicht. Er enthält konkrete Daten zu Korruptions- und Korruptionsverdachtsfällen auf Bundesebene 43 .

Es gibt einen umfassenden Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Korruption, und die Zusage, gegen die Finanzkriminalität, einschließlich Korruption, vorzugehen, wurde erneut bekräftigt. Die Pläne für Unternehmenssanktionen bei Auslandsbestechung waren bis zur vorzeitigen Auflösung des Bundestags bereits fortgeschritten. Die Interessenträger begrüßten, dass 2024 ein neuer Straftatbestand der unerlaubten Einflussnahme, an der Mitglieder einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder sowie deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Mitglieder einer parlamentarischen Versammlung einer internationaler Organisation beteiligt sind, eingeführt wurde 44 . Die Interessenträger sind weiterhin der Auffassung, dass der neue Straftatbestand auch auf gewählte Amtsträgerinnen und Amtsträger auf lokaler Ebene ausgeweitet werden sollte, um Kohärenz zu gewährleisten 45 . Es gibt keine allgemeine Bestimmung, um die unerlaubte Einflussnahme durch andere Kategorien von Amtsträger unter Strafe zu stellen 46 . Die strafrechtliche Haftung von Unternehmen wird bei der Strafverfolgung von Auslandsbestechung selten durchgesetzt 47 , und die Arbeit des Justizministeriums an einem Vorschlagsentwurf zur Verschärfung der Sanktionen gegen Unternehmen, die strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, war bis zur vorzeitigen Auflösung des Bundestags schon weit fortgeschritten 48 . Der neue Koalitionsvertrag enthält die Zusage, Finanzkriminalität zu bekämpfen und Lücken im Transparenzregister in Bezug auf die wirtschaftlich Berechtigten zu schließen 49 . In diesem Zusammenhang haben die Interessenträger festgestellt, dass die Finanzermittlungs- und Strafverfolgungskapazitäten Deutschlands in Bezug auf grenzüberschreitende Finanzströme systematisch gestärkt werden müssen, um u. a. dem zunehmenden Risiko strategischer Korruption zu begegnen 50 .

Deutschland verfügt über ein wirksames Strafrechtssystem für die Korruptionsbekämpfung. Die Untersuchung, Verfolgung oder rechtskräftige Verurteilung von Korruptionsdelikten, auch von Fällen auf hoher Ebene, ist wirksam, und von den Interessenträgern wurden keine Systemschwächen festgestellt 51 . Es wurden keine Korruptionsfälle oder Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und der EUStA bei korruptionsbezogenen Ermittlungen gemeldet 52 . In Deutschland wurde nach vierjährigen Ermittlungen in der „Aserbaidschan-Affäre“, in die ehemalige Bundestagsabgeordnete involviert waren, ein Verfahren wegen Bestechungsvorwürfen eingeleitet. Die Personal- und Finanzausstattung sowie der hohe Spezialisierungsgrad im Bereich Korruption bei der Polizei, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU), den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten sind allgemein als für die effektive Wahrnehmung der betreffenden Aufgaben ausreichend anzusehen 53 . Der Lagebericht 2024 des Bundeskriminalamts beleuchtet in einer umfassenden jährlichen Analyse die neuesten Trends, Entwicklungen und Statistiken zur Korruption sowie die Antikorruptionsmaßnahmen Deutschlands 54 . Der Gesundheitssektor ist der am stärksten von Korruptionsdelikten betroffene Sektor, während die Wirtschaft und insbesondere das Baugewerbe die bevorzugten Ziele von Korruption sind. Der durch Korruption verursachte finanzielle Schaden hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen 55 . Der Anteil der Amtsträgerinnen und Amtsträger an denjenigen, die sich bestechen ließen, betrug 57,4 %.

Das neue verbindliche Lobbyregistergesetz wird in der Praxis wirksam durchgesetzt und sorgt damit für transparentere Entscheidungsprozesse. Am 31. März 2025 veröffentlichte der Deutsche Bundestag seinen ersten Bericht über die Pflege des elektronischen, maschinenlesbaren Lobbyregisters, das 2022 eingeführt wurde und für alle Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter verbindlich ist, wobei es – hauptsächlich aus verfassungsrechtlichen Gründen – bestimmte Ausnahmen gibt 56 . Die registerführende Stelle wird ab sofort alle zwei Jahre einen solchen Bericht erstellen 57 . Das Lobbyregister wird immer größer und enthielt Mitte 2025 mehr als 6 000 Einträge von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern 58 . Die Bundestagsverwaltung überwacht und überprüft alle veröffentlichten Registerinhalte, um sicherzustellen, dass die Daten richtig und stimmig sind, und geht dabei auch Hinweisen Dritter zur Regelkonformität nach. Zum ersten Mal wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet 59 . Die Interessenträger sehen diese Initiative weitgehend positiv und vertreten die Ansicht, sie sorge für mehr Transparenz in einem Umfeld in Deutschland, das von einer starken Interessenvertretung der Wirtschaft geprägt ist 60 . Derzeit wird daran gearbeitet, das Lobbyregister mit dem künftigen gemeinsamen digitalen Gesetzgebungsportal für Regierung und Bundestag zu vernetzen, wie bereits berichtet wurde 61 ; 2027 soll es so weit sein.

Hinsichtlich der Einführung eines umfassenden öffentlichen Registers zur Erfassung des Einflusses von Lobbyistinnen und Lobbyisten auf die Rechtsetzung („legislativer Fußabdruck“) sind keine weiteren Fortschritte zu verzeichnen 62 . Die Bundesregierung hat einen exekutiven Fußabdruck eingeführt, wonach die Bundesministerien seit Juni 2024 den Einfluss von Lobbyistinnen und Lobbyisten auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe offenlegen müssen 63 . Demnach muss offengelegt werden, wer wesentlichen Einfluss auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe genommen hat oder Änderungen des ursprünglich vorgesehenen Regelungsinhalts in zentralen Fragen bewirkt hat. Die Änderungen werden von den Interessenträgern zwar weitgehend begrüßt, doch umfassen sie noch keine Verpflichtung zur Berichterstattung über persönliche Treffen zwischen Lobbyistinnen bzw. Lobbyisten und Beamtinnen bzw. Beamten oder zur Offenlegung aller schriftlichen Beiträge 64 . Die Bundestagsabgeordneten sind nicht verpflichtet oder angehalten, für Berichte oder Rechtsvorschriften einen „legislativen Fußabdruck“ zu erfassen oder eine Liste aufzustellen, aus der die Bandbreite der eingegangenen externen Gutachten und Stellungnahmen hervorgeht 65 . Die Interessenträger forderten ein umfassendes bundesweites Transparenzgesetz 66 . Bundesregierung, Länder und Bundestag arbeiten weiter an der Digitalisierung des Gesetzgebungsprozesses und planen ein öffentlich zugängliches gemeinsames digitales Portal für das Gesetzgebungsverfahren, wofür einige Schritte erst in Planung sind, das aber nun bis 2027 fertiggestellt werden soll 67 . Die Einrichtung eines solchen gemeinsamen digitalen Gesetzgebungsportals für Bundesregierung und Bundestag könnte die Gelegenheit bieten, einen umfassenden legislativen Fußabdruck einzuführen 68 . Somit sind hinsichtlich der Empfehlung keine weiteren Fortschritte zu verzeichnen.

In Bezug auf strengere Vorschriften für die Beschäftigung hochrangiger Amtsträgerinnen und Amtsträger nach dem Ausscheiden aus dem Dienst wurden einige weitere Fortschritte erzielt. Neue Pflichten zur Anzeige von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst haben sich in der Praxis bewährt 69 . Infolge der – von den Interessenträgern weitgehend begrüßten 70  – neuen Vorschriften des Lobbyregisters zur Offenlegung aktuell oder zuletzt von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern wahrgenommener öffentlicher Ämter oder Wahlämter (Drehtüreffekt) gaben von 27 144 registrierten Lobbyisten insgesamt 668 an, in den letzten fünf Jahren solche Ämter innegehabt zu haben 71 . Wie zuvor berichtet, gilt die Anzeigepflicht in Bezug auf ehemalige sicherheitsüberprüfte politische und hochrangige Beamtinnen und Beamte seit dem 1. April 2024 für alle Erwerbstätigkeiten innerhalb von sieben Jahren nach Beendigung des Beamtenverhältnisses 72 . Gleichzeitig wurden die Karenzzeiten für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Abteilungsleitungen (von zuvor drei bis fünf Jahren) auf fünf bis sieben Jahre verlängert 73 . Für Bundesministerinnen und Bundesminister sowie für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre gelten weiterhin Karenzzeiten von 12-18 Monaten, was die Regierung mit den kürzeren Amtszeiten begründet, wobei Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit in der Praxis zulässig sind 74 . Die systematische Durchsetzung dieser Karenzvorschriften stößt zwar auf einige Herausforderungen, die es künftig zu beobachten gilt 75 , doch wurden in der Praxis einige Fortschritte bei der Empfehlung zur Anzeigepflicht von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst erzielt.

Neue Verpflichtungen der Bundestagsabgeordneten zur Offenlegung von Interessenkonflikten sind in Kraft getreten, doch stellen Aufsicht und Rechtsdurchsetzung in der Praxis nach wie vor eine Herausforderung dar. Die Änderungen, die am 30. Dezember 2024 in Kraft getreten sind, beziehen sich auch auf die Vorschriften über potenzielle Interessenkonflikte 76 . Sie betreffen die Offenlegung von Interessenverknüpfungen in Bundestagsausschüssen, sehen aber immer noch nicht vor, dass jedes Mal im Plenum offenzulegen ist, wenn in Bezug auf eine Angelegenheit, die Gegenstand der Erörterung ist, ein Konflikt zwischen spezifischen privaten Interessen auftritt 77 . Nur bezahlte Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten und bestimmte Unternehmensbeteiligungen, die zu einem finanziellen Interessenkonflikt führen könnten, fallen unter die Berichtspflicht, während erhebliche Investitionen in Unternehmen möglicherweise – nämlich wenn die Beteiligung die derzeit geltende Obergrenze von 5 % nicht überschreitet – nicht davon erfasst werden 78 . Es besteht auch nach wie vor keine Verpflichtung, offenzulegen, wieviel Zeit für die bezahlte Nebentätigkeit tatsächlich aufgewendet wird 79 . Eine systematische Aufsicht und Rechtsdurchsetzung stoßen in der Praxis immer noch auf Hindernisse, und so wurden mehrere Verstöße, wie bereits berichtet, in der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt 80 . Die Vorschriften für die Offenlegung von Vermögenswerten hochrangiger Entscheidungsträgerinnen und -träger der Exekutive lassen in Bezug auf Aufsicht und Transparenz nach wie vor zu wünschen übrig 81 und erstrecken sich nicht auf Verbindlichkeiten und wesentliche Vermögenswerte, wie Beteiligungen an privaten Unternehmen unterhalb der derzeit geltenden Obergrenze 82 . Bundestagsabgeordnete müssen Vermögenswerte und finanzielle Interessen nur im Rahmen ihrer parlamentarischen Ausschussarbeit anzeigen. Der Ältestenrat des Bundestages hat seine Beratungen über einen Bewertungsbericht noch nicht abgeschlossen 83 . Die Bundestagsverwaltung verfügt nur über begrenzte Befugnisse, Untersuchungen gegen das Präsidium des Bundestages durchzuführen, und ist ihm untergeordnet, und so weisen die Interessenträger erneut darauf hin, dass es kein völlig unabhängiges Aufsichtsgremium für die Untersuchung von Verstößen gibt 84 .

