Brüssel, den 4.11.2025

COM(2025) 675 final

2025/0342(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21 INIT; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens

{SWD(2025) 348 final}


2025/0342 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21 INIT; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Italien am 30. April 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „RRP“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Am 13. Juli 2021 billigte der Rat die positive Bewertung mit einem Durchführungsbeschluss (im Folgenden „Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021“) 2 . Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 wurde durch die Durchführungsbeschlüsse des Rates vom 19. September 2023 3 , vom 8. Dezember 2023 4 , vom 14. Mai 2024 5 , vom 18. November 2024 6 und vom 20. Juni 2025 7 geändert.

(2)Am 10. Oktober 2025 ersuchte Italien gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 die Kommission, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 vorzuschlagen, da der RRP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchführbar sei. Aus diesem Grund legte Italien einen geänderten RRP vor.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(3)Die Änderungen am RRP, die Italien aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 173 Maßnahmen.

(4)Nach Angaben Italiens sind sechs Maßnahmen aufgrund von veränderten Marktbedingungen, einschließlich unvorhergesehener Lieferverzögerungen, die sich auf die Vergabeverfahren auswirken, teilweise nicht mehr durchführbar. Dies betrifft M2C2-25bis, M2C2-25ter und M2C2-26 von Investition 4.2 (Entwicklung von Schnellverkehrssystemen), M2C2-35bis von Investition 4.4.2 (Ausbau der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Zügen und des Universaldienstes) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; M2C4-29 von Investition 4.1 (Investitionen in primäre Wasserversorgungsinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung) im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; M4C1-30 von Reform 1.7 (Reform der Regelung für Studentenwohnungen und Investitionen in Studentenwohnungen) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; M5C1-3, M5C1-4 und M5C1-5 von Reform 1 (Aktive Arbeitsmarktpolitik und Berufsbildung) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5 und M7-31 von Investition 11 (Ausbau der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Zügen und des Universaldienstes) im Rahmen von Mission 7. Aus diesem Grund hat Italien beantragt, diese Maßnahmen zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(5)Nach Angaben Italiens sind neun Maßnahmen aufgrund mangelnder oder veränderter Nachfrage teilweise nicht mehr durchführbar. Dies betrifft M1C3-28, M1C3-29, M1C3-32, M1C3-33 und M1C3-34 von Investition 4.2 (Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; M2C1-8 von Investition 2.3 (Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; M2C2-15 von Investition 3.3 (Wasserstofftests für den Straßenverkehr), M2C2-53 von Investition 5.2 (Wasserstoff), M2C2-23 von Investition 4.1 (Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Fahrradplan)) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; M4C2-3bis von Investition 3.3 (Vergabe von Doktorandenstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderung der Einstellung von Forschenden durch Unternehmen) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; M7-33 und M7-34 von Investition 12 (Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle bei emissionsfreien Bussen), M7-41 und M7-42 von Investition 15 (Wandel 5.0) und M7-45 von Investition 16 (Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen) im Rahmen von Mission 7. Aus diesem Grund hat Italien beantragt, diese Maßnahmen zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(6)Nach Angaben Italiens sind vier Maßnahmen aufgrund der hohen Inflation teilweise nicht mehr durchführbar. Dies betrifft M5C1-7 und M5C1-7bis von Investition 1 (Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (PES)) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; M5C2-8 von Investition 2 (Autonomie-Modelle für Menschen mit Behinderungen), M5C2-10 von Investition 3 („Housing First e Stazioni di posta“) und M5C2-14, M5C2-16 und M5C2-18 von Investition 5 (Integrierte Stadtentwicklungspläne) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 5. Aus diesem Grund hat Italien beantragt, diese Maßnahmen zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(7)Nach Angaben Italiens ist eine Maßnahme teilweise nicht mehr durchführbar, da im Herbst 2024 extreme Wetterereignisse aufgetreten sind, die sich auf die laufenden Wiederaufbauarbeiten in den vom Hochwasser im Mai 2023 betroffenen Gebieten der Emilia-Romagna, der Toskana und der Marken ausgewirkt haben. Dies betrifft M2C4-11bis, M2C4-11ter und M2C4-13 von Investition 2.1 (Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken) im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2. Aus diesem Grund hat Italien beantragt, diese Maßnahme zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(8)Nach Angaben Italiens wurden 52 Maßnahmen geändert und durch bessere Alternativen ersetzt, damit die ursprünglichen Ziele erreicht werden. Dies betrifft M1C1-23, M1C1-144, M1C1-145, M1C1-146, M1C1-148, M1C1-149, M1C1-150 und M1C1-151 von Investition 1.4 (Digitale Dienste und Bürgererfahrung), M1C1-27 von Investition 1.3 (Daten und Interoperabilität), M1C1-25, M1C1-152, M1C1-153, M1C1-154 und M1C1-155 von Investition 1.6 (Digitalisierung großer Zentralverwaltungen), M1C1-59ter, M1C1-62 und M1C1-63 von Reform 1.9 (Reform der öffentlichen Verwaltung), M1C1-72quinquies, M1C1-76, M1C1-77, M1C1-78, M1C1-79, M1C1-80, M1C1-81, M1C1-82, M1C1-83, M1C1-88, M1C1-89, M1C1-90, M1C1-91, M1C1-92, M1C1-93, M1C1-94 und M1C1-95 von Reform 1.11 (Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden), M1C1-66 und M1C1-67 von Investition 1.9 (Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans), M1C1-96, M1C1-97, M1C1-97bis, M1C1-98bis und M1C1-99bis von Reform 1.10 (Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen), M1C1-116 und M1C1-121 von Reform 1.12 (Reform der Steuerverwaltung), M1C1-117 und M1C1-118 von Reform 1.15 (Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen), M1C1-119 und M1C1-120 von Reform 1.14 (Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens), M1C1-147 von Investition 1.2 (Bereitstellung von Cloud-Diensten für lokale Behörden) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; M1C2-14bis und M1C2-14ter von Reform 3 (Rationalisierung und Vereinfachung von Anreizen für Unternehmen), M1C2-17 von Investition 3 (Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)), M1C2-23, M1C2-24 und M1C2-25 von Investition 4 (Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1; M1C3-9bis von Investition 4.1 (Digitale Tourismusschnittstelle) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; M1C3-16 von Investition 2.1 (Attraktivität kleiner historischer Städte), M1C3-17 von Investition 2.2 (Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft), M1C3-18 von Investition 2.3 (Programme zur Stärkung der Identität von Orten: Parks und historische Gärten), M1C3-19 von Investition 2.4 (Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzräume für Kunstwerke) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; M2C1-9 von Investition 2.2 (Agri-Solarpark), M2C1-10 von Investition 2.1 (Logistikplan für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht), M2C1-12 von Investition 3.3 (Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen), M2C1-23 und M2C1-24 von Investition 3.4 (Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; M2C2-3 und M2C2-5 von Investition 1.4 (Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft), M2C2-10 und M2C2-11 von Investition 2.1 (Ausbau intelligenter Netze), M2C2-13 von Investition 2.2 (Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes), M2C2-17 von Investition 3.4 (Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; M2C2-30 von Investition 4.5 (Programm zur Ersetzung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen durch Elektrofahrzeuge), M2C2-35 und M2C2-35ter von Investition 4.4.1 (Ersetzung der Regionalbusflotte für den öffentlichen Nahverkehr durch emissionsfreie Busse), M2C2-36 von Investition 4.4.3 (Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr), M2C2-40 von Investition 5.1 (Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten), M2C2-45 von Investition 1.1 (Entwicklung von Agri-Photovoltaiksystemen), M2C2-46 und M2C2-47 von Investition 1.2 (Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; M2C3-10 von Investition 3.1 (Förderung einer effizienten Fernwärme) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 2; M2C4-32 von Investition 4.2 (Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze) im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; M3C1-25, M3C1-26 und M3C1-27 von Reform 1.3 (Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; M3C2-5bis von Investition 2.1 (Digitalisierung der Logistikkette) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 3; M4C1-15bis von Investition 1.7 (Stipendien für Hochschulzugang), M4C1-18 von Investition 1.1 (Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung), M4C1-19 von Investition 3.2 (Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops), M4C1-21 von Investition 1.2 (Plan für die Verlängerung der Vollzeit), M4C1-26 von Investition 3.3 (Plan für die Sicherheit und strukturelle Sanierung von Schulgebäuden) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; M4C2-13, M4C2-14, M4C2-15 und M4C2-15bis von Investition 2.3 (Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; M5C1-16 von Investition 4 (Öffentlicher Dienst) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; M5C1-10 und M5C1-11 von Reform 2 (Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit), M5C1-15 von Investition 3 (Ausbau des dualen Systems), M5C1-19 von Investition 5 (Gründung von Frauenunternehmen) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; M5C2-6 von Investition 1 (Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung); M5C2-20 von Investition 6 (Innovatives Programm für Wohnraumqualität) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 5; M5C3-13 von Investition 1.4 (Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; M6C1-6 und M6C1-9 von Investition 1.2 (Eigenheim als erster Ort der Pflege und Telemedizin) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 6; M6C2-16 und M6C2-17 von Investition 2.2 (Entwicklung von fachlichen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften im Gesundheitsbereich) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6. Aus diesem Grund hat Italien beantragt, die vorgenannten Maßnahmen zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(9)Nach Angaben Italiens wurden 83 Maßnahmen geändert, da es bessere Alternativen gibt, mit denen sich der Verwaltungsaufwand verringern und der Durchführungsbeschluss des Rates vereinfachen lassen, aber die Ziele dieser Maßnahmen dennoch erreicht werden können. Dies betrifft M1C1-24 und M1C1-28 von Investition 1.7 (Grundlegende digitale Kompetenzen), M1C1-26 von Investition 1.1 (Digitale Infrastruktur), M1C1-38bis von Reform 1.8 (Digitalisierung des Justizsystems), M1C1-45, M1C1-47 und M1C1-48 von Reform 1.4 (Reform der Ziviljustiz), M1C1-46 von Reform 1.5 (Reform der Strafjustiz), die Beschreibung der Maßnahme von Investition 1.8 (Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte), die Beschreibung der Maßnahme von Reform 1.13 (Reform des Rahmens für die Ausgabenprüfung) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 1; M1C2-3 von Investition 1 (Wandel 4.0), M1C2-5 von Investition 6 (Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums), M1C2-15 von Investition 2 (Innovation und Technologie der Mikroelektronik) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1; M1C3-1 und M1C3-2 von Investition 1.1 (Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe), M1C3-3 von Investition 1.2 (Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und Teilhabe daran zu ermöglichen), M1C3-5 von Investition 1.3 (Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen), M1C3-21 von Investition 3.2 (Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)), M1C3-36 von Investition 4.3 (Caput Mundi – Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1; M2C1-16 von Reform 1.2 (Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm), M2C1-17nonies von Reform 1.1 (Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft), M2C1-19 von Investition 3.1 (Grüne Inseln), M2C1-21 von Investition 3.2 (Grüne Gemeinschaften), die Beschreibung der Maßnahme von Investition 5.4 (Kapitalspritze für den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den grünen Wandel) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; M2C2-19 von Investition 3.5 (Forschung und Entwicklung im Wasserstoffbereich), M2C2-49 von Investition 3.1 (Nutzung von Industriebrachen für die Wasserstoffproduktion (Hydrogen Valleys)) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2; M2C3-3 von Investition 2.1 (Förderung des Ökobonus für Energieeffizienz), M2C3-6 von Investition 1.1 (Errichtung neuer Schulen durch Ersatzbauten), M2C3-8 von Investition 1.2 (Bau von Gebäuden und Sanierung und Aufwertung öffentlicher Immobilien für die teilweise oder vollständige Nutzung durch Justizbehörden) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 2; M2C4-6bis von Investition 3.2 (Digitalisierung von Nationalparks), M2C4-9 von Investition 1.1 (Einführung eines fortgeschrittenen integrierten Überwachungs- und Prognosesystems), M2C4-20bis von Investition 3.1 (Schutz und Aufwertung städtischer und stadtnaher Wälder), M2C4-23 von Investition 3.3 (Renaturierung des Po-Gebiets), M2C4-25 von Investition 3.4 (Sanierung von „verwaisten Standorten“), M2C4-26 von Investition 3.5 (Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume), M2C4-34bis und M2C4-35bis von Investition 4.3 (Investitionen in die Resilienz der Bewässerungslandwirtschaft für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen), M2C4-37 und M2C4-38 von Investition 4.4 (Investitionen in Abwasser- und Reinigungsarbeiten) im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; M3C1-5 und M3C1-6 von Investition 1.1 (Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr), M3C1-9 von Investition 1.2 (Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden zur Anbindung an das übrige Europa), M3C1-11 von Investition 1.3 (Diagonalverbindungen), M3C1-13 und M3C1-14 von Investition 1.4 (Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)), M3C1-20 von Investition 1.8 (Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden), M3C2-6 von Investition 2.2 (Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements), M3C2-12 von Investition 2.3 (Cold Ironing) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 3; M4C1-7 und M4C1-25 von Investition 1.4 (Außerordentliche Intervention zur Verringerung territorialer Lücken in den Sekundarstufen I und II und zur Bekämpfung des Schulabbruchs), M4C1-13 von Investition 2.1 (Integrierter digitaler Unterricht und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal), M4C1-14ter von Reform 2.1 (Einstellung von Lehrkräften), M4C1-16 und M4C1-17 von Investition 3.1 (Neue Kompetenzen und neue Sprachen), M4C1-20 und M4C1-20bis von Investition 1.5 (Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)), M4C1-22 von Investition 1.3 (Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport), M4C1-23 und M4C1-23bis von Investition 3.4 (Lehre und fortgeschrittene Hochschulkompetenzen), M4C1-24 von Investition 1.6 (Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; M4C2-1bis von Investition 1.2 (Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden), M4C2-2bis von Investition 2.2bis (Innovationsvereinbarungen), M4C2-6 und M4C2-7 von Investition 1.1 (Forschungsprojekte von erheblichem nationalen Interesse (PRIN)), M4C2-8 von Investition 1.3 (Ausweitung der Partnerschaften auf Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung), M4C2-9 von Investition 1.4 (Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenreitern“ für einige Schlüsseltechnologien), M4C2-16bis von Investition 3.1 (Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen), M4C2-18bis von Investition 1.5 (Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen FuE-Spitzenreitern“), M4C2-22 von Investition 2.1 (IPCEI), die Beschreibung der Maßnahme von Investition 3.2 (Kapitalspritze für den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den digitalen Wandel) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; M5C1-14 von Investition 2 (Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 5; M5C2-12 von Investition 4 (Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung mit dem Ziel, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern), M5C2-22 von Investition 7 (Projekt Sport und soziale Eingliederung) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 5; M5C3-4 von Investition 1.1.2 (Räumliche Nähe der Gesundheitseinrichtungen), M5C3-9 von Investition 1.3 (Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5; M6C1-3 von Investition 1.1 (Kommunale Gesundheitszentren zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung), M6C1-11 von Investition 1.3 (Ausbau der intermediären Gesundheitsversorgung und damit verbundenen Einrichtungen (Kommunale Krankenhäuser)) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 6; M6C2-2 und M6C2-3 von Investition 2.1 (Förderung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS), M6C2-6, M6C2-8 und M6C2-9 von Investition 1.1 (Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern), M6C2-10 und M6C2-10bis von Investition 1.2 (Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus), M6C2-11, M6C2-12 und M6C2-13 von Investition 1.3 (Ausbau der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 6; M7-2 und M7-3 von Reform 1 (Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien), M7-5 von Reform 2 (Verringerung von umweltschädlichen Subventionen), M7-6 von Reform 3 (Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethangasnetz), M7-10 von Reform 5 (Plan für neue Kompetenzen – Übergänge), M7-11 von Investition 1 (Erweiterte Maßnahme: Ausbau intelligenter Netze), M7-12 von Investition 2 (Erweiterte Maßnahme: Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes), M7-13 von Investition 3 (Erweiterte Maßnahme: Nutzung von Industriebrachen für die Wasserstoffproduktion (Hydrogen Valleys)), M7-15 von Investition 4 (Tyrrhenische Verbindung), M7-17 von Investition 5 (SA.CO.I 3), M7-22, M7-23 und M7-24 von Investition 7 (Intelligentes nationales Übertragungsnetz), M7-25, M7-26, M7-27 und M7-28 von Investition 8 (Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen), M7-30 von Investition 10 („Crescere Green“-Pilotprojekt zu Kompetenzen), M7-37 von Investition 13 (Adriatische Fernleitung Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)), M7-39 von Investition 14 (Grenzüberschreitende Infrastruktur für Gasausfuhren) und die Beschreibung der Maßnahme von Investition 17 (Finanzierungsinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude) im Rahmen von Mission 7.

(10)Italien hat beantragt, acht Maßnahmen aufgrund objektiver Umstände zu streichen. Dies betrifft M2C1-17bis, M2C1-17ter, M2C1-17quater, M2C1-17quinquies, M2C1-17sexies, M2C1-17septies und M2C1-17octies von Investition 1.2 (Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; M2C2-51 von Investition 3.2 (Wasserstoffnutzung in schwer dekarbonisierbaren Industrien), M3C1-16 von Investition 1.5 (Ausbau städtischer Verkehrsknotenpunkte und interregionaler und regionaler Eisenbahnstrecken), M3C1-18 von Investition 1.6 (Ausbau der Regionallinien – Modernisierung der Regionalbahnen (RFI-Management)), M3C1-17von Investition 1.7 (Modernisierung, Elektrifizierung und Resilienz des Schienenverkehrs im Süden), M3C1-23 und M3C1-24 von Investition 1.9 (Interregionale Verbindungen) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; M7-18, M7-19, M7-20 und M7-21 von Investition 6 (Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und den Nachbarländern) im Rahmen von Mission 7 und M7-29 von Investition 9 (Erweiterte Maßnahme: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans) im Rahmen von Mission 7. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(11)Infolge der Streichung und der Herabsetzung des Umsetzungsgrades von Maßnahmen nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 hat Italien beantragt, die durch die Maßnahmenstreichung und die Herabsetzung des Umsetzungsgrades frei gewordenen Ressourcen zu nutzen. Aus diesem Grund hat Italien beantragt, zehn neue Maßnahmen hinzuzufügen. Dies betrifft M1C2-30 und M1C2-31 von Investition 7 (Nationaler Konnektivitätsfonds), M1C2-32 und M1C2-33 von Investition 8 (Mitgliedstaaten-Komponente von InvestEU) sowie M1C2-34 von Investition 9 (Erweiterte Maßnahme: Wandel 4.0) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 1; M2C1-26 und M2C1-27 von Investition 4 (Agri-Solarpark-Anlage) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2; M2C4-39 und M2C4-40 von Investition 4.5 (Förderprogramm für Investitionen in die Wasserinfrastruktur) im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2; M3C1-28 von Investition 1.10 (Ausbau städtischer Verkehrsknotenpunkte und interregionaler und regionaler Eisenbahnstrecken) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3; M4C1-31 und M4C1-32 von Investition 5 (Fonds für studentisches Wohnen) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 4; M4C2-4bis von Reform 1.2 (Dreijahresplan für die Finanzierung von Forschungstätigkeiten) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 4; M5C3-14 von Investition 1.5 (Steuergutschriftprogramm für Investitionen in Süditalien und der Sonderwirtschaftszone (SWZ)) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5 sowie M7-50 von Investition 18 (Erweiterte Maßnahme: Programm zur Ersetzung der Flotte von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen durch Elektrofahrzeuge) im Rahmen von Mission 7. Ferner hat Italien beantragt, sieben Maßnahmen in höherem Grade umzusetzen. Dies betrifft M2C1-16quater von Investition 1.1 (Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen und Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft), M2C1-9 von Investition 2.2 (Agri-Solarpark), M2C1-23 und M2C1-24 von Investition 3.4 (Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht), M2C2-17 von Investition 3.4 (Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität), M2C2-40 von Investition 5.1 (Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit strategischer Lieferketten) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2 sowie M4C1-15bis von Investition 1.7 (Stipendien für Hochschulzugang) und M5C3-13 von Investition 1.4 (Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone). Vor diesem Hintergrund hat Italien beantragt, fünf Maßnahmen in höherem Grade umzusetzen und zehn neue Maßnahmen hinzuzufügen.

Zuordnung der Etappenziele und Zielwerte

(12)Die Zuordnung der Etappenziele und Zielwerte zu den verschiedenen Tranchen sollte geändert werden, um den Änderungen des RRP und dem von Italien vorgelegten vorläufigen Zeitplan Rechnung zu tragen.

Bewertung durch die Kommission

(13)Die Kommission hat den geänderten RRP nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

(14)Aus Sicht der Kommission haben die von Italien vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 enthaltene positive Bewertung des RRP im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des RRP auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a, b, c, d, g, h, j und k der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien.

Beitrag zum REPowerEU-Ziel

(15)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe da und Anhang V Abschnitt 2.12 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium dürfte das REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) wirksam zur Energieversorgungssicherheit, zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union, zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger und mehr Energieeffizienz, zu einer Aufstockung der Energiespeicherkapazitäten oder zur erforderlichen Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bis 2030 beitragen.

(16)Die Änderungen hinsichtlich Investition 6 (Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und den Nachbarländern), Investition 9 (Erweiterte Maßnahme: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans), Investition 12 (Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle bei emissionsfreien Bussen) und Investition 15 (Wandel 5.0) sowie die Umsetzung der neuen Investition 18 (Programm zur Ersetzung der Flotte von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen durch Elektrofahrzeuge) haben keinen Einfluss auf die Gesamteinschätzung, dass die Durchführung der im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen insbesondere zur Unterstützung der Ziele in Artikel 21c Absatz 3 Buchstaben a, b, c, d, e und f der Verordnung (EU) 2021/241 beitragen dürfte. 

Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung

(17)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe db und Anhang V Abschnitt 2.13 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium dürften die im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen in hohem Maße (Einstufung A) grenzüberschreitend oder länderübergreifend ausgerichtet sein oder wirken.

(18)Das italienische REPowerEU-Kapitel enthält acht Maßnahmen, die eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension oder Wirkung haben, darunter Maßnahmen für eine grenzüberschreitende Strom- und Gasinfrastruktur, ebenso wie Investitionen zur Verbesserung der Netzkapazitäten für den Strom- oder Gastransport in den Norden, die länderübergreifend ausgerichtet sind. Die Streichung von Investition 6 (Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und den Nachbarländern) hat keine Auswirkungen auf die bisherige Bewertung dieses Kriteriums, da die verbleibenden Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel, die grenzüberschreitend oder länderübergreifend ausgerichtet sind oder wirken, weitgehend zur Sicherung der Energieversorgung in der Union insgesamt beitragen, indem sie die Netzkapazitäten für den Strom- oder Gastransport in andere Mitgliedstaaten verbessern und somit eine länderübergreifende Dimension haben.

(19)Nach der Streichung von Investition 6 aus dem REPowerEU-Kapitel und den weiteren Änderungen am REPowerEU-Kapitel belaufen sich die veranschlagten Kosten der Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung auf insgesamt 1 863 200 000 EUR, was [25,8] % der veranschlagten Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels entspricht. Die veranschlagten Kosten dieser Maßnahmen machen zwar weniger als 30 % der veranschlagten Kosten aller im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen aus, doch werden die in Artikel 21c Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Ziele besser mit anderen im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen erreicht, die zur Umsetzung der unmittelbaren und langfristigen Ziele Italiens für die Energiewende beitragen und die größtmögliche Wirkung in Bezug auf Energieeffizienz und Dekarbonisierung erzielen.

Beitrag zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(20)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der geänderte RRP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 37,1 % der Gesamtzuweisung des geänderten RRP und 74,8 % der veranschlagten Gesamtkosten der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der geänderte RRP mit den Informationen im Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 in Einklang.

(21)Die Änderungen hinsichtlich des Beitrags zum grünen Wandel beziehen sich auf die Kürzung der Mittelzuweisungen für eine Reihe von Maßnahmen aus mehreren Missionen und Komponenten. Die Kürzung wurde teilweise durch die Erhöhung des Umsetzungsgrades einer Reihe neuer Investitionen und Maßnahmen ausgeglichen. Die Kürzung der Mittelzuweisungen betraf Investition 4.2 (Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 1. Die Ausweitung von Investition 1.1 (Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen und Umsetzung von Leitprojekten der Kreislaufwirtschaft) und Investition 3.4 (Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Baumschulen), die höhere Mittelzuweisung für Investition 2.2 (Agri-Solarpark) und die Schaffung von Investition 4 (Agri-Solarpark-Anlage) gleichen teilweise die Kürzung von Investition 1.2 (Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft) und Investition 2.1 (Logistischer Plan für den Agrar- und Lebensmittelsektor, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht) im Rahmen der Komponente 1 von Mission 2 aus. Im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2 wurden Investition 1.2 (Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenversorger im Bereich erneuerbare Energien), Investition 1.4 (Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft), Investition 4.1 (Investitionen in sanfte Mobilität – nationaler Fahrradplan), Investition 4.2 (Entwicklung von Schnellverkehrssystemen), Investition 4.3 (Installation von Ladeinfrastrukturen), Investition 4.4.2 (Ersetzung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Personennahverkehrs durch Züge mit sauberen Kraftstoffen und Universaldienst) und Investition 5.2 (Wasserstoff) gekürzt, Investition 3.4 (Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität) und Investition 5.1 (Netto-Null-Technologien) ausgeweitet sowie Investition 4.5 (Förderprogramm für Investitionen in die Wasserinfrastruktur) neu geschaffen; schließlich wurde die Kürzung von Investition 4.5 (Programm zur Ersetzung der Flotte von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen durch Elektrofahrzeuge) im Rahmen von Mission 7 durch die Erweiterung von Investition 18 (Erweiterte Maßnahme – Programm zur Ersetzung der Flotte von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen durch Elektrofahrzeuge) mehr als ausgeglichen. Im Rahmen der Komponente 3 von Mission 2 wurde Investition 3.1 (Förderung einer effizienten Fernwärme) gekürzt, und im Rahmen der Komponente 4 von Mission 2 wurden Investition 2.1 (Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken) und Investition 4.1 (Investitionen in primäre Wasserversorgungsinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung) zurückgefahren. Im Rahmen der Komponente 1 von Mission 3 wurde die neue Reform 1.3 (ROSCO) geschaffen. Bei Investition 6 (Innovatives Programm für Wohnraumqualität) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 5 wurde eine höhere Klimamarkierung vorgenommen, während die Mittelzuweisung für die Investition 5.3 (Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone) im Rahmen der Komponente 3 von Mission 5 aufgestockt wurde. Im Rahmen von Mission 7 wurde die Mittelausstattung für Investition 11 (Erweiterte Maßnahme: Ausbau der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Zügen und des Universaldienstes) und Investition 15 (Wandel 5.0) gekürzt, und für Investition 6 (Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und den Nachbarländern), Investition 9 (Erweiterte Maßnahme: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans) und Investition 12 (Zuschussregelung für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle bei Elektrobussen) wurden Mittel gestrichen.

(22)Die Maßnahmen des geänderten RRP tragen weiterhin erheblich zum grünen Wandel in Italien bei. Die Änderungen am RRP Italiens führen aufgrund der unterschiedlichen Klimamarkierungen der erweiterten Maßnahme und der gekürzten Maßnahmen zu einem Nettorückgang des Gesamtbeitrags zum Klimaziel des RRP um 2,4 % (von 39,5 % auf 37,1 %). Aufgrund des Umfangs dieser Änderungen bleibt die Gesamtbewertung dieses Kriteriums unverändert.

Beitrag zum digitalen Wandel

(23)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe f und Anhang V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der geänderte RRP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 26,5 % der Gesamtzuweisung des geänderten RRP entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VII der genannten Verordnung). Die Mittelzuweisung wurde für die folgenden Maßnahmen erhöht: M1C2 von Investition 9 (Wandel 4.0 – Erweiterte Maßnahme), M2C1 von Investition 3.4 (Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht), M5C1 von Investition 4 (Öffentlicher Universaldienst) und M1C2 von Investition 7 (Nationaler Konnektivitätsfonds). Die Mittelzuweisung wurde für die folgenden Maßnahmen gekürzt: M1C1 von Investition 1.4 (Digitale Dienste und Bürgererfahrung), M1C2 von Investition 3 (Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)), M2C1 von Investition 2.1 (Logistikplan für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht), M2C1 von Investition 2.3 (Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor), M4C2 von Investition 3.3 (Vergabe von Doktorandenstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderung der Einstellung von Forschenden durch Unternehmen), M5C1 von Reform 1 (Aktive Arbeitsmarktpolitik und Berufsbildung) und M5C2 von Investition 2 (Autonomie-Modelle für Menschen mit Behinderungen).

(24)Die Maßnahmen des geänderten RRP tragen insgesamt weiterhin zum digitalen Wandel in Italien bei: Die Änderungen am RRP Italiens führen aufgrund der unterschiedlichen digitalen Markierungen der ausgeweiteten Maßnahme und der gekürzten Maßnahmen zu einem Nettoanstieg des Gesamtbeitrags zum Digitalisierungsziel des RRP um 1 % (von 25,5 % auf 26,5 %). Aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Änderungen bleibt die Gesamtbewertung dieses Kriteriums unverändert.

Kostenberechnung

(25)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe i und Anhang V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium ist die im geänderten RRP angegebene Begründung für die veranschlagten Gesamtkosten des RRP in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(26)Die Höhe der veranschlagten Gesamtkosten des geänderten RRP ist mit der Art der geplanten Reformen und Investitionen vereinbar. Infolgedessen werden die Kostenschätzungen für die meisten Maßnahmen des geänderten RRP als angemessen und plausibel erachtet. Italien hat ausreichende Informationen und Nachweise dafür vorgelegt, dass der Betrag der veranschlagten Gesamtkosten nicht durch bestehende oder geplante Fördermittel der Union gedeckt ist. Schließlich sind die veranschlagten Gesamtkosten des geänderten RRP mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz vereinbar und entsprechen den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. Daher ist für den geänderten RRP die Einstufung B gerechtfertigt.

Sonstige Bewertungskriterien

(27)Aus Sicht der Kommission haben die von Italien vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens enthaltene positive Bewertung im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des RRP auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a, b, c, d, g, h, j und k festgelegten Bewertungskriterien.

Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben, die zu den Zielen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) beitragen

(28)Gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) 8 hat Italien Projekte, denen ein Souveränitätssiegel nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/795 zuerkannt wurde, als vorrangig erachtet. Italien war jedoch der Ansicht, dass kein Projekt mit einem Souveränitätssiegel in den geänderten RRP aufgenommen werden sollte, da die Bewertung der Vereinbarkeit solcher Projekte mit der Verordnung (EU) 2021/241 und den Vorschriften über staatliche Beihilfen noch nicht abgeschlossen sei.

Positive Bewertung

(29)Nachdem die Kommission den geänderten RRP positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Durchführung des geänderten RRP erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union für die Durchführung des geänderten RRP bereitgestellt wird.

(30)Von diesem Beschluss unberührt bleiben sollten Verfahren, die wegen einer möglichen Verzerrung des Binnenmarkts eingeleitet werden könnten, insbesondere Verfahren nach den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Er enthebt die Mitgliedstaaten nicht von der Pflicht, die Maßnahmen gemäß dem Unionsrecht und dem nationalen Recht umzusetzen und insbesondere etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bei der Kommission anzumelden.

Finanzieller Beitrag

(31)Die veranschlagten Gesamtkosten des geänderten RRP Italiens belaufen sich auf 194 435 381 164 EUR. Da die veranschlagten Gesamtkosten des geänderten RRP den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Italien maximal zur Verfügung steht, übersteigen, sollte der nach Artikel 4a der Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates 9 sowie nach Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegte finanzielle Betrag, der Italien für den geänderten RRP zugewiesen wird, 71 779 623 788 EUR betragen. Daher bleibt der Italien zur Verfügung gestellte finanzielle Beitrag unverändert.

Darlehen

(32)Die Italien in Form von Darlehen zur Verfügung gestellte Unterstützung in Höhe von 122 601 810 400 EUR bleibt unverändert.

(33)Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte daher entsprechend geändert werden. Der Klarheit halber sollte der Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 vollständig ersetzt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans Italiens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt.

Artikel 2 
Änderungen

Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens wird wie folgt geändert:

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 3 
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident/Die Präsidentin

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj .
(2)    Siehe ST 10160/21 INIT; ST 10160/21 ADD 1 REV 2 unter http://register.consilium.europa.eu .
(3)    ST 12259/23 INIT.
(4)    ST 16051/23 INIT; ST 16051/23 ADD 1; ST 16051/23 ADD 1 REV 1 (ga).
(5)    ST 9399/24 INIT; ST 9399/24 ADD 1.
(6)    ST 15114/24 INIT; ST 15114 ADD 1 REV 1.
(7)    ST 9587/25 INIT; ST 9587/25 ADD 1.
(8)    Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP) (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/795/oj ).
(9)    Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1, ELI:  http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1755/oj ).

Brüssel, den 4.11.2025

COM(2025) 675 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21 INIT; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens

{SWD(2025) 348 final}


ANHANG

1.BESCHREIBUNG DER REFORMEN UND INVESTITIONEN

A.MISSION 1 – KOMPONENTE 1

Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung: Schwerpunkt 1 der Komponente M1C1 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Italiens und umfasst sieben Investitionen und drei Reformen. Die Investitionen zielen insbesondere auf Folgendes ab: I) die Rationalisierung und Konsolidierung bestehender digitaler Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung; II) Förderung der Einführung von Cloud-Computing, iii) unter besonderer Berücksichtigung der Harmonisierung und Interoperabilität von Plattformen und Datendiensten, der Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung und der Zugänglichkeit von Daten durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (API); IV) Verbesserung der Verfügbarkeit, Effizienz und Zugänglichkeit aller digitalen öffentlichen Dienste mit dem Ziel, die Akzeptanz und die Zufriedenheit der Nutzer zu erhöhen, v) Stärkung der Abwehrmaßnahmen Italiens gegen die von der Cyberkriminalität ausgehenden Risiken, vi) Förderung des digitalen Wandels in großen Zentralverwaltungen; VII) Überwindung der digitalen Kluft durch Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger. Die Reformen im Rahmen dieses Unterprogramms zielen insbesondere darauf ab, i) das Vergabeverfahren für Lösungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch die öffentliche Verwaltung zu straffen und zu beschleunigen; II) Unterstützung des digitalen Wandels in der öffentlichen Verwaltung und iii) Beseitigung von Hindernissen für die Einführung von Cloud-Diensten durch öffentliche Verwaltungen und Straffung der Datenaustauschverfahren zwischen öffentlichen Verwaltungen.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 umzusetzen, in denen es darum geht, „die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, unter anderem durch Investitionen in die Kompetenzen der öffentlichen Bediensteten, durch Beschleunigung der Digitalisierung und durch Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastrukturen, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

Schwerpunkt 2 – Justiz: Wie im jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über die Effizienz der Justiz (CEPEJ) dargelegt, ist die Leistung des italienischen Justizsystems in Bezug auf die Verfahrensdauer nach wie vor weit von denen anderer Mitgliedstaaten entfernt. Schwerpunkt 2 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen, mit denen das Justizsystem effizienter gestaltet werden soll, indem die Verfahrensdauer verkürzt und Italien näher an den Median der EU herangeführt wird. Mit dieser Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 zur Verkürzung der Dauer von Zivilprozessen und zur Verbesserung der Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung (länderspezifische Empfehlungen 4, 2019 und 4, 2020) umgesetzt. Darüber hinaus ist die Digitalisierung des Justizsystems auch für den digitalen Wandel von Bedeutung.

Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung: Schwerpunkt 3 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung in Italien und zur Verbesserung der Verwaltungskapazität. Italien liegt sowohl bei der Effizienz der Regierung als auch beim Vertrauen in die Regierung unter dem Durchschnitt der EU-27. Die Reformen der öffentlichen Verwaltung in Italien wurden durch eine gravierende Umsetzungslücke bei den Top-down-Reformen und die geringe Anerkennung und Verbreitung wertvoller Bottom-up-Innovationen beeinträchtigt. Die Verwaltungskapazität ist sehr gering. Die Bemühungen zur Stärkung der strategischen Planungskapazitäten, der Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen und der faktengestützten politischen Entscheidungsinstrumente sollten fortgesetzt werden. Hauptziel dieser Komponente ist der Ausbau der Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Verwaltungen Italiens auf zentraler und lokaler Ebene sowohl in Bezug auf das Humankapital (Auswahl, Kompetenzen und Laufbahnen) als auch im Hinblick auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. In diesem Abschnitt wird die übergreifende strukturelle Personalstrategie vorgestellt, die von den Auswahlverfahren bis hin zu Laufbahnen reicht. Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren. Investitionen in neue digitale Toolkits und verstärkte Maßnahmen für lebenslanges Lernen sind Teil der Komponente 1 von Mission 1. Mit dieser Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2020 und 2019 an Italien zur Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlung 3, 2019 und länderspezifische Empfehlung 4, 2020) umgesetzt.

Schwerpunkt 4 – Öffentliche Auftragsvergabe und Zahlungen der Verwaltung: Schwerpunkt 4 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, bestimmte zentrale Aspekte des italienischen Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen zu reformieren und den Zahlungsverzug der öffentlichen Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene sowie der regionalen Gesundheitsbehörden zu verringern. Hauptziel der Reform ist es, die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen, die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen und gleichzeitig Verfahrensgarantien in Bezug auf Transparenz und Gleichbehandlung aufrechtzuerhalten. Diese Reformen unterstützen daher die rechtzeitige Verwirklichung der im Rahmen des Plans finanzierten Infrastrukturen und Projekte.

Schwerpunkt 5 – Haushalts- und Strukturreformen (Steuern und öffentliche Ausgaben): Schwerpunkt 5 der Komponente M1C1 (Aufbau und Resilienz) umfasst mehrere Reformen zur Förderung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Italiens (länderspezifische Empfehlung 1, 2019). Auf der Einnahmenseite zielen die Reformen darauf ab, den Steuererhebungsprozess zu verbessern, die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, um die Befolgungskosten für die Steuerzahler zu senken und die Einnahmen des Staates zu erhöhen und so zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen. Auf der Ausgabenseite zielen die Reformen darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben sowohl auf zentraler Ebene durch die Stärkung des bestehenden Rahmens für jährliche Ausgabenüberprüfungen als auch auf subnationaler Ebene durch den Abschluss der Reform der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen zu verbessern.

A.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Investition 1.1 – Digitale Infrastruktur

Mit dieser Investition soll sichergestellt werden, dass die Systeme, Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in Rechenzentren mit hohen Qualitätsstandards in Bezug auf Sicherheit, Leistung, Skalierbarkeit, europäische Interoperabilität und Energieeffizienz untergebracht sind. Die Investition besteht in der Migration der Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung zum PSN oder zu sicheren zertifizierten öffentlichen Cloud-Anbietern.

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

Ziel dieser Investition ist es, die Datensätze und Anwendungen eines wesentlichen Teils der lokalen öffentlichen Verwaltung zu einer sicheren Cloud-Infrastruktur zu migrieren, damit jede Verwaltung innerhalb einer Reihe zertifizierter öffentlicher Cloud-Umgebungen frei wählen kann.

Die Maßnahme sieht auch ein Unterstützungspaket für Behörden vor, das Folgendes umfasst: I) die erste Bewertung, ii) die für die Einleitung der Bemühungen erforderliche verfahrenstechnische/administrative Unterstützung, iii) die Verhandlungen über die erforderliche externe Unterstützung und iv) das allgemeine Projektmanagement während der Durchführung. Ein vom Ministerium für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD) beaufsichtigtes Team soll eine breite Liste qualifizierter Anbieter ermitteln und zertifizieren und eine Reihe von Standard-Unterstützungspaketen aushandeln, die auf die Größe der Verwaltung und der an der Migration beteiligten Dienste zugeschnitten sind.

Investition 1.3 – Daten und Interoperabilität

Ziel dieser Investition ist es, die vollständige Interoperabilität der wichtigsten Datensätze und Dienste zwischen den zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen zu gewährleisten. Die Maßnahme besteht in der Einrichtung einer nationalen digitalen Datenplattform („Piattaforma Digitale Nazionale Dati“), die die Interoperabilität von Datensätzen durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) ermöglicht, die von zentralen und lokalen Verwaltungen gemeinsam genutzt werden.

Investition 1.4 – Digitale Dienste und Erfahrungen der Bürger

Ziel dieser Investition ist es, ein integriertes und bürgerorientiertes Ökosystem digitaler öffentlicher Dienste zu entwickeln, ihre breite Anwendung in den zentralen und lokalen Verwaltungen sicherzustellen und die allgemeine Nutzererfahrung zu verbessern.

Die Maßnahme:

I)definiert wiederverwendbare Modelle für die Erbringung von Dienstleistungen, die die uneingeschränkte Barrierefreiheit gewährleisten (Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste);

II)Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste (Investition 1.4.2 – Inklusion der Bürger: Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste);

III)die Einführung der digitalen Anwendung für Zahlungen zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen (PagoPa) und die Einführung der „IO“-App (Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO-App“);

IV)fördert die Einführung nationaler Plattformen für die digitale Identität (Sistema Pubblico di Identità Digitale, SPID und Carta d’Identità Elettronica, CIE) und des nationalen Registers (Anagrafe nazionale della popolazione residente, ANPR) (Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR));

V)richtet eine einheitliche Plattform für Mitteilungen ein (Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen);

VI)beinhaltet die Annahme von Mobility as a Service (MaaS) (Investition 1.4.6 – Mobilität als Dienstleistung für Italien, wobei diese letzte Maßnahme auf der Grundlage einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung finanziert wird).

Investition 1.5 – Cybersicherheit

Ziel dieser Investition ist es, Italiens Abwehrmaßnahmen gegen die von der Cyberkriminalität ausgehenden Risiken zu stärken, insbesondere durch die Einführung eines „National Perimeter for Cyber Security“ (PSNC) im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2016/1148 über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) und durch die Stärkung der nationalen Cyberabwehrkapazitäten für technische Inspektionen und Risikoüberwachung.

Die Maßnahme sieht die Entwicklung eines hochmodernen, integrierten Systems vor, das verschiedene Einrichtungen im ganzen Land eng miteinander verbindet und international mit Partnern und vertrauenswürdigen Technologieanbietern verbunden ist. Dies ist auf vier Säulen ausgerichtet: I) Stärkung der Kapazitäten an vorderster Front gegenüber der Öffentlichkeit und Unternehmen/Einrichtungen, um Warnmeldungen und tatsächliche öffentlich anerkannte Ereignisse zu verwalten; II) Ausbau/Stärkung der Inspektions- und Auditkapazitäten des Landes in Bezug auf Hardware und Software, die von Personen mit wesentlichen Funktionen zur Zertifizierung der Vertrauenswürdigkeit/Vorbeugung von Bedrohungen verwendet werden; III) Stärkung der Strafverfolgungs- und Cybereinheiten innerhalb der Polizeikräfte, die für die Ermittlung krimineller Aktivitäten zuständig sind; IV) die für die nationale Sicherheit und die Reaktion auf Cyberbedrohungen zuständigen personellen und personellen Ressourcen erheblich zu stärken.

Investition 1.6 – Digitaler Wandel großer zentraler Verwaltungen

Ziel dieser Investition ist es, die Effizienz und die Verfahren der wichtigsten zentralen Verwaltungen zu erhöhen und zu vereinfachen, darunter i) das Innenministerium, ii) das Justizministerium, iii) das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INPS) und das Nationale Institut für Unfallversicherung (INAIL), iv) das Verteidigungsministerium, v) der Staatsrat und vi) die Finanzpolizei. Die Investition besteht in der Umgestaltung und Digitalisierung einer Reihe vorrangiger Prozesse, Tätigkeiten und Dienstleistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Investition 1.7 – grundlegende digitale Kompetenzen

Ziel dieser Investition ist es, den Anteil der von digitaler Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung durch die Bereitstellung digitaler Bildung zu verringern. Die meurebesteht in der Schulung vonLehrkräften, um Menschen, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, digitale Bildung anzubieten und das Netz der digitalen Vermittlungszentren zu stärken.

Reform 1.1 – IKT-Beschaffung

Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Verwaltung Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zeitnaher und effizienter beschaffen kann, indem das Beschaffungsverfahren für IKT-Dienstleistungen und -Ressourcen gestrafft und beschleunigt wird.

Die Durchführung der Reform umfasst drei Aktionsbereiche. Erstens wird eine einzige Datenbank eingerichtet, die eine weiße Liste der Wirtschaftsteilnehmer enthält, die berechtigt sind, Waren und Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen bereitzustellen, und es wird eine spezielle technologische Infrastruktur eingeführt, die die Zertifizierung von Anbietern ermöglicht. Zweitens wird ein vereinfachtes Konzept („beschleunigtes Verfahren“) zur Straffung der IKT-Käufe für PNRR-Projekte verfolgt. Drittens wird eine digitale Beschaffungsdienstleistung mit dem Ziel eingerichtet, i) nur zertifizierte Anbieter einzubeziehen (Wirtschaftsteilnehmer können jederzeit eine Zertifizierung gemäß Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU beantragen); II) es ermöglicht, Lieferanten, die einen bestimmten Bedarf erfüllen, rasch zu ermitteln (z. B. durch einen Konfigurator); III) Bereitstellung einer intuitiven Nutzererfahrung für Verwaltungen (z. B. klare Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen, vergleichende Bewertung der Anbieter). Diese Gesamtstruktur baut auf den vorhandenen Kapazitäten von CONSIP, der staatlichen Beschaffungsstelle Italiens, auf.

Reform 1.2 – Unterstützung des Wandels 

Ziel dieser Reform ist es, den digitalen Wandel in allen zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen durch die Einrichtung eines speziellen „Büros für den digitalen Wandel der PA“ zu unterstützen. Das Umwandlungsamt besteht aus einem befristeten technologiefachlich kompetenten Ressourcenpool, der die Migrationsanstrengungen und die zentralisierte Aushandlung von „Paketen“ zertifizierter externer Unterstützung organisiert und unterstützt.

Darüber hinaus sieht die Maßnahme die Gründung eines Unternehmens vor, das sich auf die Softwareentwicklung und das Betriebsmanagement konzentriert, um die Digitalisierung der Zentralverwaltungen zu unterstützen. Das Umwandlungsamt unterstützt insbesondere die öffentliche Verwaltung bei der Umsetzung der unter diese Komponente fallenden Investitionen 1.1 bis 1.7 und unterstützt auch die Umsetzung von Investitionen und Reformen in die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, die unter Mission 6 fallen.

Reform 1.3 – Cloud First und Interoperabilität

Ziel dieser Reform ist es, die Hindernisse für die Cloud-Einführung zu beseitigen und die Bürokratie zu straffen, die den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen verlangsamt, indem eine Reihe von Anreizen und Verpflichtungen eingeführt wird, die darauf abzielen, die Migration zur Cloud zu erleichtern und Verfahrenszwänge für die breite Einführung digitaler Dienste zu beseitigen.

Die Reform umfasst drei Handlungslinien. Da Cloud-Lösungen die Kosteneffizienz bei den Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nach einer vorab festgelegten „Schonfrist“ (z. B. drei Jahre nach Beginn der Transformation) steigern sollen, sehen Verwaltungen, die sich nicht an den Cloud-Umwandlungsprozess gehalten haben, eine Einschränkung in ihrem IKT-Ausgabenbudget.

Zweitens werden im Rahmen der Anreize für die Cloud-Migration die derzeitigen Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet. Da die Umstellung auf die Cloud derzeit eine Übertragung von Haushaltsmitteln von Investitionsausgaben auf operative Ausgaben beinhaltet, sollten die Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet werden, um die Cloud-Migration für öffentliche Verwaltungen nicht zu behindern.

Drittens werden Normen im Zusammenhang mit den Vorschriften für die Dateninteroperabilität im Einklang mit den Bestimmungen über offene Daten und die Verarbeitung personenbezogener Daten überarbeitet, und die derzeitigen Verfahren für den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen werden vereinfacht, um Verfahrensaspekte zu straffen und die Umsetzung der Interoperabilität zwischen Datenbanken der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen. Darüber hinaus wird der digitale Wohnsitz überprüft und in das nationale Melderegister (ANPR) integriert, um eine sichere digitale Zusammenarbeitzwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen.

Schwerpunkt 2 – Justiz

Reform 1.4 – Ziviljustiz

Ziel dieser Reform ist es, die Dauer von Zivilverfahren zu verkürzen und den Rückstand der Zivilgerichte abzubauen. Die Reform besteht in der Annahme legislativer Maßnahmen, um die Zahl der neuen Gerichtsverfahren zu verringern, die bestehenden Verfahren zu vereinfachen und die Produktivität der Gerichte zu steigern.

Reform 1.5 – Strafjustiz

Ziel dieser Reform ist es, die Dauer der Strafverfahren zu verkürzen. Die Reform besteht in der Annahme von Maßnahmen, die die bestehenden Verfahren vereinfachen und die Produktivität der Gerichte steigern.

Reform 1.6 – Insolvenz

Ziel der Reform ist es, Insolvenzverfahren zu digitalisieren und zu verbessern, indem Frühwarnmechanismen vor der Insolvenz eingeführt und Gerichte und vorgerichtliche Einrichtungen spezialisiert werden, um alle Phasen von Insolvenzverfahren wirksamer zu verwalten, unter anderem durch Schulungen und Spezialisierung für Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden.

Reform 1.7 – Finanzgerichte

Ziel der Reform ist es, die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer zu gestalten und die hohe Zahl der Rechtsmittel beim Kassationsgerichtshof zu verringern.

Reform 1.8 – Digitalisierung des Justizsystems

Ziel dieser Reform ist die Digitalisierung von Zivil- und Strafverfahren. Diese Reform umfasst die Einführung einer obligatorischen elektronischen Einreichung von Schriftstücken, die Einrichtung eines elektronischen Arbeitsablaufs für Zivilverfahren, die Digitalisierung erstinstanzlicher Strafverfahren und die Einrichtung einer Datenbank für zivilrechtliche Entscheidungen.

Investition 1.8 – Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität der Justiz zu verbessern, indem die Tätigkeiten der Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichte sowie der territorialen und zentralen Dienststellen des Justizministeriums, die für die Durchsetzung des ARP und den digitalen Wandel im Justizsystem zuständig sind, unterstützt werden. Die Investition besteht in der befristeten Einstellung von Personal für das Büro des Versuchs und von technischem und administrativem Personal zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele des Aufbau- und Resilienzplans.

Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung

Reform 1.9 – Reform der öffentlichen Beschäftigung und Vereinfachung

Ziel dieser Reform ist es, den Rahmen für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu stärken und die Verwaltungsverfahren zum Nutzen der Unternehmen und Bürger zu vereinfachen. Die Reform umfasst die Annahme einer Reihe von Maßnahmen zur Beseitigung unnötiger Verpflichtungen, die Einführung von Mechanismen der stillschweigenden Zustimmung, die Vereinfachung der Kommunikation, die Vereinheitlichung der mit den Regionen und Gemeinden geteilten Regelungen, die Gewährleistung der Interoperabilität der Geschäfts- und Bauverfahren (SUAP & SUE) und die Festlegung einer Reihe wesentlicher Leistungsindikatoren (KPI) zur Steuerung des organisatorischen Wandels in den Verwaltungen.

Reform 1.9a – Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

Die Reform zielt darauf ab, die Umsetzung und Effizienz der Kohäsionspolitik in Ergänzung zum nationalen Aufbau- und Resilienzplan zu beschleunigen. Er sieht das Datum der Genehmigung des Strategieplans für die einzige Sonderwirtschaftszone vor. Nach den nationalen  Rechtsvorschriften ist die Stellungnahme der Einheitlichen Konferenz erforderlich, bevor sie gemäß dem Decreto legislativo Nr. 281/1997 in ein Gesetz umgewandelt wird. Nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/241 kann die Reform Unterstützung aus anderen Programmen und Instrumenten der Union erhalten, sofern diese Unterstützung nicht dieselben Kosten deckt. Die ARF deckt keine Kosten der Reform.

Investition 1.9 – Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel dieser Investition ist es, die Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zu stärken. Die Investition besteht in der befristeten Einstellung eines Expertenpools, der den Verwaltungen technische Hilfe leistet und deren Kapazitäten zur Durchführung spezifischer im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans geplanter Initiativen stärkt, und umfasst Schulungsprogramme für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zur Stärkung des Kapazitätsaufbaus.

Schwerpunkt 4 – Vergabe öffentlicher Aufträge und Zahlungen öffentlicher Verwaltungen

Reform 1.10 – Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel dieser Reform ist es, die Qualifikation und Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber zu verbessern, den Wettbewerb zu stärken, die Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen zu vereinfachen und zu digitalisieren und das nationale e-Procurement-System zu operationalisieren. Zu diesem Zweck umfasst die Reform die Annahme von Rechtsakten, einschließlich Änderungen des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.

Reform 1.11 – Kürzung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel der Reform ist es, Engpässe zu beseitigen, die Verzögerungen bei der Ausführung von Zahlungen von zentralen, regionalen, lokalen und Gesundheitsbehörden Italiens an Unternehmen verursachen, insbesondere durch die Annahme von Strukturmaßnahmen und gezielten legislativen Maßnahmen.

Schwerpunkt 5 – Haushalts- und Strukturreformen (Steuern und öffentliche Ausgaben)

Reform 1.12 – Reform der Steuerverwaltung

Ziel dieser Reform der Steuerverwaltung ist es, durch die Annahme und Durchsetzung gezielter Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern, die Wirksamkeit von Prüfungen und Kontrollen zu erhöhen und die Befolgungskosten für die Steuerpflichtigen zu senken.

Reform 1.13 – Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Ziel dieser Reform ist es, die Wirksamkeit des nationalen Rahmens für die Überprüfung der Ausgaben zu erhöhen. Die Reform besteht in der Verpflichtung, im Zeitraum 2023-2025 jährliche Ausgabenüberprüfungen durchzuführen und die Praxis der umweltgerechten Haushaltsplanung und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung zu verbessern.

Reform 1.14 – Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Ziel dieser Reform ist es, die Transparenz der Finanzbeziehungen auf den verschiedenen Regierungsebenen zu erhöhen. Die Reform umfasst die Festlegung der Parameter für den „fiskalischen Föderalismus“ für Regionen mit gewöhnlichem Status und die Annahme von Rechtsakten für den „fiskalischen Föderalismus“ für Provinzen und Großstädte.

Reform 1.15 – Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung

Ziel dieser Reform ist die Einführung eines einheitlichen periodengerechten Rechnungsführungssystems für den öffentlichen Sektor abzüglich staatseigener Unternehmen. Die Reform besteht in der Annahme des konzeptionellen Rahmens, der Normen für die periodengerechte Rechnungsführung und des mehrdimensionalen Kontenplans sowie in der Durchführung von Schulungen für den Übergang zum neuen System der periodengerechten Rechnungsführung.

Investition 1.10 – Förderung von Qualifizierung und eProcurement

Mit dieser Investition wird im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber eine Unterstützungsfunktion für öffentliche Auftraggeber eingerichtet, um die Anforderungen des Anhangs II.4 des Kodex für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erfüllen und sie bei der elektronischen Auftragsvergabe zu unterstützen, den Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen und technische Unterstützung bei der Einführung der Digitalisierung des öffentlichen Auftragswesens, einschließlich des Einsatzes dynamischer Beschaffungssysteme, zu leisten.

A.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert 
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C1-1

Reform 1.1: IKT-Beschaffung

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzeserlasses zur Reform des IKT-Vergabewesens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die erforderlichen Rechtsakte umfassen legislative Eingriffe in das Gesetzesdekret zur Vereinfachung („Decreto Legge Semplificazioni“). Darin wird Folgendes festgelegt:

I) Die Möglichkeit, das Verfahren nach Artikel 48 Absatz 3 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge auch für Aufträge anzuwenden, die die in Artikel 35 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge genannten Schwellenwerte überschreiten, für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Computergütern und -dienstleistungen, insbesondere auf der Grundlage von Cloud-Technologie, sowie von Konnektivitätsdiensten, die ganz oder teilweise aus den für die Durchführung von PNRR-Projekten bereitgestellten Mitteln finanziert werden;

II) Interoperabilität zwischen den verschiedenen Datenbanken, die von den bescheinigenden Stellen verwaltet werden, die an der Überprüfung der in Artikel 80 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge genannten Anforderungen beteiligt sind;

III) Die Erstellung einer virtuellen Datei der Wirtschaftsteilnehmer, in der die Daten zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Artikel 80 aufgeführt sind, sodass eine weiße Liste der Wirtschaftsteilnehmer, für die die Überprüfung bereits durchgeführt wurde, erstellt werden kann.

M1C1-2

Reform 1.3: Cloud First und Interoperabilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.3 „Cloud First and Interoperability“

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzeserlasses für die erste Cloud-Reform und die Interoperabilitätsreform

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die erforderlichen Rechtsakte umfassen:

Durchführung von Rechtsakten, die insbesondere i) die Agenzia per l‚Italia Digital (AgID)-Verordnung über Polo Strategico Nazionale (PSN) (gemäß Artikel 33 des Gesetzesdekrets 179/212) und ii) die AgID-Leitlinien zur Interoperabilität (gemäß den Artikeln 50 und 50ter des Codice dell’Amministrazione Digitale (CAD)) betreffen.

Änderungen an Artikel 50 der Richtlinie über Steuerauskünfte:

I) Abschaffung der Verpflichtung zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Verwaltungen, die auf die nationale digitale Datenplattform zugreifen;

II) Klarstellungen zur Frage der Privatsphäre: die Übertragung von Daten von einem Informationssystem in ein anderes ändert nichts am Eigentum an den Daten und an der Verarbeitung, unbeschadet der Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, die die Daten als autonome Verantwortliche erhalten und verarbeiten.

Änderungen des Decreto del Presidente della Repubblica (DPR) 445/2000 betreffend den Zugang zu Daten:

I) Aufhebung der Genehmigung, die für den direkten Zugang zu Daten erforderlich ist;

II) Streichung des Verweises auf Rahmenvereinbarungen in Artikel 72.

Änderungen von Artikel 33-septies des Gesetzesdekrets 179/2012:

I) Einführung der Möglichkeit für AgID, mit der Centri Elaborazione Dati (CED) und der Cloud-Verordnung die Modalitäten und Methoden zu regeln, mit denen öffentliche Verwaltungen CED-Migrationen durchführen müssen;

II) Verhängung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Migration in die Cloud.

M1C1-3

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Meilenstein

Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN)

Cloud-Einführungsbericht des Ministeriums für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Der vollständige Abschluss des Gesamtprojekts wird erreicht, wenn alle betroffenen öffentlichen Verwaltungen den Übergang der ermittelten Racks zum Polo Strategico Nazionale (PSN) abgeschlossen haben und die Erprobung von vier Rechenzentren erfolgreich abgeschlossen ist, was den Beginn des Migrationsprozesses der Datensätze und Anwendungen der betroffenen öffentlichen Verwaltungen zum PSN ermöglicht.

M1C1-4

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Meilenstein

Nationale digitale Datenplattform operativ

Bericht des Ministeriums für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD) über den Start der nationalen digitalen Datenplattform

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Die Plattform ermöglicht es den Agenturen,

— ihre Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) im API-Katalog der Plattform veröffentlichen;

— über die Plattform digitale Interoperabilitätsvereinbarungen zu schließen und zu unterzeichnen;

— den Zugang zu API mithilfe der Funktionen der Plattform authentifizieren und bewilligen;

— Validierung und Bewertung der Einhaltung des nationalen Interoperabilitätsrahmens.

M1C1-5

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Einrichtung der neuen nationalen Agentur für Cybersicherheit

Gesetz über die Verwaltungsverfassung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Das Etappenziel soll erreicht werden durch (1) die Umwandlung des Gesetzesdekrets, das die nationale Agentur für Cybersicherheit bildet, in Recht, das derzeit fertiggestellt wird; 2. die Veröffentlichung des Dekrets des Premierministers (Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri, DPCM) mit den internen Vorschriften der nationalen Agentur für Cybersicherheit im Amtsblatt.

M1C1-6

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Erste Einführung der nationalen Cybersicherheitsdienste

Bericht über die vollständige Architektur der nationalen Cybersicherheitsdienste

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Das Etappenziel wird erreicht durch die Festlegung der detaillierten Architektur des gesamten Ökosystems der nationalen Cybersicherheitsarchitektur (d. h. eines nationalen Informations- und Analysezentrums (ISAC), eines Netzes von Computer-Notfallteams (CERTs), eines nationalen HyperSOC, des in die Instrumente für künstliche Intelligenz/Maschinenlernen (KI/ML) integrierten Hochleistungsrechnens zur Analyse von Cybersicherheitsvorfällen auf nationaler Ebene).

M1C1-7

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Einrichtung des Netzes von Laboratorien für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung

Bereitgestellte Dokumentation, aus der die ermittelten Prozesse und Verfahren hervorgehen, die zwischen den Labors ausgetauscht werden sollen, und Vorlage von Berichten, aus denen hervorgeht, dass mindestens ein Labor aktiviert wurde

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Das Etappenziel wird erreicht durch:

I) Ermittlung des Ortes der Einrichtung der Screening- und Zertifizierungslabors und -zentren durch die nationale Agentur für Cybersicherheit, der Profile der zu rekrutierenden Experten, der vollständigen Festlegung der Prozesse und Verfahren, die zwischen den Labors geteilt werden sollen.

II) Aktivierung eines Labors.

Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung und Aktivierung der Prüflabors werden vom Ministero dello Sviluppo Economico (MISE) mit dem CVCN (Nationales Labor für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung) überwacht und vom Innenministerium und vom Verteidigungsministerium in das Evaluierungszentrum integriert.

M1C1-8

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Aktivierung einer zentralen Auditstelle für PSNC und NIS-Sicherheitsmaßnahmen

Vorlage von Berichten zum Nachweis der Einrichtung der zentralen Auditstelle

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Innerhalb der nationalen Cybersicherheitsagentur wird ein internes Referat benannt, das mit der Wahrnehmung der Tätigkeiten der zentralen Auditstelle betraut ist, die für die PSNC & NIS-Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist.

Die Prozesse, die Logistik und die operativen Vorkehrungen werden in einer angemessenen Dokumentation formalisiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den operativen Prozessen, d. h. den Regeln für Mandat, Prüfung und Berichterstattung, liegt.

Die IT-Instrumente erfassen, verwalten und analysieren die Prüfdaten und werden von der Prüfstelle entwickelt und genutzt.

Unterlagen, aus denen der Abschluss der Entwicklung der Instrumente hervorgeht, sind vorzulegen.

M1C1-9

Investition 1.5: Cybersicherheit

Ziel

Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

5

4. QUARTAL

2022

Mindestens fünf verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstrukturen wurden in den Sektoren „National Security Perimeter for Cyber“ (PSNC) und Netz- und Informationssysteme (NIS) abgeschlossen.

Zu den Interventionskategorien gehören die Modernisierung von Sicherheitseinsatzzentren, Verbesserungen im Bereich der Cybergrenzen und interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Sektoren Gesundheitsversorgung, Energie und Umwelt (Trinkwasserversorgung).

M1C1-10

Reform 1.2: Unterstützung des Wandels

Meilenstein

Inkrafttreten der Einrichtung von Transformationsteam und NewCo

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Einrichtung des Transformationsamts und Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Schaffung des NewCo

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Für die Einrichtung des Transformationsbüros müssen die erforderlichen Rechtsakte Folgendes umfassen:

-Die Veröffentlichung des Gesetzesdekrets „reclutamento“ (bereits vom Ministerrat Nr. 22. Juni 2021 gebilligt und am 10. Juni2021 im Amtsblatt („Gazzetta Ufficiale“) veröffentlicht);

-Die Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung;

-Auswahl und Übertragung des Auftrags an die Sachverständigen (vorübergehend für die Dauer der Aufbau- und Resilienzfazilität).

Für die NewCo müssen die wichtigsten Schritte Folgendes umfassen:

-Gesetzliche Ermächtigung;

-Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri (DPCM), mit dem die Gründung der Gesellschaft genehmigt und die Ziele, das Gesellschaftskapital, die Dauer und die Direktoren der Gesellschaft festgelegt werden;

-Einrichtung der Gesellschaft mit notarieller Urkunde;

-Handlungen, die erforderlich sind, um die Gesellschaft funktionsfähig zu machen – Satzung und verschiedene Verordnungen.

M1C1-11

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Ziel

Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

5

Q1

2023

Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen durch Vertrag mit einem Beratungsdienstleister, der insgesamt fünf Humanressourcen umfasst, die sowohl für die Konzeption der Datenarchitektur als auch für die Erstellung der Algorithmen des Referats Big-Data-Analyse zuständig sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb von datenwissenschaftlichen Dienstleistungen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sowie die landesweite Veröffentlichung neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone).

M1C1-12

Investition 1.3.2: Zentrales digitales Zugangstor

Ziel

Zentrales digitales Zugangstor

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

19

4. QUARTAL

2023

Die 19 vorrangigen Verwaltungsverfahren, die in Italien von 21 in der Verordnung (EU) 2018/1724 festgelegten Verwaltungsverfahren gelten, entsprechen voll und ganz den in Artikel 6 der Verordnung (EU) 2018/1724 festgelegten Anforderungen. Im Einzelnen: a) die Identifizierung der Nutzer, die Bereitstellung von Informationen und Belegen, die Unterschrift und die endgültige Einreichung erfolgen alle elektronisch aus der Ferne über einen Dienstkanal, der es den Nutzern ermöglicht, die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Verfahren auf benutzerfreundliche und strukturierte Weise zu erfüllen; B) den Nutzern wird eine automatische Empfangsbestätigung ausgehändigt, es sei denn, das Ergebnis des Verfahrens wird unverzüglich zugestellt; C) das Ergebnis des Verfahrens wird elektronisch oder, wenn dies zur Einhaltung des geltenden Unionsrechts oder des nationalen Rechts erforderlich ist, auf physischem Wege übermittelt; d) den Nutzern wird eine elektronische Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens übermittelt.

M1C1-13

Investition 1.4.6:

Mobilität als Dienstleistung für Italien

Meilenstein

Mobilität als Dienstleistungslösungen M1

Bericht von Ministero delle Infrastrutture e della Mobilità Sostenibili (MIMS) in Zusammenarbeit mit Universitäten, in dem die Durchführung und die Bewertung der Ergebnisse der drei Pilotprojekte beschrieben werden

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Es wurden drei Pilotprojekte zur Erprobung der Mobilität als Dienstleistungslösungen in technologisch fortgeschrittenen Metropolstädten durchgeführt.

Jede Lösung wurde während der Pilotphase von mindestens 1000 Nutzern verwendet.

Jedes Pilotprojekt steht mindestens 1000 Nutzern offen, die auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten Zugang zu dem Projekt haben und die individuelle Bewertung vornehmen können, wobei die Möglichkeit besteht, Mobilitätsdienste unter den auf der Plattform verfügbaren Diensten auszuwählen und zu erwerben.

Der MaaS-Dienst schlägt dem Bürger/Nutzer über eine einzige technologische Plattform die beste Reiselösung auf der Grundlage seiner Bedürfnisse vor, wobei die Integration der verschiedenen verfügbaren Mobilitätsoptionen (örtlicher öffentlicher Verkehr, gemeinsame Nutzung, Führerhaus, Autovermietung) genutzt wird, um das Reiseerlebnis sowohl in Bezug auf die Planung (intermodaler Routenplaner und Echtzeitinformationen über Zeiten und Entfernungen) als auch in Bezug auf die Nutzung (Buchung und Bezahlung von Diensten) zu optimieren.

M1C1-14bis

Reform 1.9a: Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

Meilenstein

Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Inkrafttreten nationaler Rechtsvorschriften, in denen im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung und für alle laufenden Programme die notwendigen Vorkehrungen festgelegt werden, um die Umsetzung der Kohäsionspolitik zu beschleunigen und zu verbessern.

Um den institutionellen Dialog und die institutionelle Zusammenarbeit sowie ein gemeinsames Verständnis der erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen, richtet die Regierung bis zum 31. Dezember 2023 eine technische Arbeitsgruppe mit den Verwaltungsbehörden aller regionalen und nationalen Programme im Rahmen der Cabina di regia PNRR ein, unbeschadet der nationalen Rechtsvorschriften über die einheitliche Konferenz.

In den Rechtsvorschriften werden die Vorkehrungen festgelegt, die erforderlich sind, um Interventionen in den folgenden strategischen Sektoren in strikter Übereinstimmung mit den Planungsdokumenten, die für die einschlägigen grundlegenden Voraussetzungen festgelegt wurden, Vorrang einzuräumen und sie konkret umzusetzen, einschließlich spezifischer Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten in diesen Sektoren:

   Wasser;

   Infrastrukturen für hydrogeologische Risiken und Umweltschutz;

   Abfall;

   Verkehr und nachhaltige Mobilität;

   Energie sowie

   Unterstützung der Unternehmensentwicklung und der Attraktivität, auch für den digitalen und den ökologischen Wandel.

M1C1-15

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Ziel

Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

5

10

Q1

2024

Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen durch Vertrag mit einem Beratungsdienstleister, der fünf zusätzliche Humanressourcen (insgesamt zehn) umfasst, die sowohl für die Konzeption der Datenarchitektur als auch für die Erstellung der Algorithmen des Referats Big-Data-Analyse zuständig sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb von datenwissenschaftlichen Dienstleistungen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sowie die landesweite Veröffentlichung neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone).

M1C1-17

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Ziel

Migration zum Polo Strategico Nazionale T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

100

Q3

2024

Mindestens 100 zentrale öffentliche Verwaltungen und lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende ospedaliere) müssen mindestens einen Dienst der Verwaltung (einschließlich Systeme, Datensätze und Anwendungen) vollständig in die Infrastruktur (Polo Strategico Nazionale) migrieren. Vollständig migriert kann für jede Einrichtung eine Mischung aus Folgendem bedeuten: nicht-Cloud-fähig bei reinem Hosting, Aufzugs- und Verlagerungsbewegungen, Aufrüstung auf Infrastructure-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (Paas) oder Software-as-a-Service (SaaS). Die Migration zum Polo Strategico Nazionale kann je nach dem Stand der Technik der IT-Architektur der Software vor Ort, die jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise erfolgen. Diese Strategien können von reinen Hosting- und Aufzugsmigrationen für nicht Cloud-fähige Software bis hin zu einer Migration zu IaaS, PaaS oder SaaS für Cloud-fähige Software reichen. Das PSN bietet jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die geeignet sind, das Ziel „Migration in die Polo Strategico Nazionale“ zu berücksichtigen.

Die öffentlichen Verwaltungen insgesamt „in den Anwendungsbereich“ fallen unter anderem:

• Zentrale öffentliche Verwaltungen, auf die der größte Teil der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entfällt (z. B. das Nationale Institut für soziale Sicherheit und das Justizministerium);

• Zentrale öffentliche Verwaltungen, die Daten in veralteten Rechenzentren hosten, wie aus einer kürzlich durchgeführten Umfrage zur „Cloud-Vorbereitung“ hervorgeht;

• Lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende Ospedaliere), die in erster Linie in Mittel- und Süditalien angesiedelt sind, ohne eine angemessene Infrastruktur zur Gewährleistung der Datensicherheit.

M1C1-18

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Ziel

API auf der nationalen digitalen Datenplattform T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 000

4. QUARTAL

2024

Dieses Ziel besteht darin, mindestens 3000 Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zu erreichen, die von den öffentlichen Verwaltungen eingerichtet, im API-Katalog veröffentlicht und in die nationale digitale Datenplattform integriert werden. Die veröffentlichten APIs betreffen mehrere Bereiche, zu denen unter anderem Folgendes gehören kann:

I) Sozialversicherungs- und Wohlfahrtsdienstleistungen, Verwaltung von Beschaffungsdiensten oder zentrale nationale Register (z. B. Bevölkerungsregister und Fahrzeugzulassungsregister);

Jede API-Implementierung und Dokumentation muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen. Der Rahmen der nationalen digitalen Datenplattform bietet Funktionen zur Bewertung dieser Einhaltung.

M1C1-19

Investition 1.5: Cybersicherheit

Ziel

Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

5

50

4. QUARTAL

2024

Mindestens 50 Maßnahmen zur Stärkung des nationalen Sicherheitsbereichs für den Cyberraum (PSNC) und der Netz- und Informationssysteme (NIS) wurden abgeschlossen.

Zu den Interventionskategorien gehören z. B. Sicherheitseinsatzzentren, Verbesserungen im Bereich der Cybergrenzenabwehr und interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten im Einklang mit den NIS- und PSNC-Anforderungen. Bei den Maßnahmen in den NUS-Sektoren wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Bereiche Gesundheit, Energie und Umwelt (Wasserversorgung und Abfallbewirtschaftung) gelegt.

M1C1-20

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheitsdienste

Bericht über die vollständige Aktivierung der nationalen Cybersicherheitsdienste

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Dieses Etappenziel wird durch die Aktivierung territorialer Computer-Notfallteams (CERTs), die mit dem italienischen IT-Notfallteam (CSIRT) verbunden sind, die Aktivierung des Informationsaustausch- und Analysezentrums (ISAC), die Integration von mindestens fünf Sicherheitseinsatzzentren (SOC) mit dem nationalen HyperSOC, den vollständigen Betrieb der Dienste für das Cybersicherheitsrisikomanagement, einschließlich der Dienste für die Analyse der Lieferkette und die Cybersicherheitsversicherungsdienste, abgeschlossen.

M1C1-21

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Fertigstellung des Netzes von Laboratorien für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung, Evaluierungszentren

Vorlage von Berichten zum Nachweis der vollständigen Aktivierung von mindestens 10 Laboratorien und von zwei Bewertungszentren (CV)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Aktivierung von mindestens 10 Screening- und Zertifizierungslaboren und von zwei Evaluierungszentren (CV).

M1C1-22

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Vollständiger Betrieb der zentralen Auditstelle für PSNC und NIS-Sicherheitsmaßnahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen

Vorgelegte Berichte, Inspektionsberichte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Vollständige Arbeit der Zentralen Auditstelle mit mindestens 30 abgeschlossenen Kontrollen.

M1C1-23

Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien

Meilenstein

Mobilität als Dienstleistungslösungen M2

Pilotprojekte „Mobilität als Dienstleistung“

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Sieben Pilotprojekte, davon mindestens drei im Süden, dienen der Erprobung von Mobilitätslösungen als Dienstleistung (Mobility as a Service, MaaS).

Die Mobilität als Dienstleistung bietet den Nutzern über eine einzige technologische Plattform die besten Reiseoptionen auf der Grundlage ihrer Bedürfnisse, indem verschiedene Mobilitätsoptionen (z. B. öffentlicher Verkehr, gemeinsame Nutzung von Diensten, Taxis, Autovermietung) integriert und die Reiseplanung und das allgemeine Nutzererlebnis optimiert werden.

M1C1-24

Investition 1.7.1: Digitaler öffentlicher Dienst

Ziel

Die Freiwilligen werden geschult.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

8 300

4. QUARTAL

2025

Mindestens 8300 Freiwillige werden von der Abteilung für den digitalen Wandel in digitalen Kompetenzen geschult, um Menschen, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, innerhalb der Organisationen, die im nationalen Register der Organisationen des öffentlichen Dienstes registriert sind, digitale Bildung anzubieten.

M1C1-25

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Meilenstein

Weiterentwicklung der Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

IT-Systeme mit neuen Funktionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Freigabe neuer Funktionen der Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.

M1C1-26

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Ziel

Migration zum Polo Strategico Nazionale oder zu einem sicheren, zertifizierten öffentlichen Cloud-Umfeld

ENTFÄLLT.

Anzahl

100

280

Q2

2026

Mindestens 280 zentrale öffentliche Verwaltungen und lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende Ospedaliere) migrierten zu „Polo Strategico Nazionale“ (PSN) oder zu einem sicheren, zertifizierten öffentlichen Cloud-Umfeld gemäß dem von der Abteilung für den digitalen Wandel genehmigten Migrationsplan.

Die Migration kann je nach dem Stand der Technik der IT-Architektur der Software vor Ort, die jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden.

Diese Strategien können von reinen Hosting- und Aufzugsmigrationen für nicht Cloud-fähige Software bis hin zu einer Migration zu Infrastructure-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) oder Software-as-a-Service (SaaS) für Cloud-fähige Software reichen.

Mindestens 40 % der migrierten Dienste werden entweder über IaaS-, PaaS- oder SaaS-Lösungen umgesetzt.

Der PSN oder ein alternativer, sicherer, zertifizierter öffentlicher Cloud-Anbieter bietet jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die für die Berücksichtigung des erreichten Ziels in Frage kommen.

M1C1-27

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Ziel

API auf der nationalen digitalen Datenplattform T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

3 000

7 000

4. QUARTAL

2025

Dieses Ziel besteht darin, mindestens 4000 zusätzliche Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) zu erreichen, die im API-Katalog veröffentlicht werden (insgesamt 7000).

Die veröffentlichten APIs betreffen mehrere Bereiche, zu denen unter anderem Folgendes gehören kann:

I) nationale Daten in Bezug auf Einstellung, Ruhestand, Schul- und Hochschuleinschreibung (z. B. Nationales Studentenregister und Register der öffentlichen Verwaltung), Einhaltung der Steuervorschriften oder nationales Informationssystem für medizinische Daten und gesundheitliche Notlagen.

Jede API-Implementierung und Dokumentation muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen. Der Rahmen der nationalen digitalen Datenplattform bietet Funktionen zur Bewertung dieser Einhaltung.

M1C1-28

Investition 1.7.2: Netz digitaler Unterstützungsdienste

Ziel

Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsinitiativen teilnehmen, die von digitalen Vermittlungszentren angeboten werden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 000 000

Q2

2026

Mindestens 2000000 Bürgerinnen und Bürger, von denen 30 % in Süditalien ansässig sind, nahmen gemäß der Registrierung auf der Plattform „Facilita“ des Ministeriums für digitalen Wandel an digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsinitiativen teil.

M1C1-29

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften für die Ziviljustizreform

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die Ermächtigungsvorschriften umfassen mindestens folgende Maßnahmen: I) Einführung eines vereinfachten Verfahrens in erster Instanz/Gerichtsebene und Stärkung der Anwendung von „Filterverfahren“ auf der Ebene der Berufungsinstanzen, einschließlich des erweiterten Rückgriffs auf vereinfachte Verfahren und des Spektrums der Fälle, in denen ein Einzelrichter für die Entscheidung zuständig ist; II) die tatsächliche Umsetzung verbindlicher Fristen für Verfahren und eines Zeitplans für die Erhebung von Beweismitteln und die elektronische Einreichung aller einschlägigen Rechtsakte und Dokumente sicherzustellen; III) den Rückgriff auf Mediation und alternative Streitbeilegung in Verbindung mit unterstützter Mediation, Schiedsverfahren und anderen möglichen Alternativen zu reformieren, um diese Institute wirksamer zu gestalten, um den Druck auf das Ziviljustizsystem zu deflationieren, unter anderem durch Anreize; IV) das Verfahren für die Zwangsvollstreckung zu reformieren, um die derzeitige durchschnittliche Dauer zu verkürzen, wozu auch gehört, dass die Vollstreckung der für fällig erklärten Beträge schneller und kostengünstiger wird; Reform des derzeitigen Systems zur Quantifizierung und Beitreibung von Gerichtskosten, um unseriöse Rechtsstreitigkeiten zu verringern; V) Einführung eines Überwachungssystems auf Gerichtsebene und Steigerung der Produktivität der Zivilgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen der Gerichte.

