Brüssel, den 22.10.2025

COM(2025) 654 final

2025/0331(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12319/21 INIT; ST 12319/21 ADD 1) vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens

{SWD(2025) 342 final}


2025/0331 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12319/21 INIT; ST 12319/21 ADD 1) vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Rumänien am 31. Mai 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „RRP“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Am 29. Oktober 2021 billigte der Rat die positive Bewertung mittels eines Durchführungsbeschlusses (im Folgenden „Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021“) 2 . Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 wurde durch den Durchführungsbeschluss des Rates vom 8. Dezember 2023 3 geändert.

(2)Am 12. September 2025 ersuchte Rumänien gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 die Kommission, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 29. Oktober 2021 vorzuschlagen, da der RRP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchführbar sei. Aus diesem Grund legte Rumänien einen geänderten RRP vor.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(3)Die Änderungen am RRP, die Rumänien aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 147 Maßnahmen.

(4)Nach Angaben Rumäniens ist eine Maßnahme aufgrund von Preiserhöhungen teilweise nicht mehr durchführbar. Dies betrifft C13.I1. Aus diesem Grund hat Rumänien die Änderung dieser Maßnahme beantragt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(5)Nach Angaben Rumäniens sind fünf Maßnahmen aufgrund von Unterbrechungen der Lieferkette teilweise nicht mehr durchführbar. Dies betrifft C6.I4, C15.I9, C15.I11, C15.I16 und C16.I5. Aus diesem Grund hat Rumänien die Änderung dieser Maßnahmen beantragt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(6)Nach Angaben Rumäniens sind 62 Maßnahmen teilweise nicht mehr durchführbar, da unvorhergesehene Umstände oder erhebliche Verzögerungen, die sich der Kontrolle des Mitgliedstaats entziehen, aufgetreten sind, darunter Probleme bei der Leistung von Auftragnehmern und Hindernisse für die Fortschritte der Maßnahmen, aufgrund deren die ursprüngliche Planung nicht mehr umsetzbar ist. Dazu gehören Maßnahmen, die in ihrer derzeitigen Form aufgrund mangelnder oder unzureichender Nachfrage teilweise nicht mehr durchführbar sind. Dies betrifft C1.R2, C1.I1, C1.I2, C1.I4, C1.I5, C2.I1, C2.I2, C2.I3, C2.I4, C3.I1, C3.I2, C3.I3, C4.I1, C4.I2, C4.I3, C5.I1, C5.I2, C5.I4, C6.I2, C6.I3, C7.I3, C7.I4, C7.I9, C8.I1, C8.I3, C8.I4, C8.I5, C8.I7, C8.I10, C9.R1, C9.I4, C10.R5, C10.I2, C10.I4, C11.R1, C11.I1, C11.I2, C11.I4, C11.I5, C11.I6, C11.I7, C12.I1, C12.I2, C13.I2, C13.I4, C14.R4, C14.R6, C14.I4, C15.R2, C15.R4, C15.I1, C15.I2, C15.I3, C15.I4, C15.I6, C15.I8, C15.I10, C15.I13, C15.I14, C15.I17, C15.I18 und C16.I7. Aus diesem Grund hat Rumänien die Änderung dieser Maßnahmen beantragt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(7)Nach Angaben Rumäniens wurden 12 Maßnahmen geändert, um bessere Alternativen zur Erreichung ihrer ursprünglichen Ziele umzusetzen. Dies betrifft C5.R1, C6.I5, C8.I8, C8.R1, C9.R2, C9.R4, C9.I2, C9.I3, C9.I5, C14.R5, C15.R7, und C16.I4. Aus diesem Grund hat Rumänien die Änderung der vorgenannten Maßnahmen beantragt. Da diese Umstände eine Änderung der Maßnahmen rechtfertigen, sollte der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 entsprechend geändert werden.

(8)Nach Angaben Rumäniens wurden 52 Maßnahmen geändert, da mittlerweile bessere Alternativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Vereinfachung des Durchführungsbeschlusses des Rates existieren, mit denen die Ziele dieser Maßnahmen trotzdem erreicht werden. Dies betrifft C1.I6, C2.R1, C2.R2, C3.R1, C4.R1, C4.R2, C6.R1, C6.R2, C6.R3, C6.R4, C6.R6, C7.I2, C7.I5, C7.I6, C7.I8, C7.I10, C7.I11, C7.I12, C7.I13, C7.I14, C7.I15, C7.I16, C7.I17, C7.I18, C7.I19, C9.I1, C9.I8, C9.I9, C9.I10, C10.R1, C10.R2, C10.R3, C10.R4, C10.I1, C10.I3, C11.R3, C12.R1, C12.R3, C13.R1, C13.R2, C13.R3, C13.R4, C13.I3, C14.R1, C14.R2, C14.R3, C14.R7, C14.R8, C15.R1, C15.I5, C16.R1, und C16.R2. Aus diesem Grund hat Rumänien die Änderung dieser Maßnahmen beantragt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(9)Rumänien hat die Streichung von 15 Maßnahmen aufgrund objektiver Umstände beantragt. Dies betrifft C1.I3, C1.I7, C4.I4, C5.I3, C9.I6, C9.I7, C14.I1, C14.I2, C14.I3, C15.I7, C15.I12, C15.I15, C16.I1, C16.I3, und C16.I6. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(10)Nach den Änderungen der Maßnahmen gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 und der damit verbundenen Senkung der zugrunde liegenden Kosten hat Rumänien beantragt, die durch die Streichung der Maßnahmen und die Herabsetzung ihres Umsetzungsgrades frei gewordenen Ressourcen zu nutzen. Aus diesem Grund hat Rumänien beantragt, 20 neue Maßnahmen hinzuzufügen: C3.I1a (Einrichtung freiwilliger Abfallsammelstellen auf Bezirksebene oder auf Stadt-/Gemeindeebene), C4.I3a (Verbesserung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit), C5.I1a (Einrichtung eines Renovierungswellenfonds zur Finanzierung von Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz des vorhandenen Gebäudebestands), C6.I4a (Neue Stromspeicherkapazitäten), C6.I5a (Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie), C7.I19a (Programme zur Weiterbildung/Wiederqualifizierung von Beschäftigten im Unternehmenssektor), C8.I11 (Kapitalzuführung für die Nationale Entwicklungsbank), C9.R2a (Straffung der Governance im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation), C9.I2.2a (Finanzierungsinstrumente für den Privatsektor), C9.I3.1a (Beihilferegelungen für den Privatsektor), C9.I5a (Einrichtung von Kompetenzzentren), C10.I3a (Sanierung öffentlicher Gebäude zur Verbesserung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch territoriale Verwaltungseinheiten), C11.R3a (Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor), C12.I3 (Öffentliche Krankenhäuser), C12.I4 (Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung), C15.I1a (Bau und Ausstattung von Kinderkrippen), C15.I10a (Ausbau des Netzes grüner Schulen), C15.I16a (Digitalisierung der Universitäten und Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft), C16.I4a (Zuschussgutscheinregelung zur Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energien durch Haushalte) und C16.I8 (Vergabe von Differenzverträgen). Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

Zuordnung der Etappenziele und Zielwerte

(11)Die Zuordnung der Etappenziele und Zielwerte zu den verschiedenen Tranchen sollte geändert werden, um den Änderungen am RRP und dem von Rumänien vorgelegten vorläufigen Zeitplan Rechnung zu tragen.

Bewertung durch die Kommission

(12)Die Kommission hat den geänderten RRP nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz

(13)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe c und des Anhangs V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der geänderte RRP große Auswirkungen (Einstufung A) auf das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz Rumäniens haben wird, dass er unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche erheblich zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt und dass er die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise erheblich abmildert und somit hilft, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz innerhalb der Union zu stärken.

(14)Die Änderungen des Beitrags zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz beziehen sich auf die Zuweisung für die neuen Maßnahmen C8.I11 (Kapitalzuführung für die Nationale Entwicklungsbank) und C12.I4 (Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung); insbesondere durch die Integration von Maßnahmen zur Förderung des Wachstumspotenzials durch eine strukturelle Anpassung des Umfangs der verfügbaren öffentlichen Unterstützung zur Behebung von Marktversagen bzw. von Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz im Gesundheitsbereich durch die Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung.

Beitrag zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(15)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte RRP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 40,6 % der Gesamtzuweisung des geänderten RRP und 97,6 % der geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der geänderte RRP mit den Informationen im Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 in Einklang.

(16)Die Änderungen des Beitrags zum grünen Wandel beziehen sich auf die Änderungen von 39 Maßnahmen: C1.I4, C1.I5, C2.I1, C2.I2, C2.I3, C3.I1, C3.I2, C3.I3, C4.I1, C4.I2, C4.I3, C4.I4, C5.I1, C5.I3, C6.I2, C6.I3, C6.I4, C6.I5, C9.I2, C10.I1, C10.I2, C10.I3, C11.I2, C11.I4, C12.I1, C12.I2, C13.I1, C13.I2, C15.I1, C15.I6, C15.I7, C15.I10, C15.I12, C15.I17, C16.I1, C16.I3, C16.I4, C16.I5 und C16.I7. Insgesamt führen die Änderungen am Aufbau- und Resilienzplan Rumäniens aufgrund der unterschiedlichen Klimamarkierungen der verstärkten Maßnahme und der reduzierten Maßnahmen zu einem Nettorückgang des Gesamtbeitrags zum Klimaziel des RRP um 3,5 Prozentpunkte (von 44,1 % auf 40,61 %). Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, im geänderten RRP samt REPowerEU-Kapitel haben dauerhafte Auswirkungen, da sie auf strukturelle Veränderungen abzielen, um die Abhängigkeit Rumäniens von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und die Energieeinsparungen durch den Übergang zu grünen Technologien zu erhöhen, insbesondere zu grünen Technologien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiequellen und der Förderung nachhaltiger Verfahren in verschiedenen Sektoren. Dadurch tragen sie auch zur Verwirklichung der Ziele für 2030-2050 und zum Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 bei. Der begrenzte Umfang dieser Änderungen wirkt sich nicht auf die Gesamtbewertung dieses Kriteriums aus.

Beitrag zum digitalen Wandel

(17)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe f und des Anhangs V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte RRP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 21,30 % der Gesamtzuweisung des geänderten RRP entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VII der genannten Verordnung).

(18)Die Änderungen des Beitrags zum digitalen Wandel beziehen sich auf die Kürzung der Mittelzuweisungen für 29 Maßnahmen: C1.I4, C1.I7, C3.I1, C3.I3, C4.I1, C4.I2, C4.I3, C6.I.4, C7.I3, C7.I4, C7.I5, C7.I8, C7.I9, C7.I15, C7.I17, C7.I18, C7.I19, C9.I2, C9.I3, C10.I2, C10.I4, C11.I1, C12.I2, C15.I2, C15.I4, C15.I6, C15.I13, C15.I14 und C16.I5. Insgesamt führen die Änderungen am Aufbau- und Resilienzplan Rumäniens aufgrund der unterschiedlichen digitalen Markierungen der verstärkten Maßnahme und der reduzierten Maßnahmen zu einem Nettorückgang des Gesamtbeitrags zum Digitalziel des RRP um 0,5 Prozentpunkte (von 21,8 % auf 21,3 %). Der begrenzte Umfang dieser Änderungen wirkt sich nicht auf die Gesamtbewertung dieses Kriteriums aus.

Beitrag zu den REPowerEU-Zielen

(19)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe da und des Anhangs V Abschnitt 2.12 der Verordnung (EU) 2021/241 dürfte das REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) wirksam zur Energieversorgungssicherheit, zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union, zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger und mehr Energieeffizienz, zu einer Aufstockung der Energiespeicherkapazitäten oder zur erforderlichen Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen vor 2030 beitragen.

(20)Die Änderungen des Beitrags zu den REPowerEU-Zielen beziehen sich auf die Zuweisung für die neue Maßnahme C16.I8 (Vergabe von Differenzverträgen), indem sie Investitionen zur Förderung von Projekten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen umfassen, die Anreize für den raschen Ausbau von Technologien für saubere Energie schaffen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern.

Kostenkalkulation

(21)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und des Anhangs V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im geänderten RRP angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des RRP in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(22)Den vorgelegten Informationen zufolge zeigt die Bewertung der Kostenschätzungen für die neuen Maßnahmen und für die bestehenden Maßnahmen, deren Änderungen eine neue Kostenbewertung nach sich zogen, dass die meisten Kosten angemessen und plausibel sind. Nur in wenigen Fällen waren die Einzelheiten zur Methode und zu den Annahmen für die Kostenschätzungen, teils wegen der Neuartigkeit der Maßnahmen, begrenzt. Dies schließt die Einstufung A für dieses Bewertungskriterium aus. Darüber hinaus waren die Änderungen in den Kostenschätzungen für die anderen geänderten Maßnahmen begründet und in Bezug auf die neuen geänderten Ziele verhältnismäßig und wurden durch detaillierte Berechnungen und Nachweise gestützt, sodass sich die Angemessenheit und Plausibilität der betreffenden Kostenschätzungen gegenüber dem ursprünglichen RRP nicht verändert hatten. Schlussendlich stehen die geschätzten Gesamtkosten des RRP mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz im Einklang und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Sonstige Bewertungskriterien

(23)Aus Sicht der Kommission haben die von Rumänien vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des RRP Rumäniens enthaltene positive Bewertung im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des RRP auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a, b, d, db, g, h, j und k festgelegten Bewertungskriterien.

Positive Bewertung

(24)Nachdem die Kommission den geänderten RRP positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Durchführung des geänderten RRP erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union für die Durchführung des geänderten RRP bereitgestellt wird.

(25)Von diesem Beschluss unberührt bleiben sollten Verfahren, die wegen einer möglichen Verzerrung des Binnenmarkts eingeleitet werden könnten, insbesondere Verfahren nach den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Er enthebt die Mitgliedstaaten nicht von der Pflicht, die Maßnahmen im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht umzusetzen und insbesondere etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 AEUV bei der Kommission anzumelden.

Finanzieller Beitrag

(26)Die Gesamtkosten des geänderten RRP Rumäniens werden auf 21 410 527 593 EUR geschätzt. Da die veranschlagten Gesamtkosten des geänderten RRP den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Rumänien maximal zur Verfügung steht, übersteigen, sollte der nach Artikel 4a der Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 sowie nach Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegte finanzielle Betrag, der Rumänien für den geänderten RRP zugewiesen wird, 13 566 055 514 EUR betragen. Daher bleibt der Rumänien zur Verfügung gestellte finanzielle Beitrag unverändert.

Darlehen

(27)Um zusätzliche Reformen und Investitionen zu unterstützen, hat Rumänien mit dem Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 eine Unterstützung in Form eines Darlehens in Höhe von insgesamt 14 931 380 419 EUR erhalten. Nach der Streichung oder der Herabsetzung des Umsetzungsgrades der Maßnahmen C1.I1, C1.I2, C1.I3, C1.I4a, C1.I7, C2.I4a, C3.I2, C4.I3, C4.I4, C5.I1, C5.I3, C6.I2, C6.I3, C6.I4, C7.I18, C9.I2a, C9.I6, C9.I7, C10.I2, C10.I3, C10.I4, C11.I1, C15.I13, C15.I15, C15.I17 und C16.I6 hat Rumänien nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 beantragt, einen Teil der frei gewordenen Darlehensmittel dazu zu nutzen, neue Maßnahmen zu unterstützen oder bestehende Maßnahmen im Rahmen des RRP verstärkt umzusetzen. Der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des RRP ist niedriger als die Summe des für Rumänien bereitgestellten finanziellen Beitrags und der Unterstützung in Form eines Darlehens, das Rumänien mit dem Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 zur Verfügung gestellt worden war. Daher sollte die Rumänien in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellte Unterstützung auf 7 844 472 079 EUR herabgesetzt werden.

(28)Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/241 sollte in diesem Beschluss die Höhe des finanziellen Beitrags für Rumänien festgelegt werden; und gemäß Artikel 20 Absatz 5 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2021/241 sollte in diesem Beschluss die Höhe des Darlehens festgelegt werden. Gemäß dem nach Artikel 24 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2021/241 erlassenen Durchführungsbeschluss der Kommission vom 18. Dezember 2024 über die Herabsetzung des Betrags der zweiten Tranche der Unterstützung in Form eines Darlehens für Rumänien wurde das Darlehen jedoch um 10 772 581 EUR gekürzt, und Rumänien kann seine Auszahlung bei der Kommission nicht beantragen.

(29)Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte daher entsprechend geändert werden. Der Klarheit halber sollte der Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses des Rates vom 29. Oktober 2021 vollständig ersetzt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1
Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt.

Artikel 2
Änderungen

Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens wird wie folgt geändert:

1. Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Union gewährt Rumänien ein Darlehen mit einem maximalen Volumen von 7 844 472 079 EUR.“

2. Der Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens wird durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 3
Adressat

Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident/Die Präsidentin

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj .
(2)    Siehe Dok. ST 12319/21 INIT, ST 12319/21 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(3)    Siehe Dok. ST 15833/23 INIT, ST 15833/23 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(4)    Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1, ELI:  http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1755/oj ).

Brüssel, den 22.10.2025

COM(2025) 654 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12319/21 INIT; ST 12319/21 ADD 1) vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens

{SWD(2025) 342 final}


ANHANG

1.ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.1.BESCHREIBUNG DER REFORMEN UND INVESTITIONEN

A.KOMPONENTE 1: Wasserbewirtschaftung

Ziel der Komponente ist es, eine nachhaltige Wasserversorgung für eine sichere Zukunft der Menschen, der Umwelt und der Wirtschaft zu gewährleisten. Die Komponente zielt insbesondere darauf ab, 1. den Zugang der Öffentlichkeit zu öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdiensten, insbesondere in ländlichen Gebieten, im Einklang mit den Anforderungen der Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu verbessern und für alle sozialen Gruppen zugänglich zu machen; 2. die Sicherheit bestehender Akkumulierungen zu erhöhen; 3. Stärkung der Verwaltungs- und Reaktionskapazitäten der nationalen Wasserverwaltung (ANAR) in Notsituationen, insbesondere im Zusammenhang mit der Infrastruktur für die Wasserbewirtschaftung.

Die Komponente besteht aus zwei Reformen und fünf Investitionen, von denen eine durch nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung finanziert wird.

Mit den in der Komponente enthaltenen Maßnahmen sollen einige Herausforderungen angegangen werden, die in der länderspezifischen Empfehlung hervorgehoben wurden, Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in die Umweltinfrastruktur (länderspezifische Empfehlung 4, 2019 und länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele erheblich beeinträchtigt.

A.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 6. Lieferung des Wasserkatasters

Ziel der Investition ist es, zur raschen Abgrenzung der Fließgewässer, insbesondere der kleineren Fließgewässer, beizutragen.

Die Investition besteht in der Lieferung des Wasserkatasters.



A.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Meilenstein/

Ziel

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheitvon Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

19

Investition 6. Lieferung des Wasserkatasters

Meilenstein

Geliefertes Wasserkataster

Geliefertes Wasserkataster

4. QUARTAL

2025

Bescheinigung über die Abnahme der Arbeiten für das gelieferte Wasserkataster, die Folgendes enthält:

— Digital Terrain Model (DTM)/Digital Surface Model (DSM) auf nationaler Ebene auf der Grundlage von Satelliteninformationen;

— Softwareentwicklung für die Bestimmung von Flussbettveränderungen (Eerosionssediationsprozess), Kiesextraktionskontrolle und Erdrutschepotenzial in den Gebieten der Ensemble des Stausees;

—halbautomatische Digitalisierung und Abgrenzung kleinerer Flussbetten auf der Grundlage von DTM/DSM-Orthofotos und Satellitenbildern.

A.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 1. Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasser- und Abwassersektors und Beschleunigung des Zugangs der Öffentlichkeit zu hochwertigen Dienstleistungen gemäß den europäischen Richtlinien

Ziel dieser Reform ist es, die Kapazitäten der regionalen Wasser- und Abwasserinfrastrukturbetreiber zu verbessern und die Qualität und Effizienz der Zusammenarbeit zwischen ihnen und den lokalen Behörden/interkommunalen Entwicklungsverbänden (IDA) sowie den Eigentümern der Wasser- und Abwasserinfrastruktur zu verbessern. Um dies zu erreichen, sind eine Reihe von Änderungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorzunehmen:

1. Änderungen des Gesetzes Nr. 241/2006 über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden vorgenommen, um Folgendes zu ermöglichen:

-Genehmigung der Tarifstrategie des regionalen Wasserversorgungs- und Abwasserbetreibers durch die Hauptversammlung der Interkommunalen Entwicklungsverbände (IDA) auf der Grundlage des Sonderauftrags der örtlichen Verwaltungseinheiten. Durch diese Änderung wird die Zeit, die für die Genehmigung der Tarifstrategie benötigt wird, erheblich verkürzt, was den Ausbau der Infrastruktur für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ermöglicht.

-Verpflichtung der lokalen Behörden, Aufzeichnungen über natürliche und juristische Personen zu führen, die keine Abwässer in das öffentliche Kanalisationsnetz einleiten, und die Liste dieser Personen jährlich an die nationale Umweltwache zu übermitteln.

-Die Nutzer verpflichten, sich an bestehende öffentliche Kanalisationssysteme anzuschließen, wenn sie nicht über ein geeignetes individuelles Sammel- und Behandlungssystem verfügen.

-Gegebenenfalls die Erbringung der Wasserdienstleistung nur unter der Bedingung organisieren, dass die Abwassersammlung über individuelle Sammel- und Behandlungssysteme erfolgt, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten wie zentrale Sammel- und Behandlungssysteme.

-Gewährleistung des Ausnahmecharakters angemessener individueller Systeme in dem Sinne, dass diese Systeme Situationen abdecken, in denen zentralisierte Systeme technisch und wirtschaftlich nicht machbar sind.

-Verbot der direkten Einleitung von unbehandeltem Abwasser aus geeigneten Einzelsystemen in die Umwelt.

-Entwicklung von Kriterien für die Genehmigung, den Bau, die Registrierung/Aufzeichnung, den Betrieb und die Wartung geeigneter individueller Systeme.

Die Umsetzung der oben genannten Reform wird bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

2. Inkrafttreten des Gesetzes zur Genehmigung des nationalen Programms „Erster Anschluss an Wasser und Sanitärversorgung“, mit dem Familien und Alleinstehende mit niedrigem Einkommen (die ein durchschnittliches monatliches Nettogeldeinkommen haben, das unter dem pro Familienmitglied garantierten nationalen Bruttomindestlohn liegt) bei der Übernahme der Kosten für den Anschluss an das Wasserversorgungs- und Abwassersystem unterstützt werden. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. März 2022 abgeschlossen sein.

3) Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarungen zwischen der Verwaltung des Umweltfonds und den lokalen Behörden, die am Programm „Erste Anbindung an Wasser und Sanitärversorgung“ teilnehmen. Die Vereinbarungen müssen bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform. 2 Neugestaltung des derzeitigen wirtschaftlichen Mechanismus der nationalen Wasserverwaltung (ANAR), um die Modernisierung und Wartung des nationalen Wasserbewirtschaftungssystems zu gewährleisten 

Ziel der Reform ist die Modernisierung und Pflege des nationalen Wasserbewirtschaftungssystems und ein besseres Kostenmanagement auf ANAR-Ebene.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um das Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Regulierung des neuen wirtschaftlichen Mechanismus für die Wasserressourcen in Rumänien.

Investition 1. Bau von Wassernetzen und Abwasserentsorgungssystemen in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnerwerten

Ziel dieser Investition ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Wasser- und Sanitärversorgung zu verbessern.

Diese Maßnahme umfasst den Bau von Wassernetzen und Abwassersammelsystemen in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnerwerten.

Investition 2. Abwassersammlung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten

Ziel der Investition ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Wasser- und Sanitärversorgung zu verbessern.

Diese Maßnahme besteht im Bau von Abwassernetzen und individuellen oder anderen geeigneten Systemen für die Abwassersammlung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten.

Investition 4. Sanierung bestehender Anhäufungen, die Noteinsätze für einen sicheren Betrieb erfordern

Ziel dieser Investition ist die Sanierung bestehender Akkumulierungen, um ihre Fähigkeit, Überschwemmungen zu verhindern, wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

Diese Maßnahme besteht darin, einen beschädigten Staudamm, Lesu, und einen Flutschutzpolder, Salard, auf bestehenden Hochwasserschutzlinien zu reparieren und zu renovieren.

Investition 5. Angemessene Ausstattung der für die Einzugsgebiete zuständigen Behörden für Hochwasserüberwachung, -prävention und -reaktion

Ziel der Investition ist es, ANAR/Beckenverwaltungen mit Maschinen und Ausrüstungen auszustatten, mit denen die Auswirkungen extremer Wetterereignisse abgemildert werden können.

Diese Maßnahme besteht darin, die für die Einzugsgebiete zuständigen Verwaltungen mit Maschinen und Ausrüstungen auszustatten, die unter anderem Folgendes umfassen können: Maschinen für den Zugang zum Gelände und für Eingriffe, Amphibienzugriff und Transport von mobilen Sandtaschen/Dikes in schwer erreichbaren Bereichen, Drohnen, Geoelektronen-/Georadartechnologien von Deichkörpern.



A.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

1

Reform 1. Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasser- und Abwassersektors und Beschleunigung des Zugangs der Öffentlichkeit zu hochwertigen Dienstleistungen gemäß den europäischen Richtlinien

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes Nr. 241/2006 über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

4. QUARTAL

2021

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes Nr. 241/2006 über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die

-Genehmigung der Tarifstrategie des regionalen Wasserversorgungs- und Abwasserbetreibers durch die Hauptversammlung der Interkommunalen Entwicklungsverbände (IDA) auf der Grundlage des von den örtlichen Verwaltungseinheiten erteilten Sonderauftrags. Durch diese Änderung wird die Zeit, die für die Genehmigung der Tarifstrategie benötigt wird, erheblich verkürzt, was den Ausbau der Infrastruktur für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ermöglicht.

-Verpflichtung der lokalen Behörden, Aufzeichnungen über natürliche und juristische Personen zu führen, die keine Abwässer in das öffentliche Kanalisationsnetz einleiten, und die Liste dieser Personen jährlich an die nationale Umweltwache zu übermitteln.

-Die Nutzer verpflichten, sich an bestehende öffentliche Kanalisationssysteme anzuschließen, wenn sie nicht über ein geeignetes individuelles Sammel- und Behandlungssystem verfügen.

-Gegebenenfalls die Erbringung der Wasserdienstleistung nur unter der Bedingung organisieren, dass die Abwassersammlung über individuelle Sammel- und Behandlungssysteme erfolgt, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten wie zentrale Sammel- und Behandlungssysteme.

-Gewährleistung des Ausnahmecharakters angemessener individueller Systeme, die nur für Situationen gelten, in denen zentralisierte Systeme technisch und wirtschaftlich nicht machbar sind.

-Verbot der direkten Einleitung von unbehandeltem Abwasser aus geeigneten Einzelsystemen in die Umwelt.

-Entwicklung von Kriterien für die Genehmigung, den Bau, die Registrierung/Aufzeichnung, den Betrieb und die Wartung geeigneter individueller Systeme.

2

Reform 1. Stärkung des Rechtsrahmens für eine nachhaltige Wasser- und Abwasserwirtschaft und Beschleunigung des Zugangs der Menschen zu hochwertigen Dienstleistungen gemäß den europäischen Richtlinien

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes zur Genehmigung des nationalen Programms Erster Anschluss an Wasser und Sanitärversorgung

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über den ersten Anschluss an Wasser und Abwasserentsorgung

Q1

2022

Inkrafttreten des Gesetzes zur Genehmigung des nationalen Programms „Erster Anschluss an Wasser und Sanitärversorgung“, mit dem Familien und Alleinstehende mit niedrigem Einkommen (die ein durchschnittliches monatliches Nettogeldeinkommen unter dem pro Familienmitglied garantierten Bruttomindestlohn haben) bei der Übernahme der Kosten für den Anschluss an das Wasserversorgungs- und Abwassersystem unterstützt werden.

Haushalte mit niedrigem Einkommen werden von den lokalen Behörden ermittelt. Im Rahmen des ersten Anschlussprogramms werden über die Verwaltung des Umweltfonds die Anschlussarbeiten für die von den lokalen Behörden unter Vertrag genommenen Familien finanziert.

3

Reform 1. Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasser- und Abwassersektors und Beschleunigung des Zugangs der Menschen zu hochwertigen Dienstleistungen gemäß den europäischen Richtlinien

Meilenstein

Mit den lokalen Behörden, die am Programm „Erste Anbindung an Wasser und Sanitärversorgung“ teilnehmen, unterzeichnete Durchführungsvereinbarungen

Unterzeichnung von Durchführungsvereinbarungen mit den lokalen Behörden, die am Programm „Erste Anbindung an Wasser und Sanitärversorgung“ teilnehmen

4. QUARTAL

2022

Die Verwaltung des Umweltfonds unterzeichnet die Durchführungsvereinbarungen mit den lokalen Behörden, die am Programm „Erste Anbindung an Wasser und Sanitärversorgung“ teilnehmen.

4

Reform 2. Neugestaltung des derzeitigen wirtschaftlichen Mechanismus von ANAR, um die Modernisierung und Wartung des nationalen Wasserbewirtschaftungssystems zu gewährleisten

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Änderungen zur Regelung des neuen wirtschaftlichen Mechanismus für die Wasserressourcen in Rumänien

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Änderung des neuen wirtschaftlichen Mechanismus für Wasserressourcen in Rumänien

 

 

 

Q1

2026

Studien für die 11 Flusseinzugsgebiete in Rumänien werden auf einer Website veröffentlicht und umfassen: I) die wirtschaftliche Bedeutung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und -nutzung; II) Trends bei der Entwicklung des Wasserbedarfs und der auf Ebene der Einzugsgebiete/Gebiete gesammelten Wassermengen; und iii) mittel- und langfristige makroökonomische Indikatoren und ein optimaler Kostendeckungsmechanismus für die Wassermengen, die ANAR den Nutzern der Wasserressourcen entsprechend den ökologischen Anforderungen zur Verfügung stellt.

Auf der Grundlage der Studien sollen Gesetzesänderungen in Kraft treten, um den neuen wirtschaftlichen Mechanismus für die Wasserressourcen in Rumänien zu regeln.

Mit dem neuen Mechanismus soll die Korrelation zwischen dem von ANAR (Rumänische Wasserverwaltung) regulierten Wassereinnahmesystem und den Kosten für jede Kategorie von Wassernutzern, die ANAR liefert, verstärkt werden.

6

Investition 1. Bau von Wassernetzen und Abwasserentsorgungssystemen in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnerwerten

Ziel

Gebaute Wasserverteilungsnetze

 

Kilometer (km)

0

288.3

 Q2

2026 

In Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern werden insgesamt 288,3 km Wasserverteilungsnetze errichtet.

8

Investition 1. Bau von Wasser- und Abwassersystemen in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnerwerten

Ziel

Gebaute Abwassernetze

 

Kilometer (km)

0

975

Q2

2026

In Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnerwerten sind insgesamt mindestens 975 km Abwassernetze zu errichten.

10

Investition 2. Abwassersammlung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten

Ziel

Individuelle oder andere geeignete Systeme, die in Agglomera-tionen von weniger als 2000 Einwohnerwerten gebaut sind.

 

Anzahl

0

9 545

Q2

2026

In Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten sind insgesamt 9545 individuelle oder andere geeignete Systeme zu errichten.

12

Investition 2. Abwassersammlung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten

Ziel

Errichtete Kanalisationsnetze in Aglomera-tionen unter 2000 Einwohnerwerten

 

Kilometer (km)

0

88.7

Q2

2026

Das Abwassernetz muss insgesamt 88,7 km in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten gebaut werden.

17

Investition 4. Sanierung bestehender Anhäufungen, die Noteinsätze für einen sicheren Betrieb erfordern

Ziel

Sanierung bestehender Staudämme und Polder

 

Anzahl

0

2

Q2

2026

1 bestehender Staudamm – Lesu, für den eine überarbeitete Machbarkeitsstudie zu dem Schluss kam, dass es keine praktikablen Alternativen zur Verringerung des Hochwasserrisikos gibt und das Projekt den DNSH-Anforderungen entspricht, ist zu sanieren.

Zusätzlich wird 1 Polder – SALARD saniert.

18

Investition 5. Angemessene Ausstattung der für die Einzugsgebiete zuständigen Behörden für Hochwasserüberwachung, -prävention und -reaktion

Ziel

Ausgerüstete Flussgebietsbehörden

 

Anzahl

0

11

Q2

2026

Erwerb der folgenden Ausrüstung für 11 Flussgebietsbehörden, die u. a. Folgendes umfassen können:

—Maschinen für den Zugang zu groben Geländen und für Eingriffe, Amphibienzugang und Transport von mobilen Sandtaschen/Dikes in schwer erreichbaren Bereichen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien des DHSH (2021/C58/01) entspricht, muss es sich bei den im Rahmen dieser Maßnahme erworbenen Maschinen um die unter Umweltgesichtspunkten beste verfügbare Technologie handeln.

—Drohnen, die mit LIDAR-/Flir-/Fotogrammsensoren ausgestattet sind;

—Geoelektronen-/Georadartechnologien von Deichkörpern;

—Hardware und Software-Infrastruktur für die Datenanalyse und -speicherung, die von den oben genannten Geräten erfasst werden.

B.KOMPONENTE 2: Schutz der Wälder und der biologischen Vielfalt

Ziel der Komponente ist es, die nationalen Waldbewirtschaftungsmethoden mit denen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz der Umwelt zu harmonisieren und den Übergang zu einem klimaneutralen Europa durch die Schaffung neuer Waldflächen und die Wiederherstellung geschädigter Lebensräume sicherzustellen.

Die Komponente besteht aus zwei Reformen und fünf Investitionen.

Mit den in der Komponente enthaltenen Maßnahmen sollen einige Herausforderungen angegangen werden, die in der länderspezifischen Empfehlung hervorgehoben wurden, Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in die Umweltinfrastruktur (länderspezifische Empfehlung 4, 2019 und länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

B.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte

Ziel der Reform ist es, einen Regelungsrahmen für eine nachhaltige Forstpolitik zu schaffen, die den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Die Reform umfasst die Annahme von Strategien und Rechtsakten für die Aufforstung und Wiederaufforstung, die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und die Verbesserung der Waldbewirtschaftung.

Investition 1. Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder

Ziel der Investition ist die Schaffung neuer Wälder und Flächen mit Waldvegetation in Gebieten, die durch den Klimawandel gefährdet sind. Die Investition besteht in Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekten in städtischen und nichtstädtischen Gebieten.

Investition 2. Moderne Produktionskapazitäten für forstliches Vermehrungsgut

Ziel der Investition ist der Aufbau ausreichender Kapazitäten für die Reproduktionsproduktion (Bauarten und Ökotypen). Die Investition besteht in dem Bau oder der Sanierung von Baumschulen.

Investition 3. Ermittlung potenzieller Gebiete für einen strengen Schutz in natürlichen Land- und Meereslebensräumen im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Ziel dieser Investition ist es, einen Rahmen für den Schutz der Natur zu schaffen. Die Investition besteht aus Rechtsakten zur Ausweisung streng geschützter Gebiete, die in Natura-2000-Schutzgebieten ausgewiesen sind.

Investition 4. Überwachungssystem für wilde Störe entlang der unteren Donau

Ziel dieser Investition ist der Bau eines Systems zur Überwachung wildlebender Störe entlang der unteren Donau. Die Investition besteht im Erwerb von Infrastruktur, Ausrüstung und Fahrzeugen.

Investition 5. Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten

Ziel der Investition ist es, das Hochwasserrisiko zu verringern, um Menschen, Infrastrukturen und sozioökonomische Ziele in Risikogebieten zu schützen und die Umwelt und die biologische Vielfalt durch Umweltmaßnahmen zu schützen, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Migration von Fischen und der Sicherstellung des ökologischen Durchflusses. Die Investition besteht in Modernisierungsarbeiten für den Hochwasserschutz.

B.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

22

Reform 1. Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte

Meilenstein

Annahme der nationalen Forststrategie 2020-2030

Annahme der nationalen Forststrategie 2020-2030

 

 

 

Q3

2022

Die nationale Forststrategie 2020–2030 wird angenommen.

Die Strategie enthält auf der Grundlage der Empfehlungen der unabhängigen Studien verbindliche Regeln für die Aufforstung und Wiederaufforstung wie folgt:

a. Anforderungen an Arten und Ökotypen, klimaresilient zu sein und keine negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu haben. Mit der Strategie wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, über aktualisierte Leitlinien für die Anpflanzung von Bäumen in Rumänien zu verfügen, und es werden Schutzmaßnahmen geschaffen, um insbesondere die Verwendung oder Freisetzung invasiver gebietsfremder Arten auszuschließen.

b. Anforderungen an die Erzeugung von Vermehrungsgut zur gezielten Ausrichtung von Baumarten und Ökotypen, die für die künftigen prognostizierten klimatischen Bedingungen Rumäniens geeignet sind, in ausreichender Menge unter Beteiligung des Privatsektors, sowie für Maßnahmen zur Verhinderung der Schaffung kommerzieller Baumschulen für Kurzumtrieb oder Monokulturerzeugung.

C. Anforderungen an die Aufforstung, um einen positiven Beitrag zu den Zielen der Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Wasserbewirtschaftung und des Bodenschutzes zu leisten, indem die Aufforstung oder Wiederaufforstung auf landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Naturwert, Grünland oder Feuchtgebieten, mit Ausnahme der Wiederherstellung von Lebensräumen, verboten wird.

D. Anforderungen an Präventivmaßnahmen, die die natürliche Absorptionskapazität des Bodens erhöhen, in Waldbewirtschaftungstätigkeiten und spezifische Anforderungen an die Anpassung an den Klimawandel, um sicherzustellen, dass die Waldbewirtschaftung auf einer Artenüberwachung beruht.

e. Anforderungen an die städtische Aufforstung durch einen Landschaftsansatz, der zur Stärkung der Vernetzung mit natürlichen oder naturnahen Gebieten (wie Wäldern oder landwirtschaftlichen Flächen) beiträgt, wobei der Schwerpunkt auf der Verknüpfung von Lebensräumen mit grüner Infrastruktur und ökologischen Korridoren liegt.

F. Anforderungen an Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte in Gebieten, die klimatischen Gefahren, insbesondere Dürren und Überschwemmungen, ausgesetzt und anfällig sind, und gegebenenfalls Aufforstung oder Wiederaufforstung verringern die daraus resultierenden Risiken.

g. In der Strategie werden Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse zur energetischen Nutzung festgelegt.

H. Die Strategie umfasst spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, wie die vollständige Umsetzung von SUMAL, einschließlich der Überwachung des Holzeinschlags durch Fernerkundung, die Stärkung der Sanktionsregelung und gegebenenfalls andere Maßnahmen.

I. Die Strategie umfasst auch konkrete Maßnahmen zum Schutz von Waldlebensräumen und Waldarten und insbesondere die Angleichung der forstwirtschaftlichen Normen an Aspekte der biologischen Vielfalt.

23

Reform 1. Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte

Meilenstein

Inkrafttreten geänderter Ministerialverordnungen zur Festlegung verbindlicher Vorschriften für die Aufforstung und Wiederaufforstung gemäß der nationalen Forststrategie 2020-2030

Bestimmung in den Ministerialverordnungen über das Inkrafttreten der Änderungen

Q3

2022

Inkrafttreten der folgenden geänderten Ministerialverordnungen (MO) im Einklang mit den in der nationalen Forststrategie 2020–2030 vorgesehenen verbindlichen Vorschriften für Aufforstung und Wiederaufforstung:

a.Erlass Nr. 766/2018 über die Ausarbeitung und Änderung von Waldbewirtschaftungsplänen, einschließlich der Bestimmungen über die Landnutzung von Waldflächen, sowie der Methodik für die Genehmigung der jährlichen Fangquoten für Windkraftanlagen.

b.Verordnung Nr. 1648/2000 über die Genehmigung technischer Vorschriften für Zusammensetzungen, Regelungen und Technologien zur Regenerierung und Aufforstung geschädigter Flächen

c.Erlass Nr. 1649/2000 über die Genehmigung der technischen Normen für die Pflege und Verwaltung von Ständen

d.Verordnung Nr. 1650/2000 über die Genehmigung der technischen Normen für die Auswahl und Anwendung von Behandlungen

e.Verordnung Nr. 1653/2000 über die Genehmigung der technischen Normen für die jährliche Kontrolle von Regenerierungen

f.Erlass Nr. 1672/2000 über die Genehmigung der technischen Normen für die Waldbewirtschaftung

24

Reform 1. Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsakte zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Rechtsvorschriften über Wälder

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzgebungsakte

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Inkrafttreten von Rechtsakten:

I) Änderungen des strafrechtlichen Sanktionssystems;

II) Festlegung der Methoden zur Bewertung von Schäden an der Waldvegetation in Wäldern und darüber hinaus;

III) Sanktionierung von Walddelikten, Festlegung von Methoden zur Berechnung des ökologischen und finanziellen Schadens, der durch illegalen Holzeinschlag und andere Waldkriminalität verursacht wurde;

IV) einschließlich Bestimmungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und zur Neuorganisation der Waldbewirtschaftung (Regierungsbeschluss Nr. 229/2009).

26

Investition 1. Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder

Ziel

Neue Flächen auf aufgeforsteten oder wiederaufforsteten Flächen

 

ha

0

18 000

Q2

2026

Neue Flächen mit aufgeforsteten oder wiederaufforsteten Flächen (insgesamt 18 000 ha).

28

Investition 1. Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder

Ziel

Schaffung neuer städtischer Waldgebiete

 

 

m2

0

200 000

Q2

2026

Neue städtische Waldflächen (insgesamt 200 000 m2).

29

Investition 2. Moderne Produktionskapazitäten für forstliches Vermehrungsgut

Ziel

Neue oder sanierte Baumschulen

 

Anzahl

0

90

Q2

2026

Insgesamt müssen 90 Baumschulen gebaut oder rehabilitiert werden. Die Erzeugung von Vermehrungsgut zielt auf Baumarten und Ökotypen ab, die für die künftigen prognostizierten klimatischen Bedingungen Rumäniens geeignet sind.

34

Investition 3 Ermittlung potenzieller Gebiete für einen strengen Schutz natürlicher terrestrischer und mariner Lebensräume im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Ausweisung streng geschützter Gebiete

Gesetzliche Bestimmung, aus der das Inkrafttreten eines oder mehrerer Gesetzgebungsakte hervorgeht

Q2

2026

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte zur Ausweisung streng geschützter Gebiete (im Sinne der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, auf die in den rumänischen Rechtsakten unter einem anderen Namen Bezug genommen werden kann) in Natura-2000-Schutzgebieten und zusätzlichen Gebieten.

39

Investition 4 Überwachungssystem für wilde Störe entlang der unteren Donau

Meilenstein

Netz für die Überwachung, Kommunikation und Übermittlung von Daten über wildlebende Störe

Gelieferte Netzausrüstung

Q2

2026

Lieferung von Ponton, Messbooten, Laborausrüstung, IT-Ausrüstung, SUV-Fahrzeugen, Verarbeitungssystem für künstliche Intelligenz, System zur technischen Unterstützung eines Netzwerks für die Überwachung, Kommunikation und Übermittlung wilder Stördaten entlang der unteren Donau. Die zu erwerbenden Fahrzeuge müssen spezifische CO2-Emissionen aufweisen, die weniger als 50 g CO2/km betragen. Die zu erwerbenden Messboote müssen der unter Umweltgesichtspunkten besten verfügbaren Technologie entsprechen.

41

Investition 5. Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten

Meilenstein

Genehmigung der Projektkonzeption

Genehmigung der Projektkonzeption

Q1

2023

Das Projektkonzept für die Modernisierungsarbeiten zum Hochwasserschutz wird genehmigt. Sie umfasst Maßnahmen, die Folgendes zum Gegenstand haben:

-Wiederherstellung von mindestens sechs beschädigten Alluviumrückhaltestrukturen, um Längsmessungen, unter anderem Fischleitern, zu installieren;

-Bau von mindestens 30 neuen Schwemmstrukturen, einschließlich Fischleitern und ökologischer Strömung, mit einer Höhe von höchstens 5 m;

-Die Wiederherstellung von mindestens 4 ha Land durch Wiederaufforstung, Unkrautbildung oder den Bau von Zäunen;

-Wiederherstellung eines mindestens 30 km langen Torrentbetts.

Alle Maßnahmen, die im Rahmen der Bewertung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) als notwendig erachtet werden, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in die Projektplanung integriert und in den Phasen des Baus, der Modernisierung, des Betriebs und der Stilllegung strikt eingehalten.

42

Investition 5. Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten

Meilenstein

Modernisierungsarbeiten zum Hochwasserschutz

Modernisierung der Hochwasserschutzarbeiten

Q2

2026

Das Projektkonzept für die Modernisierung des Hochwasserschutzes gemäß Etappenziel 41 ist zu erstellen.

B.3.    Beschreibung der Reformen für das Darlehen

Reform 2. Reform des Bewirtschaftungssystems für Naturschutzgebiete für die europäische Biodiversitätsstrategie

Ziel dieser Reform ist es, den derzeitigen Rahmen für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zu ändern. Die Reform besteht aus Rechtsakten, mit denen sichergestellt werden soll, dass der bestehende Rechtsrahmen für verschiedene Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt die Erhaltungsmaßnahmen in den Bewirtschaftungsplänen für Naturschutzgebiete weder beeinträchtigt noch einschränkt.

B.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

30

Reform 2. Reform des Bewirtschaftungssystems für Naturschutzgebiete im Rahmen der europäischen Biodiversitätsstrategie

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einsetzung des interinstitutionellen Ausschusses zur Analyse des Rechtsrahmens für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts

Q2

2022

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einsetzung des interinstitutionellen Ausschusses zur Analyse des Rechtsrahmens für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, d. h. Bildung, Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus, Raumordnung, Verkehr und Energie.

Der Ausschuss wird vom Ministerium für Umwelt, Gewässer und Wälder geleitet und umfasst die Fachministerien und die nachgeordneten Behörden, die für die betreffenden Sektoren zuständig sind: Bildung, Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus, räumliche Organisation, Verkehr und Energie.

Der Ausschuss arbeitet Vorschläge zur Überarbeitung des Rechtsrahmens im Lichte aktueller Informationen über die Verteilung und Dynamik des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen aus.

31

Reform 2. Reform des Bewirtschaftungssystems für Naturschutzgebiete im Rahmen der europäischen Biodiversitätsstrategie

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts

Q1

2026

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Genehmigung der nationalen Biodiversitätsstrategie, die auch für die Sektoren Bildung, Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus, Raumordnung, Verkehr und Energie gilt.

C.KOMPONENTE 3 Abfallbewirtschaftung

Ziel der Komponente ist es, den Ausbau und die Modernisierung der Abfallbewirtschaftungssysteme in Rumänien zu beschleunigen, wobei der Schwerpunkt auf der getrennten Sammlung, Vermeidung, Verringerung, Wiederverwendung und Verwertung liegt, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu vollziehen.

Die Komponente besteht aus einer Reform und vier Investitionen, von denen eine Teilinvestition der Investition 1 und eine Investition durch nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung finanziert werden.

Mit den in der Komponente enthaltenen Maßnahmen sollen einige der Herausforderungen angegangen werden, die in der länderspezifischen Empfehlung aufgezeigt wurden, Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Umweltinfrastruktur, zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlungen 2019 und 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

C.1.  Beschreibung der Investitionen durch nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 1.a. Errichtung freiwilliger Abfallsammelstellen auf Bezirksebene oder auf Stadt-/Gemeindeebene

Ziel dieser Teilinvestition ist der Bau freiwilliger Abfallsammelstellen. Die Investition besteht in dem Bau freiwilliger Sammelstellen für Gemeinden mit bis zu 50000 Einwohnern.

Diese Teilinvestition wird durch die anderen Teilinvestitionen der Investition 1 (1.b, 1.c und 1.d) ergänzt.

Investition 3. Öffentliche Überwachungs-, Kontroll- und institutionelle Kapazitäten für die Abfallbewirtschaftung

Ziel dieser Investition ist die Stärkung der öffentlichen Überwachungs-, Kontroll- und institutionellen Kapazitäten für die Abfallbewirtschaftung.

Die Investition besteht in der Ausstattung der jeweiligen Behörden mit digitalen Geräten für die Überwachung, Kontrolle und Berichterstattung im Bereich der Abfallbewirtschaftung.

C.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

49

Investition 1.a Errichtung freiwilliger Sammelstellen

Ziel

Einrichtung freiwilliger Sammelstellen

0

300

Q2

2026

Es wird eine Bescheinigung über den Bau von 300 freiwilligen Sammelstellen für Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern ausgestellt.

Die Zentren sorgen für die getrennte Sammlung von Haushaltsabfällen.

56

Investition 3.a Öffentliche Überwachung, Kontrolle und institutionelle Kapazitäten für die Abfallbewirtschaftung

Meilenstein

Erwerb digitaler Ausrüstung

Empfangsbescheinigungen

Q3

2025

Empfangsbescheinigung für Ausrüstungen, die für 43 Kommissare der Umweltwache für Tätigkeiten zur Überwachung und Kontrolle der Abfallbewirtschaftung erworben wurden. Die folgenden Ausrüstungen können unter anderem Folgendes umfassen:

-1 integriertes IKT-System für die 43 Kommissionsmitglieder;

-8 Lkw-Scanning-Systeme;

-271 Dash-Cam-Videokameras;

-16 unbemannte Luftfahrzeuge;

-8 Nutzfahrzeuge mit Funkkommunikation für den Transport von Überwachungsgeräten;

-709 Körper getragene Cameras.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, müssen die im Rahmen dieser Maßnahme erworbenen Fahrzeuge die unter Umweltgesichtspunkten beste verfügbare Technologie sein.

57

Investition 3.b

Öffentliche Überwachungs-, Kontroll- und institutionelle Kapazitäten für die Abfallbewirtschaftung

Ziel

Durchführung von 400 Kontrollmissionen mit digitaler Ausrüstung

Anzahl

0

400

4. QUARTAL

2025

Kontrollunterlagen von 400 Kontrollmissionen, die von den nationalen Umweltwache-Beauftragten mit digitaler Ausrüstung durchgeführt werden.

C.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

Reform 1. Unterstützung der Governance der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft

Ziel dieser Reform ist die Schaffung eines Rahmens für die Abfallbewirtschaftung für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft.

Die Reform besteht aus der Annahme einer Strategie und eines entsprechenden Aktionsplans sowie von Rechtsakten.

Investition 1. Einrichtung integrierter Systeme für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen auf Bezirksebene oder auf Stadt-/Gemeindeebene

Ziel dieser Investition ist die Schaffung integrierter Abfallbewirtschaftungssysteme und -infrastrukturen für die Bewirtschaftung öffentlicher Abfälle auf Bezirks- oder Stadt-/Gemeindeebene.

Die Investition besteht in der Lieferung von Öko-Inseln für die getrennte Abfallsammlung auf lokaler Ebene, dem Bau integrierter Zentren für städtische Gemeinden für die getrennte Abfallsammlung und dem Bau von Abfallrecyclinganlagen.

Investition 2. Bau von Infrastrukturen für die Bewirtschaftung von Dung und anderen kompostierbaren landwirtschaftlichen Abfällen

Ziel der Investition ist der Bau von Systemen zur Sammlung und Verwertung von Dung.

Die Investition besteht in dem Bau integrierter Sammelsysteme für kompostierbare landwirtschaftliche Abfälle.

C.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

43

Reform 1: Unterstützung der Governance der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft

Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft durch Regierungsbeschluss

Q3

2022

Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die sich auf die Empfehlungen des laufenden Projekts im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung stützt.

In der Strategie werden Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Produkten festgelegt und die folgenden Schlüsselelemente festgelegt:

-Regulierungs-, Finanz- und Informationsmanagementmethoden und -instrumente zur Unterstützung kreislauforientierter Initiativen;

-Ermittlung der zu erfassenden Sektoren;

-Überarbeitung der ökologischen und wirtschaftlichen Anreize für Abfälle, um das Recycling gegenüber der Deponierung und Verbrennung zu erleichtern;

-Leitlinien für die Nutzung der Finanz- und Verwaltungsmethoden/-instrumente in den jeweiligen Sektoren;

-Governance-Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern (Behörden, Hochschulen, Privatsektor, gemeinnütziger Sektor und Bürger).

Die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft trägt wirksam zu den EU-Zielen für das Recycling von Abfällen bei, insbesondere im Hinblick auf das Recycling von Siedlungsabfällen und die Verringerung der hohen Deponiequote.

45

Reform 1: Unterstützung der Governance der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Billigung des Aktionsplans für die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft und Durchführung der darin enthaltenen spezifischen Maßnahmen.

Genehmigung der

Aktionsplan für

die nationale

Rundschreiben

Wirtschaft

Strategie:

Regierung

Entscheidung vom

Rumänien und  Durchführung der darin enthaltenen spezifischen Maßnahmen.

Q2

2026

Im Aktionsplan werden die wichtigsten Schritte der Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die zuständigen Behörden und der Zeitplan für die ermittelten Maßnahmen auf der Grundlage der im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung zu formulierenden Sachverständigenempfehlungen festgelegt. Der Plan wird ein Überwachungssystem und Korrekturinstrumente umfassen, um die Durchführung der geplanten Leitaktionen zu gewährleisten.

Die im genehmigten Aktionsplan für die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft enthaltenen Maßnahmen, die den Behörden vom dritten Quartal 2023 bis zum 1. Quartal 2026 gemäß dem Zeitplan (A 15, 16 und 23) zugewiesen wurden, wurden durchgeführt.

46

Reform 1: Unterstützung der Governance der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsakte, die für die Inbetriebnahme einer einheitlichen Abfallbewirtschaftung im Einklang mit dem nationalen Abfallbewirtschaftungsplan erforderlich sind

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsakte über die Abfallbewirtschaftungspraxis

Q3

2022

Inkrafttreten von Rechtsakten, die erforderlich sind, um die konforme Abfallbewirtschaftung in Rumänien zu konsolidieren, insbesondere durch die Governance-Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen im nationalen Abfallbewirtschaftungsplan, um die Abfallbewirtschaftungsziele der EU-Abfallrahmenrichtlinie zu erreichen.

Folgende Rechtsakte treten in Kraft:

1. Abfallverordnung, die

wird die erweiterte Herstellerverantwortung gemäß der Abfallrahmenrichtlinie regeln. Mit der Verordnung werden auch strenge Sanktionen eingeführt, um der illegalen Deponierung, der Ablagerung von Abfällen und der Verbrennung im Freien entgegenzuwirken.

2. Verordnung zur Änderung des Gesetzes 101/2006 (Sanierungsgesetz).

3. Änderung der Verordnung Nr. 109/2007 der nationalen Regulierungsbehörde für gemeinschaftliche öffentliche Versorgungsdienste (ANRSC) über die Methodik der Sanitation Tariff Methodologie.

Die Verordnung (Nr. 2) und die geänderte ANRSC-Verordnung (Nr. 3) regeln:

-die vollständige Operationalisierung der wirtschaftlichen Instrumente (Pay as you, Deponiesteuer und erweiterte Herstellerverantwortung);

-die Rolle der nationalen Regulierungsbehörde für gemeinschaftliche öffentliche Versorgungsleistungen als nationale Regulierungsbehörde für die Tarifpolitik für Siedlungsabfälle;

-die finanziellen Verantwortlichkeiten der Entwicklungsverbände zwischen den Gemeinschaften in Bezug auf die Projekte für integrierte Abfallbewirtschaftungssysteme.

51

Investition 1.b Bereitstellung digitalisierter Öko-Inseln für die getrennte Sammlung von Abfällen auf lokaler Ebene

Ziel

Abnahmebescheinigungen für die Lieferung digitalisierter Öko-Inseln für die getrennte Sammlung von Abfällen

Anzahl

0

5 000

Q2

2026

Empfangsbescheinigungen für die Lieferung von 5000 digitalisierten Öko-Inseln für die getrennte Sammlung von Abfällen.

 

53

Investition 1.c Bau integrierter Zentren für die getrennte Sammlung städtischer Ballungsräume

Ziel

Errichtete integrierte Abfallsammelstellen

Anzahl

0

3

Q2

2026

Bescheinigungen über den Abschluss der Arbeiten für den Bau von drei integrierten Abfallsammelstellen.

54

Investition 1.d Bau oder Lieferung von Abfallrecyclinganlagen zur Erreichung der Recyclingziele des Pakets zur Kreislaufwirtschaft

Ziel

Gebaute oder gelieferte Abfallrecyclinganlagen

Anzahl

0

9

Q2

2026

Empfangsbescheinigungen für die Lieferung von neun Abfallrecyclinganlagen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, werden die im Rahmen dieser Maßnahme erworbenen Fahrzeuge die unter Umweltgesichtspunkten beste verfügbare Technologie sein.

55

Investition 2 Bau oder Lieferung von Infrastruktur für die Bewirtschaftung von Dung und anderen kompostierbaren landwirtschaftlichen Abfällen

Ziel

Bau integrierter Systeme für die Sammlung kompostierbarer landwirtschaftlicher Abfälle

Anzahl

0

50

Q2

2026

50 integrierte Systeme für die Sammlung kompostierbarer landwirtschaftlicher Abfälle werden wie folgt gebaut oder geliefert:

-44 kommunale integrierte Systeme;

-ein Kompostierungssystem;

-fünf Biogassysteme mit einer elektrischen Leistung von mindestens 300 kW und einer Wärmeleistung von mindestens 300 kW. Diese Systeme werden den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) entsprechen.

D.KOMPONENTE 4: Nachhaltiger Verkehr

Mit dieser Komponente des Aufbau- und Resilienzplans werden mehrere Herausforderungen im Zusammenhang mit einem nachhaltigen Verkehr angegangen, um eine intelligente, sichere und inklusive Mobilität in Rumänien zu fördern. Er ist im Zusammenhang mit dem Bestandteil 10 „Lokaler Fonds“ zu sehen, der ergänzende Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität in städtischen Gebieten umfasst.

Ziel dieser Komponente ist es, die Nachhaltigkeit des rumänischen Verkehrssektors durch Unterstützung seines ökologischen und digitalen Wandels zu verbessern. Die Reformen zur Unterstützung der Investitionen umfassen regulatorische Änderungen, um Anreize für einen emissionsfreien Straßenverkehr zu schaffen, die Governance staatseigener Unternehmen im Verkehrssektor zu verbessern, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, einen sauberen öffentlichen Verkehr zu fördern und die Verlagerung auf die Schiene und die Binnenschifffahrt zu fördern.

Die Reformen und Investitionen tragen dazu bei, die 2019 und 2020 an Rumänien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zu folgenden Punkten umzusetzen: „vorgezogene öffentliche Investitionsprojekte und Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung“ und „Schwerpunkt der Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in nachhaltigen Verkehr“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) bei gleichzeitiger Berücksichtigung regionaler Unterschiede (länderspezifische Empfehlung 4, 2019); II) „Verbesserung der Vorbereitung und Priorisierung von Großprojekten und Beschleunigung ihrer Umsetzung (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird. Investitionen in die Straßeninfrastruktur konzentrieren sich auf das TEN-V-Kernnetz, tragen zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bei und werden von bedeutenden Reformen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs, zur Entwicklung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und zur Förderung sauberer öffentlicher Verkehrsmittel und der Verkehrsverlagerung begleitet.

D.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

Ziel der Maßnahme ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität durch eine Reform des Verkehrssystems in Rumänien zu unterstützen.

Die Reform umfasst:

·Inkrafttreten der Rechtsakte zur Umsetzung eines neuen entfernungsabhängigen Gebührensystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung und höherer Eigentumssteuern für die umweltschädlichsten Personenkraftwagen,

·Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte zur Förderung der Nutzung sauberer Fahrzeuge und Flottenerneuerungsprogramme,

·Annahme der nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit,

·Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte im Bereich der Straßenverkehrssicherheit zur Überwachung, Durchsetzung und Sanktionierung von Verkehrssicherheitsdelikten,

·Annahme der Strategie für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur 2021-2025 und Anwendung des Aktionsplans.

Investition 3.a. Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit

Ziel dieser Investition ist es, die Qualität und Effizienz der Straßeninfrastruktur zu verbessern. Die Investition besteht in der Bereitstellung neuer Autobahnabschnitte und IVS-Systeme.

Die Maßnahme wird durch Investition 3 ergänzt. Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit.

D.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

59

Reform 1. Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Inkrafttreten des/der Rechtsakte(s) zur Umsetzung eines neuen entfernungsabhängigen Gebührensystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung und höherer Eigentumssteuern für die umweltschädlichsten Personenfahrzeuge (Pkw/Busse/Busse/Busse)

Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en), aus der/denen das Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte hervorgeht

Q2

2023

Rechtsakt(e) zur Umsetzung eines neuen entfernungsabhängigen Gebührensystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw), das Gebühren an die Produktion von Luftverschmutzung und höhere Eigentumssteuern für die umweltschädlichsten Personenfahrzeuge (Pkw/Buse/Busse/Busse) anknüpft

Das neue Gebührensystem für Fahrzeuge umfasst:

-spezifische Höhe der entfernungsabhängigen Gebühren und klare Kriterien im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung für die Erhebung von Schwerlasten,

-Verwendung von Einnahmen zur Unterstützung der Straßeninstandhaltung und neuer Investitionen in einen nachhaltigen Verkehr,

-Zeitplan für den Beginn des Gebührensystems bis spätestens 1. Juli 2026.

60

Reform 1. Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Förderung der Nutzung sauberer Fahrzeuge und Flottenerneuerungsprogramme

Bestimmung in dem (den) Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Förderung der Nutzung sauberer Fahrzeuge und Flottenerneuerungsprogramme

Q2

2024

Der (die) Rechtsakt(e) muss(n) finanzielle und steuerliche Anreize enthalten, um

-Erhöhung der Zahl emissionsfreier Fahrzeuge;

-schrottverschmutzende Fahrzeuge (EURO 3 oder darunter)

   61

Reform 1. Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

Ziel

Beschaffung neuer sauberer Fahrzeuge durch öffentliche Auftraggeber

Anteil (%)

0

21.7/

9/

27

4. QUARTAL

2025

der Anteil der Straßenfahrzeuge, die von öffentlichen Auftraggebern zwischen 2021 und 2025 befördert wurden, beträgt: 21,7 % für leichte Nutzfahrzeuge, 9 % für Lastkraftwagen und 27 % für Busse

62

Reform 1. Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Verschrottete Fahrzeuge (EURO 3 oder darunter) und Erhöhung der Zahl emissionsfreier Fahrzeuge

Verschrottete und emissionsfreie Fahrzeuge in Rumänien

Q1

2026

Mindestens 250000 verschrottete Fahrzeuge mit Emissionsnormen EURO 3 oder jünger als 15 Jahre.

35500 emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro- und Wasserstofffahrzeuge) in Rumänien, die im Datensatz der Direktion für Führerscheine und Fahrzeugzulassungen angegeben sind.

65

Reform 1. Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Annahme der nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit

Annahme der Strategie durch Regierungsbeschluss (Sekundärrecht) und Beginn ihrer Umsetzung

Q2

2022

Mit der nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit 2021–2030 werden die EU-Vorschriften und -Leitlinien umgesetzt, die im EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit 2021-2030 und in der „Vision Null“ festgelegt sind, mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf nahezu Null zu senken. Als Zwischenziel verfolgt Rumänien das EU-Ziel, die Zahl der Opfer (Todesfälle und Schwerverletzte) von 2019 bis 2030 um 50 % zu senken.

Die Strategie wird in integrierter und multidisziplinärer Weise an alle an der Straßenverkehrssicherheit beteiligten Akteure gerichtet und umfasst:

-Durchsetzung der Einhaltungsvorschriften, höhere Sanktionen bei Rechtsverstößen;

-Verringerung der Geschwindigkeitsbegrenzungen in bestimmten Bereichen oder Straßen in Abhängigkeit von Unfalldaten/Risikoanalysen und bewährten Verfahren auf EU-Ebene, Einführung eines Geschwindigkeitsmanagementsystems und verbindlicher Sicherheitsmerkmale, Überarbeitung der Verkehrsvorschriften, einschließlich der Priorität für schutzbedürftige Nutzer;

-Verringerung der Schwarz-/Hotspots sowohl in städtischen als auch zwischenstädtischen Umgebungen, einschließlich eines spezifischen Investitionsaktionsplans zur Verringerung der Zahl der Schwarz-/Hotspots um 129 bis zum zweiten Quartal-2026 im Vergleich zu den ersten 267 Schwarz-/Hotspots im Jahr 2021;

-schrittweise Abschaffung des nationalen Registers alter/mangelhafter Fahrzeuge, verstärkte Sicherheitsinspektionen und -kontrollen;

-allgemeine und berufliche Bildung, Informationskampagnen;

-Integration des Rechtssystems und Reform der intelligenten Verkehrssysteme (IVS).

Ein Strategiepapier für intelligente Verkehrssysteme (IVS) wird von der rumänischen Regierung genehmigt. Die IVS-Strategie wird in Verbindung mit Strategien für den intermodalen Verkehr entwickelt, um den Erfordernissen eines effizienten Betriebs an multimodalen Knoten gerecht zu werden.

Die Stelle, die für die Überwachung der Umsetzung der Strategie für die Straßenverkehrssicherheit und der wesentlichen Leistungsindikatoren zuständig ist, muss klar definiert und operativ sein.

66

Reform 1. Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Inkrafttreten der Richtlinie über die Straßenverkehrssicherheit – Rechtsvorschriften über die Überwachung, Durchsetzung und Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrssicherheit

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die Straßenverkehrssicherheit

4. QUARTAL

2022

Folgende Gesetzesänderungen zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit werden eingeführt:

-Durchsetzung der Einhaltungsvorschriften, höhere Sanktionen bei Rechtsverstößen;

-Überwachung von Verkehrsdelikten durch automatische Ausrüstung (Videokameras, Sensoren);

-Verringerung der Geschwindigkeitsbegrenzungen in bestimmten Bereichen oder Straßen in Abhängigkeit von Unfalldaten/Risikoanalysen und bewährten Verfahren auf EU-Ebene, Einführung eines Geschwindigkeitsmanagementsystems und verbindlicher Sicherheitsmerkmale, Überarbeitung der Verkehrsvorschriften, einschließlich der Priorität für schutzbedürftige Nutzer;

-schrittweise Abschaffung des nationalen Registers alter/mangelhafter Fahrzeuge, verstärkte Sicherheitsinspektionen und -kontrollen.

Das Gesamtziel für die Straßenverkehrssicherheit zielt darauf ab, die Zahl der Verkehrstoten im Einklang mit dem EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit 2021–2030 bis 2030 gegenüber 2019 um 50 % zu senken.

69

Reform 1. Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Annahme der Strategie für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur 2021-2025 und Anwendung des Aktionsplans

Annahme der Strategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur durch den Regierungsbeschluss Nr. 985/2020 (Sekundärrecht), Annahme des Aktionsplans und Beginn der Umsetzung

4. QUARTAL

2021

In der genehmigten Strategie und dem genehmigten Aktionsplan sind die zuständigen Behörden/Akteure, die Umsetzungsfristen, Mittelzuweisungen und Indikatoren anzugeben. Gleichzeitig legt der Minister für Verkehr und Infrastruktur zusammen mit C.N.C.F. C.F.R. SA einen Mechanismus mit klaren Indikatoren und Kriterien für die Priorisierung von Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur sowie die für die Umsetzung dieses Mechanismus und die Vorbereitung von Investitionsvorhaben erforderlichen institutionellen Vorkehrungen fest.

Annahme des Aktionsplans für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur 2021-2025, der Folgendes umfasst:

-ein System mit Indikatoren für die Priorisierung von Investitionen;

-eine Struktur, die für die Projektvorbereitung zuständig ist;

-Maßnahmen zur Steigerung des Schienengüterverkehrs um mindestens 25 % im Jahr 2026 gegenüber 2020;

-gezielte Maßnahmen, um das Ziel eines Anstiegs der Zahl der Fahrgäste im Schienenverkehr um durchschnittlich 25 % gegenüber dem Ausgangswert 2021 zu erreichen;

-Maßnahmen zur verstärkten Nutzung neu erworbener Fahrzeuge;

-Maßnahmen zur Verlagerung von Fahrgästen von Bussen/Minibussen auf Eisenbahnen auf Shuttle-Strecken.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur genehmigt auch den Investitionsplan für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur für den Zeitraum 2020-2030, in dem Investitionen in den Schienenverkehr und die Inbetriebnahme des ERTMS gemäß dem Aufbau- und Resilienzplan Vorrang haben, wodurch die Strategie für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur unter Berücksichtigung aller verfügbaren Finanzierungsquellen aktualisiert wird.

530

I3 a) Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Bau neuer Straßen

Neubau von Straßen

Q2

2026

Vom öffentlichen Auftraggeber unterzeichnete Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten, aus der hervorgeht, dass 145,19 km Straßeninfrastruktur – Autobahnen wie folgt geliefert wurden:

·A7 – Focsani – Bacau (95,9 km);

·A7 – Bacau – Mircesti (49,29 km)

Intelligentes Verkehrssystem (IVS): neue Autobahnabschnitte, die mit den neuen IVS- und IVS-Komponenten für das rumänische Autobahnnetz ausgestattet sind.

Infrastruktur für elektrische Ladestationen.

Waldvorhänge: 231 85 ha Bäume.

Die zufrieden stellende Erfüllung der Etappenziele 59, 60 und 69 im Zusammenhang mit der Genehmigung des rechtlichen und strategischen Rahmens, der darauf abzielt, die Nutzung umweltschädlicher Fahrzeuge zu verringern und Anreize für die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsträger zu schaffen, ist erforderlich, um die Einhaltung der DNSH-Anforderungen durch Investition 3 zu gewährleisten.

D.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 2. Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance

Ziel dieser Reform ist es, die Qualität der Verkehrsdienste zu verbessern, indem die Unternehmensführung reformiert und die Leistungsfähigkeit der im Verkehrssektor tätigen staatseigenen Unternehmen gesteigert wird.

Die Reform umfasst Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Leistungsfähigkeit dieser staatseigenen Unternehmen.

Investition 1. Modernisierung und Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur

Ziel dieser Investition ist die „Modernisierung“ der Eisenbahninfrastruktur.

Die Investition besteht in der Modernisierung und Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur.

Investition 2. Schienenfahrzeuge

Ziel dieser Investition ist es, die Qualität der öffentlichen Schienenpersonenverkehrsdienste zu verbessern.

Die Maßnahme besteht in der Modernisierung der Fahrzeuge.

Investition 3. Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit

Ziel dieser Investition ist es, die Qualität und Effizienz der Straßeninfrastruktur zu verbessern.

Die Investition besteht in dem Bau neuer Autobahnabschnitte.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 3a – Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit.

D.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

78

R2. Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance 

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 50/2021 zur Genehmigung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 55/2016 über die Umstrukturierung der National Company of Highways and National Roads in Rumänien – S.A. (C.N.A.I.R.) und zur Gründung der National Road Investment Company – S.A. (C.N.I.R.)