Deutschland plant eine Evaluierung der Rechtsvorschriften zum Schutz hinweisgebender Personen. Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen erfasst unter anderem Verstöße im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten aller Art, ohne dass eine Verbindung zum EU-Haushalt bestehen muss 85 . Auf Bundesebene gibt es mehrere Meldestellen, darunter in den Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung 86 . Die zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz hat 2024 ihren ersten Jahresbericht veröffentlicht 87 . Der zweite Jahresbericht wird in Kürze erwartet. Die Interessenträger halten den Rechtsrahmen für wesentlich zur Unterstützung hinweisgebender Personen, mit deren Hilfe große Korruptionsfälle, Wirtschaftskriminalität und sonstiges Fehlverhalten aufgedeckt werden können 88 . Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sollte zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten im Juli 2023 extern evaluiert werden. In Ermangelung der entsprechenden Haushaltsmittel soll die Evaluierung zeitnah nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 erfolgen 89 .

Neue Verpflichtungen der politischen Parteien erhöhen die Transparenz, aber bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung bestehen weiterhin Schwachstellen. Die neuen Vorschriften über Parteispenden und versteckte Wahlkampffinanzierung auf Bundes- und Landesebene erhöhen in der Praxis die Transparenz bei der Parteifinanzierung 90 . Seit dem 1. Januar 2025 müssen die politischen Parteien in ihren Rechenschaftsbericht einen gesonderten Sponsoring-Bericht aufnehmen 91 . Werbemaßnahmen zugunsten einer politischen Partei, die über die üblichen Formen des Rechts auf freie Meinungsäußerung hinausgehen, ohne Kenntnis und Genehmigung der betreffenden politischen Partei sind unzulässig. Genehmigte Parteiwerbung gilt nun als Einnahme und Spende an die Partei und unterliegt damit den Vorschriften für Parteispenden 92 . Die Interessenträger begrüßen die neuen Vorschriften, weisen jedoch darauf hin, dass Partei- und Wahlkampfspenden nicht gedeckelt sind 93 . Die Sammlung und Weiterleitung von Parteispenden über nicht gemeinnützige Stiftungen stellte bei der jüngsten Bundeswahl eine weitere Herausforderung dar, da zu befürchten war, dass damit die Transparenzvorschriften umgangen wurden 94 . Weitere praktische Herausforderungen bestehen in den unzugänglichen Formaten, in denen die öffentlich zugänglichen Daten bereitgestellt werden, und in der langen Dauer zwischen den Einnahmen der Parteien und deren Meldung, wodurch die Überwachung von außen erschwert wird 95 . Die Bundestagsverwaltung hat – unter anderem für die Kontrolle der Parteien- und Wahlkampffinanzierung – zusätzliches Personal beantragt 96 . Allerdings fehlt es ihr nach wie vor an Untersuchungsbefugnissen, sodass die Interessenträger die Einrichtung eines weisungsunabhängigen Kontrollgremiums vorschlagen 97 . 

Zur Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe wurde ein neues Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe beschlossen, das für mehr Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sorgen könnte. Den Einstellungen der Unternehmen zur Korruption in der EU zufolge sind 18 % der Unternehmen in Deutschland (EU-Durchschnitt: 25 %) der Ansicht, dass sie in den letzten drei Jahren bei einer öffentlichen Ausschreibung oder bei einem öffentlichen Auftrag den Zuschlag wegen Korruption nicht erhalten haben. 53 % der Unternehmen bewerten die Unabhängigkeit des Bundeskartellamts bei der Entscheidung von Fällen im Zusammenhang mit der öffentlichen Vergabe als sehr gut oder eher gut 98 . Im Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeitsanzeiger über den Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland werden für 2023 24 % Ausschreibungen mit nur einem Bieter gemeldet (EU-Durchschnitt: 29 %). Das Vergabetransformationspaket zur Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren wurde am 27. November 2024 beschlossen. Die Initiative wurde von Interessenträgern und Unternehmen insgesamt begrüßt, da sie für mehr Transparenz sorgen und damit Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorbeugen und gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern könnte 99 .

III.Medienpluralismus und Medienfreiheit

Den unabhängigen Medienanstalten wurden neue Rechtsdurchsetzungsbefugnisse übertragen. Die Unabhängigkeit der 14 Landesmedienanstalten bleibt gewährleistet, und Berichten der Interessenträger zufolge funktionieren diese weiterhin gut 100 . Der Finanzierungsrahmen für die Landesmedienanstalten in Deutschland ist transparent und vorhersehbar und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften 101 . Der 5. Medienänderungsstaatsvertrag trat im Oktober 2024 in Kraft und hat insbesondere das Ziel, den Medienregelungsrahmen an das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und die entsprechenden deutschen Rechtsnormen anzupassen. Mit der Änderung haben die Landesmedienanstalten einige neue Rechtsdurchsetzungsbefugnisse erhalten, die sich aus dem Gesetz über digitale Dienste ergeben 102 . Die Medienanstalten berichteten, dass die neuen Befugnisse zu einer höheren Arbeitsbelastung geführt hätten 103 .

Die Selbstkontrolle der Medien ist gut etabliert; die Rügen erreichen ein Rekordniveau, da auch die Zahl der bearbeiteten Beschwerden gestiegen ist. Der Deutsche Presserat ist als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle in der Print- und Onlinemedienbranche weithin anerkannt. 2024 stieg die Zahl der Beschwerden über Presseveröffentlichungen weiter auf 2 215 (gegenüber 1 850 im Jahr 2023). Viele Beschwerden betrafen nach wie vor Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht oder gegen den Schutz der Privatsphäre im Sinne des Pressekodexes. Die Zahl der vom Presserat ausgesprochenen unverbindlichen öffentlichen Rügen nahm 2024 ebenfalls zu und erreichte mit 86 ein Rekordniveau 104 . Zur weiteren Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit wurden die Vorschriften über Interessenkonflikte im Pressekodex verschärft. Demzufolge müssen Redaktionen Interessenkonflikte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Berichterstattung vermeiden oder diese zumindest der Leserschaft gegenüber offenlegen. Die verschärften Vorschriften gelten auch für persönliche Beziehungen oder Verflechtungen, sofern diese Zweifel an der erforderlichen Unabhängigkeit einer Berichterstattung begründen könnten 105 .

Die Reformen zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit einiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten kommen voran, während eine Entscheidung, die Rundfunkgebühr nicht zu erhöhen, zu einer Verfassungsbeschwerde führte. Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt gewährleistet. Dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2025 zufolge ist das Risiko für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien gering 106 . Die Länder unterzeichneten im März 2025 den Reformstaatsvertrag, der vorbehaltlich der Ratifikation durch alle Länderparlamente im Dezember 2025 in Kraft treten wird. Ziel ist es, die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu senken und für mehr Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen. Der Vertrag stärkt auch die Unabhängigkeit einiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten durch die Einrichtung kollegialer Leitungsgremien und durch die Stärkung der Entlassungs- und Ernennungsverfahren für Mitglieder der Leitungsorgane gemäß den Anforderungen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA), um die redaktionelle Unabhängigkeit und eine transparente Governance zu gewährleisten. Ein weiteres Aufsichtsgremium (Medienrat) soll eingeführt werden, um die Aufgabenerfüllung aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu überwachen; der Medienrat wird komplementär zur Tätigkeit der bestehenden Aufsichtsgremien fungieren und aus sechs unabhängigen Sachverständigen bestehen. Der Rundfunkbeitrag bleibt die wichtigste Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Länder haben einen Entwurf (Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag) zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027 vorgelegt. Unterhalb bestimmter Grenzen würde die Finanzierung automatisch entsprechend der Empfehlung der unabhängigen Sachverständigenkommission (KEF) angepasst, wenn nicht bestimmte Quoren aus dem Länderkreis diesem Vorschlag widersprechen 107 . In Bezug auf den Zeitraum bis 2027 beschlossen die Länder, der Empfehlung der KEF, den Beitrag Anfang 2025 um 3,2 % zu erhöhen 108 , nicht zu folgen 109 . Infolgedessen legten zwei Rundfunkanstalten Verfassungsbeschwerde mit der Begründung ein, die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags sei gefährdet, wenn keine Beitragsanpassung stattfinde. Auch andere Interessenträger kritisierten den Verzicht auf eine Beitragsanpassung 110 .Die Länder vertraten die Ansicht, dass eine Beitragsanpassung nicht nötig sei, da der zusätzliche Finanzbedarf in den nächsten beiden Jahren aus den Rücklagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gedeckt werden könne 111 . Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde.

Das Geschäftsumfeld der Mediendiensteanbieter ist insgesamt stabil geblieben, und die Pläne zur Reform des Medienkonzentrationsrechts schreiten voran. Die Interessenträger berichteten über keine wesentlichen Änderungen des Rechtsrahmens für das Geschäftsumfeld der Mediendiensteanbieter 112 . Informationen über die Eigentumsverhältnisse von Fernseh-, Rundfunk-, Presse- und Onlinemedien sind weiterhin in einer öffentlichen Datenbank abrufbar 113 . Die Vergabe staatlicher Werbeaufträge wird nach wie vor als unproblematisch eingestuft. Die Interessenträger bemängeln jedoch, dass zwischen der Medienbranche und Online-Plattformen ungleiche Wettbewerbsbedingungen bestehen, und äußerten Bedenken wegen einer anhaltenden Verlagerung der Werbeausgaben von der Medienbranche auf Online-Plattformen 114 . Die Gespräche über die Reform des Medienkonzentrationsrechts werden weitergeführt; allerdings wird es vor 2026 nicht zu einer Reform kommen 115 .

