Brüssel, den 22.10.2025

COM(2025) 648 final

2025/0328(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10687/21 INIT; ST 10687/21 ADD 1) vom 28. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens

{SWD(2025) 340 final}


2025/0328 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10687/21 INIT; ST 10687/21 ADD 1) vom 28. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Kroatien am 8. Juli 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „RRP“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Am 28. Juli 2021 billigte der Rat die positive Bewertung im Wege eines Durchführungsbeschlusses (im Folgenden „Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021“) 2 . Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 wurde durch die Durchführungsbeschlüsse des Rates vom 8. Dezember 2023 3 und 20. Juni 2025 4 geändert.

(2)Am 7. Oktober 2025 ersuchte Kroatien gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 die Kommission, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 28. Juli 2021 vorzuschlagen, da der RRP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchzuführen sei. Vor diesem Hintergrund hat Kroatien einen geänderten RRP vorgelegt.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(3)Die Änderungen am RRP, die Kroatien aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 151 Maßnahmen.

(4)Kroatien hat erläutert, dass sieben Maßnahmen aufgrund der stark gestiegenen Kosten teilweise nicht mehr durchführbar sind. Dies betrifft die Maßnahmen C3.1-R1-I1 Bau, Modernisierung, Umbau und Ausstattung von FBBE-Einrichtungen, C3.1-R1-I2 Bau, Modernisierung, Umbau und Ausstattung von Grundschulen für Ganztagsunterricht im Einschichtbetrieb, C3.1-R1-I4 Bau, Modernisierung, Umbau und Ausstattung von Grundschulen für Ganztagsunterricht im Einschichtbetrieb, C7.1-R1-I1 Wasserstoffnutzung und neue Technologien, C7.1-R1-I2 Aufbau einer wasserstoffbasierten Wirtschaft (durch das Projekt „Wasserstofftal an der Nordadria“), C7.1-R1-I4 Stärkung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in den Bereichen Verkehr und Heizung und C7.1-R1-I5 Bioraffinerie zur Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe in Sisak. Auf dieser Grundlage hat Kroatien beantragt, diese Maßnahmen zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(5)Gemäß den Ausführungen Kroatiens sind vier Maßnahmen aufgrund der stark gestiegenen Kosten nicht mehr durchführbar. Dies betrifft die Maßnahmen C1.4 R2-I2 Modernisierung der Eisenbahnstrecke M604 Oštarije – Knin – Split, C1.4 R2-I5 Austausch von Bremsklötzen für Güterwagen zur Lärmminderung, C1.4-R3-I4 Ausstattung von Häfen mit Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur und C 5.1-R4-I6 Abfallbewirtschaftung im Krankenhauszentrum KBC Zagreb. Auf dieser Grundlage hat Kroatien beantragt, die vorgenannten Maßnahmen zu streichen. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(6)Kroatien hat erklärt, dass vier Maßnahmen aufgrund mangelnder Nachfrage teilweise nicht mehr durchführbar sind. Dies betrifft die Maßnahmen C1.4-R2-I7 Modernisierung des IT- und Vertriebssystems, C1.6-R1-I2 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmern und Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels in der Tourismusbranche, C2.3-R4-I1 Durchführung von Projekten im Rahmen des Nationalen Rahmenprogramms für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Gebieten, in denen ein unzureichendes kommerzielles Interesse an Investitionen besteht, und C3.1-R1-I3 Bau, Modernisierung, Renovierung und Ausstattung von Sekundarschulen. Auf dieser Grundlage hat Kroatien beantragt, diese Maßnahmen zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(7)Gemäß den Angaben Kroatiens ist eine Maßnahme aufgrund mangelnder Nachfrage nicht mehr durchführbar. Dies betrifft die Maßnahme C1.5-R2-I1 Flurbereinigung in der Landwirtschaft. Auf dieser Grundlage hat Kroatien beantragt, die vorgenannte Maßnahme zu streichen. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(8)Den Ausführungen Kroatiens zufolge ist eine Maßnahme aufgrund der Folgen der Erdbeben im Jahr 2020, durch die die Gerichtsgebäude beschädigt wurden, nicht mehr durchführbar. Dies betrifft die Maßnahme C2.5-R1: Steigerung der Effizienz des Justizsystems zur Stärkung des Vertrauens der Bürger. Auf dieser Grundlage hat Kroatien beantragt, die vorgenannte Maßnahme zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(9)Wie Kroatien erläuterte, wurde eine Maßnahme geändert, da es bessere Alternativen gibt, um das ursprüngliche Ziel der Maßnahme zu erreichen. Dies betrifft die Maßnahme C7.2-I2 Renovierung von durch Erdbeben beschädigten Gebäuden durch energetische Sanierung. Auf dieser Grundlage hat Kroatien beantragt, die vorgenannte Maßnahme zu ändern. Da diese Umstände eine Änderung der Maßnahme rechtfertigen, sollte der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 entsprechend geändert werden.

(10)Kroatien hat erläutert, dass 133 Maßnahmen geändert wurden, da es bessere Alternativen gibt, mit denen sich der Verwaltungsaufwand verringern und der Durchführungsbeschluss des Rates vereinfachen lässt, aber die Ziele dieser Maßnahmen dennoch erreicht werden können. Dies betrifft die Maßnahmen C1.1.1-R1-I1 Digitalisierung der Dienstleistungen des Staates und der öffentlichen Verwaltung für die Unternehmen (G2B), C1.1.1-R1-I2 Fortsetzung der Verwaltungs- und Steuererleichterungen, R4-I1 Unterstützung von Unternehmen beim Übergang zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft, C1.1.1-R4-I2 Finanzinstrument für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, C1.1.1-R4-I3 Finanzinstrument für Midcap-Unternehmen und große Unternehmen, C1.1.1-R4-I4 Finanzinstrument für öffentliche Stellen, C1.1.1-R6-I1 Umgestaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft, C1.1.1-R6-I2 Einrichtung eines Systems der Faktenprüfung und Offenlegung in den Medien, C1.1.1-R2 Fortsetzung der Reform der reglementierten Berufe, C1.1.1-R3 Weiterentwicklung des strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen, C1.1.1-R5 Diversifizierung der Kapitalmärkte und Verbesserung des Zugangs zu alternativer Finanzierung, C1.1.1-R7 Einrichtung des Forums zur Unterstützung eines nachhaltigen Finanzwesens, C1.1.2-R2-I2 Investitionen in die Managementkapazität kleiner und mittlerer Unternehmen, C1.1.2-R2-I3 Fördermittel für Start-up-Unternehmen, C1.1.2-R2-I4 Verbesserung, Ausbau und Beschleunigung von Geschäftstätigkeiten, C1.1.2-R2-I5 Vermarktung von Innovationsprojekten, C1.1.2-R3-I2 Digitalisierungsgutscheine, C1.1.2-R3-I3 Zuschüsse für Digitalisierung, C1.1.2-R1 Reform des FuE-Anreizsystems, C1.2-R1-I1 Revitalisierung, Aufbau und Digitalisierung des Energiesystems und Unterstützung der Infrastruktur zur Dekarbonisierung des Energiesektors, C1.2-R1-I2 Förderung von Energieeffizienz, Wärme und erneuerbaren Energien zur Dekarbonisierung des Energiesektors, C1.2-R1 Dekarbonisierung des Energiesektors, C1.3-R1 Umsetzung des Wasserbewirtschaftungsprogramms, C1.3-R1-I1 Förderprogramm für öffentliche Abwassersysteme, C1.3-R1-I2 Förderprogramm für die öffentliche Wasserversorgung, C1.3-R1-I3 Katastrophenvorsorgeprogramm, C1.3-R2-I1 Abfallreduzierungsprogramm, C1.3-R2-I2 Sanierungsprogramm für geschlossene Deponien und mit gefährlichen Abfällen verunreinigte Standorte, C1.3-R3 Weitere Umsetzung des Wasserbewirtschaftungsprogramms, C1.3R-R3-I1 Weitere Investitionen in das Förderprogramm für öffentliche Abwassersysteme, C1.3-R3-I2 Weitere Investitionen in das Förderprogramm für die öffentliche Wasserversorgung, C1.3-R2 Umsetzung einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung, C1.4-R1-I1 Elektronisches Mautsystem, C1.4-R1-I3 Nationales elektronisches Speicher- und Datenaustauschsystem für den Straßenverkehr (NSCP), C1.4-R1-I5 Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (e-ADR), C1.4-R2-I3 Beseitigung von „Engpassen“ in der Eisenbahninfrastruktur, C1.4-R2-I6 Nutzung umweltfreundlicher Technologien im Schienenpersonenverkehr, C1.4-R3-I1 Modernisierungsprogramm für öffentlich nutzbare Häfen, C1.4-R4-I1 Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen für den öffentlichen Linienverkehr im Stadt- und Vorortverkehr, C1.4-R4-I2 Modernisierung der Straßenbahnflotte, C1.4-R5-I1 Elektrifizierung und Ökologisierung des Bodenabfertigungs- und Stromversorgungssystems am Flughafen Zadar, C1.4-R5-I2 Forschung, Entwicklung und Produktion neuer Mobilitätsfahrzeuge und unterstützende Infrastruktur, C1.4-R5-I3 Kofinanzierungsprogramm für den Erwerb neuer Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen und die Entwicklung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr, C1.4-R2 Reform des Eisenbahnsektors, C1.5-R1-I1 Bau und Ausrüstung von Logistik- und Verteilungszentren für Obst und Gemüse, C1.5-R1-I2 Stärkung der Position und Sichtbarkeit der Erzeuger in der Lebensmittelversorgungskette, C1.5-R2-I2 Programm zur Überwachung landwirtschaftlicher Flächen, C1.5-R3-I2 Intelligente Landwirtschaft, C1.6-R1-I1 Regionale Diversifizierung und Spezialisierung des kroatischen Tourismus durch Investitionen in die Entwicklung touristischer Produkte mit hoher Wertschöpfung, C1.6-R1-I3 Stärkung der Systemkapazität für einen widerstandsfähigen und nachhaltigen Tourismus, C2.1-R1-I1 Optimierung, Standardisierung und Digitalisierung von Prozessen für die strategische Planung und Folgenabschätzung öffentlicher Maßnahmen, C2.1-R1-I2 Stärkung der Kapazitäten für strategische Planung und bessere Rechtsetzung, C2.1-R2-I1 Unterstützung der Begünstigten bei der Vorbereitung der technischen Projektdokumentation für technische Ausschreibungen, C2.1-R1 Stärkung der Mechanismen für die Integration und Verwaltung öffentlicher Maßnahmen durch Professionalisierung der strategischen Planung, C2.2-R3-I1 Einführung digitaler Infrastruktur und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Entwicklung eines konservierungsbasierten Systems, C2.2-R3-I2 Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der digitalen Dienste des öffentlichen Sektors durch Entwicklung des nationalen Archivinformationssystems und Stärkung des nationalen Archivnetzes, C2.2-R4-I1 Weitere Optimierung und Dezentralisierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch Unterstützung funktionaler und tatsächlicher Fusionen, C2.3-R2-I1 Einrichtung eines zentralen Interoperabilitätssystems, C2.3-R3-I1 Modernisierung des gemeinsamen Dienstleistungszentrums, C2.3-R3-I6 Investitionen in staatliche Informationsinfrastrukturnetze, C2.3-R3-I7 Verbesserung des Systems der Raumplanung, des Bauwesens und des staatlichen Vermögens durch Digitalisierung, C2.3-R3-I10 Digitalisierung und Computerisierung des CES (eHZZ), C2.3-R3-I11 Modernisierung der IKT-Unterstützung von HZMO (eHZMO), C2.3-R3-I12 Digitalisierung des HZMO-Archivs (eArhiva), C2.3-R3-I13 Digitaler Wandel der Steuerverwaltung, C2.3-R3-I15 Entwicklung von Anwendungen für den Tourismus mit dem Ziel, Unternehmer administrativ zu entlasten und das Tourismusmodell in Richtung Nachhaltigkeit umzugestalten, C2.3-R3-I16 Digitalisierung von Sport- und Freizeitprozessen auf lokaler und regionaler Ebene, C2.3-R3-I17 Einrichtung des Bevölkerungs-, Familien- und Haushaltsregisters, C2.3-R4-I2 Bau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastruktur, C2.4-R2 Verbesserung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien von besonderem Interesse sind, und in mehrheitlich im Besitz der Zentralregierung befindlichen Unternehmen, C2.4-R3 Stärkung der personellen Kapazitäten zur Überwachung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen, C2.4-R4 Fortsetzung der Verringerung der Zahl der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind, C2.4-R5 Optimierung der Verwaltung staatseigener Immobilien, C2.5-R1-I2 Verbesserung des Katasterinformationssystems und des Katasters, C2.5-R1-I4 Gestaltung und Umsetzung des Projekts auf dem Justizplatz von Zagreb zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz und der Effizienz von Handelsverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten, C2.5-R1-I6 Stabile und widerstandsfähige IT-Infrastruktur für das Justizinformationssystem, C2.5-R1-I7 Gestaltung und Umsetzung des Projekts auf dem Justizplatz von Zagreb zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz und der Effizienz von Handelsverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten, C2.6-R1-I1 Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit in die Korruptionsbekämpfung durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Schädlichkeit von Korruption, die Notwendigkeit der Prävention und des rechtlichen Schutzes von Hinweisgebern, C2.6-R1-I4 Unterstützung der Effizienz bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, C2.6-R1 Steigerung der Effizienz, Kohärenz und Offenheit der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung durch Digitalisierung, Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Koordinierung, C2.6-R3 Verbesserung der Corporate Governance in mehrheitlich im Besitz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften befindlichen Unternehmen, C2.8-R4 Verbesserung der Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer Risikobewertung im Finanzsektor in Kroatien, C2.9-R2 Stärkung des Überprüfungssystems bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, C2.9-R3 Innovative Beschaffung, C3.1-R1 Strukturreform des Bildungssystems, C3.1-R2-I1 Digitaler Wandel der Hochschulbildung, C3.2-R1-I1 Entwicklung eines Systems von Programmvereinbarungen zur Finanzierung von Hochschulen und Forschungsinstituten mit Schwerpunkt auf Innovation, Forschung und Entwicklung, C3.2-R2-I1 Entwicklung eines förderlichen Modells für die Laufbahnentwicklung von Forschern und die Durchführung modernster wissenschaftlicher Forschung in MINT- und IKT-Bereichen, C3.2-R2-I2 Investitionen in die Forschung – Technologieinfrastruktur in den MINT- und IKT-Bereichen, C3.2-R3-I1 Schaffung eines funktionaleren Rahmens für die Finanzierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, C4.1-R1 Entwicklung und Umsetzung neuer gezielter aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für die Zwecke des grünen und des digitalen Wandels auf dem Arbeitsmarkt, C4.1-R2 Stärkung des Systems der Eingliederung und Überwachung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt durch Verbesserungen der Arbeitsabläufe, C4.1-R3-I1 Umsetzung von Gutscheinen für die Erwachsenenbildung, ausbildung und fortbildung, C4.2-R1 Erhöhung der Angemessenheit der Renten durch Fortsetzung der Rentenreform, C4.3-R1-I1 Verbesserung der Digitalisierung des Sozialleistungssystems zwischen nationaler und lokaler Ebene, C4.3-R2-I1 Einführung sozialer Mentoring-Dienste, C4.3-R3-I4 Bau und Ausrüstung von Zentren für die Altenpflege (Haus- und Gemeindedienste und institutionelle Dienstleistungen), C4.3-R1 Transparenz und Angemessenheit der Sozialleistungen im Sozialschutzsystem, C5.1-R1-I1 Einführung mobiler Apotheken in die Primärversorgung, C5.1-IR1-I2 Mobile ambulante Versorgungseinheiten, C5.1-R1-I3 Bau und Ausrüstung klinischer Dämmeinheiten (3, 4 und 1/5 der Gebäude) in der Klinik für Infektionskrankheiten „Dr. Fran Mihaljević“, C5.1-R1-I5 Bau und Ausstattung des zentralen Betriebsblocks „OB Varaždin“, C5.1-R1-I9 Entwicklung des Klinikzentrums „KBC Zagreb“, Phase III – Ausstattung mit medizinischer und nichtmedizinischer Ausrüstung, C5.1-R2-I1 Kauf von Ausrüstung für die Prävention, Diagnose und Behandlung von Krebspatienten, C5.1-R2-I2 Erwerb und Einsatz von Ausrüstung für die Einrichtung des nationalen Onkologienetzes und der nationalen Onkologie-Datenbank, C5.1-R3-I1 Zentrale Finanzierung von Spezialisierungen, C5.1-R3-I2 Fachausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern und Technikern in der Notfallmedizin, C5.1-R4-I1 Zentrale Zubereitung von parenteralen Zubereitungen in 8 kroatischen Krankenhäusern, C5.1-R4-I2 Einführung eines Krankenhaustherapieverteilungssystems in 40 kroatischen Krankenhäusern, C5.1-R4-I3 Digitalisierung der Nachverfolgung von Arzneimitteln durch Gesundheitseinrichtungen auf sekundärer und tertiärer Ebene, C5.1-R4-I4 Entwicklung eines Überwachungs- und Präventionssystems für Arzneimittelengpässe in Kroatien, C5.1-R4-I5 Einführung eines Systems zur Überwachung der Ergebnisse ambulanter Behandlungen mit Schwerpunkt auf chronischen Patienten in öffentlichen Apotheken, C5.1-R2 Einführung eines neuen Pflegemodells für die wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitsbereich, C6.1-R1-I1 Energetische Sanierung von Gebäuden, C6.1-R1-I3 Energetische Sanierung von Gebäuden mit Kulturgutstatus, C6.1-R4-I1 Entwicklung des seismologischen Datennetzes, C6.1-R2 Entwicklung eines Rahmens für die Gewährleistung angemessener Kompetenzen im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen, die für den Wiederaufbau nach Erdbeben erforderlich sind, C6.1-R3 Steigerung der Effizienz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung des Renovierungsprozesses, C6.1-R4 Modernisierung und Integration seismischer Daten für den Renovierungsprozess und die Planung des künftigen Baus und der Überwachung der öffentlichen Infrastruktur, C6.1-R5 Einführung eines neuen Modells grüner Stadterneuerungsstrategien und Umsetzung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und die kreislauforientierte Gebäude- und Raumbewirtschaftung, C6.1-R6 Pilotprojekt für die Einrichtung und Umsetzung eines systematischen Energiemanagements und die Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells, C6.1-R7 Kreislauffähige Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts: ein Pilotprojekt zur Untersuchung von Austausch- und Handelsmöglichkeiten, C7.1-I1 Erweiterte Maßnahme: Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen für den öffentlichen Stadt- und Vorortlinienverkehr, C7.1-I2 Erweiterte Maßnahme: Kofinanzierungsprogramm für die Beschaffung neuer Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen und den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr, C7.1-I3 Erhöhung der Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk und Stärkung der Gasinfrastruktur, C7.1-R1-I3 Stärkung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in den Bereichen Verkehr und Heizung, C7.1-R1-I6 Stärkung der Übertragungs- und Verteilungskapazitäten des Stromnetzes, C7.1-R1 Erweiterte Maßnahme: Dekarbonisierung des Energiesektors, C7.2-I1 Erweiterte Maßnahme: Energetische Sanierung von Gebäuden, C7.2-R1 Erweiterte Maßnahme: Steigerung der Effizienz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung des Renovierungsprozesses, C7.2-R2 Erweiterte Maßnahme: Einführung eines neuen Modells grüner Stadterneuerungsstrategien und Umsetzung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und die kreislauforientierte Gebäude- und Raumbewirtschaftung, C7.2-R3 Erweiterte Maßnahme: Einführung eines neuen Modells grüner Stadterneuerungsstrategien und Umsetzung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und die kreislauforientierte Gebäude- und Raumbewirtschaftung und C7.2-R4 Einführung eines neuen Modells für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Erwachsenenbildungsprogrammen zur Entwicklung grüner Fähigkeiten und Kompetenzen im Baugewerbe und geeigneter Module zur Förderung einer erfolgreichen Integration von Arbeitnehmern aus Drittländern in den Sektor. Auf dieser Grundlage hat Kroatien beantragt, die genannten Maßnahmen zu ändern. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(11)Im Zuge der Streichung von fünf Maßnahmen und der Herabsetzung des Umsetzungsgrads von Maßnahmen nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 hat Kroatien beantragt, die durch die Maßnahmenstreichung und die Herabsetzung des Umsetzungsgrads frei gewordenen Mittel dazu zu nutzen, drei neue Maßnahmen hinzuzufügen. Dies betrifft die Maßnahmen C1.1.1-R4-I5 Kapitalspritze für HBOR zur Unterstützung strategischer digitaler Investitionen und strategischer grüner Investitionen, C1.1.1-R4-I6 Investition – Kapitalspritze für HBOR zur Unterstützung strategischer Investitionen in Verteidigung und Sicherheit und C7.2 – I3 Renovierung von durch Erdbeben beschädigten Gebäuden durch energetische Sanierung. Auf dieser Grundlage hat Kroatien beantragt, diese drei neuen Maßnahmen hinzuzufügen.

Bewertung durch die Kommission

(12)Die Kommission hat den geänderten RRP nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

(13)Aus Sicht der Kommission haben die von Kroatien vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 enthaltene positive Bewertung des RRP im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des RRP auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a, b, db, g, h, j und k der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien.

Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz 

(14)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe c und Anhang V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium ist zu erwarten, dass der geänderte RRP große Auswirkungen (Einstufung A) auf das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz Kroatiens haben wird.

(15)Die Änderungen hinsichtlich des Beitrags zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz beziehen sich auf die Zuweisung für die neuen Maßnahmen C1.1.1-R4-I5 Kapitalspritze für HBOR zur Unterstützung strategischer digitaler Investitionen und strategischer grüner Investitionen und C1.1.1-R4-I6 Investition – Kapitalspritze für HBOR zur Unterstützung strategischer Investitionen in Verteidigung und Sicherheit, insbesondere durch die Aufnahme von Maßnahmen zur Förderung des Wachstumspotenzials durch eine strukturelle Anpassung des Umfangs der verfügbaren öffentlichen Unterstützung zur Behebung von Marktversagen. 

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

(16)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe d und Anhang V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium ist der geänderte RRP geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme (Einstufung A) zur Durchführung der in dem RRP enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 verursacht (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen).

(17)Bei dem geänderten Plan wird die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ nach der Methode bewertet, die in den Technischen Leitlinien der Kommission für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C 58/01) dargelegt wird. Veränderungen, die durch die Änderung des RRP eingeführt wurden, haben keinen Einfluss auf die Bewertung der ursprünglichen Fassung des RRP. Die übermittelten Informationen lassen den Schluss zu, dass mit dem geänderten Plan sichergestellt werden dürfte, dass keine Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 führt.

Beitrag zu den REPowerEU-Zielen

(18)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe da und Anhang V Abschnitt 2.12 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium dürfte das REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) wirksam zur Energieversorgungssicherheit, zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union, zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger und mehr Energieeffizienz, zu einer Aufstockung der Energiespeicherkapazitäten oder zur erforderlichen Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bis 2030 beitragen.

(19)Das REPowerEU-Kapitel stimmt auch unter Berücksichtigung des Antrags Kroatiens, drei Maßnahmen zu streichen bzw. ihren Umsetzungsgrad herabzusetzen, nach wie vor mit dem Politikrahmen Kroatiens zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen überein. Die Maßnahmen verstärken auch die im ursprünglichen RRP enthaltenen Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, der Emissionsfreiheit des Verkehrs und zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien.

Beitrag zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(20)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der geänderte RRP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 37,10 % der Gesamtzuweisung des geänderten RRP und 60,53 % der veranschlagten Gesamtkosten der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der geänderte RRP mit den Informationen im Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 in Einklang.

(21)Insgesamt führen die Änderungen am RRP Kroatiens aufgrund der unterschiedlichen Klimamarkierungen der erweiterten Maßnahme und der gekürzten Maßnahmen zu einem Nettorückgang des Gesamtbeitrags zum Klimaziel des RRP um 1,46 % (von 38,56 % auf 37,10 %). Trotz des Rückgangs wirken sich die gestrichenen oder gekürzten Maßnahmen nicht auf das Gesamtziel des Plans in Bezug auf den grünen Wandel aus. Die Maßnahmen des Plans dürften weiterhin eine dauerhafte Wirkung entfalten, da sie den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und die Energiewende zu einem nachhaltigen, auf erneuerbare Energien setzenden System in Kroatien beschleunigen werden. Sie sollen die Treibhausgasintensität des Energieverbrauchs verringern und die Nutzung erneuerbarer Energien in Kroatien erleichtern und auf diese Weise dazu beitragen, dass die Klimaziele für 2030 und die angestrebte Klimaneutralität der Union bis 2050 erreicht werden.

Beitrag zum digitalen Wandel

(22)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe f und Anhang V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der geänderte RRP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 21,07 % der Gesamtzuweisung des geänderten RRP entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VII der genannten Verordnung).

(23)Insgesamt führen die Änderungen am RRP Kroatiens aufgrund der unterschiedlichen digitalen Markierungen der erweiterten Maßnahme und der gekürzten Maßnahmen zu einem Nettoanstieg des Gesamtbeitrags zum Digitalisierungsziel des RRP um 0,85 % (von 20,22 % auf 21,07 %). Der geänderte RRP trägt weiterhin erheblich zum digitalen Wandel bei, unter anderem durch die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Unternehmen, den Ausbau der Zahl der digitalen Dienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sowie Investitionen in elektronische Gesundheitsdienste und die Digitalisierung des Verkehrssektors.

Kostenberechnung

(24)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe i und Anhang V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium ist die im geänderten RRP angegebene Begründung für die veranschlagten Gesamtkosten des RRP in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(25)Kroatien hat für die geänderten und neuen Investitionen und Reformen, die im geänderten RRP enthalten sind, individuelle Kostenschätzungen vorgelegt und anhand mehrerer Quellen begründet. Dazu zählen Aufrufe zur Interessenbekundung, die speziell für die Zwecke des RRP durchgeführt wurden, sowie Aufträge für ähnliche Dienstleistungen oder frühere Investitionen ähnlicher Art. Bezüglich der Kapitalspritzen hat Kroatien zudem Angaben zur Kostenverteilung sowie zu den Verwaltungskosten und gebühren gemacht. Die von Kroatien vorgelegten Kostenangaben sind hinreichend detailliert und fundiert. Kroatien hat Kostenschätzungen und annahmen unter Verwendung der Standardtabelle vorgelegt, in der die wichtigsten Informationen und Belege für die Kostenberechnung, einschließlich der der Kostenberechnung zugrunde liegenden Methode, zusammengefasst werden sollten. Diese Dokumente enthalten Beschreibungen und Erläuterungen der wichtigsten Faktoren und Änderungen der Kosten der geänderten Maßnahmen und ihrer Verhältnismäßigkeit.

(26)Die Höhe der veranschlagten Gesamtkosten des RRP steht mit der Art der geplanten Reformen und Investitionen im Einklang. Folglich werden die Kostenschätzungen für alle Maßnahmen des RRP in hohem oder mittlerem Maße als plausibel erachtet. Kroatien hat ausreichende Informationen und Nachweise dafür vorgelegt, dass der Betrag der veranschlagten Gesamtkosten nicht durch eine bereits existierende oder geplante Finanzierung durch die Union gedeckt ist. Schlussendlich stehen die veranschlagten Gesamtkosten des RRP mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz im Einklang und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben, die zu den Zielen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) beitragen

(27)Nach Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) 6 hat Kroatien diejenigen Projekte als vorrangige Projekte betrachtet, denen ein Souveränitätssiegel gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/795 zuerkannt wurde. Kroatien war jedoch der Ansicht, dass kein Projekt mit einem Souveränitätssiegel in den geänderten RRP aufgenommen werden sollte, da die Projekte mit einem Souveränitätssiegel nicht die Bereiche abdecken, die mit dieser Überarbeitung erweitert wurden.

Positive Bewertung

(28)Nachdem die Kommission den geänderten RRP positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Durchführung des geänderten RRP erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union für die Durchführung des geänderten RRP bereitgestellt wird.

Finanzieller Beitrag

(29)Die veranschlagten Gesamtkosten des geänderten RRP Kroatiens belaufen sich auf 10 040 701 600 EUR. Da die veranschlagten Gesamtkosten des geänderten RRP den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Kroatien maximal zur Verfügung steht, übersteigen, sollte der nach Artikel 4a der Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 und nach Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegte finanzielle Betrag, der Kroatien für den geänderten RRP zugewiesen wird, 5 786 544 628 EUR betragen. Daher bleibt der Kroatien zur Verfügung gestellte finanzielle Beitrag unverändert.