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 50/2021

Q2

2021

Das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform des C.N.A.I.R. und die Gründung einer neuen Straßeninvestitionsprojektmanagementgesellschaft (C.N.I.R.). Das Gesetz wurde vom Parlament angenommen und trat im April 2021 in Kraft. Zusammen mit den Rechtsvorschriften (Primär- und Sekundärrecht) muss das gesamte Regulierungspaket (Anweisungen, Beschlüsse des Verwaltungsrats, mit den Managementteams unterzeichnete Managementverträge) Folgendes umfassen:

-Klare Leistungsindikatoren, die auf die Mandate und KPI des Ausschusses abgestimmt sind, Sanktionen und Anreize im Falle der Nichteinhaltung, um die finanzielle Leistung (Einnahmen, Rentabilität, Einbeziehung des Staatshaushalts) und die Leistung der erbrachten Dienstleistung (z. B. durch Umfrage zur Nutzerzufriedenheit) für beide Unternehmen zu bewerten;

-Corporate Governance-Standards im Einklang mit dem O.E.C.D.-Rahmen (Berufsräte, die in einem offenen, wettbewerbsorientierten und transparenten Verfahren ausgewählt werden).

Das Primär- und das Sekundärrecht müssen geändert werden, um die Tätigkeit des Unternehmens effizienter zu gestalten und die Befugnisse und institutionellen Mechanismen von C.N.N.A.I.R. neu auszurichten.

Insbesondere muss C.N.A.I.R. die derzeitigen Aufgaben im Bereich der Straßeninstandhaltung sowie bestehende Investitionen sowohl auf der Ebene großer als auch kleinerer Projekte beibehalten. Es gibt einen Übergangszeitraum von drei Jahren, in dem C.N.A.I.R. und C.N.I.R. Investitionsprojekte parallel durchführen, bis C.N.I.R. voll funktionsfähig ist und alle großen Investitionsvorhaben in der Verwaltung der C.N.I.R.

79

R2. Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance

Meilenstein

Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats von C.N.A.I.R., C.N.I.R., C.F.R., Metrorex, C.F.R. Călători.

Von der Generalversammlung der Interessenträger validierte Mandate

4. QUARTAL

2022

Die Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats der staatseigenen Unternehmen des Verkehrssektors (C.N.A.I.R., C.N.I.R., C.F.R., Metrorex, C.F.R. Călători) erfolgt

-auf der Grundlage eines transparenten und wettbewerblichen Verfahrens,

-mit einer Laufzeit von vier Jahren, um sicherzustellen, dass mittel- und langfristige Effizienzpläne umgesetzt werden;

-mit Vergütung der Vorstandsmitglieder auf der Grundlage von Leistungsindikatoren (KPI) im Zusammenhang mit der langfristigen finanziellen Tragfähigkeit (KPI, die für das Profil jedes Unternehmens relevant sind) und der Leistung der von jedem Unternehmen erbrachten Dienstleistung (z. B. auf der Grundlage einer Umfrage zur Kundenzufriedenheit);

-im Einklang mit den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung im Einklang mit der Reform der staatlichen Unternehmen zur Änderung des Gesetzes 111/2016.

81

R2. Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance

Ziel

Höhere Leistung der Eisenbahn hinsichtlich der Pünktlichkeit der Züge

Anteil (%)

0

20

Q2

2026

Verringerung des Anteils der Züge, die spät sind, um mindestens 20 %, verglichen mit der Leistung im ersten Halbjahr 2026 mit dem Ausgangswert des ersten Halbjahres 2020, basierend auf amtlichen veröffentlichten Statistiken. Als Referenz wird derselbe Zeitplan aus dem ersten Halbjahr 2020 verwendet, und die Pünktlichkeitsleistung im ersten Halbjahr 2026 wird unabhängig von späteren Änderungen im Verhältnis zu diesem festen Referenzplan gemessen.

75

Investition 1. Modernisierung und Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur

Meilenstein

Modernisierte/verstärkte Eisenbahninfrastruktur bereitgestellt

Modernisierte/verstärkte Eisenbahninfrastruktur bereitgestellt

Q2

2026

Vom öffentlichen Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen für die Bauarbeiten, aus denen hervorgeht, dass 1 886 km modernisierte/umgerüstete Eisenbahnstrecken wie folgt geliefert wurden:

-163 km modernisierte/verstärkte Eisenbahnstrecken;

-1723 km als Gesamtlänge der Gleise bei „Schnell-wins“-Projekten, die eine um 15 % erhöhte Geschwindigkeit ermöglichen (Durchschnittsgeschwindigkeit bis zu einer Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h).

77

Investition 2. Schienenfahrzeuge

Meilenstein

Lieferung von umgerüsteten Fahrzeugen

Umgerüstete Fahrzeuge geliefert

Q2

2026

Vom Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass

-36 aufgerüstete elektrische Lokomotiven;

-20 Rangierlokomotiven, die von Diesel auf elektrische Energie und Plugin umgerüstet sind;

-87 modernisierte Schienenfahrzeuge.

84

I3. Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit

Meilenstein

Bau neuer Straßen

Neubau von Straßen

Q2

2026

Vom öffentlichen Auftraggeber unterzeichnete Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten, aus der hervorgeht, dass 37094 km Straßeninfrastruktur – Autobahnen wie folgt geliefert wurden:

·A7-Mircesti-Pașcani (2094);

·A1 – Marginea-Holdea (9 km);

Intelligentes Verkehrssystem (IVS): neue Autobahnabschnitte, die mit den neuen IVS ausgestattet sind.

Infrastruktur für elektrische Ladestationen.

Waldvorhänge: 25,99 ha Bäume.

Die zufrieden stellende Erfüllung der Etappenziele 59, 60 und 69 im Zusammenhang mit der Genehmigung des rechtlichen und strategischen Rahmens, der darauf abzielt, die Nutzung umweltschädlicher Fahrzeuge zu verringern und Anreize für die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsträger zu schaffen, ist erforderlich, um die Einhaltung der DNSH-Anforderungen durch Investition 3 zu gewährleisten.

85

I3. Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit

Ziel

Beseitigung von Schwarz-/Hotspots für die Straßenverkehrssicherheit

Anzahl

0

91

Q2

2026

91 Schwarz-/Hotspots für die Straßenverkehrssicherheit sind zu entfernen.

E.KOMPONENTE 5: Renovierungswelle

In seiner nationalen langfristigen Renovierungsstrategie schätzt Rumänien, dass 12,8 Mrd. EUR in Gebäuderenovierungen investiert werden müssen, um den Endenergieverbrauch im Jahr 2030 gegenüber dem Basisszenario um 0,83 Mio. t RÖE zu senken.

Ziel der Komponente ist es, die Geschwindigkeit und Qualität der energetischen Renovierungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu erhöhen und gleichzeitig die Herausforderung des Schutzes des Kulturerbes anzugehen. Die Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch im Einklang mit den in der nationalen langfristigen Renovierungsstrategie festgelegten Zielen für 2030 zu senken.

Mit diesen Investitionen und Reformen sollen die länderspezifischen Empfehlungen Rumäniens der letzten zwei Jahre umgesetzt werden, um „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] CO2-arme Wirtschaftspolitik und Energieeffizienz zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2019) und sich auf „Investitionen für den ökologischen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

E.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 1.a. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Ziel der Investition ist die Unterstützung der Renovierung von Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden in Rumänien zur Steigerung der Energieeffizienz.

Die Investition besteht aus zwei Achsen:

-Schwerpunkt 1 – ein nationales Förderprogramm für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Mehrfamilienhäusern.

-Schwerpunkt 2 – ein nationales Förderprogramm für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude.

Die Investition besteht auch in der Installation neuer Ladestationen in der Nähe der renovierten Gebäude.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 1. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands.

E.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folgende Num.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

103a

Investition 1.a. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Ziel

Abgeschlossene energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern

Anzahl (m2)

0

2 192 001

Q2

2026

Abnahmebescheinigung für den Bau, Ex-ante-Energieauditbericht und Ex-post-Energieausweis zur Bestätigung der Primärenergieeinsparungen im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung gemäß den Bedingungen der Etappenziele 95 und 97.

103b

Investition 1.a.

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Ziel

Neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge installiert

Anzahl

0

1 000

Q2

2026

Abnahmebescheinigung und Bericht über die Inbetriebnahme von 1000 Ladepunkten.

106a

Investition 1.a.

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Ziel

Abgeschlossene energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

Anzahl (m2)

0

1 088 522

Q2

2026

Abnahmebescheinigung für den Bau, Ex-ante-Energieauditbericht und Ex-post-Energieausweis zur Bestätigung der Primärenergieeinsparungen im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung gemäß den Bedingungen in den Etappenzielen 96 und 98.

E.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 1. Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung energetischer Renovierungen von Gebäuden

Ziel der Reform ist es, den Rechts- und Regelungsrahmen für Gebäuderenovierungen zu vereinfachen. Die Reform umfasst:

-R1.a. Verkürzung der für die Erteilung von Baugenehmigungen erforderlichen Zeit.

-R1.b. Änderung des Rechts- und Regelungsrahmens, um das Ambitionsniveau bei energetischen Renovierungen von Wohngebäuden zu erhöhen, und Annahme neuer Leitlinien zur Unterstützung energetischer Renovierungen historischer Gebäude.

Reform 2. Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Unterstützung der seismischen Widerstandsfähigkeit des Gebäudebestands

Die Reform umfasst folgende Teilreformen:

-R2.a. Annahme einer nationalen Strategie zur Verringerung seismischer Risiken. Die Strategie umfasst einen Aktionsplan mit spezifischen Zielen zur kurz-, mittel- und langfristigen Verringerung des seismischen Risikos (2030, 2040 und 2050) für die verschiedenen Arten gefährdeter Gebäude, einschließlich der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Stärkung der institutionellen Kapazitäten des seismischen Managements. Mit der Reform wird ein integrierter und kohärenter Ansatz zwischen der Planung von energetischen und seismischen Renovierungen sichergestellt und die Zeit, die erforderlich ist, um die Priorisierung der Maßnahmen für den Gebäudebestand wirksam abzuschließen, von mehreren Jahren auf mehrere Monate verkürzt. Diese Reformkomponente wird durch die Annahme der Strategie durch die Regierung umgesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen.

-R2.b. Optimierung des Rechtsrahmens für die Verringerung des Erdbebenrisikos bestehender Gebäude. Ziel der Teilreform ist die Verbesserung des bestehenden Programms zur Nachrüstung des bestehenden Gebäudebestands, das in der Vergangenheit keinen integrierten Ansatz für seismische und energetische Renovierungen hatte. Mit der Teilreform wird das Programm in ein Mehrjahresprogramm umgewandelt, es werden in die Liste der förderfähigen Ausgaben die Arbeiten aufgenommen, die zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz erforderlich sind, und es wird auf öffentliche Gebäude und nicht nur auf private Gebäude ausgeweitet und die seismische Risikoklasse RSII in die förderfähigen Kriterien aufgenommen. Diese Reformkomponente wird durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden umgesetzt, und seine Umsetzung soll bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition 1. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Ziel der Investition ist die Unterstützung der Renovierung von Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden in Rumänien zur Steigerung der Energieeffizienz.

Die Investition umfasst:

-Schwerpunkt 1 – eine nationale Förderregelung für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Mehrfamilienhäusern.

-Schwerpunkt 2 – ein nationales Förderprogramm für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude.

Die Investition besteht auch in der Errichtung neuer Ladepunkte in der Nähe der renovierten Gebäude.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 1a. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands.

Investition 2. Veröffentlichung des nationalen digitalen Gebäuderegisters

Ziel der Investition ist es, die Fortschritte bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands zu überwachen. Die Maßnahme besteht in einem nationalen digitalen Gebäuderegister, einem IT-System.

Investition 4. Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude

Ziel dieser Investition ist es, die energetische Sanierung historischer Denkmäler und Gebäude zu unterstützen.

Die Investition besteht aus: I) Ausstattung eines Labors für die Erprobung neuer Werkstoffe und technologischer Lösungen für energetische Renovierungen historischer Gebäude; II) Durchführung von Schulungen zur energetischen Sanierung historischer Gebäude; Einrichtung eines Pilotzentrums für die Sammlung und Wiederverwendung von Baustoffen aus Abbrucharbeiten an historischen Gebäuden; IV) Schaffung der für die Instandhaltung historischer Gebäude erforderlichen Infrastruktur.

E.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Folgende Num

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

90

Reform 1. Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung energetischer Renovierungen von Gebäuden

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens für das mehrjährige nationale Programm zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden (Notfallverordnung Nr. 18/2009 der Regierung)

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Änderungen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 18/2009 der Regierung

4. QUARTAL

2022

Mit den Änderungen des mehrjährigen nationalen Programms zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden wird das Ambitionsniveau bei energetischen Renovierungen auf mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen von bis zu 60 % für Wohngebäude angehoben, indem eine aktualisierte Liste der Ausgaben für mäßige oder umfassende Renovierungen erstellt wird, die für eine Unterstützung in Betracht kommen, und indem die Leistungsindikatoren für Projekte, die im Rahmen des Programms eingereicht werden, ehrgeiziger werden.

91

Reform 1. Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung energetischer Renovierungen von Gebäuden

Meilenstein

Der technische Rechtsrahmen für Investitionen in den Übergang zu grünen und digitalen Gebäuden ist funktionsfähig.

Veröffentlichung im Amtsblatt

4. QUARTAL

2022

Der technische Rechtsrahmen umfasst die folgenden angenommenen und operativen Leitlinien:
1. Die „Leitlinien für Niedrigstenergiegebäude“ enthalten Leitlinien für die technische Umsetzung der Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude, um die zentralen Behörden der öffentlichen Verwaltung, die für die Überwachung der Umsetzung der Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude zuständig sind, zu unterstützen. Die Leitlinien umfassen die einschlägigen Indikatoren und die Mechanismen für ihre Erhebung und Überwachung.

„Mit der Methode für den nichtinvasiven Ansatz der Energieeffizienz historischer Gebäude“ werden Standards festgelegt, um Energie- und Ressourceneffizienzeinsparungen für historische Gebäude zu erzielen, ohne dass deren architektonischer und historischer Wert beeinträchtigt wird.

92

Reform 1. Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung energetischer Renovierungen von Gebäuden

Ziel

Verkürzung des Zeitaufwands für die Erteilung von Baugenehmigungen

Anteil (%)

0

50

Q2

2025

Verkürzung der für die Erteilung von Baugenehmigungen erforderlichen Zeit um mindestens 50 % gegenüber 2020 von 270 Tagen auf 135 Tage.

93

Reform 2. Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Unterstützung der seismischen Widerstandsfähigkeit des Gebäudebestands

Meilenstein

Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie zur Verringerung des Seismischen Risikos für die seismische Nachrüstung des bestehenden Gebäudebestands

Annahme der nationalen Strategie zur Verringerung des Risikos durch die Regierung.

 

 

 

 

4. QUARTAL

2022

In der Strategie werden die Kriterien für die Priorisierung von Investitionen in die Verringerung des Erdbebenrisikos für den bestehenden Gebäudebestand auf der Grundlage des Ausmaßes des seismischen Risikos für Gebäude und Gemeinschaften und des Nutzens von Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt.

Die Einführung einer Methode zur schnellen visuellen Bewertung für die zweite Stufe der seismischen Risikobewertung trägt dazu bei, die Zeit, die erforderlich ist, um die Priorisierung der auf Schwachstellendaten basierenden Maßnahmen des Gebäudebestands wirksam abzuschließen, von mehreren Jahren auf mehrere Monate zu verkürzen.

Sie trägt den im Rahmen der langfristigen Renovierungsstrategie vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Entwicklung eines verbindlichen integrierten Interventionsleitfadens Rechnung.

94

Reform 2. Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Unterstützung der seismischen Widerstandsfähigkeit des Gebäudebestands

Meilenstein

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden

4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden. Das Gesetz erstreckt sich auf folgende Handlungen:

-Aufnahme eines mehrjährigen Ansatzes für die Nachrüstung des bestehenden Gebäudebestands

-Aufnahme in die Liste der förderfähigen Länder; Ausgaben für die verschiedenen Arten von Arbeiten, die zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz erforderlich sind;

-Ausweitung des Programms auf öffentliche Gebäude neben Mehrfamilienhäusern;

-Einführung der seismischen Klasse RsII in die förderfähigen Kriterien neben der seismischen RsI-Klasse.

95

Investition 1. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Meilenstein

Zur Einführung einer nationalen Förderregelung für energetische und energieeffiziente Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Mehrfamilienhäusern

Veröffentlichung des Ministerialerlasses über die Finanzierungsregelung 

 

 

 

Q1

2022

Im Rahmen der Regelung wird die energetische Renovierung von mindestens 3,2 Mio. m² Wohngebäuden finanziert.

Im Rahmen der Regelung werden folgende Arten von Projekten finanziert:

-integrierte Projekte (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz);

-Projekte zur energetischen Sanierung.

Das Finanzierungssystem stellt sicher, dass mindestens 90 % der Gesamtzuweisung für Energieeffizienzarbeiten und höchstens 10 % der Mittel für seismische Konsolidierung und andere ergänzende Arbeiten (z. B. Brandschutz, Zugänglichkeit) verwendet werden.

Das gesamte System stellt sicher, dass alle Verträge für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut) die einschlägige Energieeffizienzanforderung einer Mindestsenkung des Energieverbrauchs um mindestens 50 % im Vergleich zum jährlichen Heizenergieverbrauch vor der Renovierung erfüllen, wodurch im Vergleich zum Stand vor der Renovierung mindestens 30 % (gemäßigte Renovierung) und 60 % (umfassende Renovierung) der Primärenergiebedarf eingespart werden und die technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) eingehalten werden.

96

Investition 1. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Meilenstein

Zur Einführung einer nationalen Förderregelung für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für öffentliche Gebäude

Veröffentlichung der Verordnung über die Einrichtung der Regelung 

 

 

 

Q1

2022

Im Rahmen der Regelung wird die energetische Renovierung von mindestens 1,8 Mio. m² öffentlicher Gebäude finanziert. Das System gewährleistet folgende Arten von Projekten:

-integrierte Projekte (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz)

-Projekte zur energetischen Sanierung.

Das Finanzierungssystem stellt sicher, dass mindestens 90 % der Gesamtzuweisung für Energieeffizienzarbeiten und höchstens 10 % der Mittel für seismische Konsolidierung und andere ergänzende Arbeiten (z. B. Brandschutz, Zugänglichkeit) verwendet werden.

Das gesamte System muss sicherstellen, dass alle Verträge für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut) die einschlägige Energieeffizienzanforderung einer Mindestsenkung des Energieverbrauchs um mindestens 50 % im Vergleich zum jährlichen Heizenergieverbrauch vor der Renovierung erfüllen, wodurch im Vergleich zum Stand vor der Renovierung mindestens 30 % (gemäßigte Renovierung) und 60 % (umfassende Renovierung) der Primärenergienachfrage eingespart werden und die technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) eingehalten werden.

97

Investition 1. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Meilenstein

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für Wohngebäude

Veröffentlichung von ausschreibungsspezifischen Maßnahmen

Q2

2022

Das Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung veröffentlicht die folgenden drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Wohngebäuden:

-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für integrierte Projekte, bei denen seismische Konsolidierungsmaßnahmen in integrierter Weise mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchgeführt werden. Der Anruf ist für lokale Verwaltungseinheiten bestimmt, die sich in Gebieten befinden, in denen der Spitzenwert der Bodenbeschleunigung für das Erdbebendesign a(g) gemäß der Gebietskarte des rumänischen Hoheitsgebiets im Code für seismische Auslegung P100-1 mindestens 0,2 g für IMR=225 Jahre beträgt. Die Spezifizierung der Aufforderung setzt voraus, dass den von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Gemeinschaften Vorrang eingeräumt wird.

-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für energetische Renovierungsprojekte für von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Gemeinschaften mit einem Budget von mindestens 20 % der Mittelzuweisung für Investitionen 1, Schwerpunkt 1, die der Energieeffizienz entsprechen.

-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für territoriale Projekte zur energetischen Sanierung, die allen lokalen Verwaltungseinheiten offen stehen, einschließlich der sechs Sektoren Bukarest pro Provinz, je nach Anzahl der Mehrfamilienhäuser und der Bevölkerung des Bezirks.

Gebäude, die in die seismischen Risikoklassen RsI und RsII eingestuft sind, werden bei Energieeffizienzverträgen, die im Rahmen der zweiten und dritten Aufforderung vergeben werden, ausgeschlossen.

Alle drei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen Auswahlkriterien enthalten, denen zufolge in allen Verträgen für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut) im Vergleich zum jährlichen Heizenergieverbrauch vor der Renovierung (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut) im Vergleich zum Stand vor der Renovierung mindestens 30 % des Energieverbrauchs für Heizung mindestens 30 % gesenkt werden müssen. Im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen 10 % der Haushaltsmittel für Projekte ausgegeben werden, die im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung mindestens 60 % Primärenergieeinsparungen (umfassende Renovierung) bewirken.

Die Investition deckt nicht den Austausch von Gaskesseln ab.

Wurden Mittel nach der ersten Runde nicht vergeben, so werden die verbleibenden Mittel allen lokalen Verwaltungseinheiten nach dem Windhundverfahren zu denselben Bedingungen zur Verfügung gestellt.

98

Investition 1. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) (öffentliche Gebäude)

Veröffentlichung der Spezifikationen für die Aufforderung

Q2

2022

Vom Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die energetische Renovierung und integrierte Renovierung (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) öffentlicher Gebäude für einen grünen und resilienten Wandel:

-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für integrierte Projekte, bei denen seismische Konsolidierungsmaßnahmen in integrierter Weise mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchgeführt werden. Der Anruf ist für lokale Verwaltungseinheiten bestimmt, die sich in Gebieten befinden, in denen der Spitzenwert der Bodenbeschleunigung für das Erdbebendesign a(g) gemäß der Gebietskarte des rumänischen Hoheitsgebiets im Code für seismische Auslegung P100-1 mindestens 0,2 g für IMR=225 Jahre beträgt.

-Forderung nach gemäßigten (80 %) und umfassenden (20 %) energetischen Renovierungsprojekten, die sich an zentrale Behörden, Bezirksräte, Bezirkssitzgemeinden und andere Gemeinden, einschließlich der sechs Sektoren von Bukarest, richten.

Gebäude der Klassen RsI und RsII sind von den Aufträgen ausgeschlossen, die im Rahmen der zweiten Aufforderung vergeben werden.

Die beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen Auswahlkriterien enthalten, denen zufolge in allen Verträgen für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut) im Vergleich zum jährlichen Heizenergieverbrauch vor der Renovierung für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut) mindestens 30 % des jährlichen Energieverbrauchs für Heizung um mindestens 50 % gesenkt werden müssen, wodurch im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen (gemäßigte Renovierung) erzielt werden müssen. Im Rahmen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen 20 % der Haushaltsmittel für Projekte ausgegeben werden, die im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung mindestens 60 % Primärenergieeinsparungen (umfassende Renovierung) bewirken.

Die Investitionen umfassen nicht den Austausch von Gaskesseln.

Wurden Mittel nach der ersten Runde nicht vergeben, so werden die verbleibenden Mittel allen Gemeinden nach dem Windhundverfahren zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt.

99

Investition 1. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für Wohngebäude

Unterzeichnung der Verträge

4. QUARTAL

2022

Die Unterzeichnung von Verträgen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für den Übergang zu grünen und widerstandsfähigen Gebäuden (Wohngebäude) erfolgt im Einklang mit den Bedingungen der Etappenziele 95 und 97.

100

Investition 1. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für öffentliche Gebäude

Unterzeichnung der Verträge

4. QUARTAL

2022

Die Unterzeichnung von Verträgen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für den Übergang zu grünen und widerstandsfähigen Gebäuden (öffentliche Gebäude) erfolgt im Einklang mit den Bedingungen der Etappenziele 96 und 98.

103

Investition 1. Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Ziel

Abgeschlossene energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern

Anzahl (m2)

0

1 051 792

Q2

2026

Abnahmebescheinigung für den Bau, Ex-ante-Energieauditbericht und Ex-post-Energieausweis zur Bestätigung der Primärenergieeinsparungen im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung gemäß den Bedingungen der Etappenziele 95 und 97.

106

Investition 1.

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Ziel

Abgeschlossene energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

Anzahl (m2)

0

295 456

Q2

2026

Abnahmebescheinigung für den Bau, Ex-ante-Energieauditbericht und Ex-post-Energieausweis zur Bestätigung der Primärenergieeinsparungen im Vergleich zum Zustand vor der Renovierung gemäß den Bedingungen in den Etappenzielen 96 und 98.

106b

Investition 1.

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

Ziel

Neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge installiert

Anzahl

0

1 000

Q2

2026

Abnahmebescheinigung über die Installation und den Raport der Inbetriebnahme von 1000 Ladepunkten.

107

Investition 2. Veröffentlichung des nationalen digitalen Gebäuderegisters

Meilenstein

Veröffentlichung des nationalen Registers für digitale Gebäude

Das nationale digitale Gebäuderegister ist online verfügbar, mit einem Pilotteil, der Informationen zu den im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans renovierten Gebäuden enthält.

Q2

2026

Das nationale digitale Register überwacht Daten zur Energieeffizienzrenovierung (Energieeinsparungen, Emissionsminderung) und Daten zur Erdbebenanfälligkeit.

Das Gebäuderegister enthält eine georeferenzierte Datenbank öffentlicher und privater Gebäude, die das Geoportal INSPIRE ergänzt und mit städtischen Datenbanken auf lokaler Ebene und anderen nationalen Registersystemen verknüpft und interoperabel ist. Die Logbücher sind Teil des nationalen digitalen Gebäuderegisters als integriertes System. Die Gebäudeenergiepässe sind Teil der Logbücher und enthalten alle Informationen über energiebezogene Interventionen in digitaler Form.

110

Investition 4. Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude

Meilenstein

Strukturen innerhalb des Nationalen Kulturerbeinstituts für die Sammlung und Wiederverwendung historischer Baumaterialien

Ein Labor und ein Zentrum für die energieeffiziente Renovierung historischer Gebäude sind ausgestattet.

Q2

2026

Ein Labor und ein Zentrum für die energieeffiziente Renovierung historischer Gebäude sind ausgestattet, darunter:

— Infrastruktur für die wissenschaftliche Erprobung neuer Werkstoffe und technologische Lösungen für historische Gebäude;

— Infrastrukturen für die Demontage, Sammlung, Sortierung, Reparatur und Wiederverwendung von Baustoffen aus historischen Gebäuden;

— Infrastruktur für die Erhaltung historischer Gebäude; und

— Einrichtungen zur Unterstützung der Ausbildung beruflicher Kompetenzen im Bereich der energetischen Sanierung historischer Gebäude.

112

Investition 4. Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude

Ziel

Mindestens 200 Fachkräfte, die im Bereich der energetischen Sanierung historischer Gebäude zertifiziert sind

Anzahl

0

200

Q2

2026

Mindestens 200 Fachkräfte müssen eine Zertifizierung für energetische Renovierungen historischer Gebäude erhalten haben. 

Die Zertifizierung wird vom Nationalen Institut für Kulturerbe ausgestellt.

F.KOMPONENTE 6: Energiewirtschaft

Der Energiesektor ist die größte Quelle (66 %) der Treibhausgasemissionen in Rumänien. In seinem nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) schätzt Rumänien für den Zeitraum 2021–2030 einen Investitionsbedarf von rund 22,6 Mrd. EUR im Energiesektor, um die politischen Ziele des nationalen Energie- und Klimaplans für 2030 zu erreichen.

Ziel der Komponente ist es, die wichtigsten Herausforderungen des rumänischen Energiesektors in Bezug auf die Dekarbonisierung und die Luftverschmutzung anzugehen. Sie zielt insbesondere darauf ab, die Dekarbonisierung des Energiesektors zu beschleunigen, indem Braunkohle und Kohlekraftwerke bis 2032 auslaufen und der Einsatz von erneuerbaren Energien und alternativen Energiequellen wie grünem Wasserstoff erleichtert wird. Sie zielt auch darauf ab, die Flexibilität des Stromnetzes zu erhöhen, den Energiesektor zu digitalisieren und die Energieintensität der Industrie zu verringern. Mit der Komponente soll auch die Corporate Governance staatseigener Unternehmen im Energiesektor verbessert werden.

Mit diesen Investitionen und Reformen sollen die länderspezifischen Empfehlungen Rumäniens der letzten zwei Jahre umgesetzt werden, um „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] CO2-arme Wirtschaftspolitik und Energieeffizienz zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2019) und sich auf „Investitionen für den ökologischen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie- und Umweltinfrastruktur, auch in den Kohleregionen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

F.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel dieser Reform ist die Dekarbonisierung des Energiesektors.

Die Reform besteht aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Kohleausstieg und den Ausbau der Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen ermöglichen.

Reform 2. Reform der Corporate Governance staatseigener Unternehmen im Energiesektor

Ziel der Reform ist es, die Reform der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor zu unterstützen.

Die Reform umfasst die Auswahl und Ernennung von Mitgliedern des Leitungs- und Aufsichtsorgans auf der Grundlage eines transparenten und wettbewerbsorientierten Verfahrens.

Reform 3. Umweltgerechte Haushaltsplanung

Ziel dieser Reform ist es, die Auswirkungen der Haushaltspolitik auf die Klima- und Umweltziele zu überwachen und zu bewerten.

Die Reform besteht in der Anwendung umweltfreundlicher Haushaltspraktiken auf den nationalen Haushalt.

Investition 4.a. Neue Stromspeicherkapazitäten

Ziel der Investition ist es, die Flexibilität und Stabilität der Stromnetze zu erhöhen.

Die Investition besteht in der Installation und dem Anschluss neuer Stromspeicherkapazitäten zur Förderung der Netzstabilität und der Integration zusätzlicher Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie.

Investition 5.a Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie

Ziel der Investition ist die Steigerung der Energieeffizienz der Industrie.

Die Investition besteht in der Unterstützung von Industrieprojekten, die direkte und indirekte Treibhausgasemissionen im Vergleich zu Ex-ante-Emissionen verringern.

F.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

113

Reform 1. Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel

Stilllegung von Kohlekraftwerken

 

Megawatt (MW)

 0

1 695

4. QUARTAL

2021

1 695 MW Kohlekraftwerke wurden stillgelegt.

114

Reform 1. Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekarbonisierungsgesetzes zur Annahme des Zeitplans für den Kohleausstieg/Braunkohleausstieg

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts

 

 

 

Q2

2022

Bis zum 2. Quartal 2022 tritt ein Dekarbonisierungsgesetz (und alle sekundären Rechtsvorschriften) in Kraft, mit dem ein Zeitplan bis 2032 für Folgendes festgelegt wird:

-Stilllegung der gesamten installierten Stromerzeugungskapazität (d. h. 4 590 MW), einschließlich einer Stilllegung von mindestens 3 780 MW bis zum 31. Dezember 2025.

-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung stillzulegender Bergwerke (z. B. Bergung von Böden in Berggebieten wie Oberboden und Wiederbepflanzung, Abfalllagerstätten, Bodennutzung nach der Stilllegung für die Bodenform).

-Weiterbildungsmaßnahmen (berufliche Umstellung und Umschulung) und andere Maßnahmen mit sozioökonomischen Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften.

115

Reform 1. Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel

Decommissio-ning der Kohle-/Braunitkraftwerkskapazität

Megawatt (MW)

1 695

2 355

4. QUARTAL

2022

Eine kumulierte 2 355 MW installierte Stromerzeugungskapazität aus Stein- und Braunkohle muss stillgelegt worden sein, wovon 2 025 MW stillgelegt und 330 MW geflohen sein müssen. Die stillgelegte Kapazität wird bis 2025 stillgelegt und nur unter den in Artikel 4 des Dekarbonisierungsgesetzes festgelegten besonderen Umständen und unter uneingeschränkter Einhaltung des einschlägigen EU-Rechts, einschließlich der Vorschriften über staatliche Beihilfen, aktiviert und zur Produktion aufgefordert.

 116

Reform 1. Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Bestimmung in den Rechts- und Rechtsakten, aus denen das Inkrafttreten hervorgeht

 

 

 

Q2

2026

Rechts- und Verordnungsakte treten in Kraft, um

1.Einführung der Differenzverträge (Contracts for Difference – CfD) als Standardfördermechanismus für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;

2.direkte Aushandlung von Strombezugsverträgen durch alle Energieerzeuger zu ermöglichen;

3.Vereinfachung der Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren für Investitionen in erneuerbare Energiequellen, Festlegung kürzerer und verbindlicher administrativer Reaktionszeiten und Umsetzung von Rechenschaftsverfahren für unnötige Verzögerungen;

4.Einführung eines speziellen Rahmens für Investitionen in erneuerbare Offshore-Energie;

5.Einführung der Nachfragesteuerung in den Regelreservemarkt und Ermöglichung der Beteiligung industrieller Nutzer.

118

Reform 1. Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über Unterschiede bei erneuerbaren Energiequellen nach Auktionsrunden

Unterzeichnung der Verträge

4. QUARTAL

2025

Unterzeichnete Difference-Verträge (CfD) für die Erzeugung von Strom (eine installierte Kapazität von mindestens 3 500 MW) aus erneuerbaren Quellen.

119

Reform 1. Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel

Decommissio-ning der Kohle-/Braunitstromerzeugungskapazität

 

Megawatt (MW)

2 025

3 070

4. QUARTAL

2025

Entscheidung(en) der nationalen Energieregulierungsbehörde

Entzug der Betriebsgenehmigung(en) und Zertifizierung(en) des Übertragungsnetzbetreibers zur Bestätigung der Abschaltung

von einer kumulierten 3 070 MW stillgelegten Stromerzeugungskapazität aus Stein- und Braunkohle.

119a

Reform 1. Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel

Decommissio-ning der Kohle-/Braunitstromerzeugungskapazität

Megawatt (MW)

3070

3780

Q3

2026

Entscheidung(en) der nationalen Energieregulierungsbehörde

Entzug der Betriebsgenehmigung(en) und Zertifizierung(en) des Übertragungsnetzbetreibers zur Bestätigung der Abschaltung

von insgesamt 3 780 MW stillgelegter Stromerzeugungskapazität aus Stein- und Braunkohle, ergänzt durch Verträge über eine zukunftssichere, flexible und effiziente Gaserzeugung von 1 300 MW oder für gasbefeuerte Kraft-Wärme-Kopplung, die die Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Gase aus anderen EU-Fonds ermöglichen.

120

Reform 1. Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Ziel

Installierte und an das Netz angeschlossene zusätzliche Kapazität für erneuerbare Energien

Megawatt (MW)

4 408

7 408

Q2

2026

Bescheinigung(en) des Stromübertragungs- oder Verteilernetzbetreibers oder der nationalen regulären Behörde zum Nachweis einer Erhöhung der zusätzlichen Kapazität für erneuerbare Energien um mindestens 3 000 MW (teilweise aus anderen EU-Fonds zu finanzieren).

121

Reform 2. Reform der Corporate Governance staatseigener Unternehmen im Energiesektor

Meilenstein

Verbesserung der Corporate Governance staatseigener Unternehmen im Energiesektor

Die Auswahl und Ernennung der Verwaltungsräte ist abgeschlossen.

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Leitungs- und/oder Aufsichtsorgans aller nationalen staatseigenen Unternehmen (SOE) im Zuständigkeitsbereich des Energieministeriums (z. B. Hidroelectrica, Romgaz, Nuclearelectrica) auf der Grundlage eines transparenten und wettbewerblichen Verfahrens mit einem Mandat von vier Jahren und eines Vergütungssystems, das auf quantitativen und qualitativen Zielen im Zusammenhang mit der finanziellen (wie Einnahmen und Rendite, Einbeziehung des Staatshaushalts) und der Leistung der Dienstleistung (z. B. auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage eines unabhängigen Gremiums zur Kundenzufriedenheit) des Unternehmens beruht.

122

Reform 2. Reform der Corporate Governance staatseigener Unternehmen im Energiesektor

Meilenstein

Börsennotierung von mindestens 15 % Hidroelectrica

Abschluss des ersten öffentlichen Angebots

 

 

 

Q2

2023

Nach der Veröffentlichung des Prospekts wird ein Anteil von mindestens 15 % an Hidroelectrica nach einem ersten öffentlichen Angebot an der Börse gehandelt.

123

Reform 3. Umweltgerechte Haushaltsplanung

Meilenstein

Festlegung und Anwendung einer Methode für die umweltgerechte Haushaltsplanung

Festlegung und Anwendung einer Methode für die umweltgerechte Haushaltsplanung

Q2

2026

Die Behörden wenden eine Methode für die Bewertung der Ausgaben aus dem umweltgerechten Haushalt und der Auswirkungen der Haushaltspolitik auf ökologisch nachhaltige Tätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomieverordnung für und die technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) an.

139

Investition 4.a. Neue Stromspeicherkapazitäten

Ziel

Installierte Stromspeicherkapazität

Megawatt (MW)

0

240

Q2

2026

Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Installation einer Stromspeicherkapazität von mindestens 240 MW, ergänzt durch eine Konformitätsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Anlage für den Netzanschluss bereit ist, und eine verbindliche rechtliche Vereinbarung über den Anschluss der Anlage an das Stromübertragungs- oder -verteilernetz vor dem 31. August 2026. Die Investition wird im Einklang mit den in den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegten Bedingungen durchgeführt, insbesondere durch die Anwendung von Ausschlüssen in den Bereichen Abfallbewirtschaftung und Rohstoffgewinnung.

141

Investition 5a. Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie

Ziel

Durchführung von Energieeffizienzprojekten

 

Anzahl

0

30

4. QUARTAL

2025

Durchführung von mindestens 30 Energieeffizienzprojekten in der Industrie, die von einer externen Partei geprüft werden und eine Verringerung der indirekten und direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen bewirken, die über eine IT-Plattform für die Zentralisierung und Analyse des nationalen Energieverbrauchs im Einklang mit dem Etappenziel 140 zu überwachen sind.

F.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 4. Schaffung eines günstigen Rechts- und Regelungsrahmens für erneuerbaren Wasserstoff

Ziel der Reform ist es, den bestehenden Rechts- und Regelungsrahmen zu ändern, um die Einführung von erneuerbarem Wasserstoff zu erleichtern.

Die Reform besteht im Inkrafttreten der Änderungen des Rechts- und Regelungsrahmens auf der Grundlage der nationalen Wasserstoffstrategie und des nationalen Wasserstoffaktionsplans.

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2 der Aufbau- und Resilienzverordnung hat Rumänien technische Unterstützung über das Instrument für technische Hilfe bei der Entwicklung der nationalen Wasserstoffstrategie beantragt.

Reform 5. Verringerung der Energieintensität der Wirtschaft durch Schaffung eines nachhaltigen Mechanismus zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie

Ziel dieser Reform ist es, Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie zu erleichtern und die Widerstandsfähigkeit des Industriesektors zu erhöhen.

Diese Reform besteht aus i) der Beseitigung von Hindernissen für Energieleistungsverträge, II) Einführung einer Marktüberwachung im Bereich der Energieeffizienz, um die Konformität der Produkte mit den Ökodesign-Normen zu gewährleisten, iii) Unterstützung des Bewusstseins von KMU für Energieeffizienzmaßnahmen, -programme und -vorteile; IV) Einrichtung eines Überwachungssystems für die Durchsetzung der Empfehlungen aus Energieaudits in den EHS-Sektoren; V) Einführung neuer Standards für grüne Finanzinstrumente.

Reform 6. Dekarbonisierung des Wärme-Kälte-Sektors

Ziel der Reform ist es, zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors beizutragen.

Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Einführung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors.

Investition 2. Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicherung und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie

Ziel dieser Investition ist es, den Aufbau von Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zu unterstützen.

Diese Investition besteht in der Installation von Elektrolyseurmodulen, um die Erzeugung von erneuerbarem (grünem) Wasserstoff zu ermöglichen.

Investition 3. Bau einer flexiblen und hocheffizienten Gas- und Wärmeerzeugung (KWK) im Bereich Fernwärme

Ziel dieser Investition ist es, die Herausforderungen zu bewältigen, die Rumänien bei der Abkehr von Stein- und Braunkohle stellt.

Die Investition besteht in der Installation von Stromerzeugungskapazitäten für zukunftssichere, flexible und hocheffiziente gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplung, die für die Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Gase genutzt werden kann.

Investition 4. Inbetriebnahme von Photovoltaik-Produktionsanlagen

Ziel der Investition ist es, zur Integration zusätzlicher Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen beizutragen.

Die Investition besteht in der Inbetriebnahme von Produktionskapazitäten für Photovoltaikmodule, Photovoltaikzellen und -paneele.

Investition 5. Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie

Ziel der Investition ist die Steigerung der Energieeffizienz der Industrie.

Die Investition besteht in der Unterstützung von Industrieprojekten, die direkte und indirekte Treibhausgasemissionen im Vergleich zu Ex-ante-Emissionen verringern.

F.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

126

Reform 4. Schaffung eines günstigen Rechts- und Regelungsrahmens für erneuerbaren Wasserstoff

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des Rechts- und Regelungsrahmens zur Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens

 

 

 

Q3

2026

Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens auf der Grundlage der nationalen Wasserstoffstrategie und des Aktionsplans. Mit den Änderungen werden alle rechtlichen und administrativen Hindernisse für die Entwicklung der Technologie für erneuerbaren Wasserstoff beseitigt und Maßnahmen umgesetzt, die für die Entwicklung der gesamten Wertschöpfungskette für erneuerbaren Wasserstoff erforderlich sind.

127

Reform 5. Verringerung der Energieintensität der Wirtschaft durch Schaffung eines nachhaltigen Mechanismus zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie.

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einführung von Maßnahmen zur Erleichterung von Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts

4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einführung von Maßnahmen zur Erleichterung von Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie. Mit der Reform wird Folgendes erreicht: I) Hindernisse für Energieleistungsverträge beseitigen; II) Einführung einer Marktüberwachung und Anwendung von Energieeffizienznormen, um die Konformität der Produkte mit den Ökodesign-Normen sicherzustellen, iii) Sensibilisierung der KMU für Energieeffizienz; IV) Einrichtung eines Überwachungssystems für die Umsetzung der Empfehlungen aus Energieaudits in den EHS-Sektoren; V) Einführung neuer Standards für grüne Finanzinstrumente.

128

Reform 6. Dekarbonisierung des Wärme-Kälte-Sektors

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Einführung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Rechtsakten

Q2

2026

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Einführung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors. Mit der Reform wird Folgendes erreicht: I) Festlegung der Zuständigkeiten zwischen den zentralen und lokalen Behörden für die Verwaltung des Wärme- und Kältesektors und Ausweitung der Anwendung des Corporate Governance-Gesetzes auf Fernwärmeanbieter; II) Überprüfung des Rahmens zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit von Biomasse, um negative Auswirkungen der Nutzung von Bioenergie auf die biologische Vielfalt und die Wälder zu verhindern; III) Bestimmungen für die Diversifizierung des Energiemixes bei Heizung und Kühlung weg von forstwirtschaftlicher Biomasse aufzunehmen; IV) Prosumenten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wohnhäuser und deren Vereinigungen)

der Mieter) die Erzeugung und den Verkauf überschüssiger Solar- und möglicherweise Windenergie in flexiblerer Form und die Einführung von Anreizen, einschließlich quantitativer Ausgleichsleistungen, ermöglichen.

129

Investition 2. Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicherung und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über den Bau neuer Elektrolyseure mit einer Leistungvon mindestens 60 MW H2

Unterzeichnung der Verträge

Q2

2022

Unterzeichnung von Verträgen über den Bau neuer Elektrolyseure mit einer Kapazität von mindestens60 MW H2 mit einer erwarteten Menge an erneuerbarem Wasserstoff von mindestens 10 000 Tonnen.

131

Investition 2. Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicherung und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie

Ziel

Produktionskapazität für grünen Wasserstoff

Megawatt (MWH2)

0

45

Q3

2026

Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Installation von Elektrolyseuren mit einer Gesamtkapazität von mindestens 45 MW H2, ergänzt durch eine Konformitätsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Anlage für den Netzanschluss bereit ist, und eine verbindliche rechtliche Vereinbarung über den Anschluss der Anlage an das Stromübertragungs- oder -verteilernetz vor dem 31. August 2026.

133

Investition 3. Bau einer flexiblen und hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für Fernwärme

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über hocheffiziente Projekte zur Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme

Unterzeichnung der Verträge

 

 

 

Q2

2022

Unterzeichnung von Verträgen über den Bau oder die Nachrüstung hocheffizienter Gas-Wärme-Kopplung in Fernwärme im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU. Die Auswahlkriterien gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), insbesondere der in Anhang III festgelegten Bedingungen. Die Investitionen ersetzen mindestens die gleiche Kapazität eines erheblich CO2-intensiveren Kraftwerks und/oder einer erheblich CO2-intensiveren Wärmeerzeugungsanlage (wie Steinkohle, Braunkohle oder Öl), was zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen führt.

134

Investition 3. Bau einer flexiblen und hocheffizienten gasbefeuerten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Landkreis

Ziel

KWK-Anlagen und Fernwärme

 

Megawatt (MWe)

0

83

Q2

2026

Abnahmebescheinigungen für die Installation von 83 MWe Kraft-Wärme-Kopplung in Fernwärme im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), insbesondere den in Anhang III festgelegten Bedingungen gemäß Etappenziel 133, und Bescheinigungen über ihren Anschluss an das Netz der Anlagen müssen ausgestellt worden sein.

138

Investition 4. Inbetriebnahme von Photovoltaik-Produktionsanlagen

Ziel

Neue Produktionskapazität für Fotovoltaikzellen und -paneele

Megawatt (MW)

0

200

Q2

2026

Genehmigungsentscheidung der akkreditierten Stelle zum Betrieb einer Fabrik(en) mit einer jährlichen Gesamtproduktionskapazität von mindestens 200 MW Fotovoltaikzellen und -paneelen.

140

Investition 5. Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie

Meilenstein

Eröffnung einer Ausschreibung für Investitionen in die Energieeffizienz der Industrie

Veröffentlichung der Leistungsbeschreibung

Q2

2022

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl von Energieeffizienzprojekten in der Industrie. Die Auswahlkriterien müssen Folgendes umfassen:

— das Erreichen einer Verringerung der indirekten und direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen, die über eine IT-Plattform für die Zentralisierung und Analyse des nationalen Energieverbrauchs zu überwachen ist;

— Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

G.KOMPONENTE 7: DIGITALER WANDEL

Mit dieser Komponente des Aufbau- und Resilienzplans werden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung angegangen, wie z. B. Fragmentierung, Interoperabilität als wesentliches Hindernis bei der Entwicklung der auf Endnutzer ausgerichteten digitalen Dienste, bürokratische Hindernisse für den Erhalt von Baugenehmigungen, die für den Netzaufbau erforderlich sind, geringe grundlegende und fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Cyberrisiken. Vor diesem Hintergrund besteht das Ziel dieser Komponente darin, all diese Herausforderungen zu bewältigen und eine kohärente und integrierte digitale Infrastruktur zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die für den Übergang zu einer digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft erforderlichen Instrumente (z. B. Konnektivität, Kompetenzentwicklung oder Cybersicherheit) bereitzustellen. Die Komponente umfasst insbesondere Reformen, die erforderlich sind, um die staatliche Cloud einzurichten und die Interoperabilität sicherzustellen, die Konnektivität zu verbessern, den Schutz und die Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen zu verbessern und die digitalen Kompetenzen des öffentlichen Sektors zu erhöhen. Die Investitionen, die den Reformen zugrunde liegen, reichen von der Entwicklung der staatlichen Cloud bis hin zur Digitalisierung der Bereiche Gesundheit, Justiz, Umwelt, Beschäftigung und Sozialschutz, Vergabe öffentlicher Aufträge, Nichtregierungsorganisationen, Konnektivität für weiße Gebiete, Gewährleistung der Cybersicherheit für verschiedene Strukturen und Verbesserung der Kompetenzen sowohl im Bereich der Cybersicherheit als auch für Beamte und die Bevölkerung insgesamt. Eine wichtige Investition betrifft die Einführung des elektronischen Personalausweises für die rumänischen Bürger.

Die Komponente ist in vier Reformen und 18 Investitionen gegliedert. Diese Investitionen und Reformen sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen Rumäniens der letzten zwei Jahre zur „Verbesserung der Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und zur „Stärkung der Kompetenzen und des digitalen Lernens“ und „Schwerpunkt der Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, [...] die digitale Dienstleistungsinfrastruktur“ (länderspezifische Empfehlungen 2 und 3, 2020) umzusetzen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

G.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung 

Reform 1. Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems

Ziel dieser Reform ist es, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren, indem fortschrittliche Technologien eingeführt werden und der Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen gelegt wird, wobei gleichzeitig die Voraussetzungen für eine datengesteuerte Politikentwicklung gewährleistet und die Interoperabilität bestehender digitaler Technologien verbessert werden sollen. Darüber hinaus soll mit der Reform die Entwicklung einer integrierten Architektur öffentlicher digitaler Dienste unterstützt werden.

Die Durchführung dieser Reform umfasst zwei Aktionsbereiche. Erstens wird erwartet, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Interoperabilität der Informationssysteme die einheitlichen Normen und Vorschriften, die öffentliche Einrichtungen für die Entwicklung von Anwendungen in einem sicheren und nachhaltigen Umfeld anwenden müssen, unter Angleichung an den Europäischen Interoperabilitätsrahmen im Einzelnen festgelegt werden. Zweitens sollen mit dem Inkrafttreten des Cloud-Gesetzes der Regierung die Zuständigkeiten und Aufgaben in Bezug auf die Konzeption, Umsetzung, Entwicklung und Verwaltung der Cloud-Infrastruktur, -Technologien und -Dienste festgelegt werden. Die Cybersicherheit wird sowohl für den externen als auch für den internen Schutz der Cloud unter Anwendung der fortschrittlichsten und wirtschaftlich effizientesten verfügbaren Cybersicherheitslösungen gewährleistet.

Es wird erwartet, dass eine aus Fachleuten bestehende befristete Taskforce für die Überwachung und Umsetzung aller im rumänischen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen digitalen Maßnahmen eingerichtet wird.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Reform 2. Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Anreize für private Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

Ziel dieser Reform ist es, den nationalen Ausbau von 5G-Netzen im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften zu beschleunigen und die Breitbandversorgung weißer Gebiete (kleine ländliche Gemeinden, isolierte Orte, benachteiligte Gebiete) zu gewährleisten, die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu überwinden, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Verfahren und Gebühren zu straffen und die Voraussetzungen für einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Diensten und Internetzugang zu schaffen.

Die Reform umfasst mehrere Maßnahmen:

-Umsetzung des Fahrplans Rumäniens unter Anwendung des Konnektivitätsinstrumentariums 1 . Rumänien wird voraussichtlich 12 der 39 Empfehlungen des Instrumentariums auf EU-Ebene umsetzen.

-Das Inkrafttreten des Gesetzes über die Sicherheit von 5G-Netzen, das vorsieht, dass Kommunikationsanbieter Technologien, Ausrüstung und Software in 5G-Netzen nur von Herstellern verwenden dürfen, die zuvor durch Beschluss des Ministerpräsidenten auf der Grundlage der Stellungnahme des Obersten Rates für nationale Verteidigung zugelassen wurden. Jeder Hersteller von 5G-Ausrüstung und -Software muss diese Genehmigung beantragen, die dem für Kommunikation zuständigen Ministerium vorzulegen ist.

-Die (Auktion zur) Erteilung der sogenannten „5G-Lizenzen“ (d. h. in den Frequenzbändern 700 MHz, 1 500 MHz und 3,4–3,8 GHz). Langfristige Lizenzen sind gemäß den Kriterien des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vorgesehen, um 5G wirksam zu stimulieren, den Wettbewerb zu fördern und die Rechte der Endnutzer zu fördern.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Reform 3. Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind

Ziel dieser Reform ist es, den Prozess zur Stärkung der Resilienz öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Infrastrukturen sind, gegen Cyberrisiken fortzusetzen.

Mit der Umsetzung dieser Reform wird der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Organisation und Durchführung von Tätigkeiten in den Bereichen Cybersicherheit und Cyberabwehr, Kooperationsmechanismen und Zuständigkeiten der Institutionen in diesen Bereichen durch Fertigstellung und Inkrafttreten des Verteidigungs- und Cybersicherheitsgesetzes geschaffen. Darüber hinaus koordiniert das nationale Cyberint-Zentrum die Ausarbeitung der nationalen Cybersicherheitsstrategie 2021-2026, die Bestimmungen über regelmäßige Bewertungen und Aktualisierungen des Regulierungs- und institutionellen Rahmens für Cybersicherheit enthält, mit denen die öffentlich-private und akademische Partnerschaft gestärkt werden soll, um die Cyberresilienz der Gesellschaft insgesamt zu erhöhen, die Fähigkeit zur Reaktion auf Cyberangriffe und die Widerstandsfähigkeit von Systemen, Netzen und Diensten zu entwickeln und die Rolle Rumäniens in der Cybersicherheitsarchitektur auf internationaler Ebene zu festigen.

Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform 4. Verbesserung der digitalen Kompetenz für den öffentlichen Dienst und die digitale Bildung während des gesamten Lebens für die Bürgerinnen und Bürger

Ziel dieser Reform ist es, die Digitalisierung der Wirtschaft und den Übergang zu Industrie 4.0 zu unterstützen und den Arbeitsmarkt an die jüngsten Entwicklungen in diesem Sektor anzupassen.

Die Reform wird durch das Inkrafttreten der Änderung des Kodex für die Klassifikation der Berufe einschließlich der Definition neuer digitaler Berufe, die anderen EU-Ländern gleichwertig sind, umgesetzt. Es werden eine Analyse sowie Konsultationen mit Hochschulen und anderen einschlägigen Interessenträgern durchgeführt.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investition 1.  Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur

Ziel dieser Investition ist die Inbetriebnahme der staatlichen Cloud-Infrastruktur unter Verwendung sicherer und energieeffizienter Technologien, um den sicheren, interoperablen und standardisierten Charakter der öffentlichen Daten zu gewährleisten. 

Die Maßnahme umfasst i) den konstruktiven Bau von Tier-IV-Datenzentren für die beiden wichtigsten Rechenzentren und Ebene III für sekundäre Rechenzentren, ii) die Bereitstellung spezifischer Kommunikations- und IT-Infrastrukturen, iii) den Ausbau der unterstützenden Infrastruktur (Strom, Maßnahmen zur physischen Sicherheit) und iv) die Bereitstellung 2 .

Investition 2. Cloud-Entwicklung und Migration

Ziel dieser Investition ist es, die in öffentlichen Einrichtungen eingesetzten Technologien so zu modernisieren, dass sie Cloud-fähig werden, und gleichzeitig neue Cloud-Native-Anwendungen für die Cloud-Migration zu entwickeln.

Die Maßnahme besteht in der Entwicklung oder Migration von 30 staatlichen cloudnativen oder cloudfertigen digitalen Dienstanwendungen in Platform-as-a-Service (PaaS) oder Infrastructure-as-a-Service (IaaS).

Investition 3. Einrichtung von elektronischen Gesundheitsdiensten und Telemedizin

Ziel dieser Investition ist es, die veraltete IT-Plattform für Krankenversicherungen (PIA) neu zu skalieren, zu standardisieren und zu modernisieren, um sichere und interoperable digitale Gesundheitsdienste zu gewährleisten, die den derzeitigen technischen und EU-Anforderungen an die Interoperabilität entsprechen.

Die Investition besteht in der Unterstützung der Digitalisierung von Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Krankenhäusern durch die Entwicklung integrierter IT-Systeme, die Verbesserung der Daten-Governance und die Ermöglichung einer datengesteuerten Entscheidungsfindung zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung, der Effizienz und der Leistungsüberwachung. Die Investition besteht in der Modernisierung der PIA und der Digitalisierung von Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Krankenhäusern.

Investition 4. Digitalisierung der Justiz

Ziel dieser Investition ist es, den Übergang des rumänischen Justizsystems zu einem zentralen elektronischen Fallbearbeitungssystem zu unterstützen.

Die Investition besteht aus:

-der technische Übergang von lokalen zu gemeinsamen zentralen Servern mit elektronischem Zugriff auf die Verfahrensakten („e-Akte“).

-Unterstützung der Fertigstellung des ECRIS-V-Systems, das das zentrale Element des digitalen Wandels der Justiz in Rumänien ist.

-Einrichtung des Rechenzentrums für die Justiz, in dem ECRIS V und andere IT-Systeme untergebracht sind,

-Beschaffung von IT- und Kommunikationsausrüstung, Softwer und Dienstleistungen zur Unterstützung des digitalen Wandels im Justizwesen.

Investition 5. Digitalisierung im Umweltbereich

Ziel dieser Investition ist die Einrichtung eines integrierten IT-Systems zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags.

Die Investition besteht aus:

-Aufbau der erforderlichen Infrastruktur für die Überwachung, Verwaltung, Kontrolle und Gewährleistung der Integrität der Wälder und des Transports von Holz,

-die Digitalisierung öffentlicher Umweltdienstleistungen.

Investition 6. Digitalisierung in Beschäftigung und Sozialschutz

Ziel dieser Investition ist es, den Digitalisierungsgrad mehrerer Dienstleistungen im Bereich Arbeit und Sozialschutz zu erhöhen.

Die Investition besteht in der Einrichtung digitaler Systeme und der Bereitstellung von Schulungen zu digitalen Kompetenzen für Beschäftigte für die Nationale Agentur für Arbeit (ANOFM), die Arbeitsinspektion (IM) und die Nationale Agentur für Zahlungen und Sozialinspektion (ANPIS).

Investition 7. Einführung elektronischer Formulare (eForms) im Bereich des öffentlichen Auftragswesens

Ziel dieser Investition ist die Einführung elektronischer Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge.

Die Investition besteht in der Analyse der bestehenden Standards zur Einführung elektronischer Standardformulare im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.

Investition 8. Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur

Ziel dieser Investition ist es, die Einführung elektronischer Personalausweise (eID-Karten) durch rumänische Bürger zu unterstützen.

Diese Investition besteht in der Bereitstellung elektronischer Personalausweise und der Bereitstellung öffentlicher Online-Dienste, die über die elektronischen Personalausweise zugänglich sind.

Investition 9. Digitalisierung des Sektors der Nichtregierungsorganisationen

Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel von Nichtregierungsorganisationen (NRO) zu unterstützen und das Niveau der digitalen Kompetenz der Beschäftigten zu verbessern.

Die Investition besteht aus einer Aufforderung zur Einreichung von Projekten und der Gewährung von Finanzhilfen an NRO für Investitionen in digitale Infrastruktur, digitale Kompetenzen von Mitarbeitern und Freiwilligen, die Entwicklung von Plattformen für die Verwaltung von Kundenbeziehungen und den Erwerb von Ausrüstung.

Investition 10. Digitaler Wandel im öffentlichen Dienst

Ziel dieser Investition ist die Unterstützung der Verwaltung des öffentlichen Dienstes.

Die Investition besteht in der Einrichtung von zwei interoperablen Plattformen, e-ANFP und SIMRU.

Investition 11. Einführung einer Regelung zur Förderung der Nutzung von Kommunikationsdiensten in weißen Gebieten

Ziel dieser Investition ist es, Dörfern in weißen Gebieten, in denen der Markt keine Dienstleistungen erbringen kann, den Zugang zum Hochgeschwindigkeitsinternet zu ermöglichen.

Die Investition besteht in der Versorgung von Dörfern, indem erstens vollkommen weiße Gemeinden, die nicht über feste Netze verfügen, aber eine latente Nachfrage oder sozioökonomische Schwerpunkte aufweisen, und zweitens Gemeinden, in denen die Geschwindigkeit nicht durch die Marktkräfte unterstützt werden kann, Vorrang erhalten.

Investition 12. Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private IT- und C-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit von Bedeutung sind

Ziel dieser Investition ist es, die Cybersicherheit zu verbessern und kritische Infrastrukturen zu schützen.

Die Investition besteht in der Erhöhung der Kapazität des nationalen Cyberint-Zentrums und der Gewährleistung der Cybersicherheit der Infrastrukturen von Einrichtungen mit wichtigen IKT-Infrastrukturen auf nationaler Ebene.

Investition 13. Entwicklung von Sicherheitssystemen zum Schutz des Regierungsspektrums

Ziel dieser Investition ist es, den Schutz und die Verfügbarkeit von Kommunikationsdiensten zu verbessern.

Die Investition besteht in einem neuen Netz von Sensoren, die auf nationaler Ebene verteilt und an Aufnahmestellen zur automatischen Erkennung und Warnung im Falle von Störungen des staatlichen Funkfrequenzspektrums aufgestellt werden.

Investition 14. Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit der Infrastrukturdienste für Behörden in Rumänien

Ziel dieser Investition ist es, die Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur der Internetdiensteanbieter (ISP) für die Behörden zu erhöhen und gleichzeitig deren Cybersicherheit zu gewährleisten.

Die Investition besteht in der Aktualisierung und Erweiterung des Gigabit-Internetzugangsnetzes für die öffentliche Verwaltung, in der Verbesserung der Cybersicherheitskapazitäten und in der Sicherung der ISP-Dienste (DNS, Internet, E-Mail, Hosting).

Investition 15. Schaffung neuer Cybersicherheitskompetenzen für Schlüsselakteure

Ziel dieser Investition ist es, die Verbesserung der Cybersicherheitskompetenzen der wichtigsten Akteure zu unterstützen.

Die Investition besteht in der Schaffung und Bereitstellung eines staatlichen Instrumentariums für Cybersicherheit.

Investition 16. Schulungsprogramm für Beamte zu digitalen Kompetenzen

Ziel dieser Investition ist es, die fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen von Beamten zu verbessern, um die Digitalisierung öffentlicher Dienste zu unterstützen, indem die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte für interne IT- und C-Betriebe erhöht wird.

Die Investition besteht in Schulungen für fortgeschrittene digitale Kompetenzen für Beamte.

Investition 17. Finanzierungsprogramme für Bibliotheken zu Drehscheiben für digitale Kompetenzen

Ziel dieser Investition ist es, die grundlegenden digitalen Kompetenzen von Gemeinschaften mit begrenztem Zugang zu digitaler Ausbildung zu verbessern.

Die Investitionen umfassen:

-die Umwandlung von Bibliotheken in Drehscheiben für die Entwicklung digitaler Kompetenzen,

-die Modernisierung der IT-Ausrüstung für Bibliotheken und

-die Bereitstellung von Schulungen für Bürgerinnen und Bürger aus benachteiligten Gemeinschaften, um grundlegende digitale Kompetenzen zu entwickeln.

Investition 19.a: Programme zur Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen

Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel kleiner und mittlerer Unternehmen zu unterstützen, indem die digitalen Kompetenzen ihrer Beschäftigten verbessert werden.

Die Investition besteht in der Unterstützung der Schulung von Beschäftigten in KMU im Bereich der digitalen Kompetenzen.

G.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folgende Num

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

142

Reform 1. Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems

Meilenstein

Taskforce für die Umsetzung und Überwachung von Reformen und Investitionen im digitalen Wandel, die eingerichtet und einsatzbereit sind

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Einsetzung der Task Force

4. QUARTAL

2021

Die Operationalisierung einer befristeten Task Force für den digitalen Wandel, die während des Durchführungszeitraums des Aufbau- und Resilienzplans 17 hochspezialisierte Vertragsstellen im Bereich der digitalen Technologien und Projektmanagement-Fachkräfte beschäftigt. Die Hauptaufgaben dieses Referats sind:

-die Entwicklung und Umsetzung der sektoralen Komponenten des nationalen Aufbau- und Resilienzplans;

-Überwachung der Umsetzung der digitalen Reformen und Investitionen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit Schwerpunkt auf wichtigen Projekten und Vorschlag sofortiger Abhilfemaßnahmen für kritische Blöcke in enger Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Institutionen;

-Entwicklung von Systemen für das Leistungsmanagement von Projekten im Hinblick auf spezifische Ziele der digitalen Säule;

-Entwicklung und Regulierung des rechtlichen, methodischen Rahmens und der funktionalen, operativen und finanziellen Verfahren in ihrem Tätigkeitsbereich;

-Entwicklung von Instrumenten für die Umsetzung der digitalen Politik;

-Projektmanagement und Berichterstattung über alle Phasen der Verwirklichung der im Rahmen der digitalen Maßnahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans festgelegten Ziele;

-Erfüllung aller anderen Merkmale, die erforderlich sind, um die Umsetzung der digitalen Reformen und Investitionen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans abzudecken.

Die Taskforce wird von einem Direktor koordiniert, der dem Minister untersteht, der das Ressort „Digitalisierung“ führt.

143

Reform 1. Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems

Meilenstein

Abgeschlossene Analyse der Optionen für die staatliche Cloud-Architektur

Ergebnisbericht mit Bewertung und Empfehlungen

Q1

2022

Die Analyse muss Folgendes enthalten:

-die strategischen und technologischen Optionen und das Legislativ- und Regulierungspaket zur Festlegung der Verwirklichung der Regierungs-Cloud, einschließlich der Interoperabilitätsregeln und des staatlichen Datenverwaltungsmodells;

-die Möglichkeiten für den Bau, die Bereitstellung, die Installation und den Betrieb ziviler und technologischer Infrastrukturen innerhalb der im Plan festgelegten Fristen;

-Bestandsaufnahme öffentlicher digitaler Anwendungen/Dienste, die derzeit von staatlichen Behörden angeboten werden, Konzeption von Prozessen und Verfahren, die in der Produktion und/oder in der Umsetzungsphase umgesetzt werden;

-der Cloud-Entwicklungs-/Migrationsplan der kartierten Anwendungen.

144

Reform 1. Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes über die Verwaltung von Cloud-Diensten für den Regierungsbereich

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über die Governance von Cloud-Diensten

Q2

2022

Mit dem neuen Gesetz wird ein allgemeiner Rahmen für die Entwicklung und Verwaltung einer Cloud-Infrastruktur geschaffen, die aus einer Reihe von Informationstechnologie-, Kommunikations- und Cybersicherheitsressourcen und -diensten besteht, die vom öffentlichen Sektor im Einklang mit der europäischen Cloud-Computing-Strategie und im Einklang mit dem nationalen Interoperabilitätsrahmen gemeinsam genutzt werden.

145

Reform 1. Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems

Meilenstein

Inkrafttreten des Interoperabilitätsgesetzes

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Interoperabilitätsgesetzes

Q2

2022

Das neue Gesetz

-an die Bestimmungen des Europäischen Interoperabilitätsrahmens angeglichen werden 3 ;

-Schaffung eines Rahmens/einer Governance zur Unterstützung der Auswahl einschlägiger Normen und Regeln für die Entwicklung von Anwendungen und Diensten durch den öffentlichen Sektor in einem sicheren und nachhaltigen Umfeld;

-Operationalisierung der Migration und Integration von Daten in bestehende Datenstrukturen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Interoperabilität;

-sicherstellen, dass die Umsetzung der Funktionen die Angleichung der nationalen Identifizierungs- und Genehmigungsinfrastrukturen an die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines transnationalen Systems im Einklang mit den europäischen Vorschriften der eIDAS-Verordnung (EU) 2014/910 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt umfasst;

-Berücksichtigung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung, der in der Verordnung (EU) 2018/1724 über das einheitliche digitale Zugangstor verankert ist.

146

Reform 2.

Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Anreize für private Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

Meilenstein

Inkrafttreten des 5G-Netzsicherheitsgesetzes

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des 5G-Sicherheitsgesetzes

 

 

 

Q2

2021

Inkrafttreten des 5G-Netzsicherheitsgesetzes. Die wichtigsten Bestimmungen zielen auf Kommunikationsanbieter ab, die nur Technologien, Ausrüstung und Software in 5G-Netzen von Herstellern verwenden dürfen, die zuvor durch Beschluss des Ministerpräsidenten auf der Grundlage der Stellungnahme des Obersten Rates der Landesverteidigung zugelassen wurden. Jeder Hersteller von 5G-Ausrüstung und -Software muss diese Genehmigung beantragen, die dem für Kommunikation zuständigen Ministerium vorzulegen ist.

147

Reform 2.

Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Anreize für private Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

Meilenstein

Veröffentlichung der Ausschreibung zur Genehmigung der Erteilung von 5G-Lizenzen an Telekommunikationsbetreiber

Die Ausschreibung wird auf der Website der ANCOM veröffentlicht.

 

 

 

Q2

2022

Veröffentlichung und Durchführung eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens (Auktion) für die Erteilung der sogenannten „5G-Lizenzen“ (d. h. in den Frequenzbändern 700 MHz, 1 500 MHz und 3,4–3,8 GHz).

Langfristige Lizenzen sind gemäß den Kriterien des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vorgesehen, um 5G wirksam zu stimulieren, den Wettbewerb zu fördern und die Rechte der Endnutzer zu fördern.

Das Auktionsverfahren baut auf den Erfahrungen mit früheren Frequenzauktionen in Rumänien (2012 und 2015) und mit ähnlichen jüngsten Verfahren in der EU auf und umfasst Wettbewerbsgarantien, Marktgestaltungsmechanismen und an die Lizenzen geknüpfte Bedingungen, die alle den Besonderheiten und der Dynamik des rumänischen Marktes gerecht werden.

148

Reform 2.

Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Anreize für private Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

Meilenstein

Umsetzung der Empfehlungen des EU-Instrumentariums für Konnektivität

Q3

2022

Die Umsetzung des rumänischen Fahrplans in Anwendung des Konnektivitätsinstrumentariums 4 ist eine gemeinsame Anstrengung mehrerer Interessenträger.

Gemäß dem Entwurf des Fahrplans, der derzeit von den zuständigen Ministerien geprüft wird, wird Rumänien 12 von 39 Empfehlungen umsetzen:

24 – Förderung angemessener Reservepreise

25 – Zeitliche Verfügbarkeit harmonisierter 5G-Frequenzbänder

28 – Einzelgenehmigungsverfahren für das Frequenzband 24,25-27,5 GHz

31 – Struktur der wiederkehrenden Frequenzgebühren als Anreiz für die Einführung

38 – Koordinierte und gezielte Kommunikation zur Information und Aufklärung über die 5G-Umsetzung

39 – Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Einhaltung der geltenden EMF-Sicherheitsgrenzwerte durch die Anlagen der Funkbasisstationen.

All diese Empfehlungen sollen bis 2021 abgeschlossen sein, während

2 – Bereitstellung von Musterverordnungen für den Aufbau elektronischer Kommunikationsnetze

3 – Bereitstellung von Informationsmaterial und Workshops für Gemeinden und andere zuständige Behörden

11 – Gewährleistung der Verfügbarkeit von Informationen aus verschiedenen Quellen und Verbesserung der Transparenz geplanter Bauarbeiten

26 – regelmäßige Überprüfung der nationalen Frequenzpläne

32 – Verwendung von Finanzhilfen als Ergänzung zur Schaffung von Investitionsanreizen

35 – Nutzung harmonisierter technischer Bedingungen, die von der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT)/Ausschuss für elektronische Kommunikation (ECC) entwickelt wurden, wenn gemeinsame spezielle Frequenzbereiche für notwendig erachtet werden

Alle werden 2022 abgeschlossen.

149

Reform 2.

Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Anreize für private Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

Meilenstein

Zuteilung von Frequenznutzungsrechten

Abgetretene Nutzungsrechte

 

 

 

Q3

2022

Die 5G-Funkfrequenzlizenzen werden auf der Grundlage der Ergebnisse des wettbewerblichen Auswahlverfahrens/der wettbewerblichen Auktion in Etappenziel 147 zugewiesen.