Bezüglich der Empfehlung, eine Rechtsgrundlage für einen Auskunftsanspruch der Presse in Bezug auf Bundesbehörden zu schaffen, sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen, da die Arbeit an dem Gesetzentwurf durch die vorzeitige Auflösung des Bundestages zum Erliegen kam 116 . Einige Interessenträger weisen nach wie vor auf Lücken im Rechtsrahmen für den Erhalt von Auskünften der Bundesbehörden hin 117 . Ein Referentenentwurf zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden war in Vorbereitung, und im Januar 2025 sollte dem Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Die Arbeit daran wurde jedoch durch die vorgezogene Bundestagswahl unterbrochen 118 . Ob die neue Regierung die Arbeit an dem Gesetzentwurf fortsetzen wird, ist nicht bekannt. Ein Auskunftsanspruch der Presse wird auf Landesebene von den Landespressegesetzen und auf Bundesebene vom Grundgesetz weiterhin garantiert 119 . Im November 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden auch für Online-Medien gilt 120 . Die Interessenträger begrüßten das Urteil, da es die Rechtslage der Online-Medien präzisiert, während die Bundesbehörden betonten, dass damit nur die bestehende Praxis der Bearbeitung von Anfragen seitens der Online-Medien bestätigt wird 121 . Insgesamt wurden bei der Umsetzung der Empfehlung begrenzte Fortschritte erzielt.

Der allgemeine Rahmen für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten ist gut, doch geben Berichte über physische und Online-Angriffe Anlass zur Sorge. Laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2025 bestätigt der Indikator „Arbeitsbedingungen, Standards und Schutz des Journalismus“, dass das Risiko weiterhin niedrig ist, doch gibt es zunehmend Anlass zur Sorge, insbesondere wegen sowohl körperlicher als auch online ausgeführter Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten 122 . Die Plattform des Europarats zur Förderung des Schutzes journalistischer Tätigkeiten und der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten registrierte für Deutschland sieben neue Warnmeldungen 123 . Auf der Plattform „Mapping Media Freedom“ wurden 151 Warnmeldungen im Zusammenhang mit der Medienfreiheit erfasst 124 . Die Warnmeldungen beziehen sich hauptsächlich auf Angriffe oder Drohungen gegen Journalistinnen und Journalisten und Online-Belästigungen. Die Polizeistatistiken für 2024 weisen insgesamt 423 registrierte Straftaten in der weit gefassten Kategorie „Medien“ aus, was einem Anstieg um etwa 42,4 % entspricht (gegenüber 297 Straftaten im Jahr 2023) 125 . Einem Bericht zufolge fanden die meisten physischen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten während der Berichterstattung über Demonstrationen statt 126 . Auch äußerten sich die Interessenträger besorgt darüber, dass sich die Sicherheitslage für Journalistinnen und Journalisten offenbar verschlechtert 127 . Die Behörden auf Bundes- und Landesebene ergreifen weiterhin Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten, u. a. durch die Förderung des Austauschs zwischen Polizei und Medien oder durch Schulungen zum Presserecht für Bedienstete der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts. Seit März 2024 kofinanziert die Regierung eine zivilgesellschaftliche Helpline zur Unterstützung von Journalistinnen und Journalisten mit psychosozialen Problemen – eine Initiative, die von den Interessenträgern begrüßt wurde 128 . Gespräche zwischen Interessenträgern und Behörden über die Aktualisierung der Verhaltensgrundsätze für die Medien und die Polizei sind ins Stocken geraten 129 . Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), die sich gegen Journalistinnen und Journalisten richten, geben in der deutschen Medienlandschaft im Allgemeinen nach wie vor keinen Anlass zur Sorge 130 . Eine Studie zeigt jedoch, dass sich drei von vier Einschüchterungsversuchen zur Verhinderung der öffentlichen Beteiligung, insbesondere durch SLAPP-Klagen, gegen Medienschaffende richten 131 . Es laufen Vorbereitungen zur Erhebung von Daten zu SLAPP-Klagen 132 . Die Interessenträger begrüßten, dass die Regierung damit begonnen hat, eine zivilgesellschaftliche Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit vor SLAPP-Klagen finanziell zu unterstützen. Sie bietet Personen, die von SLAPP-Klagen betroffen sind, Informationen und Beratung und klärt in Informations- und Schulungsveranstaltungen über das Thema auf 133 . Die Interessenträger fordern weiterhin, dass das Verbot der Veröffentlichung des Wortlauts amtlicher Dokumente in Strafverfahren geändert wird; sie führen an, dass dieses Verbot die Berichterstattung beeinträchtigen könnte und eine ungerechtfertigte Einschränkung der Pressefreiheit darstellt, während es nach Auffassung der Behörden notwendig ist, um in den Verfahren die Vertraulichkeit zu wahren 134 .

IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

Die Konsultationsverfahren sind in der Praxis nach wie vor unterschiedlich, wobei Interessenträger, auch aus der Wirtschaft, auf mitunter sehr kurze Konsultationszeiträume hinweisen. Der empfohlene Konsultationszeitraum für Gesetzesentwürfe auf Bundesebene beträgt vier Wochen 135 . Die Interessenträger berichten jedoch, dass die Dauer der Konsultationen zwischen den einzelnen Ministerien in der Praxis variiert und auch bei komplexen und technischen Vorschlägen mitunter nur wenige Tage zur Verfügung stehen; auch Interessenträger aus der Wirtschaft haben darauf hingewiesen 136 . Eine Studie aus dem Jahr 2024 anhand von Daten der jeweiligen Ministerien ergab, dass in den Jahren von 2017 bis 2023 bei zwei Dritteln der Vorschläge der Konsultationszeitraum weniger als vier Wochen betrug 137 . Was die parlamentarischen Anhörungen betrifft, so weist das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf hin, dass die Empfehlung des GANHRI-Unterausschusses für Akkreditierung, die Teilnahme des Instituts an diesen Anhörungen zu formalisieren, noch nicht weiterverfolgt wurde 138 .

Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen in Deutschland haben Vertrauen in die Wirksamkeit des Investitionsschutzes. 58 % der Unternehmen sind entweder sehr sicher oder eher sicher, dass Investitionen durch Gesetze und Gerichte geschützt werden 139 . Was die für die Wirtschaftsteilnehmer relevanten Behörden anbelangt, so bewerteten 56 % der Befragten die Unabhängigkeit des Bundeskartellamts bei wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen als sehr gut oder eher gut 140 . Auf Ebene des Bundesverwaltungsgerichts gibt es eine Reihe gerichtlicher Mechanismen, mit denen die Umsetzung von Verwaltungsgerichtsurteilen sichergestellt werden soll; dazu zählt auch die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen aufzuheben, wenn die Weisungen des Gerichts wiederholt missachtet werden. Diese Mechanismen umfassen jedoch weder die Anwendung direkter Durchsetzungsmaßnahmen noch die Möglichkeit, direkte oder daraus resultierende Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche zu gewähren 141 . Ein gemeinsamer Vorschlag von Bund und Ländern für eine bessere Durchsetzung von Verwaltungsgerichtsentscheidungen bei Verstößen von Behörden wurde bislang nicht weiterverfolgt 142 .

Am 1. Januar 2025 musste Deutschland noch neun Leiturteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durchführen, ein Urteil mehr als im Vorjahr 143 . Zu diesem Zeitpunkt lag der Anteil der Leiturteile aus den letzten zehn Jahren, die durchgeführt worden waren, in Deutschland bei 71 % (gegenüber 67 % im Jahr 2024; bei 29 % stand die Durchführung noch aus), und bis zur Durchführung eines Urteils vergingen im Durchschnitt drei Jahre und acht Monate (gegenüber vier Jahren im Jahr 2024) 144 . Das älteste Leiturteil, das seit sieben Jahren noch nicht durchgeführt ist, betrifft eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens; ein Rechtsanwalt hatte Beschwerde eingereicht, da die Staatsanwaltschaft im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen seinen Mandanten über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Einsicht in sein Geschäftskonto genommen hatte 145 . Was die Einhaltung von Zahlungsfristen betrifft, so gab es am 31. Dezember 2024 keinen Fall mit noch ausstehender Zahlungsbestätigung (gegenüber einem Fall im Jahr 2023) 146 . Am 16. Juni 2025 war die Zahl der noch nicht durchgeführten Leiturteile auf sieben zurückgegangen 147 . 

In Bezug auf die Empfehlung zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen wurden noch keine Fortschritte erzielt, wodurch in der Praxis weiterhin Hürden entstehen 148 . Der Versuch, die aktuelle Rechtslage hinsichtlich dessen zu klären, was unter einer „gelegentlichen politischen Betätigung“ zu verstehen ist, die für gemeinnützige Organisationen zulässig ist, wurde in der vorangegangenen Legislaturperiode nicht weiterverfolgt 149 . Zivilgesellschaftliche Organisationen sind daher noch immer mit denselben Hindernissen konfrontiert, über die bereits berichtet wurde. Dabei geht es insbesondere um die Unsicherheit, welche Art von politischer Betätigung, die nicht mit dem gemeinnützigen Zweck der Organisation in Verbindung steht, zulässig ist, um den begrenzten Katalog der Zwecke für den Status der Gemeinnützigkeit und um Beschränkungen bezüglich des Einsatzes „politischer Mittel“ zur Erreichung des erklärten Zwecks der Organisation. Diese Situation wirkt sich in der Praxis nach wie vor auf den Handlungsspielraum für zivilgesellschaftliche Organisationen aus und kann abschreckend wirken, da sie ins Visier genommen und den Steuerbehörden wegen mutmaßlicher Nichteinhaltung ihres gemeinnützigen Status gemeldet werden können 150 . Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Rechtsvorschriften für gemeinnützige Organisationen zu vereinfachen, es ist jedoch noch nicht klar, ob damit die in der Empfehlung genannten spezifischen Herausforderungen angegangen würden 151 . Daher wurden hinsichtlich der Empfehlung noch keine Fortschritte erzielt.