M1C1-30

Reform 1.5: Reform der Strafjustiz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Strafjustizreform

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Ermächtigungsvorschriften, die mindestens folgende Maßnahmen umfassen: ein überarbeitetes Meldesystem, ii) eine breitere Nutzung vereinfachter Verfahren, iii) eine breitere Nutzung der elektronischen Einreichung von Schriftstücken, iv) vereinfachte Beweisregeln, v) die Festlegung von Fristen für die Dauer von Vorermittlungen und Maßnahmen zur Vermeidung einer Stagnation in der Ermittlungsphase, vi) die Ausweitung der Möglichkeit, die Straftat zu beenden, wenn Schadenersatz erstattet wurde, vii) die Einführung eines Überwachungssystems auf Gerichtsebene und die Steigerung der Produktivität der Strafgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen zwischen den Gerichten.

M1C1-31

Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens

Meilenstein

Inkrafttreten der einschlägigen Rechtsvorschriften für den Rahmen für die Insolvenzreform

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die Insolvenzreform umfasst mindestens folgende Maßnahmen: I) Überprüfung außergerichtlicher Streitbeilegungsvereinbarungen, um Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Verbesserungen erforderlich sein könnten, um den betroffenen Parteien einen Anreiz zur verstärkten Nutzung solcher Verfahren zu bieten; Einrichtung von Frühwarnmechanismen und Zugang zu Informationen vor der Insolvenzphase; III) Verlagerung auf die Spezialisierung der Gerichte (Handelsrecht, Insolvenzspaltung/Kammer) sowie auf vorgerichtliche Einrichtungen für die Abwicklung von Insolvenzverfahren; IV) die erste Befriedigung gesicherter Gläubiger (vor Steuerforderungen und Arbeitnehmerforderungen) zu ermöglichen; V) Unternehmen die Möglichkeit geben, ein nicht besitzbares Sicherungsrecht zu gewähren. Ergänzend zur Reform der Insolvenz werden Schulungen und Spezialisierungen für die Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden, die mit Restrukturierungsverfahren befasst sind, sowie die allgemeine Digitalisierung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren und die Schaffung einer Online-Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in der Vorinsolvenzphase, sichergestellt, deren Nutzung Anreize zur Verringerung der Belastung der Justiz (Vorinsolvenzsanierungsanträge, Förderung multilateraler Restrukturierungen und Ermöglichung vorab genehmigter automatisierter Restrukturierungsverfahren und Entschließungen in Fällen mit geringem Wert) bietet. Eine solche Online-Plattform gewährleistet auch die Interoperabilität mit den IT-Systemen der Banken sowie mit anderen Behörden und Datenbanken, um einen raschen elektronischen Austausch von Unterlagen und Daten zwischen Schuldnern und Gläubigern zu gewährleisten. Zu diesem Zweck würde der Antragsteller (der Schuldner) seine Einwilligung erteilen, seine personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO auszutauschen, und diese Bestimmung sollte in das Gesetz aufgenommen werden. Mit der Reform wird ein Sicherheitenregister eingerichtet.

M1C1-32

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte

Meilenstein

Inkrafttreten besonderer Rechtsvorschriften für die Einstellung im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der besonderen Rechtsvorschriften über die Einstellung im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Annahme besonderer Rechtsvorschriften für Einstellungen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit Genehmigung zur Bewerbung und Einstellung.

M1C1-33

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Beginn der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

168

Q2

2022

Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 168 Personaleinheiten für das Gerichts- und Verwaltungsgericht und die Inbetriebnahme von Referaten. Der Ausgangswert ist die Zahl des am 31. Dezember 2021 im Dienst befindlichen Personals.

M1C1-34

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für das Amt für Zivil- und Strafgerichte

Ziel

Beginn der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

8 764

4. QUARTAL

2022

Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 8764 Personaleinheiten für das Gerichtsverfahren für Zivil- und Strafgerichte und Inbetriebnahme von Einheiten. Der Ausgangswert ist die Zahl der Mitarbeiter Ende 2021.

M1C1-35

Reform 1.7: Reform der Steuergerichtsbarkeit

Meilenstein

Umfassende Reform der Finanzgerichte erster und zweiter Instanz

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Der überarbeitete Rechtsrahmen soll die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer gestalten und die hohe Zahl von Rechtsmitteln beim Kassationsgerichtshof verringern.

M1C1-36

Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform

Meilenstein

Inkrafttreten delegierter Rechtsakte für die Reform der Zivil- und Strafjustiz und der Insolvenzreform

Bestimmung in den delegierten Rechtsakten zur Angabe des Inkrafttretens der delegierten Rechtsakte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten aller delegierten Rechtsakte, deren Inhalt in den einschlägigen Rechtsvorschriften für die Zivil- und Strafrechtsreform und die Insolvenzreform angegeben ist.

M1C1-37

Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

Meilenstein

Inkrafttreten der Zivil- und Strafjustizreform

Bestimmung in den Sekundärrechtsakten, die das Inkrafttreten der Sekundärrechtsakte anzeigt

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Abschluss der Annahme aller Verordnungen und sekundären Rechtsquellen, die für die wirksame Anwendung der Ermächtigungsgesetze für Justizreformen erforderlich sind.

M1C1-38

Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Digitalisierung des Justizsystems

Bestimmung im Primär- und Sekundärrecht, die das Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsakte angibt

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Die obligatorische elektronische Einreichung aller Schriftstücke und der vollständige elektronische Workflow für Zivilverfahren werden festgelegt. Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens (mit Ausnahme der Voranhörungsstelle). Einrichtung einer kostenlosen, uneingeschränkt zugänglichen und durchsuchbaren Datenbank für zivilrechtliche Entscheidungen gemäß den Rechtsvorschriften.

M1C1-38bis

Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Digitalisierung des Justizsystems

Erstinstanzliche Strafverfahren werden digitalisiert und PNR, PDP und APP sind interoperabel.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2025

Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens bis zur abschließenden Handlung durch das „Portale delle notizie di reato“ (PNR), das Portale dei depositi penali (PDP) und das „Applicativo processo penale“ (APP). Die Plattformen müssen interoperabel sein.

M1C1-39

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

Ziel

Einstellungs- oder Verlängerungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte sowie territoriale und zentrale Dienststellen des Justizministeriums, die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig sind

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10 000

Q2

2024

Abschluss der Einstellungs- oder Verlängerungsverfahren von mindestens 10 000 Einheiten für das Gerichtsverfahren und des technischen Verwaltungspersonals sowie Inbetriebnahme.

Auf dieses Ziel werden nur Einstellungen oder Erweiterungsverfahren angerechnet, die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden.

M1C1-40

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Einstellungs- oder Verlängerungsverfahren für Verwaltungsgerichte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

158

Q2

2024

Abschluss der Einstellungs- oder Erweiterungsverfahren für mindestens 158 Personaleinheiten für das Gerichts- und Verwaltungsgericht und die Inbetriebnahme von Referaten. Auf dieses Ziel werden nur Einstellungen oder Erweiterungsverfahren angerechnet, die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden.

M1C1-41

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus bei den regionalen Verwaltungsgerichten

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

75

Q2

2024

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen an regionalen Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichte erster Instanz) um 25 % im Jahr 2019 (109029).

M1C1-42

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

65

Q2

2024

Verringerung der Zahl der beim Staatsrat (zweite Instanz) anhängigen Rechtssachen um 35 % im Jahr 2019 (24010).

M1C1-43

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

5

4. QUARTAL

2024

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen am 31. Januar 2020 (333218) bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) um 95 %. Der Ausgangswert ist die Zahl der Rechtssachen, die seit mehr als drei Jahren vor den ordentlichen Zivilgerichten anhängig sind (am 31. Januar 2020).

M1C1-44

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilgericht (zweite Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

5

4. QUARTAL

2024

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen am 31. Januar 2020 (97251) in den Zivilgerichten (zweite Instanz) um 95 %.

Der Ausgangswert ist die Zahl der Rechtssachen, die seit mehr als zwei Jahren vor den Zivilgerichten anhängig sind (am 31. Januar 2020).

M1C1-37bis

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Meilenstein

Inkrafttreten von Maßnahmen zur Verringerung des Rückstands

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Primär- und Sekundärgesetzen zur Verringerung des Rückstands

Q1

2024

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts, um Folgendes zu ermöglichen:

I.Stärkung der Gerichtsämter, auch durch Anreize, um die auf der Grundlage des Einstellungsprogramms für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan eingestellten Personaleinheiten anzuziehen und zu halten;

II.Schaffung von Anreizen für (1) weniger effiziente Gerichte dabei unterstützen, den Rückstand bei der Ziviljustiz zu verringern; 2. Richterstellen zu belohnen, die die spezifischen jährlichen Ziele der Verringerung der Zahl der in der Ziviljustiz anhängigen Rechtssachen erreichen.

M1C1-45

Reformen 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

60

Q2

2026

Verringerung der Dispositionszeit um 40 % aller zivil- und handelsrechtlichen Streitsachen gegenüber dem 31. Dezember 2019 (2 512 Tage).

M1C1-46

Reform 1.5: Reform der Strafjustiz

Ziel

Verkürzung der Dauer von Strafverfahren

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

75

Q2

2026

Verringerung der Dispositionszeit um 25 % aller Strafverfahren im Vergleich zum 31. Dezember 2019 (1392 Tage).

M1C1-47

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

10

Q2

2026

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die zwischen dem 1. Februar 2017 und dem 31. Dezember 2022 eingeleitet wurden und am 31. Dezember 2022 noch anhängig waren, bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) um 90 %.

M1C1-48

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilgericht (zweite Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

10

Q2

2026

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die zwischen dem 1. Februar 2018 und dem 31. Dezember 2022 eingeleitet wurden und am 31. Dezember 2022 bei den Zivilgerichten (zweite Instanz) noch anhängig waren, um 90 %.

M1C1-49

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus bei den regionalen Verwaltungsgerichten (erste Instanz)

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

20

Q2

2026

Verringerung der Gesamtzahl der anhängigen Rechtssachen, die bis zum 30. Juni 2023 bei allen regionalen Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgericht erster Instanz) (102144) anhängig sind, um 80 %.

M1C1-50

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

30

Q2

2026

Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die am 30. Juni 2024 im Staatsrat (zweite Instanz) noch anhängig sind (12287), um 70 %.

M1C1-51

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Das Primärrecht muss mindestens Folgendes betreffen:

1) Koordinierung und Überwachung der Projekte des italienischen Aufbau- und Resilienzplans auf zentraler Ebene;

2. Festlegung und Trennung der Zuständigkeiten und Billigung der einschlägigen Mandate der verschiedenen Stellen und Verwaltungen, die an der Koordinierung, Überwachung und Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind;

3. Festlegung eines Systems zur Früherkennung von Umsetzungsproblemen;

4. Ex-ante Festlegung eines Durchsetzungsmechanismus zur Lösung von Umsetzungsproblemen und zur Vermeidung von Verzögerungen, insbesondere gegenüber den verschiedenen Verwaltungsebenen;

5) Festlegung des Personals (Anzahl und Fachwissen) für die Koordinierung, Überwachung und Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans in den beteiligten Verwaltungen;

6) Festlegung der technischen Hilfe für die an der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans in Italien beteiligten Verwaltungen, insbesondere auf lokaler Ebene, um den Aufbau von Verwaltungskapazitäten in der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen;

7) eine Abgrenzung der beschleunigten Verfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans und die rechtzeitige Ausschöpfung der Mittel;

8) Prüf- und Kontrollorganisation und Verfahren für den italienischen Aufbau- und Resilienzplan.

M1C1-52

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Die Maßnahmen umfassen:

Beseitigung kritischer Engpässe, insbesondere in Bezug auf die staatliche und regionale Umweltverträglichkeitsprüfung, die Zulassung neuer Abfallrecyclinganlagen, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und die zur Erreichung der Energieeffizienz von Gebäuden erforderlichen Engpässe (sogenannte Superbonus) und Stadterneuerung. Besondere Maßnahmen sind der Vereinfachung der Verfahren innerhalb der „Conferenza di servizi“ (einer förmlichen Vereinbarung zwischen zwei oder mehr öffentlichen Verwaltungen) gewidmet.

M1C1-53

Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Die Maßnahmen umfassen die Möglichkeit der vorübergehenden Einstellung von

I) 2800 technische Zahlen zur Stärkung der öffentlichen Verwaltungen des Südens, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden;

II) ein Pool von 1000 Experten, die drei Jahre lang eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren zur Bereitstellung technischer Hilfe zu unterstützen.

M1C1-54

Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Abgeschlossene Einstellung von Sachverständigen für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

4. QUARTAL

2021

Abschluss der Einstellungsverfahren für den Pool von 1000 Experten, die drei Jahre lang eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren zur Bereitstellung technischer Hilfe zu unterstützen.

M1C1-55

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Ausweitung der Methodik für den Aufbau- und Resilienzplan Italiens auf den nationalen Haushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ausweitung der Methodik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Einrichtung eines vereinfachten Systems von Etappenzielen und Zielwerten ähnlich der ARF für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Projekten im Rahmen des ergänzenden Investitionsfonds (30,5 Mrd. EUR).

M1C1-56

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die entsprechenden Rechtsvorschriften umfassen folgende Maßnahmen:

— Festlegung spezifischer Beschäftigungsprofile für den öffentlichen Sektor, um die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten anzuziehen;

Schaffung einer einzigen Einstellungsplattform zur Zentralisierung der öffentlichen Einstellungsverfahren für alle zentralen öffentlichen Verwaltungen mit der Verpflichtung, die Nutzung der Plattform auch auf die lokalen Verwaltungen auszuweiten;

— Reform des Einstellungsverfahrens, um I) Übergang von einem rein wissensgestützten System zu einem System, das in erster Linie auf Kompetenzen und angemessenen Fähigkeiten beruht; II) Beurteilung der Kompetenzen, die für die Ausübung von Beamten erforderlich sind; III) Differenzierung der Einstellungsverfahren zwischen Einstellungen auf Einstiegsebene, die rein kompetenzbasiert sein müssen, und der Einstellung von Fachprofilen, bei denen Kompetenzen und einschlägige Berufserfahrung kombiniert werden sollten und die den Zugang zur Laufbahn auf einer höheren Ebene ermöglichen würden. Das Ministerium für öffentliche Verwaltung sorgt für die einheitliche Umsetzung des neuen Prozesses in allen Verwaltungen;

— Reform des höheren öffentlichen Dienstes zur Vereinheitlichung der Ernennungsverfahren in der gesamten öffentlichen Verwaltung, Festlegung der Stellenprofile und Bewertung ihrer Leistung;

— die Verknüpfung zwischen lebenslangem Lernen und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Anreizen zur Beteiligung zu stärken, indem beispielsweise Belohnungsmechanismen oder spezifische Karrierewege unter besonderer Berücksichtigung des doppelten Übergangs ins Auge gefasst werden;

— Festlegung oder Aktualisierung ethischer Grundsätze öffentlicher Verwaltungen durch klare Regeln, Verhaltenskodizes und Schulungsmodule zu diesem Thema;

— Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis;

— Überarbeitung des Rechtsrahmens für die vertikale Mobilität, Reform der Laufbahnen für die Schaffung und den Zugang zu Stellen der mittleren Führungsebene („Quadri“) und Zugang zu Führungspositionen („dirigenti di prima e seconda fascia“) innerhalb der Verwaltung. Dazu gehören die Reform des Leistungsbewertungssystems und die Stärkung der Verbindung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung;

— Überarbeitung des Rechtsrahmens für die horizontale Mobilität, um einen effizienten Arbeitsmarkt in öffentlichen Verwaltungen zu schaffen, einschließlich a) der Schaffung eines transparenten einheitlichen Werbesystems für alle freien Stellen in den zentralen und lokalen Verwaltungen, b) der Möglichkeit, sich auf alle verfügbaren Stellen überall zu bewerben, c) der Abschaffung der Genehmigung für die Mobilität aus der Herkunftsverwaltung und d) der Einführung erheblicher Beschränkungen für die Nutzung alternativer Mobilitätsmittel, die nicht zu Transfers führen (d. h. „comandi“ und „Distacchi“), um sie ausnahmsweise und streng befristet zu machen.

M1C1-57

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Verwaltungsverfahren für die Reform der Vereinfachung zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialdekrete, abgeleiteten Rechtsvorschriften und aller anderen Verordnungen, die für die wirksame Umsetzung der Vereinfachung erforderlich sind, einschließlich Vereinbarungen mit Regionen im Falle einer ausschließlichen und konkurrierenden regionalen Zuständigkeit.

M1C1-58

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsakte zur Reform der öffentlichen Beschäftigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialdekrete, sekundärrechtlichen Vorschriften und aller anderen Verordnungen, die für die wirksame Umsetzung der Reform erforderlich sind.

M1C1-59

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einführung einer strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Die Rechtsvorschriften und delegierten Rechtsakte zur Einführung einer strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung umfassen Folgendes: die Festlegung – im Zusammenhang mit dem integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) – strategischer Personalpläne für Einstellung, Laufbahnentwicklung und Ausbildung für alle zentralen und regionalen Verwaltungen, unterstützt durch eine integrierte Datenbank mit Kompetenzen und Profilen; Einrichtung einer zentralen Umsetzungsstelle, die das Personalplanungssystem koordiniert und unterstützt. In einer zweiten Phase werden die Personalstrategiepläne auf große Gemeinden ausgeweitet, während kleine und mittlere Gemeinden Gegenstand spezifischer Investitionen in den Kapazitätsaufbau sind.

M1C1-59BIS

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

Veröffentlichung des ersten Halbjahresberichts über die zentralen Leistungsindikatoren.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Der erste Halbjahresbericht über die zentralen Leistungsindikatoren wird veröffentlicht.

M1C1-59ter

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

„Toolkit HRM-Minerva“ operativ, interoperabel mit InPA, Syllabus und der digitalen Plattform PIAO und Überprüfung der Personalstrategiepläne.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

„Verbale di collaudo e verifica di conformità“ als Nachweis dafür, dass i) das Toolkit HRM-Minerva betriebsbereit ist und ii) mit der Rekrutierungsplattform (inPA), der Plattform „Syllabus“ und der digitalen Plattform PIAO interoperabel ist,

In einem Bericht der Abteilung für öffentliche Aufgaben wird für die am Pilotprojekt „Toolkit HRM – Minerva“ beteiligten nationalen und subnationalen Verwaltungen der Inhalt der entsprechenden Strategiepläne (Programma Triennale dei fabbisogni del Personale) des PIAO überprüft. In dem Bericht werden die vom DFP empfohlenen Folgemaßnahmen und die Art und Weise aufgeführt, wie die Ergebnisse der halbjährlichen Berichte über die zentralen Leistungsindikatoren berücksichtigt wurden.

M1C1-60

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Ziel

Vereinfachung und/oder Digitalisierung von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

200

4. QUARTAL

2024

Die Vereinfachung und/oder Digitalisierung der Verfahren betrifft mindestens den folgenden Bereich:

1) Umwelt und Energie, erneuerbare Energien und grüne Wirtschaft;

2) Bauwesen und Stadterneuerung;

3) Elektronische Kommunikationsinfrastruktur;

4) Niederlassung und Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten.

M1C1-62

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Höhere Absorption von Investitionen

Veröffentlichung eines Berichts des Finanzministeriums

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Veröffentlichung eines Berichts zur Messung der Ausschöpfung der Mittel des ergänzenden Fonds, die bis 2024 zugewiesen wurden.

M1C1-63

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Veröffentlichung eines Verzeichnisses aller vereinfachten und/oder digitalisierten Verfahren

Veröffentlichung des Archivs auf der Website der Abteilung für öffentliche Aufgaben

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Das Archiv der vereinfachten und/oder digitalisierten Verfahren ist auf der Website verfügbar, die von der Abteilung für öffentliche Aufgaben verwaltet wird (www.italiasemplice.gov.it). Daten über die Verfügbarkeit von Sportello Unico Attività Produttive (SUAP) und Sportello Unico Edilizia (SUE) im gesamten Hoheitsgebiet sind auf der Website www.impresainungiorno.gov.it abrufbar.

M1C1-66

Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

441 750

Q2

2026

Mindestens 441750 Ausbildungsnachweise für öffentliche Bedienstete auf der Syllabus-Plattform und mindestens 1500000 Teilnahmebescheinigungen für Schulungsmaßnahmen, die auf der Syllabus-Plattform verfügbar sind.

M1C1-68

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der ARF muss vorhanden und einsatzbereit sein.

Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:

a) die Erhebung von Daten und die Überwachung der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten;

B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und sicherzustellen.

M1C1-69

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten des Erlasses zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes-Erlasses zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Durch den Gesetzeserlass wird das System der Vergabe öffentlicher Aufträge durch mindestens folgende dringende Maßnahmen vereinfacht:

I. Festlegung von Zielvorgaben, um den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe zu verkürzen.

II. Legt Zielvorgaben und ein Überwachungssystem fest, um die Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastruktur zu verkürzen („fase esecutiva“).

III. Verlangt, dass die Daten aller Verträge in der Antikorruptionsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst werden.

IV. Einführung und Schaffung von Anreizen für alternative Streitbeilegungsmechanismen in der Ausführungsphase öffentlicher Aufträge.

v. Einrichtung spezieller Büros, die für Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Großstädten zuständig sind.

Weitere Spezifikationen:

— Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen („centrali di committenza“);

— Umsetzung der Artikel 41 und 44 des geltenden Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen;

— Festlegung, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden sollten, und Festlegung von Interoperabilitäts- und Interkonnektivitätsanforderungen;

— Umsetzung von Artikel 44 des geltenden Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.

M1C1-70

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Überarbeitung des Kodex für die Vergabe öffentlicher Aufträge (D.Lgs. Nr. 50/2016)

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Übertragungsgesetzes, mit dem das derzeitige Gesetz über das öffentliche Auftragswesen reformiert wird (D.Lgs. Nr. 50/2016)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Dieses Gesetz legt alle genauen Kriterien und Grundsätze für die systemische Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen fest.

Das Übertragungsrecht sieht zumindest folgende Grundsätze und Kriterien vor:

I. die Zersplitterung der öffentlichen Auftraggeber verringern (1) die grundlegenden Elemente des Qualifikationssystems festlegen, (2) die Einrichtung einer elektronischen Plattform als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der landesweiten Bewertung der Beschaffungskapazitäten vorschreiben, (3) die nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) ermächtigen, die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazität (Arten und Volumen der Beschaffungen) zu überprüfen, (4) Anreize für die Nutzung bestehender professioneller zentraler Beschaffungsstellen zu schaffen.

II. Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen („centrali di committenza“)

III. Festlegung, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden sollen, und Festlegung von Interoperabilitäts- und Interkonnektivitätsanforderungen.

IV. Schrittweise Verringerung der Beschränkungen bei der Vergabe von Unteraufträgen.

M1C1-71

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten aller erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (einschließlich des Sekundärrechts) für das öffentliche Auftragswesen

Inkrafttreten aller erforderlichen Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (gegebenenfalls einschließlich des abgeleiteten Rechts) müssen zu folgenden Ergebnissen führen:

I. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge verfügt über eine angemessene (in der operativen Vereinbarung festzulegende) personelle und finanzielle Ausstattung, um voll funktionsfähig zu sein, auch aufgrund der Unterstützung durch eine spezielle Struktur der ANAC.

II. Die Einheitliche Koordinierungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet die Professionalisierungsstrategie (vgl. im Zusammenhang mit der von Italien vorgeschlagenen Reform 2.1.6) mit den Arten von Schulungen auf verschiedenen Ebenen, der speziellen Anleitung und der Erstellung operativer Leitlinien mit Unterstützung der ANAC und der Nationalen Verwaltungsakademie.

III. Die dynamischen Beschaffungssysteme werden von Consip bereitgestellt und stehen im Einklang mit den Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge.

IV. Die ANAC schließt die Ausübung der Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazität im Anschluss an die Umsetzung von Artikel 38 des Gesetzbuchs über die Vergabe öffentlicher Aufträge ab.

v. Das Überwachungssystem für die Zeit zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastrukturarbeiten ist betriebsbereit.

VI. Die Daten aller Verträge werden in der Korruptionsbekämpfungsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst.

VII. Alle für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Büros in Ministerien, Regionen und Großstädten.

M1C1-72

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Maßnahmen zur Verringerung der verspäteten Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Vorschriften zur Verringerung verspäteter Zahlungen der ZS an Unternehmen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Inkrafttreten neuer Vorschriften zur Verringerung der verspäteten Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen.

Die Maßnahmen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:

I. Das System InIT wird in der zentralen öffentlichen Verwaltung eingesetzt, um die Wirtschafts- und Finanzbuchführung sowie die Ausführung der öffentlichen Ausgaben zu unterstützen.

II. Zahlungsverzug: die auf der Datenbank des IT-Systems des MoF (Commercial Credit Platform – PCC) basierenden Indikatoren sind die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist von Behörden an Unternehmen und die gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzögerung der Behörden an Unternehmen für jede der folgenden Ebenen der öffentlichen Verwaltung:

-zentrale Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti)

-regionale Gebietskörperschaften (autonome Regioni und Provinz),

-lokale Behörden (enti locali)

-Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale).

M1C1-72bis

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Legislative und spezifische Maßnahmen zur Verringerung des Zahlungsverzugs auf zentraler/lokaler Ebene

Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten, erlassene Rundschreiben und Maßnahmen zur Verringerung der verspäteten Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Folgende Rechtsakte treten in Kraft:

— ein Rundschreiben zur Klärung des Anwendungsbereichs gewerblicher und nichtgewerblicher Transaktionen im Einklang mit der Zahlungsverzugsrichtlinie;

— ein Rundschreiben zur Klärung des Anwendungsbereichs von Art. 4 Abs. 6 der Zahlungsverzugsrichtlinie im Einklang mit dieser Richtlinie;

— Rechtsvorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass die ordentlichen Regionen und lokalen Gebietskörperschaften Mittel erhalten, um ihre Rechnungen rechtzeitig von der zentralen Ebene zu begleichen;

— Rechtsvorschriften, nach denen Behörden verpflichtet werden, jährliche Cashflow-Pläne anzunehmen, die die Einhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen gewährleisten;

— Rechtsvorschriften zur Einführung von Bestimmungen, die die Abtretung von Krediten an Dritte nach 30 Tagen des Schweigens/der Untätigkeit der öffentlichen Verwaltungen ermöglichen.

Auf zentraler Ebene werden folgende Maßnahmen ergriffen: 

— Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Ermittlung der verspäteten Zahler auf zentraler Ebene und zur Festlegung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der 30-Tage-Frist zahlen;

— Veröffentlichung des vierteljährlich aktualisierten Bestandes an Zahlungsrückständen der Ministerien;

— Einsetzung von Task Forces, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Auf lokaler Ebene werden folgende Maßnahmen ergriffen: 

— Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Ermittlung der verspäteten Zahler auf lokaler Ebene und zur Festlegung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der 30-Tage-Frist zahlen;

— Veröffentlichung des Bestandes an Zahlungsrückständen dieser Behörden, vierteljährlich aktualisiert.

M1C1-72ter

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Aufstockung der Humanressourcen für Zahlungen

Bestimmung über das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, die die Möglichkeit vorsehen, die Humanressourcen im Zusammenhang mit Zahlungen aufzustocken

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten von Rechtsakten, die die Möglichkeit vorsehen, die Humanressourcen für Zahlungen in folgenden Bereichen aufzustocken:

— Die Ministerien wurden als verspätete Zahler ermittelt, die einen Interventionsplan gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 19 vom 2. März 2024, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 56 vom 29. April 2024, vorgelegt haben;

— Gemeinden mit mehr als 60000 Einwohnern, Provinzen und Großstädte, die als verspätete Zahler ermittelt wurden und einen Interventionsplan gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 19 vom 2. März 2024, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 56 vom 29. April 2024, vorgelegt haben.

M1C1-72quater

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Annahme des Prüfplans

Annahme des Prüfplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Annahme eines Prüfplans, einschließlich eines Fahrplans für seine Umsetzung, über die Angemessenheit und Aktualität der bestehenden Zahlungsverfahren von mindestens 130 öffentlichen Verwaltungen, die als verspätete Zahler ermittelt wurden: I) auf zentraler Ebene (einschließlich territorialer Abteilungen der Ministerien); II) Gemeinden; und iii) Gesundheitsbehörden.

M1C1-72quinquies

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Website mit Informationen und Daten über Zahlungen der öffentlichen Verwaltung

Website mit Informationen und Daten über Zahlungen der öffentlichen Verwaltung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2025

Die folgenden Informationen werden auf einer speziellen Website veröffentlicht:

— Erläuterung des Rechtsrahmens für die Zahlungsfristen für Geschäftsrechnungen öffentlicher Verwaltungen, einschließlich Zahlungsfristen und Rechtsbehelfen, die Gläubigern bei verspäteten Zahlungen zur Verfügung stehen;

— Analysen auf der Grundlage der Überwachung der Zahlungsfristen der öffentlichen Verwaltung;

— Daten über die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist, den gewogenen durchschnittlichen Zahlungsverzug, das Verhältnis zwischen dem gezahlten und dem fälligen Handelsbetrag, den Betrag der Handelsrechnungen und den Betrag der nichtkommerziellen Rechnungen, vierteljährlich aktualisiert, zumindest für jedes ausgebende Ministerium (jedes Ministero con Portafoglio und Presidenza del Consiglio dei Ministri), jede Region, jede Autonome Provinz, jede Gemeinde und jede Gesundheitsbehörde (jede Azienda Sanitaria Locale);

— Häufig gestellte Fragen zu Zahlungen der öffentlichen Verwaltung.

Die Website aller Ausgabenministerien (Ministeri con Portafoglio und Presidenza del Consiglio dei Ministri) enthält einen Link zu dieser Website.

M1C1-72sixe

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Annahme des abschließenden Prüfberichts des Prüfplans

Annahme des abschließenden Prüfberichts des Prüfplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2025

Annahme des abschließenden Prüfberichts des Prüfplans, einschließlich der bis zum 4. Quartal 2025 umgesetzten Abhilfemaßnahmen entsprechend den Ergebnissen der Prüftätigkeiten.

M1C1-73

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Legislativdekrets zur Umsetzung aller Bestimmungen des Übertragungsgesetzes zur Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Inkrafttreten des Legislativdekrets zur Umsetzung aller Bestimmungen des Übertragungsgesetzes zur Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.

M1C1-74

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften für die Reform zur Vereinfachung des Kodex für das öffentliche Auftragswesen

Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften für die Reform/Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens (auch aufgrund der Überarbeitung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen).

M1C1-73bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Annahme eines Rundschreibens mit Leitlinien zum Qualifikationssystem für öffentliche Auftraggeber

Annahme eines Rundschreibens mit Leitlinien zum Qualifikationssystem für öffentliche Auftraggeber

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Annahme – nach Konsultation der ANAC – eines Rundschreibens mit Leitlinien zu den derzeit geltenden Vorschriften über Qualifikation und Zentralisierung, um zu erläutern, dass eine Qualifikation und/oder der Rückgriff auf zentrale Beschaffungsstellen auch bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte möglich und ratsam ist

M1C1-73ter

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Anreize für die Qualifizierung und Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber.

Analyse durch die Cabina di Regia, Veröffentlichung der Ergebnisse der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und Selbstbewertungen sowie Annahme von Initiativen und Instrumenten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Analyse der Auswirkungen der Anwendung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen durch die Cabina di Regia (gemäß Artikel 221 des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen) nach Anhörung der ANAC auf

-die Zahl der qualifizierten öffentlichen Auftraggeber und zentralen Beschaffungsstellen;

-Anzahl und Wert der öffentlichen Aufträge, die von qualifizierten Auftraggebern im eigenen Namen und im Namen nicht qualifizierter Stellen verwaltet werden;

-Qualifizierungsverfahren zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Veröffentlichung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Teilnahme nicht qualifizierter Einrichtungen an Schulungsmaßnahmen und von Selbstbewertungen.

Es werden Initiativen zur Verbesserung der Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber, zur Verringerung der Fragmentierung und zur Professionalisierung nicht qualifizierter Stellen angenommen.

Den öffentlichen Auftraggebern werden Instrumente für die technische/administrative Unterstützung zur Verfügung gestellt.

M1C1-73quater

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten von Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts

Inkrafttreten von Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Erlass zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwelle angenommen und im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. In dem Rundschreiben wird klargestellt, dass öffentliche Auftraggeber offene und nichtoffene Verfahren für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts anwenden können.

M1C1-73quinquies

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung zur Steigerung der Effizienz und des Wettbewerbs, insbesondere zur Verbesserung der Bestreitbarkeit von Konzessionen.

M1C1-75

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Vollständiger Betrieb des nationalen eProcurement-Systems

Verfügbarkeit der in der Durchführbarkeitsstudie festgelegten Funktionen (auszuarbeiten als Projektaufgabe 1)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Das nationale eProcurement-System ist betriebsbereit und steht vollständig im Einklang mit den EU-Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe und umfasst die vollständige Digitalisierung der Verfahren bis zur Vertragsausführung (intelligente Auftragsvergabe), ist mit den Verwaltungssystemen der öffentlichen Verwaltung interoperabel und umfasst eine digitale Habilitation der EO, Auktionssitzungen, maschinelles Lernen zur Erkennung von Trends, kritische Rohstoffe mit Chatbots, digitales Engagement und Statuskette.

M1C1-75bis

Investition 1.10: Unterstützung von Qualifikationen und eProcurement

Meilenstein

Unterstützung von Qualifikationen und eProcurement

Inbetriebnahme der Unterstützungsfunktion für die Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber wird eine Unterstützungsfunktion für die Auftragsvergabe eingerichtet. Die Unterstützungsfunktion bei der Auftragsvergabe richtet sich an öffentliche Auftraggeber, um die Anforderungen des Anhangs II.4 des Gesetzbuchs über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erfüllen und sie bei der elektronischen Auftragsvergabe zu unterstützen, den Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen und technische Unterstützung bei der Einführung der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Nutzung dynamischer Beschaffungssysteme, zu leisten.

M1C1-76

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die zentralen Behörden

ENTFÄLLT.

Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen)

ENTFÄLLT.

30

Q1

2025

Auf der Grundlage der Daten der Commercial Credit Platform („Piattaforma Crediti Commerciali“) zu im Jahr 2024 ausgestellten Rechnungen gelten für Zahlungen zentraler Behörden (Amministrazioni centrali) an Unternehmen folgende Indikatoren:

— für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento ponderato“): höchstens 30 Tage;

— für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di ritardo ponderato“): höchstens 0 Tage.

Darüber hinaus darf die Differenz zwischen der ungewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento semplice“) und der gewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist 20 Tage nicht überschreiten, es sei denn, die ungewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist beträgt weniger als 30 Tage.

M1C1-77

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die regionalen Behörden

ENTFÄLLT.

Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen)

ENTFÄLLT.

30

Q1

2025

Auf der Grundlage der Daten der Commercial Credit Platform („Piattaforma Crediti Commerciali“) zu im Jahr 2024 ausgestellten Rechnungen gelten für Zahlungen regionaler Behörden (Regioni – Provinzautonome)an Unternehmen folgende Indikatoren:

-für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento ponderato“): höchstens 30 Tage;

-für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di ritardo ponderato“): höchstens 0 Tage.

Darüber hinaus darf die Differenz zwischen der ungewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento semplice“) und der gewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist 20 Tage nicht überschreiten, es sei denn, die ungewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist beträgt weniger als 30 Tage.

M1C1-78

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die lokalen Behörden

ENTFÄLLT.

Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen)

ENTFÄLLT.

30

Q1

2025

Auf der Grundlage der Daten der Commercial Credit Platform („Piattaforma Crediti Commerciali“) zu im Jahr 2024 ausgestellten Rechnungen gelten folgende Indikatoren für Zahlungen von lokalen Behörden (enti locali) an Unternehmen:

-Für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento ponderato“): höchstens 30 Tage;

-für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di ritardo ponderato“): höchstens 0 Tage.

Darüber hinaus darf die Differenz zwischen der ungewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento semplice“) und der gewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist 20 Tage nicht überschreiten, es sei denn, die ungewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist beträgt weniger als 30 Tage.

M1C1-79

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die Gesundheitsbehörden

ENTFÄLLT.

Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen)

ENTFÄLLT.

60

Q1

2025

Auf der Grundlage der Daten der Commercial Credit Platform („Piattaforma Crediti Commerciali“) zu im Jahr 2024 ausgestellten Rechnungen gelten folgende Indikatoren für Zahlungen von Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen:

— für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento ponderato“): höchstens 60 Tage;

— für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di ritardo ponderato“): höchstens 0 Tage;

Darüber hinaus darf die Differenz zwischen der ungewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento semplice“) und der gewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist 30 Tage nicht überschreiten, es sei denn, die ungewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist beträgt weniger als 60 Tage.

M1C1-84

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

Anzahl

139

100

4. QUARTAL

2023

Auf der Grundlage der im Amtsblatt der EU (TED-Datenbank) festgelegten Methoden und unter Verwendung von Daten aus der nationalen IT-Datenbank für öffentliche Aufträge (BDNCP), die von der ANAC verwaltet wird, wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Frist für die Einreichung der Angebote und der Auftragsvergabe bei Aufträgen, die die Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien überschreiten, auf weniger als 100 Tage verkürzt.

M1C1-84bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber

Annahme von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schnelligkeit der Beschlussfassung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Die Cabina di regia gemäß Artikel. 221 des Vergabegesetzbuchs erlässt nach Anhörung der ANAC

—eine Analyse zur Bewertung der Auswirkungen der eProcurement auf den Zeitplan für die Auftragsvergabe von der Frist für die Einreichung der Angebote bis zur Unterzeichnung des Vertrags;

—ein Bericht über die Daten für 2024 für den TED-Indikator „Geschwindigkeit der Entscheidung“; „Entscheidungsgeschwindigkeit“ den Zeitraum zwischen dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote und dem Datum der Vertragsunterzeichnung;

— einen Bericht über bewährte Verfahren der öffentlichen Auftraggeber zur Verkürzung des Zeitplans für die Auftragsvergabe und über die Initiativen zur Verkürzung der Entscheidungsfrist.

Qualifizierte öffentliche Auftraggeber mit einer durchschnittlichen Entscheidungsgeschwindigkeit von mehr als 160 Tagen in TED sind verpflichtet, Korrekturmaßnahmen durchzuführen.

M1C1-85

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

90

Q2

2024

Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Vergabe des Auftrags und der Realisierung der Infrastruktur („Exekutivphase“) wird auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen i) den zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019 vergebenen und bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossenen Arbeiten und ii) den zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2022 vergebenen und bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossenen Arbeiten um mindestens 10 % verkürzt.

M1C1-86

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

4. QUARTAL

2023

Mindestens 20000 Beamte wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult.

M1C1-87

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme verwenden

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

15

4. QUARTAL

2023

Mindestens 15 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 (Beobachtungsfrist von zwei Jahren und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Nutzung des DPS in Italien hauptsächlich auf Beschaffungen oberhalb des Schwellenwerts ausgerichtet ist, da die unter dem Schwellenwert liegenden Beschaffungen hauptsächlich über eMarketplace durchgeführt werden). Das Ziel bezieht sich auf zentrale öffentliche Auftraggeber (250 ZS, registriert am 30. April 2021 im nationalen e-Procurement-System, das von Consip im Namen des MEF verwaltet wird).

M1C1-88

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die zentralen Behörden

ENTFÄLLT.

Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen)

ENTFÄLLT.

30

Q1

2026

Auf der Grundlage der Daten der Commercial Credit Platform („Piattaforma Crediti Commerciali“) zu im Jahr 2025 ausgestellten Rechnungen werden die folgenden Indikatoren für Zahlungen zentraler Behörden (Amministrazioni centrali) an Unternehmen ermittelt:

— für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento ponderato“): höchstens 30 Tage;

— für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di ritardo ponderato“): höchstens 0 Tage;

Darüber hinaus die Differenz zwischen der ungewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento semplice“): die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist darf 15 Tage nicht überschreiten, es sei denn, die ungewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist beträgt weniger als 30 Tage.

M1C1-89

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die regionalen Behörden

ENTFÄLLT.

Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen)

ENTFÄLLT.

30

Q1

2026

Auf der Grundlage der Daten der Commercial Credit Platform („Piattaforma Crediti Commerciali“) zu im Jahr 2025 ausgestellten Rechnungen sind die folgenden Indikatoren für Zahlungen regionaler Behörden (Regioni –Provinzautonome) an Unternehmen:

-für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento ponderato“): höchstens 30 Tage;

-für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di ritardo ponderato“): höchstens 0 Tage.

Darüber hinaus darf die Differenz zwischen der ungewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento semplice“) und der gewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist 15 Tage nicht überschreiten, es sei denn, die ungewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist beträgt weniger als 30 Tage.

M1C1-90

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die lokalen Behörden

ENTFÄLLT.

Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen)

ENTFÄLLT.

30

Q1

2026

Auf der Grundlage der Daten der Commercial Credit Platform („Piattaforma Crediti Commerciali“) zu im Jahr 2025 ausgestellten Rechnungen sind die folgenden Indikatoren für Zahlungen von lokalen Behörden (enti locali) an Unternehmen:

-für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento ponderato“): höchstens 30 Tage;

-für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di ritardo ponderato“): höchstens 0 Tage.

Darüber hinaus darf die Differenz zwischen der ungewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento semplice“) und der gewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist 15 Tage nicht überschreiten, es sei denn, die ungewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist beträgt weniger als 30 Tage.

M1C1-91

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die Gesundheitsbehörden

ENTFÄLLT.

Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (jn Tage)

ENTFÄLLT.

60

Q1

2026

Auf der Grundlage der Daten der Commercial Credit Platform („Piattaforma Crediti Commerciali“) zu im Jahr 2025 ausgestellten Rechnungen lauten die folgenden Indikatoren für Zahlungen von Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen:

— für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento ponderato“): höchstens 60 Tage;

— für die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo medio di ritardo ponderato“): höchstens 0 Tage;

Darüber hinaus darf die Differenz zwischen der ungewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist („tempo medio di pagamento semplice“) und der gewichteten durchschnittlichen Zahlungsfrist 20 Tage nicht überschreiten, es sei denn, die ungewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist beträgt weniger als 60 Tage.

M1C1-96

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Frist für den Eingang der Angebote und dem Datum der Vertragsunterzeichnung

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100

80

4. QUARTAL

2025

Auf der Grundlage der Daten, die aus der nationalen IT-Datenbank eSender der ANAC Banca Dati Nazionale Contratti Pubblici und der Datenbank von TED extrahiert wurden, wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Frist für den Eingang der Angebote und dem Datum der Vertragsunterzeichnung über einen Zeitraum von zwölf Monaten, bei dem das Datum der Unterzeichnung des Vertrags zugrunde gelegt wird, der frühestens am 1.September 2024 beginnt, gegenüber dem im EU-Binnenmarktanzeiger veröffentlichten Indikator für die Entscheidungsgeschwindigkeit von 2018 für Aufträge oberhalb des Schwellenwerts der EU-Vergaberichtlinien um mindestens 20 % verkürzt.

M1C1-97ter

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausführungsgeschwindigkeit

Annahme von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit der Ausführung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2025

a)Veröffentlichung neuer technischer Vorschriften für die Erhebung von Informationen für die digitale Überwachung der Ausführung öffentlicher Aufträge auf der Website von Agenzia per l’Italia Digitale (AGID).

b)Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und der Autorità Nazionale Anticorruzione (ANAC) zur Einführung technischer Vorschriften für die Interoperabilität der Daten über die öffentlichen Finanzen und die Zahlungen für öffentliche Arbeiten mit der Datenbank der ANAC (Banca Dati Nazionale dei Contratti Pubblici).

c)Inkrafttreten von Rechtsakten, die es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, die Einsparungen, die sich aus Vergaben unterhalb des Grundpreises ergeben, zur Finanzierung von Boni für die vorzeitige Fertigstellung der Arbeiten vorzusehen und zu nutzen.

d)Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (MIT) von Leitlinien, die vom MIT nach Konsultation der ANAC angenommen wurden, zu Klauseln über den vorzeitigen Abschluss von Bonuszahlungen und zum Musterinhalt von Kooperationsvereinbarungen gemäß Artikel 82bis des gesetzesvertretenden Dekrets 36/2023 (Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen), um die Fertigstellungszeit zu verkürzen.

e)Veröffentlichung von Leitlinien zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber bei der Nutzung des Gebäudeinformationsmodells (BIM) für öffentliche Arbeiten auf der Website des MIT.

M1C1-98

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden

ENTFÄLLT.

Anzahl

20 000

40 000

4. QUARTAL

2024

Mindestens 40000 Beamte wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult.

M1C1-98bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden

ENTFÄLLT.

Anzahl

40 000

60 000

Q2

2025

Mindestens 60000 Beamte wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult. Die Gesamtzahl der Beamten, die bereits in den Vorjahren ausgebildet wurden und deren Ausbildung für die Ziele M1C1-86 und M1C1-98 gemeldet wurde, darf nur dann berücksichtigt werden, wenn sie eine höhere, spezialisierte oder fortgeschrittene Ausbildung absolviert haben.

M1C1-99

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme verwenden

Prozentsatz der zentralen öffentlichen Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 verwenden

Prozentuale

15

20

Q2

2024

Mindestens 20 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/24 (Beobachtungsfrist ab dem 1. Januar 2022). Bei den zentralen öffentlichen Auftraggebern handelt es sich um 250 öffentliche Verwaltungen (die am 30. April 2021 im nationalen e-Procurement-System registriert wurden, das von Consip im Namen des MEF verwaltet wird).

M1C1-100

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüberprüfung – Stärkung des Finanzministeriums

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Der überarbeitete Rahmen für Ausgabenüberprüfungen in zentralen staatlichen Verwaltungen (Ministerien) soll seine Wirksamkeit verbessern, indem die Rolle des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen gestärkt wird. Sie sieht insbesondere eine stärkere Rolle des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen bei der Ex-ante-Bewertung, den Überwachungsverfahren und der Ex-post-Bewertung vor, um die gründliche Durchführung der Überprüfungen und das Erreichen der angestrebten Ziele durchzusetzen.

M1C1-101

Reform 1.12:

Reform der Steuerverwaltung

Meilenstein

Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Veröffentlichung der Überprüfung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Einen Bericht anzunehmen, um die staatlichen Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch die unterlassene Rechnungsstellung zu untermauern, insbesondere in den Sektoren, die am stärksten von Steuerhinterziehung betroffen sind, unter anderem durch gezielte Anreize für die Verbraucher.

M1C1-102

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Verfahren ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen

Veröffentlichung des Berichts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Der Bericht wird von der Rechnungsführungsabteilung des Finanzministeriums in Zusammenarbeit mit ausgewählten Verwaltungen erstellt, um

-Bewertung ihrer Verfahren bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen.

-Festlegung von Leitlinien für alle öffentlichen Verwaltungen.

M1C1-103

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts und der Rechtsvorschriften sowie Abschluss von Verwaltungsverfahren zur Förderung der Steuerehrlichkeit und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen

Bestimmungen in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften, aus denen das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Bestimmungen umfassen:

I) die vollständige Operationalisierung der Datenbank und der speziellen IT-Infrastruktur für die Freigabe der vorbelegten Mehrwertsteuererklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 127/2015.

II) die für die „Compliance-Briefe“ (Bereitstellung frühzeitiger Mitteilungen an Steuerpflichtige, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden) verwendete Datenbank wird verbessert, um die Zahl falsch positiver Meldungen zu verringern und die Zahl der an Steuerpflichtige versandten Mitteilungen zu erhöhen.

III) Inkrafttreten reformierter Rechtsvorschriften zur Gewährleistung wirksamer Verwaltungssanktionen im Falle der Weigerung privater Anbieter, elektronische Zahlungen zu akzeptieren (Artikel 23 des Gesetzesdekrets Nr. 124/2019, der nach der Umwandlung in ein Gesetz aufgehoben wurde, stellt einen Verweis dar).

IV) Abschluss des in Artikel 1 Absätze 681-686 des Gesetzes Nr. 160/2019 vorgesehenen Prozesses der Pseudonymisierung von Daten und Einrichtung einer digitalen Infrastruktur für die Analyse von Big Data, die durch die Interoperabilität vollständig pseudonymisierter Datenbanken generiert werden, um die Wirksamkeit der dem Auswahlverfahren zugrunde liegenden Risikoanalyse zu erhöhen.

V) Inkrafttreten von Primär- und Sekundärrechtsvorschriften zur Umsetzung zusätzlicher wirksamer Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch die unterlassene Rechnungsstellung.

M1C1-104

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Annahme von Einsparzielen für Ausgabenüberprüfungen für die Jahre 2023-2025

Quantitatives Einsparziel für die im Dokument über Wirtschaft und Finanzen definierten aggregierten zentralen staatlichen Verwaltungen – in Euro

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Auf der Grundlage der Gesetzesdekrete 90 und 93 von 2016 und des Gesetzes 163/2016 wurden im Wirtschaftsfinanzdokument Ziele für die jährlichen Ausgabenüberprüfungen für die aggregierten zentralen staatlichen Verwaltungen für die Jahre 2023, 2024, 2025 festgelegt. Die Einsparziele müssen ein angemessenes Ambitionsniveau widerspiegeln.

M1C1-105

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“

ENTFÄLLT.

Anzahl

2 150 908

2 581 090

4. QUARTAL

2022

Die Zahl der „Einhaltungsschreiben“, mit denen Steuerpflichtige frühzeitig informiert werden, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wird gegenüber 2019 um mindestens 20 % erhöht.

M1C1-106

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Zahl falsch positiver „Konformitätsschreiben“

ENTFÄLLT.

Anzahl

126 500

132 825

4. QUARTAL

2022

Die Zahl der falsch-positiven „Übereinstimmungsschreiben“ (die eine frühzeitige Mitteilung an die Steuerpflichtigen ermöglichen, bei denen Anomalien aufgedeckt werden, bei denen nachträglich keine Betrugsfälle aufgedeckt werden) wird gegenüber 2019 um mindestens 5 % verringert.

M1C1-107

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Erhöhung der Steuereinnahmen durch „Compliance-Briefe“

ENTFÄLLT.

Euro

2 130 000 000

2 449 500 000

4. QUARTAL

2022

Die durch „Konformitätsschreiben“ erzielten Steuereinnahmen werden gegenüber 2019 um 15 % steigen.

M1C1-108

Reform 1.15: Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen

Meilenstein

Billigung des konzeptionellen Rahmens, der Standards für die periodengerechte Rechnungsführung und des multidimensionalen Kontenplans

Beschluss der Abteilung Rechnungsführung des Finanzministeriums zur Genehmigung der Struktur für die Führung der periodischen Rechnungslegung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Fertigstellung eines konzeptionellen Rahmens als Referenz für das periodengerechte Rechnungsführungssystem gemäß den von Eurostat festgelegten qualitativen Merkmalen (EPSAS-Arbeitsgruppe);  

Festlegung von Standards für die periodengerechte Rechnungsführung auf der Grundlage von IPSAS;

Erstellung eines mehrdimensionalen und mehrstufigen Kontenplans.

M1C1-109

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Übermittlung der ersten vorab erstellten MwSt-Erklärungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 300 000

Q2

2023

Mindestens 2300000 Steuerpflichtige erhalten vorab eine Mehrwertsteuererklärung für das Steuerjahr 2022.

M1C1-110

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

Aufnahme der Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in das Haushaltsgesetz 2024

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wird dem Parlament ein Haushalt für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung gestellt, der aus der Klassifizierung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter besteht. Die Klassifizierung muss mit den Kriterien in Einklang stehen, die der Festlegung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und den Zielen der Agenda 2030 zugrunde liegen.

M1C1-111

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das für 2022 festgelegte Einsparziel für 2023

Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2023, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermitteln ist, muss

den Abschluss der Ausgabenüberprüfung für 2023 in Bezug auf die Bestimmung für den Ausgabenüberprüfungsrahmen zu bescheinigen.

—zertifizieren, dass das im Jahr 2022 festgelegte Ziel erreicht wurde.

M1C1-112

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verbesserung der operativen Kapazitäten der Steuerverwaltung im Einklang mit den Einstellungszielen des „Leistungsplans 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen

ENTFÄLLT.

Zahl der Einstellungen

0

4 113

Q2

2024

4113 neue Personaleinheiten werden von der Agentur für Einnahmen im Einklang mit den Einstellungszielen des „Leistungsplans 2021-2023“ eingestellt.

M1C1-113

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“

ENTFÄLLT.

Anzahl

2 150 908

3 011 271

4. QUARTAL

2023

Die Zahl der „Einhaltungsschreiben“, mit denen Steuerpflichtige frühzeitig informiert werden, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wird gegenüber 2019 um mindestens 40 % erhöht.

M1C1-114

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Erhöhung der Steuereinnahmen durch „Compliance-Briefe“

ENTFÄLLT.

Euro

2 130 000 000

2 769 000 000

4. QUARTAL

2023

Die durch „Konformitätsschreiben“ erzielten Steuereinnahmen werden gegenüber 2019 um 30 % steigen.

M1C1-115

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022 und 2023 festgelegte Einsparziel für 2024

Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2024, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermitteln ist, muss

— den Abschluss der Ausgabenüberprüfung für 2024 in Bezug auf die Bestimmung für den Ausgabenüberprüfungsrahmen zu bescheinigen.

— bescheinigen, dass das in den Jahren 2022 und 2023 festgelegte Ziel erreicht wurde.

M1C1-116

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Gegenstand zur Umgehung“

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

—10

4. QUARTAL

2025

In dem aktualisierten Bericht der Regierung über die Schattenwirtschaft, der 2025 gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 veröffentlicht wurde, wird im Zeitraum 2022-2023 eine durchschnittliche Senkung aller Steuern ohne Immobiliensteuern („Imposta Municipale Unica“) und Verbrauchsteuern im Vergleich zu 2019 um durchschnittlich 10% bescheinigt.

M1C1-117

Reform 1.15:

Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen

Ziel

Schulung von Vertretern öffentlicher Einrichtungen zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

90

Q1

2026

Auf der Grundlage von Daten der zentralen digitalen Plattform für Schulungen zum neuen Rechnungsführungssystem wird die erste Runde von Schulungen zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem von Vertretern öffentlicher Stellen abgeschlossen, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors (ohne staatseigene Unternehmen) abdecken.

M1C1-118

Reform 1.15:

Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen

Meilenstein

Veröffentlichung von Abschlüssen und Inkrafttreten des Rechtsakts zur Reform der periodengerechten Rechnungsführung für öffentliche Stellen, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors, abzüglich staatseigener Unternehmen, abdecken.

Bestimmung im Gesetzgebungsakt, aus der das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts hervorgeht.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Als Pilotphase für den Rechtsakt über die öffentliche Rechnungslegung werden Jahresabschlüsse der öffentlichen Verwaltung für öffentliche Stellen erstellt, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors, abzüglich staatseigener Unternehmen, abdecken.

Darüber hinaus tritt ein Rechtsakt in Kraft, in dem ein Fahrplan für die schrittweise Einführung des neuen Systems der periodengerechten Rechnungsführung festgelegt wird. Der Fahrplan sieht vor, dass bis 2030 (Haushaltsjahr) das neue periodengerechte Rechnungsführungssystem für öffentliche Stellen eingeführt wird, das mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abzüglich staatseigener Unternehmen abdeckt.
Der Rechtsakt schreibt auch die Organisation von Schulungsprogrammen für den Übergang zum neuen System der periodengerechten Rechnungsführung vor.

Darüber hinaus werden Leitlinien für die Anwendung der einzelnen Rechnungslegungsstandards auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen veröffentlicht.

M1C1-119

Reform 1.14:

Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Meilenstein

Festlegung der Parameter für den regionalen Fiskalföderalismus

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung der Parameter für den fiskalischen Föderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten von Rechtsakten, in denen die wesentlichen Dienstleistungsniveaus („livelli essenziali delle prestazioni“) für den fiskalischen Föderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status in mindestens zwei Politikbereichen festgelegt werden.

M1C1-120

Reform 1.14:

Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung des Fiskalföderalismus für Provinzen und Großstädte.

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung des Fiskalföderalismus für Provinzen und Großstädte.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten von Rechtsakten für den Fiskalföderalismus für Provinzen und Großstädte.

M1C1-121 bis 

Reform 1.12:

Reform der Steuerverwaltung 

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Verbesserung der Steuererhebung

Bestimmungen des Rechtsakts, aus denen das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten eines Rechtsakts, der Folgendes vorsieht:

1. Daten aus der elektronischen Rechnungsstellung werden der für die Erhebung der nicht gezahlten Steuerschuld zuständigen Agentur („Agenzia Entrate Riscossione“) zur Verfügung gestellt;

2. Steuerausgleiche sind nur zulässig, wenn die nicht gezahlten Steuerschulden 50 000 EUR nicht übersteigen.

3. Die Agentur für Einnahmen ist berechtigt, Mitteilungen an Steuerpflichtige zu senden, wenn elektronische Rechnungen ausgestellt wurden, für denselben Zeitraum jedoch keine MwSt-Erklärung vorgelegt wurde.

M1C1-122

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 festgelegte Einsparziel für 2025.

Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2025

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermitteln ist, muss

— den Abschluss der Ausgabenüberprüfung für 2025 in Bezug auf die Bestimmung für den Ausgabenüberprüfungsrahmen zu bescheinigen.

— bescheinigen, dass das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 festgelegte Ziel erreicht wurde.

M1C1-144

Investition 1.4.2 – Einbeziehung der Bürger – Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserte Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste/Eingriffe

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

55

4. QUARTAL

2025

Agenzia per l’Italia Digitale (AgID) unterstützt 55 lokale öffentliche Verwaltungen durch Vereinbarungen, die folgende Maßnahmen umfassen, die von den 55 lokalen öffentlichen Verwaltungen durchzuführen sind:

— Verringerung der Zahl der bei der Bewertung der einzelnen Verwaltungen festgestellten Fehler um 50 % bei mindestens zwei digitalen Diensten.

— Bereitstellung einer Reihe unterstützender Technologien, die mindestens 50 % der Bedürfnisse der Palästinensischen Behörde mit Behinderungen abdecken, die in der von jeder Verwaltung vorgelegten Bewertung ermittelt wurden.

M1C1-147

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

Ziel

Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

4 083

12 464

Q2

2026

Die Migration von 12464 lokalen öffentlichen Verwaltungen zu zertifizierten Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Erprobung aller in jedem Migrationsplan enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungen erfolgreich ist.

M1C1-148

Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T2

ENTFÄLLT.

Prozentuale

40

80

Q2

2026

Verwaltungen (Gemeinden, Primar- und Sekundarbildungseinrichtungen der 1. und2. Klasse) müssen sich an ein gemeinsames Modell und ein gemeinsames Designsystem für Websites und digitale Dienste halten, das die Interaktion der Nutzer vereinfacht und die Wartung erleichtert.

Gemeinden, die zum Ziel beitragen, gewährleisten die Einhaltung des gemeinsamen Modells und des gemeinsamen Gestaltungssystems für durchschnittlich mindestens 3,5 Dienste.

M1C1-149

Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App

Ziel

Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

11 450

14 100

Q2

2026

Auf der PagoPA-Plattform müssen mindestens 14100 öffentliche Verwaltungen vertreten sein, die eine Reihe von Diensten anbieten: durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 für Regionen, 15 für Gesundheitsbehörden und 8 für Schulen und Universitäten.

M1C1-150

Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App

Ziel

Ausweitung der Einführung der „IO“-App T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

7 000

14 100

Q2

2026

In der „IO“-App müssen mindestens 14100 öffentliche Verwaltungen anwesend sein, die eine Reihe von Diensten anbieten: durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 für Regionen, 15 für Gesundheitsbehörden und 8 für Schulen und Universitäten.

M1C1-152

Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

Ziel

Innenministerium – neu entwickelte und digitalisierte Prozesse T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

7

45

Q2

2026

Interne Prozesse werden neu konzipiert und digitalisiert.

M1C1-153

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Digitalisierte Gerichtsakten T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

3 500 000

7 750 000

4. QUARTAL

2025

Digitalisierung von 7750000 Gerichtsakten in den letzten 20 Jahren (1.1.2006 – 30.6.2026) im Zusammenhang mit abgeschlossenen oder laufenden Gerichtsverfahren.

M1C1-154

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Justizdatensysteme für Wissen über den Seen T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

6

Q2

2026

Einführung von sechs neuen Wissenssystemen für den Datensee.

1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen

2)Integriertes Grenzschutzsystem

3)Verwaltungs- und Analysesystem für Zivilprozesse

4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren

5)Fortgeschrittenes Statistiksystem für Zivil- und Strafverfahren

6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Beziehung zwischen Opfern und Straftätern.

A.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

Ziel dieser Investition ist es, die Datensätze und Anwendungen eines wesentlichen Teils der lokalen öffentlichen Verwaltung zu einer sicheren Cloud-Infrastruktur zu migrieren, damit jede Verwaltung innerhalb einer Reihe zertifizierter öffentlicher Cloud-Umgebungen frei wählen kann.

Die Maßnahme sieht auch ein Unterstützungspaket für Behörden vor, das Folgendes umfasst: I) die erste Bewertung, ii) die für die Einleitung der Bemühungen erforderliche verfahrenstechnische/administrative Unterstützung, iii) die Verhandlungen über die erforderliche externe Unterstützung und iv) das allgemeine Projektmanagement während der Durchführung. Ein vom Ministerium für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD) beaufsichtigtes Team soll eine breite Liste qualifizierter Anbieter ermitteln und zertifizieren und eine Reihe von Standard-Unterstützungspaketen aushandeln, die auf die Größe der Verwaltung und der an der Migration beteiligten Dienste zugeschnitten sind.

Investition 1.4 – Digitale Dienste und Erfahrungen der Bürger

Ziel dieser Investition ist es, ein integriertes und bürgerorientiertes Ökosystem digitaler öffentlicher Dienste zu entwickeln, ihre breite Anwendung in den zentralen und lokalen Verwaltungen sicherzustellen und die allgemeine Nutzererfahrung zu verbessern.

Die Maßnahme:

VII)definiert wiederverwendbare Modelle für die Erbringung von Dienstleistungen, die die uneingeschränkte Barrierefreiheit gewährleisten (Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste);

VIII)Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste (Investition 1.4.2 – Inklusion der Bürger: Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste);

IX)die Einführung der digitalen Anwendung für Zahlungen zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen (PagoPa) und die Einführung der „IO“-App (Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO-App“);

X)fördert die Einführung nationaler Plattformen für die digitale Identität (Sistema Pubblico di Identità Digitale, SPID und Carta d’Identità Elettronica, CIE) und des nationalen Registers (Anagrafe nazionale della popolazione residente, ANPR) (Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR));

XI)richtet eine einheitliche Plattform für Mitteilungen ein (Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen);

XII)beinhaltet die Annahme von Mobility as a Service (MaaS) (Investition 1.4.6 – Mobilität als Dienstleistung für Italien, wobei diese letzte Maßnahme auf der Grundlage einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung finanziert wird).

Investition 1.6 – Digitaler Wandel großer zentraler Verwaltungen

Ziel dieser Investition ist es, die Effizienz und die Verfahren der wichtigsten zentralen Verwaltungen zu erhöhen und zu vereinfachen, darunter (i) das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INPS) und das Nationale Institut für Unfallversicherung (INAIL), (ii) das Justizsystem, (iii) das Verteidigungsministerium, (iv) das Innenministerium und (v) die Finanzpolizei. Die Investition besteht in der Umgestaltung und Digitalisierung einer Reihe vorrangiger Prozesse, Tätigkeiten und Dienstleistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich.



A.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Darlehensabschnitts

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/Ziel

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C1-14

Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

Ziel

Staatsrat – Gerichtliche Dokumente zur Auswertung im Datenlager T1 verfügbar

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

800 000

4. QUARTAL

2023

Zahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (z. B. Strafen, Stellungnahmen und Erlasse), für die Metadaten vollständig im Datenlager verfügbar sind.

M1C1-16

Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

Ziel

Staatsrat – Gerichtliche Dokumente zur Auswertung im Datenlager T2 verfügbar

ENTFÄLLT.

Anzahl

800 000

2 500 000

4. QUARTAL

2023

Zahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (z. B. Urteile, Stellungnahmen und Erlasse), für die Metadaten im Datenlager vollständig verfügbar sind.

M1C1-123

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Dienstleistungen/Inhalt T1 „ein Klick durch Technikgestaltung“

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

35

4. QUARTAL

2022

35 zusätzliche Dienste auf der institutionellen Website der INP ( www.inps.it )

Die Dienste müssen auf der institutionellen Website durch eine geeignete Profilierungslogik zugänglich sein (das System wird Dienste von potenziellem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, der wahrgenommenen Vorteile und der Benutzergeschichte vorschlagen).

Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf die folgenden institutionellen Bereiche des INPS:

•Rentenleistungen

•Sozialschock-Absorber

•Leistungen bei Arbeitslosigkeit

•Behinderungsleistungen

•Entlassungen

•Einziehung von Unternehmensbeiträgen

•Dienstleistungen von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

•Betrugsbekämpfungs-, Korruptions- und Transparenzdienste

In den aufgeführten institutionellen Bereichen werden die Dienste, die eingeführt werden sollen, die digitale Einreichung von Anträgen auf Dienstleistungen, die Überprüfung der Voraussetzungen für den Nutzen, die Überwachung des Status der Nutzer in Bezug auf die Praxis, den proaktiven Vorschlag von Diensten auf der Grundlage der Bedürfnisse der Nutzer und die automatische Verlängerung der Vorteile ohne neue Anwendungen betreffen.

Schließlich werden Monitoring-Dashboards eingerichtet, die sowohl die Überwachung der erbrachten Vorteile durch das INPS als auch die datengestützte Unterstützung der politischen Entscheidungsträger ermöglichen.

M1C1-124

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Kenntnissen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 250

4. QUARTAL

2022

Mindestens 4250 INPS-Mitarbeiter wurden in Bezug auf ihre Informationen und mit zertifizierten verbesserten Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen Rahmens für elektronische Kompetenzen bewertet: I) Plan; II) Build; III) Run (iv) Enable; V) Verwaltung.

Die Bereiche für die Verbesserung der Kompetenzen werden nach der Zielgruppe der Lernenden festgelegt.

M1C1-125

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Ausschreibungen für Cloud-Möglichkeiten für Ausschreibungen der lokalen öffentlichen Verwaltung

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Cloud-Möglichkeiten für Ausschreibungen der lokalen öffentlichen Verwaltung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Benachrichtigung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für jede Art von öffentlicher Verwaltung (Gemeinden, Schulen, lokale Gesundheitsagenturen) zur Sammlung und Bewertung von Migrationsplänen. Die Veröffentlichung von drei speziellen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen soll es dem Ministerium für technologische Innovation und digitalen Wandel ermöglichen, die sehr spezifischen Bedürfnisse jeder Art der beteiligten öffentlichen Verwaltung zu bewerten.

Vergebene Ausschreibungen (d. h. Veröffentlichung der Liste der öffentlichen Verwaltungen, die zur Finanzierung zugelassen sind) im Zusammenhang mit drei öffentlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinden, Schulen und lokale Gesundheitsagenturen zur Sammlung und Bewertung von Migrationsplänen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M1C1-126

Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App

Ziel

Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

9 000

11 450

4. QUARTAL

2023

Erhöhung der Zahl der in die Plattform integrierten Dienste für:

— öffentliche Verwaltungen bereits im Basisszenario (9000 Einrichtungen)

— neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (2450 neue Einrichtungen).

In beiden Fällen muss die Gesamtzahl der Dienste der öffentlichen Verwaltungen, die der Plattform beitreten, gegenüber dem Basisszenario für 2021 (31.3.2021) um mindestens 20 % steigen. Die Zahl der zu integrierenden Dienste hängt von der Art der Verwaltung ab (das endgültige Ziel für 2026 besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienste für Regionen, 15 Dienste für Gesundheitsbehörden und 8 Dienste für Schulen und Universitäten zu erreichen).

M1C1-127

Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App

Ziel

Ausweitung der Einführung der „IO“-App T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

2 700

7 000

4. QUARTAL

2023

Erhöhung der Zahl der in „IO ‚App for:

— öffentliche Verwaltungen bereits im Basisszenario (2700 Einrichtungen)

— neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (4300 neue Einrichtungen).

In beiden Fällen muss die Gesamtzahl der Dienste der öffentlichen Verwaltungen, die der Plattform beitreten, gegenüber dem Basisszenario für 2021 (31.3.2021) um mindestens 20 % steigen. Die Zahl der zu integrierenden Dienste hängt von der Art der Verwaltung ab (das endgültige Ziel für 2026 besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienste für Regionen, 15 Dienste für Gesundheitsbehörden und 8 Dienste für Schulen und Universitäten zu erreichen).

M1C1-128

Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

Ziel

Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

800

4. QUARTAL

2023

Mindestens 800 zentrale öffentliche Verwaltungen und Gemeinden in Bezug auf die digitale Meldeplattform (DNP) stellen Bürgern, juristischen Personen, Verbänden und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen digitale rechtsverbindliche Mitteilungen zur Verfügung.

M1C1-129

Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

Ziel

Innenministerium – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

7

4. QUARTAL

2023

Interne Verfahren und Prozesse wurden vollständig neu konzipiert (insgesamt 7 Prozesse bis zum 31. Dezember 2023) und können vollständig online abgeschlossen werden (z. B. Büroautomatisierung, Mobilitätsdienste und E-Learning).

M1C1-130

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Digitalisierte Gerichtsakten T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 500 000

4. QUARTAL

2023

Digitalisierung von 3500000 Gerichtsakten in den letzten 20 Jahren (1.1.2006 – 30.6.2026) im Zusammenhang mit abgeschlossenen oder laufenden Gerichtsverfahren.

M1C1-131

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Meilenstein

Justizdatensysteme für Wissen über den Seen T1

Bericht über den Beginn der Vertragserfüllung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Beginn der Ausführung des Vertrags über die Realisierung von sechs neuen Wissenssystemen für den Datensee:

1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen

2)Integriertes Grenzschutzsystem

3)Verwaltungs- und Analysesystem für Zivilprozesse

4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren

5)Fortgeschrittenes Statistiksystem für Zivil- und Strafverfahren

6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Beziehung zwischen Opfer und Schutz.

Die Ausführung jedes öffentlichen Auftrags beginnt mit einem spezifischen Verwaltungsakt des für das Verfahren Verantwortlichen mit der Bezeichnung „Beginn der Ausführung“.

M1C1-132

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Dienstleistungen/Inhalt T2 „ein Klick durch Technikgestaltung“

ENTFÄLLT.

Anzahl

35

70

4. QUARTAL

2023

35 zusätzliche Dienste auf der institutionellen Website von Inps ( www.inps.it )

Die Dienste müssen auf der institutionellen Website durch eine geeignete Profilierungslogik zugänglich sein (das System muss Dienste von potenziellem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, der wahrgenommenen Vorteile und der Benutzergeschichte vorschlagen).

Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf die folgenden institutionellen Bereiche des INPS:

•Rentenleistungen

•Sozialschock-Absorber

•Leistungen bei Arbeitslosigkeit

•Behinderungsleistungen

•Entlassungen

•Einziehung von Unternehmensbeiträgen

•Dienstleistungen von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

•Betrugsbekämpfungs-, Korruptions- und Transparenzdienste

In den aufgeführten institutionellen Bereichen betreffen die Dienste, die eingeführt werden sollen, die digitale Einreichung von Dienstleistungsanfragen, die Überprüfung der Anforderungen an den Nutzen, die Überwachung des Status der Praxis durch die Nutzer, den proaktiven Vorschlag von Diensten auf der Grundlage der Bedürfnisse der Nutzer und die automatische Verlängerung der Vorteile, ohne dass neue Anwendungen erforderlich sind.

Schließlich werden Monitoring-Dashboards eingerichtet, die sowohl die Überwachung der erbrachten Vorteile durch das INPS als auch die datengestützte Unterstützung der politischen Entscheidungsträger ermöglichen.

M1C1-133

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Kenntnissen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

4 250

8 500

4. QUARTAL

2023

Weitere 4250 INPS-Mitarbeiter wurden mit zertifizierten verbesserten Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen Rahmens für elektronische Kompetenzen bewertet: I) Plan; II) Build; III) Run (iv) Enable; V) Verwaltung.

Die Bereiche für die Verbesserung der Kompetenzen werden entsprechend der Zielgruppe der Lernenden festgelegt.

M1C1-134

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INAIL – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

29

53

4. QUARTAL

2023

Ziel ist es, 53 (52 %) neu konzipierte institutionelle Prozesse und Dienstleistungen zu erreichen, um sie vollständig zu digitalisieren.

Die beteiligten INAIL-Bereiche sind: Versicherungs-, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen.

Insbesondere wird das erwartete Ziel für jedes Gebiet oben dargelegt:

·Versicherung: 8 (25 %);

·Sozial- und Gesundheitsdienste: 18 (50 %);

·Prävention und Sicherheit: 9 (80 %);

·Zertifizierungen und Überprüfungen: 18 (80 %).

M1C1-135

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Verfahren T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

4

15

4. QUARTAL

2023

Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 15 Verfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung des Verteidigungspersonals (wie Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten), ausgehend von einem Ausgangswert von vier bereits digitalisierten Verfahren.

M1C1-136

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Zertifikate T1

ENTFÄLLT.

Anzahl der digitalisierten Zertifikate

190 000

450 000

4. QUARTAL

2023

Zahl der vom Verteidigungsministerium ausgestellten digitalisierten Identitätsbescheinigungen (450000), die auf der Infrastruktur betrieben werden, ergänzt durch einen Standort für die Wiederherstellung nach einem Notfall, beginnend mit einem Basisszenario von 190000 bereits digitalisierten Zertifikaten.

M1C1-137

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Meilenstein

Verteidigungsministerium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale

Institutionelle Webportale und Intranet-Webportale voll funktionsfähig

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Entwicklung und Umsetzung von i) institutionellen Webportalen und ii) Intranet-Portalen für besondere Erfordernisse der internen Kommunikation.

M1C1-138

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Migration von nicht missionskritischen Anwendungen in die Lösung für den vollständigen Informationsschutz durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

4. QUARTAL

2023

Anfängliche Migration und operative Verfügbarkeit kritischer Anwendungen, die nicht für den Betrieb bestimmt sind, zu neuen quelloffenen Infrastrukturen. Dazu gehören die Implementierung der Hardware-Umgebung, die Installation quelloffener Middleware-Komponenten und die Neugestaltung von Anwendungen.

M1C1-139

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

Ziel

Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 083

Q3

2024

Die Umstellung von 4083 lokalen öffentlichen Verwaltungen auf zertifizierte Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Erprobung aller in jedem Migrationsplan enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungen erfolgreich ist.

M1C1-140

Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

40

4. QUARTAL

2024

Verwaltungen (Gemeinden, Primar- und Sekundarbereich von Bildungseinrichtungen der 1. und 2. Stufe und spezielle Einrichtungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Kulturerbes) halten sich an ein gemeinsames Modell und ein gemeinsames Designsystem, das die Interaktion der Nutzer vereinfacht und die Wartung für die kommenden Jahre erleichtert.

Die Einhaltung der gemeinsamen Gestaltung/des gemeinsamen Modells der Komponenten von Websites/Diensten besteht aus:

(1) Bewertung der eingereichten Projekte;

(2) Bewertung des Projektabschlusses zu den wichtigsten Nutzbarkeitsparametern (digitale Nutzbarkeitswerte) über eine spezielle Plattform, die bereits verfügbar ist.

M1C1-141

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsministeriums T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

15

20

4. QUARTAL

2024

Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 20 Verfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung des Verteidigungspersonals (wie Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten), ausgehend von einem Ausgangswert von 15 bereits digitalisierten Verfahren mit Ziel 1.

M1C1-142

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Digitalisierung der Zertifikate des Verteidigungsministeriums T2

ENTFÄLLT.

Anzahl der digitalisierten Zertifikate

450 000

750 000

4. QUARTAL

2024

Zahl der vom Verteidigungsministerium ausgestellten digitalisierten Identitätsbescheinigungen (750000), die an der Infrastruktur betrieben werden, ergänzt durch einen Standort für die Wiederherstellung nach einem Notfall, beginnend mit einem Ausgangswert von 450000 bereits digitalisierten Zertifikaten mit Ziel 1.

M1C1-143

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Migration von für die Mission kritischen und nicht missionskritischen Anwendungen zur Lösung des vollständigen Informationsschutzes durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

10

15

4. QUARTAL

2024

Endgültige Migration von vier missionskritischen und elf nicht missionskritischen Anwendungen zu neuen quelloffenen Infrastrukturen, einschließlich Einführung der Hardware-Umgebung, Installation von Open-Source-Komponenten von Middleware, Neugestaltung von Anwendungen, ausgehend von einem Ausgangswert von zehn bereits mit Ziel 1 migrierten.

M1C1-145

Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

Ziel

Nationale Plattform für die digitale Identität (CIE) und nationales Register (ANPR)

ENTFÄLLT.

Anzahl

9 700 000

42 300 000

4. QUARTAL

2025

42300000 Personen mit gültigen digitalen Identitäten sind auf der nationalen Plattform für digitale Identität (CIE) registriert.

M1C1-146

Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

Ziel

Nationale Plattformen für die digitale Identität (SPID)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10 217

Q2

2025

10217 Einrichtungen haben die elektronische Identifizierung (eID) über das System für die öffentliche digitale Identität (SPID) nach dem 3. Dezember 2021 angenommen.

M1C1-151

Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

Ziel

Annahme der digitalen Meldeplattform T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

800

6 400

Q2

2026

Mindestens 6400 öffentliche Verwaltungen nutzen die digitale Meldeplattform (DNP), um rechtsverbindliche digitale Mitteilungen an Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und andere Einrichtungen zu senden.

M1C1-155

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INAIL – Neu entwickelte und digitalisierte Prozesse/Dienste T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

53

82

Q2

2026

82 Prozesse oder Dienstleistungen werden neu konzipiert und digitalisiert. Die beteiligten INAIL-Bereiche sind: Versicherungs-, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen.

B.MISSION 1 – KOMPONENTE 2:

Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems

Schwerpunkt 1 der Komponente 2 von Mission 1 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans betrifft Investitionen und Reformen, die hauptsächlich darauf abzielen, i) den digitalen Wandel und die Innovation des Produktionssystems durch Anreize für Investitionen in Technologien, Forschung, Entwicklung und Innovation zu unterstützen, II) Ausbau ultraschneller Breitband- und 5G-Netze zur Verringerung der digitalen Kluft sowie Satellitenkonstellationen und -dienste; III) Förderung der Entwicklung strategischer Wertschöpfungsketten und Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Schwerpunkt auf KMU.

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, Lücken zu schließen, die sich aus dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 in Bezug auf den digitalen Wandel von Unternehmen und die Mängel bei der Konnektivität ergeben, um die soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit des Landes zu stärken.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 zur „Stärkung des Fernunterrichts und der Kompetenzen im Fernunterricht, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020), zur „Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) umzusetzen und „die Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastrukturen, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), „Förderung der Weiterqualifizierung, auch durch Stärkung der digitalen Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur, auch unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und in gewissem Umfang „Unterstützung des Zugangs von innovativen und kleineren Unternehmen zu Finanzierung durch Nichtbanken“ (länderspezifische Empfehlung 5, 2019).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Wettbewerbs

Das Hauptziel von Schwerpunkt 2 der Komponente 2 von Mission 1 besteht darin, die Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zu verbessern, um eine effizientere Ressourcenallokation und Produktivitätssteigerungen zu fördern. Das wichtigste Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist das jährliche Wettbewerbsgesetz, das jedes Jahr verabschiedet werden soll.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die 2019 an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur „Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen [...], auch durch ein neues jährliches Wettbewerbsrecht“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) umzusetzen.

B.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel der Maßnahme ist es, den digitalen Wandel von Unternehmen zu unterstützen, indem Anreize für private Investitionen in Vermögenswerte und Tätigkeiten zur Förderung der Digitalisierung geschaffen werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Steuergutschriftregelung.

Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums

Hauptziel der Reform ist es, das System des gewerblichen Eigentums an moderne Herausforderungen anzupassen und sicherzustellen, dass das Innovationspotenzial zur Erholung und Resilienz des Landes beiträgt. Konkret sollen damit folgende Ziele verfolgt werden: Verbesserung des Systems zum Schutz des gewerblichen Eigentums; Förderung der Nutzung und Verbreitung gewerblicher Schutzrechte, insbesondere durch KMU; Erleichterung des Zugangs zu immateriellen Vermögenswerten und ihrer gemeinsamen Nutzung bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Kapitalrendite; Gewährleistung einer strengeren Achtung des gewerblichen Eigentums; Stärkung der Rolle Italiens in europäischen und internationalen Foren für gewerbliches Eigentum.

Die Maßnahme betrifft die Reform des italienischen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz, die mindestens folgende Bereiche abdeckt: I) Überprüfung des Rechtsrahmens zur Stärkung des Schutzes gewerblicher Schutzrechte und Vereinfachung der Verfahren, ii) Stärkung der Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, iii) Verbesserung der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen, iv) Erleichterung des Wissenstransfers und v) Stärkung der Förderung innovativer Dienstleistungen.

Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums

Ziel der Investition ist es, das System des gewerblichen Eigentums zu unterstützen und dessen Reform, wie im Rahmen der Reform 1 dieser Komponente vorgesehen, zu begleiten. Die Maßnahme umfasst die finanzielle Unterstützung von Projekten von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum, wie z. B. patentbezogene Maßnahmen (Brevetti+), Programme zum Konzeptnachweis (POC) und die Stärkung von Technologietransferbüros (TTO).

Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Wettbewerbs

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze für 2022, 2023, 2024 und 2025

Das Wettbewerbsgesetz wird jährlich verabschiedet, um die wettbewerblichen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für lokale öffentliche Dienstleistungen (einschließlich Wasser-, Abfall- und ÖPNV) zu verschärfen, die ungerechtfertigte Verlängerung von Konzessionen an etablierte Betreiber in vielen Sektoren, einschließlich Häfen, Autobahnen, Wasserkraft und Regionalverkehr, zu vermeiden, eine ordnungsgemäße Regulierung öffentlicher Dienstleistungsaufträge vorzusehen, die die Vorschriften über die Zusammenrechnung überarbeiten und den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Dauer und den angemessenen Ausgleich von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen anwenden. Die Wettbewerbsgesetze unterstützen den Wettbewerb und die Verbesserung der Effizienz des Managements und der Qualität der Dienste im Regionalverkehr und erhöhen die Anreize für die Regionen, ihre öffentlichen Dienstleistungsaufträge für regionale Schienenverkehrsdienste auszuschreiben.

Die jährlichen Wettbewerbsgesetze umfassen wettbewerbsfördernde sektorspezifische Maßnahmen in mehreren Bereichen, darunter Energie (Strom, Gas und Wasser), Abfallwirtschaft, Verkehr (Häfen, Schiene und Autobahnen) und Gesundheit, die die Investitionen und Reformen im Rahmen der Missionen 2, 3 und 6 ergänzen. Flankierende Maßnahmen zur Sicherstellung der Einführung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten treten spätestens am 31. Dezember2022 in Kraft. Mit dem jährlichen Wettbewerbsgesetz 2022 wird insbesondere der Ausbauplan für das Stromnetz angenommen und die Einführung intelligenter Stromzähler der zweiten Generation gefördert, die bis zum 31. Dezember 2025 in ganz Italien 33 Millionen Einheiten erreichen sollen. Wettbewerbsfördernde Maßnahmen werden auch für elektrische Ladestationen eingeführt.

Darüber hinaus tragen die Gesetze zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bei, indem sie zumindest die Angleichung der Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht, ii) die Konsolidierung, Digitalisierung und Professionalisierung der Marktüberwachungsbehörden, iii) eine Reform zur Vereinfachung und Erleichterung der Gründung von Start-up-Unternehmen und Risikokapitalaktivisten sowie die Förderung einer nationalen Strategie für den Technologietransfer, iv) die Verkürzung der Akkreditierungsfrist für die Bereitstellung von Informationen über Arbeitnehmer von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verringern.

Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Ziel der Reform ist es, das System nationaler Anreize für Unternehmen zu überprüfen, zu vereinfachen und zu straffen. Die Reform umfasst den Erlass von Rechtsakten sowie die Umstrukturierung und Straffung a) der RNA (Nationales Beihilferegister) und b) der Plattform „ Incentivi.gov.it“.

B.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C2-1

Investition 1: Übergang 4.0

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Bereitstellung von Steuergutschriften für den Übergang 4.0 für potenzielle Begünstigte und Einsetzung des Wissenschaftlichen Ausschusses

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, die die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten, aus der hervorgeht, dass sie in Kraft treten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Mit den Rechtsakten werden Steuergutschriften für den Übergang 4.0 potenziellen Begünstigten zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Steuergutschriften für i) 4,0 (d. h. technologisch fortgeschrittene) Sachanlagen, ii) 4.0 immaterielle Investitionsgüter, iii) immaterielle Standardinvestitionsgüter, iv) Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten und v) Ausbildungsmaßnahmen.

Die Steuergutschriften werden durch einen Beschluss der Agentur für Einnahmen festgelegt, damit die Begünstigten die Steuergutschriften mit dem Zahlungsmodell F24 verwenden können. Durch Erlass eines Ministerialdekrets wird ein wissenschaftlicher Ausschuss eingesetzt, dem Sachverständige des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und der italienischen Zentralbank angehören, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Steuergutschriften für den Übergang 4.0 zu bewerten.

M1C2-2

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel

Übergang 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021-2022 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

69 900

Q2

2024

Mindestens 69900 Steuergutschriften für den Übergang 4.0 wurden Unternehmen im Zusammenhang mit 4,0 materiellen Investitionsgütern, 4.0 immateriellen Investitionsgütern, standardmäßigen immateriellen Investitionsgütern, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungsmaßnahmen gewährt. Eine Steuergutschrift gilt mit Abgabe einer Steuererklärung als gewährt. Steuererklärungen sind zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 abzugeben. Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des für die Abgabe der Steuererklärungen für alle oben genannten Steuergutschriften maßgeblichen Zeitraums vom 31. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023 verlängert.

M1C2-3

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel

Übergangs 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021-2023 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden

ENTFÄLLT.

Anzahl

69 900

111 700

Q2

2025

Mindestens 111700 Steuergutschriften für den Übergang 4.0 wurden Unternehmen im Zusammenhang mit 4,0 materiellen Investitionsgütern, 4.0 immateriellen Investitionsgütern, standardmäßigen immateriellen Investitionsgütern, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungsmaßnahmen gewährt. Eine Steuergutschrift gilt mit Abgabe einer Steuererklärung als gewährt. Steuererklärungen sind zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 abzugeben. Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des betrachteten Zeitraums für die Abgabe der Steuererklärungen für alle oben genannten Steuergutschriften vom 31. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 verlängert.

Der Ausgangswert bezieht sich auf die Zahl der Steuergutschriften für den Übergang 4.0, die Unternehmen auf der Grundlage von Steuererklärungen gewährt wurden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 für 4,0 materielle Investitionsgüter, 4.0 immaterielle Investitionsgüter und standardmäßige immaterielle Güter vorgelegt wurden, und auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten sowie Ausbildungstätigkeiten vorgelegt wurden. Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, werden auch bis zum 30. November 2023 eingereichte Steuererklärungen in den Ausgangswert für alle oben genannten Steuergutschriften einbezogen.

Unternehmen, die in den unter den ATECO-Codes 05, 06, 07 und 09 genannten Tätigkeitsbereichen tätig sind, werden für das Ziel nicht berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es in Bezug auf Investitionen in materielle Investitionsgüter 4.0 sowie in Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten keine Unternehmen, die in den unter ATECO-Codes 30 genannten Tätigkeitsbereichen tätig sind. 22, 29, 38, 41, 42, 43, 17, 01, 50, 19, 20, 51, 24, 49, 23 und 35 werden für das Ziel berücksichtigt.

M1C2-4

Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums

Meilenstein

Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Reform des italienischen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz und der entsprechenden Durchführungsrechtsakte

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des neuen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten, aus der ihr Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2023

Mit dem neuen Gesetzesdekret wird das italienische Gesetz über den gewerblichen Rechtsschutz (Gesetzesdekret Nr. 30 vom 10. Februar 2005) geändert und mindestens folgende Bereiche abgedeckt: (I) Überprüfung des Rechtsrahmens zur Stärkung des Schutzes gewerblicher Schutzrechte und zur Vereinfachung der Verfahren, (ii) Stärkung der Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, (iii) Verbesserung der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen, (iv) Erleichterung des Wissenstransfers, (v) Stärkung der Förderung innovativer Dienstleistungen.

M1C2-5

Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums

Ziel

Abschließende Tätigkeiten/Projektberichte für mindestens 254 Projekte im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum und Forschung.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

254

4. QUARTAL

2025

Die von den begünstigten Einrichtungen unterzeichneten abschließenden Tätigkeiten/Projektberichte wurden für mindestens 254 Projekte im Bereich Forschung und gewerbliches Eigentum vorgelegt. .

M1C2-6

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2021

Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2021.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Das jährliche Wettbewerbsgesetz enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und (falls erforderlich) abgeleitete Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2022 erlassen werden und in Kraft treten.

Sie betrifft:  
Durchsetzung des Kartellrechts  
— Lokale öffentliche Dienstleistungen  
— Energie  
— Verkehr  
— Abfälle  
— Unternehmensgründung  
— Marktüberwachung

Durchsetzung des Kartellrechts:

I. Beseitigung zusätzlicher Hindernisse für die Fusionskontrolle durch eine weitere Angleichung der italienischen Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht.

Lokale öffentliche Dienstleistungen:

II. Stärkung und breitere Anwendung des Grundsatzes des Wettbewerbs für lokale öffentliche Dienstleistungsaufträge, insbesondere in den Bereichen Abfall und ÖPNV.

III. Begrenzung der Direktvergabe, indem lokale Behörden verpflichtet werden, jede Abweichung von der Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu begründen (gemäß Artikel 192 des Gesetzbuchs über die Vergabe öffentlicher Aufträge).

IV. Angemessene Regulierung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, indem Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 als ein einziger Text über lokale öffentliche Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, umgesetzt wird.

v. Vorschriften und Aggregationsmechanismen schaffen Anreize für die Gewerkschaften der Gemeinden, um die Zahl der Auftraggeber und öffentlichen Auftraggeber zu verringern, indem sie an die optimalen territorialen Aggregationen („ambiti territoriali ottimali“) und die Gebiete und ein angemessenes Niveau der lokalen und regionalen öffentlichen Verkehrsdienste („bacini e livelli adeguati di servizi di trasporto pubblico locale e regionale“) mit mindestens 350000 Einwohnern gekoppelt werden.

Der Rechtsakt über lokale öffentliche Dienste, mit dem Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 umgesetzt wird, muss mindestens

— Festlegung öffentlicher Dienstleistungen auf der Grundlage von Kriterien des EU-Rechts;

— allgemeine Grundsätze für die Erbringung, Regulierung und Verwaltung lokaler öffentlicher Dienstleistungen;

— einen allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Dauer von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen festlegen;

— klare Trennung der Regulierungs- und Kontrollfunktionen und der Verwaltung öffentlicher Dienstleistungsaufträge;

— dafür zu sorgen, dass die lokalen Behörden ihre Erhöhung der Anteile der teilnehmenden Unternehmen für In-House-Verleihungen rechtfertigen;

— einen angemessenen Ausgleich für öffentliche Dienstleistungsaufträge auf der Grundlage einer Kostenrechnung vorzusehen, die von unabhängigen Regulierungsbehörden überwacht wird (z. B. ARERA für Energie oder ART für Verkehr);

— Begrenzung der durchschnittlichen Laufzeit von In-House-Verträgen und Verkürzung und Harmonisierung der Standardlaufzeit der ausgeschriebenen Aufträge zwischen den Bietern, sofern diese Laufzeit das wirtschaftliche und finanzielle Gleichgewicht der Verträge gewährleistet, auch auf der Grundlage der von der Verkehrsbehörde festgelegten Kriterien.

Energie:

VI. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Wasserkraft verbindlich vorzuschreiben und den Rechtsrahmen für Wasserkraftkonzessionen festzulegen.

VII. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für die Gasverteilung verbindlich vorzuschreiben.

VIII. Festlegung transparenter und diskriminierungsfreier Anforderungen für die Zuweisung öffentlicher Räume für elektrisches Laden oder für die Auswahl der Betreiber von Ladepunkten/Stationen.

IX. Abschaffung regulierter Tarife für die Stromversorgung für das Laden von Elektrofahrzeugen.

Der Wettbewerbsrahmen für Wasserkraftkonzessionen muss mindestens

- Fordern, dass wichtige Wasserkraftanlagen durch allgemeine und einheitliche Kriterien auf zentraler Ebene geregelt werden sollten.

 Die Regionen müssen die wirtschaftlichen Kriterien festlegen, die der Laufzeit von Konzessionsverträgen zugrunde liegen.

—Ausstieg der Möglichkeit der Vertragsverlängerung (wie bereits vom italienischen Verfassungsgericht entschieden).

Die Regionen müssen die Kriterien für den Zugang zu den Ausschreibungskriterien harmonisieren (um ein berechenbares Unternehmensumfeld zu schaffen).

Verkehr:

X. Festlegung klarer, diskriminierungsfreier und transparenter Kriterien für die Vergabe von Hafenkonzessionen.

XI. Beseitigung von Hindernissen für Hafenkonzessionäre bei der Zusammenlegung von Hafenkonzessionen in mehreren großen und mittelgroßen Häfen.

XII. Hindernisse beseitigen, die die Konzessionäre daran hindern, einige der Hafendienste selbst zu erbringen und ihre eigene Ausrüstung zu nutzen, unbeschadet der Sicherheit der Arbeitnehmer, sofern die einschlägigen Bedingungen, die zum Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer erforderlich sind, im Hinblick auf das Ziel der Gewährleistung der Sicherheit in den Hafengebieten erforderlich und verhältnismäßig sind.

XIII. Vereinfachung der Überarbeitung der Verfahren für die Überarbeitung der Genehmigungspläne der Häfen.

XIV. Umsetzung von Artikel 27 Komma 2 d des Gesetzesdekrets Nr. 50/2017, der Anreize für Regionen bietet, ihre regionalen Eisenbahnverträge auszuschreiben.

Abfälle:

XV. Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen.

Unternehmensgründung:

XVI. Verkürzung der Akkreditierungszeit für die Bereitstellung von Informationen über Arbeitnehmer von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verkürzen.

Marktüberwachung:

XVII. Konsolidierung der nationalen Marktüberwachungsbehörden in höchstens zehn Agenturen in den wichtigsten Regionen Italiens, wobei jede von ihnen alle Produktgruppen abdeckt und dem gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 eingerichteten zentralen Verbindungsbeamten („Warenpaket“) Bericht erstattet.

XVIII. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden zu verpflichten, digitalisierte Produktinspektionen und -daten durchzuführen, künstliche Intelligenz anzuwenden, um gefährliche und illegale Produkte aufzuspüren und Trends und Risiken im Binnenmarkt zu ermitteln.

XIX. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden dazu verpflichten, Schulungen und die Nutzung des Informations- und Kommunikationssystems für die europaweite Marktüberwachung vorzusehen.

XX. Einrichtung neuer akkreditierter Laboratorien für Produkttests für alle Produktgruppen. Diese Laboratorien führen Tests des elektronischen Handels, physische Laboruntersuchungen und gemeinsame Maßnahmen durch (Zoll-/Marktüberwachungsbehörden; zwei oder mehr nationale Marktüberwachungsbehörden, nationale und EU-Marktbehörden).

M1C2-7

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich)

Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich), um

I. Die regulierten Preise für Kleinstunternehmen und Haushalte werden ab dem 1. Januar 2023 schrittweise abgeschafft.

II. Flankierende Maßnahmen ergreifen, um die Einführung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten zu fördern.

Die flankierenden Maßnahmen, mit denen die Einführung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten sichergestellt werden soll, müssen mindestens Folgendes vorsehen:

— Die Kundenbasis zu versteigern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für neue Marktteilnehmer zu schaffen.

— Festsetzung einer Obergrenze als maximaler Marktanteil, der jedem Lieferanten zur Verfügung steht;

— Italienischen Verbrauchern die Möglichkeit geben, von ihrem Energieversorger die Offenlegung ihrer Abrechnungsdaten gegenüber Drittanbietern zu verlangen;

— Die Transparenz der Stromrechnung zu erhöhen, indem den Verbrauchern Zugang zu den Teilkomponenten des „Spesi per oneri di sistema“ gewährt wird;

— Die Verpflichtung der Versorger, Gebühren zu erheben, die nichts mit dem Energiesektor zu tun haben, aufzuheben.

M1C2-8

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben

Inkrafttreten aller abgeleiteten Rechtsvorschriften, einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben.

M1C2-9

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022

Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2022 
Das jährliche Wettbewerbsrecht umfasst mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und (falls erforderlich) abgeleitete Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2023 erlassen werden und in Kraft treten.

Er muss:

I) Einführung eines klaren Verfahrens für die Annahme des Elektrizitätsnetzentwicklungsplans für das nächste Jahrzehnt innerhalb vorab festgelegter Fristen, in jedem Fall aber bis zum 31. Dezember des betreffenden Zeitraums (alle zwei Jahre)(*), der den Abschluss des Verfahrens gewährleistet und das Genehmigungsverfahren vereinfacht.

(*) Der Elektrizitätsnetzentwicklungsplan 2021 wird bis zum 31. Dezember 2023 angenommen.

die Einführung intelligenter Stromzähler der zweiten Generation zu fördern;

Kartellrecht:

III) die Dauer der Prüfung durch die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) von Zusammenschlüssen, die den wirksamen Wettbewerb gemäß Artikel 6 des Gesetzes 287/1990 erheblich behindern können, von 45 Tagen auf 90 Tage zu verlängern.

Einzelhandel:

IV) Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Verkaufsförderung durch Unternehmen, die Verkaufsstellen in verschiedenen Gemeinden halten.

Arzneimittel:

V) Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Zulassungsanforderungen für den Verkauf galenischer Arzneimittel.

M1C2-10

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben

Inkrafttreten aller abgeleiteten Rechtsvorschriften, einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Inkrafttreten aller abgeleiteten Rechtsvorschriften (falls erforderlich), einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller oben genannten Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben.

M1C2-11

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023

Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2023. Das jährliche Wettbewerbsrecht enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und (falls erforderlich) abgeleitete Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2024 erlassen werden und in Kraft treten.

Sie umfasst zumindest folgende Maßnahmen:

Autobahnen:

I) in Bezug auf den Zugang zu Konzessionen und die Vertragskündigung sieht das jährliche Wettbewerbsgesetz mindestens Folgendes vor:

— die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Autobahnen verbindlich vorzuschreiben, unbeschadet der hausinternen Bereitstellung innerhalb der durch das EU-Recht festgelegten Grenzen(*);

die Effizienz der Beschlussfassungsverfahren im Zusammenhang mit Konzessionsverträgen zu verbessern;

— eine detaillierte und transparente Beschreibung des Gegenstands des Konzessionsvertrags verlangen

die Konzessionsbehörden zu verpflichten, Konzessionen für Autobahnabschnitte, die nach einem öffentlichen Verfahren vergeben werden, unter Berücksichtigung der von der Regulierungsbehörde (Autorità di Regolazione dei Trasporti – ART) erstellten Schätzungen der Skaleneffizienz und der Kosten der Autobahnkonzessionäre zu vergeben;

— Verstärkung der Kontrollen durch das Infrastrukturministerium in Bezug auf die Kosten und die Errichtung von Autobahninfrastrukturen;

— die automatische Verlängerung von Konzessionsverträgen zu verhindern, die technischen und administrativen Verfahren im Zusammenhang mit der regelmäßigen Aktualisierung der Wirtschafts- und Finanzpläne und der jährlichen Umsetzung dieser Pläne zu verbessern und die Anwendung der in Artikel 193 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen geregelten Verfahren als Mittel zur Vergabe abgelaufener oder auslaufender Autobahnkonzessionsverträge zu untersagen;

— die Regelung der Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen zu vereinfachen/klarer zu gestalten, auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines angemessenen Niveaus der Dienstleistung;

— für die Beendigung des Vertrags im öffentlichen Interesse sieht das Gesetz zumindest eine angemessene Entschädigung vor, die es dem Konzessionsnehmer ermöglicht, nicht vollständig amortisierte Investitionen zurückzuerlangen.

II) in Bezug auf das Entgeltregelungsmodell muss das jährliche Wettbewerbsgesetz mindestens

— Gewährleistung der fristgerechten und vollständigen Umsetzung des Entgeltregulierungsmodells von ART auf der Grundlage einer Price-Cap-Methode unter Berücksichtigung der regelmäßigen Aktualisierungen der mehrjährigen Wirtschafts- und Finanzplanung der Konzessionäre (wie von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt) und der jährlichen Einführung dieser Pläne.

III) in Bezug auf Nutzerrechte sieht das jährliche Wettbewerbsgesetz Folgendes vor:

— Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung des Rechtsrahmens von ART in Bezug auf den Schutz der Nutzerrechte und die Bereitstellung eines angemessenen Dienstleistungsniveaus.

IV) in Bezug auf die Auslagerung von Bauarbeiten muss das jährliche Wettbewerbsgesetz mindestens

— Gemäß Artikel 186 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 36/2023 die Verpflichtung für Autobahnkonzessionäre, Dritten durch öffentliche Beweisverfahren zwischen 50 % und 60 % der Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge zu übertragen. Die Anteile werden anhand der Beträge der den Konzessionsunterlagen beigefügten Wirtschafts- und Finanzpläne berechnet.

(*) soweit es sich um In-House-Betrauungen handelt, muss das Gesetz

— eine obligatorische Ex-ante- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der In-House-Betrauung vorschreiben und die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens oder der In-House-Betrauungen ohne diese Überprüfung untersagen;

— Betrauung der Behörde für die Regulierung des Verkehrs (ART) mit angemessenen Instrumenten und Befugnissen zur Durchführung der oben genannten Überprüfungen und mit der (rechtlichen) Unterstützung der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC);

— vorschreiben, dass die Einrichtung von Ladestationen und die Einrichtung angemessener Park- und Rastplätze für Güterverkehrsunternehmen in vollem Einklang mit dem von der ART entwickelten Rechtsrahmen erfolgen müssen.

Versicherung:

V) Inkrafttreten der erforderlichen Rechtsakte, um die Übertragbarkeit von Daten für schwarze Autoboxen zwischen Versicherern zu ermöglichen;

Unternehmensgründung:

VI) Überprüfung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften über innovative Start-up-Unternehmen und Risikokapital (z. B. Start-up-Gesetz von 2012), um bestehende Rechtsvorschriften zu rationalisieren, die Definition von Start-up-Unternehmen zu überprüfen und Investitionen privater und institutioneller Investoren in Risikokapital zu fördern.

M1C2-12

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten von Durchführungsmaßnahmen (einschließlich des Sekundärrechts, falls erforderlich) zur Umsetzung und Anwendung der im jährlichen Wettbewerbsgesetz 2023 und in anderen Primärvorschriften festgelegten Maßnahmen

Inkrafttreten des Sekundärrechts, einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für die Umsetzung und Anwendung der im jährlichen Wettbewerbsrecht 2023 und in anderen primären Rechtsvorschriften festgelegten Maßnahmen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten des Sekundärrechts (falls erforderlich), einschließlich der erforderlichen Vorschriften für die Umsetzung und Anwendung der im jährlichen Wettbewerbsgesetz 2023 festgelegten einschlägigen Maßnahmen.

Inkrafttreten der abgeleiteten Rechtsvorschriften über das Kaltbügeln und Listen der Einzelhandelsverkäufer von Erdgas wie folgt:

Zum Kaltbügeln:

Inkrafttreten regulatorischer Anreize für die Nutzung von Kaltbügeldiensten in Häfen.

Für die Liste der Erdgaseinzelhändler:

Inkrafttreten eines Sekundärrechts, in dem die Kriterien und Anforderungen für den Zugang und die Dauerhaftigkeit der Unternehmen festgelegt werden, die in dem durch Art. 17 des Decreto legislativo Nr. 164/2000 aufgestellten Verzeichnis der Erdgaseinzelhändler aufgeführt sind, um die Transparenz zu erhöhen und die Auswahl der Verbraucher auf wettbewerbsorientierten Märkten zu fördern.

M1C2-13

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes für 2025

Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes für 2025.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2025

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes für 2025.

Primär- und Sekundärrecht (einschließlich erforderlichenfalls Durchführungsrechtsakte) werden genehmigt und treten bis zum 4. Quartal 2025 in Kraft.

Das jährliche Wettbewerbsrecht

I – Lokale öffentliche Dienstleistungen:

-Einführung von Korrekturmaßnahmen und Sanktionen für Nichtannahme, Nichtveröffentlichung oder unvollständige Überwachung gemäß Artikel 30 des Gesetzesdekrets 201/2022.

-Einführung von Korrekturmaßnahmen im Falle einer nicht zufrieden stellenden Verwaltung* des lokalen öffentlichen Dienstes. Diese Maßnahmen umfassen zumindest die Annahme von Plänen zur Verbesserung der Qualität und Kosteneffizienz sowie zur Erreichung aller vertraglichen Ziele. Die Reform sieht vor, dass die öffentlichen Auftraggeber die Korrekturmaßnahmen innerhalb festgelegter Fristen verlangen.

-Einführung von Transparenzpflichten in Bezug auf die oben genannten Korrekturmaßnahmen, Gewährleistung und erforderlichenfalls Stärkung der Überwachungs- und Durchsetzungsbefugnisse der zuständigen Regulierungsbehörden/Behörden und Verpflichtung der zuständigen Behörde, dem Parlament jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen vorzulegen.

* Ein unbefriedigendes Management ist so zu definieren, dass er zumindest die Situationen abdeckt, in denen der Betreiber erhebliche Verluste erlitten hat, die seine wirtschaftliche und finanzielle Lebensfähigkeit gefährden könnten, oder wenn die Qualität des Dienstes deutlich unter den sektorspezifischen Benchmarks liegt oder die Leistung deutlich unter den vertraglichen Zielen liegt.

II – Regionalverkehr:

-Ausweitung der Anwendbarkeit von Artikel 14 Absätze auf den regionalen öffentlichen Verkehr (einschließlich der „internen Betreiber“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007). 2 und 3, 17, 30 und 31 des Gesetzesdekrets 201/2022, wie oben überarbeitet.

-Überarbeitung von Artikel 9 des jährlichen Wettbewerbsgesetzes Nr. 118/2022, um die Verpflichtung des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (MIT) vorzusehen, ab 2026 jährlich einen angemessen gestaffelten Zeitplan für die Vergabeverfahren für alle auslaufenden Eisenbahnverträge zu veröffentlichen.

-Verpflichtung von ART, bis zum zweiten Quartal 2026 eine öffentliche Konsultation im Hinblick auf die Annahme von Leitlinien für die Standardisierung von Vergabeverfahren für regionale Verkehrsdienste einzuleiten.

III – Elektrische Ladestationen:

-Sicherstellen, dass die Vergabe von Konzessionen für Stromladepunkte den Wettbewerb fördert, indem eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt gefördert wird.

IV – Gesundheit:

-Festlegung gemeinsamer Kriterien für vertragliche Vereinbarungen, um die wirksame Umsetzung der Artikel 8quater und 8quinquies des gesetzesvertretenden Dekrets 502/1992 in der durch das Gesetz 118/2022 geänderten Fassung über die Akkreditierung privater Unternehmen im Gesundheitswesen zu gewährleisten und die Umsetzung von Vorschriften für offene und transparente Auswahlverfahren sicherzustellen.

V. – Technologietransfer:

-Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien und das Ministerium für Universität und Forschung zu verpflichten, bis zum zweiten Quartal 2026 eine nationale Strategie für den Technologietransfer und die Valorisierung von Wissen anzunehmen, um die Zuweisung der verfügbaren Ressourcen effizienter zu gestalten und eine koordinierte Strategie zwischen den verschiedenen Stiftungen und anderen im Bereich des Technologietransfers tätigen institutionellen Fächern zu fördern. Mit der Initiative werden Technologietransferbüros unterstützt und rationalisiert, auch durch die Förderung föderativer Initiativen oder anderer Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz.

VI – Reglementierte Berufe:

-Vereinfachung der Anforderungen an die Gründung und Registrierung von Berufsgesellschaften.

M1C2-13bis

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakten zum jährlichen Wettbewerbsgesetz 2025) über Regionalbahnen und Technologietransfer

Bestimmung überdas Inkrafttreten der Rechtsvorschriften (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakte zum jährlichen Wettbewerbsgesetz 2025) über Regionalbahnen und Technologietransfer

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakten) über Regionalbahnen und Technologietransfer.

-Zum Regionalverkehr: alle regulatorischen Schritte (einschließlich des Ministerialdekrets zur Festlegung der Muster für den Zeitplan der Regionen für die Vergabeverfahren), die für die Veröffentlichung des Zeitplans des MIT für die Vergabeverfahren für alle auslaufenden Eisenbahnverträge erforderlich sind, werden beschlossen.

-Zum Technologietransfer: das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien und das Ministerium für Universität und Forschung verabschieden die in Milestone M1C2-13 vorgesehene nationale Strategie.

M1C2-14

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Ziel

Einführung von Millionen intelligenter 2G-Messgeräte.

ENTFÄLLT.

Anzahl

20

33

4. QUARTAL

2025

Es werden mindestens 33 Millionen intelligente 2G-Messgeräte eingeführt.

M1C2-14bis

Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ermächtigungsrechtsakts

Inkrafttreten eines Ermächtigungsakts für die Reform der Anreize für Unternehmen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Inkrafttreten eines Ermächtigungsakts (legge delega), mit dem die Regierung beauftragt wird, das Anreizsystem für Unternehmen zu überarbeiten.

M1C2-14ter

Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts

Inkrafttreten des Primärrechts für die Reform der Unternehmensanreize

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten des Primärrechts zur Umsetzung des Ermächtigungsakts (legge delega), mit dem die Regierung beauftragt wird, das Anreizsystem für Unternehmen zu überarbeiten.

Die Rechtsvorschriften betreffen sowohl den Rechtsrahmen für Anreize (d. h. „Codice degli incentivi“) als auch die Rationalisierung der Anreize auf nationaler Ebene.

Zusätzliche Funktionen für a) die RNA (Nationales Beihilferegister) und b) die Plattform „Incentivi.gov.it“ sind online zugänglich.

 

B.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik

Ziel der Investition ist es, die Entwicklung der strategischen Wertschöpfungskette der Mikroelektronik durch Investitionen in Silicon Carbide-Substrate zu unterstützen. Die Investition besteht in der Realisierung zusätzlicher Produktionskapazitäten für 8-Zoll-Silizium-Carbid-Substrate.

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel der Investition ist die Fertigstellung des nationalen ultraschnellen Telekommunikationsnetzes und des 5G-Telekommunikationsnetzes im gesamten Staatsgebiet. Diese Investitionen dürften erheblich zur Verwirklichung der Ziele des digitalen Wandels und zur Verringerung der digitalen Kluft in Italien beitragen.

Die Investition umfasst die Vergabe von Konzessionen und umfasst fünf schnellere Anschlussprojekte:

1.„Italia a 1 Giga, die 1 Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s für Upload-Anschlüsse in grauen und schwarzen Zugangszonen der nächsten Generation (NGA) bereitstellt. Diese Gebiete werden nach Abschluss einer Kartierung festgelegt;

2.„Italia 5G: Bereitstellung von 5G-Anschlüssen in Gebieten mit Marktversagen, d. h. Gebieten, in denen keine Mobilfunknetze aufgebaut wurden; oder nur 3G-Netze verfügbar sind und in naher Zukunft keine 4G- und/oder 5G-Mobilfunknetze geplant sind; oder ein nachgewiesenes Marktversagen vorliegt;

3.„Vernetzte Schulen“, die Schulgebäude mit einer Breitbandanbindung von 1 Gigabit/s versorgen;

4.„Vernetzte Gesundheitseinrichtungen“ (die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen mit Geschwindigkeiten bis 1 Gigabit/s für öffentliche Gesundheitseinrichtungen),

5.„Vernetzte kleinere Inseln“, die Ultrabreitbandanbindung für ausgewählte kleinere Inseln ohne Glasfaserverbindungen zum Kontinent bieten.

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Das Ziel der Investition besteht darin, Satellitenverbindungen im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel zu entwickeln und einen Beitrag zur Entwicklung des Raumfahrtsektors zu leisten. Die Investition besteht aus vier Projekten:

1.SATCOM,

2.Erdbeobachtung (EO),

3.Raumfahrtindustrie,

4.In-Orbit-Wirtschaft.

Es ist vorgesehen, dass die Investition keine militärischen oder verteidigungspolitischen Ziele und Implikationen besitzt.

Investition 5: Strategien für die industrielle Lieferkette und Internationalisierung

Ziel der Investition ist es, die industriellen Lieferketten zu stärken, insbesondere durch Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln, und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (insbesondere KMU) zu fördern, insbesondere durch Unterstützung ihrer Internationalisierung und Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit nach der COVID-19-Krise.

Die Investition besteht aus zwei Interventionslinien:

1.Refinanzierung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81. Er besteht aus der Refinanzierung eines bestehenden Fonds, der derzeit von der öffentlichen Stelle SIMEST verwaltet wird und mit dem Unternehmen, insbesondere KMU, finanziell unterstützt werden, um ihre Internationalisierung durch verschiedene Instrumente wie Programme für den Zugang zu ausländischen Märkten und die Entwicklung des elektronischen Handels zu unterstützen.

2.Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten. Es besteht aus der finanziellen Unterstützung von Unternehmen über das Instrument des Entwicklungsvertrags für Projekte im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten, wie industrielle Entwicklungsprogramme, Umweltschutzprogramme, nachhaltige Mobilität und Tourismusaktivitäten.

Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit der Investitionspolitik im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, wie in den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) näher ausgeführt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, müssen die rechtliche Vereinbarung zwischen Italien und der betrauten Einrichtung oder dem für das Finanzinstrument zuständigen Finanzmittler und die anschließende Investitionspolitik des Finanzinstruments

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und

II.die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit auszuschließen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 1 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 2 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 4 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.verlangen, dass die betraute Einrichtung oder der Finanzintermediär bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte überprüft.

Investition 7: Nationaler Konnektivitätsfonds

Diese Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Zuschussregelung „Nationaler Konnektivitätsfonds“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln im Sektor der Ultrabreitbandnetzinfrastruktur Italiens zu verbessern. Die Regelung wird in Form von Zuschüssen direkt an den privaten Sektor durchgeführt.

Das Programm wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst die folgende Warenlinie:

·Einen Zuschuss zur Deckung der Rentabilitätslücke, der mindestens 30 % der privaten Kofinanzierung der Gesamtkosten des Projekts erfordert.

Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und Invitalia S.p.A. ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Regelung: Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Finanzhilfepolitik, die Folgendes umfassen:

a)Die Beschreibung der gewährten Finanzhilfen und der förderfähigen Endbegünstigten.

b)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

c)Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten: Insbesondere schließt die Finanzhilfepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 5 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 6 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 7 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 8 .

d)Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Den unter das Durchführungsabkommen fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Einnahmen aus dem System, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden.

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

1.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Finanzhilfen.

2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens gemäß den Anforderungen des Durchführungsabkommens zu überprüfen, bevor eine Finanzhilfe für ein Vorhaben gewährt wird.

4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen im Einklang mit einem Prüfplan von Invitalia S.p.A. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens und der geltenden Finanzhilfevereinbarungen überprüft.

Investition 8: InvestEU-Mitgliedstaaten-Kompartment

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in der Mitgliedstaaten-Komponente von InvestEU, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in Sektoren zu verbessern, zu denen unter anderem das verarbeitende Gewerbe und das Baugewerbe gehören können. Der Beitrag zur InvestEU-Mitgliedstaaten-Komponente wird verwendet, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU, anderen Unternehmen und der italienischen Wirtschaft insgesamt zu stärken, indem beispielsweise soziale und nachhaltige Infrastrukturprojekte sowie Initiativen in den Bereichen Forschung, Innovation und Digitalisierung unterstützt werden. Dieses Finanzprodukt dient beispielsweise der Bereitstellung von Garantien, Darlehen und Beteiligungskapital direkt oder über Intermediäre für den privaten Sektor sowie für öffentliche Stellen, die ähnliche Tätigkeiten ausüben.

Eine Garantievereinbarung zwischen der Kommission und einem (oder mehreren) Durchführungspartner(n), die gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 ausgewählt wurden, tritt in Kraft.

Italien unterzeichnet mit der Europäischen Kommission eine Beitragsvereinbarung, die Folgendes enthält:

-Der/die vorgeschlagene(n) Durchführungspartner.

-Die Anforderung der Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2023/C111). Erforderlichenfalls schließen die geänderten Garantievereinbarungen folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 9 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 10 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 12 .

-Die Beschreibung des Überwachungssystems für die Berichterstattung über die mobilisierten Mittel.

Investition 9: Ausgeweitete Maßnahme: Übergang 4.0

Ziel der Maßnahme ist es, den digitalen Wandel von Unternehmen zu unterstützen, indem Anreize für private Investitionen in Vermögenswerte und Tätigkeiten zur Förderung der Digitalisierung geschaffen werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Steuergutschriftregelung.

B.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert 
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)  
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C2-15

Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik

Ziel

Produktionskapazität von Siliziumkarbidsubstraten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

197 028

Q2

2026

Realisierung einer zusätzlichen Produktionskapazität von mindestens 1 970 288 Zoll-Siliziumkarbidsubstraten/Jahr.

M1C2-16

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Anschlussprojekte

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte zur schnelleren Anbindung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte zur schnelleren Anbindung, die i) „Italia a 1 Giga“, ii) „Italia 5G“, iii) „Connected schools“ und iv) „vernetzte Gesundheitseinrichtungen“ umfassen; und v) „Vernetzte kleinere Inseln“.

M1C2-17

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Hausnummern mit 1 Gbit/s-Konnektivität

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 692 905

Q2

2026

Mindestens 2692905 Hausnummern (davon mindestens 266782 verstreute Haushalte, d. h. in abgelegenen Gebieten gelegen), die mit mindestens 1 Gbit/s über Fiber-the-Home/Gebäude (FTTH/B), festen drahtlosen Zugang (FWA) verbunden sind

M1C2-18

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Schulgebäude und Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

17 700

Q2

2026

Mindestens 9000 Schulen und 8700 öffentliche Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von mindestens 1 Gbit/s.

M1C2-19

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Inseln mit Ultrabreitbandanbindung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

18

4. QUARTAL

2024

Mindestens 18 weitere Inseln ohne Glasfaserverbindungen zum Kontinent bieten über neue optische Backhaul-Anschlüsse eine Ultrabreitbandanbindung.

M1C2-20

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung möglich

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

12 600

Q2

2026

Mindestens 12 600 km außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung möglich.

M1C2-21

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Mit 5G-Versorgung ausgestattete Gebiete mit Marktversagen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 400

Q2

2026

Mindestens weitere 1 400 km² mit Marktversagen besiedelte Gebiete, die mit 5G-Abdeckung ausgestattet sind, davon mindestens 500 km² mit 5G-Abdeckung.

M1C2-22

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte, die i) Satcom, ii) Erdbeobachtung, iii) Weltraumwerkstatt und iv) In-Orbit-Wirtschaft umfassen.

M1C2-23 bis

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Meilenstein

Ssatellite-Technologie und Weltraumprojekte

Abschlussberichte für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte und Nachweis des Transfers

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Die Abschlussberichte werden für folgende Tätigkeiten vorgelegt:

1.    SATCOM: Entwicklung von Technologien und Systemen mit doppeltem Verwendungszweck für die Bereitstellung hochsicherer Satellitenkommunikationsdienste für staatliche Zwecke.

2.    Erdbeobachtung (Earth Observation, EO); dieses Projekt besteht i) aus vorgelagerten Tätigkeiten einschließlich Spezifikation, Entwurf, Herstellung einer Multisensorkonstellation von Konstellationen für die Fernerkundung (Synthetic Aperture Radar, SAR, hyperspektral, optisch) und Beschaffung von Starts mit Schwerpunkt auf der Überwachung von Land, Meer und Atmosphäre; mindestens eine Konstellation oder ein Konzeptnachweis für Konstellationen befindet sich in der Umlaufbahn, ii) nachgelagerte Tätigkeiten: Cyber Italy Project, Marketplace und damit verbundene Dienstleistungen.

3.    Space Factory, bestehend aus zwei Teilprojekten: I) Weltraumwerk 4.0: (integrierte Fertigungs-, Montage-, Integrations- und Teststrecken (M-AIT) kleiner Satelliten); II) Zugang zum Weltraum: FuE und Prototypen für die Realisierung umweltfreundlicher Technologien für die künftige Generation von Schub- und Trägerraketen.

4.    In-Orbit-Wirtschaft: Tätigkeiten zur Demonstration von Technologien für die Instandhaltung in der Umlaufbahn; die Erhöhung der nationalen Kapazität zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (SST); Konzeption und Herstellung von Vermögenswerten für den Erwerb, die Verwaltung und die Bereitstellung des Datendienstes zur Unterstützung des Weltraumverkehrsmanagements.

An die Durchführungsstellen werden Zahlungsaufträge in Höhe von insgesamt mindestens 1 340 000 000 EUR erteilt.

M1C2-26

Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

Meilenstein

Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitionspolitik

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesverordnung(en) zur Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehenskomponente des Fonds 394/81

Genehmigung des Beschlusses des Verwaltungsrats zur Festlegung der Auswahlkriterien für die zu finanzierenden Projekte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2021

Die Rechtsverordnung(en) sehen die Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehenskomponente des Fonds 394/81 vor. Der Vorstand des Fonds genehmigt einen Beschluss zur Festlegung der Anlagepolitik.

Die Anlagepolitik im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Fonds 394/81 legt mindestens Folgendes fest: I) Art und Umfang der unterstützten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen; die Leistungsbeschreibung umfasst Förderfähigkeitskriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekte durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen, ii) die Art der unterstützten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten mit einer Prävalenz von KMU und ihre Förderkriterien, iv) Bestimmungen über die Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele auch über 2026 hinaus, wenn sie nicht zur Wiederverwendung von Zinssätzen aus Darlehen im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 verwendet werden.

Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär erfordert die Verwendung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01).

M1C2-27

Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

Ziel

KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 000

4. QUARTAL

2021

Mindestens 4000 zusätzliche KMU erhielten ab dem 1. Januar 2021 Unterstützung aus dem Fonds 394/81.

M1C2-28

Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

Meilenstein

Inkrafttreten eines Dekrets, das die Investitionspolitik der Entwicklungsverträge umfasst

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Dekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

In der Investitionspolitik der Entwicklungsverträge wird mindestens Folgendes festgelegt: I) Art und Umfang der unterstützten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen; die Leistungsbeschreibung umfasst Förderkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekte durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen, ii) die Art der unterstützten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten und ihre Förderfähigkeitskriterien, iv) Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele auch über 2026 hinaus, falls sie nicht zur Wiederverwendung von Zinssätzen aus Darlehen, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 gewährt wurden, verwendet werden.

Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär erfordert die Verwendung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01).

M1C2-29

Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

Ziel

Genehmigte Entwicklungsverträge

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

40

4. QUARTAL

2023

Mindestens 40 Entwicklungsverträge wurden im Einklang mit ihrer Investitionspolitik genehmigt. Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch von der Aktivierung von Investitionen in Höhe von mindestens 1 500 Mio. EUR ab.

M1C2-30

Investition 7: Nationaler Konnektivitätsfonds

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2025

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M1C2-31

Investition 7: Nationaler Konnektivitätsfonds

Meilenstein

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

Unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Invitalia S.p.A. muss mit Endbegünstigten gesetzliche Finanzhilfevereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

Italien überträgt 733 402 818 EUR an die Invitalia S.p.A. für die Fazilität.

M1C2-32

Investition 8: InvestEU-Mitgliedstaaten-Kompartment

Meilenstein

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Regierung Italiens und der Europäischen Kommission

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2026

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Regierung Italiens und der Europäischen Kommission über einen Betrag von 500 000 000 EUR.

M1C2-33

Investition 8: InvestEU-Mitgliedstaaten-Kompartment

Ziel

Vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigte Finanzierungen oder Investitionen.

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

100

Q2

2026

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der dem Instrument zugewiesenen ARF-Mittel müssen vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt worden sein.

M1C2-34

Investition 9: Ausgeweitete Maßnahme: Übergang 4.0

Ziel

Übergangs 4.0 Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage von 2021-2026 vorgelegten Dokumenten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

50 942

Q2

2026

Mindestens 50942 Steuergutschriften für den Übergang 4.0 wurden Unternehmen im Zusammenhang mit 4,0 materiellen Investitionsgütern, 4.0 immateriellen Investitionsgütern, standardmäßigen immateriellen Investitionsgütern, Forschung, Entwicklung und Innovation gewährt. Eine Steuergutschrift gilt mit der Vorlage einer Steuererklärung oder mit der Vorlage der ausgefüllten Formulare für die Jahre 2024 und 2025 bei der Gestore Servizi Energetici (im Folgenden „GSE“) als gewährt. Steuererklärungen sind zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2024 abzugeben. Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des betrachteten Zeitraums für die Abgabe der Steuererklärungen für alle oben genannten Steuergutschriften vom 31. Dezember 2024 bis zum 30. November 2025 verlängert.

Die ausgefüllten Formulare sind der GSE bis zum 31. Januar 2026 vorzulegen.

Unternehmen, die in den unter den ATECO-Codes 05, 06, 07 und 09 genannten Tätigkeitsbereichen tätig sind, werden für das Ziel nicht berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es in Bezug auf Investitionen in materielle Investitionsgüter 4.0 sowie in Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten keine Unternehmen, die in den unter ATECO-Codes 30 genannten Tätigkeitsbereichen tätig sind. 22, 29, 38, 41, 42, 43, 17, 01, 50, 19, 20, 51, 24, 49, 23 und 35 werden für das Ziel berücksichtigt.

C. MISSION 1 KOMPONENTE 3: Tourismus und Kultur 4.0.

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Wiederbelebung zweier stark von der COVID-19-Krise betroffener Sektoren: Kultur und Tourismus. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kultursektor zielen darauf ab, Kulturstätten sowohl digital als auch physisch zugänglicher, energieeffizienter und sicherer im Hinblick auf Naturkatastrophen zu machen, die Erholung der Kultur- und Kreativbranche zu unterstützen, unter anderem durch die Förderung der Attraktivität kleiner Kulturstätten und der ländlichen Architektur sowie zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts. Es sind drei Maßnahmenpakete vorgesehen: I) Maßnahmen zur Entwicklung des kulturellen Erbes der nächsten Generation, einschließlich Investitionen für den digitalen Wandel und zur Verbesserung der Energieeffizienz von Kulturstätten, ii) kulturgestützte Regeneration kleiner historischer Stätten, religiöser und ländlicher Stätten; III) Interventionen für die Kultur- und Kreativwirtschaft 4.0. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tourismus zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu steigern, unter anderem durch die Verringerung der Fragmentierung des Sektors und die Steigerung der Skaleneffekte, die Verbesserung und Verbesserung der Standards des Gastgewerbes, die Förderung digitaler Innovationen und der Nutzung neuer Technologien durch die Betreiber und die Unterstützung des ökologischen Wandels in der Branche. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen vorgesehen, um Unternehmen, einschließlich KMU, die in der Tourismusbranche tätig sind, und Tourismusunternehmen zu unterstützen, unter anderem durch Investitionen in digitale Instrumente.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen bei, insbesondere zur Notwendigkeit, „private Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zu fördern und die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020). Sie unterstützen auch den sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Wirtschaft und fördern gleichzeitig die Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Tourismusbranche.

C.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen des Kulturerbes

Ziel dieser Maßnahme ist es, das italienische Kulturerbe zu digitalisieren und den Zugang zu kulturellen Ressourcen und digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Maßnahme besteht in der Schaffung einer digitalen Infrastruktur für die Sammlung, Integration und Speicherung digitaler Ressourcen und deren Bereitstellung für die öffentliche Nutzung über spezielle Plattformen.

Investition 1.2: Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und eine breitere Teilhabe daran zu ermöglichen

Ziel dieser Maßnahme ist es, den physischen und kognitiven Zugang zu einer Reihe italienischer Kultureinrichtungen zu ermöglichen. Die Maßnahme besteht in der Beseitigung architektonischer und kognitiver Barrieren in italienischen Kultureinrichtungen.



Investition 1.3: Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Ziel dieser Maßnahme ist die Steigerung der Energieeffizienz von Kultur- und Kreativräumen wie öffentlichen und privaten Museen, Kinos und Theatern. Die Maßnahme umfasst Energieeffizienzmaßnahmen in Kultur- und Kreativräumen.

Reform 3.1: Annahme von Umweltmindestkriterien für kulturelle Veranstaltungen

Ziel der Reform ist es, den ökologischen Fußabdruck kultureller Veranstaltungen (wie Ausstellungen, Festivals, Kulturveranstaltungen und Musikveranstaltungen) zu verbessern, indem soziale und ökologische Kriterien in die Vergabe öffentlicher Aufträge für von der Behörde finanzierte, geförderte oder organisierte kulturelle Veranstaltungen aufgenommen werden.

Investition 3.3: Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels

Das übergeordnete Ziel der Investition besteht darin, die Erholung des Kultur- und Kreativsektors zu unterstützen. Dabei handelt es sich um zwei Interventionen.

Die erste Maßnahme (Unterstützung der Erholung kultureller Aktivitäten durch die Förderung von Innovation und der Nutzung digitaler Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette) zielt darauf ab, Kultur- und Kreativakteure bei der Umsetzung digitaler Strategien und dem Ausbau ihrer Managementkapazitäten zu unterstützen.

Die zweite Maßnahme (Förderung eines grünen Ansatzes in der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft) zielt darauf ab, einen ökologisch nachhaltigen Ansatz in der gesamten Kette zu fördern, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und innovatives und inklusives Ökodesign, auch im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft, zu fördern, um die Öffentlichkeit zu einem verantwortungsbewussteren Umweltverhalten zu bewegen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 13 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 14 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 15 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 16 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 4.1: Digitale Tourismus-Hub

Ziel dieser Maßnahme ist es, das gesamte Tourismusökosystem in die Lage zu versetzen, sein eigenes Angebot zu erweitern, zu integrieren und zu verbreiten. Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines digitalen Tourismus-Hubs, das über eine spezielle Internetplattform zugänglich ist.

Reform 4.1: Reglementierung der Berufe des Fremdenführers

Die Investition in das digitale Tourismuszentrum wird durch eine Reform zur Straffung der Vorschriften für Fremdenführer ergänzt. Die Maßnahme sieht unter gebührender Berücksichtigung der lokalen Rechtsvorschriften eine Berufsorganisation für Fremdenführer und deren Herkunftsgebiet vor. Die systematische und einheitliche Anwendung der Reform würde es ermöglichen, die Grundprinzipien des Berufs zu regulieren und das Niveau der Dienstleistungserbringung im gesamten Staatsgebiet zu vereinheitlichen, was sich positiv auf den Markt auswirken würde. Die Reform umfasst Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um das Angebot bestmöglich zu unterstützen.

C.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert 
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) 
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C3-2

Investitionen – 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

Ziel

Veröffentlichte digitale Ressourcen und Medienressourcen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

65 000 000

4. QUARTAL

2025

Es werden mindestens 65000000 digitale Medienressourcen veröffentlicht.

M1C3-3

Investitionen – 1.2 Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und eine breitere Teilhabe daran zu ermöglichen

Ziel

Maßnahmen zur Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Denkmälern, archäologischen Gebieten und Parks, Archiven und Bibliotheken

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

617

Q2

2026

Die Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten werden für mindestens 617 Museen, Denkmäler, archäologische Bereiche und Parks, Archive und Bibliotheken ausgestellt.

M1C3-4

Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Ziel

Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Serie)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

80

Q3

2023

Der Indikator bezieht sich auf die Zahl der Interventionen, die durch die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten nachgewiesen wurden.

Die zu ergänzende Interventionskategorie umfasst:

- technische und wirtschaftliche und finanzielle Planung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Probleme, Ermittlung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz;

- Interventionen an der Gebäudehülle;

- Eingriffe in den Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitaler Anwendungssoftware sowie Zubehörinstrumenten für ihren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how;

- Installation intelligenter Systeme zur Fernsteuerung, Regulierung, Verwaltung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz technologischer Mixe.

M1C3-5

Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Ziel

Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (zweite Serie)

ENTFÄLLT.

Anzahl

80

420

4. QUARTAL

2025

Die Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten werden für mindestens 340 Interventionen ausgestellt, darunter:

1.technische und wirtschaftliche und finanzielle Planung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Probleme, Ermittlung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz;

2.Interventionen an der Gebäudehülle;

3.Eingriffe in den Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitaler Anwendungssoftware sowie Zubehörinstrumenten für ihren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how;

4.Installation intelligenter Systeme zur Fernsteuerung, Regulierung, Verwaltung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz technologischer Mixe.

M1C3-6

Reform – 3.1 Umweltmindestkriterien für kulturelle Veranstaltungen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen für öffentlich finanzierte Kulturveranstaltungen

Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten eines Dekrets über die Festlegung von Umweltmindestkriterien für kulturelle Veranstaltungen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Für folgende Aspekte werden Kriterien festgelegt: Verringerung der Verwendung von Papier und Druck, Verwendung umweltfreundlicher Materialien, Aufbau von Stufen aus recycelten und wiederverwendeten Materialien und nachhaltigen Ausstattungsgegenständen, umweltschonende Werbeartikel, Auswahl des Standorts auf der Grundlage des Schutzes der biologischen Vielfalt, kostengünstige Catering-Dienste, Transport zum Erreichen der Veranstaltung und Materialtransport, Energieverbrauch für die Organisation der Veranstaltung.

Zu den sozialen Kriterien zur Förderung der Zugänglichkeit und Inklusion gehören: Förderung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen; Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen, Langzeitarbeitslose, Angehörige benachteiligter Gruppen (z. B. Wanderarbeitnehmer und ethnische Minderheiten) und Menschen mit Behinderungen; Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen, deren Eigentümer oder Beschäftigte ethnischen Gruppen oder Minderheiten angehören, wie Genossenschaften, Sozialunternehmen und gemeinnützigen Organisationen; Förderung „menschenwürdiger Arbeit“ im Sinne des Rechts auf produktive und frei gewählte Arbeit, auf grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, auf angemessene Löhne, sozialen Schutz und sozialen Dialog.

Die Reform umfasst kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen der darstellenden Kunst.

M1C3-7

Investitionen – 3.3 Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels.

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge an die Durchführungsorganisation/die Begünstigten für alle Interventionen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Organisationen und Netze, die für die Durchführung der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zuständig sind

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Bei den ausgewählten Durchführungsstellen handelt es sich um spezialisierte Organisationen oder Netzwerke, die über Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl im Bereich der Ausbildung als auch in den Bereichen Kulturproduktion, Umwelt, Kulturmanagement und Ausbildung verfügen.

Die Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, muss mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang stehen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

M1C3-8

Investitionen – 4.1 Digitales Tourismuszentrum

Meilenstein

Auftragsvergabe für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals.

Mit dem digitalen Tourismusportal wird das derzeitige Portal Italia.it durch die Einführung einer Cloud und einer offenen Architektur modernisiert, wodurch die Vernetzung mit dem Ökosystem stark gefördert wird. Das aufgerüstete Portal umfasst: Schaffung einer neuen Front-End-Schnittstelle und eines neuen Navigationsbaums; Überprüfung des Layouts, der Struktur und der Funktionen der Abschnitte, Seiten und Artikel; Einführung von Karten; mehrsprachige Verwaltung (zum Zeitpunkt der Umstellung wird das Portal in italienischer und englischer Sprache vorgestellt). Die Integration der anderen, derzeit unterstützten Sprachen wird in den Monaten erwartet, die unmittelbar auf die Inbetriebnahme folgen.

Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M1C3-9

Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum

Ziel

Registrierung von Tourismusunternehmen im digitalen Tourismus-Hub

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

Q2

2024

Die Zahl der im Drehkreuz registrierten Tourismusunternehmen (einschließlich Hotels, Reiseveranstaltern und Unternehmen gemäß ATECO-Codes 55.00.00); 56.00 UHR; 79.00.00 und andere Strukturen des Sektors) mindestens 20 000 EUR betragen.

Mindestens 7400 Tourismusunternehmen (d. h. 37 % von 20000) müssen sich im Süden befinden.

M1C3-10

Reform 4.1 Reglementierung der Berufe von Fremdenführern.

Meilenstein

Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer

Die Festlegung des nationalen Mindeststandards bedeutet nicht die Schaffung eines neuen reglementierten Berufs.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Die Festlegung des nationalen Mindeststandards bedeutet nicht die Schaffung eines neuen reglementierten Berufs.

Die Reform sieht auch Schulungen und berufliche Aktualisierungen vor, um das Angebot besser zu unterstützen. Die Reform gilt als Methode für den Erwerb einer einzigartigen beruflichen Qualifikation, die auf nationaler Ebene durch ein nationales Gesetz und die anschließende Umsetzung von Ministerialerlassen zur Vereinbarung von Staatsregionen mit einheitlichen Standards angenommen wurde.

M1C3-11

Investition 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln:

Verbesserung der Energieeffizienz an kulturellen Orten

Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets des Ministeriums für Kultur (MIC) über die Zuweisung von Ressourcen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Kulturstätten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Kulturstätten sind Kinos, Theater und Museen.

(INV. 1.3) Im Hinblick auf Museen und Kulturstätten zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Maßnahme durch die Anerkennung der Projektvorschläge im staatlichen Kulturministerium (MiC) im Ziel-1-Fall durchgeführt. Andernfalls erfolgt die Ermittlung nichtstaatlicher Einrichtungen in den Ziel-2- und Ziel-3-Fällen im Wege von Ausschreibungen.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

C3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 4.1: Digitale Tourismus-Hub

Ziel dieser Maßnahme ist es, das gesamte Tourismusökosystem in die Lage zu versetzen, sein eigenes Angebot zu erweitern, zu integrieren und zu verbreiten. Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines digitalen Tourismus-Hubs, das über eine spezielle Internetplattform zugänglich ist.

Investition 2.1: Attraktivität kleiner historischer Städte

Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung benachteiligter Gebiete auf der Grundlage der kulturellen Wiederbelebung von Kleinstädten und insbesondere des Wachstums der lokalen Wirtschaft und des Tourismus. Die Investition besteht in der Unterstützung kultureller, sozialer und touristischer Infrastrukturen, Dienstleistungen und Aktivitäten.

Investition 2.2: Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung des ländlichen Raums und des ländlichen Raums. Die Maßnahme besteht in der Förderung der Sanierung privater ländlicher Gebäude.

Investition 2.3: Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

Ziel dieser Maßnahme ist es, historische Parks und Gärten zu erhalten und zu verbessern, ihr kulturelles und historisches Erbe zu schützen und gleichzeitig die Zugänglichkeit, die Sicherheit und den öffentlichen Genuss zu verbessern. Die Maßnahme umfasst die Renovierung historischer Parks und Gärten, die Unterstützung der Wiederherstellung, der nachhaltigen Bewirtschaftung und der beruflichen Bildung, die langfristige Erhaltung und die Stärkung ihrer kulturellen, bildungsbezogenen und ökologischen Rolle.

Investition 2.4: Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke (Recovery Art)

Ziel dieser Maßnahme ist es, das seismische Risiko für Gebetsstätten zu verringern. Die Investition besteht in der Aufstellung eines Plans zur Verhütung von Erdbeben, der Durchführung der seismischen Nachrüstung von Gotteshäusern, der Restaurierung von Kulturgütern (Fondo Edifici diCulto) und dem Bau von Unterkünften für Kunstwerke.

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Mit der Maßnahme sollen Unternehmen unterstützt werden, die im Tourismussektor tätig sind. Sie umfasst eine Steuergutschrift für Arbeiten zur Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten, einen Garantiefonds zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten für Unternehmen in der Branche (über einen speziellen Abschnitt des KMU-Garantiefonds), die Aktivierung des Thematischen Tourismusfonds der EIB zur Unterstützung innovativer Investitionen in der Branche und einen Beteiligungsfonds (Nationaler Tourismusfonds) für die Sanierung von Immobilien mit hohem touristischem Potenzial. Ein zusätzliches Finanzinstrument (FRI – Fondo Rotativo) ergänzt die oben genannten Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die in der Tourismusbranche tätig sind. Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit der Investitionspolitik im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, wie in den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C58/01) näher ausgeführt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht,

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und

II.die folgende Liste von Tätigkeiten ausschließen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 17 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 18 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 19 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 20 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.verlangen, dass die betraute Einrichtung oder der Finanzintermediär bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte überprüft.

Investition 3.2: Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Ziel dieser Maßnahme ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Film- und audiovisuellen Sektors. Die Investition besteht in der Renovierung von Studios und dem Bau neuer Studios, um die Produktionstätigkeiten zu verbessern. Dies kann unter anderem den Einsatz neuer Technologien, die Erhaltung und Digitalisierung des audiovisuellen Erbes im Versuchszentrum für Kinematografie sowie die Stärkung der beruflichen Profile und Kompetenzen in der Branche durch Schulungsmaßnahmen von Cinecittà und dem Versuchszentrum für Kinematografie umfassen.

Investition 4.3: Caput Mundi Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Erfahrungen mit touristischen Großveranstaltungen und die Nachhaltigkeit des Tourismus durch die Renovierung von Denkmälern, die Schaffung touristischer und kultureller Alternativen zu überfüllten Gebieten, die Digitalisierung kultureller und touristischer Dienstleistungen und die Verbesserung von Grünflächen zu verbessern. Die Investition besteht in der Annahme und Umsetzung des Programms „Caput Mundi“, das die Wiederherstellung kultureller und historischer Vermögenswerte, die Renovierung von Grünflächen und historischen Einrichtungen sowie die Schaffung digitaler Dienstleistungen für den Tourismus umfasst.

C.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M1C3-9bis

Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum

Ziel

Registrierung von Tourismusunternehmen im digitalen Tourismuszentrum und Zugang zu den von der Plattform erbrachten Dienstleistungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

20 000

35 000

4. QUARTAL

2025

Mindestens 35000 Tourismusbetreiber müssen in der Plattform registriert sein (zu denen unter anderem Hotel- und Reiseveranstalter und Unternehmen im Sinne der ATECO-Codes 55.00.00 gehören können; 56.00 UHR; 79.00.00 und andere Strukturen des Sektors).

Die folgenden Dienstleistungen sind für Tourismusbetreiber zugänglich, die im digitalen Tourismus-Hub registriert sind:

·Kommunikationsdienste für Tourismusunternehmen, um ihr Angebot vorzuschlagen;

·Datenanalyseinstrumente und Vorhersagemodelle zur Unterstützung der datengesteuerten Entscheidungsfindung;

·Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen;

·Dienstleistungen für KMU im Tourismusbereich zur Innovationsförderung.

M1C3-12

Investition 2.1 – Attraktivität einer kleinen historischen Stadt

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte

Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Das Dekret des Kulturministeriums weist den Gemeinden Mittel für die Attraktivität kleiner historischer Städte zu.

Die an der Steigerung der Attraktivität kleiner historischer Städte beteiligten Gemeinden beziehen sich auf die 250 Gemeinden/Dörfer, die dem Kulturministerium die Interventionsprogramme übermittelt haben.

Die Kriterien für die Auswahl der 250 Dörfer (Inv. 2.1) wird von MiC, Regionen, ANCI und internen Bereichen geteilt, die vorläufig ermitteln sie die Gebiete, die aufgrund der Komplementarität der verschiedenen Programme für eine Förderung (Inv2.1) in Betracht kommen. Danach erfolgt die Auswahl der Dörfer auf der Grundlage a) territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Kriterien (statistische Indikatoren), b) der Fähigkeit des Projekts, sich auf die touristische Attraktivität zu auswirken und die kulturelle Teilhabe zu erhöhen. Dabei werden folgende statistische Indikatoren berücksichtigt: demografische Größe (Gemeinden mit Pop. & 5000 Inhab.) und Trend; Touristenströme, Museumsbesucher; Kohärenz des touristischen Angebots (Hotels und andere Hotels, B& B, Zimmer und Mietunterkünfte); die demografische Entwicklung der Gemeinde; Grad der kulturellen Teilhabe der Bevölkerung; die Kohärenz der (gewinnorientierten und gemeinnützigen) Kultur-, Kreativ- und Tourismusunternehmen und der damit verbundenen Beschäftigten.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte umfasst Folgendes:

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 25 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.

C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Regelung Bericht zu erstatten.

M1C3-13

Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Ressourcen für den Schutz und die Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten des Dekrets des Ministeriums für Kultur (MIC) über die Zuweisung von Mitteln für den Schutz und die Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Das Dekret des Kulturministeriums weist die Mittel für den Schutz und die Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft zu.

Zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft (Inv 2.2) ist bei der Auswahl der wiederzuerlangenden Vermögenswerte die Fähigkeit der Investition zu bevorzugen, Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der Landschaftswerte zu erzielen. Vorrang erhalten:

— für Vermögenswerte, die sich in Gebieten mit hohem Landschaftswert befinden (Vermögenswerte, die sich in Gebieten von Landschaftsinteresse oder von besonderem öffentlichem Interesse befinden (Art. 42-139 des DLgs 42/2004), für Landschaften, die der UNESCO-Anerkennung unterliegen, FAO GIAHS;

— für Vermögenswerte, die bereits für die öffentliche Nutzung verfügbar sind oder deren Zugänglichkeit der Eigentümer auch innerhalb lokaler und integrierter Schaltungen und Netze akzeptiert;

— „Flächenprojekte“, die nach aggregierten Themen dargestellt werden und in der Lage sind, die Verwirklichung der Ziele für die Landschaftssanierung wirksamer zu gewährleisten;

— Projekte in Gebieten, die die Integration und Synergien mit anderen Kandidaten für das PNRR und andere Pläne/Projekte territorialer Art fördern, die vom nationalen Planungsministerium (Kulturministerium) unterstützt werden.

Für die Definition der Arten der ländlichen Architektur, die Gegenstand der Intervention sind, kann das Dekret des MiBAC vom 6. Oktober 2005 (in Durchführung des Gesetzes Nr. 378 vom 24. Dezember 2003 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur) als Referenz dienen. Vorläufig können die Kriterien Folgendes betreffen: den Stand der Erhaltung der Vermögenswerte, den Umfang der Nutzung und die Rolle, die diese Vermögenswerte im territorialen und städtischen Kontext spielen.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

M1C3-14

Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Das Dekret des Kulturministeriums weist den zuständigen Verwaltungen die Mittel für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten zu.

Historische Parks und Gärten (Inv. 2.3) Gegenstand einer Intervention sind ausschließlich geschützte Kulturgüter, für die ein künstlerisches oder historisches Interesse erklärt wurde. Sie können sowohl dem Staatsministerium für Kultur (MiC) als auch nichtstaatlichen Vermögenswerten gehören. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Kriterien, die von einer fachwissenschaftlichen Koordinierungsgruppe festgelegt werden, die sich aus Vertretern von MiC, Universität, ANCI und Branchenverbänden zusammensetzt.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

M1C3-15

Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Ressourcen für seismische Sicherheit anstelle von Gebetsstätten und der Restaurierung des kulturellen Erbes (Fondo Edifici di Culto)

Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln für die seismische Sicherheit anstelle von Gebetsstätten und der Restaurierung des kulturellen Erbes (Fondo Edifici di Culto)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der Erlass des Ministeriums für Kultur bestimmt die Durchführungsstelle sowie die Förderfähigkeit und Finanzierung von Gebäuden, die Gegenstand von Eingriffen und Typologie sind.

(INV 2.4) Die seismischen Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen an Gebetsstätten betreffen die Gebiete, die von mehreren Erdbeben betroffen waren, von denen ab 2009 Regionen Italiens betroffen waren (Abruzzen, Latium, Marken und Umbrien).

Die Interventionen des Fondo Edifici di Culto (Fondo Edifici di Culto) werden auf der Grundlage des Stands der Erhaltung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) ausgewählt.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

M1C3-16

Investitionen – 2.1 Attraktivität kleiner historischer Städte

Meilenstein

Annahme von Erlassen zur Auflistung von Unternehmen, die Unterstützung in kleinen historischen Städten erhalten haben

Erlass von Erlass(en) zur Auflistung der geförderten Unternehmen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Erlass von Erlassen, in denen mindestens 1800 Unternehmen aufgeführt sind, die in kleinen historischen Städten gefördert wurden.

M1C3-16bis

Investitionen – 2.1 Attraktivität kleiner historischer Städte

Ziel

Maßnahmen zur kulturellen Erneuerung kleiner historischer Städte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 250

Q2

2026

Die Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten oder die Bescheinigungen über die Erbringung von Dienstleistungen oder Lieferungen werden für mindestens 3250 Interventionen ausgestellt, davon 400 in Zeile A.

M1C3-17

Investitionen – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Ziel

Interventionen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 900

Q2

2026

Die Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten für die Eingriffe an mindestens 3900 Anlagen werden ausgestellt.

M1C3-18

Investition 2.3 Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

Ziel

Zahl der neuqualifizierten Parks und historischen Gärten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

100

4. QUARTAL

2025

Es werden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten zur Umschulung von mindestens 100 Parks und historischen Gärten ausgestellt.

M1C3-19

Investition – 2.4 Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) und Schutzräume für Kunstwerke (Recovery Art)

Ziel

Interventionen zur seismischen Sicherheit an Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

700

Q2

2026

Die Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten werden für mindestens 700 Eingriffe ausgestellt, davon mindestens drei Schutzräume für Kunstwerke.

M1C3-20

Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Meilenstein

Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios

Unterzeichnung der Verträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios.

Diese Maßnahme umfasst den Bau neuer Studios, die Wiederherstellung bestehender Studios, Investitionen in neue digitale Technologien, Systeme und Dienstleistungen zur Stärkung der Filmstudios von Cinecittà, die von Cinecittà SPA verwaltet werden.

Der Vertrag zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen enthält Auswahlkriterien/Förderkriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C 58/01) für geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen.

Verpflichtung/Ziel, 20 % in Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen, die die Auswahlkriterien für die digitale Markierung erfüllen, und 70 % in Auswahlkriterien für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben zu investieren.

M1C3-21

Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Ziel

Anzahl der errichteten oder renovierten Studios

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

9

Q2

2026

Für den Bau oder die Renovierung von mindestens neun Studios werden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt.

Lieferung von Waren, Dienstleistungen und Bauarbeiten für das Zentrum für experimentelle Kinematografie in den folgenden Linien: I) Erstellung eines virtuellen Live-Sets; II) E-Learning-Plattform für Kinofilme; III) Digitalisierung von Lern- und Lehrtätigkeiten; IV) Digitalisierung und Erhaltung des audiovisuellen Erbes.

M1C3-22

Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für:

thematischer Fonds der Europäischen Investitionsbank;

Annahme der Investitionspolitik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

In der Anlagepolitik wird mindestens Folgendes festgelegt: die Art, den Umfang und die unterstützten Vorhaben, die zu unterstützenden Begünstigten, die Förderkriterien der finanziellen Begünstigten und ihre Auswahl im Rahmen einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; und Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele.

Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.

Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen.

M1C3-23

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds,

Annahme der Investitionspolitik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Der Fonds ist für den Erwerb, die Umstrukturierung und die Umschulung italienischer Immobilien bestimmt, um die Entwicklung des Tourismus in den am stärksten von der Krise betroffenen Gebieten oder Randgebieten (Küstengebiete, kleinere Inseln, Gebiete in äußerster Randlage sowie ländliche Gebiete und Berggebiete) zu unterstützen.

Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen.

M1C3-24

Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für: KMU-Garantiefonds,

Annahme der Investitionspolitik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.

Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen.

M1C3-25

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für den Fondo Rotativo

Annahme der Investitionspolitik

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.

Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen.

M1C3-26

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten des Durchführungserlasses über die Steuergutschrift für die Sanierung von Unterkünften.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, die die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten, aus der hervorgeht, dass sie in Kraft treten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Das Referenzrecht für die Gewährung der Steuergutschrift ist das Gesetz Nr. 83 vom 31. Mai 2014, mit dem die Anerkennung einer Steuergutschrift für Maßnahmen zur Sanierung von Beherbergungsbetrieben eingeführt wurde.

Auswahl-/Förderkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) in Bezug auf geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und Begünstigte, die zumindest die Verwendung einer Ausschlussliste und die Einhaltung des einschlägigen EU- und nationalen Umweltrechts der unterstützten Vermögenswerte/Tätigkeiten und Begünstigten erfordern und die Einhaltung sicherstellen.

M1C3-27

Investition – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

Ziel

Zahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Umschulung im Durchschnitt 50 % der Anteile von Stato Avanzamento Lavori (SAL) erreichte (erste Gruppe)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

100

4. QUARTAL

2024

Das Ziel wird erreicht, wenn der durchschnittliche Umschulungsfortschritt von 100 kulturellen und touristischen Stätten 50 % des im Stato Avanzamento Lavori (SAL) angegebenen Aufstiegsstatus erreicht.

M1C3-28

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Zahl der durch die Finanzhilfe und/oder die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützten Unternehmen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 700

4. QUARTAL

2025

Erlass(e) über die Gewährung der Steuergutschrift und/oder des Zuschusses an mindestens 2700 Unternehmen, die in Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen investiert haben, wie durch die Wiederaufnahme des Auszahlungsantrags herabgestuft.

M1C3-29

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Anzahl der Tourismusprojekte, die aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank unterstützt werden sollen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

70

Q2

2026

Die ausgewählten Finanzintermediäre haben mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen für die Unterstützung von mindestens 70 Tourismusprojekten über die thematischen Fonds der EIB geschlossen.

M1C3-30

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus

Unternehmen

Ziel

Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank:

Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 350 000 000 EUR

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

350 000 000

4. QUARTAL

2022

Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik.

M1C3-31

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Nationaler Tourismusfonds:

Auszahlung von insgesamt 150 000 000 EUR an den Fonds zur Eigenkapitalunterstützung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

150 000 000

4. QUARTAL

2022

Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik.

M1C3-32

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Zahl der durch den KMU-Garantiefonds zu unterstützenden Unternehmen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

4. QUARTAL

2025

Das Ergebnisschreiben, mit dem die Garantie gewährt wird, wird für mindestens 1000 Unternehmen ausgestellt.

M1C3-33

Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Fondo Rotativo:
Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

300

4. QUARTAL

2025

Unterzeichnung rechtlicher Finanzierungsvereinbarungen zur Unterstützung von mindestens 300 Unternehmen über den Fondo Rotativo.

M1C3-35

— Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

Meilenstein

Unterzeichnung jeder Vereinbarung über sechs Projekte zwischen einem Tourismusministerium und Begünstigten/Durchführungsstellen

Veröffentlichung der Programmvereinbarung zwischen dem Ministerium für Tourismus, der Gemeinde Rom und den anderen beteiligten Akteuren

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Vereinbarungen werden für die folgenden sechs Projekte unterzeichnet:  
1) römisches Kulturerbe für die nächste Generation der EU; 2) von Pagan Rom nach Christian Rom – Jubilee; 3) #Lacittàcondivisa; 4) #Mitingodiverde; 5) Roma 4.0; 6) #Amanotesa

Die Liste der Begünstigten/Durchführungsstellen umfasst: Rom-Hauptstadt; Archäologisches Superintendence für das Kultur-, Umwelt- und Landschaftserbe von Rom (MIC); Archäologischer Park des Colosseums; Archäologischer Park der Appia Antica; Diokese Rom; Ministerium für Tourismus Region Latium.

Vor der Ausschreibung werden die Auswahl- und Zuschlagskriterien sowie die Besonderheiten der Projekte mit den entsprechenden Ressourcen festgelegt.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

M1C3-36

Investitionen – 4.3 Kaput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

Ziel

Anzahl der Interventionen in kulturellen und touristischen Stätten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

200

Q2

2026

Die Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten oder Dienstleistungen werden für mindestens 200 im Caput-Mundi-Programm aufgeführte Interventionen ausgestellt.

   

D. MISSION 2 KOMPONENTE 1: Kreislaufwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft und ökologischer Wandel 

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen in den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Kreislaufwirtschaft, Unterstützung der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten und des ökologischen Wandels. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs in der Abfallbewirtschaftung und lokalen öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ und zur Verbesserung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft ergänzt. Diese Komponente entspricht den länderspezifischen Empfehlungen, Investitionen in den ökologischen Wandel, auch in die Kreislaufwirtschaft, zu konzentrieren.  

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 umzusetzen, in denen es darum geht, „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Abfall- und Wasserwirtschaft, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). 

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird. 

 

D.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Kreislaufwirtschaft

Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft 

Diese Reform umfasst die Annahme einer umfassenden nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die ein neues digitales System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen umfasst, steuerliche Anreize zur Unterstützung von Recyclingtätigkeiten und der Verwendung von Sekundärrohstoffen, eine Überarbeitung der Umweltsteuer, das Recht auf Wiederverwendung und Reparatur, die Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung und des Systems von Konsortien, die Unterstützung bestehender Regulierungsinstrumente (z. B. die Rechtsvorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft und die Mindestumweltkriterien im Rahmen der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge) und die Unterstützung des Projekts zur Industriesymbiose. Bei der Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung und des Systems von Konsortien wird auch auf die Notwendigkeit einer effizienteren Nutzung des Umweltbeitrags eingegangen, um die Anwendung transparenter und nichtdiskriminierender Kriterien sicherzustellen. Unter dem Vorsitz des Ministeriums für den ökologischen Wandel (MITE) wird ein spezielles Aufsichtsorgan eingerichtet, das das Funktionieren und die Wirksamkeit der Konsortialsysteme überwacht. Die Maßnahme betrifft alle Konsortien (nicht nur das CONAI-Verpackungssystem). 

Reform 1.3 – Technische Unterstützung für lokale Behörden 

Diese Reform besteht in der technischen Unterstützung der lokalen Behörden durch die Regierung bei der Umsetzung von Umweltvorschriften auf EU- und nationaler Ebene, bei der Ausarbeitung von Plänen und Projekten im Bereich der Abfallbewirtschaftung und bei Ausschreibungsverfahren. Die Unterstützung für Ausschreibungsverfahren stellt sicher, dass Konzessionen im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden, wodurch die Wettbewerbsprozesse verbessert werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen. Mit dieser Reform wird daher die Umsetzung der im Rahmen der Reform der Rahmenbedingungen für Unternehmen vorgeschlagenen Reformen der Abfallbewirtschaftung unterstützt. Die technische Unterstützung erstreckt sich auch auf die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge. 

Investition 2.1 – Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht 

Ziel dieser Investition ist es, die Verringerung der Emissionen in der Transport- und Logistikphase im Agrar- und Lebensmittelsektor zu fördern, die Digitalisierung des Sektors und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Gewährung von Unterstützung für materielle und immaterielle Investitionen.

Investition 2.2 – Agro-Solarpark 

Ziel dieser Investition ist es, die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu erhöhen. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Gewährung von Unterstützung für Investitionen in die Strukturen der Landwirtschaft, der Viehzucht und der Agroindustrie zur Installation von Solarpaneelen sowie ergänzende Interventionen. 

Investition 2.3 – Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor 

Ziel dieser Investition ist es, Innovationen im Agrar- und Lebensmittelsektor zu fördern. Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Beihilfen für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte.

Investition 3.3 – Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen 

Ziel dieser Investition ist die Gestaltung und Herstellung digitaler Inhalte, um das Bewusstsein für die Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima zu schärfen. Die Investition besteht in der Einrichtung einer Plattform ohne Online-Abonnement, um ein Archiv für Bildungs- und Freizeitmaterialien zu umweltbezogenen Themen zu schaffen.