Darlehen

(30)Die Kroatien in Form von Darlehen zur Verfügung gestellte Unterstützung in Höhe von 4 254 156 972 EUR bleibt unverändert.

(31)Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 sollte daher entsprechend geändert werden. Der Klarheit halber sollte der Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses des Rates vom 28. Juli 2021 vollständig ersetzt werden.

(32)Dieser Beschluss sollte etwaige Verfahren, die wegen einer Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts eingeleitet werden könnten, insbesondere nach Maßgabe der Artikel 107 und 108 des Vertrags, unberührt lassen. Er enthebt die Mitgliedstaaten nicht von der Pflicht, die Maßnahmen im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht umzusetzen und insbesondere etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bei der Kommission anzumelden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt.

Artikel 2

Änderungen

Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 28. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens wird wie folgt geändert:

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 28. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 3
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Republik Kroatien gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident/Die Präsidentin

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj .
(2)    Siehe Dokumente ST 10687/21 INIT und ST 10687/21 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(3)    Siehe Dokument ST 15834/23 COR 1 ADD 1 REV 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(4)    Siehe Dokumente ST 9586/25 INIT und ST 9586/25 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(5)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj/deu ).
(6)    Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241.
(7)    Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1, ELI:  http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1755/oj ).

Brüssel, den 22.10.2025

COM(2025) 648 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10687/21 INIT; ST 10687/21 ADD 1) vom 28. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens

{SWD(2025) 340 final}


ANHANG

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

A. KOMPONENTE 1.1: WIDERSTANDSFÄHIGE, GRÜNE UND DIGITALE WIRTSCHAFT

Bei dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans wird ein breiter, horizontaler Ansatz verfolgt, um einige der strukturellen Schwächen der kroatischen Wirtschaft anzugehen. Das Wirtschaftswachstum und die Konvergenz Kroatiens mit dem Rest der Union werden durch eine geringe Produktivität, relativ geringe Investitionen des Privatsektors, den eingeschränkten Zugang der innovativsten Unternehmen zu Finanzmitteln und im Allgemeinen ein Geschäftsumfeld behindert, das durch eine relativ hohe administrative und steuerähnliche Belastung und eine übermäßige Reglementierung von Berufen gekennzeichnet ist. Darüber hinaus ist der Anteil der Industrieproduktion unter den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten der niedrigste, und Kroatien liegt auch bei den Investitionen in Innovation, in höhere technologische Produkte und in den ökologischen und digitalen Wandel hinter den Peer-Ländern zurück.

Mit der Komponente werden drei Ziele verfolgt:

-Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Fortsetzung der Reformen zur Verringerung der administrativen und steuerähnlichen Belastungen und zur weiteren Liberalisierung reglementierter Berufe.

-Bessere Zuweisung von Kapitalressourcen innerhalb der Wirtschaft durch Änderungen des Rechtsrahmens, um Anreize für Investitionen des Privatsektors zu schaffen; Unterstützung durch Zuschüsse und Finanzierungsinstrumente zu Vorzugsbedingungen für produktive Investitionen von Unternehmen, insbesondere für die Einführung umweltfreundlicher Technologien; Verbesserung des Zugangs zu alternativen oder innovativen Finanzierungsmöglichkeiten.

-Unterstützung von Unternehmen bei der Anpassung ihrer Geschäftstätigkeit an das neue digitale Umfeld mit besonderem Schwerpunkt auf der Kultur- und Kreativbranche, die von den Lockdown-Maßnahmen, die persönliche Dienstleistungen beschränkten, besonders hart getroffen wurde.

Die Komponente entspricht der länderspezifischen Empfehlung, indem sie kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität zur Verfügung stellt, steuerähnliche Abgaben und Beschränkungen bei der Regulierung des Waren- und Dienstleistungsmarktes verringert, private Investitionen fördert und Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel konzentriert (länderspezifische Empfehlung 3, 2020). Sie trägt auch zur Umsetzung der Empfehlung bei, die steuerähnlichen Abgaben und die übermäßige Regulierung des Produkt- und Dienstleistungsmarktes zu verringern (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).

Die Komponente ist in zwei Teilkomponenten unterteilt: C1.1.1 (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des ökologischen Wandels der Wirtschaft) und C.1.1.2 (Förderung von Innovation und Digitalisierung der Wirtschaft).



A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Teilkomponente C1.1.1 – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des ökologischen Wandels der Wirtschaft

Ziel dieser Teilkomponente ist es, Wirtschaftstätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen zu fördern, indem die administrative und steuerähnliche Belastung der Unternehmen weiter verringert, reglementierte Berufe weiter liberalisiert, der Zugang zu Krediten mithilfe von Zuschüssen, Darlehen zu Vorzugsbedingungen und Eigenkapitalinstrumenten verbessert, ausländische Direktinvestitionen angezogen und die Kultur- und Kreativbranche beim digitalen Wandel unterstützt wird.

Reform C1.1.1 R1 – Fortsetzung der Reform des Geschäfts- und Regulierungsumfelds.

Ziel dieser Reform ist die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Kroatien durch:

-Digitalisierung der Dienstleistungen, die staatliche und öffentliche Verwaltungen für Unternehmen erbringen,

-Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Fortsetzung der Verwaltungs- und Steuererleichterungen und

-Annahme einer Strategie und eines Aktionsplans zur Verbesserung der wirtschaftlichen Folgenabschätzung.

Die Reform umfasst die Annahme des Fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie steuerähnlicher und nichtsteuerlicher Abgaben, die Einrichtung eines IT-Systems zur Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen und zur Aktualisierung und Digitalisierung des Registers nichtsteuerlicher Abgaben.

Annahme einer Strategie und eines Aktionsplans zur Verbesserung der Verfahren zur Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen in der öffentlichen Verwaltung, um Innovationen und die Einführung neuer Geschäftsmodelle besser zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird der KMU-Folgenabschätzungstest auf eine digitale Plattform übertragen, um die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen zu erleichtern und Online-Schulungen und -Kommunikation zu unterstützen. Die Weiterbildung von Beamten in bestimmten Bereichen ist Teil der Investition. Zu den Maßnahmen im Rahmen der Investition gehört die Einführung einer Regulierungsbox, die eine kontrollierte Erprobung neuer Geschäftsmodelle ermöglicht.

Diese Reform soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C1.1.1 R2 – Fortsetzung der Reform der reglementierten Berufe

Ziel der Reform ist es, die Produktivität der kroatischen Wirtschaft durch die Fortsetzung der Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte zu steigern. Diese Maßnahme besteht in der Vereinfachung oder Abschaffung von mindestens 50 rechtlichen Anforderungen für freiberufliche Dienstleistungen im Einklang mit den Aktionsplänen zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Weltbank.

Reform C1.1.1 R3 – Förderung des strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen

Ziel der Reform ist es, Kroatien durch die Entwicklung und Annahme eines strategischen Rahmens zur Förderung und Erleichterung ausländischer Direktinvestitionen zu einem attraktiven Investitionsziel zu machen. Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines strategischen Rahmens für die Investitionsförderung, einschließlich eines nationalen Plans, eines Aktionsplans, eines neuen Gesetzes zur Investitionsförderung und einer digitalen Koordinierungsplattform.

Reform C1.1.1 R6 – Entwicklung einer resilienten Kultur- und Kreativbranche

Die Reform umfasst das Inkrafttreten von Änderungen des Gesetzes über elektronische Medien und Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, mit denen ein wirksamer Rechtsschutz für Urheber von kreativen, kulturellen und Medieninhalten im Internet geschaffen wird, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, Hindernisse für die erfolgreiche Vermarktung geschützter Inhalte im Internet zu beseitigen. Der neue Rechtsrahmen dürfte Anreize für Unternehmer schaffen, ihre Geschäftsprozesse an die Branchenstandards im digitalen Binnenmarkt anzupassen, indem neue und innovative Online-Geschäftsmodelle sowie neue und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden.

Der reformierte Urheberrechtsrahmen soll die Kultur- und Kreativwirtschaft fördern, indem er einen stabilen Rechtsrahmen für die Schaffung von Online-Plattformen und -Anwendungen bietet, die Online-Lizenzierung von kreativen, kulturellen und Medieninhalten erleichtert und damit die kulturelle, sprachliche und Medienvielfalt fördert. Änderungen des Rechtsrahmens für Medien und Urheberrechte dürften die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen erleichtern, indem klare Regeln für die sogenannte direkte Signalverbreitung festgelegt werden, und die Weiterverwendung öffentlicher Inhalte für die Schaffung neuer innovativer Produkte und Dienstleistungen im digitalen Binnenmarkt erleichtern. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesreform für Transparenz bei der Veröffentlichung von Eigentumsstrukturen im Zusammenhang mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer und der Veröffentlichung dieser Informationen auf der Website des Anbieters gesorgt werden, und es wird auch mehr Transparenz in Bezug auf Informationen über Beträge und Finanzierungsquellen eingeführt.

Investition C1.1.1 R1-I1 – Digitalisierung der Dienstleistungen des Staates und der öffentlichen Verwaltung für die Unternehmen (G2B)

Ziel der Investition ist es, die Zugänglichkeit, Transparenz und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen durch ihre Digitalisierung in ausgewählten vorrangigen Bereichen wie Unternehmensregistrierung und -lizenzierung zu verbessern. Diese Maßnahme umfasst die Annahme einer Regulierungsstrategie und eines Aktionsplans für KMU, die Einrichtung einer Plattform für Gebührenzahlungen, die Modernisierung des START-Systems mit Zugangspunkten und einem Lizenzmodul sowie die Digitalisierung der Investitionsverfahren.

Investition C1.1.1 R1-I2 – Fortsetzung der Verwaltungs- und Steuererleichterungen

Ziel der Investition ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Kroatien erheblich zu verbessern. Diese Maßnahme besteht in der Umsetzung aufeinanderfolgender Aktionspläne zur Senkung steuerähnlicher und nichtsteuerlicher Abgaben, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Digitalisierung des KMU-Tests durch eine neue Plattform für die Zusammenarbeit.

Investition C1.1.1 R4-I1 – Unterstützung von Unternehmen beim Übergang zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft

Ziel dieser Investition ist es, durch Zuschüsse produktive Investitionen von kleinen, mittleren und mittelgroßen Unternehmen in umweltfreundliche Technologien zu finanzieren, die zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft in energieintensiven Industrien beitragen. Diese Maßnahme umfasst die Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die Gewährung von Finanzhilfen an KMU und Midcap-Unternehmen für Investitionen in Projekte der Kreislaufwirtschaft und emissionsarme Technologien.

Investition C1.1.1 R4-I2 – Finanzinstrument für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

Ziel der Investition ist es, die Investitionstätigkeit auf dem kroatischen Markt weiter zu fördern, indem für KMU in der Wachstums- und Entwicklungsphase günstigere Finanzierungsbedingungen geschaffen werden (Unternehmen mit Zugang zu Finanzmitteln) und bestimmte Zielgruppen, die in der Regel keinen solchen Zugang haben (z. B. Kleinstunternehmer, Start-up-Unternehmen, Jungunternehmer, Investitionen in FEI, Wirtschaftsteilnehmer, die in weniger entwickelten Gebieten investieren) Zugang zu Finanzmitteln erhalten. Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung von Finanzierungsinstrumenten über HAMAG BICRO und HBOR, um Darlehen und Zinszuschüsse für KMU-Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung und den ökologischen Wandel bereitzustellen.

Investition C1.1.1 R4-I3 – Finanzinstrument für Midcap-Unternehmen und große Unternehmen

Ziel der Investition ist es, die Wettbewerbsfähigkeit sowie den ökologischen und digitalen Wandel von Midcap-Unternehmen und Großunternehmen zu fördern, indem günstigere Finanzierungsquellen als Grundvoraussetzung für das kurz- und mittelfristige Investitionswachstum bereitgestellt werden. Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung von Garantie- und Zinszuschüssen über HBOR zur Finanzierung von Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung und umweltfreundliche Technologien.

Investition C1.1.1 R4-I4 – Finanzinstrument für öffentliche Stellen

Ziel der Investition ist die Bereitstellung von Finanzmitteln zu Vorzugsbedingungen für öffentliche Einrichtungen für Projekte in den Bereichen Wirtschafts-, Gemeinde-, Verkehrs- und Sozialinfrastruktur sowie für Technologieprojekte, die zum ökologischen und digitalen Wandel im öffentlichen Sektor beitragen, mit einer geplanten Mittelzuweisung in Höhe von 26 544 562 EUR (200 000 000 HRK). Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung von Zinszuschüssen über die HBOR, um öffentliche Einrichtungen für nachhaltige Infrastruktur- und Technologieinvestitionen zu finanzieren.

Investition C1.1.1. R4-I5 – Eigenkapitaleinspeisung in HBOR zur Unterstützung strategischer digitaler Investitionen und strategischer grüner Investitionen 

Mit dieser Maßnahme soll das Wachstumspotenzial der kroatischen Wirtschaft durch eine strukturelle Anpassung des Umfangs der öffentlichen Unterstützung, die zur Behebung von Marktversagen und Ineffizienzen innerhalb der Wirtschaft in zwei spezifischen Bereichen, dem digitalen und dem ökologischen Wandel, zur Verfügung steht, gefördert werden.

 

Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 277 398 368 EUR an die kroatische Bank für Umstrukturierung und Entwicklung (HBOR). 

Die HBOR legt eine neue Anlagestrategie für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals fest. Die Anlagepolitik enthält eine Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) mit der voraussichtlichen Art der förderfähigen Endempfänger, die durch das zusätzliche Eigenkapital ursprünglich unterstützt werden sollen, einschließlich des erwarteten Zeitplans für die Umsetzung und des erwarteten Betrags jedes Finanzprodukts. Die HBOR verwendet für das zusätzliche Eigenkapital dasselbe Prüf- und Kontrollsystem, das von der Kommission gemäß Artikel 157 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 positiv bewertet wurde. 

Die Investitionspolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die durch das zusätzliche Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 1 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 2 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 4 . Darüber hinaus schließt die Anlagepolitik im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt 5 in folgenden Sektoren aus: I) Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe und damit verbundene Tätigkeiten 6 ii) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien 7 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 8 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 9 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus muss die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten vorschreiben.

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.  

Investition C1.1.1 R5-I1 – Investitionen in Beteiligungs- und beteiligungsähnliche Finanzinstrumente

Ziel der Investition ist es, eine schnellere Entwicklung von Privatunternehmen zu gewährleisten, die nicht in der Lage sind, Finanzmittel von traditionellen Finanzinstituten mit einer geplanten Mittelzuweisung in Höhe von 29 862 632 EUR (225 000 000 HRK) zu erhalten. Diese Maßnahme besteht in der Schaffung von Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalinstrumenten über HBOR und EIF, um Investitionen in Private Equity, Risikokapitalfonds und Koinvestitionen zu lenken.

Investition C1.1.1 R6-I1 – Umgestaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft

Ziel der Investition ist es, den Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen. Diese Maßnahme besteht in der Bereitstellung von Finanzhilfen für den Aufbau der Kapazitäten von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie anderen juristischen und natürlichen Personen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind.

Investition C1.1.1 R6-I2 – Einrichtung eines Systems der Faktenprüfung und Offenlegung der Medien

Ziel der Investition ist es, die Fähigkeit zur Bekämpfung von Desinformation zu stärken. Mit der Investition wird die Einrichtung eines Systems der Medienfaktenprüfung durch die Agentur für elektronische Medien unterstützt, einschließlich der Entwicklung von Rahmen, Instrumenten und Kompetenzen.

Teilkomponente C.1.1.2 – Förderung von Innovation und Digitalisierung der Wirtschaft

Ziel dieser Teilkomponente ist es, die Position der kroatischen Wirtschaft in der Wertschöpfungskette durch die Förderung von Innovation und Digitalisierung im privaten Sektor zu verbessern. Die Maßnahmen dieser Teilkomponente umfassen die Annahme eines investitionsfreundlicheren Rechtsrahmens, die Bereitstellung administrativer und finanzieller Unterstützung für junge und innovative Unternehmen, um die Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte zu fördern, und die Unterstützung von Unternehmen beim digitalen Wandel.

Reform C1.1.2 R1 – Reform des FuE-Anreizsystems

Ziel der Reform ist es, die Zahl der Unternehmen, die in FuE investieren, und den Umfang der Investitionen in FuE zu erhöhen.

Diese Maßnahme besteht darin, die derzeitige Regelung für steuerliche Anreize für FuE zu analysieren und den Rechtsrahmen zu ändern, um die Verfahren zu vereinfachen, den Aufwand zu verringern und die Zugänglichkeit zu verbessern.

Investition C1.1.2 R2-I2 – Investitionen in die Managementkapazität kleiner und mittlerer Unternehmen

Ziel der Investition ist es, Unternehmen bei der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit zu unterstützen, ihre Produktivität zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen, indem KMU bei der Unternehmensberatung unterstützt werden, um ihre Managementkapazitäten zu erhöhen.

Diese Maßnahme besteht in der Bereitstellung von Beratungs-, Schulungs- und Mentoring-Unterstützung für KMU, um die Managementkapazitäten zu stärken.

Investition C1.1.2 R2-I3 – Förderung von Starthilfen

Ziel dieser Investition ist es, das Wachstum von Start-up-Unternehmen in den Hightech- und wissensgestützten Sektoren in der vorkommerziellen Phase durch Unterstützung der Produktentwicklung, der Steigerung der Produktionskapazität und der Investitionsbereitschaft zu fördern.

Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Zuschüssen für Start-up-Unternehmen in der vorkommerziellen Phase zur Unterstützung der Produktentwicklung, des Kapazitätsausbaus und der Investitionsbereitschaft.

Investition C1.1.2 R2-I4 – Stärkung der Beschleunigungstätigkeiten

Ziel der Investition ist es, die Einrichtung eines Beschleunigungsprogramms in Kroatien zu unterstützen. Diese Maßnahme besteht in der Bereitstellung von Mentoring, Unterstützung der Investitionsbereitschaft und des Zugangs zu Investorennetzen für Gruppen von bis zu 120 Start-up-Unternehmen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.

Investition C1.1.2 R2-I5 – Vermarktung von Innovationsprojekten

Ziel der Investition ist es, die Vermarktung von Innovationsprojekten für ausgereifte Projekte zu fördern, die kurz vor dem Markteintritt stehen, und die Ausfuhr innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien durch KMU zu steigern, indem die Schaffung von Vertriebs- und Vertriebskanälen auf ausländischen Märkten unterstützt und die Verbindungen zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und der Industrie sowie zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und größeren Unternehmen gestärkt werden. Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Finanzhilfen für KMU mit ausgereiften Innovationsprojekten zur Finanzierung der Produktanpassung, der Markteinführung und der Internationalisierung.

Investition C1.1.2 R3-I2 – Digitalisierungsgutscheine

Ziel der Investition ist es, KMU dabei zu unterstützen, ein digitales Geschäftsmodell zu entwickeln, ihre Fähigkeit zur Digitalisierung zu stärken oder ihre Cybersicherheit durch die Einführung eines Gutscheinsystems zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, KMU Gutscheine für Projekte in den Bereichen digitale Kompetenzen, Cybersicherheit und digitaler Wandel zur Verfügung zu stellen.

Investition C1.1.2 R3-I3 – Zuschüsse für Digitalisierung

Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel kroatischer Unternehmen durch finanzielle Unterstützung für die Einführung digitaler Lösungen in ihrer Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Diese Maßnahme besteht darin, KMU Finanzhilfen für den Einsatz digitaler Instrumente, die Stärkung digitaler Kompetenzen und die Entwicklung innovativer digitaler Produkte und Dienstleistungen zu gewähren.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

1

C1.1.1. R1

M

Annahme der Strategie für die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung auf den KMU-Sektor durch die kroatische Regierung und des dazugehörigen Aktionsplans

Annahme der Strategie und des Aktionsplans

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Mit Schwerpunkt auf den wirtschaftlichen Auswirkungen der Regulierung auf den KMU-Sektor verabschiedet MINGOR eine verbindliche Strategie für die Regulierungspolitik für die Ministerien, in der in den Phasen der Durchführung eines obligatorischen KMU-Tests während des Regulierungsprozesses eindeutig Management- und operative Zuständigkeiten zugewiesen werden. Auf der Grundlage der Strategie für die Regulierungspolitik wird ein Aktionsplan angenommen, um die Umsetzung der einschlägigen Instrumente und Methoden durch die Fachministerien zu organisieren, zu planen, zu koordinieren und zu überwachen (in erster Linie für KMU-Tests und andere wirtschaftliche Analysen der Regulierung, wenn erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen festgestellt wurden).

2

C1.1.1. R1-I1

M

Operative digitale Plattform zur Zahlung von Gebühren

Digitale Plattform für die Zahlung von Gebühren im Betrieb

 

 

 

Q2

2022

Es wird eine einheitliche Zahlungsplattform für Pflichtgebühren als neuer digitaler öffentlicher Dienst eingerichtet, um den bestehenden Verwaltungsprozess zu optimieren und folgende Funktionen anzubieten:
1. Liste der vom Unternehmer zu entrichtenden Gebühren

2. Zahlungskalender mit Abrechnungsfristen

3. Möglichkeit der direkten Online-Zahlung von Gebühren

4. Überblick über die ausgezahlten Mittelbindungen.

3

C1.1.1. R1-I1

M

Modernisierung von START-Systemen

Start der Plattform mit verbesserten zusätzlichen Diensten

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Die digitale Plattform für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sogenannte START-Plattform, wird aktualisiert, indem zusätzliche Dienste für die Zwecke der Registrierung und Meldung sowie der Integration bestehender Start-up-Systeme digitalisiert werden. Die erste Maßnahme umfasst Investitionen, die auf der bestehenden digitalen Plattform START für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufbauen und es Nutzern ermöglichen, neue Unternehmen online registrieren zu lassen. Seine Tätigkeit soll die Funktionen der START-Plattform erweitern, um den Umfang der Dienste zu erhöhen, den Zugang zum System und die Verfügbarkeit des Systems zu verbessern und sicherzustellen, dass alle neuen Geschäftsdaten in eine Datenbank integriert werden. Zweitens werden neue Funktionen in die START-Plattform aufgenommen, indem sie aktualisiert und mit den verschiedenen Datenbanken des Unternehmensregisters verknüpft wird, um den Zugang zu Verwaltungsverfahren durch digitale Authentifizierung zu ermöglichen. Drittens wird eine digitale Lizenzierungsplattform (START Plus) eingerichtet, um die Transparenz der Marktzugangsbedingungen sowie die Transparenz der Geschäftsvorschriften zu erhöhen.

4

C1.1.1. R1-I1

T

Einrichtung physischer Zugangspunkte zur START-Plattform

 

Anzahl

0

20

4. QUARTAL

2024

Um die Nutzung der START-Plattform zu erhöhen und die Prozesse, die über die digitalen und physischen Plattformen eingeleitet wurden, besser zu integrieren, werden 20 neue physische Zugangspunkte zur START-Plattform eingerichtet.

5

C1.1.1. R1-I1

M

Digitalisierung gezielter MINGOR-Prozesse im Rahmen des Gesetzes über strategische Investitionsprojekte der Republik Kroatien, des Gesetzes über Investitionsförderung und des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der weiteren Digitalisierung und Vernetzung des JRPI-Systems

Digitalisierung gezielter MINGOR-Prozesse

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Dieser Meilenstein erfordert die Digitalisierung der Prozesse zur Umsetzung des kroatischen Gesetzes über strategische Investitionsvorhaben, des Gesetzes über Investitionsförderung und des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie eine weitere Digitalisierung und Vernetzung des einheitlichen Registers für Unternehmensinfrastrukturen (JRPI). Dies umfasst die Vereinfachung der oben genannten Verfahren, die Weiterentwicklung und Modernisierung der elektronischen JRPI-Datenbank für Unternehmen und die Einrichtung einer digitalen Plattform für die Einreichung und den Zugang zu Anträgen.

6

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des Aktionsplans zur Senkung steuer- und steuerähnlicher Abgaben 2020

 

% (Prozent)

0

100

Q1

2022

Die Umsetzung des Aktionsplans 2020 zur Senkung nichtsteuerlicher und steuerähnlicher Abgaben, der von der kroatischen Regierung im Mai 2020 angenommen wurde und 33 Maßnahmen zur Senkung nichtsteuerlicher und steuerähnlicher Abgaben und 17 Maßnahmen zur Senkung der Gebühren für Berufsprüfungen enthält, wird dem Privatsektor direkte Kostenerleichterungen bringen.

7

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung der Maßnahmen der Aktionspläne zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaft 2018, 2019, 2020

 

% (Prozent)

61,02

95

4. QUARTAL

2022

Umsetzung der in den Aktionsplänen 2018, 2019 und 2020 genannten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, die sich auf mindestens 95 % der geplanten Kostensenkung belaufen. Mit den Aktionsplänen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sollen die Verwaltungsverfahren optimiert und digitalisiert werden, die als der größte Aufwand für den Privatsektor ermittelt wurden. Alle Entlastungsmaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft, Kammern und Berufsverbänden festgelegt.

8

C1.1.1. R1-I2

M

Digitalisierung des KMU-Folgenabschätzungstests durch Entwicklung einer digitalen Plattform für die Zusammenarbeit der Koordinatoren, Online-Schulungen und gegenseitige Kommunikation

Digitale Plattform in Betrieb

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Bei der Nutzung von IT-Beratungsdiensten wird eine digitale Plattform für die Umsetzung des KMU-Tests entwickelt und eingerichtet. Die Plattform besteht aus einer IT-Datenbank mit KMU-Tests und einer Datenbank mit standardisierten Werten, die zur Berechnung der Folgenabschätzung verwendet werden, und ermöglicht eine systematische Überwachung und Überwachung der berechneten Auswirkungen, Analyseberichte und Wirkungssimulationen. Ein fester Bestandteil der Plattform bildet neben der Datenbank ein Portal für die gegenseitige Kommunikation und den Erfahrungsaustausch zwischen nationalen Sachverständigen, die das Netz für bessere Rechtsetzung bilden.
Alle Maßnahmen werden im Rahmen von Projekten der technischen Hilfe (TSI) durchgeführt.

9

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung der Maßnahmen des neuen Aktionsplans zur Senkung steuer- und steuerähnlicher Abgaben

 

Anzahl (EUR)

0

132 722 808

4. QUARTAL

2023

Ein wichtiges Element bei der Bewertung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sind die unterschiedlichen Abgaben in Form von parafiskalischen Abgaben und Verwaltungsgebühren. Alle Gebühren, die sich aus Vorschriften zur öffentlichen Regulierung ergeben, die von Unternehmen an zentrale Regierungsstellen, lokale und regionale Gebietskörperschaften oder andere Einrichtungen mit hoheitlichen Befugnissen gezahlt werden, sind zu analysieren und zu berücksichtigen.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Unternehmen durch steuerähnliche und nichtsteuerliche Abgaben im Rahmen des neuen/zweiten Aktionsplans zur Verringerung steuerähnlicher und steuerähnlicher Abgaben wird zu einer direkten Kostenerleichterung von mindestens 132 722 808 EUR führen.

10

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

 

Anzahl (EUR)

0

132 722 808

4. QUARTAL

2024

Mit der Ausarbeitung eines neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands wird die Optimierung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren fortgesetzt, die als der größte Aufwand für den Privatsektor ermittelt wurden. Sie schafft ein günstigeres rechtliches und administratives Umfeld für die Unternehmen, indem sie weiterhin Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, zur Vereinfachung und zur Verbilligung von Unternehmen durchführt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Wirtschaft wird der Aufwand für Unternehmer um mindestens 132 722 808 EUR verringert. Die Durchführung der Maßnahmen wird durch die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung und dem Zentralen Staatlichen Amt für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft sichergestellt.

11

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des zweiten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur weiteren Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

 

Anzahl (EUR)

132 722 808

265 445 617

4. QUARTAL

2025

Durch die Umsetzung der im neuen/fünften Aktionsplan zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Wirtschaft festgelegten Maßnahmen wird der Aufwand für Unternehmer gegenüber dem bis zum 4. Quartal 2024 festgelegten Ziel um mindestens 132 722 808 EUR verringert.