Zivilgesellschaftliche Organisationen stehen bei ihrer Tätigkeit noch immer vor einigen Herausforderungen. Allerdings wurde eine neue Strategie zur besseren Unterstützung des freiwilligen Engagements angenommen, die von der Zivilgesellschaft begrüßt wurde. Der zivilgesellschaftliche Raum wird nach wie vor als „beeinträchtigt“ betrachtet 152 . Der Menschenrechtskommissar des Europarats 153 wies darauf hin, dass es nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Anwendung von Protestverboten oder anderen Beschränkungen von Protesten sowie bezüglich Polizeipraktiken gibt; eine Reihe dieser Maßnahmen wird gerichtlich überprüft 154 . Die Versammlungsgesetze bestimmter Bundesländer unterliegen weiterhin der gerichtlichen Überprüfung; ein neues Versammlungsgesetz in Sachsen wurde wegen einer möglichen Einschränkung der Versammlungsfreiheit kritisiert 155 . Was den Zugang zu Finanzmitteln für zivilgesellschaftliche Organisationen betrifft, so wurde das Programm „Demokratie Leben!“ ausgeweitet. Der Vorschlag für ein föderales „Demokratiefördergesetz“ wurde in der vorangegangenen Legislaturperiode nicht angenommen 156 . Einige Interessenträger berichten, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich mit als umstritten wahrgenommenen Themen befassen, mit zunehmenden Herausforderungen konfrontiert sind 157 ; zivilgesellschaftliche Organisationen haben die klare Haltung der Regierung in Bezug auf ihr Recht auf Versammlungsfreiheit sowie ihr Recht auf politische Teilhabe begrüßt 158 . Zivilgesellschaftliche Organisationen bewerten auch die Engagementstrategie des Bundes, die im Dezember 2024 im Anschluss an eine umfassende Konsultation der Interessenträger angenommen wurde, als positiv und weisen darauf hin, dass angemessene Ressourcen und eine entsprechende Überwachung erforderlich sind 159 . Die Strategie bietet einen Rahmen zur Erleichterung und Unterstützung des freiwilligen Engagements, wobei der Schwerpunkt unter anderem auf der Bewältigung struktureller Herausforderungen für das Engagement und auf der Unterstützung der digitalen Transformation der Zivilgesellschaft liegt.

Anhang I: Liste der Quellen in alphabetischer Reihenfolge*

* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 eingegangen sind, ist abrufbar unter https://commission.europa.eu/publications/2025-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation_en .

Abgeordnetenwatch (2025), Neuer Bundestag: Diese drei neuen Abgeordneten stehen im Lobbyregister, https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/lobbyismus/diese-drei-neuen-abgeordneten-stehen-im-lobbyregister .

Abgeordnetenwatch (2024), Diese Nebeneinkünfte haben die Abgeordneten im Bundestag, https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/nebentaetigkeiten/diese-nebeneinkuenfte-haben-die-abgeordneten-im-bundestag .

Abgeordnetenwatch (2023), Lobbyregister 2.0? Volle Lobbytransparenz gibt es immer noch nicht, https://www.abgeordnetenwatch.de/kampagnen/lobbyregister-20-volle-lobbytransparenz-gibt-es-immer-noch-nicht .

Allianz Rechtssicherheit (2025), Forderungen zur Änderungen der Rechtslage, https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/forderungen/ .

Beck-aktuell (2025), AfD-Blockade: Kann Thüringen noch Richter auf Lebenszeit ernennen?, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/afd-blockade-thueringen-richter-ernennung-wahlausschuss.

Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) (2025), Politische Neutralität gemeinnütziger Organisationen und gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenbedingungen, https://www.b-b-e.de/projekte/bundestagswahl-2025-und-zivilgesellschaft/rechtspolitische-rahmenbedingungen-und-zivilgesellschaft-1/ .

CDU, CSU und SPD (2025), Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-2025-1.pdf .

Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit (2024), Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2024.

Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit (2025), Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2025.

Civil Liberties Union for Europe (2025), Beitrag der Civil Liberties Union for Europe zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Civil Liberties Union for Europe (2025a), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit,  https://www.liberties.eu/en/stories/rolreport2025-main/45330 .

Civil Society Europe (2025), Beitrag von Civil Society Europe zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Civicus (2025), Repression of Palestine Solidary Continues: Raids, Detentions and Police Brutality, (Weitere Repressionen gegen „Palestine Solidarity“: Razzien, Verhaftungen und Polizeibrutalität) https://monitor.civicus.org/explore/repression-of-palestine-solidarity-continues-raids-detentions-and-police-brutality/ .

Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (2024), Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Wehrhafter Rechtsstaat“ und Anhänge, https://www.mj.niedersachsen.de/download/208073 .

Europarat (2025), Supervision of the execution of judgments decisions of the European Court of Human Rights – 18th Annual Report of the Committee of Ministers – 2024 (Überwachung der Vollstreckung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – 18. Jahresbericht des Ministerkomitees – 2024), https://rm.coe.int/gbr-2001-18e-rapport-annuel-2024/1680b4d77d . 

Menschenrechtskommissar des Europarats (2025), Schreiben an den deutschen Bundesinnenminister, https://rm.coe.int/letter-to-federal-minister-of-the-interior-germany-by-michael-o-flaher/1680b64870 .

Europarat: Ministerkomitee (2007), Recommendation CM/REC(2007)14 of the Committee of Ministers to member states on the legal status of non-governmental organisations in Europe (Empfehlung CM/REC(2007)14 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über den rechtlichen Status von Nichtregierungsorganisationen in Europa).

Europarat: Ministerkomitee (2010), Empfehlung CM/Rec(20010)12 des Ministerkomitees zur Unabhängigkeit, Effizienz und Verantwortung von Richterinnen und Richtern.

Europarat, Plattform zum Schutz des Journalismus und der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten – Deutschland, https://fom.coe.int/en/pays/detail/11709520 .

Europarat: Venedig-Kommission (2004), Moldova - Opinion on the Proposal to Amend the Constitution of the Republic of Moldova (introduction of the individual complaint to the Constitutional Court) (Moldau – Stellungnahme zum Vorschlag der Änderung der Verfassung der Republik Moldau (Einführung einer Individualbeschwerde vor dem Verfassungsgericht)), (CDL-AD(2004)043). 

Europarat: Venedig-Kommission (2010), Report on the role of the opposition in a democratic Parliament (Bericht über die Rolle der Opposition in einem demokratischen Parlament) (CDL-AD(2010)025).

Europarat: Venedig-Kommission (2019), Parameters on the Relationship between the Parliamentary Majority and the Opposition in a Democracy: a checklist (Parameter zum Verhältnis zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der Opposition in einer Demokratie: eine Checkliste) (CDL-AD(2019)015).

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27. Februar 2018‚ Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, ECLI:EU:C:2018:117, Rn. 45.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25. Februar 2025‚ verbundene Rechtssachen Sąd Rejonowy w Białymstoku und Adoreikė, C-146/23 und C374/23, ECLI:EU:C:2025:109, Rn. 62.

DIHK, Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2024, https://www.dihk.de/resource/blob/115606/0fa0f8cfe1b492f0d16e7ddd2ab8feee/eu-dihk-binnenmarktumfrage-2024-data.pdf .

Generaldirektion Kommunikation (2025), Eurobarometer-Blitzumfrage 557 zu den Einstellungen von Unternehmen zur Korruption in der EU und ausgewählten Kandidatenländern.

Generaldirektion Kommunikation (2025), Eurobarometer-Sonderumfrage  561 zur Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption in der EU.

Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit, Mapping Media Freedom, Länderprofil Deutschland, https://www.mappingmediafreedom.org .

Europäische Kommission (2021), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. 

Europäische Kommission (2022), EU-Justizbarometer 2022.

Europäische Kommission (2022), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. 

Europäische Kommission (2023), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. 

Europäische Kommission (2024), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. 

Europäische Kommission (2025), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 27. April 2017, Sommer/Deutschland, 73607/13.

European Implementation Network (2025), Schriftlicher Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

European Legal Support Centre (2025), Pressemeldung über die Einführung des Repressionsindex, https://elsc.support/scope-and-patterns-of-anti-palestinian-repression-in-germany-revealed-repression-is-systematic-institutional-and-undeniable/ .

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), Jahresbericht 2024 (2025), https://www.eppo.europa.eu/assets/annual-report-2024/index.html . 

Bundeskriminalamt (2024), Korruption, Bundeslagebild 2023, https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Korruption/korruptionBundeslagebild2023.html?nn=28078 .

Bundesministerium des Innern (2024) – Pressemitteilung: Exekutiver Fußabdruck: Gesetzgebung des Bundes wird transparenter und leichter nachvollziehbar, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/exekutiver-fussabdruck.html .

Bundesamt für Justiz (2024), Hinweisgeberschutz, https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Aktuelles/Pressemitteilungen/20240603.html . 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. November 2024, VI ZR 10/24.

Frag den Staat (2024), Keine Zeit für Zivilgesellschaft, https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2024/05/stellungnahmefristen-interessensverbande-zu-wenig-zeit/ .

Frankfurter Rundschau (2023), Trotz Wirecard und Cum-Ex: Kein Schutz für Whistleblower, https://www.fr.de/wirtschaft/gastwirtschaft/trotz-wirecard-und-cum-ex-kein-schutz-fuer-whistleblower-92130011.html .

Deutscher Richterbund (2025), Beitrag des Deutschen Richterbunds zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Deutscher Richterbund (2025a), Justiz wird beim Einkommen abgehängt, https://www.drb.de/newsroom/presse-mediencenter/nachrichten-auf-einen-blick/nachricht/news/justiz-wird-beim-einkommen-abgehaengt .

Deutscher Richterbund (2025b), Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern wachsen, https://www.richterbesoldung.de/besoldung-versorgung/besoldungsmeldungen/meldung/news/besoldungsunterschiede-zwischen-den-laendern-wachsen-1 .

Deutscher Anwaltverein (2025), Beitrag des Deutschen Anwaltvereins zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Bundesanwaltskammer (2025), Beitrag der Bundesanwaltskammer zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Deutscher Bundestag (2022), Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 51 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes, https://dserver.bundestag.de/btd/20/035/2003500.pdf .

Deutscher Bundestag (2025), Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, Bericht (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024), https://www.bundestag.de/resource/blob/1059060/71f164571b1143b026de154ba147a535/Bericht-der-registerfuehrenden-Stelle-nach-9-Abs-1-LobbyRG.pdf .

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024), Engagementstrategie des Bundes, https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/engagement-staerken/engagementstrategie-des-bundes-222072 .

Bundesregierung (2025), Beitrag Deutschlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Bundesregierung (2025a), Koalitionsvertrag,  https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf .

Bundesregierung (2025b), Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015101.pdf .