D.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung 

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele) 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele) 

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung 

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben 

Maßeinheit 

Ausgangslage 

Ziel 

Viertel 

Jahre 

M2C1-1 

Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft 

Meilenstein 

Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft 

Bestimmung im Ministerialdekret über das Inkrafttreten 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q2 

2022 

Der Ministerialerlass zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft enthält mindestens folgende Maßnahmen: 

·ein neues digitales System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, das einerseits die Entwicklung des Sekundärmarkts für Rohstoffe (durch die Schaffung eines klaren Rahmens für die Versorgung mit Sekundärrohstoffen) andererseits die Kontrollbehörden bei der Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Abfallbewirtschaftung unterstützen soll. 

·steuerliche Anreize zur Unterstützung von Recyclingtätigkeiten und der Verwendung von Sekundärrohstoffen; 

·eine Überarbeitung des Umweltsteuersystems für Abfälle, um das Recycling einfacher zu gestalten als die Deponierung und Verbrennung im gesamten Staatsgebiet; 

·Recht auf Wiederverwendung und Reparatur; 

·Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (Erweiterte Herstellerverantwortung) und des Systems von Konsortien, um die Verwirklichung der EU-Ziele durch die Einrichtung eines spezifischen Aufsichtsgremiums unter dem Vorsitz des MITE zu unterstützen, mit dem Ziel, das Funktionieren und die Wirksamkeit der Konsortiensysteme zu überwachen; 

·Unterstützung der bestehenden Regulierungsinstrumente: Ende der Abfallgesetzgebung (national und regional), Mindestumweltkriterien (CAM) im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens. Bei der Entwicklung/Aktualisierung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten werden insbesondere Bau-, Textil- und Kunststoffabfälle sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) berücksichtigt. 

·Unterstützung des Projekts „Industriesymbiose“ durch Regulierungs- und Finanzinstrumente.) 

M2C1-2 

Reform 1.3 – Technische Unterstützung für lokale Behörden 

Meilenstein 

Genehmigung der Einigung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung lokaler Behörden 

Veröffentlichung der genehmigten Vereinbarung auf der Website des Ministeriums 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q2 

2022 

Die Vereinbarung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung der lokalen Behörden bei der Umsetzung der im Gesetz (Gesetzesdekret Nr. 50/2016 über die Vergabe öffentlicher Aufträge) festgelegten Mindestumweltkriterien (CAM) im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens (GPP) und der Einleitung der Unterstützungsmaßnahme wird genehmigt. 

Die technische Unterstützung der lokalen Behörden (Regionen, Provinzen und Gemeinden) wird von der Regierung (Ministerium für den ökologischen Wandel, Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und andere relevante) über die Hausunternehmen sichergestellt. Die technische Unterstützung umfasst Folgendes: 

·technische Hilfe bei der Umsetzung von Umweltvorschriften auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene; 

·Unterstützung bei der Ausarbeitung von Plänen und Projekten im Bereich der Abfallbewirtschaftung; 

·Förderung von Ausschreibungsverfahren, auch um sicherzustellen, dass Konzessionen im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden, wodurch Wettbewerbsprozesse gefördert werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen. 

 

Das Ministerium für den ökologischen Wandel arbeitet einen spezifischen Aktionsplan für den Aufbau von Kapazitäten aus, um lokale Behörden und professionelle öffentliche Auftraggeber bei der Anwendung der im Gesetz (Gesetzesdekret Nr. 50/2016 über öffentliche Ausschreibungen) festgelegten Mindestumweltkriterien auf Ausschreibungsverfahren im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens zu unterstützen. 

M2C1-3 

Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht 

Meilenstein 

Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen der logistischen Anreizregelung 

Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums oder anderen Unterstützungskanälen 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

4. QUARTAL 

2022 

Die endgültige Rangfolge wird in der Genehmigungsverordnung festgelegt. 

Die logistische Anreizregelung umfasst Folgendes: 

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. 

B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 32 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss. 

C) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 27 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss. 

d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und dem Auslaufen der Regelung Bericht zu erstatten. 

M2C1-4 

Investition 2.2: AGRI-Solarpark 

Ziel 

Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition 

ENTFÄLLT. 

Prozentuale 

30 

4. QUARTAL 

2022 

Ermittlung der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 30 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel ausmacht. Die Investition wird nach zwei unterschiedlichen Verfahren durchgeführt, die bereits bestehen und refinanziert werden. Diese Verfahren sehen die Auszahlung von Darlehen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag stellen. 

M2C1-5 

Investition 2.2: AGRI-Solarpark 

Ziel 

Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition 

ENTFÄLLT. 

Prozentuale 

19 

32 

4. QUARTAL 

2023 

Die begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 32 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel ausmacht, sind anzugeben. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Zuschüssen oder anderen Anreizen für Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen. 

M2C1-6 

Investition 2.2: AGRI-Solarpark 

Ziel 

Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition 

ENTFÄLLT. 

Prozentuale 

32 

63.5 

Q2 

2024 

Ermittlung der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 63,5 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel ausmacht. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen für Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag stellen. 

M2C1-6bis 

Investition 2.2: AGRI-Solarpark 

Ziel 

Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition 

ENTFÄLLT. 

Prozentuale 

63.5 

100 

4. QUARTAL 

2024 

Ermittlung der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 100 % der zusätzlichen Finanzmittel für die Investition ausmacht. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen für Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen. 

M2C1-7 

Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor 

Ziel 

Veröffentlichung der endgültigen Rankings mit Angabe der Endempfänger. 

ENTFÄLLT. 

Anzahl 

10 000

4. QUARTAL 

2024 

Ermittlung von mindestens 10000 Endempfängern für Investitionen in Innovation in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

Bei den Investitionen ist mindestens einer der folgenden Aspekte zu berücksichtigen: 

— Ersetzung von mehr 

umweltschädliche Geländefahrzeuge 

— Einführung von Präzisionslandwirtschaft und Maschinen für die Landwirtschaft 4.0 

— Ersatz veralteter Anlagen für Olivenmühlen 

Zur Einhaltung von Do-No— 

Geländefahrzeuge, die nach dem Prinzip signifikanter Arme emissionsfrei sind oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, müssen die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) erfüllen. 

Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden. 

Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen. 

M2C1-8 

Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor 

Ziel 

Förderung von Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie 

ENTFÄLLT. 

Anzahl 

10 000

Q2 

2026 

Abschlussbescheinigungen oder „Bescheinigungen über die regelmäßige Durchführung(„Attestazione di regolare esecuzione“) für mindestens 10000 Innovationsprojekte in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, für die eine finanzielle Unterstützung gewährt wird.

Bei den geförderten Investitionen handelt es sich um: 

- Austausch umweltfreundlicherer Geländefahrzeuge

- Einführung der Präzisionslandwirtschaft

 Ersetzung veralteter Anlagen für Olivenmühlen

Um dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ zu entsprechen, müssen Geländefahrzeuge emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) erfüllt. 

Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen. 

M2C1-9 

Investition 2.2: AGRI-Solarpark 

Ziel 

Voltaische Stromerzeugung im AGRI-Bereich 

ENTFÄLLT. 

kW 

1 550 000

Q2 

2026 

Installationsbescheinigungen für installierte Solarstromerzeugungskapazität von mindestens 1550000 kW.

M2C1-11 

Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen 

Meilenstein 

Start der Internetplattform und Verträge mit Autoren 

Mitteilung über die Unterzeichnung eines Vertrags mit den Produzenten von Inhalten 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q2 

2022 

Öffentliche Inbetriebnahme der Internetplattform und Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarungen mit den „Inhaltsproduzenten“. Ziel der Projekte ist die Entwicklung von mindestens 180 Podcasts, schulspezifischen Videounterrichts und Videoinhalten, die auf der Internetplattform zum ökologischen Wandel produziert und verfügbar sind. 

M2C1-12 

Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen 

Ziel 

Podcasts zum ökologischen Wandel 

ENTFÄLLT. 

Anzahl 

180 

Q2 

2025 

Mindestens 180 Podcasts auf der Internetplattform veröffentlicht. 

D.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 1.2 – Nationales Abfallwirtschaftsprogramm 

Diese Reform besteht in der Annahme eines breit angelegten nationalen Programms für die Abfallbewirtschaftung, das auf den höchsten Stand der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings und der Verwertung von Abfällen abzielt, die Anpassung des Netzes der für die integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlichen Anlagen, die Minimierung der endgültigen Beseitigung als End- und Restoption, die Einrichtung von Überwachungssystemen, die Verhinderung der Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, die Bekämpfung der geringen Abfallsammlung, die Verhinderung der Deponierung und die Gewährleistung der Komplementarität mit regionalen Abfallprogrammen, um die Verwirklichung der europäischen und nationalen abfallrechtlichen Ziele zu ermöglichen und gegen illegale Abfallablagerung und Verbrennung im Freien vorzugehen.

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen und Kreislaufwirtschaft „Leitprojekte“ 

Ziel dieser Investition ist es, die Abfallbewirtschaftung zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die Investition besteht in der Finanzierung von Projekten zum Bau neuer Behandlungs-/Recyclinganlagen oder zur Modernisierung bestehender Anlagen sowie zur Unterstützung und Digitalisierung der getrennten Sammlung verschiedener Abfallströme. 

 

Investition 2.1 – Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht 

Ziel dieser Investition ist es, die Verringerung der Emissionen in der Transport- und Logistikphase im Agrar- und Lebensmittelsektor zu fördern, die Digitalisierung des Sektors und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Gewährung von Unterstützung für materielle und immaterielle Investitionen.

Investition 3.1 – Grüne Inseln

Ziel dieser Maßnahme ist es, den ökologischen Wandel auf 19 nicht vernetzten kleinen Inseln in Italien zu unterstützen. Diese Investition besteht in der Finanzierung und Durchführung von Projekten in den Bereichen Energie (die unter anderem erneuerbare Energien, Netze oder Energieeffizienz umfassen können, Wasser (zu denen unter anderem Entsalzung gehören kann), Verkehr (zu denen unter anderem Radwege, emissionsfreie Busse oder Boote gehören können, aber nicht darauf beschränkt sind) und Abfall (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Trennung von Abfällen) auf den 19 nicht miteinander verbundenen kleinen Inseln.

Investition 3.2 – Grüne Gemeinschaften

Ziel dieser Investition ist es, den ökologischen Wandel in ländlichen Gebieten und Berggebieten (sogenannte „grüne Gemeinschaften“) zu unterstützen. Diese Investition besteht in der Unterstützung von Projekten in den „Grünen Gemeinschaften“.

 

Investition 3.4 – Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht 

Diese Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, den Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF), um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln im Agrar- und Lebensmittelsektor, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht in Italien zu verbessern. Die Fazilität wird in Form von Zuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen direkt über ISMEA (Istituto di Servizi per il Mercato Agricolo Alimentare) betrieben.

Die Fazilität wird von ISMEA als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst die folgenden Produktlinien: 

·Unterstützung von Unternehmen, Unternehmensgruppen oder landwirtschaftlichen Erzeugervereinigungen sowie Forschungs- und Wissensverbreitungsorganisationen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht durch Verbesserung der Produktionsprozesse durch Aufnahme einer Kombination von Tätigkeiten aus folgenden Bereichen: 

oVerbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produktionsprozessen durch Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, um die Effizienz des Energie-, Wasser- und Ressourcenverbrauchs der angestrebten Produktionsprozesse erheblich zu steigern; 

oInvestitionen in Wissens-, Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsprojekte, Technologietransfer- und Entwicklungsprojekte, die auch die Neuorganisation der Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der Lieferkette unterstützen können, um die Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse zu verbessern;

oInvestitionen in die Digitalisierung von Unternehmen, einschließlich des elektronischen Handels und neuer Technologien; 

oInstallation von Photovoltaik- und Solarpaneelen 

Ziel der Maßnahme ist es, die Treibhausgasemissionen, die Lebensmittelverschwendung und den Einsatz von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, die Energieeffizienz zu verbessern und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern.  

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen das Ministerium und das ISMEA ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält: 

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt. 

2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen: 

a.Die Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten. 

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind. 

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 21 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 22 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 23 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 24 .

d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken. 

3.Der unter die Durchführungsvereinbarung fallende Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren. 

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich: 

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen. 

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet. 

d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan von ISMEA. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, der Vorschriften für staatliche Beihilfen, der Klima- und Digitalzielanforderungen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung und Anhang VII der ARF-Verordnung; und iii) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens und der Finanzierungsvereinbarungen überprüft.

 

5.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 1 848 000 000,00 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei.  25

Investition 4 – Agrar-Solarpark-Fazilität

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Zuschussregelung, die Agro-Solarpark-Fazilität, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln im Agrar- und Industriesektor Italiens zu verbessern. Die Regelung wird in Form von Zuschüssen direkt an den privaten Sektor durchgeführt.

Die Regelung wird von Gestore Servizi Energetici S.p.A. (GSE) als Durchführungspartner verwaltet. Im Rahmen der Regelung wird ein Zuschuss gewährt, der einen Teil der Projektkosten deckt. Mit der Regelung werden Investitionen in die Strukturen des Landwirtschafts-, Viehzucht- und Agroindustriesektors, die Installation von Solarpaneelen sowie ergänzende Interventionen unterstützt. Die Mitgliedschaft im Netzwerk „rete del lavoro agricolo di qualità“ wird bei der Bewertung der Projektvorschläge positiv berücksichtigt. 

Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und GSE ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält: 

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Regelung: Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt. 

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Finanzhilfepolitik, die Folgendes umfassen: 

a.Die Beschreibung der gewährten Finanzhilfen und der förderfähigen Endbegünstigten.

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind. 

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Finanzhilfepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 26 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 27 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 28 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 29 .

d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken. 

3.Den unter das Durchführungsabkommen fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Einnahmen aus dem System, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden. 

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich: 

1.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Finanzhilfen. 

2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens gemäß den Anforderungen des Durchführungsabkommens zu überprüfen, bevor eine Finanzhilfe für ein Vorhaben gewährt wird. 

4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der GSE. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen der Durchführungsvereinbarung überprüft.

5.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 633000000 EUR der ARF -Investitionen in das Programm tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei 30 . 

D.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/
Zielwert 

Namen 

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele) 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele) 

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung 

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben 

Maßeinheit 

Ausgangslage 

Ziel 

Viertel 

Jahre 

M2C1-13 

Reform 1.2 – Nationales Abfallwirtschaftsprogramm 

Meilenstein 

Inkrafttreten des Ministerialerlasses über das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm 

Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten angibt 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q2 

2022

Der Ministerialerlass über das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm enthält mindestens folgende Ziele: 

die größtmögliche Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung von Abfällen zu erreichen, zumindest die in Artikel 181 des gesetzesvertretenden Dekrets 152/06 festgelegten Ziele zu erreichen und auch die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zu berücksichtigen; 

I.Anpassung des Netzes der für die integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlichen Anlagen im Hinblick auf die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft, um die erforderlichen Kapazitäten zur Erreichung der unter Buchstabe a genannten Ziele zu gewährleisten und folglich die Endlagerung als letzte und verbleibende Option im Einklang mit dem Grundsatz der Nähe und unter Berücksichtigung der im Rahmen der nationalen Abfallvermeidungsplanung gemäß Artikel 180 des Gesetzesdekrets 152/06 festgelegten Abfallvermeidungsziele zu minimieren; 

II.Einführung einer angemessenen Überwachung der Durchführung des Programms, damit die Einhaltung der Ziele des Programms ständig überprüft werden kann und ob gegebenenfalls Korrekturinstrumente für die Durchführung der geplanten Maßnahmen eingeführt werden müssen; 

III.die Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen die Italienische Republik wegen Nichtumsetzung der europäischen Vorschriften über die Planung von Abfallzyklen zu verhindern; 

IV.Bekämpfung der geringen Abfallsammlung und Eindämmung der Deponierung (siehe auch die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft); 

V.die regionale Abfallbewirtschaftungsanlage ergänzt das nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm; 

VI.die Lücken in der Abfallbewirtschaftung und die regionale Kluft in Bezug auf die Kapazität der Anlagen und die Qualitätsstandards, die zwischen den verschiedenen Regionen und Gebieten des nationalen Hoheitsgebiets bestehen, zu schließen, um Verzögerungen zu beheben; 

VII.Verwirklichung der derzeitigen und der neuen Ziele, die in den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind; 

VIII.um die illegale Abfallablagerung und die Verbrennung im Freien (z. B. im Gebiet Terra dei Fuochi) durch Maßnahmen zu bekämpfen, darunter die Einführung eines neuen Systems zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, soll ein unterstütztes globales Überwachungssystem zur Bekämpfung illegaler Deponien mithilfe von Satelliten, Drohnen und Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) entwickelt werden. 

M2C1-14 

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen; 

Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft 

Meilenstein 

Inkrafttreten des Ministerialdekrets. 

Annahme des Ministerialdekrets zur Genehmigung der Auswahlkriterien für die von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte. 

Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q3 

2021 

Das Ministerialdekret über die Genehmigung der Kriterien für die Auswahl der von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte tritt in Kraft. 

In der Ministerialverordnung wird festgelegt, dass die Projekte unter den folgenden Kriterien ausgewählt werden: 

·Kohärenz mit den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sowie mit dem europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, 

·Erwartete Verbesserung der Recyclingziele 

·Kohärenz mit regionalen und nationalen Planungsinstrumenten, 

·Beitrag zur Lösung von EU-Verstößen, Synergien mit anderen sektoralen Planungen (z. B. PNIEC) und/oder anderen Bestandteilen des Plans, innovative Technologien, die auf umfassenden Erfahrungen beruhen; 

·Fachliche Qualität des Vorschlags. 

·Kohärenz und Komplementarität mit kohäsionspolitischen Programmen und ähnlichen Projekten, die durch andere EU- und nationale Instrumente finanziert werden 

Die Interventionen umfassen im Einklang mit dem DNSH-Grundsatz keine Investitionen in Deponien, Entsorgungsanlagen, Mechanische biologische/mechanische Behandlungsanlagen oder Verbrennungsanlagen. 

M2C1-15 

Reform 1.2 

Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm 

 

Ziel 

Verringerung unregelmäßiger Deponien (T1)

ENTFÄLLT. 

Anzahl 

33 

11 

Q2 

2024 

Verringerung der Zahl unregelmäßiger Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens NIF 2003/2077 waren, von 33 auf 11 (d. h. um mindestens 66 %). 

M2C1-15bis 

Reform 1.2 

Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm: 

Ziel 

Verringerung unregelmäßiger Deponien (T2) 

ENTFÄLLT. 

Anzahl

34 

14 

4. QUARTAL 

2023 

Verringerung der Zahl unregelmäßiger Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2011/2215 waren, von 34 auf 14 (d. h. um mindestens 60 %). 

M2C1-15ter 

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen 

Ziel 

Verringerung der regionalen Unterschiede bei der getrennten Sammlung 

ENTFÄLLT. 

Prozentpunkte 

22.8 

20 

4. QUARTAL 

2023 

Die Differenz zwischen dem nationalen Durchschnitt und der Region mit der schlechtesten Leistung bei der getrennten Sammlung wird auf 20 Prozentpunkte verringert. 

M2C1-15-Quader 

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen 

Meilenstein 

Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen 

Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten angibt 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

4. QUARTAL 

2023 

Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen ist gemäß dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft. 

M2C1-16 

Reform 1.2

Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm 

Ziel 

Unregelmäßige Deponien 

ENTFÄLLT. 

Anzahl 

11 

Q2 

2026 

Verringerung der Zahl unregelmäßiger Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2003/2077 waren, von 11 auf 0. 

M2C1-16bis 

Reform 1.2

Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm 

Ziel 

Unregelmäßige Deponien 

ENTFÄLLT. 

Anzahl 

14 

Q2 

2024 

Verringerung der Zahl unregelmäßiger Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2011/2215 waren, von 14 auf 9 (d. h. mindestens 75 %) 

M2C1-16ter 

 

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen 

Ziel 

Regionale Unterschiede bei den Quoten der getrennten Sammlung 

ENTFÄLLT. 

Prozentpunkte 

28,4 

20 

4. QUARTAL 

2024 

Der Unterschied bei den getrennten Abfallsammlungen zwischen dem Durchschnitt der drei leistungsstärksten Regionen (Veneto, Trentino, Sardinien) und dem Durchschnitt der Regionen mit der schlechtesten Leistung (Basilicata, Kalabrien und Sicilia) gemäß dem ISPRA-Bericht 2020 wird auf 20 Prozentpunkte verringert. 

Um das Ziel zufrieden stellend zu erreichen, müssen auch der nationale Durchschnitt und der Durchschnitt der drei im ISPRA-Bericht 2020 genannten leistungsfähigsten Regionen (Veneto, Trentino, Sardinien) in Bezug auf die getrennte Abfallsammlung im Vergleich zu den im ISPRA-Bericht 2020 enthaltenen Daten steigen. 

M2C1-16quater 

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen sowie „Leitprojekte“ der Kreislaufwirtschaft 

 

Ziel 

 Abgeschlossene Projekte 

ENTFÄLLT. 

 Anzahl 

584 

Q2 

2026 

Abschlussbescheinigungen oder Lieferbescheinigungen für mindestens 584 Projekte, davon mindestens 90 Projekte für Abfallentsorgungsanlagen.

M2C1-10 

Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht 

Ziel 

 Materielle und immaterielle Investitionen in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht. 

ENTFÄLLT. 

Anzahl 

72 

Q2 

2026 

Abschlussbescheinigungen oder „Bescheinigungen über die regelmäßige Ausführung(„Attestazione di regolare esecuzione“) für mindestens 72 materielle und immaterielle Investitionen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht. 

M2C1-18 

Investition 3.1: Grüne Inseln 

Meilenstein 

Inkrafttreten des Direktorialdekrets 

Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Gesetzes 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q3 

2022 

Mit dem Direktorialdekret wird die Rangfolge der Projekte in Bezug auf die Ergebnisse der öffentlichen Bekanntmachung genehmigt. Das Auswahlverfahren umfasst Folgendes: 

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. 

B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 37 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss. 

C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Regelung Bericht zu erstatten. 

Mögliche Interventionsbereiche sind: 

·die integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes („auch durch den Austausch von Gutschriften aus der Abscheidung von Kohlendioxid, der Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt und der Zertifizierung der Holzlieferkette“); 

·integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen; 

·Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan; 

·Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus („zur Verbesserung lokaler Produkte“); 

·Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Berges; 

·Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen; 

·die nachhaltige Entwicklung von Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung); 

·Integration von Mobilitätsdiensten; 

·die Entwicklung eines nachhaltigen Modells landwirtschaftlicher Betriebe („das auch energieunabhängig ist durch die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektro-, Wärme- und Verkehrssektor“). 

Das Biomethan muss den Nachhaltigkeitskriterien und den Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasemissionen gemäß den Artikeln 29-31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Lebens- und Futtermitteln gemäß Artikel 26 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den damit zusammenhängenden Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten entsprechen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „keine nennenswerten Wärme“ und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann. 

M2C1-19 

Investition 3.1: Grüne Inseln 

Ziel 

Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln 

ENTFÄLLT. 

Zahl der kleinen Inseln 

19 

Q2 

2026 

Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten an integrierten Projekten auf 19 kleinen Inseln, an denen mindestens drei verschiedene Interventionskategorien unter den nachstehend aufgeführten förderfähigen Interventionen beteiligt sind. 

Förderfähig sind folgende Interventionen: 

·Energieeffizienzinterventionen; 

·Schaffung und/oder Ausbau kollektiver Mobilitätsdienste und Ladeinfrastrukturen; mit Strom betriebene Busse und Boote; Unterkünfte für öffentliche Verkehrsdienste; Carsharing, Fahrrad-Sharing, E-Scooter-Sharing; 

·Bau und/oder Anpassung von Radwegen, Bau von Schutzräumen; 

·getrennte Sammlung mit Verbesserung der Sammelsysteme; 

·Bau/Modernisierung ökologischer Inseln mit zugehörigem Wiederverwendungszentrum; 

·Entsalzungsanlagen; 

·Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, zu denen unter anderem Photovoltaik-, Offshore-Windenergie oder Meeresenergie (z. B. Wellen- oder Gezeitenenergie) gehören können; 

·Energieeffizienzmaßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage; 

·Eingriffe in das Stromnetz und die damit verbundenen Infrastrukturen, zu denen unter anderem Speichervorrichtungen, die Integration des Stromsystems in das Wassersystem der Insel, intelligente Netze, innovative Energiemanagement- oder -überwachungssysteme gehören können. 

M2C1-20 

Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften 

Meilenstein 

Vergabe von (allen) öffentlichen Aufträgen für die Auswahl grüner Gemeinschaften 

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl grüner Gemeinschaften 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q3 

2022 

Mitteilung des Vergabeverfahrens für die Finanzhilfen, die Förderfähigkeitskriterien enthalten sollte, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. 

M2C1-21 

Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften 

Ziel

Abgeschlossene Projekte in den Grünen Gemeinschaften

ENTFÄLLT. 

Anzahl Vorhaben

410

Q2

2026

Abschluss von mindestens 410 Projekten in den Grünen Gemeinschaften, bescheinigt durch folgende Bescheinigungen: 

·Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Arbeiten oder 

·Bescheinigung über die Validierung der Konformität/ordnungsgemäße Ausführung bei der Beschaffung von Waren und bei der Beschaffung oder Erbringung von Dienstleistungen.

Die Projekte betreffen folgende Bereiche:

·integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes;

·integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen; 

·Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan; 

·Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus;

·Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Berges; 

·Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen; 

·die nachhaltige Entwicklung von Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung); 

·Integration von Mobilitätsdiensten;

·Entwicklung eines nachhaltigen Betriebsmodells.

M2C1-22 

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht 

Meilenstein 

Durchführungsvereinbarung 

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q2 

2024 

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens. 

M2C1-23 

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht 

Meilenstein 

An ISMEA übertragene Mittel und Änderung der Durchführungsvereinbarung 

Bescheinigung über die Übertragung und Änderung der Durchführungsvereinbarung 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

4. QUARTAL 

2025 

Italien überträgt dem ISMEA zusätzliche 2 000 000 000,00 EUR für die Fazilität.

Änderung des Gesamtbetrags der Finanzierung und der Verwaltungsgebühr der Durchführungsvereinbarung. 

M2C1-24 

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht 

Ziel 

Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten 

ENTFÄLLT.

Prozentuale

100 

Q2 

2026 

ISMEA hat mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren). ISMEA erstellt einen Bericht, in dem der Anteil dieser Finanzierung, der zu den Klimazielen beiträgt, nach der Methode in Anhang VI im Einzelnen angegeben wird. 

M2C1-25 

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht 

Meilenstein 

Das Ministerium hat den Gesamtbetrag der Mittel übertragen 

Übertragungsbescheinigung 

 ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

4. QUARTAL 

2024 

Italien überträgt dem ISMEA 1 960 000 000,00 EUR für die Fazilität.

M2C1-26 

Investition 4: Agrar-Solarpark-Fazilität 

Meilenstein 

Durchführungsvereinbarung 

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens 

 ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL 

2025 

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M2C1-27 

Investition 4: Agrar-Solarpark-Fazilität 

Meilenstein 

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen 

Unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Übertragungsbescheinigung 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

Q2 

2026 

GSE muss mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzhilfevereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen für das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

Mindestens 633000000 dieser Finanzmittel tragen nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen bei.

Italien überträgt 789 000 000 EUR für die Fazilität an die GSE. 

 

E. MISSION 2 KOMPONENTE 2: Energiewende und nachhaltige Mobilität

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen im Bereich der Energiewende. Sie umfasst Reformen zur Erleichterung der Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energiequellen. Die Komponente umfasst Investitionen in die Lieferkette für erneuerbare Energien, Wasserstoff, Biomethananlagen und intelligente Netze. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ ergänzt.

Diese Komponente umfasst auch Investitionen und Reformen im Bereich der nachhaltigen Mobilität. Sie umfasst Reformen zur Erleichterung der Genehmigung von Projekten für nachhaltige Mobilität. Die Komponente umfasst Investitionen in den Bau von Radwegen und Infrastrukturen für den schnellen Transit von U-Bahn/Straßen/Busen sowie in die Beschaffung emissionsfreier Busse, Fahrzeuge, Brandbekämpfungs- und Flughafenfahrzeuge. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen zur Abschaffung regulierter Preise für elektrisches Laden und zur Stärkung des Wettbewerbs bei Ladepunktenkonzessionen, Regionalbahnen und ÖPNV im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ ergänzt.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2020 und 2019 an Italien bei, wonach „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung [...] nachhaltiger öffentlicher Verkehrsmittel“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) ausgerichtet werden müssen und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur ausgerichtet werden muss, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).

Die Komponente unterstützt die Leitlinien für Italien zur Umsetzung seines nationalen Energie- und Klimaplans (SWD(2020) 911 final), in denen Italien aufgefordert wurde, bestehende Anlagen für erneuerbare Energien, insbesondere bestehende Windkraftanlagen, zu fördern, umzugestalten und zu repowerieren und innovative Offshore-Energie im gesamten Mittelmeerraum zu erkunden.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

E.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Onshore- und Offshore-Anlagen und neuer Rechtsrahmen zur Förderung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und der Dauer und Verlängerung der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen

Diese Reform umfasst:

-das Inkrafttreten von Vereinfachungsmaßnahmen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und das Repowering und die Umgestaltung bestehender Anlagen im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 76 vom 17. Juli 2020 („Vereinfachungserlass“);

-Erlass eines mit den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen abgestimmten Dekrets zur Festlegung von Kriterien für die Ermittlung der Gebiete, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien für eine zusätzliche Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer Energie von mindestens 73 GW geeignet und nicht geeignet sind, um die Ziele der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu erreichen;

-die Vollendung des Mechanismus zur Förderung erneuerbarer Energiequellen auch für zusätzliche Technologien, die nicht ausgereift sind oder hohe Betriebskosten verursachen, und die Verlängerung der Auktionsfrist für den sogenannten RES1-Mechanismus unter Wahrung des Grundsatzes des wettbewerbsorientierten Zugangs;

-Bestimmungen zur Förderung von Investitionen in Speichersysteme im gesetzesvertretenden Dekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.

Reform 2 – Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas

Diese Reform besteht darin, die Unterstützung für sauberes Biomethan zu verstärken, indem Rechtsvorschriften erlassen werden, um den Umfang der für eine Förderung in Betracht kommenden Biomethanprojekte zu erweitern und den Zeitraum für die Verfügbarkeit von Zuschüssen zu verlängern. Das Biomethan muss die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „Vermeidung erheblicher Wärme“ und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

Reform 3 – Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für die Einführung von Wasserstoff

Diese Reform besteht im Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Förderung von Wasserstoff als erneuerbare Energiequelle. Dieser Rechtsrahmen muss Folgendes enthalten:

-Technische Sicherheitsvorschriften für die Erzeugung, den Transport, (technische und regulatorische Kriterien für die Einführung von Wasserstoff in das Erdgasnetz), die Speicherung und die Nutzung von Wasserstoff;

-Ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren mit einer einzigen Anlaufstelle zur Erlangung der Genehmigung für den Bau und Betrieb einer kleinen Wasserstoffproduktionsanlage (für Elektrolyseure mit einer Leistung von weniger als 1-5 MW; die Speicherschwelle wird in den genannten technischen Sicherheitsvorschriften für Wasserstoff festgelegt).

-Regulierung der Beteiligung von Wasserstofferzeugungsanlagen an Netzdiensten. Die Energieregulierungsbehörde (ARERA) wird beauftragt, nach Konsultation der Interessenträger eine spezifische Regulierungsmaßnahme zu erlassen.

-Ein System von Herkunftsnachweisen für erneuerbaren Wasserstoff, um den Verbrauchern Preissignale zu geben.

-Verfahren und/oder Kriterien zur Festlegung der ausgewählten Betankungsgebiete entlang der Autobahnen zur Optimierung des Standorts der Tankstellen zur Schaffung von H2-Korridoren für Lastkraftwagen, beginnend mit den nordirischen Regionen bis zum Po-Tal und den Logistikknotenpunkten und den Hauptautobahnen entlang der Halbinsel.

-Die Koordinierung des zehnjährigen Entwicklungsplans des nationalen Fernleitungsnetzbetreibers (ÜNB) mit den Plänen anderer europäischer ÜNB zur Entwicklung gemeinsamer Normen für den Wasserstofftransport mittels bestehender Gaspipelines oder spezieller Rohrleitungen.

Reform 4 – Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff

Diese Reform besteht in der Annahme steuerlicher Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Erzeugung und/oder Nutzung von Wasserstoff im Einklang mit den EU-Vorschriften zur Besteuerung und zur Umsetzung der RED II-Richtlinie. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“

Reform 5 – Intelligente Verfahren für die Projektbewertung im Bereich der öffentlichen Nahverkehrssysteme mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massentransport

Diese Reform besteht in der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, in denen klare Zuständigkeiten für die Genehmigung von ÖPNV-Projekten festgelegt werden, und einer Vereinfachung des Zahlungsverfahrens.

Investition 2.1 – Stärkung intelligenter Netze

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der Infrastruktur und die Digitalisierung des Stromverteilungsnetzes. Die Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen an Verteilernetzbetreiber zur Finanzierung von Interventionen, die die Aufnahmekapazität des Verteilernetzes sowie die den Haushalten zur Verfügung stehenden Kapazitäten zur Elektrifizierung ihres Energieverbrauchs erhöhen.

Investition 2.2 – Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel dieser Investition ist es, das Stromnetz gegenüber extremen Wetterereignissen widerstandsfähig zu machen und so die Wahrscheinlichkeit längerer Unterbrechungen der Stromversorgung zu verringern. Die Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen an Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber für Arbeiten an der Strominfrastruktur.

Investition 4.1 – Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Plan für den Zyklusweg)

Ziel dieser Investition ist der Aufbau von Radwegen, um den Pendlerverkehr zwischen Standorten in Metropolregionen oder Städten, in denen Universitäten angesiedelt sind, zu erleichtern. Diese Investition besteht in den Bau von mindestens 1 261 km Radwegen in Metropolregionen und touristischen Radwegen.

Investition 4.3 – Installation von Ladeinfrastrukturen

Ziel dieser Investition ist es, die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu unterstützen. Diese Investition besteht in der Finanzierung der Errichtung schneller öffentlicher Ladestationen auf Freiwegen und städtischen Gebieten.

Investition 4.4.1 – Stärkung der emissionsfreien Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs

Ziel der Investition ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Modernisierung der öffentlichen Busflotte. Diese Investition besteht in der Beschaffung emissionsfreier Busse und der Errichtung von Ladestationen.

Investition 4.4.3 – Erneuerungsflotte für die Staatsfeuerwehr

Ziel der Investition ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Modernisierung der Feuerwehrflotte. Diese Investition besteht in der Beschaffung von mindestens 3800 Fahrzeugen für die nationale Feuerwehr.

Investition 4.5 – Programm zur Erneuerung der Flotte privater und leichter Nutzfahrzeuge mit Elektrofahrzeugen

Diese Investition zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen und die Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr in städtischen Gebieten zu verringern. Bei dieser Investition handelt es sich um ein Car-Scrpping-System, bei dem ein thermisches Fahrzeug zurückgegeben und durch ein neu erworbenes emissionsfreies Fahrzeug ersetzt wird.

Investition 5.4 – Kapitalzufuhr in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den grünen Wandel („GTF“)

Mit dieser Maßnahme soll das Wachstumspotenzial der italienischen Wirtschaft gefördert werden, indem Anreize für private Investitionen geschaffen, der Zugang zu Finanzmitteln für am ökologischen Wandel beteiligte Start-up-Unternehmen verbessert und der Risikokapitalmarkt in diesem Sektor ausgebaut wird. Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 250 000 000 EUR in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den grünen Wandel („GTF“).

CDP Venture Capital SGR verfolgt eine Anlagestrategie für die Nutzung des Eigenkapitals. Die Anlagestrategie enthält eine Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) mit der voraussichtlichen Art der förderfähigen Endempfänger, die das Eigenkapital voraussichtlich unterstützen wird, einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans für die Durchführung von 15 Jahren und der Verwaltungsgebühr von höchstens 13 %. 31 Der GTF wird durch direkte oder indirekte Unterstützung in Form von Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital, Fremd- oder Quasi-Schuldtiteln betrieben. 32 CDP Venture Capital SGR wendet das in den Leitlinien „Linee Guida per le attività di rendicontazione e controllo dei Fondi DTF e GTF e GTF“ beschriebene Prüfungs- und Kontrollsystem für die Verwendung des Eigenkapitals an. Die Investitionspolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die mit dem Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Start-up-Unternehmen schließt die Investitionspolitik Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt 33 in folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten 34 ; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien 35 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 36 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 37 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus erfordert die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

E.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C2-6

Reform 1: Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Onshore- und Offshore-Anlagen und neuer Rechtsrahmen zur Förderung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und der Dauer und Verlängerung der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Anlagen für erneuerbare Onshore- und Offshore-Energien

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Der Rechtsrahmen umfasst folgende Ziele:

das Inkrafttreten von Vereinfachungsmaßnahmen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und das Repowering und die Umgestaltung bestehender Anlagen im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 76 vom 17. Juli 2020 („Vereinfachungserlass“);

Erlass eines mit den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen abgestimmten Dekrets zur Festlegung von Kriterien für die Ermittlung der Gebiete, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien für eine zusätzliche Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer Energie von mindestens 73 GW geeignet und nicht geeignet sind, um die Ziele der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu erreichen;

die Vollendung des Mechanismus zur Förderung erneuerbarer Energiequellen auch für zusätzliche Technologien, die nicht ausgereift sind oder hohe Betriebskosten verursachen, und die Verlängerung der Auktionsfrist für den sogenannten RES1-Mechanismus unter Wahrung des Grundsatzes des wettbewerbsorientierten Zugangs;

Bestimmungen zur Förderung von Investitionen in Speichersysteme im gesetzesvertretenden Dekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.

M2C2-7

Reform 2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas

Meilenstein

Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Förderung der Nutzung von erneuerbarem Gas für die Nutzung von Biomethan im Verkehrs-, Industrie- und Wohnungssektor sowie eines Durchführungserlasses, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die gesetzesvertretende Verordnung umfasst insbesondere:

1- legislative Änderung für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren und Änderung des derzeitigen Finanzhilfemechanismus, um i) den Umfang der Förderfähigkeit zu erweitern und ii) den Zeitraum für die Bereitstellung von Finanzhilfen zu verlängern und iii) die Einspeisung in den Tarif und den Herkunftsnachweis für erneuerbares Gas vorzusehen

2-Die Umsetzung der RED II-Richtlinie durch gesetzesvertretendes Dekret

3-Die allgemeine Koordinierung würde vom Ministero della Transizione Ecologica (MiTE) mit Unterstützung der anderen Verwaltungen mit beratender Funktion erfolgen: Landwirtschaftsministerium (MIPAAF), Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) und Gestore Servizi Energetici.

M2C2-8

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung des Energieverbrauchs

M2C2-10

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Meilenstein

Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität und Elektrifizierung des Energieverbrauchs

Einbau- oder Abnahmeprüfberichte

Q2

2026

Einbau- oder Abnahmeprüfberichte für Eingriffe, die zu Folgendem geführt haben:

—eine Erhöhung der Aufnahmekapazität des Netzes um mindestens 4 000 MW, bescheinigt durch einen oder mehrere unabhängige Ingenieurberichte,

—Erhöhung der Höchstleistung für den Netzverbrauch an einer Anzahl von Lieferpunkten, die mindestens 1500000 Einwohnern entspricht, wie durch einen oder mehrere unabhängige Ingenieurberichte bescheinigt.

M2C2-12

Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Meilenstein

Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Mitteilung über die Vergabe der Projekte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes um mindestens 4 000 km, um die Häufigkeit und Dauer von Energieausfällen infolge extremer Wetterbedingungen zu verringern.

M2C2-13

Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel

Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 000

Q2

2026

Bescheinigungen über den Abschluss von Arbeiten, die einer Erhöhung der Widerstandsfähigkeit um mindestens 4 000 km Stromnetz entsprechen, wie durch einen oder mehrere unabhängige Ingenieurberichte bescheinigt.

M2C2-14

Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Aufladestationen auf Wasserstoffbasis

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von mindestens 40 Aufladestationen auf Wasserstoffbasis

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von mindestens 40 Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

M2C2-16

Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

Meilenstein

Zuweisung von Mitteln für Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

Mitteilung der Mittelzuweisung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Zuweisung von Mitteln nach den Verfahren und Kriterien, die für den Bau von zehn Wasserstofftankstellen für Eisenbahnen an sechs Eisenbahnstrecken festgelegt wurden.

M2C2-18

Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge für Wasserstoffforschungsprojekte

Mitteilung über die Vergabe der Aufträge für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mitteilung über die Vergabe von FuE-Verträgen, die darauf abzielen, die Kenntnisse über die Umsetzung des Wasserstoffvektors in der Erzeugungs-, Speicher- und Verteilungsphase zu verbessern. Die Verträge umfassen mindestens vier Forschungsdimensionen:

a) Erzeugung von grünem und sauberem Wasserstoff

innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels

C) Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen

integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen

Diese Maßnahme unterstützt die Erzeugung von Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten, die die Anforderung von 73,4 % für Treibhausgaseinsparungen über den gesamten Lebenszyklus erfüllen, was zu Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2 und zu 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ führt, analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Ansatz.

M2C2-20

Reform 3 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für die Einführung von Wasserstoff

Meilenstein

Inkrafttreten der erforderlichen legislativen Maßnahmen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Die erforderlichen legislativen Maßnahmen enthalten i) Sicherheitsvorschriften für die Erzeugung, den Transport und die Speicherung von Wasserstoff, ii) die Vereinfachung der Verfahren für den Aufbau kleiner Strukturen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff und iii) Maßnahmen in Bezug auf die Bedingungen für den Bau von Wiederladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff.

Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die der Anforderung von Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff entsprechen, was 3 t CO2-Äq/tH2 ergibt.

M2C2-21

Reform 4 Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff

Meilenstein

Inkrafttreten steuerlicher Anreize

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

N.A.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Das Gesetz sieht steuerliche Anreize zur Förderung der Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Förderung des Verbrauchs von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor vor.

Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die der Anforderung von Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff entsprechen, was 3 t CO2-Äq/tH2 ergibt.

M2C2-22

Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Plan für den Zyklusweg)

Zielvorgabe:

Radwege T1

ENTFÄLLT.

Kilometer

0

200

4. QUARTAL

2023

Fertigstellung von mindestens 200 km Radwegen in Ballungsräumen gemäß der Beschreibung der Maßnahme oder Städten, in denen Universitäten untergebracht sind.

M2C2-23

Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Plan für den Zyklusweg)

Ziel

Radwege T2

ENTFÄLLT.

Kilometer

200

1 261

Q2

2026

Für den Bau von mindestens 1261 km Radspuren in Ballungsräumen und touristischen Radwegen werden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt.

M2C2-27

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Meilenstein

Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M1

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zum Bau von mindestens 4700 Ladestationen in städtischen Gebieten (alle Gemeinden).

Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Energiespeicherung umfassen.

M2C2-28

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen

Vergabe öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Vergabe der Aufträge für den Bau von mindestens 2100 Schnellladestationen an Freiwegen und mindestens 9900 in städtischen Gebieten.

M2C2-29

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Anzahl der Schnellladestationen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10 368

Q2

2026

Für mindestens 10368 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge an Freiwegen oder städtischen Gebieten werden Installations- und Abnahmebescheinigungen für die vom Projektträger geschätzten Anschlusskosten vorgelegt.

Die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge muss mindestens 175 kW in Freistraßen und 90 kW in städtischen Gebieten betragen.

M2C2-30

Investition 4.5 – Programm zur Erneuerung der Flotte privater und leichter Nutzfahrzeuge mit Elektrofahrzeugen

Ziel 

Anzahl der gekauften Fahrzeuge

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

30 830

Q2

2026

Verträge über den Kauf von mindestens 30830 emissionsfreien Fahrzeugen.

Für jedes Fahrzeug ist auch eine Abwrackbescheinigung vorzulegen, in der die Verschrottung eines Wärmefahrzeugs ausgewiesen wird.

Die Regelung zielt auf Folgendes ab:

• Einzelpersonen, die in funktionalen städtischen Gebieten leben. Für Einzelpersonen kommen nur Fahrzeuge der Klasse M1 in Betracht. Nur Fahrzeuge der Klasse M1 sind zulässig.

• Kleinstunternehmen im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2023/955 mit Sitz in funktionalen städtischen Gebieten. Bei Kleinstunternehmen sind nur Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 förderfähig.

Für Privatfahrzeuge (M1) beträgt der Anreiz höchstens 11 000 EUR je Neufahrzeug für Personen mit einem Indikator für die gleichwertige wirtschaftliche Lage (ISEE – Indicatore della Situazione Economica Equivalente) von höchstens 30 000 EUR und höchstens 9 000 EUR pro Neufahrzeug für Personen mit einem ISEE- Wert von mehr als 30 000 EUR, aber weniger als 40 000 EUR. Für Nutzfahrzeuge (N1 und N2) deckt der Anreiz bis zu 30 % des Kaufpreises bis zu einer Obergrenze von 20 000 EUR pro Neufahrzeug ab.

Das System zielt ausschließlich auf den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge ab.

M2C2-33

Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die regionale Eisenbahnflotte des öffentlichen Personennahverkehrs durch emissionsfreie Züge und den Universaldienst

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb emissionsfreier Züge 38 .

M2C2-35

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs durch emissionsfreie Busse

Ziel

Anzahl der registrierten emissionsfreien Busse T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

800

3 000

Q2

2026

Registrierung von mindestens 3000 emissionsfreien Bussen.

Zulässige Busse gehören nach UNECE-Normen zur Fahrzeugklasse M2 und M3 und sind entweder Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellen.

M2C2-35 ter

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs durch emissionsfreie Busse

Ziel

Anzahl der Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Busse

Anzahl

0

1 000

Q2

2026

Für mindestens 1000 Ladepunkte ausgestellte Installations- und Anschlussbescheinigungen oder Verträge über die zusätzliche Stromversorgung.

M2C2-36

Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando

Ziel

Zahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerungsflotte für den Befehl der nationalen Feuerwehr

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 800

4. QUARTAL

2025

Zulassung von mindestens 3800 sauberen Fahrzeugen für die Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando.

Mindestens 3500 Fahrzeuge müssen zu 100 % elektrisch sein, während die übrigen Fahrzeuge mit Biokraftstoff oder Biomethan betrieben werden müssen.

Biokraftstoffhersteller müssen von unabhängigen Bewertern ausgestellte Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweis) vorlegen, die Teil freiwilliger Systeme sind, die von der Kommission oder nationalen Systemen im Einklang mit Artikel 30 Absätze 1, 4 oder 6 der Richtlinie 2018/2001 anerkannt wurden.

Darüber hinaus muss in dem mit dem Biomethanlieferanten unterzeichneten Vertrag festgelegt werden, dass der Betreiber Herkunftsnachweise für die erwartete Brennstoffnutzung erwirbt.

Fahrzeuge, die mit Biokraftstoff betrieben werden, müssen für B100 typgenehmigt sein.

M2C2-37

Reform 5: Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit ortsfesten Anlagen und im Bereich des schnellen Massentransports

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Das Gesetzesdekret vereinfacht die Bewertungskriterien für Projekte im Zusammenhang mit dem öffentlichen Nahverkehr und beschleunigt das Planungs- und Genehmigungsverfahren.

M2C2-38

Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ministerialdekrets

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

In dem Ministerialdekret werden die Höhe der verfügbaren Ressourcen, die Zugangsanforderungen der Begünstigten, die Fördervoraussetzungen für Programme und Projekte, die förderfähigen Ausgaben sowie die Form und die Intensität der Beihilfen für die Entwicklung hocheffizienter PV-Panels und für die Entwicklung von Batterien festgelegt.

M2C2-41

Investition 5.3: Elektrobusse

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ministerialdekrets, in dem die Höhe der verfügbaren Ressourcen festgelegt wird, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette für Busse)

Bestimmung im Ministerialdekret über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

In dem Ministerialdekret wird der Umfang der verfügbaren Ressourcen für die Durchführung von etwa 45 Projekten zum industriellen Wandel durch „Entwicklungsverträge“ festgelegt.

M2C2-42

Investition 5.4: Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel („GTF“)

Meilenstein

Unterzeichnung der Finanzvereinbarung

Mitteilung über die Unterzeichnung der Finanzvereinbarung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

In der Finanzvereinbarung werden die indirekten Investitionen in die Finanzierung von VC-Fonds-Verwaltern mit Investitionen und Unternehmen/Start-up-Unternehmen im Einklang mit den Zielen des ökologischen Wandels festgelegt, das Kapital für Forscher und Start-up-Unternehmen erweitert, die Maßnahmen aktiver Risikokapitalfonds gestärkt und neue und innovative Unternehmungen in Partnerschaft mit Unternehmen entwickelt.

Die Finanzvereinbarung muss Folgendes enthalten:

-eine Investitionspolitik,

-Zulassungskriterien,

Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

E.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1 – Entwicklung agrarvoltaischer Systeme

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Zuschussregelung, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln im Sektor Landwirtschaft und erneuerbare Energien in Italien zu verbessern. Die Regelung wird durch die direkte Gewährung von Zuschüssen an den privaten Sektor durchgeführt.

Die Regelung wird von Gestore Servizi Energetici S.p.A. (GSE) als Durchführungspartner verwaltet. Im Rahmen der Regelung wird ein Zuschuss gewährt, der einen Teil der Projektkosten deckt. Im Rahmen der Regelung wird der Bau von agrovoltaischen Systemen unterstützt, die aus der Installation von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zusammen mit Messgeräten zur Überwachung der zugrunde liegenden landwirtschaftlichen Tätigkeit bestehen 39 .

Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und GSE ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Regelung: Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

Kernanforderungen der damit verbundenen Finanzhilfepolitik, die Folgendes umfassen:

Die Beschreibung der gewährten Finanzhilfen und der förderfähigen Endbegünstigten.

Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Finanzhilfepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 40 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 41 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 42 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 43 .

Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

Den unter das Durchführungsabkommen fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Einnahmen aus dem System, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden.

Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

5.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Subventionen.

6.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

7.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsabkommens zu überprüfen, bevor ein Zuschuss für ein Vorhaben gewährt wird.

8.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der GSE. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft:

I) dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;

II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und

III) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Finanzhilfevereinbarungen des Durchführungsabkommens überprüft.

Investition 1.2 – Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Zuschussregelung, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in Italien zu verbessern, um die Installation neuer Stromerzeugungskapazitäten für kollektive Konfigurationen und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Gemeinden mit weniger als 50000 Einwohnern zu fördern 44 . Im Rahmen der Regelung werden Zuschüsse direkt an den privaten Sektor sowie an öffentliche Stellen, die ähnliche Tätigkeiten ausüben, gewährt.

Die Regelung wird von der Gestore dei Servizi Energetiche S.p.A. [im Folgenden GSE] als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst die folgende Warenlinie:

·Zuschuss zur Deckung von maximal 40 % der Projektkosten für den Bau von erneuerbaren Energiequellen und Erzeugungsanlagen, möglicherweise gekoppelt mit Energiespeicherung.

Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und die GSE ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Regelung: Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Finanzhilfepolitik, die Folgendes umfassen:

a.Die Beschreibung der gewährten Finanzhilfen und der förderfähigen Endbegünstigten.

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Finanzhilfepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 45 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 46 iii)Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 47 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 48 .

d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Den unter das Durchführungsabkommen fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Einnahmen aus dem System, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden.

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

1.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Finanzhilfen.

2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens gemäß den Anforderungen des Durchführungsabkommens zu überprüfen, bevor eine Finanzhilfe für ein Vorhaben gewährt wird.

4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der GSE. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens und der geltenden Finanzhilfevereinbarungen überprüft.

Investition 1.4 – Entwicklung von Biomethan nach Kriterien für die Förderung der Kreislaufwirtschaft

Diese Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Zuschussregelung, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln für die Biomethanerzeugung in Italien zu verbessern. Die Regelung wird in Form von Zuschüssen direkt an den privaten Sektor durchgeführt 49 .

Die Regelung wird von Gestore dei Servizi Energetici (GSE) als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst folgende Produktlinien:

·Förderung des Baus neuer Anlagen zur Erzeugung von Biomethan. Das Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ und den einschlägigen Anforderungen der Fußnote 8 des Anhangs VI der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

·Umstellung und Verbesserung der Effizienz bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen (einschließlich organischer Siedlungsabfälle) hin zur Erzeugung von Biomethan für Verkehr, Industrie und Heizung. Das Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ und den einschlägigen Anforderungen der Fußnote 8 des Anhangs VI der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.

Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und GSE ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Regelung: Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Finanzhilfepolitik, die Folgendes umfassen:

a.Die Beschreibung der gewährten Finanzhilfen und der förderfähigen Endbegünstigten.

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Finanzhilfepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 50 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 51 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 52 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 53 .

d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Den unter das Durchführungsabkommen fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Einnahmen aus dem System, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden.

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

1.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Subventionen.

2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsabkommens zu überprüfen, bevor ein Zuschuss für ein Vorhaben gewährt wird.

4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan der GSE. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Finanzhilfevereinbarungen des Durchführungsabkommens überprüft.

Investition 2.1 – Stärkung intelligenter Netze

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der Infrastruktur und die Digitalisierung des Stromverteilungsnetzes. Die Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen an Verteilernetzbetreiber zur Finanzierung von Interventionen, die die Aufnahmekapazität des Verteilernetzes sowie die den Haushalten zur Verfügung stehenden Kapazitäten zur Elektrifizierung ihres Energieverbrauchs erhöhen.

Investition 2.2 – Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel dieser Investition ist es, die Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes gegenüber extremen Wetterereignissen zu verbessern und so die Wahrscheinlichkeit längerer Unterbrechungen der Stromversorgung zu verringern. Die Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen an Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber für Arbeiten an der Strominfrastruktur.

Investition 3.1 – Wasserstoffproduktion in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)

Ziel dieser Investition ist die Schaffung neuer Wasserstofftäler, d. h. die lokale Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff in der Industrie, in KMU und im Nahverkehr. Die Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung von Projekten zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten.

Investition 3.2 – Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

Diese Investition besteht in der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich industrielle Prozesse zur Entwicklung von Initiativen zur Nutzung von Wasserstoff in Industriezweigen, die Methan als Energiequelle für thermische Energie nutzen (Zement, Papierfabriken, Keramik, Glasindustrie usw.). Der Sektor für fossile Brennstoffe wie Ölraffinerien ist nicht förderfähig. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“ 

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gemäß den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die Förderfähigkeitskriterien in künftigen Aufforderungen Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) aus, mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen. Werden mit der Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich niedriger, aber immer noch unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, so ist eine Begründung dafür vorzulegen, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

Investition 3.4 – Wasserstoffprüfung für die Mobilität im Schienenverkehr und den Straßenverkehr

Ziel dieser Investition ist es, zur Nutzung von Wasserstoff für Betankungszwecke beizutragen.

Diese Investition besteht in der Errichtung von wasserstoffbasierten Tankstellen für den Schienenverkehr, die sich vorzugsweise in der Nähe lokaler Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und/oder Wasserstofftankstellen auf Autobahnen befinden, sowie in wasserstoffbasierten Tankstellen für den Straßenverkehr.

Investition 3.5 – Wasserstoffforschung und -entwicklung

Ziel dieser Investition ist es, Forschung und Entwicklung entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu unterstützen. Die Investition besteht in der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Wasserstoff, die die Erzeugung von grünem Wasserstoff, die Wasserstoffspeicherung, den Transport und die Umwandlung in Derivate und E-Fuels, Brennstoffzellen und integrierte intelligente Managementsysteme für wasserstoffbasierte Infrastruktur betreffen.

Investition 4.2 – Entwicklung schneller Massentransportsysteme

Ziel der Maßnahme ist es, den schnellen Massenverkehr zu erhöhen und eine Verlagerung vom Autoverkehr auf den öffentlichen Verkehr zu fördern. Diese Investition umfasst den Bau neuer und den Ausbau bestehender Strecken von schnellen Massentransportsystemen, die Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme und den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge für schnelle Massentransportsysteme.

Investition 4.4.1 – Stärkung der emissionsfreien Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs

Ziel der Investition ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Modernisierung der öffentlichen Busflotte. Diese Investition besteht in der Beschaffung emissionsfreier Busse und der Errichtung von Ladestationen.

Investition 4.4.2 – Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs durch emissionsfreie Züge und Universaldienste

Ziel der Investition ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen des Schienenverkehrs und die Modernisierung der Eisenbahnflotte. Diese Investition besteht in der Registrierung von mindestens 97 emissionsfreien Personenzügen.

Investition 4.4.3 – Erneuerungsflotte für die Staatsfeuerwehr

Ziel der Investition ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Modernisierung der Feuerwehrflotte. Diese Investition besteht in der Beschaffung von mindestens 3800 Fahrzeugen für die nationale Feuerwehr.

Investition 5.1 – Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

Diese Maßnahme umfasst zwei Teilinvestitionen.

Teilinvestition 1:

Diese Teilinvestition besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität „Netto-Null-Technologien“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in den Bereichen Energieeffizienz, Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und nachhaltige Umgestaltung des Produktionsprozesses zu verbessern.

Mit der Investition wird Folgendes unterstützt:

I)den ökologischen Wandel des nationalen Produktionssystems auf verschiedenen Ebenen durch Unterstützung von Investitionen in die Stärkung der Produktionsketten für Geräte und ihrer direkten und indirekten Komponenten, die für den ökologischen Wandel relevant sind (z. B. Batterie- und Energiespeicherung, Solar- und Windtechnologien, Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie, Wasserstofftechnologien und Einrichtungen für die CO2-Abscheidung und -Speicherung),

II)die Energieeffizienz von Produktionsprozessen (auch durch die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch mit Ausnahme von Biomasse),

III)die Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse, auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft und eine effizientere Ressourcennutzung.

Die Investition i) umfasst die folgenden Produktlinien:

   Der erste Schwerpunkt liegt auf der Herstellung von Photovoltaik- oder Windenergietechnologien und soll die Produktionskapazität für Photovoltaik- oder Windenergietechnologien um mindestens 4 GW/Jahr erhöhen.

   Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Herstellung von Batterien und soll die Produktionskapazität von Batterien um mindestens 28 GW/Jahr erhöhen.

Die Fazilität wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Zinszuschüssen direkt für den Privatsektor eingesetzt.

Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst folgende Finanzierungsinstrumente:

·Entwicklungsvertrag, mit dem Projekte im Bereich der Netto-Null-Technologien im Wert von mehr als 20000000 EUR durch die Gewährung von Zuschüssen, Zinszuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen unterstützt werden.

·Fonds für den industriellen Wandel, mit dem Projekte zwischen 3000000 EUR und 20000000 EUR durch Finanzhilfen unterstützt werden.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia S.p.A. ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültigen Investitions- und Vergabebeschlüsse der Fazilität werden von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium gefasst und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

a.Die Beschreibung der Finanzprodukte und förderfähigen Endbegünstigten.

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 54 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 55 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 56 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 57 .

d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Der unter die Durchführungsvereinbarung fallende Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der Invitalia S.p.A.

I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;

II.Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und

III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, wird eingehalten. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.

5. Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 460 000 000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei 58 .

Teilinvestition 2:

Diese Teilinvestition besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität „Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zur Stärkung der industriellen Lieferketten zu verbessern.

Mit der Investition werden Projekte im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten wie industrielle Entwicklungsprogramme und Programme zur Entwicklung des Umweltschutzes unterstützt.

Die Fazilität wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Zinszuschüssen direkt für den Privatsektor eingesetzt.

Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültigen Investitions- und Vergabebeschlüsse der Fazilität werden von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium gefasst und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

I)Die Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten.

II)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

III)Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 59 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 60 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 61 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 62 .

IV)Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Der unter die Durchführungsvereinbarung fallende Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan des BSG Invitalia. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft:

I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;

II.Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und

III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, wird eingehalten. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.

Investition 5.2 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung im Bereich Wasserstoff

Ziel dieser Investition ist es, die Wasserstoff-Wertschöpfungskette in Italien zu unterstützen. Diese Investition besteht in der Finanzierung 1) wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zur Steigerung der Produktionskapazitäten für Elektrolyseure, 2) zusätzliche Projekte für die Herstellung von Elektrolyseuren, 3) industrielle Investitionen zur Unterstützung der Wasserstoff-Wertschöpfungskette, einschließlich FuE und Ausbildung.

Investition 5.3 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung im Bereich Elektrobusse

Mit dieser Investition sollen etwa 45 Projekte unterstützt werden, mit denen der digitale und grüne Wandel der Busindustrie hin zu produktbezogenen Elektrobussen und vernetzten Bussen gefördert werden kann. Mit diesen Investitionen sollen auch Investitionen in die Erneuerung der Elektrobusflotte (ohne Hybridbusse) unterstützt werden.

Investition 5.4 – Kapitalzufuhr in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den grünen Wandel („GTF“)

Mit dieser Maßnahme soll das Wachstumspotenzial der italienischen Wirtschaft gefördert werden, indem Anreize für private Investitionen geschaffen, der Zugang zu Finanzmitteln für am ökologischen Wandel beteiligte Start-up-Unternehmen verbessert und der Risikokapitalmarkt in diesem Sektor ausgebaut wird. Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 250 000 000 EUR in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den grünen Wandel („GTF“).

CDP Venture Capital SGR verfolgt eine Anlagestrategie für die Nutzung des Eigenkapitals. Die Anlagepolitik enthält eine Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) mit der voraussichtlichen Art der förderfähigen Endempfänger, die das Eigenkapital voraussichtlich unterstützen wird, einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans für die Durchführung von 15 Jahren und der Verwaltungsgebühr von höchstens 13 %. 63 Der GTF wird durch direkte oder indirekte Unterstützung in Form von Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital, Fremd- oder Quasi-Schuldtiteln betrieben. 64 CDP Venture Capital SGR wendet das in den Leitlinien „Linee Guida per le attività di rendicontazione e controllo dei Fondi DTF e GTF e GTF“ beschriebene Prüfungs- und Kontrollsystem für die Verwendung des Eigenkapitals an. Die Investitionspolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die mit dem Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Start-up-Unternehmen schließt die Investitionspolitik Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt 65 in folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten 66 ; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien 67 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 68 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 69 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus erfordert die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

 

E.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert 
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C2-5

Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien für die Förderung der Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung, mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

Inkrafttreten der Durchführungsvereinbarung, der unterzeichneten rechtlichen Vereinbarungen und der Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten der Durchführungsvereinbarung.

Italien überträgt 2 236 020 000 EUR für die Fazilität an die GSE.

Die GSE muss mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzhilfevereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen für das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

M2C2-9

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Ausbau der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

4. QUARTAL

2024

Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien um mindestens 1 000 MW

M2C2-17

Investition 3.4 Wasserstofftests für die Mobilität im Schienenverkehr und den Straßenverkehr

Ziel

Anzahl der gebauten Wasserstofftankstellen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

29

Q2

2026

Für den Bau von mindestens acht wasserstoffbasierten Tankstellen auf mindestens fünf Eisenbahnstrecken und für mindestens 21 Wasserstofftankstellen für den Straßenverkehr werden Abschlussbescheinigungen ausgestellt.

M2C2-19

Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

Ziel

Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

Q2

2026

Berichte über den Abschluss von Forschungstätigkeiten für mindestens 10 FuE-Projekte in den folgenden Bereichen:

a) Erzeugung von grünem Wasserstoff

Wasserstoffspeicherung, -transport und -umwandlung in Derivate und E-Fuels

C) Brennstoffzellen

integriertes intelligentes Management für intelligente wasserstoffbasierte Infrastrukturen

M2C2-24

Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Aufbau der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Infrastrukturvorhaben im Sinne der Beschreibung der Maßnahme.

M2C2-25

Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge und Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur von schnellen Massentransportsystemen

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2024

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Beschaffung von mindestens 85 Fahrzeugeinheiten und mindestens fünf Interventionen für die Modernisierung der Infrastruktur von schnellen Massentransportsystemen, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.

M2C2-26

Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme

Meilenstein

Öffentliche Infrastruktur für die rasche Entwicklung des Massentransports, gebaute oder ausgebaute Schienenfahrzeuge

Ausstellung von Abschluss- oder Registrierungsbescheinigungen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

-Abschlussbescheinigungen für mindestens 186 km öffentliche Verkehrsinfrastruktur in funktionalen städtischen Gebieten.

-Registrierung von mindestens 311 Einheiten emissionsfreier Fahrzeuge für einen schnellen Massentransport in funktionalen städtischen Gebieten.

-Abschlussbescheinigung, ausgestellt für mindestens 10 Modernisierungsmaßnahmen für die Infrastruktur für den schnellen Massentransport, einschließlich ihrer Digitalisierung. Zu diesen Maßnahmen gehören die Modernisierung von U-Bahnhöfen und der U-Bahn-Infrastruktur, Signalsysteme für Eisenbahn- oder Straßenbahnen sowie öffentliche Transitdepots.

Die Investition darf nicht den Bau oder die Modernisierung von Straßen außerhalb des Interventionsbereichs umfassen, es sei denn, diese sind integraler Bestandteil der Infrastruktur, die den Betrieb emissionsfreier Fahrzeuge ermöglicht.

M2C2-31

Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerung der Flotte für den Befehl der nationalen Feuerwehr

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Erneuerungsflotte für den Befehl der Nationalen Feuerwehr

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

N.A.

Q2

2024

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb von Fahrzeugen der nationalen Feuerwehr.

M2C2-32

Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Niedrigstbussen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen öffentlichen Verkehrsbusflotte mit emissionsfreien Niederflurbussen

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für den Erwerb von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen.

M2C2-34

Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Niedrigstbussen

Ziel

Anzahl der registrierten emissionsfreien Niederflurbusse T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

800

4. QUARTAL

2024

Registrierung von mindestens 800 emissionsfreien emissionsarmen Bussen, die im Rahmen von M2C2-32 zur Stärkung der jeweiligen Flotte beschafft werden.

M2C2-34bis

Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl emissionsfreier Züge

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

25

4. QUARTAL

2024

Lieferung von mindestens 25 emissionsfreien Zügen.

M2C2-35 bis

Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl der zugelassenen Züge

ENTFÄLLT.

Anzahl

25

97

Q2

2026

Registrierung von mindestens 97 emissionsfreien Zügen. Förderfähig sind elektrische Züge, Wasserstoff-Brennstoffzellen und bis zu 20 bimodale Züge.

M2C2-38bis

Investition 5.1. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M2C2-39

Investition 5.1 Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

Meilenstein

Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia S.p.A. abgeschlossen.

Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Italien überträgt 3 500 000 000 EUR an Invitalia für die Fazilität.

M2C2-40

Investition 5.1. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

Meilenstein

Änderung der Durchführungsvereinbarung, der mit den Endbegünstigten unterzeichneten rechtlichen Vereinbarungen und des Abschlusses der Investitionen

Inkrafttreten der geänderten Durchführungsvereinbarung, der mit den Endbegünstigten unterzeichneten rechtlichen Vereinbarungen und der Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

0

100

Q2

2026

Änderung der Durchführungsvereinbarung.

Italien überträgt 400 000 000 EUR an Invitalia für die Fazilität.

Invitalia hat mit Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen, der erforderlich ist, um 100 % der ARF- Investitionen in Höhe von 3 900 000 000 EUR (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren) zu verwenden. Mindestens 460 Mio. EUR dieser Finanzierung sollen nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen beitragen.

Insbesondere:

—Mindestens 700 000 000 EUR für die Teilinvestition 1 Netto-Null-Technologien;

—Die verbleibenden ARF-Investitionen werden der Teilinvestition 2 Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten, einschließlich Halbleiterprojekten, zugewiesen. Im Rahmen der Teilinvestition 2 wird ein Höchstbetrag von 400 000 000 EUR für die Agrarindustrie und den Agrar- und Lebensmittelsektor bereitgestellt.

M2C2-42bis

Investition 5.4 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den grünen Wandel (GTF)

Meilenstein

Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel

Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Italien überträgt 250 000 000 EUR an die GTF.

Darüber hinaus muss die Investitionspolitik („Accordo Finanziario“) der Beschreibung der Maßnahme entsprechen.

M2C2-43

Investition 5.4: Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel („GTF“)

Meilenstein

Verabschiedung eines Berichts

Verabschiedung eines Berichts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Italien legt einen Bericht vor, in dem die von der GTF zur Umsetzung der Investitionspolitik ergriffenen Maßnahmen dargelegt werden, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen wurden, die mit dem Eigenkapital voraussichtlich unterstützt werden, sowie der voraussichtlichen Schritte zur weiteren Umsetzung dieser Produkte.

In dem Bericht sind auch die Beträge anzugeben, die direkt/indirekt in jedes Finanzprodukt investiert wurden.

M2C2-44

Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen

Veröffentlichung der Zulassungsdekrete mit der Vergabe (Aufgabe) aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Veröffentlichung der Zulassungsdekrete mit der Vergabe (Bewilligung) aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen und Messgeräten in agrovoltaischen Systemen.

M2C2-45

Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung, mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

Inkrafttreten der Durchführungsvereinbarung, der unterzeichneten rechtlichen Vereinbarungen, der Übertragungsbescheinigung

Q2

2026

Inkrafttreten der Durchführungsvereinbarung.

Italien überträgt 1 099 000 000 EUR für die Fazilität an die GSE.

Die GSE muss mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzhilfevereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen für das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

M2C2-47

Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung, mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

Inkrafttreten der Durchführungsvereinbarung, der unterzeichneten rechtlichen Vereinbarungen und der Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten der Durchführungsvereinbarung.

Italien überträgt 795 500 000 EUR für die Fazilität an die GSE.

Die GSE hat mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzhilfevereinbarungen über einen Betrag geschlossen, der erforderlich ist, um mindestens 100 % der ARF-Investitionen in das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

M2C2-48

Investition 3.1 Herstellung von Wasserstoff in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)

Meilenstein

Vergabe des gesamten öffentlichen Auftrags für die Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriezentren

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Vergabe der Projekte für die Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriezentren. Die Erzeugung von grünem Wasserstoff mit weniger als 3 t CO2-Äq./tH2 wird finanziert, um das bestmögliche Ergebnis in Bezug auf die Dekarbonisierung zu erzielen. Diese Maßnahme unterstützt die Erzeugung von Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom.

M2C2-49

Investition 3.1 Herstellung von Wasserstoff in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)

Ziel

Durchgeführte Projekte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

Q2

2026

Abschlussbescheinigungen für 10 Wasserstofftalprojekte, einschließlich der Installation von 10 Elektrolyseuren mit einer Leistung von jeweils mindestens 1 MW.

Für die Elektrolyseure, die einen Netzanschluss benötigen, werden die vom Projektträger akzeptierten Kostenschätzungen für den Anschluss erstellt.

M2C2-50

Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

Meilenstein

Einigung zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff

Unterzeichnung des Abkommens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Unterzeichnung der Vereinbarung mit den ausgewählten Projektträgern zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff. Die Projekte sind zum Teil dem FuI-Prozess zur Entwicklung und zum Teil der Realisierung und Erprobung eines industriellen Prototyps unter Verwendung von Wasserstoff gewidmet. Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) oder Netzstrom unterstützt.

M2C2-52

Investition 5.2 Wasserstoff

Meilenstein

Herstellung von Elektrolyseuren

Mitteilung über die Veröffentlichung aller öffentlichen Aufträge

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Vergabe des Auftrags für den Bau einer Industrieanlage zur Herstellung von Elektrolyseuren.

M2C2-53

Investition 5.2 Wasserstoff

Ziel

Gebaute Industrieanlage(n)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1

Q2

2026

Abschlussbescheinigungen für den Bau von mindestens einer Industrieanlage zur Herstellung von Elektrolyseuren oder modularen Schornsteinen. Die Gesamtproduktionskapazität der Anlage(n) muss mindestens 890 MW/Jahr betragen.

F. MISSION 2 COMPONENT 3 – Energieeffizienz und Umschulung von Gebäuden

Die Energieeffizienz ist der Eckpfeiler dieser Komponente, die in drei Hauptsäulen gegliedert ist.

·Die erste Säule besteht in der Einführung eines vorübergehenden Anreizes für die energetische und eismische Sanierung von Privatimmobilien durch einen steuerlichen Abzug der für die Interventionen entstandenen Kosten. Förderfähig sind Maßnahmen, die die Gesamtenergieeffizienz der Wohnung um mindestens zwei Kategorien des Energieausweises erhöhen und eine durchschnittliche Verbesserung des Energieverbrauchs von über 30 % bewirken.

·Die zweite Säule dieser Komponente ist die Verbesserung der Effizienz und Sicherheit öffentlicher Schulen und juristischer Zitatel.

·Die dritte Säule zielt darauf ab, den Bau und den Ausbau effizienter Fernwärmenetze in städtischen Gebieten zu fördern.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Reformen, um die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Diese Komponente dürfte in hohem Maße zur Erreichung der Klima- und Energieziele Italiens für 2030 beitragen, da der zivile Sektor für fast die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Italien verantwortlich ist. Die meisten Gebäude wurden vor der Annahme der Kriterien für Energieeinsparungen und dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsvorschriften gebaut, sodass der Bedarf in Bezug auf Energieeffizienz und die Anpassung an seismische Risiken erheblich ist.

Diese Komponente entspricht einem Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2020, in der der Rat Italien empfohlen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Wasserbewirtschaftung, sowie in die Stärkung der digitalen Infrastruktur zu lenken, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“. Sie geht auch auf die länderspezifischen Empfehlungen 3 von 2019 ein („Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede. [...] und Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung [...] durch Beschleunigung der Digitalisierung und Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen“).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

F.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 2.1: Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Ziel dieser Maßnahme ist es, die energetische Renovierung von Wohngebäuden zu unterstützen. Die Maßnahme besteht darin, bestimmten Kategorien von Organisationen und Haushalten Unterstützung in Form eines Steuerabzugs oder alternativ zum Instrument des Steuerabzugs in Form von Finanzinstrumenten (sogenannter „Kreditübertragung“ und „Rechnungsnachlass“) zu gewähren.

Reform 1.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

Mit dieser Reform sollen die Verfahren für die Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz vereinfacht und beschleunigt werden. Es umfasst vier wichtige Maßnahmen:

·Einführung des nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden: Das Portal unterstützt Bürger und Betreiber bei der Verwaltung von Energieeffizienzprojekten und ist eine einfache Quelle für den Zugang zu Informationen für Entscheidungsträger. Er enthält Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des nationalen Gebäudebestands, die Unternehmen und Bürgern bei ihren Entscheidungen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz ihrer Immobilien helfen sollen. Es wird eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die Bürgern und Unternehmen Unterstützung und alle nützlichen Informationen in Bezug auf die Erfassung der Energieversorgung von Gebäuden, die Einhaltung der sektorspezifischen Vorschriften, die Bewertung des Effizienzpotenzials und die Auswahl der Prioritäten für Maßnahmen, einschließlich schrittweiser Sanierungspläne, die Auswahl der für diesen Zweck am besten geeigneten Werbeinstrumente und die Ausbildung beruflicher Fähigkeiten bietet.

·Stärkung der Tätigkeiten des Informations- und Ausbildungsplans für den zivilen Sektor – Der Informations- und Ausbildungsplan trägt der Notwendigkeit Rechnung, sowohl spezifische Initiativen zur Schließung der Informationslücke der Endnutzer im Wohnsektor als auch geeignete Schulungsmaßnahmen zu Anreizen und zu den wirksamsten Maßnahmen für Unternehmen, die Energiedienstleistungen anbieten, die Interventionen durchführen, und für Condominium-Administratoren zu entwickeln. Der Plan wird unter Berücksichtigung des sich aus der Superbonus-Maßnahme ergebenden Bedarfs ausgearbeitet, um seine Wirksamkeit zu maximieren und die Grundlagen für eine dauerhafte Kultur der Effizienz im Bauwesen zu schaffen. 

·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Energieeffizienzfonds: Mit der Überarbeitung der Verordnungen über die Einrichtung und Verwaltung des Nationalen Energieeffizienzfonds (Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 102/2014 und des interministeriellen Dekrets vom 22. Dezember 2017) treten Änderungen in Kraft, um die Verbesserung und verstärkte Nutzung der verfügbaren Ressourcen zu fördern.

·Beschleunigung der Durchführungsphase von Projekten, die im Rahmen des zentralen Programms für öffentliche Entwicklung (EPAC) finanziert werden: Es wird eine Überprüfung der Rechtsvorschriften durchgeführt, um eine effizientere Verwaltung der Ressourcen zu fördern, die speziell für das Programm zur Verbesserung der Qualifikation von Gebäuden der zentralen öffentlichen Verwaltung (PREPAC) vorgesehen sind.

F.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verwandte

Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C3-1

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Meilenstein

Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus

Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Mit dem/den Rechtsakt(en) werden die Ökobonus- und ismabonus-Leistungen bis zum 31. Dezember 2022 für Condominium und bis zum 30. Juni 2023 für den sozialen Wohnungsbau verlängert.

M2C3-2

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Ziel

Gebäuderenovierung Superbonus T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

17 000 000

Q2

2023

Vollständige Gebäuderenovierung für (mindestens 17000000 Quadratmeter, die zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 40 % führen und mindestens zwei Kategorien im Energieeffizienzausweis erhöhen.

M2C3-3

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Ziel

Gebäuderenovierung Superbonus T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

17 000 000

35 800 000

4. QUARTAL

2025

Es werden Zertifizierungen („asseverazioni“) ausgestellt, mit denen eine Gebäuderenovierung von mindestens 35800000 Quadratmetern bescheinigt wird, die zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 40 % führen, wodurch mindestens zwei Kategorien des Energieeffizienzausweises (Energieleistungszertifizierung im Sinne des Dekrets 63/2013) erhöht werden.

Wenn Gasheizkessel als der gewählte Ersatz bestehender ineffizienter Gas-, Kohle- und Ölheizkessel installiert werden, müssen sie eine A-Leistung aufweisen. Die Kosten für die Installation von Gasheizkesseln machen höchstens 20 % der Gesamtkosten des Renovierungsprogramms aus.

Die geschätzten Gesamtenergieeinsparungen, die durch die Interventionen erzielt werden, belaufen sich auf mindestens 191 kt RÖE.

M2C3-4

Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

Meilenstein

Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mit dem/den Rechtsakt(en) werden die Verfahren für Energieeffizienzinterventionen vereinfacht und beschleunigt, indem

·Einrichtung eines nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden

·Verstärkung der Maßnahmen des Informations- und Ausbildungsplans für den zivilen Sektor

·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Energieeffizienzfonds

·Beschleunigung der Durchführungsphase der im Rahmen des PREPAC-Programms finanzierten Projekte

F.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden

Ziel der Maßnahme ist die Schaffung moderner und nachhaltiger Schulstrukturen, insbesondere durch Senkung des Energieverbrauchs und Erhöhung der seismischen Sicherheit. Diese Maßnahme besteht darin, einen Teil des Gebäudebestands öffentlicher Schulen zu ersetzen.

Investition 1.2 – Qualifizierung öffentlicher Immobilien, die ganz oder teilweise von der Rechtspflege genutzt werden

Ziel der Maßnahme ist es, Gebäude, die ganz oder teilweise von der Rechtspflege genutzt werden, zu requalifizieren und zu modernisieren. Die Maßnahme umfasst die Durchführung von Renovierungs- und Umschulungsarbeiten an Immobilien, die sich in mehreren italienischen Gemeinden befinden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme

Ziel der Maßnahme ist es, die Nutzung effizienter Fernwärme auf der Grundlage der Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder KWK in Hochleistungsanlagen auszuweiten. Die Maßnahme besteht in der Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit dem Bau neuer oder dem Ausbau bestehender Fernwärmenetze, wobei Projekten Vorrang eingeräumt wird, die die größten Einsparungen bei nicht erneuerbaren Primärenergie gewährleisten. 