12

C1.1.1. R2

T

Vereinfachung oder Streichung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen für freiberufliche Dienstleistungen

 

Anzahl

250

300

4. QUARTAL

2024

Das Ziel umfasst die Vereinfachung oder vollständige Aufhebung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen für freiberufliche Dienstleistungen auf der Grundlage der Umsetzung des zweiten und dritten Aktionsplans zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte, einschließlich der Berufe von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Apothekern und Apotheken, Physiotherapeuten, Architekten, Ingenieuren und Fremdenführern, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Projekts für technische Hilfe in Zusammenarbeit mit der Weltbank sowie Empfehlungen in Bezug auf
— Kosten für die Eintragung und Mitgliedschaft in Berufskammern;

— Fragmentierte ausschließliche Rechte in einzelnen Berufen (z. B. Architekten und Ingenieure);

— Durchführung der nach dem Hochschulabschluss durchgeführten Berufsprüfung (z. B. Architekten und Ingenieure);

— Beschränkungen für Steuerberater in Bezug auf Eigentums- und Managementbeteiligungen oder Stimmrechte.

13

C1.1.1. R3

M

Zur Schaffung eines strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen

Annahme eines Aktionsplans zur Förderung von Investitionen und der Inbetriebnahme einer digitalen Plattform zur Koordinierung und Gewährleistung einer wirksamen internationalen, nationalen und regionalen Investitionsförderung und -unterstützung.

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Auf der Grundlage von Analysen und Empfehlungen wird ein strategischer Rahmen für die Förderung privater Investitionen festgelegt, der aus der Annahme und Veröffentlichung des nationalen Plans zur Investitionsförderung 2023-2030, des Aktionsplans zur Förderung von Investitionen 2023-2028 und dem Inkrafttreten eines neuen Investitionsförderungsgesetzes sowie der Inbetriebnahme einer operativen digitalen Plattform für Koordinierung und wirksame internationale, nationale und regionale Investitionsförderung und -unterstützung besteht. Das Etappenziel umfasst drei analytische Studien: Bereitstellung i) einer Überprüfung des institutionellen Umfelds, ii) einer Bewertung der Auswirkungen ausländischer Direktinvestitionen und iii) Empfehlungen für regulatorische und institutionelle Änderungen und die Gestaltung von Steueranreizen; die Annahme des strategischen Rahmens einschließlich eines Aktionsplans und die Einrichtung einer digitalen Plattform zur Erleichterung der Umsetzung. Der strategische Rahmen soll die Politikkohärenz und Koordinierung zwischen den verschiedenen Ministerien und Institutionen gewährleisten, die sich mit der Förderung und Erleichterung von Investitionen befassen, die Wirkung der Investitionen auf die Produktivität, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die regionale Entwicklung maximieren und den digitalen Wandel und die Klimawende Kroatiens unterstützen. 

14

C1.1.1. R4-I1

M

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzierung von Investitionen in umweltfreundliche Tätigkeiten mit festgelegten Förderkriterien für Antragsteller und Projekte (einschließlich DNSH-Konformitätskriterien)

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

 

 

 

Q2

2022

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von KMU und Midcap-Unternehmen zu einer energieeffizienten Wirtschaft. Mit den Finanzhilfen wird die Entwicklung und Anwendung grüner Technologien in den Geschäftsprozessen von Unternehmen unterstützt, um negative Klima- und Umweltauswirkungen zu verringern, eine nachhaltige Produktion zu fördern, die Beschäftigung in nachhaltigeren Arbeitsplätzen zu erhöhen und die lokale und regionale Wettbewerbsfähigkeit (im Einklang mit der EU-Taxonomie) zu stärken.
Die Auswahl-/Förderkriterien spiegeln die Anforderungen der anwendbaren Interventionsbereiche in den Anhängen VI und VII der ARF-Verordnung wider und stellen sicher, dass die geförderten Projekte den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.
Mit den Zuschüssen werden Investitionen von Unternehmen des Privatsektors unterstützt, die auf Folgendes abzielen:
— Projekte mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft durch Einbeziehung von Aspekten der Ressourceneffizienz in die Produktion und den Lebenszyklus von Produkten, einschließlich der nachhaltigen Versorgung mit Primär- und Sekundärrohstoffen, und/oder
— Dekarbonisierung energieintensiver Industrien und erhebliche Verringerung der Emissionen in diesen Branchen, unter anderem durch Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien.

15

C1.1.1. R4-I1

T

Gewährung der Mittel an KMU und Midcap-Unternehmen für Investitionen in umweltfreundliche Tätigkeiten

 

Anzahl

0

290

Q3

2025

Unterzeichnung von Verträgen mit mindestens 250 KMU und mindestens 40 Unternehmen mittlerer Kapitalisierung über die Gewährung von Finanzhilfen gemäß den in Meilenstein #14 festgelegten Förder-/Auswahlkriterien.

16

C1.1.1. R4-I2

M

Einrichtung eines Finanzinstruments zur Unterstützung von Investitionen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen

Vereinbarungen, die zwischen i) dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HAMAG BICRO und ii) dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HBOR veröffentlicht wurden, um günstige Finanzierungsbedingungen für Investitionen und Betriebsmittel zu schaffen, die für die Durchführung der Investitionen erforderlich sind, und/oder den Umfang der Geschäftstätigkeit der Wirtschaftsteilnehmer zu erhöhen.

 

 

 

Q1

2022

Die Maßnahme fördert Investitionen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen in neue Technologien, den Kauf moderner Maschinen und Ausrüstungen und die Steigerung der Produktions- und Dienstleistungskapazitäten sowie Maßnahmen für den ökologischen Wandel (wie die Einführung umweltfreundlicher Technologien, die Einführung von Geschäftsmodellen auf der Grundlage der Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz).
Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.
Die Maßnahme umfasst vier Finanzierungsinstrumente:
1) direkte Mikrokredite der kroatischen Agentur für KMU, Innovation und Investitionen (HAMAG BICRO) bis zu 100 000 EUR für Unternehmen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Geschäftsbankkrediten haben, für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren mit Vorzugszinssätzen und niedrigeren Kreditsicherheitsanforderungen. Aus diesem Finanzinstrument werden voraussichtlich 49 816 843 EUR (375 744 000 HRK) bereitgestellt. Mindestens 9 519 695 EUR (71 726 143 HRK) sind für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU bestimmt, 7 916 199 EUR (59 644 601 HRK) werden verwendet, um KMU bei der Digitalisierung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen, und die verbleibenden 32 380 949 EUR (243 974 260 HRK) sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bestimmt. Dieses Finanzinstrument wird getrennt von anderen Instrumenten der HAMAG BICRO verwaltet, um sicherzustellen, dass etwaige ungenutzte Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals für ähnliche Zwecke und mit denselben Bedingungen für die Förderfähigkeit in Bezug auf die Umweltauswirkungen verwendet werden.
Direkte Darlehen der Kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR) über 100 000 EUR an bestimmte Zielgruppen wie Start-up-Unternehmen, Jungunternehmer, Unternehmerinnen, Investitionen in benachteiligten, wirtschaftlich weniger entwickelten Gebieten und FEI, die aufgrund eines höheren Risikos keinen Zugang zu Bankfinanzierungen mit Vorzugszinsen und niedrigeren Kreditsicherheitsanforderungen haben. Aus diesem Finanzinstrument werden voraussichtlich 66 361 404 EUR (500 000 000 HRK) bereitgestellt. Mindestens 12 681 260 EUR (95 546 955 HRK) sind für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU bestimmt, 10 545 231 EUR (79 453 045 HRK) werden verwendet, um KMU bei der Digitalisierung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen, und die verbleibenden 43 134 913 EUR (325 000 000 HRK) sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bestimmt. Dieses Finanzinstrument wird getrennt von anderen Instrumenten der HBOR verwaltet, um sicherzustellen, dass etwaige ungenutzte Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals für ähnliche Zwecke und mit denselben Förderbedingungen in Bezug auf die Umweltauswirkungen verwendet werden.

3) Gewährung eines Zinszuschusses durch die HAMAG BICRO für die Lockerung der Darlehensbedingungen für Bankkredite an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die die bestehenden HAMAG BICRO-Garantieinstrumente nutzen. Aus diesem Finanzinstrument werden voraussichtlich 3 272 281 EUR (24 655 001 HRK) bereitgestellt. Mindestens 625 313 EUR (4 711 421 HRK) sind für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU bestimmt, 519 985 EUR (3 917 827 HRK) werden verwendet, um KMU bei der Digitalisierung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen, und die verbleibenden 2 126 983 EUR (16 025 753 HRK) sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bestimmt.
4) Einrichtung eines Zinszuschussfonds durch die HBOR zur Lockerung der Darlehensbedingungen für Bankkredite an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die die bestehenden HBOR-Kreditinstrumente nutzen. Aus diesem Finanzinstrument werden voraussichtlich 26 544 562 Mio. EUR (200 000 000 HRK) bereitgestellt. Mindestens 5 072 504 EUR (38 218 782 HRK) sind für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU bestimmt, 4 218 093 Mio. EUR (31 781 218 HRK) werden verwendet, um KMU bei der Digitalisierung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen, und die verbleibenden 17 253 965 Mio. EUR (130 000 000 HRK) sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bestimmt.

Für Projekte, die zum ökologischen Wandel beitragen, sind günstigere Darlehensbedingungen vorgesehen als für Projekte, die nicht auf den ökologischen Wandel ausgerichtet sind.
Die Kombination dieser Finanzierungsinstrumente mit Finanzierungen aus anderen EU- oder nationalen Quellen ist unter der Bedingung zulässig, dass die Investition nicht doppelt finanziert wird.
Die Investitionspolitik aller vier Finanzinstrumente muss die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften gewährleisten.
Vom Gesamtbetrag der Maßnahme:
I) Mindestens 27 898 772 EUR werden für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und der Ressourceneffizienz in KMU bereitgestellt, wobei davon ausgegangen wird, dass mindestens 11 128 934 EUR für die Verringerung der Treibhausgase verwendet werden;
II) 23 199 509 EUR werden für die Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung von Vorhaben bereitgestellt;
III) 94 896 808 EUR werden für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bereitgestellt.

17

C1.1.1. R4-I2

T

Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

 

Anzahl

0

750

Q2

2026

Bereitstellung von 750 Darlehen/Zinszuschüssen durch die HAMAG BICRO für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Einklang mit der Investitionspolitik und den unter Meilenstein #16 festgelegten Förderkriterien.

18

C1.1.1. R4-I2

T

Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

 

Anzahl

0

350

Q2

2026

Bereitstellung von 350 Darlehen/Zinszuschüssen durch die HBOR für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Einklang mit der Investitionspolitik und den unter Meilenstein #16 festgelegten Förderkriterien.

19

C1.1.1. R4-I3

M

Einrichtung eines Finanzinstruments zur Unterstützung von Investitionen von Midcap-Unternehmen und Großunternehmen

Vereinbarung zwischen dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und der HBOR über günstige (anreizende) Finanzierungsbedingungen und Garantien für Investitionen und Betriebskapital, die für die Durchführung der Investitionen und/oder die Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit erforderlich sind.

 

 

 

Q1

2022

Es wird ein neuer Garantiefonds eingerichtet, der sich an Midcap-Unternehmen und große Unternehmen richtet und Einzel- oder Portfoliogarantien für Investitionsdarlehen und Betriebsmittelkredite ausgibt, die für die Durchführung von Investitionen und das Wachstum von Midcap-Unternehmen und großen Unternehmen erforderlich sind. Die Gesamtmittelausstattung des Garantiefonds beläuft sich auf 59 633 685 EUR.
Nicht verwendete Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals sind für ähnliche Zwecke und mit denselben Fördervoraussetzungen in Bezug auf die Umweltauswirkungen zu verwenden.
Zur Förderung neuer Investitionen und des Geschäftswachstums wird ein Zinszuschussfonds für Darlehen und Gebühren/Prämien eingerichtet, der an Midcap-Unternehmen und große Unternehmen vergeben wird, mit einer Gesamtmittelausstattung von 46 544 562 EUR.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die Zusammenarbeit mit Finanzintermediären (Banken und Leasinggesellschaften), um eine „Crowding in private Sektor“-Effekte zu erzielen.
Beide Finanzinstrumente müssen die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherstellen.
Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.
Begünstigte, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten auf der Ausschlussliste erzielt haben, verabschieden und veröffentlichen Pläne für den ökologischen Wandel.
Vom Gesamtbetrag der Maßnahme:
I) mindestens 26 544 562 EUR werden für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und der Ressourceneffizienz in Midcap-Unternehmen und großen Unternehmen bereitgestellt, wobei davon ausgegangen wird, dass mindestens 10 617 824 EUR für die Verringerung von Treibhausgasen verwendet werden;
II) 79 633 685 EUR werden für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz bereitgestellt.

Die Finanzierungsinstrumente werden für Investitionen in neue, aktuelle und fortschrittliche Technologien (Maschinen und Ausrüstung), in den Ausbau und die Stärkung der Geschäftskapazitäten (Ausbau von Produktions- und Serviceeinrichtungen und -kapazitäten) eingesetzt, wobei Projekten in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz, Digitalisierung der Produktions-, Beschaffungs- und Verkaufsprozesse Vorrang eingeräumt wird.

20

C1.1.1. R4-I3

T

Anzahl der geförderten Projekte für Midcap-Unternehmen und große Unternehmen

 

Anzahl

0

75

Q2

2026

Mindestens 75 Projekte (insgesamt mindestens 331 807 021 EUR) von Midcap-Unternehmen und großen Unternehmen, die durch Garantien/Subventionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität des Garantiefonds für Investitionen und Betriebsfonds für Projekte im Einklang mit der Investitionspolitik und den Förderkriterien im Rahmen des Etappenziels 19 abgesichert sind.

21

C1.1.1. R4-I4

M

Schaffung eines Finanzierungsinstruments für eine günstigere Finanzierung öffentlicher Einrichtungen

Vereinbarung zwischen dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HBOR mit Kriterien für die Förderfähigkeit und Vereinbarkeit von Tätigkeiten und Begünstigten der Maßnahmen

 

 

 

Q2

2022

Finanzielle Unterstützung von Unternehmen und Einrichtungen im Eigentum des Staates oder lokaler, regionaler und regionaler Gebietskörperschaften mit günstigen Bedingungen, um Investitionen in i) die notwendige wirtschaftliche, kommunale, Verkehrs- und soziale Infrastruktur und ii) Investitionen in neue Technologien und Systeme zu fördern, die erforderlich sind, um die Effizienz öffentlicher Stellen zu steigern, um die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern und die Finanzierungskosten des öffentlichen Sektors zu senken.
Die Maßnahme umfasst auch Investitionen in Projekte des öffentlichen Sektors für den ökologischen Wandel, wie die Einführung umweltfreundlicher Technologien, die Einführung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz.

Die Finanzierungsinstrumente gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Begünstigten durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen, die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften und die Anforderung, dass Begünstigte, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten erzielt haben, die in der Ausschlussliste aufgeführt sind, Pläne für den ökologischen Wandel annehmen und veröffentlichen müssen.

Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.

Von dem für die Maßnahme bereitgestellten Gesamtbetrag von 26 544 562 EUR (200 000 000 HRK):

I) mindestens 7 963 368 EUR bzw. 30 % sind für die Förderung umweltfreundlicher Produktionsprozesse und der Ressourceneffizienz im öffentlichen Sektor bestimmt, wobei davon ausgegangen wird, dass mindestens 3 185 347 EUR zur Verringerung der Treibhausgase verwendet werden; II) 18 581 193 EUR sind für Investitionen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Qualität der Infrastruktur bestimmt. Diese Verteilung der Mittel wird sowohl im HBOR-Vertrag als auch in den Verträgen mit Finanzintermediären (Banken und Leasinggesellschaften) festgelegt.

22

C1.1.1. R4-I4

T

Kredite für Projekte des öffentlichen Sektors

 

Anzahl

0

132 722 808

Q2

2026

Bereitstellung von zinsvergünstigten Darlehen in Höhe von mindestens 132 722 808 EUR durch die HBOR für Projekte des öffentlichen Sektors im Einklang mit der Investitionspolitik und den Förderkriterien im Rahmen von Meilenstein #21.

444

C1.1.1. R4-I5

M

Investitionspolitik für strategische digitale Investitionen und strategische grüne Investitionen

Annahme einer Investitionspolitik

4. QUARTAL

2025

Annahme einer neuen Anlagepolitik für HBOR für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.

Die Investitionspolitik stellt sicher, dass 74 303 410 EUR des zusätzlichen Eigenkapitals im Einklang mit den Interventionsbereichen, denen gemäß Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 ein Klimakoeffizient von 100 % zugewiesen wird, für die Unterstützung strategischer grüner Investitionen bereitgestellt werden, wozu unter anderem die Unterstützung neuer Kapazitäten in folgenden Bereichen gehören kann:

I)installierte und an das Netz angeschlossene erneuerbare Windenergie. Hybridprojekte mit Energiespeicherung sind ebenfalls förderfähig.

II)installierte und an das Netz angeschlossene fotovoltaische erneuerbare Energiequellen. Hybridprojekte mit Energiespeicherung sind ebenfalls förderfähig.

III)installierte und an das Netz angeschlossene erneuerbare Energiequellen (ohne Photovoltaik, aber einschließlich geothermischer Energie). Bei geothermischer Energie umfasst die Bohrung keine Exploration oder Förderung von Erdöl oder Erdgas. Es darf keine Ausrüstung für diese Zwecke erworben oder verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Freisetzung von Methan minimiert wird und deutlich unter dem Schwellenwert von 20,000 Tonnen CO2-Äq./Jahr bleibt. Ferner ist sicherzustellen, dass die geothermischen Bohrungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Wasserknappheit und die Wasserqualität haben.

Mit der Investitionspolitik wird sichergestellt, dass 203 094 958 EUR des zusätzlichen Eigenkapitals für die Unterstützung strategischer digitaler Investitionen im Einklang mit den Interventionsbereichen bereitgestellt werden, denen gemäß Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 ein digitaler Koeffizient von 100 % zugewiesen wird, wozu unter anderem die Unterstützung von digitalisierenden Unternehmen gehören kann, einschließlich des elektronischen Geschäftsverkehrs, des elektronischen Geschäftsverkehrs und vernetzter Geschäftsprozesse, digitaler Innovationszentren, Living Labs, Webunternehmer und IKT-Start-ups, B2B.

445

C1.1.1. R4-I5

M

Kapitalzuführung für strategische digitale Investitionen und strategische grüne Investitionen

Übertragungsbescheinigung

Q2

2026

Kroatien überträgt zur Erhöhung seines Eigenkapitals 277 398 368 EUR an die HBOR.

Über die Kapitalzuführung in die HBOR, die die ARF-Investition darstellt, hinaus übermittelt Kroatien bis zum 31. August 2026 einen Bericht, in dem die Maßnahmen dargelegt werden, die die HBOR zur Umsetzung der Investitionspolitik ergriffen hat, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen wurden, die das zusätzliche Eigenkapital ursprünglich unterstützen soll, sowie der voraussichtlichen Schritte zur weiteren Umsetzung dieser Produkte.

23

C1.1.1. R5-I1

M

Schaffung eines Beteiligungs- und beteiligungsähnlichen Finanzierungsinstruments (PE)

die zwischen dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HBOR veröffentlichte Vereinbarung über Investitionen in Risikokapitalfonds, die Aufstockung bestehender PE-Fonds, die in Zusammenarbeit mit dem EIF entwickelt wurden, und/oder die Entwicklung neuer Fonds und/oder Koinvestitionen

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) richtet die HBOR ein Finanzinstrument ein, das darauf abzielt, die auf dem kroatischen Markt tätigen Private-Equity- und Risikokapitalfonds zu erhöhen oder zu erreichen und neue Fonds und/oder Koinvestitionen einzurichten.
Private Beteiligungs- und Risikokapitalfonds werden mit einer Beteiligung von 30 % privater Investoren im Verhältnis zur Zielgröße des einzelnen Fonds eingerichtet.

Die Finanzierungsinstrumente gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Begünstigten durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen, die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften und die Anforderung, dass Begünstigte, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten erzielt haben, die in der Ausschlussliste aufgeführt sind, einen Plan für den ökologischen Wandel annehmen und veröffentlichen müssen.

Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.

Alle Tätigkeiten sind auf „finanziell tragfähige“ Projekte ausgerichtet, deren finanzielle Tragfähigkeit von den Fondsverwaltungsgesellschaften im Einklang mit der vom EIF und der HBOR festgelegten Anlagepolitik bestimmt wird. Bei der Durchführung der Investition stellt die HBOR sicher, dass die Mittel innerhalb der Grenzen verwendet werden, die in der Beschreibung der Maßnahme sowie in der im FI für KMU, Midcap-Unternehmen und Großunternehmen beschriebenen „Ausschlussliste“ beschrieben sind.

24

C1.1.1. R5-I1

T

Investitionen in Beteiligungs- und beteiligungsähnliche Instrumente

 

Anzahl

0

29 862 632

Q2

2026

Investitionen in Höhe von 29 862 632 EUR in Beteiligungs- und/oder beteiligungsähnliche Beteiligungs- und Risikokapitalfonds oder Koinvestitionen mit Fonds, die alle im Einklang mit der Investitionspolitik und den im Rahmen des jeweiligen Meilensteins #23 festgelegten Förderkriterien getätigt werden.

25

C1.1.1. R6

M

Änderungen des Rechtsrahmens

Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Medien und des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte

 

 

 

Q2

2022

Die Änderungen des Gesetzes über elektronische Medien und des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sollen Unternehmen im Kultur- und Kreativsektor dabei unterstützen, ihre Unternehmen an den digitalen Binnenmarkt und den neuen Rechtsrahmen der EU und Kroatiens anzupassen, die Fähigkeit zur Anpassung an neue Geschäftsbedingungen zu stärken und sich rasch in neue Geschäftsbedingungen umzuwandeln, Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen und das Potenzial des Marktes auszuschöpfen.

26

C1.1.1. R6-I1

T

Investitionen in den Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft

 

Anzahl

0

100

Q2

2026

Mindestens 100 Unterstützungsmaßnahmen für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und andere juristische und natürliche Personen im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft, um deren Fähigkeit zur Anpassung an den neuen rechtlichen und rechtlichen Rahmen des digitalen Binnenmarkts zu stärken und neue innovative Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, zu fördern und zu vertreiben.

27

C1.1.1. R6-I2

M

Einrichtung eines Systems für die Faktenprüfung

Bestehendes System zur Faktenprüfung

 

 

 

Q2

2026

Es wird ein System der Medienfaktenprüfung eingerichtet. Die Investition umfasst:

-Eine Finanzhilfe für die Agentur für elektronische Medien für die Einrichtung eines Systems für den Aufbau von Kapazitäten zur Faktenprüfung, einschließlich der Entwicklung von Verfahren und Regeln, Registern und Datenbanken für die Zwecke der Faktenprüfung und der Entwicklung von Technologieprogrammen und -plattformen sowie von Medienkommunikationssystemen, wodurch die digitale Kompetenz von Faktenprüfern gestärkt wird.

-Eine Finanzhilfe für die Einrichtung einer Datenbank und die Einrichtung eines Systems zur Veröffentlichung proprietärer Daten und Finanzierungsquellen von Medienunternehmen

28

C1.1.2. R1

M

Änderung und Ergänzung des Rechtsrahmens für steuerliche FuE-Anreize

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Um die Zahl der Unternehmen, die in FuE investieren, und die privaten Investitionen in FuE zu erhöhen, ist eine Analyse der bestehenden steuerlichen Anreizregelung für FuE durchzuführen. Änderungen des Rechtsrahmens für steuerliche FuE-Anreize, um den Privatsektor zu ermutigen, die Intensität seiner FuE-Investitionen zu erhöhen, die Zahl der Begünstigten von FuE-Steueranreizen zu erhöhen, die Verfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig die Transparenz und Zugänglichkeit zu verbessern, treten in Kraft.

Änderungen des Gesetzes über staatliche Beihilfen werden auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse der Angemessenheit und Wirksamkeit des derzeitigen Steueranreizsystems unter Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger, insbesondere der MFIN und der Steuerverwaltung, vorgenommen. MINGOR bereitet Gesetzesänderungen vor und legt sie dem parlamentarischen Verfahren vor.

29

C1.1.2. R2-I2

T

Unterstützung von KMU bei der Verbesserung der Managementkapazitäten

 

Anzahl

0

150

4. QUARTAL

2025

Mindestens 150 kleine und mittlere Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Unternehmensberatung, um ihre Geschäftspläne, ihre Managementkapazitäten oder individuelles Mentoring und Coaching für Unternehmen zu verbessern.

30

C1.1.2. R2-I3

T

Gewährung von Unterstützung zur Förderung des Wachstums von Start-up-Unternehmen in Hochtechnologie- und Wissenssektoren

 

Anzahl

0

141

Q2

2025

Gewährung von Beihilfen im Anschluss an die Evaluierung von Projektvorschlägen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „nicht rückzahlbare Start-up-Beihilfen“ mit dem Ziel, das Wachstum von Start-up-Unternehmen in der vorkommerziellen Phase in den Hochtechnologie- und Wissenssektoren durch Unterstützung der Produktentwicklung, Steigerung der Produktionskapazität und der Investitionsbereitschaft von mindestens 141 Start-up-Unternehmen, die die gewährte Beihilfe erhalten, zu fördern. Dazu gehören Modernisierung, Entwurf, Leistungsvalidierung, Marktvalidierung, Erprobung, Entwicklung von Pilotanlagen, Schutz des geistigen Eigentums und externe Dienstleistungen zur Entwicklung einer innovativen Idee sowie Schulungen zur Minderung und Risikobewertung des Finanzierungsbedarfs. Geförderte Tätigkeiten können auch einen Teil der Kosten für den Zugang zu globalen Unternehmensnetzen oder -clustern, die Einführung neuer Marketinginstrumente und den Zugang zu neuen Märkten umfassen. Beihilfefähig sind innovative KMU bis zu fünf Jahre nach der Registrierung, die nicht durch einen Zusammenschluss entstehen und unter die Definition eines innovativen KMU im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen.

31

C1.1.2. R2-I4

T

Unterstützung des Wachstums von Start-up-Unternehmen durch die Einrichtung eines Accelerator-Programms.

 

Anzahl

0

120

Q2

2026

Das Accelerator-Programm bietet mindestens 120 Start-up-Unternehmen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten Mentoring, Investitionsunterstützung und Zugang zu Investorennetzen.

32

C1.1.2. R2-I5

T

Unterstützung von Projekten zur Vermarktung von Innovationen

 

Anzahl

0

95

4. QUARTAL

2024

Gewährung von Beihilfen an mindestens 95 kleine und mittlere Unternehmen mit ausgereiften Innovationsprojekten (Technologie-Reifegrad 7 oder höher) für die Vermarktung und Internationalisierung ihrer Marketing-, Verkaufs- und Vertriebstätigkeiten im Zusammenhang mit einem innovativen Produkt, das auf dem Inlandsmarkt auf den Markt gebracht wird.

Mit dieser Zielinvestition wird die Anpassung eines entwickelten Produkts oder Dienstes und die Vorbereitung auf dessen Markteinführung unterstützt. Zu den förderfähigen Tätigkeiten für die Anpassung eines entwickelten Produkts gehören zusätzliche Tests und die Integration von Prüfergebnissen in das Endprodukt, Beratungsdienste, Kapazitätsaufbau, Audits von Durchführbarkeitsstudien, Produktdesign und Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Zu den förderfähigen Tätigkeiten zur Vorbereitung von Produktstarts gehören die Ausarbeitung oder Überarbeitung eines Geschäftsplans oder Vermarktungsplans, Marktforschung und -tests, Produkttests mit potenziellen Kunden, Produktionsvorbereitung und Investitionen in Produkte ohne Serie sowie operative Marketingtätigkeiten.

Sie unterstützt KMU mit ausgereiften Innovationsprojekten, die kurz vor der Markteinführung stehen, und es wird erwartet, dass Vorschläge, die zum ökologischen Wandel beitragen, Vorrang erhalten.

33

C1.1.2. R3-I2

T

Zuschüsse in Form von Gutscheinen

 

Anzahl

0

1 500

Q2

2026

Mindestens 1500 KMU, die Unterstützungsgutscheine für die Digitalisierung erhalten. Gutscheine werden verwendet, um Beschäftigten dabei zu helfen, digitale Kompetenzen, einschließlich Kompetenzen im Zusammenhang mit Cloud-Technologien, zu verbessern, die Nachhaltigkeit von Ideen und Gestaltungsstrategien für einen möglichen digitalen Wandel zu testen, digitale Marketingdienste zu erwerben, die Cybersicherheit durch die Einführung von Sicherheitskontrollen des Systems oder für die Entwicklung oder Einführung komplexer digitaler Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen.

34

C1.1.2. R3-I3

T

Finanzhilfe für den digitalen Wandel kroatischer KMU

 

Anzahl

0

360

Q2

2026

Verträge werden mit mindestens 360 KMU unterzeichnet, die Finanzhilfen für Projekte zur Digitalisierung von Unternehmen vergeben.