150

Reform 3. Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind

Meilenstein

Annahme der nationalen Cybersicherheitsstrategie 2021-2026

Annahme der nationalen Cybersicherheitsstrategie 2021-2026 durch die Regierung

4. QUARTAL

2021

Die nationale Cybersicherheitsstrategie 2021-2026 wird angenommen und enthält Bestimmungen über

-regelmäßige Bewertungen und Aktualisierungen des Regulierungs- und institutionellen Rahmens für die Cybersicherheit,

-Stärkung der öffentlich-privaten und akademischen Partnerschaft zur Stärkung der Cyberresilienz der Gesellschaft insgesamt,

-Entwicklung der Reaktionsfähigkeit auf Cyberangriffe und der Widerstandsfähigkeit von Systemen, Netzen und Diensten

-Konsolidierung der Rolle Rumäniens in der Cybersicherheitsarchitektur auf internationaler Ebene.

151

Reform 3. Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind

Meilenstein

Inkrafttreten des rumänischen Gesetzes über Verteidigung und Cybersicherheit

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des rumänischen Gesetzes über Verteidigung, Cybersicherheit und Sicherheit

4. QUARTAL

2022

Mit dem rumänischen Gesetz über Verteidigung und Cybersicherheit wird der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Organisation und Durchführung von Tätigkeiten in den Bereichen Cybersicherheit und Cyberabwehr, Kooperationsmechanismen und Reaktionen der Institutionen in den betreffenden Bereichen geschaffen.

152

Reform 4.

Verbesserung der digitalen Kompetenz für den öffentlichen Dienst und die digitale Bildung während des gesamten Lebens für die Bürgerinnen und Bürger

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses des Ministers für Arbeit und des Präsidenten des Nationalen Statistikinstituts zur Festlegung neuer digitaler Berufe in der Klassifikation der Berufe (COR)

Bestimmung im Erlass des Ministers für Arbeit und des Präsidenten des Nationalen Statistikinstituts, aus der hervorgeht, dass die Änderung zur Festlegung neuer digitaler Berufe im AdR in Kraft getreten ist.

 

 

 

Q3

2022

Im Ministerialerlass des Arbeitsministers und des Präsidenten des Nationalen Statistikinstituts werden die neuen digitalen Berufe auf der Ebene der rumänischen Klassifikation der Berufe (COR) festgelegt, die den in den Ländern der Europäischen Union mit bewährten Verfahren im Bereich der Digitalisierung bestehenden Berufen gleichwertig sind. Es wird eine Diagnosestudie/Analyse durchgeführt, um eine Prognose des Arbeitskräftebedarfs für die nächsten fünf Jahre im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel der Wirtschaft und dem Übergang zur Industrie 4.0 zu liefern, einschließlich Empfehlungen für die Definition neuer digitaler Berufe in der offiziellen Berufsklassifikation.

153

Investition 1.

Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über die Durchführung der Investition auf der Grundlage des Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung der Investition

Vertragsunterzeichnung

Q2

2022

Unterzeichnung des Vertrags über die Umsetzung der staatlichen Cloud-Infrastruktur.

Für die Ausschreibung und die Durchführung dieser Investition sind die Sondertelekommunikationsdienste und die Behörde für die Digitalisierung Rumäniens zuständig.

Die Umsetzung der Regierungs-Cloud umfasst mindestens die folgenden Phasen:

-Bau von Tier-IV-Datenzentren für die beiden Hauptzentren und von Stufe III für die sekundären Zentren;

-Bereitstellung spezifischer Kommunikationsinfrastruktur und Informationstechnologie (optische Glasfaserkabel und Hochleistungskommunikationsgeräte);

-Entwicklung/Ausbau des Stromversorgungsnetzes für jedes Rechenzentrum, um Redundanz und Stromnachfrage sicherzustellen;

-Verwirklichung einer skalierbaren und redundanten Klimaanlageninfrastruktur, die für jedes Rechenzentrum energieeffizient ist;

-Installation des Inertgas-Feuermelde- und -löschsystems, um den Schutz der gesamten Infrastruktur jedes Rechenzentrums zu gewährleisten;

-Einführung des physischen Sicherheitssystems (Zugangskontrolle, Videoüberwachung, Einbruchsschutz) für die entwickelte Infrastruktur;

-Einrichtung des Infrastrukturüberwachungs- und -managementnetzes innerhalb der realisierten Anlage;

-Realisierung einer skalierbaren und hochverfügbaren IT- und C-Infrastruktur (Verarbeitungsausrüstung, Speicherung, Kommunikation, Virtualisierungssoftware) in jedem Rechenzentrum;

-Erwerb der erforderlichen Lizenzen und Spezialausrüstung für die Cybersicherheit.

-Die Sicherheit wird vom Administrator der staatlichen Cloud-Infrastruktur gewährleistet.

154

Investition 1.

Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur

Ziel

Öffentliche Einrichtungen, die über die Regierungs-Cloud miteinander verbunden sind

Anzahl

0

30

4. QUARTAL

2024

Mindestens 30 öffentliche Einrichtungen, die mit der Regierungs-Cloud verbunden sind und diese nutzen, mit der Möglichkeit, Daten über die staatliche Cloud-Infrastruktur untereinander auszutauschen.

155

Investition 1.

Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur

Ziel

Funktionale Tier-III- und Tier-IV-Datenzentren

 

Anzahl

0

4

4. QUARTAL

2025

Zwei Tier-III- und zwei Tier-IV-Datenzentren, die sowohl mit Hardware- als auch Software-Cloud-Kapazitäten ausgestattet sind und IaaS-, PaaS- und SaaS-Dienste (Infrastruktur-as-a-Service – IaaS/Platform-as-a-Service – PaaS/Software-as-a Service – SaaS) funktional gemäß den Bestimmungen des Etappenziels 153 bereitstellen.

Die Datenzentren beteiligen sich am „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren“.

157

Investition 2.

Cloud-Entwicklung und Migration

 

Ziel

Staatliche Cloud-Native oder Cloud-fähige digitale Dienstanwendungen, die in Platform-as-a-Service (PaaS) oder Infrastructure-as-a-Service (IaaS) entwickelt oder migriert wurden.

 

Anzahl

0

30

Q2

2026

Anzahl der auf der Grundlage der Analyse, die zur Unterstützung der Einrichtung der staatlichen Cloud durchgeführt wurde, entwickelten oder umgerüsteten Cloud-gestützten oder Cloud-fähigen Anwendungen staatlicher Dienste, die in Platform-as-a-Service (PaaS) oder Infrastructure-as-a-Service (IaaS) entwickelt oder umgestellt wurden.

158

Investition 3. Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste

Meilenstein

Öffentliche Gesundheitseinrichtungen haben im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ihre Digitalisierung Mittel erhalten

Finanzierung von Einrichtungen

Q2

2026

Zahlungen für mindestens 60 Projekte im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Digitalisierung von Einrichtungen mit Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich, die dem Gesundheitsministerium unterstehen, zur Finanzierung der Installation von Hardware, der Entwicklung von Softwarelösungen, der Vernetzung und Interoperabilität von IT-Systemen/Anwendungen.

160

Investition 3.

Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste

Meilenstein

Neue PIA (IT-Plattform für Krankenversicherung) ist funktionsfähig

PIA (IT-Plattform für Krankenversicherung Funktionsfähigkeit)

Q2

2026

Die neue PIA (IT-Plattform für Krankenversicherung) soll

-Unterstützung der Zusammenschaltung und Interoperabilität;

-Ermöglichung neuer Funktionen (z. B. Digitalisierung medizinischer Dokumente).

161

Investition 3. Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste

Meilenstein

Die IT-Infrastruktur öffentlicher Krankenhäuser in Rumänien wurde ersetzt oder ausgebaut.

Modernisierung der IT-Infrastruktur öffentlicher Krankenhäuser

Q2

2026

Zahlungen an mindestens 200 öffentliche Gesundheitseinrichtungen für IT-Systeme und die digitale Infrastruktur von Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens. Die IT-Systeme der Krankenhäuser sollten mit anderen Systemen interoperabel sein.

Zahlungen für die Schulung von mindestens 3000 medizinischem Personal, um sich über den Betrieb der IT-Anwendungen zu informieren.

163

Investition 4. Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Zentralisierung der Anwendungen

Nationale (zentralisierte) elektronische Datei (e-Datei)

virtuelle Bearbeitung von Gerichtsverfahren an weniger Standorten

Q2

2023

Um eine moderne Alternative für den elektronischen Zugang zu den Verfahrensakten („e-Akten“) einzuführen, wird mit dieser Investition

die bestehenden Erweiterungen von e-Dateien in einer einzigen nationalen „e-Akte“ zentralisieren, über die die Prozessparteien in der Lage sein müssen, leicht und sicher auf Dokumente in Gerichtsakten zuzugreifen.

164

Investition 4. Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Elektronisches Falldaten- und Informationssystem ECRIS V und digitaler Wandel des Justizsystems

Funktionsfähigkeit des ECRIS-V-Systems

Q2

2026

Die Bereitstellung eines neuen Fallbearbeitungssystems (ECRIS V) ermöglicht die digitale Interaktion des Rechtsuchenden und jeder interessierten Stelle mit der Justiz und eine verbesserte digitale Interaktion zwischen den Institutionen auf der Ebene des Justizsystems. Der digitale Wandel im Justizsektor wird auch durch den Erwerb von IT- und C-Ausrüstung, Software, Dienstleistungen und technologischer Modernisierung unterstützt.

166

Investition 4. Digitalisierung der Justiz

Meilenstein

Einrichtung eines Rechenzentrums

Einrichtung eines Rechenzentrums

Q2

2026

Ein neues Rechenzentrum wird vom Justizministerium, dem öffentlichen Ministerium und den nachgeordneten Einrichtungen, Gerichten und anderen Einrichtungen auf der Ebene des Justizsystems genutzt, das mit der Regierungs-Cloud interoperabel ist.

167

Investition 5.

Digitalisierung im Umweltbereich

Meilenstein

Funktionales System zur Überwachung der rumänischen Wälder mit Maßnahmen gegen illegalen Holzeinschlag

Funktionales System zur Überwachung der rumänischen Wälder mit Maßnahmen gegen illegalen Holzeinschlag

Q2

2026

Das System zur Überwachung der Wälder in Rumänien und zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags wird in SUMAL 2.0 (Rumänisches Holz-Tracking-System) integriert und überwacht die rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Holzernte, der Waldverjüngung, der Waldgesundheit und dem Erhaltungszustand des Lebensraums.

Das vom nationalen eTerra3-System (Grundeigentumsdatenbank) bereitgestellte Waldgrundbuch wird über die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) in SUMAL 2.0 aufgenommen, um einen vollständigen Datensatz zu den Eigentums- und Verwaltungsrechten zu erhalten.

168

Investition 5.

Digitalisierung im Umweltbereich

Ziel

Digitalisierte öffentliche Umweltdienstleistungen

 

Anzahl

0

32

Q2

2026

32 umweltbezogene öffentliche Dienste müssen Folgendes ermöglichen:

-Übermittlung von Daten und Informationen für Inventare.

-Verwaltung von Umweltregistern.

169

Investition 6. Digitalisierung in Beschäftigung und Sozialschutz

Meilenstein

Funktionales Online-System für REGES

Funktionales Online-System für REGES

4. QUARTAL

2024

Das IT-System REGES-ONLINE ist funktionsfähig und interoperabel und gewährleistet den Zugang von Behörden und Einrichtungen zur Registrierung von Daten auf der Ebene der Anwendungsprogrammierschnittstelle (API).

170

Investition 6. Digitalisierung in Beschäftigung und Sozialschutz

Ziel

Funktionale digitale Dienste im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz

 

Anzahl

0

3

Q2

2026

Die folgenden elektronischen Behördendienste in den Bereichen Arbeit und Sozialschutz müssen funktionsfähig sein:

Digitalisierung der von der öffentlichen Arbeitsverwaltung (ANOFM) angebotenen Dienstleistungen

Digitalisierung der Kontrolltätigkeit in der Arbeitsinspektion (IM)

— Digitalisierung der Bearbeitung und Auszahlung von Sozialhilfeleistungen, die von der Nationalen Agentur für Zahlungen und soziale Kontrolle (ANPIS) verwaltet werden. Das Nationale integrierte Sozialhilfesystem (SNIAS) wird Funktionen beibehalten, die die Einreichung von Anträgen im Rathaus ermöglichen.

Die digitale Plattform für die Einführung des Mindestinklusivitätseinkommens (VMI) ist funktionsfähig.

171

Investition 6. Digitalisierung in Beschäftigung und Sozialschutz

Meilenstein

Schulungen zu digitalen Kompetenzen für Beschäftigte

Durchführung von Schulungen

Q2

2026

Vom Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass Schulungen zu digitalen Kompetenzen in folgenden Bereichen durchgeführt wurden:

-1200 Mitarbeiter der Nationalen Agentur für Arbeit (ANOFM)

-1595 Mitarbeiter der Nationalen Agentur für Zahlungen und Sozialinspektion (ANPIS)

-19 Mitarbeiter der Arbeitsinspektion (IM)

172

Investition 7. Einführung elektronischer Formulare (eForms) im Bereich des öffentlichen Auftragswesens

Meilenstein

Einführung elektronischer Standardformulare bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Elektronische Standardformulare für Vergabeverfahren

Q2

2023

Elektronische Standardformulare für das öffentliche Beschaffungswesen werden verwendet und in den rumänischen öffentlichen Beschaffungsdienst SEAP integriert.

173

Investition 8.

Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur

Meilenstein

Ausstellung von eIDs

Ausstellung von eIDs

Q2

2026

Ausstellung von 3500000 elektronischen Personalausweisen, die zwei digitale Zertifikate speichern können:

-ein obligatorischer Vordruck für fortgeschrittene elektronische Signaturen, die gespeichert und verwendet werden können, sobald der elektronische Personalausweis ausgestellt ist.

-Ein von qualifizierten Zertifizierungsdienstleistern ausgestelltes Zertifikat für qualifizierte elektronische Signaturen, das den Bürgern nach Ausstellung der Karte zur Verfügung steht und von jedem qualifizierten Zertifizierungsdienstleister erworben werden kann.

174

Investition 8.

Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur

Meilenstein

Unterstützungsmaßnahmen für die Verwendung elektronischer Personalausweise

Entwicklung öffentlicher Online-Dienste, Entwicklung eines Frühwarnsystems, Entwicklung einer Sensibilisierungskampagne

Q2

2026

Zugänglichkeit von 11 öffentlichen Online-Diensten mit dem elektronischen Personalausweis. Diese öffentlichen Online-Dienste umfassen die erforderliche IT- und C-Infrastruktur für die Verfügbarkeit der Dienste und die Wiederherstellung der Daten. Ein Frühwarnsystem in Bezug auf Sicherheitsrisiken, einschließlich Cyberrisiken, muss funktionsfähig sein.

Es wird eine Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Verwendung elektronischer Personalausweise durchgeführt.

175

Investition 9. Digitalisierung des Sektors der Nichtregierungsorganisationen

Ziel

Gewährung von Finanzhilfen an NRO für Digitalisierungsprojekte

Anzahl

0

200

4. QUARTAL

2025

Gewährung von 200 Finanzhilfen an NRO für Digitalisierungsprojekte.

Mit den ausgewählten Projekten wird Folgendes unterstützt:

- digitale Infrastruktur

-Verbesserung der digitalen Kompetenz des Personals und der Freiwilligen bei der Erbringung von Ferndiensten für die Begünstigten,

-Entwicklung von Plattformen und CRM-Lösungen (Customer Relationship Management).

Die Unterstützung beträgt bis zu 70 000 EUR pro Projekt für einen Zeitraum von höchstens 30 Monaten.

177

Investition 10.

Digitaler Wandel im öffentlichen Dienst

Meilenstein

Interoperable Plattformen für ein standardisiertes Personalmanagement in der zentralen öffentlichen Verwaltung sind funktionsfähig

Funktionale Plattformen

4. QUARTAL

2025

Zwei interoperable Plattformen müssen funktionsfähig sein:

-E-ANFP – Entwicklung und Ausbau der Plattform für die Verwaltung des öffentlichen Dienstes (auf zentraler, territorialer, lokaler Ebene) für Laufbahnprozesse (Einstellung, Bewertung, Beförderung, Ausscheiden aus dem öffentlichen System auf der Grundlage eines standardisierten Kompetenzrahmens und Stellenbeschreibungen) und Vernetzung mit zusammenarbeitenden Institutionen.

-SIMRU (Integriertes Personalverwaltungssystem) – Entwicklung der internen Verwaltungsplattform für Behörden für Personalprozesse (Personaldatenverwaltung, Organisationsmanagement, Zeitmanagement, Zielfestlegung und Berichterstattung).

178

Investition 11. 

Einführung einer Regelung zur Förderung der Nutzung von Kommunikationsdiensten in weißen Gebieten  

Meilenstein

Dörfer in weißen Gebieten, die mit sehr schnellem Internet verbunden sind

Technischer Bericht zum Nachweis der Verbindung

4. QUARTAL

2025

Bereitstellung technischer Berichte durch einen unabhängigen Prüfer, in denen die etablierten Internetanschlüsse von 945 Dörfern in weißen Gebieten nachgewiesen werden. Dörfer werden gemäß ANCOM-Daten an einem festen Standort, an dem der Markt keine Dienste erbringen kann, an Hochgeschwindigkeits-Internetzugangsdienste angeschlossen. Die Dörfer werden wie folgt priorisiert: 

— oberste Priorität für ländliche oder abgelegene Gemeinden, die nicht über Festnetze verfügen, wie in der ANCOM-Liste angegeben.

— Priorität zweiter Ordnung mit Festnetzen unterversorgt. 

Die Mindestgeschwindigkeit muss mindestens 100 Mbit/s aufrüstbar sein, und die Netze müssen FTTB/H und/oder 5G sein. 

179

Investition 12.  

Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private ITC-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind.

Ziel

Unterstützung der Infrastruktursicherheit von Einrichtungen

Anzahl

0

101

Q2

2026

Modernisierung der IT- und C-Sicherheitsinfrastruktur von 101 pulic- und privaten Einrichtungen. Davon werden 57 vom Projekt „Aktualisierung und Entwicklung des nationalen IKT-Infrastrukturschutzsystems mit kritischen Werten für die nationale Sicherheit wieder Cyberbedrohungen“ (SMIS-Code 127221) profitieren.

Die 44 verbleibenden Stellen werden unter Berücksichtigung folgender Faktoren ausgewählt:  

-die Wahrscheinlichkeit, von Cyberangriffen der APT (Advanced Persistent Threat – Advanced Persistent Threat) ins Visier genommen zu werden,  

-die Zahl der Nutzer und die Auswirkungen eines solchen Angriffs auf die Infrastruktur,  

-die Komplexität der OT-Netze,  

-Grad der Anfälligkeit für Cyberangriffe (z. B. Fernsteuerung von industriellen Systemen/Teilsystemen),  

-Für die 101 Unternehmen stehen mindestens die folgenden Elemente zur Verfügung:  

-fortgeschrittenes System zur Erkennung von Schwachstellen in Informationssystemen und Kommunikationsausrüstungen (Software und Hardware-Lösungen);  

-ein integriertes System zur Identifizierung von TTP im Zusammenhang mit Cyberangriffen auf Netz- und Informationssysteme (Softwarelösungen und Hardware);  

-eine komplexe Sicherheitsplattform für die automatische Analyse und Verarbeitung von Cybervorfällen (Software und Hardwarelösungen). 

Darüber hinaus werden neun der 101 Einrichtungen, die über OT-Infrastrukturen verfügen, von Cybersicherheitslösungen für die industrielle Kontrolle (ICS) profitieren. 

180

Investition 12. Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private ITC-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind.

Meilenstein

Ausbau der Kapazitäten der nationalen Cyberint-Zentren

Zusätzliche Kapazitäten

Q2

2026

Die Struktur des nationalen Cyberint-Zentrums wird den Cybersicherheitsschutz von IKT-IT- und OT-Infrastrukturen integrieren. Darüber hinaus erhält das Zentrum folgende Vorteile:

-Entwicklung einer technischen Infrastruktur zur Ermittlung, Überwachung, Bewältigung und Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen mit dem Ziel, IKT-Infrastrukturen von kritischem Wert für die nationale Sicherheit zu schützen, die nicht/nicht mehr von dem Schutz des nationalen Systems zum Schutz von IKT-Infrastrukturen von nationalem Interesse vor Bedrohungen durch den Cyberraum profitieren, mit einer ergänzenden Rolle.

-Einrichtung einer nationalen Plattform für die Bewertung und das Management des Cybersicherheitsrisikos für neue Technologien;

-eine Plattform für die Sicherheit und die Kanalisierung von Daten für die Übertragung zwischen Netzen verschiedener Konfidenzniveaus;

-Ausbau der Ermittlungskapazitäten des nationalen Cyberint-Zentrums, indem es mit Software- und Hardwarelösungen ausgestattet wird.

181

Investition 13.

Entwicklung von Sicherheitssystemen zum Schutz von Regierungsspektrum

Meilenstein

Einrichtung von Aufnahmeeinrichtungen auf nationaler Ebene

Installation eines Netzwerks von Sensoren

 

Q1

2026

Abnahmebescheinigungen über die Installation eines neuen Netzes von 65 auf nationaler Ebene verteilten Sensoren durch den Special Telecommunications Service (STS) an Aufnahmestellen zur automatischen Erkennung und Warnung im Falle von Störungen des staatlichen Funkfrequenzspektrums.

182

Investition 14.

Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit der Infrastrukturdienste für Behörden in Rumänien

Ziel

Hubs, die Instituten und Unternehmen von öffentlichem Interesse den Zugang zu den Diensten des Internet-Diensteanbieters (ISP) ermöglichen

 

Anzahl

0

41

4. QUARTAL

2024

Jeder Kreis in Rumänien verfügt über eine Drehscheibe. Jede dieser Hubs wird an ein nationales Internet-Vertriebsnetz mit mehreren Anbietern der Stufe I und den zugehörigen Sicherheitsmechanismen angeschlossen.

Sicherheitsdienste, die erbracht werden:

-Anti-Dos-Schutz (Denial-of-Service-Schutz) bei Vielfachen von 10 Gbit/s

-Verbundene IT-Notfallteams (CERT) (Sicherheitspublikum, Überwachung von Sicherheitsereignissen im gesamten Netz, Reaktion auf Sicherheitsvorfälle)

-Verbundene Dienste der Sicherheitseinsatzzentren (Benachrichtigungs- und Eskalationsmechanismen für Begünstigte)

-Reputation und Filtermechanismen für böswilligen Verkehr auf der Grundlage des Ansehens und des böswilligen Aufenthalts auf der Ebene der DNS-Dienste für Begünstigte

-Reallaboranalyse für die erbrachten Dienstleistungen.

184

Investition 15.

Schaffung neuer Cybersicherheitskompetenzen für Gesellschaft und Wirtschaft

Meilenstein

Bereitstellung des Instrumentariums der Regierung für Cybersicherheit

Bereitstellung der IT-Toolkits der Regierung

Q2

2026

Aufstellung eines nationalen Programms zur Ermittlung des Bedarfs an Cyberkompetenzen mit Schwerpunkt auf den Auswirkungen auf Schlüsselsektoren von Wirtschaft und Gesellschaft. Ermittlung von 1000 Schlüsselakteuren anhand zweier Kriterien:

— Relevanz für die Bereiche, die unter die NIS-Richtlinie und das Gesetz 362/2018 fallen. 

— Vom CERT-RO auf der Grundlage einer standardisierten Selbstbewertung ermittelte Cybersicherheitsreifegrad. 

Bereitstellung einer Reihe staatlicher Instrumente und Dienste („Toolkit“) zur Stärkung der Cybersicherheit der 1000 ermittelten Schlüsselakteure.

185

Investition 16.

Schulungsprogramm für Beamte zu digitalen Kompetenzen

Meilenstein

Schulungen für Beamte

Durchführung von Schulungen für Beamte

Q2

2026

Vom Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass Schulungen für folgende Personen durchgeführt wurden:

-30000 Beamte, um fortgeschrittene digitale Kompetenzen zu erwerben.

-2500 Beamte in höheren Laufbahnkategorien zu den Themen Führung und Talentmanagement unter Berücksichtigung digitaler Aspekte

186

Investition 17.

Finanzierungsprogramme für Bibliotheken zu Drehscheiben für digitale Kompetenzen

Meilenstein

In digitale Hubs umgewandelte Bibliotheken

Renovierung und Ausstattung von 560 Bibliotheken

4. QUARTAL

2025

Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten zum Nachweis der Digitalisierung von 60 Bibliotheken wie folgt:

-5 zentrale Bezirksbibliotheken und 55 ländliche, städtische oder kommunale Bibliotheken, die renoviert und mit IT und technischer Ausrüstung ausgestattet sind. Die Renovierung muss im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfolgen.

Durch die Fertigstellung der Empfangsbescheinigungen wurde die Lieferung von Ausrüstung an 500 Bibliotheken erleichtert, wobei neue oder modernisierte IT-Ausrüstungen erhalten wurden.

187

Investition 17.

Finanzierungsprogramme für Bibliotheken zu Drehscheiben für digitale Kompetenzen

Ziel

Bürgerinnen und Bürger, die Schulungen zur Entwicklung digitaler Kompetenzen erhalten haben

Anzahl

0

45 000

Q2

2026

45000 Ausbildungsnachweise zur Entwicklung grundlegender digitaler Kompetenzen in den Bereichen digitale Kompetenz, Kommunikation, Medienkompetenz, Erstellung digitaler Inhalte, digitale Sicherheit und digitale unternehmerische Bildung.

190

Investition 19.a: Programme zur Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen

Meilenstein

Schulung des Personals von KMU im Bereich der digitalen Kompetenzen

Durchführung der Schulungen

Q1

2026

Vom Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass KMU-Mitarbeiter Schulungen zu digitalen Kompetenzen erhalten.

G.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 18. Digitaler Wandel und Robotische Prozessautomatisierung in der öffentlichen Verwaltung

Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel zu unterstützen, Produktivität und Resilienz zu erhöhen, Fehler zu verringern und die Bearbeitungszeit (Bürger) zu verringern, indem Lösungen für die Automatisierung des Robotischen Prozesses (Automatisierung mühsamer, repetitiver und regelbasierter Aufgaben) eingeführt werden.

Die Investition besteht in der Einführung fortgeschrittener Technologien, der Neugestaltung der Geschäftsprozesse und der Unterstützung der Entscheidungsprozesse für den öffentlichen Sektor.

Investition 19. Programme zur Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen

Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel kleiner und mittlerer Unternehmen zu unterstützen, indem die digitalen Kompetenzen ihrer Beschäftigten verbessert werden. Die Investition besteht in der Förderung der Schulung von Beschäftigten in KMU in digitalen Kompetenzen.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 19a: Programme zur Weiterqualifizierung/Umqualifizierung in Unternehmen

 

G.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Folgende Num

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

188

Investition 18. Digitaler Wandel und Robotische Prozessautomatisierung in der öffentlichen Verwaltung

Ziel

Roboterprozessautomatisierung (RPA) und Förderung der künstlichen Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung

 

Anzahl

0

18

Q2

2026

Diese Investition umfasst Lösungen zur Unterstützung der Automatisierung des Robotischen Prozesses und der künstlichen Intelligenz für 18 öffentliche Einrichtungen der Zentralverwaltung.

189

Investition 19. Programme zur Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „Finanzhilfen für digitale Kompetenzen“

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q1

2022

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen zur Unterstützung von KMU bei der Ausbildung für digitale Kompetenzen wie digitale Werkzeuge und Ausrüstung, zur Stärkung digitaler Kompetenzen, einschließlich Kompetenzen im Zusammenhang mit Cloud-Technologien, und von Technologien, die für Industrie 4.0 spezifisch sind.

H.KOMPONENTE 8: Steuer- und Rentenreformen

Diese Komponente umfasst eine Reihe von Reformen und Investitionen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen Steuerverwaltung, Steuersystem, Haushaltsrahmen, Rentensystem und staatliche Unterstützung für Unternehmen:

I.Reform der Steuerverwaltung und Überprüfung des Steuerrahmens zur Verbesserung des Steuersystems und zur Erhöhung der von der Steuerverwaltung erhobenen Einnahmen.

II.Reform des öffentlichen Rentensystems durch einen neuen Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in einem Umfeld der alternden Bevölkerung, zur Korrektur von Ungleichheiten, zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und Berechenbarkeit des Systems und zur Einhaltung des Beitragsprinzips in Bezug auf die Empfänger von Rentenansprüchen. Sie zielt auch auf die Modernisierung des Rentensystems durch digitale Anwendungen und Dienste ab.

III.Steigerung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben durch Erhöhung der Transparenz des Haushaltsverfahrens, Verbesserung des Überwachungs- und Berichterstattungssystems für die Haushaltsprogramme, Priorisierung großer Investitionsprojekte, Durchführung von Ausgabenüberprüfungen in allen öffentlichen Sektoren und Stärkung der Rolle des Finanzrates. Die Digitalisierung der Haushaltsverfahren dürfte diese Ziele unterstützen.

IV.Ausbau der institutionellen Kapazitäten zur Prognose der Rentenausgaben durch den Einsatz komplexer wirtschaftlicher Modellierungsinstrumente. Hauptziel der Reform ist es, die Fähigkeit zur mittel- bis langfristigen Abschätzung der Auswirkungen der Strukturreformen des Rentensystems zu erweitern, indem die Genauigkeit der Projektionen erhöht und damit die Auswirkungen auf die Tragfähigkeit des Rentensystems bewertet werden.

V.Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationskapazität, der Produktivität und der Internationalisierung von Unternehmen (insbesondere KMU) durch Bereitstellung alternativer Finanzierungsquellen durch die Einrichtung einer Nationalen Entwicklungsbank.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

H.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

Ziel dieser Reform ist es, der dringenden Notwendigkeit einer Modernisierung und Digitalisierung der ANAF Rechnung zu tragen, um die Steuererhebung effizienter zu gestalten, um die Einnahmenquote zu erhöhen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.

Diese Reform besteht im Inkrafttreten des einschlägigen Rechtsrahmens.

Reform 2. Modernisierung des Zollsystems und Einrichtung des elektronischen Zollwesens

Ziel dieser Reform ist es, die Verwaltungskapazität der Zollverwaltung zu stärken und die Zollabfertigung auf ein elektronisches Umfeld auszurichten.

Diese Reform besteht aus einem oder mehreren Rechtsakten zur Verbesserung der Funktionsweise der Zollverwaltung.

Reform 3. Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines oder mehrerer Rechtsakte, um die mehrjährige Haushaltsplanung sicherzustellen, die Priorisierung öffentlicher Investitionen zu verbessern und systematische Ausgabenüberprüfungen einzuführen.

Reform 4. Überprüfung des Steuerrahmens

Ziel dieser Maßnahme ist die Überprüfung des rumänischen Steuerrahmens.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines oder mehrerer Rechtsakte, um ein gerechteres und effizienteres Steuersystem zu schaffen, das in der Lage ist, die Wirtschaft besser zu unterstützen und die Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerzahler zu erleichtern.

Reform 5. Gründung der Nationalen Entwicklungsbank

Ziel dieser Maßnahme ist die direkte Behebung von Marktversagen durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für Projekte förderfähiger Begünstigter, die ein hohes Risikoprofil aufweisen, aber ein hohes Potenzial zur Schaffung von Mehrwert und Arbeitsplätzen aufweisen und für die der Privatsektor wenig Interesse an der Sicherung der Finanzierung hat.

Diese Maßnahme besteht darin, dass das BND gegründet und aktiv wird.

Reform 6. Reform des öffentlichen Rentensystems

Ziel der Reform ist es, eine neue Berechnungsformel für neue Renten und Pensionen einzuführen.

Die Reform besteht in der Annahme eines oder mehrerer Rechtsakte über das öffentliche Rentensystem auf der Grundlage von Beiträgen aus technischer Hilfe mit dem Ziel, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten.

Investition 1. Erleichterung der Einhaltung der Steuervorschriften durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen

Ziel dieser Investition ist es, den Steuerzahlern durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.

Diese Maßnahme besteht in der Schaffung verschiedener elektronischer Dienstleistungen, die für Steuerpflichtige zugänglich sind.

Investition 2. Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, unter anderem durch die Umsetzung eines integrierten Risikomanagements

Ziel der Investition ist es, die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu verringern und die Erreichung der geplanten Haushaltseinnahmen durch eine effizientere Steuererhebung zu unterstützen. Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung digitaler Plattformen für das integrierte Risikomanagement, der elektronischen Verbindung von Registrierkassen und der Schulung der zuständigen Mitarbeiter der Ministerien.

Investition 3. Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Herausforderungen im Bereich der Information, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung zu reagieren

Ziel dieser Investition ist es, die Fähigkeit zu gewährleisten, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der ANAF auf aktuelle und künftige Herausforderungen im Bereich der Information zu reagieren.

Diese Maßnahme umfasst die Modernisierung der Infrastruktur und die Stärkung der Cybersicherheit im Finanzministerium/ANAF.

Investition 4. Einrichtung des elektronischen Zollwesens

Ziel der Investition ist die Modernisierung des Zollsystems und die Einführung eines elektronischen Zolls.

Diese Maßnahme umfasst die Modernisierung von Hardware- und Softwaresystemen sowie die Installation neuer Anwendungen zur Straffung der Zollverfahren.

Investition 5. Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

Ziel dieser Investition ist die Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus.

Diese Maßnahme besteht in der Aktualisierung und Modernisierung des IT-Systems (BUGET_NG) zur Vorbereitung und Verwaltung des nationalen Haushalts.

Investition 6. Wirtschaftsmodellierungsinstrument (Pension Reform Options Simulation Toolkit) zur Erweiterung der institutionellen Kapazitäten zur Prognose der Rentenausgaben

Ziel dieser Investition ist es, die institutionellen Kapazitäten zur Prognose der Rentenausgaben auszubauen.

Diese Maßnahme besteht in der Aufrüstung/Verwahrung des Simulationsinstrumentariums für Rentenreformoptionen im rumänischen Fall und in der Schulung des Personals.

Investition 7. Technische Unterstützung bei der Überarbeitung des Steuerrahmens

Ziel dieser Investition ist es, technische Unterstützung bei der Überarbeitung des Steuerrahmens zu leisten. Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung eines IT-Systems mit technischer Unterstützung, das die automatische Bewertung von Immobilien für lokale Steuerzwecke ermöglicht.

Investition 8. Gründung der Nationalen Entwicklungsbank

Mit dieser Investition soll sichergestellt werden, dass die Nationale Entwicklungsbank ausgerüstet und funktionsfähig ist.

Diese Maßnahme umfasst den Erwerb von Software und Hardware, ITC-Dienstleistungen, technische Hilfe und Schulung des Personals der Nationalen Entwicklungsbank für die Durchführung der Tätigkeiten und des Personals des Finanzministeriums, das an der Bewertung der Tätigkeit und Leistung der Bank beteiligt ist.

Investition 9. Unterstützung des Verfahrens zur Bewertung von Rentenakten

Ziel dieser Investition ist es, die Digitalisierung der derzeit in verschiedenen Archiven und Formaten gespeicherten Rentenakten in einer einzigen Datenbank zu unterstützen.

Diese Maßnahme besteht in der Neuberechnung der Rentenakten auf der Grundlage der neuen Rechtsvorschriften und ihrer Digitalisierung.

Investition 10. Fortgeschrittene elektronische Dienste durch Digitalisierung des Rentensystems

Ziel der Investition ist es, durch die Digitalisierung des Rentensystems effiziente und fortschrittliche elektronische Dienste zu gewährleisten.

Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung und Modernisierung elektronischer Systeme und Plattformen des National House for Public Pensions (CNPP).

H.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

191

Reform 1.

Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die obligatorische Eintragung von Steuerpflichtigen juristischer Personen in die Zweckgesellschaft (Virtual Private Space)

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Pflicht zur Eintragung von Steuerpflichtigen juristischer Personen in eine Zweckgesellschaft

Q1

2022

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die obligatorische Registrierung im virtuellen Privatraum (SPV) für alle juristischen Personen, die Steuerpflichtige sind.

Mit diesem Gesetz wird die Steuerverfahrensordnung geändert und die Verpflichtung für juristische Personen zur Eintragung in die Zweckgesellschaft eingeführt.

192

Reform 1. Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

Ziel

Zusätzliche Steuerpflichtige juristischer Personen, die bei einer Zweckgesellschaft eingetragen sind

Anzahl

509 679

1 009 679

4. QUARTAL

2022

Mindestens 500000 Steuerpflichtige juristischer Personen, die zusätzlich bei Zweckgesellschaften angemeldet waren, gegenüber 509679 zu Beginn des Monats April 2021. Mit diesen zusätzlichen 500000 Steuerpflichtigen deckt die Zweckgesellschaft 90 % der Gesamtzahl der großen Steuerpflichtigen ab (gemäß der neuen Definition, die verfügbar sein wird, sobald die Änderung des jeweiligen Rechtsrahmens genehmigt wird), die mindestens 90 % der Steuerbemessungsgrundlage für große Steuerpflichtige ausmacht. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich etwa 400000 der rund 1500000 juristischen Personen entweder in Insolvenzverfahren oder inaktiv. Ziel der Maßnahme ist daher, dass fast alle registrierten juristischen Personen die Zweckgesellschaft nutzen.

Die Überwachung der Zahl der neuen Steuerpflichtigen, die bei der Zweckgesellschaft eingetragen sind, erfolgt durch spezifische Berichte, die sich aus der Abfrage von Datenbanken durch das Nationale Zentrum für Finanzinformationen ergeben.

193

Reform 1. Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

Meilenstein

Inkrafttreten des geltenden Rechtsrahmens, in dem die Risikokriterien für die Einstufung von Steuerpflichtigen festgelegt sind. Der Rechtsrahmen wird durch Erlass des Präsidenten der ANAF genehmigt.

Inkrafttreten des Erlasses des ANAF-Präsidenten zur Festlegung von Risikokriterien

4. QUARTAL

2022

Die Festlegung der Risikokriterien erfolgt nach den Hauptrisikokategorien der Nichteinhaltung von Steuervorschriften: Risiken im Zusammenhang mit der Steuerregistrierung; Abgabe von Erklärungen; Stufe der Erklärung; Zahlung. Diese Begriffsbestimmungen werden im System der Steuerrisikoverwaltung auf der Grundlage von Steuerrisikoklassen verwendet, in dem die Maßnahmen und Kontrollen der Steuerverwaltung an das Steuerrisiko jeder Kategorie von Steuerpflichtigen angepasst werden.

Bei den Risikokriterien werden die folgenden internationalen Standards berücksichtigt:

— OECD ISO 31000:2018

— KOM – Leitfaden für das Compliance-Risikomanagement für Steuerverwaltungen 2010

— FHA-Leitfaden für die Bewertung der Wirksamkeit der Strategien zur Behandlung von Compliance-Risiken.

194

Reform 1. Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

Meilenstein

Inkrafttreten des geänderten Rechtsrahmens im Tätigkeitsbereich der Steuerprüfstellen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des rechtlichen Rahmens, der sich auf den Tätigkeitsbereich der Steuerprüforgane auswirkt

4. QUARTAL

2022

Mit dem neuen Gesetz werden die Befugnisse der Steuerbehörden für die Steuerprüfung, der für die Betrugsbekämpfung zuständigen Kontrollorgane und der für die Überprüfung der persönlichen steuerlichen Situation zuständigen Stellen mit dem Ziel festgelegt, die institutionellen Kapazitäten der Steuerkontrollstrukturen zu stärken und durch frühzeitige und gezielte Ermittlung großer Steuerrisiken nationalen und grenzüberschreitenden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorzubeugen.

Die ANAF überprüft den institutionellen und rechtlichen Rahmen für die Tätigkeiten der Kontrollstrukturen. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen und der Ergebnisse der Analyse wird die Überarbeitung des Rechtsrahmens der Steuerprüfstellen abgeschlossen.

195

Reform 1. Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

Meilenstein

Umsetzung/Genehmigung des gemeinsamen Aktionsplans der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung und Arbeitsaufsicht zur Verhinderung und Eindämmung des Phänomens der Grau-/Schwarzarbeitshinterziehung

Annahme des gemeinsamen Aktionsplans der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung und Arbeitsaufsicht für Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung des Phänomens der Grau-/Schwarzarbeitshinterziehung

Q1

2022

Im Anschluss an das Protokoll über die Zusammenarbeit mit der Arbeitsinspektion wird ein gemeinsamer Aktionsplan erstellt, der Wirtschaftsteilnehmer mit hohem Steuerrisiko und auch Risiken im Hinblick auf die Verwendung von nicht gemeldeten/nicht gemeldeten Arbeiten einbezieht.

Sie ist nach Arten saisonaler Tätigkeiten aufzuschlüsseln, bei denen die Häufigkeit der genannten Risiken bekanntermaßen hoch ist.

In regelmäßigen Abständen analysiert das Management der beteiligten Strukturen (Generaldirektion für Betrugsbekämpfung im Steuerbereich und Arbeitsaufsicht) die erzielten Ergebnisse sowie die Möglichkeiten und Perspektiven für eine Aktualisierung des Plans je nach den erzielten Ergebnissen.

196

Reform 1. Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

Ziel

Erhöhung des Anteils der von der Steuerverwaltung erhobenen Einnahmen

BIP-Prozentpunkte

2,5

4. QUARTAL

2025

Der Anteil der Steuereinnahmen steigt gegenüber 2019 um mindestens 2,5 Prozentpunkte des BIP.

197

Reform 1. Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

Meilenstein

Strukturreform der ANAF und Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte und Durchführung von Strukturreformen

Q2

2026

1. Zentralisierung der Risikomanagementfunktionen und Neuorganisation der ANAF im Hinblick auf Effizienz und Einhaltung der Vorschriften

— Zentralisierung der Aufgaben des Risikomanagements und der Steuerprüfungsplanung am Hauptsitz der ANAF, territoriale Strukturen mit Schwerpunkt Kontrolle, Meldung und Durchsetzung;

— Die zentrale Risikomanagementeinheit verfügt über mindestens 40 spezialisierte Experten, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität geschult wurden;

— Das Referat verwendet kombinierte Daten aus der elektronischen Rechnung, dem elektronischen Verkehr und SAF-T über das neue Steuerdatenlager CNIF (verwaltet vom Finanzministerium);

2. Leistungsindikatorsystem und Integritätsprüfung des Betriebs des ANAF-Personals:

— Inkrafttreten einer neuen Reihe von wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) für die Hauptfunktionen der ANAF: Risikomanagement, Steuerprüfung, Betrugsbekämpfung und Rechtsvorschriften;

— Einrichtung eines Integritätstestsystems für das ANAF-Personal, einschließlich des Einsatzes von am Körper getragenen Kameras in mindestens drei Einsatzbereichen (Warenkontrolle, Transport, HoReCa/Einzelhandel);

— In den Sanktionsrahmen Bestimmungen über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses von wegen Korruption verurteilten Beamten und das Verbot, danach ein öffentliches Amt zu bekleiden, aufzunehmen.

— Einführung einer Anreizstruktur mit Malus/Bonus für Beamte der ANAF, die in direktem Zusammenhang mit der Leistung der KPI stehen.

3. Verbindung zwischen ANAF-MoJ-ONRC und Frühwarnung über Insolvenzen

Unterzeichnung eines Protokolls über den Datenaustausch zwischen ANAF, dem Justizministerium und dem Nationalen Handelsregisteramt (ONRC) zur Überwachung von insolvenzgefährdeten Unternehmen;

Schaffung und Integration eines algorithmischen Frühwarnsystems zum Insolvenzrisiko in das Risikomanagementsystem der ANAF.

4. Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte zur Überarbeitung des Rahmens für Insolvenz und Beitreibung von Steuerforderungen. Dieser muss

— Gewährt Steuerschulden gegenüber ANAF (MwSt, Lohnsteuer) Vorrang oder gesichert;

— Obligatorische Finanzprüfungen für Unternehmen, die mit erheblichen Steuerschulden (über 2 Mio. RON) Insolvenz anmelden;

— Die wiederholte Inanspruchnahme von Insolvenzen durch verbundene Einrichtungen beschränkt, indem Personen, die wegen Mehrwertsteuerbetrugs verurteilt wurden, die Gründung neuer Unternehmen untersagt wird;

— ANAF das Stimmrecht bei Restrukturierungsplänen und das Recht auf Anfechtung von Insolvenzverwaltern in Fällen von Steuerbetrug einräumt;

— Ermöglicht es ANAF, bei steuerlichen Schäden Verkäufe unterbewerteter Vermögenswerte zu blockieren.

5. Obligatorische elektronische Rechnungsstellung für alle Umsätze (RO-e-Invoice). Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte, die Folgendes erfordern:

— Obligatorische Verwendung der elektronischen Rechnung für alle B2B- und B2C-Transaktionen;

— Sanktionen bei Nichteinhaltung (Geldbußen, Aussetzung/Annullierung des MwSt-Codes/Inaktivierung).

6. Obligatorische Verwendung von Registrierkassen und Integration mit elektronischer Rechnung und SAF-T für alle Sektoren

— Obligatorische Verwendung von Registrierkassen für alle Tätigkeitsbereiche und Transaktionsarten (B2B und B2C);

— Integration mit e-Invoice und SAF-T durch ein einheitliches, funktionierendes Datensystem, das von ANAF verwaltet wird.

— Aufnahme einer speziellen mobilen Anwendung, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Steuereinnahmen zu überprüfen, die Transparenz, die Compliance-Kultur und die Integration von Steuerdaten in das digitale Ökosystem der ANAF zu erhöhen.

7. Stärkung des Verrechnungspreisrahmens von ANAF durch folgende Maßnahmen:

— Stärkung der institutionellen und methodischen Kapazitäten der ANAF für die Ausarbeitung von Leitlinien, Verfahren und methodischen Anmerkungen für Prüfungsstrukturen zur Bewertung der wirtschaftlichen Substanz von Transaktionen mit verbundenen Parteien;

— Inkrafttreten eines Mechanismus zur Beilegung von Doppelbesteuerungsfällen, die sich aus Verrechnungspreisanpassungen ergeben, in Zusammenarbeit mit den Steuerverwaltungen anderer Mitgliedstaaten;

Verbesserung der freiwilligen Einhaltung durch Ausweitung des Mandats der ANAF, Vorabpreisvereinbarungen (APA) sowohl rückwirkend als auch prospektiv zu erlassen;

— Schaffung eines Mechanismus für die Analyse und Nutzung internationaler Daten über Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

8. Ausweitung der Verpflichtung zur Annahme elektronischer Zahlungen.

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte, mit denen die Verpflichtung eingeführt wird, Kartenzahlungen an alle Wirtschaftsbeteiligten im Einzelhandel und im Großhandel, einschließlich Bars und Restaurants, mit einem Umsatz von über 10,000 EUR pro Jahr zu akzeptieren. Die Verpflichtung gilt für alle Wirtschaftsteilnehmer im Einzelhandel und im Großhandel, einschließlich Bars und Restaurants; Der (die) neue (n) Rechtsakt(e) sehen Sanktionen für Unternehmen vor, die das Gesetz nicht einhalten.

9. Haushaltstransparenz und öffentliche Berichterstattung über die Leistung der ANAF. Die ANAF veröffentlicht in regelmäßigen Abständen:

— Die geschätzte Struktur und Höhe der MwSt-Lücke, die mit dem Nationalen Statistikinstitut (INS) und dem Finanzministerium zweimal jährlich mit Unterstützung der Weltbank validiert wurde (erste Veröffentlichung 2026);

— Halbjährliche Statistiken über Kontrollen, wiedereingezogene Beträge und Strafanzeigen.

198

Reform 2. Modernisierung des Zollsystems und Einrichtung des elektronischen Zollwesens

Meilenstein

Verbesserung der Funktionsweise der Zollverwaltung

Rechtsakt(e) zur Verbesserung der Funktionsweise der Zollverwaltung

4. QUARTAL

2025

Mit dem (den) Rechtsakt(en) wird/werden das elektronische Zollsystem eingerichtet. Insbesondere sind folgende Bestimmungen vorgesehen:

-Einrichtung von IT-Systemen für den Zoll im Einklang mit den Anforderungen des Zollkodex der Union;

-Konzentration der Zollabfertigung auf die elektronische Umgebung und Abbau bürokratischer Hindernisse;

-Vereinfachung der Zollförmlichkeiten.

199

Reform 3. Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

Meilenstein

Inkrafttreten des geänderten Rechtsrahmens zur Gewährleistung der mehrjährigen Haushaltsplanung für die bedeutenden öffentlichen Investitionsvorhaben und Durchführung einer Ex-post-Bewertung der Ausgabenüberprüfungen durch den Fiskalrat

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Änderungen zur Gewährleistung der mehrjährigen Haushaltsplanung für die bedeutenden öffentlichen Investitionsvorhaben

4. QUARTAL

2022

Mit dem neuen Rechtsrahmen wird Folgendes geändert:

— Gesetz Nr. 500/2002 über die öffentlichen Finanzen in geänderter Fassung zur Festlegung von Kriterien und Bedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplans für mehrjährige umfangreiche öffentliche Investitionsvorhaben, insbesondere Ausgaben für bedeutende Investitionsvorhaben, um die Finanzierung bis zu ihrem Abschluss sicherzustellen.

— Dringlichkeitsverordnung Nr. 88/2013 der Regierung über die Annahme bestimmter haushalts- und haushaltspolitischer Maßnahmen zur Erfüllung der mit internationalen Gremien vereinbarten Verpflichtungen und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte in der geänderten Fassung, mit der die Grundsätze aktualisiert werden, die der Priorisierung bedeutender, neuer und laufender öffentlicher Investitionsprojekte in Bezug auf finanzielle Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit sowie wirtschaftliche und soziale Rechtfertigung zugrunde liegen; der Zeitplan für die Priorisierung erheblicher öffentlicher Investitionen wird aktualisiert, um mit dem Zeitplan für die jährliche und mehrjährige Aufstellung des Haushaltsplans verknüpft zu werden; es werden Bedingungen/Sanktionen für federführende Anweisungsbefugte festgelegt, die den Zeitplan und die Regeln für die Priorisierung erheblicher Investitionen nicht einhalten;

— Regierungsbeschluss Nr. 225/2014 zur Genehmigung der methodischen Regeln für die Priorisierung öffentlicher Investitionsvorhaben in der geänderten Fassung, mit dem die Priorisierungskriterien für bedeutende neue und laufende öffentliche Investitionsvorhaben und danach geändert werden, sodass die Haushaltsplanung vorrangig auf den Abschluss größerer Investitionsvorhaben in fortgeschrittenen Phasen der Durchführung ausgerichtet ist.

200

Reform 3. Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Methodik für die Erstellung, Überwachung und Berichterstattung über die Haushaltsprogramme

Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts für die Genehmigung der Methodik für die Erstellung, Überwachung und Berichterstattung über die Haushaltsprogramme

Q2

2022

Mit dem Regierungsbeschluss wird

Gewährleistung der Erstellung, Überwachung und Berichterstattung über die Haushaltsprogramme

— Verbesserung der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und Verbesserung der Ergebnisorientierung,

— klare Festlegung von Zielen, Vorgaben, Ergebnissen der Maßnahmen, der Wirkung politischer Maßnahmen und Indikatoren, die sowohl eine rigorose Ex-ante-Debatte über die zu finanzierenden staatlichen Maßnahmen als auch eine transparente und fundierte Bewertung der Frage ermöglichen, wie die im Haushaltsplan veranschlagten Programme die politischen Ziele und Vorgaben erreicht haben.

Dieser Regierungsbeschluss ist mit der Überarbeitung der Anwendung „Budget_NG“ verknüpft.

201

Reform 3.

Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

Meilenstein

Ausgabenüberprüfung im Gesundheits- und Bildungssektor durchgeführt

Veröffentlichung der Analyse der Ausgaben in den Bereichen Bildung und Gesundheit

Q2

2023

Die Ausgabenüberprüfung im Gesundheits- und Bildungssektor erfolgt in drei Hauptschritten:

1.Mitteilung der Regierung über die Ausgabenüberprüfung in den Bereichen Gesundheit und Bildung,

2.Einrichtung thematischer Arbeitsgruppen mit Vertretern des Finanzministeriums, des Gesundheitsministeriums, der staatlichen Krankenversicherung/des Bildungsministeriums,

3.Erhebung von Daten, Abschluss der Analysen und Präsentation der Ergebnisse.

202

Reform 3. Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

Meilenstein

Annahme einer mehrjährigen Strategie und eines Zeitplans für eine systematische Ausgabenüberprüfung in allen Sektoren

Von der Regierung gebilligte und veröffentlichte Mitteilung

Q2

2024

In der der Regierung zur Genehmigung vorzulegenden Vereinbarung werden die Bereiche, die Gegenstand künftiger Ausgabenüberprüfungen sind, deren Zeitplan, die zuständigen Institutionen und die Einsetzung von Arbeitsgruppen für jeden zu prüfenden Bereich festgelegt.

Der Haushaltsentwurf 2024 spiegelt die Maßnahmen und Vorschläge wider, die sich aus den Ausgabenüberprüfungen für Gesundheit und Bildung ergeben.

Mit dem/den Rechtsakt(en) wird/werden der Fiskalrat beauftragt, ab dem Haushalt 2024 jährlich eine Stellungnahme zum Ergebnis der Ausgabenanalyse abzugeben.

205

Reform 4. Überprüfung des Steuerrahmens

Meilenstein

Analyse des rumänischen Steuersystems mit dem Ziel, Empfehlungen zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass das Steuersystem zur Förderung und Erhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums beiträgt

Abgeschlossene Analyse, Veröffentlichung des Berichts mit der Analyse und den Empfehlungen, die von den unabhängigen Einrichtungen, die technische Unterstützung leisten, gebilligt/mitverfasst wurden

4. QUARTAL

2022

Das Finanzministerium führt mit Unterstützung von technischer Hilfe, Beratungs- und Beratungsdiensten eine Analyse der Frage durch, wie die Struktur des rumänischen Steuersystems/der rumänischen Steuergesetzgebung verbessert werden kann, um sicherzustellen, dass das Steuersystem zur Förderung und Erhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums beiträgt. Der Schwerpunkt liegt auf:

— über die schrittweise Abschaffung der Steueranreize und Schlupflöcher in der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer (einschließlich Sonderregelungen, für die die Ausnahmen gelten können),

— über Sozialbeiträge und Grundsteuer (d. h. lokale Steuern) und

— zur Verlagerung der Besteuerung hin zu grünen Steuern unter Berücksichtigung der Verteilungseffekte.

Die Analyse und die Empfehlungen werden vom Finanzministerium veröffentlicht.

206

Reform 4. Überprüfung des Steuerrahmens

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Steuergesetzbuchs, mit denen der Anwendungsbereich der Sonderregelung für Kleinstunternehmen schrittweise eingeschränkt wird

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Änderungen der Abgabenordnung

4. QUARTAL

2022

Mit dem neuen Gesetz wird das Steuergesetzbuch geändert, um den Anwendungsbereich der Sonderregelung für Kleinstunternehmen schrittweise zu verringern. Die Kürzung der Sonderbestimmungen beginnt im ersten Quartal 2023 und wird bis zum 4. Quartal 2024 abgeschlossen.

207

Reform 4. Überprüfung des Steuerrahmens

Meilenstein

Rechtsakt(e) zur Verringerung und/oder Beseitigung anderer steuerlicher Anreize mit dem Ziel, das Steuersystem zu vereinfachen und effizienter zu gestalten

Rechtsvorschriften zur Ausweitung der grünen Besteuerung

Rechtsakt(e) zur Verringerung und/oder Beseitigung steuerlicher Anreize und zur Ausweitung der grünen Besteuerung

Q1

2025

Mit den Rechtsakten werden die Empfehlungen der Überprüfung des Steuersystems (siehe Etappenziel 205) umgesetzt, um sicherzustellen, dass das Steuersystem zur Förderung und Erhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums beiträgt. Durch den/die Rechtsakt(e) werden die steuerlichen Anreize für das im Baugewerbe beschäftigte Personal schrittweise verringert.

Durch den/die Rechtsakt(e) werden die Steuervorschriften vereinfacht, um die Einhaltung der Vorschriften und die Verwaltung zu erleichtern und Steuerbefreiungen und Vorzugsbehandlungen abzuschaffen;

Durch den Rechtsakt bzw. die Rechtsakte sollen ein effizienteres Steuersystem und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden.

Der (die) Rechtsakt(e) ändern die Immobilienbesteuerung, indem die Steuerbemessungsgrundlage so nah wie möglich am Marktwert der Immobilie geschätzt wird. Den steuerpflichtigen Wert von Immobilien, die der lokalen Steuer unterliegen, automatisch bestimmen und die Praxis einstellen, eine Steuerbemessungsgrundlage zu verwenden, die nicht an den Marktwert gebunden ist. Förderung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten durch die lokalen Behörden innerhalb zentral festgelegter Spannen. Beseitigung der potenziellen Arbitrage zwischen den beiden Steuersystemen für natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von (gewerblichen) Nichtwohnimmobilien sind.

209

Reform 5. Gründung der Nationalen Entwicklungsbank

Meilenstein

Errichtung der Nationalen Entwicklungsbank

Eintragung der Nationalen Entwicklungsbank in das Handelsregister

4. QUARTAL

2024

Die Nationale Entwicklungsbank (zu 100 % staatseigenes Kreditinstitut) wird in das Handelsregister eingetragen und von der Anwendung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ausgenommen. Es muss funktionsfähig sein und mit geschultem Personal (mit kritischen Funktionen im Front Office, Backoffice und unterstützenden Funktionen) ausgestattet sein, das in der Lage ist, die ersten Finanzinstrumente bereitzustellen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, muss die Investitions- und Darlehensstrategie der Nationalen Entwicklungsbank

-die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und

-Ausschluss der folgenden Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit durch eine Ausschlussliste: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; 5 II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; 6 III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 7 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 8 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

-die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch die Nationale Entwicklungsbank für alle Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, vorzuschreiben; und

-von Empfängern von Eigenkapitalunterstützung und allgemeiner Unternehmensfinanzierung, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten und/oder Vermögenswerten auf der Ausschlussliste erzielen, die Annahme und Veröffentlichung von Plänen für den ökologischen Wandel zu verlangen.

210

Reform 5. Gründung der Nationalen Entwicklungsbank

Meilenstein

Die nationale Entwicklungsbank wird einer Säulenbewertung unterzogen.

Die nationale Entwicklungsbank wird zur Umsetzung von EU-Mitteln im Rahmen der Säule bewertet

Q1

2026

Bericht über die Bewertung der Säulen durch einen unabhängigen externen Prüfer.

211

Reform 6. Reform des öffentlichen Rentensystems

Meilenstein

Technische Hilfe bei Aufträgen, die von einer Stelle geleistet wird, die nach den nationalen Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen ausgewählt wird

Vertrag unterzeichnet

4. QUARTAL

2021

Unterzeichnung des Vertrags über technische Hilfe mit der ausgewählten Einrichtung zur Ausarbeitung von Analysen und Vorschlägen für eine Reform des Rentensystems – allgemeine Regelungen und Sondersysteme – im Einklang mit den im nationalen Aufbau- und Resilienzplan zugesagten Grundsätzen. Die neuen Rechtsvorschriften müssen

-Einführung einer neuen Berechnungsformel für neue Ruhegehälter und Rentenzahlungen. Die Parameter der Formel werden sorgfältig im Einklang mit dem Zielwert für die öffentlichen Bruttorentenausgaben in Prozent des BIP ausgewählt (langfristig 9,4 % des BIP, d. h. zwischen 2022-2070). Darüber hinaus dürfen sie keine Ad-hoc-Anhebungen des Rentenniveaus zulassen;

-Einführung einer neuen Rentenindexierungsregelung im Einklang mit den Rentenausgaben in Prozent des BIP-Ziels und Mechanismen gegen eine Ad-hoc-Indexierung;

-die Möglichkeiten für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand erheblich zu verringern, Anreize zur Verlängerung des Arbeitslebens und zur freiwilligen Anhebung des Regelpensions- bzw. -rentenalters von bis zu 70 Jahren im Einklang mit der steigenden Lebenserwartung einzuführen und das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer und Frauen mit 65 Jahren bis 2035 anzugleichen;

-Schaffung von Anreizen für einen Aufschub des Renteneintritts;

-die Sonderrenten zu überarbeiten, um sie mit dem beitragsabhängigen Grundsatz in Einklang zu bringen;

-Stärkung des Beitragsprinzips des Systems;

-die Angemessenheit der Mindestrenten und der niedrigeren Renten zu erhöhen, insbesondere für Personen unterhalb der Armutsgrenze;

-Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit der zweiten Säule des Rentensystems durch Erhöhung der Beiträge zu dieser Säule.

Die technische Hilfe umfasst eine Folgenabschätzung der verschiedenen vorgeschlagenen Reformoptionen (langfristige Projektionen).

Der Anbieter technischer Hilfe unterstützt die Ausarbeitung der Rentenreform.

212

Reform 6. Reform des öffentlichen Rentensystems

Meilenstein

Inkrafttreten eines Ministerialerlasses zur Einsetzung eines Begleitausschusses, der mit Unterstützung des Erbringers der technischen Hilfe das Rentensystem und die politischen Intervenationen im Rentensystem überprüft

Bestimmung im Gemeinsamen Ministerialerlass über das Inkrafttreten des Gemeinsamen Ministerialerlasses

4. QUARTAL

2021

Der Begleitausschuss wird durch einen gemeinsamen Ministerialerlass (Finanzministerium und Ministerium für Arbeit und Sozialschutz) eingesetzt und setzt sich aus Sachverständigen des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz, des Nationalen Hauses der öffentlichen Renten und des Finanzministeriums zusammen. Außerdem werden Sachverständige des Fiskalrats eingeladen, sich daran zu beteiligen. Sie arbeitet eng mit dem Anbieter technischer Hilfe zusammen.

213

Reform 6. Reform des öffentlichen Rentensystems

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung der Renten der zweiten Säule

Bestimmung im Rechtsrahmen, die das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften anzeigt

Q1

2022

Der neue Rechtsrahmen soll

— Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der zweiten Säule durch eine Erhöhung der Beiträge im Einklang mit den Bestimmungen der Haushaltsstrategie;

Digitalisierung der Funktionsweise des privaten Rentensystems

— Diversifizierung der Renteninvestitionen der zweiten Säule.

In Bezug auf die Säule II-Pensionsinvestitionen wird die Regierung

— die Möglichkeit zu prüfen, das für privat verwaltete Pensionsfonds geltende Regulierungssystem flexibler zu gestalten, indem quantitative Investitionsbeschränkungen und risikobedingte Haushaltsbeschränkungen für privat verwaltete Pensionsfonds verringert werden;

— Wahrung der Unabhängigkeit der Verwalter von Alterssicherungssystemen bei der Festlegung ihrer Anlagestrategie

— Regulierung künftiger Anpassungen der Anlageregelung für private Pensionsfonds, die zu einer flexiblen Struktur beitragen, die die Verwalter von Alterssicherungssystemen dazu anhält, ihre Portfolios angemessen zu diversifizieren, um faire risikoadjustierte Anlagerenditen zu erzielen.

— Den Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt zu verbessern, die Notierung neuer Emittenten zu erleichtern und verstärkt auf private Finanzierungsquellen, einschließlich der Vermögenswerte von Pensionsfonds, zurückzugreifen. Dies würde zu einem besseren Anlageökosystem für die Verwalter von Alterssicherungssystemen und zu mehr Möglichkeiten für eine angemessene Diversifizierung der Pensionsfondsportfolios führen.

214

Reform 6. Reform des öffentlichen Rentensystems

Meilenstein

Rechtsakt(e) zum Rentensystem

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte über das Rentensystem

Q1

2023

Die LGAL-Gesetze gewährleisten die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des Rentensystems sowie die Gerechtigkeit, die Einhaltung des beitragsbezogenen Grundsatzes, die Angemessenheit von niedrigen/Mindest-/Sozialrenten (einschließlich solcher, die sich auf den festen Beitragszeitraum von 25 Jahren beziehen).

Jede Gesetzesänderung, die zu einer Abweichung von den nach Annahme der Reform durch die Regierung erstellten Referenzprojektionen führen würde, wird mit Ausgleichsmaßnahmen einhergehen, um die Rentenausgaben (als Anteil am BIP) mit dem Referenzpfad in Einklang zu bringen.

Auf der Grundlage der technischen Hilfe (Etappenziel 211) muss die Reform mindestens folgende Elemente umfassen:

1)Einführung einer neuen Berechnungsformel für neue Ruhegehälter und Rentenzahlungen. Die Parameter der Formel werden gewählt, um mittel- bis langfristig (bis 2070) die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bei der Entwicklung der Rentenausgaben und des Rentensystems im Allgemeinen sicherzustellen. Darüber hinaus dürfen sie keine Ad-hoc-Anhebungen des Rentenniveaus zulassen. Die detaillierte Formel schließt den Korrekturindex von vornherein aus, beruht auf der Anzahl der Punkte, die jeder Begünstigte gemäß dem Beitragsprinzip erreicht hat, und wendet einen Rentenindexierungsmechanismus an, der keine Ad-hoc-Anhebungen mehr zulässt.

Die detaillierte Formel für die Berechnung der Ruhegehälter

-Festlegung einer Anzahl von Punkten für bestehende und künftige Rentner auf der Grundlage der während des Arbeitslebens an das System gezahlten Beiträge;

-Ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 65 Jahren sowohl für Männer als auch für Frauen ab dem 1. Januar 2035 festzulegen;

-Einen Mindestbeitragszeitraum von 15 Jahren sowohl für Frauen als auch für Männer festlegen;

-Bis 2030 einen vollen Beitragszeitraum von 35 Jahren sowohl für Frauen als auch für Männer festzulegen;

-Festlegung, dass der Mindestbeitragszeitraum, der volle Beitragszeitraum und das gesetzliche Renteneintrittsalter unter Berücksichtigung der Entwicklung der Lebenserwartung in Rumänien geändert werden;

-Der ursprüngliche Referenzwert zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform wird auf höchstens 81 Lei festgesetzt.

In einem Übergangszeitraum werden Rentner, bei denen die neue Formel zu einer theoretisch niedrigeren Rente (im Verhältnis zur Zeit unmittelbar vor Inkrafttreten der Reform) führen würde, ihre Rentenleistungen (nominal) so lange eingefroren, bis die theoretische Rente nach der Reform (durch Indexierungsregeln) einen Betrag erreicht, der dem eingefrorenen nominalen Ruhegehalt entspricht.

2)Mit dem Gesetz werden die Regeln für die Rentenindexierung überarbeitet. Insbesondere:

-Das Gesetz enthält einen Rentenindexierungsmechanismus, der Ad-hoc-Anhebungen nicht zulässt;

-Die Indexierungsrate entspricht der Inflation plus 50 % des Reallohnwachstums im Jahr t-1. Sie unterliegt einer Decke und einem Boden;

-Die Indexierungsrate darf nicht niedriger sein als die Inflation (Floor);

-Liegt die Indexierungsrate, die sich aus der Regel ergibt, sowohl über der Inflation als auch über der Wachstumsrate der Gesamteinnahmen des Rentensystems, so wird die Indexierungsrate auf letztere begrenzt (Obergrenze).

-Der Finanzrat erstellt jedes Jahr im Juni einen Bericht, in dem er prüft, ob die Indexierungsregeln in vollem Umfang angewandt wurden. Bei Abweichungen von den Indexierungsregeln werden in dem Bericht die Auswirkungen auf den Haushalt quantifiziert. Dieser Bericht wird veröffentlicht;

-Werden in dem Bericht Abweichungen von den gesetzlich vorgeschriebenen Indexierungsregeln festgestellt, so ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen (Parameteränderungen oder -erhöhungen) zu ergreifen, um die haushaltspolitischen Auswirkungen einer Ad-hoc-Erhöhung der Renten in Bezug auf den Nettogegenwartswert zu neutralisieren. Standardmäßig werden die Sozialbeiträge erhöht, um die fiskalischen Auswirkungen einer Ad-hoc-Erhöhung der Renten (d. h. jeder über die Indexierungsregeln hinausgehenden Erhöhung) auszugleichen.

3)Das Gesetz sieht eine schrittweise Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von Frauen an das der Männer (derzeit 65 Jahre) vor. Diese Konvergenz beginnt 2024 linear und wird bis 2035 abgeschlossen.

4)Das Gesetz sieht Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter und bis zu 70 Jahre vor. Insbesondere: für jedes Jahr, in dem die Beitragszeit mehr als 25 Jahre beträgt, werden zusätzliche Punkte vergeben: 0,50 Punkte für jedes Jahr über 25 Jahre; 0,75 Punkte für jedes Jahr über 30 Jahre; ein Punkt für jedes Jahr über 35 Jahre.

5)Das Gesetz überprüft die Bedingungen für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer Beschäftigung unter „besonderen“ oder „besonderen“ Bedingungen:

-Die maximale Herabsetzung des Regelpensionsalters für Tätigkeiten, die unter besonderen Bedingungen ausgeübt werden, wird auf zehn Jahre und die maximale Herabsetzung des Regelpensionsalters für Tätigkeiten unter besonderen Bedingungen auf sieben Jahre gesenkt.

-Die Zulagen für Dienstjahre unter besonderen Arbeitsbedingungen werden auf eine feste Anzahl von Punkten festgesetzt, nämlich 0,25 bzw. 0,50 Punkte für jedes Jahr, das unter besonderen Arbeitsbedingungen zurückgelegt wurde.

-Die Liste der Einheiten mit Tätigkeiten, für die der Status „besondere Bedingungen“ gewährt werden kann, sollte um mehr als die Hälfte gekürzt werden.

6)Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des Systems wird auch durch einen gesetzlich verankerten „Bremsmechanismus“ unterstützt. Insbesondere:

-Dieser Mechanismus sieht regelmäßige Überprüfungen (alle drei Jahre) der Rentenausgaben und der Entwicklungen und Projektionen des Gleichgewichts des Systems vor, die vom Finanzrat auf der Grundlage von Projektionen der Arbeitsgruppe „Alterung“ durchgeführt werden. Das Arbeitsministerium und das Finanzministerium übermitteln alle erforderlichen Daten rechtzeitig. Diese Überprüfung wird veröffentlicht.

-Sollten bei der Überprüfung Abweichungen gegenüber dem „Referenzpfad“ festgestellt werden, den der Anbieter technischer Hilfe zum Zeitpunkt der Annahme der Reform durch die Regierung festgelegt hat, ist die Regierung verpflichtet, Maßnahmen (Parameteränderungen) zu ergreifen, mit denen die Rentenausgaben (als Anteil am BIP) mit dem Referenzpfad wieder auf Kurs gebracht werden. Standardmäßig werden die Sozialbeiträge erhöht, um die haushaltspolitischen Auswirkungen einer etwaigen Abweichung vom Referenzpfad für Rentenausgaben (Nettogegenwartswert) auszugleichen.

-Die erste Überprüfung findet 2027 statt.

7)Mit der Reform werden Bestimmungen eingeführt, die gewährleisten, dass die Schlüsselparameter des Systems regelmäßig angepasst werden, um Änderungen der Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Insbesondere:

-Der Mindestbeitragszeitraum, der Beitragszeitraum für eine volle Rente, das gesetzliche Renteneintrittsalter und alle anderen Parameter, die die Zeit betreffen, werden um einen Bruchteil (50 %) jeder beobachteten Veränderung der Lebenserwartung (bei Eintritt in den Ruhestand) weiterentwickelt.