F.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verwandte

Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C3-5

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Ersetzung von Gebäuden zur Verbesserung der Energieversorgung in Schulgebäuden im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für neue Schulen, die für eine Finanzierung in Betracht kommen und von den lokalen Gebietskörperschaften formalisiert werden und einer Gesamtfläche von mindestens 400000 Quadratmetern entsprechen

M2C3-6

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden

Ziel

Mindestens 166 neue Schulen werden durch den Austausch von Gebäuden gebaut.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

166

Q1

2026

Abschlussbescheinigungen für den Bau von mindestens 166 neuen Schulen durch Austausch von Gebäuden.

Der Primärenergieverbrauch der 166 neuen Schulen muss mindestens 20 % niedriger sein als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude, wie aus der Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz hervorgeht.

M2C3-7

Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege

Meilenstein

Die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Neuqualifizierung und die Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege wird vom öffentlichen Auftraggeber im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet.

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge über den Bau von Gebäuden, die Neuqualifizierung und die Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege.

M2C3-8

Investition 1.2 – Qualifizierung öffentlicher Immobilien, die ganz oder teilweise von der Rechtspflege genutzt werden

Ziel

Arbeiten im Umfang von mindestens 289000 Quadratmetern öffentlicher Immobilien

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

289 000

Q1

2026

Bescheinigungen über den Abschluss von Arbeiten für mindestens 289000 Quadratmeter öffentliche Immobilien, die ganz oder teilweise von der Rechtspflege genutzt werden, werden ausgestellt.

M2C3-9

Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme

Meilenstein

Aufträge zur Verbesserung der Wärmenetze werden vom Ministerium für ökologischen Wandel nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergeben.

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Fernwärmenetze oder den Ausbau bestehender Fernwärmenetze, einschließlich der Anforderung, den Energieverbrauch zu senken.

Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M2C3-10

Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme

Ziel

Bau oder Ausbau von Fernwärmenetzen zur Senkung des Energieverbrauchs

ENTFÄLLT.

KT RÖE

0

30

Q1

2026

Bescheinigungen über den Abschluss von Arbeiten zum Bau neuer Fernwärmenetze oder die Erweiterung bestehender Netze werden ausgestellt, um den Energieverbrauch um mindestens 30 KTOE pro Jahr zu senken, was durch einen Bericht eines unabhängigen Ingenieurs bescheinigt wird.

Die Investition muss die in Fußnote 9 des Anhangs VI der Verordnung 241/2021/EU über die Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegten Bedingungen erfüllen.

Um förderfähig zu sein, müssen Fernwärmesysteme Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder KWK in Hochleistungsanlagen als Hauptwärmequelle nutzen. Fossile Brennstoffe dürfen ausschließlich als Reserve verwendet werden.

G. MISSION 2 COMPONENT 4 – Territoriale Planung und Wasserressourcen

Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, eine Reihe lang anhaltender Schwachstellen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und hydrogeologischen Risiken in Italien zu beheben und eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Dies soll durch eine umfassende und ausgewogene Kombination von Reformen und Investitionen in diesen verschiedenen Dimensionen erreicht werden.

Was die Reformen betrifft, so schlägt die Komponente eine Reihe von Maßnahmen vor, die in erster Linie darauf abzielen, die Effizienz der Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu verbessern, indem die Fragmentierung des Sektors verringert, eine angemessene Preispolitik eingeführt und eine Reihe von Anreizen zur Lösung der bestehenden Probleme im Zusammenhang mit der Abwasserbewirtschaftung gesetzt wird. Die Reformen dieser Komponente umfassen auch eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Konzeption und Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit der Wasserinfrastruktur und der Bewirtschaftung und Verringerung hydrologischer Risiken.

Die mit dieser Komponente verbundenen Investitionen sollen dazu beitragen, das hydrogeologische Risiko in Italien sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prävention als auch der Anpassung zu mindern und besser zu steuern, und darauf abzielen, die Wasserinfrastruktur widerstandsfähiger zu machen. Darüber hinaus zielen sie darauf ab, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch eine bessere Abwasserbewirtschaftung und eine erhebliche Verringerung von Wasserleckagen, auch im Agrarsektor, erheblich zu verbessern. Die Investitionen stärken die Digitalisierung dieser Sektoren und machen sie energieeffizienter und besser an den Klimawandel angepasst. Diese Komponente umfasst auch eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Grünflächen im Einklang mit der „Biodiversitätsstrategie der EU für 2030“.

Diese Komponente entspricht einem Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2020, in der der Rat der Europäischen Union Italien empfohlen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die [...] Wasserbewirtschaftung, sowie in eine verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Erbringung wesentlicher Dienstleistungen zu konzentrieren“. Sie geht auch auf Teile der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2019 ein („Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede. [...] und Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung [...] durch Beschleunigung der Digitalisierung und Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen“).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

G.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 2.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität

Ziel dieser Reform ist es, die bestehenden Schwachstellen bei der Steuerung hydrogeologischer Risiken zu beseitigen, auf die der italienische Rechnungshof hingewiesen hat. Sie umfasst die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Projekten in diesem Bereich, einschließlich der Festlegung von Höchstfristen für jede Phase; Priorisierung von Interventionen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung und Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU, der Bewertung der Risikomanagementfähigkeiten und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen; Aufstellung eines Plans zur Erhöhung der Verwaltungskapazität der für die Durchführung dieser Projekte zuständigen Stellen und Stärkung der Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten Regierungsebenen, unter anderem durch Straffung des Informationsflusses.

Reform 2 – Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung

Ziel dieser Reform ist es, die langfristigen Probleme im Wassersektor in Italien anzugehen, die in vielen laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates, in einer übermäßigen Fragmentierung des Sektors und in Ermangelung angemessener Anreize und Preispolitik zum Ausdruck kommen. Die geplanten Maßnahmen dürften die Fragmentierung des Sektors erheblich verringern, indem sie die Zahl der Betreiber verringern und Größenvorteile fördern, Anreize zur Verringerung von Wasserleckagen und des übermäßigen Wasserverbrauchs durch die Landwirtschaft setzen und angemessene Preispolitiken für einen nachhaltigeren Wasserverbrauch festlegen.

Mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien wird eine Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Vereinbarung werden Ziele in Bezug auf die Einrichtung lokaler Regierungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Größenvorteilen festgelegt, um innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung der Vereinbarung einen einzigen Betreiber für mindestens 40000 Einwohner zu bilden.

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“

Ziel dieser Reform ist es, die großen Probleme bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen anzugehen und das System effizienter zu gestalten.

Das System dürfte die bestehende Fragmentierung der Zahl der Betreiber verringern, die derzeit eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in einigen Teilen des Landes behindert. Die Reform soll auch die richtigen Anreize für eine bessere Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft schaffen, ein Sanktionssystem für die illegale Wassergewinnung einführen und ein Preissystem einführen, das besser dem Verursacherprinzip entspricht und gleichzeitig den Ausbau bestehender Bewässerungssysteme verhindert. Die Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Regionen erlassen, in denen die Bewirtschaftung der Wasserressourcen derzeit problematischer ist.

Investition 3.2 – Digitalisierung von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung und Digitalisierung der Verfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb von Nationalparks und Meeresschutzgebieten. Die Maßnahme umfasst digitale Dienstleistungen für Besucher und Eingriffe in den Naturschutz und die Überwachung der natürlichen Ressourcen.

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel dieser Investition ist es, den Trinkwasserverlust zu verringern. Die Maßnahme besteht in der Modernisierung und Modernisierung der Wasserverteilungsnetze durch fortschrittliche Kontrollsysteme, die die Überwachung der Hauptknoten und der sensibelsten Punkte des Netzes (Wasserbezirke) ermöglichen.

G.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert 
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) 
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C4-1

Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken

Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der neue Rechtsrahmen muss (mindestens)

-Priorisierung von Präventionsmaßnahmen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung und Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU, der Bewertung der Risikomanagementfähigkeiten und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;

-Beschleunigung der Verfahren für die Projektkonzeption und Festlegung allgemeiner Grundsätze zur Vereinfachung der Projektdurchführungs- und -finanzierungsverfahren und der Projekte im Zusammenhang mit hydrologischen Risiken;

-Harmonisierung und Straffung des Informationsflusses, um die Redundanz bei der Berichterstattung zwischen den verschiedenen Informationssystemen des Staates zu verringern, und Entwicklung eines Systems von Indikatoren für eine bessere Ermittlung hydrologischer Risiken im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs.

-Die Koordinierung der Interventionen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs zu verstärken;

-Einrichtung gemeinsamer Datenbanken über Vorfälle („Dissesto“) im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs;

-Festlegung maximaler Fristen für jede Phase.

-Aufstellung eines Plans zur Stärkung der Kapazitäten der einschlägigen Einrichtungen.

M2C4-2

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung umfassender Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste

Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2022

Das allgemeine Gesetz/die allgemeinen Verordnungen über Wasserdienstleistungen im Hinblick auf ihre nachhaltige Nutzung und Anreize für Investitionen in die Wasserinfrastruktur, die zumindest

-Verringerung der Fragmentierung von Einrichtungen durch Regeln und Aggregationsmechanismen, um Anreize für derzeit autonome Betreiber zu schaffen, sich in den einzigartigen Betreiber des gesamten Ambito Territoriale Ottimale zu integrieren;

-Schaffung von Anreizen für eine nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft, insbesondere zur Unterstützung der Nutzung des gemeinsamen Überwachungssystems für die Wassernutzung (SIGRIAN) für die kollektive und selbstversorgende Bewässerung;

-Festlegung eines Systems regulierter Preise, das der Nutzung von Umweltressourcen und der Umweltverschmutzung im Einklang mit dem Verursacherprinzip angemessen Rechnung trägt

M2C4-3

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“

Meilenstein

Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung

Inkrafttreten der Absichtserklärungen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Unterzeichnung von Absichtserklärungen mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien durch das Ministerium für den ökologischen Wandel, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Vereinbarung sollten Ziele im Hinblick auf die Einrichtung lokaler Regierungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Größenvorteilen festgelegt werden, um einen einzigen Betreiber für mindestens 40000 Einwohner zu schaffen.

M2C4-4

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“

Meilenstein

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke

Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, aus der das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der überarbeitete Rechtsrahmen muss mindestens

Einführung eines Sanktionssystems für die illegale Entnahme von Wasser

Eine Folgenabschätzung gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Wasserrahmenrichtlinie vorschreiben, um die (möglicherweise kumulativen) Auswirkungen auf alle potenziell betroffenen Wasserkörper zu bewerten.

—Sicherzustellen, dass diese Erweiterung des bestehenden Bewässerungssystems (auch durch verstärkte Wassernutzung, d. h. nicht nur physische Ausdehnung) auch durch effizientere Methoden vermieden wird, wenn sich die betroffenen Wasserkörper (Oberflächen- oder Grundwasser) in einem schlechteren oder potenziell guten Zustand befinden (im Zusammenhang mit der Intensivierung des Klimawandels).

M2C4-5

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Meilenstein

Inkrafttreten der administrativen Vereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Mit dem Ministerialdekret wird die Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten vorgeschrieben.

M2C4-32

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel

Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

14 000

45 000

4. QUARTAL

2025

Bezirke von mindestens 45 000 km Wassernetz

G.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 3.1 Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung

Ziel der Reform ist die Angleichung der nationalen und regionalen Rechtsvorschriften und die Einführung damit zusammenhängender Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen (im Einklang mit den Zielen der Richtlinie 2016/2284 über nationale Emissionshöchstmengen und die Veränderung von Klimagasen).

Investition 1.1: Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Ziel dieser Investition ist es, Risiken, die sich aus den Auswirkungen des Klimawandels und einer unzureichenden Raumplanung ergeben, zu ermitteln und vorherzusagen und Informationen für Risikopräventionspläne bereitzustellen. Diese Investition besteht in der Einrichtung eines Überwachungssystems, das die Fernsteuerung großer Gebiete und die Identifizierung der illegalen Abfallbeseitigung ermöglicht.

Investition 2.1: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Ziel dieser Maßnahme ist es, die hydrogeologische Instabilität in Italien zu bekämpfen. Die Maßnahme besteht aus zwei Handlungslinien: Protezione Civile und „Notfallbeauftragter für den Wiederaufbau in den Gebieten Emilia Romagna, Toskana und Marken“, die von den Überschwemmungen im Mai 2023 betroffen sind (Commissario per la ricostruzione nel territorio della regione Emilia Romagna, Toscana e Marche) als zuständige Verwaltung: die erste Aktionslinie betrifft eine Reihe von Maßnahmen zur Wiederherstellung beschädigter öffentlicher Strukturen und Infrastrukturen (Interventionen des Typs E) und zur Verringerung des Restrisikos, das eng mit dem Ereignis verbunden ist und in erster Linie dem Schutz der öffentlichen und privaten Sicherheit dient (Interventionen des Typs D); die zweite Aktionslinie betrifft Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und Erdrutschen sowie Maßnahmen zur Sanierung des Verkehrsnetzes in den von den Überschwemmungen vom Mai 2023 betroffenen Gebieten.

Investition 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel dieser Maßnahme ist es, Grünflächen zu schützen und ihre Zahl zu erhöhen, um sowohl die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern als auch die Lebensqualität der Bewohner dieser Gebiete zu verbessern. Die Maßnahme besteht darin, forstliches Vermehrungsgut (Samen oder Pflanzen) für mindestens 4500000 Bäume und Sträucher (in 4 500 Hektar) anzupflanzen, von denen mindestens 3,5 Millionen Bäume am endgültigen Bestimmungsort in den 14 Großstädten Italiens umgepflanzt wurden.

Investition 3.2 – Digitalisierung von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

Ziel dieser Maßnahme ist die Modernisierung und Digitalisierung der Verfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb von Nationalparks und Meeresschutzgebieten. Die Maßnahme umfasst digitale Dienstleistungen für Besucher und Eingriffe in den Naturschutz und die Überwachung der natürlichen Ressourcen.

Investition 3.3 – Umstrukturierung des Po-Gebiets

Ziel dieser Maßnahme ist es, natürliche Prozesse wiederzubeleben und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt im Flussgebiet Po zu fördern. Die Maßnahme besteht in der Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung der künstlichen Fließbette.

Investition 3.4: Sanierung verwaister Stätten

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Umweltauswirkungen von „Orphan-Standorten“ zu verringern und somit indirekt die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Diese Investition besteht in der Annahme eines Aktionsplans für die Ermittlung und Revitalisierung von Orphan-Standorten in allen italienischen Regionen und autonomen Provinzen sowie in der Durchführung spezifischer Maßnahmen zu deren Wiederherstellung.

Investition 3.5: Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume

Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Umkehr der Verschlechterung des Meeresbodens und der marinen Lebensräume beizutragen. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung von Projekten zur Kartierung von Meeresbodenlebensräumen und zur Umweltüberwachung, -planung und -sanierungs- und -schutzmaßnahmen in großem Maßstab sowie in der Verbesserung von Meeresbeobachtungsplattformen.

Reform 4.1 Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Umsetzung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen

Der derzeitige Rechtsrahmen und die bestehende Fragmentierung der Bewirtschaftung wirken sich negativ auf die Planungs- und Durchführungskapazitäten für Investitionen in Wasserversorgungsinfrastrukturen aus.

Ziel dieser Reform ist es, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und wirksamer zu gestalten und erforderlichenfalls die Durchführungsstellen zu unterstützen, die nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um diese Investitionen innerhalb der ursprünglich festgelegten Fristen zu tätigen und abzuschließen.

Die wichtigsten Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, sind i) die Schaffung eines zentralen öffentlichen Finanzierungsinstruments für Investitionen im Wassersektor, mit dem die derzeit recht verstreuten Ressourcen zusammengeführt werden; II) Vereinfachung der Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der finanzierten Investitionen, iii) weitere Einbeziehung der Regulierungsbehörde in die Planung der zu tätigenden Investitionen und in mögliche Änderungen des Plans.

Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr legt den Reformvorschlag für den Bereich der Wasserversorgung vor.

Investition 4.1 Primärwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Wasserversorgungssicherheit in wichtigen städtischen Gebieten und großen bewässerten Gebieten zu gewährleisten und die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes auch im Hinblick auf die Transportkapazität von Wasser zu erhöhen. Die Maßnahme umfasst Arbeiten an der Primärwasserinfrastruktur im gesamten Staatsgebiet.

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel dieser Investition ist es, den Trinkwasserverlust zu verringern. Die Maßnahme besteht in der Modernisierung und Modernisierung der Wasserverteilungsnetze durch fortschrittliche Kontrollsysteme, die die Überwachung der Hauptknoten und der sensibelsten Punkte des Netzes (Wasserbezirke) ermöglichen.

Investition 4.3. Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Effizienz von Bewässerungssystemen durch Digitalisierung und Infrastrukturmaßnahmen für einen nachhaltigeren und klimaresistenteren Agrarsektor zu steigern.

Investition 4.4. Abwasserentsorgung und -reinigung

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Schwäche der italienischen Wasserversorgungssysteme bei der Abwasserentsorgung und -reinigung sowie die Zahl der Gemeinden mit schwachen Kanalisations- und Reinigungssystemen zu verringern. Die Maßnahme besteht in Maßnahmen zur effizienteren Aufbereitung von Abwasser, das in Meeres- und Binnengewässer eingeleitet wird.

Investition 4.5. Zuschussregelung für Investitionen in Wasserinfrastrukturen

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Zuschussregelung, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln im italienischen Wasserwirtschaftssektor zu verbessern. Die Regelung wird durchgeführt, indem dem privaten Sektor sowie öffentlichen Stellen, die ähnliche Tätigkeiten ausüben, direkte Zuschüsse für Rentabilitätslücken gewährt werden.

Das Programm wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst die folgende Warenlinie:

·Einen Zuschuss zu einer Tragfähigkeitslücke, mit dem die Finanzierungslücke der Projekte bei Infrastrukturprojekten im Bereich der Wasserbewirtschaftung geschlossen werden soll. Mit dem Zuschuss wird ein Teil der Gesamtinvestition subventioniert, um die Bankfähigkeit des Projekts zu gewährleisten. Die Gestaltung der Zuschussstruktur muss Anreize für die Rationalisierung und Bündelung von Wasserdienstleistern schaffen, indem ein Belohnungsmechanismus eingeführt wird.

Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und Invitalia S.p.A. ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1. Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Regelung: Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2. Kernanforderungen der damit verbundenen Finanzhilfepolitik, die Folgendes umfassen:

Die Beschreibung der gewährten Finanzhilfen und der förderfähigen Endbegünstigten. Endempfänger sind grundsätzlich Unternehmen mit privater Beteiligung. Im Einklang mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung könnten auch öffentliche Einrichtungen, die ähnliche Tätigkeiten ausüben wie die privaten Einrichtungen, die die Regelung in Anspruch nehmen, als Endbegünstigte akzeptiert werden.

a.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Finanzhilfepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 70 . Darüber hinaus muss die damit verbundene Finanzhilfepolitik die Anforderung enthalten, dass Folgendes von der Finanzierung ausgeschlossen wird: Investitionen in den Bau neuer Staudämme; Investitionen in den Anwendungsbereich von Artikel 4 Absatz 7 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.

b.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3. Den unter das Durchführungsabkommen fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Einnahmen aus dem System, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden.



4. Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Finanzhilfen.

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens gemäß den Anforderungen des Durchführungsabkommens zu überprüfen, bevor eine Finanzhilfe für ein Vorhaben gewährt wird.

d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen im Einklang mit einem Prüfplan von Invitalia S.p.A. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens und der geltenden Finanzhilfevereinbarungen überprüft.

2.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 400 000 000 EUR der ARF-Investitionen in das Programm tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei. 71

G.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert 
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M2C4-6

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Ziel

Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

70

Q2

2024

Mindestens 70 % der Nationalparks und Meeresschutzgebiete haben digitale Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten entwickelt (mindestens zwei von ihnen: die Anbindung an das Portal Naturitalia.IT; ein Antrag auf Verwaltungsverfahren oder eine App für nachhaltige Mobilität).

M2C4-6bis

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Meilenstein

Durchgeführte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Naturschutz und der Überwachung der natürlichen Ressourcen

Ausgestellte Bescheinigungen

Q2

2026

·Konformitätsbescheinigung(en) für mindestens 12000 Ausrüstungsgegenstände für Naturschutz- und Überwachungstätigkeiten;

·Bescheinigung(en) über die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen in Naturparks und Meeresschutzgebieten von mindestens sieben verschiedenen Arten technischer Dienstleistungen und Schulungen für wissenschaftliche und Vor-Ort-Überwachungstätigkeiten.

M2C4-7

Reform 3.1: Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms

Bestimmung im DPCM über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

N.A.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Mit dem Dekret des Präsidenten des Ministerrates (DPCM) wird ein nationales Luftreinhalteprogramm festgelegt, mit dem geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2284 und dem Gesetzesdekret Nr. 81 vom 30. Mai 2018 zur Umsetzung dieser Richtlinie eingeführt werden.

M2C4-8

Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Meilenstein

Einsatzplan für ein fortschrittliches und integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken

Bestimmung im Ministerialdekret über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2021

Mit dem Ministerialdekret wird ein Einsatzplan für die Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken genehmigt. Sie muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

-Fernerkundungsanwendungen und Datenfeldsensoren vorsehen;

-Entwicklung eines Kommunikationssystems, das die Koordinierung und Interoperabilität zwischen den verschiedenen Betreibern in den ÜWZ ermöglicht

-Einrichtung von zentralen und regionalen Kontrollräumen

-Entwicklung von Cybersicherheitssystemen und -diensten

M2C4-9

Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Meilenstein

Das Überwachungs- und Prognosesystem ist zugänglich.

Online zugängliches System

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Das Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken und illegaler Abfallbeseitigung ist online zugänglich.

M2C4-11

Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken

Meilenstein

Ermittlung der Interventionen durch Verordnung(en) des Notstandskommissars

Verordnung(en) des Notstandskommissars

Q3

2024

In einer oder mehreren Verordnungen des Beauftragten für Notfälle werden die genaue Liste der Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und Erdrutschen, die Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren, und die Gesamtzahl der zu sanierenden Streckenkilometer des Verkehrsnetzes festgelegt. Der Gesamtwert der Interventionen beläuft sich auf mindestens 1,2 Mrd. EUR.

M2C4-11bis

Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken

Ziel

Durchgeführte Projekte

Bescheinigung des Abschlusses von Projekten

Anzahl

0

190

Q2

2026

Für mindestens 190 Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und Erdrutschen sowie für Sanierungsmaßnahmen des Verkehrsnetzes, wie in den Verordnungen des Beauftragten für Notfälle festgelegt, werden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt.

M2C4-12

Investition 2.1.b Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Meilenstein

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Maßnahmen gegen Hochwasser und hydrogeologische Risiken

Bestimmungen in den Verordnungen über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die Dekrete zur Genehmigung des ersten Interventions- und Investitionsplans in dem betreffenden Gebiet (Delegierter Kommissionsmitglied/Region/Autonome Provinz) zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos zielen darauf ab, den Beginn der ursprünglichen Bedingungen wiederherzustellen und die Widerstandsfähigkeit der Gebiete gegenüber Naturkatastrophen zu gewährleisten.

M2C4-13

Investition 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Ziel

Durchgeführte Interventionen des Typs D und des Typs E

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

90

Q2

2026

Für mindestens 90 % der Interventionen des Typs E und des Typs D, die auf die Wiederherstellung beschädigter öffentlicher Strukturen abzielen, werden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt, wie in den Genehmigungsakten des Nationalen Katastrophenschutzdienstes festgelegt.

M2C4-18

Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder

Meilenstein

Inkrafttreten der überarbeiteten rechtlichen Änderungen zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen

Bestimmung in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Annahme des städtischen Aufforstungsplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Der städtische Bewaldungsplan muss im Einklang mit den Zielen des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 („Klimagesetz“) und nach einer von den Großstädten durchzuführenden Planungsphase stehen. In dem Plan sollten mindestens die folgenden Ziele festgelegt werden:

-Erhaltung und Verbesserung der diffusen biologischen Vielfalt im Einklang mit der europäischen Biodiversitätsstrategie,

-Beitrag zur Verringerung der Luftverschmutzung in Ballungsräumen,

-Verringerung von Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Luftqualität;

-Wiederherstellung der vom Menschen geschaffenen Landschaften und Verbesserung der Schutzgebiete in unmittelbarer Nähe von Metropolregionen;

Eindämmung des Bodenverbrauchs und Wiederherstellung nützlicher Böden.

M2C4-19

Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 650 000

4. QUARTAL

2022

Gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 141 (sogenanntes Klimagesetz) mindestens 1650000 Bäume zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete anpflanzen.

M2C4-20

Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

1 650 000

4 500 000

4. QUARTAL

2024

Anpflanzung von forstlichem Vermehrungsgut (Samen oder Pflanzen) für mindestens 4500000 Bäume und Sträucher zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz).

M2C4-20bis

Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T3

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 500 000

Q2

2026

Umpflanzung von forstlichem Vermehrungsgut (Samen oder Pflanzen) für mindestens 3500000 Bäume und Sträucher zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete.

M2C4-21

Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets

Meilenstein

Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Neunaturierung des Po-Gebiets

Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, aus der das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Inkrafttreten einschlägiger Rechtsvorschriften mit dem Ziel, den ökologischen Korridor des Flussbettswiederherzustellen, einschließlich der natürlichen Wiederaufforstung und der Maßnahmen zur Wiederherstellung und Reaktivierung von seitlichen Ästen und Ochsen.

M2C4-22

Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets

Ziel

Verringerung der künstlichen Flussbette für die Neunaturierung des Po-Gebiets T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

13

4. QUARTAL

2024

Verringerung der Fließbettkünstlichkeit um mindestens 13 km entlang der Po-Achse.

M2C4-23

Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets

Ziel

Verringerung der künstlichen Flussbette für die Neunaturierung des Po-Gebiets T2

ENTFÄLLT.

Anzahl

13

37

Q1

2026

Es werden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten zur Verringerung der Fließbettkünstlichkeit um mindestens 37 km entlang der Achse des Po ausgestellt.

Bescheinigungen über den Abschluss von Arbeiten zur Wiederaufforstung von mindestens 337 Hektar Uferwäldern ausgestellt werden.

M2C4-24

Investition 3.4. Sanierung von „Orphan-Standorten“

Meilenstein

Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Stätten

Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, die auf die Annahme des Aktionsplans hinweist

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Der Aktionsplan zur Wiederbelebung verwaister Stätten soll den Flächenverbrauch verringern und die Stadterneuerung fördern. Das Aufforderungsschreiben muss mindestens enthalten:

-Ermittlung verwaister Stätten in allen 21 Regionen und/oder Autonomen Provinzen

-Die spezifischen Maßnahmen, die in jedem verwaisten Gebiet zu ergreifen sind, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu fördern;

M2C4-25

Investition 3.4. Sanierung von „Orphan-Standorten“

Ziel

Wiederbelebung verwaister Stätten

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

70

Q1

2026

Bescheinigungen über die Bodensanierung (gemäß Artikel 5 Komma 3 des Aktionsplans), die für 70 % der im Aktionsplan aufgeführten verwaisten Stätten ausgestellt wurden.

M2C4-26

Investition 3.5. Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume

Ziel

Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

Q2

2025

Die folgenden 10 Maßnahmen wurden durchgeführt:

·Austernsanierungsstätten wurden in mindestens einem Standort für jede der folgenden Regionen eingerichtet:  Friaul-Julisch Venetien und Emilia-Romagna;

·Der Meeresboden und die Meeresvegetation wurden an mindestens einem Standort für jede der folgenden Regionen angepflanzt:   Latium, Kampanien, Kalabrien, Sicilia;

·In den Gebieten des westlichen, zentralen und südlichen Mittelmeerraums wurden mit Bojen ausgestattete Festmacherfelder installiert;

·In insgesamt mindestens 15 Stätten in Sizilien, Kampanien, Latium, Apulien, Marken und der Emilia-Romagna wurden Gehostnetze entfernt;

·Küstenradialstationen an mindestens neun Standorten gewartet oder installiert oder mit Software ausgestattet wurden und eine mobile ozeanografische Forschungseinheit erworben wurde;

·Es wurden mindestens 12 Wellenmessbojen gestartet;

·Die Wartung oder Installation neuer Sensoren an mindestens 25 Spurweite-Netzstationen erfolgt ist;

·Einrichtung von mindestens drei neuen Meereswetterstationen und Wartung von mindestens 25 Seewetterstationen im Gebiet von Venedig;

·Es wurden mindestens zehn feste Stationen zur kontinuierlichen Überwachung chemisch-physikalischer und trophischer Parameter in Lagunen installiert;

·Mindestens fünf Beobachtungssoftwaresysteme für die Überwachung von Meeres- und Küstenlebensräumen haben Daten generiert.

Der Erwerb von Schiffen oder Schiffen muss die beste verfügbare Technologie mit den geringsten Umweltauswirkungen in dem Sektor sein.

M2C4-27

Reform 4.1. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Maßnahmen in der Primärwasserinfrastruktur zur Sicherung der Wasserversorgung

Bestimmung(en) in der/den betreffenden Rechtsvorschrift(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften sollen die Governance stärken und die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur vereinfachen. Der neue Rechtsrahmen sollte mindestens

— Den Nationalen Plan für Maßnahmen im Wassersektor zum zentralen Finanzierungsinstrument für Investitionen im Wassersektor machen.

— Die Stellungnahme einzuholen und die Regulierungsbehörde (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente) aktiv in jede Änderung oder Aktualisierung des Plans einzubeziehen.

— Unterstützung und Begleitmaßnahmen für Durchführungsstellen, die nicht in der Lage sind, Investitionen im Zusammenhang mit der Primärbeschaffung innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens zu tätigen.

— Vereinfachung der Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der im Wassersektor finanzierten Investitionen.

M2C4-28

Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

Meilenstein

Gewährung von Mitteln für alle Projekte für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und für die Sicherheit der Wasserversorgung

Veröffentlichung von Dekreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2023

Veröffentlichung der Zulassungsverordnung(en) mit der Vergabe (Zuweisung) von Fördermitteln für Projekte für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung.

Gegenstand der Verträge sind:

-Sicherheit der Wasserversorgung wichtiger städtischer Gebiete;

-Bauarbeiten zur Erhöhung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel (ausgenommen Staudämme);

-Erhöhung der Transportkapazität von Wasser.

Mit den Auswahlkriterien wird sichergestellt, dass die Investition mit einem Klimakoeffizienten von 40 % gemäß Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 über die Aufbau- und Resilienzfazilität in vollem Umfang zu den Klimaschutzzielen beiträgt.

M2C4-29

Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

Ziel

Abschluss der Arbeiten an der Wasserinfrastruktur

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

45

Q1

2026

Für Eingriffe in mindestens 45 (komplexe und elementare) Wassersysteme, darunter mindestens 32 komplexe Wassersysteme, wurden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt.

M2C4-30

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Meilenstein

Gewährung von Fördermitteln für alle Projekte für Maßnahmen in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Veröffentlichung von Dekreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2023

Veröffentlichung des bzw. der Zulassungsdekrete mit der Vergabe (Zuweisung) von Mitteln für Projekte zur Modernisierung und Effizienz der Wasserversorgungsnetze.

Gegenstand der Verträge sind:

-Maßnahmen zur Verringerung von Trinkwasserverlusten;

-Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Wassersysteme gegenüber dem Klimawandel;

-Stärkung der Digitalisierung der Netze für eine optimale Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verringerung der Verschwendung und Begrenzung von Ineffizienzen

M2C4-31

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel

Eingriffe in Wasserversorgungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

14 000

4. QUARTAL

2024

Bezirke von mindestens 14 000 km Wassernetz

M2C4-33

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Meilenstein

Gewährung von Mitteln für alle Projekte zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Veröffentlichung von Dekreten.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Veröffentlichung des Zulassungserlasses/der Zulassungserlasse mit der Vergabe (Zuweisung) der Mittel für Projekte für die Interventionen in den Netzen und Bewässerungssystemen und dem damit verbundenen Digitalisierungs- und Überwachungssystem.

Gegenstand der Verträge sind:

-Förderung der Messung und Überwachung der Nutzung in kollektiven Netzen (durch die Installation von Zählern und Fernsteuerungssystemen), einschließlich des Übergangs von der Eigenversorgung zur kollektiven Nutzung als Voraussetzung für den Abschluss einer Wasserpreispolitik, die auf den Wassermengen für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft beruht, und damit die Verringerung illegaler Wasserentnahmen in ländlichen Gebieten;

-Investitionen in die Bewässerung sollten darauf abzielen, die bestehende Bewässerung effizienter zu gestalten, auch wenn sich der betreffende Wasserkörper in gutem Zustand befindet.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ zu berücksichtigen sind.

(2021/C58/01). Insbesondere ist für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sicherzustellen.

Darüber hinaus werden Interventionen, sofern dies nach nationalem Recht anwendbar ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Umsetzung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, unterzogen.

M2C4-34

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

40

4. QUARTAL

2024

Mindestens 40 (in SIGRIAN aufgeführte) Entnahmequellen im Zusammenhang mit einer Wasserkonzession (concessione di derivazione) mit einer Durchflussmenge von mindestens 100 l/s müssen mit Zählern ausgestattet sein.

Die allgemeinen Netzeffizienzinterventionen umfassen auch die Installation von:

-300 Zähler der dritten Stufe;

-10000 Meter vierter Ebene;

-Digitalisierung und Netzverbesserungen.

M2C4-34bis

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1.2

ENTFÄLLT.

Anzahl

40

105

Q2

2026

Mindestens 105 (in SIGRIAN aufgeführte) Entnahmequellen im Zusammenhang mit einer Wasserkonzession (concessione di derivazione) mit einer Durchflussmenge von mindestens 100 l/s müssen mit Zählern ausgestattet sein.

Die Gesamtnetzeffizienzinterventionen müssen mindestens 422 407 Hektar bewässerter Fläche zugutekommen und umfassen:

-Die Installation von 750 Zählern der dritten Ebene;

-Die Installation von 25 000 Metern vierter Ebene;

-Digitalisierung und Netzverbesserungen.

M2C4-35

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2

ENTFÄLLT.

Hektar

0

96 390

4. QUARTAL

2024

Mindestens 96 390 Hektar bewässerter Flächen müssen von einer effizienten Nutzung der Bewässerungsressourcen profitieren.

M2C4-36

Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung

Meilenstein

Vergabe von Fördermitteln für Abwasser- und Reinigungsprojekte

Veröffentlichung eines Dekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Veröffentlichung des Zulassungserlasses mit Vergabe (Zuweisung) der Förderung für die Projektvorschläge.

Die Interventionen

-Effizientere Reinigung von Abwasser, das in Meeres- und Binnengewässer eingeleitet wird, auch durch technologische Innovationen;

-Nach Möglichkeit Umwandlung einiger Reinigungsanlagen in „grüne Fabriken“, in denen gereinigtes Abwasser für Bewässerungszwecke und industrielle Zwecke wiederverwendet wird.

Diese Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) festgelegt sind, nicht erheblich beeinträchtigen. Insbesondere ist die Verbrennung von Schlamm nicht förderfähig.

M2C4-38

Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung

Ziel

Einwohnerwert, der von Maßnahmen zur Abwasserentsorgung und -reinigung profitiert

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 750 000

Q1

2026

Bescheinigungen über den Abschluss von Arbeiten für Abwasserentsorgung und kommunale Abwasserbehandlung in Gemeinden mit mindestens 3750000 Einwohnerwerten (PE), davon mindestens 1209000 PE in Gemeinden, die wegen Nichteinhaltung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens sind, wie in einem Bericht eines unabhängigen Ingenieurs bestätigt

M2C4-39

Investition 4.5
Zuschussregelung für Investitionen in Wasserinfrastrukturen

M

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M2C4-40

Investition 4.5
Zuschussregelung für Investitionen in Wasserinfrastrukturen

T

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investition

ENTFÄLLT.

Anteil (%)

0 %

100 %

Q2

2026

Invitalia S.p.A. muss mit Endbegünstigten gesetzliche Finanzhilfevereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren). Mindestens 40 % dieser Finanzmittel tragen nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen bei.

Italien überträgt 1 200 000 000 EUR an Invitalia S.p.A. für die Fazilität.

H. MISSION 3 KOMPONENTE 1: Nachhaltige Verkehrsinfrastruktur

H.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

ENTFÄLLT.

H.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

ENTFÄLLT.

H.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Die Investitionen in diese Komponente unterstützen den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Hochgeschwindigkeit, Güterverkehr, Regionalbahnen, Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem). Flankiert werden Reformen zur Beschleunigung der Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung der Qualität der Straßeninfrastruktur. Die Komponente „Reform der Rahmenbedingungen für Unternehmen“ enthält eine Maßnahme, die zusätzliche Anreize für die Regionen schafft, ihre regionalen öffentlichen Eisenbahndienstleistungsverträge auszuschreiben. Diese Komponente umfasst Maßnahmen zur Entwicklung der Nutzung von Wasserstoff im Schienenverkehr.

Diese Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019, in der Italien nachdrücklich aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu konzentrieren, und die länderspezifische Empfehlung 3 zum Thema „Front-load-gereifte öffentliche Investitionsprojekte“ zu unterstützen und „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, Abfall- und Wasserbewirtschaftung sowie verstärkte digitale Infrastruktur, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“, zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT) und dem Eisenbahninfrastrukturbetreiber Rete Ferroviaria Italiana

Mit dieser Reform wird die Anforderung gestrichen, dass die parlamentarischen Ausschüsse eine Stellungnahme zur Liste der Investitionen der Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana abgeben müssen. Die parlamentarischen Ausschüsse geben eine Stellungnahme zum strategischen Investitionsprogramm ab.

Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte

Diese Reform besteht in der Annahme von Rechtsvorschriften, die es ermöglichen, die Angabe des Ortes der Arbeiten zum Zeitpunkt des Projekts „Wirtschaftliche technische Durchführbarkeit“ (PFTE) vorwegzunehmen, anstatt auf die endgültige Projektplanungsphase zu warten. Zusätzliche Genehmigungen, die auf dem PFTE nicht erworben werden können, würden in späteren Projektplanungsphasen erteilt, ohne die „Conferenza dei Servizi“ als Ausnahme vom Gesetz Nr. 241/1990 einzuberufen. Durch diese Änderungen wird die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf 6 Monate verkürzt.

Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien

Ziel dieser Reform ist es, den Wettbewerb auf den regionalen und zwischenstädtischen Schienenverkehrsmärkten zu fördern, die Infrastrukturplanung für Eisenbahnstrecken und -netze zu verbessern und die Leistungsmessung des Eisenbahninfrastrukturmanagements und der Investitionen einzuführen. Die Reform umfasst die Annahme von Primär- und Sekundärrecht sowie die Annahme von Rechtsakten über das Fahrzeugunternehmen (ROSCO).

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

Ziel dieser Investition ist der Ausbau der italienischen Eisenbahninfrastruktur. Diese Investition besteht im Bau von 114 km Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria und Palermo-Katania.

Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die an das übrige Europa angebunden sind

Ziel dieser Investition ist der Ausbau der italienischen Eisenbahninfrastruktur. Diese Investition besteht im Bau von 158 km Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova und Ligurien-Alpi.

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Ziel dieser Investition ist der Ausbau der italienischen Eisenbahninfrastruktur. Diese Investition besteht im Bau von 15 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia.

Investition 1.4 – Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)

Ziel dieser Investition ist es, zur Anpassung der italienischen Eisenbahninfrastruktur an die europäischen Interoperabilitätsnormen beizutragen. Diese Investition besteht in der Ausrüstung von 2 785 km Eisenbahnstrecken mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) auf infrastruktureller und technologischer Ebene im Einklang mit dem der Europäischen Kommission übermittelten italienischen ERTMS-Einführungsplan. .

Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (Verwaltung vonRete Ferroviaria Italiana (RFI)); im Süden)

Ziel dieser Investition ist es, Bahnhöfe für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich zu machen. Diese Investition besteht in der Modernisierung von 38 Bahnhöfen.

Investition 1.10 – Stärkung der städtischen Knoten und der regionalen Eisenbahnstrecken

Ziel dieser Investition ist es, die Qualität der italienischen interregionalen und regionalen Eisenbahnstrecken zu verbessern. Diese Investition besteht in der Modernisierung von mindestens 3 309 km Eisenbahnstrecken, davon 1 162 km im Süden. Projekte, die zu dieser Maßnahme gehören, können aus anderen europäischen Programmen unterstützt werden.

Reform 2.1 – Annahme von „Leitlinien für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

Diese Reform besteht in der Annahme von Leitlinien für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken. Die Annahme von „Leitlinien“, die die Anwendung gemeinsamer Normen und Methoden auf das gesamte nationale Straßennetz ermöglichen.

Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an den Brücken und Viadukten von den Straßen der unteren Ebene auf die höherrangigen Straßen

Diese Reform besteht darin, das Eigentum an den Brücken, Viadukten und Überläufen von den unteren Straßen auf die höheren Straßen (Autobahnen und Hauptstadtstraßen) zu übertragen, um die allgemeine Sicherheit des Straßennetzes zu erhöhen, da die Brücken, Viadukte und Überläufe von ANAS und/oder den Autobahnkonzessionären, die über bessere Planungs- und Instandhaltungskapazitäten verfügen als die einzelnen Gemeinden oder Provinzen, zu erhalten sind.

H.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer)

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M3C1-1

Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem MIT und RFI

Meilenstein

Inkrafttreten einer Gesetzesänderung über das Genehmigungsverfahren für das Contratti di Programma (CdP)

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung über das Genehmigungsverfahren für Contratti di Programma

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Durch die Gesetzesänderung wird die Frist für die Genehmigung des Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana verkürzt.

M3C1-2

Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte

Meilenstein

Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung, durch die die Genehmigungsdauer von 11 auf sechs Monate verkürzt wird.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Durch die Änderung der Rechtsvorschriften wird die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt.

M3C1-3

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

Meilenstein

Vergabe der Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Der Vertrag bzw. die Verträge beziehen sich auf die folgenden Teile dieser Zeilen:

Verbindungsleitung Napoli-Bari: Orsara-Bovino

Linie Palermo-Katania: Catenanuova – Dittaino und Dittaino – Enna

M3C1-4

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Salerno Reggio Calabria

Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf der Strecke Salerno-Reggio Calabria

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf der Strecke Salerno Reggio Calabria.

Der Vertrag bezieht sich auf folgende Teile dieser Zeile: Battipaglia – Romagnano

M3C1-5

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr 

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania

ENTFÄLLT.

Kilometer

0

41

4. QUARTAL

2025

Abschlussbescheinigungen für den Bau von 41 km Hochgeschwindigkeitsschienen auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania.

Die 41 km werden in folgenden Abschnitten gebaut:

Bicocca-Catenanuova (Linie Palermo-Katania), 20,3 km, deren Arbeiten nach dem 30. September 2023 begonnen haben.

Cancello-Frasso (Linie Neapoli-Bari), 7,3 km, für die die Arbeiten nach dem 30. September 2023 begonnen haben.

Napoli-Cancello (Napoli-Bari-Linie), 13,5 km, deren Arbeiten nach dem 30. September 2023 begonnen haben.

Bei der Prüfung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/jeder betreffenden Investition sind alle in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren einzuhalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu befolgen, die in der offiziellen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

M3C1-6

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Katania

ENTFÄLLT.

Kilometer

41

114

Q2

2026

Für den Bau von 114 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Katania werden gemäß der WBS-Methodik Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt.

Die vorläufige Aufschlüsselung ist wie folgt:

Linie Napoli-Bari (12 km), davon:

-Apice-Hirpinia (12 km)

-Frasso-Telese (11 km)

-Telese-Vitulano (19 km)

Salerno – Reggio Calabria (14,7 km), davon:

-Battipaglia-Romagnano (14,7 km)

Linie Palermo – Catania, (16,5 km), davon:

-Dittanio – Enna (2 km)

-Giampilieri-Fiumefreddo (7,5 km)

-Ogliastrillo-Castelbuono (7 km)

Bei der Prüfung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/jeder betreffenden Investition sind alle in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren einzuhalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu befolgen, die in der offiziellen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

M3C1-9

Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die an das übrige Europa angebunden sind

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

158

Q2

2026

Für den Bau von 158 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova und Liguria-Alpi sind gemäß der WBS-Methodik Abschlussbescheinigungen auszustellen.

Die vorläufige Aufschlüsselung ist wie folgt:

-Brescia-Verona (48 km)

-Verona-Bivio-Vicenza (44 km)

-Genua-Knoten (17 km)

-Dritte Giovi-Überquerung (35,3 km)

-Rho-Parabiago (4 km)

-Pavia-Mailand-Rogoredo (10,3 km)

Bei der Prüfung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/jeder betreffenden Investition sind alle in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren einzuhalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu befolgen, die in der offiziellen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

In Bezug auf das Segment Rho-Parabiago (4 km) müssen alle im Rahmen der UVP ermittelten Minderungsmaßnahmen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus und des Betriebs der Infrastruktur eingehalten werden.

M3C1-10

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Meilenstein

Vergabe der Aufträge für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia.

Der Vertrag bzw. die Verträge müssen sich auf folgende Zeilen beziehen:

Orte-Falconara

Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

M3C1-11

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

15

Q2

2026

Für den Bau von 15 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia werden gemäß der WBS-Methodik Abschlussbescheinigungen ausgestellt.

Die vorläufige Aufschlüsselung ist wie folgt:

-Orte-Falconara (12,3 km)

-Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia (2,8 km)

Bei der Prüfung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/jeder betreffenden Investition sind alle in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren einzuhalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu befolgen, die in der offiziellen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.

M3C1-12

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Meilenstein

Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

M3C1-14

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Ziel

2 785 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgerüstet sind

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

2 785

Q2

2026

Für 2 785 km Eisenbahnen, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem auf infrastruktureller und technologischer Ebene ausgerüstet sind, werden Abschlussbescheinigungen ausgestellt.

M3C1-15

Investition 1.5 – Stärkung der Metropol-Knoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

Ziel

700 km ausgebaute Streckenabschnitte, die an Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut werden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

700

4. QUARTAL

2024

Mindestens 700 km ausgebaute Streckenabschnitte, die an Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut sind und für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

M3C1-17

Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden

Ziel

172 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

172

4. QUARTAL

2023

Abschluss der Arbeiten für mindestens 172 km im Zusammenhang mit der Widerstandsfähigkeit der südlichen Eisenbahnstrecken, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

Die 172 km beziehen sich auf folgende Strecken:

 Paola-Regio Kalabrien;

 Lentini Diramazione-Gela;

 Messina – Catania – Siracusa;

 Caserta – Battipaglia;

 Roma – Neapel; und

 Bari – Brindisi.

Das Ziel wird durch CLP (d. h. „Codice Locale Progetto“) erreicht, die nicht aus anderen EU-Fonds als der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.

M3C1-19

Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)

Ziel

Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10

4. QUARTAL

2024

Zehn Bahnhöfe werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission modernisiert und zugänglich gemacht.

M3C1-20

Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)

Ziel

Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe

ENTFÄLLT.

Anzahl

10

38

Q2

2026

Abschlussbescheinigungen für die Modernisierung von 38 Bahnhöfen in den Regionen Abruzzen, Basilikata Kampanien, Kalabrien, Molise, Apulien, Sicilia und Sardinien.

M3C1-21

Reform 2.1 – Umsetzung der jüngsten „Vereinfachungsverordnung“ (umgesetzt in das Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Dekrets über die Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

Meilenstein

Inkrafttreten der „Leitlinien für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets zur Annahme der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

In den „Leitlinien“ werden gemeinsame Standards und Methoden für das gesamte nationale Straßennetz für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken festgelegt.

M3C1-22

Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an den Brücken und Viadukten von den Straßen der unteren Ebene auf die höherrangigen Straßen

Meilenstein

Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren Ranking-Straßen auf die höherrangigen Straßen (Straßen und Hauptverkehrsstraßen)

Bestimmung im einschlägigen Rechtsakt über das Inkrafttreten der Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren Ranking-Straßen auf höherrangige Straßen (Straßen und Hauptverkehrsstraßen)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die Übertragung des Eigentums an den Kunstwerken muss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 120/20 erfolgen. Sie soll gemäß den Bestimmungen des Codice della Strada (Gesetzesdekret 285/1992) und seiner Verordnungen (Präsidialdekret 495/92) abgeschlossen werden, die Bestimmungen über die Eigentumsübertragung zwischen Straßeneigentümern vorschreiben.

M3C1-26

Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und anderen Rechtsakten

Rechtsvorschriften und andere Rechtsakte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften und erforderlichenfalls anderer Rechtsakte, wie nachstehend angegeben.

Teil 1 – Effizienz und Leistungsfähigkeit öffentlicher Investitionen:

Die Rechtsvorschriften sehen die Annahme eines mehrjährigen Strategiedokuments durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr vor, um die mehrjährige Infrastrukturplanung Italiens für mindestens zehn Jahre zu steuern. Das Dokument soll den multimodalen Verkehr fördern und die industriellen Bedürfnisse des Unternehmenssektors in vollem Umfang in die Infrastrukturplanung einbeziehen (z. B. indem Investitionen Vorrang eingeräumt wird, die wichtige Industriebereiche und Logistikknotenpunkte mit dem Verkehrsnetz verbinden).

Die Reform sieht eine Überprüfung der Infrastrukturplanungsdokumente vor. Konkret sollen die Rechtsvorschriften

oSicherstellen, dass das Contratto di Programma, die Strategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und der Geschäftsplan des Infrastrukturbetreibers im Einklang mit den Zielen des mehrjährigen Strategiedokuments des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr erstellt werden und mit der Richtlinie 34/2012/EU im Einklang stehen.

oIm Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Contratto di Programma eine Stellungnahme der Regulierungsstelle (Autorità di regolazione dei trasporti, ART) zum strategischen Mobilitätsdokument (Documento strategico della mobilità ferroviaria di passeggeri e merci) (im Sinne des italienischen Gesetzes Nr. 233 von 2021 – Artikel 5 Komma 1 Buchstabe a) nach nationalem Recht vorlegen. In der Stellungnahme wird auch die Kohärenz der geplanten Investitionen mit den Markterfordernissen bewertet, die mit den in Artikel 7e der Richtlinie 2012/34/EU genannten Koordinierungsmechanismen zusammengetragen wurden.

oFür das neue Contratto di Programma ein System von Etappenzielen und Zielwerten und entsprechenden Fristen sowie Leistungsindikatoren und Qualitätskriterien einzuführen, um das Contratto di Programma umzusetzen und seine tatsächlichen Ergebnisse zu messen. Die Indikatoren und Qualitätskriterien werden gemäß Anhang V der Richtlinie 2012/34/EU festgelegt. Das Bonus-Identifizierungssystem für die Manager von Rete Ferroviaria Italiana (RFI) muss mit Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie 2012/34/EU im Einklang stehen und dem Erreichen von Etappenzielen und Zielwerten sowie den Ergebnissen in Bezug auf die im Contratto di Programma enthaltenen Leistungsindikatoren Rechnung tragen.

oDie Regulierungsstelle (ART) zu ermächtigen, im Einvernehmen mit dem MIT die Leistungsindikatoren festzulegen, die dem Contratto di Programma beizufügen sind.

oErmächtigung der Regulierungsstelle (ART), die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sowie die Erfüllung der im Contratto di Programma enthaltenen Leistungsindikatoren zu überwachen

oDas Ministerium für Infrastruktur und Verkehr zu verpflichten, eine eingehende Kosten-Nutzen-Analyse der im Contratto di Programma enthaltenen größeren Investitionen (Investitionen über 50 Mio. EUR) durchzuführen. Die in der Analyse verwendeten Einheitskosten werden mit internationalen Benchmarks für verschiedene Kategorien von Infrastrukturinvestitionen im Schienenverkehr verglichen und stehen im Einklang mit den EU- und nationalen Leitlinien für die Kosten-Nutzen-Analyse. Die Ergebnisse der Analyse stehen den interessierten Parteien vor der Annahme der vertraglichen Vereinbarungen zur Konsultation offen und werden nach ihrer Annahme veröffentlicht.

oDie Annahme des „Contratto di Programma“ (einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse, Etappenziele und Zielwerte sowie Leistungsindikatoren) vorzusehen.

Teil 2 – Wettbewerb:

Um die Ziele der Reform zu unterstützen, werden die Befugnisse der Regulierungsstelle (ART) in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnsektor durch die Rechtsvorschriften gestärkt. Diese Befugnisse müssen mindestens den in Artikel 56 Absatz 9 der Richtlinie 2012/34/EU festgelegten Befugnissen gleichwertig sein. Artikel wird ermächtigt, das Scoping und die Vergabe (für Direkt- und Inhouse-Vergaben und die Vergabe an interne Betreiber) von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Eisenbahnsektor zu überwachen und Stellungnahmen dazu abzugeben, auch im Hinblick auf die Ermittlung der optimalen Dimension effizienter Lose innerhalb und zwischen regionalen Grenzen.

Mit den Rechtsvorschriften wird die Anwendung von Artikel 9 des Gesetzes 118/2022 (Wettbewerbsgesetz), einschließlich der Übereinstimmung mit ART-Rechtsakten, und von Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 24.4.2017 auf alle Direkt- und In-House-Vergaben an interne Betreiber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausgeweitet. Im Falle von Direkt- oder In-House-Vergaben und Vergaben an interne Betreiber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 werden mit den Rechtsvorschriften die Grundsätze der Artikel 17, 30 und 31 des Gesetzesdekrets Nr. 201/2022 erweitert. Jede Entscheidung über die Verlängerung von Verträgen über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, die im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ordnungsgemäß begründet sind, unterliegt den in Artikel 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 201/2022 enthaltenen Grundsätzen der Transparenzpflichten für Hausvergaben.

Die Rechtsvorschriften sehen den Beginn der Ausschreibung für den/die öffentlichen Dienstleistungsauftrag(e) zwischen den Städten vor. Das Angebot muss eine Neudefinition seines Anwendungsbereichs im Einklang mit der Methodik enthalten, die von der Eisenbahnregulierungsstelle im Anschluss an einen Markttest festgelegt wurde, wie in Abschnitt 2.2.3 der Leitlinien der Kommission zu Auslegungsfragen zur Verordnung 1370/20073 erläutert. Der Auftrag wird je nach den von der Regulierungsstelle (ART) festgelegten Kriterien in geeignete, bestreitbare Lose unterteilt.

Für Regional- und Intercity-Dienste muss durch die Rechtsvorschriften sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge in staatlichem/regionalem Eigentum neuen Betreibern von Verträgen über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, die im Wege von Ausschreibungen ausgewählt werden, zur Verfügung gestellt werden, wenn diese Fahrzeuge und Instandhaltungsdienste nicht von den neuen Betreibern erbracht werden. Die Rechtsvorschriften müssen sicherstellen, dass alle Informationen über den Stand der Instandhaltung der Fahrzeuge den potenziellen Bietern ohne Informationsasymmetrien zur Verfügung stehen, wobei transparente und diskriminierungsfreie Bedingungen gelten. Die Rechtsvorschriften sollen die Ausgliederung und die wettbewerbliche Vergabe von Teillosen aus bestehenden Verträgen fördern (so weit wie möglich auf der Grundlage bestehender Bestimmungen in laufenden Verträgen).

Darüber hinaus soll die Reform auch eine Maßnahme zum Kapazitätsaufbau umfassen, mit der die Verwaltungskapazitäten der nationalen und regionalen Behörden gestärkt werden. Im Rahmen der Maßnahme zum Kapazitätsaufbau wird innerhalb des MIT eine Ad-hoc-Verwaltungseinheit eingerichtet, die die Bewertung und Analyse von Konzessionen unterstützt und die Kosten-Nutzen-Analyse großer Infrastrukturinvestitionen durchführt. Diese Verwaltungseinheit verfügt über hochprofessionelles Personal und wird von externen unabhängigen Sachverständigen unterstützt. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau eine Reihe von Kursen in Zusammenarbeit mit dem SNA und den akkreditierten Stellen umfassen, um das Niveau der spezialisierten Ausbildung und der sektoralen Schulung des Personals der Vertragsstationen zu erhöhen, wobei auch die im Rahmen der Reform der öffentlichen Verwaltung des ARP eingeführten Schulungsinstrumente (z. B. das Portal syllabus.gov.it) genutzt werden müssen.

Die Erreichung des Etappenziels erfordert auch Folgendes:

-Den Beginn der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für nationale und regionale Behörden, wie in der Beschreibung der Maßnahme gefordert.

-Die Veröffentlichung der Intercity-Ausschreibung(en) in der Beschaffungsdatenbank TED der Kommission.

Teil 3 – ROSCO (Rolling Stock Company):

Mit den Rechtsvorschriften wird eine neue ständige vollständig staatliche Einheit (Rolling Stock Company – ROSCO) in Form einer Aktiengesellschaft (società per azioni) geschaffen.

In den Rechtsvorschriften müssen der Auftrag, das Mandat und die Befugnisse eines solchen Unternehmens klar festgelegt sein, das sicherstellen soll, dass den neuen Betreibern gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in ausreichender Menge und zu fairen, gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen Fahrzeuge und Instandhaltungsdienste zur Verfügung stehen, um den Wettbewerb bei den Ausschreibungen und die Bestreitbarkeit der Dienstleistungsverträge zu erhöhen.

In den Rechtsvorschriften wird festgelegt, dass sich das Anfangskapital dieser Gesellschaft auf 1 000 000 EUR beläuft. Nach den Rechtsvorschriften ist ein solches Unternehmen auch berechtigt, einen Zweckverband („Patrimonio destinato“) für den Erwerb neuer Fahrzeuge für die Regional- und Intercity-Dienste zu einem ursprünglichen Marktwert von mindestens 1 168 000 000 EUR einzurichten. Dieser Zweckfonds ist unabhängig und in jeder Hinsicht vom Vermögen der Gesellschaft und von anderen, von ihr errichteten Vermögenswerten getrennt. Gegen den Zweckfonds können von den Gläubigern der Gesellschaft oder in deren Interesse keine Klagen erhoben werden; ebenso wenig können die Gläubiger des Zweckfonds oder in deren Interesse Klagen gegen das Gesellschaftsvermögen erheben. Die Rechtsvorschriften gestatten es dem Unternehmen auch, alle Züge, die in staatlichem Eigentum des Unternehmens erworben werden sollen, einschließlich der Gesamtheit der über die Ziele M2C2-35 bis und M7-31 beschafften Intercity-Züge, auf den Zweckfonds zu übertragen.

In den Rechtsvorschriften wird festgelegt, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt seiner Gründung keine bereits bestehenden Schulden oder Verbindlichkeiten von anderen staatseigenen Unternehmen aufnimmt. In den Rechtsvorschriften wird festgelegt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft veröffentlicht werden und dass die Gesellschaft ab demselben Zeitpunkt für ihre Verpflichtungen mit ihrem eigenen Vermögen haftet.

M3C1-27

Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien

Meilenstein

Finanz- und Geschäftsplan für die ROSCO, Satzung und Übertragung von Ressourcen und Vermögenswerten.

Bereitstellung des Finanz- und Geschäftsplans, Veröffentlichung der Satzung, Bescheinigungen über die Übertragung von Ressourcen und Vermögenswerten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

1) Veröffentlichung und Genehmigung des Gründungsartikelsund der Unternehmenscharta (Statut) der ROSCO durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr, in denen Folgendes festgelegt ist:

I.den genauen Tätigkeitsbereich des Unternehmens, einschließlich der Tatsache, dass es ausschließlich als Einheit im Namen der Zentralregierung und der lokalen Behörden (d. h. der öffentlichen Verkehrsbehörden) für die öffentlichen Dienstleistungsaufträge auf dem Schienenverkehrsmarkt (regionaler und interregionaler Dienst) tätig ist;

II.dass das Unternehmen der Zentralregierung und den lokalen Behörden (d. h. den öffentlichen Verkehrsbehörden), die öffentliche Dienstleistungsaufträge für den Wettbewerb öffnen, nur Fahrzeuge zur Verfügung stellen darf,

III.dass das Unternehmen im Rahmen des Interventionsbereichs 72a des Anhangs VI der ARF-Verordnung emissionsfrei und mit ERTMS-Normen kompatibel sein muss,

IV.dass mindestens 90 % der Einnahmen des Unternehmens durch Fahrzeuge erzielt werden, die mit dem Interventionsbereich 72a von Anhang VI der ARF-Verordnung kompatibel sind,

V.dass die Mitglieder des Leitungsorgans und der satzungsmäßigen Organe der Gesellschaft

a.sie werden aus dem Kreis der Personen ausgewählt, die die Anforderungen an Integrität, Professionalität und Unabhängigkeit erfüllen, die in den für börsennotierte Gesellschaften geltenden Bestimmungen festgelegt sind;

b.über die erforderlichen Befugnisse, Kompetenzen und Objektivität verfügen, um ihre Aufgaben der strategischen Ausrichtung, der Aufsicht über das Risikomanagement und der Überwachung des Managements wahrzunehmen,

c.mit Integrität handeln und diese fördern,

d.für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Statut enthält auch Beschränkungen für die Mitglieder des Leitungsorgans der Gesellschaft, bei Marktteilnehmern Arbeit zu suchen oder anzunehmen, sowie klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

2) Genehmigung eines Geschäftsplans für den Zeitraum 2026-2029 durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, der von einem technischen Ad-hoc-Ausschuss festgelegt wird und eine eingehende Beschreibung folgender Punkte umfasst:

I.die strategische und operative Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung seines satzungsmäßigen Auftrags und seiner satzungsmäßigen Ziele,

II.die Merkmale der durchzuführenden Tätigkeiten,

III.zumindest in Bezug auf jedes der ersten drei Geschäftsjahre, Kapitaladäquanzprofile, die geplanten Investitionen und die damit verbundene finanzielle Abdeckung, insbesondere über die ursprünglichen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität hinaus,

IV.Corporate Governance und Organisationsstruktur.

3) Übertragung von Ressourcen und Vermögenswerten:

Es ist eine Bescheinigung über die Überweisung (d. h. Beitragsbeleg) über einen Betrag von mindestens 1 200 000 000 EUR auf ein Bankkonto auf den Namen der ROSCO vorzulegen. Für die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellten Mittel muss die ROSCO für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen, ii) die ROSCO muss dem Mitgliedstaat auch einen halbjährlichen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorlegen.

Zwischen der ROSCO und dem zuständigen Ministerium für die Übertragung des Eigentums an mindestens der Gesamtheit der über die Ziele M2C2-35 bis und M7-31 beschafften Intercity-Züge wird ein Nullpreiskaufvertrag unterzeichnet.

M3C1-28

Investition 1.10 Stärkung der städtischen Knoten, der interregionalen und regionalen Eisenbahnstrecken

Ziel

3 309 km Ausbaustrecken gebaut

ENTFÄLLT.

Anzahl

872

3 309

Q2

2026

Es werden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten zur Aufrüstung von mindestens 3 309 km regionaler und lokaler Eisenbahnstrecken ausgestellt. Mindestens 11,7 km Eisenbahnarbeiten – im Einklang mit der WBS-Methodik – im Zusammenhang mit der Modernisierung und Elektrifizierung können sich auf folgende Strecken beziehen:
Region Apulien

— Verbindungen Brindisi (einschließlich Intermodaler Hub);

Region Kampanien

— Salerno Arechi – Aeroporto Pontecagnano

Region Kalabrien

— Bretella di Sibari

Region Basilikata

— Ferrandina-Matera

Re
gion Sizilien
— Link zum Hafen von Augusta

Region Sardinien

— Eisenbahnverbindung zum Flughafen Olbia

— Gleisverdoppelung Decimomannu-Villamassargia

Mindestens 528 km Resilienzinterventionen beziehen sich auf die folgenden Linien: 

Region Kampanien, B
asilikata und Kalabrien:
— Roma – Neapel (AV,via Cassino, via Formia);

— Aversa – Caserta;

Villa Literno – Napoli Gianturco; 

— Neapel – Salerno LMV Napoli – Salerno Storica;

— Nocera Inferiore – Salerno;

— Battipaglia – Paola; 

— Battipaglia – Potenza; 

Caserta – Battipaglia; Caserta – Foggia; Catanzaro – Reggio Kalabrien;
— Paola – Reggio Calabria; und

— Paola – Cosenza – Sibari. 

Region Molise:

— Termoli – Campobasso. 

Region Apulien:

— Bari-Taranto; 

Tarent – Brindisi; 

— Barletta-Spinazzola.

Region
Sizilien:
— Fiumetorto – Agrigento;

— Lercara dir. – Bicocca;

Messina – Catania – Siracusa;

— Palermo – Messina; 

— Caltanissetta Xirbi – Canicattì – Aragona;

— Canicattì – Siracusa.
Das Ziel wird durch CLP (d. h. „Codice Locale Progetto“) erreicht, die ni
cht aus anderen EU-Fonds als der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.

I. MISSION 3 COMPONENT 2 – Intermodalität und integrierte Logistik

Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die italienischen Häfen effizienter und wettbewerbsfähiger, energieeffizienter und besser in die Logistikkette zu integrieren. Außerdem soll das Flugverkehrsmanagementsystem digitalisiert werden.

Zu diesem Zweck umfasst sie einerseits wichtige Reformen zur Vereinfachung der Verfahren, zur Aktualisierung der Hafenplanung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Konzessionen in italienischen Häfen. Auf der anderen Seite einige Investitionen zur Gewährleistung der Intermodalität mit den Grundzügen der europäischen Kommunikation, die Verbindungen zum Handel mit den Ozeanen und zwischen den Mittelmeerländern entwickeln, die Dynamik und die Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Hafensystems erhöhen, auch im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Investitionen im Zusammenhang mit dieser Komponente dürften das Passagier- und Frachtaufkommen in den italienischen Häfen erheblich erhöhen, was sich positiv auf die Stimulierung der Wirtschaftstätigkeit in den jeweiligen Gebieten und auf die Volkswirtschaft insgesamt auswirken wird.

Andererseits bezieht sich diese Komponente auf die Digitalisierung der Logistiksysteme, einschließlich der Flughafensysteme. Es wird erwartet, dass diese Sektoren durch den Einsatz innovativer technologischer Lösungen wettbewerbsfähiger werden, um das System effizienter zu gestalten und auch ihre Umweltauswirkungen zu verringern.

Diese Komponente entspricht der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019, in der Italien nachdrücklich aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur auszurichten, und der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020, in der empfohlen wird, „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, Abfall- und Wasserbewirtschaftung sowie eine verstärkte digitale Infrastruktur, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

I.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

Diese Maßnahme sieht eine Aktualisierung der Hafenplanung vor, um eine strategische Vision des italienischen Hafensystems zu gewährleisten. Die Reform regelt mindestens i) die Entwicklungsziele der Hafensystembehörden; II) die ermittelten und umrissenen Bereiche, die ausschließlich für Hafen- und Hinterhafenfunktionen bestimmt sind, iii) die letzten infrastrukturellen Verbindungen von Straße und Schiene zu Häfen, iv) die bei der Festlegung des Inhalts der Planung zugrunde gelegten Kriterien und v) eine eindeutige Identifizierung der Leitlinien, Vorschriften und Verfahren für die Ausarbeitung der Hafenregulierungspläne.

Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bedingungen in Bezug auf die Laufzeit der Konzession, die Überwachungs- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden, die Erneuerungsverfahren, die Übertragung der Anlagen auf den neuen Konzessionär am Ende der Konzession und die Festlegung der Mindestobergrenzen der den Konzessionsnehmern in Rechnung gestellten Gebühren festzulegen.

Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungen für die Genehmigung von Kaltbügeln in italienischen Häfen

Mit dieser Maßnahme soll das Genehmigungsverfahren für den Bau der nationalen Stromübertragungsnetze für die Stromversorgung von Schiffen (Kühlbügel) vereinfacht und verringertwerden.

Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr unterbreitet einen Vorschlag zur Straffung des Genehmigungsverfahrens. Insbesondere wird vorgeschlagen, die Kaltbügelprojekte von den dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung unterstellten Außenstellen bewerten zu lassen, die die Projekte in kürzerer Zeit prüfen und daher genehmigen könnten. Darüber hinaus ist eine regulatorische Intervention in Betracht zu ziehen, um ein einheitliches Genehmigungsverfahren für Vorhaben mit einer Spannung von mehr als 132 kV und dem Rest festzulegen, um die Synergien des Verfahrens zu nutzen.

Reform 2.1: Einrichtung eines einzigen Zollportals („Sportello Unico Doganale“)

Ziel ist die Einrichtung eines speziellen Portals für die zentrale Kontrollstelle, das die Interoperabilität mit nationalen Datenbanken und die Koordinierung der Kontrolltätigkeiten durch den Zoll ermöglicht.

Investition 2.1: Digitalisierung der Logistikkette

Ziel dieser Investition ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Logistik zu steigern, indem Verfahren, Prozesse und Kontrollen vereinfacht werden und der Schwerpunkt auf die Dematerialisierung von Dokumenten und den Austausch von Daten und Informationen gelegt wird. Diese Investition besteht in der Schaffung eines interoperablen digitalen Systems zwischen öffentlichen und privaten Akteuren für den Güterverkehr und die Logistik.

Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements.

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung neuer Instrumente für die Digitalisierung von Luftfahrtinformationen und die Einführung unbemannter Luftfahrzeugplattformen und -dienste. Die Investition besteht in der Entwicklung und Vernetzung des unbemannten Verkehrsmanagementsystems (UTMS), der Digitalisierung von Luftfahrtinformationen und der Festlegung eines neuen Instandhaltungsmodells.

Investition 2.3: Kaltbügeln 

Ziel dieser Investition ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen des Seeverkehrs. Diese Investition besteht in dem Aufbau eines Netzes für die Stromversorgung in Hafengebieten (Docks) und der damit verbundenen Anschlussinfrastruktur an das nationale Übertragungsnetz.

 

I.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M3C2-1

Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

Meilenstein

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

Bestimmung in dem (den) Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten der legislativen Änderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Im überarbeiteten Rechtsrahmen wird Folgendes festgelegt:

— Alle Hafenbehörden verabschieden ihre strategischen Systemplanungsdokumente (DPSS) und ihre Hafenregulierungspläne (PRP), wobei sie der Reform der italienischen Hafensysteme von 2016, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 169 vom 4. August 2016 genehmigt wurde, in vollem Umfang Rechnung tragen.

Das DPSS regelt mindestens folgende Elemente:

—Die Entwicklung der Ziele der Hafensystembehörden;

—Die festgelegten und umrissenen Bereiche, die ausschließlich für Hafen- und Hinterhafenfunktionen bestimmt sind,

—Die letzten infrastrukturellen Verbindungen von Straße und Schiene zu Häfen,

—Die Kriterien für die Bestimmung des Inhalts der Planung,

—Die Leitlinien, die Regeln und die Verfahren für die Ausarbeitung der Hafenregulierungspläne eindeutig zu identifizieren.

M3C2-2

Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen

Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

In der neuen Verordnung werden die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Konzessionen in Häfen festgelegt. In der Verordnung wird mindestens Folgendes festgelegt:

—Die Bedingungen in Bezug auf die Laufzeit der Konzession;

—Die Überwachungs- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden;

—Die Verfahren für die Erneuerung;

—Die Übertragung der Anlagen an den neuen Konzessionär am Ende der Konzession;

Die von den Lizenznehmern zu entrichtenden Mindestgebühren werden begrenzt.

M3C2-3

Reform 2.1 – Einrichtung eines einzigen Zollportals („Sportello Unico Doganale“) 

Meilenstein 

Inkrafttreten der Verordnung über den einheitlichen Zoll

Schreibtisch (Sportello Unico Doganale) 

Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets über die zentrale Zollstelle (Sportello Unico Doganale) 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

ENTFÄLLT. 

4. QUARTAL 

2021 

In dem Erlass werden die Methoden und Spezifikationen der zentralen Zollstelle im Einklang mit der Verordnung (EU) 1239/2019 über die Einrichtung des zentralen europäischen Meldeportals für den Seeverkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) festgelegt. 

M3C2-4

Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen

Rechtsvorschrift über das Inkrafttreten der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Straffung des Genehmigungsverfahrens zur Verkürzung der Genehmigungsfrist auf höchstens 12 Monate für den Bau von Energietransportinfrastrukturen zur Versorgung von Schiffen mit Strom vom Land an Schiffe während der Festmacherphase (im Falle von Interventionen, die keiner Umweltprüfung unterzogen werden)

M3C2-5

Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette

Ziel

Digitalisierung der Logistikkette

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

12

Q2

2024

Mindestens 12 der 16 Hafenbehörden müssen mit Hafengemeinschaftssystemen (PCS) ausgerüstet sein, die mit dem Comando Generale delle Capitanerie di Porto und/oder Agenzia delle Dogane e dei Monopoli interoperabel und mit dem neuen PLN (Piattaforma Logistica Nazionale) kompatibel sind. Eine Hafensystembehörde gilt als mit Hafengemeinschaftssystemen (PCS) ausgerüstet, wenn mindestens ein Hafen dieser Hafensystembehörde mit den Systemen der Hafengemeinschaft (Port Community Systems – PCS) ausgerüstet ist.

M3C2-5bis

Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette

Ziel

Digitalisierung der Logistikkette

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3

Q2

2026

Die folgenden drei Interventionen werden durchgeführt:

1) Log-IN-Zentrum: Einrichtung einer digitalen Plattform (Piattaforma Logistica Nazionale – PLN).

2. Hafennetz und Güterverkehrsörfer:

Alle 16 Hafenbehörden müssen über PCS-Dienste (Port Community System) verfügen, die mit der Piattaforma Logistica Nazionale (PLN) kompatibel sind. Eine Hafensystembehörde gilt als mit Hafengemeinschaftssystemen (PCS) ausgerüstet, wenn mindestens ein Hafen dieser Hafensystembehörde mit den Systemen der Hafengemeinschaft (Port Community Systems – PCS) ausgerüstetist. Diese PCS-Dienste müssen für alle Kernhäfen im Sinne der Verordnung (EU) 1679/2024 betriebsbereit sein.

Mindestens 12 nationale Frachtdörfer müssen über ein Güterverkehrsdorfsystem (FVS) verfügen, das mit dem PLN kompatibel ist.

3) Log-IN-Geschäft: Übertragung von Ressourcen an mindestens 1194 Unternehmen zur Entwicklung digitaler Systeme zur Förderung der Interoperabilität von Diensten und der eCMR- und eFTI-Konformität.

M3C2-6

Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements

Meilenstein

Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente

Zertifizierungen der TOC, der digitalen Luftfahrtinformationen und des UTMS

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2026

Inbetriebnahme der folgenden drei Projekte:

a) Technisches Betriebszentrum (TOC) und mindestens zwei Flugverkehrsmanagementsysteme

B) Digitalisierte Luftfahrtinformationen

C) Unbemanntes Verkehrsmanagementsystem und Konnektivität (UTMS).

M3C2-7

Investition 2.3: Kaltbügeln

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge

Veröffentlichung der Ausschreibung und Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von mindestens 15 Kaltbügelanlagen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2024

Veröffentlichung der Ausschreibung und Vergabe aller Aufträge für den Bau von mindestens 15 Kaltbügelanlagen mit Strom in mindestens 10 Häfen.

M3C2-12

Investition 2.3: Kaltbügeln

Ziel

Abschluss der Arbeiten und Abnahme der geschätzten Anschlusskosten durch den Projektträger für Kaltbügelinfrastrukturen.

 

Anzahl

0

15

Q2

2026

Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten und die Abnahme der geschätzten Anschlusskosten durch den Projektträger für mindestens 15 Kaltbügelinfrastrukturen in mindestens 10 Häfen.

I.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen

Ziel dieser Maßnahme ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Verbesserung der Luftqualität in Häfen und Hafenstädten. Diese Investition umfasst Energieeffizienzmaßnahmen, die Entwicklung erneuerbarer Energien sowie den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und Serviceboote oder die Umwandlung von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen und Servicebooten in emissionsfreie Fahrzeuge.

Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Einführung der Digitalisierung des Güter- und/oder Personenverkehrs

Ziel der Reform ist es, die Hafengemeinschaftssysteme der einzelnen Hafensystembehörden mit der nationalen Plattform für digitale Logistik interoperabel zu machen.

I.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M3C2-8

Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen

Ziel

„Grüne Häfen: Vergabe von Bauwerken

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

7

4. QUARTAL

2022

Zuweisung der Arbeiten an mindestens sieben Hafenbehörden. Das Auswahlverfahren für die Vergabe von Arbeiten umfasst Folgendes:

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Arbeiten den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) und den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.

B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 79 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.

C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Regelung Bericht zu erstatten.

M3C2-9 

Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen 

Ziel

„Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

75

Q2 

2026 

Lieferung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit mindestens 75 Projekten für die Hafenbehörden.

M3C2-10

Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Einführung der Digitalisierung des Güter- und/oder Personenverkehrs

Meilenstein

Nationale Plattform für digitale Logistik

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsakts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

Inkrafttreten eines Rechtsakts, mit dem die Interoperabilität der Hafengemeinschaftssysteme mit der nationalen Plattform für digitale Logistik sichergestellt wird.

Darüber hinaus sieht der Rechtsakt vor, dass die Hafenbehörden mit PCS-Standarddiensten (Hafengemeinschaftssystem) ausgestattet sind, die mit den beteiligten öffentlichen Verwaltungen interoperabel und mit der EU-Verordnung 1056/2020 und der nationalen Plattform für digitale Logistik kompatibel sind.

J. MISSION 4 KOMPONENTE 1: Stärkung des Bildungsangebots: von Kindergärten bis zu Hochschulen 

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst vier Interventionsbereiche: I) Qualitätsverbesserung und quantitative Ausweitung der allgemeinen und beruflichen Bildung – von Kindergärten bis zur Universität; II) Reform des Lehrberufs, insbesondere in Bezug auf Einstellungs- und Ausbildungsverfahren, mit dem Ziel, die Kompetenzen des Lehrpersonals zu verbessern und das Missverhältnis zwischen den Regionen zu beseitigen; III) Weiterbildung und Modernisierung der Infrastruktur zur Verbesserung von Digitales, Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT) und Mehrsprachigkeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Sicherheit und Energieeffizienz von Schulgebäuden; IV) Reform der akademischen Gruppen, Ermöglichung von Abschlüssen und Promotionsprogrammen mit dem Ziel, die angewandte Forschung zu fördern und die Zahl der Promotionsstipendien zu erhöhen. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Schwächen des italienischen Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungssystems zu beheben, um das Bildungsniveau und die Beschäftigungsfähigkeit italienischer Studierender zu verbessern. Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 umzusetzen, in denen es heißt, dass „die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt durch eine umfassende Strategie unterstützt werden muss, unter anderem durch den Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), um die Bildungsergebnisse zu verbessern. auch durch angemessene und gezielte Investitionen und Förderung der Weiterqualifizierung, auch durch die Stärkung digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), „Förderung von Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), „Stärkung von Fernunterricht und Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und „Schwerpunkt der Investitionen in Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

J.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Ziel dieser Investition ist der Ausbau und die Verbesserung der Bildungseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Die Investition besteht in den Bau, Umbau und Renovierung von Kinderbetreuungsplätzen in Kindergärten und Vorschulen.

Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Schuleinrichtungen in die Lage zu versetzen, die Schulzeiten zu verlängern, indem geeignete Infrastrukturen renoviert oder gebaut werden. Die Investition besteht in der Errichtung oder dem Bau von Kantinenräumen in Schuleinrichtungen.

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung sportlicher Aktivitäten in Schulen. Diese Maßnahme besteht in der Renovierung und dem Bau von Sporteinrichtungen und Fitnessstudios für uns.

Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Unterschiede in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

Die Maßnahme zielt darauf ab, bestehende Lücken bei den Grundfertigkeiten der Schüler zu schließen. Die Investition besteht in der Durchsetzung von Mentoring- und Schulungsmaßnahmen für Schüler, die von Schulabbrechern bedroht sind, und für junge Menschen, die bereits abgebrochen sind, auch mit Unterstützung eines nationalen digitalen Portals.



Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute

Ziel der Reform ist es, die Lehrpläne technischer und professioneller Institute an die Kompetenzen anzupassen, die für das italienische Produktionssystem, auch auf lokaler Ebene, erforderlich sind. Mit der Reform soll insbesondere die technische und berufliche Bildung mit der Industrie 4.0 in Einklang gebracht und digitale Innovationen einbezogen werden.

Reform 1.2: Reform der tertiären Berufsbildung (ITS)

Die Reform zielt darauf ab, das tertiäre Berufsbildungssystem durch eine Vereinfachung der IVS-Governance zu stärken, um die Zahl der Institute und Einschreibungen im Hinblick auf das lokale Gebiet zu erhöhen. Die Reform dürfte das Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage überbrücken.

Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Rolle der Berufsbildungseinrichtungen im italienischen Bildungssystem zu stärken. Die Investition besteht in der Ausweitung der Einschreibung von Studierenden in IVS und in der Förderung der Beteiligung von Unternehmen an der Bildung durch die Einrichtung einer nationalen digitalen Plattform, die die Ausbildung besser mit dem Arbeitsmarkt verbindet.

Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems

Mit der Reform werden zwei Ziele verfolgt:

1)Anpassung der Anzahl der Schüler pro Klasse.

Die Zahl der Lehrkräfte wird angesichts des Bevölkerungsrückgangs und um die Zahl der Schüler pro Klasse zu verringern und das Verhältnis zwischen der Zahl der Schüler und Lehrkräfte in gemeinsamen Positionen schrittweise zu verbessern, auf demselben Niveau wie im Schuljahr 2020/2021 festgelegt. Die Durchführung der Intervention darf die Zahl der verfügbaren Gebäude nicht erhöhen. Im Rahmen der Initiative wird den einzelnen Schülerinnen und Schülern individuelle Aufmerksamkeit gewidmet, wobei den schutzbedürftigsten und sicherlich Schülern mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Die Verbesserung des Schüler-/Lehrers-Verhältnisses dürfte der Unterrichtsqualität und der Verfügbarkeit von Ressourcen für Schulgebäude zugutekommen. Überprüfung der Vorschriften über die Größe von Schulgebäuden. Die regionale Schulbevölkerung wird, wie in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen, als „effektiver Parameter“ für die Ermittlung der Bildungseinrichtungen mit einem Schulleiter und einer Kopffahndung und nicht die Bevölkerung der einzelnen Schulen herangezogen.

Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems 

Ziel der Reform ist die Einführung von Orientierungsmodulen (mindestens 30 Stunden pro Jahr) für die vierte und fünfte Klasse der Sekundarstufe II. Das Hauptziel besteht darin, Studierende dabei zu unterstützen, vor ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine sachkundige Entscheidung zwischen der Fortsetzung ihres Studiums oder der beruflichen Weiterbildung (IVS) zu treffen. Die Reform sieht auch die Einrichtung einer digitalen Orientierungsplattform im Zusammenhang mit dem tertiären Bildungsangebot von Hochschulen und Berufsbildungsinstituten (IVS) vor.

Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule 

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Übergang von der Sekundarstufe II zur Universität zu erleichtern und zu fördern und die Schulabbrecherquote zu senken. Diese Maßnahme besteht darin, allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II Orientierungskurse anzubieten, um sie bei der Wahl des Tertiärbereichs zu unterstützen.

Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten 

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gleichstellung beim Zugang zur tertiären Bildung zu verbessern, indem Studierende in sozioökonomischen Schwierigkeiten unterstützt werden. Die Maßnahme besteht darin, die Zahl der Stipendien für Hochschulstudenten zu erhöhen.

Reform 1.5: Reformen der Hochschulgruppen 

Die Reform sieht eine Aktualisierung der Hochschullehrpläne vor, um die bestehenden starren Grenzen zu verringern, die die Möglichkeit, interdisziplinäre Wege zu schaffen, stark einschränken. Mit der Reform soll auch die Möglichkeit der Umsetzung von Berufsbildungsprogrammen erweitert werden, indem innovative arbeitsplatzorientierte Studiengänge eingeführt werden. 

Reform 1.6: Reform des Hochschulabschlusses

Die Reform sieht die Vereinfachung des Verfahrens für den Zugang zu Berufen vor, die die Eintragung in Berufsaufträge durch eine spezielle Berufsprüfung erfordern. Die Maßnahme trägt dazu bei, die nationale Abschlussprüfung jedes Hochschulabschlusses mit der entsprechenden Prüfung der beruflichen Ordnung zu harmonisieren und so allgemeine und klare Regeln zu schaffen und zu ersetzen.

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften 

Ziel dieser Reform ist es, die Bildungsergebnisse zu verbessern, indem die Qualifikations-, Einstellungs-, Laufbahn-, Ausbildungs- und Bewertungssysteme der Lehrkräfte verbessert werden. Diese Maßnahme umfasst die Einstellung von Lehrkräften im Rahmen des reformierten Einstellungssystems.

Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schulen und Pflichtschulungen für Schulleiter, Lehrkräfte, Verwaltungs- und technisches Personal 

Ziel der Reform ist der Aufbau eines hochwertigen Ausbildungssystems für das Schulpersonal für die kontinuierliche berufliche und berufliche Entwicklung. Er sieht die Einrichtung einer qualifizierten Stelle vor, die für die Veröffentlichung von Leitlinien im Einklang mit den europäischen Standards und für die Auswahl und Koordinierung von Ausbildungsinitiativen zuständig ist und diese möglicherweise an den beruflichen Aufstieg anknüpft, wie in der Reform der Einstellungen – Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften, die im Plan enthalten ist.

Investition 2.1: Integrierter digitaler Unterricht und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal

Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung eines ständigen Systems zur Förderung digitaler Lehrkompetenzen des Schulpersonals. Die Investition besteht in der Ausbildung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal.

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen 

Ziel dieser Maßnahme ist es, Sprach-, MINT-, Digital- und Innovationskompetenzen auf allen Ebenen der Schule zu verbessern. Die Maßnahme besteht in der Aktivierung interdisziplinärer MINT-Beratungsprojekte in Schulen und der Ausweitung des Programms Erasmus+.  

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Schuleinrichtungen so umzugestalten, dass digitales Lernen ermöglicht wird. Diese Maßnahme besteht darin, mindestens 8000 Grund- und Sekundarschulen mit digitalen Werkzeugen auszustatten, die mindestens 100000 Klassenzimmer abdecken.

Investition 3.3: Plan für Sicherheit und strukturelle Sanierung von Schulgebäuden

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Energieeffizienz von Schulgebäuden zu erhöhen. Diese Maßnahme umfasst die Renovierung und den Wiederaufbau von Schulgebäuden.

Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen

Ziel dieser Maßnahme ist es, Hochschulprogramme, einschließlich Promotionsstudien, zu qualifizieren und zu innovativ zu machen, um digitale Kompetenzen zu stärken und das globale Engagement der Hochschulbildung zu stärken. Die Investition besteht in der Vergabe von Doktorandenstipendien, der Schaffung von Netzen von Hochschuleinrichtungen, der Einrichtung von Zentren für digitale Bildung und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit und internationaler Projekte.

Reform 4.1: Ph.D. Programmreform

Ziel der Reform ist es, die Verordnung über Promotionsprogramme zu aktualisieren, die Verfahren für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und an Promotionsprogrammen zu vereinfachen und die angewandte Forschung zu stärken. Mit der vorgeschlagenen Reform werden alle Investitionen im Zusammenhang mit Promotionsprogrammen im Zielbereich „Bildung und Forschung“ integriert.

Investition 4.1: Erhöhung der Zahl und der beruflichen Möglichkeiten von Doktoranden (Forschungsorientierte, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)

Ziel der Maßnahme ist es, den Bestand an Humankapital für forschungsorientierte Tätigkeiten, die öffentliche Verwaltung und das kulturelle Erbe zu erhöhen. Die Investition sieht die Zuweisung von mindestens 3600 allgemeinen Doktorandenstipendien, mindestens 3000 Doktorandenstipendien im Bereich der öffentlichen Verwaltung und mindestens 600 neuen Doktorandenstipendien für kulturelles Erbe für Studierende vor.

J.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M4C1-1

Reform 1.5: Reform der Hochschulgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 4.1: Ph.D. Programmreform

Meilenstein

Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Hochschulabschlüsse ermöglichen; B) Hochschulabschlußgruppen; C) Reform der Promotionsprogramme

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die Reformen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:  
I) Initiativen zur Reform der Hochschulabsolventengruppen, mit denen ein höheres Maß an Flexibilität eingeführt wird, um dem sich wandelnden Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden;  
II) Initiativen zur Reform des Hochschulabschlusses, zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zugangs zu Berufen;  
III) Initiativen zur Reform der PHD-Programme, um Unternehmen besser einzubeziehen und die angewandte Forschung zu fördern;  
Maßnahmen zur Reform des tertiären Berufsbildungssystems, einschließlich Stärkung der Verbindungen und möglicher Übergänge mit beruflichen Abschlüssen (lauree professionalizzanti), um die Nachfrage nach technischen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt zu decken

M4C1-2

Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten

Meilenstein

Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Reform von Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur tertiären Bildung

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die vom Ministerium für Universität und Forschung angenommenen Ministerialdekrete zur Reform der Stipendien sollen den Zugang zur Hochschulbildung für talentierte Studierende mit sozioökonomischen Schwierigkeiten verbessern und die Höhe der Stipendien und die Zahl der Begünstigten bis zum 31. Dezember 2024 erhöhen. Diese Studierenden werden auf der Grundlage des ISEE – Indicatore della Situazione Economica Equivalente ermittelt.

M4C1-3

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Lehrberufs.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der überarbeitete Rechtsrahmen soll hochwertige Lehrkräfte anziehen, einstellen und motivieren, insbesondere durch:  
I) Verbesserung des Einstellungssystems  
II) Einführung eines höheren Bildungsabschlusses für den Zugang zum Beruf der Sekundarstufe;  
III) Begrenzung der übermäßigen Mobilität von Lehrkräften (im Interesse der Kontinuität des Unterrichts);  
IV) Festlegung einer Laufbahnentwicklung, die eindeutig mit der Leistungsbewertung und der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung verknüpft ist.

M4C1-4

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

Meilenstein

Annahme des Schulplans 4.0 zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems

Bildungsministerium – Erlass zur Annahme des Schulplans 4.0

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Der vom Bildungsministerium angenommene Plan „Schule 4.0“ zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems umfasst Folgendes:

Umwandlung von 100000 Klassenräumen in innovative Lernumgebungen

Einrichtung von Labors für die neuen digitalen Berufe in allen Sekundarschulen.

Maßnahme a) soll Schulräume, die für traditionelle Klassenzimmer bestimmt sind, in innovative, anpassungsfähige und flexible Lernumgebungen umwandeln, die zusammen mit digitalen, physischen und virtuellen Technologien verbunden und in diese integriert sind. Mit den Investitionen in Schuleinrichtungen sollen die innovativsten Unterrichtstechnologien (Kodierungs- und Robotikgeräte, Geräte für virtuelle Realität, fortgeschrittene digitale Geräte für inklusive Bildung usw.) in mindestens 100000 Klassen der Primar- und Sekundarschulen, die für den Unterricht genutzt werden, gebracht werden.

Maßnahme b) richtet mindestens ein Labor für digitale Berufe in jeder Sekundarschule ein, ein Labor, das eng mit Unternehmen und innovativen Start-up-Unternehmen verbunden ist, um neue Arbeitsplätze in der Branche neuer digitaler Berufe (wie künstliche Intelligenz, Robotik, Big Data und Cybersicherheit, blaue und grüne Wirtschaft) zu schaffen.

Mindestens 40 % der begünstigten Schulen müssen in Süditalien angesiedelt sein.

M4C1-5

Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (ITS); Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute; Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems

Meilensteine

Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarbildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Die primärrechtlichen Reformen des Primar- und Sekundarbildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (durch Primärrecht) umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:  
I) Initiativen zur Reform der Organisation des Bildungssystems zur Anpassung an die demografische Entwicklung (z. B. Anteil der Schulen und Schüler/Lehrkräfte)  
II) Initiativen zur Reform des Orientierungssystems, um die Schulabbrecherquote im Tertiärbereich zu minimieren;  
III) Initiativen zur Stärkung der beruflichen Sekundarbildung (Istituti tecnico-professionali), einschließlich der Annahme des neuen Lehrplans und ihrer Ausrichtung auf die Innovationsleistung des nationalen Industrieplans 4.0 (Ministero dello Sviluppo economico, Decreto 26 Maggio 2020);  
IV) Initiativen für die Ausbildung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungs-/Fachpersonal sowie die Einrichtung einer Hochschule für weiterführende Bildung zur Verbesserung der Unterrichtsqualität;  
V) Initiativen zur Integration von Aktivitäten, Methoden und Inhalten zur Entwicklung und Stärkung von Lehrplänen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), digitale Kompetenzen und Innovationskompetenzen in alle Bildungszyklen, vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II, mit dem Ziel, die Einschreibung in die tertiären MINT-Lehrpläne, insbesondere für Frauen, zu fördern.

Um das Etappenziel zufrieden stellend zu erreichen, müssen die Rechtsvorschriften verbindliche Fristen für den Erlass der sekundären Rechtsvorschriften, Leitlinien und aller erforderlichen Rechtsvorschriften (Überwachung durch die Datenbank des Bildungsministeriums) enthalten, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.

M4C1-6

Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schule und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal und technischem Personal

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, mit denen ein hochwertiges Ausbildungssystem für Schulen aufgebaut werden soll.

Gesetzliche Bestimmung, aus der das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften hervorgeht.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Die Rechtsvorschriften enthalten Bestimmungen, die darauf abzielen, ein hochwertiges Ausbildungssystem für das Schulpersonal im Einklang mit der kontinuierlichen beruflichen und beruflichen Entwicklung zu schaffen, eine qualifizierte Stelle einzurichten, die für die Leitlinien für die Ausbildung des Schulpersonals zuständig ist, sowie die Auswahl und Koordinierung von Ausbildungsinitiativen, und sie an den beruflichen Aufstieg zu knüpfen, wie es in der Einstellungsreform vorgesehen ist. Die Einführung eines Systems der Aus- und Weiterbildung sollte es ermöglichen, die derzeitige Zersplitterung der Ausbildungswege zu überwinden, die derzeit keine einheitliche nationale Strategie aufweist.

M4C1-7

Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Unterschiede in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

Ziel

Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Schulungen teilgenommen haben

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

820 000

Q3

2025

Es werden Bescheinigungen über die Teilnahme an Mentoring- und Schulungsmaßnahmen für mindestens 820000 Begünstigte ausgestellt.

Wie aus ISTAT hervorgeht, verringert sich die Lücke bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich auf den EU-Durchschnitt 2019 (10,2 %).

M4C1-8

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Fitnessstudios für den Schulgebrauch

Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für die förderfähigen Interventionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Fitnessstudios für den Schulgebrauch im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung.

M4C1-9

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen, Vorschulen und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

Mitteilung der Begünstigten vor Ort über die Finanzierung der Vergabe öffentlicher Aufträge für die erste Gruppe förderfähiger Interventionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Auftragsvergabe und räumliche Verteilung für Kinderkrippen, Vorschulen, frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung. Die Vergabe erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C 58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

M4C1-10

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (ITS); Reform 1.4: Reform des „Orientierungssystems“; Reform 1.5: Reform der Hochschulgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse

Meilenstein

Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung, soweit erforderlich

Gesetzliche Bestimmung, aus der das Inkrafttreten der Verordnungen hervorgeht.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2023

Das Sekundärrecht umfasst alle Vorschriften, die für die wirksame Durchführung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung erforderlich sind:

— Die Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Hochschulabschlüsse ermöglichen; B) Hochschulabschlußgruppen; C) Reform der Promotionsprogramme;

— Ministerialdekrete zur Reform der Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur tertiären Bildung;

— Die Reform des Lehrberufs;

— Reformen des Primar- und Sekundarbildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse;

— Die Rechtsvorschriften zielten auf den Aufbau eines qualitativ hochwertigen Ausbildungssystems für Schulen ab.

M4C1-10 bis

Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute

Meilenstein

Inkrafttreten des Sekundärrechts.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Das Sekundärrecht zur Reform der technischen und beruflichen Institute trat in Kraft.

M4C1-11

Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten

Ziel

Hochschulstipendium vergeben

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

55 000

4. QUARTAL

2023

Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.

M4C1-12

Investition 4.1: Erhöhung der Zahl und der beruflichen Möglichkeiten von Doktoranden (Forschungsorientierte, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)

Ziel

Vergebene Promotionsstipendien

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

7 200

4. QUARTAL

2024

Über drei Jahre werden mindestens 3600 allgemeine Doktorandenstipendien, mindestens 3000 Doktorandenstipendien im Bereich der öffentlichen Verwaltung und mindestens 600 Doktorandenstipendien zum Kulturerbe vergeben.

M4C1-13

Investition 2.1: Integrierter digitaler Unterricht und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal

Ziel

Schulung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

650 000

4. QUARTAL

2025

Mindestens 650000 Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal werden Bescheinigungen über die Teilnahme an digitalem Unterricht und digitalem Wandel ausgestellt.

M4C1-14

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

4. QUARTAL

2024

Mindestens 20000 Lehrkräfte, die mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellt wurden

M4C1-14 bis

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

Q3

2025

Mindestens 20000 Lehrkräfte, die mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellt wurden

M4C1-14ter

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Meilenstein

Erlasse zur Genehmigung der Ranglisten öffentlicher Auswahlverfahren für Lehrkräfte

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Erlasse zur Genehmigung der Ranglisten für mindestens 70000 Bewerber, die das öffentliche Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben, um Lehrer nach dem reformierten Einstellungssystem zu werden, darunter 40000 Lehrkräfte, die im Rahmen der Ziele M4C1-14 und M4C1-14a eingestellt wurden.

M4C1-15

Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten

Ziel

Vergebene Stipendien für den Zugang zu Universitäten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

55 000

4. QUARTAL

2024

Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.

M4C1-15 bis

Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten

Ziel

Vergebene Stipendien für den Zugang zu Universitäten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

83 000

Q2

2026

Mindestens 83000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.

M4C1-16

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

Meilenstein

Annahme von Beschlüssen über die Gewährung einer Finanzhilfe für die Aktivierung von MINT-Projekten

Annahme des Beschlusses/der Beschlüsse über die Gewährung einer Finanzhilfe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Annahme von Beschlüssen über die Gewährung einer Finanzhilfe für die Aktivierung von MINT-Projekten in mindestens 8000 Schulen.

M4C1-17

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

Meilenstein

Neue Kompetenzen

Annahme des Beschlusses/der Beschlüsse über die Gewährung einer Finanzhilfe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Annahme des Beschlusses/der Beschlüsse über die Gewährung einer Finanzhilfe für:

I.Die Aktivierung von Sprach- und/oder methodischen Kursen für das Schulpersonal in mindestens 8000 Schulen.

II.Stärkung des Programms Erasmus+ für Studierende und/oder Schulpersonal für die Jahre 2023, 2024 und 2025.

M4C1-19

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

Meilenstein

Annahme des Beschlusses/der Beschlüsse über die Gewährung einer Finanzhilfe für den Erwerb digitaler Geräte und/oder die Einrichtung digitaler Laboratorien

Annahme des Beschlusses/der Beschlüsse über die Gewährung einer Finanzhilfe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Annahme von Beschlüssen über die Gewährung einer Finanzhilfe für die Umwandlung von Klassenzimmern in innovative Umgebungen und/oder die Einrichtung digitaler Laboratorien in mindestens 8000 Schulen.

M4C1-20

Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)

Ziel

Zahl der Studierenden, die in einem Berufsausbildungssystem (ITS) eingeschrieben sind

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

11 000

Q1

2026

Mindestens 11000 Studierende, die im Referenzjahr 2025 im nationalen Register der ITS-Akademie für das Berufsbildungssystem eingeschrieben sind. Die nationale digitale Plattform des IVS-Systems ist online und zugänglich, wie dieVerbale di collaudo bestätigt.

M4C1-22

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

Ziel

Bau oder Renovierung von Sportanlagen und Sporthallen für den Schulgebrauch

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

300

Q2

2026

Für mindestens 300 Fitnessstudios oder Sportanlagen für die schulische Nutzung sind Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten auszustellen.

M4C1-23

Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen

Meilenstein

Maßnahmen zur Qualifizierung und Innovation von Sekundarschulen und Hochschulprogrammen, einschließlich Doktoranden.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Erlass für mindestens 500 neue Doktoranden in Programmen, die von Universitäten mit Schwerpunkt auf dem digitalen und ökologischen Wandel aktiviert werden.

Die Vereinbarungen („Atti d’obbligo“) zur finanziellen Unterstützung von drei Zentren für digitale Bildung (DEH) werden unterzeichnet.

Die Vereinbarungen („Atti d’obbligo“) für drei Hochschulnetzwerke werden unterzeichnet...

Es werden mindestens zehn Partnerschaften unterzeichnet, die durch die Initiative „Attid’obbligo“ zur Einrichtung transnationaler Bildungsinitiativen belegt wurden.

Die Vereinbarungen („Atti d’obbligo“) zur finanziellen Unterstützung von mindestens 15 Internationalisierungsprojekten von AFAM-Einrichtungen werden unterzeichnet.

M4C1-24

Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule.

Ziel

Teilnahmebescheinigungen, die für Übergangskurse zwischen Schulen und Hochschulen ausgestellt wurden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000 000

Q2

2026

Für Schüler der Sekundarstufe, die von 2022/2023 bis 2025/2026 in Schuljahren eingeschrieben sind, wurden mindestens 1000000 Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

J.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen) 

 

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Ziel der Reform ist es, die Unterbringung von Hochschulstudenten zu verbessern, indem private und öffentliche Investitionen in Einrichtungen gefördert werden, wobei das Ministerium für Universität und Forschung einen Beitrag leistet.

Die Investition besteht in der Bereitstellung zusätzlicher Unterkünfte für Studierende.

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Ziel dieser Investition ist der Ausbau und die Verbesserung der Bildungseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Die Investition besteht in den Bau, Umbau und Renovierung von Kinderbetreuungsplätzen in Kindergärten und Vorschulen.

Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Schuleinrichtungen in die Lage zu versetzen, die Schulzeiten zu verlängern, indem geeignete Infrastrukturen renoviert oder gebaut werden. Die Investition besteht in der Errichtung oder dem Bau von Kantinenräumen in Schuleinrichtungen. 

Investition 3.3: Plan für Sicherheit und strukturelle Sanierung von Schulgebäuden

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Energieeffizienz von Schulgebäuden zu erhöhen. Diese Maßnahme umfasst die Renovierung und den Wiederaufbau von Schulgebäuden.

Investition 5: Stipendiatenwohnungsfonds

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in ein Stipendienprogramm, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in Italien im Bereich des Studentenwohnungssektors zu verbessern. Im Rahmen der Regelung werden Zuschüsse direkt an den privaten Sektor sowie an öffentliche Stellen, die ähnliche Tätigkeiten ausüben, gewährt.

Das System wird von der Cassa Depositi e Prestiti S.p.A. (CDP S.p.A.) als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst die folgende Warenlinie:

·Ein Pauschalbetrag von höchstens 20 000 EUR für Schülerbetten.

Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und CDP S.p.A. ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Regelung: Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2.Kernanforderungen der damit verbundenen Finanzhilfepolitik, die Folgendes umfassen:

a.Die sozialen Anforderungen der Investition, einschließlich:

I.Die Anforderung, dass der Mietzins für Hochschulstudenten mindestens 15 % unter den örtlichen Marktpreisen liegen muss.

II.Die Anforderung, dass 30 % der neuen Plätze Studierenden vorbehalten sein müssen, die gemäß der Definition von „Diritto allo Studio“ (Recht auf Studieneinrichtungen) mit sozioökonomischen Schwierigkeiten konfrontiert sind.

Die Anforderung, dass bestehende Unterkünfte, die zum Zeitpunkt der Einleitung der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Unterbringung von Studierenden genutzt werden, nicht finanziert werden können.

b.Die Beschreibung der gewährten Finanzhilfen und der förderfähigen Endbegünstigten.

c.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

a.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Finanzhilfepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 72 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 73 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 74 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 75 . Zur Vermeidung von Zweifeln kommen Gaskessel nicht für eine Förderung im Rahmen dieser Maßnahme in Betracht.

b.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Den unter das Durchführungsabkommen fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Einnahmen aus dem System, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden.

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

1.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Finanzhilfen.

2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jedes Vorhabens gemäß den Anforderungen des Durchführungsabkommens zu überprüfen, bevor eine Finanzhilfe für ein Vorhaben gewährt wird.

4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen im Einklang mit einem Prüfplan von CDP S.p.A. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Transaktionen und die Einhaltung der Bedingungen der geltenden Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen der Durchführungsvereinbarung überprüft.

J.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen) 

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M4C1-18

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Ziel

Schaffung von Plätzen für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

150 480

Q2

2026

Nachweise über den Abschluss von Arbeiten an mindestens 150480 neu gebauten, neu qualifizierten, erweiterten oder aus einer Nutzungsänderung in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung resultierenden Plätzen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren, von denen höchstens 35000 Plätze infolge des Abrisses und des Wiederaufbaus bestehender Plätze entstanden sind. Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.

M4C1-21

Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

Ziel

Bau oder Renovierung von Kantinenräumen in Schulen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 000

Q2

2026

Für mindestens 1000 Kantinenräume in Schulen werden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt.

M4C1-26

Investition 3.3: Plan für Sicherheit und strukturelle Sanierung von Schulgebäuden

Ziel

Renovierte oder renovierte Schulgebäude

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 400

Q2

2026

Für mindestens 1400 Schulgebäude werden Bescheinigungen über den Abschluss von Renovierungs- oder Umbauarbeiten zur Verbesserung der Sicherheit oder Energieeffizienz ausgestellt. Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.

M4C1-27

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen.

Gesetzliche Bestimmung, aus der das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften hervorgeht.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften müssen  
Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen (Gesetz 338/2000 und gesetzesvertretendes Dekret Nr. 68/2012), um

(1). Förderung der Umstrukturierung und Renovierung von Strukturen anstelle neuer Grünflächengebäude (mit einem höheren Anteil an Mitgründungen (derzeit 50 %)), wobei der höchste Umweltstandard durch die vorgestellten Projekte gewährleistet werden muss;

(2). Vereinfachung – auch dank der Digitalisierung – der Präsentation und Auswahl von Projekten und damit des Zeitplans für die Umsetzung;

(3) Gesetzlich eine Abweichung von den im Gesetz Nr. 338/2000 festgelegten Kriterien in Bezug auf den Prozentsatz der Kofinanzierung vorsehen, der gewährt werden kann.

Eine Reform wird durchgeführt, indem in den italienischen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Studentenwohnungen die folgenden wesentlichen Änderungen aufgenommen werden:

1. Öffnung der Beteiligung an der Finanzierung auch für private Investoren (gemäß dem in der Durchführung beschriebenen Programm), wobei auch öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht werden, bei denen die Universität die verfügbaren Mittel nutzt, um das finanzielle Gleichgewicht bei Immobilieninvestitionen für Studentenwohnungen zu fördern;

2. Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der privaten Investitionen, indem sichergestellt wird, dass die Besteuerungsregelung von der für Hoteldienstleistungen geltenden zu der für Sozialwohnungen geltenden Regelung geändert wird, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für die Unterbringung von Studierenden während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, aber die Nutzung der Strukturen ermöglicht wird, wenn sie nicht für die Bewirtung von Studierenden benötigt werden. Dies wiederum wird dazu beitragen, dass neue Unterkünfte zu erschwinglichen Mieten angeboten werden;g3. Die Finanzierung sowie zusätzliche Steuervergünstigungen (z. B. Gleichbehandlung mit Sozialwohnungen) an die Nutzung der neuen Wohnungen für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und die Einhaltung der vereinbarten Obergrenze für die den Studierenden in Rechnung gestellten Mieten auch nach Ablauf der Sonderförderprogramme, zu deren Investition ich durch private Betreiber beiträgt, zu knüpfen;n4. Neufestlegung der Standards für Studentenunterkünfte durch Neufestlegung der rechtlichen Anforderungen an den in den Gebäuden verfügbaren gemeinsamen Raum pro Student im Austausch für besser ausgestattete (Einzel-)Säle.

M4C1-28

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge für die Schaffung zusätzlicher Schlafgelegenheiten (Betten)

Veröffentlichung der Vergaben in der Website des Ministeriums

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Vergabe von Erstverträgen über die Schaffung zusätzlicher Schlafunterkünfte (Bänke)“;

M4C1-29

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Studentenwohnrechts.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Die Reform umfasst Folgendes: (1) Öffnung der Beteiligung an der Finanzierung auch für private Investoren, wobei auch öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht werden, bei denen die Universität die verfügbaren Mittel nutzt, um das finanzielle Gleichgewicht bei Immobilieninvestitionen für Studentenwohnungen zu fördern; (2). Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der privaten Investitionen, indem sichergestellt wird, dass die Besteuerungsregelung von der für Hoteldienstleistungen geltenden zu der für Sozialwohnungen geltenden Regelung geändert wird, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für die Unterbringung von Studierenden während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, aber die Nutzung der Strukturen ermöglicht wird, wenn sie nicht für die Bewirtung von Studierenden benötigt werden; (3). Die Finanzierung sowie zusätzliche Steuervergünstigungen (z. B. Gleichbehandlung mit Sozialwohnungen) an die Nutzung der neuen Wohnungen für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und die Einhaltung der vereinbarten Obergrenze für die den Studierenden berechneten Mieten auch über das Auslaufen von Sonderfinanzierungsprogrammen hinaus, zu denen ich zur Mobilisierung der Investitionen der privaten Betreiber beiträgt, zu knüpfen; (4). Neufestlegung der Standards für Studentenunterkünfte durch Neufestlegung der rechtlichen Anforderungen an den in den Gebäuden verfügbaren gemeinsamen Raum pro Student im Austausch für besser ausgestattete (Einzel-)Säle.

M4C1-30

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Ziel

Schaffung von Schlafunterkünften für Studierende

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

30 000

Q2

2026

Für mindestens 30000 neu geschaffene Schlafunterkünfte werden Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt.

Bestehende Unterkünfte, die zum Zeitpunkt der Einleitung der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Unterbringung von Studierenden genutzt wurden, können nicht auf das Ziel angerechnet werden.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2024 sieht vor, dass 30 % der neuen Plätze für Studierende mit sozioökonomischen Schwierigkeiten im Sinne der Definition von „Diritto allo Studio“ (Recht auf Studienorganisationen) vorgesehensind. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sieht ferner vor, dass die Mietgebühren für Hochschulstudenten mindestens 15 % unter den örtlichen Marktpreisen liegen.

Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.

M4C1-31

Investition 5: Stipendiatenwohnungsfonds

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M4C1-32

Investition 5: Stipendiatenwohnungsfonds

Meilenstein

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

Unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Die Cassa Depositi e Prestiti S.p.A. muss mit den Endbegünstigten gesetzliche Finanzhilfevereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

Italien überträgt 599 000 000 EUR an die Cassa Depositi e Prestiti S.p.A. für die Fazilität.

K. MISSION 4 KOMPONENTE 2: Von der Forschung zur Wirtschaft

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, Investitionen in Forschung und Innovation zu unterstützen, Innovation und Technologieverbreitung zu fördern, Kompetenzen zu stärken und den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft zu unterstützen. Es unterstützt das öffentliche Forschungssystem, die Kompetenzen und die Mobilität der Forscher sowie die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf nationaler und EU-Ebene. Sie stützt sich auf drei Hauptpfeiler: I) Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen; II) starke Verbindungen zwischen Unternehmen und Wissenschaft (Wissens- und Technologietransfer; III) Unterstützung von Unternehmensinnovationen (insbesondere KMU, Start-up-Unternehmen).

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 beitragen, in denen es darum geht, „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), private Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zu fördern (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in Forschung und Innovation, zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

K.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Ziel dieser Investition ist es, Nachwuchsforscher in Italien zu halten. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung der Forschungstätigkeiten von Nachwuchsforschern.

Investition 2.2a: Innovationsvereinbarungen

Ziel dieser Maßnahme ist es, Innovationen zu fördern. Die Maßnahme besteht in der Definition von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten (sogenannte „Innovationsvereinbarungen“) in Bereichen, die mit der zweiten Säule des Programms „Horizont Europa“ gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 im Einklang stehen.

Investition 3.3: Vergabe von Promotionsstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen

Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung von Kompetenzen auf hohem Niveau, auch in den Bereichen Schlüsseltechnologien.

Die Maßnahme besteht in der Vergabe von PhD-Stipendien durch Hochschulen und AFAM-Einrichtungen unter Mitwirkung und Einbeziehung von Unternehmen. Konkret sieht die Maßnahme, die vom Ministerium für Universität und Forschung MUR durchgeführt wird, die Gewährung von insgesamt 6000 Doktorandenstipendien in drei Jahren mit privater Kofinanzierung vor.

Reform 1.1: Durchführung von FuI-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität

Die Reform wird vom Ministerium für Universität und Forschung (MUR) und vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MiSE) durch die Einrichtung eines interministeriellen Lenkungsausschusses und den Erlass von zwei Ministerialdekreten umgesetzt: I) Steigerung und Unterstützung der Mobilität (durch Anreize) von prominenten Einzelpersonen (z. B.: Forscher und Manager) zwischen Hochschulen, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen und ii) zur Vereinfachung der Verwaltung von Forschungsmitteln, iii) zur Reform des Laufbahnpfads von Forschern, um ihren Schwerpunkt stärker auf Forschungstätigkeiten zu legen.

Die Reform wird zu einem systematischeren Ansatz für FuE-Tätigkeiten übergehen, der über die derzeitige Logik der Umverteilung von Ressourcen hinausgeht, indem ein Konzept der gemeinsamen Nutzung gefördert wird, und der Schwerpunkt auf die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands bei der Verwaltung von Mitteln für öffentlich-private Forschungstätigkeiten gelegt wird, wodurch eine erhebliche Wirkung erzielt wird, indem eine Streuung und Fragmentierung der Prioritäten, die auch durch die erste Komponente der Mission unterstützt werden, vermieden wird. Öffentliche Forschungseinrichtungen spielen sowohl als mögliche Projektleiter für Partnerschaften, nationale Kampagnen und territoriale Ökosysteme als auch als potenzielle Teilnehmer an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den PNR-Fonds und den Infrastrukturfonds eine Schlüsselrolle.

Reform 1.2: Dreijahresplan für die Finanzierung von Forschungstätigkeiten

Ziel der Reform ist es, die Planung und Berechenbarkeit der Forschungsfinanzierung zu verbessern. Sie besteht aus dem Inkrafttreten des Primärrechts, das den rechtlichen Rahmen für die Annahme eines Dreijahresplans für die Finanzierung von Forschungstätigkeiten festlegt.

K.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M4C2-1

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Ziel

Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde

ENTFÄLLT.

Anzahl

50

300

4. QUARTAL

2022

Vergabe von mindestens 300 Forschungsstipendien an Studierende. Das Auswahlverfahren für die Vergabe umfasst Förderfähigkeitskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Bei der zufrieden stellenden Erfüllung des Ziels wird auch berücksichtigt, dass mindestens 300 junge Forscher unter Vertrag genommen werden.

M4C2-1bis

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Meilenstein

Veröffentlichung der Verordnung(en) über die Gewährung der Förderung an Nachwuchsforscher

Veröffentlichung der Verordnung(en)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Veröffentlichung der Verordnung(en), mit der/denen die Finanzierung zur Förderung von mindestens 550 Nachwuchsforschern gewährt wird.

Nachwuchsforscher müssen folgende Bedingungen erfüllen: zum Zeitpunkt der Einreichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bis zu 40 Jahre alt sein (Profile, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen 40 Jahre alt sind, sind bis zur Vollendung des 41. Lebensjahres förderfähig) oder bei Profilen zwischen 41 und 45 Jahren, die den Doktorgrad abgeschlossen haben, höchstens sieben Jahre zuvor (Profile, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen 45 Jahre alt sind, sind bis zur Vollendung des 46. Lebensjahres förderfähig).

M4C2-2bis

Investition 2.2 bis: Innovationsvereinbarungen

Ziel

Abgeschlossene Innovationsvereinbarungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

32

4. QUARTAL

2025

Bescheinigung über den Abschluss von mindestens 32 Innovationsvereinbarungen zwischen den folgenden Interventionsbereichen:

oHerstellungsverfahren;

odigitale Schlüsseltechnologien, einschließlich Quantentechnologien;

oneue Grundlagentechnologien;

ofortgeschrittene Werkstoffe;

okünstliche Intelligenz und Robotik;

okreislauforientierte Industrie;

oCO2-arme und saubere Industrien;

onicht übertragbare und seltene Krankheiten;

oInfektionskrankheiten, einschließlich armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten;

oInstrumente, Technologien und digitale Lösungen für Gesundheit und Pflege, einschließlich personalisierte Medizin;

oIndustrieanlagen in der Energiewende;

oindustrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehrssektor;

osauberer, sicherer und zugänglicher Verkehr und Mobilität;

ointelligente Mobilität;

oEnergiespeicherung;

oLebensmittelsysteme;

obiobasierte Innovationssysteme in der Bioökonomie der Union;

oKreislaufsysteme.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, werden bei den ausgewählten Projekten folgende Tätigkeiten nicht berücksichtigt: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; 76 II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen; 77 III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 78 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung. 79

M4C2-3

Investition 3.3: Vergabe von Promotionsstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderung der Einstellung von Forschern durch Unternehmen

Ziel

Anzahl der gewährten Doktorandenstipendien

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

6 000

4. QUARTAL

2024

Vergabe von mindestens 6000 Doktorandenstipendien durch Hochschulen und AFAM-Einrichtungen.

Zu den kritischen Anforderungen für die Verleihung von Doktoranden gehören:

a) Studien- und Forschungsaufenthalte im Unternehmen von mindestens sechs (6) Monaten bis zu höchstens achtzehn (18) Monaten vorsehen;

b) Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland von mindestens sechs (6) Monaten bis zu höchstens achtzehn (18) Monaten vorsehen;

C) die Einbeziehung von Unternehmen in die Festlegung des Ausbildungskurses auch im Rahmen einer umfassenderen Zusammenarbeit mit der Universität und den AFAM-Einrichtungen vorsehen.

M4C2-4

Reform 1.1: Durchführung von FuE-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität

Meilenstein

Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Vereinfachung von FuE und Mobilität im Zusammenhang mit dem ordentlichen Finanzierungsfonds.

Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Ministerialdekrete enthalten folgende Schlüsselelemente:

I) Übergang zu einem systematischeren Ansatz für FuE-Tätigkeiten durch ein neues vereinfachtes Modell, mit dem eine erhebliche Wirkung erzielt werden soll, indem eine Streuung und Fragmentierung der Prioritäten vermieden wird; II) Reform der Rechtsvorschriften, um die Mobilität hochrangiger Persönlichkeiten (wie Forscher und Führungskräfte) zwischen Universitäten, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen zu erhöhen; III) Vereinfachung der Mittelverwaltung; IV) die Laufbahn der Forscher zu reformieren, um ihren Schwerpunkt stärker auf Forschungstätigkeiten zu legen.

M4C2-4bis

Reform 1.2: Dreijahresplan für die Finanzierung von Forschungstätigkeiten

Meilenstein

Primärrecht für die Annahme des Dreijahresplans für die Finanzierung von Forschungstätigkeiten

Inkrafttreten des Primärrechts, in dem der Dreijahresplan für die Finanzierung von Forschungstätigkeiten festgelegt ist

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2025

Die Reform erfordert das Inkrafttreten primärer Rechtsvorschriften, in denen der rechtliche Rahmen für die Annahme eines Dreijahresplans für die Finanzierung von Rückzugstätigkeiten festgelegt ist.

Der Rechtsrahmen muss

1)Einrichtung eines Fonds zur Zusammenführung verschiedener Finanzierungsinstrumente;

2)die Annahme des Dreijahresplans für die Finanzierung von Forschungsaktivitäten von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und AFAM-Institutionen zu verlangen;

3)Die Annahme eines Zeitplans („cronoprogramma“) für die Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen und den Abschluss ihrer Auswahlverfahren vorschreiben.

4)Aufnahme eines spezifischen Haushaltspostens für die Finanzierung von PRIN-Projekten.

K.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)

Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung von Forschungstätigkeiten. Die Maßnahme besteht in der Finanzierung von Forschungsprojekten von großem nationalem Interesse (PRIN), die die Zusammenarbeit zwischen Hochschulforschungseinheiten und Forschungseinrichtungen sowie die Einstellung befristet beschäftigter Forscher umfassen.

Investition 1.3: Ausweitung der Partnerschaften auf Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Grundlagenforschungsprojekten

Ziel der Maßnahme ist es, Netzwerke von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Interessenträgern aufzubauen, den Technologietransfer zu fördern und forschungsbasierte Start-up-Unternehmen und Spin-offs zu unterstützen. Die Maßnahme besteht in der Finanzierung von mindestens 14 großen Grundlagenforschungsprogrammen, die von Netzen öffentlicher und privater Akteure durchgeführt werden.

Investition 1.4: Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien

Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung nationaler FuE-Leiter. Die Maßnahme besteht darin, fünf nationale Forschungszentren zu finanzieren, die in der Lage sind, durch die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen einen kritischen Schwellenwert für Forschungs- und Innovationskapazitäten zu erreichen.

Investition 1.5: „Innovationsökosysteme für Nachhaltigkeit“, Aufbau einer „territorialen Führungsposition in Forschung und Entwicklung“.

Ziel dieser Maßnahme ist es, Innovationen zu fördern. Die Maßnahme besteht in der Finanzierung bestehender oder neuer Innovationsökosysteme mit Schwerpunkt auf sozialer Nachhaltigkeit.

Investition 2.1: Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse:

Ziel dieser Maßnahme ist es, den in Artikel 1 Absatz 232 des Haushaltsgesetzes 2020 genannten derzeitigen IPCEI-Fonds zu ergänzen. Die Maßnahme ermöglicht es, den IPCEI-Fonds mit zusätzlichen Mitteln zu unterstützen.

Investition 2.3: Technologietransferzentren

Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung eines Netzes von Zentren (Kompetenzzentren, Europäisches digitales Innovationszentrum, Exzellenzsiegel, nationale digitale Innovationszentren), die für die Projektentwicklung, die Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Dienste für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen und Technologietransferdienste zuständig sind. Die europäischen digitalen Innovationszentren können Mittel aus anderen EU-Fonds, einschließlich des Programms „Digitales Europa“, für die Durchführung ihrer Tätigkeiten erhalten. 

Die Investition besteht aus zwei Interventionslinien. Im Rahmen der ersten Haushaltslinie werden aus der Aufbau- und Resilienzfazilität mindestens 32 Zentren ausschließlich ohne Unterstützung aus anderen EU-Quellen finanziert. Im Rahmen der zweiten Haushaltslinie wird aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ein Teil von 13 europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH) finanziert, wobei der andere Teil der Kosten aus dem Programm „Digitales Europa“ stammt. Insbesondere wird der Betrieb von 13 europäischen digitalen Innovationszentren, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Programm „Digitales Europa“ finanziert werden, in Arbeitspakete gegliedert 80 . Die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bezieht sich nicht auf Arbeitspakete, für die europäische digitale Innovationszentren im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ unterstützt werden. I 

Investition 3.1: Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel der Maßnahme ist es, die Schaffung von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen zu unterstützen, die Industrie und Hochschulen miteinander verbinden, oder die ausscheidenden Infrastrukturen zu unterstützen. Die Investition besteht in der Finanzierung bestehender oder neuer Infrastrukturprojekte mit einem Forschungsmanager für jede Infrastruktur.

Investition 3.2: Kapitalzuführung in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den digitalen Wandel („DTF“)

Mit dieser Maßnahme soll das Wachstumspotenzial der italienischen Wirtschaft gefördert werden, indem Anreize für private Investitionen geschaffen, der Zugang zu Finanzmitteln für Start-up-Unternehmen verbessert und der Risikokapitalmarkt in diesem Sektor ausgebaut wird. Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 400000000 EUR in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den digitalen Wandel („DTF“).

CDP Venture Capital SGR verfolgt eine Anlagestrategie für die Nutzung des Eigenkapitals. Die Anlagestrategie enthält eine Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) mit der voraussichtlichen Art der förderfähigen Endempfänger, die das Eigenkapital voraussichtlich unterstützen wird, einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans für die Durchführung von 15 Jahren und der Verwaltungsgebühr von höchstens 13 %. 81 Die DTF wird durch direkte oder indirekte Unterstützung in Form von Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital, Fremd- oder Quasi-Schuldtiteln betrieben. 82 CDP Venture Capital SGR wendet das in den Leitlinien „Linee Guida per le attività di rendicontazione e controllo dei Fondi DTF e GTF e GTF“ beschriebene Prüfungs- und Kontrollsystem für die Verwendung des Eigenkapitals an. Die Investitionspolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die mit dem Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Start-up-Unternehmen schließt die Investitionspolitik Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt 83 in folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten 84 ; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien 85 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 86 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 87 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus erfordert die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

K.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M4C2-5

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)

Ziel

Anzahl der vergebenen Forschungsprojekte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 150

4. QUARTAL

2023

Vergabe von mindestens 3150 Forschungsprojekten von Progetti di Ricerca di Interesse Nazionale.

Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung, dass die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

M4C2-6

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)

Meilenstein

Veröffentlichung der Vergabeverordnung(en)

Veröffentlichung der Verordnung(en)

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Veröffentlichung des Dekrets/der Dekrete zur Vergabe von mindestens 5350 Forschungsprojekten von nationalem Interesse (Progetti di Ricerca di Interesse Nazionale).

In den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wird festgelegt, dass die Laufzeit des Projekts mindestens zwei Jahre beträgt und die Zusammenarbeit zwischen universitären Forschungseinheiten und Forschungseinrichtungen erforderlich ist.

M4C2-7

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)

Ziel

Zahl der befristet eingestellten Forscher

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

900

Q2

2025

Es werden mindestens 900 befristet beschäftigte Forscher eingestellt. Die Tätigkeiten der eingestellten Forscher betreffen Themen, die mit den sechs Clustern des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 2021-2027 im Einklang stehen.

M4C2-8

Investition 1.3: Ausweitung der Partnerschaften auf Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung

Ziel

Anzahl der unterzeichneten Forschungspartnerschaften

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 4

Q2

2025

Unterzeichnung der Vereinbarungen („atto d’obbligo“) für mindestens 14 Forschungspartnerschaften. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen Folgendes erfordern:

a) jede Partnerschaft zur Einstellung von mindestens 100 befristet beschäftigten Forschern;

B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 42 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.

M4C2-9

Investition 1.4: Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien

Ziel

Die nationalen Zentren haben ihre Forschungstätigkeiten abgeschlossen.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

5

Q2

2026

Für jedes der fünf nationalen Zentren wird ein Bericht über den Abschluss der Forschungstätigkeiten erstellt.

M4C2-10

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich IPCEI-Mikroelektronik

Die Aufforderung zur Interessenbekundung wird veröffentlicht.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2021

Es wird erwartet, dass die zu fördernden IPCEI-Vorhaben in Abhängigkeit vom tatsächlichen Fortschritt der derzeit laufenden nationalen IPCEI-Verfahren und vom Stand des Verfahrens zur Anmeldung staatlicher Beihilfen aktualisiert werden.

Das gewählte IPCEI berücksichtigt bestimmte innovative Industriesektoren im Einklang mit den bereits ermittelten europäischen Wertschöpfungsketten.

Diese Maßnahme umfasst sowohl bereits genehmigte als auch künftige IPCEI wie Cloud, Gesundheit, Reihenmaterialien und Cybersicherheit.

Die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen Folgendes umfassen:

a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 40 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.

C) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 60 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.

d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und am Ende der Regelung Bericht zu erstatten.

M4C2-11

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die für die Unterstützung der Projektteilnehmer erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.

Bestimmung im nationalen Gesetz über das Inkrafttreten des Gesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Im nationalen Gesetz sind die Verfahren und Fristen für die Einreichung von Projekten sowie die Zugangsanforderungen potenzieller Begünstigter festgelegt.

M4C2-12

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Die Liste der Teilnehmer an IPCEI-Projekten ist bis zum 30.6.2023 fertiggestellt.

Veröffentlichung der Teilnehmerliste

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2023

Die Liste enthält die zugelassenen Personen, die an den IPCEI-Projekten teilnehmen, im Anschluss an die Überprüfungen und Bewertungen der vorgelegten Projekte, die im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durchzuführen sind.

M4C2-14

Investition 2.3: F Technologietransferzentren

Ziel

Auszahlung eines finanziellen Werts in Höhe von 330 000 000 EUR

ENTFÄLLT.

EUR

0

330 000 000

Q2

2026

Zahlungsaufträge in Höhe von insgesamt mindestens 330 000 000 EUR werden an mindestens 45 Hubs erteilt, für die das Ministerium Finanzierungsvereinbarungen geschlossen hat.

In den Vereinbarungen mit den 13 europäischen Zentren für digitale Innovation, die im Rahmen der zweiten Interventionslinie aus dem Programm „Digitales Europa“ kofinanziert werden, werden die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Arbeitspakete festgelegt.

Die Zahlungsaufträge betreffen Arbeitspakete der 13 europäischen digitalen Innovation im Rahmen der zweiten Interventionslinie der Maßnahme, mit Ausnahme derjenigen Arbeitspakete, die aus dem Programm „Digitales Europa“ finanziert werden.

M4C2-16

Investition 3.1: Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel

Anzahl der finanzierten Infrastrukturen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

30

Q2

2023

Mindestens 30 Infrastrukturen, die für das integrierte System der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur finanziert werden.  
Die Innovationsinfrastruktur umfasst Mehrzweckinfrastrukturen, die mindestens drei Themenbereiche abdecken können: I) Quanten, ii) fortgeschrittene Werkstoffe, iii) Photonik, iv) Lebenswissenschaften, v) künstliche Intelligenz, vi) Energiewende.

Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der Einstellung von mindestens 30 Forschungsmanagern für das integrierte System der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur ab.

M4C2-16 bis

Investition 3.1: Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben

KEINE ANGABE

Anzahl

0

30

Q2

2026

Berichte über die Durchführung von Forschungstätigkeiten für mindestens 30 Projekte im Bereich der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen (ITEC) werden veröffentlicht.

M4C2-17

Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für folgende Projekte: integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Mitteilung über die Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Benachrichtigung über die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Die Vorschläge werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:

wissenschaftliche/technologische/Innovationsführerschaft, ihr Innovationspotenzial (sowohl in Bezug auf offene Innovation/offene Daten als auch für proprietäre Entwicklungen), ihre Übereinstimmung mit den Themenbereichen oder bei neuartigen disruptiven Entwicklungen, ihre Übersetzungs- und Innovationspläne, die Unterstützung durch die Industrie als Partner für offene Innovation und/oder als Nutzer, die Stärke der Geschäftsentwicklungstätigkeiten, die Generierung von Rechten des geistigen Eigentums, klare Regeln für die Unterscheidung zwischen offenen und geschützten Produktionsplänen und Lizenzierungsplänen, ihre Fähigkeit zur Entwicklung und Aufnahme industrieller Doktoranden, Verbindungen zu dem Unternehmen oder anderen Arten von Fonds, um die Entwicklung neuer Start-up-Unternehmen zu erleichtern.

Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Gebiet hat.

M4C2-18

Invement1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen führenden F & E“

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen;

Mitteilung über die Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Benachrichtigung über die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Gebiet hat.

Die nationalen Zentren werden im Anschluss an einen wettbewerbsorientierten Aufruf geschaffen, indem bestehende weltweit führende Labors, die bereits in Universitäten tätig sind, und öffentliche und private Forschungszentren zusammengeführt werden und eine neue maßgeschneiderte Infrastruktur geschaffen wird.

M4C2-18 Bis

Invement1.5: „Innovationsökosysteme für Nachhaltigkeit“, Aufbau einer „territorialen Führungsposition in Forschung und Entwicklung“

Ziel

Von den Innovationsökosystemen durchgeführte Tätigkeiten

KEINE ANGABE

Anzahl

0

10

Q2

2026

Der Abschluss von Forschungstätigkeiten für mindestens zehn Innovationsökosysteme wird veröffentlicht.

M4C2-19

Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale FuE-Leiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen

Mitteilung über die Auftragsvergabe

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

N

Q2

2022

Benachrichtigung über die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Die Projekte werden für 30 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel“ (IF022) und für 15 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft“ (IF023) ausgewählt.

Die Projekte werden unter Berücksichtigung ihrer Durchführbarkeit, ihrer Nachhaltigkeit, ihrer Kofinanzierung aus anderen Quellen (z. B. Regionalfonds), der Einbeziehung des produktiven Sektors, der Qualität der Partner und der Auswirkungen auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit bewertet. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzierung von Projekten als Innovationsökosysteme. Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Gebiet hat.

M4C2-20

Investition 3.2: Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)

Meilenstein

Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über das Finanzierungsinstrument

Die Vereinbarung wird von der italienischen Regierung und der Cassa Depositi e Prestiti unterzeichnet.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Die Investitionspolitik/-strategie des Finanzinstruments umfasst folgende Elemente:

- Investitionsziele (Mittelausstattung, Anzahl der Vorhaben, im Laufe der Zeit zu unterstützende Beträge, aufgeschlüsselt nach Begünstigten wie KMU und Midcap-Unternehmen/große Unternehmen)

- Anwendungsbereich und förderfähige Begünstigte

- Förderfähige Finanzintermediäre und Auswahlverfahren

- Art der gewährten Unterstützung (z. B. Garantien, Darlehen, Beteiligungskapital und beteiligungsähnliche Beteiligungen)

- Gezielte Risiken/Rendite für jede Art von Anleger

- Risiko- und Geldwäschepolitik

- Governance (Partner, Fondsmanager, Vorstand, Investitionsausschuss, Rolle und Zuständigkeiten)

- Diversifizierungs- und Konzentrationsgrenzen

- Eigenkapitalpolitik einschließlich Ausstiegsstrategie für Kapitalbeteiligungen

- DNSH- und Nachhaltigkeitsprüfungspolitik und Ausschlussliste

- Kreditvergabepolitik für Schuldeninvestitionen, einschließlich erforderlicher Garantien und Sicherheiten

- Zeitplan für die Mittelbeschaffung und -umsetzung

M4C2-21bis

Investition 3.2 Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)

Meilenstein

Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel

Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Italien überträgt 400000000 EUR an die DTF.

Darüber hinaus muss die Investitionspolitik („Accordo Finanziario“) der Beschreibung der Maßnahme entsprechen.

M4C2-21

Investition 3.2 Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)

Meilenstein

Verabschiedung eines Berichts

Verabschiedung eines Berichts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Italien legt einen Bericht vor, in dem die Maßnahmen dargelegt werden, die die DTF zur Umsetzung der Investitionspolitik ergriffen hat, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen wurden, die mit dem Eigenkapital voraussichtlich unterstützt werden, sowie der voraussichtlichen Schritte zur weiteren Umsetzung dieser Produkte.

In dem Bericht sind auch die Beträge anzugeben, die direkt/indirekt in jedes Finanzprodukt investiert wurden.

M4C2-22

Investition 2.1: IPCEI

Ziel

Anzahl der unterstützten Projekte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20

Q2

2025

Konzessionserlasse werden vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italien erlassen, um mindestens 20 IPCEI-Projekte zu unterstützen.

L. MISSION 5 KOMPONENTE 1: Beschäftigung

Mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans wird eine umfassende und integrierte Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der beruflichen Bildung eingeführt. Die Stärkung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich ihrer Integration mit Bildungs- und Berufsbildungsanbietern und privaten Akteuren, dürften die Effizienz der Dienstleistungen steigern. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen dieser Komponente darauf ab, die soziale Anfälligkeit für Schocks zu verringern, insbesondere durch die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in all ihren Formen und Sektoren, indem wirksamere Sanktionen und stärkere Anreize für eine legale Erwerbstätigkeit festgelegt werden. Darüber hinaus fördert diese Komponente die Gleichstellung der Geschlechter (gleiches Entgelt) durch das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter. Sie investiert auch in junge Menschen, indem sie die Quantität und Qualität der Ausbildungsprogramme erhöht, z. B. durch die Teilnahme am Programm für den öffentlichen Universaldienst.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte dazu beitragen, die Herausforderungen zu bewältigen, die in der länderspezifischen Empfehlung 2 zum Arbeitsmarkt 2020 behandelt werden, in der Italien nachdrücklich aufgefordert wird, „die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung zu mildern, unter anderem durch [...] aktive Unterstützung der Beschäftigung“, die länderspezifische Empfehlung 2 2020 zur „Unterstützung von Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ und die länderspezifische Empfehlung 2 aus dem Jahr 2019, „die Anstrengungen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu verstärken und sicherzustellen, dass aktive arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen insbesondere junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen erreichen“. Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt“ und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zur „Förderung der Weiterqualifizierung, unter anderem durch die Stärkung digitaler Kompetenzen“.

L.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1 – Aktive Arbeitsmarktpolitik (ALMP) und Berufsbildung

Ziel dieser Reform ist es, das aktive Arbeitsmarktsystem durch die Bereitstellung personalisierter Pläne zu unterstützen, die Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Sozialdienste umfassen. Diese Maßnahme besteht in der Schaffung eines nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern (GOL), mit dem insbesondere die schutzbedürftigsten Gruppen (Frauen, Langzeitarbeitslose, junge und ältere Arbeitnehmer sowie Menschen mit Behinderungen) unterstützt werden, sowie in der Durchführung von Schulungsprogrammen für die Erwachsenenbildung.

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel dieser Investition ist es, die effiziente Erbringung von Beschäftigungs- und Ausbildungsdiensten zu ermöglichen. Die Maßnahme umfasst die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, die folgende Tätigkeiten ausüben: Infrastrukturinvestitionen, Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für lokale Arbeitsmärkte, Modernisierung des IT-Systems, berufliche Fortbildung des Personals sowie institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Reform 2 – Nationaler Plan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Arbeitsplatzqualität und die Arbeitsbedingungen zu fördern, indem nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, Ausbeutung der Arbeitskraft (sogenannte „Caporalato“) und andere Formen irregulärer Arbeit verhindert und bekämpft werden. Diese Maßnahme umfasst legislative und nichtlegislative Maßnahmen, darunter: Verstärkung der Arbeitsaufsicht und der Sanktionen, Schaffung von Anreizen für reguläre Arbeit, Ausbildung von Mitarbeitern von Jobcentern, Durchführung einer nationalen Informationskampagne, Verbesserung der Governance zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft.

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles beizutragen. Diese Investition besteht in der Schaffung eines nationalen Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter, um die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und die Arbeitsbedingungen von Frauen in Bezug auf Qualität, Entlohnung und Befähigung zu verbessern.

Investition 3 – Stärkung des dualen Systems

Ziel dieser Maßnahme ist es, junge Menschen und Erwachsene ohne Sekundarschulabschluss beim Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen. Diese Investition besteht in der Ausweitung der Teilnahme am dualen System für Studierende in der formalen und beruflichen Aus- und Weiterbildung, auch durch Lehrlingsausbildungen.

Investition 4 –Bebauung des öffentlichen Universaldienstes

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zahl der jungen Menschen, die am nichtformalen Lernen teilnehmen, zu erhöhen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Diese Investition besteht in der Verbesserung des Programms für den öffentlichen Universaldienst und der Erhöhung der Teilnehmerzahl.

L.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C1-1

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Meilenstein

Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen

Bestimmung in den interministeriellen Dekreten über das Inkrafttreten der beiden interministeriellen Dekrete nach Vereinbarungen auf der Regierungskonferenz über das Programm GOL und den Nationalen Plan für neue Kompetenzen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die Rechtsakte für GOL müssen mindestens (I) die wesentlichen Elemente und deren Standards der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich Kompetenzprognosen, personalisierter Weiterbildungspläne, Beratung und Jobcoaching, festzulegen, um die wirksame Bereitstellung personalisierter Arbeitsvermittlungsdienste nach gemeinsamen und einheitlichen Standards im gesamten Hoheitsgebiet zu gewährleisten, (ii) sicherzustellen, dass die Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) vollständig mit dem nationalen Plan für neue Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen, im Einklang stehen, (iii) sicherzustellen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf die Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet sind, iv) sicherzustellen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen vorrangig auf die am stärksten gefährdeten Personen ausgerichtet sind; V) Festlegung eines Ziels von mindestens 25 % der Begünstigten der Programme zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Empfänger einschlägiger Schulungen, mit besonderem Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen und mit einer Priorität für die am stärksten gefährdeten Personen; VI) Einführung neuer Mechanismen zur Stärkung und strukturellen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Systemen, auch in Bezug auf die Ermittlung des relevanten Qualifikationsbedarfs und die Bereitstellung von Stellenangeboten. In dem Dekret ist festgelegt, dass die Empfänger von Netzen der sozialen Sicherheit innerhalb von vier Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie das Recht auf soziale Sicherungsnetze auslaufen, Zugang zu den im Rahmen des Nationalen Programms „Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ erbrachten Dienstleistungen haben. Die Rechtsakte für den nationalen Plan für neue Kompetenzen müssen mindestens (I) die Festlegung gemeinsamer Standards und wesentlicher Niveaus der beruflichen Bildung im gesamten Hoheitsgebiet, (ii) sowohl auf Beschäftigte als auch auf Arbeitslose sowie auf Personen mit dem Ziel, ihre digitalen Kompetenzen zu verbessern und lebenslanges Lernen zu fördern. III) Ermittlung von Kompetenzen und einschlägigen Standards auf der Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten System, iv) Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der betrachteten Zielgruppen, die zumindest die am stärksten gefährdeten Gruppen umfassen müssen, v) alle einschlägigen sektorspezifischen Strategien für einen umfassenden Ansatz, einschließlich des nationalen Strategieplans für Kompetenzen von Erwachsenen; vi) die Bestimmung für die Entwicklung eines Prognosesystems für neue Kompetenzen, die kurz- bis mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden.

M5C1-2

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Meilenstein

Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf regionaler Ebene

Bestimmung über das Inkrafttreten der von den Regionen angenommenen Pläne und durchgeführten Tätigkeiten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Die nationale Regelung des Programms „Gewährte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) sieht die Festlegung der für die Durchführung des Programms erforderlichen operativen Tätigkeiten auf regionaler Ebene vor. Um die Kohärenz zwischen der nationalen Regelung und der regionalen Umsetzung zu gewährleisten, werden regionale Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) verabschiedet.

Neben der Annahme der Pläne führen die Regionen die Tätigkeiten auf der Grundlage der Pläne durch und erreichen mindestens 10 % der vorgesehenen Begünstigten des Programms (Endziel 3000000 Menschen).

Das Inkrafttreten der Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) soll die vollständige Umsetzung des Programms zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) ermöglichen.

M5C1-3

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Ziel

Personen, die vom Programm „Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) profitieren

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 000 000

4. QUARTAL

2025

Mindestens 3000000 Personen sollen vom Programm „Gewährte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) profitieren.

Darüber hinaus müssen die wesentlichen Dienstleistungsniveaus („Livelli essenziali delle prestazioni“) im Sinne des GOL-Programms in mindestens 80 % der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) verfügbar sein.

M5C1-4

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Ziel

Personen, die an Schulungsprogrammen teilnehmen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

600 000

4. QUARTAL

2025

Mindestens 600000 der Begünstigten des GOL-Programms müssen an Schulungen teilnehmen, von denen mindestens 300000 an Schulungen zu digitalen Kompetenzen teilnehmen.

Die Listen der ausgewählten Begünstigten der Schulungsprogramme „Progetto per l’autoimpiego“, „Fondo nuovecompetenze“ und „Qualifikationspartnerschaft Ucraina-Italia“ werden veröffentlicht.

M5C1-4bis

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Ziel

Personen, die an Schulungsprogrammen teilnehmen

ENTFÄLLT.

Anzahl

600 000

800 000

Q2

2026

Mindestens 200000 Personen müssen an Schulungen im Rahmen des GOL-Programms „Fondonuove competenze“ oderProgetto per l’autoimpiego“teilnehmen, von denen mindestens 75000 GOL-Begünstigte sind.

M5C1-6

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) führen die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen im Dreijahreszeitraum 2021-2023 durch.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

250

4. QUARTAL

2022

Mindestens 250 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben im Dreijahreszeitraum 2021-2023 mindestens 50 % der im „Stärkungsplan“ vorgesehenen Tätigkeiten abgeschlossen.

Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem zentralen Stärkungsplan und werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und zugewiesener Ressourcen weiter definiert.

Zu diesen Tätigkeiten zählen: I) Renovierung und Renovierung der derzeitigen Standorte der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und Erwerb neuer Standorte; II) weitere Umsetzung des IT-Systems im Hinblick auf eine nationale Interoperabilität; III) berufliche Fortbildung des Personals; IV) Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für lokale Arbeitsmärkte; V) institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Infrastrukturtätigkeiten fallen nicht unter dieses Ziel.

Bei der Verwirklichung des Ziels wird in Bezug auf die territoriale Verteilung (Nord, Zentrum und Süden) ein ausgewogenes Verhältnis gewährleistet.

M5C1-7

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

326

4. QUARTAL

2025

Mindestens 326 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und regionale Agenturen haben die in den regionalen Plänen zur Stärkung der öffentlichen Beschäftigungszentren (Paniregionali di potenziamento dei centri per l’impiego) vorgesehenenMaßnahmen abgeschlossen, darunter: IT-Aufrüstung, Personalschulung, Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für lokale Arbeitsmärkte und Kommunikationskampagnen.

M5C1-7bis

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Infrastrukturtätigkeiten in den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

270

Q2

2026

Mindestens 270 Räumlichkeiten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und regionaler Agenturen wurden renoviert und/oder renoviert, wie in den Regionalplänen zur Stärkung der öffentlichen Beschäftigungszentren (Piani regionali di potenziamento dei centri per l’impiego) vorgesehen.

M5C1-8

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Plans und Umsetzungsfahrplan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des nationalen Plans und Einsetzung der interinstitutionellen Arbeitsgruppe, die für die Erstellung des nationalen Plans und den Fahrplan für die Umsetzung zuständig sein wird

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Annahme eines nationalen Plans und zeitgebundener (einjähriger) Umsetzungsfahrplan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen. Der nationale Plan baut auf der allgemeinen Strategie zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und auf dem behördenübergreifenden Ansatz auf, der zur Annahme des nationalen Plans gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften im Agrarsektor – „Piano triennale di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura e al caporalato (2020-2022)“ verwendet wurde. Der nationale Plan und der Fahrplan für die Umsetzung umfassen mindestens Folgendes:  
I) Maßnahmen zur Verbesserung der Produktion, Erhebung und zeitnahen Verteilung granularer Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit;  
II) Einführung direkter und indirekter Maßnahmen zur Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit, indem sichergestellt wird, dass die Vorteile der Tätigkeit in der deklarierten Wirtschaft die Kosten der Arbeit in der nicht angemeldeten Wirtschaft überwiegen. Zum Beispiel a) abschreckende Maßnahmen, wie z. B. die Verschärfung von Inspektionen und Sanktionen, und Präventivmaßnahmen zur Förderung der erklärten Arbeit, wie gezielte finanzielle Anreize, auch durch Überprüfung und Rationalisierung bestehender Maßnahmen; B) Stärkung der Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik;  
III) eine nationale Informationskampagne zum Thema „Entwertung“ nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, die sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter aktiver Einbeziehung der Sozialpartner richtet;  
IV) eine Governance-Struktur zur Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der Maßnahmen;

V) Maßnahmen zur Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft.

M5C1-9

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Meilenstein

Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

Durchgeführte Maßnahmen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

I) Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erhebung granularer Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit;

II) Einführung von Maßnahmen zur Umwandlung nicht angemeldeter in angemeldete Erwerbstätigkeit:

a) abschreckende Maßnahmen, die unter anderem die Verstärkung von Inspektionen und Sanktionen umfassen können, sowie Präventivmaßnahmen zur Förderung erklärter Arbeiten, die unter anderem gezielte finanzielle Anreize umfassen können;

B) Maßnahme(n) zur Stärkung der Verknüpfung mit der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die unter anderem die Ausbildung von Mitarbeitern von Jobcentern umfassen kann;

III) Durchführung einer nationalen Informationskampagne über den „Wertverlust“ nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;

IV) Beginn der Arbeiten der Governance-Struktur zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;

V) Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft.

M5C1-10

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Ziel

Erhöhung der Zahl der Arbeitsinspektionen und der Mitgliedschaft im Agrarnetz

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

102 895

4. QUARTAL

2025

Die durchschnittliche Zahl der jährlichen Inspektionen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 muss mindestens 102895 betragen. Darüber hinaus werden im Vergleich zum Juni 2024 2000 weitere Unternehmen in die auf der INPS-Website veröffentlichte Mitgliederliste des Netzwerks „retedel lavoro agricolo di qualità“aufgenommen.

M5C1-11

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Meilenstein

Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

Durchgeführte Maßnahmen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2026

Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

— eine Studie über das „Indici Sintetici di Affidabilità Contributiva“ (ISAC-Indikatoren) in acht weiteren von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit bedrohten Wirtschaftszweigen;

Aufzeichnungen über Sendungen von mindestens 12000 Konformitätsschreiben an Unternehmen, die anhand der ISAC-Indikatoren ermittelt wurden;

— Veröffentlichung einer Folgenabschätzungsstudie über die Verwendung der Gutscheine „PrestO“ und „Libretto Famiglia“ für die Aufnahme nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

M5C1-12

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Meilenstein

Inkrafttreten des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter und begleitender Anreizmechanismen für Unternehmen

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Zertifizierungssystems

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter und die damit verbundenen Anreizmechanismen für Unternehmen umfassen mindestens die folgenden Dimensionen: Wachstumschancen für Frauen, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, Managementstrategien für Geschlechtervielfalt, Mutterschutz.

Festlegung der Anreizmechanismen für Organisationen, die das Zertifizierungsverfahren durchführen, und der technischen Leitlinien. Einschließlich: I) Ausarbeitung der technischen Standards des Systems der Gleichstellungszertifizierung für Unternehmen; II) Ermittlung des Anreizmechanismus; III) die Maßnahme wird von der Einrichtung eines IT-Systems begleitet.

M5C1-14

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Ziel

Unternehmen haben die Gleichstellungsbescheinigung erhalten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 000

Q2

2026

Mindestens 3000 Unternehmen haben die Gleichstellungsbescheinigung erhalten. Davon müssen mindestens 1800 KMU sein, von denen 500technische Hilfe durch ein Gutscheinsystem (z. B. in Form von Mentoring, technische Unterstützung für Führungskräfte, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben oder unternehmerische Bildung) oder direkte finanzielle Beiträge zur Unterstützung des Zertifizierungsverfahrens erhalten haben.

M5C1-15

Investition 3 – Stärkung des dualen Systems

Ziel

Im Rahmen des dualen Ausbildungssystems ausgestellte Bescheinigungen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

90 000

Q2

2025

Mindestens 90000 Teilnahmebescheinigungen, die für die Jahre 2020-2021, 2021-2022, 2022-2023, 2023-2024 oder 2024-2025 für Schülerinnen und Schüler ausgestellt wurden, die formale Bildungs- und Lernerfahrungen am Arbeitsplatz kombinieren.

M5C1-15bis

Investition 4 – Allgemeiner öffentlicher Dienst

Meilenstein

Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Beteiligung junger Menschen, zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung der Qualität der Projekte des universellen öffentlichen Dienstes (UCS)

Durchgeführte Maßnahmen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2024

Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

1. Maßnahmen einzuführen, um die Beteiligung junger Menschen am Programm des universellen öffentlichen Dienstes (UCS) zu erhöhen;

2. Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren einzuführen, um den Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des Programms für den öffentlichen Universaldienst (UCS) zu verringern;

3. Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Projekten des öffentlichen Universaldienstes.

Bei den durchgeführten Maßnahmen werden die Ergebnisse des TSI-Projekts (20IT06 – Unterstützung der Konzeption und Umsetzung des ARP-Projekts für den Universaldienst (UCS) zur Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen) berücksichtigt.

M5C1-16

Investition 4 – Allgemeiner öffentlicher Dienst

Ziel

Bescheinigungen, die für Projekte des öffentlichen Universaldienstes ausgestellt wurden

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

166 670

Q2

2026

Mindestens 166670 Bescheinigungen über die Teilnahme am öffentlichen Universaldienst, die für Projekte ausgestellt wurden, die im Vierjahreszeitraum 2021-2024 eingeleitet wurden.

L.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in Italien für die Gründung und das Wachstum von Frauenunternehmen in Italien durch Projektfinanzierung, Mentoring, Kommunikation und unternehmerische Bildung zu verbessern. Die Fazilität funktioniert, indem sie Subventionen und Darlehen direkt an den Privatsektor bereitstellt.

Die Fazilität wird von Invitalia als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst die folgenden Produktlinien:

·Fondo a sostegno dell’impresa femminile, das von Frauen geführte Unternehmensinitiativen durch Zuschüsse und zinslose Darlehen unterstützt; darüber hinaus finanziert sie Kommunikations- und Ausbildungsinitiativen, die sich an Studierende und junge Frauen richten, sowie Bildungsdienstleistungen, die auf die Verbreitung der unternehmerischen Kultur von Frauen abzielen;

·Nuove imprese a tasso 0 (NITO-ON), das der Gründung und dem Wachstum von Kleinst- und Kleinunternehmen gewidmet ist, die hauptsächlich oder vollständig von jungen Menschen oder Frauen geleitet werden und durch Zuschüsse und zinslose Darlehen finanziert werden;

·Smart & Start Italia, mit dem innovative, technologieorientierte Start-up-Unternehmen, insbesondere solche mit starken digitalen oder forschungsbasierten Elementen, gefördert werden sollen, die durch Darlehen finanziert werden; bei Start-up-Unternehmen in Mittel- und Süditalien kann ein Prozentsatz des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt werden.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

a)Die Beschreibung der Finanzprodukte und förderfähigen Endbegünstigten.

b)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

c)Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 88 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 89 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 90 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 91 .

d)Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

3.Der unter die Durchführungsvereinbarung fallende Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

1.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

2.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Prüfplan von Invitalia. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Anforderung an das digitale Ziel; und iii) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.

Anforderungen an digitale Investitionen des Durchführungspartners: mindestens 150 000 000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität werden gemäß Anhang VII der ARF-Verordnung zum digitalen Wandel beitragen.



L.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C1-17

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Meilenstein

Der Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen wird angenommen.

Ministerialerlass zur Einrichtung des „Fondo Impresa Donna“ wird genehmigt.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2021

Der Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen wird durch Ministerialerlass angenommen, in dem eine Reihe von Förderkriterien im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt werden, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und der operativen Vereinbarungen mit dem/den Finanzmittler(n).

Diese Fonds bilden die „Fondo Impresa Donna“, die die spezifische Maßnahme zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums durchführt. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und die PCM-Abteilung für Chancengleichheit vereinbaren Durchführungsmaßnahmen, die auf Folgendes abzielen:

— Stärkung der bestehenden Maßnahmen, die bereits von internen Stellen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (wie NITO-ON, Smart & Start) verwaltet werden, durch eine Kapitalzuführung, die nur Frauenunternehmen vorbehalten ist;

— Aufstockung des durch das Haushaltsgesetz 2021 eingerichteten Fonds für weibliches Unternehmertum (ab dem 3. Quartal 2022);

— Konzipierung von flankierenden Maßnahmen, Überwachungs- und Kommunikationskampagnen. Das PCM-Department for Chancengleichheit führt eine mehrjährige Informationskampagne durch, um das Unternehmertum von Frauen zu fördern, Berufsberatungsmaßnahmen für Frauen jeden Alters und Studierende an Universitäten zu Fächern und Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, durchzuführen und eine Kommunikationsplattform einzurichten.

M5C1-18

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Ziel

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen wurde zugesagt

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

700

Q2

2023

Im Vergleich zum Basisszenario wurde mindestens 700 weiteren Unternehmen finanzielle Unterstützung zugesagt.

Die Umsetzung der Unterstützung für weibliches Unternehmertum erfolgt durch bereits aktive Instrumente (NITO-ON, Smart & Start) und den neuen Fonds, der durch das Haushaltsgesetz für 2021 eingerichtet wurde (Frauenunternehmen, die bis November 2020 durch bestehende Finanzierungsinstrumente als Ausgangsbasis unterstützt werden).

M5C1-19bis

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung und Übertragung an Invitalia

 Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens und Verbringungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2025

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

Italien überträgt 400 000 000 EUR an Invitalia für die Fazilität.

M5C1-20

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Ziel

Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

ENTFÄLLT.

Anteil (%)

0

100

Q2

2026

Invitalia hat mit Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltung und Gebühren für Kommunikations- und Bildungsleistungen).

Mindestens 40 % dieser Mittel werden nach der Methode in Anhang VII der ARF-Verordnung zu den Digitalzielen beitragen.

M. MISSION 5 KOMPONENTE 2: Soziale Infrastrukturen, Familien, Gemeinschaften und Dritter Sektor

Die geplanten Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Resilienz zu stärken, indem die Integration und Inklusion der am stärksten gefährdeten Personen entlang der individuellen, familiären und sozialen Dimension unterstützt wird. Diese Komponente bietet eine nationale Strategie für die aktive Inklusion schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen. Mit dieser Komponente werden folgende Ziele verfolgt: I) Stärkung der Rolle integrierter sozialer Dienste zur Unterstützung von Familien, Minderjährigen und Jugendlichen, zur Unterstützung von Erziehungskompetenzen und zum Schutz schutzbedürftiger Familien sowie von Menschen mit Behinderungen, unter anderem durch die Verbesserung der sozialen Infrastrukturen unter Einbeziehung des dritten Sektors; II) Verbesserung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen durch die Bereitstellung gemeinschaftlicher und häuslicher Sozial- und Gesundheitsdienste und die Beseitigung von Hindernissen für den Zugang zu Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten; III) Verbesserung der Inklusion von Menschen, die von extremer Marginalisierung und wohnungsbezogener Entbehrung betroffen sind (z. B. Obdachlose), durch ein breiteres Angebot an vorübergehenden Unterbringungshilfen und -diensten, personalisierte Wege hin zu Autonomie und persönlicher Widerstandsfähigkeit; IV) Verbesserung der Verfügbarkeit von bezahlbarerem öffentlichem und privatem Wohnraum sowie Stadt- und Raumerneuerung; V) Ausbau der Widerstandsfähigkeit der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen durch die Verbreitung der Sportkultur und die Einrichtung von Sportinfrastrukturen durch die Schaffung städtischer Parks, in denen sportliche Aktivitäten mit Unterhaltungsaktivitäten zum Nutzen der Gemeinschaften kombiniert werden können.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte dazu beitragen, die Herausforderungen zu bewältigen, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2 zur Sozialpolitik von 2019, in denen Italien nachdrücklich aufgefordert wird, „für eine wirksame Integration der Sozialpolitik zu sorgen und insbesondere junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen zu erreichen“, und in den länderspezifischen Empfehlungen 2 „einen angemessenen Zugang zum Sozialschutz“ behandelt werden.

M.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Hauptziel der Reform ist es, die Rechtsvorschriften über Behinderungen zu ändern und die Deinstitutionalisierung (d. h. den Transfer von öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu ihren Familien oder zu gemeindenahen Häusern) und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dies umfasst (I) die Stärkung des Angebots an sozialen Dienstleistungen, (II) die Vereinfachung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, (III) Reformen der Bewertung von Behinderungen, (IV) die Förderung von Projekten für ein unabhängiges Leben, (V) die Förderung der Arbeit von Expertenteams, die Menschen mit Behinderungen mit mehrdimensionalen Bedürfnissen unterstützen können.

Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung

Ziel dieser Maßnahme ist die Reform der Sozialdienste und die Verbesserung der Lebensbedingungen älterer Menschen ohne Selbstversorgung. Diese Reform umfasst Folgendes: I) Vereinfachung des Zugangs älterer Menschen zu Dienstleistungen durch die Schaffung zentraler Zugangsstellen für Soziales und Gesundheit, II) Ermittlung von Möglichkeiten zur Anerkennung der mangelnden Selbstversorgung auf der Grundlage des Hilfebedarfs, III) Bereitstellung einer multidimensionalen Bewertung, IV) Festlegung individueller Projekte zur Förderung der Deinstitutionalisierung. Diese Reform wird durch spezifische, im Plan vorgesehene Maßnahmen vorausgesagt, die sowohl im Rahmen der Gesundheitsmission (M6) in Bezug auf Projekte zur Stärkung des lokalen Gesundheitswesens und der häuslichen Versorgung als auch in dieser Komponente, unter besonderer Berücksichtigung der Investition 1, der Maßnahme II zur Deinstitutionalisierung, vorgesehen sind.

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Ziel dieser Maßnahme ist es, schutzbedürftige Menschen zu unterstützen und der Institutionalisierung vorzubeugen. Diese Maßnahme umfasst Maßnahmen für schutzbedürftige Familien und Kinder, ältere Menschen und Sozialarbeiter in mindestens 85 % der italienischen Sozialbezirke.

Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und den Prozess der Deinstitutionalisierung zu beschleunigen. Die Maßnahme besteht darin, den Zugang zu Wohnraum oder häuslichen Lösungen sowie zu digitalen Technologien und Schulungen zu ermöglichen.

Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Inklusion marginalisierter Menschen zu schützen und zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst zwei Arten von Vereinbarungen: „Housing first“-Lösungen, bei denen Gemeinden maßgeschneiderte Projekte und Unterkünfte für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monaten anbieten; und die „Poststationen“, die aus Service- und Inklusionszentren für Obdachlose bestehen und grundlegende Dienstleistungen wie grundlegende Güter und Postsendungen, Mahlzeiten und Gesundheitsversorgung anbieten.

M.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C2-1

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rahmengesetzes

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Das Rahmengesetz, das aus einem Übertragungsgesetz besteht, stärkt die Autonomie von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der europäischen Strategie 2021–2030 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die mindestens Folgendes umfassen: die umfassende Definition und Verbesserung des Angebots an sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in Verbindung mit der Förderung der Deinstitutionalisierung und des unabhängigen Lebens, ii) die Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen und iii) die Überprüfung der Verfahren zur Bewertung des Zustands einer Behinderung im Hinblick auf eine multidimensionale Bewertung des Zustands jeder Person.

Menschen mit Behinderungen sind diejenigen, die gemäß den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch das Gesetz Nr. 104/1992 definiert sind. In Italien fällt das Bewertungsverfahren in die Zuständigkeit der Regionen, und die Person wird vom örtlichen Gesundheitsdienst oder vom Nationalen Institut für soziale Fürsorge evaluiert.

Das Gesetz wird vom Minister für Menschen mit Behinderungen gemäß dem festgelegten Fahrplan zur Genehmigung durch den Ministerrat vorgeschlagen.

Im Anschluss an die Verabschiedung des Rahmengesetzes werden die lokalen Sozialdienste umstrukturiert, Qualitätsstandards festgelegt und eine IKT-Plattform bereitgestellt, um die Dienste zu verbessern und effizienter zu gestalten.

M5C2-2

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2024

In den gesetzesvertretenden Dekreten werden die Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt: I) Stärkung des Angebots an sozialen Dienstleistungen, II) Vereinfachung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, III) Reformen der Bewertung von Behinderungen, IV) Förderung von Projekten für ein unabhängiges Leben, V) Förderung der Arbeit von Expertenteams, die Menschen mit Behinderungen mit mehrdimensionalen Bedürfnissen unterstützen können.

M5C2-3

Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des Rahmengesetzes, mit dem die Maßnahmen zugunsten der Nichtselbstständigkeit älterer Menschen gestärkt werden

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Das von der Regierung vorgeschlagene Rahmengesetz soll die Maßnahmen zugunsten nicht autarker älterer Menschen stärken. Das Gesetz vereinfacht und sieht einheitliche Ansprechpartner für Sozial- und Gesundheitsdienste vor, überprüft die Verfahren zur Bewertung des Zustands nicht autarker älterer Menschen und erhöht das Angebot an Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, die zu Hause erbracht werden können. Das Gesetz bestimmt auch die erforderlichen finanziellen Mittel.

M5C2-4

Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung

Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2024

Mit dem Gesetzesdekret werden die Bestimmungen des Rahmengesetzes konkretisiert, um die Maßnahmen zugunsten nicht autarker älterer Menschen zu verstärken und die verschiedenen Maßnahmen umzusetzen.

M5C2-5

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Meilenstein

Inkrafttreten des Einsatzplans

Gesetzliche Bestimmungen über das Inkrafttreten des Einsatzplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Im Einsatzplan werden die Anforderungen an Projekte festgelegt, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können und die sich auf vier Dimensionen beziehen: Unterstützung von Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, ii) Unterstützung der Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienste für ältere Menschen und iv) Unterstützung von Sozialarbeitern.

Die Maßnahme „Unterstützung der Eltern“ besteht mindestens in der Unterstützung der begünstigten Familien für mindestens 18 Monate mit i) einer Vorabbewertung des familiären Umfelds und der Situation von Kindern, ii) einer Bewertung der Situation durch ein multidisziplinäres Team qualifizierter Fachkräfte und iii) der Erbringung von mindestens einer der folgenden Leistungen: häusliche Dienste, Teilnahme an Gruppen zur Unterstützung von Eltern und Kindern; Zusammenarbeit zwischen Schulen, Familien und sozialen Diensten und/oder gemeinsamen Familienbetreuungsdiensten.

Die Maßnahme „ältere Autonomie“ besteht mindestens darin, Altersheime für ältere Menschen wieder in Gruppen autonomer Wohnungen umzuwandeln, die mit allen erforderlichen Einrichtungen und Diensten ausgestattet sind, einschließlich Hausautomatisierung, Telemedizin und Fernüberwachung.

Die Maßnahme „Heimatdienstleistungen für ältere Menschen“ zielt darauf ab, Fachkräfte speziell für häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen zu schulen.

Die Maßnahme „Unterstützung von Sozialarbeitern“ besteht in der Unterstützung sozialer Akteure und der Stärkung ihrer Professionalität und geteilten Zuständigkeiten, vor allem durch die Einführung von Instrumenten für die Aufteilung von Zuständigkeiten und die Erbringung von Aufsichtsdiensten für Betreiber zur Unterstützung der Arbeit der Betreiber.

M5C2-7

Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Die Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

500

4. QUARTAL

2022

In den Sozialbezirken werden mindestens 500 Projekte im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.

Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 500 Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt zur Renovierung von Wohnräumen und/oder zur Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.

Durchführung mindestens eines Projekts aus mindestens 500 Sozialbezirken, die am nichtwettbewerblichen Verfahren teilgenommen haben.

M5C2-9

Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen

Meilenstein

Inkrafttreten des operativen Plans für Projekte in Bezug auf Erst- und Poststellen für Wohnungswesen, Festlegung der Anforderungen an Projekte, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können, und Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Gesetzliche Bestimmungen über das Inkrafttreten des Einsatzplans

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

In dem operativen Plan für Projekte in den Erst- und Poststellen für Wohnungswesen werden die Anforderungen an Projekte festgelegt, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können, und es werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.

Die Projekte „Housing First“ sehen vor, dass lokale Einrichtungen Wohnungen für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monate zur Verfügung stellen, vorzugsweise durch die Renovierung von Gebäuden und die Renovierung von Staatseigentum. Dies wird durch Entwicklungs- und Autonomieprogramme ergänzt.

Projekte zu Poststellen sehen die Entwicklung von Service- und Inklusionszentren für Obdachlose vor. Dies wird durch Stellenvermittlungsprogramme in Zusammenarbeit mit den Beschäftigungszentren ergänzt.

M.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Ziel dieser Maßnahme ist es, schutzbedürftige Menschen zu unterstützen und der Institutionalisierung vorzubeugen. Diese Maßnahme umfasst Maßnahmen für schutzbedürftige Familien und Kinder, ältere Menschen und Sozialarbeiter in mindestens 498 der italienischen Sozialbezirke.

Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und den Prozess der Deinstitutionalisierung zu beschleunigen. Die Maßnahme besteht darin, den Zugang zu Wohnraum oder häuslichen Lösungen sowie zu digitalen Technologien und Schulungen zu ermöglichen.

Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Inklusion marginalisierter Menschen zu schützen und zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst zwei Arten von Vereinbarungen: „Housing first“-Lösungen, bei denen Gemeinden maßgeschneiderte Projekte und Unterkünfte für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monaten anbieten; und die „Poststationen“, die aus Service- und Inklusionszentren für Obdachlose bestehen und grundlegende Dienstleistungen wie grundlegende Güter und Postsendungen, Mahlzeiten und Gesundheitsversorgung anbieten.

Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Ziel dieser Maßnahme ist es, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern, indem die soziale und ökologische Qualität der Gemeinden sowie der Zugang zu sozialen und kulturellen Dienstleistungen verbessert werden. Die Maßnahme umfasst die Renovierung, Wiederverwendung und Umwidmung öffentlicher Flächen und öffentlicher Gebäude.

Investition 5 – Pläne für die städtische Integration (allgemeine Projekte und Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft)

Ziel dieser Maßnahme ist die Sanierung großer degradierter städtischer Gebiete. Diese Investition umfasst drei Arten von Interventionen: I) allgemeine Projekte in den integrierten städtischen Plänen, deren Schwerpunkt auf der Instandhaltung und Wiederverwendung öffentlicher Flächen und Gebäude sowie auf der Sanierung nicht genutzter oder ungenutzter städtischer Gebiete liegt; II) Wohnraumlösungen für landwirtschaftliche Arbeitskräfte, um illegale Siedlungen zu überwinden; III) ein thematischer Fonds (Fonds) in Zusammenarbeit mit der EIB, um private Investitionen in Initiativen zur Stadterneuerung zu fördern, die den Klima- und digitalen Wandel unterstützen.

Investition 6 – Innovativer Plan für die Qualität des Wohnraums

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität oder Quantität des öffentlichen Wohnungsbaus zu erhöhen und degradierte Flächen zu renovieren. Die Investition besteht aus: I) Renovierung (einschließlich Energieeffizienzmaßnahmen) und Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus; II) Sanierung städtischer Räume sowie öffentlicher und privater Grundstücke; III) Förderung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete und der Erbringung von Dienstleistungen.

Investition 7 – Sport und soziale Eingliederung

Ziel dieser Maßnahme ist die Regeneration von Sportanlagen und ihrer Umgebung in städtischen Gebieten. Die Investition besteht in der Unterstützung des Baus, der Erneuerung und der Renovierung von Sportanlagen.

M.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C2-6

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Ziel

Maßnahmen zur Unterstützung schutzbedürftiger Menschen in Sozialbezirken

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

498

Q1

2026

Mindestens 498 Sozialbezirke schließen mindestens eine der folgenden Maßnahmen ab: I) Unterstützung schutzbedürftiger Familien und Kinder; II) Unterstützung des autonomen Lebens älterer Menschen; III) Bereitstellung von häuslichen Sozialdiensten, um eine vorzeitige Entlassung zu gewährleisten und einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern; IV) Unterstützung von Sozialarbeitern.

M5C2-8

Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Die Begünstigten haben Renovierungen von Heimräumen und/oder IKT-Geräten in Verbindung mit Schulungen zu digitalen Kompetenzen erhalten.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 120

Q1

2026

Mindestens 3120 Begünstigte haben die Renovierung von Wohnräumen und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Begünstigten, die IKT-Geräte erhalten, nehmen auch an Schulungen zu digitalen Kompetenzen teil.

M5C2-10

Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen

Ziel

Immobilienprojekte Erst- und Poststationen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

12 364

Q1

2026

Für den Wohnungsbau wurden zunächst 1318 individualisierte Projekte ( „progetto personalizzato“) unterzeichnet, aus denen hervorgeht, dass eine vorübergehende Unterbringung für mindestens 6 und höchstens 24 Monate gewährt wurde. Darüber hinaus ist für jeden Begünstigten eine Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten an der Infrastruktur des jeweiligen Projekts vorzulegen.

Für Poststationen wurden 11046 individualisierte Projekte ( „progetto personalizzato“) unterzeichnet, die belegen, dass die Dienstleistung erbracht wurde. Für jeden Begünstigten ist auch eine Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten an der Infrastruktur des jeweiligen Projekts vorzulegen.

M5C2-11

Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

Mitteilung aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Mitteilung aller öffentlichen Aufträge, die an mindestens 300 Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation vergeben wurden, wobei Projekte mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, im Einklang stehen.

Die Zuwendungen werden Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern gewährt, die nicht zu den Landeshauptstädten, den Provinzhauptstädten oder der Stadtverwaltung gehören.

Projekte der städtischen Erzeugung umfassen mindestens eine der folgenden Maßnahmen:

·Wiederverwendung und Wiederverwendung öffentlicher Flächen und bestehender öffentlicher Gebäudestrukturen für Zwecke von öffentlichem Interesse, einschließlich des Abrisses missbräuchlicher Arbeiten, die von Privatpersonen in Abwesenheit oder völliger Abweichung von der Baugenehmigung und der Anordnung der betreffenden Bereiche durchgeführt werden;

·Verbesserung der Qualität der städtischen Landschaft und des sozialen und ökologischen Gefüges, unter anderem durch Gebäuderenovierung öffentlicher Gebäude, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung sozialer und kultureller, pädagogischer und didaktischer Dienstleistungen;

·Grüne, nachhaltige und intelligente Verkehrsprojekte.

Die Höchstbeträge pro Gemeinde betragen:

5000000 EUR für Gemeinden mit 15000 bis 49999 Einwohnern;

10000000 EUR für Gemeinden mit 50000 bis 100000 Einwohnern;

20000000 EUR für Gemeinden mit mehr als 100000 Einwohnern und Gemeinden, die Provinzhauptstädte oder Metropolstädte sind.

M5C2-12

Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Ziel

Abschluss von Projekten für Maßnahmen zur Stadterneuerung

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 080

Q2

2026

Abschlussbescheinigungen für mindestens 1080 Projekte mit einer Länge von mindestens 1000000 Quadratmetern.

M5C2-13

Investition 5 – integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte

Meilenstein

Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Plans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Der Investitionsplan enthält eine Reihe von Kriterien im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen. Die Projekte beziehen sich auf folgende Interventionskategorien:

a) Instandhaltung zur Wiederverwendung und Wiederverwendung öffentlicher Bereiche.

Verbesserung der Qualität des Stadtdekors sowie des sozialen und ökologischen Gefüges.

Verbesserung der Umweltqualität und des digitalen Profils städtischer Gebiete.

M5C2-14

Investition 5 – integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte

Ziel

Abschluss integrierter Planungsprojekte in Großstädten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

300

Q2

2026

Abschlussbescheinigungen für mindestens 300 integrierte Planungsprojekte in allen 14 Großstädten mit einer Gesamtfläche von mindestens 3000000 Quadratmetern.

M5C2-15

Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

Meilenstein

Das Inkrafttreten des Ministerialdekrets über die Kartierung illegaler Siedlungen wird vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ angenommen, und der Ministerialerlass zur Zuweisung von Mitteln wird angenommen.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Mit dem Ministerialdekret werden die Mittel auf der Grundlage der vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ erstellten Kartierung illegaler Siedlungen zugewiesen. Es werden Standards für temporäre und langfristige Wohnraumlösungen festgelegt.

M5C2-16

Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

Ziel

Projekte zum Thema Wohnraum für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und Einrichtung einer Plattform

ENTFÄLLT.

0

11

Q2

2026

Für 11 Projekte ausgestellte Abschlussbescheinigungen über die Anzahl der in den von den Durchführungsbehörden unterzeichneten Vereinbarungen vorgeschriebenen Plätze. Mit diesen Bescheinigungen wird auch bescheinigt, dass die Projekte den in den Vereinbarungen festgelegten Wohnstandards entsprechen. 

Die digitale Plattform zur Ausbeutung der Arbeitskraft in der Landwirtschaft („Sistema informativo per il contrasto al caporalato“) wird eingerichtet und ermöglicht die Nutzung des interaktiven Dashboards.

M5C2-17

Investition 5 – integrierte städtische Pläne – EIB-Fonds-Of-Fonds

Meilenstein

Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.

Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q3

2022

In der Anlagestrategie des Fonds wird mindestens Folgendes festgelegt: I) Art und Umfang der geförderten Investitionen, die nachhaltige Stadterneuerungs- und -entwicklungsprojekte fördern und mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang stehen, auch in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, wie im Leitfaden der Kommission vom 12. Februar 2021 näher ausgeführt; ii) die unterstützten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten, bei denen es sich um private Projektträger finanziell selbsttragender Projekte handelt, für die eine öffentliche Unterstützung durch ein Marktversagen oder das Risikoprofil gerechtfertigt ist, und ihre Förderfähigkeitskriterien, iv) die Förderkriterien für Finanzbegünstigte und ihre Auswahl im Rahmen einer offenen Aufforderung; V) die Aufnahme einer spezifischen Haushaltslinie für Lösungen für angemessenen Wohnraum für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und in der Industrie und vi) Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele auch nach 2026.

Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung, die die Verwendung der DNSH-Leitlinien vorschreibt.

M5C2-18

Investition 5 – integrierte städtische Pläne – EIB-Fonds-Of-Fonds

Ziel

Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen über einen Investitionswert der zugrunde liegenden Projekte im Wert von mindestens 545 000 000 EUR

ENTFÄLLT.

EUR

0

545 000 000

4. QUARTAL

2025

Die ausgewählten Finanzintermediäre haben mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen für einen Investitionswert der zugrunde liegenden Projekte in Höhe von mindestens 545 000 000 EUR (einschließlich Aufbau- und Resilienzfazilität und privater Mittel) geschlossen.

Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat die Übertragung von 272 000 000 EUR an die Europäische Investitionsbank abgeschlossen.

M5C2-19

Investition 6 – Innovationsprogramm für die Qualität des Wohnraums

Meilenstein

Die Regionen und Autonomen Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Metropolstädte in diesen Gebieten) haben die Vereinbarungen über die Neugestaltung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus unterzeichnet.

Unterzeichnung von Vereinbarungen mit lokalen Behörden

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2022

Mindestens 15 Regionen und Autonome Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Metropolstädte in diesen Gebieten) unterzeichneten die Vereinbarungen über die Neugestaltung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus.

Unterzeichnung von Vereinbarungen mit mindestens 15 Regionen und Autonomen Provinzen, die an Projekten beteiligt sind. 

Konstruktion: neue öffentliche Unterkünfte, um

— die für den öffentlichen Wohnungsbau bestimmten Vermögenswerte umzugestalten, umzustrukturieren und zu erhöhen;

— Neufunktionierung von Flächen, Räumen sowie öffentlichen und privaten Grundstücken, auch durch die Sanierung des städtischen und sozioökonomischen Gefüges;

Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete sowie der Bereitstellung von Dienstleistungen und städtischen/lokalen Infrastrukturen;

— bereits errichtete Gebiete und Räume regenerieren, die Umweltqualität verbessern und die Klimaresilienz gegenüber dem Klimawandel verbessern, auch durch Vorhaben, die Auswirkungen auf die städtische Verdichtung haben;

— Ermittlung und Nutzung innovativer Management- und Inklusionsmodelle und -instrumente, des Sozial- und Stadtwohls sowie partizipativer Prozesse.

Die geförderten Wohneinheiten und öffentlichen Räume müssen von den im entsprechenden Etappenziel beschriebenen Tätigkeiten profitieren.

M5C2-20

Investition 6 – Innovationsprogramm für die Qualität des Wohnraums

Ziel

Anzahl der gebauten, gekauften oder renovierten Wohneinheiten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

10 000

Q1

2026

Es sind mindestens 10000 Wohneinheiten zu bauen, zu erwerben oder zu renovieren und mindestens 1800000 Quadratmeter des öffentlichen Tempos zu renovieren.

Mindestens 497 Mio. EUR an Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Investitionskosten sind für die energetische Sanierung des bestehenden Wohnungsbestands oder der öffentlichen Infrastruktur vorgesehen, wovon mindestens 300 Mio. EUR für die energetische Renovierung des bestehenden Wohnungsbestands bestimmt sind, die zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 30 % führt.

Mindestens 84 Mio. EUR an ARF-Unterstützung für die Investitionskosten sind für die Fahrradinfrastruktur vorgesehen.

M5C2-21

Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q1

2023

Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die mindestens eines der folgenden Elemente umfasst:

1. Bau neuer Sportanlagen in den benachteiligten Gebieten des Landes;

2. Bereitstellung von Sportausrüstung, einschließlich der Anwendung von Technologie im Sport);

3. Umschulung und Anpassung bestehender Sporteinrichtungen (z. B.: Beseitigung architektonischer Barrieren, Energieeffizienz usw.).

Ziel des Projekts ist es, die Wiederbelebung städtischer Gebiete zu gewährleisten, indem der Schwerpunkt auf Sportanlagen gelegt wird, um die soziale Inklusion und Integration, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens, zu fördern.

Die Auswahlkriterien gewährleisten, dass mindestens 50 % der Investition Neubauten gemäß den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 zugewiesen werden.

M5C2-22

Investition 7 – Sport und soziale Eingliederung

Ziel

Ausstellung von Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

100

Q2

2026

Abschlussbescheinigungen für mindestens 100 Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau oder der Renovierung von Sportanlagen mit einer Gesamtfläche von mindestens 200000 Quadratmetern.

N. MISSION 5 KOMPONENTE 3: Spezielle Interventionen für den territorialen Zusammenhalt

Diese Komponente des Aufbau- und Resilienzplans umfasst zwei Interventionsbereiche: I) Plan für die Resilienz von Binnen-, Rand- und Berggebieten; II) Projekte für die Entwicklung des Südens, einschließlich Investitionen zur Bekämpfung der Bildungsarmut, zur Konsolidierung ländlicher Apotheken als lokale Gesundheitsdienste, zur Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte und zur Infrastrukturinvestitionen in Sonderwirtschaftszonen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die territoriale Kluft in drei Bereichen zu überwinden: Demografie und Dienstleistungen; Kompetenzentwicklung; investieren.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 zur Notwendigkeit bei, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 2019.3); „Verbesserung der Bildungsergebnisse“ (länderspezifische Empfehlung 2019.2); „Stärkung der Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems [...]“ (länderspezifische Empfehlung 2020.1); „angemessener [...] Sozialschutz und Zugang zum Sozialschutz“ (länderspezifische Empfehlung 2020.2).

N.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Erhält Investition 1.1 Innenbereiche – 1: Verbesserung der gemeinschaftlichen Sozialdienste und -infrastrukturen

Ziel der Maßnahme ist es, die Probleme der sozialen Ausgrenzung und der Marginalisierung anzugehen, indem die Bereitstellung von Dienstleistungen durch die Aufstockung der Mittel für öffentliche Dienstleistungen der lokalen Behörden intensiviert wird (der Bereitstellungsmechanismus besteht in der Gewährung von Zuschüssen an die Gemeinden). Die finanzierten Projekte können Folgendes betreffen: häusliche Altenpflege; gemeinschaftliche Krankenschwestern und Hebammen; Stärkung kleiner Krankenhäuser (ohne Erste Hilfe) oder einiger grundlegender Dienstleistungen (z. B. Radiologie, Kardiologie, Gynäkologie) und ambulanter Zentren; Infrastrukturen für die Hubschrauberrettung; Stärkung der Behindertenzentren; Beratungszentren, kulturelle Dienstleistungen, Sportdienstleistungen und die Aufnahme von Migranten. Die Maßnahme sieht entweder die Schaffung neuer Dienste und Infrastrukturen oder die Verbesserung bestehender Dienste und Infrastrukturen durch Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung vor.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 92 ; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 93 ; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 94 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 95 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Investition 1.1.2: Gebietsnahe Gesundheitseinrichtungen

Ziel der Maßnahme ist es, die Rolle ländlicher Apotheken bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen für die lokale Bevölkerung zu stärken, z. B. integrierte häusliche Assistenz und Patientenüberwachung, wodurch wiederum die Interaktion zwischen Patienten und nationalen Gesundheitssystemen erleichtert wird. Die Investition besteht in der finanziellen Unterstützung ländlicher Apotheken.

Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel dieser Maßnahme ist die Bereitstellung sozialpädagogischer Dienstleistungen für Minderjährige, die Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung und Bildungsmöglichkeiten sowie die Verhinderung von Schulabbruch und Schulabbruch. Die Investition besteht in Maßnahmen zur Unterstützung des Bildungswesens, die von Organisationen des dritten Sektors geleitet werden.

N.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C3-1

Investition 1.1.1: Innere Gebiete – Verbesserung der gemeinschaftlichen Sozialdienste und -infrastrukturen

Meilenstein

Vergabe der Ausschreibung für Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienstleistungen und Infrastrukturen in Binnengebieten und für die Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern

Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Interventionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Mit der Intervention werden neue Dienste und Infrastrukturen geschaffen oder die bestehenden durch eine Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung verbessert.

Alle wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden mit einer Leistungsbeschreibung einschließlich Förderfähigkeitskriterien durchgeführt, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Innere Gebiete sind die in der Strategia Nazionale Aree Interne ausgewiesenen Gebiete; Die ländlichen Apotheken werden auf der Grundlage des Gesetzes definiert. 27. März 1968, Nr. 221.

M5C3-3

Investition 1.1.2: Gesundheitseinrichtungen in räumlicher Nähe

Ziel

Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Hamlets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (erste Charge)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

500

4. QUARTAL

2023

In den Genuss der Intervention kommen mindestens 500 ländliche Apotheken in Gemeinden, Hameletten oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern.

M5C3-4

Investition 1.1.2: Gesundheitseinrichtungen in räumlicher Nähe

Meilenstein

Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Hamlets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (zweite Serie)

Annahme von Dekreten zur Genehmigung der endgültigen Auszahlung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Erlasse, mit denen die endgültige Auszahlung an mindestens 1500 ländliche Apotheken in Gemeinden, Hamlets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern genehmigt wird. 

M5C3-8

Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel

Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20 000

Q2

2023

Mindestens 20000 Minderjährige bis 17 Jahre erhalten eine pädagogische Unterstützung. Die Projekte konzentrieren sich auf folgende Bereiche:

• Maßnahmen für Kinder von 0 bis 6 Jahren mit dem Ziel, die Bedingungen für den Zugang zu Kindergärten und Kindergärten zu verbessern und die Elternschaft zu unterstützen;

• Maßnahmen für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren zur Gewährleistung wirksamer Bildungsmöglichkeiten und zur frühzeitigen Verhinderung von Schulabbruch, Mobbing und anderen Notlagen;

• Maßnahmen für Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren, die darauf abzielen, das Bildungsangebot zu verbessern und dem Phänomen des vorzeitigen Schulabbruchs vorzubeugen.

Hauptbestandteile der Ausschreibung:

– Öffentliche Bekanntmachungen müssen sichjeweils auf mindestens 50 000 000 EUR belaufen.
— Die Projekte von Einrichtungen des dritten Sektors haben eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und höchstens zwei Jahren.

Die Maßnahmen finden in den Regionen Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien und Sizilien statt.

M5C3-9

Investition1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel

Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe)

ENTFÄLLT.

Anzahl

20 000

44 000

4. QUARTAL

2025

Anmeldeformulare und Anmeldebestätigungen für mindestens 44000 Minderjährige im Alter von 0 bis 17 Jahren, die Unterstützung im Bildungsbereich erhalten.

N.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen

Die Reform soll zur Vereinfachung des Governance-Systems beitragen und die Umsetzungszeit für Maßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen straffen. Mit der Reform wird die digitale einzige Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen eingerichtet und die Rolle der Kommission gestärkt.

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszonen (SEZ)

Mit der Investition sollen die Auswirkungen der Reform zur Einführung der Sonderwirtschaftszonen (SEZ) sichergestellt werden. Die Investition besteht in der Unterstützung von Infrastrukturmaßnahmen in der Nähe von Hafengebieten („Last Meile“-Verbindungen; digitale Logistik, Urbanisierung oder Energie- und Umwelteffizienz; Hafeninfrastruktur).

Investition 1.5: Steuervergünstigungsregelung für Investitionen in Süditalien und in der Sonderwirtschaftszone (SEZ)

Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und das nachhaltige Wachstum von Unternehmen in den südlichen Regionen und/oder der Sonderwirtschaftszone (SEZ) im Süden zu fördern und gleichzeitig Anreize für private Investitionen zu schaffen.

Die Maßnahme umfasst eine Steuergutschriftregelung und die damit verbundenen Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten.

N.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M5C3-10

Reform1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verordnung, um lediglich die Verfahren zu regeln und die Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen zu stärken

Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung, um lediglich die Verfahren zu regeln und die Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen zu stärken

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Die Verordnung umfasst: die

Einrichtung der digitalen einzigen Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen zur Vereinfachung der Verfahren; Bestimmungen zur Stärkung der Rolle des Kommissars in ZES.

Sonderwirtschaftszonen sind besondere Bereiche, die im Gesetzesdekret 91/2017 (Veröffentlichung im Amtsblatt 141/2017) festgelegt sind, das durch die L. 123/2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Mezzogiorno 188/2017) in ein Gesetz umgewandelt wurde.

M5C3-11

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Meilenstein

Inkrafttreten von Dekreten des Ministeriums zur Genehmigung von Einsatzplänen für alle acht Sonderwirtschaftszonen

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten der Dekrete des Ministeriums.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Das Dekret weist den für die Durchführung zuständigen Personen Ressourcen zu und legt spezifische Bedingungen fest, um jegliche Umweltauswirkungen von Interventionen zu vermeiden.

Alle wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden mit einer Leistungsbeschreibung einschließlich Förderfähigkeitskriterien durchgeführt, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

M5C3-12

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Ziel

Beginn der Arbeiten für Infrastrukturprojekte in der Sonderwirtschaftszone

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

53

4. QUARTAL

2024

Die Infrastrukturprojekte werden durch das Codice Locale di Progetto (CLP) eindeutig gekennzeichnet.

Die Arbeiten an mindestens 53 Projekten, die durch das Dekret über die Zuweisung von Ressourcen festgelegt wurden, müssen begonnen haben.

M5C3-13

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Ziel

Abschluss von Infrastrukturprojekten in der Sonderwirtschaftszone

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

46

Q2

2026

Die Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten wird für mindestens 46 Projekte ausgestellt, die durch das Dekret über die Zuweisung von Ressourcen festgelegt und durch das Codice Locale di Progetto (CLP) eindeutig gekennzeichnet sind.

-Porto di Salerno. Bereichsportuale. Consolidamento ed adeguamento funzionale di alcuni moli e banchine (CLP: G51B21003170006)

-Porto di Napoli. Bereichsportuale. Prolungamento e rafforzamento della diga Duca D’Aosta (CLP: G65F20001560006)

-Porto di Salerno. Dragaggio del porto commerciale di Salerno e del canale di ingresso – fase 2 – Molo di ponente (CLP: G51B21003160006)

-Porto Canale Di Cagliari. Bereichsportuale. Avamporti: Realizzazione di nuovi banchinamenti per l’ormeggio di navi Traghetto roll-off, ro-ro (CLP: D21G06000020003)

M5C3-14

Investition 1.5: Steuervergünstigungsregelung für Investitionen in Süditalien und in der Sonderwirtschaftszone (SEZ)

Ziel

Steuergutschriften für Süditalien und die Sonderwirtschaftszone (SEZ)

ENTFÄLLT.

Höhe der bewilligten Mittel (EUR)

0

500 000 000

Q2

2026

Gewährung von Steuergutschriften in Höhe von mindestens 500 000 000 EUR an Unternehmen für Investitionen in Höhe von mindestens 150000 EUR, die zwischen 2022 und 2025 in den südlichen Regionen und in der Sonderwirtschaftszone (SEZ) für den Süden getätigt wurden.

Die Maßnahme zielt auf die folgenden Investitionslinien ab:

1.Produktionssysteme (einschließlich aller Geräte, die eng mit den Anlagen/Maschinen verbunden sind, aus denen das System besteht), die über digitale Geräte verwaltet werden, die eine oder mehrere Phasen des Produktzyklus ausführen können.

2.Produktionsautomatisierungssysteme, bei denen Roboter, Sensoren und Komponenten eingesetzt werden, um die Flexibilität und Effizienz der Produktionslinien zu erhöhen.

3.Hardware und Software, einschließlich solcher, die auf Cloud-Computing-Plattformen basieren, für folgende Zwecke: Organisation und Verarbeitung großer Datenmengen; Verwaltung von Schnittstellen, einschließlich Multimedia-Schnittstellen; Verwendung fortgeschrittener Sensoren zur Verarbeitung komplexer Informationen; Optimierung der Verarbeitung aus energie- und datenschutzrechtlicher Sicht; Bereitstellung von Fernunterstützung für Spezialausrüstung.

4.Elektronische Prototypen und/oder fortgeschrittene Produktion zur Durchführung digitaler Prozesse, z. B.: 3D-Druck, Laserschneiden und CNC-Fräsen.

5.Spezialgüter und -ausrüstungen für die Erbringung fortgeschrittener Dienstleistungen oder für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

Unternehmen, die in Wirtschaftszweigen tätig sind, die unter den NACE-Codes 01, 08, 17, 19, 20, 22, 23, 24, 29, 30, 35, 38, 41, 42, 43, 49, 50 und 51 aufgeführt sind, werden für das Ziel nicht berücksichtigt.

O. MISSION 6 KOMPONENTE 1: Nachbarschaftsnetze, Einrichtungen und Telemedizin für die territoriale Gesundheitsversorgung

Ziel dieser Komponente ist es, den Nationalen Gesundheitsdienst Italiens (NHS) zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Umwelt und Klimawandel verbessert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf die lokale Pflege und Hilfe eingegangen wird. Die lokale Gesundheitsversorgung ist fragmentiert und unterliegt regionalen Unterschieden, die zu einem unterschiedlichen Niveau der Gesundheitsversorgung und zu unterschiedlichen Gesundheitsergebnissen in den einzelnen Regionen führen. Die Bereitstellung integrierter häuslicher Pflegedienste wird als gering angesehen, und die verschiedenen Anbieter von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen werden als nur schwach integriert betrachtet. Darüber hinaus wurde die Fähigkeit des italienischen nationalen Gesundheitsdienstes (NHS) zur Bewältigung von Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Umweltexposition und Klimawandel durch mehrere Umweltkrisen und Notfälle erprobt, die die Herausforderungen aufgrund des Mangels an ausreichenden Präventionsmaßnahmen verdeutlichten. Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den nationalen Gesundheitsdienst Italiens zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor umwelt- und klimawandelbedingten Gesundheitsrisiken verbessert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf die lokale Pflege und Hilfe eingegangen wird.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2019 und 2020 beitragen, wonach „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede ausgerichtet werden muss“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), „die Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur stärken“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) und „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastrukturen, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) ausgerichtet werden müssen.

O.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

ENTFÄLLT.

O.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

ENTFÄLLT.



O.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz.

Die Reform stellt ein vorbereitendes Element für die Investitionen der Komponente dar. Sie soll ein neues Modell der territorialen Gesundheitsversorgung und eine neue institutionelle Struktur für die Gesundheits-, Umwelt- und Klimaprävention schaffen. Dies soll erreicht werden durch:

1.Schaffung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz durch Festlegung eines Rechtsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards festgelegt werden.

2.Festlegung einer neuen institutionellen Struktur der Gesundheits-, Umwelt- und Klimaprävention nach einem integrierten Konzept („Eine Gesundheit“) und einer ganzheitlichen Vision („Planetäre Gesundheit“).

Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung.

Ziel der Maßnahme ist die Einrichtung gemeinschaftlicher Gesundheitseinrichtungen.

Die Investition besteht in der Aktivierung und Aggregierung von Primärversorgungsdiensten sowie in der Einrichtung von (energieeffizienten) Hilfszentren für eine integrierte Reaktion auf den Pflegebedarf.

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Ziel der Maßnahme ist es, die häusliche Pflege und die großmaßstäbliche Einführung telemedizinischer Lösungen zu fördern und Innovationen im Gesundheitswesen zu fördern.

Die Investition besteht aus Hardware und mehr Dienstleistungen, der Einrichtung territorialer Koordinierungszentren („Centrali Operative Territoriali“), der Finanzierung von Diagnose- und Überwachungsprojekten, der Schaffung einer nationalen Plattform für das Screening telemedizinischer Projekte und Ad-hoc-Forschungsinitiativen zu digitalen Gesundheits- und Pflegetechnologien.

Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)

Ziel der Maßnahme ist es, die Zahl der zwischengeschalteten Gesundheitseinrichtungen zu erhöhen.

Die Investition besteht in der Schaffung von kommunalen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen für Patienten, die nach einer Episode minderer Schärfe oder nach einem Rückfall chronischer Erkrankungen eine geringe Intensität und kurzfristige klinische Eingriffe erfordern.

O.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M6C1-1

Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz

Meilenstein

Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialdekret) zur Reform der Organisation des Gesundheitswesens.

Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften angibt

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialdekret) mit folgenden Bestimmungen:

— Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz durch Festlegung eines Rechtsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards für alle Regionen festgelegt werden; Festlegung einer neuen institutionellen Struktur der Gesundheits-, Umwelt- und Klimaprävention nach dem Konzept „Eine Gesundheit“.

M6C1-2

Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

Meilenstein

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung

Notifizierung der Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit und Regionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung der Regionalverwaltungen zusammen mit den anderen für die gemeinschaftlichen Gesundheitsämter zuständigen Stellen:

Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist ein Governance-Instrument, mit dem alle für die Umsetzung des „Community Health House“ zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung ausgewählten Parteien aufgelistet werden. In dem Vertrag werden auch die Verpflichtungen festgelegt, die jede italienische Region übernehmen wird, um die Erreichung der erwarteten Ergebnisse in Bezug auf das Gesundheitshaus der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Ziel des Vertrags war es, den territorialen Zusammenhalt, die Entwicklung und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen und die Durchführung komplexer Maßnahmen zu beschleunigen. Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist besonders nützlich für Großprojekte oder Investitionen, die in einzelne, funktionell miteinander verbundene Interventionen eingebettet sind, die einen integrierten Ansatz und den Einsatz der europäischen Investitionsfonds und nationalen Fonds erfordern, die auch in Plänen und operationellen Programmen enthalten sind, die aus nationalen und europäischen Mitteln finanziert werden.

M6C1-3

Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

Ziel

Die Dienste der gemeinschaftlichen Gesundheitseinrichtungen werden aktiviert.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 038

Q2

2026

Unabhängige Sachverständigenberichte zur Bestätigung der Aktivierung von Diensten gemäß den Standards, die in den obligatorischen Punkten der Tabelle 4 in Anhang 1 Abschnitt 5 der DM Nr. 77 vom 23. Mai 2022 festgelegt sind, in mindestens 1038 Gemeinschaftskrankenhäusern.

Mindestens 50 % der Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Investitionskosten sind für den Bau neuer Gebäude (Intervention Feld 025 ter) gemäß den Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 oder für die vom unabhängigen Sachverständigen zertifizierte energetische Renovierung von Gebäuden (Intervention Feld 026) bestimmt.

M6C1-4

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Meilenstein

Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der häuslichen Pflege

Vom Gesundheitsministerium genehmigte Leitlinien

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Mit den Leitlinien werden die Verfahren gestrafft, die erforderlich sind, um die häusliche Pflege durch die Entwicklung von Fernüberwachungstechniken und Hausautomatisierung zu verbessern.

M6C1-5

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Meilenstein

Vom Ministerium für Gesundheit und Regionen genehmigter Vertrag über die institutionelle Entwicklung

Mitteilung des genehmigten Vertrags

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung der Regionalverwaltungen zusammen mit den anderen für die häusliche Pflege zuständigen Stellen.

Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung werden für jede Intervention oder Interventionskategorie der Zeitplan, die Zuständigkeiten der Vertragspartner, die Bewertungs- und Überwachungskriterien und die Sanktionen bei Verstößen festgelegt. Ferner werden im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip die Bedingungen für eine mögliche teilweise Auszahlung von Interventionen oder die Zuweisung der entsprechenden Mittel an eine andere Regierungsebene festgelegt.

M6C1-6

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Ziel

Häusliche Pflege

ENTFÄLLT.

Anzahl

645 590

1 487 590

Q2

2025

Die häusliche Pflege von Personen über 65 Jahren muss einen Jahreswert von mindestens 1487590 erreichen, gemessen am SIAD05bis-Indikator „Over 65s Treated in SIAD (Sistema informativo Assistenza domiciliare) in Relation zur älteren Bevölkerung“ im Agenas-Dashboard.

M6C1-7

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Ziel

Koordinierungszentren voll funktionsfähig (zweite Gruppe)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

480

4. QUARTAL

2024

Der entscheidende Punkt dieser Maßnahme ist die Inbetriebnahme von mindestens 480 territorialen Koordinierungszentren („Centrali Operative Territoriali“) mit der Aufgabe, die verschiedenen territorialen, sozialen und stationären Gesundheitsdienste sowie das Notfallnetz zu koordinieren und miteinander zu verknüpfen, um die Kontinuität, Zugänglichkeit und Integration der Versorgung zu gewährleisten.

M6C1-8

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Ziel

Mindestens ein telemedizinisches Projekt, das jeder Region zugewiesen wird (unter Berücksichtigung sowohl von Projekten, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch von Projekten, die im Rahmen von Regionalkonsortien entwickelt werden können)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

20

4. QUARTAL

2023

Die nationale Strategie für die Telemedizin fördert und finanziert die Entwicklung und den Ausbau neuer telemedizinischer Projekte und Lösungen innerhalb regionaler Gesundheitssysteme und stellt somit einen wichtigen (technologischen) Weg für die Umsetzung des verstärkten Fernversorgungskonzepts im Gesundheitswesen mit besonderem Schwerpunkt auf chronischen Patienten dar.

M6C1-9

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Ziel

Unterstützung durch Telemedizin-Tools t

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

300 000

4. QUARTAL

2025

Der Indikator für Unterstützung durch Telemedizininstrumente, der auf den Indikatoren der nationalen Telemedizinplattform (PNT) beruht und über das Agenas-Dashboard überwacht wird, muss einen Wert von mindestens 300000 Personen erreichen.

M6C1-10

Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)

Meilenstein

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo)

Mitteilung über die Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung der Regionalverwaltungen zusammen mit den anderen für Gemeinschaftskrankenhäuser zuständigen Stellen.

Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung sind alle für die Investitionen geeigneten Standorte sowie die Verpflichtungen aufgeführt, die jede Region zur Gewährleistung des angestrebten Ergebnisses übernimmt. Im Falle eines Verstoßes einer Region leitet das Gesundheitsministerium den Kommissar „ad acta“ ein. In Bezug auf den Technologiepark der Einrichtungen, d. h. alle Instrumente, Lizenzen und Verbindungen, wird der Sammelbeschaffungsmethode der Vorzug gegeben.

M6C1-11

Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)

Ziel

Renovierte, vernetzte und technologisch ausgestattete kommunale Krankenhäuser

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

307

Q2

2026

Unabhängige Sachverständigenberichte, die die Aktivierung von Diensten gemäß den in Anlage 1 Abschnitt 11 der DM Nr. 77 vom 23. Mai 2022 festgelegten Standards in mindestens 307 Gemeinschaftskrankenhäusern bestätigen.

P. MISSION 6 KOMPONENTE 2: Innovation, Forschung und Digitalisierung des nationalen Gesundheitswesens

Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die notwendigen grundlegenden Voraussetzungen für eine größere Resilienz des nationalen Gesundheitswesens zu schaffen, und zwar durch: I) Ersatz veralteter Gesundheitstechnologien in Krankenhäusern; II) die Entwicklung einer erheblichen strukturellen Verbesserung der Sicherheit von Krankenhausgebäuden; III) Verbesserung der Gesundheitsinformationssysteme und digitalen Instrumente; IV) Förderung und Stärkung der wissenschaftlichen Forschung; V) die Verbesserung der Humanressourcen.

Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 zur „Stärkung der Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) umzusetzen, „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastrukturen, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation sowie auf die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). 

P.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der wissenschaftlichen Krankenhäuser und Pflegeinstitute (IRCCS)

Ziel der Reform ist es, das Netzwerk der wissenschaftlichen Krankenhäuser und Pflegeinstitute (IRCCS) neu zu organisieren, um i) die Qualität des nationalen Gesundheitssystems (NHS) zu verbessern, ii) die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern und iii) die rechtliche Regelung des IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überprüfen.

Mit der Reform soll die Governance der öffentlichen IRCCS verbessert werden, indem i) das strategische Management verbessert, ii) die Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche besser festgelegt und iii) die Regeln für den Status des wissenschaftlichen Direktors der öffentlichen IRCCS und des Forschungspersonals umfassend festgelegt werden.

Schließlich eine spezifische Teilmaßnahme, bei der IRCCS auf der Grundlage ihrer Tätigkeit (Einzelspezialisten oder Generalisten) unterschieden wird, indem ein integriertes Netz von IRCCS geschaffen und der Austausch von Fachwissen zwischen den IRCCS selbst und den anderen Strukturen des italienischen NHS erleichtert wird.

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Ziel der Maßnahme ist es, die Finanzierung des biomedizinischen Forschungssystems zu erhöhen.

Die Investition besteht inder Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit dem Konzeptnachweis sowie der Finanzierung von Forschungsinitiativen im Bereich seltener Krankheiten, seltener Krebserkrankungen und anderer Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit.

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Diese Investition besteht in der Erhöhung der Stipendien für den spezifischen Kurs in der Allgemeinmedizin; Einführung eines Schulungsplans zur Sicherheit in Bezug auf Krankenhausinfektionen für das gesamte NHS-Personal; Aktivierung eines Schulungspfads für Personal mit Spitzenrollen in den NHS-Gremien in den Bereichen Management und digitale Kompetenzen und Finanzierung von Verträgen über fachärztliche Weiterbildung.

P.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M6C2-1

Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhaus- und Pflegewesen (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken

Meilenstein

Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets über die Neuordnung der Verordnungen über die wissenschaftlichen Einrichtungen für Krankenhausbehandlung und Pflege (IRCSS)

Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Mit der Reform soll das IRCCS-Netz neu organisiert werden, um die Qualität und Exzellenz des NHS zu verbessern, die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern und die rechtliche Regelung des IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überprüfen.

Die Reform umfasst folgende Maßnahmen: die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung stärken; II) Verbesserung der Governance der öffentlichen IRCCS durch Verbesserung des strategischen Managements und bessere Festlegung der Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche.

M6C2-2

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Ziel

Geförderte Forschungsprojekte zu PoC (Proof of Concept) und seltenen Krebsarten und seltenen Krankheiten

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

200

Q2

2025

Vergabe von Mitteln für Forschungsprojekte im Bereich seltene Krankheiten und seltene Krebsarten sowie Konzeptnachweis (PoC).  
Die Gewährung von Mitteln für Forschungsprojekte „PoC“ und für seltene Krankheiten und seltene Krebserkrankungen erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung.

Mindestens 200 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben.

M6C2-3

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Ziel

Finanzierung von Forschungsprojekten zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

324

Q2

2025

Gewährung von Mitteln für Forschungsprojekte im Bereich Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit.  
Die Gewährung von Mitteln für Forschungsprojekte zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung.

Mindestens 324 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben.

M6C2-16

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Ziel

Schulung des Personals im Gesundheitswesen zu Management- und digitalen Kompetenzen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 500

Q2

2026

Bescheinigungen über die Teilnahme an Schulungen zu Management- oder digitalen Kompetenzen für 4500 Mitarbeiter des Nationalen Gesundheitsdienstes.

M6C2-17

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Ziel

Vergabe von Verträgen über die Ausbildung zum Facharzt

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

4 200

Q2

2026

Vergabe von 4200 Verträgen über eine fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt

P.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel der Maßnahme ist es, die Produktivität des Gesundheitspersonals zu steigern, die Qualität der Prozesse zu verbessern, die Patientensicherheit zu gewährleisten und hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.

Die Investition besteht in der Modernisierung großer medizinischer Ausrüstung, der Informatisierung der Prozesse von Krankenhäusern mit einer ersten und zweiten Notfallabteilung („Dipartimenti Emergenza e Accettazione“, DEA) und der Erhöhung der Zahl der Betten in Intensiv- und semiintensiven Pflegeeinrichtungen in Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes.

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Sicherheit von Krankenhäusern durch seismische Modernisierungsmaßnahmen von Krankenhäusern und eine mehrjährige Maßnahme zur Renovierung und Modernisierung des physischen und technologischen Rahmens der Immobilien im öffentlichen Gesundheitswesen.

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gesundheitsversorgung, die Analyse der Gesundheitsversorgung und die Prognosekapazität des italienischen NHS zu verbessern. Die Investition besteht in der Stärkung der Infrastruktur und der Nutzung der bestehenden elektronischen Patientenakten (EHR) sowie in der Stärkung der Infrastruktur und der Technologie- und Analyseinstrumente des Gesundheitsministeriums.

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Diese Investition besteht in der Erhöhung der Stipendien für den spezifischen Kurs in der Allgemeinmedizin; Einführung eines Schulungsplans zur Sicherheit in Bezug auf Krankenhausinfektionen für das gesamte NHS-Personal; Aktivierung eines Schulungspfads für Personal mit Spitzenrollen in den NHS-Gremien in den Bereichen Management und digitale Kompetenzen und Finanzierung von Verträgen über fachärztliche Weiterbildung.

P.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M6C2-4

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Umstrukturierungsplan genehmigt vom Gesundheitsministerium/Italienischen Regionen

Mitteilung der Genehmigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2021

Genehmigung des Umstrukturierungsplans zur Stärkung der Kapazitäten der NHS-Krankenhäuser zur angemessenen Bewältigung von Pandemiekatastrophen durch Erhöhung der Zahl der Betten in Intensiv- und subintensiven Pflegeeinheiten.

Mit dem Krankenhausreorganisationsplan wird die Zahl der Betten erhöht, die in den Intensiv- und semiintensiven Pflegeeinheiten in NHS-Krankenhäusern verfügbar sind.

M6C2-5

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung

Mitteilung über die Unterzeichnung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung durch das Gesundheitsministerium und die italienischen Regionen

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2022

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und unter Beteiligung von Regionalverwaltungen und anderen wichtigen Interessenträgern.

Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist das in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften (kombinierte Bestimmungen von Artikel 1 und Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 88 vom 31. Mai 2011 und Artikel 7 des Gesetzesdekrets Nr. 91 vom 20. Juni 2017 durch das Gesetz Nr. 123 vom 3. August 2017) festgelegte Instrument zur Beschleunigung der Durchführung strategischer Projekte, die funktional miteinander verbunden sind. Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung sind alle für die i-Investitionen geeigneten Standorte sowie die Verpflichtungen aufgeführt, die jede Region übernimmt, um die Erreichung des erwarteten Ergebnisses zu gewährleisten. Im Falle eines Verstoßes einer Region leitet das Gesundheitsministerium den Kommissar „ad acta“ ein.

M6C2-6

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Lieferung großer Diagnosegeräte

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

3 100

Q2

2026

Prüfbescheinigungen oder Genehmigungen für die Verwendung von 3100 großen Diagnosegeräten. Anzahl und Typologien der zu liefernden Geräte: 290 Ausrüstung (NMR – Kernmagnetresonanz – größer/gleich 1,5 T; Lineare Acceleratoren; PET/CT – Positron-Emissionstomografie/Computertomografie); 655 Geräte (Angiografie; Gammakameras, Gammakameras/CT – Computertomografie; CT – Computertomografie); 2155 Geräte (feste Röntgensysteme; Mammografie; Ultraschall).

M6C2-7

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge

Mitteilung aller vergebenen öffentlichen Aufträge.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2022

Veröffentlichung von Ausschreibungsverfahren (Konsip-Rahmenvereinbarung) und Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern und Digitalisierung von Krankenhäusern der Klassen DEA I und II

Die Verträge umfassen den Erwerb von: a) Datenverarbeitungszentrum (DPC), einschließlich IKT und Nebenarbeiten, die für die Informatisierung der gesamten Krankenhausstruktur erforderlich sind, b) Erwerb von Hardware und/oder Software-Informationstechnologie, elektromedizinischen Technologien sowie zusätzlichen Technologien und Nebenarbeiten, die für die Informatisierung der Krankenhausabteilungen erforderlich sind. Die Bewertung der derzeitigen Digitalisierungsebene, die der Durchführung der Maßnahme vorausgeht, ermöglicht eine Feinabstimmung dieser Bewertung entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen der einzelnen Regionen/Krankenhäuser.

M6C2-8

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Die Krankenhäuser sind digitalisiert (DEA – Abteilungen für Notfälle und Zulassungen – Level I und Level II)

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

280

4. QUARTAL

2025

Das Ziel muss erreicht werden, wenn die Digitalisierung jeder ersten und zweiten Notfall- und Abnahmeabteilung der ersten und zweiten Stufe (DEA) um mindestens eine Stufe nach dem Modell für die Annahme elektronischer Patientenakten (Emram) erhöht wurde, das durch einen Bericht der Healthcare Information and Management Systems Society (HIMMS) bescheinigt wurde und die Stufe zwei oder mehr der Reifestufe für mindestens 50 DEA erreicht.

Beschaffungsinstrumente, die von Consip („Concessionaria Servizi Informativi Pubblici“) – zusätzlich zu den bis zum 31.12.2022 stillgelegten Instrumenten – zur Verfügung gestellt werden, sowie der elektronische Markt für öffentliche Verwaltung (Mepa) oder das dynamische Beschaffungssystem für die öffentliche Verwaltung (SDAPA) sind für Nebenkäufe zulässig.

M6C2-9

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Zusätzliche Betten in Intensivstationen und subintensive Pflege

ENTFÄLLT.

Anzahl

5 922

Q2

2026

Nachweis des Abschlusses der Interventionen zur Bereitstellung oder Umstellung von mindestens 5922 Intensivbetten und Betten im semiintensiven Bereich mit zugehörigen Lüftungsanlagen gemäß der einschlägigen Verordnung (Art. 2 DL 34/2020). Die Bereitstellung von Intensivbetten beträgt mindestens 40 % aller Betten, die im Rahmen dieser Maßnahme bereitgestellt werden.

M6C2-10

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Ziel

Abschluss antiseismischer Maßnahmen in Krankenhäusern

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

84

Q2

2026

Bericht über abgeschlossene Struktur- oder Statische Testbescheinigungen, die für mindestens 84 Maßnahmen gegen Seismizität in Krankenhäusern ausgestellt wurden.

M6C2-10 8

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Ziel

Auszahlung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für Projekte gemäß Artikel 20 des Finanzgesetzes 67/88 Gebäude im Gesundheitswesen

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

225 000 000

Q2

2026

Nachweis der Zahlung von 225 000 000 EUR für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Gebäuderenovierung und/oder technologischen Modernisierung von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit Programmvereinbarungen gemäß Artikel 20 L. 67/88, die vom Gesundheitsministerium mit der jeweiligen Region oder Autonomen Provinz durchgeführt werden.

M6C2-11

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Ziel

Allgemeinmediziner, die in die elektronische Patientenakte einspeisen.

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

85

4. QUARTAL

2025

Allgemeinmediziner (MMG/PLS), die die elektronische Patientenakte (EHR) nutzen, die mindestens 85 % der Gesamtzahl erreicht. Das Ziel wird durch die Überprüfung des Wertes von Indikator 2 auf nationaler Ebene gemäß Anhang 2 des Dekrets vom 8. August 2022 und durch Änderungen auf dem EHR-Monitoring-Dashboard erreicht.

M6C2-12

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Meilenstein

Das System der Krankenversicherungskarte und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte sind betriebsbereit.

Inbetriebnahme des Krankenversicherungskartensystems  
und der Infrastruktur für die Interoperabilität der EHR.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Testbescheinigungen über die Inbetriebnahme des Krankenversicherungskartensystems und der Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte und die Umsetzung des „ecosistema Dati Sanitari“ (EDS).

M6C2-13

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Ziel

Die elektronische Patientenakte wird für die meisten Patientenakten verwendet.

ENTFÄLLT.

Prozentuale

0

90

Q2

2026

Die Produktion einheimischer EHR-Dokumente aus der Gesamtzahl der Dokumente beträgt 90 %. Das Ziel wird erreicht, indem auf dem EHR-Monitoring-Dashboard der Wert des Indikators 1 gemäß Anhang 2 des Erlasses vom 8. August 2022 auf nationaler Ebene überprüft und Änderungen zumindest in Bezug auf die folgenden Dokumente vorgenommen werden: Schreiben zur Krankenhausentlassung; Bericht über den Notfallraum; Laborbericht; Radiologiebericht; Bericht über die pathologische Anatomie.

M6C2-14

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Ziel

Es werden Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

1 800

Q2

2023

Mit dieser Investition sollen die Stipendien für den spezifischen Lehrgang in der Allgemeinmedizin erhöht werden, um den Abschluss von drei dreijährigen Ausbildungszyklen zu gewährleisten.

M6C2-15

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Ziel

Es werden zusätzliche Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

ENTFÄLLT.

Anzahl

1 800

2 700

Q2

2024

Mit dieser Investition sollen die Stipendien für den spezifischen Lehrgang in der Allgemeinmedizin erhöht werden, um den Abschluss von drei dreijährigen Ausbildungszyklen zu gewährleisten.

Q.MISSION 7: REPowerEU

Das REPowerEU-Kapitel zielt darauf ab, die Fernleitungs- und Verteilernetze, auch im Zusammenhang mit Gas, zu stärken; Beschleunigung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Senkung der Energienachfrage, Steigerung der Energieeffizienz und Schaffung von Kompetenzen im öffentlichen und privaten Sektor für den ökologischen Wandel; Förderung der Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien und Wasserstoff durch Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten und Steuergutschriften.

Mit der Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt. Sie zielt insbesondere darauf ab, den Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für erneuerbare Energien durch Investitionen in große Stromverbindungsleitungen (nämlich zwei Verbindungsleitungen zwischen Sardinien und Sizilien und dem Festland), den Ausbau des nationalen Übertragungsnetzes und die Straffung der Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Sie trägt dazu bei, die Kapazitäten für die interne Gasfernleitung zu erhöhen, um Engpässe zu überwinden, Energieimporte zu diversifizieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Sie fördert eine nachhaltige Mobilität, indem umweltschädliche Subventionen verringert und die Eisenbahnflotte gestärkt werden. Sie trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem sie den Verbrauch der Haushalte elektrifiziert und die Widerstandsfähigkeit des Netzes erhöht. Sie trägt zur Steigerung der Energieeffizienz im Wohn- und Unternehmenssektor bei, unter anderem durch gezielte Anreizsysteme und Finanzinstrumente. Schließlich umfasst sie Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Bereitstellung und des Erwerbs der Kompetenzen, die für den ökologischen Wandel – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor – erforderlich sind.

Neun Projekte haben eine grenzüberschreitende Dimension. Drei davon haben direkte grenzüberschreitende Auswirkungen: 1) eine Investition zum Bau einer elektrischen Verbindungsleitung zwischen Sardinien, Korsika und der Toskana; 3. eine Investition in eine Kompressorstation, die den Gasexport nach Mitteleuropa steigern wird. Andere Projekte kommen den grenzüberschreitenden Mitgliedstaaten indirekt zugute, da sie Engpässe bei der internen Energieübertragung und -verteilung beseitigen und die Effizienz und Widerstandsfähigkeit des Netzes erhöhen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) festgelegt sind, zu berücksichtigen ist, während der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 21c Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 nicht für die Investition 13 – Adriatic Line 1 (Kompressorstation Sulmona und Sestino-Minerbio-Gaspipeline) und die Investition 14 – Grenzüberschreitende Gasausfuhrinfrastruktur gilt.

FRAGE 1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien auf zentraler und lokaler Ebene

Ziel dieser Reform ist es, die bestehenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen über die Genehmigung erneuerbarer Energiequellen zu konsolidieren und zu straffen. Die Reform besteht in der Annahme und dem Inkrafttreten eines Rechtsakts (auch bekannt als Testo Unico), mit dem die Normen für die Genehmigung erneuerbarer Energien gesammelt, zusammengestellt und konsolidiert werden und frühere Rechtsvorschriften in diesem Bereich ersetzt werden. Die Reform zielt auch darauf ab, den Rechtsrahmen für die Ermittlung von „beschleunigten Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“ zu schaffen und eine digitale Plattform für einen einzigen Zugang zur Beantragung von Genehmigungen für die Installation erneuerbarer Energiequellen auf nationaler und subnationaler Ebene einzurichten.



Reform 2. Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Ziel dieser Reform ist es, auf der Grundlage des von MASE veröffentlichten Katalogs umweltschädlicher Subventionen 2022 zu einer Verringerung umweltschädlicher Subventionen zu führen. Die Reform besteht in der Annahme eines Berichts über die Konsultation der Interessenträger und von Rechtsakten.

Reform 3. Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethan-Gasnetz

Ziel der Reform ist es, die Einbeziehung von Biomethan in das Energiesystem und den Energiemarkt zu erleichtern und neue nachhaltige Kapazitäten zur Erzeugung von Biomethan im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) und ihren delegierten Rechtsakten zu schaffen und insbesondere die Flexibilität und Effizienz des Erdgasnetzes zu fördern, indem die Umstellung auf Biomethan erleichtert wird. Die Reform besteht aus dem Inkrafttreten von Rechtsakten zur Senkung der Anschlusskosten nachhaltiger Biomethanerzeugungsanlagen und zur Förderung von Investitionen, die auf die Einführung von nachhaltigem Biomethan in Erdgasnetzen abzielen.

Reform 4. Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)

Ziel der Reform ist die Schaffung eines Systems von Garantien zur Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Verträgen über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren.

Mit der Reform wird Folgendes erreicht:

I)von jedem Betreiber zu verlangen, dass er eine teilweise Deckung des Gegenwerts der Strombezugsverträge durch auf dem Strommarkt bereitgestellte Garantieinstrumente garantiert;

II)Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Ausfallrisikos, einschließlich Anforderungen und Einschränkungen für den Bieter und regulatorische Sanktionen im Falle eines Ausfalls des Herstellers;

III)Ermittlung einer institutionellen Einheit, die die Rolle eines Verkäufers/Käufers letzter Instanz übernimmt, der von der ausfallenden Gegenpartei übernehmen und die Erfüllung der gegenüber der leistungsstarken Gegenpartei eingegangenen Verpflichtungen sicherstellen würde.

Reform 5. Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Ziel der Reform ist es, die Ausbildungsprogramme besser an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes anzupassen, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu bekämpfen, wobei ein besonderes Augenmerk auf grüne und digitale Kompetenzen gelegt wird. Diese Reform besteht in der Annahme und dem Inkrafttreten von Rechtsakten auf nationaler Ebene, mit denen der neue Kompetenzplan („Piano Nuove Competenze – Transizioni“) und regionale Rechtsakte aktualisiert werden.

Investition 1. Ausgeweitete Maßnahme: Intelligente Netze

Ziel dieser Investition ist es, das Stromverteilungsnetz als Aufstockung der Investition 2.1 (Stärkung intelligenter Netze) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2 zu digitalisieren. Die Investition besteht aus Interventionen in Mittel- und Niederspannungsnetzen, wodurch der Energieverbrauch von mindestens 230000 mehr Einwohnern als in der M2C2-Maßnahme vorgesehen elektrifiziert wird.

Investition 2. Ausgeweitete Maßnahme: Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel dieser Investition ist es, die Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes gegenüber extremen Wetterereignissen durch eine Aufstockung der Investition 2.2 im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2 zu erhöhen. Die Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen an Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber für Arbeiten an der Strominfrastruktur, die einer erhöhten Widerstandsfähigkeit für mindestens 648 km Stromnetz entsprechen, zusätzlich zu dem, was bereits in der M2C2-Maßnahme vorgesehen ist.

Investition 3. Ausgeweitete Maßnahme: Wasserstoffproduktion auf Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Ziel dieser Investition ist die Schaffung neuer Wasserstofftäler, d. h. die lokale Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff in der Industrie, in KMU und im lokalen Verkehr als Aufstockung der Investition 3.1 im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2. Die Scale-up-Investition besteht in der Durchführung von zwei zusätzlichen Projekten zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten im Vergleich zu den Projekten, die im Rahmen der Investition 3.1 im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2 vorgesehen sind.

Investition 4. Tyrrhenischer Link

Ziel dieser Investition ist es, die Integration Süditaliens in das nationale Übertragungsnetz zu verbessern. Diese Investition besteht im Bau der „Östlichen Verbindungsleitung“ der Tyrrhenischen Verbindungsleitung zwischen Sizilien und Kampanien, insbesondere der Verlegung der Direktstromkabel zwischen Eboli und Caracoli.

Investition 5. SA.CO.I.3

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der Stromübertragungsinfrastruktur, die Sardinien über Korsika mit dem Rest Italiens verbindet, und die verstärkte Integration Sardiniens in das nationale Übertragungsnetz. Diese Investition besteht in dem Bau der Schalen (externe Infrastruktur) der Umwandlungsstationen in Codrongianos und Suvereto für das Verbundprojekt „Sardinian-Korsika-Italien 3“.

Investition 7. Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Ziel dieser Investition ist es, das nationale Übertragungsnetz zu digitalisieren und das vom Übertragungsnetzbetreiber betriebene Verwaltungs- und Kontrollsystem zu verbessern. Die Investition besteht in der Installation von sicheren Protokoll-104- und 5G-Geräten oder einer IKT-Architektur in Stromstationen sowie von industriellen IoT-Überwachungssystemen auf Stromspeichern.

 Investition 8. Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Ziel dieser Investition ist es, die Rückgewinnung und das Recycling kritischer Rohstoffe und damit die Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe und Technologien im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel zu unterstützen. Die Investition besteht in der Analyse des künftigen Bedarfs an kritischen Rohstoffen und des Potenzials des Ökodesigns zur Verringerung ihrer Nachfrage sowie in der Unterstützung der Einrichtung einer öffentlichen Datenbank für die Lokalisierung von „städtischen Bergwerken“ und Abfällen in stillgelegten Bergwerken. Sie umfasst auch die Finanzierung von FuE-Projekten in den Bereichen Ökodesign und Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie die Ausstattung von Labors, um eine zentrale Drehscheibe für den städtischen Bergbau und die umweltgerechte Gestaltung zu schaffen.

Investition 10. Pilotprojekt zu Kompetenzen „Crescere Green“

Ziel dieser Investition ist die Förderung grüner Kompetenzen unter Einbeziehung des Privatsektors. Die Maßnahme besteht in kurzen Schulungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf grünen Kompetenzen.

Investition 11. Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel der Investition ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen des Schienenverkehrs und die Modernisierung der Eisenbahnflotte. Diese Investition besteht in der Registrierung von mindestens 75 emissionsfreien Personenzügen.

Investition 18 – Scale-up-Maßnahme: Programm zur Erneuerung der Flotte privater und leichter Nutzfahrzeuge mit Elektrofahrzeugen

Diese Investition zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen und die Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr in städtischen Gebieten zu verringern. Bei dieser Investition handelt es sich um ein Car-Scrpping-System, bei dem ein thermisches Fahrzeug zurückgegeben und durch ein neu erworbenes emissionsfreies Fahrzeug ersetzt wird.

FRAGE 2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein

/Ziel

Namen

Etappenziel/
Zielwert 
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M7-1

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Rechtsrahmen für die Ermittlung „erneuerbarer Beschleunigungsgebiete“

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Ermittlung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten des Primärrechts zur Festlegung des Rechtsrahmens für die Bestimmung von „beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie“.

Der Rechtsrahmen muss

1)    eine landesweite Kartierung des Potenzials erneuerbarer Energien zu verlangen;

2)    auf der Grundlage der Kartierung eine erste Reihe von Gebieten festlegen, in denen ein Mindestsatz für die künftige Ermittlung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie festgelegt wird;

3)    auf der Grundlage der Mindestflächenzahl die Regionen und autonomen Provinzen auffordern, bis zum 21. Februar 2026 Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien zu ermitteln;

4)    die Zentralregierung berechtigt, substitutive Befugnisse auszuüben, falls Regionen oder autonome Provinzen bis zum 21. Februar 2026 keine Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien ermitteln;

5)    Festlegung von Offshore-Gebieten für den Einsatz erneuerbarer Energien im Einklang mit maritimen Raumordnungsplänen.

M7-2

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts (Testo Unico)

Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten des Rechtsakts angibt

Q2

2025

Inkrafttreten eines Rechtsakts (Testo Unico), mit dem die Normen für die Genehmigung erneuerbarer Energien gesammelt, zusammengestellt und konsolidiert werden und frühere Rechtsvorschriften in diesem Bereich ersetzt werden.

Der Testo Unico legt ferner „Obergrenzen“ für die Genehmigung fest, damit die Regionen keine strengeren als die in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Vorschriften anwenden können.

M7-3

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Einrichtung der digitalen Plattform für einen einzigen Zugang für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

Einrichtung der digitalen Plattform für einen einzigen Zugang für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

4. QUARTAL

2025

Die zentrale digitale Plattform ist online und ermöglicht es den Betreibern, Genehmigungen (Autorizzazione Unica, Procedura Autorizzativa semplificata) für die Installation erneuerbarer Energiequellen auf nationaler und subnationaler Ebene zu beantragen und Informationen über unter Edilizia Libera errichtete Anlagen hochzuladen.

Die Platte muss auf dem Prinzip der einmaligen Erfassung („onnce and only“) aufgebaut sein, wonach Antragsteller verpflichtet sind, den öffentlichen Einrichtungen die gleichen Informationen oder Dokumente nur einmal zur Verfügung zu stellen.

M7-4

Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Meilenstein

Annahme eines Regierungsberichts, in dem das Ergebnis einer Regierungskonsultation mit Interessenträgern zur Verringerung umweltschädlicher Subventionen dargelegt wird.

Annahme des Regierungsberichts

4. QUARTAL

2024

In einem Bericht werden die Maßnahmen dargelegt, die ergriffen wurden, um die einschlägigen Interessenträger zur Reform umweltschädlicher Subventionen zu konsultieren, einschließlich der Beiträge der Interessenträger. Zu den konsultierten Interessenträgern gehören einschlägige öffentliche Stellen und private Interessenträger.

M7-5

Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte

4. QUARTAL

2025

Annahme von Rechtsakten zur Verringerung umweltschädlicher Subventionen in Höhe von mindestens 2 Mrd. EUR im Jahr 2026.

Darüber hinaus wird in den Rechtsakten der Zeitplan für eine weitere Verringerung umweltschädlicher Subventionen um mindestens 3,5 Mrd. EUR bis 2030 festgelegt.

M7-6

Reform 3: Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethan-Gasnetz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Senkung der Kosten für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Biomethan an das Gasnetz

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Rechtsakten

Q3

2025

Die Rechtsakte

·Senkung der Kosten für den Anschluss von Biomethan-Produktionsanlagen an das Gasnetz für den Erzeuger.

·Schaffung regulatorischer Anreize für Investitionen in das Gasnetz, um die Integration erneuerbarer Gase zu fördern.

·Erleichterung der Integration zwischen Übertragungs- und Verteilernetz, auch durch Mechanismen zur Teilung der Kosten von Investitionen in den Netzanschluss.

M7-7

Reform 4: Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

Das Primärrecht sieht den Erlass sekundärer Rechtsvorschriften zur Umsetzung der nachstehenden Voraussetzungen i), ii) und iii) vor.

Die abgeleiteten Rechtsvorschriften

I)von jedem Betreiber zu verlangen, dass er eine teilweise Deckung des Gegenwerts der Strombezugsverträge durch auf dem Strommarkt bereitgestellte Garantieinstrumente garantiert;

II)Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Ausfallrisikos, einschließlich Anforderungen und Einschränkungen für den Bieter und regulatorische Sanktionen im Falle eines Ausfalls des Herstellers;

III)Ermittlung einer institutionellen Einheit, die die Rolle eines Verkäufers/Käufers letzter Instanz übernimmt, der von der ausfallenden Gegenpartei übernehmen und die Erfüllung der gegenüber der leistungsstarken Gegenpartei eingegangenen Verpflichtungen sicherstellen würde.

M7-9

Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Meilenstein

Annahme und Veröffentlichung des neuen Plans für Kompetenzen – Übergänge und des Fahrplans für die Umsetzung

Annahme des Plans und des Fahrplans

Q1

2024

Der mit Dekret vom 14. Dezember 2021 angenommene und in der Gazzetta ufficiale n.307 vom 28. Dezember 2021 veröffentlichte „Piano Nuove Competenze“ wird geändert und der neue Plan für Kompetenzen für Übergänge tritt in Kraft. Der Plan enthält die allgemeinen Grundsätze, die in regionalen Gesetzen näher ausgeführt werden müssen und die Folgendes umfassen:

I)stärkere Einbeziehung des Privatsektors in das Ausbildungsangebot,

II)verbesserte Anerkennung von Ausbildung am Arbeitsplatz und Microcredentials,

III)umfassendere Ex-ante-Arbeitsmarktanalyse und Überwachung der Auswirkungen der Ausbildung auf den Arbeitsmarkt.

Außerdem wird ein Fahrplan für die Umsetzung angenommen.

M7-10

Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Meilenstein

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte für Regionen und autonome Provinzen

Bestimmung(en) in Rechtsakten

Q3

2025

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte, einschließlich Bestimmungen über

I.sicherstellen, dass bei der Planung von Schulungsmaßnahmen Interessenträger aus dem Privatsektor einbezogen werden und dass Instrumente zur Erfassung von Kompetenzen eingesetzt werden, um dem mittel- und langfristigen Qualifikationsbedarf gerecht zu werden, wobei der Schwerpunkt auf den Kompetenzen liegen sollte, die für den ökologischen und digitalen Wandel erforderlich sind;

und/oder

II.Validierung unternehmensinterner Schulungen (einschließlich Microcredentials) und ihrer Ergebnisse durch Freigabe von Zertifikaten auf der Grundlage gemeinsamer Mindeststandards.

Die Rechtsakte treten für alle italienischen Regionen und Autonomen Provinzen mit Ausnahme von Bozen und dem Aostatal in Kraft.

M7-11

Investition 1: Ausgeweitete Maßnahme: Intelligente Netze

Ziel

Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

Anzahl

1 500 000

1 730 000

Q2

2026

Einbau- oder Abnahmeprüfberichte, die für Eingriffe ausgestellt wurden, die zu einer Erhöhung der Höchstleistung für den Energieverbrauch des Netzes für eine Anzahl von Lieferpunkten führen, die mindestens 1730000 Einwohnern entspricht, was durch einen oder mehrere unabhängige Ingenieurberichte bestätigt wird.

M7-12

Investition 2: Ausgeweitete Maßnahme: Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel

Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Anzahl

4 000

4 648

Q2

2026

Bescheinigungen über den Abschluss von Arbeiten, die für Interventionen ausgestellt wurden, die einer Erhöhung der Widerstandsfähigkeit um mindestens 4 648 km Stromnetz entsprechen, was durch einen oder mehrere unabhängige Ingenieurberichte bestätigt wird.

M7-13

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Ausgeweitete Maßnahme: Wasserstoffproduktion auf Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Ziel

Durchgeführte Projekte

Anzahl

10

12

Q2

2026

Bescheinigungen, die für den Abschluss von Arbeiten für 12 Wasserstofftalprojekte ausgestellt wurden, einschließlich der Installation von 12 Elektrolyseuren mit einer Leistung von jeweils mindestens 1 MW.

Für die Elektrolyseure, die einen Netzanschluss benötigen, werden die vom Projektträger akzeptierten Kostenschätzungen für den Anschluss erstellt.

M7-14

Investition 4: Tyrrhenischer Link

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q3

2024

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Verlegung von 511 km Kabel zwischen Caracoli und Eboli erforderlich sind.

M7-15

Investition 4: Tyrrhenischer Link

Meilenstein

Ckann festgelegt werden

Bescheinigung(en) über den Abschluss der Arbeiten

Q2

2026

Bescheinigung(en) über den Abschluss der Arbeiten zur Verlegung der Ostverbindung Pol 1, die Caracoli (Palermo) nach Eboli (Salerno) verbindet und eine Nennkapazität von 500 MW gewährleistet.

M7-16

Investition 5: SA.CO.I.3

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe öffentlicher Aufträge

4. QUARTAL

2024

Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Schalen der Umrüstungsstationen Sardinien und Toskana erforderlich sind.

M7-17

Investition 5: SA.CO.I.3

Meilenstein

Fertigstellung der Umspannwerke auf Sardinien (Codrongianos) und Toskana (Suvereto)

Bescheinigung(en) über den Abschluss der Arbeiten

Q2

2026

Bescheinigung(en) über den Abschluss der Arbeiten für den Bau der Schalen der Umwandlungsstationen auf Sardinien und in der Toskana.

M7-22

Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Meilenstein

Installation von 5G-Geräten, IT-Architektur, sicheres Protokoll 104 in elektrischen Stationen und industrielles IoT in Stromspeichern

Einbau- und Abnahmeprüfberichte

Q2

2026

Abnahmeprüfberichte für neue 5G-Ausrüstungen oder IT-Architekturen, die in mindestens 40 Stationen installiert sind.

Einbaubescheinigungen ausgestellt für:

—Sicheres Protokoll 104 (Protokoll der Internationalen Elektrotechnischen Kommission 62351) an mindestens 250 elektrischen Stationen.

-Industrielle Überwachungssysteme für das Internet der Dinge in mindestens 1500 Strompylonen.

Es ist ein unabhängiger Ingenieurbericht vorzulegen, um festzustellen, ob die oben genannten technischen Anforderungen erfüllt sind.

M7-25

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Meilenstein

Veröffentlichung des Berichts über den künftigen Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns

Veröffentlichung des Berichts

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Veröffentlichung eines Berichts, in dem der künftige Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen analysiert werden.

M7-26

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Meilenstein

Geografisches Informationssystem (GIS) über mineralische Abfälle für die nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Veröffentlichung der Datenbank

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

4. QUARTAL

2025

Eine Plattform für geografische Informationssysteme ist online verfügbar, auf der rezyklierbare Materialien in städtischen Umgebungen und vorhandene Abfälle in stillgelegten Bergwerken ermittelt werden.

M7-27

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Meilenstein

FuE-Projekte und Ausrüstung von Laboratorien für den städtischen Bergbau und Ökodesign

Durchführung von FuE-Projekten und Ausrüstung von mindestens sechs Laboratorien des Technologiezentrums für den städtischen Bergbau und Ökodesign

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2026

Abschlussberichte für mindestens 10 FuE-Projekte zur umweltgerechten Gestaltung und zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Liefer- und Abnahmeberichte für die Ausrüstung von mindestens sechs Labors des Technologiezentrums für den städtischen Bergbau und Ökodesign.

M7-30

Investition 10: Pilotprojekt zu Kompetenzen „Crescere Green“

Ziel

Ausbildungsnachweise

Anzahl

0

20 000

4. QUARTAL

2025

Ausbildungsnachweise, die für mindestens 20000 Begünstigte des Pilotprojekts ausgestellt wurden. Das Pilotprojekt erstreckt sich auf mindestens zwei Regionen und betrifft grüne Kompetenzen gemäß der Definition in der ESCO-Datenbank.

M7-31

Investition 11: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl der zugelassenen Züge

ENTFÄLLT.