Ein förderfähiges Unternehmensdigitalisierungsprojekt umfasst Folgendes: I) Einführung einer neuen Art der Geschäftstätigkeit; oder ii) eine nachprüfbare Verbesserung in Bezug auf neue Produktionskapazitäten oder Lieferoptionen oder Geschäftspraktiken.

A.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Reform C1.1.1 R5 – Diversifizierung der Kapitalmärkte und Verbesserung des Zugangs zu alternativen Finanzierungen

Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung eines strategischen Rahmens und von Maßnahmen zur Entwicklung des nationalen Kapitalmarkts. Die Reform besteht in der Annahme einer Strategie, gefolgt von einem Aktionsplan. 

Reform C1.1.1 R7 – Einrichtung des Forums zur Unterstützung eines nachhaltigen Finanzwesens

Ziel der Reform ist es, den Beitrag des Finanzsektors zum ökologischen Wandel zu stärken und ihn bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens zu unterstützen. Die Maßnahme besteht in der Annahme eines Aktionsplans und der Einrichtung einer Plattform der Interessenträger.

Investition C1.1.1. R4-I6 Investitionen – Einbeziehung von Eigenkapital in die HBOR zur Unterstützung strategischer Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen 

Mit dieser Maßnahme soll das Wachstumspotenzial der kroatischen Wirtschaft gefördert werden, indem das Niveau der öffentlichen Unterstützung strukturell angepasst wird, um Marktversagen und Ineffizienzen innerhalb der Wirtschaft im Bereich Verteidigung und Sicherheit zu beheben.

Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 133 214 015 EUR an die kroatische Bank für Umstrukturierung und Entwicklung (HBOR).

Die HBOR legt eine neue Anlagestrategie für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals fest. Die Anlagepolitik enthält eine Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) mit der voraussichtlichen Art der förderfähigen Endempfänger, die durch das zusätzliche Eigenkapital ursprünglich unterstützt werden sollen, einschließlich des erwarteten Zeitplans für die Umsetzung und des erwarteten Betrags jedes Finanzprodukts. Die HBOR verwendet für das zusätzliche Eigenkapital dasselbe Prüf- und Kontrollsystem, das von der Kommission gemäß Artikel 157 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 positiv bewertet wurde. 

Die Investitionspolitik schreibt vor, dass die Finanzprodukte, die durch das zusätzliche Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere bei Darlehen oder gleichwertigen Instrumenten schließt die Investitionspolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 10 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 11 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 12 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 13 . In Bezug auf Beteiligungskapital schließt die Anlagepolitik Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt 14 in den folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten 15 ; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien 16 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 17 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 18 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus erfordert die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endempfänger der Fazilität.

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.  

A.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Nr.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

373

C1.1.1.R5

M

Annahme des Strategischen Rahmens für die Entwicklung des Kapitalmarkts in Kroatien und des dazugehörigen Aktionsplans

Strategischer Rahmen und Aktionsplan zur Unterstützung der Entwicklung des nationalen Kapitalmarkts, angenommen von der kroatischen Regierung

4. QUARTAL

2024

Das Finanzministerium erstellt in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern einen strategischen Rahmen für die Entwicklung des Kapitalmarkts in der Republik Kroatien und einen von der kroatischen Regierung anzunehmenden Aktionsplan.

Der Aktionsplan wird dem Strategischen Rahmen beigefügt und enthält Zeitpläne für die Durchführung der einzelnen Tätigkeiten. Die Strategie (Strategischer Rahmen für die Entwicklung des Kapitalmarkts in Kroatien) enthält eine Analyse des Stands des Kapitalmarkts in Kroatien, wobei die wichtigsten Hindernisse für seine Funktion als alternative Finanzierungsquelle und die Möglichkeiten für seine Diversifizierung und Entwicklung ermittelt werden. Es sind mindestens die folgenden Elemente zu berücksichtigen: 

I.Die Rolle großer institutioneller Anleger auf dem Kapitalmarkt, einschließlich Einrichtungen der zweiten Säule (insbesondere Pflichtrentenfonds und Pensionsversicherungsgesellschaften) und Versicherungsgesellschaften; 

II.Ausweitung der Möglichkeiten und Vereinfachung der Verfahren für die Börsennotierung unter Berücksichtigung der staatseigenen Unternehmen, KMU und Midcap-Unternehmen; 

III.Erhöhung der Liquidität, der Diversifizierung und des Umsatzes auf dem Kapitalmarkt, einschließlich der Förderung von Market-Making-Aktivitäten; 

IV.Förderung eines tieferen Marktes für Finanzinstrumente wie Unternehmensanleihen und Staatsanleihen sowie Warenderivate und -verbriefungen; 

V.Entwicklung bestehender Finanzmarktinfrastrukturen, einschließlich Optionen zur Verbesserung des Geschäftsmodells der zentralen Gegenpartei; 

VI.Anpassung des Regelungsrahmens, um dem Ziel der Entwicklung des Kapitalmarkts besser gerecht zu werden; 

VII.Stärkung der Finanzkompetenz der Investoren; 

VIII.Stärkung des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen. 

375

C1.1.1. R7

M

Annahme des ersten Aktionsplans zur Unterstützung der Ziele eines nachhaltigen Finanzwesens

Annahme des ersten Aktionsplans mit Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele eines nachhaltigen Finanzwesens mit Umsetzungsfristen

 

 

Q1

2025

Das Finanzministerium arbeitet einen ersten Aktionsplan mit Maßnahmen und Zeitplänen für die Durchführung einzelner Tätigkeiten aus, mit denen der Finanzsektor im Interesse des ökologischen Wandels unterstützt und seine rechtzeitige Vorbereitung auf neue regulatorische Anforderungen und andere Initiativen im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens erleichtert wird.

Es wird eine gemeinsame Plattform namens Sustainable Finance Support Forum (SFSF) eingerichtet, um Informationen auszutauschen und den Finanzsektor (Banken und Nichtbanken) mit Fachministerien, Aufsichtsbehörden, Sachverständigen und anderen Interessenträgern zu vernetzen.

446

C1.1.1. R4-I6

M

Investitionspolitik für strategische Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen

Annahme einer Investitionspolitik

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Annahme einer neuen Anlagepolitik für HBOR für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.

Mit der Investitionspolitik wird sichergestellt, dass 133214015 EUR des zusätzlichen Eigenkapitals für die Unterstützung von Investitionen in den strategischen Verteidigungs- und Sicherheitssektoren der kroatischen Wirtschaft bereitgestellt werden, wozu unter anderem Folgendes gehören kann:

I)Bau von Schutzstrukturen und Katastrophenschutzinfrastruktur;

II)Bau und Modernisierung der Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck;

III)Investitionen in die Cybersicherheit;

IV)Modernisierung der Unternehmen;

V)Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE).

447

C1.1.1. R4-I6

M

Kapitalzuführung für strategische Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen

Übertragungsbescheinigung

Q2

2026

Kroatien überträgt zur Erhöhung seines Eigenkapitals 133 214 015 EUR an die HBOR.

Über die Kapitalzuführung in die HBOR, die die ARF-Investition darstellt, hinaus übermittelt Kroatien bis zum 31. August 2026 einen Bericht, in dem die Maßnahmen dargelegt werden, die die HBOR zur Umsetzung der Investitionspolitik ergriffen hat, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen wurden, die das zusätzliche Eigenkapital ursprünglich unterstützen soll, sowie der voraussichtlichen Schritte zur weiteren Umsetzung dieser Produkte.

B. KOMPONENTE 1.2: ENERGIEWENDE FÜR EINE NACHHALTIGE WIRTSCHAFT

Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die Dekarbonisierung des Energie- und Verkehrssektors, einschließlich der Entwicklung innovativer Technologien, zu erleichtern und zur Erreichung des im nationalen Energie- und Klimaplan Kroatiens festgelegten Ziels eines Anteils erneuerbarer Energiequellen bis 2030 von 36,6 % beizutragen und den Beitrag Kroatiens zum EU-Energieeffizienzziel von 32,5 % bis 2030 zu erreichen. Sie soll auch zu dem höheren Ziel beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 um 14 % zu erhöhen. Die Reformen der Komponente umfassen Gesetzgebungsinitiativen, um i) Hindernisse und Verwaltungsverfahren zu beseitigen, die die Nutzung erneuerbarer Energiequellen behindern; II) Abschluss der Zertifizierung des Gasfernleitungsnetzbetreibers; und iii) Förderung der Nutzung alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor, einschließlich Wasserstoff und fortschrittlicher Biokraftstoffe.

Die Reformen und Investitionen der Komponente dürften zum ökologischen Wandel und zur Erreichung des Klimaziels beitragen, indem sie die Treibhausgasemissionen im Energie- und Verkehrssektor im Einklang mit dem nationalen Energie- und Klimaplan verringern.

Diese Investitionen und Reformen sollen zur Umsetzung der an Kroatien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Notwendigkeit beitragen, „die Investitionspolitik auf [...] Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und „Investitionen auf den ökologischen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

B.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C.1.2 R1 – Dekarbonisierung des Energiesektors

Ziel der Reform ist es, die Dekarbonisierung des Energie- und Verkehrssektors zu erleichtern und den nationalen Beitrag zum Unionsziel für erneuerbare Energien zu unterstützen. Die Reform umfasst Folgendes:

-Gesetzesänderungen des Strommarktgesetzes und des Gesetzes über hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, um regulatorische und administrative Hindernisse für die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien auf der Grundlage der Ergebnisse einer gründlichen Analyse des bestehenden Engpasses und nach öffentlichen Konsultationen zu verringern, sowie die Einführung eines prämienbasierten Systems zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energiequellen, das die Installation zusätzlicher Kapazitäten für die Versorgung mit erneuerbaren Energien von 1 500 MW erleichtern wird.

-Entscheidung der kroatischen nationalen Energieregulierungsbehörde (HERA) über die Ausstellung einer Bescheinigung an den ÜNB Plinacro, mit der die Entflechtung der Fernleitungstätigkeiten auf dem Gasmarkt abgeschlossen und die Aufsicht über den staatseigenen Gasfernleitungsnetzbetreiber (ÜNB) von den staatseigenen Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten getrennt wird.

-Annahme eines neuen Gesetzes über alternative Kraftstoffe im Verkehrssektor, um einen Rechtsrahmen für den Einsatz alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor zu schaffen und die Herstellung und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe und Wasserstoff im Verkehrssektor zu fördern. Es wird eine Wasserstoffentwicklungsstrategie entwickelt, in der Ziele für 2030 für die Erzeugung von grünem Wasserstoff in Kroatien festgelegt werden.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen.

Investition C1.2 R1-I1 – Revitalisierung, Aufbau und Digitalisierung des Energiesystems und Unterstützung der Infrastruktur zur Dekarbonisierung des Energiesektors

Ziel dieser Investition ist es, die Elektrifizierung und Dekarbonisierung des Energiesektors zu unterstützen und den Anschluss des Süd-Nord-Netzes in Kroatien zu verbessern.

Die Investition besteht in der Modernisierung des Hochspannungsnetzes und des Verteilernetzes, der Modernisierung der unterirdischen Kabel, die sechs Inseln mit dem Festlandnetz verbinden, der Installation intelligenter Zähler und der Installation neuer Energiespeicherkapazitäten.

Investition C1.2 R1-I2 – Förderung von Energieeffizienz, Wärme und erneuerbaren Energien zur Dekarbonisierung des Energiesektors

Ziel dieser Investition ist die Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

Die Investition besteht in der Erforschung des geothermischen Potenzials, der Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie für Unternehmen und der Annahme des Energieeffizienzprogramms.

Investition C1.2 R1-I3 – Wasserstoffnutzung und neue Technologien

Ziel dieser Investition ist es, die Nutzung von Wasserstoff und neuen Technologien in Kroatien zu verbessern, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und in der Industrie durch die Annahme des Gesetzes über alternative Kraftstoffe und der Wasserstoffentwicklungsstrategie zu verringern.

Diese Investition muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

B.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

36

C1.2. R1

M

Veröffentlichung eines Bewertungsdokuments mit Empfehlungen zur Beseitigung von Hindernissen und Verwaltungsverfahren, die eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen behindern

Veröffentlichung eines Bewertungsdokuments durch das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung

 

 

 

Q2

2022

Das Dokument enthält eine Bewertung und Empfehlungen zu politischen Maßnahmen, die darauf abzielen, Hindernisse und Verwaltungsverfahren, die einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energiequellen entgegenstehen, abzubauen. Die Analyse und die Empfehlungen umfassen auch Maßnahmen zur Förderung des Eigenverbrauchs von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.

37

C1.2. R1

M

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und/oder Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, einschließlich der Einführung eines Premium-Systems zur Förderung erneuerbarer Energiequellen.

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und/oder Verordnungen

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Das überarbeitete Strommarktgesetz und das Gesetz über hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung sollen Hindernisse und Verwaltungsverfahren abbauen, die eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen behindern, einschließlich Maßnahmen zur Förderung des Eigenverbrauchs von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Das Premium-System zur Förderung erneuerbarer Energiequellen wird voll funktionsfähig sein.

38

C1.2. R1

M

Plinacro-Zertifizierung durch die nationale kroatische Energieregulierungsbehörde (HERA)

Beschluss der kroatischen nationalen Energieregulierungsbehörde (HERA) über die Ausstellung eines Zertifikats

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Vollständige Trennung des Managements des Gasfernleitungsnetzbetreibers (Plinacro) von den Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten des Staates und Zertifizierung durch die kroatische nationale Energieregulierungsbehörde (HERA).

39

C1.2. R1-I1

M

Baugenehmigung für den Ausbau des Hochspannungsnetzes

Baugenehmigung des Ministeriums für Raumplanung, Bauwesen und staatliche Vermögenswerte

 

 

 

Q2

2023

Baugenehmigung, die im Anschluss an ein Screening und/oder eine Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie erteilt wurde und gemäß den Anforderungen der Richtlinie anhand der gebietsspezifischen Erhaltungsziele durchgeführt wurde. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solche nicht erheblich beeinträchtigt.

40

C1.2. R1-I1

T

Ausbau der unterirdischen Kabel zur Anbindung von 6 Inseln an das Festlandnetz abgeschlossen

 

Anzahl

0

6

Q2

2024

Mindestens sechs Inseln müssen über eine modernisierte Stromnetzverbindung zum Festland verfügen (die geplanten Inseln sind Krk, Cres, Lošinj, Brač, Hvar und Korčula). Die Investition umfasst den Austausch alter Seekabel durch neue, umweltfreundliche Kabel.

41

C1.2. R1-I1

T

Ausbau des Hochspannungsnetzes (220/110 kV) abgeschlossen

Abschluss der Modernisierung des Hoch- und Mittelspannungsnetzes (220/110 kV)

Kilometer

0

300

Q3

2024

Ausbau einer Hochspannungsleitung von mindestens 300 km, was zur Stärkung der Netzanschlüsse beiträgt.

42

C1.2. R1

T

Zusätzlich installierte EE-Kapazität von 1 500 MW

 

Anzahl

0

1 500

4. QUARTAL

2024

Neue EE-Kapazität von mindestens 1 500 MW installiert.

43

C1.2. R1-I1

T

Anzahl der installierten intelligenten Zähler

 

Anzahl

0

40 000

4. QUARTAL

2024

Mindestens 40000 intelligente Stromzähler wurden installiert.

376

C1.2. R1-I1

T

Anzahl der installierten intelligenten Zähler

Anzahl

40 000

100 000

Q2

2026

Mindestens 60000 intelligente Stromzähler wurden installiert.

44

C1.2. R1-I1

M

Modernisierung des Hochspannungsnetzes (220/110 kV) und des Verteilernetzes

Hochspannungsnetz (220/110 kV) und Ausbau des Verteilernetzes

Q2

2026

Es ist nachzuweisen, dass mindestens 250 km Hochspannungsleitung und 96 km Unterseekabel für das Verteilernetz modernisiert werden.

377

C1.2. R1-I1

M

Neue Speicherkapazität für Energiebatterien

Installierte neue Speicherkapazität für Energiebatterien

0

Q2

2026

Es ist ein Nachweis über die Installation neuer Batteriespeicher mit einer Kapazität von 100 MHW zu liefern.

45

C1.2. R1-I2

M

Annahme eines Energieeffizienzprogramms zur Dekarbonisierung des Energiesektors durch die Regierung

Inkrafttreten des vom Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung ausgearbeiteten Energieeffizienzprogramms zur Dekarbonisierung des Energiesektors

 

 

 

Q3

2021

Im Rahmen des Energieeffizienzprogramms werden Bereiche für Investitionen in Energieeffizienz und Fernwärmesysteme festgelegt, einschließlich Investitionsprioritäten bis 2030. Die Investitionsplanung umfasst die Modernisierung von Fernwärmesystemen und energieintensiven Industriezweigen, wobei der Schwerpunkt auf dem Potenzial für Energieeffizienz und erneuerbare Energien liegt.
Das Programm wird auf die geplante Aktualisierung des nationalen Energie- und Klimaplans abgestimmt, in dem ein höheres Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor festgelegt wird, einschließlich spezifischer Maßnahmen.

46

C1.2. R1-I2

T

Zahl der Unternehmen, die Unterstützung für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie erhalten

 

Anzahl

0

50

4. QUARTAL

2021

50 Aufträge, die im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung zur Förderung erneuerbarer Energiequellen und Energieeffizienzmaßnahmen in kleinen, mittleren und großen Unternehmen an die begünstigten Unternehmen vergeben wurden.
Die Verträge umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsprozesse in der verarbeitenden Industrie, die den Interventionsbereichen zur Verfolgung klimabezogener Ausgaben entsprechen [024 – Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und unterstützende Maßnahmen und 024bis – Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in großen Unternehmen und unterstützende Maßnahmen] in Anhang VI/VII] und beachten die technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01).

Insbesondere muss die Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und/oder erneuerbare Energien zu einer Verringerung des Energieverbrauchs in Produktionsanlagen um mindestens 20 % führen. Bei der energetischen Renovierung von Gebäuden, die die Produktionsanlage begleiten und ausschließlich mit industriellen Prozessen oder Produktionsprozessen verbunden sind, muss die Durchführung der Maßnahmen zu einer Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 40 % führen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, wird die Liste der Tätigkeiten von den in den Verträgen festgelegten Maßnahmen ausgenommen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Verwendung[1]; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen[2]; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen[3] und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung[4]; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich vorgeschrieben, dass in den Verträgen nur Tätigkeiten festgelegt werden dürfen, die den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.

47

C1.2. R1-I2

T

Unterzeichnung von Verträgen zur Erforschung des geothermischen Potenzials

 

Anzahl

0

6

4. QUARTAL

2024

Es werden sechs Verträge über die Erforschung des geothermischen Potenzials unterzeichnet. Für die Bohrung der Erkundungsbohrlöcher werden zwei weitere Verträge unterzeichnet.

Das Projekt umfasst keine Exploration oder Förderung von Erdöl oder Erdgas. Es darf keine Ausrüstung für diese Zwecke erworben oder verwendet werden.
Es ist sicherzustellen, dass es keine Methanfreisetzungen gibt. Ferner ist sicherzustellen, dass die geothermischen Bohrungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Wasserknappheit und die Wasserqualität haben.

Diese Maßnahme sieht weder eine Förderung von Fernwärmesystemen, die fossile Energiequellen nutzen, noch Investitionen in Anlagen vor, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.

48

C1.2. R1-I2

M

Veröffentlichung der Ergebnisse des geothermischen Potenzials für Fernwärme

Ergebnisse veröffentlicht auf der Website der kroatischen Kohlenwasserstoffagentur

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Die Ergebnisse der Sondierungsmaßnahmen werden auf der Website der Agentur für Kohlenwasserstoffe veröffentlicht.

49

C1.2. R1-I3

M

Inkrafttreten des Gesetzes über alternative Kraftstoffe

Inkrafttreten des Gesetzes über alternative Kraftstoffe für den Verkehr

 

 

 

Q3

2021

Bis zum 3. Quartal 2021 trat das Gesetz über alternative Kraftstoffe im Einklang mit dem EU-Besitzstand in Kraft. Das Gesetz fördert die Herstellung und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe/Wasserstoffe im Verkehrssektor.

50

C1.2. R1-I3

M

Annahme der Wasserstoffentwicklungsstrategie

Inkrafttreten der Wasserstoffstrategie für Kroatien

 

 

 

Q1

2022

Die Wasserstoffentwicklungsstrategie enthält quantifizierte Ziele für das Produktionspotenzial von grünem Wasserstoff bis 2030 auf der Grundlage von Elektrolyse. In der Strategie wird insbesondere auf die potenzielle Rolle von grünem Wasserstoff bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors eingegangen.

C. KOMPONENTE 1.3: VERBESSERUNG DER WASSERWIRTSCHAFT UND DER ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG

Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, zur Erhaltung der Umwelt, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen und damit die Voraussetzungen für die Stärkung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Resilienz zu schaffen.

Die geplanten Investitionen im Rahmen der Komponente 1.3 zielen darauf ab, die Investitionslücke in den Bereichen Wasser- und Abfallbewirtschaftung zu verringern, die auf fast 7 % des kroatischen BIP im Jahr 2019 geschätzt wird. Die Investitionen werden durch Reformen zur Konsolidierung des Wassersektors und zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung in ganz Kroatien unterstützt. Darüber hinaus werden neue Abfallvorschriften und Abfallbewirtschaftungspläne verabschiedet, um die Kreislaufwirtschaft im Einklang mit dem neuen EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Diese Investitionen und Reformen sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Kroatien in den Jahren 2019 und 2020 umzusetzen, in denen es darum geht, „die Investitionspolitik auf die Umweltinfrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und „die Investitionen auf den ökologischen Wandel, insbesondere auf die Umweltinfrastruktur, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

C.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C1.3 R1 – Umsetzung des Wasserbewirtschaftungsprogramms

Ziel dieser Reform ist es, der Zersplitterung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen in Kroatien entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Zahl der Wasserversorgungsunternehmen zu konsolidieren und zu verringern, um ihre Effizienz und Verwaltung zu verbessern. Mit dieser Reform wird ein Benchmarking-System für die Überwachung und Berichterstattung über die operative und finanzielle Leistung der Wasserversorgungsunternehmen eingeführt und ein Beitrag zur Verbesserung der langfristigen Nachhaltigkeit von Infrastrukturinvestitionen geleistet.

Diese Reform wird durch das Inkrafttreten von Änderungen an vier Verordnungen umgesetzt:

-die Verordnung über Dienstleistungsbereiche,

-die Verordnung über die Leistungsbewertung von Wasserbetreibern, einschließlich der Einrichtung eines Benchmarking-Systems

-die Verordnung über die Methode zur Festsetzung der Preise für Wasserdienstleistungen und

-die Verordnung über besondere Bedingungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen.

Die Reform umfasst die Entwicklung eines mehrjährigen Investitionsprogramms für die Wasser- und Abwasserinfrastruktur, um die kohärente Durchführung der Investitionen C1.3 R1-I1 und C1.3 R1-I2 sowie Komplementarität mit anderen EU-Mitteln zu gewährleisten.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen.

Investition C1.3 R1-I1 – Öffentliches Abwasserentwicklungsprogramm

Ziel dieser Investition ist die Verbesserung der Abwassersammlung und -behandlung in Kroatien.

Diese Maßnahme umfasst den Bau und den Wiederaufbau öffentlicher Kanalisationsnetze sowie den Bau von Abwasserbehandlungsanlagen. Investition C1.3 R1-I2 – Entwicklungsprogramm für die öffentliche Wasserversorgung

Ziel dieser Investition ist die Verbesserung der Wasserversorgungsinfrastruktur.

Diese Maßnahme umfasst den Bau und den Wiederaufbau von Wasserversorgungsleitungen und den Kauf von Messgeräten.

Investition C1.3 R1-I3 – Katastrophenvorsorgeprogramm

Ziel dieser Investition ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes und der biologischen Vielfalt.

Diese Maßnahme umfasst den Bau von Hochwasserschutzböschungen und die Revitalisierung von Süßwassersystemen.

Reform C1.3 R2 – Umsetzung einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung

Ziel dieser Reform ist die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens zur Erleichterung der Abfallvermeidung, der Wiederverwendung und des Recyclings, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.

Diese Maßnahme umfasst das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und die Annahme von Abfallbewirtschaftungsplänen.

Investition C1.3. R2-I1 – Abfallentsorgungsprogramm

Ziel dieser Investition ist es, die notwendige Infrastruktur zu schaffen, um die Deponierung zu verringern und das Recycling zu fördern.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um den Bau der entsprechenden Infrastruktur.

Investition C.1.3 R2-I2Sanierungsprogramm für geschlossene Deponien und mit gefährlichen Abfällen verunreinigte Standorte

Ziel dieser Investition ist die Sanierung von zehn geschlossenen Deponien.

Diese Maßnahme besteht in der Sanierung von mindestens zehn geschlossenen und/oder mit gefährlichen Abfällen verunreinigten Deponien.

C.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung    

Nr.

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

59

C1.3. R1

M

Annahme des mehrjährigen Bauprogramms für Wasser und kommunale Abwasserbehandlung

Veröffentlichung des Mehrjahresprogramms für den Bau von Wasser und Abwasser

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Die Regierung der Republik Kroatien nimmt das Mehrjahresprogramm für den Bau von Wasser und Abwasser an, das die zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser erforderlichen Investitionen, einschließlich Prioritätensetzung, abdeckt. Der Plan enthält auch eine Bewertung der Risiken und der Risikominderungsmaßnahmen.

60

C1.3. R1

M

Änderungen des Rechtsrahmens im Wassersektor

Inkrafttreten von vier Gesetzesänderungen, die Folgendes betreffen: I) Verordnung über Dienstgebiete;
II) Verordnung über die Bewertung der Leistung von Wasserbetreibern; III) Verordnung über

die Methode zur Festlegung der Preise für Wasserdienstleistungen; IV) Verordnung über besondere Bedingungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen, mit der die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen reformiert werden;

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Die Verordnung über Dienstleistungsbereiche, die Verordnung über die Leistungsbewertung von Wasserbetreibern, die Verordnung über die Methode zur Festsetzung der Preise für Wasserdienstleistungen und die Verordnung über besondere Bedingungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen werden geändert, um die rechtliche Voraussetzung für die Konsolidierung der Wasserversorgungsunternehmen zu schaffen.
Die Verordnung über die Leistungsbewertung von Wasserbetreibern enthält auch die Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines verbindlichen Benchmarking-Systems von Versorgungsunternehmen, das öffentlich zugänglich gemacht wird, sowie für die Gewährleistung, dass mindestens Zusammenfassungen der geprüften Jahresberichte der Versorgungsunternehmen öffentlich zugänglich gemacht werden.

61

C1.3. R1

T

Integration von Wasserdienstleistern

 

Anzahl

200

40

4. QUARTAL

2024

Integration der bestehenden 200 öffentlichen Versorgungsunternehmen in 40 nach dem Grundsatz eines Wasserversorgungsunternehmens pro Dienstleistungsbereich.

63

C1.3. R1-I1

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Kanalisationsnetzes

 

Anzahl

0

115

Q2

2022

Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Kanalisationsnetzes von mindestens 115 km
Mit der Investition wird die Einhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser in den Themenbereichen im Einklang mit dem Mehrjahresprogramm für den Bau von Wasser und Abwasser sichergestellt.

64

C1.3. R1-I1

T

Bauverträge für Abwasserinfrastrukturprojekte

 

Anzahl

0

60

4. QUARTAL

2023

Für Abwasserinfrastrukturprojekte im Zusammenhang mit Aufträgen, die bis Ende 2023 vergeben werden sollen, werden mindestens 60 Bauaufträge unterzeichnet.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und mit einem Screening und/oder einer Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt keine erheblichen Auswirkungen auf die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solche hat.

65

C1.3. R1-I1

T

Gebaute Abwasserbehandlungsanlagen

 

Anzahl

0

12

4. QUARTAL

2025

Mindestens 12 Abwasserbehandlungsanlagen müssen aufgerüstet oder gebaut werden.

66

C1.3. R1-I1

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Abwassernetzes

 

Anzahl

0

807

4. QUARTAL

2025

Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Abwassernetzes von mindestens 807 km

68

C1.3. R1-I2

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

 

Anzahl

0

226

Q2

2022

Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Wasserversorgungsnetzes von mindestens 226 km.
Die Investition besteht in der Errichtung von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastruktur-Leakage-Index (ILI) von ≤ 1,5 und in die Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % oder die Leckage um mehr als 20 % zu senken.