-Sobald neue Prognosen des AWG vorliegen, erstellt der Finanzrat alle drei Jahre einen Bericht, in dem er prüft, ob die Parameter des Rentensystems im Einklang mit dem Gesetz und Änderungen der Lebenserwartung bei Eintritt in den Ruhestand angepasst wurden. Dieser Bericht wird veröffentlicht.

-Werden in dem Bericht Abweichungen von der Regel festgestellt, so ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, Systemparameter anzupassen.

-Die erste Überprüfung findet 2027 statt.

8)Das Gesetz erhöht die Angemessenheit von Mindestrenten und niedrigeren Renten, insbesondere für Personen unterhalb der Armutsgrenze;

9)Das Gesetz gewährleistet die finanzielle Tragfähigkeit der zweiten Säule des Rentensystems, indem die Beiträge zu dieser Säule erhöht werden.

10)Das Paket kann gesonderte Gesetze über die allgemeine Regelung und Sonderrenten enthalten.

Eine Ex-post-Analyse der vom Anbieter technischer Hilfe erlassenen Rechtsvorschriften, in der nach Annahme der Reform durch die Regierung Ausgangs-/Referenzprojektionen für die gesamten Rentenausgaben (als Anteil am BIP) und die mittel- bis langfristige Tragfähigkeit des Systems (2024-2070) festgelegt werden, wird veröffentlicht.

215

Reform 6. Reform des öffentlichen Rentensystems

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Senkung der Ausgaben für Sonderrenten

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Verringerung der Ausgaben für Sonderrenten

4. QUARTAL

2022

Mit dem neuen Rechtsrahmen sollen Sonderrenten überprüft und mit dem Beitragsprinzip in Einklang gebracht werden.

-Es werden keine neuen Kategorien von Sonderrenten geschaffen und die derzeitigen Kategorien werden gestrafft.

-Gegenwärtige Sonderrenten müssen auf der Grundlage des Beitragsprinzips, des Dienstalters und der Anpassung des Prozentsatzes im Zusammenhang mit dem erzielten Einkommen berechnet werden. Die Mindestbeitragszeit muss mit der des öffentlichen Pensionsfonds vergleichbar sein.

-Der Schutz der Entscheidungen des Verfassungsgerichts bezieht sich nur auf die Ruhegehälter von Richtern und nicht auf andere Kategorien und bezieht sich nur auf die in der Argumentation des Gerichts ausdrücklich genannten Grenzen.

Keine besondere Rente darf das während des Beitragszeitraums erzielte Einkommen übersteigen.

Außerdem wird eine Analyse der Sonderrenten durchgeführt, um die Ungleichheiten zwischen den Begünstigten dieser Rentenkategorien und den Leistungsempfängern des öffentlichen Rentensystems unter dem Gesichtspunkt des Beitragsaspekts zu korrigieren.

216

Investition 1. Erleichterung der Einhaltung der Steuervorschriften durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen

Meilenstein

Digitale Dienste und kritische elektronische Systeme sind funktionsfähig

Die digitalen Dienste und elektronischen Systeme sind funktionsfähig.

Q2

2026

Die folgenden digitalen Dienste und elektronischen Systeme werden eingerichtet/erweitert und funktionieren:

Virtueller privater Raum (SPV) für die digitale Interaktion zwischen der Steuerverwaltung und den Steuerpflichtigen, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird, mit Steuerpflichtigen über die Zweckgesellschaft über die Video-Interaktion zu kommunizieren, und Chatbot gestartet.

Das Call-Center ist funktionsfähig und bietet den Steuerpflichtigen elektronische und telefonische Dienstleistungen an.

— Zentrale Anlaufstelle – OSS, die die Erbringung von Dienstleistungen verbessern und die Mehrwertsteuererklärungs- und Zahlungsverfahren vereinfachen soll.

Das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem ist online und zugänglich.

217

Investition 1. Erleichterung der Einhaltung der Steuervorschriften durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen

Ziel

Online verfügbare Dienstleistungen für Körperschaftsteuerpflichtige

Online-Plattform für die Versteigerung von Immobilien und mobilen Immobilien mit signifikantem Wert (je nach Art des Vermögenswerts)

Anteil (%)

45

60

4. QUARTAL

2025

60 % aller Ende 2024 verfügbaren Dienstleistungen für Körperschaftsteuerpflichtige sind online über die Website der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung oder über die Zweckgesellschaft zugänglich, wie aus dem Katalog der Dienstleistungen für Steuerpflichtige hervorgeht. Die Einrichtungen für die Interaktion mit den Steuerpflichtigen in den Räumlichkeiten der Steuereinheiten werden eingerichtet.

ANAF wird einen Bericht erstellen, in dem eine Reihe von Lösungen für das Wissen der Steuerzahler/Kunden aufgezeigt werden.

218

Investition 1. Erleichterung der Einhaltung der Steuervorschriften durch den Zugang zu digitalen Dienstleistungen

Meilenstein

Online-Plattform für die Versteigerung von Immobilien und mobilen Immobilien mit erheblichem Wert ist funktionsfähig

Online-Plattform ist funktionsfähig

Q1

2026

Eine Online-Plattform für die Organisation von Auktionen für den Verkauf staatseigener Vermögenswerte und der zur Vollstreckung beschlagnahmten Vermögenswerte muss funktionsfähig sein.

Diese Plattform dient dem Verkauf von Immobilien, beweglichem Eigentum und seltenen und wertvollen Gegenständen wie Edelmetallen, Kunstgegenständen, Autos, Flugzeugen und Booten, die sich in ihrem Besitz befinden.

219

Investition 2. Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, auch durch integriertes Risikomanagement

Ziel

Schulung des Personals in Bezug auf das Risikomanagementsystem

Anzahl

0

40

Q2

2023

40 Mitarbeiter, die im Bereich Risikomanagement des Finanzministeriums tätig sind, werden im Risikomanagementsystem geschult.

220

Investition 2. Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, auch durch integriertes Risikomanagement

Ziel

Anzahl der an das IT-System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung angeschlossenen Registrierkassen

Anzahl

0

150 000

4. QUARTAL

2021

Mindestens 150000 Registrierkassen, die mit dem elektronischen System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung verbunden sind.

Bei der vollständigen Verbindung der Registrierkassen wird insbesondere auf Betrug im Bereich des Handels eingegangen. Diese Investition soll zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke beitragen.

221

Investition 2. Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, auch durch integriertes Risikomanagement

Ziel

Anzahl der mit dem IT-System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung verbundenen Registrierkassen

Anzahl

150 000

600 000

4. QUARTAL

2022

Mindestens 600000 Registrierkassen werden an das elektronische System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung angeschlossen.

Bei der vollständigen Verbindung der Registrierkassen wird insbesondere auf Betrug im Bereich des Handels eingegangen. Diese Investition soll dazu beitragen, die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.

222

Investition 2. Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, auch durch integriertes Risikomanagement

Ziel

Anteil der gemeldeten Aktenprüfungen an den von der Steuerverwaltung insgesamt durchgeführten Prüfungen – 30 %

Anteil (%)

0

30

4. QUARTAL

2022

Der Anteil der Dokumentenprüfungen an den insgesamt durchgeführten Prüfungen wird bis zum 4. Quartal 2022 auf 30 % steigen (von heute Null). Dieses Ziel ist Teil der Reform zur Verlagerung von Inspektionsmaßnahmen von physischen auf digitale Kontrollstrukturen.

Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

-Festlegung der Befugnisse der Steuerbehörden für die Durchführung von Dokumentenprüfungen durch Steuerprüfstellen, Betrugsbekämpfungskontrollstellen und Stellen, die für die Überprüfung der persönlichen Steuersituation zuständig sind.

-Muster und Inhalt der Formulare und Unterlagen, die bei der Dokumentenprüfung verwendet werden, wurden genehmigt.

223

Investition 2. Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, auch durch integriertes Risikomanagement

Ziel

Anteil der gemeldeten Aktenprüfungen an den von der Steuerverwaltung insgesamt durchgeführten Prüfungen – 60 %

Anteil (%)

30

60

4. QUARTAL

2025

Der Anteil der Dokumentenprüfungen an den insgesamt durchgeführten Prüfungen wird bis zum 4. Quartal 2025 auf 60 % steigen.

224

Investition 2. Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, auch durch integriertes Risikomanagement

Ziel

Erhöhung der Zahl der Audits um 10 %

Anzahl

25 000

27 500

4. QUARTAL

2025

Erhöhung der Zahl der Prüfungen um 10 % gegenüber der Gesamtzahl im Jahr 2020.

225

Investition 2. Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, auch durch integriertes Risikomanagement

Meilenstein

Funktionales elektronisches Risikoregister

Funktionales elektronisches Risikoregister mit Risikokriterien, -indikatoren und -profilen; erste Meldung nach einem Trockenlauf oder nach Inbetriebnahme

4. QUARTAL

2025

Das elektronische Risikoregister ist funktionsfähig:

-Ein funktionales integriertes Steuerrisikomanagementsystem, das die zentrale Risikoanalyse umfasst,

-Sie ermöglicht die Ermittlung von Bereichen, in denen ein hohes Risiko der Nichteinhaltung von Steuervorschriften besteht, unter Verwendung von Daten und Informationen, auch im Bereich der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit;

-Bei der Verwaltung großer Steuerpflichtiger wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt, der auch die Anwendung von Steueroptimierungssystemen einschließt.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der elektronischen Risikoregister werden Compliance-Programme eingeführt.

226

Investition 2. Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, auch durch integriertes Risikomanagement

Meilenstein

Das Steuerverwaltungssystem, einschließlich Big Data/Analytics, ist funktionsfähig.

Systeme zur Steuerverwaltung sind funktionsfähig, einschließlich Big Data-Plattform und Herausgabe des ersten Berichts

4. QUARTAL

2025

Die Big-Data-Plattform ist funktionsfähig.
Die Plattform umfasst interne und externe Informationsquellen.

Die Plattform ist:
Validiert – Datenintegrität: Die Daten sind konsistent

Analyse – Daten können „in Auftrag gegeben“ sein und Informationen liefern (Hintergrund); Die Prozesse sind repetitiv. Ergebnisse – verknüpfte Daten zur Bereitstellung von Leistungsinformationen.

Die folgenden Systeme müssen funktionsfähig sein:

— System der elektronischen Rechnungsstellung;

—System zur Verwaltung der Steuerpflichtigen;

— ein zentrales Finanzverwaltungssystem (TREZOR); und

— eine erweiterte Plattform für den internationalen Informationsaustausch (AEOI).

227

Investition 3. Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Herausforderungen im Bereich der Information, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung zu reagieren

Meilenstein

Modernisierung der Hardware- und Softwareinfrastruktur und der unterstützenden Infrastruktur für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen
Steuerzahler

Erneuerte Hardware- und Softwareinfrastruktur und modernisierte Unterstützungsinfrastruktur

4. QUARTAL

2025

Modernisierung der Hardware- und Softwareinfrastruktur des IT-Systems des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung/des Nationalen Zentrums für Finanzinformation (NCFI),

— Modernisierung der unterstützenden Infrastruktur von Rechenzentren

— Einrichtung von Datenbanken zur Gewährleistung der Interoperabilität der IT-Systeme.

 

228

Investition 3. Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Herausforderungen im Bereich der Information, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung zu reagieren

Meilenstein

Erhöhung der Cybersicherheit des Computersystems des Finanzministeriums und des ANAF

Funktionsfähigkeit des Cybersicherheitssystems

Q2

2023

Das Informationssystem des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung wird um die folgenden Komponenten der Cybser Security und Infrastruktur aufgerüstet: Firewall-Komponenten für Web-Anwendungen, Anwendungssteuerung, Sicherheitsbetriebszentrum, Netzwerkerkennung und -reaktion, Firewall-Ausrüstung – OSI LAYER 3 mit IPS-IDS-Diensten, Modernisierung der bestehenden Active Directory-Infrastruktur für die zentrale Verwaltung der Nutzer, Hardware und Software für automatische Aktualisierungen für Sicherheitspatches der verwendeten Anwendungen.

Die Investition muss es ermöglichen, Daten in Echtzeit auf sichere Weise und mit genauen/aktuellen Daten auszutauschen. Sie befasst sich auch mit dem Datenschutz in Bezug auf Daten und Informationen sowie mit dem Sicherheitsmanagement.

229

Investition 3. Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Herausforderungen im Bereich der Information, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung zu reagieren

Ziel

80 % der IT-Hardware- und Software-Infrastruktur sind nicht älter als 4 Jahre

Anteil (%)

30.67

80

Q2

2023

Modernisierung der Hardware- und Softwareinfrastruktur und der unterstützenden Infrastruktur für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen für Steuerpflichtige. Die Modernisierung der Infrastruktur, die mit Rechenzentren verbunden ist, spiegelt sich im Inventar des Anlagevermögens des NCFI/Finanzministeriums wider, in dem Software- und Hardware- und unterstützende Infrastrukturelemente gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Anlagegüter registriert sind.

230

Investition 4. Einrichtung des elektronischen Zollwesens

Ziel

Modernisierte Hardware- und Softwareinfrastruktur

Anteil (%)

0

100

4. QUARTAL

2022

Modernisierte Hardware-Software-Infrastruktur. Diese Projekte betreffen die IT-Infrastruktur durch Investitionen in Hardware-Software, die die notwendige Unterstützung für den Gesamtbetrieb des IT-Systems des Zolls bieten. Dieses Ziel dient somit dazu, den Grad der (sanften und harten) Modernisierung der Infrastruktur zu bestimmen, und umfasst Investitionen in: programmierbare Netzwerklösung, VMware-Software-Upgrades und -Lizenzen mit Unterstützung/Abonnement, Infrastruktur-Sicherheitslösung IT des integrierten Informationssystems Zoll, einschließlich Unterstützungsdienste, Lizenzen und Abonnements, Oracle Database Enterprise Edition Licenses für Datenbanken, die für den Betrieb der Komponenten des integrierten Informationssystems für den Zoll erforderlich sind, Lösung für die zentrale Nutzerverwaltung, Workstations und Aktualisierungsdienste für das Systembetriebssystem für das integrierte Zollinformationssystem.

232

Investition 4. Einrichtung des elektronischen Zollwesens

Ziel

IT-Systeme für die Funktionsfähigkeit des Zolls

 

Anzahl

0

9

Q2

2026

Neun IT-Systeme sind funktionsfähig:

1.IT-System für die Zollanmeldung,

2. Anpassung an das ICS2-System (Import Control System) – Phase 1 bzw. Verknüpfung des nationalen Risikoanalysesystems RMF-(Risikomanagementrahmen) RO mit dem transeuropäischen ICS2-System. Anpassung an das ICS2-System – Phase 2 und Anpassung an das ICS2-System – Phase 3,

3. Anpassung des EMCS_RO (Kontrollsystem für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren) an EMCS Phase 4 bzw. Anpassung an die derzeitigen Versionen des EMCS-Systems (Kontrollsystem für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren),

4.NCTS_RO (Nationales gemeinsames Versandverfahren) Phase 5 und AES_RO,

5. Modernisierung des nationalen Einfuhrsystems im Rahmen des Zollkodex der Union, einschließlich der Aktualisierung der entsprechenden Anwendungen,

6. UUM & DS einheitliche Nutzerverwaltung und digitale Signatur,

7. Überwachungssystem für die zollamtliche Überwachung und Kontrolle,

8. Antrag auf Genehmigung und Verwaltung von Tätigkeiten in der Freizone

9. Antrag auf Verwaltung nationaler Entscheidungen (Genehmigungen).

Zur Modernisierung des Zollsystems

-Ausrüstung von mindestens zwei Grenzzollstellen mit Scanner,

-Aufrüstung und Lizenzierung für virtuelle Infrastrukturen und Einrichtung einer Virtualisierungsplattform, einschließlich Verwaltung und Automatisierung.

233

Investition 4. Einrichtung des elektronischen Zollwesens

Ziel

Prozentsatz der elektronisch durchgeführten Zolltätigkeiten

Anteil (%)

80

100

4. QUARTAL

2025

Mit diesen Investitionen wird der Prozentsatz der Zollabfertigung, des Informationsaustauschs zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden und des Informationsaustauschs zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten auf 100 % erhöht.

234

Investition 5. Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

Meilenstein

Aktualisierung der IT-Anwendung BUGET_NG

Budget_NG-Anwendung aktualisiert

4. QUARTAL

2025

Aktualisierung des IT-Systems für die Vorbereitung und Verwaltung des nationalen Haushalts, um sicherzustellen, dass

Verwaltung von Daten und Informationen über Haushaltsausgaben auf Politik- und Programmebene (Analyse der Haushaltsverfahren, Straffung der Zeit für die Erstellung von Berichten),
— Erhöhung der Transparenz des Haushaltsverfahrens durch die Veröffentlichung von Analysen und Berichten.

— Verbesserung des Systems für die Überwachung und Berichterstattung der Haushaltsprogramme.

235

Investition 6. Wirtschaftsmodellierungsinstrument (Pension Reform Options Simulation Toolkit) zur Erweiterung der institutionellen Kapazitäten zur Prognose der Rentenausgaben

Meilenstein

Wirtschaftsmodellierungsinstrument aktualisiert

Wirtschaftsmodellierungsinstrument aktualisiert

4. QUARTAL

2023

Das Instrument für die wirtschaftliche Modellierung (Pension Reform Options Simulation Toolkit-Modell) wird aktualisiert, um die mittel- bis langfristigen (Ex-ante-) Auswirkungen von Strukturreformen zu schätzen, die erstellten Projektionen zu verfeinern und die Tragfähigkeit des Rentensystems zu analysieren.

Die Investition umfasst auch die Schulung der acht zuständigen Mitarbeiter, die das neue Toolkit nutzen. 

237

Investition 7. Technische Unterstützung bei der Überarbeitung des Steuerrahmens

Meilenstein

IT-System, das ein automatisches Immobilienbewertungsmodell funktionstüchtig macht

Funktionsfähigkeit des IT-Systems

Q2

2026

IT-System, das für die Bewertung von Immobilien und ihrer jeweiligen Steuerbemessungsgrundlage zugänglich ist.

238

Investition 8. Die Nationale Entwicklungsbank ist funktionsfähig.

Meilenstein

Erwerb von Software (Lizenzen) und Hardware (Laptops), IT-Dienstleistungen für das Personal, Schulung des Personals der Nationalen Entwicklungsbank und des Finanzministeriums

Unterzeichnete Kaufverträge

4. QUARTAL

2024

Die Nationale Entwicklungsbank erwirbt Folgendes: Software, Hardware und sonstige Ausrüstung, die es dem Personal ermöglicht, seine Aufgaben wahrzunehmen, ITC-Infrastrukturausrüstung und -Dienste für Rechenzentren, Cloud- und Telekommunikationsinfrastruktur sowie Konnektivität, Bankanwendungen, IT-Dienste für das Personal, technische Hilfe und Schulungsdienste für das Personal der Nationalen Entwicklungsbank und des Finanzministeriums, das an der Bewertung der Leistung der Bank beteiligt ist.

239

Investition 9. Unterstützung des Verfahrens zur Bewertung von Rentenakten

Meilenstein

Neuberechnung aller Ruhegehaltsdaten

Neuberechnung aller Ruhegehaltsdaten

4. QUARTAL

2023

Alle etwa 5 Millionen Rentendossiers wurden auf der Grundlage des neuen Rentengesetzes neu berechnet. Die Regierung übermittelt allen Bürgern auf dem Postweg eine Entscheidung über das Ergebnis der Neuberechnung.

240

Investition 10. Fortgeschrittene elektronische Dienste durch Digitalisierung des Rentensystems

Meilenstein

Funktionales IT-System der Nationalen Behörde für öffentliche Renten

Funktionales IT-System

Q2

2026

IT-System der Nationalen Behörde für öffentliche Renten (CNPP), das für Bürger, Institutionen und Regierungen eingerichtet und zugänglich ist.

Das neue zentralisierte und integrierte Informatiksystem besteht aus:

-Portal – Die Kommunikationskomponente mit öffentlichen Personen, die aktuelle und neue elektronische Dienste abdeckt, insbesondere:

·Renten und andere Sozialversicherungsansprüche,

·Ausfüllen des Antrags auf Ausstellung von Behandlungstickets und Dienstleistungen im Erfassungsbereich des Steuerpflichtigen,

·Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten,

·„e-Talon“-Anwendung, mit der der monatliche Rentenkupon automatisch in elektronischer und gedruckter Form für alle aktiven Rentner generiert wird

·personalisierte Berichte/privater virtueller Raum für Bürgerinnen und Bürger.

-Interne Digitalisierung des Dokumentenflusses (ECM, ERP),

-Historische Datenanalysesysteme und -lösungen (Business Intelligence),

-Interperierbarkeit mit anderen öffentlichen Systemen (API),

-Cybersicherheit,

-Redundanz und Resilienz von Datenbanken (Katastrophenaufschwung).

H.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 11: Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank

Mit dieser Maßnahme soll das Wachstumspotenzial der rumänischen Wirtschaft durch eine strukturelle Anpassung des Umfangs der öffentlichen Unterstützung, die zur Behebung von Marktversagen und Ineffizienzen innerhalb der Wirtschaft zur Verfügung steht, gefördert werden. Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung von 100 Mio. EUR an die Nationale Entwicklungsbank.

Die Nationale Entwicklungsbank legt eine neue Investitionspolitik für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals fest. Die Anlagepolitik enthält eine Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) mit der voraussichtlichen Art der förderfähigen Endempfänger, die durch das zusätzliche Eigenkapital ursprünglich unterstützt werden sollen, einschließlich des erwarteten Zeitplans für die Umsetzung und des erwarteten Betrags jedes Finanzprodukts. Die Nationale Entwicklungsbank verwendet für das zusätzliche Eigenkapital dasselbe Prüf- und Kontrollsystem, das von der Kommission gemäß Artikel 157 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 positiv bewertet wurde. Die Investitionspolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die mit dem zusätzlichen Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 9 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 10 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 12 . Darüber hinaus schließt die Anlagepolitik im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt 13 in folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten 14 ; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien 15 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 16 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 17 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus muss die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten vorschreiben.

Voraussetzung für die zufrieden stellende Erreichung der Etappenziele im Rahmen dieser Maßnahme ist die zufrieden stellende Erfüllung des Etappenziels 210 der Reform 5 – Errichtung der Nationalen Entwicklungsbank.

H.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

240a

Investition 11. Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank

Meilenstein

Investitionspolitik

Annahme einer Investitionspolitik

Q1

2026

Annahme einer Investitionspolitik für die Nationale Entwicklungsbank für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.

240b

Investition 11. Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank

Meilenstein

Eigenkapitalzuführung

Übertragungsbescheinigung

Q2

2026

Rumänien überträgt 100 Mio. EUR zur Erhöhung seines Eigenkapitals an die Nationale Entwicklungsbank. Über die Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank, die die ARF-Investition darstellt, hinaus übermittelt Rumänien einen Bericht, in dem die Maßnahmen dargelegt werden, die die Nationale Entwicklungsbank bis zum 31. August 2026 zur Umsetzung der Investitionspolitik ergriffen hat, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen wurden, die durch das zusätzliche Eigenkapital ursprünglich unterstützt werden sollen, sowie der voraussichtlichen Schritte, die zur weiteren Umsetzung dieser Produkte unternommen werden sollen, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen werden, die das zusätzliche Eigenkapital ursprünglich unterstützen soll, sowie der voraussichtlichen Schritte zur weiteren Umsetzung dieser Produkte.

I.KOMPONENTE 9: Unternehmensförderung, Forschung, Entwicklung und Innovation

Diese Komponente umfasst eine Reihe von Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Rumänien, einschließlich des Sektors Forschung, Entwicklung und Innovation.

Ziel dieser Komponente ist es, Unternehmen in Rumänien, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, die Forschung, Entwicklung und Innovation betreiben, zu unterstützen. Die Reformen zur Unterstützung der Investitionen umfassen regulatorische Änderungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften/Start-up-/Ausstiegsverfahren sowie die Erlangung von Lizenzen. Die Reformen befassen sich auch mit unklarer Governance, der Zersplitterung und Wirksamkeit des Systems für Forschung, Entwicklung und Innovation und unterstützen die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Die Investitionen beziehen sich auf die Schaffung einer digitalen Plattform für die Erbringung vereinfachter öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen, unter anderem für den Erwerb von Lizenzen, den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen durch Finanzinstrumente und Zuschüsse. Ergänzende Investitionen beziehen sich auf die Finanzierung von Forschungskompetenzzentren und Forschungsprojekten, die von international anerkannten Forschern geleitet werden.

Die Reformen und Investitionen sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung beitragen, die Rumänien 2019 und 2020 zur Notwendigkeit, die Qualität und Berechenbarkeit des Entscheidungsprozesses zu verbessern, übermittelt wurde (länderspezifische Empfehlung 5, 2019); und ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft fördern, wie die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und die Integration lokaler Anbieter in die strategischen Wertschöpfungsketten der EU, vorzuziehen (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

I.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition 2.a – Finanzinstrumente für den privaten Sektor

Teilinvestition 2.a. Garantie für das Klimaaktionsportfolio

Ziel dieser Teilinvestition ist die Bereitstellung von Finanzmitteln und Investitionen für KMU (bis zu 249 Beschäftigte), Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Einzelpersonen durch Betriebskapital, Kreditlinien, Investitionsdarlehen oder Leasing, die auf Investitionen und Finanzierungen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und im Wohnungs- und Gebäudesektor ausgerichtet sind. Zweck des Instruments ist es, die derzeitigen Herausforderungen Rumäniens bei der Unterstützung von Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu bewältigen. Die Teilinvestition erfolgt in Form einer Portfoliogarantie, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) als Beitrag zu InvestEU durchgeführt wird. Die spezifischen Ziele und Energieeffizienzziele des Instruments sowie die Struktur und die Förderkriterien werden vollständig aufeinander abgestimmt und entsprechen den Zielen des EU-Kompartiments InvestEU, das derzeit entwickelt wird.

Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schreibt die Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vor. Die Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem EIF schließt darüber hinaus folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 18 und ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. 19

Diese Maßnahme ergänzt die Teilinvestition 2.2. Garantie des Klimaaktionsportfolios

Investition 3.a. Beihilferegelungen für den Privatsektor

Teilinvestition 3.a. Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU

Ziel dieser Teilinvestition ist es, die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu unterstützen.

Die Teilinvestition besteht aus zwei Instrumenten: I) ein Zuschussprogramm zur Unterstützung von Unternehmern bei der Entwicklung fortgeschrittener digitaler Technologien, ii) ein Zuschussprogramm von bis zu 100 000 EUR pro Unternehmen zur Unterstützung von KMU bei der Einführung digitaler Technologien

Diese Maßnahme ergänzt die Teilinvestition 3.1. Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU

Reform 2.a. Streamline Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

Ziel dieser Reform ist es, die Steuerung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystems in Rumänien zu straffen.

Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Straffung der Steuerung und Verwaltung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik.

Diese Maßnahme ergänzt die Reform 2 – Streamline Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation.

Reform 3. Reform der Forschungslaufbahn

Ziel dieser Reform ist es, die Attraktivität der Forschungslaufbahn und die Leistungsfähigkeit der Forscher zu erhöhen.

Die Reform besteht in der Annahme eines oder mehrerer Rechtsakte zur Reform der Forschungslaufbahn in Rumänien.

Investition 5.a Einrichtung von Kompetenzzentren

Ziel der Investition ist es, die thematische Fragmentierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen zu bekämpfen.

Die Investition besteht in der Einrichtung von fünf Kompetenzzentren für die Durchführung von Forschungstätigkeiten.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 5 – Einrichtung und Operationalisierung von Kompetenzzentren.

Investition 8. Entwicklung eines Programms zur Gewinnung hochspezialisierter Humanressourcen aus dem Ausland für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten

Ziel dieser Investition ist der Ausbau der Forschungskapazität der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisation.

Die Investition besteht in der Gewährung von Mitteln für Forschungsprojekte, die von führenden internationalen Forschern geleitet werden, die von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen mit Sitz in Rumänien betreut werden.

Investition 9 – Unterstützung für Inhaber von Exzellenzzertifikaten, die im Rahmen des Marie-Sklodowska-Curie-Einzelstipendiums ausgezeichnet wurden

Ziel dieser Investition ist es, die Attraktivität von Forschungslaufbahnen zu erhöhen und bestätigte Forscher bei der Durchführung ihres Forschungsprojekts zu unterstützen.

Die Investition besteht darin, Forschern, die bis zum 31. Dezember 2023 mit dem Marie-Skłodowska-Curie-Stipendium ausgezeichnet wurden, eine Finanzhilfe für die Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa zu gewähren.

Investition 10 – Einrichtung und finanzielle Unterstützung eines nationalen Netzes von acht regionalen Berufsberatungszentren

Ziel dieser Investition ist es, die Forschungslaufbahn zu richtungsweisen und Menschen für den Forschungsberuf zu gewinnen.

Die Investition besteht in der Einrichtung und finanziellen Unterstützung eines Netzes von Zentren für die Berufsorientierung in der Forschung.

I.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

252

Investition 2.a. Finanzinstrumente für den Privatsektor – Garantie für das Klimaschutzportfolio

Ziel

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der Mittel, die dem vom Investitionsausschuss „InvestEU“ genehmigten Instrument zugewiesen wurden

 

Anteil (%)

0

100

Q2

2024

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der Mittel, die dem vom Investitionsausschuss „InvestEU“ genehmigten Instrument zugewiesen wurden

263

Investition 3.a. Beihilferegelungen für den Privatsektor – Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU

Ziel

Anzahl der unterzeichneten Finanzierungsverträge

 

Anzahl

0

4611

4. QUARTAL

2025

Finanzierungsverträge mit Unternehmen zur Unterstützung der Einführung digitaler Technologien/Lösungen und des digitalen Wandels der Geschäftsprozesse.

271

Reform 2.a Streamline Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

Ziel

Anteil der Empfehlungen im Länderbericht Rumäniens im Rahmen der Fazilität für Politikunterstützung

Anteil (%)

0

80

Q2

2026

Rumänien setzt die Empfehlungen des Länderberichts über die Fazilität für Politikunterstützung um.

272

Reform 2.a. Streamline Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

Meilenstein

Einrichtung eines ständigen Systems zur Konzeption, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der FEI-Politik

Rechtsakt(e) zur Einrichtung eines ständigen Systems zur Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der FEI-Politik

Q2

2026

Rumänien richtet ein ständiges System ein, das die harmonisierte Gestaltung und Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik in allen Ministerien und Agenturen über den Zeitplan der Aufbau- und Resilienzfazilität hinaus gewährleistet, und zwar auf der Grundlage der Länderberichte 2021-2022 der Fazilität für Politikunterstützung für Rumänien.

273

Reform 2.a. Streamline Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

Meilenstein

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte zur Einrichtung eines einzigen Gremiums, das die bestehenden Räte umfasst, die interministerielle Koordinierung sicherstellt und den Privatsektor anspricht

Rechtsakt(e) für die Einrichtung der einzigen Stelle

Q2

2023

Änderungen des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Schaffung eines neuen Gremiums mit einer Entscheidungsrolle mit Schwerpunkt auf FEI und Strategien für intelligente Spezialisierung auf Regierungsebene unter Einbeziehung der zuständigen Ministerien.

Diese Stelle befasst sich mit der Koordinierung von FEI-Tätigkeiten (einschließlich forschungsorientierte Innovation und Unternehmertum) auf nationaler Ebene. Das Sekretariat dieses Gremiums wird von der nationalen Forschungsbehörde wahrgenommen.

274

Reform 3. Reform der Forschungslaufbahn

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte über die Laufbahn und den Status des Forschers

Rechtsakt(e) über die Laufbahn und den Status des Forschers

 

 

 

Q2

2024

In den Rechtsakten werden die wesentlichen Leistungsindikatoren (die zur Bewertung der Leistung von Forschern verwendet werden, und die Standards für „gutes Verhalten in der wissenschaftlichen Forschung“ und damit der Zugang zu Finanzmitteln und Stipendien) im Einzelnen aufgeführt.

Die neuen Rechtsvorschriften enthalten folgende Anforderungen:

a)Förderung der Forschungslaufbahn auf der Grundlage leistungsorientierter Grundsätze,

b)Sicherstellung der Einstellung durch transparente, offene und wettbewerbliche Verfahren,

c)Gewährleistung bewährter Verfahren in den Bereichen Ethik und Integrität in der wissenschaftlichen Forschung.

Der (die) Rechtsakt(e) muss(n) auch einen Rahmen finanzieller und nicht finanzieller Anreize enthalten, um die Annahme der Europäischen Charta für Forscher und des Kodex für die Einstellung von Forschern durch Forschungseinrichtungen zu fördern.

275

Reform 3. Reform der Forschungslaufbahn

Ziel

Einrichtungen, die sich an die Europäische Charta für Forscher und den Kodex für die Einstellung von Forschern gehalten haben, haben das Verfahren für die Ausarbeitung, Anwendung und Bewertung von Aktionsplänen eingeleitet.

Anzahl

5

16

4. QUARTAL

2025

11 weitere Einrichtungen, die sich an die Europäische Charta für Forscher und den Kodex für die Einstellung von Forschern halten, leiten das Verfahren für die Ausarbeitung, Anwendung und Bewertung von Aktionsplänen auf der Grundlage des Instruments „Humanressourcenstrategie für Forscher“ (HRS4R) der Europäischen Kommission ein.

281

Investition 5.a Einrichtung von Kompetenzzentren

Ziel

Mittel aus FEI-Projekten des Privatsektors mobilisiert

Millionen Euro

0

1.25

Q1

2026

1,25 Mio. EUR werden aus dem Privatsektor für die Kofinanzierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten über Kompetenzzentren bereitgestellt.

284

Investition 8. Programm zur Anwerbung von Humanressourcen aus dem Ausland für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten

Ziel

Projekte unter Federführung internationaler Forscher

 

Anzahl

0

100

4. QUARTAL

2023

100 ausgewählte Projekte unter der Leitung internationaler Forscher, die von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen in Rumänien betreut werden.

285

Investition 9. Unterstützung von Inhabern von Exzellenzzertifikaten, die im Rahmen des Marie-Skłodowska-Curie-Einzelstipendiums ausgezeichnet wurden

Ziel

Marie-Sklodowska-Curie-Empfänger des Exzellenzsiegels

 

Anzahl

0

10

4. QUARTAL

2023

Mindestens 10 Marie-Sklodowska-Curie-Empfänger von Exzellenzsiegeln für herausragende Einzelstipendien erhalten eine Finanzhilfe für die Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa.

287

Investition 10. Einrichtung und finanzielle Unterstützung eines nationalen Netzes von acht regionalen Berufsberatungszentren

Ziel

Einrichtung regionaler Zentren für die Laufbahnorientierung in der Forschung

 

Anzahl

0

8

Q2

2026

Acht regionale Zentren für die Laufbahnorientierung in der Forschung werden an acht öffentlichen Universitäten angesiedelt. Die Aufgaben der Zentren sind:

-Laufbahnorientierung für Forscher,

-Anwerbung von Menschen für eine Forschungslaufbahn,

-als Netzwerk arbeiten.

I.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für Darlehen

Reform 1. Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

Ziel dieser Reform ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.

Diese Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Vereinfachung und Erhöhung der Transparenz der Regulierungsverfahren für Unternehmen.

Investition 1. Digitale Plattformen für Transparenz, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen.

Ziel dieser Investition ist es, digitalen Zugang zu ermöglichen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit spezifischen rechtlichen Anforderungen an Unternehmen durchzuführen.

Die Investition besteht in der Einrichtung digitaler Plattformen zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen.

Investition 2. Finanzinstrumente für den Privatsektor

Teilinvestition 2.1. Portfoliogarantie für Resilienz

Ziel dieser Teilinvestition ist es, die finanziellen Hürden zu beseitigen, mit denen rumänische Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln konfrontiert sind: höhere Finanzierungskosten, fehlende Sicherheiten und notleidende Kreditkanäle. Die Teilinvestition zielt insbesondere auf die Liquiditäts-/Solvenzprobleme rumänischer Unternehmen ab, die sich aus dem erheblichen und vorübergehenden Rückgang ihrer Einnahmen aufgrund der COVID-19-Krise ergeben. In diesem Zusammenhang wird das Instrument so konzipiert, dass es den Zugang zu Finanzmitteln verbessert und blockierte Kreditkanäle während und nach der COVID-19-Krise wiederbelebt, indem Investitionen oder Betriebskapital von Unternehmen unterstützt werden. Die Teilinvestition erfolgt in Form einer Portfoliogarantie, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) als Beitrag zu InvestEU durchgeführt wird.

Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schreibt die Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vor. Die Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem EIF schließt darüber hinaus folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 20 und ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. 21

Teilinvestition 2.2. Garantie des Klimaaktionsportfolios

Ziel dieser Teilinvestition ist die Bereitstellung von Finanzmitteln und Investitionen für KMU (bis zu 249 Beschäftigte), Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Einzelpersonen durch Betriebskapital, Kreditlinien, Investitionsdarlehen oder Leasing, die auf Investitionen und Finanzierungen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und im Wohnungs- und Gebäudesektor ausgerichtet sind. Zweck des Instruments ist es, die derzeitigen Herausforderungen Rumäniens bei der Unterstützung von Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu bewältigen. Die Teilinvestition erfolgt in Form einer Portfoliogarantie, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) als Beitrag zu InvestEU durchgeführt wird. Die spezifischen Ziele und Energieeffizienzziele des Instruments sowie die Struktur und die Förderkriterien werden vollständig aufeinander abgestimmt und entsprechen den Zielen des EU-Kompartiments InvestEU, das derzeit entwickelt wird.

Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schreibt die Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vor. Die Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem EIF schließt darüber hinaus folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 22 und ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. 23

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 2.a „Climate Action Portfolio Guarantee“

Teilinvestition 2.3 für KMU und Midcap-Unternehmen: Sanierungs-Wagniskapitalfonds

Ziel dieser Teilinvestition ist es, Unternehmen mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien und Energieeffizienz Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Die Unterstützung erfolgt über Risikokapitalfonds und Infrastrukturfonds als Teil eines Risikokapitalfonds, der vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwaltet wird.

Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), der Finanzierungsvereinbarung zwischen der rumänischen Regierung und dem EIF und der anschließenden Investitionspolitik des Finanzinstruments entspricht,

-die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und

-die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit auszuschließen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 24 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 25 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 26 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 27 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

-Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten und/oder Vermögenswerten erzielt haben, die unter die Ausschlussliste fallen, zur Annahme und Veröffentlichung von Plänen für den ökologischen Wandel verpflichten; und

-verlangen, dass der EIF bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften des Begünstigten überprüft.

Teilmaßnahme 2.4: Fonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Interessenbereiche

Ziel der Teilinvestition ist es, große Unternehmen (mit mehr als 500 Beschäftigten und/oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR), öffentliche Einrichtungen und Zweckgesellschaften durch Investitionen, die zur CO2-armen Wirtschaft beitragen, sowie Investitionen in Digitalisierung und Anlagevermögen über einen Dachfonds zu unterstützen. Dies soll größere Investitionen der Zielunternehmen fördern, die zu den Klima- und Digitalzielen beitragen, und das Wachstum und die Expansion der Unternehmen fördern, was wiederum neue Beschäftigungsmöglichkeiten schafft und die allgemeine wirtschaftliche Erholung unterstützt. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Dachfonds, dessen Verwaltung der Europäischen Investitionsbank (EIB) übertragen wird.

Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), der Finanzierungsvereinbarung zwischen der rumänischen Regierung und der EIB und der anschließenden Investitionspolitik des Finanzinstruments entspricht,

-die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und

-die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit auszuschließen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 28 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 29 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 30 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 31 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

-verlangen, dass die EIB bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften des Begünstigten überprüft.

Teilinvestition 2.5: Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden und Gebäuden

Das Finanzinstrument wird in Form einer Portfoliogarantie gewährt, die von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) umgesetzt wird.

Ziel dieser Teilinvestition ist es, Finanzmittel und Investitionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Wohnungs- und Gebäudesektor bereitzustellen. Die Teilinvestition erfolgt in Form einer Portfoliogarantie, die von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) als Beitrag zu InvestEU durchgeführt wird.

Um sicherzustellen, dass die Teilinvestition den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, sieht die Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für InvestEU vor. Die Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der EBWE schließt darüber hinaus die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 32 und ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. 33

Investition 3. Beihilferegelungen für den privaten Sektor

Teilinvestition 3.1. Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU

Ziel dieser Teilinvestition ist es, die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu unterstützen.

Die Teilinvestition besteht aus zwei Instrumenten: ein Zuschussprogramm zur Unterstützung von Unternehmern in Forschung und Entwicklung und der Einführung fortgeschrittener digitaler Technologien und ii) ein Zuschussprogramm von bis zu 100 000 EUR pro Unternehmen zur Unterstützung von KMU bei der Einführung digitaler Technologien.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 3.a. Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU.

Teilinvestition 3.2 – De-minimis-Regelung zur Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Börsennotierung

Ziel dieser Teilinvestition ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, den Zugang zu Finanzmitteln durch die Ausgabe neuer Aktien zu verbessern.

Die Teilinvestition besteht in der Finanzierung einer De-Minims- Regelung für Unternehmen mit Sitz in Rumänien, die bereit sind, eine Aktienemission an der Bukarester Börse durchzuführen.

Investition 4. Grenz- und länderübergreifende Projekte – Niedrigstromprozessoren und Halbleiterchips

Ziel dieser Investition ist es, die Entwicklung der Mikroelektronik in Rumänien zu unterstützen.

Die Investition besteht aus: I) Aufbau von Kompetenzen in Bezug auf mikroelektronische Komponenten und Systeme, ii) Sicherung des geistigen Eigentums und Beschleunigung der Anwendung fortschrittlicher Technologien in Schlüsselbereichen der Volkswirtschaft; und iii) Koordinierung mit Fähigkeiten und Bedürfnissen auf europäischer Ebene.

Reform 2. Straffung der Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

Ziel dieser Reform ist es, die Steuerung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystems in Rumänien zu straffen.

Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Straffung und Stärkung der Governance und Anwendung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik.

Diese Teilmaßnahme ergänzt die Reform 2.a „Steamline Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation“

Reform 4. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung

Ziel der Reform ist es, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungseinrichtungen zu verstärken und günstige Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen zu schaffen.

Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Vereinfachung der Auftragsvergabe, Finanzierung, Überwachung und Bewertung von Forschungsprojekten und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschung.

Reform 5. Unterstützung der Integration von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen in Rumänien in den Europäischen Forschungsraum 

Ziel dieser Reform ist es, die Leistungsfähigkeit und Konsolidierung der öffentlichen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen in Rumänien und ihre Integration in den Europäischen Forschungsraum zu verbessern.

Die Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten, die die freiwillige und funktionale Integration und Fusion von Forschungseinrichtungen fördern, erleichtern und regeln.

Investition 5. Einrichtung von Kompetenzzentren

Ziel der Investition ist es, die thematische Fragmentierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen zu bekämpfen.

Die Investition besteht in der Einrichtung von fünf Kompetenzzentren für die Durchführung von Forschungstätigkeiten.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 5.a „Einrichtung und Einsatzfähigkeit von Kompetenzzentren“.

I.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

241

Reform 1. Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Straffung, Vereinfachung und vollständigen Digitalisierung unternehmensbezogener Verfahren

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten i) des Gesetzes Nr. 31/1990 – Gesellschaftsrecht, ii) des Gesetzes Nr. 26/1990, neu veröffentlicht, über das Handelsregister, iii) des Gesetzesdekrets Nr. 122/1990 über die Zulassung und Arbeitsweise von Vertretern ausländischer Gesellschaften und Wirtschaftsorganisationen in Rumänien und iv) des Gesetzes Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch

 

 

 

Q3

2022

Durch die Gesetzesänderungen wird der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert, indem die Rechtsvorschriften bzw. die Gründungs-/Ausstiegsverfahren für Unternehmen vereinfacht werden, insbesondere durch folgende Verfahren:

a) Gründung eines Unternehmens, Ausscheiden aus dem Markt/Stilllegung eines Unternehmens;

Straffung, Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren für die Genehmigung und den Betrieb ausländischer Vertretungen in Rumänien;

C) Meldung von Arbeitsmarktverpflichtungen für Unternehmen und sonstige obligatorische Berichterstattung

Folgende Rechtsakte werden geändert:

— Gesellschaftsrecht Nr. 31/1990, eingeleitet vom Justizministerium;

— Gesetz Nr. 26/1990, neu veröffentlicht, über das Handelsregister;

— Gesetzesdekret Nr. 122/1990 über die Zulassung und Arbeitsweise von Vertretern ausländischer Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen in Rumänien, initiiert vom Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus;

— Gesetz Nr. 53/2003 über das Arbeitsgesetzbuch, auf Initiative des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz

242

Reform 1. Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, um die Durchführung des KMU-Tests zu vereinfachen und transparenter und anwendbar zu machen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 346/2004 über die Förderung der Gründung und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen

 

 

 

Q3

2022

Die Gesetzesänderungen beziehen sich auf den KMU-Test (die Ex-ante-Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen von Legislativvorschlägen auf KMU).

Durch die Änderungen wird sichergestellt, dass

-Eine größere und repräsentative Auswahl von KMU wird konsultiert.

-die Ergebnisse des KMU-Tests für jeden Legislativvorschlag werden innerhalb von 30 Tagen veröffentlicht.

-die Ergebnisse des KMU-Tests sind in den Legislativvorschlag/die Änderungen im Zusammenhang mit KMU eingebettet.

243

Reform 1. Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes „Einheitliche Gewerbeerlaubnis“

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Einheitlichen Gewerbeerlaubnis

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Das Recht der einzigen Industrielizenz muss Folgendes gewährleisten:

I.eine Neuorganisation der Verfahren, die erforderlich sind, um branchenbezogene Lizenzen zu erhalten,

II. die Integration bestehender sektoraler Lizenzen in einem einzigen gestrafften Verfahren,

III.die Neugestaltung der Antragsverfahren, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Koordinierung dieser Verfahren,

IV.Abschaffung der doppelten Kontrolle und der unerläßlichen Erneuerung von Lizenzen,

V.Erstellung einer Taxonomie von Lizenztypen entsprechend ihren Hauptmerkmalen und -merkmalen

VI.eine Änderung des Gesetzes von 2003, mit der eine Politik der stillschweigenden Zustimmung eingeführt wird – Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 27/2003 – mit dem Ziel, einen Zeitpunkt für die stillschweigende Genehmigung zu erhalten, der zum Zeitpunkt der Registrierung des Lizenzantrags durch die elektronische Plattform in Kraft tritt. Der Genehmigungsantrag wird automatisch erteilt, wenn/wenn eine stillschweigende Genehmigung erfolgt;

VII.Die Annahme des Grundsatzes der einmaligen Erfassung in rumänisches Recht, der es den Anlegern ermöglicht, nur einmal verpflichtet zu sein, den öffentlichen Einrichtungen dieselben Informationen oder Dokumente zur Verfügung zu stellen;

VIII.Die Annahme der erforderlichen Gesetzesänderungen für die vollständige Umsetzung eines einheitlichen elektronischen Ansprechpartners, einschließlich einer Definition seiner wichtigsten Merkmale.

244

Reform 1. Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

Ziel

Verkürzung der Zeit, die für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensumfeld erforderlich ist

 

Anteil (%)

0

50

4. QUARTAL

2025

Verkürzung der Zeit um 50 % für:

1.Gründung/Verlegung des Marktes für Unternehmen,

2.Genehmigung ausländischer Vertretungen in Rumänien; verarbeitendes Gewerbe

Zu verwendende Ausgangsbasis:

-20 Tage – Unternehmensgründung im Jahr 2020

-30 Tage – Genehmigung eines ausländischen Vertreters im Jahr 2020

245

Reform 1: Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

Ziel

Rechtsakte/Änderungen in Bezug auf KMU, auf die der Test angewandt wurde

 

Anteil (%)

50 % [2020]

100 %

Q2

2026

Der KMU-Test wird auf 100 % der Entwürfe von Rechtsakten mit Auswirkungen auf KMU angewandt, die dem für kleine und mittlere Unternehmen zuständigen Ministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.

246

Investition 1. Digitale Plattformen für Transparenz, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen.

Meilenstein

Digitale Plattformen, die mit der Regierungs-Cloud verbunden und zugänglich sind

Einrichtung und Zugänglichkeit digitaler Plattformen

4. QUARTAL

2025

Mindestens zwei öffentliche digitale Plattformen, die mit der Regierungs-Cloud verbunden sind, müssen online zugänglich sein:

— Eine zentrale Anlaufstelle für Lizenzen/Genehmigungen/Zertifizierungen,

— Eine Plattform, die die digitale Zulassung ausländischer Vertretungen und den konsultativen Dialog mit der Wirtschaft ermöglicht.

247

Investition 2.1 Finanzinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz

Meilenstein

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung.

 Unterzeichnungsdatum des Abkommens

4. QUARTAL

2021

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung, einschließlich:

a.Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen und einer Ausschlussliste.

b.Kriterien, um sicherzustellen, dass das Finanzinstrument mit dem Leitfaden der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) in Bezug auf Finanzinstrumente im Einklang steht.

Da das vorgeschlagene Instrument als Beitrag zu InvestEU (MS-Kompartment oder Aufstockung eines bestehenden Produkts im Rahmen der EU-Kompartiment) umgesetzt werden soll, werden die oben genannten Buchstaben a und b durch die Anwendung der InvestEU-Bestimmungen und der Kreditvergabepolitik und der Ausschlusskriterien des ausgewählten Durchführungspartners sichergestellt. Zusätzliche Ausschlüsse, die erforderlich sind, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in der Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) festgelegt.

Das Finanzinstrument wird in Form einer vom EIF umgesetzten Portfoliogarantie gewährt und stellt mittels Betriebskapital, Kreditlinien, Investitionsdarlehen oder Leasing Finanzierungen und Investitionen für KMU mit bis zu 249 Beschäftigten und/oder Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und/oder Einzelpersonen („Begünstigte“) bereit. Mit dem Finanzinstrument sollen die derzeitigen Hürden angegangen werden, mit denen rumänische Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln konfrontiert sind: höhere Finanzierungskosten, fehlende Sicherheiten und notleidende Kreditkanäle. Das Instrument zielt insbesondere auf Liquiditäts-/Solvenzprobleme ab, mit denen die Unternehmen konfrontiert sind, da sie nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der erheblichen vorübergehenden Verringerung ihrer Einnahmen infolge der COVID-19-Krise ergeben. In diesem Zusammenhang wird das Instrument so konzipiert, dass es den Zugang zu Finanzmitteln verbessert und blockierte Kreditkanäle während und nach der COVID-19-Krise wiederbelebt, indem Investitionen oder Betriebskapital von Unternehmen unterstützt werden. Es wird erwartet, dass im Rahmen des Instruments mindestens 1500 Begünstigte unterstützt werden.

Die Struktur des Instruments muss es ermöglichen, private Mittel zu mobilisieren.

Alle Erträge aus dem Finanzinstrument, auch aus Rückzahlungen, sowie Gewinne, die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielt werden, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele, auch nach 2026, verwendet.

249

Investition 2.1 Finanzinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz

Ziel

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % der Mittel, die dem vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigten Instrument zugewiesen wurden.

 

Anteil (%)

0

100

Q2

2026

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der dem vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigten Instrument zugewiesenen Mittel.

250

Investition 2.2. Finanzinstrumente für den Privatsektor – Garantie für das Klimaaktionsportfolio

Meilenstein

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung.

 Unterzeichnungsdatum des Abkommens

4. QUARTAL

2021

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung, einschließlich:

a. Auswahlkriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) von im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung und einer Ausschlussliste.

b. Kriterien zur Sicherstellung, dass das Finanzinstrument mit dem Leitfaden der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) in Bezug auf Finanzinstrumente im Einklang steht.

Da das vorgeschlagene Instrument als Beitrag zu InvestEU (potenzielle Aufstockung eines bestehenden Produkts im Rahmen der EU-Kompartiment) umgesetzt werden soll, werden die oben genannten Buchstaben a und b durch die Anwendung der InvestEU-Bestimmungen und der Kreditvergabepolitik und der Ausschlusskriterien des ausgewählten Durchführungspartners sichergestellt. Zusätzliche Ausschlüsse, die erforderlich sind, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu gewährleisten, werden in der Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) festgelegt.

Das Finanzinstrument besteht in Form einer Portfoliogarantie, die vom EIF umgesetzt wird, und stellt mittels Betriebskapital, Kreditlinien, Investitionsdarlehen oder Leasing Finanzierungen und Investitionen für KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Einzelpersonen („Begünstigte“) bereit, die auf Investitionen und Finanzierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen und im Wohnungs- und Gebäudesektor ausgerichtet sind. Es wird erwartet, dass im Rahmen des Instruments mindestens 250 Begünstigte unterstützt werden. Zweck des Instruments ist es, die derzeitigen Herausforderungen Rumäniens bei der Unterstützung von Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu bewältigen. Die spezifischen Ziele und Energieeffizienzziele des Instruments sowie die Struktur und die Förderkriterien werden vollständig aufeinander abgestimmt und entsprechen den Zielen des EU-Kompartiments InvestEU, das derzeit entwickelt wird.

Die Struktur des Instruments muss es ermöglichen, private Mittel zu mobilisieren.

Alle Erträge aus dem Finanzinstrument, auch aus Rückzahlungen, sowie Gewinne, die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielt werden, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele, auch nach 2026, verwendet.

253

Anlage 2.3 Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Sanierungs-Wagniskapitalfonds

Meilenstein

Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Europäischen Investitionsfonds und der rumänischen Regierung zur Einrichtung des Aufbaurisikokapitalfonds (im Folgenden „Fonds“) und Annahme der Investitionspolitik des Fonds.

 Unterzeichnungsdatum des Abkommens

4. QUARTAL

2021

Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Europäischen Investitionsfonds und der rumänischen Regierung und Annahme der Investitionspolitik des Fonds. Letzterer muss

— von den Leitungsgremien des Finanzinstruments angenommen werden;

— stehen im Einklang mit dem Leitfaden der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) zu Finanzierungsinstrumenten;

— Auswahlkriterien aufzunehmen, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen;

— die Anforderung, dass Begünstigte, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten erzielt haben, in die Ausschlussliste aufgenommen werden müssen, Pläne für den ökologischen Wandel annehmen und veröffentlichen müssen.

Aus dem Fonds werden Finanzierungsinstrumente (Beteiligungskapital) für KMU, Midcap-Unternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, Unternehmen in frühen und fortgeschrittenen Wachstumsphasen und Infrastrukturprojekte mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien und Energieeffizienz bereitgestellt. Die Unterstützung erfolgt über Risikokapitalfonds und Infrastrukturfonds. Die Zahl der Begünstigten beträgt 100.

Die Verwaltung des Fonds wird dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) übertragen. Es wird ein Investitionsausschuss eingerichtet, der für die Genehmigung von Transaktionen mit Intermediären auf Vorschlag des Fondsmanagers (EIF) auf der Grundlage des Marktbedarfs und auf offene und marktkonforme Weise zuständig ist. Die Verwaltungsgebühren des EIF umfassen ein Leistungselement.

Die Struktur des Fonds muss es ermöglichen, private Mittel zu mobilisieren.

Alle Erträge aus dem Fonds oder Finanzierungsinstrumenten, auch aus Rückzahlungen, sowie Gewinne, die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielt werden, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele, auch nach 2026, verwendet.

255

Anlage 2.3 Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Sanierungs-Wagniskapitalfonds

Ziel

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der vom Investitionsausschuss genehmigten Finanzierungen oder Investitionen.

 Der Investitionsausschuss genehmigt 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten Finanzierung oder Investition.

Anteil (%)

0

100

Q2

2026

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der vom Investitionsausschuss genehmigten Finanzierungen oder Investitionen

256

Investition 2.4 Finanzinstrumente für den Privatsektor – Fonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Interessenbereiche

Meilenstein

Einrichtung des Finanzinstruments („Fonds“) und Annahme der Investitionspolitik des Fonds.

 

Q1

2022

Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Europäischen Investitionsbank und der rumänischen Regierung und Annahme der Investitionspolitik des Fonds. Letzterer muss

— von den Leitungsgremien des Finanzinstruments angenommen werden;

— stehen im Einklang mit dem Leitfaden der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) zu Finanzierungsinstrumenten;

— Auswahlkriterien aufzunehmen, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen;

— die Verpflichtung enthalten, mindestens 33 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 16 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels zu investieren, wobei die Methode in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung anzuwenden ist.

Aus dem Fonds werden Finanzierungsinstrumente (Schulden) für mindestens acht große Unternehmen (mit mehr als 500 Beschäftigten und/oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR und/oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR), öffentliche Einrichtungen und Zweckgesellschaften durch Investitionen, die zur CO2-armen Wirtschaft beitragen, sowie Investitionen in Digitalisierung und Anlagevermögen bereitgestellt, um größere Investitionen der Zielunternehmen, die zu den Klima- und Digitalisierungszielen beitragen, sowie das Wachstum und die Expansion der Unternehmen zu fördern, wodurch wiederum neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden und die allgemeine wirtschaftliche Erholung unterstützt wird. Der den klimabezogenen Interventionsbereichen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung zugewiesene Betrag beläuft sich auf 33 Mio. EUR. Der Betrag, der im Einklang mit Anhang VII der ARF-Verordnung für Interventionsbereiche im Zusammenhang mit der Digitalisierung bereitgestellt wird, beläuft sich auf 16 Mio. EUR. Der Fonds kann auch weitere Ausgaben im Zusammenhang mit Klima und Digitalisierung umfassen.

Die Verwaltung des Fonds wird der Europäischen Investitionsbank (EIB) übertragen. Es wird ein Investitionsausschuss mit unabhängigen Sachverständigen eingesetzt, der für die Genehmigung der mit Zuschüssen zusammenhängenden Komponenten der Projekte der Endempfänger (Investoren) auf Vorschlag des Fondsmanagers (EIB) auf der Grundlage des Marktbedarfs und auf offene und marktkonforme Weise zuständig ist.

Die Struktur des Fonds muss es ermöglichen, private Mittel zu mobilisieren.

Alle Erträge aus dem Fonds oder Finanzierungsinstrumenten, auch aus Rückzahlungen, sowie Gewinne, die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielt werden, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele, auch nach 2026, verwendet.

258

Investition 2.4 Finanzinstrumente für den Privatsektor – Fonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Interessenbereiche

Ziel

100 % der zu unterstützenden Begünstigten.

 

Anteil (%)

0

100

Q2

2026

100 % der unterstützten Begünstigten

259

Investition 2.5 Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Energieeffizienzinvestitionen im Wohnungs- und Gebäudesektor 

Meilenstein

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung.

 

4. QUARTAL

2021

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung, einschließlich:

a)Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktion durch Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung und einer Ausschlussliste.

b)Kriterien, um sicherzustellen, dass das Finanzinstrument mit dem Leitfaden der Kommission vom 22. Januar 2021 (SWD(2021) 12 final) in Bezug auf Finanzinstrumente im Einklang steht.

c)Da das vorgeschlagene Instrument als Beitrag zu InvestEU umgesetzt werden soll, werden die oben genannten Buchstaben a und b durch die Anwendung der InvestEU-Bestimmungen und der Kreditvergabepolitik und der Ausschlusskriterien des ausgewählten Durchführungspartners sichergestellt. Zusätzliche Ausschlüsse, die erforderlich sind, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) sicherzustellen, werden in der Garantievereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) festgelegt.

Das Finanzinstrument wird in Form einer Portfoliogarantie gewährt, die von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) umgesetzt wird, und stellt für KMU mit (bis zu 249 Beschäftigten), Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Einzelpersonen („Begünstigte“) Finanzmittel und Investitionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Wohnungs- und Gebäudesektor bereit. Die Garantievereinbarung kann auch die Finanzierung von nachhaltigem Verkehr und nachhaltiger Biodiversität/natutrebasierter Lösungen/grüner Infrastruktur sowie anderer Kategorien von Begünstigten vorsehen. Es wird erwartet, dass mindestens 100 Begünstigte im Rahmen des Instruments unterstützt werden.

Die Struktur des Instruments muss es ermöglichen, private Mittel zu mobilisieren.

Alle Erträge aus dem Finanzinstrument, auch aus Rückzahlungen, sowie Gewinne, die durch die Verwendung von ARF-Mitteln erzielt werden, abzüglich der Vergütung des Fondsmanagers und der Finanzintermediäre, werden für dieselben politischen Ziele, auch nach 2026, verwendet.

261

Investition 2.5 Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Energieeffizienzinvestitionen im Wohnungs- und Gebäudesektor

Ziel

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten Finanzierungen oder Investitionen, die vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt wurden.

 

Anteil (%)

0

100

Q2

2024

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten Investitionen müssen vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt worden sein.

262

Investition 3.1. Beihilferegelungen für den privaten Sektor – Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU

Meilenstein

Auswahl des Programmverwalters

Mitteilung der Auswahl

Q1

2022

Auswahl eines Programmmanagers, der die De-minimis-Regelung durchführt (Einleitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Bewertung der Auftragsvergabe- und Überwachungsprojekte).

Die Projektauswahlkriterien müssen Folgendes gewährleisten:

-Verpflichtung, 100 % der Mittel in die Unterstützung des digitalen Wandels zu investieren, unter Einhaltung der Interventionsbereiche 010, 012, 021quater und 021quinquies gemäß Anhang VII der ARF-Verordnung.

-Einhaltung der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01). Bei der Einreichung des Antrags auf Finanzierungsvereinbarung enthält der Geschäftsplan alle potenziellen Risiken für die Umwelt und die Methoden zu deren Bewältigung.

Es wird ein wirksames Verwaltungs- und Kontrollsystem eingeführt, unter anderem indem erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen ergriffen und Stichprobenkontrollen auf KMU-Ebene durchgeführt werden.

264

Investition 3.2 Beihilferegelungen für den Privatsektor – De-minimis-Regelung zur Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Börsennotierung

Meilenstein

Auswahl des Programmverwalters

Mitteilung der Auswahl

Q3

2022

Auswahl eines Programmmanagers, der die De-minimis-Regelung durchführt (Einleitung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Bewertung der Auftragsvergabe- und Überwachungsprojekte)

Zuschüsse werden Unternehmen gewährt, die bereit sind, eine Notierung nach den Bedingungen der Bukarester Börse nach dem Windhundverfahren durchzuführen.

Ziel ist es, die Unternehmen, die sich an die Bukarester Börsennotierungsregeln halten, auf eine erfolgreiche Kapitalmarktfinanzierung in einem der verfügbaren Marktsegmente vorzubereiten.

Um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu gewährleisten, müssen Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten erzielt haben, die in der Ausschlussliste aufgeführt sind, Pläne für den ökologischen Wandel annehmen und veröffentlichen. Folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten ist ausgeschlossen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann.

265

Investition 3.2 Beihilferegelungen für den Privatsektor – De-minimis-Regelung zur Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Börsennotierung

Ziel

Anzahl der unterzeichneten Finanzierungsverträge

 

Anzahl

0

2

Q3

2025

Es werden mindestens zwei Finanzierungsverträge mit Unternehmen unterzeichnet, die eine Börsennotierung an der Bukarester Börse ermöglichen.

266

Investition 4. Grenzüberschreitend

und mehrere Länder

Projekte – Niedrigstromprozessoren

und

Halbleiter

Chips

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses, mit dem die erforderlichen Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR bereitgestellt werden, um den Ausbau der nationalen Kapazitäten bis zur ersten industriellen Entwicklung und die Beteiligung an einem Mehrländerprojekt oder die Beteiligung daran zu unterstützen

Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten angibt

Q2

2022

Mit dem Regierungsbeschluss wird der Rechtsrahmen festgelegt, in dem die Verfahren und Fristen für die Einreichung von Projekten sowie die Förderkriterien und -anforderungen für die potenziellen Begünstigten festgelegt sind, wobei auch eine Mittelausstattung von 500 Mio. EUR festgelegt wird.

Zusätzliche Informationen werden im Einklang mit den anderen an diesen Projekten teilnehmenden Mitgliedstaaten festgelegt.

Das Mehrländerprojekt „Low Power Processors and Semiconductor Chips“ soll hauptsächlich durch die Beteiligung an einem geplanten wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder dessen Assoziierung durchgeführt werden.

267

Investition 4. Grenzüberschreitend

und mehrere Länder

Projekte – Niedrigstromprozessoren

und

Halbleiter

Chips

Ziel

Einrichtungen, die für die Teilnahme an dem Projekt oder die Vereinigung ausgewählt wurden

Anzahl

0

10

4. QUARTAL

2025

Mindestens zehn Einrichtungen werden für die Teilnahme oder Assoziierung an dem Mehrländerprojekt von Prozessoren mit geringer Leistung und Halbleiterchips ausgewählt.

Mindestens 360 Mio. EUR der zugewiesenen Mittel müssen durch die Unterzeichnung von Verträgen mit den ausgewählten Einrichtungen gebunden worden sein.

268

Investition 4. Grenzüberschreitend

und mehrere Länder

Projekte – Niedrigstromprozessoren

und

Halbleiter

Chips

Ziel

Rechtsträger in Konsortien, die an Aufforderungen zur Einreichung von Projekten des Gemeinsamen Unternehmens für grundlegende digitale Technologien (KDT JU) teilnehmen

Anzahl

0

3

4. QUARTAL

2022

Mindestens drei Einrichtungen in Konsortien nehmen an Aufforderungen zur Einreichung von Projekten des Gemeinsamen Unternehmens für wesentliche digitale Technologien (KDT JU) teil.

Die Teilnehmer des Mehrländerprojekts zu Prozessoren mit geringer Leistung und

Halbleiter-Chips tragen in einem multinationalen Kontext zum Aufbau von Fähigkeiten auf dem Gebiet bei, in dem das Gemeinsame Unternehmen KDT Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht. Die Tätigkeiten der beiden Mechanismen ergänzen sich.

270

Reform 2. Straffung der Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

Meilenstein

Einrichtung des Referats für die Umsetzung von Reformen im Rahmen der Fazilität für Politikunterstützung (PSF)

Annahme eines normativen Rechtsakts für das Referat Umsetzung der Reformfazilität für die operative Unterstützung der Fazilität

4. QUARTAL

2021

Die Operationalisierung eines befristeten Referats für die Reform der Fazilität für Politikunterstützung mit dem Mandat zur Umsetzung und Überwachung der Empfehlungen der Fazilität für Politikunterstützung, die in Reformen des nationalen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsökosystems umgesetzt wurden.

Das neue Referat gestaltet mit Unterstützung der Fazilität für Politikunterstützung in koordinierter Weise mit den zuständigen Behörden die Architektur und die Funktionen des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystems neu, um die Qualität der Investitionen in Forschung und Innovation für ein widerstandsfähiges und leistungsfähiges System zu verbessern. Zu diesem Zweck konzentriert sich das Mandat des Referats unter anderem auf fünf Prioritäten:

a)Governance des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystems;

b)Rahmenbedingungen für öffentliche Forschung, Humanressourcen für Forschung und Innovation;

c)Internationalisierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen;

d)öffentlich-private Partnerschaften in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation;

e)Auswirkungen der Strukturfonds auf das Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystem.

Das Referat ist zwischen 2021-2026 betriebsbereit und besteht aus 17 Vollzeitäquivalenten.

276

Reform 4. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung

Meilenstein

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation

Rechtsakt(e) zur Vereinfachung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation

 

 

 

Q2

2026

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation.

Der Rechtsakt bzw. die Rechtsakte gewährleisten die schrittweise Zentralisierung in einer zentralen elektronischen Anlaufstelle (Website), die den Nutzern Informationen für jede öffentlich finanzierte FuEuI-Aufforderung zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus müssen diese Bestimmungen

-Straffung der nationalen Rechtsvorschriften über Auftragsvergabe, Finanzierung, Überwachung und Evaluierung von FuEuI-Programmen, um sicherzustellen, dass die Verfahren im Zusammenhang mit Auftragsvergabe, Finanzierung, Überwachung und Evaluierung digitalisiert werden;

-Sicherstellung der Veröffentlichung wissenschaftlicher Leistungen aus öffentlich finanzierten Projekten, mit Ausnahme von sicherheits- und verteidigungsbezogenen Projekten;

-sicherstellen, dass alle aus öffentlichen Mitteln finanzierten FEI-Projekte vor der Genehmigung durch den öffentlichen Auftraggeber von international anerkannten Forschern bewertet werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden; die neue Nationale Innovationsstelle (RoInnovation) wird als Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit organisiert, die der nationalen Forschungsbehörde untersteht und für die Förderung von Innovationen im Privatsektor, die Anziehung ergänzender privater Investitionen und in Synergie mit der öffentlichen FEI-Finanzierung zuständig ist und den Transfer von Innovationsergebnissen an Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Die stabilen und vorhersehbaren Finanzierungsquellen für RoInnovation werden aus nicht rückzahlbaren Finanzierungsinstrumenten, die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugewiesen werden, aus rückzahlbaren Finanzierungssystemen, Eigenmitteln und Zuweisungen aus dem nationalen Haushalt zugewiesen.

277

Reform 4. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung

Ziel

Bei 27 % der aus öffentlichen Mitteln finanzierten FEI-Projekte ist mindestens ein Unternehmen als Partner beteiligt.

 

Anteil (%)

0

27

Q2

2026

27 % der öffentlich finanzierten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte haben mindestens ein Unternehmen als Partner, einschließlich KMU und Start-up-Unternehmen.

278

Reform 5. Unterstützung der Integration von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen in Rumänien in den Europäischen Forschungsraum

Meilenstein

Das Inkrafttreten eines Gesetzes fördert, erleichtert und regelt die freiwillige und funktionale Integration und Fusion von Forschungseinrichtungen in Rumänien.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzes über

Förderung, Erleichterung und Regulierung der freiwilligen und funktionalen Integration und der Fusion von Forschungseinrichtungen in Rumänien

4. QUARTAL

2022

Das Gesetz tritt in Kraft, um der starken Fragmentierung des Forschungssystems in Rumänien entgegenzuwirken. Dies soll die Integration von Forschungseinrichtungen fördern, erleichtern und regeln. Der Rechtsrahmen trägt den Empfehlungen der Fazilität für Politikunterstützung im Rahmen von Horizont Europa 2021-2022 Rechnung und enthält mindestens Folgendes:

-eine regelmäßige externe Bewertung (d. h. alle fünf Jahre) aller Forschungs- und Entwicklungsinstitute in Rumänien, auch an Hochschulen, auf der Grundlage internationaler Standards, die der wissenschaftlichen Exzellenz und den sozioökonomischen Auswirkungen förderlich sind, um der starken Fragmentierung des Forschungs- und Entwicklungssystems und ihrer Integration in den Europäischen Forschungsraum entgegenzuwirken. Eines der Kriterien, die in die Bewertung einzubeziehen sind, ist das Ausmaß, in dem Forschungseinrichtungen Forschungseinrichtungen gemeinsam nutzen.

-Zugang zu finanzieller und nichtfinanzieller Unterstützung für Forschungseinrichtungen in Verbindung mit den Ergebnissen der genannten regelmäßigen Evaluierung.

279

Reform 5. Unterstützung der Integration von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen in Rumänien in den Europäischen Forschungsraum

Ziel

Prozentsatz der Forschungseinrichtungen, die Forschungsinfrastrukturen und -einrichtungen gemeinsam nutzen

Anteil (%)

0

25 %

Q2

2026

25 % der Forschungseinrichtungen teilen sich Forschungsinfrastrukturen und -einrichtungen.