Anzahl

0

75

Q2

2026

Registrierung von mindestens 75 emissionsfreien Zügen (elektrischer oder wasserstoffbetriebener Brennstoffzellen) auf den Fahrzeugen gemäß Investition 4.4.2 der Komponente 2 von Mission 2

M7-32

Investition 12 Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle in emissionsfreien Bussen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

 

 

Q1

2024

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M7-50

Investition 18 – Scale-up-Maßnahme: Programm zur Erneuerung der Flotte privater und leichter Nutzfahrzeuge mit Elektrofahrzeugen

Ziel

Anzahl der gekauften Fahrzeuge

ENTFÄLLT.

Anzahl

30 830

46 500

Q2

2026

Verträge über den Kauf von mindestens 46500 emissionsfreien Fahrzeugen.

Für jedes Fahrzeug ist auch eine Abwrackbescheinigung vorzulegen, in der die Verschrottung eines Wärmefahrzeugs ausgewiesen wird.

Die Regelung zielt auf Folgendes ab:

• Einzelpersonen, die in funktionalen städtischen Gebieten leben. Für Einzelpersonen sind nur Fahrzeuge der Klasse M1 zulässig.

• Kleinstunternehmen im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2023/955 mit Sitz in funktionalen städtischen Gebieten. Bei Kleinstunternehmen sind nur Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 förderfähig.

Für Privatfahrzeuge (M1) beträgt der Anreiz höchstens 11 000 EUR je Neufahrzeug für Personen mit einem Indikator für die gleichwertige wirtschaftliche Lage (ISEE – Indicatore della Situazione Economica Equivalente) von höchstens 30 000 EUR und höchstens 9 000 EUR pro Neufahrzeug für Personen mit einem ISEE-Wert von mehr als 30 000 EUR, aber weniger als 40 000 EUR. Für Nutzfahrzeuge (N1 und N2) deckt der Anreiz bis zu 30 % des Kaufpreises bis zu einer Obergrenze von 20 000 EUR pro Neufahrzeug ab.

Das System zielt ausschließlich auf den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge ab.

FRAGE 3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 13. Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)

Ziel dieser Investition ist es, die Versorgungssicherheit für Erdgas, einschließlich Flüssigerdgas, zu erhöhen und zu diversifizieren. Die Maßnahme umfasst den Bau einer Kompressorstation in Sulmona und einer Gasleitung, die die Knotenpunkte Sestino und Minerbio als Teil der Adrialeitung miteinander verbindet.

Investition 14. Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport

Ziel dieser Investition ist es, die Versorgungssicherheit für Gas, einschließlich Flüssigerdgas, zu erhöhen und zu diversifizieren. Diese Investition besteht in der Modernisierung der bestehenden Gasinfrastruktur, die den Export von Erdgas über den Ausspeisepunkt Tarvisio ermöglicht, insbesondere durch den Bau einer neuen elektrischen Verdichtungsanlage in der Kompressorstation Poggio Renatico.

Investition 15. Transizione 5.0

Ziel dieser Investition ist es, den Übergang zu energieeffizienten, nachhaltigen und auf erneuerbaren Energien basierenden Produktionsmodellen für Unternehmen zu unterstützen. Die Investition besteht in der Gewährung einer Steuergutschrift für Unternehmen, die den zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2025 angefallenen beihilfefähigen Ausgaben entspricht, d. h. digitalen Vermögenswerten (4,0 materielle Investitionsgüter, 4,0 immaterielle Investitionsgüter) 96 , Vermögenswerten, die für die Eigenproduktion und den Eigenverbrauch aus erneuerbaren Quellen (mit Ausnahme von Biomasse) erforderlich sind, und in der Schulung des Personals in Kompetenzen für den ökologischen Wandel. Die Investition besteht auch in der Einrichtung einer IT-Unterstützungsplattform und damit zusammenhängenden Tätigkeiten für Verwaltungs-, Überwachungs- und Kontrollzwecke, die von GSE – Gestore Servizi Energetici bereitgestellt werden.

Investition 16. Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Zuschussregelung „Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln für die Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Italien zu verbessern.

Mit der Regelung sollen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Durchführung von Investitionsprogrammen unterstützt werden, die auf die Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen abzielen 97 . 

Die Regelung wird durch die direkte Gewährung von Zuschüssen an den privaten Sektor durchgeführt.

Die Regelung wird von der Invitalia SpA als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst folgende Produktlinien:

-nicht rückzahlbare Beiträge in Höhe von mindestens 30 % der Gesamtinvestition – für den Erwerb von Systemen und damit zusammenhängenden digitalen Technologien, die die direkte Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den unmittelbaren Eigenverbrauch oder durch Akkumulierungs-/Speichersysteme ermöglichen.

Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und Invitalia SpA ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Regelung: Die endgültige Investitionsentscheidung des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

a)Die Beschreibung der Art der gewährten Unterstützung und der förderfähigen Endbegünstigten.

b)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen schließt die Anlagepolitik Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt 98 in folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten 99 ; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien 100 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 101 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 102 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus muss die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten der Regelung vorschreiben.

c)Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.

Den unter das Durchführungsabkommen fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Einnahmen aus dem System, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu investieren.

Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

I)Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

II)Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

III)Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

IV)Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der Invitalia SpA. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.

Investition 17. Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude

Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Renovierung öffentlicher Wohngebäude. Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, das „Finanzinstrument zur Verringerung der Energiearmut“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern. Das Instrument zielt auf energetische Renovierungen öffentlicher Wohngebäude ab, die im Durchschnitt eine Verringerung der Primärenergienachfrage um mindestens 30 % erreichen 103 .

Die Fazilität wird von zwei Durchführungspartnern verwaltet.

·Gestore Servizi Energetici (GSE Spa) als technischer Partner, der für die Zuschusskomponente verantwortlich ist;

·Cassa Depositi e Prestiti (CDP Spa) als Finanzpartner und verantwortlich für die (fakultative) Darlehenskomponente.

Im Rahmen der Fazilität wird Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und/oder Darlehen für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude gewährt, um die Primärenergienachfrage um durchschnittlich mindestens 30 % zu senken.

Die Fazilität umfasst die folgenden Produktlinien zur Förderung öffentlicher Wohngebäude:

·Eine vom technischen Partner Gestore Servizi Energetici Spa bereitgestellte Zuschusskomponente, die höchstens 65 % der Gesamtkosten abdeckt;

·Eine fakultative Darlehenskomponente, die 35 % der Gesamtkosten abdeckt. Die Darlehenskomponente kann vom Finanzpartner Cassa Depositi e Prestiti bereitgestellt werden.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und der (die) Durchführungspartner Durchführungsabkommen, die Folgendes enthalten:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:

a.Die Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten.

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 104 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 105 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 106 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 107 .

d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken. Die über die Darlehenskomponente des Instruments gewährte finanzielle Unterstützung deckt nicht dieselben Kosten ab, die durch die Zuschusskomponente dieses Instruments unterstützt werden.

3.Den unter die Durchführungsvereinbarung fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren, es sei denn, sie werden zur Bedienung von Darlehensrückzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität verwendet.

4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

d.Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der Gestore dei Servizi Energetici (GSE) und der Cassa Depositi e Prestiti (CDP) durchzuführen. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und iii) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.

FRAGE 4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein

/Ziel

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

M7-35

Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Annahme und Aktualisierung einschlägiger Umweltverträglichkeitsprüfungen (VIncA)

SSCO ermittelt und VincA entsprechend überarbeitet und angenommen

Q1

2024

Die italienischen Behörden

·Festlegung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (SSCO) für die von dem Projekt betroffenen Natura-2000-Gebiete nach der vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in den Jahren 2021 und 2023 angenommenen Methodik.

·Überprüfung der bereits im Rahmen der Habitat-Richtlinie (VINCA) durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen unter Berücksichtigung der neu eingerichteten SSCO.

·Aktualisierung (falls erforderlich) der Verträglichkeitsprüfungen (VINCA), die bereits im Rahmen der Habitat-Richtlinie im Einklang mit den nationalen Leitlinien vom 28. Dezember 2019 durchgeführt wurden, und Gewährleistung ihrer Einbeziehung in das allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.

M7-36

Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q2

2024

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für den Bau der Kompressorstation Sulmona und der Gasfernleitung Sestino-Minerbio erforderlich sind.

M7-37

Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten

Ausstellung von Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten

Q2

2026

Die Fertigstellungsbescheinigung für die Arbeiten an der Kompressorstation Sulmona und der Gaspipeline Sestino-Minerbio wird zur Erhöhung der technischen Kapazität des Gastransports um 14 Mio. m³/Tag ausgestellt.

M7-38

Investition 14: Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

Mitteilung über die Auftragsvergabe

Q2

2024

Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Kompressorstation Poggio Renatico erforderlich sind

M7-39

Investition 14: Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport

Meilenstein

Abschluss der Arbeiten

Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt

Q2

2026

Die Abschlussbescheinigung für die Arbeiten am Kompressionsgerät in der Kompressorstation Poggio Renatico wird ausgestellt, um die technische Kapazität der Gasausfuhr über die Ausspeisestelle Tarvisio um 8 Mrd. m³/Jahr zu erhöhen.

M7-40

Investition 15: Transizione 5.0

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung der Kriterien für förderfähige Interventionen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

Q1

2024

Mit dem Rechtsakt werden potenziellen Empfängern Steuergutschriften von 5,0 für den Übergang zur Verfügung gestellt, wobei die Förderkriterien, auch in Bezug auf Mindestenergieeinsparungen, und die maximale Ausgabenobergrenze für die Maßnahme festgelegt werden.

M7-41

Investition 15: Transizione 5.0

Ziel

Gewährung von ARF-Mitteln

ENTFÄLLT.

Höhe der bewilligten Mittel (EUR)

0

2 500 000 000

Q2

2026

Mitteilung über die Gewährung aller für diese Investition vorgesehenen ARF-Mittel.

Mindestens 1 135 000 000 EUR der Investition tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei.

M7-42

Investition 15: Transizione 5.0

Ziel

0,16 Mio. t RÖE Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch im Zeitraum 2024-2026

ENTFÄLLT.

MIO. T RÖE

0

0.16

Q2

2026

Die Investition soll im Zeitraum 2024-2026 Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch von 0,16 MTOE bewirken.

M7-43

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.

M7-44

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia abgeschlossen.

Übertragungsbescheinigung

4. QUARTAL

2024

Italien überträgt 155 000 000 EUR an Invitalia für die Fazilität.

M7-45

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel

Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten

ENTFÄLLT.

Prozentsatz(%)

0

100 %

Q2

2026

Invitalia S.p.A. muss mit den Endbegünstigten rechtliche Vereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

M7-46

Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude

Meilenstein

Festlegung des Ziels der Leistungsbeschreibung

Inkrafttreten des Rechtsakts mit der Festlegung der Leistungsbeschreibung für das Finanzinstrument

Q3

2024

Festlegung der Leistungsbeschreibung für das Finanzinstrument, das auf energetische Renovierungen in öffentlichen Wohngebäuden abzielt.

M7-47

Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

Q2

2025

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens/derDurchführungsabkommen im Einklang mit den in der Beschreibung der Maßnahme genannten Anforderungen.

Das Durchführungsabkommenenthält insbesondere Förderkriterien für die Mindestverbesserung der Energieeffizienz, die mit dem Instrument erreicht werden soll (im Durchschnitt mindestens 30 % der Primärenergienachfrage).

Bei den Auswahlkriterien wird auch den Interventionen mit den höchsten Erträgen in Bezug auf die Energieeffizienz Vorrang eingeräumt. 

M7-48

Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude

Meilenstein

Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen

Übertragungsbescheinigung

ENTFÄLLT.

ENTFÄLLT.

Q2

2025

Italien überträgt 1 381 000 000 EUR an den (die) Durchführungspartner für die Fazilität.

M7-49

Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude

Ziel

Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

Anteil (%)

0 %

100 %

Q2

2026

Der/die Durchführungspartner muss/müssen rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).

In den Finanzierungsvereinbarungen mit Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) ist anzugeben, welche Anlage einer energetischen Sanierung unterzogen werden soll.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Italiens belaufen sich auf 194 415 951 466 EUR.

 

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

1.1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-51

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

M1C1-52

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten des Primärrechts zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.

M1C1-53

Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Meilenstein

Inkrafttreten peirimärer Rechtsvorschriften zur Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

M1C1-69

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten des Erlasses zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens

M1C1-1

Reform 1.1: IKT-Beschaffung

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“

M1C1-2

Reform 1.3: Cloud First und Interoperabilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.3 „Cloud First and Interoperability“

M1C1-29

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften für die Ziviljustizreform

M1C1-30

Reform 1.5: Reform der Strafjustiz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Strafjustizreform

M1C1-31

Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens

Meilenstein

Inkrafttreten der einschlägigen Rechtsvorschriften für den Rahmen für die Insolvenzreform

M1C1-32

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte

Meilenstein

Inkrafttreten besonderer Rechtsvorschriften für die Einstellung im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans

M1C1-54

Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Abgeschlossene Einstellung von Sachverständigen für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

M1C1-55

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Ausweitung der Methodik für den Aufbau- und Resilienzplan Italiens auf den nationalen Haushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen

M1C1-68

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

M1C1-71

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten aller erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (einschließlich des Sekundärrechts) für das öffentliche Auftragswesen

M1C1-100

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüberprüfung – Stärkung des Finanzministeriums

M1C1-101

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Meilenstein

Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

M1C2-1

Investition 1: Übergang 4.0

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Bereitstellung von Steuergutschriften für den Übergang 4.0 für potenzielle Begünstigte und Einsetzung des Wissenschaftlichen Ausschusses

M1C3-8

Investitionen – 4.1 Digitales Tourismuszentrum

Meilenstein

Auftragsvergabe für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals

M2C2-7

Reform 2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas

Meilenstein

Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Förderung der Nutzung von erneuerbarem Gas für die Nutzung von Biomethan im Verkehrs-, Industrie- und Wohnungssektor sowie eines Durchführungserlasses, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind.

M2C2-37

Reform 5: Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit ortsfesten Anlagen und im Bereich des schnellen Massentransports

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets

M2C2-41

Investition 5.3: Elektrobusse

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ministerialdekrets, in dem die Höhe der verfügbaren Ressourcen festgelegt wird, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette für Busse)

M2C3-1

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Meilenstein

Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus

M2C4-3

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“

Meilenstein

Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung

M3C2-3

Reform 2.1 – Einrichtung eines einzigen Zollportals („Sportello Unico Doganale“)

Meilenstein

Inkrafttreten des Erlasses über die zentrale Zollstelle (Sportello Unico Doganale)

M4C1-1

Reform 1.5: Reform der Hochschulgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 4.1: Ph.D. Programmreform

Meilenstein

Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Hochschulabschlüsse ermöglichen; B) Hochschulabschlußgruppen; C) Reform der Promotionsprogramme

M4C1-2

Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten

Meilenstein

Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Reform von Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur tertiären Bildung

M5C1-1

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Meilenstein

Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen

M5C2-1

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen.

M5C2-5

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Meilenstein

Inkrafttreten des Einsatzplans

 

Ratenzahlungsbetrag

11494252874 EUR  

 



1.2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M2C4-5

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Meilenstein

Inkrafttreten der administrativen Vereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

M5C2-9

Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen

Meilenstein

Inkrafttreten des operativen Plans für Projekte in Bezug auf Erst- und Poststellen für Wohnungswesen, Festlegung der Anforderungen an Projekte, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können, und Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

M1C1-33

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Beginn der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

M1C1-56

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

M1C1-70

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Überarbeitung des Kodex für die Vergabe öffentlicher Aufträge (D.Lgs. Nr. 50/2016)

M1C1-103

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts und der Rechtsvorschriften sowie Abschluss von Verwaltungsverfahren zur Förderung der Steuerehrlichkeit und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen

M1C1-104

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Annahme von Einsparzielen für Ausgabenüberprüfungen für die Jahre 2023-2025

M1C3-11

Investition 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: Verbesserung der Energieeffizienz an kulturellen Orten

M2C1-1

Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft

M2C1-2

Reform 1.3 – Technische Unterstützung für lokale Behörden

Meilenstein

Genehmigung der Einigung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung lokaler Behörden

M2C1-11

Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

Meilenstein

Start der Internetplattform und Verträge mit Autoren

M2C2-18

Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge für Wasserstoffforschungsprojekte

M2C2-21

Reform 4 Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff

Meilenstein

Inkrafttreten steuerlicher Anreize

M2C2-38

Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ministerialdekrets

M2C2-42

Investition 5.4: Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel („GTF“)

Meilenstein

Unterzeichnung der Finanzvereinbarung

M2C3-4

Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

Meilenstein

Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen

M2C4-1

Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken

M2C4-4

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“

Meilenstein

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke

M4C1-3

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Lehrberufs.

M4C1-4

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

Meilenstein

Annahme des Schulplans 4.0 zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems

M4C2-4

Reform 1.1: Durchführung von FuE-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität

Meilenstein

Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Vereinfachung von FuE und Mobilität im Zusammenhang mit dem ordentlichen Finanzierungsfonds.

 

Ratenzahlungsbetrag

11494252874 EUR  

 



1.3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M2C4-2

Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung umfassender Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste

M1C1-3

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Meilenstein

Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN)

M1C1-4

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Meilenstein

Nationale digitale Datenplattform operativ

M1C1-5

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Einrichtung der neuen nationalen Agentur für Cybersicherheit

M1C1-6

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Erste Einführung der nationalen Cybersicherheitsdienste

M1C1-7

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Einrichtung des Netzes von Laboratorien für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung

M1C1-8

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Aktivierung einer zentralen Auditstelle für PSNC und NIS-Sicherheitsmaßnahmen

M1C1-9

Investition 1.5: Cybersicherheit

Ziel

Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T1

M1C1-10

Reform 1.2: Unterstützung des Wandels

Meilenstein

Inkrafttreten der Einrichtung von Transformationsteam und NewCo

M1C1-34

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für das Amt für Zivil- und Strafgerichte

Ziel

Beginn der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

M1C1-35

Reform 1.7: Reform der Steuergerichtsbarkeit

Meilenstein

Umfassende Reform der Finanzgerichte erster und zweiter Instanz

M1C1-36

Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform

Meilenstein

Inkrafttreten delegierter Rechtsakte für die Reform der Zivil- und Strafjustiz und der Insolvenzreform

M1C1-57

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der Verwaltungsverfahren für die Reform der Vereinfachung zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

M1C1-102

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Verfahren ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen

M1C1-105

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“

M1C1-106

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Zahl falsch positiver „Konformitätsschreiben“

M1C1-107

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Erhöhung der Steuereinnahmen durch „Compliance-Briefe“

M1C2-6

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2021

M1C2-7

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich)

M1C2-8

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben

M1C3-6

Reform – 3.1 Umweltmindestkriterien für kulturelle Veranstaltungen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen für öffentlich finanzierte Kulturveranstaltungen

M2C1-3

Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen der logistischen Anreizregelung

M2C1-4

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition

M2C2-8

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität

M2C2-12

Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Meilenstein

Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

M3C2-1

Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

Meilenstein

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung

M3C2-2

Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen

M3C2-4

Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen

M4C1-5

Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (ITS); Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute; Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems

Meilensteine

Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarbildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse

M4C1-6

Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schule und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal und technischem Personal

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, mit denen ein hochwertiges Ausbildungssystem für Schulen aufgebaut werden soll.

M4C2-1

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Ziel

Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde

M5C1-2

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Meilenstein

Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf regionaler Ebene

M5C1-6

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) führen die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen im Dreijahreszeitraum 2021-2023 durch.

M5C1-8

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Plans und Umsetzungsfahrplan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen.

M5C1-12

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Meilenstein

Inkrafttreten des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter und begleitender Anreizmechanismen für Unternehmen

M5C2-7

Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Die Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.

M5C3-1

Investition 1.1.1: Innere Gebiete – Verbesserung der gemeinschaftlichen Sozialdienste und -infrastrukturen

Meilenstein

Vergabe der Ausschreibung für Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienstleistungen und Infrastrukturen in Binnengebieten und für die Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern

M6C2-1

Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhaus- und Pflegewesen (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken

Meilenstein

Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets über die Neuordnung der Verordnungen über die wissenschaftlichen Einrichtungen für Krankenhausbehandlung und Pflege (IRCSS)

 

Ratenzahlungsbetrag

11494252874 EUR

1.4.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-11

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Ziel

Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T1

M1C1-72

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Maßnahmen zur Verringerung der verspäteten Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt.

M1C1-73

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen

M2C2-14

Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Aufladestationen auf Wasserstoffbasis

M2C2-16

Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

Meilenstein

Zuweisung von Mitteln für Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität

M2C2-20

Reform 3 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für die Einführung von Wasserstoff

Meilenstein

Inkrafttreten der erforderlichen legislativen Maßnahmen

M5C2-3

Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung

M1C1-37

Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz

Meilenstein

Inkrafttreten der Zivil- und Strafjustizreform

M1C1-58

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst

M1C1-74

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften für die Reform zur Vereinfachung des Kodex für das öffentliche Auftragswesen

M1C1-109

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Übermittlung der ersten vorab erstellten MwSt-Erklärungen

M2C2-27

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Meilenstein

Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M1

M2C2-33

Investition 4.4.2:  Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

M2C3-2

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Ziel

Gebäuderenovierung Superbonus T1

M4C1-9

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen, Vorschulen und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

M5C3-8

Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel

Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe)

 

Ratenzahlungsbetrag

2315646882 EUR

1.5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C2-4

Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums

Meilenstein

Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Reform des italienischen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz und der entsprechenden Durchführungsrechtsakte

M1C3-4

Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Ziel

Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Serie)

M1C1-12

Investition 1.3.2: Zentrales digitales Zugangstor

Ziel

Zentrales digitales Zugangstor

M1C1-13

Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien

Meilenstein

Mobilität als Dienstleistungslösungen M1

M1C1-38

Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Digitalisierung des Justizsystems

M1C1-59

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

M1C1-73quater

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten von Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts

M1C1-75

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Vollständiger Betrieb des nationalen eProcurement-Systems

M1C1-84

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe

M1C1-86

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden

M1C1-87

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme verwenden

M1C1-110

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

M1C2-9

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022

M1C2-10

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben

M1C3-7

Investitionen – 3.3 Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels.

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge an die Durchführungsorganisation/die Begünstigten für alle Interventionen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren

M2C1-5

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition

M2C2-22

Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Plan für den Zyklusweg)

Zielvorgabe:

Radwege T1

M4C1-10

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (ITS); Reform 1.4: Reform des „Orientierungssystems“; Reform 1.5: Reform der Hochschulgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse

Meilenstein

Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung, soweit erforderlich

M4C1-11

Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten

Ziel

Hochschulstipendium vergeben

M5C3-3

Investition 2: Gesundheitseinrichtungen in räumlicher Nähe

Ziel

Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Hamlets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (erste Charge)

M1C1-113

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“

M1C1-114

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Erhöhung der Steuereinnahmen durch „Compliance-Briefe“

 

 

Ratenzahlungsbetrag

3621492701 EUR  



1.6.Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-14bis

Reform 1.9a: Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

Meilenstein

Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik

M1C1-15

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Ziel

Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T2

M1C1-37bis

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Meilenstein

Inkrafttreten von Maßnahmen zur Verringerung des Rückstands

M1C1-72bis

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Legislative und spezifische Maßnahmen zur Verringerung des Zahlungsverzugs auf zentraler/lokaler Ebene

M1C1-85

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur

M1C1-99

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen 

Ziel

Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme verwenden 

M2C2-6

Reform 1: Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Onshore- und Offshore-Anlagen und neuer Rechtsrahmen zur Förderung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und der Dauer und Verlängerung der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Anlagen für erneuerbare Onshore- und Offshore-Energien

M4C1-8

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Fitnessstudios für den Schulgebrauch

M5C1-9

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Meilenstein

Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

M5C2-4

Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung

M7-9

Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Meilenstein

Annahme und Veröffentlichung des neuen Plans für Kompetenzen – Übergänge und des Fahrplans für die Umsetzung

M7-32

Investition 12 Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle in emissionsfreien Bussen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M1C1-39

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte

Ziel

Abschluss der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte sowie territoriale und zentrale Dienststellen des für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständigen Justizministeriums

M1C1-40

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abschluss von Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

M1C1-41

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus bei den regionalen Verwaltungsgerichten

M1C1-42

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat

M1C1-59 BIS

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

M1C1-73bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Annahme eines Rundschreibens mit Leitlinien zum Qualifikationssystem für öffentliche Auftraggeber

M1C1-108

Reform 1.15: Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen

Meilenstein

Billigung des konzeptionellen Rahmens, der Standards für die periodengerechte Rechnungsführung und des multidimensionalen Kontenplans

M1C1-111

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das für 2022 festgelegte Einsparziel für 2023

M1C1-112

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verbesserung der operativen Kapazitäten der Steuerverwaltung im Einklang mit den Einstellungszielen gemäß dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen

M1C2-2

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel

Übergang 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021-2022 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden

M1C3-9

Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum

Ziel

Beteiligung touristischer Akteure am digitalen Tourismus-Hub

M1C3-10

Reform 4.1 Reglementierung der Berufe von Fremdenführern.

Meilenstein

Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer

M2C1-6

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition

M3C2-5

Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette

Ziel

Digitalisierung der Logistikkette

M5C2-2

Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen

 

Ratenzahlungsbetrag

2053579667 EUR

1.7.Siebte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-17

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Ziel

Migration zum Polo Strategico Nazionale T1

M7-7

Reform 4: Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts

M7-14

Investition 4: Tyrrhenischer Link

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

M3C2-7

Investition 2.3: Kaltbügeln

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge

M1C1-18

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Ziel

API auf der nationalen digitalen Datenplattform T1

M1C1-19

Investition 1.5: Cybersicherheit

Ziel

Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T2

M1C1-20

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheitsdienste

M1C1-21

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Fertigstellung des Netzes von Laboratorien für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung, Evaluierungszentren

M1C1-22

Investition 1.5: Cybersicherheit

Meilenstein

Vollständiger Betrieb der zentralen Auditstelle für PSNC und NIS-Sicherheitsmaßnahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen

M1C1-43

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)

M1C1-44

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilgericht (zweite Instanz)

M1C1-60

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Ziel

Vereinfachung und/oder Digitalisierung von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen

M1C1-72ter

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Aufstockung der Humanressourcen für Zahlungen

M1C1-72quater

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Annahme des Aktionsplans

M1C1-73ter

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Anreize für die Qualifizierung und Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber.

M1C1-73quinquies

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung

M1C1-75bis

Investition 1.10: Unterstützung von Qualifikationen und eProcurement

Meilenstein

Unterstützung von Qualifikationen und eProcurement

M1C1-84bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber

M1C1-98

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden

M1C2-11

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023

M1C2-12

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten von Durchführungsmaßnahmen (einschließlich des Sekundärrechts, falls erforderlich) zur Umsetzung und Anwendung der im Jahr 2023 festgelegten Maßnahmen des jährlichen Wettbewerbsrechts und anderer primärer Rechtsvorschriften

M2C1-6bis

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition

M2C1-7

Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

Ziel

Veröffentlichung der endgültigen Rankings mit Angabe der Endempfänger.

M2C2-28

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen

M4C1-12

Investition 4.1: Erhöhung der Zahl und der beruflichen Möglichkeiten von Doktoranden (Forschungsorientierte, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)

Ziel

Pro Jahr gewährte Promotionsstipendien (über drei Jahre)

M4C1-14

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

M4C1-15

Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten

Ziel

Vergebene Stipendien für den Zugang zu Universitäten

M4C2-3

Investition 3.3: Vergabe von Promotionsstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderung der Einstellung von Forschern durch Unternehmen

Ziel

Anzahl der gewährten Doktorandenstipendien

M5C1-15bis

Investition 4 – Allgemeiner öffentlicher Dienst

Meilenstein

Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Beteiligung junger Menschen, zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung der Qualität der Projekte des universellen öffentlichen Dienstes;

M7-1

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Ermittlung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“

M7-4

Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Meilenstein

Annahme eines Regierungsberichts, in dem das Ergebnis einer Regierungskonsultation mit Interessenträgern zur Festlegung des Fahrplans zur Verringerung umweltschädlicher Subventionen dargelegt wird.

M7-16

Investition 5: SA.CO.I.3

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

M4C1-10 bis

Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute

Meilenstein

Inkrafttreten des Sekundärrechts.

 

Ratenzahlungsbetrag

5294563760 EUR



1.8.Achte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-23

Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien

Meilenstein

Durchführung von sieben Pilotprojekten

M1C1-76

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die zentralen Behörden

M1C1-77

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die regionalen Behörden

M1C1-78

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die lokalen Behörden

M1C1-79

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die Gesundheitsbehörden

M1C1-25

Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei

Meilenstein

Weiterentwicklung der Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

M1C1-62

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Höhere Absorption von Investitionen

M1C1-115

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022 und 2023 festgelegte Einsparziel für 2024

M1C2-3

Investition 1: Übergang 4.0

Ziel

Übergangs 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021-2023 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden

M4C1-16

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

Meilenstein

Annahme des Beschlusses/der Beschlüsse über die Gewährung einer Finanzhilfe für die Aktivierung von MINT-Projekten

M4C1-17

Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen

Meilenstein

Neue Kompetenzen

M4C2-1 bis

Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden

Meilenstein

Veröffentlichung der Verordnung(en) über die Gewährung der Förderung an Nachwuchsforscher

M6C2-2

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Ziel

Geförderte Forschungsprojekte zu PoC (Proof of Concept) und seltenen Krebsarten und seltenen Krankheiten

M6C2-3

Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS

Ziel

Finanzierung von Forschungsprojekten zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit

M7-2

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts (Testo Unico)

M7-25

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Meilenstein

Veröffentlichung des Berichts über den künftigen Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns

M1C2-14bis

Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Meilenstein

Veröffentlichung des Berichts zur Bewertung aller Anreize für Unternehmen

M5C1-15

Investition 3 – Stärkung des dualen Systems

Ziel

Im Rahmen des dualen Ausbildungssystems ausgestellte Bescheinigungen

M2C1-12

Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen

Ziel

Podcasts zum ökologischen Wandel

M4C1-19

Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops

Meilenstein

Annahme des Beschlusses/der Beschlüsse über die Gewährung einer Finanzhilfe für den Erwerb digitaler Geräte und/oder die Einrichtung digitaler Laboratorien

M1C1-98bis

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden

 

Ratenzahlungsbetrag

3541589877 EUR



1.9.Neunte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M4C1-7

Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Unterschiede in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs

Ziel

Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Schulungen teilgenommen haben

M4C1-14 bis

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Ziel

Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte

M7-6

Reform 3: Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethan-Gasnetz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Senkung der Kosten für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Biomethan an das Gasnetz

M7-10

Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge

Meilenstein

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte für Regionen und autonome Provinzen

M1C1-24

Investition 1.7.1: Digitaler öffentlicher Dienst

Ziel

Die Freiwilligen werden geschult.

M1C1-96

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Ziel

Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Einreichung der Angebote und der Auftragsvergabe

M1C1-116

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Ziel

Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Gegenstand zur Umgehung“

M1C2-5

Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums

Ziel

Vorlage des abschließenden Tätigkeitsberichts für mindestens 254 Projekte im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum und Forschung

M1C2-13

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2025

M1C2-14

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Ziel

Einführung von Millionen intelligenter 2G-Messgeräte.

M1C3-2

Investitionen – 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe

Ziel

Veröffentlichte digitale Ressourcen und Medienressourcen

M1C3-5

Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen

Ziel

Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (zweite Serie)

M2C3-3

Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz

Ziel

Gebäuderenovierung Superbonus T2

M4C1-13

Investition 2.1: Integrierte digitale Lehre und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal;

Ziel

Schulung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal

M4C2-2bis

Investition 2.2 bis: Innovationsvereinbarungen

Ziel

Abgeschlossene Innovationsvereinbarungen

M5C1-3

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Ziel

Menschen, die vom Programm „Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) profitieren

M5C1-4

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Ziel

Teilnehmer an Schulungsprogrammen

M5C1-7

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.

M5C1-10

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Ziel

Erhöhung der Zahl der Arbeitsinspektionen und der Mitgliedschaft im Agrarnetz

M5C3-9

Investition1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors

Ziel

Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe)

M7-3

Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Meilenstein

Einrichtung der digitalen Plattform für einen einzigen Zugang für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

M7-5

Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.

M7-26

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Ziel

Geografisches Informationssystem (GIS) über mineralische Abfälle für die nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

M1C1-38bis

Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Digitalisierung des Justizsystems

M1C1-72quinquies

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Website mit Informationen und Daten über Zahlungen der öffentlichen Verwaltung

M1C1-72sixe

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Meilenstein

Annahme des abschließenden Prüfberichts des Prüfplans

M1C1-27

Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform

Ziel

API auf der nationalen digitalen Datenplattform T2

M1C1-97ter

Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Meilenstein

Maßnahmen zur Beschleunigung der Ausführung

M4C2-4bis

Reform 1.2: Dreijahresplan für die Finanzierung von Forschungstätigkeiten

Meilenstein

Primärrecht für die Annahme des Dreijahresplans für die Finanzierung von Forschungstätigkeiten 

M7-30

Investition 10: Pilotprojekt zu Kompetenzen „Crescere Green“

Ziel

Durchgeführte Schulungsmodule

M1C1-144

Investition 1.4.2 – Einbeziehung der Bürger – Verbesserung der Barrierefreiheit digitaler öffentlicher Dienste/Interventionen

Ziel

Bessere Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste

M2C2-36

Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando

Ziel

Zahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerungsflotte für den Befehl der nationalen Feuerwehr

M2C4-32

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel

Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2

M1C1-153

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Digitalisierte Gerichtsakten T2

 

 

Ratenzahlungsbetrag

7 670 089 282 EUR

1.10.Zehnte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-88

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die zentralen Behörden

M1C1-89

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die regionalen Behörden

M1C1-90

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die lokalen Behörden

M1C1-91

Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden

Ziel

Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die Gesundheitsbehörden

M1C1-117

Reform 1.15: Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen

Ziel

Schulung öffentlicher Einrichtungen für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem

M1C1-119

Reform 1.14: Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Meilenstein

Festlegung der Parameter für den regionalen Fiskalföderalismus

M1C1-120

Reform 1.14: Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung des Fiskalföderalismus für Provinzen und Großstädte

M3C2-6

Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements

Meilenstein

Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente

M5C1-11

Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

Ziel

Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

M3C2-12

Investition 2.3: Kaltbügeln

Ziel

Abschluss der Arbeiten und Abnahme der geschätzten Anschlusskosten durch den Projektträger für Kaltbügelinfrastrukturen

M1C1-26

Investition 1.1: Digitale Infrastruktur

Ziel

Migration zum Polo Strategico Nazionale oder zu einem sicheren, zertifizierten öffentlichen Cloud-Umfeld

M1C1-28

Investition 1.7.2: Netz digitaler Unterstützungsdienste

Ziel

Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsinitiativen teilnehmen, die von digitalen Vermittlungszentren angeboten werden

M1C1-45

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren

M1C1-46

Reform1.5: Reform der Strafjustiz

Ziel

Verkürzung der Dauer von Strafverfahren

M1C1-47

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)

M1C1-48

Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilgericht (zweite Instanz)

M1C1-49

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus bei den regionalen Verwaltungsgerichten (erste Instanz)

M1C1-50

Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte

Ziel

Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat

M1C1-59ter

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung

M1C1-63

Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung

Meilenstein

Veröffentlichung eines Verzeichnisses aller vereinfachten und/oder digitalisierten Verfahren

M1C1-66

Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans

Ziel

Ausbildung und Schulungen

M1C1-118

Reform 1.15: Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform der periodengerechten Rechnungsführung für mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors, abzüglich staatseigener Gesellschaften

M1C1-122

Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung

Meilenstein

Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 festgelegte Einsparziel für 2025.

M1C2-13bis

Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakten zum jährlichen Wettbewerbsgesetz 2025) über Regionalbahnen und Technologietransfer

M1C3-3

Investitionen – 1.2 Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und eine breitere Teilhabe daran zu ermöglichen

Ziel

Maßnahmen zur Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Denkmälern, archäologischen Gebieten und Parks, Archiven und Bibliotheken

M2C1-8

Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor

Ziel

Förderung von Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie

M2C1-9

Investition 2.2: AGRI-Solarpark

Ziel

Voltaische Stromerzeugung im AGRI-Bereich

M2C2-23

Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Plan für den Zyklusweg)

Ziel

Radwege T2

M3C2-5bis

Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette

Ziel

Digitalisierung der Logistikkette

M4C1-20

Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)

Ziel

Zahl der Studierenden, die in einem Berufsausbildungssystem (ITS) eingeschrieben sind

M4C1-22

Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport

Ziel

Bau oder Renovierung von Sportanlagen und Sporthallen für den Schulgebrauch

M4C1-23

Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen

Meilenstein

Maßnahmen zur Qualifizierung und Innovation von Sekundarschulen und Hochschulprogrammen, einschließlich Doktoranden

M4C1-24

Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule.

Ziel

Teilnahmebescheinigungen, die für Übergangskurse zwischen Schulen und Hochschulen ausgestellt wurden

M5C1-7bis

Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Ziel

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die Renovierungsarbeiten abgeschlossen.

M5C1-14

Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter

Ziel

Unternehmen haben die Gleichstellungsbescheinigung erhalten

M5C1-16

Investition 4 – Allgemeiner öffentlicher Dienst

Ziel

Die Menschen haben an den im Vierjahreszeitraum 2021-2024 eingeleiteten Projekten für den öffentlichen Universaldienst teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten.

M5C3-4

Investition 2: Gesundheitseinrichtungen in räumlicher Nähe

Meilenstein

Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Hamlets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (zweite Serie)

M7-11

Investition 1: Ausgeweitete Maßnahme: Intelligente Netze

Ziel

Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs

M7-12

Investition 2: Ausgeweitete Maßnahme: Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel

Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

M7-13

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Ausgeweitete Maßnahme: Wasserstoffproduktion auf Brachflächen (Hydrogen Valleys)

Ziel

Durchgeführtes Projekt

M7-15

Investition 4: Tyrrhenischer Link

Meilenstein

Verlegung des Kabels

M7-17

Investition 5: SA.CO.I.3

Meilenstein

Fertigstellung der Umspannwerke auf Sardinien (Codrongianos) und Toskana (Suvereto)

M7-22

Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz

Meilenstein

Installation von 5G-Geräten, IKT-Architektur, sicheres Protokoll 104 in elektrischen Stationen und industrielles IoT in Stromanlagen

M7-27

Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Meilenstein

FuE-Projekte und Ausrüstung von Laboratorien für den städtischen Bergbau und Ökodesign

M7-31

Investition 11: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl der zugelassenen Züge

M2C2-30

Investition 4.5 – Programm zur Erneuerung der Flotte privater und leichter Nutzfahrzeuge mit Elektrofahrzeugen

Ziel

Anzahl der gekauften Fahrzeuge

M1C2-14ter

Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Rationalisierung fester Anreize

M4C1-14ter

Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften

Meilenstein

Bewerber, die das öffentliche Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben, um Lehrer nach dem reformierten Einstellungssystem zu werden

M1C1-121a

Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Verbesserung der Steuererhebung

M2C2-29

Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen

Ziel

Anzahl der Schnellladestationen

M4C1-15bis

Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten

Ziel

Vergebene Stipendien für den Zugang zu Universitäten

M5C1-4bis

Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung

Ziel

Personen, die an Schulungsprogrammen teilnehmen

M1C1-147

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

Ziel

Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T2

M1C1-148

Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T2

M2C2-10

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Meilenstein

Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität und Elektrifizierung des Energieverbrauchs

M2C2-13

Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

Ziel

Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes

M2C2-35

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs durch emissionsfreie Busse

Ziel

Anzahl der zugelassenen emissionsfreien Busse T2

M2C2-35 ter

Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen

Ziel

Anzahl der Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Niederflurbusse

M6C2-16

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Ziel

Schulung des Personals im Gesundheitswesen zu Management- und digitalen Kompetenzen

M6C2-17

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Ziel

Vergabe medizinischer Leistungen

Ausbildungsverträge für Spezialisten

M1C1-149

Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App

Ziel

Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T2

M1C1-150

Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App

Ziel

Ausweitung der Einführung der „IO“-App T2

M1C1-152

Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

Ziel

Innenministerium – Neu entwickelte und digitalisierte Prozesse T2

M1C1-154

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Justizdatensysteme für Wissen über den Seen T2

M7-50

Investition 18 – Scale-up-Maßnahme: Programm zur Erneuerung der Flotte privater und leichter Nutzfahrzeuge mit Elektrofahrzeugen

Ziel

Anzahl der gekauften Fahrzeuge

 

Ratenzahlungsbetrag

12799902997 EUR

 



2.Unterstützung in Darlehensform

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

2.1.Erste Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M4C2-10

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich IPCEI-Mikroelektronik

M1C2-26

Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

Meilenstein

Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitionspolitik

M2C1-14

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen; Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialdekrets.

M2C4-8

Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Meilenstein

Einsatzplan für ein fortschrittliches und integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken

M5C1-17

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Meilenstein

Der Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen wird angenommen.

M1C2-27

Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81

Ziel

KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben

M1C3-22

Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für: thematischer Fonds der Europäischen Investitionsbank;

M1C3-23

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds,

M1C3-24

Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für: KMU-Garantiefonds,

M1C3-25

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Investitionspolitik für den Fondo Rotativo

M1C3-26

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten des Durchführungserlasses über die Steuergutschrift für die Sanierung von Unterkünften.

M2C4-7

Reform 3.1: Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms

M2C4-12

Investition 2.1.b Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Meilenstein

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Maßnahmen gegen Hochwasser und hydrogeologische Risiken

M2C4-18

Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder

Meilenstein

Inkrafttreten der überarbeiteten rechtlichen Änderungen zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen

M3C1-1

Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem MIT und RFI

Meilenstein

Inkrafttreten einer Gesetzesänderung über das Genehmigungsverfahren für das Contratti di Programma (CdP)

M3C1-2

Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte

Meilenstein

Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird

M3C1-21

Reform 2.1 – Umsetzung der jüngsten „Vereinfachungsverordnung“ (umgesetzt in das Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Dekrets über die Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

Meilenstein

Inkrafttreten der „Leitlinien für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“

M3C1-22

Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an den Brücken und Viadukten von den Straßen der unteren Ebene auf die höherrangigen Straßen

Meilenstein

Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren Ranking-Straßen auf die höherrangigen Straßen (Straßen und Hauptverkehrsstraßen)

M4C1-27

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen.

M5C3-10

Reform1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verordnung, um lediglich die Verfahren zu regeln und die Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen zu stärken

M5C3-11

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Meilenstein

Inkrafttreten von Dekreten des Ministeriums zur Genehmigung von Einsatzplänen für alle acht Sonderwirtschaftszonen

M6C2-4

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Umstrukturierungsplan genehmigt vom Gesundheitsministerium/Italienischen Regionen

 

Ratenzahlungsbetrag

12643678161 EUR



2.2.Zweite Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C2-28

Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

Meilenstein

Inkrafttreten eines Dekrets, das die Investitionspolitik der Entwicklungsverträge umfasst

M2C4-27

Reform 4.1. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen

Meilenstein

Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Maßnahmen in der Primärwasserinfrastruktur zur Sicherung der Wasserversorgung

M5C2-11

Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

M5C2-15

Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

Meilenstein

Das Inkrafttreten des Ministerialdekrets über die Kartierung illegaler Siedlungen wird vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ angenommen, und der Ministerialerlass zur Zuweisung von Mitteln wird angenommen.

M5C2-19

Investition 6 – Innovationsprogramm für die Qualität des Wohnraums

Meilenstein

Die Regionen und Autonomen Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Metropolstädte in diesen Gebieten) haben die Vereinbarungen über die Neugestaltung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus unterzeichnet.

M1C2-16

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Anschlussprojekte

M1C3-12

Investition 2.1 – Attraktivität einer kleinen historischen Stadt

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte

M1C3-13

Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

M1C3-14

Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

M1C3-15

Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: zur seismischen Sicherheit anstelle von Gebets und zur Wiederherstellung des kulturellen Erbes (Fondo Edifici di Culto)

M1C3-35

— Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

Meilenstein

Unterzeichnung jeder Vereinbarung über sechs Projekte zwischen einem Tourismusministerium und Begünstigten/Durchführungsstellen

M2C1-13

Reform 1.2 – Nationales Abfallwirtschaftsprogramm

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses über das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm

M2C2-52

Investition 5.2 Wasserstoff

Meilenstein

Herstellung von Elektrolyseuren

M4C2-11

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die für die Unterstützung der Projektteilnehmer erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.

M4C2-17

Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für folgende Projekte: integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

M4C2-18

Invement1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen führenden F & E“

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen;

M4C2-19

Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien

Meilenstein

Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale FuE-Leiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen

M4C2-20

Investition 3.2: Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)

Meilenstein

Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über das Finanzierungsinstrument

M6C1-1

Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz

Meilenstein

Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialdekret) zur Reform der Organisation des Gesundheitswesens.

M6C1-2

Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

Meilenstein

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung

M6C1-4

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Meilenstein

Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der häuslichen Pflege

M6C1-5

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Meilenstein

Vom Ministerium für Gesundheit und Regionen genehmigter Vertrag über die institutionelle Entwicklung

M6C1-10

Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)

Meilenstein

Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo)

M6C2-5

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung

 

Ratenzahlungsbetrag

12643678161 EUR

2.3. Dritte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M2C1-18

Investition 3.1: Grüne Inseln

Meilenstein

Inkrafttreten des Direktorialdekrets

M2C1-20

Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

Meilenstein

Vergabe von (allen) öffentlichen Aufträgen für die Auswahl grüner Gemeinschaften

M5C2-17

Investition 5 – integrierte städtische Pläne – EIB-Fonds-Of-Fonds

Meilenstein

Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.

M1C1-123

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Dienstleistungen/Inhalt T1 „ein Klick durch Technikgestaltung“

M1C1-124

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Kenntnissen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T1

M1C3-30

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank: Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 350000000 EUR.

M1C3-31

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Nationaler Tourismusfonds: Auszahlung von insgesamt 150 000 000 EUR an den Fonds zur Eigenkapitalunterstützung.

M2C3-9

Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme

Meilenstein

Aufträge zur Verbesserung der Wärmenetze werden vom Ministerium für ökologischen Wandel nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergeben.

M2C4-19

Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1

M2C4-24

Investition 3.4. Sanierung von „Orphan-Standorten“

Meilenstein

Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Stätten

M3C1-3

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

Meilenstein

Vergabe der Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania

M3C1-12

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Meilenstein

Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem

M3C2-8

Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen

Ziel

„Grüne Häfen: Vergabe von Bauwerken

M4C1-29

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Inkrafttreten der Reform des Studentenwohnrechts.

M5C2-13

Investition 5 – integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte

Meilenstein

Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen

M6C2-7

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge

 

Ratenzahlungsbetrag

9825328389 EUR

 



2.4.Vierte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-125

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

Meilenstein

Vergabe (aller) öffentlicher Ausschreibungen für Cloud-Möglichkeiten für Ausschreibungen der lokalen öffentlichen Verwaltung

M1C2-22

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte

M2C2-48

Investition 3.1 Herstellung von Wasserstoff in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)

Meilenstein

Vergabe des gesamten öffentlichen Auftrags für die Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten

M2C2-50

Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien

Meilenstein

Einigung zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff

M5C2-21

Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

M1C3-20

Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Meilenstein

Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios

M2C4-21

Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets

Meilenstein

Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Neunaturierung des Po-Gebiets

M4C1-28

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge für die Schaffung zusätzlicher Schlafgelegenheiten (Betten)

M4C2-12

Investition 2.1: IPCEI

Meilenstein

Die Liste der Teilnehmer an IPCEI-Projekten ist bis zum 30.6.2023 fertiggestellt.

M4C2-16

Investition 3.1 Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel

Anzahl der finanzierten Infrastrukturen

M5C1-18

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Ziel

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen wurde zugesagt

M6C2-14

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Ziel

Es werden Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

 

Ratenzahlungsbetrag

16611453220 EUR

 

2.5.Fünfte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M2C3-5

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Ersetzung von Gebäuden zur Verbesserung der Energieversorgung in Schulgebäuden im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung

M2C4-28

Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

Meilenstein

Gewährung von Fördermitteln für alle Projekte (für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und für die Sicherheit der Wasserversorgung)

M2C4-30

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Meilenstein

Gewährung von Fördermitteln für alle Projekte für Maßnahmen in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

M1C1-14

Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

Ziel

Staatsrat – Gerichtliche Dokumente zur Auswertung im Datenlager T1 verfügbar

M1C1-16

Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats

Ziel

Staatsrat – Gerichtliche Dokumente zur Auswertung im Datenlager T2 verfügbar

M1C1-126

Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App

Ziel

Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T1

M1C1-127

Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App

Ziel

Ausweitung der Einführung der „IO“-App T1

M1C1-128

Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

Ziel

Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T1

M1C1-129

Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums

Ziel

Innenministerium – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse T1

M1C1-130

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Ziel

Digitalisierte Gerichtsakten T1

M1C1-131

Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums

Meilenstein

Justizdatensysteme für Wissen über den Seen T1

M1C1-132

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Dienstleistungen/Inhalt T2 „ein Klick durch Technikgestaltung“

M1C1-133

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Kenntnissen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T2

M1C1-134

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INAIL – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T1

M1C1-135

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Verfahren T1

M1C1-136

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Zertifikate T1

M1C1-137

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Meilenstein

Verteidigungsministerium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale

M1C1-138

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Migration von nicht missionskritischen Anwendungen in die Lösung für den vollständigen Informationsschutz durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T1

M1C2-29

Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten

Ziel

Genehmigte Entwicklungsverträge

M2C1-15bis

Reform 1.2 Nationales Abfallwirtschaftsprogramm: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Verringerung unregelmäßiger Deponien (T2)

M2C1-15ter

Reform 1.2 Nationales Abfallwirtschaftsprogramm: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Regionale Unterschiede bei der getrennten Sammlung

M2C1-15-Quader

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Meilenstein

Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen

M2C2-24

Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von U-Bahn-, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Seilbahnen in Metropolregionen

M2C2-32

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs durch emissionsfreie Busse

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen öffentlichen Verkehrsbusflotte mit emissionsfreien Niederflurbussen

M2C3-7

Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege

Meilenstein

Die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Neuqualifizierung und die Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege wird vom öffentlichen Auftraggeber im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet.

M2C4-33

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Meilenstein

Gewährung von Mitteln für alle Projekte zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

M2C4-36

Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Abwasserentsorgung und -reinigung

M3C1-4

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

Meilenstein

Vergabe des Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Salerno Reggio Calabria

M3C1-17

Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden

Ziel

150 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.

M4C2-5

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)

Ziel

Anzahl der vergebenen Forschungsprojekte

M6C1-8

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Ziel

Mindestens ein telemedizinisches Projekt, das jeder Region zugewiesen wird (unter Berücksichtigung sowohl von Projekten, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch von Projekten, die im Rahmen von Regionalkonsortien entwickelt werden können)

 

Ratenzahlungsbetrag

9030593086 EUR



2.6.Sechste Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M3C1-10

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Meilenstein

Vergabe der Aufträge für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

M7-35

Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Annahme und Aktualisierung einschlägiger Umweltverträglichkeitsprüfungen (VIncA)

M7-40

Investition 15: Transizione 5.0

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung der Kriterien für förderfähige Interventionen

M2C1-15

Reform 1.2 Nationales Abfallwirtschaftsprogramm

Ziel

Verringerung unregelmäßiger Deponien (T1)

M2C1-16bis

Reform 1.2 Nationales Abfallwirtschaftsprogramm

Ziel

Unregelmäßige Deponien

M2C1-22

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M2C2-31

Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerung der Flotte für den Befehl der nationalen Feuerwehr

M2C4-6

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Ziel

Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten

M3C2-10

Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Einführung der Digitalisierung des Güter- und/oder Personenverkehrs

Meilenstein

Nationale Plattform für digitale Logistik

M6C2-15

Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems

Ziel

Es werden zusätzliche Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.

M7-36

Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

M7-38

Investition 14: Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport

Meilenstein

Vergabe öffentlicher Aufträge

 

Ratenzahlungsbetrag

7908481227 EUR

2.7.Siebte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-139

Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA

Ziel

Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T1

M2C2-25

Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge und Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur von schnellen Massentransportsystemen

M2C4-11

Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken

Meilenstein

Ermittlung der Interventionen durch Verordnung(en) des Notstandskommissars

M7-46

Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude

Meilenstein

Festlegung des Ziels der Leistungsbeschreibung

M1C1-140

Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste

Ziel

Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1

M1C1-141

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsministeriums T2

M1C1-142

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Digitalisierung der Zertifikate des Verteidigungsministeriums T2

M1C1-143

Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums

Ziel

Verteidigungsministerium – Migration von für die Mission kritischen und nicht missionskritischen Anwendungen zur Lösung des vollständigen Informationsschutzes durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T2

M1C2-19

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Inseln mit Ultrabreitbandanbindung

M1C3-27

Investition – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

Ziel

Zahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Umschulung im Durchschnitt 50 % der Anteile von Stato Avanzamento Lavori (SAL) erreichte (erste Gruppe)

M2C1-16ter

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Regionale Unterschiede bei den Quoten der getrennten Sammlung

M2C1-25

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

Das Ministerium hat den Gesamtbetrag der Mittel übertragen

M2C2-9

Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze

Ziel

Intelligente Netze – Ausbau der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien

M2C2-34

Investition 4.4.1: Stärkung der Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs durch emissionsfreie Busse

Ziel

Anzahl emissionsfreier Niederflurbusse T1

M2C2-34bis

Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl emissionsfreier Züge

M2C2-38bis

Investition 5.1: Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M2C2-39

Investition 5.1. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der strategischen Versorgung

Meilenstein

Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia S.p.A. abgeschlossen.

M2C2-42bis

Investition 5.4 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den grünen Wandel (GTF)

Meilenstein

Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel

M2C2-44

Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

Meilenstein

Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen

M2C4-22

Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets

Ziel

Verringerung der künstlichen Flussbette für die Neunaturierung des Po-Gebiets T1

M2C4-31

Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze

Ziel

Eingriffe in Wasserversorgungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1

M2C4-34

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

M2C4-35

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

M3C1-15

Investition 1.5 – Stärkung der Metropol-Knoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen

Ziel

700 km ausgebaute Streckenabschnitte, die an Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut werden

M3C1-19

Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)

Ziel

Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe

M4C2-21bis

Investition 3.2 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)

Meilenstein

Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel

M5C3-12

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Ziel

Beginn der Arbeiten für Projekte für Infrastrukturinterventionen in den Sonderwirtschaftszonen

M6C1-7

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Ziel

Koordinierungszentren voll funktionsfähig (zweite Gruppe)

M7-43

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M7-44

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia abgeschlossen.

M2C4-20

Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2

 

Ratenzahlungsbetrag

15715972025 EUR



2.8.Achte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M7-47

Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M7-48

Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude

Meilenstein

Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen

M1C1-146

Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

Ziel

Nationale Plattform für die digitale Identität (CIE)

M1C3-16

Investitionen – 2.1 Attraktivität kleiner historischer Städte

Meilenstein

Annahme von Erlassen zur Börsennotierung von Unternehmen, die in kleinen historischen Städten unterstützt werden

M2C4-9

Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems

Meilenstein

Das Überwachungs- und Prognosesystem ist zugänglich.

M2C4-26

Investition 3.5. Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume

Ziel

Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume

M4C2-6

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)

Meilenstein

Veröffentlichung der Vergabeverordnung(en)

M4C2-7

Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)

Ziel

Zahl der befristet eingestellten Forscher

M4C2-8

Investition 1.3: Ausweitung der Partnerschaften auf Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung

Ziel

Anzahl der unterzeichneten Forschungspartnerschaften

M4C2-22

Investition 2.1: IPCEI

Ziel

Anzahl der unterstützten Projekte

M6C1-6

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Ziel

Häusliche Pflege

Ratenzahlungsbetrag

11184566013 EUR

 

2.9.Neunte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M1C1-145

Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattform für digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)

Ziel

Nationale Plattform für die digitale Identität (CIE) und nationales Register (ANPR)

M1C3-28

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Zahl der durch den Zuschuss und/oder die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützten Tourismusunternehmen;

M1C3-32

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Zahl der durch den KMU-Garantiefonds zu unterstützenden Unternehmen

M3C1-5

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr 

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania

M6C1-9

Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin

Ziel

Unterstützung durch Telemedizin-Tools

M6C2-8

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Die Krankenhäuser sind digitalisiert (DEA – Abteilungen für Notfälle und Zulassungen – Level I und Level II)

M6C2-11

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Ziel

Allgemeinmediziner, die in die elektronische Patientenakte einspeisen.

M1C3-33

Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Fondo Rotativo: Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarung

M1C3-9bis

Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum

Ziel

Registrierung von Tourismusunternehmen im digitalen Tourismuszentrum und Zugang zu den von der Plattform erbrachten Dienstleistungen

M1C3-18

Investition 2.3 Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten

Ziel

Zahl der neuqualifizierten Parks und historischen Gärten

M2C1-23

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Meilenstein

An ISMEA übertragene Mittel und Änderung der Durchführungsvereinbarung

M4C1-31

Investition 5: Stipendiatenwohnungsfonds

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M5C1-19bis

Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung und Übertragung an Invitalia

M1C2-30

Investition 7 – Nationaler Konnektivitätsfonds

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M2C1-26

Investition 4: Agrar-Solarpark-Fazilität

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung

M5C2-18

Investition 5 – integrierte städtische Pläne – EIB-Fonds-Of-Fonds

Ziel

Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen über einen Investitionswert der zugrunde liegenden Projekte im Wert von mindestens 545 000 000 EUR

 

Ratenzahlungsbetrag

7118464154 EUR

2.10.Zehnte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

M2C3-6

Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden

Ziel

Mindestens 166 neue Schulen werden durch den Austausch von Gebäuden gebaut.

M2C3-8

Investition 1.2 – Qualifizierung öffentlicher Immobilien, die ganz oder teilweise von der Rechtspflege genutzt werden

Ziel

Arbeiten für mindestens 289 000 m² öffentliches Immobilienvermögen

M2C3-10

Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme

Ziel

Bau oder Ausbau von Fernwärmenetzen zur Senkung des Energieverbrauchs

M2C4-23

Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets

Ziel

Verringerung der künstlichen Flussbette für die Neunaturierung des Po-Gebiets T2

M2C4-25

Investition 3.4. Sanierung von „Orphan-Standorten“

Ziel

Wiederbelebung verwaister Stätten

M2C4-29

Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung

Ziel

Abschluss der Arbeiten an der Wasserinfrastruktur

M2C4-38

Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung

Ziel

Interventionen für Abwasserentsorgung und -reinigung T2

M5C2-20

Investition 6 – Innovationsprogramm für die Qualität des Wohnraums

Ziel

Anzahl der gebauten, gekauften oder renovierten Wohneinheiten

M1C1-151

Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen

Ziel

Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T2

M1C1-155

Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)

Ziel

INAIL – Neu entwickelte und digitalisierte Prozesse/Dienste T2

M1C2-15

Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik

Ziel

Produktionskapazität von Siliziumkarbidsubstraten

M1C2-17

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Hausnummern mit 1 Gbit/s-Konnektivität

M1C2-18

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Schulgebäude und Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s

M1C2-20

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung möglich

M1C2-21

Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)

Ziel

Mit 5G-Versorgung ausgestattete Gebiete mit Marktversagen

M1C3-21

Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)

Ziel

Anzahl der errichteten oder renovierten Studios

M1C3-36

Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen

Ziel

Anzahl der Interventionen in kulturellen und touristischen Stätten

M2C1-16

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen

Ziel

Unregelmäßige Deponien

M2C1-19

Investition 3.1: Grüne Inseln

Ziel

Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln

M2C1-21

Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften

Ziel

Durchführungsprojekte in den Grünen Gemeinschaften

M2C1-24

Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Ziel

Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten

M2C2-5

Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien für die Förderung der Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung, mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

M2C2-17

Investition 3.4 Wasserstofftests für die Mobilität im Schienenverkehr und den Straßenverkehr

Ziel

Anzahl der gebauten Wasserstofftankstellen

M2C2-19

Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung

Ziel

Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff

M2C2-26

Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme

Meilenstein

Öffentliche Infrastruktur für die rasche Entwicklung des Massentransports, gebaute oder ausgebaute Schienenfahrzeuge

M2C2-35 bis

Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst

Ziel

Anzahl der zugelassenen Züge

M2C2-40

Investition 5.1. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten

Ziel

Änderung der Durchführungsvereinbarung, mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

M2C2-43

Investition 5.4 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den grünen Wandel (GTF)

Meilenstein

Verabschiedung eines Berichts

M2C2-47

Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien

Ziel

Installation neuer Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen in Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnden Eigenversorgern im Bereich erneuerbare Energie

M2C2-49

Investition 3.1 Herstellung von Wasserstoff in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)

Ziel

Durchgeführtes Projekt

M2C2-53

Investition 5.2 Wasserstoff

Ziel

Gebaute Industrieanlage

M2C4-6bis

Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks

Meilenstein

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltung der Natur und der Überwachung der bereitgestellten natürlichen Ressourcen

M2C4-11bis

Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken

Ziel

Durchgeführte Projekte

M2C4-13

Investition 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos

Ziel

Durchgeführte Interventionen des Typs D und des Typs E

M2C4-20bis

Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder

Ziel

Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T3

M2C4-34bis

Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Ziel

Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1

M3C1-6

Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Katania

M3C1-9

Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die an das übrige Europa angebunden sind

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi.

M3C1-11

Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen

Ziel

Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia

M3C1-14

Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

Ziel

2 785 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgestattet sind

M3C1-20

Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)

Ziel

Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe

M3C1-26

Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien

Meilenstein

Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts (und Erlass von Durchführungsrechtsakten)

M4C1-30

Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz

Ziel

Schaffung von Schlafunterkünften für Studierende

M4C2-9

Investition 1.4: Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien

Ziel

Die nationalen Zentren haben ihre Forschungstätigkeiten abgeschlossen.

M4C2-14

Investition 2.3: Technologietransferzentren

Ziel

Auszahlung eines finanziellen Werts in Höhe von 330000000 EUR.

M4C2-16 bis

Investition 3.1: Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen

Ziel

Zahl der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben

M4C2-18 bis

Invement1.5: „Innovationsökosysteme für Nachhaltigkeit“, Aufbau einer „territorialen Führungsposition in Forschung und Entwicklung“

Ziel

Von den Innovationsökosystemen durchgeführte Tätigkeiten

M4C2-21

Investition 3.2 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)

Meilenstein

Verabschiedung eines Berichts

M5C2-12

Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation

Ziel

Projekte für Maßnahmen zur Stadterneuerung, die Gemeinden betreffen

M5C2-14

Investition 5 – integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte

Ziel

Abschluss integrierter Planungsprojekte in Großstädten

M5C2-16

Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft

Ziel

Projekte zum Thema Wohnraum für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und Einrichtung einer Plattform

M5C2-22

Investition 7 – Sport und soziale Eingliederung

Ziel

Ausstellung von Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten

M5C3-13

Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone

Ziel

Abschluss der Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen.

M6C1-3

Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung

Ziel

Die Dienste der gemeinschaftlichen Gesundheitseinrichtungen werden aktiviert.

M6C1-11

Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)

Ziel

Renovierte, vernetzte und technologisch ausgestattete kommunale Krankenhäuser

M6C2-6

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Lieferung großer Diagnosegeräte

M6C2-9

Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern

Ziel

Zusätzliche Betten in Intensivstationen und subintensive Pflege

M6C2-10

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Ziel

Abschluss antiseismischer Maßnahmen in Krankenhäusern

M6C2-10 bis

Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus

Ziel

Auszahlung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für Projekte gemäß Artikel 20 des Finanzgesetzes 67/88 Gebäude im Gesundheitswesen

M6C2-12

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Meilenstein

Das System der Krankenversicherungskarte und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte sind betriebsbereit.

M6C2-13

Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation

Ziel

Die elektronische Patientenakte wird für die meisten Patientenakten verwendet.

M7-37

Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)

Meilenstein

Ausstellung von Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten

M7-39

Investition 14: Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport

Meilenstein

Ausstellung von Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten

M7-41

Investition 15: Transizione 5.0

Ziel

Gewährung von ARF-Mitteln

M7-42

Investition 15: Transizione 5.0

Ziel

0,4 Mio. t RÖE Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch im Zeitraum 2024-2026

M7-45

Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel

Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten

M7-49

Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude

Ziel

Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

M1C3-29

Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen

Ziel

Anzahl der Tourismusprojekte, die aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank unterstützt werden sollen

M3C2-9

Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen

Ziel

„Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten

M1C2-23bis

Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft

Meilenstein

Abschluss von Satellitentechnologie- und Weltraumprojekten

M1C3-16bis

Investition-2.1: Attraktivität kleiner historischer Städte

Ziel

Projekte zur kulturellen Erneuerung kleiner historischer Städte

M1C3-17

Investitionen – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

Ziel

Abgeschlossene Interventionen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft

M1C3-19

Investition – 2.4 Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) und Schutzräume für Kunstwerke (Recovery Art)

Ziel

Maßnahmen zur seismischen Sicherheit in Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) und der Schutz von Kunstwerken abgeschlossen

M2C1-10

Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

Ziel

Maßnahmen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht

M2C1-16quater

Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen und „Leitprojekte“ der Kreislaufwirtschaft

Ziel

Projecabgeschlossen

M2C2-45

Investition 1.1: Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen

Meilenstein

Durchführungsvereinbarung, mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

M4C1-18

Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Ziel

Neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungsdienste (von null bis sechs Jahren)

M4C1-21

Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung

Ziel

Strukturen für die Aufnahme von Schülern über die Schulzeit hinaus

M4C1-26

Investition 3.3: Plan für Sicherheit und strukturelle Sanierung von Schulgebäuden

Ziel

M2 renovierte Schulgebäude

M4C1-32

Investition 5: Stipendiatenwohnungsfonds

Ziel

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

M5C1-20

Investition 5: Gründung von Frauenunternehmen

Ziel

Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen

M5C2-6

Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung

Ziel

Abschluss von Maßnahmen zur Unterstützung schutzbedürftiger Menschen in Sozialbezirken

M5C2-8

Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Die Begünstigten haben Renovierungen von Heimräumen und/oder IKT-Geräten in Verbindung mit Schulungen zu digitalen Kompetenzen erhalten.

M5C2-10

Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen

Ziel

Personen, die unter erheblicher materieller Deprivation leben und mindestens sechs Monate lang im Rahmen von Projekten zum Thema „Housing First“ und Poststationen betreut wurden

M1C2-31

Investition 7 – Nationaler Konnektivitätsfonds

Meilenstein

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

M1C2-32

Investition 8 – InvestEU-Mitgliedstaaten-Komponente

Meilenstein

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Regierung Italiens und der Europäischen Kommission

M1C2-33

Investition 8 – InvestEU-Mitgliedstaaten-Komponente

Ziel

Vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigte Finanzierungen oder Investitionen

M3C1-27

Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien

Meilenstein

Finanz- und Geschäftsplan für das ROSCO-Statut und die Übertragung von Ressourcen und Vermögenswerten

M5C3-14

Investition 1.5 – Steuervergünstigungsregelung für Investitionen in Süditalien und in der Sonderwirtschaftszone (SEZ)

Ziel

Steuergutschriften für Süditalien und die Sonderwirtschaftszone (SEZ), die Unternehmen auf der Grundlage der 2023-2025 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden

M3C1-28

Investition 1.10 – Stärkung der städtischen Knoten, interregionalen und regionalen Eisenbahnstrecken

Ziel

3 309 km Ausbaustrecken gebaut

M2C4-40

Investition 4.5 – Zuschussregelung für Investitionen in Wasserinfrastrukturen

Ziel

Invitalia S.p.A. muss mit Endbegünstigten gesetzliche Finanzhilfevereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren). Mindestens 40 % dieser Finanzmittel tragen nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen bei.

Italien überträgt 1 200 000 000 EUR an Invitalia S.p.A. für die Fazilität.

M1C2-34

Investition 9 – Übergang 4.0 – Scale-up

Ziel

Übergangs 4.0 Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage von 2021-2026 vorgelegten Dokumenten

M2C1-27

Investition 4: Agrar-Solarpark-Fazilität

Meilenstein

Mit den Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen und Abschluss der Investitionen

M2C4-39

Investition 4.5 – Zuschussregelung für Investitionen in die Wasserinfrastruktur

Meilenstein

Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens

Ratenzahlungsbetrag

19919595964 EUR



ABSCHNITT 3 ZUSÄTZLICHE REGELUNG

1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens erfolgt nach folgenden Modalitäten:

Wie in der durch Gesetzesverordnung Nr. 13 vom 24. Februar 2023 geänderten Gesetzesverordnung Nr. 77 vom 31. Mai 2021 vorgesehen, wird für die Überwachung und Durchführung des Plans eine Reihe von Koordinierungsstrukturen geschaffen. Dazu zählen insbesondere: I) ein hochrangiger Lenkungsausschuss („cabina di regia“), der unter dem Vorsitz des Ministerrates eingesetzt wurde und dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Umsetzung des Plans zu steuern und zu koordinieren; II) eine vom Vorsitz des Ministerrates zumindest für die Dauer des Plans eingerichtete Missionsstruktur, die befugt ist, als zentrale Koordinierungsstruktur für die Durchführung und Überwachung des Plans zu fungieren; III) eine technische Struktur im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, die die operative Überwachung der Umsetzung des Plans, die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Ausgaben und die Berichterstattung sowie die technische und operative Unterstützung der Durchführungsphase durchführt. Die für die Missionen zuständige Stelle beim Ministerratspräsidium fungiert auf nationaler Ebene als zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission. Das Wirtschafts- und Finanzministerium stellt die Auswertung der Ergebnisses des Plans sicher. Die Sozialpartner und andere Interessenträger nehmen an speziellen Sitzungen des „cabina di regia“ teil, um ihre Beteiligung an der Durchführung des Plans sicherzustellen. Darüber hinaus werden auf den einzelnen zentralen Verwaltungsebenen, die für im Plan enthaltene Maßnahmen zuständig sind, Koordinierungsstrukturen benannt, deren Aufgabe im Management, in der Überwachung, der Berichterstattung und der Kontrolle der maßgeblichen Interventionen besteht, auch in Bezug auf die Aufsicht über die Durchführung und den Fortschritt bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte. Und schließlich sind für den Fall von Problemen bei der Durchführung Durchsetzungsmechanismen, unter anderem mittels Aktivierung von Bevollmächtigungen gegenüber den für die Maßnahmen des Plans zuständigen Verwaltungsstellen, vorgesehen, die dem Ziel dienen, eine fristgerechte und wirksame Fertigstellung von Projekten zu gewährleisten; ferner sind Ex-ante-Mechanismen für die Lösung von Konflikten eingerichtet worden.

Zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten für die Überwachung und Durchführung ist geplant, unter anderem hinsichtlich der zentralen, für die im Plan vorgesehenen Interventionen zuständigen Verwaltungen sowie das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (einschließlich der zentralen Koordinierungsstelle und der staatlichen Rechnungsstelle) Zeitarbeitskräfte anzuwerben, wie dies in der Gesetzesverordnung Nr. 80 vom 9. Juni 2021 vorgesehen ist; Zeitarbeitskräfte sollen auch hinsichtlich der Verwaltungsstellen für Süditalien angeworben werden, von denen eine Verstärkung des an der Planung und der Verwendung von EU-Mitteln beteiligten Humankapitals erwartet wird; dies ist insbesondere im Gesetz Nr. 178 von 2020 so vorgesehen. Der Gesetzesverordnung Nr. 13 vom 24. Februar 2023 entsprechend sind darüber hinaus der für die Missionen zuständigen Stelle beim Ministerratspräsidium Mittel zugewiesen worden, um deren effektive Arbeit sicherzustellen. Und schließlich ist eine operative Unterstützung zentraler und lokaler Verwaltungsstellen bei der Durchführung von Projekten vorgesehen, wobei dies auch den Einsatz öffentlicher Kapitalgesellschaften, eines Pools von Experten für technische Hilfe sowie die Möglichkeit, auf externes Expertenwissen zurückzugreifen, umfasst. Der Gesetzesverordnung Nr. 77 vom 31. Mai 2021 und der Gesetzesverordnung Nr. 13 vom 24. Februar 2023 entsprechend werden diese Aktionen von der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren flankiert.

Die Modalitäten beinhalten auch die Nutzung eines integrierten IT-Systems („ReGiS“). Der bestehende Prüfdienst des Generalinspektors für die Finanzbeziehungen zur Europäischen Union (IGRUE) im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat die Aufgabe, die Prüfsysteme zu koordinieren und mit Unterstützung durch die staatlichen Rechnungsämter (Ragionerie Territoriali dello Stato, RTS) Kontrollen durchzuführen. Die verbesserten Regelungen mit der Guardia di Finanza und einschlägigen unabhängigen Behörden wie der nationalen Korruptionsbekämpfungsagentur ANAC bleiben bestehen und verstärken auf diese Weise die Rolle, die diesen Behörden bezüglich des Schutzes der öffentlichen Finanzen einschließlich der Finanzen der EU in der italienischen Rechtsordnung bereits übertragen wird.



2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, muss Italien über folgende Regelungen verfügen:

Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen fungiert als technische Struktur für die Überwachung, einschließlich der Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, sowie gegebenenfalls für die Durchführung von Kontroll- und Prüftätigkeiten sowie für die Erstellung von Berichten und die Weiterleitung von Zahlungsanträgen. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, relevante Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung findet auf der Ebene der zentralen, für die Maßnahmen aus dem Plan zuständigen Verwaltungen statt; diese melden die erforderlichen Daten an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. In Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Italien der Kommission nach Abschluss der relevanten vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 des vorliegenden Anhangs einen gebührend begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Italien stellt sicher, dass die Kommission auf Anfrage uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1)

 Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.

(2)

Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

(3)

 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(4)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(5) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(6)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(7) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(8) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(9)

Ausgenommen sind a) Projekte im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas verwendet wird und die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und für den rechtzeitigen Übergang zu einem nicht mit fossilen Brennstoffen betriebenen Betrieb technisch unvermeidbar ist.

(10) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission
(11) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene vorgelegt werden
(12) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, bei denen die Maßnahmen der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für die Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene vorgelegt werden
(13) Ausgenommen sind a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas verwendet wird und die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(14) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(15) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(16) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(17) Ausgenommen sind a) Projekte im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas verwendet wird und die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(18) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(19) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(20) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(21) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(22) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission
(23) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(24) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(25) Endempfänger, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags müssen die Endempfänger von Beteiligungskapital, beteiligungsähnlichen Anleihen, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für den/die ausgewählten Interventionsbereich(e) vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat halbjährlich einen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(26) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(27) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission
(28) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(29) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(30) Endempfänger, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags müssen die Endempfänger von Beteiligungskapital, beteiligungsähnlichen Anleihen, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für den/die ausgewählten Interventionsbereich(e) vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat halbjährlich einen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(31)  Insbesondere umfasst die Obergrenze von 13 % nicht die mit der GTF verbundenen Erfolgsgebühren sowie sämtliche Kosten und Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Drittmitteln.
(32)  Insbesondere wird der GTF im Falle von Direktinvestitionen durch Eigenkapital oder beteiligungsähnliche Unterstützung betrieben; bei indirekten Investitionen finanziert die GTF Mittel Dritter, die mindestens einen der folgenden Mittel bereitstellen: Beteiligungskapital, Quasi-Eigenkapital, Fremdkapital oder Quasi-Schuldtitel.
(33)  Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder der Kundenbasis des Endbegünstigten als wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der beschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(34)  Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(35)  Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(36)  Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.
(37)  Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Verwertung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(38) Im Einklang mit dem Interventionsbereich 72a des Anhangs VI der Verordnung (EU) 2021/241 gilt sie auch für Zwei-Zugzüge.
(39) Endempfänger, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags müssen die Endempfänger von Beteiligungskapital, beteiligungsähnlichen Anleihen, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für den/die ausgewählten Interventionsbereich(e) vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat halbjährlich einen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(40) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(41)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(42) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(43) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(44) Endempfänger, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags müssen Endempfänger aus Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für den/die ausgewählten Interventionsbereich(e) vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat halbjährlich einen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(45)

Ausgenommen a) Vermögenswerte und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastrukturen, die Erdgas nutzen, die den Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.

(46)

Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission

(47)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(48)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 

(49) Endempfänger, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags müssen die Endempfänger von Beteiligungskapital, beteiligungsähnlichen Anleihen, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für den/die ausgewählten Interventionsbereich(e) vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat halbjährlich einen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(50) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(51) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission
(52) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(53) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(54) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(55) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(56) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(57) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(58) Endempfänger, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags müssen Endempfänger aus Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für den/die ausgewählten Interventionsbereich(e) vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat halbjährlich einen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(59) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(60) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(61) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(62) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(63)  Insbesondere umfasst die Obergrenze von 13 % nicht die mit der GTF verbundenen Erfolgsgebühren sowie sämtliche Kosten und Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Drittmitteln.
(64)  Insbesondere wird der GTF im Falle von Direktinvestitionen durch Eigenkapital oder beteiligungsähnliche Unterstützung betrieben; bei indirekten Investitionen finanziert die GTF Mittel Dritter, die mindestens einen der folgenden Mittel bereitstellen: Beteiligungskapital, Quasi-Eigenkapital, Fremdkapital oder Quasi-Schuldtitel.
(65)  Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder der Kundenbasis des Endbegünstigten als wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der beschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(66)  Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(67)  Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(68)  Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.
(69)  Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Verwertung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(70) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei der Erdgas verwendet wird und die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(71) Endempfänger, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags müssen Endempfänger aus Beteiligungskapital, beteiligungsähnlichen Anleihen, Unternehmensanleihen oder gleichwertigen Instrumenten, die nicht auf spezifische Projekte ausgerichtet sind, eine Begründung für den/die ausgewählten Interventionsbereich(e) vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat halbjährlich einen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(72) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(73)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(74) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(75) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(76) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(77) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt. 
(78) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(79) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(80) Ein Arbeitspaket ist ein Bestandteil der Projektarbeit, z. B.: Test vor Investition, Kompetenzen und Ausbildung, Projektmanagement und Koordinierung. Es handelt sich um eine Gruppe von Projektarbeiten, die in Aktivitäten und Aufgaben beschrieben werden. Die Arbeitspakete müssen einen klaren und logischen Zusammenhang mit den Projektzielen und den anderen Arbeitspaketen aufweisen. Jedes Arbeitspaket bildet einen Teilabschnitt des Projekts, der einen Schritt zur Erreichung der Gesamtziele des Projekts darstellt.
(81) Insbesondere umfasst die Obergrenze von 13 % nicht die mit der DTF verbundenen Erfolgsgebühren undalle Kosten und Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit indirekten Investitionen/Drittfonds.
(82)  Insbesondere wird die DTF im Falle von Direktinvestitionen durch Eigenkapital oder beteiligungsähnliche Unterstützung betrieben;bei indirekten Investitionen finanziert die DTF Mittel Dritter, die mindestens einen der folgenden Mittel bereitstellen: Beteiligungskapital, Quasi-Eigenkapital, Fremdkapital oder Quasi-Schuldtitel.
(83)

Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder der Kundenbasis des Endbegünstigten als wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der beschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.

(84)

Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III derTechnischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.

(85)

Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

(86)

Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.

(87)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Verwertung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(88) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(89)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(90) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(91) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(92) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(93) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(94)

Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(95) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(96) Endempfänger, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat halbjährlich einen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(97) Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder der Kundenbasis des Endbegünstigten als wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der beschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(98)

Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.

(99)

Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

(100)

Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.

(101) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Verwertung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(102) Endempfänger, die mit spezifischen Projekten assoziiert sind, müssen für jedes geförderte Projekt eine Begründung des ausgewählten Interventionsbereichs zusammen mit einer Beschreibung des Projekts für die Zwecke der Berechnung des Klimabeitrags vorlegen. Der Durchführungspartner ist ferner verpflichtet, dem Mitgliedstaat halbjährlich einen Bericht über die Durchführung jedes Projekts/jeder Tätigkeit vorzulegen.
(103) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(104) Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt. 
(105) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(106) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.