69

C1.3. R1-I2

T

An Wasserentnahmestellen installierte Wasserzähler

 

Anzahl

0

526

4. QUARTAL

2022

An Wasserentnahmestellen sind mindestens 526 Messeinrichtungen zur Messung von Wassermengen installiert.

70

C1.3. R1-I2

T

Bauverträge für Wasserversorgungsprojekte

 

Anzahl

0

100

4. QUARTAL

2023

Die Zahl der für wasserbasierte Projekte unterzeichneten Bauaufträge bezieht sich auf Aufträge, die bis Ende 2023 vergeben werden sollen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und mit einem Screening und/oder einer Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt keine erheblichen Auswirkungen auf die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solche hat.

71

C1.3. R1-I2

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

 

Anzahl

0

517

4. QUARTAL

2023

Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Wasserversorgungsnetzes von mindestens 517 km.
Die Investition besteht in der Errichtung von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastruktur-Leakage-Index (ILI) von ≤ 1,5 und in die Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % oder die Leckage um mehr als 20 % zu senken.

72

C1.3. R1-I2

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

 

Anzahl

0

1023

4. QUARTAL

2025

Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Wasserversorgungsnetzes von mindestens 1 023 km.
Die Investition besteht in der Errichtung von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastruktur-Leakage-Index (ILI) von ≤ 1,5 und in die Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % oder die Leckage um mehr als 20 % zu senken.

74

C1.3. R1-I3

T

Bauverträge für Hochwasserschutzprojekte

 

Anzahl

0

20

4. QUARTAL

2022

Mindestens 20 Bauaufträge für Projekte im Bereich des Hochwasserschutzes im Zusammenhang mit Aufträgen, die bis Ende 2022 vergeben werden sollen.
Die Ausschreibungskriterien konzentrieren sich auf naturbasierte Lösungsmaßnahmen und grüne Infrastruktur. Mit den Verträgen soll sichergestellt werden, dass die Projekte im Einklang mit dem EU-Besitzstand und den Umweltvorschriften sowie den Anhängen der Delegierten Verordnung (C(2021)2800 final der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 durchgeführt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist. Alle Tätigkeiten müssen den Anforderungen des EU-Wasserrechts, wie es in das kroatische Recht aufgenommen wurde, entsprechen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und mit einem Screening und/oder einer Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt keine erheblichen Auswirkungen auf die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solche hat.

75

C1.3. R1-I3

T

Errichtete Hochwasserschutzstrukturen

 

Anzahl

0

13

4. QUARTAL

2022

Mindestens 13 km Hochwasserschutzstrukturen zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Wasser gebaut;

76

C1.3. R1-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

 

Anzahl

0

2

4. QUARTAL

2022

Mindestens 2 km wiederhergestellte Fließgewässer, einschließlich der Revitalisierung stillgelegter Manschetten, dauerhafter Fluss- und Manschettekontakte und Investitionen in die entsprechende Infrastruktur.

77

C1.3. R1-I3

T

Errichtete Hochwasserschutzstrukturen

 

Anzahl

0

65

Q2

2024

Mindestens 65 km Hochwasserschutzstrukturen zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Wasser gebaut.

78

C1.3. R1-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

 

Anzahl

0

16

Q2

2025

Mindestens 16 km wiederhergestellte Fließgewässer, einschließlich der Revitalisierung stillgelegter Manschetten, dauerhafter Fluss- und Manschettekontakte und Investitionen in die entsprechende Infrastruktur.

79

C1.3. R1-I3

T

Errichtete Hochwasserschutzstrukturen

 

Anzahl

0

77

4. QUARTAL

2025

Mindestens 77 km Hochwasserschutzstrukturen zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Wasser gebaut.

81

C1.3. R2

M

Verabschiedung des Abfallwirtschaftsgesetzes

Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes

 

 

 

Q3

2021

Das neue Abfallwirtschaftsgesetz regelt die Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling im Einklang mit dem Konzept der Kreislaufwirtschaft und dem europäischen Grünen Deal. Das Gesetz wird spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft umfassen, d. h. die Ausarbeitung eines Fahrplans für die Kreislaufwirtschaft, von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung und von „Pay-as-you-Wow“-Systemen. Mit dem Gesetz werden alle Empfehlungen der Kommission aus dem Frühwarnbericht 2018 für Kroatien umgesetzt.

82

C1.3. R2

M

Überarbeitung des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2017-2022

Veröffentlichung von Änderungen des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2017-2022 im Amtsblatt der Republik Kroatien

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Annahme und Veröffentlichung des überarbeiteten kroatischen Abfallbewirtschaftungsplans 2017-2022 im Einklang mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft nach öffentlichen Konsultationen. In dem überarbeiteten Plan wird ein Ziel von 50 % für das Recycling, die Sortierung, die Wiederverwendung und die Reparatur von Abfällen bis 2022 sowie ein gesondertes Ziel für die Sammlung und das Recycling von Bioabfällen festgelegt. Sie umfasst auch spezifische Maßnahmen zur Förderung der Ambitionen lokaler und regionaler Einheiten, wie Kommunikationsmaßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen getrennten Sammlung an der Quelle oder digitale Aspekte. Der Plan umfasst eine Bewertung der derzeitigen Lage, bestehende Sammelsysteme und eine Bewertung der Investitionslücke bei der Schließung von Deponien. Sie enthält eine Prioritätenliste für geplante Abfallinvestitionen, die Kapazität künftiger Abfallbehandlungsanlagen sowie Informationen darüber, wie die künftigen Standorte bestimmt werden. In dem Plan wird auch die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Durchführung von Infrastrukturprojekten in Betracht gezogen.

83

C1.3. R2

M

Annahme des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2023-2029

Veröffentlichung des kroatischen Abfallbewirtschaftungsplans 2023-2029 im Amtsblatt der Republik Kroatien

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Annahme und Veröffentlichung des kroatischen Abfallbewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2023-2029 in Verbindung mit den neuen Zielen, die im Abfallwirtschaftsgesetz und im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft festgelegt sind, nach öffentlichen Konsultationen. Der Plan enthält ein Ziel von mindestens 55 % für das Recycling, die Sortierung, Wiederverwendung und Reparatur von Abfällen bis 2025 und ein Ziel für die Sammlung und das Recycling von Bioabfällen.

84

C1.3. R2-I1

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (49 %)

 

% (Prozent)

66

49

4. QUARTAL

2022

Der Anteil der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle wird aufgrund von Investitionen in die Infrastruktur zur Verringerung der Deponierung, einschließlich der Einrichtung von Wiederverwendungszentren, des Baus von Sortieranlagen für getrennt gesammelte Siedlungsabfälle, des Baus von Biobehandlungsanlagen für getrennt gesammelte Bioabfälle, des Baus und der Ausrüstung von Einrichtungen für die Gebäudepflege und von Recyclinganlagen für Bauabfälle, des Erwerbs von Ausrüstungen für die getrennte Sammlung nützlicher Siedlungsabfälle auf 49 % gesenkt.

85

C1.3. R2

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (51 %)

 

% (Prozent)

56

51

4. QUARTAL

2024

Der Anteil der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle wird gegenüber dem im Jahr 2022 gemeldeten Ausgangswert von 56 % auf 51 % gesenkt. Der Anteil der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle wird gemäß der Berechnungsmethode gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1004 (Vorschriftenfür die Berechnung, Prüfung und Übermittlung von Daten über Abfälle gemäß der Richtlinie 2008/98/EG) berechnet.

86

C1.3. R2-I1

T

Gebaute Sortieranlagen

 

Anzahl

0

6

4. QUARTAL

2025

Es wurden mindestens sechs Sortieranlagen gebaut.

87

C1.3. R2-I1

T

Errichtete Anlagen zur Behandlung getrennt gesammelter Bioabfälle

 

Anzahl

0

3

4. QUARTAL

2025

Mindestens drei Anlagen für die Behandlung getrennt gesammelter Bioabfälle gebaut.

88

C1.3. R2-I1

T

Funktionale Anlage zur Sortierung fester/mobiler Abfälle

 

Anzahl

0

20

Q3

2025

Mindestens 20 ortsfeste oder mobile Abfallsortieranlagen wurden gebaut oder geliefert.

90

C1.3. R2-I2

T

Sanierung von Deponien

 

Anzahl

0

10

Q2

2026

Mindestens 10 sanierte Deponien/Standorte mit gefährlichen Abfällen.

378

C1.3. R2-I1

M

Inkrafttreten der Deponiesteuerverordnung

Bestimmung in einer Verordnung über die Deponiesteuer, aus der hervorgeht, dass diese in Kraft tritt

4. QUARTAL

2024

Die Deponiesteuerverordnung tritt in Kraft und schreibt ein Einheitsentgelt vor, das die Berechnung der Deponiesteuer nach dem Abfallwirtschaftsgesetz ermöglicht.

Die Verordnung enthält Bestimmungen, mit denen die Deponiesteuer schrittweise erhöht wird, um die Deponierung von wiederverwertbaren und verwertbaren Abfällen schrittweise einzustellen, und dass die Einnahmen im Einklang mit dem Abfallwirtschaftsgesetz verwendet werden.

380

C1.3. R2-I1

T

Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen

Anzahl

0

20

4. QUARTAL

2025

Es sind mindestens 20 Geräte zur Behandlung von Bioabfällen zu liefern.

Es sind mindestens 30 Geräte zum Recycling und/oder zur Wiederverwendung zu liefern.

381

C1.3. R2-I1

T

Bau von Abfalltransportstellen

Anzahl

0

15

Q1

2026

Es müssen mindestens 15 Abfallumsetzstationen gebaut werden.

C.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

  

R-Formular C1.3 R3 – Weitere Umsetzung des Wasserwirtschaftsprogramms

Ziel dieser Reform ist es, die wichtigsten politischen Herausforderungen im Wassersektor in Kroatien weiter zu bewältigen.

Die Reform umfasst die Verabschiedung von Rechtsvorschriften, den nationalen Plan und Pläne der Wasserbetreiber zur Verringerung der Wasserverluste in öffentlichen Wasserversorgungssystemen und die Einrichtung einer nationalen Stelle für die Überwachung von Wasserverlusten.

Investition C1.3 R3-I1 – Weitere Investitionen in das öffentliche Abwasserentwicklungsprogramm

Ziel dieser Investition ist es, zusätzlich die Infrastruktur für die Sammlung und Behandlung von Abwasser zu verbessern.

Diese Maßnahme umfasst den zusätzlichen Bau und Wiederaufbau öffentlicher Kanalisationsnetze sowie den Bau von Abwasserbehandlungsanlagen.

Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.3 R3-I2 – Weitere Investitionen in das Programm zur Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung

Ziel dieser Investition ist es, zusätzlich die Wasserversorgungsinfrastruktur zu verbessern.

Diese Maßnahme besteht aus dem zusätzlichen Bau und Wiederaufbau von Wasserversorgungsleitungen. 

Investition C1.3 R3-I3 – Weitere Investitionen in das Katastrophenvorsorgeprogramm

Ziel dieser Investition ist es, zusätzliche Investitionen in das Katastrophenvorsorgeprogramm durchzuführen.

Diese Maßnahme umfasst den Bau von Hochwasserschutzstrukturen und die Revitalisierung von Süßwassersystemen.

C.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Nr.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

382

C1.3. R3

M

Annahme des nationalen Aktionsplans zur Verringerung des Wasserverlusts

Von kroatischen Gewässern angenommener nationaler Aktionsplan zur Verringerung der Verluste

Q2

2024

Die kroatischen Gewässer nehmen den nationalen Aktionsplan zur Verringerung der Verluste an und veröffentlichen ihn auf ihrer Website. Der nationale Aktionsplan enthält eine Liste der geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Wasserverluste, einschließlich Investitionsschätzungen und Finanzierungsquellen. Der Plan erstreckt sich auf den Zeitraum 2024-2026 mit einer Perspektive für 2030 im Einklang mit dem mehrjährigen Bauprogramm für Wasser und kommunale Abwasserbehandlung 2030.

383

C1.3. R3

M

Nationale Behörde für die Überwachung von Wasserverlusten eingerichtet

Einrichtung der nationalen Behörde für die Überwachung von Wasserverlusten

4. QUARTAL

2024

Die nationale Behörde für die Überwachung von Wasserverlusten wird eingerichtet und ist befugt, die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan zur Verringerung des Verlusts vorgeschriebenen Maßnahmen zu überwachen und die Aktionspläne der Wasserbetreiber zur Verringerung der Wasserverluste zu überprüfen.

384

 C1.3. R3

T

Annahme von Aktionsplänen zur Verringerung des Wasserverlusts durch die Wasserbetreiber

Anzahl

0

40

4. QUARTAL

2025

Es müssen mindestens 40 individuelle Aktionspläne zur Verringerung des Wasserverlusts von Wasserbetreibern angenommen werden.

Jeder Plan umfasst organisatorische Pläne und Pläne für die Ausbildung der Mitarbeiter, Maßnahmen zur Verbesserung der Systemdaten, Maßnahmen zur Optimierung des Wasserversorgungssystems, Maßnahmen zur aktiven Leckagekontrolle, Maßnahmen zur Bewältigung sichtbarer Verluste, Planung und Maßnahmen für den Netzaustausch.

385   

C1.3. R3

M

Inkrafttreten der Verordnung über den Rat für Wasserdienstleistungen

Bestimmung in der Verordnung über den Rat für Wasserdienstleistungen, aus der hervorgeht, dass sie in Kraft tritt

Q1

2024

Die Verordnung über den Rat für Wasserdienstleistungen tritt in Kraft. Darin werden die obligatorische Veröffentlichung der Beschlüsse des Rates für Wasserdienstleistungen, die Veröffentlichung der zuständigen Auslegungen des Wasserdienstleistungsgesetzes, des Gesetzes über die Finanzierung der Wasserwirtschaft und der Satzung der Regulierungsbehörde sowie die obligatorische berufliche Ausbildung des Personals festgelegt.

386   

C1.3. R3

T

Kapazitätsaufbau im Rat für Wasserversorgung

Anzahl

0

7

4. QUARTAL

2024

Der Rat für Wasserdienstleistungen stellt mindestens sieben Vollzeitkräfte ein, mit Ausnahme der ernannten Ratsmitglieder.

388  

C1.3. R3-I1

T

Gebaute Abwasserbehandlungsanlagen

 

Anzahl

  12

  31

4. QUARTAL  

  2025

Es müssen mindestens 19 zusätzliche Abwasserbehandlungsanlagen gebaut werden.

389

C1.3. R3-I1

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Abwassernetzes

   Anzahl

 775

  851

  4. QUARTAL

2025  

Es werden mindestens 76 km zusätzliche öffentliche Kanalisationsnetze gebaut oder rekonstruiert.

391 

C1.3. R3-I2

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

 

Anzahl

956

1087

4. QUARTAL

2025

Bau oder Wiederaufbau eines zusätzlichen öffentlichen Wasserversorgungsnetzes von mindestens 131 km.

Die Investition besteht in der Errichtung von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastruktur-Leakage-Index (ILI) von ≤ 1,5 und in die Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % oder die Leckage um mehr als 20 % zu senken.

440

C1.3 R3-I3

T

Errichtete Hochwasserschutzstrukturen

Anzahl

77

79

Q2

2026

Es wurden mindestens 2 km Hochwasserschutzstrukturen gebaut.

441

C1.3 R3-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

Anzahl

16

23

Q2

2026

Mindestens weitere 7 km wiederhergestellte Fließgewässer.

D. KOMPONENTE 1.4: ENTWICKLUNG EINES WETTBEWERBSFÄHIGEN, ENERGIENACHHALTIGEN UND EFFIZIENTEN VERKEHRSSYSTEMS

Der Verkehrssektor ist einer der Hauptemittenten von Treibhausgasen (THG) in Kroatien, auf den 27 % der Gesamtemissionen im Jahr 2018 entfielen, davon 71,6 %, der Straßengüterverkehr 24,7 %, der Schienenverkehr 0,8 %, der See- und Binnenschiffsverkehr 2,4 % und der inländische Luftverkehr 0,5 % der Emissionen. Die Modernisierung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur durch Investitionen in ökologisch nachhaltige, effiziente, innovative und wettbewerbsfähige Verkehrsträger dürfte eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Umsetzung des ökologischen und des digitalen Wandels spielen.

Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, ein einheitliches Verkehrsnetz mit entwickelter Eisenbahn- und öffentlicher Verkehrsinfrastruktur und Intermodalität zwischen verschiedenen Verkehrsträgern zu entwickeln, den Anteil der Personenkraftwagen, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, zu erhöhen, die Treibhausgasemissionen und den ökologischen Fußabdruck des Verkehrssektors zu verringern und die nachhaltige Mobilität von Personen und Gütern zu fördern.

Diese Komponente umfasst Reformen und Investitionen in alle Verkehrsträger (Eisenbahn-, Straßen-, See-, Luft-, Stadt- und Binnenschiffsverkehr) und deckt alle Regionen Kroatiens ab.

Diese Investitionen und Reformen sollen dazu beitragen, die länderspezifische Empfehlung an Kroatien zur Notwendigkeit, sich auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „nachhaltiger Stadt- und Schienenverkehr“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) umzusetzen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

D.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C1.4 R1 – Reform des Straßenverkehrssektors

Ziel der Reform ist es, die Betriebskosten der Unternehmen zu senken, die finanziellen Verpflichtungen mit den Cashflows in Einklang zu bringen, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und so die Verkehrssterblichkeit zu senken. Die Einführung eines neuen Mautsystems dürfte die Treibhausgasemissionen verringern, indem Engpässe und gefährliche Orte auf den Straßen beseitigt werden. Im Rahmen dieser Reform werden die Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr durch das Inkrafttreten der Änderung des Straßengesetzes aktualisiert.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.

Investition C1.4 R1-I2 – Verbesserung des Systems zur Ausübung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität

Die Investition zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen die Ausübung ihrer Rechte im Bereich der Mobilität zu beschleunigen und zu erleichtern, indem ein einziges Dokument für Menschen mit Behinderungen eingeführt wird, das es ihnen ermöglicht, alle Mobilitätsrechte wahrzunehmen, das Verwaltungsumfeld für Endnutzer digitaler öffentlicher Dienste im Bereich der Mobilität zu vereinfachen und den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu digitalen öffentlichen Diensten zu verbessern. Die Investition zielt auch darauf ab, den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer zu verbessern und die Entscheidungspraxis, die sich auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität auswirkt, zu harmonisieren. Die Investition soll es den staatlichen Institutionen ermöglichen, die erworbenen Rechte leichter und umfassender zu überwachen und einen effizienten Zugang der Öffentlichkeit zu allen Daten zu gewährleisten. Die Investitionen dürften die Arbeitskosten der Beschäftigten in staatlichen und lokalen Dienstleistungen um 15 % bis 35 % senken.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R1-I3 – Nationales elektronisches Speicher- und Datenaustauschsystem für den Straßenverkehr (NSCP)

Ziel der Investition ist die Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit des Straßenverkehrs.

Die Investition besteht in der Einrichtung des nationalen Systems für die elektronische Speicherung und den Datenaustausch im Straßenverkehr (NSCP).

Investition C1.4 R1-I4 – Berichterstattungssystem für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße

Ziel der Investition ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch die Einrichtung eines funktionalen Berichterstattungssystems für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße. Das Meldekontrollsystem verknüpft Daten aus dem zentralen Fahrtenschreiberverarbeitungssystem (SOTAH) und die nationalen Aufzeichnungen von Fahrtenschreiberkarten und damit zusammenhängenden Aufzeichnungen unter der Verantwortung des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur der Republik Kroatien und trägt zur Digitalisierung im kroatischen Verkehrssektor bei.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R1-I5 – Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (e-ADR)

Ziel der Investition ist die Verbesserung des Gefahrguttransports auf der Straße.

Die Investition besteht in der Entwicklung eines Überwachungssystems für den Gefahrguttransport auf der Straße (e-ADR).

Reform C1.4 R2 – Reform des Eisenbahnsektors

Die Reform zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des Eisenbahnsektors zu steigern, um bessere Dienstleistungen für Personen- und Güterverkehrskunden zu erbringen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Kroatiens zu steigern. Zur Untermauerung der Reform nimmt die kroatische Regierung bis zum 30. Juni 2021 ein Sektorpolitisches Schreiben für den Eisenbahnsektor an, in dem sie das weitere Vorgehen in Schlüsselbereichen im Zusammenhang mit der Reform und Modernisierung des Eisenbahnsektors darlegt und Umsetzungspläne für die Regierung und die Eisenbahnunternehmen aufstellt, die detaillierte Maßnahmen und Aktionen in Bezug auf Folgendes enthalten:

·Die Governance des Sektors;

·Die Leitung von Eisenbahnunternehmen und den Betrieb von Eisenbahnunternehmen;

·Sektorale Investitions- und Finanzierungsplanung;

·Entwicklung von Kenntnissen, Technologien und Fähigkeiten im Eisenbahnsektor.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.

Investition C1.4 R2-I3 – Beseitigung von „Engpassen“ auf der Eisenbahninfrastruktur

Ziel der Investition ist die Beseitigung von Engpässen im kroatischen Schienennetz.

Die Investition besteht in der Beseitigung von fünf Engpässen im kroatischen Schienennetz.

Investition C1.4 R2-I4 – Modernisierung von Zagreb Kustošija – Zagreb ZK – Zagreb GK

Ziel der Investition ist es, den Eisenbahnabschnitt Zagreb Kustošija – Zagreb Zapadni Kolodvor – Zagreb Glavni Kolodvor zu modernisieren, die Qualität und Verfügbarkeit des lokalen und regionalen Schienenpersonenverkehrs zu verbessern, die Eisenbahnen besser in das öffentliche Verkehrssystem der Stadt Zagreb zu integrieren und den Anteil des Schienenverkehrs und des öffentlichen Nahverkehrs im weiteren Gebiet der Stadt Zagreb zu erhöhen. Das Vorhaben trägt zur Verwirklichung des Ziels bei, das TEN-V-Kernnetz bis zum 31. Dezember 2030 fertigzustellen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R2-I6 – Nutzung umweltfreundlicher Technologien im Schienenpersonenverkehr

Ziel der Investition ist die Steigerung des Schienenpersonenverkehrs auf nicht elektrifizierten Strecken.

Die Investition besteht aus zwei Prototypen von Batteriezügen, die produziert werden.

Investition C1.4 R2-I7 – Modernisierung der IT-Systeme

Ziel der Investition ist es, die Qualität der Schienenverkehrsdienste zu verbessern.

Die Investition besteht in der Modernisierung der IT-Systeme für den Personennahverkehr HŽ.

Reform C1.4 R3 – See- und Binnenschifffahrtsreform

Ziel der Reform ist die Entwicklung eines nachhaltigen und effizienten See- und Binnenschiffsverkehrs, der zur Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt, zur Wiederbelebung der Binnenwasserstraßen, zur Verbesserung der Verkehrsanbindung von Inseln und zur Verbesserung der Hafeninfrastruktur beiträgt, um die negativen Umweltauswirkungen des Verkehrssektors zu verringern. Im Rahmen dieser Reform treten das neue Gesetz über den regelmäßigen und saisonalen Küstenverkehr, das neue Seeraum- und Seehafengesetz und das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz in Kraft.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen.

Investition C1.4 R3-I1 – Modernisierungsprogramm für Häfen, die für den öffentlichen Verkehr geöffnet sind

Ziel der Investition ist die Modernisierung der Hafeninfrastruktur und die Verbesserung der Qualität des öffentlichen Seeverkehrs.

Die Investitionsleitung eines neuen Passagierterminals des Stadthafens Split und die Modernisierung des Hafens von Bol – Brač.

Investition C1.4 R3-I3 – Bau einer neuen Kabelfähre „Križnica“, Gemeinde Pitomača

Ziel der Investition ist der Bau einer neuen Kabelfähre „Križnica“ über den Fluss Drava in der Gemeinde Pitomača, um die Verkehrsanbindung zu gewährleisten und die Entwicklung weniger entwickelter Regionen zu fördern. Die Investition umfasst eine neue, solarbetriebene Kabelfähre, die sowohl die Transportkapazität erhöht als auch zur Ökologisierung des Verkehrssektors beiträgt.

Die Investition muss bis zum 30. Oktober 2022 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R4-I1 – Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen für den öffentlichen Linienverkehr im Stadt- und Vorortverkehr

Ziel der Investition ist die Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadt- und Vorortverkehr und die verstärkte Nutzung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge.

Die Investition besteht in der Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Bussen (Elektro- und/oder Wasserstoffbusse).

Investition C1.4 R4-I2 – Modernisierung der Straßenbahnflotte

Ziel der Investition ist die Modernisierung der Straßenbahnflotte in den Städten Osijek und Zagreb.

Die Investition besteht in der Lieferung neuer Straßenbahnen.

Investition C1.4 R5-I1 – Elektrifizierung und Ökologisierung des Bodenabfertigungs- und Stromversorgungssystems am Flughafen Zadar

Ziel der Investition ist es, ein umweltverträgliches System der Bodenabfertigung von Luftfahrzeugen zu gewährleisten und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.

Die Investition besteht in der Elektrifizierung und Ökologisierung von Flugzeugen am Flughafen Zadar.

Investition C1.4 R5-I2 – Forschung, Entwicklung und Produktion neuer Mobilitätsfahrzeuge und unterstützende Infrastruktur

Ziel der Investition ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Effizienz zu erhöhen, die Verkehrsüberlastung zu verringern und die Schadstoffemissionen des Kraftfahrzeugverkehrs in Zagreb insgesamt zu verringern.

Die Investition besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines neuen städtischen Nahverkehrsdienstes für vollautonome Elektrofahrzeuge.

Investition C1.4 R5-I3 – Kofinanzierungsprogramm für den Erwerb neuer Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen

Ziel der Investition ist es, die Energieeffizienz des Straßenverkehrs zu steigern, indem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert wird.

Die Investition besteht in der Kofinanzierung alternativer Fahrzeuge (elektrisch und/oder Wasserstoff).

 

D.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

91

C1.4. R1

M

Die Änderungen des Straßengesetzes

Inkrafttreten der Änderungen des Straßengesetzes

 

 

 

Q3

2021

Die Änderungen des Straßengesetzes sollen u. a.
Die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme im gesamten Straßennetz der Union, auf Stadt- und Fernautobahnen, Haupt- und Nebenstraßen sowie verschiedenen Strukturen wie Tunneln oder Brücken und Fähren sicherzustellen;

—Den grenzüberschreitenden Austausch von Fahrzeugregisterdaten über Fahrzeuge und Halter oder Halter von Fahrzeugen, für die in der Union festgestellt wurde, dass eine Art von Maut nicht entrichtet wurde, erleichtert;

Bestimmungen zur Förderung des Ausbaus der für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr genutzten Infrastruktur aufzunehmen;

—Festlegung von Kriterien und Bedingungen für die Abdeckung der Mautkosten;

—Die Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Baugebühren und des Rechts auf Dienstbarkeit auf einer öffentlichen Straße durch Streichung dieser Ausnahmen von den Rechtsvorschriften zu regeln. Dies schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf solche Gebühren für alle Unternehmer.

92

C1.4. R1

M

Nationales Programm für Straßenverkehrssicherheit 2021–2030

Das von der kroatischen Regierung angenommene nationale Programm für die Straßenverkehrssicherheit 2021–2030

 

 

 

Q3

2021

Ziel des Nationalen Programms für Straßenverkehrssicherheit 2021–2030, das vom Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für See, Verkehr und Infrastruktur und anderen Fachministerien ausgearbeitet wurde, ist die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Kroatien.

94

C1.4. R1-I2

T

Schaffung eines funktionalen Systems für die Ausübung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität

 

% (Prozent)

0

50

4. QUARTAL

2023

Im Rahmen der Investition, mit der ein funktionales System eingerichtet wird, das es Menschen mit Behinderungen erleichtert, alle Mobilitätsrechte an einem Ort zu beantragen und eine schnellere Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, wird ein einziges Dokument erstellt, das es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, das funktionale System zu nutzen und die gleichen Rechte im gesamten Hoheitsgebiet Kroatiens auszuüben (elektronische Invaliditätskarte), und mindestens 50 % der vorgesehenen Ausweise werden Personen mit Behinderungen ausgestellt, die Rechte im Bereich der Mobilität haben.

95

C1.4. R1-I3

M

Einrichtung eines nationalen elektronischen Speicher- und Datenaustauschsystems für den Straßenverkehr (NSCP)

Einrichtung eines nationalen elektronischen Systems für die elektronische Speicherung und den Datenaustausch im Straßenverkehr (NSCP)

 

 

 

Q2

2026

Es wird ein nationales elektronisches Speicher- und Datenaustauschsystem (NSCP) für den Straßenverkehr eingerichtet.