Deutsches Institut für Menschenrechte im Rahmen des Europäischen Netzwerks nationaler Menschenrechtsinstitutionen (European Network of National Human Rights Institutions – ENNHRI) (2025), Beitrag des Europäischen Netzwerks nationaler Menschenrechtsinstitutionen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Deutsches Institut für Menschenrechte im Rahmen des Europäischen Netzwerks nationaler Menschenrechtsinstitutionen (European Network of National Human Rights Institutions – ENNHRI) (2024), Beitrag des Europäischen Netzwerks nationaler Menschenrechtsinstitutionen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024.

Gesellschaft für Freiheitsrechte (2025), Beitrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte im Rahmen von Civil Liberties Europe zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Gesellschaft für Freiheitsrechte (2025a), Großer Erfolg für die Versammlungsfreiheit: Berliner Gericht erklärt erstmals Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedlichen Demonstranten für rechtswidrig, https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-schmerzgriffe-erfolg .

Global Alliance of Human Rights Institutions (2023), Bericht des Unterausschusses für Akkreditierung – September & Oktober 2023, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/nhri/ganhri/SCA-Report-Second-Session-2023-EN-new.pdf .

GRECO (2019a), 3. Evaluierungsrunde – Zweiter Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland,  https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a .

GRECO (2024), 4. Evaluierungsrunde – Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680b0d2fd .

GRECO (2022), 4. Evaluierungsrunde – Zweiter vorläufiger Umsetzungsbericht zu Deutschland, https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680a9173f .

GRECO (2021), 4. Evaluierungsrunde – Vorläufiger Umsetzungsbericht zu Deutschland, https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680a26425 .

GRECO (2023), 5: Evaluierungsrunde - Umsetzungsbericht zu Deutschland https://rm.coe.int/fifth-evaluation-round-preventing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680aa89ee .

GRECO (2019B), 5: Evaluierungsrunde - Evaluierungsbericht Deutschland https://rm.coe.int/fifth-evaluation-round-preventing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680a0b8d7 .

Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Urteil vom 6. März 2025, P.St. 2920 und P.St. 2931.

Legal Tribune Online (2025), Seegmüller bleibt ungewählt, https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-cdu-vorschlag-robert-seegmueller-gruene-wahl-bundestag .

LobbyControl (2024a), Lobbyreport 2024: Großer Fortschritt bei Lobbyregeln, https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf . 

LobbyControl (2024b), Abgeordnetenkorruption: Ampel zieht Konsequenzen aus Maskenaffäre, https://www.lobbycontrol.de/pressemitteilung/abgeordnetenkorruption-ampel-zieht-konsequenzen-aus-maskenaffaere-114033/ .

LobbyControl (2023), Parteienfinanzierung: Ampel und Union einig, aber ein Parteispenden-Deckel fehlt, https://www.lobbycontrol.de/pressemitteilung/parteienfinanzierung-ampel-und-union-einig-aber-ein-parteispenden-deckel-fehlt-112484/ .

LobbyControl (2024c), Ampel-Regierung beschließt endlich Lobby-Fußspur, https://www.lobbycontrol.de/lobby-fussspur/ampel-regierung-beschliesst-endlich-lobby-fussspur-114234/ .

Lobbypedia (2025), Seitenwechsel und Karenzzeiten – Überblick, https://lobbypedia.de/wiki/Seitenwechsel_und_Karenzzeiten_(%C3%9Cberblick) .

Bundesministerium des Inneren (2024), Integrität in der Bundesverwaltung – Jahresbericht 2023, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf?__blob=publicationFile&v=2 . 

Bundesministerium für Justiz (2025a), Zusätzlicher schriftlicher Beitrag des Ministeriums für Justiz zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Bundesministerium für Justiz (2025b), Abschlussbericht – Reformkommission Zivilprozess der Zukunft,  https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/250131_Abschlussbericht_Zivilprozess_Zukunft.html?nn=110490 .

Netzpolitik (2025), Deutschland schludert beim Whistleblower-Schutz, https://netzpolitik.org/2025/nicht-mal-die-evaluation-klappt-nach-plan-deutschland-schludert-beim-whistleblower-schutz/ .

OCCRP (2018), Council of Europe body expels 13 in Azerbaijan bribe case (Einrichtung des Europarats schließt 13 Personen in aserbaidschanischem Bestechungsfall aus), https://www.occrp.org/en/news/council-of-europe-body-expels-13-in-azerbaijan-bribe-case .

OCCRP (2025), Former German lawmakers on trial over alleged bribes from Azerbaijan (Ehemalige deutsche Abgeordnete wegen mutmaßlicher Bestechung durch Aserbaidschan vor Gericht), https://www.occrp.org/en/news/former-german-lawmakers-on-trial-over-alleged-bribes-from-azerbaijan .

OECD (2021), Arbeitsgruppe für Bestechungsfragen, Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, Phase 4 – Zweijahres-Folgebericht: Deutschland, https://www.oecd.org/daf/anti-bribery/germany-phase-4-follow-up-report.pdf .

Präsidentin des Deutschen Bundestages (2025), Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 51 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes, https://dserver.bundestag.de/btd/21/001/2100185.pdf .

Transparency International (2022), Korruptionsprävention im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2022/Scheinwerfer_96_Verteidigung.pdf .

Transparency International-Deutschland (2023), Stellungnahme anlässlich der Anhörung zum Parteiengesetz, https://www.bundestag.de/resource/blob/979884/5a65362863a0fb68ccf61995d2f64927/20-4-344.pdf .

Transparency International-Deutschland (2024), Transparency fordert schnelle Umsetzung des Transparenzgesetzes, https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/pm-internationaler-antikorruptionstag-2024 .

Transparency International-Deutschland (2025a), Kernforderungen für mehr Transparenz und eine starke Antikorruptionspolitik, https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2025/BTW_2025_Kernforderungen_TI-DE_Erlaeuterungen.pdf .

Transparency International-Deutschland (2025b), Einzigartiges Strafverfahren von internationaler Bedeutung, https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/prozessbeginn-aserbaidschan-affaere .

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (2020), Country Review Report of Germany for the Review Cycle 2016-2021 (Länderbericht über die Überprüfung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Überprüfungszyklus 2016-2021), https://www.unodc.org/documents/treaties/UNCAC/CountryVisitFinalReports/2020_11_06_Germany_Final_Country_Report.pdf .

Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (2025), Beitrag des OHCHR der Vereinten Nationen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (2017), Country Review Report of the Federal Republic of Germany - Review by the Czech Republic and Denmark of the implementation by Germany of articles 15 - 42 of Chapter III “Criminalization and law enforcement” and articles 44 - 50 of Chapter IV “International cooperation” of the United Nations Convention against Corruption for the review cycle 2010 – 2015 (Länderbericht über die Überprüfung der Bundesrepublik Deutschland – Überprüfung der Durchführung der Artikel 15 bis 42 in Kapitel III „Kriminalisierung und Strafverfolgung“ und der Artikel 44 bis 50 in Kapitel IV „Internationale Zusammenarbeit“ des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption durch Deutschland, vorgenommen von der Tschechischen Republik und Dänemark im Rahmen des Überprüfungszyklus 2010-2015) https://www.unodc.org/documents/treaties/UNCAC/CountryVisitFinalReports/2022_02_04_Germany_Cycle_I_Country_Report_EN.pdf .

Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) (2025), Beitrag des ZDF zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025.

Anhang II: Länderbesuch in Deutschland

Im März und April 2025 fanden virtuelle Treffen der Kommissionsdienststellen mit den folgenden Teilnehmern statt:

·Allianz Rechtssicherheit

·Verband Privater Medien

·ARD

·Bündnis Bürgerschaftliches Engagement

·Ausschuss für EU-Angelegenheiten der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister

·Rechnungshof

·Bundesverwaltungsgericht

·Bundesanwaltskammer

·Bundesverfassungsgericht

·Bundeskriminalpolizei

·Bundesgerichtshof

·Deutscher Journalisten-Verband

·Deutscher Anwaltverein

·Deutsche Industrie- und Handelskammer

·Deutsches Institut für Menschenrechte

·Deutscher Richterbund

·Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union

·Gesellschaft für Freiheitsrechte

·Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten und Landesmedienanstalten

·Lobbycontrol Germany

·Bundesministerium des Inneren

·Bundesministerium für Justiz

·Staatsministerin für Kultur und Medien sowie Landesmedienanstalten

·Parlamentsverwaltung

·Presserat

·Staatsanwaltschaft

·Transparency International Deutschland

·ZDF

*Darüber hinaus fand eine Reihe horizontaler Treffen der Kommission mit den folgenden Organisationen statt:

·Amnesty International 

·Araminta 

·Civil Liberties Union for Europe  

·Civil Society Europe  

·Europäisches Bürgerforum  

·Europäische Partnerschaft für Demokratie 

·Europäisches Jugendforum 

·Internationale Juristenkommission  

·Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) 