280

Investition 5. Einrichtung und Operationalisierung von Kompetenzzentren

Meilenstein

Einrichtung von fünf Kompetenzzentren

Es werden fünf Kompetenzzentren eingerichtet.

4. QUARTAL

2022

Um der thematischen Fragmentierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen entgegenzuwirken, wird eine wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl von fünf komplexen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten durchgeführt. Das Förderprogramm wird als „Kompetenzzentrum“ bezeichnet.

Auf der Grundlage der eingereichten Projektvorschläge werden als Ergebnis der vom Ministerium für Forschung, Digitalisierung und Innovation durchgeführten wettbewerbsorientierten, offenen und transparenten Aufforderung fünf Kompetenzzentren eingerichtet, eines für jede Horizont-Mission. Ziel ist es, die Missionen im Rahmen von Horizont Europa auf nationaler Ebene koordiniert umzusetzen und die thematische Fragmentierung zu bekämpfen.

Die Kompetenzzentren werden auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt:

-komplexe und anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, die von Konsortien öffentlicher und privater Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, vorgeschlagen werden, die gemeinsam die strategische Forschungs- und Innovationsagenda der entsprechenden Mission von Horizont Europa umsetzen und Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationslösungen für lokale Gemeinschaften bereitstellen.

-Der wissenschaftliche Wert des Projekts, sein Exzellenzniveau und die Kohärenz der vorgeschlagenen Forschungsagenda mit der strategischen Forschungsagenda der Aufträge im Rahmen von „Horizont Europa“ sind die wichtigsten Bewertungskriterien für die Auswahl der finanzierten Vorschläge – eines für jeden Auftrag im Rahmen von Horizont Europa.

-Die Verwaltungskapazität, die Erfahrung und die Qualität des Managementplans für das Projekt werden auch während der Projektbewertung, die mit internationalen Sachverständigen durchgeführt wird, bewertet. Die Komplementarität zwischen den Mitgliedern des Konsortiums und frühere Erfahrungen mit der Zusammenarbeit sind ebenfalls Kriterien für das Auswahlverfahren.

-Förderfähig sind Forschungs- und Innovationstätigkeiten, verbesserte Forschungsausrüstung, Verbreitungsmaßnahmen und unterstützende Tätigkeiten (Studien zur Durchführung jeder Mission in Rumänien), Kosten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums.

-eine Bestandsaufnahme der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsressourcen, einschließlich Ausrüstung und Infrastrukturen, im Zusammenhang mit den Themenbereichen der Missionen, die ebenfalls von den Antragstellern verbessert und gemeinsam genutzt werden sollen.

-Förderfähiges Budget von maximal 5 Mio. EUR/Projekt mit mindestens fünf Partnern (5 öffentliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen + 5 private Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen). Für KMU gilt ein Höchstbudget von 200 000 EUR und für eine öffentliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsorganisation ein Höchstbudget von 500 000 EUR. KMU kofinanzieren Forschungs- und Innovationstätigkeiten mit 25 %.

-Zusammenarbeit mit Behörden auf verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen und der Zivilgesellschaft, um Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationslösungen im Zusammenhang mit den Missionen im Rahmen von Horizont Europa umzusetzen. Als solche werden Behörden als Dritte einbezogen, ohne direkt mit dem Forschungskonsortium des Kompetenzzentrums verbunden zu sein, und gehören zu den Empfängern einiger Produkte, Dienstleistungen/Lösungen, die von Forschern der Kompetenzzentrums ermittelt wurden.

Jedes ausgewählte Kompetenzzentrum ist bestrebt, bis 2026 mindestens drei Anträge über dem Schwellenwert für Horizont Europa zu unterstützen.

J.KOMPONENTE 10: Lokaler Fonds

Mit dieser Komponente des Aufbau- und Resilienzplans werden Herausforderungen im Zusammenhang mit territorialen und sozialen Ungleichheiten in städtischen und ländlichen Gebieten sowie mit der städtischen Mobilität angegangen.

Ziel dieser Komponente ist es, den städtischen und ländlichen Wandel durch die Nutzung grüner und digitaler Lösungen zu unterstützen. Die Reformen zur Unterstützung der Investitionen umfassen regulatorische Änderungen zur Unterstützung des Konzepts funktionaler städtischer und ländlicher Gebiete durch die Umsetzung von Metropolregionen und Verwaltungskonsortien, um den Zugang zu lokalen öffentlichen Sozialdiensten, Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum zu verbessern und die Raumplanung zu verbessern. Die Komponente umfasst auch Reformen für eine nachhaltige städtische Mobilität und sollte im Zusammenhang mit der Komponente „Nachhaltiger Verkehr“ gesehen werden. Die durch diese Reformen unterstützten Investitionen betreffen den Bau von Wohnraum für benachteiligte Jugendliche, Gesundheits- und Bildungsfachkräfte, die Erneuerung der öffentlichen Verkehrsflotten, die Infrastruktur für einen umweltfreundlichen und sichereren Verkehr, die Modernisierung lokaler öffentlicher Gebäude sowie die Vorbereitung/Aktualisierung von Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten in digitaler Form.

Die Reformen und Investitionen sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen (länderspezifische Empfehlungen) beitragen, die Rumänien 2019 und 2020 zu der Notwendigkeit übermittelt wurden, I) „Schwerpunkt der Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in nachhaltigen Verkehr und digitale Dienstleistungsinfrastruktur“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2019); II) „angemessene Lösungen für die Einkommenssubstitution bieten und Sozialschutzmaßnahmen und den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen für alle erweitern“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und „Erhöhung der Abdeckung und Qualität von Sozialdienstleistungen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019); III) „Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung und der Vorhersehbarkeit der Entscheidungsfindung“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

J.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige städtische Mobilität

Ziel der Reform ist es, die Mobilität in städtischen und ländlichen Gebieten durch digitale und umweltfreundliche Verkehrslösungen zu unterstützen.

Die Reform umfasst das Inkrafttreten von Rechtsakten für eine nachhaltige städtische Mobilität, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der Erneuerung der Flotte des öffentlichen Verkehrs mit sauberen Fahrzeugen, zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit und zur Gewährleistung nationaler Mindeststandards für die Qualität.

Investition 1. Nachhaltige städtische Mobilität

Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu nachhaltigen und sicheren Mobilitätslösungen in städtischen und ländlichen Gebieten zu verbessern.

Die Investition besteht in der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur mit zusätzlichen emissionsfreien öffentlichen Verkehrsmitteln, der Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf lokaler/städtischer Ebene und der Bereitstellung intelligenter Verkehrssysteme und anderer IKT-Infrastrukturen, um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, die Fahrzeiten und Verkehrsüberlastungen zu verringern.

Investition 3a. Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung

Ziel dieser Investition ist es, die Erbringung lokaler öffentlicher Dienstleistungen zu unterstützen.

Mit dieser Maßnahme wird die Renovierung öffentlicher Gebäude in Städten und Gemeinden finanziert, die für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger bestimmt sind (z. B. Stadthallengebäude, Gebäude für soziale Dienstleistungen).

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 3: Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung.



J.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

288

Reform 1. Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige städtische Mobilität

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen städtischen Mobilität

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts über nachhaltige städtische Mobilität

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Die Rechtsvorschriften für eine nachhaltige urbane Mobilität umfassen:

-Maßnahmen zur Förderung der Erneuerung der Flotte des öffentlichen Verkehrs mit sauberen Fahrzeugen und zur Gewährleistung nationaler Mindestqualitätsstandards und des Zugangs zu öffentlichen Verkehrsmitteln;

-die Erstellung des Leitfadens für die Entwicklung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität im Einklang mit der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität C(2020) 789/2020 (Mitteilung der Kommission) und die Bewertung und Qualitätsprüfung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität

-Bestimmungen, mit denen städtische Gemeinden verpflichtet werden, Niedrigemissionszonen, Vorzugsstrecken (einschließlich Busspuren) für saubere öffentliche Verkehrsmittel einzurichten;

-Maßnahmen zur Verringerung des Risikos für die Straßenverkehrssicherheit auf städtischer Ebene und Maßnahmen, die es ermöglichen, den Raum für Privatfahrzeuge zu begrenzen, und die Umsetzung und Überwachung der Parkraumpolitik auf lokaler Ebene;

-Maßnahmen, die den Ausbau der Infrastruktur ermöglichen, um die sichere Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrräder und Fußgänger zu fördern;

-Maßnahmen, die die Einrichtung intermodaler Knoten ermöglichen, um den Verkehr im funktionalen Stadtgebiet/Metropolitangebiet zu erleichtern.

Die Rechtsvorschriften werden im Einklang mit Folgendem entwickelt:

-die Bestimmungen der europäischen Verordnung Nr. 1370/2007, der europäischen Verordnung über die allgemeine Sicherheit (Verordnung über die allgemeine Sicherheit) (2019/2144), die am 6. Juli 2022 in Kraft treten soll;

-Die Stadtpolitik Rumäniens, die Bestimmungen über die Bevölkerungsdichte (Gewährleistung der Effizienz des öffentlichen Verkehrs) und über die Zugänglichkeit der Bevölkerung zu Verkehrsdiensten (Prozentsatz der Bevölkerung, der weniger als 0,5 km von einer öffentlichen Verkehrsstrecke entfernt ist, bei der eine Höchstfrequenz von 20 Minuten vorgesehen ist) umfasst;

-die Mindeststandards für den öffentlichen Personenverkehr werden durch Änderungen/Ergänzungen des Gesetzes Nr. 92/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste in Verwaltungs- und Gebietseinheiten erreicht;

-die Reformen der Straßenverkehrssicherheit und der regionalen und städtischen Mobilität im Rahmen der Komponente „Nachhaltiger Verkehr“ (Meilensteine 65-68).

289

Reform 1. Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige städtische Mobilität

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Schaffung einer Struktur für die Bereitstellung technischer Hilfe für die Entwicklung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) und zur Umsetzung dieser Pläne

Bestimmung in der Ministerialverordnung über das Inkrafttreten von

Struktur für die Bereitstellung technischer Hilfe für die Entwicklung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Unter der Aufsicht des Ministeriums für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung und in Abstimmung mit Fachministerien wie dem Verkehrsministerium und dem Umweltministerium wird eine nationale Stelle eingerichtet, die die Städte bei der Ausarbeitung von Plänen für nachhaltige städtische Mobilität sowie bei der Bewertung und Überprüfung der Qualität der Pläne für nachhaltige städtische Mobilität unterstützt.
Die zentrale öffentliche Verwaltung unterstützt die Städte bei der Entwicklung/Aktualisierung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität, indem sie regelmäßige Sitzungen der Nationalen Gruppe für die Optimierung der Pläne für nachhaltige urbane Mobilität in Rumänien organisiert, die vom Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung organisiert werden, in der die einschlägigen Akteure (Vertreter der zentralen, lokalen öffentlichen Verwaltung, der Wissenschaft, des privaten Umfelds, NRO) zusammenkommen.

Das Sekretariat der Nationalen Gruppe wird vom Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung wahrgenommen.

293

Reform 1. Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige städtische Mobilität

Ziel

Anstieg des jährlichen Personenverkehrsaufkommens im öffentlichen Personennahverkehr um 20 % im Jahr 2025 gegenüber 2019

 

Prozentuale

0

20

Q2

2026

Das Ziel bezieht sich auf den Anstieg des jährlichen Gesamtpersonenverkehrsaufkommens im öffentlichen Nahverkehr im Jahr 2025 um 20 % gegenüber 2019 und wird auf der Grundlage der vom Nationalen Statistikinstitut bereitgestellten Informationen berechnet.

294

Investition 1. Nachhaltige städtische Mobilität

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über die Erneuerung der Flotten des öffentlichen Verkehrs (Beschaffung sauberer Fahrzeuge)

Unterzeichnung der Verträge

 

 

 

4. QUARTAL

2022

In der Finanzierungsregelung werden die Kriterien und Bedingungen für die Finanzierung von Begünstigten festgelegt, die im Wege einer offenen und transparenten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, die unter anderem folgende Spezifikationen enthält:

-Obligatorische Angleichung der Investitionen an den Plan für nachhaltige urbane Mobilität/Integrierte nachhaltige Entwicklung/allgemeiner Stadtplan, der genehmigt wurde oder sich in der Entwicklung befindet;

-Gewährleistung der Abdeckung mit Mobilitätsdiensten im funktionalen und stadtnahen Gebiet. Sicherstellung der Priorisierung und Förderung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Planung von Vorzugsstrecken und Busspuren auf den am häufigsten genutzten/überlasteten Arterien;

-Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Wirtschaftsteilnehmern gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007;

-Verbindliche Einstufung erworbener Fahrzeuge gemäß den Bestimmungen der europäischen Verordnung über die allgemeine Sicherheit (Verordnung über die allgemeine Sicherheit) (2019/2144), die am 6. Juli 2022 in Kraft tritt.

-Kriterien für die Finanzierung ausschließlich emissionsfreier Fahrzeuge: Busse, Oberleitungsbusse, die einen emissionsfreien Motor oder eine emissionsfreie Batterie verwenden, Straßenbahnen und Kleinbusse.

Vorrang erhalten Investitionen, die in funktionalen städtischen oder ländlichen Gebieten durchgeführt werden.

296

Investition 1. Nachhaltige städtische Mobilität

Ziel

Zusätzliche emissionsfreie Fahrzeuge geliefert

 

Anzahl

1 618

2 753

Q2

2026

Abnahmebescheinigungen zur Bestätigung der Lieferung von insgesamt 1135 emissionsfreien Fahrzeugen (z. B. Bussen, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kleinbussen) in städtischen und ländlichen Gebieten. In ländlichen Gebieten sind die Investitionen auf Kleinbusse beschränkt.

298

Investition 1. Nachhaltige städtische Mobilität

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über die Bereitstellung von IVS/andere IKT-Infrastruktur

Unterzeichnung der Verträge

 

 

 

4. QUARTAL

2022

In der Regelung werden die Kriterien und Bedingungen für die Finanzierung von Begünstigten festgelegt, die im Wege einer offenen und transparenten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, die unter anderem folgende Spezifikationen enthält:

-Obligatorische Angleichung der Investitionen an den genehmigten Plan für nachhaltige urbane Mobilität/Integrierte nachhaltige Entwicklung/Allgemeiner Stadtplan;

-Gewährleistung der Abdeckung mit Mobilitätsdiensten im funktionalen und stadtnahen Gebiet. Sicherstellung der Priorisierung und Förderung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Planung von Vorzugsstrecken und Busspuren auf den am häufigsten genutzten/überlasteten Arterien;

Die folgenden Maßnahmen sind im Rahmen der Initiative „Intelligente Verkehrssysteme“ förderfähig (im Einklang mit dem Interventionsbereich 076 – Digitalisierung des städtischen Verkehrs):

-Intelligentes Verkehrsmanagement

-Ladelösungen

-Integrierte intelligente Parklösungen

-Verkehrsleitstellen

-Geschwindigkeitsanpassungswarnsysteme

-Sicherheitssysteme für den Arbeitsbereich

-Vernetztes Ampelsystem

-Überwachung von Reisezeiten und -geschwindigkeiten

-In Bewegung befindliche Wiegesysteme

-Vorrangiges Signal für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen

-Dynamische Nachrichtenzeichen

-Reiseplaner für den öffentlichen Verkehr.

-Integrierte Fluggastinformationssysteme

Andere Arten von IKT-Infrastrukturen (in Städten und Gemeinden) – das Konzept „Intelligente Stadt/intelligente Dörfer“ ist auch im Zusammenhang mit technologischen Entwicklungen förderfähig (im Einklang mit dem Interventionsbereich 021b Entwicklung hochspezialisierter Unterstützungsdienste und -einrichtungen für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen), z. B.:    

-Einsatz von Drohnen zur Inspektion von Gebieten oder Risikosituationen (Berggebiete).

-Echtzeit-Lageüberwachungszentrum in der Stadt

-Intelligente Managementsysteme für Grünraumsysteme.

-Erweiterung des WLAN-Systems in öffentlichen Räumen.

-Intelligentes städtisches Mobiliar.

-Überwachungs- und Sicherheitssystem für den öffentlichen Raum.

-Valorisierung der Ziele des Kulturerbes durch digitale Digitalisierung oder Wiederaufbau

-Zentrale Anlaufstelle für Unternehmen.

-Plattform, um Investitionen anzuziehen.

-Plattform für die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und die Bildung von Gemeinschaftsinitiativen

-Innovationszentren der lokalen Gemeinschaft

-Entwicklung oder Modernisierung der Infrastruktur für die berufliche Aus- und Weiterbildung.

-Digitalisierung des Bildungssystems.

-Großstädtische GIS-Datenbanken.

-Offene Datenplattform

-Virtueller Beamter.

-Cloud-Dienste

-Digitale Plattform für öffentliche Dienste.

-Systeme zur Registrierung und Ausstellung von Dokumenten

-Städtisches Rechenzentrum und Echtzeitüberwachung des Zustands der Stadt.

-App City (Anwendung zur Information der Bürgerinnen und Bürger und zur Ermittlung von Problemen auf lokaler Ebene).

-Online-Zahlung von Steuern.

-Online-Planungssystem – Website, auf der die Bürgerinnen und Bürger an verschiedenen APL-Desks online kodiert werden können.

-Informationskiosken für den öffentlichen Dienst.

-Online-Plattform und/oder mobile Anwendung zur Erfassung des Energieverbrauchs auf Stadt- oder Stadtebene.

-Intelligentes Stromnetz, das in verschiedenen Bereichen des kollektiven Wohnungsbaus genutzt werden kann (intelligentes Netz).

-Automatisierung von Bewässerungssystemen für Grünflächen

-„Intelligente“ Sanitärinfrastruktur.

-Echtzeit-Überwachung des Zustands der technischen und kommunalen Infrastruktur und des Verbrauchs.

300

Investition 1. Nachhaltige städtische Mobilität

Ziel

Gebietseinheiten mit bereitgestellten oder erweiterten intelligenten Verkehrssystemen und elektronischen Fahrkarten oder anderen IKT-Infrastruktionen

 

Anzahl

 0

491

Q2

2026

Anerkennungsbescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass intelligente Verkehrssysteme und elektronische Fahrkarten oder andere IKT-Infrastrukturen in 491 territorialen Verwaltungseinheiten geliefert oder erweitert wurden.

301

Investition 1. Nachhaltige städtische Mobilität

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über den Bau von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge

Unterzeichnung der Verträge

 

 

 

4. QUARTAL

2022

In der Regelung werden die Kriterien und Bedingungen für die Finanzierung von Begünstigten festgelegt, die im Rahmen einer offenen und transparenten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, die unter anderem folgende Spezifikationen enthält:

-Obligatorische Angleichung der Investitionen an den Plan für nachhaltige urbane Mobilität/Integrierte nachhaltige Entwicklung/allgemeiner Stadtplan, der genehmigt wurde oder sich in der Entwicklung befindet;

-Gewährleistung der Abdeckung mit Mobilitätsdiensten im funktionalen und stadtnahen Gebiet. Sicherstellung der Priorisierung und Förderung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Planung von Vorzugsstrecken und Busspuren auf den am häufigsten genutzten/überlasteten Arterien;

-Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Wirtschaftsteilnehmern gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

Bis 2026 sorgen die Bezirkssitzstädte (einschließlich jeder Branche in Bukarest) jeweils für die Entwicklung von mindestens 40 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, die der Öffentlichkeit/der Gebietseinheit der Verwaltung zugänglich sind.

303

Investition 1. Nachhaltige städtische Mobilität

Ziel

Anzahl der installierten Ladepunkte für Elektrofahrzeuge

Anzahl

0

3920

Q2

2026

Abnahmebescheinigungen über die Installation und Inbetriebnahme von 3920 Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.

322a

Investition 3.a. Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung

Ziel

Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

 

Anzahl der m²

0

551,036.48

Q2

2026

Abnahmebescheinigungen für die gesamte renovierte Fläche und Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz, aus denen hervorgeht, dass der Primärenergiebedarf auf Gebäudeebene um 30 % zurückgegangen ist.

J.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 2. Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel

Ziel der Reform ist es, Menschen, die in städtischen Gebieten leben, auch in Rand- und Randgebieten, einen besseren Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen (z. B. Mobilität, Wohnraum oder andere öffentliche Dienstleistungen auf lokaler Ebene) zu ermöglichen.

Die Reform besteht aus dem Inkrafttreten des Gesetzes über Großstädte und des rumänischen Stadtentwicklungsrahmens.

Reform 3. Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen Wandel im ländlichen Raum: Einrichtung von Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten

Ziel der Reform ist es, Menschen, die in ländlichen Gebieten leben, auch in Rand- und Randgebieten, einen besseren Zugang zu Dienstleistungen (z. B. Mobilität, Wohnraum oder andere öffentliche Dienstleistungen auf lokaler Ebene) zu ermöglichen.

Die Reform besteht in der Bildung von Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten, bei denen es sich um benachbarte ländliche Verwaltungseinheiten handelt, die wirtschaftlich und sozial integriert sind und mit ähnlichen Herausforderungen und Chancen für ihre Entwicklung konfrontiert sind.

Reform 4. Verbesserung der Wohnungsqualität

Ziel dieser Reform ist es, die schwere wohnungsbezogene Deprivation für schutzbedürftige Gruppen und Gruppen zu verringern, insbesondere für Menschen in marginalisierten Gemeinschaften in städtischen und ländlichen Gebieten.

Die Reform besteht im Inkrafttreten eines Rechtsakts, mit dem die Umsetzung der nationalen Wohnstrategie und des dazugehörigen Aktionsplans sichergestellt werden soll.

Reform 5. Entwicklung des Planungssystems – Raumordnung, Städtebau und Bauwesen

Ziel der Reform ist es, die Raumplanung insgesamt durch vereinfachte und digitalisierte Raumplanungsdokumente und -verfahren sowie einen verbesserten Zugang zu und die Transparenz von Raumplanungsdokumenten zu unterstützen.

Die Reform besteht aus dem Inkrafttreten des Kodex für Raumordnung, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Bereitstellung einer neuen Datenplattform als Teil der territorialen Beobachtungsstelle, um standardisierte und digitalisierte Raum- und Raumplanungsdokumente zu zentralisieren.

Investition 2. Bau von Wohnraum für Jugendliche und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen

Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu hochwertigem Wohnraum für bedürftige Jugendliche und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen zu verbessern, indem diese Dienstleistungen in marginalisierten Gemeinschaften und marginalisierten Gruppen angeboten werden.

Die Investition besteht in dem Bau neuer Wohneinheiten für junge Menschen aus schutzbedürftigen Gemeinschaften und Gruppen. Sie umfasst auch den Bau von Häusern für Gesundheits- und Bildungsfachleute in städtischen und ländlichen Gebieten.

Investition 3. Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung

Ziel dieser Investition ist es, die Erbringung lokaler öffentlicher Dienstleistungen zu unterstützen.

Mit den Investitionen werden die Renovierungen öffentlicher Gebäude in Städten und Gemeinden finanziert, die für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger bestimmt sind (z. B. Stadthallengebäude, Gebäude für soziale Dienstleistungen).

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 3a. Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung.

Investition 4. Entwicklung/Aktualisierung von Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format

Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Zugang zu Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten zu verbessern.

Mit den Investitionen wird die Entwicklung oder Aktualisierung von Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten, einschließlich der Pläne für nachhaltige städtische Mobilität, finanziert. 

J.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

307

Reform 2. Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel – Stadtentwicklung in Rumänien

Meilenstein

Inkrafttreten des Großraumgesetzes

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Großraumgesetzes

Q2

2022

Das Gesetz über Metropolregionen

-Festlegung von Kriterien zur Abgrenzung der Metropolregionen und ihrer politischen Zuständigkeiten, d. h.: Mobilität, Raumplanung, Stadtentwicklung, Wohnraum und andere öffentliche Dienstleistungen, die auf lokaler Ebene erbracht werden, unter anderem zur Bewältigung von Problemen von Rand- und Randgemeinden, einschließlich informeller Siedlungen;

-Einrichtung einer Koordinierungsstelle auf Ebene der Metropolregion, um die Umsetzung von Maßnahmen und Investitionen in den zum Großraum gehörenden Verwaltungseinheiten zu steuern und zu überwachen, mit dem Ziel, die Konnektivität, die Raumplanung, die Entwicklung grüner Infrastruktur und den Zugang zu Beschäftigung, Gesundheitsdiensten und Bildung, auch für Menschen in benachteiligten Gebieten/Peripheren, zu verbessern und auch für mehr wirtschaftliche Möglichkeiten für Siedlungen in stadtnahen Gebieten um den städtischen Kern zu sorgen;

-Gewährleistung eines transparenten und berechenbaren Rahmens (einschließlich Kriterien, Methoden) für die Aufstellung des Haushalts jeder Metropolregion auf der Grundlage von Beiträgen der Verwaltungseinheiten, aus denen sich das funktionale städtische Gebiet zusammensetzt, und erforderlichenfalls aus Übertragungen der Zentralregierung durch nationale Entwicklungsprogramme, die jährlich aus dem Staatshaushalt finanziert werden, auf der Grundlage von Leistungskriterien, die mit den auf Ebene der einzelnen Metropolregionen verfolgten politischen Zielen verknüpft sind, ermöglichen eine gemeinsame Beschaffung für die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen auf Ebene der funktionalen Gebiete.

308

Reform 2. Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Festlegung des rumänischen Stadtentwicklungsrahmens

Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten des rumänischen Stadtentwicklungsrahmens

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Der Regierungsbeschluss

-Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden auf nationaler und lokaler Ebene bei der Umsetzung der rumänischen Stadtentwicklungspolitik

-Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, auch durch Durchsetzung naturbasierter Lösungen, in Stadtplanungsdokumente

-Operationalisierung der wichtigsten Leistungsindikatoren, die sich aus den vorrangigen Zielen der rumänischen Stadtentwicklung (d. h. verbesserte Mobilität, bessere Raumplanung, bessere Wohnbedingungen, lokale öffentliche Dienstleistungen für marginalisierte Gemeinschaften/Periphere und Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln) ergeben.

-Schaffung eines stabilen und berechenbaren Finanzierungsmechanismus für die Umsetzung der Städtepolitik

-Förderung der lokalen Zusammenarbeit durch Förderung nachhaltiger Stadtentwicklungsprojekte, die auf der Ebene funktionaler städtischer Gebiete vorgeschlagen werden und mit den Plänen für eine nachhaltige integrierte Stadtentwicklung in Einklang stehen.

310

Reform 3. Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen Wandel im ländlichen Raum: Einrichtung von Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Änderung des Verwaltungskodex und zur Gründung von Verwaltungskonsortien in benachbarten ländlichen oder prädominreichen ländlichen Gebietseinheiten, die als funktionale ländliche Gebiete bestehen.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts

4. QUARTAL

2022

Mit den Änderungen des Verwaltungsgesetzbuchs werden Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten (gemäß der Definition nach der DEGURBA-Methode) eingerichtet, die ein gewisses Maß an wirtschaftlicher und sozialer Integration zeigen und/oder mit ähnlichen Herausforderungen und Chancen für ihre Entwicklung konfrontiert sind (z. B. Nähe zu gemeinsamen natürlichen Ressourcen, Exposition gegenüber denselben strukturellen Schocks).

Die Änderungen der Rechtsvorschriften müssen

-Festlegung der rechtlichen Regelungen und Zuständigkeiten der Verwaltungskonsortien, die auf der Grundlage eines funktionalen Ansatzes für den ländlichen Raum gegründet wurden, um die Effizienz der öffentlichen Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsdienste sowie die Unterstützung von Selbstständigen in der Landwirtschaft (wie Marktzugang und verstärkte Zusammenarbeit) zu verbessern und die Wirksamkeit der Durchführung von Investitionen zu verbessern, die zu einer Verbesserung des territorialen Zusammenhalts, der Integration ländlicher Gebiete und einer nachhaltigen Kapitalisierung des Natur- und Kulturerbes führen.

-Einrichtung eines Gremiums, das den einzelnen Verwaltungskonsortien entspricht und spezifische Tätigkeiten für mehr lokale Behörden durchführt und zur Verwirklichung der strategischen Ziele der beteiligten Behörden beiträgt. Die Stelle verwaltet folgende Arten öffentlicher Dienstleistungen: Raum- und Stadtplanung; öffentliches Auftragswesen; Investitionen; Verwaltung des öffentlichen und privaten Bereichs; Finanz- und Buchhaltung; juristisch; Sozialhilfe; Agrarregister; Personenstandsregister; Kataster.

-Gewährleistung eines transparenten und vorhersehbaren Haushalts, bestehend aus Beiträgen der Verwaltungseinheiten, aus denen sich die Verwaltungskonsortien zusammensetzen, und Transfers der Zentralregierung auf der Grundlage transparenter Leistungskriterien im Zusammenhang mit den politischen Zielen auf der Ebene des funktionalen ländlichen Raums

-Die vollständige digitale Integration der von den Verwaltungseinheiten und den Konsortien erbrachten öffentlichen Dienstleistungen zu ermöglichen, um öffentliche Dienstleistungen für Bürger und Unternehmer zu einem geringeren Zeitpunkt zu erbringen, unter anderem durch gemeinsame Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf der Ebene funktionaler ländlicher Gebiete.

312

Reform 4. Verbesserung der Wohnungsqualität

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Umsetzung der nationalen Wohnstrategie und des Aktionsplans zur Verringerung schwerer wohnungsbezogener Deprivation

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts für die Umsetzung der nationalen Wohnstrategie und des Aktionsplans zur Verringerung schwerer wohnungsbezogener Deprivation

 

 

 

Q2

2022

Mit dem Rechtsakt wird die Umsetzung der nationalen Strategie für den Wohnungsbau und des Aktionsplans sichergestellt, um die Qualität des Wohnraums für schutzbedürftige Gruppen und Gruppen zu verbessern, die schwere wohnungsbezogene Deprivation verringern, insbesondere für Menschen in marginalisierten Gemeinschaften in städtischen und ländlichen Gebieten.

Die Strategie und der Aktionsplan sollen

-begleitet von einer Bestandsaufnahme des Wohnraumbedarfs insbesondere in marginalisierten Gemeinschaften und Gruppen, einschließlich informeller Siedlungen, in städtischen und ländlichen Gebieten (gemäß der aktualisierten Fassung des Atlas der Marginalisierten Gemeinschaften).

-Gewährleistung eines Ansatzes, der die Komplementarität bzw. Abstimmung der im Rahmen des ESF+ und der künftigen Fonds der Kohäsionspolitik finanzierten Investitionen der bestehenden oder künftigen integrierten Gemeinschaftszentren (d. h. Bereitstellung von Bildungs-, Sozial- und grundlegenden Gesundheitsdiensten) sicherstellt.

-Gewährleistung eines komplementären Zugangs zu Bildung und Gesundheitsversorgung in marginalisierten Gemeinschaften (wie in der aktualisierten Fassung des Atlas der Marginalisierten Gemeinschaften festgelegt)

-nicht zu sozialer Segregation führen

-Gewährleistung der Möglichkeit, Ballungsgebiete, Verwaltungskonsortien und die Entwicklungsverbände zwischen den Gemeinschaften für die Durchführung der Investitionen zu nutzen.

315

Reform 5. Entwicklung des Planungssystems – Raumordnung, Städtebau und Bauwesen

Meilenstein

Inkrafttreten des Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzes

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzes

 

 

 

Q2

2026

Der Kodex für Raumordnung, Stadtplanung und Bau enthält Bestimmungen über

-Verkürzung der Fristen für den Erlass von Verwaltungsakten sowie Einführung neuer Mechanismen zur Gewährleistung digitalisierter Verwaltungsverfahren im Bauwesen;

- die Möglichkeit, Planungsstrukturen auf der Ebene funktionaler städtischer Gebiete zu schaffen;

-Anforderungen an die Aktualisierung und Umsetzung von Raumordnungs- und Stadtplänen in die geografischen Informationssysteme (GIS) sowie Anforderungen an ihre Angleichung an die folgenden Grundsätze der rumänischen Stadtentwicklung: Förderung eines nachhaltigen Verkehrs und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, Nutzung naturbasierter Lösungen/grüner und blauer Infrastruktur, auch auf der Ebene funktionaler städtischer und ländlicher Gebiete;

- die Anforderung, dass die aktualisierten Stadtplanungsdokumente Bestimmungen enthalten müssen, die darauf abzielen, die Pendlerzeit und die Entfernung für die Bevölkerung in funktionalen städtischen und ländlichen Gebieten zu verringern.

316

Reform 5. Entwicklung des Planungssystems – Raumordnung, Städtebau und Bauwesen

Meilenstein

Interopera-ble urbane digitale Datenplattform (als Teil des territorialen Observa-Tory)

Die interoperable digitale Datenplattform für Städte (als Teil der territorialen Beobachtungsstelle) steht zur Nutzung zur Verfügung.

 

 

 

Q2

2026

Im Rahmen der territorialen Beobachtungsstelle muss eine interoperable digitale Tafel für die Stadt zur Verfügung stehen, die Folgendes ermöglicht:

-Zugang der Öffentlichkeit zu den neuesten Raumordnungs- und Raumplanungsdokumenten, die allen Gebietseinheiten des Landes entsprechen;

-die Möglichkeit für lokale Behörden, Stadtplanungszertifikate auszustellen;

-die Verfügbarkeit von Daten in einem interoperablen Format, um die Integration mit allen einschlägigen Datenbanken von Behörden (z. B. Steuerverwaltung) zu erleichtern;

-Bereitstellung von Echtzeitdaten (z. B. Daten zu städtischen Vorschriften oder Daten über Beschränkungen und zulässige Landnutzung) an interessierte Kreise, einschließlich der breiten Öffentlichkeit; dynamisches Stadtplanungsmanagement (d. h. kontinuierliche Aktualisierung der Daten unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen, z. B. Änderungen der Indikatoren des allgemeinen Stadtplans durch Zonal-Städtepläne)

Die Plattform ist so konzipiert, dass sie cloudfähig ist, um die Regierungs-Cloud nutzen zu können.

317

Investition 2. Bau von Wohnraum für Jugendliche und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen

Meilenstein

Unterzeichnung aller Finanzierungsverträge für den Bau von Wohnraum für junge Menschen aus benachteiligten Gemeinden und Gruppen sowie für Gesundheits- und Bildungsprofessionen in städtischen oder ländlichen Gebieten

Unterzeichnung der Verträge

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Die Förderregelung für Finanzhilfen wird auf der Grundlage der Bestimmungen der nationalen Wohnstrategie und des Aktionsplans erstellt, die an die Spezifikationen des Etappenziels 312 angepasst sind.

Die Förderregelung steht allen Gebietseinheiten der Verwaltung/Metropolitangebieten/Verwaltungskonsortien offen und entspricht den folgenden verbindlichen Spezifikationen:

A)Die Unterkünfte für junge Menschen werden Verwaltungseinheiten/Verwaltungskonsortien/Metropolitangebieten auf der Grundlage eines integrierten Aktionsplans zur Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen in schutzbedürftigen Gemeinschaften und Gruppen und ihrem Haushalt, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Zielgruppen, gewährt. Die begünstigten jungen Menschen müssen kumulativ die Bedingung erfüllen, aus einer schutzbedürftigen Gemeinschaft/Gruppe im Alter von 18 bis 35 Jahren zu kommen, deren Einkommen pro Familienmitglied unter dem durchschnittlichen Monatslohn pro Volkswirtschaft liegt, kein Haus besitzt/nicht im Besitz eines Hauses ist und derzeit unter überbelegten/schlechten Wohnverhältnissen lebt. Die Kriterien würden auch berücksichtigen, wenn junge Menschen ein oder mehrere Kinder in ihrem Haushalt betreuen/leben.

B)Die Wohneinheiten für medizinisches und pädagogisches Personal werden administrativen Gebietseinheiten/Verwaltungskonsortien/Metropolitangebieten auf der Grundlage eines integrierten Aktionsplans zur Verbesserung der medizinischen oder pädagogischen Dienstleistungen für schutzbedürftige Gemeinschaften und Gruppen gewährt, die bei der Erfassung der Bedürfnisse insbesondere in marginalisierten Gemeinschaften und Gruppen ermittelt wurden. Ebenso werden die Investitionen in die Investitionen in Bildung, Gesundheit (z. B. Entwicklung der medizinischen Infrastruktur vor dem Krankenhaus zur Verbesserung des Zugangs zu medizinischen Grundversorgungsdiensten) und in die Renovierungswelle des nationalen Aufbau- und Resilienzplans sowie mit Investition 3 der derzeitigen Komponente (gemäßigte Renovierung öffentlicher Gebäude), mit den operationellen Programmen (2014–2020 und 2021-2027) oder anderen Programmen getätigt.

318

Investition 2. Bau von Wohnraum für Jugendliche und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen

Ziel

Wohneinheiten, die für junge Menschen aus benachteiligten Gemeinden/Gruppen und für junge Leute in den Bereichen Gesundheit und Bildung gebaut werden

 

Anzahl

0

2225

Q2

2026

Anzahl der für junge Menschen aus schutzbedürftigen Gemeinschaften/Gruppen gebauten Wohneinheiten und Zahl der in Städten oder ländlichen Gebieten errichteten Wohneinheiten für Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen, bescheinigt durch Abschluss der Aufnahmebescheinigungen.

Die Wohneinheiten müssen dem Ziel entsprechen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz zu bestätigen ist.

320

Investition 3. Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung

Meilenstein

Unterzeichnung der Verträge

für die mäßige Renovierung öffentlicher Gebäude

Unterzeichnung der Verträge

 

 

 

4. QUARTAL

2022

In der Regelung werden die Kriterien und Bedingungen festgelegt, die bei einer gemäßigten Renovierung öffentlicher Gebäude zu erfüllen sind; dazu gehören unter anderem die folgenden Bedingungen:

-Förderfähig sind nur Städte und Gemeinden

-Förderfähig sind nur öffentliche Gebäude, deren Zweck die Erbringung lokaler öffentlicher Dienstleistungen ist (z. B. Stadthallengebäude, Gebäude für soziale Dienstleistungen).

-Mäßige Nachrüstungsprojekte müssen zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs um 30 % führen, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz nachzuweisen ist.

Bei Investitionen für die mäßige Renovierung öffentlicher Gebäude dürfen die Kosten des nicht energieeffizienten Systems 10 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.

322

Investition 3. Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung

Ziel

Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

 

Anzahl der m²

0

556,948.36

Q2

2026

Abnahmebescheinigungen für die gesamte renovierte Fläche und Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz, aus denen hervorgeht, dass der Primärenergiebedarf auf Gebäudeebene um 30 % zurückgegangen ist.

323

Investition 4. Entwicklung/Aktualisierung von Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über die Entwicklung/Aktualisierung von Raumplanung, Stadtplanung und Plänen für nachhaltige städtische Mobilität.

Unterzeichnung der Verträge

 

 

 

4. QUARTAL

2022

In dem System werden die Kriterien und Bedingungen festgelegt, die für die Finanzierung der Entwicklung/Aktualisierung von Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Plänen für nachhaltige städtische Mobilität zu erfüllen sind.

Die Erstellung/Aktualisierung der Dokumentation erfolgt in digitaler Form gemäß den Bestimmungen der Etappenziele 288 und 315. Der Plan für nachhaltige urbane Mobilität wird von der nationalen Gruppe für die Optimierung des SUMP gebilligt, die gemäß den Bestimmungen des Etappenziels 289 eingerichtet wurde, und die Raumplanungsunterlagen werden in die territoriale Beobachtungsstelle hochgeladen. Die Integration mit der in Meilenstein 316 beschriebenen digitalen Plattform ist sicherzustellen.

325

Investition 4. Entwicklung/Aktualisierung von Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format

Ziel

Veröffentlichung von Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Plänen für nachhaltige städtische Mobilität auf der Plattform der territorialen Beobachtungsstelle

 

Anzahl

0

146

Q2

2026

Mindestens 146 Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Mobilitätspläne werden auf der Plattform der territorialen Beobachtungsstelle veröffentlicht.

K.KOMPONENTE 11: Tourismus und Kultur

Ziel der Komponente Tourismus und Kultur ist es, den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu stärken und insbesondere in ländlichen Gebieten neue Arbeitsplätze zu schaffen, und zwar:

(1)Förderung eines nachhaltigen sozioökonomischen Wandels in ländlichen und benachteiligten Gebieten durch den Aufbau eines Netzes regionaler Reisezielmanagementorganisationen und die Unterstützung lokaler Investitionen in den Tourismus;

(2)Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch Schaffung eines nationalen Velo-Netzes, das auch Eurovelocycling-Routen umfasst; und

(3)Verringerung der Kluft beim Zugang zur Kultur zwischen ländlichen und großen städtischen Gebieten.

Die Reformen und Investitionen sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen beitragen, die Rumänien 2019 und 2020 zu der Notwendigkeit übermittelt wurden, „die Investitionen auf den ökologischen und den digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in nachhaltige Verkehrs- und digitale Dienstleistungsinfrastrukturen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

K.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 3.a. Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor

Ziel dieser Reform ist es, den rechtlichen und administrativen Rahmen für Kulturschaffende zu schaffen.

Diese Maßnahmen bestehen in der Annahme von Rechtsakten über das Finanzierungssystem für Kulturprojekte und die Unterstützung von Arbeitskräften im Kultursektor.

Diese Maßnahme ergänzt die Teilreform 3: Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor.

Investition 5. Verbesserung des Zugangs zur Kultur in kulturell benachteiligten Gebieten

Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zur Kultur in kulturell benachteiligten Orten zu verbessern.

Diese Maßnahme besteht aus einem Pilotförderprogramm mit lokalen Behörden zur Unterstützung von Kulturprogrammen und einem Pilotprogramm zur Finanzierung kultureller Bildungsprojekte für öffentliche Bildungseinrichtungen in ländlichen Gebieten und Kleinstädten.

Investition 6. Einrichtung eines digitalen Systems für Kulturförderungsprozesse

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung eines digitalen Systems für die Vergabe öffentlicher Mittel im Kulturbereich.

Diese Maßnahme besteht in der Einführung eines digitalen Systems, um nationalen Kulturakteuren den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.

Investition 7. Beschleunigung der Digitalisierung der Filmproduktion und des Filmvertriebs

Ziel dieser Investition ist es, die Kapazitäten von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen in der Filmproduktion zu erhöhen und den digitalen Wandel der Filmproduzenten und -verleiher in Rumänien zu beschleunigen.

Mit dieser Maßnahme sollen Film- und Medienproduzenten für den Erwerb digitaler Kompetenzen in Produktion und Vertrieb finanziert werden.

K.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

345

Reform 3.a. Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsakte über den für Kulturschaffende geltenden Rechtsrahmen

Bestimmung in den Rechtsakten über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für das Statut der Kulturschaffenden

Q1

2025

Rechtsakte über den für Kulturschaffende geltenden Rechtsrahmen treten in Kraft, der

-Definition der Beschäftigung in „künstlerischer Arbeit“ und „kultureller Arbeit“;

-Festlegung von Standards für Beschäftigung, Besteuerung und soziale Sicherheit unter Gewährleistung einer angemessenen Entlohnung und des Zugangs zu Leistungen (z. B. Arbeitslosigkeit und Gesundheitsschutz);

- Festlegung von Bestimmungen zur Identifizierung freier Kulturschaffender und ihres Zugangs zu den Sozialschutzsystemen.

347

Investition 5. Verbesserung des Zugangs zur Kultur in kulturell benachteiligten Gebieten

Meilenstein

Kleine Orte mit Zugang zur Kultur

Finanzierung von Kulturprojekten, die in kleinen Orten durchgeführt werden

Q2

2026

Zahlungen der Nationalen Kulturfondsverwaltung für Projekte, die in 50 Gemeinden mit weniger als 50000 Einwohnern durchgeführt werden.

348

Investition 6. Einrichtung eines digitalen Systems für Kulturförderungsprozesse

Meilenstein

Digitales System für Kulturförderungsprozesse

Digitales System für Kulturfinanzierungsprozesse, online zugänglich

Q3

2025

Das digitale System für die Kulturförderung ist online zugänglich. Sie soll die Antrags- und Projektbewertung straffen und die Registrierung öffentlicher Kulturzuschüsse ermöglichen, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Sie ermöglicht die Erhebung von Daten für die Analyse der Kulturausgaben und bietet der Öffentlichkeit Zugang zu nicht vertraulichen Projektinformationen.

350

Investition 7. Beschleunigung der Digitalisierung der Filmproduktion und des Filmvertriebs

Ziel

Filmproduzenten und -verleiher, die an Schulungen zum Erwerb digitaler Kompetenzen teilnehmen

 

Anzahl

0

40

Q3

2025

Zertifikate für Schulungen in digitalen Kompetenzen von Filmproduzenten und -verleihern von 40 im Film- und Mediensektor tätigen Unternehmen.

K.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform 1. Operationalisierung von Reisezielmanagementorganisationen (DMO)

Ziel dieser Reform ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors zu steigern und einen nachhaltigen sozioökonomischen Wandel in ländlichen und benachteiligten Gebieten zu fördern, indem der notwendige Rahmen für die Operationalisierung von Reisezielmanagementorganisationen angenommen wird.

Die Umsetzung dieser Reform umfasst die Annahme eines Rechtsrahmens, der für das Funktionieren der Organisationen zur Verwaltung von Reisezielen erforderlich ist, und die Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Aufwertung des kulturellen Erbes, um die Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors zu steigern.

Die Einrichtung und Operationalisierung von Reisezielmanagementorganisationen erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die in der Studie „Operationalisation of Destination Management Organisations“ enthalten sind.

Der für den Betrieb der Zielverwaltungsorganisationen erforderliche Rechtsrahmen umfasst auch eine detaillierte Beschreibung des Finanzierungsmechanismus und ein klares Governance-Modell. Der Aktionsplan wird im Einklang mit den Maßnahmen durchgeführt, die in der Strategie für die Entwicklung der Destinationsmanagementorganisation vorgeschlagen werden, und muss mit den Ergebnissen der Kartierung im Einklang stehen.

Die Bestimmungsmanagementorganisation ist eine juristische Person, die die Tourismusentwicklungspolitik jedes einzelnen Reiseziels, einschließlich der Marketingpolitik für das Reiseziel, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften durchführt und eine Reihe weiterer Organisationen zusammenbringt, wie z. B.: Unternehmer, öffentliche Einrichtungen, Berufs- und Arbeitgeberverbände und Regulierungsstellen. Regionale Reiseorganisationen sind so konzipiert, dass sie ein effizientes Netz bilden, das sich auf lokale Wettbewerbsvorteile konzentriert, und arbeiten in Partnerschaft mit der nationalen Tourismusbehörde zusammen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition 1. Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen

Ziel dieser Investition ist die Einrichtung von 12 thematischen touristischen Routen.

Diese Maßnahme umfasst die Bekanntmachung touristischer Routen und die Modernisierung/Rehabilitierung touristischer Stätten.

Investition 2. Modernisierung/Erstellung von Museen und Gedenkstätten

Ziel dieser Investition ist es, den Kulturtourismus zu steigern, indem Museen und Gedenkstätten geschaffen oder modernisiert werden, die der Unterdrückung und Konflikten gewidmet sind.

Diese Maßnahme besteht in der Modernisierung oder dem Bau von Museen oder Gedenkstätten.

Reform 2. Rahmen für die Inbetriebnahme von Radwegen auf nationaler Ebene

Ziel dieser Reform ist es, durch die Annahme eines rechtlichen, institutionellen und investitionspolitischen Rahmens für Radwege und nachhaltige Formen des Tourismus zur wirtschaftlichen Entwicklung von Kleinstädten und ländlichen Gebieten beizutragen.

Die Umsetzung dieser Reform umfasst eine Reform der Rechtsvorschriften zur Festlegung der einschlägigen Einrichtungen, der Kriterien für Radwege und der Anreize zur Förderung des Fahrradtourismus.

Die Umsetzung der Investition wird bis 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Investition 3. Einrichtung und Einsatzfähigkeit des Nationalen Koordinierungszentrums Velo

Ziel dieser Investition ist es, durch die Förderung des Radverkehrs über ein neues nationales Koordinierungszentrum Velo zu einer nachhaltigen Mobilität beizutragen.

Die Durchführung dieser Investition umfasst eine Studie über Fahrradtourismusrouten auf nationaler Ebene, die die Grundlage für die Digitalisierung der Start- und Landebahnen und Routen von Velo und die Entwicklung einer nationalen eVelo-Plattform mit einer integrierten digitalen Anwendung für alle Fahrradtourismusrouten und einer speziellen Website bildet.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investition 4. Bau von 236,05 km Radwegen

Ziel dieser Investition ist die Steigerung des nachhaltigen Verkehrs durch den Bau einer Infrastruktur für Radwege.

Diese Maßnahme umfasst den Bau von Radwegen durch Rumänien.

Reform 3. Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor

Ziel dieser Reform ist es, den rechtlichen und administrativen Rahmen für Kulturschaffende zu schaffen.

Diese Maßnahmen bestehen in der Annahme von Rechtsakten über das Finanzierungssystem für Kulturprojekte und die Unterstützung von Arbeitskräften im Kultursektor.

Diese Maßnahme ergänzt die Teilreform 3.a: Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor.    

K.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

326

Reform 1. Operationali-sation of Destination Management Organisations (DMO) (Operationi-sation of Destinations Management Organisations – DMO)

Meilenstein

Alle optimalen Zielgebiete für regionale Reisemanagementorganisationen (DMO) in Rumänien wurden kartiert.

Veröffentlichung aller optimalen Zielgebiete für regionale DMO in Rumänien

Q1

2022

Die optimalen Zielgebiete werden von den Destinationsmanagementorganisationen anhand folgender Kriterien festgelegt:

— ihre Fähigkeit, internationale Touristen anzuziehen

— Förderung eines sozioökonomischen nachhaltigen/umweltfreundlichen Wandels in ländlichen und benachteiligten Gebieten in Ergänzung zur Komponente „Lokaler Fonds“ (z. B. in Bezug auf funktionale ländliche Gebiete);

— Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

327

Reform 1.

Operationali-sation of Destination Management Organisations (DMO) (Operationi-sation of Destinations Management Organisations – DMO)

Meilenstein

Aktionsplan für die Nutzung des kulturellen Erbes zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors

Annahme des Aktionsplans für die Nutzung des kulturellen Erbes zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors

Q1

2022

Der Aktionsplan muss mit mehreren touristischen Paketen der DMO im Einklang stehen. Der Aktionsplan deckt den Zeitraum 2022-2026 ab und umfasst spezifische jährliche und mehrjährige Ziele sowie die folgenden wichtigsten Maßnahmen: a) Festlegung der Arten von Stätten mit nationalen und internationalen Auswirkungen, die zur Förderung des Tourismus in Rumänien genutzt werden und zur Förderung eines sozioökonomischen nachhaltigen/umweltfreundlichen Wandels in ländlichen und benachteiligten Gebieten beitragen; und b) Festlegung der Kulturrouten, die das Ergebnis der Bestandsaufnahme sind. Ferner werden die wichtigsten Akteure, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die erwarteten Ergebnisse im Einzelnen aufgeführt.

328

Reform 1. Operationali-sation of Destination Management Organisations (DMO) (Operationi-sation of Destinations Management Organisations – DMO)

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens durch eine Dringlichkeitsverordnung der Regierung, die eine klare Beschreibung des Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Entwicklung des Netzes der DMO und ein klares Governance-Modell enthält

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung von DMO

Q3

2022

Die Rechtsvorschriften enthalten eine klare Beschreibung des Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung des Aufbaus des Netzes regionaler und lokaler DMO (Destination Management Organisations) und ein solides Governance-Modell.

Die wichtigsten Elemente des Rechtsrahmens sind:

-Ziel der Rechtsvorschriften, Definition von DMO auf verschiedenen territorialen Ebenen sowie der themenspezifischen DMO;

-Identifizierung der Mitglieder;

-Mindestkriterien, anhand deren ein Bestimmungsort zur Bildung eines DMO zur Vertretung des Bestimmungsorts zugelassen werden kann;

-Organisationsform: Der DMO verfügt über eine Hauptversammlung, einen Verwaltungsrat und das Personal, das den geschäftsführenden Teil vertritt. Die DMO sind mit gesetzlichen Bestimmungen zu registrieren, um über eine Strategie und einen Aktionsplan zu verfügen, damit die Mittel für die Umsetzung der Strategie zur Verfügung stehen. In Bezug auf die Mitglieder handelt es sich bei der DMO um ein repräsentatives Gremium der Wirtschaftsteilnehmer im Tourismusbereich am Zielort, der Tourismusverbände und anderer relevanter Interessenträger sowie Behörden auf lokaler oder Bezirksebene.

-Beschreibung der Zuweisungen an den Verwaltungsrat und die Hauptversammlung;

-Abstimmungssystem und Beschlussfassungsverfahren;

-Finanzierungsmechanismus;

-Ziele der DMO und Überwachung der Ergebnisse mit spezifischen Rechenschaftspflichten.

Eine DMO wird unter Berücksichtigung geografischer Einheiten (Länder, Gemeinden) eingerichtet, um den lokalen oder regionalen Tourismus zu fördern.

331

Investition 1. Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen

Ziel

Stätten, die zu den Kulturrouten gehören

Anzahl

0

225

Q1

2022

Mindestens 225 Stätten werden in die Kulturrouten aufgenommen, auf der Grundlage der Kartierung ausgewählt und hauptsächlich in ländlichen und benachteiligten Gebieten aufgestellt, um Touristen anzuziehen und neue Arbeitsplätze in der Tourismusbranche zu schaffen.

Bei den „Stätten“ handelt es sich um die touristischen Attraktionen (wie Burgen, Festbauten, Klöster, traditionelle Häuser), die zu den zwölf Kulturrouten gehören, von einem Ausschuss ausgewählt werden und auf der Grundlage eines Konsultationsverfahrens ausgewählt werden.

Die Mindestauswahlkriterien sind: territoriale, wirtschaftliche und soziale Kriterien, einschließlich Wachstum, Beschäftigung mit Schwerpunkt auf weniger entwickelten Regionen; b) die Fähigkeit des Projekts, sich auf die Attraktivität des Tourismus und die Steigerung der kulturellen Teilhabe zu auswirken, den einzigartigen Charakter auf nationaler Ebene, komparative und Wettbewerbsvorteile; c) Aufnahme von Stätten im Zusammenhang mit dem Thema der Routen, die zuvor im Rahmen des regionalen operationellen Programms und des Nationalen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert wurden, d) Aufnahme von Stätten in die UNESCO-Welterbeliste oder in die vorläufige oder indikative Liste, e) Aufnahme von Stätten in die Kategorie historischer Gebäude, die nicht als historische Denkmäler gelten.

Nur die Stätten, die derzeit Touristen zugänglich sind, werden in die Kulturrouten aufgenommen.

332

Investition 1. Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen

Meilenstein

Unterzeichnung der Verträge über die Förderung der 12 Strecken

Unterzeichnung der Verträge

Q3

2022

Unterzeichnung von Verträgen über die Entwicklung des Tourismus auf jeder Kulturroute. Folgende Tätigkeiten sind einzubeziehen:

Digitalisierung der auf der Strecke enthaltenen Websites

— Einrichtung einer App für Besucher

— Kennzeichnung und Signalisierung der Strecke(n), die Teil der Strecke ist/sind;

Schaffung eines gemeinsamen kulturellen Angebots

335

Investition 1. Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen

Meilenstein

Websites, die Besuchern offen stehen

Wiederhergestellte, konsolidierte, rehabilitierende oder erhaltene Stätten, die Besuchern offen stehen

Q2

2026

Abnahmebescheinigung für Arbeiten (Wiederherstellung/Konsolidierung/Rehabilitierung/Erhaltung) von 201. Diese Stätten stehen Besuchern offen.

337

Investition 2. Modernisierung/Erstellung von Museen und Gedenkstätten

Ziel

Öffentlich zugängliche Museen oder Gedenkstätten

Anzahl

0

6

Q2

2026

Sechs Museen oder Gedenkstätten, die wie folgt öffentlich zugänglich sind:

Die folgenden drei Museen und Gedenkstätten werden gebaut:

—Geschichtsgalerie von Transylvanien

Rapa Robilor-Gedenkstätte und Besucherzentrum;

—Memorial of Forced Displacement of people and overindustrialisation, Satu Mare.

Diese neu errichteten Gebäude müssen dem Ziel entsprechen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz zu bestätigen ist:

Die folgenden drei Museen und Gedenkstätten werden entweder wiederhergestellt, renoviert oder modernisiert:

-Memorial der Revolution von 89, Timișoara;

-Gedenkstätte der Opfer, Sighet;

-Museum der Horroren des Kommunismus, Sfântu Gheorghe.

338

Reform 2. Rahmen für den Betrieb von Radwegen auf nationaler Ebene

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Fahrradtourismus

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Fahrradtourismus

 

 

 

Q1

2022

Der Rechtsrahmen (Regierungsbeschlüsse) für die Inbetriebnahme von Radwegen umfasst folgende Elemente:

— Einrichtung der Einrichtungen, die für den Betrieb und die Überwachung der Infrastruktur für den Radverkehr zuständig sind (einschließlich des Nationalen Koordinierungszentrums für Radwege)

— Festlegung von Typologien und Merkmalen von Radwegen;

— regulatorische Anreize für die Nutzung des Fahrradtourismus.

339

Reform 2. Rahmen für den Betrieb von Radwegen auf nationaler Ebene

Meilenstein

Einrichtung und Einsatzfähigkeit des nationalen Koordinierungszentrums Velo-Routen

Annahme des Regierungsbeschlusses über die Einrichtung des Nationalen Koordinierungszentrums für Radwege

 

Q2

2022

Das Nationale Koordinierungszentrum (NCC) für Velo-Strecken wird im Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung eingerichtet. Das NCC wird in Betrieb genommen und beginnt mit der Ausarbeitung der Studie und der eVelo-Anwendung.

340

Reform 2. Rahmen für den Betrieb von Radwegen auf nationaler Ebene

Meilenstein

Umfassende Studie zur territorialen Verteilung der nationalen Radwege

Veröffentlichte Studie

Q3

2022

In der eingehenden Studie wird die territoriale Verteilung der Radtourismuswege (2 404 km Radwege) auf der Grundlage von Schlüsselkriterien (z. B. Verringerung der Verkehrsüberlastung, Förderung des Ökotourismus) ermittelt und bestehende Initiativen zur Verbesserung des Natur- und Kulturerbes im Einklang mit den Anforderungen des Etappenziels 338 integriert. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie das Vergabeverfahren für die Einrichtung der Radwege einzuleiten.

341

Investition 3. Einrichtung und Betrieb des Nationalen Koordinierungszentrums Velo

Meilenstein

Integrierte nationale eVelo-Plattform und Smartphone-Anwendung

Entwicklung und Veröffentlichung der Plattform und Anwendung

Q3

2022

Entwicklung und Veröffentlichung einer integrierten digitalen Anwendung für die Bereitstellung thematischer Informationen im Zusammenhang mit dem Fahrradtourismus. Die integrierte Anwendung umfasst die Einrichtung der nationalen eVelo-Plattform (eine Website für die nationalen Radwege) und eine thematische Smartphone-Anwendung gemäß den Anforderungen des Etappenziels 340.

342

Investition 4.

Bau von 236,05 km Radwegen

Meilenstein

Unterzeichnung der Verträge über Radwege

Unterzeichnung der Verträge

4. QUARTAL

2022

Unterzeichnung von Finanzierungsaufträgen für den Bau von 236,05 km neuen Radwegen im Anschluss an ein offenes und wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren. Das Ausschreibungsverfahren beginnt mit der Veröffentlichung der Finanzierungsregelung, in der die Förderfähigkeit, die Kriterien und die Bedingungen für die Auftragsvergabe festgelegt sind. Das Finanzierungssystem wird vom Nationalen Koordinierungszentrum für Velo-Strecken entwickelt.

Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens beginnen die Arbeiten auf den 236,05 km Radwegen.

343

Investition 4.

Bau von 236,05 km Radwegen

Meilenstein

Radwege gebaut und für das Radfahren zugänglich

Radwege ausgelegt

Q2

2026

Abschluss der Aufnahmebescheinigung für insgesamt 236,05 km Radwege gebaut.

344

Reform 3. Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes über das Finanzierungssystem für den Kultursektor

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Finanzierung des Kultursektors

 

 

 

Q3

2022

Im Mittelpunkt des Etappenziels steht die Gewährleistung eines stabilen Finanzierungssystems für Kulturprojekte.

Mit dem aktualisierten Gesetz wird ein stabiler Finanzierungsmechanismus aus dem Staatshaushalt für den Kultursektor festgelegt, der sich auf Folgendes konzentriert: Verringerung der Kluft beim Zugang zur Kultur zwischen ländlichen Gebieten/Kleinstädten und großen städtischen Gebieten, Unterstützung der kulturellen Vielfalt, der sozialen Inklusion und der Gleichstellung der Geschlechter, Unterstützung der Kreativwirtschaft und Steigerung des wirtschaftlichen Potenzials des Kultursektors.

Die zu genehmigenden und in Kraft tretenden Gesetze sind:

—Der Rechtsrahmen für die nicht rückzahlbare Finanzierung im Kulturbereich (Regierungsverordnung 51/1998);

— Die Finanzierung im audiovisuellen Bereich im Einklang mit den Leitlinien der Gemeinschaft.

Die Gesetzesänderungen werden unter anderem auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme der öffentlichen und privaten Angebote kultureller Dienstleistungen auf nationaler und lokaler Ebene, der Ermittlung und Bereitstellung zusätzlicher vorhersehbarer und transparenter Finanzierungsquellen und einem Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene beruhen; ein Mechanismus für die Auszahlung der Mittel, der von der Erreichung zentraler Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen abhängig ist.

L.KOMPONENTE 12: Gesundheitswesen

Die Komponente „Gesundheitsfürsorge“ des Aufbau- und Resilienzplans umfasst drei Reformen und vier Investitionen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitssystem. Die wichtigsten sind die Verringerung der vermeidbaren Sterblichkeit, die Verringerung der regionalen, sozialen und städtischen Unterschiede beim Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten, die Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Gesundheitsdiensten, die Verbesserung der Krankenhaus- und Vorkrankeninfrastruktur sowie die Optimierung der Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und die Verwaltung der Ressourcen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung Rumäniens zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und der Kosteneffizienz der Gesundheitsversorgung bei, unter anderem durch den Übergang zur ambulanten Versorgung (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). Außerdem wird die Empfehlung zur Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems, auch in den Bereichen Gesundheitspersonal und medizinische Produkte, und zur Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) aufgegriffen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

L.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds

Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz der öffentlichen Gesundheitsausgaben durch die Verabschiedung von Gesetzesänderungen und die Erprobung eines Zuschussprogramms zu erhöhen, um die leistungsfähigsten Gesundheitsdienstleister zu belohnen.

Die Reform umfasst Finanzierungsmechanismen, die die Leistung der Gesundheitsdienstleister über den „Qualitätsfonds für Gesundheitsdienste“ belohnen, und die Ausarbeitung eines neuen Musterrahmenvertrags, der die Bedingungen für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen regelt.

Reform 2. Ausbau der Kapazitäten für Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur

Ziel der Reform ist es, die Verwaltungskapazitäten der zentralen und lokalen Behörden zur effizienten Verwaltung von Gesundheitsinfrastrukturprojekten zu erhöhen, indem die Nationale Agentur für den Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur (ANDIS) als öffentliche Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit eingerichtet und dem Gesundheitsministerium unterstellt wird. Im Rahmen seiner vollen institutionellen Kapazität muss ANDIS in der Lage sein, große Infrastrukturprojekte im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verwalten und auf Ersuchen lokaler Behörden technisches Fachwissen bereitzustellen.

Die Durchführung der Reform umfasst die Einrichtung von ANDIS, seine Ausstattung mit einem Hauptsitz und Personal (einschließlich der Ernennung eines Präsidenten und eines Verwaltungsrats), Personalschulungen, Beratung und technische Unterstützung für die Projekte, die in den Zuständigkeitsbereich von ANDIS fallen. Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Reform 3. Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

Ziel der Reform ist es, die Entwicklung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte im gesamten rumänischen Gesundheitssystem zu unterstützen und Korruption zu verhindern.

Die Reform umfasst Gesetzesänderungen zur Überarbeitung des Rahmens für die Humanressourcen im Gesundheitswesen, die Einrichtung eines Exzellenzzentrums für die Verwaltung der Gesundheitsdienste sowie Schulungszentren und die Ausbildung des Gesundheitspersonals.

Investition 1. Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zur medizinischen Grundversorgung zu fördern.

Die Investition besteht in Investitionen in die Praxis von Hausärzten oder Vereinigungen von Primärversorgungspraktiken, ambulanten Pflegeeinrichtungen, integrierten Gemeindezentren und Familienplanungsbüros.

Investition 2. Öffentliche Krankenhausinfrastruktur

Ziel dieser Investition ist der Bau und der Aufbau öffentlicher EQIP-Krankenhäuser.

Die Investition umfasst neue öffentliche Krankenhausinfrastrukturen, medizinische Ausrüstung und Geräte, Intensivpflegeeinrichtungen für Neugeborene sowie Ausrüstung und Material zur Verringerung des Risikos von nosokomialen Infektionen.

L.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

351

Reform 1. Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Verwendung der Leistungs- und Qualitätsindikatoren für die Auswahl der medizinischen Einheiten, die Mittel aus dem Gesundheitsqualitätsfonds erhalten

Bestimmung in der Ministerialverordnung über das Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Festlegung der Indikatoren für die Qualität der Versorgung und der erforderlichen Methodik für die Auswahl der begünstigten medizinischen Einrichtungen

4. QUARTAL

2022

Das Gesundheitsministerium entwickelt und verabschiedet eine Reihe von Prozessindikatoren, Ergebnisindikatoren und patientenspezifischen Indikatoren, die für die Bewertung der Gesundheitsdienstleister zu verwenden sind, sowie die Methodik für die leistungsbasierte Auswahl der Empfängereinrichtungen. Der Satz von Indikatoren umfasst u. a. folgende Indikatoren: der Anteil der Patienten mit unerwünschten Ereignissen, die Verbesserung der Schmerzenskala (Visual Analog Scale-Score), die im Krankenhaus erworbene Infektionsrate, hochwertige Informationen, die den Patienten zur Verfügung stehen.

352

Reform 1. Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts für einen neuen Musterrahmenvertrag für das Krankenversicherungssystem

Bestimmung in dem Rechtsakt, aus der sein Inkrafttreten hervorgeht

Q2

2023

Der neue Musterrahmenvertrag für das Krankenversicherungssystem muss

-Effizienzindikatoren für die Ausgaben des Nationalen Krankenversicherungsfonds enthalten, die regelmäßig zu melden sind;

-Erweiterung des Umfangs ambulanter Leistungen;

-Erstellung von Präventionsprotokollen und Früherkennungsprogrammen auf der Ebene der Primärversorgung;

-Ermöglichung von Kapazitäten für Telemedizin und Fernkonsultation für einige medizinische Dienste;

-Bestimmungen über finanzielle Anreize und Unterstützungsmechanismen für Gesundheitsdienstleister, die unterversorgten ländlichen Bevölkerungsgruppen dienen;

-Ausweitung des definierten Umfangs der erfassten Dienstleistungen auf die primäre, spezialisierte und gemeindenahe Betreuung.

355

Reform 2. Ausbau der Kapazitäten für Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einrichtung der Nationalen Agentur für Infrastrukturentwicklung im Gesundheitswesen (ANDIS)

Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einrichtung der Nationalen Agentur für Infrastrukturentwicklung im Gesundheitswesen (ANDIS)

Q2

2022

Der Rechtsrahmen sieht für die Agentur folgende Aufgaben vor:

Rechtzeitige Vorbereitung und Durchführung vorrangiger Investitionsvorhaben in die öffentliche Gesundheitsinfrastruktur im Einklang mit den Spezifikationen und im Rahmen des genehmigten Haushalts;

—Ausgabe von Anweisungen, Empfehlungen und anwendbaren methodischen Standards für die Vorbereitung, die Durchführung und den Abschluss von Investitionsprojekten im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur;

-Spezialisierte Unterstützung von Ministerien, öffentlichen Krankenhäusern oder anderen Behörden im Bereich der Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur;

-Aufstellung und Durchführung des Mehrjahresprogramms für vorrangige Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur;

-Überwachung der Durchführung von Investitionsprojekten im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur;

-Einrichtung eines Exzellenzzentrums für die Verwaltung von Investitionsprojekten im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur;

-Gründung von Partnerschaften und Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen für Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur.

Der Vorsitzende von ANDIS wird ernannt, und die Einstellung von Personal für die 15 Schlüsselfunktionen im endgültigen ANDIS-Organisationsplan ist zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit der Agentur abzuschließen.

356

Reform 3. Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Reform der Verwaltung des Gesundheitswesens und der Humanressourcen

Q2

2022

Die Änderungen betreffen das wichtigste Gesetz über das Gesundheitswesen (Gesetz Nr. 95 von 2006 in der geänderten Fassung). Darüber hinaus tritt eine Reihe von Regierungsbeschlüssen in Kraft, um die Änderungen dieses Gesetzes umzusetzen. Die wichtigsten Bestimmungen der neu eingeführten Rechtsvorschriften:

— Anpassung der Kompetenzkriterien für die Teilnahme an Auswahlverfahren für Führungspositionen im Gesundheitswesen;

— Anpassung der Qualitätskriterien für Schulungsprogramme für das Management von Gesundheitsdiensten;

— Aktualisierung der Anforderungen an die kontinuierliche berufliche Weiterbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe;

— Aufbau und Stärkung des Gremiums von Experten für das Management des Gesundheitswesens;

— Entwicklung der Prüfung und Bewertung von Schulungsprogrammen für die Verwaltung des Gesundheitswesens.

Die neu erlassenen Rechtsvorschriften sollen dazu beitragen, die Verwaltung der Gesundheitsdienste durch die Entwicklung von Kompetenzkriterien für Fachpersonal zu professionalisieren.

357

Reform 3. Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über den strategischen Rahmen für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über den strategischen Rahmen für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen durch Regierungsbeschluss

Q2

2022

Mit dem Gesetz wird im Einklang mit den allgemeinen Zielen des Gesundheitssystems ein neuer strategischer Rahmen für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen festgelegt.

Die wichtigsten Elemente des strategischen Rahmens sind:

I) Humanressourcen im Gesundheitswesen – Beschaffung

II) Verwaltung der Humanressourcen im Gesundheitswesen,

III) Motivationsmanagement für Humanressourcen

IV) Governance der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

358

Reform 3. Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

Meilenstein

Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen

Annahme der sektorspezifischen Aktionspläne für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen durch Erlass des Gesundheitsministers

4. QUARTAL

2022

Mit den sektorspezifischen Aktionsplänen für die Entwicklung der Humanressourcen in der primären und kommunalen Gesundheitsversorgung, der ambulanten und stationären Versorgung sowie der öffentlichen Gesundheit wird der strategische Rahmen für die Umgestaltung des Wissens, der Fähigkeiten und der Kompetenzen der Humanressourcen im Gesundheitswesen operationalisiert.

Es sind fünf individuelle Aktionspläne zu entwickeln, und zu den abgedeckten Bereichen gehören Erstausbildung, berufliche Weiterbildung, Kompetenzmix, Aufgabenteilung und Aufgabenverlagerung.

Es wird erwartet, dass die Aktionspläne mit den in Reform 1 festgelegten Leistungsindikatoren für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds in Einklang stehen.

Das medizinische Personal umfasst Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Apotheker, Zahnärzte, Hebammen und Gemeindepfleger sowie andere Kategorien von Angehörigen der Gesundheitsberufe.