96

C1.4. R1-I4

M

Einrichtung eines gut funktionierenden Berichterstattungssystems für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße

Einrichtung eines gut funktionierenden Berichterstattungssystems für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Es wird ein gut funktionierendes Meldesystem für den Personen- und Güterverkehr im Straßenverkehr eingerichtet, das Daten aus dem zentralen Fahrtenschreibersystem (SOTAH) und den nationalen Aufzeichnungen von Fahrtenschreiberkarten und damit zusammenhängenden Aufzeichnungen unter der Verantwortung des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur miteinander verbindet.

97

C1.4. R1-I5

M

Entwicklung eines Überwachungssystems für den Gefahrguttransport auf der Straße (e-ADR)

Entwicklung eines Systems zur Überwachung von Gefahrguttransporten auf der Straße (e-ADR)

 

 

 

Q2

2026

Es ist ein System zur Überwachung von Gefahrguttransporten auf der Straße (e-ADR) zu entwickeln. Das System sieht die Überwachung des Gefahrguttransports auf der Straße durch Einführung elektronischer Transportgenehmigungen und die Verwendung von Fahrtenschreibern vor.

98

C1.4. R2

M

Annahme des sektorbezogenen Strategiepapiers

Das von der kroatischen Regierung angenommene Sektorstrategiepapier für den Eisenbahnsektor

 

 

 

Q2

2021

Das sektorbezogene Grundsatzschreiben enthält Folgendes: die wichtigsten Ziele ii) eine Überprüfung der geplanten Verbesserungen wie Professionalisierung, Transparenz des Betriebs und der Verwaltungstätigkeiten und iii) einen Umsetzungsplan für die Maßnahmen und Aktionen zur Reform und Modernisierung des Eisenbahnsektors, wie z. B.: Annahme des strategischen Rahmens für den Eisenbahnsektor, des Nationalen Plans für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur und des Nationalen Managementplans für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen; und Entwicklung von Schienenverkehrsdiensten.

99

C1.4. R2

M

Nationaler Plan für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur und nationaler Managementplan für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen

Nationaler Plan für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur und nationaler Managementplan für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen, angenommen von der kroatischen Regierung

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Im Nationalen Plan für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur werden die für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur erforderlichen Projekte und Tätigkeiten festgelegt. Im Nationalen Managementplan für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen werden Projekte und Tätigkeiten für das Management, die Organisation der Regulierung des Eisenbahnverkehrs und die Entwicklung von Schienenverkehrsdiensten festgelegt.

100

C1.4. R2

M

Umstrukturierung der Eisenbahnunternehmen und Geschäftsführung

Umstrukturierung des Managements von Eisenbahnunternehmen und des Betriebs

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Die Umstrukturierung des Managements der Eisenbahnunternehmen und des Betriebs wird abgeschlossen.

104

C1.4. R2-I3

T

Beseitigung von fünf Engpässen auf Streckenabschnitten, deren Fahrgeschwindigkeit derzeit 60 km/h beträgt

 

Anzahl

0

5

4. QUARTAL

2025

Die Investition soll zur Beseitigung von fünf Engpässen auf Abschnitten mit einer derzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h führen.

105

C1.4. R2-I4

T

Zweigleisige Eisenbahnstrecke Zagreb Kustošija – ZG Zapadni Kolodvor – Zagreb Glavni Kolodvor für eine Länge von 3,4 km, saniert und ausgebaut

 

Anzahl (km)

0

3,4

4. QUARTAL

2024

Die zweigleisige Eisenbahnstrecke Zagreb Kustošija – Zagreb Zapadni Kolodvor – Zagreb Glavni Kolodvor für eine Länge von 3,4 km wird wiederhergestellt und modernisiert.
Die Einhaltung der Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU ist nachzuweisen.

107

C1.4. R2-I6

T

Produktion von zwei Prototypen von Batteriezügen

 

Anzahl

0

2

4. QUARTAL

2025

Es müssen ein Prototyp eines elektrischen Batterie-Motorzugs (BEMV) und ein Prototyp eines Batteriemotors (BMV) hergestellt, typgeprüft und für den Betrieb vorgefertigt werden.

Es werden sechs stabile Batterieladegeräte gebaut.

108

C1.4. R2-I7

M

Modernisierung der IT-Systeme für den Personenverkehr HŽ

Modernisierte IT-Systeme von HŽ Personenverkehr

 

 

 

Q2

2026

Die Modernisierung der IT-Systeme für den Personennahverkehr von HŽ umfasst Folgendes:

·Einbau von WIFI in 40 Zügen;

·Installation eines GPS-Systems in 40 Zügen;

·Modernisierung des Rechenzentrums des Vertriebssystems; und

·Erwerb von Ausrüstung für den Ausbau und die Modernisierung der Virtualisierungsplattform.

109

C1.4. R3

M

Das neue Gesetz über den regelmäßigen und saisonalen Küstenverkehr

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den regelmäßigen und saisonalen Küstenverkehr

 

 

 

Q3

2021

Das neue Gesetz über die regelmäßige und saisonale Küstenschifffahrt soll die derzeitigen Verwaltungsverfahren vereinfachen und bessere Voraussetzungen für einen effizienteren Betrieb des öffentlichen Küstenmeerverkehrs schaffen, indem die Bestimmungen über die Tätigkeit der Agentur für den regelmäßigen Küstenseeverkehr, insbesondere in dem Abschnitt über die Genehmigung staatlicher Routen, sowie die bessere Nutzung und Kontrolle der IT-Systeme des öffentlichen Verkehrs (SEOP-System) geregelt werden.

110

C1.4. R3

M

Das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz

Inkrafttreten des neuen Binnenschifffahrts- und Hafengesetzes

 

 

 

Q3

2021

Das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz soll, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt erforderlich ist, die Ermittlung spezifischer Risiken in den kroatischen Binnenschifffahrtssektoren (oder Teilen davon) ermöglichen.

111

C1.4. R3

M

Das neue Gesetz über Seegebiete und Seehäfen

Inkrafttreten des neuen Seeraum- und Seehafengesetzes

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Mit dem neuen Seeraum- und Seehafengesetz soll die Struktur des dem öffentlichen Verkehr offenstehenden Hafensystems neu organisiert werden, um eine einheitliche Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen zum Betrieb öffentlicher Häfen zu gewährleisten und die Verwaltungskosten zu rationalisieren.

112

C1.4. R3-I1

T

Neues Passenagerterminal im Stadthafen Split und Ausbau des Hafens Bol – Brač

 

Anzahl

0

2

4. QUARTAL

2025

Es wird ein neues Passagierterminal im Stadthafen Split gebaut, der für den öffentlichen Verkehr geöffnet ist. Die Unter- und Überseebauarbeiten und -böschungen des Haupt- und Sekundärbrechers werden im Hafen von Bol – Brač gebaut, der der Öffentlichkeit zugänglich ist.

114

C1.4. R3-I3

T

Neue Kabelfähre „Križnica“ in Betrieb durch den Fluss Drava in der Gemeinde Pitomača

 

Anzahl

0

1

4. QUARTAL

2022

Diese Investition soll zum Bau einer elektrischen Kabelfähre mit Solarantrieb führen, die das Festland mit der Insel Križnica verbindet und mit Genehmigung des kroatischen Schiffsregisters betrieben wird.

116

C1.4. R4-I1

M

70 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder Wasserstoff)

70 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder Wasserstoff) vorläufig akzeptiert

0

Q2

2026

Für 70 neue alternative (elektrisch und/oder wasserstoffbetriebene) Busse ist der Nachweis der vorläufigen technischen Abnahme nach deren Bau zu erbringen.

117

C1.4. R4-I2

T

30 neue Straßenbahnen für den öffentlichen Verkehr

 

Anzahl

0

30

4. QUARTAL

2025

Es werden 30 neue Straßenbahnen geliefert.

118

C1.4. R5-I1

T

Elektrifizierung und Ökologisierung der Flugzeuge am Flughafen Zadar

 

Anzahl

0

1

4. QUARTAL

2024

Elektrifizierung und Ökologisierung der Bodenabfertigung von Luftfahrzeugen, einschließlich: I) Installation fester Anschlüsse zur Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge mit den erforderlichen Konstruktions- und Sicherheitsanpassungen (ohne Erhöhung der Vorfeldkapazität); II) Austausch von mit Diesel betriebenen mobilen Bodenabfertigungsgeräten durch elektrisch angetriebene Einheiten; und iii) den Bau einer 610-kW-Fotovoltaikanlage und deren Anschluss an das feste Stromversorgungssystem und Ladestationen für elektrisch angetriebene mobile Bodenabfertigungsgeräte.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere muss das Projekt ohne Erhöhung der Vorfeldkapazität durchgeführt werden, und mit Diesel betriebene mobile Bodenabfertigungsgeräte müssen durch elektrisch angetriebene Einheiten ersetzt werden. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solche nicht erheblich beeinträchtigt.

119

C1.4. R5-I2

T

Prüfprototypen vollständig autonomer Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge und einschlägige Prüfungen

 

Anzahl

0

60

Q1

2025

Es sind Prüf-Prototypen herzustellen und zu prüfen und autonome Fahrsysteme zu prüfen.

120

C1.4. R5-I2

M

Neue Rechtsvorschriften zum autonomen Fahren

Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften über autonomes Fahren

 

 

 

Q2

2024

Die neuen Rechtsvorschriften über autonomes Fahren umfassen unter anderem Folgendes:
Entwicklung eines nationalen Prüfverfahrens für autonomes Fahren;

Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, um autonome Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen;

Anpassung der nationalen Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen;

Anpassung der Vorschriften für die Personensicherheit im Straßenverkehr, um die Personenbeförderung mit autonomen Fahrzeugen zu ermöglichen;

Anpassung der nationalen Versicherungsvorschriften, um die Versicherung autonomer Fahrzeuge und Dienstleistungen zu ermöglichen.

122

C1.4. R5-I2

M

Neuer Nahverkehrsdienst für vollautonome Elektrofahrzeuge, der an die Bedürfnisse von behinderten Fahrgästen angepasst ist, und eine spezielle Infrastruktur

Vollständig autonome und an die Bedürfnisse von behinderten Fahrgästen angepasste Elektrofahrzeuge und eine spezielle Infrastruktur, die mit allen installierten Funktionen betrieben wird

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Neuer Nahverkehrsdienst, bestehend aus:

I)eine Flotte vollautonomer Elektrofahrzeuge, die in der Lage sind, alle dynamischen Fahrfunktionen ohne Unterstützung des Fahrers durch künstliche Intelligenz auszuführen,

II)Entwicklung und Bau einer speziellen Infrastruktur für die Flotte autonomer Elektrofahrzeuge, die in den öffentlichen Nahverkehr integriert sind, und

III)Entwicklung einer Softwareplattform für den Betrieb des gesamten Systems;

muss funktionsfähig sein und den Betrieb vollständig autonomer neuer Elektrofahrzeuge ermöglichen. Das vollständig autonome neue Elektrofahrzeug muss an die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste angepasst werden, indem große Schiebetüren vorhanden sind, die den Zugang zum Fahrzeug erleichtern, und ein Gepäckraum, in dem Rollstühle untergebracht werden können.

123

C1.4. R5-I2

M

50000 kostenlose Gutscheine für Fahrten mit vollautonomem Fahrzeug für Menschen mit Behinderungen und/oder Schwierigkeiten bei der Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel

 

Q1

2026

Die unterzeichnete Vereinbarung mit der Stadt Zagreb und dem Betreiber des öffentlichen Verkehrs über die Ausstellung von 50000 kostenlosen Fahrgutscheinen, die für mindestens fünf Jahre nach der Ausstellung gültig sind, für Menschen mit Behinderungen und/oder mit Schwierigkeiten bei der Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel ist auszuhändigen.

124

C1.4. R5-I3

M

2000 Straßenfahrzeuge mit alternativem Antrieb (elektrisch und/oder Wasserstoff)

2000 Straßenfahrzeuge mit alternativem Antrieb kofinanziert

Q2

2026

Die Kofinanzierung von 2000 neuen Straßenfahrzeugen mit alternativem Antrieb (elektrisch und/oder Wasserstoff) ist nachzuweisen.

D.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

Investition C1.4 R1-I1 – Elektronisches Mautsystem

Ziel der Investition ist es, die Verkehrsüberlastung zu verringern und den Umweltschutz und die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern.

Die Investition besteht in der Bereitstellung eines neuen elektronischen Mautsystems.

D.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

93

C1.4. R1-I1

M

Neues elektronisches Mautsystem

Neues elektronisches Mautsystem bereitgestellt

Q2

2026

Software (z. B. zentrales IT-System) und Hardware (z. B. neue Mautportale mit Kameras) eines neuen elektronischen Mautsystems auf der Grundlage einer Multispur-Free Flow-Lösung (MLFF) ohne Anhalten von Fahrzeugen mit kontaktlosen Zahlungsmethoden für Autobahnen, die von der kroatischen Autobahn Ltd, dem Highway Zagreb-Macelj (AZM) und BINA Istra betrieben werden, sind zu liefern. Die erste Installationsprüfung eines neuen elektronischen Mautsystems vor Ort ist durchzuführen.

E. KOMPONENTE 1.5: VERBESSERUNG DER NUTZUNG NATÜRLICHER RESSOURCEN UND STÄRKUNG DER LEBENSMITTELVERSORGUNGSKETTE

Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Ernährungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des kroatischen Agrar- und Lebensmittelsektors zu erhöhen.

Die Komponente umfasst: I) Einrichtung eines Netzes logistischer Infrastrukturen zur Stärkung der Produktionskette im Obst- und Gemüsesektor; II) Einrichtung eines Systems für die Umstrukturierung und Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen; III) Entwicklung digitaler Lösungen im Agrarsektor; und iv) Verbesserung der Lebensmittelspendensysteme.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur „Notwendigkeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und wirksam auf die Pandemie zu reagieren, die Wirtschaft zu stützen und die Erholung zu unterstützen“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) bei; „zur Notwendigkeit, den Zugang zu digitalen Diensten zu verbessern“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und zur „Priorität der Umsetzung und Finanzierung öffentlicher und potenziell öffentlich-privater Investitionsprojekte zur Unterstützung der Erholung der Wirtschaft“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

E.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C1.5 R1 – Einrichtung eines Netzes von Logistikinfrastrukturen zur Stärkung der Produktionskette im Obst- und Gemüsesektor

Ziel der Reform ist es, das Angebot kleiner landwirtschaftlicher Betriebe über Erzeugerorganisationen zu organisieren und zu verknüpfen, um die Bündelung, die Zusammenarbeit, den Erfahrungs- und Wissensaustausch zu fördern. Die Reform soll die Position der Landwirte in den Lieferketten, insbesondere im Obst- und Gemüsesektor, verbessern und zur Entwicklung von Erzeugnissen mit höherem Mehrwert beitragen. Die Reform umfasst die Annahme des operationellen Programms zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026 durch die kroatische Regierung.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.5 R1-I1 – Bau und Ausrüstung von Logistik- und Verteilungszentren für Obst und Gemüse

Ziel der Investition ist die Verbesserung des Wettbewerbs im Obst- und Gemüsesektor.

Diese Maßnahme umfasst den Bau und die Inbetriebnahme der Logistik-Verteilzentren für Obst und Gemüse.

Investition C1.5 R1-I2 Stärkung der Position und Sichtbarkeit der Erzeuger in der Lebensmittelversorgungskette

Mit der Investition sollen die Erzeuger in die Lage versetzt werden, eine wichtigere Rolle bei der Leitung und Eigentümerstruktur von Logistik- und Vertriebszentren zu spielen.

Diese Maßnahme umfasst Schulungen für Erzeugerorganisationen und die Einführung eines anerkennungsfähigen Kennzeichnungssystems für Obst und Gemüse.

Reform C1.5 R2 – Verbesserung der Umstrukturierungs- und Konsolidierungssysteme für landwirtschaftliche Flächen

Ziel der Reform ist es, die Konsolidierungsverfahren und die kontinuierliche Überwachung der landwirtschaftlichen Flächen zu erleichtern, wodurch die Voraussetzungen für die Anwendung moderner Bewirtschaftungsmethoden, für den Bau von Infrastrukturen (z. B. das Netz von Feldstraßen und Meliorationskanälen) und für den Umgang mit eigentumsrechtlichen Beziehungen auf landwirtschaftlichen Flächen geschaffen werden. Die Reform soll zu einer effizienteren Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in der Landwirtschaft beitragen, indem sie die Produktivität und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung erhöht, wobei der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Umwelt und der Verbesserung des Lebens in ländlichen Gebieten liegt. Im Rahmen der Reform tritt das neue Landkonsolidierungsgesetz in Kraft.

Die Reform wird bis zum 31. März 2026 abgeschlossen.

Investition C1.5 R2-I2 – Programm zur Überwachung landwirtschaftlicher Flächen

Ziel dieser Investition ist es, die Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz landwirtschaftlicher Flächen, die kontinuierliche Verfügbarkeit der für die Bewertung des Zustands der Böden erforderlichen Daten und die Umsetzung der Politik der nachhaltigen Bewirtschaftung zu gewährleisten.

Diese Maßnahme besteht in der Modernisierung des operativen Informationssystems zur Überwachung landwirtschaftlicher Flächen und der Einrichtung von 90 ständigen Bodenüberwachungsstellen.

Reform C1.5 R3 – Digitaler Wandel in der Landwirtschaft

Ziel der Reform ist es, den Zugang der Landwirte zu öffentlichen Dienstleistungen im Agrarsektor durch die Digitalisierung dieser Dienstleistungen zu verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Reform umfasst die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Durchführung aller Investitionen plant und überwacht und die Erreichung festgelegter Ziele sicherstellt: digitalisierte öffentliche Dienste, operative Plattform für intelligente Landwirtschaft und öffentlich zugängliches Rückverfolgbarkeitsinformationssystem.

Die Reform soll dazu beitragen, die landwirtschaftliche Erzeugung zu steigern, die Qualität und Rückverfolgbarkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu gewährleisten und die Anwendung agronomischer Verfahren sicherzustellen, die langfristig für Klima und Umwelt nachhaltig sind.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.

Investition C1.5 R3-I1 – Einführung digitaler öffentlicher Dienste

Ziel dieser Investition ist der digitale Wandel von mindestens 30 landwirtschaftlichen öffentlichen Dienstleistungen. Die Investition umfasst unter anderem die Ausarbeitung des Aktionsplans für den digitalen Wandel, der die Grundlage für die Aufzeichnung aller zu digitalisierenden landwirtschaftlichen Dienstleistungen bildet. Mindestens 30 im Aktionsplan registrierte öffentliche Dienste werden digitalisiert und den Begünstigten zur Verfügung gestellt. Die Investition verringert den Bedarf an Präsenzdiensten und trägt zur Schaffung digitaler öffentlicher Dienste für Landwirte bei.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C1.5 R3-I2 – Intelligente Landwirtschaft

Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel des kroatischen Agrarsektors zu unterstützen.

Diese Maßnahme besteht in der Schaffung einer Plattform für intelligente Landwirtschaft.

Investition C1.5 R3-I3 – Rückverfolgbarkeitssystem

Ziel der Investition ist es, die nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere durch kleine lokale Erzeuger, weiter zu fördern und die Verbraucher über die Bedeutung und Verfügbarkeit nachhaltiger Erzeugnisse auf lokaler Ebene in ganz Kroatien zu informieren. Die Investition dürfte sich positiv auf die Entwicklung des ländlichen Raums in einer Reihe lokaler Gemeinschaften auswirken und dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in lokal erzeugte und nachhaltige Lebensmittel zu stärken. Die Investition umfasst die Einrichtung eines nationalen Rückverfolgbarkeitsinformationssystems, das der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C1.5 R4 – Verbesserung der Lebensmittelspendensysteme

Ziel der Reform ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft im Agrar- und Lebensmittelsektor, die Verringerung der Lebensmittelverschwendung und die Verbesserung der Ernährungssicherheit für die ärmeren Bevölkerungsgruppen durch Verbesserung des Lebensmittelspendensystems. Die Reform umfasst die Einrichtung einer Lebensmittelbank, die Stärkung der Infrastrukturkapazität von Vermittlern in der Lebensmittelspendenkette, die Einrichtung einer Online-Plattform für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, die Modernisierung des IT-Systems für Lebensmittelspenden, den Abschluss freiwilliger Vereinbarungen über die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zwischen den zuständigen Behörden und Interessenträgern in der Lebensmittelversorgungskette, Hochschulen, Wissenschaftlern und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die Durchführung einer Informations- und Aufklärungskampagne über die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelspenden.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.

Investition C1.5 R4-I1 – Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und -intermediären in der Lebensmittelspendekette

Ziel der Investition ist die Stärkung der Infrastrukturkapazität von Zwischenhändlern in der Lebensmittelspendenkette und der Lebensmittelbank, um die grundlegenden Voraussetzungen für die Erhöhung der Mengen gespendeter Lebensmittel zu schaffen und so zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung und zur Verbesserung der Ernährungssicherheit für ärmere Bevölkerungsgruppen beizutragen. Die Investition umfasst die Umsetzung von Unterstützungsprogrammen für die Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und -mittlern in der Lebensmittelspendenkette, die vom Landwirtschaftsministerium entwickelt und von der kroatischen Regierung angenommen wurden.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

E.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

126

C1.5. R1

M

Operationelles Programm zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026

Inkrafttreten des Beschlusses der kroatischen Regierung über die Annahme des operationellen Programms zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Zur Durchführung der Maßnahme, die in erster Linie darauf abzielt, die Rolle und die Verwaltungskapazitäten der Erzeugerorganisationen (EO) in der Erzeugungs- und Vermarktungskette für Obst und Gemüse zu stärken, wird das operationelle Programm zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026 von der kroatischen Regierung angenommen. Sie umfasst die Durchführung folgender Maßnahmen: I) Bau und Ausstattung von Logistik-Verteilzentren für Obst und Gemüse und ii) Stärkung der Positon und Anerkennung der Erzeuger in der Versorgungskette für Obst und Gemüse.

127

C1.5. R1-I1

T

Bau und Betrieb eines Logistik-Verteilungszentrums (LDC)

 

Anzahl

0

1

4. QUARTAL

2023

Das errichtete Logistik-Verteilungszentrum (LDC) umfasst ein Modernisierungsteil, das für die Annahme des Produkts, das Reinigen, Waschen, Sortieren und Verpacken des Produkts bestimmt ist, sowie einen Teil der geeigneten Empfangs- und Lagerkapazität unter Kühlung und langfristiger Lagerung sowie eine gewisse Verarbeitungsstufe des Produkts. Die Erstverarbeitung von Obst und Gemüse ist geplant, um Erzeugnisse von nicht standardisierter Qualität zu verwenden und so Lebensmittelverschwendung (Abfall) zu vermeiden. Die Lagerkapazität des LDC beträgt mindestens 3000 und höchstens 12 000 Tonnen. Die Maßnahme betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf, der mindestens 20 % unter dem Niedrigstenergiegebäude (NZEB) liegt.

128

C1.5. R1-I1

T

Mindestens drei Logistik-Verteilerzentren (LDC) gebaut und betriebsbereit

 

Anzahl

1

3

Q1

2026

Das 3 errichtete Logistik-Vertriebszentrum (LDC) umfasst Bereiche für die Annahme des Produkts, die Reinigung, Sortierung und Verpackung sowie eine Kühllagerkapazität und eine bestimmte Verarbeitungsstufe des Produkts. Die Speicherkapazität jedes LDC muss mindestens 3000 betragen. Die Maßnahme betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf, der mindestens 20 % unter dem Niedrigstenergiegebäude (NZEB) liegt, und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

129

C1.5. R1-I2

T

Schulungen für Erzeugerorganisationen

 

Anzahl

0

3

Q2

2026

Mindestens drei Erzeugerorganisationen, an denen mindestens 15 Personen beteiligt sind, haben an Schulungen im Bereich der Verwaltung und Finanzierung von Erzeugerorganisationen (EO) teilgenommen, die mit dem Logistik-Verteilungszentrum verbunden sind.

130

C1.5. R1-I2

M

Kennzeichnungssystem für Obst und Gemüse

Ausgestelltes Dokument, mit dem bestätigt wird, dass die neue Lable die Anforderungen an die Gütesiegel erfüllt

Anzahl

0

1

Q2

2026

Ein System zur Schaffung erkennbarer Etiketten auf dem Obst- und Gemüsemarkt wird genehmigt. Das System ist freiwillig und ergänzt bereits bestehende Qualitätsregelungen, die vom Landwirtschaftsministerium entwickelt wurden.

131

C1.5. R2

M

Neues Gesetz über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen

 

 

 

Q1

2022

Das geplante neue Gesetz über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen soll unter anderem
• Bedingungen für die Vereinfachung des Konsolidierungsprozesses einführen,

• Verringerung der Zahl der teilnehmenden Einrichtungen,

• Die Zeit, die für die Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen der Mittelzuweisung erforderlich ist, zu verkürzen,

• Anwendung von Informationstechnologien und Vernetzung mit bestehenden und neuen Datenbanken verschiedener Interessenträger bei gleichzeitiger Schaffung einer Bodenqualitätsdatenbank.

133

C1.5. R2-I2

T

Modernisierung des Betriebsinformationssystems zur Überwachung landwirtschaftlicher Flächen und Einrichtung von 90 ständigen Stationen zur Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen

 

Anzahl

0

90

Q2

2025

Das Programm zur ständigen Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen wird aufgestellt. In den Ergebnissen des Programms werden die Krisengebiete angegeben, in denen Böden bedroht sind. Die Modernisierung des Informationssystems für die Überwachung landwirtschaftlicher Flächen muss es ermöglichen, vergleichbare Parameter zu erhalten.
Im Rahmen des modernisierten Systems zur Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen werden mindestens 90 Stationen eingerichtet, die alle landwirtschaftlichen Teilregionen abdecken.

134

C1.5. R3

M

Einrichtung einer Abteilung für die Umsetzung und Verwaltung von Projekten im Bereich des digitalen Wandels im Landwirtschaftsministerium

Beschluss des Landwirtschaftsministers über die Einrichtung einer Abteilung für die Umsetzung und Verwaltung von Projekten des digitalen Wandels im Landwirtschaftsministerium

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Das eingerichtete Referat plant und überwacht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (Zahlstelle, kroatische Agentur für Landwirtschaft und Ernährung und Zentrales Staatliches Amt für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft) die Durchführung aller Investitionen, um sicherzustellen, dass Folgendes erreicht wird: mindestens 30 digitalisierte öffentliche Dienste, operative Plattform für intelligente Landwirtschaft und öffentlich zugängliches Rückverfolgbarkeitsinformationssystem.

135

C1.5. R3-I1

T

Digitalisierung von mindestens 30 öffentlichen Dienstleistungen in der Landwirtschaft, die im Aktionsplan für den digitalen Wandel landwirtschaftlicher öffentlicher Dienstleistungen aufgeführt sind

 

Anzahl

0

30

4. QUARTAL

2024

Der Aktionsplan für den digitalen Wandel bildet die Grundlage für die Aufzeichnung aller zu digitalisierenden landwirtschaftlichen Dienstleistungen. Der Aktionsplan umfasst ein Modell und einen Transformationsprozess für jede aufgezeichnete öffentliche Dienstleistung. Mindestens 30 öffentliche Dienstleistungen, die im Aktionsplan registriert und im Rahmen des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans unterstützt werden, werden digitalisiert und den Begünstigten zur Verfügung gestellt. In dem Aktionsplan werden die einzelnen öffentlichen Dienste festgelegt, die durch die Durchführung des Projekts zu digitalisieren sind. Mindestens 30 Dienste werden digitalisiert und den Begünstigten zur Verfügung gestellt.

136

C1.5. R3-I2

M

Einrichtung einer Plattform für intelligente Landwirtschaft

Eine voll funktionsfähige Plattform für intelligente Landwirtschaft

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Eine Plattform für intelligente Landwirtschaft wird getestet und den Begünstigten zur Verfügung gestellt. Die Plattform „Intelligente Landwirtschaft“ bietet aktuelle, strukturierte und zeitnahe Informationen direkt von Feldern und landwirtschaftlichen Betrieben aus.