·JEF Europe 

·Philea – Philanthropy Europe Association 

·Transparency International  

(1)    Einen Überblick über den institutionellen Rahmen für alle vier Säulen finden Sie hier
(2)      EU-Justizbarometer 2025, Schaubilder 50 und 52, und EU-Justizbarometer 2023, Schaubilder 49 und 51. Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz wird wie folgt kategorisiert: sehr gering (weniger als 30 % der Befragten nehmen die Unabhängigkeit der Justiz als eher gut oder sehr gut wahr), gering (zwischen 30 und 39 %), mittelmäßig (zwischen 40 und 59 %), hoch (zwischen 60 und 75 %), sehr hoch (über 75 %).
(3)    Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94). Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 4-5. Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 4-5. Die Venedig-Kommission hat betont, wie wichtig es ist, sowohl die Unabhängigkeit der Richter des Verfassungsgerichts zu gewährleisten als auch verschiedene staatliche Organe und politische Kräfte in das Ernennungsverfahren einzubeziehen. Venedig-Kommission (2004), Rn. 18.
(4)    Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters die Wahl eines Nachfolgers nicht zustande, wird das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, Vorschläge für die Wahl zu machen. §7a Gesetz über das Bundesverfassungsgericht.
(5)    Zwar hatten der Bundesrat und die Interessenträger als zusätzliche Schutzklausel vorgeschlagen, künftige Änderungen des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht an die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates zu knüpfen, doch wurde dies letztlich nicht weiterverfolgt. Länderbesuch in Deutschland, Ausschuss für EU-Angelegenheiten der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, Bundesanwaltskammer, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Richterbund.
(6)    Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Richterbund, Deutscher Anwaltverein, Bundesgerichtshof, Bundesanwaltskammer, Bundesverwaltungsgericht. Auch Organisationen der Zivilgesellschaft (Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)) und das Deutsche Institut für Menschenrechte teilten diese Auffassung.
(7)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 5-6.
(8)    Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (2024). Dazu gehören Überlegungen zu den Verfassungsgerichten der Länder (in Bayern, wo eine Reform beschlossen wurde, sowie in Berlin, dem Saarland und Schleswig-Holstein), zu Überprüfungen der Verfassungstreue vor der erstmaligen Ernennung von Richterinnen und Richtern (Sachsen-Anhalt, Hamburg und Schleswig-Holstein) oder zur Arbeitsweise der Richterwahlausschüsse (in Hamburg, wo eine Reform beschlossen wurde, und in Thüringen, wo die Wiederernennung des Ausschusses weiterhin blockiert ist). Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 5. Länderbesuch in Deutschland, Ausschuss für EU-Angelegenheiten der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister und zusätzlicher schriftlicher Beitrag.
(9)    Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 wurde Deutschland empfohlen, „Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Besoldung von Richtern und Staatsanwälten unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Vergütungen im Justizwesen zu ergreifen“.
(10)    Dies umfasst insbesondere eine Erhöhung um 5,5 % zum 1. Februar 2025, die Berichten zufolge in allen Bundesländern angewandt wird – mit Ausnahme von Hessen, wo nach einer ersten Erhöhung um 4,8 % zum 1. Februar 2025 die zweite Erhöhung von 5,5 % von August 2025 auf Dezember verschoben wurde (in Berlin wird eine etwas stärkere Erhöhung von 5,9 % angewandt). Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden auch die Familienzuschläge erhöht. Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 7-12, und Ausschuss für EU-Angelegenheiten der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (2025), S. 21-23.
(11)    EU-Justizbarometer 2025, Schaubild 25. Der Europäische Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass es angebracht ist, die Durchschnittsbezüge von Richterinnen und Richtern mit dem Durchschnittsgehalt im selben Staat zu vergleichen. Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-146/23, Sąd Rejonowy w Białymstoku, und C-374/23, Adoreikė, Rn. 62. Die deutschen Behörden halten einen Vergleich der Nettogehälter für angemessener. Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 3.
(12)    Der Unterschied zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Gehalt in den Bundesländern (Einstiegsbesoldungsgruppe für Richterinnen und Richter) lag Ende 2024 bei 16 %, verglichen mit 12 % im Vorjahr. Deutscher Richterbund (2025b).
(13)    Deutscher Richterbund, Deutscher Anwaltverein, Civil Liberties Union for Europe (Liberties), Bundesanwaltskammer (2025), schriftliche Beiträge, S. 8-9, S. 12, S. 357 bzw. S. 11. Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Richterbund, Bundesanwaltskammer, Deutscher Anwaltverein. Deutscher Richterbund (2025a). Das Projekt ZUKUNFTSGERICHTet in Baden-Württemberg ist ein Beispiel für einen partizipativen Prozess, bei dem verschiedene Faktoren ermittelt werden, die die Neueinstellung von Talenten und die Zufriedenheit der Beschäftigten in der Justiz beeinflussen. Bundesregierung (2025b), S. 2.
(14)    EU-Justizbarometer 2025, Schaubild 34. Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 8-12.
(15)    Deutscher Richterbund (2025), schriftlicher Beitrag, S. 8. Diese Zahl ist rund 25 % höher als noch im Jahr 2021. Daten der Länder bestätigen eine Zunahme der anhängigen Ermittlungsverfahren um 19 % in Baden-Württemberg, um 23 % in Niedersachsen und um 20 % in Sachsen (jeweils im Vergleich zu 2021). Ausschuss für EU-Angelegenheiten der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (2025), S. 13.
(16)    Die deutschen Behörden stellen fest, dass Gehälter, die das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit in Einzelfällen für unzureichend befunden habe, stets umgehend angepasst worden seien. Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 3.
(17)    Ministerkomitee (2010), Rn. 54 und 33. Siehe auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-64/16, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, Rn. 45.
(18)      Bundesregierung (2025a), S. 63.
(19)      EU-Justizbarometer 2025, Schaubilder 42-50.
(20)    Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 15-16; Bundesministerium der Justiz (2025a), S. 5. Beispiele für Projekte sind Online-Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, die Entwicklung eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens, die Förderung des Einsatzes künstlicher Intelligenz und die Schaffung weiterer IT-Standards auf Bundes- und Länderebene. Die erste betriebsfähige Version der Justizcloud soll bis Ende 2026 fertiggestellt werden. Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 9-10.
(21)    Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Anwaltverein, Bundesanwaltskammer. Im Juli 2024 trat auch ein neues Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz in Kraft. Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 15.
(22)    Die Bundesanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein haben diesen Vorschlag nachdrücklich unterstützt, während die Länder und der Deutsche Richterbund erhebliche Vorbehalte geäußert haben; Einzelheiten siehe Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 10.
(23)    Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 16-21; Deutscher Richterbund (2025), schriftlicher Beitrag, S. 9; Deutscher Anwaltverein (2025), schriftlicher Beitrag, S. 10.
(24)      Bundesministerium der Justiz (2025b). Weitere Vorschläge umfassen die Einführung eines digitalen Verfahrensdokuments mit dem gesamten Parteivortrag, eines digitalen Beweisverzeichnisses und eines zentralen digitalen Vollstreckungsregisters.
(25)    Deutscher Richterbund (2025), schriftlicher Beitrag, S. 9-10, Deutscher Anwaltverein (2025), schriftlicher Beitrag, S. 4, Bundesanwaltskammer (2025), schriftlicher Beitrag S. 12-13. Länderbesuch in Deutschland, DIHK. Im Abschlussbericht des Projekts ZUKUNFTSGERICHTet wurde auch auf das Potenzial der Digitalisierung zur weiteren Steigerung der Effizienz und Vereinfachung der Kommunikation hingewiesen. Bundesregierung (2025b), S. 3.
(26)      Bundesregierung (2025a), S. 65.
(27)      Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 25. Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 11. Commercial Courts sind spezialisierte Einrichtungen an einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht. Pro Bundesland kann nur ein solches Gericht errichtet werden. An den Landgerichten können Commercial Chambers als spezialisierte Zivilkammern eingerichtet werden. Sie können die Verfahren vollständig in englischer Sprache abwickeln und flexiblere und effizientere Verfahrensregelungen vorsehen.
(28)      Länderbesuch in Deutschland, DIHK. Für Streitigkeiten mit Streitwerten ab 500 000 EUR sind die Commercial Courts zuständig. Für Streitigkeiten bei den Commercial Chambers gibt es keinen Mindeststreitwert. Diese neuen Commercial Courts und Commercial Chambers sind von den Kammern für Handelssachen zu unterscheiden, die es schon lange gibt. Sie haben andere Zuständigkeiten und setzen sich auch anders zusammen, nämlich aus einem Berufsrichter bzw. einer Berufsrichterin und zwei Laienrichtern bzw. Laienrichterinnen für Handelssachen. Hierbei handelt es sich um sachkundige Fachrichter bzw. Fachrichterinnen, die von den Industrie- und Handelskammern ernannt werden. Die Kammern für Handelssachen sind insbesondere für Rechtsstreitigkeiten zuständig, in denen ein Anspruch gegen eine(n) in das Handelsregister eingetragenen Kauffrau bzw. Kaufmann aus gemeinsamen Handelsgeschäften geltend gemacht wird; dies ist im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
(29)      Bundesministerium der Justiz (2025b), S. 4.
(30)      Siehe www.schiedsgerichtshof.de . Länderbesuch in Deutschland, DIHK.
(31)      Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 29-30.
(32)

     Dabei handelt es sich in der Regel um eine große Zahl von Einzelklagen, die dieselben zentralen Rechtsfragen aufwerfen und mit denen gleichgelagerte Ansprüche geltend gemacht werden, z. B. nach dem sogenannten Diesel-Skandal oder in verbraucherrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungs- oder Bankverträgen. 