360

Reform 3. Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

Ziel

Bau und Ausrüstung von zwei Kompetenzentwicklungszentren für die Ausbildung des Personals des öffentlichen Gesundheitswesens

0

2

Q2

2026

Es werden zwei Kompetenzentwicklungszentren für die Ausbildung des im Gesundheitswesen tätigen Personals des öffentlichen Sektors errichtet und ausgestattet.

361

Reform 3. Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

Meilenstein

Schulung des Gesundheitspersonals

Zahlungen für die Schulung des Gesundheitspersonals

4. QUARTAL

2025

Zahlungen für die Schulung von 4000 Gesundheitspersonal – entweder im Zusammenhang mit der Personalverwaltung in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen oder im Zusammenhang mit Integrität und Korruptionsprävention in gesundheitsbezogenen Bereichen.

365

Reform 3. Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

Meilenstein

Operationalisierung des Portals transparenta.ms.ro über die Verwendung öffentlicher Mittel

Veröffentlichung von Daten über die Verwendung öffentlicher Mittel im Gesundheitswesen auf dem Portal transparenta.ms.ro

4. QUARTAL

2024

Die Verwendung öffentlicher Mittel wird durch die zentrale Aggregation von Daten auf dem Portal transparenta.ms.ro transparenter gemacht.

Die darin enthaltenen Daten umfassen die Ressourcen, die von zentralen und lokalen Einrichtungen, einschließlich Krankenhäusern, verwendet werden, sowie die Liste der Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten haben, und der öffentlichen Auftraggeber.

366

Investition 1. Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

Meilenstein

Annahme von Kriterien für die Priorisierung von Investitionen in integrierte Gemeinschaftszentren

Annahme des Handbuchs der integrierten Gemeinschaftszentren, einschließlich Leitlinien für die Priorisierung von Investitionen in integrierte Gemeinschaftszentren durch Erlass des Gesundheitsministers.

4. QUARTAL

2021

Die integrierten Gemeinschaftszentren profitieren von Investitionen auf der Grundlage methodischer vorrangiger Leitlinien, die vom Gesundheitsministerium in Absprache mit Vertretern der lokalen Behörden ausgearbeitet werden. Diese vorrangigen Leitlinien sind integraler Bestandteil des Handbuchs der integrierten Gemeinschaftszentren.

Bei der Priorisierung der Gebietseinheiten der Verwaltung wird Folgendes berücksichtigt:

— Zahl der schutzbedürftigen Personen pro Gemeinschaft (mindestens 500 medizinisch, sozial oder wirtschaftlich schutzbedürftige Personen)

— die Verfügbarkeit von Verbindungen zu anderen schutzbedürftigen Orten

— Existenz einer gemeindenahen Krankenschwester und eines Sozialarbeiters/Sozialhilfetechnikers

— Gebietseinheiten ohne Familienarzt oder mit unzureichender Zahl von Familienärzten im Verhältnis zur Bevölkerung

— das Vorliegen eines Beschlusses des Gemeinderats über die Einrichtung der integrierten Gemeinschaftszentren

— die Ausweisung des Ortes als ländliches Randgebiet

367

Investition 1. Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

Ziel

Praktiken von Hausärzten oder Vereinigungen von Primärversorgungspraktiken, die ausgestattet oder renoviert sind, wobei Praktiken in marginalisierten Regionen und Gemeinden Vorrang eingeräumt wird

Anzahl

0

2 000

Q2

2025

Mindestens 2000 Vereinigungen von Hausärzten müssen ausgerüstet oder renoviert werden. Mindestens 75 % aller berufsständischen Vereinigungen oder Hausärzte müssen in marginalisierten Regionen oder Gemeinden angesiedelt sein. Bei den marginalisierten Regionen/Gemeinden handelt es sich um Regionen ohne oder mit begrenztem Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die Kriterien der Marginalisierung und des Grades der Marginalisierung werden auf regionaler Ebene anhand der Methoden zur Berechnung des lokalen Indexes der menschlichen Entwicklung und des Entwicklungsindex festgelegt, der im Atlas der marginalisierten ländlichen Gebiete und der lokalen menschlichen Entwicklung in Rumänien, im Atlas der marginalisierten städtischen Gebiete in Rumänien und in der Begründungsstudie für die nationale Strategie für soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung dargestellt wird.

369

Investition 1. Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

Ziel

Ambulante Versorgungseinheiten, die neu gebaut oder renoviert und ausgestattet sind

Anzahl

0

30

4. QUARTAL

2024

Mindestens 30 ambulante Pflegeeinheiten müssen neu gebaut oder renoviert und ausgerüstet sein.

Von den 30 ambulanten Versorgungseinheiten müssen sich mindestens 20 ambulante Versorgungseinheiten in weniger entwickelten Regionen oder Gemeinden befinden, wobei der Atlas der marginalisierten städtischen Gebiete, Teil des Etappenziels 367, zu berücksichtigen ist.

370

Investition 1. Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

Ziel

Errichtete/renovierte und ausgestattete integrierte Gemeinschaftszentren

Anzahl

0

54

Q2

2026

54 integrierte Gemeinschaftszentren werden gebaut oder renoviert und ausgerüstet.

Die errichteten Gemeinschaftszentren müssen das Ziel erfüllen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (NZEB) gemäß den nationalen Leitlinien, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz zu bestätigen ist.

Mindestens 27 errichtete oder renovierte integrierte Gemeindezentren müssen sich in marginalisierten Regionen und Gemeinden im Sinne des Zielwerts T369 befinden. Für gebaute und renovierte Gemeindezentren werden Empfangsbescheinigungen für folgende Ausrüstung ausgestellt, einschließlich des Ortes, an dem sie installiert wurde:

I. Bürofunktionsgeräte, die unter anderem Folgendes umfassen können: Schreibtische, Bürostühle, auch für Patienten, Aktenschränke, Wardrobes, Multifunktionsdrucker (mit Scanner), Computer/Laptops mit Internetzugang oder 24-Stunden-Funktionsstruktur für Eingriffe in der Telemedizin.

II. Konsultationsausrüstung, die unter anderem Folgendes umfassen kann: gynäkologischer Tisch und/oder Konsultationssofa zur Aufnahme von Trägern für geburtshilfliche und gynäkologische Untersuchungen, Vitalfunktionsbildschirm, Stethoskop, Mikrochirurgie-Kit oder Kühlschrank für ökologische/biologische Erzeugnisse, Ultrasonographieausrüstung,

III. Medizinisches Hilfspaket (das unter anderem Folgendes umfassen kann: Stethoskop-Sphygmomanometer, fötales Stethoskop, Impulsoximeter, Thermometer für Kinder und Erwachsene, Einweg-Operationssatz, Säuglings- und Erwachsenenskalen, Nierenbehälter, Mini-Abfallbehälter, Schnelltest auf Fötalmembranbruch, PH-Papier, universelle Gebärmutterhalsschleife oder medizinische Ausrüstung).

372

Investition 1. Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

Ziel

Ausgestattete oder ausgestattete und renovierte Familienplanungsbüros

Anzahl

0

24

Q2

2026

24 Familienplanungsbetriebe müssen ausgerüstet oder ausgerüstet und renoviert werden. Die Geräte umfassen medizinische Labor- und bildgebende Geräte, zu denen unter anderem Folgendes gehören kann:

Pflegepunkt plus Analysator – für sexuell übertragbare Infektionen, Ultraschallscanner mit ultraportierbaren gynäkologischen Sonden, Mikroskop, IT-Ausrüstung oder Kühlschrank).

375

Investition 2. Öffentliche Krankenhausinfrastruktur

Ziel

Öffentliche Krankenhäuser erhalten Ausrüstung und Material zur Verringerung des Infektionsrisikos

Anzahl

0

25

Q2

2024

Mindestens 25 öffentliche Krankenhäuser müssen Geräte und Materialien erhalten, die dazu beitragen, das Risiko von Krankenhausinfektionen zu verringern, wozu unter anderem Ausrüstungen für die mikrobiologische Luftkontrolle in den Betriebsblöcken und Intensivstationen gehören können, und zwar durch spezielle Klimaanlagen sowie Einrichtungen zur Desinfektion von medizinischem Personal (z. B. Dekontaminierungsgeräte für die Umwelt, Sterilisation, Abfallbehälter).

376

Investition 2. Öffentliche Krankenhausinfrastruktur

Ziel

Ausgestattete Intensivstationen für Neugeborene

Anzahl

0

25

Q2

2026

25 Intensivstationen erhalten Investitionen in neugeborene kritische Patienteninfrastruktur für die Frühdiagnose, prätenatale/neonatale und postnatale Behandlung.

Die Investition besteht aus:

— Kapazitätserweiterung der Krankenhausinfrastruktur für neugeborene kritische Patienten

I) mit 65 zusätzlichen Betten – einschließlich der zugehörigen Infrastruktur und Ausrüstung, zu denen unter anderem mechanische Lüftungsgeräte, Inkubatoren, Vital-Schilder, Injektoren und Infusionspumpen gehören können;

II) die Ausstattung von 200 vorhandenen Betten mit angemessener medizinischer Ausrüstung.

— Ausstattung der bestehenden Kontrollinfrastruktur mit Ausrüstung, die unter anderem Folgendes umfassen kann: Luft-Sauerstoffmischgerät für den Lieferraum und für den Bereichsteil, SN-Monitor, SOC-Monitor, Transportventilator mit 21-100 % verstellbarer FiO2, Transportinkubator, Laservorrichtung, Ret-Cam-Shuttle, indirektes Ophthalmoskop, einschließlich Instrumenten

— Erwerb von 12 mobilen Intensivstationen für Neugeborene (Stufe 3)

— Aufbau und Ausstattung von acht regionalen Ausbildungszentren für medizinisches Personal, die für die Behandlung kritischer Neugeborener vorgesehen sind.

Die Ausrüstung der Ausbildungszentren kann unter anderem Folgendes umfassen:

— in den Schulungsprogrammen erforderliche Mannequin und didaktische Simulatoren, z. B. Komplexsimulator, mit mehreren Modulen für mechanische Lüftungsszenarien, HerzUltraschallsimulator, Virtual haptic Simulator für Endoskopie und Kolonoskopie;

— Simulator für Bronchoskopie auf der Grundlage virtueller Realität, ECMO-Simulator;

—fortgeschrittene Notfallsimulator- und Wiederbelebungsmodelle für neugeborene angeborene Anomalien;

—mechanisches Belüftungsmannequin.

377

Investition 2. Öffentliche Krankenhausinfrastruktur

Ziel

Bau und/oder Ausstattung neuer Einrichtungen/Krankenhäuser im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Anzahl

0

5

Q2

2026

Folgende Einrichtungen/Krankenhäuser im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen gebaut und/oder ausgerüstet sein:

-Krankenhaus „Prof. Dr. Agrippa lonescu“, Balotești

-Bezirkskrankenhaus Bistrița

-Bezirksklinikklinik, Cluj

-Neuer Pavillon für Multitrauma, Craiova

-Neues Multitrauma-Pavillon, Sibiu

Die Investitionen umfassen:

— Neue öffentliche Krankenhausinfrastruktur;

— Medizinische Ausrüstung und Geräte für neu gebaute Gesundheitsinfrastrukturen, die unter anderem Folgendes umfassen können: Betten, Dekontaminierungseinheiten, IT-Ausrüstung (mindestens 11,19 Mio. EUR), Absturzkarten, Defibrillatoren, Infusionspumpen, physikalische Überwachungssysteme (einschließlich Zentralkonsole), physiologische Überwachungssysteme für die akute Versorgung, Beatmungsgeräte für Intensivstationen, allgemeine Scansysteme.

Mindestens 91 Mio. EUR der Zuweisung von 174 Mio. EUR oder die neu errichteten Gebäude müssen dem Ziel entsprechen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (NZEB) gemäß den nationalen Leitlinien, die durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt werden müssen.

Diese Anforderung gilt nicht für Projekte, bei denen die Investition nur im Erwerb neuer Ausrüstung besteht.

Um die Kohärenz mit den für diese Investition bereitgestellten Kosteninformationen zu gewährleisten und die bereits genannten Kriterien zu ergänzen, müssen auch die folgenden Ziele erreicht werden:

-Installation von mindestens 237 Betten in Niedrigstenergiegebäuden

-Installation von mindestens 205 Betten in Niedrigstenergiegebäuden+ (d. h. Gebäude, die einen Primärenergiebedarf erreichen, der mindestens 20 % unter der Anforderung für Niedrigstenergiegebäude (NZEB) liegt)

-mindestens 868 Betten sind auszurüsten.

-Ausstattung von mindestens 868 Betten mit neuen IT-Geräten

L.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 3. Öffentliche Krankenhäuser

Ziel dieser Investition ist der Bau und die Ausstattung öffentlicher Krankenhäuser.

Die Investition umfasst den Bau und die Ausrüstung von drei neuen öffentlichen Krankenhäusern.

Investition 4. Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung

Ziel dieser Investition ist es, einen Teil der Fahrzeugflotte für die Notfall- und Erste Hilfe zu erneuern.

Die Investition besteht im Erwerb neuer Krankenwagen.

L.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

531

Investition 3. Öffentliche Krankenhäuser

Meilenstein

Bau und Ausrüstung des Diagnostik- und Behandlungszentrums Zerlendi Tuberkulose in Bukarest

Bau und Ausstattung eines neuen Krankenhauses

Q2

2026

Bau und Ausrüstung des Diagnostik- und Behandlungszentrums Zerlendi Tuberkulose in Bukarest.

Das Gebäude muss das Ziel erfüllen, gemäß den nationalen Leitlinien, die durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt werden, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude.

Die Aufnahmebescheinigungen werden für medizinische Geräte und Geräte ausgestellt, die unter anderem Folgendes umfassen können: Betten, Dekontaminierungseinheiten, IT-Ausrüstung, Absturzkarten, Defibrillatoren, Infusionspumpen, physikalische Überwachungssysteme (einschließlich Zentralkonsole), physikalische Überwachungssysteme für die akute Pflege, Beatmungsgeräte für Intensivstationen, allgemeine Scansysteme.

532

Investition 3. Öffentliche Krankenhäuser

Meilenstein

Bau und Ausstattung des Notfallinstituts für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Transplantation Târgu Mures

Bau und Ausstattung eines neuen Krankenhauses

Q2

2026

Bau und Ausstattung des Notfallinstituts für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Transplantation Târgu Mures.

Das Gebäude muss das Ziel erfüllen, gemäß den nationalen Leitlinien, die durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt werden, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude.

Die Aufnahmebescheinigungen werden für medizinische Geräte und Geräte ausgestellt, die unter anderem Folgendes umfassen können: Betten, Dekontaminierungseinheiten, IT-Ausrüstung, Absturzkarten, Defibrillatoren, Infusionspumpen, physikalische Überwachungssysteme (einschließlich Zentralkonsole), physikalische Überwachungssysteme für die akute Pflege, Beatmungsgeräte für Intensivstationen, allgemeine Scansysteme.

533

Investition 3. Öffentliche Krankenhäuser

Meilenstein

Bau und Ausrüstung des Bereichs „Pediatrik und Kinderneonatologie“ des Bezirkskrankenhauses Sf Apostol Andrei (Constanța).

Bau und Ausstattung eines neuen Krankenhauses

Q2

2026

Bau und Ausrüstung des Bereichs „Pediatrik und Kinderneonatologie“ des Bezirkskrankenhauses Sf Apostol Andrei (Constanța).

Das Gebäude muss das Ziel erfüllen, gemäß den nationalen Leitlinien, die durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bestätigt werden, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude.

Die Aufnahmebescheinigungen werden für medizinische Geräte und Geräte ausgestellt, die unter anderem Folgendes umfassen können: Betten, Dekontaminierungseinheiten, IT-Ausrüstung, Absturzkarten, Defibrillatoren, Infusionspumpen, physikalische Überwachungssysteme (einschließlich Zentralkonsole), physikalische Überwachungssysteme für die akute Pflege, Beatmungsgeräte für Intensivstationen, allgemeine Scansysteme.

534

Investition 4. Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung

Ziel

Kauf neuer Krankenwagen

Anzahl

0

1200

Q2

2026

1200 neue Krankenwagen sind anzuschaffen und auszuliefern. Davon sind 1000 Krankenwagen Typ B 4x4 und 200 Krankenwagen des Typs C. Zum Nachweis des Kaufs der Krankenwagen ist eine Empfangsbescheinigung auszustellen.

Die erworbenen Krankenwagen müssen die unter Umweltgesichtspunkten beste verfügbare Technologie sein, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu gewährleisten.

M.KOMPONENTE 13: Sozialreformen

Diese Komponente umfasst eine Reihe von Reformen und Investitionen zur Konsolidierung der sozialen Sicherheit in Rumänien.

Ziel der Komponente ist es, die schutzbedürftigsten Personen, darunter Arbeitnehmer, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Nichterwerbstätige und ältere Menschen, zu unterstützen, indem der Zugang zu sozialen Diensten verbessert wird. Die Reformen zur Unterstützung der Investitionen umfassen regulatorische Änderungen, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern, den Prozess der Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen anzugehen, mit der Bereitstellung des Mindesteinkommens für Inklusion zu beginnen, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verringern und Nichterwerbspersonen die Möglichkeit zu geben, eine Beschäftigung zu finden. Die Maßnahmen unterstützen gleichermaßen die Reform der Langzeitpflegedienste für ältere Menschen sowie die Einführung eines objektiven Mechanismus zur Festlegung von Mindestlöhnen. Die ergänzenden Investitionen betreffen die Schaffung eines Netzes von Tagesstätten für Kinder, bei denen das Risiko besteht, dass sie von der Trennung, Rehabilitation und Renovierung sozialer Dienste von Menschen mit Behinderungen bedroht sind, die Einrichtung einer digitalen Plattform zur Umsetzung des Gutscheinsystems für Hausangestellte und die Einrichtung von Tagesbetreuungs- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen.

Diese Investitionen und Reformen sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen Rumäniens der letzten zwei Jahre umzusetzen, nämlich „die Abdeckung und Qualität der Sozialdienstleistungen zu erhöhen und die Reform des Mindesteinkommen zur Inklusion abzuschließen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), „die Festlegung von Mindestlöhnen auf der Grundlage objektiver Kriterien sicherzustellen, die mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit im Einklang stehen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und „die Sozialschutzmaßnahmen und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen für alle zu erweitern“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

M.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Schaffung eines neuen Rechtsrahmens zur Verhinderung der Trennung von Kindern von ihren Familien

Ziel dieser Reform ist es, die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten, um die Trennung des Kindes von der Familie zu verhindern.

Reform 2. Reform des Systems zum Schutz von Erwachsenen mit Behinderungen

Ziel dieser Reform ist es, den Prozess der Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen zu beschleunigen und ihre Institutionalisierung zu verhindern.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten, um den Prozess der Deinstitutionalisierung aller Menschen mit Behinderungen, die derzeit institutionalisiert sind, zu beschleunigen und eine Institutionalisierung zu verhindern.

Reform 3. Bereitstellung des Mindesteinkommenes (VMI)

Ziel dieser Reform ist es, die Sozialhilfe zu erhöhen und die Armut zu verringern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die öffentliche Verwaltung und die Begünstigten zu verringern.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Festlegung der methodischen Regeln für die Umsetzung des VMI. Die Einrichtung der digitalen Plattform zur Unterstützung dieser Reform ist in Komponente 7 enthalten. Digitaler Wandel.

Reform 4. Einführung von Arbeitsausweisen und Formalisierung von Hausarbeit

Ziel dieser Reform ist es, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verringern und Nichterwerbstätigen die Möglichkeit zu geben, eine Beschäftigung zu finden.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Einführung des Arbeitsgutscheinsystems und zur Schaffung formeller Arbeitsplätze für inländische Dienstleister, die derzeit als arbeitslos oder nicht erwerbstätig gemeldet sind, und ihre Integration in das Sozialversicherungs- und Krankenversicherungssystem.

Reform 5. Gewährleistung der Festlegung des Mindestlohns

Ziel der Reform ist die Einführung eines Mechanismus zur Festlegung von Mindestlöhnen, der auf objektiven Kriterien beruht und mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit des Landes im Einklang steht.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten, die die Schaffung eines neuen Mechanismus und einer Formel zur objektiven Festlegung des Mindestlohns vorsehen.

Investition 1. Schaffung eines Netzwerks von Tagesstätten für von Trennung bedrohte Kinder

Ziel dieser Investition ist es, die Trennung von Kindern von ihrer Familie zu verhindern.

Diese Maßnahme besteht in der Lizenzierung eines Netzes von Tagesbetreuungszentren, um die Trennung von Kindern von ihren Familien zu verhindern.

Investition 2. Rehabilitation, Renovierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen

Ziel dieser Investition ist es, die Zahl der Sozialdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu modernisieren und zu erhöhen, um ihre Deinstitutionalisierung zu unterstützen.

Diese Maßnahme umfasst die Lizenzierung neuer gemeinschaftlicher Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und die Modernisierung anderer Gemeinschaftszentren für Menschen mit Behinderungen.

Investition 3. Einrichtung des Arbeitsgutscheinsystems für inländische Dienstleister und Dienstleistungsempfänger

Ziel dieser Investition ist es, das Arbeitsgutscheinsystem inländischen Anbietern und Dienstleistungsempfängern zur Verfügung zu stellen.

Diese Maßnahme besteht in der Bereitstellung einer digitalen Plattform, die inländischen Anbietern und Dienstleistungsempfängern für die Verwendung von Arbeitsgutscheinen zur Verfügung gestellt wird.

Investition 4. Schaffung eines Netzes von Tagespflege- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen

Ziel der Investition ist es, älteren Menschen Zugang zu hochwertigen Langzeitpflegediensten zu verschaffen.

Diese Maßnahme besteht in der Zulassung von Tagesbetreuungszentren.

M.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

378

Reform 1. Schaffung eines neuen Rechtsrahmens zur Verhinderung der Trennung von Kindern von ihren Familien

Meilenstein

Inkrafttreten eines Rechtsakts, der erforderlich ist, um die Trennung von Kindern von der Familie zu verhindern und schutzbedürftige Familien zu unterstützen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Rechtsakts, der erforderlich ist, um die Trennung von Kindern von der Familie und die Unterstützung schutzbedürftiger Familien zu verhindern

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Mit dem neuen Gesetz soll ein Rahmen für die Umsetzung von Maßnahmen geschaffen werden (z. B. Beratung und Unterstützung von Eltern und Kindern, Tagesstätten für Kinder, die von Eltern getrennt werden können, Tagesstätten für Kinder mit Behinderungen), um die Trennung des Kindes von der Familie wirksam zu verhindern und die Familie bei der Erziehung und Betreuung des von der Trennung bedrohten Kindes zu unterstützen. Der Gesetzgebungsakt umfasst

-eine stabile Finanzierungsquelle für die Maßnahmen

-einen Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene;

-ein Mechanismus für die Auszahlung der Mittel, der von der Erreichung der wesentlichen Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen abhängig ist.

379

Reform 1. Schaffung eines neuen Rechtsrahmens zur Verhinderung der Trennung von Kindern von ihren Familien

Ziel

Verringerung der Zahl der Kinder, die in das Sozialschutzsystem einreisen

Anzahl

12 139

6 100

Q2

2026

Die Zahl der Kinder, die in das Sozialschutzsystem eingereist sind, verringerte sich laut Daten, die von den lokalen Behörden bereitgestellt und von der nationalen Behörde für den Schutz der Rechte des Kindes und Adoption (ANPDCA) überprüft wurden, um 6039 gegenüber dem 31.12.2020.

380

Reform 2. Reform des Systems zum Schutz von Erwachsenen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung und Operationalisierung des Leitfadens zur Beschleunigung des De-Institutiona-Lisationsprozesses

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung und Operationalisierung des Leitfadens zur Beschleunigung des Deinstitutionalisierungsprozesses für alle Menschen mit Behinderungen, die derzeit institutionalisiert sind, sodass für jede Person ein „unabhängiger Lebensweg“ festgelegt wird, und zwar auf der Grundlage eines Fallbearbeitungsansatzes. Der Leitfaden zur Beschleunigung des Prozesses der Deinstitutionalisierung wird der nationalen Strategie als Anhang beigefügt, die beide durch einen Regierungsbeschluss genehmigt werden.

Der Gesetzgebungsakt umfasst gleichermaßen:

-eine ausgewiesene stabile Finanzierungsquelle für die in der Leitlinie geplanten Maßnahmen

-einen Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene;

-ein Mechanismus für die Auszahlung der Mittel, der von der Erreichung zentraler Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen abhängig ist.

Der Rechtsakt stützt sich auf eine vollständige Bestandsaufnahme der individuellen Situation aller Menschen mit Behinderungen, die derzeit in Rumänien institutionalisiert sind.

381

Reform 2. Reform des Systems zum Schutz von Erwachsenen mit Behinderungen

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie zur Verhinderung der institutsnalisierung

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie zur Verhinderung der Institutionalisierung

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten des Gesetzes zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie zur Verhinderung der Institutionalisierung, die Maßnahmen für einen „unabhängigen Lebensweg“ für die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen vorsieht und derzeit institutionalisiert ist. Der Gesetzgebungsakt umfasst

-eine stabile Finanzierungsquelle für die geplanten Maßnahmen;

-einen Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene;

-ein Mechanismus für die Auszahlung der Mittel, der von der Erreichung zentraler Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen abhängig ist.

383

Reform 2. Reform des Systems zum Schutz von Erwachsenen mit Behinderungen

Ziel

Menschen mit Behinderungen deinstitutionalisiert

 

Anzahl

0

5 411

Q2

2026

5411 Menschen mit Behinderungen wurden gemäß den von den lokalen Behörden bereitgestellten und von der nationalen Behörde für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (ANPD) überprüften Daten im Vergleich zum 31.12.2020 deinstitutionalisiert.

384

Reform 3. Bereitstellung des Mindesteinkommenes (VMI)

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Genehmigung der Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des VMI

Bestimmung in den Rechtsvorschriften mit den Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des VMI

 

 

 

Q3

2022

In den Rechtsvorschriften werden die methodischen Regeln für die Umsetzung des VMI-Gesetzes festgelegt, wobei mindestens das gleiche Maß an Angemessenheit in Bezug auf die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen wie im geltenden Gesetz (Gesetz 196/2016) vorgesehen ist, um die Armut zu verringern, die Beschäftigung durch Aktivierungsmaßnahmen und einen höheren Bildungsabschluss zu fördern.

386

Reform 3. Bereitstellung des Mindesteinkommenes (VMI)

Ziel

Erhaltene Aktivierungsmaßnahmen

% (Prozent)

0

60 %

Q2

2025

Mindestens 60 % der Personen, die seit 2023 in der Lage sind, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, müssen mindestens eine der folgenden Aktivierungsmaßnahmen erhalten haben:

Ausbildungs- oder Umschulungsdienste, Informations- und Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Stellenangebote, Beratung und Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit, Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte sowie Einschreibung in Bildungsprogramme der „zweiten Chance“.

387

Reform 4. Einführung von Arbeitsausweisen und Formalisierung von Hausarbeit

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften und ihrer Durchführungsbestimmungen für das Gutscheinsystem für Hausangestellte

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Arbeitsgutscheinsystems

 

Q1

2022

Inkrafttreten des Gesetzes über die Einführung des Arbeitsgutscheinsystems zur Förderung der formellen Beschäftigung von Hausangestellten, die derzeit als arbeitslos oder nicht erwerbstätig gemeldet sind.

392

Reform 5. Gewährleistung der Festlegung des Mindestlohns

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsakte zur Regelung des neuen Systems zur Festsetzung des Mindestlohns

Bestimmung in den Rechtsakten, aus der ihr Inkrafttreten hervorgeht

Q1

2024

Mit den Rechtsakten werden ein neuer Mechanismus und eine Formel zur systematischen Festlegung des Mindestlohnniveaus in Absprache mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der Maßnahmen der Union festgelegt.

394

Investition 1. Schaffung eines Netzwerks von Tagesstätten für von Trennung bedrohte Kinder

Ziel

Tagesstätten zur Verhinderung der Trennung von Kindern von der Familie

 

Anzahl

0

145

4. QUARTAL

2025

145-Tage-Servicezentren müssen lizenziert sein, und mindestens 10 % müssen sich in Gemeinschaften mit einer bedeutenden Roma-Bevölkerung befinden, um die Trennung von Kindern von den Familien zu verhindern.

140-Tage-Zentren müssen die Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude (NZEB) gemäß den nationalen Leitlinien erfüllen. Fünf-Tage-Zentren müssen das Ziel erfüllen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude (NZEB) gemäß den nationalen Leitlinien, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz zu bestätigen ist. Die räumliche Verteilung der Tagesstätten erfolgt auf der Grundlage einer Kartierung, in der der Bedarf an Dienstleistungen und Infrastrukturen für Kinder ermittelt wird, die von einer Trennung von Familien bedroht sind.

395

Investition 2. Rehabilitation, Renovierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Modernisierte kommunale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

 

Anzahl

0

50

4. QUARTAL

2024

50 modernisierte kommunale Dienstleistungen (25 Tageszentren und 25 neuromotorische Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) durch Rehabilitation, Renovierung oder Ausrüstung. Die modernisierten Gemeinschaftszentren werden aus den bestehenden Sozialdiensten ausgewählt (die zum Zeitpunkt der Auswahl zugelassen sind) und erbringen Dienstleistungen für mindestens acht Begünstigte pro Tag entsprechend ihrer Lizenz.

396

Investition 2. Rehabilitation, Renovierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen

Ziel

Neue kommunale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

 

Anzahl

0

31

Q2

2026

31 neue kommunale Dienstleistungen (25 neue Niedrigstenergiegebäude und 6 Niedrigstenergiegebäude +) für Menschen mit Behinderungen müssen lizenziert werden (z. B. Tageszentren, Hilfs- und Unterstützungsdienste oder neuromotorische Einrichtungen für Patienten). Jede Person erbringt Dienstleistungen für mindestens acht Begünstigte pro Tag entsprechend ihrer Lizenz.

397

Investition 3. Einrichtung des Arbeitsgutscheinsystems für inländische Dienstleister und Dienstleistungsempfänger

Meilenstein

Digitale Plattform für die Verwendung von Arbeitsgutscheinen durch inländische Anbieter und Dienstleistungsempfänger

Online zugängliche digitale Plattform

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Die digitale Plattform ist online zugänglich und ermöglicht die Registrierung inländischer Anbieter, die zuvor als arbeitslos oder nicht erwerbstätig registriert wurden, als Dienstleister und die Registrierung von Dienstleistungsempfängern als Nutzer inländischer Dienste. Die Plattform muss Folgendes ermöglichen:

-Digitale Durchführung von Transaktionen im Zusammenhang mit Gutscheinen (z. B. Kauf von Gutscheinen, Eingabe von Arbeitszeiten)

-Eingabe von Angaben zur Tätigkeit von Hausangestellten (z. B. Anzahl der Stunden, Art der ausgeübten Hausarbeit)

-Digitale Interoperabilität mit anderen nationalen Datenbanken

400

Investition 4. Schaffung eines Netzes von Tagespflege- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen

Ziel

Zugelassene Tagespflege- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen

 

Anzahl

0

63

Q2

2026

63-Tage-Servicezentren müssen lizenziert sein. Die Zentren stellen Sozialhilfe- und Rehabilitationsdienste bereit und verfügen über mindestens ein mobiles Team von Dienstleistern für ältere Menschen, die nicht in das Zentrum kommen können. Die räumliche Verteilung der Tagesservicezentren erfolgt auf der Grundlage der Kartierung, die im Einklang mit dem Etappenziel 399 durchgeführt wurde.

M.3.  Beschreibung der Reformen für das Darlehen

Reform 6. Verbesserung der sozialwirtschaftlichen Rechtsvorschriften

Ziel dieser Reform ist es, das Innovationspotenzial sozialwirtschaftlicher Unternehmen besser zu nutzen und zur Bewältigung der sozialen und ökologischen Herausforderungen beizutragen.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten für die Nachhaltigkeit der Strukturen der Sozialwirtschaft.

Reform 7. Reform der Langzeitpflege für ältere Menschen

Ziel dieser Reform ist es, die Qualität der Langzeitpflege für ältere Menschen zu verbessern.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Unterstützung der Bereitstellung hochwertiger Langzeitpflegedienste für ältere Menschen.

M.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. NUM.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

398

Reform 6. Verbesserung der sozialwirtschaftlichen Rechtsvorschriften

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 219/2015 über die Sozialwirtschaft und der Durchführungsbestimmungen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 219/2015 über die Sozialwirtschaft und die Durchführungsbestimmungen

Q2

2022

Die Änderungen der Rechtsvorschriften müssen Folgendes umfassen:

-Vereinfachtes Registrierungsverfahren für Sozialunternehmen

-Gezieltere Ausrichtung der Wirtschaftstätigkeiten und des Einsatzes von Arbeitskräften, um den Bedürfnissen schutzbedürftiger Gruppen und marginalisierter Bevölkerungsgruppen besser gerecht zu werden

-Ermittelte Maßnahme zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Strukturen der Sozialwirtschaft, z. B. Präferenzregelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Waren und Dienstleistungen.

399

Reform 7. Reform der Langzeitpflege für ältere Menschen

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzes zur Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie für die Langzeitpflege

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie für die Langzeitpflege

 

 

4. QUARTAL

2022

Gesetz für die angenommene Strategie, einschließlich Maßnahmen für aktives Altern sowie Maßnahmen zur Deckung des medizinischen Bedarfs an Langzeitpflege und gemeindenahen Dienstleistungen für ältere Menschen.

Das Gesetz umfasst:

-eine stabile Finanzierungsquelle für die Maßnahmen

-einen Governance-Mechanismus mit klaren Zuständigkeiten für die Behörden auf nationaler und lokaler Ebene;

-ein Mechanismus für die Auszahlung der Mittel, der von der Erreichung zentraler Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den politischen Zielen abhängig ist

-die Überarbeitung der Mindestqualitätsnormen, 

Der Rechtsakt stützt sich auf eine vollständige Erfassung der potenziell abhängigen älteren oder gefährdeten Bevölkerung (z. B. Armut, Gesundheit, nicht begleitete Personen, hohe Abhängigkeit) auf Gemeinschaftsebene (Gemeinde/Stadt/Bezirksebene).

N.KOMPONENTE 14: Gute Verwaltung

Die Ziele der Komponente bestehen darin, durch ein breites Spektrum von Reformen und Investitionen i) die Governance durch ein berechenbares, fundiertes und partizipatives Entscheidungssystem zu verbessern, ii) die Erbringung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen durch einen Pool professioneller und gut ausgebildeter Beamter sicherzustellen, die den Herausforderungen, Bedürfnissen und Erwartungen der Bürger und Unternehmen angemessen gerecht werden. Dies soll die Resilienz und die Fähigkeit zur Anpassung an den ökologischen und digitalen Wandel stärken.

Die spezifischen Ziele der Komponente sind:

1. Bessere Koordinierung, Formulierung und Umsetzung der Regierungspolitik, Erhöhung der Transparenz und des Vertrauens in den öffentlichen Sektor.

2. Effizientes Personalmanagement im öffentlichen Sektor.

3. Eine kohärente Lohnpolitik im öffentlichen Sektor, die an die Leistungsfähigkeit gekoppelt und langfristig nachhaltig ist (faires Einheitsentgelt).

4. Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Steigerung der Effizienz der Justiz.

5. Ein effizienteres nationales Beschaffungssystem, unter anderem durch die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Auftraggeber/Vergabestellen innerhalb eines flexiblen und kohärenten Rechtsrahmens.

6. Verbesserung der öffentlichen Politik/Entscheidungsprozesse durch Konsultation der Interessenträger.

7. Stärkung der Widerstandsfähigkeit staatseigener Unternehmen aufgrund der Anwendung von Corporate Governance-Grundsätzen.

Die Komponente umfasst neun Reformen und zwei Investitionen.

Mit den in der Komponente enthaltenen Maßnahmen soll eine Reihe von Herausforderungen angegangen werden, die in der länderspezifischen Empfehlung hervorgehoben wurden, die Effizienz der Vergabe öffentlicher Aufträge zu steigern und die vollständige und nachhaltige Umsetzung der nationalen Strategie für das öffentliche Auftragswesen sicherzustellen; Verbesserung der Qualität und Berechenbarkeit der Entscheidungsfindung, unter anderem durch angemessene Konsultationen der Interessenträger, wirksame Folgenabschätzungen, gestraffte Verwaltungsverfahren und eine angemessene Einbeziehung der Sozialpartner (länderspezifische Empfehlung 3, länderspezifische Empfehlung 4, länderspezifische Empfehlung 5 2019 und länderspezifische Empfehlung 4, 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

N.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Ziel dieser Reform ist es, die Qualität und Transparenz der Politikgestaltung und der legislativen Planung auf allen Verwaltungsebenen zu verbessern.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Methoden, Systemen und Rechtsinstrumenten zur Unterstützung der strategischen Planung, der Analyse der Auswirkungen von Rechtsvorschriften, der öffentlichen Konsultation, der Transparenz und der Verwendung der Programmbudgetierung.

Reform 2. Stärkung der strategischen Governance für Klima, nachhaltige Entwicklung und Umweltpolitik

Ziel dieser Reform ist die Verbesserung des Klimaschutzes, der nachhaltigen Entwicklung und der Umweltpolitik auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung.

Diese Maßnahme umfasst die Schaffung eines interinstitutionellen Mechanismus für die Überwachung und Priorisierung von Klimaschutzinitiativen, den Zugang zu digitalen Instrumenten und den Aufbau von Kapazitäten für die Politikgestaltung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.

Reform 3. Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Sektor

Ziel dieser Reform ist es, die leistungsorientierte und transparente Einstellung im öffentlichen Dienst zu verbessern.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten und Verfahrensinstrumenten für die Laufbahnentwicklung und die Verwaltung von Vertragsbediensteten, der Durchführung nationaler Einstellungsverfahren und der Anwendung digitalisierter und kompetenzbasierter Personalrahmen.

Reform 4. Entwicklung eines gerechten einheitlichen Entgeltsystems im öffentlichen Sektor

Ziel dieser Reform ist es, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Gerechtigkeit und Transparenz bei der Vergütung des öffentlichen Sektors zu gewährleisten.

Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines neuen Rechtsrahmens für ein einheitliches und leistungsorientiertes Lohnsystem im öffentlichen Sektor.

Reform 5. Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz

Ziel der Reform ist es, das Funktionieren der Justizorgane effizienter zu gestalten.

Die Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Unabhängigkeit der Justiz sowie von Rechtsakten zur Änderung der Strafgesetze auf der Grundlage der Entscheidungen des Verfassungsgerichts im Bereich des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung.

Reform 6. Intensivierung der Korruptionsbekämpfung

Ziel der Reform ist es, die Korruptionsbekämpfung durch Prävention und Unterdrückung zu verstärken.

Die Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Überarbeitung des strategischen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung, zur Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern und zur Erhöhung der Besetzungsquote von Staatsanwälten der Nationalen Direktion für Korruptionsbekämpfung.

Reform 7. Aktualisierung des Integritäts-Rechtsrahmens für den öffentlichen Dienst

Ziel dieser Reform ist es, die Integrität des öffentlichen Dienstes zu verbessern.

Diese Maßnahme besteht in der Aktualisierung und Konsolidierung der Rechtsakte über die Integrität aller Mitglieder des öffentlichen Dienstes.

Reform 8. Modernisierung und Straffung des nationalen öffentlichen Auftragswesens

Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz, Transparenz und Funktionalität des öffentlichen Beschaffungswesens zu erhöhen und die Anwendung strategischer Beschaffungsstrategien zu unterstützen.

Diese Maßnahme besteht in der Aktualisierung des Rechtsrahmens, dem Ausbau der institutionellen Kapazitäten, der Hinzufügung neuer Funktionen zu digitalen Instrumenten und der Verbesserung der Interoperabilität bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

Reform 9. Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

Ziel dieser Reform ist es, die Corporate Governance staatseigener Unternehmen in Rumänien durch die Durchsetzung der OECD-Standards zu verbessern.

Die Reform besteht in der Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften über staatseigene Unternehmen.

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2 der Aufbau- und Resilienzverordnung hat Rumänien technische Unterstützung über das Instrument für technische Hilfe bei der Durchführung von Reformen zur Verbesserung des Rahmens für die Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen beantragt.

Investition 4. Stärkung der Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft, zur professionellen Beteiligung an der Planung und Umsetzung der im nationalen Aufbau- und Resilienzplan behandelten öffentlichen Maßnahmen im Bereich der sozialen Rechte und zur Überwachung der damit verbundenen Reformen

Ziel dieser Maßnahme ist eine stärkere Beteiligung an der Politikgestaltung im Bereich der sozialen Rechte.

Die Maßnahme besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Behebung von Mängeln im Prozess des sozialen Dialogs und zur Gewährleistung einer sinnvollen Konsultation der einschlägigen Interessenträger.

Investition 5. Überwachung und Durchführung des Plans

Ziel dieser Investition ist die Einrichtung und Bereitstellung des integrierten IT-Systems, das Teil der Regierungs-Cloud ist und mit anderen nationalen und EU-Systemen verknüpft werden soll, die zur Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans genutzt werden.

Die Maßnahme besteht aus zwei Phasen: in der ersten Phase geht es darum, das integrierte IT-System für die Nutzung zur Verfügung zu stellen, und in der zweiten Phase geht es um dessen Interkonnektivität mit anderen Systemen für die Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln und aus dem nationalen Haushalt sowie die Integration in die Regierungs-Cloud.

N.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Nr.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

401

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Meilenstein

Inkrafttreten der Methoden und Verfahren zur Verbesserung des politischen Grundgedankens, der Planung und der Verwaltungsvereinfachung

Bestimmungen in den Gesetzen und Regierungsbeschlüssen, aus denen das Inkrafttreten der Gesetze bzw. Regierungsbeschlüsse hervorgeht, um die öffentliche Ordnung und Planung und Verwaltungsvereinfachung zu verbessern

Q1

2022

Inkrafttreten der folgenden Rechtsakte:

(1) Regierungsbeschluss zur Festlegung von Verfahren für die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung, Bewertung und Aktualisierung von Regierungsstrategien;
2. Regierungsbeschluss zur Festlegung der Verfahren für die strategische Planung und die Haushaltsplanung, um eine angemessene Verknüpfung zwischen den politischen Prioritäten und der Aufstellung des Haushaltsplans zu gewährleisten. Die ministeriellen Haushaltsprogramme setzen die Empfehlungen der Ausgabenüberprüfungen (die im Abschnitt „Steuer- und Rentenreform“ dieses Dokuments eingeführt werden) und nach der in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium entwickelten Methodik um.

(3) Regierungsbeschluss zur Aktualisierung der Methodik für die Ex-ante-Folgenabschätzung des Verordnungsentwurfs. Der Schwerpunkt der aktualisierten Methodik liegt auf der Einführung von Innovationsgrundsätzen und „standardmäßig digital“ sowie spezifischen Verfahren für eine verstärkte Umsetzung und jährliche Berichterstattung.

(4) Regierungsbeschluss zur Genehmigung der „One in, one out“-Methode zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.

(5) Regierungsbeschluss über den verfahrenstechnischen und methodischen Rahmen für die Ex-post-Bewertung von Vorschriften.

402

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Meilenstein

Ein neues strategisches Management- und Planungssystem, das in allen Ministerien eingesetzt wird

Ein neues strategisches Management- und Planungssystem steht allen Fachministerien zur Verfügung.

Q2

2023

Alle Ministerien nutzen das strategische Management- und Planungssystem, um ihre Pläne zu erstellen, die über die Plattform für institutionelle Strategiepläne (ISP) aktualisiert und überwacht werden, da es auf alle Ministerien ausgeweitet wird.

403

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Ziel

Drei Ministerien planen und verwendete Haushaltsmittel pro Programm

Anzahl

0

3

Q2

2025

Drei Ministerien haben für jedes Programm Haushaltsmittel geplant und verwendet, indem sie die Methodik der institutionellen strategischen Planung (ISP) anwenden.

404

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Meilenstein

Inkrafttreten eines Gesetzgebungsakts – Einführung einer Struktur zur Gewährleistung der Umsetzung eines wirksamen Regulierungsmechanismus für die Qualitätskontrolle

Bestimmung in einem Gesetz, das das Inkrafttreten des Gesetzes zur praktischen Umsetzung der Regulierungsstruktur für die Qualitätskontrolle angibt

 

 

 

Q1

2022

Der Rechtsakt stützt sich auf die vom Generalsekretariat der Regierung durchgeführte Studie über die Einrichtung eines Qualitätskontrollmechanismus im Regierungszentrum.

Die neue Struktur führt eine regulatorische Kontrolle der Qualität von Folgenabschätzungen und Bewertungen durch. Er setzt sich aus einem Sachverständigengremium zusammen, das von einem technischen Sekretariat unterstützt wird, ähnlich dem Ausschuss für Regulierungskontrolle, der derzeit auf Ebene der Europäischen Kommission tätig ist. In dem Gesetzgebungsakt wird Folgendes festgelegt:

(1) Auswahlverfahren für die Sachverständigen des Prüfungsausschusses;

2. Vorschriften und Verfahren für den Verwaltungsrat und das technische Sekretariat (einschließlich Stellenbeschreibungen);

3. Leitlinien für die Bewertung der Qualität von Dokumenten;

4. Kommunikationsstrategie innerhalb und außerhalb der Regierung;

(5) Schulungen.

406

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Meilenstein

Schulung des Personals zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten

Mitarbeiter der Zivilgesellschaft absolvierten Schulungen

4. QUARTAL

2025

Stärkung der Verwaltungskapazität des Personals zivilgesellschaftlicher Organisationen durch die Teilnahme an Schulungen.

407

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Meilenstein

Verbesserte politische Planung, Folgenabschätzung und Konsultation der Interessenträger

Angenommener Plan für bessere Rechtsetzung 2026–2030

Q2

2026

Angenommener Plan für bessere Rechtsetzung 2026–2030 zur Verbesserung der politischen Planung, verstärkte Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen und Interessenträger sowie einen obligatorischen Konsultationsmechanismus. Der angenommene Plan für eine bessere Rechtsetzung 2026-2030 muss mindestens den Arbeitsplan der Regierung mit Fristen für die Gesetzgebungsinitiativen enthalten und sicherstellen, dass die geplanten Rechtsvorschriften auf der bestehenden IT-Plattform www.e-consultare.gov.ro erscheinen und dass eine ausreichende Sichtbarkeit und Sensibilisierung durchgeführt wird, damit er als Informationsportal für den Konsultationsprozess dienen kann.

410

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Meilenstein

Inkrafttreten von Leitlinien für die angemessene Nutzung und Durchsetzung des einheitlichen Transparenzregisters für Interessen (RUTI)

Bestimmung in den Leitlinien über das Inkrafttreten der Leitlinien für die Verwendung und Durchsetzung von EVUTI

Q3

2022

Mit den Leitlinien und den damit verbundenen Verfahren wird das von der Regierung im Jahr 2016 eingerichtete öffentliche Register ordnungsgemäß umgesetzt, in dem Treffen von (Regierungs-)Entscheidungsträgern mit Interessenvertretern aufgeführt sind und das auch als freiwilliges Register für Interessengruppen dient.

411

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Meilenstein

Inkrafttreten der Methodik für die Verwendung von Dringlichkeitsanordnungen

Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten der Methode für die Anwendung von Dringlichkeitsanordnungen

Q3

2022

In dem Regierungsbeschluss über die Methodik für den Einsatz von Dringlichkeitsanordnungen (Eos) werden die Umstände, unter denen diese Ordonnancen verwendet werden dürfen, und die Art und Weise, wie ihre Auswirkungen (ex post, ex ante) bewertet werden sollen, sowie die damit verbundenen Verfahren für ihre Ausarbeitung und Genehmigung sowie die Rolle des Generalsekretariats und des Justizministeriums bei der Gewährleistung der Gatekeeping und der allgemeinen Qualitätskontrolle festgelegt.

412

Reform 1. Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Gewährleistung der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts der Gesetze nach Änderungen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes für die Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts der Gesetze nach Änderungen

Q3

2022

Die Änderungen des Gesetzes 24/2000 über die Rechtsetzungstechnik gewährleisten die Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts des Gesetzes nach seiner Änderung, die derzeit nicht systematisch erfolgt.

413

Reform 2. Stärkung der strategischen Governance für Klima, nachhaltige Entwicklung und Umweltpolitik

Meilenstein

Operationali-sation of the Inter-Institutional Climate Committee (Interinstitutioneller Klimaausschuss)

Interinstitutioneller Klimaausschuss operativa

 

Q2

2022

Der Ausschuss für Klimaänderung konzentriert sich gemäß seinem vorgeschlagenen Mandat auf i) die Festlegung jährlicher vorrangiger Maßnahmen im Bereich des Klimawandels im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und dem von Rumänien im Rahmen des nationalen integrierten Plans für Energie und Klimawandel (PNIESC) angenommenen Zeitplan, ii) die Koordinierung, Überwachung und Bewertung der für die Umsetzung der Politiken und Maßnahmen im Rahmen der PNIESC-Tätigkeiten zuständigen Behörden, iii) die Genehmigung der Indikatoren für die Messung der Klimaschutzverpflichtungen Rumäniens. Die Prioritäten des Ausschusses werden in seinen Sitzungen festgelegt und festgelegt, wobei es sich um legislative, finanzielle oder steuerliche Prioritäten handeln kann, die mit der Entwicklung öffentlicher Maßnahmen für grüne Investitionen oder der Festlegung des methodischen oder administrativen Rahmens zusammenhängen. Die Prioritäten werden jährlich von der Regierung förmlich genehmigt, und es wird ein Aktionsplan für die Schritte zur Verwirklichung jeder vorgeschlagenen Priorität, klare Umsetzungsfristen für jeden Schritt und die zuständigen Institutionen angenommen.

415

Reform 2. Stärkung der strategischen Governance für Klima, nachhaltige Entwicklung und Umweltpolitik 

Meilenstein

Einrichtung der Rolle von Sachverständigen für nachhaltige Entwicklung und Ausarbeitung eines Schulungsprogramms

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten der Rolle von Sachverständigen für nachhaltige Entwicklung und Bestätigung der Akkreditierung von Schulungsprogrammen für Sachverständige für nachhaltige Entwicklung.

Q1

2026

Das Etappenziel erfordert das Inkrafttreten von Rechtsakten, in denen die Rolle des „Sachverständigen für nachhaltige Entwicklung“ in der öffentlichen Verwaltung festgelegt ist. Experten für nachhaltige Entwicklung haben ein akkreditiertes Schulungsprogramm abgeschlossen.

416

Reform 3.  Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Sektor

Meilenstein

Pilotwettbewerb und Organisation eines nationalen Auswahlverfahrens für die Einstellung von Beamten

Veröffentlichung des Berichts über die Ex-post-Analyse des Pilotwettbewerbs.

Durchführung eines nationalen Auswahlverfahrens für die Einstellung von Beamten

 

 

 

Q1

2026

Nach der Durchführung eines Pilotwettbewerbs und der Veröffentlichung der begleitenden Ex-post-Analyse wird ein neues Verfahren für die Einstellung im nationalen öffentlichen Dienst eingeführt und angewandt.

418

Reform 3. Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Dienst

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten für die Annahme leistungsorientierter Personalverwaltungs- und Kompetenzrahmen in der zentralen öffentlichen Verwaltung

Kopien der Rechtsakte zur Annahme leistungsorientierter Personalverwaltungs- und Kompetenzrahmen in der zentralen öffentlichen Verwaltung

 

 

 

Q1

2026

Es treten Rechtsakte in Kraft, um eine leistungsorientierte Laufbahnentwicklung für Beamte und Vertragsbedienstete zu unterstützen. Es wird ein Kompetenzrahmen für die Rekrutierungs- und Leistungsbewertungsverfahren in der zentralen öffentlichen Verwaltung angenommen.

420

Reform 4. Entwicklung eines gerechten einheitlichen Entgeltsystems im öffentlichen Sektor

Meilenstein

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Bestimmung in den Rechtsakten über die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die ihr Inkrafttreten anzeigt

 

 

 

Q2

2026

Mit den neuen Rechtsakten über die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird eine einheitliche Berechnungsmethode festgelegt, um ein finanziell tragfähiges, faires und leistungsgebundenes Lohnsystem zu gewährleisten.

Das im August 2025 geltende Grundlohnniveau des öffentlichen Sektors bleibt unverändert und bildet den Ausgangspunkt für die Gestaltung der Reform.

Im Jahr 2027 darf der nominale Anstieg der Gesamtlohnkosten das von der Europäischen Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2026 prognostizierte nominale BIP-Wachstum für 2027 nicht übersteigen. Sie steht auch im Einklang mit dem Ziel des MTFSP, die Lohnkosten im öffentlichen Sektor im Verhältnis zum BIP zwischen 2024 und 2031 um mindestens 1,5 Prozentpunkte zu senken. Mit der Reform wird das in der überarbeiteten Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV enthaltene Defizitziel von 5,3 % des BIP für 2027 unterstützt.

Die vorgeschlagene Methode für die Neuberechnung der Gehälter beruht auf:

-eine einheitliche Einstufungsstruktur für alle Berufsfamilien und eine überarbeitete Arbeitsplatzliste im öffentlichen Sektor, die auf der Grundlage einer analytischen Methodik für die Arbeitsplatzbewertung konzipiert wurde;

-eine einheitliche Entgeltordnung für den öffentlichen Sektor, die allen im geltenden Lohngesetz (Rahmengesetz Nr. 153/2017) erfassten Arbeitsplätzen im öffentlichen Sektor entspricht;

-die Änderung des Systems der variablen Vergütung, das alle Gehaltsansprüche außerhalb des Grundgehalts abdeckt, und die Deckelung der Boni auf 20 % des Grundgehalts auf der Ebene jedes Hauptanweisungsbefugten.

Die neuen Rechtsakte umfassen institutionelle Mechanismen, um Ad-hoc-Zuwächse bei der Bemessungsgrundlage und den variablen Lohnkomponenten zu verhindern. Unter anderem wird in den Rechtsakten eindeutig das gemeinsame institutionelle Mandat und die gemeinsame Verantwortung des Arbeitsministeriums und des Finanzministeriums für die Gestaltung, Durchsetzung, Überwachung, Verwaltung und Überarbeitung der Lohnpolitik im öffentlichen Sektor festgelegt. In den Rechtsakten wird ein Fahrplan für die Entwicklung der Grundlohnniveaus für jede Berufsfamilie für die nächsten fünf Jahre festgelegt.

421

Reform 5. Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Strategie für die Entwicklung der Justiz 2022-2025

Bestimmung im Regierungsbeschluss über die Annahme der Strategie für die Entwicklung der Justiz

 

 

 

Q1

2022

Das Justizministerium arbeitet die neue Strategie auf der Grundlage interner Analysen und Vorschläge aus, die während der öffentlichen Konsultation eingehen; danach wird die Strategie genehmigt und in Kraft treten.
Die Strategie umfasst zwei Säulen:

Die erste Säule betrifft Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Die Ergebnisse der politischen Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit werden anhand spezieller Erfolgsindikatoren, die im Rahmen der Strategie entwickelt werden, objektiv bewertet. Die Maßnahmen und Indikatoren werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit ausgearbeitet.

(2) die zweite Säule umfasst Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten in Bezug auf Ressourcen, Verfahren und Verwaltung sowie Maßnahmen zur Qualität und Effizienz der Dienste im Justizwesen, wie z. B.: effiziente Nutzung der Humanressourcen (z. B. Arbeitsbelastung); die Politik der Optimierung der Gerichtsinfrastruktur, einschließlich der physischen Infrastruktur; digitaler Wandel – durch folgende Maßnahmen:

-digitale Interaktion des Rechtsuchenden und jeder interessierten Stelle mit der Justiz,

-elektronische Signatur und elektronisches Siegel.

-Verfügbarkeit einer verbesserten Datenkommunikation für elektronische Dateien (eine Option für Prozessparteien, auf die Gerichtsakten elektronisch zuzugreifen).

-Ausarbeitung einer sektorübergreifenden Strategie für die Digitalisierung des physischen Archivs.

Die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie werden anhand einer Reihe von Indikatoren überwacht und bewertet, die auf der Grundlage objektiver Ressourcen wie dem EU-Justizbarometer und dem Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit entwickelt wurden.

422

Reform 5. Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Befugnisse der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte

Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Befugnisse der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte

 

 

 

Q2

2022

Mit dem Rechtsakt wird die Richtlinie (EU) 2019/1153 umgesetzt und es werden mehrere Änderungen im Zusammenhang mit der Verlängerung des institutionellen Mandats vorgenommen, die u. a. folgende Aspekte betreffen: Verwaltung und Valorisierung beschlagnahmter Vermögensgegenstände und Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Stellen bei der Wiedergutmachung von Schäden.

423

Reform 5. Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz

Meilenstein

Inkrafttreten der „Justizgesetze“ (Gesetze über den Status von Richtern, Gerichtsorganisation, Oberster Richterrat)

In jedem Gesetz enthaltene Bestimmung, aus der hervorgeht, dass sie in Kraft getreten ist

 

 

 

Q2

2023

Die neuen Justizgesetze sehen eine größere  Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten und die Zulassung zum Beruf des Richters vor.

die Laufbahnentwicklung aus leistungsorientierten Gründen, die Rechenschaftspflicht von Richtern und Staatsanwälten sowie deren Schutz vor Einmischung und Missbrauch.

424

Reform 5. Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz

Meilenstein

Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung

Bestimmung im Gesetz, die das Inkrafttreten des Gesetzes angibt

4. QUARTAL

2022

Die notwendigen Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung werden verabschiedet und in Kraft treten, um die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, die 2014 in Kraft getreten sind, im Einklang mit den einschlägigen Entscheidungen des nationalen Verfassungsgerichts über die verfassungsrechtlichen Aspekte der jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Strafverfahrens mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen.

426

Reform 6. Intensivierung der Korruptionsbekämpfung

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der neuen nationalen Antikorruptionsstrategie

Bestimmung im Regierungsbeschluss über die Annahme der Antikorruptionsstrategie

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Die allgemeinen Ziele der neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung sind:
1) Verringerung der Auswirkungen der Korruption auf die Bürger;

(2) Stärkung des Integritätsmanagements und der Verwaltungskapazitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption;
3. Stärkung der Integrität in vorrangigen Bereichen;

4. die Leistungsfähigkeit der Korruptionsbekämpfung durch strafrechtliche und administrative Mittel zu verbessern;

(5) verstärkte Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung.

Spezifische Ziele der neuen Korruptionsbekämpfungsstrategie sind:

(1) Schulung von Fachleuten, die an der Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität beteiligt sind;

Die Zuweisung der erforderlichen Ressourcen für das optimale Funktionieren der DNA (Nationale Direktion für Korruptionsbekämpfung), der Unterstützungsstruktur der Europäischen Staatsanwaltschaft, des technischen Dienstes und der Stärkung der Justizpolizei;

3. Förderung der Vereinheitlichung der gerichtlichen Praxis im Bereich der Korruption. In diesem Zusammenhang führt der NAD eine Analyse der gerichtlichen Praxis in Korruptionsfällen durch.
In der neuen Strategie werden neue Schwerpunktbereiche festgelegt: Umweltkorruption, der Zusammenhang zwischen Korruption und organisierter Kriminalität sowie Integrität beim Schutz von Kulturgütern. Ferner überprüft sie die Integritätsvorschriften, und es werden daher mögliche Verbesserungen in Bezug auf spezifische Rechtsvorschriften vorgenommen, die Folgendes betreffen:

— Interessenkonflikte, Unvereinbarkeiten;

— Vermögenserklärung;

— Drehtür (Patouflage);

— der Ethikberater;

— der allgemeine Standard für die Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse von Amts wegen auf der Ebene der zentralen und lokalen Behörden (um die Kohärenz des Antrags zu gewährleisten).

427

Reform 6. Intensivierung der Korruptionsbekämpfung

Ziel

Erhöhung des Werts der beschlagnahmten Vermögenswerte, die von der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte verwaltet werden

 

Anteil (%)

0

50

4. QUARTAL

2025

Der Wert der beschlagnahmten Vermögenswerte, die von der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte verwaltet werden, muss erhöht werden. Ausgangsbasis für dieses Ziel ist der Wert der beschlagnahmten Vermögenswerte, die von der Agentur im Juni 2021 verwaltet werden (etwa 45 Mio. EUR).

429

Reform 6. Intensivierung der Korruptionsbekämpfung

Ziel

Besetzungsquote von 85 % der Staatsanwaltschaften der Nationalen Antikorruptionsdirektion

Anteil (%)

0

85

Q2

2023

Besetzungsquote von 85 % der Staatsanwaltschaften der Nationalen Antikorruptionsdirektion.

430

Reform 6. Intensivierung der Korruptionsbekämpfung

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern

Bestimmung im Gesetz, die das Inkrafttreten des Gesetzes angibt

Q1

2022

Inkrafttreten des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, umgesetzt und zusätzliche, auf den nationalen Kontext zugeschnittene Bestimmungen enthalten, um Fragen der Integritätspolitik effizient anzugehen.

431

Reform 7. Aktualisierung des Integritäts-Rechtsrahmens für den öffentlichen Dienst

Meilenstein

Inkrafttreten des konsolidierten Integritätsgesetzes

Bestimmung im Gesetz, aus der hervorgeht, dass sie in Kraft tritt

Q1

2026

Das konsolidierte Integritätsgesetz tritt in Kraft.

nach einer vorherigen Bewertung und Analyse der bestehenden Integritätsgesetze.

432

Reform 7. Aktualisierung des Integritäts-Rechtsrahmens für den öffentlichen Dienst

Meilenstein

Genehmigte überarbeitete Ethik- und Verhaltensvorschriften für die Regierung

Bestimmungen in jedem überarbeiteten Ethik- und Durchführungsrechtsakt für die Regierung mit Angabe ihres Inkrafttretens

Q1

2026

Der überarbeitete Ethik- und Verhaltenskodex muss

-Klärung der Auswirkungen der derzeitigen Bestimmungen über Interessenkonflikte auf Regierungsmitglieder;

-die Definition des Begriffs „Interessenkonflikt“ über die persönlichen finanziellen Interessen hinaus ausdehnen;

-Einführung einer Verpflichtung zur Ad-hoc- Offenlegung bei Eintreten eines Interessenkonflikts;

-Festlegung einer Reihe von Beschränkungen in Bezug auf Geschenke, Gastfreundschaft, Vergünstigungen und sonstige Vorteile für Regierungsmitglieder;

-Einführung von Vorschriften darüber, wie Regierungsmitglieder mit Lobbyisten und anderen Dritten zusammenarbeiten.

433

Reform 8. Modernisierung und Straffung des nationalen öffentlichen Auftragswesens

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderung der nationalen Rechtsvorschriften über Rechtsbehelfe (Gesetz Nr. 101/2016)

Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten des Rechtsbehelfsgesetzes anzeigt

 

 

 Q1

2022

Mit der Gesetzesänderung der nationalen Rechtsvorschriften über Rechtsbehelfe (Gesetz Nr. 101/2016) wird die Verpflichtung eingeführt, dass der Vertrag mit dem erfolgreichen Bieter unmittelbar nach der Annahme der Entscheidung des Nationalen Rates für Streitbeilegung (CNSC) vor einer gerichtlichen Entscheidung im Falle einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Rates unterzeichnet wird.

435

Reform 8. Modernisierung und Straffung des nationalen öffentlichen Auftragswesens

Ziel

Zentrale Beschaffungsstellen (CPB) werden von lokalen Behörden genutzt.

Anzahl der zentralen Beschaffungsstellen für lokale Behörden

3

7

4. QUARTAL

2025

Vier zusätzliche zentrale Beschaffungsstellen für lokale Behörden werden konfiguriert und mit Ressourcen (z. B. Büromaterial, IT-Ausrüstung und Kommunikationsdienstleistungen) und Know-how ausgestattet.

437

Reform 8. Modernisierung und Straffung des nationalen öffentlichen Auftragswesens

Meilenstein

Das elektronische System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (SEAP) ist mit anderen Datenbanken vernetzt und interoperabel.

SEAP-System vernetzt und interoperabel

 

 

 Q2

2026

Das elektronische System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (SEAP) muss mit anderen Datenbanken vernetzt und interoperabel sein, z. B. Nationales Handelsregisteramt, Nationale Integritätsbehörde, Nationale Agentur für Steuerverwaltung, Nationale Agentur für das öffentliche Beschaffungswesen, Nationale Beschwerdestelle, Innenministerium, Justizministerium. Die SEAP umfasst Funktionen für die Verwendung von EU-Standardformularen, die elektronische Bewertung von Angeboten, dynamische Beschaffungsverfahren mit automatisierter Qualifikationsbewertung sowie Instrumente für elektronische Verträge, elektronische Rechnungsstellung, elektronische Zahlungen und Vertragsverwaltung.

439

Reform 9. Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten aktualisierter Rechtsvorschriften für staatseigene Unternehmen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über staatseigene Unternehmen

 

 

 4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten des geänderten Gesetzes 111/2016, mit dem alle Ausnahmen, auch für staatseigene Unternehmen auf lokaler Ebene, aufgehoben werden. Diese Änderungen sollen i) die Regulierungs- und Eigentumsfunktionen trennen, ii) alle direkten oder indirekten Vorteile beseitigen, die sich aus dem staatlichen Eigentum ergeben könnten, sei es in Bezug auf Marktregeln/Verordnungen, Finanzierung, Besteuerung oder öffentliches Beschaffungswesen, iii) sicherstellen, dass jedes staatseigene Unternehmen Rentabilität anstrebt.

440

Reform 9. Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

Meilenstein

Einsatz der Task Force im Zentrum der Regierung für die Koordinierung und Überwachung der Corporate-Governance-Politik

Bestimmung im Beschluss des Premierministers über das Inkrafttreten des Beschlusses des Ministerpräsidenten über die Organisation und Arbeitsweise der Task Force im Generalsekretariat der Regierung

 

 

4. QUARTAL

2022

Auf der Grundlage der Empfehlungen eines unabhängigen Expertengremiums wird eine ständige Taskforce eingerichtet, die im Einklang mit den Standards der OECD für die Unternehmensführung eingesetzt wird (d. h. rechtlich beauftragt und mit Mitteln ausgestattet ist), um die Überwachung der Anwendung der Corporate Governance-Standards sicherzustellen; sie trägt die letztendliche Verantwortung dafür, für ein transparentes und wettbewerbsorientiertes Auswahlverfahren für die Genehmigung der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats zu sorgen, überwacht, bewertet, kontrolliert und veröffentlicht regelmäßige Berichterstattung über Leistungsindikatoren und setzt Sanktionen gegen staatseigene Unternehmen durch, die die wesentlichen Leistungsindikatoren nicht einhalten.

441

Reform 9. Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

Meilenstein

Veröffentlichung des Monitoring-Dashboards, in dem die wichtigsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (KPI) für alle staatseigenen Unternehmen aufgeführt sind

Monitoring-Dashboard veröffentlicht

 

 

Q2

2023

Die Task Force hat folgende Aufgaben:

— Ermittlung von Standard-Finanz- und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (KPI) für die Überwachung der Leistung aller staatseigenen Unternehmen;

— Billigung der finanziellen und nichtfinanziellen KPI für alle staatseigenen Unternehmen;

— Veröffentlichung eines Monitoring-Dashboards für die Berichterstattung und Überwachung der jährlichen Fortschritte bei der Erreichung der KPI für alle staatseigenen Unternehmen.

441a

Reform 9. Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

Meilenstein

Veröffentlichung einer Bewertung aller staatseigenen Unternehmen auf der Grundlage der Fortschritte bei der Erreichung der im Dashboard gemeldeten finanziellen und nichtfinanziellen KPI

Veröffentlichung der Bewertung aller staatseigenen Unternehmen

Q2

2023

Die Taskforce führt und veröffentlicht eine Bewertung aller staatseigenen Unternehmen auf der Grundlage der im Dashboard gemeldeten KPI.

Die Bewertung umfasst:

— eine Bewertung auf der Grundlage finanzieller KPI für alle staatseigenen Unternehmen; und

— eine Bewertung auf der Grundlage sowohl finanzieller als auch nicht finanzieller KPI für staatseigene Unternehmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Behörden auf zentraler Ebene fallen.

Die Bewertung stützt sich auf eine von der Taskforce ausgearbeitete Methodik zur Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung finanzieller und nicht finanzieller KPI.

Empfehlungen für den Verkauf oder die Aufnahme staatseigener Unternehmen in die Liste werden von der Taskforce auf der Grundlage der Bewertung aller staatseigenen Unternehmen unterbreitet.

442

Reform 9. Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

Ziel

Verringerung der Ernennungen von Interimsleitungs-/Aufsichtsratsmitgliedern um 50 % bei staatseigenen Unternehmen, die in die Zuständigkeit von Behörden auf zentraler Ebene fallen, und um 10 % bei staatseigenen Unternehmen, die in die Zuständigkeit von Behörden auf lokaler Ebene fallen

 

Anteil (%)

0

60

4. QUARTAL

2023

Die Zahl der vorläufigen Ernennungen in die Leitungs-/Aufsichtsräte staatseigener Unternehmen wird bei staatseigenen Unternehmen, die in die Zuständigkeit von Behörden auf zentraler Ebene fallen, um 50 % und bei staatseigenen Unternehmen, die in die Zuständigkeit von Behörden auf lokaler Ebene fallen, um 10 % verringert.

Die Verringerung der Zahl der Ernennungen auf Zeit wird unter Bezugnahme auf den Ausgangswert im Jahr 2020 berechnet.

Die Listen der ständigen und vorläufigen Vorstandsmitglieder aller staatseigenen Unternehmen sowie der Zeitpunkt des Beginns und des Endes ihres Mandats sind als Nachweis für die Verringerung der Interimsbestellung vorzulegen.

443

Reform 9. Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

Ziel

Börsennotierte, geleaste/umstrukturierte zentralstaatliche Unternehmen in den Bereichen Energie und Verkehr

Anzahl

0

3

Q2

2026

Mindestens drei zentrale staatseigene Unternehmen, die in den Bereichen Energie und Verkehr notiert/vermietet/umstrukturiert sind, zusätzlich zur Notierung von mindestens 15 % der Anteile von Hidroelectrica, die unter Ziel 122 im Abschnitt „Energiekomponente“ dieses Dokuments behandelt wird.

449

Investition 4. Stärkung der Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft, zur professionellen Beteiligung an der Planung und Umsetzung der im nationalen Aufbau- und Resilienzplan behandelten öffentlichen Maßnahmen im Bereich der sozialen Rechte und zur Überwachung der damit verbundenen Reformen

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über den sozialen Dialog, die einen sinnvollen und rechtzeitigen sozialen Dialog und Tarifverhandlungen im Einklang mit den IAO-Empfehlungen vorsehen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über den sozialen Dialog

4. QUARTAL

2022

Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über den sozialen Dialog, das mit den Sozialpartnern ausgehandelt wurde. Das Gesetz muss die in der einschlägigen länderspezifischen Empfehlung hervorgehobenen Mängel des Prozesses des sozialen Dialogs beheben und mit den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation vom April 2018 im Einklang stehen, auf die in Erwägungsgrund 25 der länderspezifischen Empfehlungen 2020 Bezug genommen wird. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Überarbeitung der Definition der Wirtschaftssektoren als Grundlage für Branchentarifverträge vor.