137

C1.5. R3-I3

M

Einrichtung eines Informationssystems zur Rückverfolgbarkeit

Betriebsbereites und für die Öffentlichkeit zugängliches Informationssystem zur Rückverfolgbarkeit

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Das geplante Rückverfolgbarkeitsinformationssystem soll eine bessere Information der Verbraucher in Form der Überwachung der Rückverfolgbarkeit von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen ermöglichen. Das System ist freiwillig und dient der Vereinheitlichung und Erleichterung der Nachverfolgung von Informationen, der Erleichterung der Geschäftstätigkeit und der Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher über den QR-Code. Das System ist so konzipiert, dass es mit anderen elektronischen Systemen verbunden ist und die Informationen über die Rückverfolgbarkeit kontinuierlich aktualisiert. Das System muss auch die Möglichkeit haben, Informationen über Händler und Vermittler aufzuzeichnen, die unter Umständen nie in physischen Kontakt mit dem Produkt kommen.

138

C1.5. R4

M

Online-Plattform für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und verbessertes IT-System für Lebensmittelspenden

Die Online-Plattform für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und die Modernisierung der technischen Lösung für das IT-System für Lebensmittelspenden sind betriebsbereit und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

 

 

Q2

2022

Die Online-Plattform zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverschwendung wird eingerichtet, um bewährte Verfahren zu verbreiten, das Bewusstsein für das Thema Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelspenden zu schärfen und darüber aufzuklären. Das IT-System für Lebensmittelspenden, das bereits in Betrieb ist, wird um neue Funktionen aufgerüstet, bei denen die Möglichkeit einer regionalen Verwaltung des Systems und der statistischen Darstellung von Daten hervorgehoben wird.

139

C1.5. R4-I1

M

Förderprogramm für die Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und -intermediären in der Lebensmittelspendekette

Förderprogramm für die Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und -mittlern in der Lebensmittelspendenkette umgesetzt und ausgezahlte Mittel

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Die Unterstützungsregelung wird im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und öffentliche Verträge in Kraft gesetzt, die im Wege der Auszahlung der Mittel für den Bau und die Modernisierung von Lagereinrichtungen, Lagerausrüstung und Möbeln, Kühl- und Nahrungsmittellagerausrüstungen, Gabelstaplern, Kühlfahrzeugen, Fahrzeugen und IT-Ausrüstungen vergeben werden.

F. KOMPONENTE 1.6: ENTWICKLUNG EINES NACHHALTIGEN, INNOVATIVEN UND WIDERSTANDFÄHIGEN TOURISMUS

Die COVID-19-Pandemie hat sich sowohl weltweit als auch in Kroatien sehr negativ auf den Tourismussektor ausgewirkt. Als strategische Aktivität in Kroatien macht der Tourismus einen direkten Anteil von 11,4 % am BIP aus und verzeichnete 2020 einen Rückgang der Übernachtungen um 55 % gegenüber dem Vorjahr. Angesichts dieser Auswirkungen der Krise und der sich ändernden Nachfrageerwartungen besteht das Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans darin, die Tourismusbranche umzugestalten und zu modernisieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Resilienz zu steigern, indem die folgenden übergeordneten Ziele erreicht werden:

-Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Tourismusbranche durch Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels.

-Beitrag zur Erholung der Tourismusbranche von der COVID-19-Krise durch Verbesserung der Unterbringungskapazität und des sozialen und territorialen Zusammenhalts.

-Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Tourismus und Förderung eines verantwortungsvollen Konsums und Steigerung der indirekten Auswirkungen des Tourismus auf damit verbundene Tätigkeiten.

Im Rahmen der Komponente wird Folgendes unterstützt:  die länderspezifische Empfehlung zur Verringerung der am stärksten belastenden parafiskalischen Abgaben (länderspezifische Empfehlung 4, 2019), zur Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Pandemie (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) und zur vorzeitigen Bereitstellung ausgereifter öffentlicher Investitionsprojekte und zur Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

Diese Komponente trägt auch zu den Zielen bei, die in den anderen Teilkomponenten dieses Plans, insbesondere C1.5, festgelegt sind. Verbesserung der Nutzung natürlicher Ressourcen und Stärkung der Lebensmittelversorgungskette und C2.3. Digitaler Wandel der Gesellschaft und der öffentlichen Verwaltung.

F.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C1.6 R1 – Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Tourismussektors

Ziel der Reform ist es, durch die Ausarbeitung des Tourismusgesetzes, der Strategie 2030 für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus, des nationalen Plans für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus bis 2027 und der strategischen Umweltprüfung einen wirksamen organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die Steuerung der Entwicklung des nachhaltigen Tourismus zu schaffen.

Die Reform umfasst Folgendes:

-Weitere administrative und steuerähnliche Entlastung für den Tourismussektor;

-Weitere Änderung des Rechtsrahmens, um eine bessere Steuerung der Tourismusentwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig Investitionen von Unternehmen in Innovationen zu fördern;

   

-Entwicklung eines neuen Tourismusmodells, das stärker diversifizierte Tourismusprodukte bietet, zum ökologischen und digitalen Wandel von Tourismusunternehmern beiträgt und die Einhaltung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sicherstellt;

-Verringerung der Betriebsverfahren, die zu einer einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Gründung von Tourismusunternehmen beitragen.

Die praktische Umsetzung der Reform des Tourismusmanagementsystems ist auch durch die Investition C.2.3 R3-I15 – Einrichtung von Anwendungslösungen für den Tourismus mit dem Ziel geplant, Unternehmer administrativ zu entlasten und das Tourismusmodell in Richtung Nachhaltigkeit umzugestalten. Die Reform wird im Einklang mit dem Grundsatz der öffentlichen Konsultation durchgeführt, wobei ein breites Spektrum von Interessenträgern des gesamten Tourismus-Ökosystems, darunter Unternehmer, Industrieverbände und Wissenschaftler, einbezogen wird.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.

Investition C1.6 R1-I1 – Regionale Diversifizierung und Spezialisierung des kroatischen Tourismus durch Investitionen in die Entwicklung touristischer Produkte mit hoher Wertschöpfung

Mit dieser Investition soll finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für die Entwicklung, Anpassung und Modernisierung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur in ganz Kroatien bereitgestellt werden.

Die Maßnahme umfasst Investitionen zur Weiterentwicklung der Tourismusinfrastruktur, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung turistischer Produkte in weniger entwickelten Reisezielen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.6 R1-I2 – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmern und Förderung des ökologischen und digitalen Wandels in der Tourismusbranche

Die Investition soll finanzielle Unterstützung für den ökologischen und digitalen Wandel in der Tourismusbranche bieten.

Ziel dieser Investition ist die Umsetzung umweltfreundlicher Projekte wie der Steigerung der Energieeffizienz, der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und der Kreislaufwirtschaft, der Einführung von Innovationen und digitalen Technologien sowie der Entwicklung umweltfreundlicher Tourismusprodukte und der Ressourceneffizienz.

Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.6 R1-I3 – Stärkung der Systemkapazität für einen widerstandsfähigen und nachhaltigen Tourismus

Ziel der Investition ist es, die Widerstandsfähigkeit des Humankapitals in der gesamten Tourismusbranche durch speziell auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zugeschnittene Bildungsprogramme zu stärken.

Zu den wichtigsten Investitionstätigkeiten gehören die Gestaltung von Bildungsprogrammen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen, und die Ausbildung von Menschen im Rahmen dieser Bildungsprogramme.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

F.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

140

C1.6. R1

M

Szenarioanalyse im Rahmen der Strategie zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030

Entwicklung der Szenarioanalyse

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Die im Rahmen der Strategieentwicklung erstellte Szenarioanalyse bildet die Grundlage für die Mobilisierung der in dieser Teilkomponente genannten Investitionen. Bei der Szenarioanalyse wird die Projektion der Entwicklungsrichtung auf nationaler und territorialer Ebene in Absprache mit den wichtigsten Interessenträgern des Sektors entwickelt.

141

C1.6. R1

M

Annahme der Strategie für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030 durch die Regierung der Republik Kroatien

Bestimmung über das Inkrafttreten der Strategie für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030

 

 

 

Q3

2022

Im Rahmen dieser Reform wird der Prozess der Umgestaltung des Tourismusentwicklungsmodells in Richtung Nachhaltigkeit durch die Entwicklung der Strategie für nachhaltige Tourismusentwicklung 2030 unter dem Gesichtspunkt der sozioökonomischen Nachhaltigkeit sowie der ökologischen und territorialen Nachhaltigkeit umgesetzt.
Die Strategie wird als langfristige Maßnahme der strategischen Planung von nationaler Bedeutung auch den bisherigen Fragen der Landnutzung, d. h. dem Übertourismus in den einzelnen Reisezielen, als eines der Hauptprobleme der Tourismusentwicklung besondere Aufmerksamkeit widmen. Die Strategie wird auch eine Antwort darauf bieten, wie die Verringerung der ungleichen regionalen Entwicklung in Kroatien besser gefördert werden kann.

142

C1.6. R1

M

Zur Erstellung des Metodologischen Rahmens für das Satellitenkonto für nachhaltigen Tourismus der Republik Kroatien

Bestimmung über das Inkrafttreten des Metodologischen Rahmens für das Satellitenkonto für nachhaltigen Tourismus

 

 

 

Q3

2023

Das System der Satellitenkonten für Tourismus-Nachhaltigkeit schafft die Voraussetzungen für die Steuerung und Überwachung der Entwicklung des Tourismus durch festgelegte Nachhaltigkeitsindikatoren für den Tourismus sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene.
Das Satellitenkonto wird zu einem Instrument für die Verwaltung politischer Maßnahmen. Die Datenerhebung und -erstellung wird mit dem Europäischen Tourismusindikatorensystem (ETIS) und den Konzepten, Definitionen, Klassifikationen und Rechnungslegungsvorschriften des Umweltökonomischen Rechnungslegungssystems (SEEA) harmonisiert. Um die Effizienz der regionalen Tourismuspolitik zu verbessern, wird ein regionales Tourismus-Nachhaltiges Satellitenkonto eingerichtet, das spezifische Indikatoren für die Tourismustätigkeit auf der Ebene des Reiseziels hinzufügt, um auf das mögliche Auftreten von Übertourismus aufmerksam zu machen. Daten und Analysen stützen sowohl öffentlich als auch privat die strategische Ausrichtung der Planung und werden zu einem einschlägigen Politikmanagementinstrument.

143

C1.6. R1

M

Tourismusgesetz zur Schaffung eines Rahmens für die Überwachung und Entwicklung der Tourismusbranche

Inkrafttreten des Tourismusgesetzes

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Das Tourismusgesetz bietet einen Rahmen für die Überwachung und Entwicklung der Tourismusbranche durch die Einrichtung eines Systems zur Datenüberwachung und -analyse, eines Systems für Anreize, Überwachung und Analyse von Investitionen, die Festlegung der Rolle der wichtigsten Interessenträger bei der Entwicklung des Tourismus und der dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit sowie die Festlegung von Indikatoren und Standards zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Tourismus (insbesondere grüne und digitale Standards).

144

C1.6. R1-I1

M

Öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und die Entwicklung einer öffentlichen Tourismusinfrastruktur über die wichtigsten Tourismus- und Küstengebiete hinaus

Veröffentlichung von Ausschreibungsunterlagen für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und die Entwicklung einer öffentlichen Tourismusinfrastruktur über die wichtigsten Tourismus- und Küstengebiete hinaus

 

 

 

Q3

2022

In den Ausschreibungsunterlagen wird festgelegt, dass sich die Investitionen auf Projekte konzentrieren müssen, die die grüne und digitale Qualität der Tourismusinfrastruktur verbessern und die Umweltauswirkungen und damit die Konzentration von Gästen in der Saison verringern können. In den wichtigsten Tourismus- und Küstengebieten sind gemäß dem Tourismusentwicklungsindex nur Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden Tourismusinfrastruktur und bis zu 29 623 731 EUR des Gesamtbudgets der Investition förderfähig, die zur nachhaltigen Verwaltung der Reiseziele beitragen und die Umweltauswirkungen während der Tourismussaison verringern. Zu den Förderkriterien gehört die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01).

145

C1.6. R1-I1

M

Abschluss der vergebenen Projekte für den Bau und die Anpassung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur

Abschlussbescheinigung des Aufsichtsingenieurs.

Q2

2026

Abschluss von zehn ausgewählten Projekten für Investitionen in den Bau und die Anpassung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur.

146

C1.6. R1-I2

M

Öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern veröffentlichen, wobei mindestens 50 % der Gesamtinvestitionen den ökologischen Wandel unterstützen

Veröffentlichung von Ausschreibungsunterlagen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern

 

 

 

Q3

2022

In den Ausschreibungsunterlagen wird angegeben, dass mindestens 29 862 632 EUR der Gesamtinvestitionen für Investitionen in den Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel, die Digitalisierung von Tätigkeiten im Einklang mit den Kriterien der Verringerung der Treibhausgasemissionen oder der Energieeffizienz und der Abfallreduzierung sowie für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft vergeben werden.
Die Projektauswahlkriterien tragen im Einklang mit den nationalen Strategien, dem Grünen Vertrag für Europa, den Nachhaltigkeitsindikatoren, die in der Machbarkeitsstudie für die Einrichtung eines Satellitenkontos für nachhaltigen Tourismus der Republik Kroatien festgelegt sind, und den Leitlinien für die Ausarbeitung der Strategie für die Entwicklung des nachhaltigen Tourismus für 2030 zum ökologischen Wandel bei. Im Einklang mit den Grundsätzen der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen müssen die Antragsteller nachweisen, wie sie die negativen Umweltauswirkungen, die mit dem Projekt in Verbindung gebracht werden können, mindern und wie sie während der Durchführung des Projekts zu positiven Auswirkungen beitragen werden.


In der Ausschreibungsunterlagen werden mindestens 29 862 632 EUR der Gesamtinvestitionen zur Unterstützung des ökologischen Wandels zugewiesen und für diese Investitionen die Auswahl-/Förderkriterien angegeben, die den Anforderungen der anwendbaren Interventionsbereiche [3-100] des Anhangs [VI/VII] und der Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und der Übereinstimmung der geförderten Projekte mit dem einschlägigen Besitzstand der EU und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich Rechnung tragen.

147

C1.6. R1-I2

M

Abschluss ausgezeichneter Investitionsprojekte zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern

Abschlussbescheinigung des Aufsichtsingenieurs.

Q2

2026

Abschluss von 37 ausgewählten Investitionsprojekten zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern.

148

C1.6. R1-I3

T

Bildungsprogramme zur Stärkung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Tourismusbereich

Anzahl

0

10

4. QUARTAL

2024

Entwicklung von Bildungsprogrammen zur Stärkung der Kenntnisse und Kompetenzen im Tourismusbereich, einschließlich digitaler Kompetenzen für Regierungs- und Beamte im Tourismussystem, Arbeitslose und Arbeitgeberbildung
Die entwickelten Bildungsprogramme werden sich auf Analysen des Arbeitsmarktbedarfs stützen und zu einer Grundlage für die Stärkung des Wissens und der Kompetenzen im Tourismus führen, einschließlich digitaler Kompetenzen für Regierungsbeamte im Tourismussystem und in der Tourismusgemeinschaft, Arbeitslose und die Ausbildung von Arbeitgebern. Die Kriterien für die Auswahl der zu entwickelnden Programme werden darin bestehen, zur Verwirklichung der Ziele des digitalen und des ökologischen Wandels beizutragen, d. h. zum Erwerb der Kenntnisse und Kompetenzen, die für die Durchführung von Projekten erforderlich sind, die durch die Investitionen C1.6 I2 und I1 dieser Teilkomponente finanziert werden, wie z. B. Wissen über grünes Bauen, erneuerbare Energien, innovative Produkte, unternehmerische Fähigkeiten und nachhaltiges Destinationsmanagement.

149

C1.6. R1-I3

T

Ausgebildete Personen in tourismusbezogenen Bildungsprogrammen

 

Anzahl

0

1 000

4. QUARTAL

2025

Mindestens 1000 Personen nehmen an tourismusbezogenen Schulungen teil.

G. KOMPONENTE 2.1: STÄRKUNG DER KAPAZITÄTEN FÜR DIE GESTALTUNG UND UMSETZUNG ÖFFENTLICHER STRATEGIEN UND PROJEKTE

Die Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Qualität der Politikgestaltung zu verbessern, die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung für die Gestaltung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen zu erhöhen und die Fragmentierung der öffentlichen Verwaltung zu überwinden, indem die Koordinierung zwischen den zuständigen Ministerien verbessert und die Umsetzung öffentlicher Maßnahmen und Projekte verbessert wird. Die Komponente umfasst Maßnahmen, um

-Durch den verstärkten Einsatz digitaler Technologien die Gestaltung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen und Projekte auf zentraler und lokaler Ebene zu erleichtern;

-Unterstützung der Begünstigten bei der Vorbereitung von Projekten und der technischen Dokumentation für Projekte im Bereich des ökologischen und digitalen Wandels und

-Stärkung der Mechanismen für die Koordinierung und Verwaltung der öffentlichen Politik.

Die Komponente trägt dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen zur Stärkung der Kapazitäten der Verwaltung zur Gestaltung und Umsetzung öffentlicher Projekte und Strategien (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) umzusetzen und die Kapazitäten und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu stärken, um öffentliche Projekte und Maßnahmen auf zentraler und lokaler Ebene zu konzipieren und umzusetzen (länderspezifische Empfehlung 4, 2020).

G.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C2.1 R1 – Stärkung der Mechanismen für die Integration und Verwaltung öffentlicher Maßnahmen durch Professionalisierung der strategischen Planung

Ziel dieser Reform ist es, die Verwaltung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen zu verbessern.

Diese Maßnahme besteht in der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Koordinierung der öffentlichen Politik und damit zur Professionalisierung der strategischen Planung und Folgenabschätzung von Verordnungen.

Reform C2.1 R2 – Stärkung der Kapazitäten zur Vorbereitung und Durchführung von EU-Projekten

Mit dem Ziel, die Inanspruchnahme der Unionsmittel zu erhöhen, werden mit dieser Reform die Kapazitäten für die Vorbereitung und Ausführung der Unionsmittel erhöht. Darüber hinaus werden im Regierungsbeschluss über die Stellen im Durchführungssystem des Aufbau- und Resilienzplans die zuständigen Behörden und Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben bei der Durchführung festgelegt, eine zentrale Koordinierungsstelle unter dem Finanzministerium für die Durchführung und Überwachung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans (NRRP) eingerichtet und der Durchführungsausschuss damit beauftragt, für Einheitlichkeit und Kohärenz bei der Verwendung der Unionsmittel zu sorgen. Es wird eine Analyse der Arbeitsbelastung zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten in allen operationellen Programmen erstellt. Die Satzung der Agentur für die Prüfung des Programmdurchführungssystems der Europäischen Union (ARPA) wird angepasst, um sie mit der Verordnung (EU) 2021/241 in Einklang zu bringen und das rechtliche Mandat für die Durchführung von Prüfungen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans festzulegen. Das für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds verwendete IT-System wird modernisiert, um die Erhebung, Speicherung und Überwachung von Daten zu den Etappenzielen und Zielwerten, auch auf der Ebene der Endempfänger, zu ermöglichen.

Diese Reform wird bis zum 31. Januar 2022 und vor der Einreichung des ersten Zahlungsantrags bei der Kommission abgeschlossen.

Investition C2.1 R1-I1 – Optimierung, Standardisierung und Digitalisierung von Prozessen für die strategische Planung und Folgenabschätzung öffentlicher Maßnahmen

Ziel dieser Investition ist es, die Digitalisierung der strategischen Planung, Umsetzung und Bewertung öffentlicher Maßnahmen zu unterstützen.

Diese Maßnahme besteht in der Entwicklung einer IT-Plattform, des Informationssystems für strategische Planung, um die Erstellung strategischer Dokumente überwachen zu können.

Investition C2.1 R2-I1 – Unterstützung der Begünstigten bei der Erstellung der projekttechnischen Dokumentation

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Erfolgsquote und die Ausschöpfung der EU-Mittel zu erhöhen.

Diese Maßnahme besteht aus Aufforderungen zur Unterstützung potenzieller Begünstigter verschiedener EU-Mittel, um die Erstellung der projekttechnischen Dokumentation zu beschleunigen und zu optimieren.

G.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

150

C2.1. R1

M

Änderungen des Gesetzes über das System der strategischen Planung und des Entwicklungsmanagements der Republik Kroatien und der Satzung

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Änderung des Gesetzes über das System der strategischen Planung und Governance für die Entwicklung der Republik Kroatien und der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Änderungen des Gesetzes über das strategische Planungs- und Entwicklungsmanagementsystem der Republik Kroatien und der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen sollen die Wirksamkeit der strategischen Planung und die Professionalisierung der Ausarbeitung strategischer Dokumente verbessern. Sie enthält auch eine Grundlage für Stellenbeschreibungen und Kompetenzen von Beamten im Zusammenhang mit der strategischen Planung;

151

C2.1. R1

M

Änderung des Gesetzes über die Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Durch Änderungen des Gesetzes über die Folgenabschätzung werden die Verfahren für die Ex-post-Regulierungsfolgenabschätzung, einschließlich Methoden und Verfahren, auf der Grundlage der Empfehlungen des Instruments für technische Unterstützung des Projekts im Zusammenhang mit der Ex-post-Folgenabschätzung vereinfacht. Die Änderungen umfassen auch Änderungen der Stellenbeschreibungen und Zuständigkeiten der Beamten im Zusammenhang mit der Folgenabschätzung im Hinblick auf die Professionalisierung der Koordinierung, Ausarbeitung und Überwachung der Auswirkungen der Regulierung in der öffentlichen Verwaltung.

152

C2.1. R1

T

Verringerung des Verwaltungsaufwands, der sich unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger auswirkt, durch Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren

 

% (Prozent)

0

20

4. QUARTAL

2025

Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Bürgerinnen und Bürger um mindestens 20 % gegenüber dem 31. Dezember 2019 durch Anwendung der Methode des Standardkostenmodells (SCM) durch Digitalisierung und/oder Vereinfachung der Verfahren.

153

C2.1. R1-I1

T

Digitalisierung aller Geschäftsprozesse im Bereich der strategischen Planung und der Folgenabschätzung für Rechtsvorschriften

 

% (Prozent)

0

100

4. QUARTAL

2025

Alle kartierten Geschäftsprozesse im Bereich der strategischen Planung und der Folgenabschätzung für Rechtsvorschriften werden digitalisiert und über die IT-Plattform (IT-System für die Digitalisierung des strategischen Planungsprozesses und Folgenabschätzung für Rechtsvorschriften) genutzt. Das IT-System soll es ermöglichen, die Ausarbeitung strategischer Dokumente, die Umsetzung und Bewertung öffentlicher Maßnahmen und die Folgenabschätzung von Verordnungen zu überwachen. Das IT-System umfasst auch ein Dashboard, das einen Überblick über die Ergebnisse der Umsetzung öffentlicher Maßnahmen bietet.

156

C2.1. R2

M

Änderung der Satzung der ARPA zur Neufestlegung ihres Mandats

Inkrafttreten von Änderungen der Satzung der ARPA

 

 

 

Q3

2021

Durch Änderungen der Satzung der Agentur für die Prüfung des Programmdurchführungssystems der Europäischen Union (ARPA) wird das Mandat der ARPA zur Einrichtung und Durchführung von Systemprüfungen und -kontrollen im Zusammenhang mit dem nationalen Aufbau- und Resilienzplan festgelegtf.

157

C2.1. R2

M

Einrichtung des Durchführungs-, Prüf- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan

Inkrafttreten des Beschlusses der kroatischen Regierung über die Stellen im System zur Umsetzung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans, Einrichtung der Koordinierungsstelle unter dem Finanzministerium und Aktualisierung der von den Durchführungsstellen angewandten Verfahren.

 

 

 

4. QUARTAL

2021

In dem Beschluss über die Stellen im System der Aufbau- und Resilienzpläne werden die zuständigen Behörden und Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben bei der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans festgelegt, einschließlich einer zentralen Koordinierungsstelle unter dem Finanzministerium, um die Durchführung und Überwachung der ARF-Maßnahmen, einschließlich Reformen, sicherzustellen, während der Durchführungsausschuss für Kohärenz und Kohärenz bei der Verwendung der EU-Mittel sorgen wird.
Die Koordinierungsstelle für den Aufbau- und Resilienzplan wird innerhalb des Finanzministeriums eingerichtet und voll funktionsfähig.
Alle von den Durchführungsstellen für den Aufbau- und Resilienzplan verwendeten Verfahren werden aktualisiert und eingeführt.

158

C2.1. R2

M

Annahme des Gesetzes über den institutionellen Rahmen für EU-Fonds

Inkrafttreten des Gesetzes über den institutionellen Rahmen für EU-Fonds

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Neben der Schaffung des institutionellen Rahmens und der Benennungsstellen im Gesetz soll das Gesetz auch einen Rahmen für die Einrichtung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau bieten, die voraussichtlich durch einen Fahrplan für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten weiterentwickelt werden. Dieser Fahrplan wird im Rahmen der Programmplanung der ESI-Fonds entwickelt. In dem Gesetz wird anerkannt, dass die Fähigkeit der Begünstigten zur Vorbereitung, Anwendung und Durchführung von Projekten, die im Rahmen von EU-finanzierten (operativen) Programmen durchgeführt werden, weiter gestärkt werden muss.

159

C2.1. R2

M

Bewertung der Verwaltungskapazität

Veröffentlichung einer Analyse der Arbeitsbelastung

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Für die an den jeweiligen Verwaltungs- und Kontrollsystemen beteiligten Institutionen werden Arbeitsbelastungsanalysen durchgeführt, wobei auch der mit der Aufbau- und Resilienzfazilität verbundene Aufwand zu berücksichtigen ist. Die Analyse liefert angemessene Informationen über den Bedarf an Verwaltungskapazitäten, um diesen rechtzeitig zu erreichen, unter anderem durch die Ausarbeitung einer Reihe von Empfehlungen, um erforderlichenfalls auf unzureichende Kapazitäten einzugehen. Auf der Grundlage der Analyse und der Empfehlungen werden den beteiligten Institutionen die erforderlichen Mittel zugewiesen.

160

C2.1. R2

M

Modernisierung des IT-Systems eFondovi: Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs

 

 

 

Q1

2022

Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der ARF muss vorhanden und einsatzbereit sein.
Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:
a) Datenerhebung und Überwachung der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten;
B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und sicherzustellen.

161

C2.1. R2-I1

T

Erstellung der technischen Projektdokumentation für Projekte zum ökologischen und digitalen Wandel

 

Anzahl (Betrag)

0

6 370 695

4. QUARTAL

2022

6 370 695 EUR werden im Wege von Finanzierungsbeschlüssen für die Entwicklung der technischen Projektdokumentation gewährt, die von Ministerien, nationalen Agenturen und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels erstellt wird.

162

C2.1. R2-I1

T

Erstellung der technischen Projektdokumentation für Projekte zum ökologischen und digitalen Wandel

 

Anzahl

0

100

4. QUARTAL

2025

Öffentlichen Einrichtungen werden Finanzhilfen für die Erstellung der technischen Projektdokumentation für mindestens 100 Projekte zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels gewährt.

G.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)   

Investition C2.1 R1-I2 – Stärkung der Kapazitäten für strategische Planung und bessere Rechtsetzung

Ziel dieser Investition ist es, zur Nachhaltigkeit des strategischen Planungssystems beizutragen und die Qualität der Vorbereitung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen in Kroatien zu verbessern.

Mit dieser Investition sollen Schulungsmodule und die Organisation von Schulungen entwickelt werden, um die Durchführung strategischer Planungsaufgaben in den staatlichen Stellen zu verbessern.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

G.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)   

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

154

C2.1. R1-I2

T

Schulungsmodule für die strategische Planung und die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene

 

Anzahl

0

10

4. QUARTAL

2024

Es werden zehn Bildungs-/Schulungsmodule für die strategische Planung und bessere Rechtsetzung entwickelt, um eine Professionalisierung der Arbeit zu gewährleisten, einschließlich eLearning-Betreuungen mit technischer Unterstützung der NSPA (National School of Public Administration). Die Module werden bis Ende 2024 entwickelt.

155

C2.1. R1-I2

T

Schulungstage für Beamte im Zusammenhang mit dem System der strategischen Planung und Umsetzung regulatorischer Auswirkungen auf nationaler und regionaler Ebene

 

Anzahl

0

15

4. QUARTAL

2025

Mindestens 15 Schulungstage zur Durchführung von Schulungen auf der Grundlage von Schulungsmodulen im System der strategischen Planung und Umsetzung regulatorischer Auswirkungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

H.KOMPONENTE 2.2: WEITERE VERBESSERUNG DER EFFIZIENZ DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

Die Komponente zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung Kroatiens zu modernisieren und sie stärker nutzerorientiert zu gestalten, indem Anreize für die tatsächliche und funktionale Zusammenlegung lokaler Verwaltungseinheiten geschaffen werden, die Digitalisierung, die Interoperabilität, Effizienzgewinne bei der Zuweisung von Ressourcen auf lokaler Ebene sowie die Reform des Vergütungssystems und der Personalverwaltung verbessert werden.