(33)      EU-Justizbarometer 2025, Schaubilder 6, 7 sowie 10 und 11.
(34)      Bundesgerichtshof (2024), VI ZR 10/24.
(35)      Die Interessenträger darauf hingewiesen, dass das Problem der Massenverfahren umfassender angegangen werden muss. Deutscher Richterbund (2025), schriftlicher Beitrag, S. 11.
(36)      Bundesministerium der Justiz (2025b).
(37)      Die Wahrnehmung von Korruption wird wie folgt kategorisiert: gering (Werte über 79), relativ niedrig (79-60), relativ hoch (59-50), hoch (unter 50).
(38)      2020 lag der Wert bei 80, 2024 bei 75. Die Bewertung verbessert/verschlechtert sich erheblich, wenn sie sich bezogen auf die letzten fünf Jahre um mehr als 5 Punkte ändert, verbessert/verschlechtert sich, wenn die Änderung zwischen 4-5 Punkten liegt, und ist relativ stabil, wenn die Änderung 1-3 Punkte beträgt.
(39)      Daten aus der Eurobarometer-Sonderumfrage 561 (2025) und der Eurobarometer-Blitzumfrage 557 (2025).
(40)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 13-14. Die Strategie beschränkt sich auf die Korruptionsprävention. GRECO (2019b) hält sie für einen soliden Rahmen, S. 4.
(41)      Länderbesuch in Deutschland, Bundesministerium der Justiz/ Bundesministerium des Innern. UNCAC, Länderbericht Deutschland, Überprüfungszyklus 2016-2021 (2020), S. 30, und UNCAC, Zusammenfassung, S. 3; hier wird eine öffentliche Konsultation angeregt.
(42)      Länderbesuch in Deutschland, Bundesministerium des Innern. Im Zuge der seit 2021 geplanten Überarbeitung soll bewertet werden, ob die Rechtssicherheit dadurch erhöht werden könnte, dass die Vorschriften aktualisiert und harmonisiert und den Beamtinnen und Beamten praktische Beispiele an die Hand gegeben werden.
(43)       Bundesministerium des Inneren (2024).
(44)      LobbyControl (2024b). Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 14. § 108f StGB in Ergänzung zu § 108e StGB, in dem Bestechlichkeit und Bestechung, in die Mitglieder des Parlaments involviert sind, unter Strafe gestellt wird. Damit werden Lücken bei der strafrechtlichen Haftung geschlossen, da § 108e StGB nur für Bestechungsgelder gilt, die als Gegenleistung für eine Handlung in Ausübung des Mandats gezahlt werden. Kommerzielle Tätigkeiten von Mitgliedern des Parlaments sind nicht verboten, wie es bei Beamtinnen und Beamten der Fall ist (§ 108e).
(45)      Länderbesuch in Deutschland, Transparency International.
(46)      Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss StB 7-9/22 dazu aufgerufen, diese Lücke zu regeln. Die GRECO hielt Deutschland an, einen eigenständigen Straftatbestand der missbräuchlichen Einflussnahme in Betracht zu ziehen. GRECO (2019a), Empfehlung ix. Ebenso UNODC, Länderbericht (2017), S. 55.
(47)      Bundeskriminalamt (2024), S. 5; im Jahr 2023 gab es zwei Fälle im Zusammenhang mit § 335a StGB sowie weitere Fälle von Unternehmenskorruption im ausländischen Wettbewerb im Zusammenhang mit § 299 StGB. OECD (2021): Die Durchsetzung zielt in erster Linie auf natürliche Personen ab, die Wirtschaftsdelikte begehen, während Fälle von Unternehmenshaftung nur selten durchgesetzt werden. Unternehmen haften für Korruptionsdelikte ihrer Vertreter nach dem allgemeiner gefassten Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), wobei sie mit einer Geldbuße von bis zu 10 Mio. EUR belegt werden können und der Wert ihrer Taterträge eingezogen werden kann.
(48)      Länderbesuch in Deutschland, Bundesministerium der Justiz. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält keinen Hinweis darauf.
(49)      Bundesregierung (2025a), S. 48-49.
(50)      Transparency International (2025a), S. 4-5. Am 18. Dezember 2024 verabschiedete Deutschland auch ein neues Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarkts, mit dem das Geldwäschegesetz geändert wird.
(51)      Länderbesuch in Deutschland, Staatanwaltschaft/ Bundespolizei/ Transparency International.
(52)      Jahresbericht 2024 der EUStA (2025), S. 32-33; 719 Meldungen privater Parteien an die EUStA – die höchste Anzahl an Meldungen unter allen Teilnehmerländern. EUStA (2025), schriftlicher Beitrag.
(53)      Länderbesuch in Deutschland, Bundesministerium des Innern, Bundeskriminalpolizei, Staatsanwaltschaft.
(54)      2023 wurden dem Bericht zufolge 3 841 Korruptionsstraftaten polizeilich registriert (d. h. ein Anstieg um 6,7 % gegenüber 2022). Bundeskriminalamt (2024), Bundeslagebild 2023 – Korruption. Die Daten sind nicht nach den 16 Bundesländern aufgeschlüsselt; eine solche Aufschlüsselung könnte jedoch dazu beitragen, regionale Unterschiede und Gebiete zu ermitteln, die besondere Aufmerksamkeit verdienen.
(55)    Ebenda, ca. 111,1 %, d. h. 57 Mio. EUR im Jahr 2023.
(56)      Deutscher Bundestag (2025), Bericht Lobbyregister, bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024. Einzelheiten zur Gesetzesreform vom März 2024 sind dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, S. 16, zu entnehmen. Die Interessenträger weisen auf anhaltende Mängel in Bezug auf weitgehende Ausnahmen für Kirchen, Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie auf die fehlende Echtzeitmeldung von Treffen mit Lobbyisten hin. Länderbesuch in Deutschland, LobbyControl, Transparency International.
(57)    Der nächste Bericht wird im März 2027 veröffentlicht.
(58)      Länderbesuch in Deutschland, Bundestagsverwaltung.
(59)      Bis Juni 2025 wurden 25 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichteintragung eingeleitet. Sechs Verfahren sind bereits abgeschlossen, und die verhängten Geldbußen wurden bezahlt. Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 20. Es können Geldbußen von bis zu 50 000 EUR verhängt werden. Darüber hinaus wurde ein Prüfverfahren wegen eines erheblichen Verstoßes gegen den Verhaltenskodex durchgeführt und eine entsprechende Sanktion verhängt.
(60)      Länderbesuch in Deutschland, LobbyControl, Transparency International. Vgl. dazu auch GRECO (2024), Empfehlung (i), Rn. 9-16, S. 3-4, die empfiehlt, „die Transparenz des parlamentarischen Verfahrens weiter zu verbessern, beispielsweise indem geregelt wird, wie Abgeordnete Kontakte mit Lobbyisten und anderen Dritten pflegen, die Einfluss auf die parlamentarische Arbeit anstreben.“
(61)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, S. 16-17. Siehe auch weiter unten, S. 12.
(62)      Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 wurde Deutschland empfohlen, „den ‚legislativen Fußabdruck‘ durch Offenlegung der Beiträge aller Interessenvertreter zur Gesetzgebung und durch Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens weiter zu stärken“.
(63)      Da ca. 80-90 % der Gesetzesentwürfe von der Regierung ausgearbeitet werden, fallen die meisten Vorschläge unter die neuen Regeln, die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien niedergelegt sind. GRECO kam 2025 zu dem Schluss, dass die Empfehlung iv hinsichtlich des exekutiven Fußabdrucks der Regierung umgesetzt wurde, Länderbesuch in Deutschland, Justizministerium. Abgeordnetenwatch (22. Juni 2023); LobbyControl (2024c).
(64)      Civil Liberties Union for Europe (2025a), S. 353. LobbyControl (6. März 2024) weist darauf hin, dass es im öffentlichen Interesse liegt, auch offenzulegen, welche Argumente von Lobbyistinnen und Lobbyisten sich letztlich nicht auf den jeweiligen Rechtsakt ausgewirkt haben.
(65)      Stellungnahmen im Rahmen öffentlicher Sachverständigenanhörungen werden offengelegt, vgl. § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Lobbyistinnen und Lobbyisten sind verpflichtet, ihre Lobbyarbeit im Lobbyregister einzutragen, das allerdings nicht mit den legislativen Ergebnissen oder den laufenden Arbeiten verknüpft ist. GRECO (2024), Rn. 9-16, kommt zu dem Schluss, dass die Empfehlung (i) durch die Reform in zufriedenstellender Weise behandelt worden ist. Die Vorgehensweise in Deutschland, Inhalt und Ziele der Lobbytätigkeiten offenzulegen, wird als wirksamere Alternative zur Transparenz hinsichtlich persönlicher Einzelkontakte anerkannt.
(66)      Transparency International (2024).
(67)      Länderbesuch in Deutschland, Bundestagsverwaltung.
(68)      Die Einführung war zunächst für Ende 2024, dann für Ende 2025 geplant, siehe Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 17.
(69)      Im Bericht über die Rechtstaatlichkeit 2024 wurde empfohlen, „die bestehenden Vorschriften zum Drehtüreffekt durch Verlängerung der Karenzzeiten für Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre zu stärken“.
(70)      Länderbesuch in Deutschland, LobbyControl, Transparency International, GFF.
(71)      Seit dem 1. März 2024 einschließlich der Veröffentlichung von Mitgliedschaften oder Funktion im Bundestag oder in der Bundesregierung. Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 4. Abgeordnetenwatch (7. März 2025).
(72)      § 105 Bundesbeamtengesetz. Eine neue Beschäftigung ist einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Die Aufnahme der Tätigkeit kann für die Dauer eines Monats untersagt werden und gilt bei Verstoß gegen die Vorschriften als Disziplinarvergehen.
(73)      Länderbesuch in Deutschland, Bundesministerium der Justiz.
(74)      Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 4. Abgeordnetenwatch (7. März 2025).
(75)      Siehe Liste der Seitenwechsel bei Lobbypedia (2025). LobbyControl (2024a), S. 36-37, fordert wirksame Kontrollmechanismen, da es bisher in der Praxis keine Folgen hat, wenn eine neue Tätigkeit nicht angezeigt oder eine verhängte Karenzzeit nicht eingehalten wird. Ebenso GRECO (2025), Fünfte Evaluierungsrunde, Empfehlung vii.
(76)      Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (30. Dezember 2024).
(77)      GRECO (2021), S. 4. Auch Ministerinnen und Minister sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre sind nicht eindeutig verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte ad hoc offenzulegen, siehe GRECO (2023), Empfehlung vi, S. 8-9. § 49 Abgeordnetengesetz.
(78)      Abgeordnetenwatch (2024).
(79)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 18-19.
(80)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 19. Daten über die Zahl der eingeleiteten Prüfverfahren, Verstöße, verhängten Sanktionen und Zuführungen an den Bundeshaushalt in der letzten Wahlperiode sind dem Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages (2025) zu entnehmen. LobbyControl (2024a); GRECO (2024), Empfehlung (iv), Rn. 21-27, S. 5-6, erkennt die Stärkung der personellen Ressourcen in der Bundestagsverwaltung für die Kontrolle des Lobbyregisters an.
(81)      Länderbesuch in Deutschland, Bundesministerium der Justiz/ Bundesministerium des Innern. Die entsprechende GRECO-Empfehlung (viii) wurde nicht umgesetzt, siehe GRECO (2024), S. 12-13.
(82)      Die Bundestagsabgeordneten sind – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – verpflichtet, Beteiligungen von mehr als fünf Prozent an privaten Kapital- oder Personengesellschaften anzuzeigen. Siehe § 45 Absatz 2 Nummer 6 und Absatz 3 Abgeordnetengesetz.
(83)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 19, wird seit 2021 angegeben. Teile können nach Beratungen des parlamentarischen Ausschusses öffentlich zugänglich gemacht werden. Länderbesuch in Deutschland, Bundestagsverwaltung. GRECO (2022) akzeptierte die umfassende interne Überprüfung, die 2021-2022 vorgenommen wurden, um der Empfehlung (iii) nachzukommen.
(84)      Länderbesuch in Deutschland, LobbyControl, Transparency International. GRECO (2022), S. 9.
(85)      Neben strafbewehrten Verstößen umfasst der Anwendungsbereich auch bußgeldbewehrte Verstöße, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter dient.
(86)      Auf Bundesebene stehen beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Bundeskartellamt Meldestellen zur Verfügung.
(87)      Bundesamt für Justiz (2024). Von 410 Meldungen wurden mehr als 90 Fälle an eine Staatsanwaltschaft und ca. 160 Fälle an eine sonstige zuständige Stelle abgegeben. Hinweisgebende Personen können sich an interne oder externe Meldestellen wenden. An die Öffentlichkeit zu gehen ist das letzte Mittel, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug oder es besteht die Gefahr des Verlusts von Beweisen.