450

Investition 5. Überwachung und Durchführung des Plans

Meilenstein

Rechnungsprüfung und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs

4. QUARTAL

2021

Vor dem ersten Zahlungsantrag (mit Ausnahme der Vorfinanzierung) muss ein Speichersystem zur Überwachung der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans eingerichtet und einsatzbereit sein.

Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:

a) Datenerhebung und Überwachung der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten;

B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und sicherzustellen.

451

Investition 5. Überwachung und Durchführung des Plans

Meilenstein

Inkrafttreten einer Regierungsverordnung zur Festlegung des rechtlichen Mandats des Ministeriums für Investitionen und europäische Projekte (MIPE), des Finanzministeriums (MoF) und der Prüfbehörde (AA)

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Dringlichkeitsverordnung der Regierung über den Finanz-, Umsetzungs-, Kontroll- und Rechnungsprüfungsmechanismus, einschließlich eines klaren Mandats an drei Institutionen

4. QUARTAL

2021

Inkrafttreten einer Regierungsverordnung zur Festlegung des institutionellen Rahmens für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan und der Tätigkeiten der konstituierenden Institutionen, mit der dem MIPE die Befugnis und das Mandat zur Wahrnehmung aller Aufgaben der Überwachung, Überprüfung, Kontrolle und Einziehung übertragen werden, Erstellung und Unterzeichnung der bei der Europäischen Kommission eingereichten Zahlungsanträge, der Verwaltungserklärung und der Zusammenfassung der Prüfung. In demselben Rahmen wird das Finanzministerium auch mit den Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Darlehensvereinbarung und der Finanzierungsvereinbarung zusammen mit dem MIPE betraut und auch die Tätigkeiten festgelegt, die die Prüfbehörde im Rahmen ihres Mandats für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan durchzuführen hat.

O.KOMPONENTE 15: Bildung

Diese Komponente des rumänischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus sechs Teilkomponenten, mit denen die wichtigsten Herausforderungen im Bildungssystem angegangen werden. Die Teilkomponenten stammen aus dem Projekt „Erwachsenes Rumänien“, bei dem es sich um die übergreifende Strategie für die Reform des Bildungssystems in Rumänien handelt. Bei den Teilkomponenten handelt es sich um folgende:

I.Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: Entwicklung eines einheitlichen, inklusiven und hochwertigen frühkindlichen Bildungs- und Betreuungssystems, mit dem der Zugang für 0- bis 6-Jährige auf der Grundlage einer wirksamen interinstitutionellen Zusammenarbeit und eines sektorübergreifenden Koordinierungsmechanismus verbessert wird;

II.Vorzeitiger Schulabbruch: Reform der Pflichtschulbildung durch Stärkung der Autonomie der Schulen zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs durch Programme zur sozialen Eingliederung und Chancengleichheit;

III.Berufliche Aus- und Weiterbildung und duale Ausbildung: Schaffung eines vollwertigen Berufswegs für die technische Hochschulbildung;

IV.Digitalisierung der Bildung: die Digitalisierung des Bildungsprozesses, auch durch Änderungen des Rechtsrahmens, um integrierte Ansätze zu ermöglichen und die digitalen Kompetenzen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte zu verbessern;

V.Infrastruktur: Modernisierung der Infrastruktur von Schulen und Universitäten in städtischen und ländlichen Gebieten, unter anderem durch Änderung und Straffung des Rechtsrahmens, umweltfreundliche Sicherheits- und Qualitätsstandards zu gewährleisten;

VI.Schulverwaltung: Reform der Verwaltung der voruniversitären Bildung und Professionalisierung ihres Managements mit erhöhter Schulautonomie, um Stabilität, Kohärenz und Kompetenz zu gewährleisten.

Die Komponente umfasst sechs Reformen und 18 Investitionen sowie eine übergreifende Reform zur Verabschiedung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Projekts „Erwachsenes Rumänien“.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung an Rumänien zur Verbesserung der Qualität und Inklusivität der Bildung, insbesondere für Roma und andere benachteiligte Gruppen, und zur Verbesserung der Kompetenzen, auch im digitalen Bereich, bei, indem insbesondere die Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung erhöht wird (länderspezifische Empfehlung 3, 2019). Sie soll auch der Empfehlung zur Stärkung von Kompetenzen und digitalem Lernen und zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) Rechnung tragen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

O.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1. Ausarbeitung und Annahme des Pakets von Rechtsakten für die Anwendung des Projekts „Erwachsenes Rumänien“

Ziel dieser Reform ist die Annahme und das Inkrafttreten des Pakets von Rechtsakten für das Projekt „Erwachsenes Rumänien“, bei dem es sich um die übergreifende Strategie zur Reform des rumänischen Bildungssystems handelt. Alle nachfolgenden Reformen und Investitionen sind integraler Bestandteil dieser Strategie.

I.Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung:

Reform 2. Einheitliches, inklusives und hochwertiges frühkindliches Bildungssystem

Ziel der Reform ist es, den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder von der Geburt bis zum Beginn der Grundschulbildung zu verbessern.

Diese Maßnahme umfasst die Annahme eines sektorübergreifenden Rahmenprogramms für frühkindliche Bildungsdienste, in dem die Zuständigkeiten der beteiligten Ministerien festgelegt werden, sowie die Annahme jährlicher operativer Durchführungspläne und aktualisierter Rechtsakte für frühkindliche Bildungsdienste.

Investition 1. Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen

Ziel dieser Investition ist es, die Kapazitäten des frühkindlichen Bildungssystems durch den Bau von Kinderkrippen zu erhöhen.

Die Investition umfasst den Bau und die Ausstattung von Kinderkrippen.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 1a im Darlehensteilteil.

Investition 2. Einrichtung, Ausstattung und Genehmigung ergänzender Dienstleistungen für benachteiligte Gruppen

Ziel dieser Investition ist es, die Kapazitäten des frühkindlichen Bildungssystems und seine Qualität durch die Bereitstellung von Dienstleistungen für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen zu erhöhen.

Die Investition besteht in der Einrichtung, Ausstattung und Genehmigung ergänzender Dienste für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren.

Investition 3. Rahmenprogramm für die Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Bildung

Ziel dieser Investition ist die Professionalisierung des Personals, das im Bereich der frühkindlichen Bildung tätig ist.

Die Investition umfasst Schulungsprogramme sowohl für Ausbilder als auch für Personal, das in Standard- und komplementären frühkindlichen Bildungsangeboten tätig ist.

II.Vorzeitiger Schulabbruch:

Reform 3. Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs

Die Ziele dieser Reform sind a) die Umsetzung des Frühwarnmechanismus in der Bildung, um Fehlzeiten zu verringern, die Bewertungsergebnisse zu verbessern, eine höhere Teilnahmequote an nationalen Prüfungen und einen höheren Anteil der Schüler, die die Pflichtschule abschließen, zu erreichen, indem ein dezentraler Ansatz verfolgt wird und die Schulautonomie bei der Nutzung der Ressourcen erhöht wird; und b) über das IT-Tool „Frühwarnmechanismus in der Bildung“ Schüler zu überwachen, bei denen das Risiko eines vorzeitigen Schulabgangs besteht, und Schulen bei der einschlägigen Datenerhebung zu unterstützen, individuelle Arbeitspläne und Schulungen durchzuführen.

Diese Ziele werden durch das Inkrafttreten eines Regierungsbeschlusses zur Durchführung des nationalen Programms für Schulabbrecher bis zum 31. Dezember 2021 und durch die Ausweitung des IT-Instruments für den Frühwarnmechanismus im Bildungswesen auf nationaler Ebene durch einen Ministerialerlass erreicht, der am 31. Dezember 2022 in Kraft tritt.

Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Diese Reform wird durch zwei damit verbundene Investitionen ergänzt:

Investition 4. Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko

Ziel dieser Investition ist die Verringerung der Schulabbrecherquote.

Die Investition besteht in der Gewährung von Zuschüssen für Schulen, bei denen das Risiko eines Schulabbruchs besteht, um die Zahl der Schulen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko zu verringern.

III.Berufliche Aus- und Weiterbildung und duale Ausbildung:

Investition 5. Schulungen für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIR) und des IT-Tools des Frühwarnsystems (MATE) zur Verringerung der Schulabbrecherquote

Ziel dieser Investition, die aus Schulungsmodulen besteht, ist die Vorbereitung und Durchführung einer Schulung für das rumänische integrierte Bildungsinformationssystem (SIIR) und das IT-Tool des Frühwarnsystems (MATE IT Tool) in Schulen, um die Zahl der Schulabbrecher zu verringern.

Reform 4. Schaffung eines umfassenden Berufswegs für die technische Hochschulbildung

Ziel dieser Reform ist es, eine duale Ausbildung zu schaffen, die auf die Bedürfnisse der Studierenden ausgerichtet und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt ist, indem sowohl die Zahl der Fachgebiete, Qualifikationen und Absolventinnen und Absolventen erhöht wird als auch ein vollständiger Bildungsweg für Studierende, die in der dualen Sekundarstufe eingeschrieben sind, bereitgestellt wird, damit sie bis zu den tertiären Bildungsprogrammen (Qualifikation 3-7) gehen können.

Die Reform besteht darin, dassRechtsakte über die Methodik für die Organisation des vollständigen dualen Wegs mit einer Laufzeit von vier Jahren mit Zugang zur tertiären Bildung in Kraft treten.

Diese Reform wird durch drei damit verbundene Investitionen ergänzt 34 :

Investition 6. Bau und Ausstattung von Berufscampus innerhalb regionaler Konsortien

Ziel dieser Investition ist es, den gleichberechtigten Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie gründliche Partnerschaften mit Wirtschaftsakteuren oder anderen Partnern zu gewährleisten, um die berufliche Aus- und Weiterbildung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen.

Die Investition besteht in der Gründung regionaler Konsortien, die Arbeitgeber dabei unterstützen sollen, eine aktive Rolle im Bereich der beruflichen Bildung von Schülern und Studenten zu spielen, und in den oben genannten regionalen Konsortien integrierte Berufscampus der Sekundarstufe II und Universitäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu errichten.

Investition 14. Ausstattung von Praxis-Workshops in berufsbildenden Schulen

Ziel dieser Investition ist die Ausstattung von Praxis-Workshops in berufsbildenden Schulen.

Die Investition besteht in der Gewährung von Unterstützung für berufsbildende Schulen.

IV.Digitalisierung der Bildung:

Reform 5. Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung

Ziel der Reform ist es, den notwendigen Rechtsrahmen für die Entwicklung digitaler Kompetenzen von Schülern zu gewährleisten, indem das Kompetenzprofil für Fachkräfte im Bildungswesen festgelegt wird.

Die Reform besteht aus dem Inkrafttreten von Rechtsakten zur Digitalisierung von Bildungsprozessen und -inhalten und zur Durchführung von Online-Bewertungen sowie zur Festlegung von Mindest- und optimalen Standards für die Qualität von Online-Bildungsaktivitäten und des nationalen Referenzrahmens zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Schülern vor der Hochschule.

Diese Reform wird durch vier damit verbundene Investitionen ergänzt 35 :

Investition 8. Schulungsprogramm für Lehrkräfte im Bereich der digitalen Pädagogik

Ziel dieser Investition ist es, die Kompetenzen von Lehrkräften im Bereich der digitalen Pädagogik zu unterstützen.

Die Investition besteht in einem Schulungsprogramm für Lehrkräfte im Bereich digitale Pädagogik und digitale Kompetenzen.

Investition 9. Digitale Ausrüstung und technologische Ressourcen für Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen

Ziel dieser Investition ist die Bereitstellung digitaler Ausrüstung und technologischer Ressourcen für voruniversitäre Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen.

Die Investition besteht in der Sicherstellung der Infrastruktur und digitalen Ausrüstung für voruniversitäre Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen.

Investition 16a. Digitalisierung der Universitäten und ihre Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft

Ziel dieser Investition ist es, die digitale Infrastruktur und die digitalen Kompetenzen von Studierenden und Hochschullehrkräften zu verbessern.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 16 im Kredit-Kompartiment.

V.Infrastruktur:

Reform 6. Aktualisierter Rechtsrahmen zur Gewährleistung umweltfreundlicher Gestaltungs-, Bau- und Ausstattungsstandards im voruniversitären Bildungssystem

Die Ziele dieser Reform sind a) die Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Lernumgebungen, einschließlich der Regulierung von Lehrmaterial, Mobiliar und Ausrüstung von Laborausrüstung und technischen Werkstätten; und b) den Rechtsrahmen für die Förderung des Übergangs zu grünen Gebäuden in Schulen zu entwickeln und anzunehmen.

Im Zusammenhang mit dem Übergang zu grünen und intelligenten Gebäuden aktualisieren die rumänischen Behörden die Rechtsvorschriften über die Gestaltung, die Ausstattung und den Betrieb von Schulen, einschließlich der Vorschriften über Lehrmaterial, Mobiliar und Ausrüstung von Labor- und Wissenschaftslaboren, und entwickeln eine Methodik für den Betrieb und die Organisation grüner Schulen.

Die Umsetzung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Diese Reform wird durch drei Investitionen in die schulische Infrastruktur flankiert 36 :

Investition 10. Ausbau des Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse

Ziel dieser Investition ist es, die Nachhaltigkeit von voruniversitären Schulen durch den Übergang zu grünen Schulen und grüne Mobilität (elektrische Minibusse) sicherzustellen.

Die Investition besteht in der Renovierung eines Netzes nachhaltiger und umweltfreundlicher Schulen und dem Erwerb von Schulminibussen für den Transport von Schülern, insbesondere aus isolierten Orten, in ländlichen Gebieten.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 10a im Darlehensteilteil.

Investition 11. Bereitstellung von Einrichtungen für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke

Ziel dieser Investition ist es, die notwendigen Einrichtungen bereitzustellen, um Qualitätsstandards in voruniversitären Schulen, Bezirkszentren für Ressourcen, Bildungshilfe und außerschulischen Bildungseinheiten zu gewährleisten.

Die Investition besteht in der Sicherstellung der erforderlichen Ausrüstung für schulwissenschaftliche Labors, Schulkästen und Klassenzimmer.

VI.Schulverwaltung:

Reform 7. Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements

Ziel dieser Reform ist es, dass die Schulen von einer effizienteren Verwaltung und einer größeren Autonomie profitieren.

Die Maßnahme besteht in der Veröffentlichung einer Analyse der Governance im voruniversitären Bildungssystem und eines Pilotprogramms für Schulen.

Investition 18. Schulungs- und Coaching-Programm für Führungskräfte im Bildungsbereich

Ziel dieser Investition ist es, die Professionalisierung der Verwaltung des Bildungssystems zu unterstützen.

Die Investition besteht in Schulungs- und Coaching-Maßnahmen für Führungskräfte im Bildungsbereich.

O.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folgende Num

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

der Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

452

Reform 1. Ausarbeitung und Annahme des Pakets von Rechtsakten für die Anwendung des Projekts „Erwachsenes Rumänien“

Meilenstein

Inkrafttreten des Pakets von Rechtsakten für die Durchführung des Projekts „Erwachsenes Rumänien“

Bestimmung im Legislativpaket über das Inkrafttreten des Projekts „Erwachsenes Rumänien“

Q3

2023

Mit dem Paket von Rechtsakten wird die Durchführung des Projekts „Bildung in Rumänien“ sichergestellt.

Zur Vorbereitung des Pakets von Rechtsakten werden Konsultationen der Interessenträger organisiert.

453

Reform 2. Einheitliches, inklusives und hochwertiges frühkindliches Bildungssystem

Meilenstein

— Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Annahme des sektorübergreifenden Rahmenprogramms

— Inkrafttreten des MO zur Regelung der Einrichtung, der Organisation und des Betriebs ergänzender frühkindlicher Bildungsdienste

— Bestimmung im MO über das Inkrafttreten des sektorübergreifenden Rahmenprogramms

— Bestimmung im MO über das Inkrafttreten der Verordnung für die Einrichtung, die Organisation und den Betrieb ergänzender frühkindlicher Bildungsdienste

 

4. QUARTAL

2022

Der Ministerialerlass, der vom Minister für Bildung, Arbeit und Sozialschutz, dem Gesundheitsminister und dem Minister für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung unterzeichnet wurde, soll im ersten Jahr des Programms das sektorübergreifende Rahmenprogramm zur Entwicklung einheitlicher, inklusiver und hochwertiger frühkindlicher Bildungsdienste annehmen und umsetzen.

Der Ministerialerlass enthält:

-Das sektorübergreifende Rahmenprogramm (ISFP), für das jedes Ministerium zuständig ist.

-Jährliche operative Durchführungspläne (AOIP) zur Umsetzung des ISFP. In diesen Jahresplänen werden die Fristen und Zuständigkeiten festgelegt und die Aspekte der Zusammenarbeit bei der Überwachung der Durchführung dieser Maßnahmen präzisiert.

Ein weiterer Schritt ist die Annahme eines Ministerialerlasses, mit dem die Einrichtung, die Organisation und der Betrieb ergänzender frühkindlicher Bildungsdienste bis zum 31. Dezember 2022 geregelt werden, um die Einleitung des Förderprogramms vorzubereiten.

454

Reform 2. Einheitliches, inklusives und hochwertiges System der frühkindlichen Bildung

Ziel

Zahl der in frühkindlicher Bildung eingeschriebenen 0-3-Jährigen

 

Anzahl

22 506

32 506

Q3

2026

Die Zahl der in frühkindlicher Bildung eingeschriebenen 0-3-Jährigen wird gegenüber dem Schuljahr 2019/2020 um mindestens 10000 Kinder steigen. Das Ziel wird auf der Grundlage der vom Nationalen Statistikinstitut bereitgestellten Informationen berechnet.

456

Investition 1. Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen mit öffentlichen Betreibern (Gemeinden) über Bau, Ausrüstung und Betrieb von 110 Kinderkrippen

Unterzeichnung der Verträge

 

 

Q2

2022

Unterzeichnung von Verträgen mit territorialer Verteilung für Kindertagesstätten, Vorschule, frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung.

Die Zuschussregelung stützt sich auf folgende Kriterien: I) das Vorhandensein einer lokalen Strategie für die Entwicklung dieser Dienste; II) die Zahl der Kinder bis zu drei Jahren im Verhältnis zur Versorgungskapazität bestehender Dienste im Umkreis von höchstens 2/3 km; III) die Zahl der anhängigen Anträge der Eltern auf diese Dienstleistungen (mindestens 50); IV) eine Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse marginalisierter Bevölkerungsgruppen; V) Neubaute müssen dem Ziel entsprechen, den Primärenergiebedarf (PED) mindestens 20 % unter der Anforderung eines Niedrigstenergiegebäudes (NZEB) gemäß den nationalen Leitlinien zu erreichen, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sicherzustellen ist.

457

Investition 1. Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen

Ziel

Gebaute und ausgestattete Kinderkrippen

Anzahl

0

80

Q2

2026

Abschluss der Arbeiten und Bescheinigung über die Lieferung der Ausrüstung, aus der hervorgeht, dass 80 Kinderkrippen gebaut und ausgerüstet wurden.

459

Investition 2. Einrichtung, Ausstattung und Genehmigung ergänzender Dienstleistungen für benachteiligte Gruppen

Ziel

Ergänzende Dienste, die von den Bezirksschulinspektionen eingerichtet, ausgestattet und genehmigt werden

Anzahl

0

25

Q3

2026

Mindestens 25 ergänzende Dienstleistungen, die von der Gemeinde/verschiedenen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen von den abgelegenen/benachteiligten Ortschaften aus eingerichtet und ausgerüstet sind, was durch Abnahmebescheinigungen bescheinigt und von den Bezirksinspektoraten genehmigt wurde.

Jeder ergänzende Dienst verfügt über zwei Klassenzimmer/-gruppen. Die ergänzenden Dienste müssen in der Lage sein, für mindestens 20 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bei insgesamt mindestens 500 betreuten Kindern pädagogische Unterstützung je Dienstleistung zu bieten.

460

Investition 3. Rahmenprogramm für die Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Bildung

Ziel

Geschulte Teilnehmer

Anzahl

0

5420

Q1

2026

Bescheinigungen über die Teilnahme an dem Kurs für Teilnehmer an drei Schulungsprogrammen:

zwei Weiterbildungsprogramme für 420 Ausbilder: ein Schulungsprogramm für die Anwendung eines spezifischen Lehrplans mit Modulen für Lehrpersonal und sonstiges Personal, einschließlich eines digitalen Bildungsmoduls; ein Schulungsprogramm für Ausbilder (aus drei Bereichen: Soziales, Bildung und Gesundheit), die Qualität der frühkindlichen Bildung zu überwachen;

—ein Schulungsprogramm für 5000 Lehrkräfte und Nichtlehrkräfte, die in Standard- und komplementären frühkindlichen Bildungsangeboten tätig sind, einschließlich solcher, die in neu gegründeten Diensten tätig sind.

462

Reform 3. Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses über die Durchführung des Nationalen Programms zur Senkung der Schulabbrecherquote

Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten des Nationalen Programms zur Senkung der Schulabbrecherquote

 

4. QUARTAL

2021

Ein Regierungsbeschluss tritt in Kraft, mit dem das Nationale Programm zur Senkung der Schulabbrecherquote umgesetzt wird, einschließlich der Umsetzung des Frühwarnmechanismus in der Bildung in den unter das Programm fallenden Schulen mit zeitgebundenen, evidenzbasierten und kosteneffizienten Zielen.

Das nationale Programm zur Umsetzung des Frühwarnmechanismus in der Bildung ermöglicht einen integrierten und systemischen Ansatz auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.

463

Reform 3. Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs

Meilenstein

Inkrafttreten der Ministerialverordnung (MO) für die Nutzung des MATE-Tools auf nationaler Ebene

Bestimmung im MO, aus der hervorgeht, dass das MATE-Tool auf nationaler Ebene in allen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Kraft getreten ist

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Die Ministerialverordnung sieht die Nutzung des IT-Moduls MATE auf nationaler Ebene vor. Im IT-Modul werden die Risiken ermittelt, während das Nationale Programm Bildungseinheiten mit einem hohen Schulabbruchrisiko umfasst (Quote der Jugendlichen, die die Sekundarstufe I noch nicht abgeschlossen haben und sich weder in Ausbildung noch in Ausbildung befinden), die Stipendien erhalten.

464

Investition 4. Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko

Meilenstein

Offene Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung von Schülern beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II auf der Grundlage von fünf Indikatoren, die im Frühwarnsystem im Bildungswesen festgelegt sind

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

4. QUARTAL

2021

Aufforderung zur Einreichung von Projekten zur Vergabe von Zuschüssen für Bildungseinrichtungen zur Unterstützung von Schülern beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II auf der Grundlage von fünf Indikatoren, die im Frühwarnsystem im Bildungswesen festgelegt sind. Alle Indikatoren werden auf der Grundlage eines Gewichts berechnet, das die Quantität, d. h. die Zahl der Studierenden und Lehrkräfte, oder die Qualität, d. h. die in der nationalen Bewertung erzielten Noten, analysiert.

Auf der Grundlage des Vulnerabilitätsindex für vorzeitiges Schulabbruch wurden MATE-Schulen je nach Priorität der Maßnahme in drei Kategorien eingeteilt: hoch, mittel und niedrig. Bildungseinheiten mit hoher Priorität, die sofortiges Eingreifen erfordern, gelten als Einheiten, die eine Gesamtpunktzahl zwischen 3,5 und 5 erhalten und mehrere Schwachstellen aufweisen, wie eine hohe Zahl von Ersatzlehrern, eine hohe Schulabbrecherquote, eine niedrige Beteiligungsquote und schlechte nationale Bewertungsergebnisse. Diese Schulen erhalten Vorrang für die Finanzierung.

Förderfähig sind u. a.:

-pädagogische und unterstützende Tätigkeiten

-außerschulische Aktivitäten

-kleinere Arbeiten und Käufe von Waren,

-Stipendien für Schüler in schutzbedürftigen Gruppen, um den Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II zum Abschluss der Pflichtschule zu gewährleisten,

-Partnerschaften mit NRO zur Unterstützung und/oder außerschulischen Aktivitäten.

Die Schulen werden für die Ergebnisse der Schüler und für die regelmäßige Aktualisierung der erzielten Fortschritte verantwortlich, indem sie diese Informationen in das Datenerhebungssystem MATE übertragen.

465

Investition 4. Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko

Ziel

Bildungseinrichtungen, die mit dem Zuschussprogramm (Los 1) ausgezeichnet wurden

Anzahl

0

750

Q1

2022

750 Bildungseinrichtungen erhalten Stipendien zur Unterstützung von Schülern beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II auf der Grundlage von fünf Indikatoren, die im Frühwarnsystem im Bildungswesen festgelegt sind. Alle Indikatoren werden auf der Grundlage eines Gewichts berechnet, das die Quantität, d. h. die Zahl der Studierenden und Lehrkräfte, oder die Qualität, d. h. die in der nationalen Bewertung erzielten Noten, analysiert.

Auf der Grundlage des Vulnerabilitätsindex für vorzeitiges Schulabbruch wurden MATE-Schulen je nach Priorität der Maßnahme in drei Kategorien eingeteilt: hoch, mittel und niedrig. Bildungseinheiten mit hoher Priorität, die sofortiges Eingreifen erfordern, gelten als Einheiten, die eine Gesamtpunktzahl zwischen 3,5 und 5 erhalten und mehrere Schwachstellen aufweisen, wie eine hohe Zahl von Ersatzlehrern, eine hohe Schulabbrecherquote, eine niedrige Beteiligungsquote und schlechte nationale Bewertungsergebnisse. Diese Schulen erhalten Vorrang für die Finanzierung.

Förderfähig sind u. a.:

-pädagogische und unterstützende Tätigkeiten

-außerschulische Aktivitäten

-kleinere Arbeiten und Käufe von Waren,

-Stipendien für Schüler in schutzbedürftigen Gruppen, um den Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II zum Abschluss der Pflichtschule zu gewährleisten,

-Partnerschaften mit NRO zur Unterstützung und/oder außerschulischen Aktivitäten.

Die Schulen werden für die Ergebnisse der Schüler und für die regelmäßige Aktualisierung der erzielten Fortschritte verantwortlich, indem sie diese Informationen in das Datenerhebungssystem MATE übertragen.

466

Investition 4. Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko

Ziel

Zusätzliche Bildungseinrichtungen, die Stipendien erhalten

Anzahl

750

2300

Q3

2026

Zusätzliche Bildungseinrichtungen erhalten Stipendien zur Unterstützung von Schülern beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II auf der Grundlage von fünf Indikatoren, die im Frühwarnsystem im Bildungswesen festgelegt sind.

Bildungseinheiten mit hoher und mittlerer Priorität werden vorrangig finanziert.

Förderfähig sind beispielsweise:

-pädagogische und unterstützende Tätigkeiten;

-außerschulische Tätigkeiten;

-kleinere Arbeiten und Kauf von Waren, einschließlich digitaler Ausrüstung;

-Stipendien für Schüler in schutzbedürftigen Gruppen; oder

-Partnerschaften mit NRO zur Unterstützung und/oder außerschulischen Aktivitäten.

468

Investition 4. Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko

Ziel

Verringerung der Zahl der Schulen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko

Anzahl

2 300

1725

Q3

2026

Die Zahl der Schulen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko wird um 575 verringert.

Der Anfälligkeitsindex wird verwendet, um eine Verringerung um 25 % in der Kohorte mit hoher und mittlerer Interventionspriorität zu bestätigen, wobei ein Ausgangswert unmittelbar vor der Zuweisung von Los 1 der Finanzhilfen zugrunde gelegt wird.

469

Investition 5. Schulungen für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIIR) und des IT-Tools des Frühwarnmechanismus (MATE) zur Verringerung der Schulabbrecherquote

Meilenstein

Online-Schulung für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIR) und des IT-Tools MATE

Online-Schulung für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIR) und des IT-Tools MATE 

Q3

2025

Beschreibung der Spezifikationen eines Online-Schulungskurses für Nutzer des IT-Tools SIIR und MATE Die Zahl der Schulungsteilnehmer muss auf https://mate.edu.ro/harta-formare/ sichtbar sein. Die Module des Schulungskurses müssen auf Folgendes zugeschnitten sein:

-Bedürfnisse und Fähigkeiten der Studierenden (inklusive Bildung), auf Studierende ausgerichtete Unterrichtskonzepte, interkulturelle Kompetenz und formative Bewertung;

-Verbesserung der Unterrichtsbedingungen;

-Durchführung von Schulungen für die Nutzung des MATE-Computermoduls;

-Sensibilisierungskampagnen für Studierende und Lehrkräfte, die an Studierende aus benachteiligten Gruppen angepasst werden könnten;

-Unterstützung der sozioemotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beim Abschluss der Pflichtschulbildung.

470

Reform 4. Schaffung eines umfassenden Berufswegs für die technische Hochschulbildung

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Methodik für die Organisation der vollständigen dualen Route und der neuen Qualifikationen, die sich aus der vollständigen dualen Route ergeben

Bestimmung im Regierungsbeschluss über das Inkrafttreten der Methodik für die Organisation der vollständigen dualen Route und der neuen Qualifikationen, die sich aus der vollständigen dualen Route ergeben

 

 

Q3

2022

Die neue Methodik muss

-darauf abzielen, die Bildungsergebnisse in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verbessern;

-Gewährleistung eines vollständigen Bildungswegs für Studierende, die im Rahmen von dualen Sekundar- und Tertiärbildungsprogrammen angemeldet sind (Qualifikation 3-7).

-Gewährleistung der Entsprechung zwischen den Niveaus des nationalen Qualifikationsrahmens, den zu erteilenden Bildungs-/Qualifikationsurkunden, der Art der beruflichen Aus- und Weiterbildungsprogramme in Rumänien, mit denen Qualifikationsniveaus erreicht werden können, den Referenzniveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens sowie den Zugangsbedingungen für jedes Qualifikationsniveau.

471

Reform 4. Schaffung eines umfassenden Berufswegs für die technische Hochschulbildung

Ziel

Anteil der Schüler, die auf der beruflichen Laufbahn eingeschrieben sind, im Verhältnis zur Zahl der Schüler der Sekundarstufe

Anteil (%)

17 %

22 %

Q3

2026

Einen Anstieg des Anteils der Schüler, die auf der Berufsroute eingeschrieben sind (z. B. Schüler in der technischen Berufsausbildung, technischen Sekundarschulen, einschließlich der vollständigen dualen Strecke), um fünf Prozentpunkte im Verhältnis zur Zahl der Schüler der Sekundarstufe, berechnet auf der Grundlage der in SIIR gemeldeten Daten. Der Ausgangswert für die Berechnung des Anstiegs ist die Zahl der im Schuljahr 2020-2021 eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler.

472

Investition 6. Bau und Ausstattung von Berufscampus innerhalb regionaler Konsortien

Ziel

Einrichtung und Ausstattung von fünf integrierten Berufscampus innerhalb von fünf regionalen Konsortien

Anzahl

0

5

Q3

2026

Fünf integrierte Berufscampus für die berufliche Aus- und Weiterbildung werden innerhalb von fünf regionalen Konsortien errichtet. Jedes der fünf regionalen Konsortien besteht aus mindestens folgenden Arten von Einrichtungen: lokale Behörden, lokale Unternehmen, Berufs- und Fachschulen, Fachhochschulen.

Neu gebaute integrierte Berufscampus müssen dem Ziel entsprechen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz zu bestätigen ist.

Jeder gebaute integrierte Berufscampus muss für digitale Werkstätten ausgerüstet sein, was durch Abnahmebescheinigungen bescheinigt wird.

477

Reform 5. Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung

Meilenstein

Inkrafttreten der Ministerialverordnung (MO) zur Gewährleistung von Standards für die Ausstattung von Schulen mit technischer Ausrüstung und Ressourcen für Bildungszwecke im Internet und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Wirkung der vorgeschlagenen Investitionen

Bestimmung im MO über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für Ausrüstungsnormen

 

 

 

Q1

2022

In der neuen Ministerialverordnung werden die Mindeststandards für die technische Ausrüstung von Schulen festgelegt, um die Qualität der im virtuellen Umfeld und mithilfe virtueller Technologien durchgeführten Bildungstätigkeiten zu gewährleisten.

478

Reform 5. Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung

Meilenstein

Inkrafttreten des Gesetzes zur Festlegung des Profils der künftigen Lehrkraft zur digitalen Kompetenz und zur Bewertung der digitalen Kompetenz in Schulprüfungen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung des Profils der künftigen Lehrkräfte in Bezug auf digitale Kompetenzen und die Bewertung digitaler Kompetenzen

 

 

 

Q2

2022

Das neue Gesetz, in dem das Profil der künftigen Lehrkraft zur digitalen Kompetenz und zur Bewertung der digitalen Kompetenz in Schulprüfungen festgelegt wird, muss

-Im Einklang mit dem Europäischen Rahmen für digitale Kompetenzen von Lehrkräften das Profil der digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte in der Bildung sowie den Mechanismus für die Validierung der digitalen Kompetenz von Lehrkräften in Schulprüfungen festzulegen 37 .

-In den Bildungsrahmenplan Module für Psychopädagogische und Master-Ausbildungsprogramme aufzunehmen, um die digitalen Kompetenzen künftiger Lehrkräfte zu entwickeln und moderne Lehrmethoden und -techniken im Rahmen des DigCompEdu-Rahmens kennenzulernen und zu nutzen.

-Schaffung eines Rahmens für die Schulinspektion (Überwachung und Bewertung virtueller Lehrtätigkeiten).

Festlegung der Bewertungsmethoden für das Online-Umfeld und die schulische Leistung der Schülerinnen und Schüler, einschließlich der Entwicklung einer Plattform für die sichere Bewertung der Kompetenzen der Schüler.

479

Reform 5. Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung

Meilenstein

Inkrafttreten der Rechtsakte zur Festlegung des nationalen Referenzrahmens für digitale Kompetenzen für die voruniversitäre Bildung

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des nationalen Referenzrahmens für digitale Kompetenzen

 

 

 

Q2

2024

Inkrafttreten der Rechtsakte, mit denen der nationale Referenzrahmen für die Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Schülern voruniversitärer Einrichtungen im Einklang mit DigComp festgelegt wird: Europäischer Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger 38 .

480

Investition 8. Schulungsprogramm für Lehrkräfte im Bereich der digitalen Pädagogik

Ziel

Lehrkräfte, die für digitale Pädagogik und digitale Kompetenzen ausgebildet sind

Anzahl

0

100 000

Q1

2026

Bescheinigungen über die Teilnahme an den Schulungsprogrammen für digitale Pädagogik und Kompetenzen für mindestens 100000 Lehrkräfte, auch aus ländlichen und benachteiligten Gebieten.

482

Investition 9. Sicherstellung digitaler Ausrüstung und technologischer Ressourcen für Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen

Meilenstein

Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen, die mit technologischen Ressourcen ausgestattet sind

Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen, die mit technologischen Ressourcen ausgestattet sind

4. QUARTAL

2025

Abnahmebescheinigungen über die Lieferung und Inbetriebnahme von Ausrüstung an Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen wie folgt:

-Mindestens 4300 mit neuen technologischen Ressourcen für IT-Laboratorien ausgestattet.

-Mindestens 3600 mit neuer technologischer Infrastruktur und Ausrüstung ausgestattet.

-Mindestens 1100 Smart Labs gekauft.

485

Reform 6.

Aktualisierter Rechtsrahmen zur Gewährleistung umweltfreundlicher Gestaltungs-, Bau- und Ausstattungsstandards im voruniversitären Bildungssystem

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Rechtsrahmens zur Verbesserung der Qualität der Lernumgebungen

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens zur Verbesserung der Qualität der Lernumgebungen

 

 

 

Q2

2022

Im Zusammenhang mit dem Übergang zu grünen und intelligenten Gebäuden muss der Rechtsrahmen für die Gestaltung, Ausstattung und den Betrieb von Schulen reformiert werden. Das neue Gesetz umfasst:

-Regelung für die Planung und den Betrieb von Gebäuden an Schulen und weiterführenden Schulen (Normative 010/1997);

-Aktualisierung/Ausarbeitung von Mindestausstattungen durch Aktualisierung der folgenden Rechtsakte: Mindestausstattung für die Klassen V bis VIII, genehmigt durch Ministerialerlass 3486/2006, Mindestausstattungsregeln für die Grundschule, Ministerialerlass 3263/2006, Vorschulnormen und -vorschriften, Anhang 1 Normen für Lehrmaterialien und 0 Anhang 2 über Mindestausrüstungsstandards, genehmigt durch Ministerialerlass 3850/2010.

Der Rechtsrahmen für die Umsetzung von Investitionen in den Übergang zu grünen Gebäuden wird durch Verordnungen über die Funktionsweise grüner Schulen und durch Methoden für den Betrieb und die Organisation grüner Schulen, einschließlich angepasster Lehrpläne, ergänzt, mit denen pädagogische Meilensteine für die Förderung des Verhaltens von Schülern unter Achtung der natürlichen Umwelt festgelegt werden.

486

Investition 10. Ausbau des Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse

Meilenstein

Lieferung elektrischer Kleinbusse

Gelieferte elektrische Kleinbusse

4. QUARTAL

2024

Abnahmebescheinigungen auf Bezirksebene zum Nachweis der Lieferung von 1218 elektrischen Minibussen für die Beförderung von Schülern.

487

Investition 10. Ausbau des Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse

Ziel

Voruniversitäres Schulgebiet renoviert

Anzahl m2

0

18289

Q3

2026

Mit den Empfangsbescheinigungen für die Bauarbeiten wird bestätigt, dass mindestens 18 289 m2 der voruniversitären Schulbereiche renoviert wurden. Die Renovierungsarbeiten können unter anderem Wärmedämmung, Solarpaneele, naturwissenschaftliche Laboratorien, Grünflächen oder Anlagen zur selektiven Abfallsammlung umfassen.

Renovierte Gebiete müssen gegenüber dem Zustand vor der Renovierung, der durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz nachzuweisen ist, zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % führen.

489

Investition 11. Bereitstellung von Einrichtungen für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke

Meilenstein

Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung von Klassenzimmern mit Mobiliar

Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung von Klassenzimmern mit Mobiliar

Q3

2022

Unterzeichnung von Finanzierungsaufträgen für die Ausstattung der Klassenzimmer der Voruniversitätsschulen, der Bezirkszentren für Ressourcen und Bildungshilfe und außerschulischer Bildungseinheiten des Schulnetzes auf der Grundlage der Mindeststandards für die Ausstattung von Klassenzimmern/Laboratorien/Schulworkshops. Um ihre Kohärenz zu gewährleisten, richtet das Bildungsministerium an die Begünstigten Empfehlungen zu den technischen Spezifikationen, die in die Spezifikationen aufzunehmen sind.

Den Bildungseinrichtungen, die in den letzten fünf Jahren nicht in den Genuss dieser Art von Investitionen gekommen sind, wird Vorrang eingeräumt.

490

Investition 11. Bereitstellung von Einrichtungen für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke

Meilenstein

Unterzeichnung von Finanzierungsaufträgen für die Ausstattung von schulwissenschaftlichen Labors/Schulkabinen

Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung von schulwissenschaftlichen Labors/Schulkabinen

Q3

2022

Unterzeichnung von Finanzierungsaufträgen für die Ausstattung der wissenschaftlichen Labors/Schulschränke der Voruniversitätsschulen, der Bezirkszentren für Ressourcen und Bildungshilfe und außerschulischer Bildungseinheiten des Schulnetzes auf der Grundlage der Mindeststandards für die Ausstattung von Klassenzimmern/Laboratorien/Schulkabinen. Um ihre Kohärenz zu gewährleisten, richtet das Bildungsministerium an die Begünstigten Empfehlungen zu den technischen Spezifikationen, die in die Spezifikationen aufzunehmen sind.

Alle Schulkabinen und wissenschaftlichen Labors mit Ausnahme der ITC-Laboratorien müssen mit Möbeln, Materialien und Ausrüstungen für den didaktischen Gebrauch ausgestattet sein, die auf den im Rahmen der Reform 6 genehmigten Ausstattungsstandards beruhen.

Vorrang erhalten Bildungseinrichtungen, die in den letzten fünf Jahren nicht in den Genuss dieser Art von Investitionen gekommen sind und sich in ländlichen Gebieten befinden.

491

Investition 11. Bereitstellung von Einrichtungen für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke

Meilenstein

Voruniversitäre Klassenzimmer und wissenschaftliche Labors/Schulschränke ausgestattet

Voruniversitäre Klassenzimmer und wissenschaftliche Labors/Schulschränke ausgestattet

4. QUARTAL

2025

Abnahmebescheinigungen über die Lieferung und Inbetriebnahme von Mobiliar, Material und Ausrüstung für die didaktische Verwendung zur Ausstattung von 85000 Klassenzimmern und wissenschaftlichen Labors/Schulschränken von Bildungseinrichtungen.

494

Reform 7. Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über technische Hilfe für die Ausarbeitung des Aktionsplans für die Governance-Reform, einschließlich des Schulungs- und Coaching-Programms für Führungskräfte und Inspektoren

Unterzeichnung des Vertrags

 

Q1

2022

Die Governance-Reform beruht auf der Funktionsanalyse des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung und wird auf zwei Ebenen durchgeführt: I Verwaltungsreform und

II. Dezentralisierung

Das Bildungsministerium beauftragt externe technische Hilfe in folgenden Bereichen:

-Analyse der derzeitigen Governance des voruniversitären Bildungssystems;

-die Abgabe von Empfehlungen und eines Plans zur Verbesserung der Schulverwaltung durch ein Pilotprogramm;

-die Bereitstellung von Leitlinien für die Gestaltung des Schulungs- und Coachingprogramms.

Um die Kapazitäten des voruniversitären Bildungsmanagementsystems zu erhöhen und die Autonomie der Schulen zu erhöhen, wird ein Maßnahmenplan erstellt.

495

Reform 7. Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements

Meilenstein

Analyse der Governance des voruniversitären Bildungssystems und Maßnahmenplan veröffentlicht

Analyse der Governance des voruniversitären Bildungssystems und Maßnahmenplan veröffentlicht

 

 

 

Q3

2026

Auf der Grundlage der Analyse und der Empfehlungen der externen technischen Hilfe für die Reform der Governance des voruniversitären Bildungssystems wird ein Aktionsplan veröffentlicht. Danach werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

-Überprüfung der Methodik für die Einstellung von Schuldirektoren;

-Überprüfung der Methodik für die Einstellung und Bewertung von Schulinspektoren auf der Grundlage von Leistungskriterien;

-Ein Zuschussprogramm zur Unterstützung von 60 Schulen bei der Erprobung des Ansatzes zur Erhöhung der Autonomie auf Schulebene mit Schwerpunkt auf Lehrplänen, Leitung und Verwaltung von Schulen.

497

Investition 14. Ausstattung von Praxis-Workshops in berufsbildenden Schulen

Meilenstein

Praxisworkshops in Berufsbildungsschulen, die ausgestattet sind

Praxisworkshops in Berufsbildungsschulen, die ausgestattet sind

4. QUARTAL

2025

Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Bereitstellung und Inbetriebnahme von Ausrüstung für 500 Praxisworkshops in berufsbildenden Schulen.

502

Investition 16a. Digitalisierung der Universitäten und Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft

Ziel

Geförderte Hochschulen

Anzahl

0

60

Q1

2026

Die Abnahmebescheinigungen müssen die Bereitstellung der digitalen Infrastruktur für 60 Universitäten belegen. Bescheinigungen über die Teilnahme am Programm zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen und eine zentralisierte Teilnehmerliste müssen belegen, dass Mitglieder der akademischen Gemeinschaft in digitale Kompetenzen investiert haben.

507

Investition 18. Schulungs- und Coaching-Programm für Führungskräfte im Bildungsbereich

Ziel

Schulung des Bildungspersonals

Anzahl

0

10 000

Q3

2026

Bescheinigungen über die Teilnahme an den Schulungs- und Coaching-Programmen für 10000 pädagogische Führungskräfte. Das Schulungsprogramm wird von akkreditierten Schulungsanbietern durchgeführt.

O.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

i.    Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung:

Investition 1a. Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen

Ziel dieser Investition ist es, die Kapazitäten des frühkindlichen Bildungssystems durch den Bau von Kinderkrippen zu erhöhen.

Die Investition umfasst den Bau und die Ausstattung von Kinderkrippen.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 1 in der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung.

II.Berufliche Aus- und Weiterbildung und duale Ausbildung:

Investition 13. Ausstattung von IT-Labors in Schulen der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel von Schulen, die dem Berufsbildungsnetz angehören, zu unterstützen.

Die Investition besteht in dem Erwerb digitaler Ausrüstung für berufsbildende Schulen.

III.Digitalisierung der Bildung:

Investition 16. Digitalisierung der Universitäten und ihre Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft

Ziel dieser Investition ist es, die digitale Infrastruktur und die digitalen Kompetenzen von Studierenden und Hochschullehrkräften zu verbessern.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 16a im Teilbereich nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung.

IV.Infrastruktur:

Investition 10a. Aufbau von Netzwerken für grüne Schulen

Ziel dieser Investition ist es, die Nachhaltigkeit der voruniversitären Schulen durch den Übergang zu grünen Schulen sicherzustellen.

Die Investition besteht in den Bau nachhaltiger, umweltfreundlicher Schulen.

Diese Maßnahme ergänzt die Investition 10 im Teilbereich nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung.

Investition 17. Gewährleistung der Hochschulinfrastruktur (Unterbringung, Kantinen, Freizeiteinrichtungen)

Ziel dieser Investition ist der Bau und die Modernisierung von drei Arten von Infrastrukturen an Hochschulen.

Die Investition umfasst den Bau und die Modernisierung von Freizeit- und Leseplätzen, Kantinen und Unterkünften in Universitätscampus.

   

   

O.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitativ

Indikatoren 
(für Etappenziele)

Quantitativ

Indikatoren
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan

zur Vervollständigung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

von

Maßnahme

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

457a

Investition 1a. Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen

Ziel

Gebaute und ausgestattete Kinderkrippen

Anzahl

0

30

Q2

2026

Abschluss der Arbeiten und Bescheinigung über die Lieferung der Ausrüstung, aus der hervorgeht, dass 30 Kinderkrippen gebaut und ausgerüstet wurden.

488

Investition 10a. Aufbau von Netzwerken für grüne Schulen

Ziel

Neuer Grüner Schulbereich gebaut

Anzahl m2

0

32 764

Q3

2026

Die Empfangsbescheinigungen für die Bauarbeiten müssen bestätigen, dass grüne Schulen mit einer Gesamtfläche von mindestens 32 764 m2 gebaut wurden.

Neu gebaute grüne Schulen müssen das Ziel erfüllen, einen Primärenergiebedarf zu erreichen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung an Niedrigstenergiegebäude gemäß den nationalen Leitlinien, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz nachzuweisen ist.

496

Investition 13. Ausstattung von IT-Labors in Schulen der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Meilenstein

Berufsbildungsschulen, die mit digitaler Ausrüstung für IT-Labors ausgestattet sind

Berufsbildungsschulen, die mit digitaler Ausrüstung für IT-Labors ausgestattet sind

4. QUARTAL

2025

Abnahmebescheinigungen zum Nachweis der Bereitstellung und Inbetriebnahme der digitalen Ausrüstung und der zugrunde liegenden Infrastruktur, die für die Ausstattung von 500 IT-Labors in Berufsbildungsschulen erforderlich sind.

500

Investition 16. Digitalisierung der Universitäten und Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft

Meilenstein

Unterzeichnung von Verträgen über Finanzhilfen für innovative Technologiezentren an Hochschulen

Unterzeichnung der Verträge

Q2

2022

Unterzeichnung von Finanzhilfeverträgen für 60 Hochschulen zur Finanzierung integrierter Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und zur Entwicklung der Kompetenzen von Studierenden und Hochschullehrkräften:

-Operationalisierung der digitalen Hochschulzentren,

-Schulungsprogramme für digitale Kompetenzen,

-Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen für den digitalen Sektor,

-Berufsberatungsprogramme für Studierende im Hinblick auf die Auswahl neuer IKT-Berufe,

-Schulungsprogramme für neue Lehr-/Bewertungskompetenzen in einem hybriden System,

Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen für 1000 Studierende und Masterstudierende.

503

Investition 17. Gewährleistung der Hochschulinfrastruktur (Unterbringung, Kantinen, Freizeiteinrichtungen)

Meilenstein

Bau und Modernisierung von Freizeit- und Leseplätzen, Kantinen und Unterkünften

Bau und Modernisierung von Freizeit- und Leseplätzen, Kantinen und Unterkünften

Q3

2026

Bau von 6131 Freizeit- und Leseplätzen, 130 Kantinen und 498 Unterkünften; und Modernisierung von 3565 Freizeit- und Leseplätzen, 1815 Kantinen und 10647 Unterkunftsplätzen in Universitätscampus, nachgewiesen durch Abschluss der Aufnahmebescheinigungen.

Renovierte Infrastrukturen müssen gegenüber dem Zustand vor der Renovierung eine Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % bewirken, die durch Ex-ante- und Ex-post-Energieausweise nachzuweisen ist.

Neu gebaute Infrastrukturen müssen dem Ziel entsprechen, den Primärenergiebedarf (PED) um mindestens 20 % unter der Anforderung von Niedrigstenergiegebäuden gemäß den nationalen Leitlinien zu erreichen, was durch Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz nachzuweisen ist.

Mindestens 40 % der insgesamt 22786 Freizeit- und Leseräume, Kantinen und Unterkünfte müssen für Studierende aus benachteiligten Verhältnissen bestimmt sein.

P.KOMPONENTE 16: REPowerEU

Ziel des REPowerEU-Kapitels ist es, zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in Rumänien beizutragen, indem der Einsatz erneuerbarer Energiequellen und Renovierungen zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützt werden, insbesondere für die schutzbedürftigsten Verbraucher, und die Kapazität des Stromübertragungsnetzes zur Integration erneuerbarer Energiequellen erhöht wird.

Mit der Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen zur Verringerung der Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen an Rumänien in den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt. Insbesondere trägt sie dazu bei, die Energiewende zu beschleunigen, insbesondere durch den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Netzkapazität, damit die neu gebauten Kapazitäten auf dem Markt tätig werden können. Sie trägt auch dazu bei, das Tempo und die Ambitionen bei energetischen Renovierungen zu erhöhen, um die Energieeffizienz des Gebäudebestands zu verbessern, unter anderem durch einen besseren Zugang zu Informationen und nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten. Schließlich trägt sie zur Vermittlung und zum Erwerb der für den ökologischen Wandel erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen bei (länderspezifische Empfehlungen 3 2022 und 3 2023).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (C(2023) 6454 final) festgelegt sind, zu berücksichtigen ist.

P.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform 1: Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien

Ziel dieser Reform ist es, spezielle Rechtsakte und einen Rechtsrahmen für Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien mit kurzen und einfachen Genehmigungsverfahren zu schaffen.

Die Reform besteht auch in der Unterzeichnung von Konzessionsverträgen in den Beschleunigungsgebieten nach einer ersten Ausschreibungsrunde.

Reform 2: Einrichtung zentraler Anlaufstellen (OSS) für Energieberatungsdienste

Ziel der Reform ist es, spezielle zentrale Anlaufstellen (OSS) für Energieberatungsdienste einzurichten, um die Hauseigentümer zu sensibilisieren und Renovierungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Anlagen für erneuerbare Energien zu erleichtern.

Die Reform besteht aus der Einrichtung physischer Büros und einer Online-Kontaktstelle, um den Dokumentationsprozess für diese Renovierungen und Anlagen für erneuerbare Energien zu straffen.

Investition 2: Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen

Ziel der Investition ist die Installation von Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

Die Investition besteht in der Errichtung einer Kapazität von 950 MW aus erneuerbaren Energiequellen.

Investition 4: Zuschussgutscheinregelung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch Haushalte

Die Investition zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien durch finanzielle Unterstützung für Hauseigentümer zu fördern.

Diese Investition besteht in der Verteilung von Gutscheinen für die Installation neuer Solarpaneele oder Stromspeichersysteme.

Investition 5: Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes

Ziel der Investition ist es, die Flexibilität zu erhöhen und Engpässe in dem vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verwalteten Stromnetz zu beseitigen.

Die Investition besteht in der Installation von Solarpaneelen und Stromspeicheranlagen in den Umspannwerken des ÜNB zur Senkung des Stromverbrauchs, dem Erwerb von Ausrüstung zur Verringerung der durchschnittlichen Dauer von Eingriffen in das Netz des ÜNB und der Ausrüstung eines Rechenzentrums.

Investition 7: Zuschussgutscheinregelung zur Unterstützung der Verbesserung der Energieeffizienz von Haushalten

Diese Investition zielt darauf ab, den Primärenergiebedarf der Haushalte zu senken, indem Hauseigentümer finanzielle Unterstützung für die kombinierte energetische Sanierung und die Installation von Solarpaneelen in Einfamilienhäusern nur für von Energiearmut betroffene Haushalte und schutzbedürftige Energieverbraucher erhalten.

Die Investition besteht in der Auszahlung von Gutscheinen für Energieeffizienzrenovierungen an ihre Häuser.

Investition 8: Verträge über die Aufteilung von Differenzen

Ziel dieser Investition ist die Unterstützung des Aufbaus von Onshore-Windkraftkapazitäten, die eine Runde der Zuweisung von Differenzverträgen (Contracts for Difference – CfD) erschüttern.

Diese Investition besteht in der Unterzeichnung von CfD mit den erfolgreichen Projektträgern (Endbegünstigten).

P.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Anzahl

Maßnahme

Meilenstein 
/Ziel

Namen

Qualitativer Indikator (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren
für das Ziel

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

508

Reform 1. Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien

Meilenstein

Ausrüstung für die Agentur für staatliche Domänen (ADS)

Gelieferte Ausrüstung

Q2

2026

Für folgende Ausrüstung wurden Lieferbescheinigungen ausgestellt:

1. mindestens zwei Server zur Unterstützung des neuen leistungsstarken digitalen Systems und vier mit Software ausgestattete Laptops (z. B. Self-CAD, TopoLT, DIGI I Terra);

2. mindestens vier Drohnen mit RTK-Übertragungsstationen,

3. mindestens vier emissionsfreie Geländefahrzeuge.

509

Reform 1. Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten

Bestimmung über das Inkrafttreten

 

 

 

Q2

2026

Die Änderungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften treten in Kraft und führen einen Rahmen für die Nutzung staatlicher Flächen unter der Verwaltung der Agentur für staatliche Domänen (ADS) als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energiequellen ein, die unter anderem Folgendes umfassen:

1.Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien auf degradierten Flächen;

2.Genehmigungsverfahren, die innerhalb von sechs Monaten genehmigt werden;

3.Digitalisierung der Genehmigung (einzige Anlaufstelle).

510

Reform 1. Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien

Meilenstein

Einrichtung eines einzigen nationalen Registers für staatseigene Grundstücke

Einrichtung und Inbetriebnahme eines einzigen nationalen Registers

Q1

2026

Es wird ein einziges nationales Register für die staatseigenen Grundstücke eingerichtet und in Betrieb genommen. Die Einstufung der Flächen erfolgt auf der Grundlage klarer Kriterien für die Klassifizierung und Ermittlung der Kategorien der Nutzung von Flächen, einschließlich 84 000 Hektar (vorerst als geschädigt/nichtproduktiv identifizierte Flächen), die als Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energiequellen ausgewiesen sind, es sei denn, unabhängige pedologische Studien bestätigen die Nichteignung.

511

Reform 1. Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien

Meilenstein

Unterzeichnung von Konzessionsverträgen in den Beschleunigungsgebieten

Unterzeichnung der Verträge

Q2

2026

Nach einer ersten Ausschreibungsrunde müssen in den Beschleunigungsgebieten Konzessionsverträge für den Bau neuer Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen unterzeichnet worden sein.

516

Investition 4. Zuschussgutscheinregelung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch Haushalte

Ziel

Installation von Solarpaneelen und Stromspeichersystemen durch Haushalte

Anzahl der Gutscheine

0

61 000

Q2

2026

Die Auszahlung der Gutscheine ist pro Haushalt durch Abnahmezertifikate nachzuweisen, die die Installation von Solarpaneelen (mit einer Nettokapazität von mindestens 3 kW) und/oder Stromspeichersystemen (mit einer nutzbaren Kapazität von mindestens 5 kWh) bestätigen. Eigenständige Stromspeichersysteme kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn der Hauseigentümer bereits Eigentümer einer Fotovoltaikanlage mit einer Nettokapazität von mindestens 3 kW ist.

523

Reform 2. Einrichtung zentraler Anlaufstellen (OSS) für Energieberatungsdienste

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einrichtung von OSS-Büros zur Erbringung von Energieberatungsdiensten

Bestimmung über das Inkrafttreten

Q1

2024

Inkrafttreten von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Rahmen für die Einrichtung physischer OSS-Büros bieten, die mit der Erbringung von Energieberatungsdiensten für Hauseigentümer betraut sind.

Der durch die Rechtsakte geschaffene Rahmen enthält Bestimmungen zur Festlegung der Aufgaben, der Leitung und der Finanzierungsstruktur der OSS-Büros.

524

Reform 2. Einrichtung zentraler Anlaufstellen (OSS) für Energieberatungsdienste

Ziel

Schulung des OSS-Personals

Anzahl

0

84

Q1

2024

Bescheinigungen über den Abschluss von Schulungen für 84 OSS-Mitarbeiter zur Wahrnehmung verschiedener Aufgaben in den OSS-Büros.

525

Reform 2. Einrichtung zentraler Anlaufstellen (OSS) zur Bereitstellung von Energieberatungsdiensten für Energieeffizienzrenovierungen und die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für Prosumenten

Ziel

Eröffnung der physischen OSS-Büros

Anzahl

0

42

Q1

2026

42 physische OSS-Büros müssen dienstleistungsbereit und für die Bürger zugänglich sein.

124

Investition 2. Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen

Meilenstein

Zur Eröffnung einer Ausschreibung für Projekte zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Wind und Solarenergie)

Q1

2022

Eine Ausschreibung für die Auswahl von Projekten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Wind- und Solarenergie) wird veröffentlicht. Die Auswahlkriterien müssen die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) gewährleisten. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht sowohl KMU als auch Großinvestoren offen.

125

Investition 2. Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen

Ziel

Installierte und an das Netz angeschlossene Kapazität

Megawatt (MW)

0

950

Q2

2026

Abnahmebescheinigungen für Anlagen mit einer Kapazität von mindestens 950 MW aus erneuerbaren Quellen (Wind und Solarenergie) sowie Zertifikate über den Netzanschluss sind gemäß den Bedingungen des Etappenziels 124 auszustellen.

518

Investition 5: Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes

Ziel

Senkung des jährlichen Stromverbrauchs

GWh

18

9

Q2

2026

Für die Installation von 11,25 MW Fotovoltaikpaneelen und 5 MW Energiespeicherkapazität (in 29 Umspannwerken) werden Abnahmebescheinigungen ausgestellt, die von einem unabhängigen Sachverständigenbericht begleitet werden, in dem eine geschätzte Verringerung des jährlichen Stromverbrauchs um 50 % gegenüber dem Ausgangswert 2022 bescheinigt wird.

520

Investition 5: Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes

Ziel

Durchschnittliche Dauer der Eingriffe in das Netz des ÜNB

Anteil (%)

100 %

50 %

Q2

2026

In einem Bericht eines unabhängigen Sachverständigen wird die Verringerung der durchschnittlichen Dauer von Eingriffen in das Netz des ÜNB bescheinigt, ergänzt durch Liefer- und Installationsbescheinigungen für folgende Einrichtungen: I) Ausrüstung für die Wartung von Übertragungsleitungen und Umspannwerken (u. a. einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mess- und Steuerungsgeräte für Stromleitungen, Transformatoren, Isolierungen, elektrische Erdungen und mobile Arbeitsplattformen und -krane) und ii) Software für die Digitalisierung von Wartungsdiensten (einschließlich SCADA).

In der Regel müssen alle Fahrzeuge emissionsfrei sein. Steht jedoch für eine bestimmte Kategorie keine emissionsfreie Technologie zur Verfügung, so darf nur die beste verfügbare emissionsarme Technologie verwendet werden.

522

Investition 5: Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes

Meilenstein

In Betrieb befindliches Rechenzentrum

Einrichtung und Nutzung eines Rechenzentrums

Q1

2026

In einem Bericht eines unabhängigen Sachverständigen wird die Einrichtung des Rechenzentrums bestätigt, ergänzt durch Bescheinigungen über die Lieferung und Installation der Ausrüstung und Software (u. a.: Server, Router, Firewalls, Leistungscontainer), Netzverkehrsanalyse (einschließlich u. a. L2-7-Verkehrsanalysatoren; vier SFP-Häfen; Multimode-SFP- und Singlemode-SFP-Transceiver) und Netzsicherheit (u. a. Firewalls, PoE-Switches, Verteilerrouter).

529

Investition 7. Zuschussgutscheinregelung zur Unterstützung der Verbesserung der Energieeffizienz von Haushalten

Ziel

Energetische Renovierung von Wohnungen

Anzahl (Wohnungen)

0

13 351

Q3

2026

Bescheinigung über den Abschluss der Renovierungsarbeiten für mindestens 13351 Wohnungen zusammen mit Ex-ante- und Ex-post-Energieeffizienzausweisen, aus denen hervorgeht, dass mindestens 30 % Primärenergieeinsparungen pro Wohnung erzielt werden. Jede Renovierung der Energieeffizienz wird durch die Installation von Solarpaneelen mit einer Nettokapazität von mindestens 3 kW ergänzt, die an das Netz angeschlossen werden.

Förderfähig sind nur schutzbedürftige und arme Haushalte sowie Wohnungen der Energieeffizienzkategorien G, F, E oder D. Wohnungen der Erdbebenrisikoklassen RsI und RsII sind von der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen ausgenommen.

535

Investition 8. Verträge über die Aufteilung von Differenzen

Meilenstein

Unterzeichnung von CfD für Projekte zur Erneuerung der Stromerzeugung

Unterzeichnung der CfD

Q1

2026

Unterzeichnete CfD-Verträge für Projekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Höhe von 350 088 169 EUR für Onshore-Windkraftanlagen.

P.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition 4a: Zuschussgutscheinregelung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen durch Haushalte

Diese Investition zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien durch finanzielle Unterstützung für Hauseigentümer zu fördern.

Die Investition besteht in der Verteilung von Gutscheinen für die Installation neuer Solarpaneele oder Stromspeichersysteme.

P.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Folgende Num

Maßnahme

Meilenstein 
/Ziel

Namen

Qualitativer Indikator (für Meilensteine)

Quantitative Indikatoren
für das Ziel

Zeit

 

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

516a

Investition 4a. Zuschussgutscheinregelung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen durch Haushalte

Ziel

Installation von Solarpaneelen und Stromspeichersystemen durch Haushalte

Anzahl der Gutscheine

0

61 000

Q2

2026

Die Auszahlung der Gutscheine ist pro Haushalt durch Abnahmezertifikate nachzuweisen, die die Installation von Solarpaneelen (mit einer Nettokapazität von mindestens 3 kW) und/oder Stromspeichersystemen (mit einer nutzbaren Kapazität von mindestens 5 kWh) bestätigen. Eigenständige Stromspeichersysteme kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn der Hauseigentümer bereits Eigentümer einer Fotovoltaikanlage mit einer Nettokapazität von mindestens 3 kW ist.

 1.2 Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens belaufen sich auf 21 410 527 593 EUR.

2. ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

2.1 Finanzieller Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

2.1.1 Erstzahlung (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

146

C7.R2

Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU bis 2025 und Anreize für private Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

M

Inkrafttreten des 5G-Netzsicherheitsgesetzes

69

C4.R1

Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/
Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahnverkehrsmanagement

M

Annahme der Strategie für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur 2021-2025 und Anwendung des Aktionsplans

113

C6.R1

Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

T

Stilllegung von Kohlekraftwerken

142

C7.R1

Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems

M

Taskforce für die Umsetzung und Überwachung von Reformen und Investitionen im digitalen Wandel, die eingerichtet und einsatzbereit sind

150

C7.R3
Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind

M

Annahme der nationalen Cybersicherheitsstrategie 2021-2026

211

C8.R6

Reform des öffentlichen Rentensystems

M

Technische Hilfe bei Aufträgen, die von einer Stelle geleistet wird, die nach den nationalen Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen ausgewählt wird

212

C8.R6

Reform des öffentlichen Rentensystems

M

Inkrafttreten eines Ministerialerlasses zur Einsetzung eines Begleitausschusses, der mit Unterstützung des Anbieters technischer Hilfe das Rentensystem und die politischen Interventionen im Rentensystem überprüft

220

C8.I2

Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, unter anderem durch die Umsetzung eines integrierten Risikomanagements

T

Anzahl der mit dem IT-System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung verbundenen Registrierkassen

366

C12.I1

Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

M

Annahme von Kriterien für die Priorisierung von Investitionen in integrierte Gemeinschaftszentren

426

C14.R6

Intensivierung der Korruptionsbekämpfung

M

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der neuen nationalen Antikorruptionsstrategie

450

C14.I5

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Rechnungsprüfung und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

451

C14.I5

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Inkrafttreten einer Regierungsverordnung zur Festlegung des rechtlichen Mandats des Ministeriums für Investitionen und europäische Projekte (MIPE), des Finanzministeriums (MoF) und der Prüfbehörde (AA)

462

C15.R3

Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs

M

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses über die Durchführung des Nationalen Programms zur Senkung der Schulabbrecherquote

464

C15.I4

Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit hohem Schulabbruchrisiko

M

Offene Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Unterstützung von Schülern beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II auf der Grundlage von fünf Indikatoren, die im Frühwarnsystem im Bildungswesen festgelegt sind

Instalmet-Betrag

2 037 146 414 EUR

2.1.2 Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

124

C6.I1

Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen

M

Zur Eröffnung einer Ausschreibung für Projekte zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Wind und Solarenergie)

143

C7.R1

Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems

M

Abgeschlossene Analyse der Optionen für die staatliche Cloud-Architektur

191

C8.R1

Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

M

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die obligatorische Eintragung juristischer Personen in die Zweckgesellschaft (Virtual Private Space)

195

C8.R1

Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

M

Operationalisierung/Genehmigung des gemeinsamen Aktionsplans der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung und Arbeitsaufsicht zur Verhinderung und Eindämmung des Phänomens der Grau-/Schwarzarbeitshinterziehung

213

C8.R6

Reform des öffentlichen Rentensystems

M

Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der Säule-2-Renten

387

C13.R4

Einführung von Arbeitsausweisen und Formalisierung von Hausarbeit

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften und ihrer Durchführungsbestimmungen für das Gutscheinsystem für Hausangestellte

401

C14.R1

Verbesserung der Berechenbarkeit und Effizienz von Entscheidungsprozessen durch Stärkung der Kapazitäten für die politische Koordinierung und Folgenabschätzung auf Regierungsebene und Koordinierungsministerien sowie durch Stärkung der Instrumente zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Konsultationen auf allen Verwaltungsebenen

M

Inkrafttreten der Methoden und Verfahren zur Verbesserung des politischen Grundgedankens, der Planung und der Verwaltungsvereinfachung

404

C14.R1

Verbesserung der Berechenbarkeit und Effizienz von Entscheidungsprozessen durch Stärkung der Kapazitäten für die politische Koordinierung und Folgenabschätzung auf Regierungsebene und Koordinierungsministerien sowie durch Stärkung der Instrumente zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Konsultationen auf allen Verwaltungsebenen

M

Inkrafttreten eines Gesetzgebungsakts zur Operationalisierung einer Struktur zur Gewährleistung der Umsetzung eines wirksamen Regulierungsmechanismus für die Qualitätskontrolle

421

C14.R5

Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz

M

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Strategie für die Entwicklung der Justiz 2022-2025

430

C14.R6

Intensivierung der Korruptionsbekämpfung

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern

433

C14.R8

Modernisierung und Straffung des nationalen öffentlichen Auftragswesens

M

Inkrafttreten der Änderung der nationalen Rechtsvorschriften über Rechtsbehelfe (Gesetz Nr. 101/2016)

465

C15.I4

Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit hohem Schulabbruchrisiko

T

Bildungseinrichtungen, die mit dem Zuschussprogramm (Los 1) ausgezeichnet wurden

477

C15.R5

Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung

M

Inkrafttreten der Ministerialverordnung (MO) zur Gewährleistung von Standards für die Ausstattung von Schulen mit technischer Ausrüstung und Ressourcen für Bildungszwecke im Internet und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Wirkung der vorgeschlagenen Investitionen

494

C15.R7

Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements

M

Unterzeichnung des Vertrags über technische Hilfe für die Ausarbeitung des Aktionsplans für die Governance-Reform, einschließlich des Schulungs- und Coaching-Programms für Führungskräfte und Inspektoren

65

C4.R1

Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

M

Annahme der nationalen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit

114

C6.R1

Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

M

Inkrafttreten des Dekarbonisierungsgesetzes zur Annahme des Zeitplans für den Kohleausstieg/Braunkohleausstieg

144

C7.R1

Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems

M

Inkrafttreten des Gesetzes über die Verwaltung von Cloud-Diensten für den Regierungsbereich

145

C7.R1

Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Festlegung der Architektur eines staatlichen Cloud-Systems

M

Inkrafttreten des Interoperabilitätsgesetzes

153

C7.I1
Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur

M

Unterzeichnung des Vertrags über die Durchführung der Investition auf der Grundlage des Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung der Investition

147

C7.R2
Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Anreize für private Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

M

Veröffentlichung der Ausschreibung für die Genehmigung von Telekommunikationsbetreibern zur Erteilung von 5G-Lizenzen

200

C8.R3

Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

M

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Methodik für die Erstellung, Überwachung und Berichterstattung über die Haushaltsprogramme

355

C12.R2

Ausbau der Kapazitäten für Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur

M

Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einrichtung der Nationalen Agentur für Infrastrukturentwicklung im Gesundheitswesen (ANDIS)

356

C12.R3

Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

M

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Stärkung der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

357

C12.R3

Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über den strategischen Rahmen für die Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen

413

C14.R2

Stärkung der strategischen Governance für Klima, nachhaltige Entwicklung und Umweltpolitik

M

Operationalisierung eines interinstitutionellen Klimaausschusses

422

C14.R5

Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Befugnisse der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte

456

C15-I1

Bau und Ausstattung von Kinderkrippen

M

Unterzeichnung von Verträgen mit öffentlichen Betreibern (Gemeinden) über Bau, Ausrüstung und Betrieb von 110 Kinderkrippen

478

C15.R5

Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Festlegung des Profils der künftigen Lehrkraft zur digitalen Kompetenz und zur Bewertung der digitalen Kompetenz in Schulprüfungen

485

C15.R6
Aktualisierter Rechtsrahmen zur Gewährleistung umweltfreundlicher Gestaltungs-, Bau- und Ausstattungsstandards im voruniversitären Bildungssystem

M

Inkrafttreten von Änderungen des Rechtsrahmens zur Verbesserung der Qualität der Lernumgebungen

Ratenzahlungsbetrag

2 147 491 242 EUR

2.1.3 Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

22

C2.R1

Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch Entwicklung einer neuen nationalen Forststrategie und nachfolgender Rechtsakte

M

Annahme der nationalen Forststrategie 2020-2030

23

C2.R1

Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch Entwicklung einer neuen nationalen Forststrategie und nachfolgender Rechtsakte

M

Inkrafttreten geänderter Ministerialverordnungen zur Festlegung verbindlicher Vorschriften für die Aufforstung und Wiederaufforstung gemäß der nationalen Forststrategie 2020-2030

148

C7.R2

Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU bis 2025 und Anreize für private Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

M

Umsetzung der Empfehlungen des EU-Instrumentariums für Konnektivität

149

C7.R2

Übergang zu den Konnektivitätszielen der EU für 2025 und Anreize für private Investitionen in den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

M

Zuteilung von Frequenznutzungsrechten

152

C7.R4

Verbesserung der digitalen Kompetenz für den öffentlichen Dienst und die digitale Bildung während des gesamten Lebens für die Bürgerinnen und Bürger

M

Inkrafttreten des Ministerialerlasses des Ministers für Arbeit und des Präsidenten des Nationalen Statistikinstituts zur Festlegung neuer digitaler Berufe in der Klassifikation der Berufe (COR)

384

C13.R3

Bereitstellung des Mindesteinkommenes (VMI)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Genehmigung der Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des VMI

410

C14.R1

Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

M

Inkrafttreten von Leitlinien für die angemessene Nutzung und Durchsetzung des einheitlichen Transparenzregisters für Interessen (RUTI)

411

C14.R1

Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

M

Inkrafttreten der Methodik für die Verwendung von Dringlichkeitsanordnungen

412

C14.R1

Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung

M

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Gewährleistung der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts der Gesetze nach Änderungen

470

C15.R4

Schaffung eines umfassenden Berufswegs für die technische Hochschulbildung

M

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Genehmigung der Methodik für die Organisation der vollständigen dualen Route und der neuen Qualifikationen, die sich aus der vollständigen dualen Route ergeben

489

C15.I11

Bereitstellung von Einrichtungen für voruniversitäre Klassenzimmer und Schullabore/Schulschränke

M

Unterzeichnung der Finanzierungsverträge für die Ausstattung von Klassenzimmern mit Mobiliar

490

C15.I11

Bereitstellung von Einrichtungen für voruniversitäre Klassenzimmer und Schullabore/Schulschränke

M

Voruniversitäre Klassenzimmer und wissenschaftliche Labors/Schulschränke ausgestattet

66

C4.R1.

Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit – Rechtsvorschriften zur Überwachung, Durchsetzung und Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrssicherheit

115

C6.R1

Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

T

Stilllegung von Kohle-/Braunkohlekraftwerken

121

C6.R2

Reform der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor

M

Verbesserung der Corporate Governance staatseigener Unternehmen im Energiesektor

151

C7.R3

Gewährleistung der Cybersicherheit öffentlicher und privater Einrichtungen, die Eigentümer kritischer Wertinfrastrukturen sind

M

Inkrafttreten des rumänischen Gesetzes über Verteidigung und Cybersicherheit

192

C8.R1

Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

T

Zusätzliche juristische Personen, die bei einer Zweckgesellschaft eingeschrieben sind

193

C8.R1

Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

M

Inkrafttreten des geltenden Rechtsrahmens, in dem die Risikokriterien für die Einstufung von Steuerpflichtigen festgelegt sind. Der Rechtsrahmen wird durch Erlass des ANAF-Präsidenten genehmigt.

194

C8.R1

Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

M

Inkrafttreten des geänderten Rechtsrahmens im Tätigkeitsbereich der Steuerprüfstellen

199

C8.R3

Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

M

Inkrafttreten des geänderten Rechtsrahmens zur Gewährleistung der mehrjährigen Haushaltsplanung für die bedeutenden öffentlichen Investitionsvorhaben und Durchführung einer Ex-post-Bewertung der Ausgabenüberprüfungen durch den Fiskalrat

205

C8.R4

Überprüfung des Steuerrahmens

M

Analyse des rumänischen Steuersystems mit dem Ziel, Empfehlungen abzugeben, um sicherzustellen, dass das Steuersystem zur Förderung und Erhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums beiträgt

206

C8.R4

Überprüfung des Steuerrahmens

M

Inkrafttreten von Änderungen des Steuergesetzbuchs, mit denen der Anwendungsbereich der Sonderregelung für Kleinstunternehmen schrittweise eingeschränkt wird

215

C8.R6

Reform des öffentlichen Rentensystems

M

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Senkung der Ausgaben für Sonderrenten

221

C8.I2

Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, unter anderem durch die Umsetzung eines integrierten Risikomanagements

T

Anzahl der mit dem IT-System der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung verbundenen Registrierkassen

222

C8.I2

Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, unter anderem durch die Umsetzung eines integrierten Risikomanagements

T

Anteil der gemeldeten Aktenprüfungen an den von der Steuerverwaltung insgesamt durchgeführten Prüfungen – 30 %

230

C8.I4

Einrichtung des elektronischen Zollwesens

T

Modernisierte Hardware- und Softwareinfrastruktur

288

C10.R1

Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige städtische Mobilität

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen städtischen Mobilität

289

C10.R1

Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige städtische Mobilität

M

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Schaffung einer Struktur für die Bereitstellung technischer Hilfe für die Entwicklung von Plänen für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) und zur Umsetzung dieser Pläne

294

C10.I1

Nachhaltige städtische Mobilität

M

Unterzeichnung von Verträgen über die Erneuerung der Flotten des öffentlichen Verkehrs (Beschaffung sauberer Fahrzeuge)

298

C10.I1

Nachhaltige städtische Mobilität

M

Unterzeichnung von Verträgen über die Bereitstellung von IVS/andere IKT-Infrastruktur

301

C10.I1

Nachhaltige städtische Mobilität

M

Unterzeichnung von Verträgen über den Bau von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge

351

C12.R1

Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds

M

Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Verwendung der Leistungs- und Qualitätsindikatoren für die Auswahl der medizinischen Einheiten, die Mittel aus dem Gesundheitsqualitätsfonds erhalten

358

C12.R3

Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

M

Entwicklung der Humanressourcen im Gesundheitswesen

378

C13. R1

Schaffung eines neuen Rechtsrahmens zur Verhinderung der Trennung von Kindern von ihren Familien

M

Inkrafttreten eines Rechtsakts, der erforderlich ist, um die Trennung von Kindern von der Familie zu verhindern und schutzbedürftige Familien zu unterstützen

380

C13. R2

Reform des Systems zum Schutz von Erwachsenen mit Behinderungen

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Umsetzung und Operationalisierung des Leitfadens zur Beschleunigung des Deinstitutionalisierungsprozesses

381

C13. R2

Reform des Systems zum Schutz von Erwachsenen mit Behinderungen

M

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Unterstützung der Umsetzung der angenommenen nationalen Strategie zur Verhinderung der Institutionalisierung

424

C14.R5

Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz

M

Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung

439

C14.R9

Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

M

Inkrafttreten aktualisierter Rechtsvorschriften für staatseigene Unternehmen

440

C14.R9

Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

M

Operationalisierung der Task Force im Zentrum der Regierung für die Koordinierung und Überwachung der Corporate-Governance-Politik

449

C14.I4

Stärkung der Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Förderung einer aktiven Bürgerschaft, zur professionellen Beteiligung an der Planung und Umsetzung der im nationalen Aufbau- und Resilienzplan behandelten öffentlichen Maßnahmen im Bereich der sozialen Rechte und zur Überwachung der damit verbundenen Reformen

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über den sozialen Dialog, die einen sinnvollen und rechtzeitigen sozialen Dialog und Tarifverhandlungen im Einklang mit den IAO-Empfehlungen vorsehen

453

C15.R2

Einheitliches, inklusives und hochwertiges frühkindliches Bildungssystem

M

— Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Annahme des sektorübergreifenden Rahmenprogramms

— Inkrafttreten des MO zur Regelung der Einrichtung, der Organisation und des Betriebs ergänzender frühkindlicher Bildungsdienste

463

C15.R3

Reform des Pflichtschulsystems zur Verhinderung und Verringerung des Schulabbruchs

M

Inkrafttreten der Ministerialverordnung (MO) für die Nutzung des MATE-Tools auf nationaler Ebene

Ratenzahlungsbetrag

1 833 810 414 EUR



2.1.4 Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

RO-C[C2]-R[R1.0]-M[24]

Reform der Waldbewirtschaftungs- und -verwaltungssysteme durch eine neue nationale Forststrategie und nachfolgende Rechtsakte

M

Inkrafttreten der Rechtsakte zur Änderung und Ergänzung der bestehenden Rechtsvorschriften über Wälder

RO-C[C2]-I[I5.0]-M[41]

Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten

M

Genehmigung der Projektkonzeption

RO-C[C4]-R[R1.0]-M[59]

Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und Verringerung der Luftverschmutzung

M

Inkrafttreten des/der Rechtsakte(s) zur Umsetzung eines neuen entfernungsabhängigen Gebührensystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung und höherer Eigentumssteuern für die umweltschädlichsten Personenfahrzeuge (Pkw/Busse/Busse/Busse)

RO-C[C4]-R[R1.0]-M[60]

Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und Verringerung der Luftverschmutzung

M

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte zur Förderung der Nutzung sauberer Fahrzeuge und Flottenerneuerungsprogramme

RO-C[C6]-R[R1.0]-T[119]

Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

T

Stilllegung von Kohle-/Braunkohlekraftwerken

RO-C[C6]-R[R2,0]-M[122]

Reform der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen im Energiesektor

M

Börsennotierung von mindestens 15 % Hidroelectrica

RO-C[C6]-R[R3.0]-M[123]

Umweltgerechte Haushaltsplanung

M

Festlegung und Anwendung einer Methode für die umweltgerechte Haushaltsplanung

RO-C[C7]-I[I1.0]-T[154]

Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur

T

Öffentliche Einrichtungen, die über die Regierungs-Cloud miteinander verbunden sind

RO-C[C7]-I[I4.0]-M[163]

Digitalisierung der Justiz

M

Zentralisierung der Anwendungen

RO-C[C7]-I[I6.0]-M[169]

Digitalisierung in Beschäftigung und Sozialschutz

M

Funktionales Online-System für REGES

RO-C[C7]-I[I7.0]-M[172]

Einführung elektronischer Formulare (eForms) im Bereich des öffentlichen Auftragswesens

M

Einführung elektronischer Standardformulare bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

RO-C[C7]-I[I14.0]-T[182]

Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit der Infrastrukturdienste für Behörden in Rumänien

T

Hubs, die Instituten und Unternehmen von öffentlichem Interesse den Zugang zu den Diensten des Internet-Diensteanbieters (ISP) ermöglichen

RO-C[C8]-I[I2.0]-T[219]

Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, unter anderem durch die Umsetzung eines integrierten Risikomanagements

T

Schulung des Personals zum Risikomanagementsystem

RO-C[C8]-I[I2.0]-T[223]

Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, unter anderem durch die Umsetzung eines integrierten Risikomanagements

T

Anteil der gemeldeten Aktenprüfungen an den von der Steuerverwaltung insgesamt durchgeführten Prüfungen – 60 %

RO-C[C8]-I[I2.0]-T[224]

Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, unter anderem durch die Umsetzung eines integrierten Risikomanagements

T

Erhöhung der Zahl der Audits um 10 %

RO-C[C8]-I[I3.0]-M[228]

Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Herausforderungen im Bereich der Information, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung zu reagieren

M

Erhöhung der Cybersicherheit des Computersystems des Finanzministeriums und des ANAF

RO-C[C8]-I[I6.0]-M[235]

Wirtschaftsmodellierungsinstrument (Pension Reform Options Simulation Toolkit) zur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten zur Prognose der Rentenausgaben

M

Wirtschaftsmodellierungsinstrument aktualisiert

RO-C[C8]-I[I8.0]-M[238]

Die Nationale Entwicklungsbank ist funktionsfähig.

M

Erwerb von Software (Lizenzen) und Hardware (Laptops), IT-Dienstleistungen für das Personal, Schulung des Personals der Nationalen Entwicklungsbank und des Finanzministeriums

RO-C[C8]-R[R3.0]-M[201]

Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

M

Ausgabenüberprüfung im Gesundheits- und Bildungssektor durchgeführt

RO-C[C8]-R[R3.0]-M[202]

Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

M

Annahme einer mehrjährigen Strategie und eines Zeitplans für eine systematische Ausgabenüberprüfung in allen Sektoren

RO-C[C8]-R[R4.0]-M[207]

Überprüfung des Steuerrahmens

M

Rechtsakt(e) zur Verringerung und/oder Beseitigung anderer steuerlicher Anreize mit dem Ziel, das Steuersystem zu vereinfachen und effizienter zu gestalten

Rechtsvorschriften zur Ausweitung der grünen Besteuerung

RO-C[C8]-R[R5.0]-M[209]

Gründung der Nationalen Entwicklungsbank

M

Gründung der Nationalen Entwicklungsbank

RO-C[C8]-R[R6.0]-M[214]

Reform des öffentlichen Rentensystems

M

Rechtsakt(e) zum Rentensystem

RO-C[C8]-I[I9.0]-M[239]

Unterstützung des Verfahrens zur Bewertung von Rentenakten

M

Neuberechnung aller Ruhegehaltsdaten

RO-C[C9]-R[R2.a]-M[273]

Straffung der Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

M

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte zur Einrichtung eines einzigen Gremiums, das die bestehenden Räte umfasst, die interministerielle Koordinierung sicherstellt und den Privatsektor anspricht

RO-C[C9]-R[R3.0]-M[274]

Reform der Forschungslaufbahn

M

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte über die Laufbahn und den Status des Forschers

RO-C[C9]-R[R3.0]-T[275]

Reform der Forschungslaufbahn

T

Einrichtungen, die sich an die Europäische Charta für Forscher und den Kodex für die Einstellung von Forschern gehalten haben, haben das Verfahren für die Ausarbeitung, Anwendung und Bewertung von Aktionsplänen eingeleitet.

RO-C[C9]-I[I2.a]-T[252]

Finanzinstrumente für den Privatsektor – Garantie für das Klimaaktionsportfolio

T

Vom Investitionsausschuss „InvestEU“ genehmigte Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der dem Instrument zugewiesenen Mittel.

RO-C[C9]-I[I3.a]-T[263]

Beihilferegelungen für den privaten Sektor – Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU

T

Anzahl der unterzeichneten Finanzierungsverträge

RO-C[C9]-I[I8.0]-T[284]

Programm zur Anwerbung von Humanressourcen aus dem Ausland für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten

T

Projekte unter Federführung internationaler Forscher

RO-C[C9]-I[I9.0]-T[285]

Unterstützung von Inhabern von Exzellenzzertifikaten, die im Rahmen des Marie-Skłodowska-Curie-Einzelstipendiums ausgezeichnet wurden

T

Marie-Sklodowska-Curie-Empfänger des Exzellenzsiegels

RO-C[C9]-I[I10.0]-T[287]

Einrichtung und finanzielle Unterstützung eines nationalen Netzes von acht regionalen Berufsberatungszentren

T

Einrichtung regionaler Zentren für die Laufbahnorientierung in der Forschung

RO-C[C11]-R[R3.a.0]-M[345]

Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor

M

Inkrafttreten der Rechtsakte über den für Kulturschaffende geltenden Rechtsrahmen

RO-C[C11]-I[I6.0]-M[348]

Einrichtung eines digitalen Systems für Kulturförderungsprozesse

M

Digitales System für Kulturförderungsprozesse

RO-C[C11]-I[I7.0]-T[350]

Beschleunigung der Digitalisierung der Filmproduktion und des Filmvertriebs

T

Filmproduzenten und -verleiher, die an Schulungen zum Erwerb digitaler Kompetenzen teilnehmen

RO-C[C12]-R[R1.0]-M[352]

Ausbau der Kapazitäten für die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitsfonds

M

Inkrafttreten des Rechtsakts für einen neuen Musterrahmenvertrag für das Krankenversicherungssystem

RO-C[C12]-R[R3.0]-M[365]

Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

M

Operationalisierung des Portals transparenta.ms.ro über die Verwendung öffentlicher Mittel

RO-C[C12]-I[I1.0]-T[367]

Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

T

Praktiken von Hausärzten oder Vereinigungen von Primärversorgungspraktiken, die ausgestattet oder renoviert sind, wobei Praktiken in marginalisierten Regionen und Gemeinden Vorrang eingeräumt wird

RO-C[C12]-I[I1.0]-T[369]

Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

T

Ambulante Versorgungseinheiten, die neu gebaut oder renoviert und ausgestattet sind

RO-C[C12]-I[I2.0]-T[375]

Öffentliche Krankenhausinfrastruktur

T

Öffentliche Krankenhäuser erhalten Ausrüstung und Material zur Verringerung des Infektionsrisikos

RO-C[C13]-R[R5.0]-M[392]

Gewährleistung der Festlegung des Mindestlohns

M

Inkrafttreten der Rechtsakte zur Regelung des neuen Systems zur Festsetzung des Mindestlohns

RO-C[C13]-I[I2.0]-T[395]

Rehabilitation, Renovierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen

T

Modernisierte kommunale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

RO-C[C13]-R[R3.0]-T[386]

Bereitstellung des Mindesteinkommenes (VMI)

T

Erhaltene Aktivierungsmaßnahmen

RO-C[C13]-I[I3.0]-M[397]

Einrichtung des Arbeitsgutscheinsystems für inländische Dienstleister und Dienstleistungsempfänger

M

Digitale Plattform für die Verwendung von Arbeitsgutscheinen durch inländische Anbieter und Dienstleistungsempfänger

RO-C[C14]-R[R1.0]-M[402]

Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung 

M

Ein neues strategisches Management- und Planungssystem, das in allen Ministerien eingesetzt wird 

RO-C[C14]-R[R1.0]-T[403]

Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung 

T

Drei Ministerien planen und verwendete Haushaltsmittel pro Programm 

RO-C[C14]-R[R1.0]-M[406]

Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung 

M

Schulung des Personals zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten 

RO-C[C14]-R[R2.0]-M[415]

Stärkung der strategischen Governance für Klima, nachhaltige Entwicklung und Umweltpolitik 

M

Einrichtung der Rolle von Sachverständigen für nachhaltige Entwicklung und Ausarbeitung eines Schulungsprogramms

RO-C[C14]-R[R5.0]-M[423]

Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz

M

Inkrafttreten der „Justizgesetze“ (Gesetze über den Status von Richtern, Gerichtsorganisation, Oberster Richterrat)

RO-C[C14]-R[R6.0]-T[427]

Intensivierung der Korruptionsbekämpfung

T

Erhöhung des Werts der beschlagnahmten Vermögenswerte, die von der Nationalen Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte verwaltet werden

RO-C[C14]-R[R6.0]-T[429]

Intensivierung der Korruptionsbekämpfung

T

Besetzungsquote von 85 % der Staatsanwaltschaften der Nationalen Antikorruptionsdirektion

RO-C[C14]-R[R7.0]-M[432]

Aktualisierung des Integritäts-Rechtsrahmens für den öffentlichen Dienst 

M

Genehmigte überarbeitete Ethik- und Verhaltensvorschriften für die Regierung

RO-C[C14]-R[R8.0]-T[435]

Modernisierung und Straffung des nationalen öffentlichen Auftragswesens

T

Operative zentrale Beschaffungsstellen (CPB) werden von den lokalen Behörden genutzt.

RO-C[C14]-R[R8.0]-M[437]

Modernisierung und Straffung des nationalen öffentlichen Auftragswesens

M

Das elektronische System für die Vergabe öffentlicher Aufträge (SEAP) ist mit anderen Datenbanken vernetzt und interoperabel.

RO-C[C14]-R[R9.0]-M[441]

Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

M

Veröffentlichung des Monitoring-Dashboards, in dem die wichtigsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (KPI) für alle staatseigenen Unternehmen aufgeführt sind

RO-C[C14]-R[R9.0]-M[441a]

Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

M

Veröffentlichung einer Bewertung aller staatseigenen Unternehmen auf der Grundlage der Fortschritte bei der Erreichung der im Dashboard gemeldeten finanziellen und nichtfinanziellen KPI

RO-C[C15]-R[R1.0]-M[452]

Ausarbeitung und Annahme des Pakets von Rechtsakten für die Anwendung des Projekts „Erwachsenes Rumänien“

M

Inkrafttreten des Pakets von Rechtsakten für die Durchführung des Projekts „Erwachsenes Rumänien“

RO-C[C15]-R[R5.0]-M[479]

Annahme des Rechtsrahmens für die Digitalisierung der Bildung

M

Inkrafttreten der Rechtsakte zur Festlegung des nationalen Referenzrahmens für digitale Kompetenzen für die voruniversitäre Bildung

RO-C[C15]-I[I5.0]-T[469]

Schulungen für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIIR) und des IT-Tools des Frühwarnmechanismus (MATE) sowie systemische Interventionen zur Verringerung der Schulabbrecherquote

M

Online-Schulung für Nutzer des rumänischen integrierten Bildungsinformationssystems (SIIR) und des IT-Tools MATE

RO-C[C16]-R[R2.0]-M[523]

Einrichtung zentraler Anlaufstellen (OSS) für Energieberatungsdienste

M

Inkrafttreten von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einrichtung von OSS-Büros zur Erbringung von Energieberatungsdiensten

RO-C[C16]-R[R2.0]-T[524]

Einrichtung zentraler Anlaufstellen (OSS) für Energieberatungsdienste

T

Schulung des OSS-Personals

RO-C[C16]-R[R2.0]-T[525]

Einrichtung zentraler Anlaufstellen (OSS) für Energieberatungsdienste

T

Eröffnung der physischen OSS-Büros

Ratenzahlungsbetrag

2 620 279 973 EUR

2.1.5 Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

RO-C[C1]-I[I6.0]-M[19]

Lieferung des Wasserkatasters

M

Geliefertes Wasserkataster

RO-C[C3]-I[I3a.0]-T[56]

Öffentliche Überwachungs-, Kontroll- und institutionelle Kapazitäten für die Abfallbewirtschaftung

T

Erwerb digitaler Ausrüstung

RO-C[C3]-I[I3a.0]-T[57]

Öffentliche Überwachungs-, Kontroll- und institutionelle Kapazitäten für die Abfallbewirtschaftung

T

Durchführung von 400 Kontrollmissionen mit digitaler Ausrüstung

RO-C[C4]-R[R1.0]-T[61]

Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und Verringerung der Luftverschmutzung

T

Beschaffung neuer sauberer Fahrzeuge durch öffentliche Auftraggeber

RO-C[C4]-R[R1.0]-T[62]

Nachhaltiger Verkehr, Dekarbonisierung und Straßenverkehrssicherheit/Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und Verringerung der Luftverschmutzung

T

Verschrottete umweltschädliche Kraftfahrzeuge (EURO 3 oder darunter) und Erhöhung der Zahl emissionsfreier Fahrzeuge

RO-C[C6]-R[R1.0]-M[118]

Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

M

Unterzeichnung von Verträgen über Unterschiede bei erneuerbaren Energiequellen nach Auktionsrunden

RO-C[C6]-I[I5a.0]-T[141]

Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie

T

Durchführung von Energieeffizienzprojekten

RO-C[C7]-I[I1.0]-T[155]

Aufbau der staatlichen Cloud-Infrastruktur

T

Funktionale Tier-III- und Tier-IV-Datenzentren

RO-C[C7]-I[I10.0]-M[177]

Digitaler Wandel im öffentlichen Dienst

M

Interoperable Plattformen für ein standardisiertes Personalmanagement in der zentralen öffentlichen Verwaltung sind funktionsfähig

RO-C[C7]-I[I11.0]-T[178]

Einführung einer Regelung zur Förderung der Nutzung von Kommunikationsdiensten in weißen Gebieten

M

Dörfer in weißen Gebieten, die mit sehr schnellem Internet verbunden sind

RO-C[C7]-I[I13.0]-T[181]

Entwicklung von Sicherheitssystemen zum Schutz von Regierungsspektrum

M

Einrichtung von Aufnahmeeinrichtungen auf nationaler Ebene

RO-C[C7]-I[I17.0]-T[186]

Finanzierungsprogramme für Bibliotheken zu Drehscheiben für digitale Kompetenzen

M

In digitale Hubs umgewandelte Bibliotheken

RO-C[C7]-I[I19a.0]-T[190]

Programme zur Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen

M

Schulung des Personals von KMU im Bereich der digitalen Kompetenzen

RO-C[C9]-I[I5.a]-T[281]

Einrichtung von Kompetenzzentren

T

Mittel aus FEI-Projekten des Privatsektors mobilisiert

RO-C[C12]-R[R3.0]-T[361]

Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

T

Schulung des Gesundheitspersonals

RO-C[C13]-I[I1.0]-T[394]

Schaffung eines Netzwerks von Tagesstätten für von Trennung bedrohte Kinder

T

Tagesstätten zur Verhinderung der Trennung von Kindern von der Familie

RO-C[C14]-R[R3.0]-M[416]

Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Sektor 

M

Pilotwettbewerb und Organisation eines nationalen Auswahlverfahrens für die Einstellung von Beamten 

RO-C[C14]-R[R3.0]-M[418]

Modernisierung der Personalverwaltung im öffentlichen Sektor

M

Inkrafttreten von Rechtsakten für die Annahme leistungsorientierter Personalverwaltungs- und Kompetenzrahmen in der zentralen öffentlichen Verwaltung 

RO-C[C14]-R[R7.0]-M[431]

Aktualisierung des Integritäts-Rechtsrahmens für den öffentlichen Dienst 

M

Inkrafttreten des konsolidierten Integritätsgesetzes

RO-C[C14]-R[R9.0]-T[442]

Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

T

Verringerung der Ernennungen von Interimsleitungs-/Aufsichtsratsmitgliedern um 50 % bei staatseigenen Unternehmen, die in die Zuständigkeit von Behörden auf zentraler Ebene fallen, und um 10 % bei staatseigenen Unternehmen, die in die Zuständigkeit von Behörden auf lokaler Ebene fallen 

RO-C[C15]-I[I3.0]-T[460]

Rahmenprogramm für die Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der frühkindlichen Bildung

T

Geschulte Teilnehmer

RO-C[C15]-I[I8.0]-T[480]

Schulungsprogramm für Lehrkräfte im Bereich der digitalen Pädagogik

T

Lehrkräfte, die für digitale Pädagogik und digitale Kompetenzen ausgebildet sind

RO-C[C15]-I[I9.0]-M[482]

Sicherstellung digitaler Ausrüstung und technologischer Ressourcen für Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen

M

Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen, die mit technologischen Ressourcen ausgestattet sind

RO-C[C15]-I[I10.0]-M[486]

Ausbau des Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse

M

Lieferung elektrischer Kleinbusse

RO-C[C15]-I[I11.0]-M[491]

Bereitstellung von Einrichtungen für voruniversitäre Klassenzimmer und schulwissenschaftliche Labors/Schulschränke

M

Voruniversitäre Klassenzimmer und wissenschaftliche Labors/Schulschränke ausgestattet

RO-C[C15]-I[I14.0]-M[497]

Ausstattung von Praxis-Workshops in berufsbildenden Schulen

M

Praxisworkshops in Berufsbildungsschulen, die ausgestattet sind

RO-C[C15]-I[I16a.0]-T[502]

Digitalisierung der Universitäten und Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft

T

Geförderte Hochschulen

RO-C[C15]-I[I8.0]-T[535]

Differenzverträge (CfD)

M

Unterzeichnung von CfD für Projekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen

Ratenzahlungsbetrag

1 183 352 246 EUR

2.1.6 Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

RO-C[C2]-I[I1.0]-T[26]

Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder

T

Neue Flächen auf aufgeforsteten oder wiederaufforsteten Flächen

RO-C[C2]-I[I1.0]-T[28]

Nationale Kampagne zur Aufforstung und Wiederaufforstung, einschließlich städtischer Wälder

T

Schaffung neuer städtischer Waldgebiete

RO-C[C2]-I[I2.0]-T[29]

Moderne Produktionskapazitäten für forstliches Vermehrungsgut

T

Neue oder sanierte Baumschulen

RO-C[C2]-I[I3.0]-M[34]

Ermittlung potenzieller Gebiete für einen strengen Schutz in natürlichen Land- und Meereslebensräumen im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

M

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte über die Ausweisung streng geschützter Gebiete

RO-C[C2]-I[I4]-M[39]

Überwachungssystem für wilde Störe entlang der unteren Donau

M

Netz für die Überwachung, Kommunikation und Übermittlung von Daten über wildlebende Störe

RO-C[C2]-I[I5.0]-M[42]

Integrierte Hochwasserrisikominderungssysteme in Waldeinzugsgebieten

M

Modernisierungsarbeiten zum Hochwasserschutz

RO-C[C3]-I[I1a.0]-T[49]

Bau freiwilliger Abfallsammelstellen auf Bezirksebene oder auf Stadt-/Gemeindeebene

T

Einrichtung freiwilliger Sammelstellen

RO-C[C4]-I[I3a.0]-M[530]

Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit

M

Bau neuer Straßen

RO-C[C5]-I[I1.a]-T[103a]

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

T

Abgeschlossene energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern

RO-C[C5]-I[I1.a]-T[103b]

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

T

Neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge installiert

RO-C[C5]-I[I1.a]-T[106a]

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

T

Abgeschlossene energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

RO-C[C6]-R[R1.0]-M[116]

Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

M

Inkrafttreten der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

RO-C[C6]-R[R1.0]-T[119a]

Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

T

Stilllegung von Kohle-/Braunkohlekraftwerken

RO-C[C6]-R[R1.0]-T[120]

Reform des Strommarkts, Ersetzung der Kohle im Energiemix und Unterstützung eines Rechts- und Regelungsrahmens für private Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

T

Installierte und an das Netz angeschlossene zusätzliche Kapazität für erneuerbare Energien

RO-C[C6]-I[4a.0]-T[139]

Neue Stromspeicherkapazitäten

T

Installierte Stromspeicherkapazität

RO-C[C7]-I[I2.0]-T[157]

Cloud-Entwicklung und Migration

T

Staatliche Cloud-Native oder Cloud-fähige digitale Dienstanwendungen, die in Platform-as-a-Service (PaaS) oder Infrastructure-as-a-Service (IaaS) entwickelt oder migriert wurden.

RO-C[C7]-I[I3.0]-M[158]

Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste

M

Öffentliche Gesundheitseinrichtungen haben im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ihre Digitalisierung Mittel erhalten

RO-C[C7]-I[I3.0]-M[160]

Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste

M

Neue PIA (IT-Plattform für Krankenversicherung) ist funktionsfähig

RO-C[C7]-I[I3.0]-M[161]

Einrichtung elektronischer Gesundheitsdienste

M

IT-Infrastruktur öffentlicher Krankenhäuser in Rumänien ersetzt oder modernisiert

RO-C[C7]-I[I4.0]-M[164]

Digitalisierung der Justiz

M

Elektronisches Falldaten- und Informationssystem ECRIS V und digitaler Wandel des Justizsystems

RO-C[C7]-I[I4.0]-M[166]

Digitalisierung der Justiz

M

Einrichtung eines Rechenzentrums

RO-C[C7]-I[I5.0]-M[167]

Digitalisierung im Umweltbereich

M

Funktionales System zur Überwachung der rumänischen Wälder mit Maßnahmen gegen illegalen Holzeinschlag

RO-C[C7]-I[I5.0]-T[168]

Digitalisierung im Umweltbereich

T

Digitalisierte öffentliche Umweltdienstleistungen

RO-C[C7]-I[I6.0]-T[170]

Digitalisierung in Beschäftigung und Sozialschutz

T

Funktionale digitale Dienste im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz

RO-C[C7]-I[I6.0]-M[171]

Digitalisierung in Beschäftigung und Sozialschutz

M

Schulungen zu digitalen Kompetenzen für Beschäftigte

RO-C[C7]-I[I8.0]-M[173]

Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur

M

Ausstellung von eIDs

RO-C[C7]-I[I9.0]-T[175]

Digitalisierung des Sektors der Nichtregierungsorganisationen

T

Gewährung von Finanzhilfen an NRO für Digitalisierungsprojekte

RO-C[C7]-I[I12.0]-T[179]

Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private ITC-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind

T

Unterstützung der Infrastruktursicherheit von Einrichtungen

RO-C[C7]-I[I12.0]-M[180]

Gewährleistung des Cybersicherheitsschutzes sowohl für öffentliche als auch für private ITC-Infrastrukturen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind

M

Ausbau der Kapazitäten der nationalen Cyberint-Zentren

RO-C[C7]-I[I15.0]-M[184]

Schaffung neuer Cybersicherheitskompetenzen für Gesellschaft und Wirtschaft

M

Bereitstellung des Instrumentariums der Regierung für Cybersicherheit

RO-C[C7]-I[I16.0]-M[185]

Schulungsprogramm für Beamte zu digitalen Kompetenzen

M

Schulungen für Beamte

RO-C[C7]-I[I17.0]-T[187]

Finanzierungsprogramme für Bibliotheken zu Drehscheiben für digitale Kompetenzen

T

Bürgerinnen und Bürger, die Schulungen zur Entwicklung digitaler Kompetenzen erhalten haben

RO-C[C7]-I[I8.0]-M[174]

Elektronischer Personalausweis und digitale Signatur

M

Unterstützungsmaßnahmen für die Verwendung elektronischer Personalausweise

RO-C[C8]-I[I1.0]-M[216]

Erleichterung der Einhaltung der Steuervorschriften durch die Entwicklung digitaler Dienste

M

Digitale Dienste und kritische elektronische Systeme sind funktionsfähig

RO-C[C8]-I[I1.0]-T[217]

Erleichterung der Einhaltung der Steuervorschriften durch die Entwicklung digitaler Dienste

T

Online verfügbare Dienstleistungen für Körperschaftsteuerpflichtige

RO-C[C8]-I[I1.0]-M[218]

Erleichterung der Einhaltung der Steuervorschriften durch die Entwicklung digitaler Dienste

M

Online-Plattform für die Versteigerung von Immobilien und mobilen Immobilien mit erheblichem Wert ist funktionsfähig (je nach Art des Vermögenswerts)

RO-C[C8]-I[I2.0]-M[225]

Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, auch durch integriertes Risikomanagement

M

Funktionales elektronisches Risikoregister

RO-C[C8]-I[I2.0]-M[226]

Verbesserung der Steuer- und Steuerverwaltungsverfahren, unter anderem durch die Umsetzung eines integrierten Risikomanagements

M

Das Steuerverwaltungssystem, einschließlich Big Data/Analytics, ist funktionsfähig.

RO-C[C8]-I[I3.0]-M[227]

Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Herausforderungen im Bereich der Information, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung zu reagieren

M

Modernisierung der Hardware- und Softwareinfrastruktur und der Unterstützungsinfrastruktur für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen für Steuerpflichtige

RO-C[C8]-I[I3.0]-T[229]

Gewährleistung der Fähigkeit, auf aktuelle und künftige Herausforderungen im Bereich der Information, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, durch den digitalen Wandel des Finanzministeriums/der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung zu reagieren

T

80 % der IT-Hardware- und Software-Infrastruktur sind nicht älter als 4 Jahre

RO-C[C8]-I[I4.0]-T[232]

Einrichtung des elektronischen Zollwesens

T

IT-Systeme für die Funktionsfähigkeit des Zolls

RO-C[C8]-I[I4.0]-T[233]

Einrichtung des elektronischen Zollwesens

T

Prozentsatz der elektronisch durchgeführten Zolltätigkeiten

RO-C[C8]-I[I5.0]-M[234]

Verbesserung des Haushaltsplanungsmechanismus

M

Aktualisierung der IT-Anwendung BUGET_NG.

RO-C[C8]-I[I7.0]-M[237]

Technische Unterstützung bei der Überarbeitung des Steuerrahmens

M

IT-System, das ein automatisches Immobilienbewertungsmodell funktionstüchtig macht

RO-C[C8]-R[R1.0]-T[196]

Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

T

Erhöhung des Anteils der von der Steuerverwaltung erhobenen Einnahmen

RO-C[C8]-R[R1.0]-M[197]

Reform der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) durch Digitalisierung

M

Strukturreform der ANAF und Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit

RO-C[C8]-R[R2.0]-M[198]

Modernisierung des Zollsystems und Einführung des elektronischen Zollwesens

M

Verbesserung der Funktionsweise der Zollverwaltung

RO-C[C8]-R[R5.0]-M[210]

Gründung der Nationalen Entwicklungsbank

M

Die nationale Entwicklungsbank wird von der Säule bewertet.

RO-C[C8]-I[I10.0]-M[240]

Fortgeschrittene elektronische Dienste durch Digitalisierung des Rentensystems

M

Funktionales IT-System der Nationalen Behörde für öffentliche Renten

RO-C[C9]-R[R2.a]-T[271]

Straffung der Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

T

Anteil der Empfehlungen im Länderbericht Rumäniens im Rahmen der Fazilität für Politikunterstützung 

RO-C[C9]-R[R2.a]-M[272]

Straffung der Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

M

Einrichtung eines ständigen Systems zur Konzeption, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der FEI-Politik

RO-C[C10]-R[R1.0]-T[293]

Schaffung des Rahmens für eine nachhaltige städtische Mobilität

T

Anstieg des jährlichen Personenverkehrsaufkommens im öffentlichen Personennahverkehr um 20 % im Jahr 2025 gegenüber 2019

RO-C[C10]-I[I1.0]-T[296]

Nachhaltige städtische Mobilität

T

Zusätzliche emissionsfreie Fahrzeuge geliefert

RO-C[C10]-I[I1.0]-T[300]

Nachhaltige städtische Mobilität

T

Gebietseinheiten der Verwaltung mit bereitgestellten oder erweiterten intelligenten Verkehrssystemen und elektronischen Fahrkarten oder anderen IKT-Infrastrukturen

RO-C[C10]-I[I1.0]-T[303]

Nachhaltige städtische Mobilität

T

Anzahl der installierten Ladepunkte für Elektrofahrzeuge

RO-C[C10]-I[I3.0]-T[322a]

Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung

T

Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

RO-C[C11]-I[I5.0]-M[347]

Verbesserung des Zugangs zur Kultur in kulturell benachteiligten Gebieten

M

Kleine Orte mit Zugang zur Kultur

RO-C[C12]-R[R3.0]-T[360]

Ausbau der Kapazitäten für Gesundheitsmanagement und Humanressourcen im Gesundheitswesen

T

Bau und Ausrüstung von zwei Kompetenzentwicklungszentren für die Ausbildung des Personals des öffentlichen Gesundheitswesens

RO-C[C12]-I[I1.0]-T[370]

Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

T

Errichtete/renovierte und ausgestattete integrierte Gemeinschaftszentren

RO-C[C12]-I[I1.0]-T[372]

Medizinische Infrastruktur vor dem Krankenhaus

T

Ausgestattete oder ausgestattete und renovierte Familienplanungsschränke

RO-C[C12]-I[I2.0]-T[376]

Öffentliche Krankenhausinfrastruktur

T

Ausgestattete Intensivstationen für Neugeborene

RO-C[C12]-I[I2.0]-T[377]

Öffentliche Krankenhausinfrastruktur

T

Bau und/oder Ausstattung neuer Einrichtungen/Krankenhäuser im Bereich der öffentlichen Gesundheit

RO-C[C13]-R[R1.0]-T[379]

Schaffung eines neuen Rechtsrahmens zur Verhinderung der Trennung von Kindern von ihren Familien

T

Verringerung der Zahl der Kinder, die in das Sozialschutzsystem einreisen

RO-C[C13]-R[R2.0]-T[383]

Reform des Systems zum Schutz von Erwachsenen mit Behinderungen

T

Menschen mit Behinderungen deinstitutionalisiert

RO-C[C13]-I[I2.0]-T[396]

Rehabilitation, Renovierung und Ausbau der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen

T

Neue kommunale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

RO-C[C13]-I[I4.0]-T[400]

Schaffung eines Netzes von Tagespflege- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen

T

Zugelassene Tagespflege- und Rehabilitationszentren für ältere Menschen

RO-C[C14]-R[R1.0]-M[407]

Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in der Regierung 

M

Verbesserte politische Planung, Folgenabschätzung und Konsultation der Interessenträger

RO-C[C14]-R[R4.0]-M[420]

Entwicklung eines gerechten einheitlichen Entgeltsystems im öffentlichen Sektor

M

Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für die Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst 

RO-C[C14]-R[R9.0]-T[443]

Verbesserung des Verfahrensrahmens für die Umsetzung der Grundsätze der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

T

Börsennotierte, geleaste/umstrukturierte zentralstaatliche Unternehmen in den Bereichen Energie und Verkehr

RO-C[C15]-R[R2.0]-T[454]

Einheitliches, inklusives und hochwertiges System der frühkindlichen Bildung für Kinder

T

Zahl der in frühkindlicher Bildung eingeschriebenen 0-3-Jährigen

RO-C[C15]-R[R4.0]-T[471]

Schaffung eines umfassenden Berufswegs für die technische Hochschulbildung

T

Anteil der Schüler, die auf der beruflichen Laufbahn eingeschrieben sind, im Verhältnis zur Zahl der Schüler der Sekundarstufe

RO-C[C15]-R[R7.0]-M[495]

Reform der Verwaltung des voruniversitären Bildungssystems und Professionalisierung des Managements

M

Analyse der Governance des voruniversitären Bildungssystems und Maßnahmenplan veröffentlicht

RO-C[C15]-I[I1a.0]-T[457]

Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen

T

Gebaute und ausgestattete Kinderkrippen

RO-C[C15]-I[I2.0]-T[459]

Einrichtung, Ausstattung und Genehmigung ergänzender Dienstleistungen für benachteiligte Gruppen

T

Ergänzende Dienste, die von den Bezirksschulinspektionen eingerichtet, ausgestattet und genehmigt werden

RO-C[C15]-I[I4.0]-T[466]

Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko

T

Zusätzliche Bildungseinrichtungen, die Stipendien erhalten

RO-C[C15]-I[I4.0]-T[468]

Unterstützung von Bildungseinrichtungen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko

T

Verringerung der Zahl der Schulen mit mittlerem und hohem Schulabbruchrisiko

RO-C[C15]-I[I6.0]-T[472]

Bau und Ausstattung von Berufscampus innerhalb regionaler Konsortien

T

Fünf integrierte Berufscampuss, die innerhalb von fünf regionalen Konsortien gebaut und ausgestattet sind

RO-C[C15]-I[I10.0]-T[487]

Ausbau des Netzwerks grüner Schulen und Kauf grüner Kleinbusse

T

Voruniversitäres Schulgebiet renoviert

RO-C[C15]-I[I18.0]-T[507]

Schulungs- und Coaching-Programm für Führungskräfte im Bildungsbereich

T

Schulung des Bildungspersonals

RO-C[C16]-I[I2.0]-T[125]

Neue Kapazitäten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen

T

Installierte und an das Netz angeschlossene Kapazität

RO-C[C16]-R[R1.0]-M[508]

Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien

M

Ausrüstung für die Agentur für staatliche Domänen (ADS)

RO-C[C16]-R[R1.0]-M[509]

Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien

M

Inkrafttreten von Rechtsakten

RO-C[C16]-R[R1.0]-M[510]

Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien

M

Einrichtung eines einzigen nationalen Registers für staatseigene Grundstücke

RO-C[C16]-R[R1.0]-M[511]

Schaffung eines Rechtsrahmens für die Nutzung staatlicher Flächen als Beschleunigungsgebiete für Investitionen in erneuerbare Energien

M

Unterzeichnung von Konzessionsverträgen in den Beschleunigungsgebieten

RO-C[C16]-I[I4.0]-T[516]

Zuschussgutscheinregelung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch Haushalte

T

Installation von Solarpaneelen und Stromspeichersystemen durch Haushalte

RO-C[C16]-I[I5.0]-T[518]

Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes 

T

Senkung des jährlichen Stromverbrauchs

RO-C[C16]-I[I5.0]-T[520]

Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes 

T

Durchschnittliche Dauer der Eingriffe in das Netz des ÜNB

RO-C[C16]-I[I5.]-M[522]

Digitalisierung und Modernisierung des nationalen Stromübertragungsnetzes 

M

In Betrieb befindliches Rechenzentrum

RO-C[C16]-I[I7]-T[529]

Zuschussgutscheinregelung zur Unterstützung der Verbesserung der Energieeffizienz von Haushalten

T

Energetische Renovierung von Wohnungen

Ratenzahlungsbetrag

3 743 975 225 EUR

2.2 Darlehen

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

2.2.1 Erstzahlung (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

78

C4.R2

Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance

M

Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 50/2021 zur Genehmigung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 55/2016 über die Umstrukturierung der National Company of Highways and National Roads in Rumänien – S.A. (C.N.A.I.R.) und zur Gründung der National Road Investment Company – S.A. (C.N.I.R.)

1

C1.R1

Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasser- und Abwassersektors und Beschleunigung des Zugangs der Öffentlichkeit zu hochwertigen Dienstleistungen gemäß den europäischen Richtlinien

M

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes Nr. 241/2006 über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

247

C9.I2.1

Finanzinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz

M

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung

250

C9.I2.2

Finanzinstrumente für den Privatsektor – Garantie für das Klimaaktionsportfolio

M

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung

253

C9.I2.3

Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Sanierungs-Wagniskapitalfonds

M

Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Europäischen Investitionsfonds und der rumänischen Regierung zur Einrichtung des Aufbau-Risikokapitalfonds (im Folgenden „Fonds“) und Annahme der Investitionspolitik des Fonds

259

C9.I2.5

Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Energieeffizienzinvestitionen im Wohnungs- und Gebäudesektor

M

Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der rumänischen Regierung

270

C9.R2

Straffung der Governance in Forschung, Entwicklung und Innovation

M

Einrichtung des Referats für die Umsetzung von Reformen im Rahmen der Fazilität für Politikunterstützung (PSF)

Ratenzahlungsbetrag

907 669 494 EUR

2.2.2 Zweite Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

2

C1.R1

Stärkung des Rechtsrahmens für eine nachhaltige Wasser- und Abwasserwirtschaft und Beschleunigung des Zugangs der Menschen zu hochwertigen Dienstleistungen gemäß den europäischen Richtlinien

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Genehmigung des nationalen Programms Erster Anschluss an Wasser und Sanitärversorgung

95

C5.I1

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

M

Zur Einführung einer nationalen Förderregelung für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) von Mehrfamilienhäusern

96

C5.I1

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

M

Zur Einführung einer nationalen Förderregelung für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für öffentliche Gebäude

189

C7.I19

Programme zur Weiterqualifizierung/Umschulung von Beschäftigten in Unternehmen

M

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „Finanzhilfen für digitale Kompetenzen“

256

C9.I2.4

Finanzinstrumente für den Privatsektor – Fonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Interessenbereiche

M

Einrichtung des Finanzinstruments („Fonds“) und Annahme der Investitionspolitik des Fonds

262

C9.I3.1

Beihilferegelungen für den privaten Sektor – Beihilferegelung für die Digitalisierung von KMU

M

Auswahl des Programmverwalters

326

C11.R1

Operationalisierung von Reisezielmanagementorganisationen (DMO)

M

Alle optimalen Zielgebiete für regionale Destinationsmanagementorganisationen (DMO) in Rumänien wurden kartiert.

327

C11.R1

Operationalisierung von Reisezielmanagementorganisationen (DMO)

M

Aktionsplan für die Nutzung des kulturellen Erbes zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des rumänischen Tourismussektors

331

C11.I1

Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen

T

Stätten, die zu den Kulturrouten gehören

338

C11.R2

Rahmen für die Inbetriebnahme von Radwegen auf nationaler Ebene

M

Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den Fahrradtourismus

30

C2.R2

Reform des Bewirtschaftungssystems für Naturschutzgebiete im Rahmen der europäischen Biodiversitätsstrategie

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Einsetzung des interinstitutionellen Ausschusses zur Analyse des Rechtsrahmens für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt

97

C5.I1

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

M

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für Wohngebäude

98

C5.I1

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

M

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) (öffentliche Gebäude)

129

C6.I2

Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicherung und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie

M

Unterzeichnung von Verträgen über den Bau neuer Elektrolyseure mit einer Leistungvon mindestens 60 MW H2

133

C6.I3

Bau einer flexiblen und hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für Fernwärme

M

Unterzeichnung von Verträgen über hocheffiziente Projekte zur Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme

140

C6.I5

Gewährleistung der Energieeffizienz in der Industrie

M

Eröffnung einer Ausschreibung für Investitionen in die Energieeffizienz der Industrie

266

C9.I4

Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte – Niedrigstromprozessoren
und Halbleiterchips

M

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses, mit dem die erforderlichen Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR bereitgestellt werden, um den Ausbau der nationalen Kapazitäten bis zur ersten industriellen Entwicklung und die Beteiligung an einem Mehrländerprojekt zu unterstützen

307

C10.R2

Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel – Stadtentwicklung in Rumänien

M

Inkrafttreten des Großraumgesetzes

312

C10.R4

Verbesserung der Wohnungsqualität

M

Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Umsetzung der nationalen Wohnstrategie und des Aktionsplans zur Verringerung schwerer wohnungsbezogener Deprivation

339

C11.R2

Rahmen für die Inbetriebnahme von Radwegen auf nationaler Ebene

M

Einrichtung und Einsatzfähigkeit des nationalen Koordinierungszentrums Velo-Routen

398

C13.R6

Verbesserung der sozialwirtschaftlichen Rechtsvorschriften

M

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes Nr. 219/2015 über die Sozialwirtschaft und der Durchführungsbestimmungen

500

C15.I16.

Digitalisierung der Universitäten und Vorbereitung auf die digitalen Berufe der Zukunft

M

Unterzeichnung von Verträgen über Finanzhilfen für innovative Technologiezentren an Hochschulen

Ratenzahlungsbetrag

1 080 198 230 EUR

2.2.3 Dritte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

43

C3.R1

Verbesserung der Governance der Abfallbewirtschaftung, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen

M

Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft

46

C3.R1

Verbesserung der Governance der Abfallbewirtschaftung, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen

M

Inkrafttreten der Rechtsakte, die für die Inbetriebnahme einer einheitlichen Abfallbewirtschaftung im Einklang mit dem nationalen Abfallbewirtschaftungsplan erforderlich sind

127

C6.R5

Verringerung der Energieintensität der Wirtschaft durch Schaffung eines nachhaltigen Mechanismus zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie

M

Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einführung von Maßnahmen zur Erleichterung von Investitionen in die Energieeffizienz in der Industrie

241

C9.R1

Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

M

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Straffung, Vereinfachung und vollständigen Digitalisierung unternehmensbezogener Verfahren

242

C9.R1

Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

M

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, um die Durchführung des KMU-Tests zu vereinfachen und transparenter und anwendbar zu machen

328

C11.R1

Operationalisierung von Reisezielmanagementorganisationen (DMO)

M

Inkrafttreten des Rechtsrahmens durch Regierungsbeschluss, der eine klare Beschreibung des Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Entwicklung des Netzes der DMO und ein klares Governance-Modell umfasst

332

C11.I1

Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen

M

Unterzeichnung der Verträge über die Förderung der 12 Strecken

340

C11.R2

Rahmen für die Inbetriebnahme von Radwegen auf nationaler Ebene

M

Umfassende Studie über die territoriale Verteilung der nationalen Radwege

341

C11.I3

Einrichtung und Einsatzfähigkeit des Nationalen Koordinierungszentrums Velo

M

Integrierte nationale eVelo-Plattform und Smartphone-Anwendung

344

C11.R3

Reform des Finanzierungssystems für den Kultursektor

M

Inkrafttreten des Gesetzes über das Finanzierungssystem für den Kultursektor

3

C1.R1

Stärkung des Rechtsrahmens für die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasser- und Abwassersektors und Beschleunigung des Zugangs der Menschen zu hochwertigen Dienstleistungen gemäß den europäischen Richtlinien

M

Unterzeichnung von Durchführungsvereinbarungen mit den lokalen Behörden, die am Programm „Erste Anbindung an Wasser und Sanitärversorgung“ teilnehmen

79

C4.R2

Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance

M

Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats von C.N.A.I.R., C.N.I.R., C.F.R., Metrorex, C.F.R. Călători.

90

C5.R1

Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung energetischer Renovierungen von Gebäuden

M

Inkrafttreten der Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens für das mehrjährige nationale Programm zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden (Notfallverordnung Nr. 18/2009 der Regierung)

91

C5.R1

Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung energetischer Renovierungen von Gebäuden

M

Der technische Rechtsrahmen für Investitionen in den Übergang zu grünen und digitalen Gebäuden ist funktionsfähig.

93

C5.R2

Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Unterstützung der seismischen Widerstandsfähigkeit des Gebäudebestands

M

Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie zur Verringerung des Seismischen Risikos für die seismische Nachrüstung des bestehenden Gebäudebestands

94

C5.R2

Strategischer, rechtlicher und verfahrenstechnischer Rahmen zur Unterstützung der seismischen Widerstandsfähigkeit des Gebäudebestands

M

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden

99

C5.I1

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

M

Unterzeichnung von Verträgen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für Wohngebäude

100

C5.I1

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

M

Unterzeichnung von Verträgen für energetische Renovierungen und integrierte Renovierungen (seismische Konsolidierung und Energieeffizienz) für öffentliche Gebäude

243

C9.R1

Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

M

Inkrafttreten des Gesetzes „Einheitliche Gewerbeerlaubnis“

264

C9.I3.2

Beihilferegelungen für den privaten Sektor – De-minimis-Regelung zur Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Börsennotierung

M

Auswahl des Programmverwalters

268

C9.I4

Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte – Niedrigstromprozessoren
und Halbleiterchips

T

Rechtsträger in Konsortien, die an Aufforderungen zur Einreichung von Projekten des Gemeinsamen Unternehmens für grundlegende digitale Technologien (KDT JU) teilnehmen

278

C9.R5

Unterstützung der Integration von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen in Rumänien in den Europäischen Forschungsraum

M

Inkrafttreten eines Gesetzes zur Förderung, Erleichterung und Regulierung der freiwilligen und funktionalen Integration und Fusion von Forschungseinrichtungen in Rumänien

280

C9.I5

Einrichtung und Operationalisierung von Kompetenzzentren

M

Einrichtung von fünf Kompetenzzentren

308

C10.R2

Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen städtischen Wandel

M

Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses zur Festlegung des rumänischen Stadtentwicklungsrahmens

310

C10.R3

Schaffung des politischen Rahmens für einen nachhaltigen Wandel im ländlichen Raum: Einrichtung von Verwaltungskonsortien in funktionalen ländlichen Gebieten

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Änderung des Verwaltungsgesetzbuchs und zur Gründung von Verwaltungskonsortien in benachbarten ländlichen oder überwiegend ländlichen Verwaltungseinheiten, die als funktionale ländliche Gebiete bestehen

317

C10.I2

Bau von Wohnraum für Jugendliche und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen

M

Unterzeichnung aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Wohnraum für junge Menschen aus schutzbedürftigen Gemeinschaften und Gruppen, für Notunterkünfte sowie für Fachkräfte in den Bereichen Gesundheit und Bildung in städtischen oder ländlichen Gebieten

320

C10.I3

Mäßige Sanierung öffentlicher Gebäude zur Verbesserung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung

M

Unterzeichnung der Verträge
für die mäßige Renovierung öffentlicher Gebäude

323

C10.I4

Entwicklung/Aktualisierung von Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format

M

Unterzeichnung von Verträgen über die Entwicklung/Aktualisierung von Raumplanung, Stadtplanung und Plänen für nachhaltige städtische Mobilität

342

C11.I4
Bau von 236,05 km Radwegen

M

Unterzeichnung der Verträge über Radwege

399

C13.R7

Reform der Langzeitpflege für ältere Menschen

M

Inkrafttreten eines Gesetzes zur Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie für die Langzeitpflege

Ratenzahlungsbetrag

775 449 927 EUR 

2.2.4 Vierte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme

(Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

RO-C[C1]-R[R2.0]-M[4]

Neugestaltung des derzeitigen wirtschaftlichen Mechanismus der nationalen Wasserverwaltung (ANAR), um die Modernisierung und Wartung des nationalen Wasserbewirtschaftungssystems zu gewährleisten

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Änderungen zur Regelung des neuen wirtschaftlichen Mechanismus für die Wasserressourcen in Rumänien

RO-C[C1]-I[I1.0]-T[6]

Bau von Wassernetzen und Abwasserentsorgungssystemen in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnerwerten

T

Gebaute Wasserverteilungsnetze

RO-C[C1]-I[I1.0]-T[8]

Bau von Wassernetzen und Abwasserentsorgungssystemen in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnerwerten

T

Gebaute Abwassernetze

RO-C[C1]-I[I2.0]-T[10]

Abwassersammlung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten

T

Individuelle oder andere geeignete Systeme, die in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten gebaut werden

RO-C[C1]-I[I2.0]-T[12]

Abwassersammlung in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnerwerten

T

Errichtete Kanalisationsnetze in Ballungsräumen mit weniger als 2000 Einwohnerwerten

RO-C[C1]-I[I4.0]-T[17]

Sanierung bestehender Anhäufungen, die Noteinsätze für einen sicheren Betrieb erfordern

T

Sanierung bestehender Staudämme und Polder

RO-C[C1]-I[I5.0]-T[18]

Angemessene Ausstattung der für die Einzugsgebiete zuständigen Behörden für Hochwasserüberwachung, -prävention und -reaktion

T

Ausgerüstete Flussgebietsbehörden

RO-C[C2]-R[R2.0]-M[31]

Reform des Bewirtschaftungssystems für Naturschutzgebiete im Rahmen der europäischen Biodiversitätsstrategie

M

Inkrafttreten des Rechtsakts für Sektoren mit Auswirkungen auf die biologische Vielfalt

RO-C[C3]-R[R1.0]-M[45]

Unterstützung der Governance der Abfallbewirtschaftung zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft

M

Billigung des Aktionsplans für die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft und Durchführung der darin enthaltenen spezifischen Maßnahmen.

RO-C[C3]-I[I1b.0]-T[51]

Einrichtung integrierter Systeme für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen auf Bezirksebene oder auf Stadt-/Gemeindeebene

T

Abnahmebescheinigungen für die Lieferung digitalisierter Öko-Inseln für die getrennte Sammlung von Abfällen

RO-C[C3]-I[I1c.0]-T[53]

Einrichtung integrierter Systeme für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen auf Bezirksebene oder auf Stadt-/Gemeindeebene

T

Errichtete integrierte Abfallsammelstellen

RO-C[C3]-I[I1d.0]-T[54]

Einrichtung integrierter Systeme für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen auf Bezirksebene oder auf Stadt-/Gemeindeebene

T

Gebaute oder gelieferte Abfallrecyclinganlagen

RO-C[C3]-I[I2.0]-T[55]

Bau oder Lieferung von Infrastrukturen für die Bewirtschaftung von Dung und anderen kompostierbaren landwirtschaftlichen Abfällen

T

Bau integrierter Systeme für die Sammlung kompostierbarer landwirtschaftlicher Abfälle

RO-C[C4]-I[I1.0]-M[75]

Modernisierung und Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur

M

Modernisierte/verstärkte Eisenbahninfrastruktur bereitgestellt

RO-C[C4]-I[I2.0]-M[77]

Schienenfahrzeuge

M

Lieferung von umgerüsteten Fahrzeugen

RO-C[C4]-R[R2.0]-T[81]

Leistungsbasiertes Qualitätsmanagement im Verkehrsbereich – Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Corporate Governance

T

Höhere Leistung der Eisenbahn hinsichtlich der Pünktlichkeit der Züge

RO-C[C4]-I[I3.0]-M[84]

Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit

M

Bau neuer Straßen

RO-C[C4]-I[I3.0]-T[85]

Erhöhung der Nachhaltigkeit der Straßeninfrastruktur im TEN-V-Netz, Straßenbenutzungsgebühren, Verkehrsmanagement und Straßenverkehrssicherheit

T

Beseitigung von Schwarz-/Hotspots für die Straßenverkehrssicherheit

RO-C[C5]-I[I1.0]-T[103]

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

T

Abgeschlossene energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern

RO-C[C5]-I[I1.0]-T[106]

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

T

Abgeschlossene energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

RO-C[C5]-I[I1.0]-T[106b]

Einrichtung eines Fonds für Renovierungswellen zur Finanzierung von Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz des bestehenden Gebäudebestands

T

Neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge installiert

RO-C[C5]-I[I2.0]-M[107]

Veröffentlichung des nationalen digitalen Gebäuderegisters

M

Veröffentlichung des nationalen Registers für digitale Gebäude

RO-C[C5]-R[R1.0]-T[92]

Vereinfachter und aktualisierter Rechts- und Regelungsrahmen zur Unterstützung energetischer Renovierungen von Gebäuden

T

Verkürzung des Zeitaufwands für die Erteilung von Baugenehmigungen

RO-C[C5]-I[I4.0]-M[110]

Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude

M

Strukturen innerhalb des Nationalen Kulturerbeinstituts für die Sammlung und Wiederverwendung historischer Baumaterialien

RO-C[C5]-I[I4.0]-T[112]

Kreislaufwirtschaft und höhere Energieeffizienz historischer Gebäude

T

Mindestens 200 Fachkräfte, die im Bereich der energetischen Sanierung historischer Gebäude zertifiziert sind

RO-C[C6]-R[R4.0]-M[126]

Schaffung eines günstigen Rechts- und Regelungsrahmens für erneuerbaren Wasserstoff

M

Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens zur Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie

RO-C[C6]-R[R6.0]-M[128]

Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors

M

Inkrafttreten von Rechtsakten zur Einführung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors

RO-C[C6]-I[I2.0]-T[131]

Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff zur Nutzung als Stromspeicherung und/oder zur Dekarbonisierung der Industrie

T

Produktionskapazität für grünen Wasserstoff

RO-C[C6]-I[I3.0]-T[134]

Bau einer flexiblen und hocheffizienten Gas- und Wärmeerzeugung (KWK) im Bereich Fernwärme

T

KWK-Anlagen und Fernwärme

RO-C[C6]-I[I4.0]-T[138]

Inbetriebnahme von Photovoltaik-Produktionsanlagen

T

In Auftrag gegebene Photovoltaikzellen und -paneele

RO-C[C7]-I[I18.0]-T[188]

Digitaler Wandel und Robotische Prozessautomatisierung in der öffentlichen Verwaltung

T

Roboterprozessautomatisierung (RPA) und Förderung künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung

RO-C[C8]-I[I11.0]-M[240a]

Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank

M

Investitionspolitik

RO-C[C8]-I[I11.0]-M[240b]

Kapitalzuführung an die Nationale Entwicklungsbank

M

Eigenkapitalzuführung

RO-C[C9]-R[R1.0]-T[244]

Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

T

Verkürzung der Zeit, die für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensumfeld erforderlich ist

RO-C[C9]-R[R1.0]-T[245]

Transparenz der Rechtsvorschriften, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

T

Rechtsakte/Änderungen in Bezug auf KMU, auf die der Test angewandt wurde

RO-C[C9]-R[R4.0]-M[276]

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung

M

Inkrafttreten eines oder mehrerer Rechtsakte zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation

RO-C[C9]-R[R4.0]-T[277]

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung

T

Bei 27 % der aus öffentlichen Mitteln finanzierten FEI-Projekte ist mindestens ein Unternehmen als Partner beteiligt.

RO-C[C9]-R[R5.0]-T[279]

Unterstützung der Integration von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationseinrichtungen in Rumänien in den Europäischen Forschungsraum

T

Prozentsatz der Forschungseinrichtungen, die Forschungsinfrastrukturen und -einrichtungen gemeinsam nutzen

RO-C[C9]-I[I1.0]-M[246]

Digitale Plattformen für Transparenz, Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung für Unternehmen

M

Digitale Plattformen, die mit der Regierungs-Cloud verbunden und zugänglich sind

RO-C[C9]-I[I2.1]-T[249]

Finanzinstrumente für den Privatsektor – Portfoliogarantie für Resilienz

T

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % der Mittel, die dem vom Investitionsausschuss „InvestEU“ genehmigten Instrument zugewiesen wurden

RO-C[C9]-I[I2.3]-T[255]

Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Sanierungs-Wagniskapitalfonds

T

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der vom Investitionsausschuss genehmigten Finanzierungen oder Investitionen

RO-C[C9]-I[I2.4]-T[258]

Finanzinstrumente für den Privatsektor – Fonds für Digitalisierung, Klimaschutz und andere Interessenbereiche

T

100 % der unterstützten Begünstigten

RO-C[C9]-I[I2.5]-T[261]

Finanzinstrumente für den privaten Sektor – Energieeffizienzinvestitionen im Wohnungs- und Gebäudesektor

T

Finanzierungen oder Investitionen in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten Finanzierungen oder Investitionen, die vom InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt wurden.

RO-C[C9]-I[I3.2]-T[265]

Beihilferegelungen für den privaten Sektor – De-minimis-Regelung zur Unterstützung rumänischer Unternehmen bei der Börsennotierung

T

Anzahl der unterzeichneten Finanzierungsverträge

RO-C[C9]-I[I4.0]-T[267]

Grenzüberschreitende und länderübergreifende Projekte – Niedrigstromprozessoren und Halbleiterchips

T

Einrichtungen, die für die Teilnahme an dem Projekt oder die Vereinigung ausgewählt wurden

RO-C[C10]-R[R5.0]-M[315]

Entwicklung des Planungssystems – Raumordnung, Städtebau und Bauwesen

M

Inkrafttreten des Raumordnungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzes

RO-C[C10]-R[R5.0]-M[316]

Entwicklung des Planungssystems – Raumordnung, Städtebau und Bauwesen

M

Interoperable digitale Datenplattform für Städte (als Teil der territorialen Beobachtungsstelle)

RO-C[C10]-I[I2.0]-T[318]

Bau von Wohnraum für Jugendliche und Fachkräfte im Gesundheits- und Bildungswesen

T

Wohneinheiten für junge Menschen aus schutzbedürftigen Gemeinschaften/Gruppen und für Fachkräfte in den Bereichen Gesundheit und Bildung

RO-C[C10]-I[I3.0]-T[322]

Renovierung öffentlicher Gebäude zur Unterstützung einer besseren Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch die Gebietseinheiten der Verwaltung

T

Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

RO-C[C10]-I[I4.0]-T[325]

Entwicklung/Aktualisierung von Raumordnungs- und Stadtplanungsdokumenten im GIS-Format

T

Raumplanung, Stadtplanung und Pläne für nachhaltige städtische Mobilität, veröffentlicht auf der Plattform der territorialen Beobachtungsstelle

RO-C[C11]-I[I1.0]-M[335]

Förderung der 12 touristischen/kulturellen Routen

M

Websites, die Besuchern offen stehen

RO-C[C11]-I[I2.0]-T[337]

Modernisierung/Erstellung von Museen und Gedenkstätten

T

Öffentlich zugängliche Museen oder Gedenkstätten

RO-C[C11]-I[I4.0]-M[343]

Bau von 236,05 km Radwegen

M

Radwege gebaut und für das Radfahren zugänglich

RO-C[C12]-I[I3.0]-M[531]

Öffentliche Krankenhäuser

M

Bau und Ausrüstung des Diagnostik- und Behandlungszentrums Zerlendi Tuberkulose in Bukarest

RO-C[C12]-I[I3.0]-M[532]

Öffentliche Krankenhäuser

M

Bau und Ausstattung des Notfallinstituts für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Transplantation Târgu Mures

RO-C[C12]-I[I3.0]-M[533]

Öffentliche Krankenhäuser

M

Bau und Ausrüstung des Bereichs Pediatrik und Kinderneonatologie des Notstandskrankenhauses Sf Apostol Andrei Constanța

RO-C[C12]-I[I4.0]-T[534]

Modernisierung der medizinischen Notfallversorgung

T

Kauf neuer Krankenwagen

RO-C[C15]-I[I1a.0]-T[457a]

Bau und Ausrüstung von Kinderkrippen

T

Gebaute und ausgestattete Kinderkrippen

RO-C[C15]-I[I10a.0]-T[488]

Aufbau von Netzwerken für grüne Schulen

T

Neuer Grüner Schulbereich gebaut

RO-C[C15]-I[I13.0]-M[496]

Ausstattung von IT-Labors in Schulen der beruflichen Aus- und Weiterbildung

M

Berufsbildungsschulen, die mit digitaler Ausrüstung für IT-Labors ausgestattet sind

RO-C[C15]-I[I17.0]-M503

Gewährleistung der Hochschulinfrastruktur (Unterbringung, Kantinen, Freizeiteinrichtungen)

M

Bau und Modernisierung von Freizeit- und Leseplätzen, Kantinen und Unterkünften 

RO-C[C16]-I[I4a.0]-T[516a]

Zuschussgutscheinregelung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energiequellen durch Haushalte

T

Installation von Solarpaneelen und Stromspeichersystemen durch Haushalte

Ratenzahlungsbetrag

5 081 154 428 EUR

3.ABSCHNITT 3 ZUSÄTZLICHE REGELUNG

3.1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens erfolgt nach folgenden Modalitäten:

·Auf zentraler Ebene wird die Koordinierung durch den interministeriellen Ausschuss für die Koordinierung des Plans sichergestellt, der in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Investitionen und europäische Projekte (MIPE) für die Prüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Plans zuständig ist. Das MIPE wurde mit Unterstützung des Finanzministeriums (für Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Darlehensvereinbarung und der Finanzierungsvereinbarung) zum nationalen Koordinator für die Vorbereitung, Aushandlung und Genehmigung des Plans ernannt, wobei eine spezialisierte Struktur eingerichtet wurde.

·Das MIPE ist auch für die Kontrolle und Überwachung des Plans zuständig, einschließlich der Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sowie für die Prävention, Aufdeckung und Behebung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten. Schließlich ist dasselbe Ministerium auch für die Erstellung und Unterzeichnung der Zahlungsanträge und Verwaltungserklärungen zuständig.

·Die Durchführung des Plans wird durch die Fachministerien und ihre nachgeordneten Strukturen durch den Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit dem MIPE sichergestellt.

3.2.Vorkehrungen für die Gewährung eines vollständigen Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, trifft Rumänien folgende Vorkehrungen:

Das MIPE ist als nationaler Koordinator des Plans für die Gesamtkoordinierung, Kontrolle und Überwachung des Plans verantwortlich. Sie fungiert insbesondere als Koordinierungsstelle für die Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, während die Prüfungen in die Zuständigkeit der Prüfbehörde fallen. Das MIPE koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, alle relevanten Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung erfolgt im IT-System des MIPE.

Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Rumänien der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Rumänien stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1) https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=75185
(2) Abrufbar unter https://e3p.jrc.ec.europa.eu/publications/2021-best-practice-guidelines-eu-code-conduct-data-centre-energy-efficiency
(3) https://ec.europa.eu/isa2/sites/default/files/eif_brochure_final.pdf
(4) https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=75185
(5) Ausgenommen Projekte zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastrukturen, bei denen Erdgas verwendet wird und die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(6) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(7) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(8) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, bei denen die Maßnahmen der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für die Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(9)

 Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.

(10)

 Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.

(11)

 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 

(12)

 Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für die Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen[1] dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 

(13)

 Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder der Kundenbasis des Endbegünstigten als wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der beschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.

(14)

 Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.

(15) Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(16) Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.
(17) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Verwertung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(18) Ausgenommen Projekte zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastrukturen, bei denen Erdgas verwendet wird und die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(19) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(20) Ausgenommen Projekte zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastrukturen, bei denen Erdgas verwendet wird und die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(21) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(22) Ausgenommen Projekte zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastrukturen, bei denen Erdgas verwendet wird und die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(23) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(24) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(25) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(26) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(27) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(28) Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(29) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(30) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(31) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(32) Ausgenommen Projekte zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie damit verbundene Fernleitungs- und Verteilungsinfrastrukturen, bei denen Erdgas verwendet wird und die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(33) Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(34) Die Investition 13 ist in Abschnitt O.3 enthalten.
(35) Die Investition 13 ist in Abschnitt O.3 enthalten.
(36) Die Investition 17 ist in Abschnitt O.3 enthalten.
(37) https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC107466
(38) https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC106281