(88)      Hinweisgebende Personen trugen zur Aufdeckung großer Skandale wie Cum-Ex, Wirecard und Steuerskandalen bei. Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 21.
(89)      Netzpolitik (2025).
(90)      Unter anderem wurde die Verpflichtung zur Meldung von Spenden von 50 000 auf 35 000 EUR gesenkt.
(91)      § 24 Absatz 8a PartG.
(92)      Es wird derzeit geprüft, ob es sich bei Tweets und einem Live-Interview einer ausländischen Person des öffentlichen Lebens, die bei einem Parteitag gestreamt wurden, um kommerzielle Werbung und damit um eine illegale ausländische Parteispende handelt. Länderbesuch, Bundestagsverwaltung.
(93)      Transparency International (2025a).
(94)      Länderbesuch in Deutschland, GFF.
(95)      Länderbesuch in Deutschland, LobbyControl, Transparency International. LobbyControl (2023). Transparency International (2023). Die Rechenschaftsberichte 2021 der Parteien wurden 2023 veröffentlicht.
(96)      Zusätzlich zu den vier juristischen Verwaltungsbediensteten. Länderbesuch in Deutschland, Bundestagsverwaltung.
(97)      Sie hat keinen Zugang zu den Steuerunterlagen der Geber, um die Angaben zu überprüfen. UNCAC, Länderbericht Deutschland, Überprüfungszyklus 2016-2021, S. 67. Transparency International (2023).
(98)    Schaubild 59, EU-Justizbarometer 2025.
(99)      Die DIHK (2024), S. 12, die Vertretung der Unternehmen, betont, dass für die Unternehmen einfache und gut zugängliche digitalisierte Verwaltungsverfahren für die Interaktion mit den Behörden sehr wichtig sind, da sie Aufwand und Kosten verringern und damit auch den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr erleichtern. Koalitionsvertrag (2025), S. 64-65. Weitere Änderungen sind vorgesehen, um die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinheitlichen und für Direktvergaben heraufzusetzen, Koalitionsvertrag (2025), S. 64-65.
(100)      Länderbesuch in Deutschland, Verband Privater Medien, Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten.
(101)      Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2025, Länderbericht Deutschland, S. 16-17.
(102)      Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 57.
(103)      Länderbesuch in Deutschland, Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten.
(104)      Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Presserat.
(105)      Länderbesuch in Deutschland, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, Deutscher Presserat und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union.
(106)      Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2025, Länderbericht Deutschland, S. 29.
(107)      Bundesregierung und ZDF (2025), schriftliche Beiträge, S. 58-61 bzw. S. 14f.; Länderbesuch in Deutschland, Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten, Staatsministerin für Kultur und Medien und Landesmedienanstalten.
(108)      Von 18,36 EUR auf 18,94 EUR, Länderbesuch in Deutschland, Staatsministerin für Kultur und Medien und Landesmedienanstalten.
(109)      Die Empfehlung ist Teil eines dreistufigen Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags, wobei die Länder nur in begrenztem Maße von der Empfehlung abweichen können. Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 23.
(110)      Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Journalisten-Verband und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union.
(111)      Länderbesuch in Deutschland, ARD, Staatsministerin für Kultur und Medien, Landesmedienanstalten und ZDF.
(112)      Länderbesuch in Deutschland, Verband Privater Medien und Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger.
(113)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 22.
(114)      Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Journalisten-Verband, Verband Privater Medien und Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger.
(115)      Länderbesuch in Deutschland, Staatsministerin für Kultur und Medien und Landesmedienanstalten.
(116)      Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 wurde Deutschland empfohlen, „den Plan zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen“.
(117)      Reporter ohne Grenzen, schriftlicher Beitrag, S. 11f.; Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Journalisten-Verband und Verband Privater Medien. Andere Interessenträger berichteten jedoch, dass der derzeitige Rechtsrahmen kein größeres Problem für die Arbeit der Medien darstellt. Länderbesuch in Deutschland, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und ZDF.
(118)      Bundesregierung (2025), schriftlicher Beitrag, S. 56f.
(119)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 23.
(120)      Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 10 A 5.23.
(121)      Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Journalisten-Verband, Staatsministerin für Kultur und Medien, Deutscher Presserat und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union.
(122)      Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2025, Länderbericht Deutschland, S. 16.
(123)      Plattform des Europarats zur Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten (2025). Deutschland hat alle sieben Meldungen beantwortet.
(124)      Mapping Media Freedom (2025).
(125)      Diese 423 Fälle umfassen 44 Fälle von Gewaltdelikten, Antwort des Bundesministeriums des Innern (Schreiben Nr. ÖSII3.53006/6#32).
(126)      So berichteten Reporter ohne Grenzen beispielsweise über eine erhebliche Zunahme der körperlichen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten im Jahr 2024 und gaben 75 überprüfbare körperliche Angriffe an. 38 davon fanden bei Demonstrationen im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt statt. Reporter ohne Grenzen (2025).
(127)      Länderbesuch in Deutschland, BBE, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union.
(128)      Länderbesuch in Deutschland, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und Staatsministerin für Kultur und Medien.
(129)      Reporter ohne Grenzen, schriftlicher Beitrag, S. 15.
(130)      Länderbesuch in Deutschland, Verband Privater Medien, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und ZDF; Reporter ohne Grenzen (2025), schriftlicher Beitrag, S. 16f.
(131)      Die Studienergebnisse beruhen auf einer nicht repräsentativen Erhebung. Otto Brenner Stiftung (2025); Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Journalisten-Verband, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und GFF.
(132)      Länderbesuch in Deutschland, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
(133)      Länderbesuch in Deutschland, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und Staatsministerin für Kultur und Medien.
(134)      Das Verbot der Veröffentlichung des Wortlauts betrifft Dokumente, bevor diese in einer öffentlichen Verhandlung erörtert werden oder das Verfahren abgeschlossen ist. Länderbesuch in Deutschland, Deutscher Journalisten-Verband, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, Staatsministerin für Kultur und Medien und GFF; ZDF (2025), schriftlicher Beitrag, S. 15.
(135)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 26.
(136)      Liberties (2025), schriftlicher Beitrag, S. 368-369; Bundesanwaltskammer (2025), schriftlicher Beitrag, S. 23, Anwaltverein (2025), schriftlicher Beitrag, S. 21. Ebenso von der DIHK, der Allianz für Rechtssicherheit und dem BBE beim Länderbesuch in Deutschland bestätigt.
(137)      Frag den Staat (2024).
(138)      Globale Allianz der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (2023), S. 12. Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) (2025), schriftlicher Beitrag, S. 3.
(139)      Schaubild 54, EU-Justizbarometer 2025. Von den befragten Investoren gaben lediglich 18 % an, dass häufige Gesetzesänderungen oder Bedenken hinsichtlich der Qualität des Gesetzgebungsverfahrens ein Grund für mangelndes Vertrauen in den Investitionsschutz sind, und nur 15 % gaben an, dass die Qualität, Effizienz oder Unabhängigkeit der Justiz einen solchen Grund darstellen.
(140)      Schaubild 50, EU-Justizbarometer 2025.
(141)      Schaubild 49, EU-Justizbarometer 2025. Die vorgelegten Daten spiegeln ausschließlich die Mechanismen auf oberster Verwaltungsgerichtsebene wider; dieselben oder andere Mechanismen kann es an Verwaltungsgerichten niedrigerer Instanz geben.
(142)      Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Wehrhafter Rechtsstaat“ (2024), S. 50-52.
(143)      Der Überwachungsprozess ist auf der Website des Europarats erläutert.
(144)      Alle Zahlen werden vom European Implementation Network (EIN) berechnet und basieren auf der Anzahl der Fälle, die zum jährlichen Stichtag, dem 1. Januar 2025, anhängig sind. EIN (2025), schriftlicher Beitrag, S. 4.
(145)      Urteil des EGMR, 73607/13, Sommer/Deutschland, seit 2017 noch nicht durchgeführt.
(146)      Europarat (2025), S. 156.
(147)      Daten aus der Online-Datenbank des Europarates (HUDOC).
(148)      Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 wurde Deutschland empfohlen, „den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen, um die Herausforderungen anzugehen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für deren Betrieb in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind“.
(149)      Diese Bestimmung, die bereits in Form eines Verwaltungsakts existiert, sollte zwar in das Steuerfortentwicklungsgesetz aufgenommen werden, wurde aber in der endgültig angenommenen Fassung nicht beibehalten. Liberties (2025), schriftlicher Beitrag, S. 373-374. Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 28-29.
(150)      Für eine Zusammenfassung der vorgeschlagenen Verbesserungen bezüglich des derzeitigen Systems, siehe die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ (2025); die Allianz umfasst über 200 deutsche zivilgesellschaftlichen Organisationen. Liberties (2025), schriftlicher Beitrag, S. 373-374, DIMR (2025), schriftlicher Beitrag, S. 7-8. Civil Society Europe (CSE) (2025), schriftlicher Beitrag, S. 7.
(151)      Bundesregierung (2025a), S. 47.
(152)      Bewertung von Civicus, Deutschland. Die Einstufung basiert auf einer fünfstufigen Skala: offen, beeinträchtigt, beschränkt, unterdrückt und geschlossen.
(153)    In dem Schreiben werden Bedenken hinsichtlich Beschränkungen der Meinungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Versammlung von Personen geäußert, die im Zusammenhang mit dem Konflikt im Gazastreifen protestieren. Menschenrechtskommissar des Europarats (2025). Weitere Informationen, siehe „European Legal Support Centre“ (2025), das in diesem Zusammenhang seit 2019 in Deutschland 766 Vorfälle von Repression dokumentiert hat.
(154)      Liberties (2025), schriftlicher Beitrag, S. 374-376. DIMR (2025), schriftlicher Beitrag, S. 5-6. CSE (2025), schriftlicher Beitrag, S. 5-7. CIVICUS (2024). Siehe auch Deutsches Institut für Menschenrechte (2024), Beitrag zu Protestverboten und deren Auswirkungen, S. 15-17. Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Deutschland, S. 29-30. Beispielsweise wurde in einem Fall von einem erstinstanzlichen Gericht festgestellt, dass die Anwendung sogenannter „Schmerzgriffe“ durch die Polizei zur Entfernung friedlich Protestierender rechtswidrig ist. Gesellschaft für Freiheitsrechte (2025a).
(155)      DIMR (2025), schriftlicher Beitrag, S. 6. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalens ist noch anhängig. Im März 2025 wurde das Versammlungsgesetz Hessens als weitgehend verfassungskonform bestätigt. Urteil des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (P.St. 2920, P.St. 2931).
(156)      CSE (2025), schriftlicher Beitrag, S. 8-9.
(157)      Liberties (2025), schriftlicher Beitrag, S. 372.
(158)      Bundesregierung (2025b). Länderbesuch in Deutschland, Allianz für Rechtssicherheit, BBE, GFF.
(159)      Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024); Länderbesuch in Deutschland, BBE.