Die übergeordneten Ziele bestehen darin, die Fähigkeit zu verbessern, hochqualifizierte und talentierte Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung anzuziehen und zu halten, und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verbessern, die durch schwache Verwaltungs- und Fiskalkapazitäten und mangelnde Transparenz behindert werden.

Die Komponente umfasst wichtige Reformen mit entsprechenden Investitionen:

-Verbesserung des Einstellungsverfahrens im öffentlichen Dienst durch Stärkung des Zulassungssystems für den öffentlichen Dienst und weitere Verbesserung der Kompetenzen der Beamten,

-Einführung neuer Lohn- und Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst, einschließlich der Reform des Lohnsystems im öffentlichen Dienst, der Modernisierung des Personalverwaltungssystems und der Förderung der vertikalen und horizontalen Mobilität;

-Die digitale Transformation von Erhaltungsbasen und Archivaufzeichnungen,

-Gewährleistung einer funktionalen und nachhaltigen lokalen Verwaltung durch weitere Optimierung und Dezentralisierung der lokalen Gebietskörperschaften durch Anreize für die Unterstützung funktionaler und tatsächlicher Fusionen.

Die Komponente soll zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Notwendigkeit, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu stärken (länderspezifische Empfehlung 1, 2019) und zur Verbesserung der Erbringung und Qualität der Dienstleistungen in den kleineren lokalen Gebietskörperschaften (länderspezifische Empfehlung 4, 2020), beitragen.

Die Komponente umfasst vier Reformen und sieben Investitionen.

H.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C2.2 R1 – Verbesserung der Einstellungen im öffentlichen Dienst

Mit dieser Reform soll das Einstellungssystem im öffentlichen Dienst verbessert werden, um die Einstellung hochqualifizierter Beamter sicherzustellen, die zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung beitragen und eine Neuausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Bedürfnisse der Bürger ermöglichen. Die Reform umfasst Änderungen des Rechtsrahmens. Parallel zur Reform beabsichtigen die Behörden, IT-Instrumente, Methoden und den erforderlichen Inhalt für die Überprüfung von Kompetenzen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zu entwickeln.

Es wird ein zentralisiertes Auswahlverfahren für Beamte eingeführt, das auf vorab festgelegten Plänen, einer Arbeitsbelastungsanalyse und dem tatsächlichen Bedarf der Behörden beruht, um ein spezifisches Beamtenprofil einzustellen. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens werden die Bewerber online getestet, um eine transparente und objektivere Auswahl der Bewerber zu gewährleisten.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.2 R1-I1 – Zentrales Auswahlsystem

Mit dieser Investition soll ein objektiveres und transparenteres Einstellungssystem geschaffen werden, das auf dem tatsächlich ermittelten Bedarf und den tatsächlich ermittelten finanziellen Ressourcen beruht. Sie sorgt für die Einstellung der besten und kompetentsten Bewerber und trägt damit zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung bei.

Die Investition umfasst folgende Tätigkeiten:

-Entwicklung einer vergleichenden Analyse der Gestaltung zentralisierter Beschäftigungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten und Ausarbeitung eines Vorschlags für ein neues Beschäftigungsmodell;

-Änderungen des Rechtsrahmens, einschließlich des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, der Verfahren für die Einstellung von Beamten in staatlichen Verwaltungsorganen, freiberuflichen Diensten und Regierungsstellen;

-Entwicklung standardisierter Tests und Schulungen;

-Entwicklung der IT-Plattform;

-Erprobung und Implementierung der IT-Plattform.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.2 R1-I2 – E-Staat-Prüfung

Mit dieser Investition soll ein neues System für die elektronische Ablegung einer staatlichen Prüfung eingeführt werden, um eine objektivere, angemessenere und aussagekräftigere Methode zur Bewertung der Kenntnisse der Bewerber durch eine standardisierte schriftliche Prüfung zu gewährleisten.

Die Investition umfasst die Entwicklung einer Softwareanwendung, über die die Verfahren für die Entwicklung des Testmaterials für die Staatsprüfung, den Antrag auf Prüfung, die Organisation, die Durchführung und die Ablegung der staatlichen Prüfung bereitzustellen sind. Die Prüfbescheinigung wird elektronisch zur Verfügung gestellt. Das System richtet eine Datenbank mit Testaufgaben und -materialien sowie eine Datenbank der Bewerber ein und gewährleistet die Erstellung von Berichten über die Durchführung und die Ergebnisse der Tests. Dieses System muss eine kontinuierliche Überwachung und Verbesserung aller Prozesse für die Entwicklung und Durchführung staatlicher Prüfungen ermöglichen. Testräume in vier Testzentren in Zagreb, Split, Rijeka und Osijek werden ausgerüstet und für den Bedarf für die elektronische Prüfung sowie für das zentrale Auswahlsystem zur Verfügung gestellt (Investition C2.2.R1-I1).

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform C2.2 R2 – Neue Lohn- und Arbeitsmodelle im zivilen und öffentlichen Dienst

Mit dieser Reform soll ein faires, transparentes, kohärentes und finanziell tragfähiges Lohnsystem in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sowie ein standardisiertes, digitalisiertes und nutzerorientiertes Personalverwaltungssystem eingeführt werden. Um der neuen Realität der Arbeit gerecht zu werden, wird ein intelligentes Arbeitsmodell eingeführt, das den Beamten die Instrumente und Fähigkeiten an die Hand gibt, die sie benötigen, um ihre Aufgaben aus der Ferne zu erfüllen.

Auf der Grundlage einer Analyse der Situation und des Vergleichs der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst soll ein neues Zahlungssystem geschaffen und ein neues Gesetz über die Gehälter im öffentlichen Dienst und ein neues Gesetz über Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst verabschiedet werden. Die neuen Gesetze enthalten Bestimmungen zur Bewertung von Arbeitsplätzen nach festgelegten Kriterien und zur Gewährleistung der Harmonisierung der Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst. Mit dem neuen Gehaltsmodell wird ein Vergütungssystem eingeführt, das auf der Leistung (Arbeitsleistung) beruht. Die Vorschriften über die Bewertung und den Aufstieg von Beamten werden geändert. Die Bewertung der Leistung und Wirksamkeit bildet die Grundlage für die Laufbahnentwicklung und Beförderung.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.2 R2-I1 – Verbesserung des Vergütungssystems in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst

Mit dieser Investition soll das neue Vergütungssystem in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst eingeführt und die Reform in demselben Bereich unterstützt werden. Sie soll ein aus der Sicht der Beamten gerechteres System gewährleisten, wettbewerbsfähiger und haushaltspolitisch nachhaltiger werden, indem das Gesamtlohngewicht im Staatshaushalt und seine rationellere Verteilung erhalten bleiben.

Es wird eine einzige staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet, die für die interinstitutionelle Koordinierung aller Tätigkeiten zuständig ist und von Expertenteams, einschließlich Vertretern der Sozialpartner, begleitet wird. Das derzeitige Vergütungssystem und der derzeitige Rechtsrahmen werden analysiert, und es wird eine vergleichende Analyse mit vergleichbaren Mitgliedstaaten entwickelt. Auf der Grundlage der Analysen werden der neue Vorschlag für ein neues Vergütungssystem und ein neuer Rechtsrahmen ausgearbeitet, neun neue Funktionen in das IT-System für das Personalmanagement aufgenommen und eine Kommunikationsstrategie ausgearbeitet und umgesetzt.

Die Maßnahme wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Investition C2.2 R2-I2 – Einführung eines Hybrid-Arbeitsplatzzugangsmodells – Intelligente Arbeit

Mit dieser Investition soll ein Modell eingeführt werden, das es Beamten ermöglicht, aus der Ferne zu arbeiten, um einen kontinuierlichen, hochwertigen öffentlichen Dienst zu schaffen, der für alle zugänglich ist, und die Motivation der Beamten zu erhöhen. Sie legt einen innovativen Arbeitsablauf fest, der auf einer Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitsort beruht, die den Erfordernissen der Verfahren und Pläne der öffentlichen Verwaltung entspricht. Die Rechtsvorschriften über den öffentlichen Dienst und die Arbeitsbeziehungen zur Einführung eines hybriden Arbeitsmodells in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (Arbeitsgesetzbuch, Gesetz über den öffentlichen Dienst, Arbeitsschutzgesetz und Satzung) werden geändert, um eine reibungslose und kontinuierliche Arbeit der Arbeitnehmer zu ermöglichen.

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, sieht die Maßnahme folgende Tätigkeiten vor:

-Einbeziehung externer Sachverständiger bei der Ermittlung des aktuellen Stands der Telearbeitsbedingungen und der Vorbereitung und Durchführung von Managementschulungen.

-Ausarbeitung eines Vorschlags für ein Modell und einen Plan für den hybriden Zugang zum Arbeitsplatz mit einer vollständigen normativen Lösung für die Umsetzung durch externe Sachverständige.

-Änderungen des Rechtsrahmens und der Arbeitsmethoden.

-Beschaffung von Informationstechnologie (Laptops, Tablets und Smartphones sowie die benötigte Software), die durch transparente Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge erworben wird.

-Personalschulungen.

Die Maßnahme wird bis zum 30. September 2023 abgeschlossen.

Reform C2.2 R3 – Digitale Transformation von Erhaltungsbasen und Archivaufzeichnungen

Mit dieser Reform soll das Dokumentationsmanagement durch die Behörden verbessert werden, um die Geschäftsprozesse zu verbessern. Die Maßnahme dürfte eine effizientere Erbringung öffentlicher Verwaltungsdienste ermöglichen, indem umgesetzte IKT-Lösungen genutzt werden, die Interoperabilität und gemeinsame Datennutzung, Kostensenkungen, Unternehmenstransparenz und den Schutz der Bürgerrechte gewährleisten.

Darüber hinaus beabsichtigen die Behörden, einen digitalen öffentlichen Dienst zu entwickeln und einzurichten, um den Zugang zu digitalen Erhaltungsbasen für kulturelle und historische Stätten zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Entwicklung der erforderlichen Normen und Kriterien die Gesamteffizienz der öffentlichen Verwaltung in diesem Zusammenhang verbessern. Die Entwicklung des nationalen Archivinformationssystems, die Stärkung der Infrastruktur und der personellen Kapazitäten in den staatlichen Archiven und die Stärkung der Kapazitäten zur Digitalisierung analoger Papierunterlagen durch die Urheber und Eigentümer von Dokumenten sind geplant, um die digitalen öffentlichen Dienste durch einen schnelleren Zugang zu Dokumenten und eine bessere Durchsetzung der Rechte der Nutzer und aller interessierten Bürger zu verbessern.

Die Maßnahme wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Investition C2.2 R3-I1 – Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Dienste der öffentlichen Verwaltung durch Entwicklung eines konservierungsbasierten Systems

Diese Investition besteht in der Einrichtung eines neuen digitalen öffentlichen Dienstes, der mit den bestehenden digitalen öffentlichen Diensten verknüpft ist, um administrative Hindernisse abzubauen und die Beamten in die Lage zu versetzen, Fälle schneller und effizienter zu bearbeiten.

Diese Maßnahme besteht in der Entwicklung digitaler Erhaltungsbasen.

Investition C2.2 R3-I2 – Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der digitalen Dienste des öffentlichen Sektors durch Entwicklung des nationalen Archivinformationssystems und Stärkung des nationalen Archivnetzes

Diese Investition besteht in der Verbesserung der Verwaltung und Archivierung von Dokumenten, die von Behörden und der Justiz erstellt wurden, indem allen betroffenen Behörden Zugang gewährt wird.

Die Investition besteht in der Entwicklung eines nationalen Archivinformationssystems und der Einrichtung eines neuen e-Archive-Dienstes innerhalb der staatlichen Informationsinfrastruktur.

Reform C2.2 R4 – Funktionale und nachhaltige Kommunalverwaltung

Mit dieser Reform soll ein hochwertiges und effizientes System der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geschaffen werden, indem Anreize für die funktionale und tatsächliche Integration der lokalen Gebietskörperschaften geschaffen werden. Die Reform soll zu einer verbesserten, effizienten und transparenten Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger beitragen und ihnen die gleichen Chancen bieten, ihren Bedürfnissen und Interessen unabhängig von ihrem Wohnort gerecht zu werden.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften, das Gesetz über die Ausführung des Staatshaushalts 2022 der Republik Kroatien, werden geändert und es wird ein Mechanismus zur finanziellen Unterstützung eingerichtet, um Anreize sowohl für funktionale als auch für tatsächliche Verschmelzungen zu schaffen. Im Staatshaushalt werden ausreichende Mittel bereitgestellt, um die tatsächliche Zusammenlegung von mindestens 20 % der lokalen Gebietskörperschaften und eine funktionale Zusammenlegung von mindestens 40 % der lokalen Gebietskörperschaften finanziell zu fördern. In der Konzeptionsphase des Mechanismus wird eine Reihe möglicher Finanzierungsmodelle für die gemeinsame Leistung ermittelt, wobei der Umfang der Dienstleistungen, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß der gesetzlichen Definition erbringen müssen, und der gemeldete Bedarf der Einheiten zur Durchführung der gemeinsamen Aufgaben zu berücksichtigen sind. Der erfolgreiche Abschluss des Prozesses tatsächlicher oder funktionaler Fusionen ist eine Voraussetzung für die Zuweisung zusätzlicher Mittel oder eine Kofinanzierung aus dem nationalen Haushalt. In der Entscheidung der kroatischen Regierung werden die Kriterien und die Höhe der Anreize festgelegt, wobei größere steuerliche Anreize für tatsächliche Fusionen vorgesehen sind, während die Anreize für funktionale Verschmelzungen von der Anzahl und Art der für den Zusammenschluss vorgesehenen Funktionen abhängen.

Änderungen der Verordnungen über den Mechanismus zur finanziellen Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die die Auszahlung finanzieller Anreize für Fusionen ermöglichen.

Die Reform soll bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Investition C2.2 R4-I1 – Weitere Optimierung und Dezentralisierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch Unterstützung funktionaler und tatsächlicher Fusionen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die lokalen Gebietskörperschaften bei Entscheidungen über funktionale oder tatsächliche Fusionen zu unterstützen, um die Qualität der lokalen Verwaltungsdienste zu verbessern.

Diese Investition besteht in der Modernisierung des IT-Systems zur Unterstützung der begleitenden Reform (C2.2 R4) und in der Einrichtung eines hochwertigen Systems zur Förderung funktionaler und tatsächlicher Zusammenlegungen lokaler Verwaltungseinheiten.

H.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

163

C2.2. R1

M

Geänderter Rechtsrahmen für ein zentralisiertes Auswahlsystem in der staatlichen Verwaltung, Ermittlung der erforderlichen Qualifikationen von Beamten und Schaffung eines modernen Einstellungssystems

Inkrafttreten eines geänderten Rechtsrahmens für ein zentralisiertes System für die Auswahl von Beamten,

 

 

 

Q2

2023

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften umfassen mindestens folgende Maßnahmen:
— Festlegung spezifischer Beschäftigungsprofile für die nationale Verwaltung, um die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten anzuziehen;
Schaffung einer einheitlichen Beschäftigungsplattform zur Zentralisierung der Einstellungsverfahren innerhalb einer einzigen Plattform für alle nationalen Verwaltungen;
— Anpassung des Einstellungsverfahrens für: I) den Übergang von einem rein wissensorientierten System zu einem System, das in erster Linie auf Kompetenzen und angemessenen Fähigkeiten beruht; II) die Beurteilung der Kompetenzen für die Leistungsfähigkeit von Beamten; III) Unterscheidung zwischen Einstellungen auf der ersten Ebene, die ausschließlich auf Kompetenzen beruhen sollten, und der Einstellung von Spezialprofilen, die Kompetenzen mit einschlägiger Berufserfahrung kombinieren und den Zugang zu Laufbahnen auf höherer Ebene ermöglichen sollten;
— Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Einstellung sowie Förderung von Frauen in Führungspositionen.

164

C2.2. R1-I1

T

100 % aller neu eingestellten Beamten in staatlichen Stellen werden ausschließlich über ein neues zentralisiertes, digitalisiertes und standardisiertes Auswahl- und Einstellungssystem eingestellt, das über eine neu entwickelte IT-Plattform zur Verfügung steht.

 

% (Prozent)

0

100

4. QUARTAL

2024

Auf der Grundlage vorab festgelegter Aufnahmepläne, die auf Analysen der Arbeitsbelastung und dem tatsächlichen Bedarf der Behörden an der Einstellung eines bestimmten Beamtenprofils beruhen, wird ein zentralisiertes Auswahlverfahren für Beamte eingeführt und umgesetzt. Das System sieht vor, dass die Bewerber im Einstellungsverfahren online getestet werden, um eine transparentere und objektivere Auswahl der Bewerber zu gewährleisten.

165

C2.2. R1-I2

T

100 % der Beamten aller öffentlichen Einrichtungen, die die staatliche Prüfung ablegen müssen, müssen die staatliche Prüfung auf der Grundlage eines neuen Prüfungsmodells digital ablegen.

 

% (Prozent)

0

100

4. QUARTAL

2022

100 % der Beamten aller öffentlichen Einrichtungen, die die staatliche Prüfung ablegen müssen, haben die Prüfung nach einem vollständig digitalisierten Modell bestanden. Der Prozess der Ablegung der staatlichen Prüfung wird digitalisiert, um das Prüfungssystem transparenter, zugänglicher (an mehreren Orten im ganzen Land) und effizienter zu gestalten.

166

C2.2. R2

M

Inkrafttreten von Gesetzen über Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sowie von Mobilitätsvorschriften

Inkrafttreten der Gesetze über die Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sowie der Verordnungen über die vertikale und horizontale Mobilität von Beamten in der öffentlichen Verwaltung

 

 

 

Q2

2023

Neue Rechtsvorschriften über die Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst müssen eine faire und transparente Bewertung der Stellen nach festgelegten Kriterien ermöglichen, wobei die Harmonisierung der Besoldungsgruppen und Boni im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst, die Festlegung von Koeffizienten auf beruflicher Ebene in Absprache mit den Sozialpartnern und die Einführung eines Vergütungssystems auf der Grundlage der Leistung (Arbeitsleistung) sichergestellt werden. Es wird ein neues Zahlungssystem geschaffen, und die neuen Gesetze über die Gehälter im öffentlichen Dienst und die Gehälter im öffentlichen Dienst enthalten Bestimmungen zur fairen und transparenten Bewertung von Stellen im Einklang mit festgelegten Kriterien, zur Gewährleistung der Harmonisierung der Gehälter im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst sowie zur Einführung eines Vergütungssystems auf der Grundlage der Arbeitsleistung.
Der Rechtsrahmen (Gesetz über den öffentlichen Dienst und Verordnungen) für die vertikale und horizontale Mobilität wird geändert. Dazu gehört auch ein Laufbahnplan, der den möglichen Zugang zu Stellen der mittleren und höheren Führungsebene und die Stärkung der Verbindung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung umfasst. Darüber hinaus die Schaffung der Voraussetzungen für einen effizienten Arbeitsmarkt in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich a) der Schaffung eines transparenten und einheitlichen Werbesystems für alle freien Stellen in der öffentlichen Verwaltung, b) der Möglichkeit, sich auf alle verfügbaren Stellen überall in der öffentlichen Verwaltung zu bewerben.

167

C2.2. R2-I1

T

Das Personalverwaltungssystem, das Register der öffentlichen Bediensteten und das zentrale Gehaltssystem (RegZap – Cop) werden durch neun neue Funktionen ergänzt, mit denen alle damit zusammenhängenden Prozesse digitalisiert werden, wodurch die Änderung des Gehaltssystems vereinfacht und beschleunigt wird.

 

Anzahl

0

9

Q2

2024

In der REGZAP-COP werden neun neue Funktionen entwickelt und implementiert (d. h.: Ausarbeitung von Rechtsakten über die Rechte und Pflichten der Bediensteten, Bewertung, Arbeitsunterlagen, Laufbahnplanung und -entwicklung, Binnenmarkt und personalisierter Ansatz für das System durch Beamte, Dienstreisen) zur Unterstützung der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen des Gehaltssystems.

168

C2.2. R2-I2

T

Mindestens 20 % der Beamten arbeiten im Smartworking-Modell

 

% (Prozent)

0

20

Q3

2023

20 % der Beamten arbeiten bereits im Smartworking-Modell, sodass sie aus der Ferne arbeiten können, um einen kontinuierlichen, hochwertigen öffentlichen Dienst zu schaffen, der für alle zugänglich ist, und um die Motivation der Beamten zu erhöhen.

169

C2.2. R2-I2

T

Mindestens 60 % der Beamten wurden in intelligenter Arbeitsmethode geschult.

 

% (Prozent)

0

60

Q3

2023

60 % der Beamten sind im Smartworking-Modell geschult und verfügen über die erforderlichen Kompetenzen, um aus der Ferne zu arbeiten, um einen kontinuierlichen, hochwertigen öffentlichen Dienst zu schaffen, der für alle zugänglich ist, und um die Motivation der Beamten zu erhöhen.

170

C2.2. R3

M

Einrichtung eines E-Conservation-Dienstes

Digitaler öffentlicher Dienst, der voll funktionsfähig und barrierefrei ist

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Durch die Einrichtung einer digitalen Infrastruktur und von Diensten der öffentlichen Verwaltung wird durch die Entwicklung eines Systems von Aufbewahrungsbasen die Dokumentenverwaltung durch Behörden und andere Dokumentenersteller als wesentliche unterstützende Funktionen für alle Geschäftsprozesse verbessert. Das E-Konservierungssystem soll eine effizientere Erbringung öffentlicher Verwaltungsdienste unter Verwendung implementierter IKT-Lösungen ermöglichen, die Interoperabilität und gemeinsame Nutzung von Daten, Kostensenkungen, Unternehmenstransparenz und den Schutz der Bürgerrechte gewährleisten.
Der digitale öffentliche Dienst (E-Konservierungsbasis) im Zusammenhang mit bestehenden digitalen öffentlichen Diensten wird eingerichtet, um administrative Hindernisse im Genehmigungsverfahren nach dem Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Kulturgut zu beseitigen.

171

C2.2. R3

M

Einrichtung eines nationalen Archivinformationssystems

Voll funktionsfähiges und barrierefreies nationales Archiv-Informationssystem

 

 

 

Q2

2024

Es wird ein nationales Archivinformationssystem eingerichtet, um die Dokumentationsverwaltung durch Behörden und andere Urheber von Dokumenten als wesentliche unterstützende Funktion für alle Geschäftsprozesse zu verbessern.

172

C2.2. R3-I1

T

Schaffung einer Reihe von 60 öffentlich zugänglichen Erhaltungsstätten für die komplexesten kulturellen und historischen Stätten von hohem Denkmalwert

 

Anzahl

0

60

Q2

2026

Es wurde eine IT-Plattform mit mindestens 60 elektronischen Sicherungsbasen eingerichtet und veröffentlicht.
Für kulturelle historische Stätten von hohem Denkmal, die die Kriterien der Gefährdung und Dringlichkeit im Hinblick auf die geplanten Bauarbeiten erfüllen, wird eine E-Erhaltungsbasis entwickelt.

173

C2.2. R3-I2

T

600 Dokumentersteller nutzen das Archivinformationssystem

 

Anzahl

0

600

Q2

2026

Mindestens 600 Urheber, die das nationale Informationssystem für die Verwaltung und Speicherung von Unterlagen nutzen. .

Die Einrichtung des nationalen Archivinformationssystems umfasst folgende Tätigkeiten:

·Ausbau der Lagerkapazitäten in acht Archiven der Regionalregierung, um dauerhafte Aufzeichnungen in Papierform zu übermitteln,

·WArrangement und Auswahl von Aufzeichnungen in Papierform bei den Justizbehörden,

·Die Herausgabe von Akten durch Justizbehörden, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind und die nicht mehr für reguläre Geschäftsvorgänge verwendet werden,

·Die Digitalisierung ausgewählter Papierunterlagen, die bei den Justizbehörden verbleiben, im Einklang mit den berufsständischen Leitlinien für die Digitalisierung von Archiven und den geltenden Rechtsvorschriften.

174

C2.2. R4

M

Änderung des Rechtsrahmens zur Förderung der freiwilligen funktionalen oder tatsächlichen Verschmelzung der lokalen Gebietskörperschaften und Annahme eines Beschlusses der kroatischen Regierung über die Kriterien für die Gewährung steuerlicher Anreize für freiwillige funktionale oder tatsächliche Verschmelzungen

Inkrafttreten des Rechtsrahmens

 

 

 

Q1

2022

Der geänderte Rechtsrahmen und der Mechanismus zur finanziellen Unterstützung sollen eine funktionale und wirksame Verschmelzung der lokalen Gebietskörperschaften (LGU) fördern und gleichzeitig ausreichende Mittel im Staatshaushalt sicherstellen, um die tatsächliche Zusammenlegung von mindestens 20 % der LGU, d. h. mindestens 40 % der LGU im Zeitraum bis 2026, finanziell zu fördern. Dabei behalten die funktional zusammengeschlossenen LGU die ihnen vor dem Zusammenschluss zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren, die Anreize decken auch einmalige Mischfinanzierungskosten und stellen zusätzliche Mittel auf der Grundlage der in den nächsten fünf Jahren erzielten Einsparungen bereit. Darüber hinaus umfassen Anreize für echte LGU-Zusammenschlüsse einmalige Vermögenstransfers über einen Zeitraum von fünf Jahren, die von der LGU für Infrastrukturprojekte genutzt werden. In der Entscheidung der kroatischen Regierung werden die Kriterien und die Höhe der Anreize festgelegt, wobei größere steuerliche Anreize für tatsächliche Fusionen vorgesehen sind, während die Anreize für funktionale Verschmelzungen von der Anzahl und Art der für den Zusammenschluss vorgesehenen Funktionen abhängen. Nach Annahme des Beschlusses der Regierung der Republik Kroatien wird eine öffentliche Aufforderung an die LGU zur Interessenbekundung an der freiwilligen funktionalen oder tatsächlichen Verschmelzung im Amtsblatt veröffentlicht.

175

C2.2. R4-I1

M

Unterstützungsmechanismus für freiwillige funktionale und reale Verbindungen und Einrichtung eines vollständigen Unterstützungssystems für die funktionale und wirksame Kopplung von Einheiten

Es gibt einen umfassenden Unterstützungsmechanismus für funktionale/tatsächliche Zusammenlegungen lokaler Gebietskörperschaften.

 

 

 

Q2

2025

Ein im Rahmen des Europäischen Sozialfonds-Projekts „Optimierung des kommunalen und regionalen Selbstverwaltungssystems“ entwickeltes IT-System wird modernisiert, um lokale Goverment-Einheiten zu unterstützen und zu ermutigen, entweder gemeinsame Aufgaben (funktionale Verschmelzung) auszuführen oder tatsächlich mit anderen lokalen Selbstverwaltungseinheiten zu fusionieren.

Die Unterstützung für den weiteren Prozess der funktionalen Arbeitsplatzoptimierung im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Einheiten umfasst Folgendes:
— Fragebogen zur (Selbst-)Bewertung, der von den lokalen Gebietskörperschaften erstellt und ausgefüllt wird, um die Fähigkeit der Einheiten zur Ausführung der Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zu bewerten und die Notwendigkeit und das Interesse an der gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben, d. h. der tatsächlichen Verschmelzung, in allen lokalen Gebietskörperschaften nachzuweisen;

— Leitlinien, die auf der Grundlage der vorgenannten Daten erstellt werden.
— Ermittlung von Vorhaben, die für eine gemeinsame Leistung einzelner Einheiten geeignet sind, um die Effizienz zu verbessern, Ermittlung potenzieller Partner für punktuelle und tatsächliche Fusionen, vorgeschlagene Fusionsmodelle.
— Einführung eines IT-Unterstützungssystems zur funktionalen Verknüpfung der Aufgaben der lokalen Gebietskörperschaften
— Die Ausbildung von 50 Beamten der staatlichen Verwaltung zur Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften in Bezug auf funktionale Verbindungen und tatsächliche Fusionen ist abgeschlossen.
— Abgeschlossene Ausbildung von 100 Beamten der lokalen Gebietskörperschaften zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben im Rahmen einer funktionalen Verbindung.

H.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

Reform C2.2 R5 – Neue Lohn- und Arbeitsmodelle im zivilen und öffentlichen Dienst – ehrgeizigere Reformziele durch Festlegung zusätzlicher spezifischer Anforderungen an den Inhalt der Satzung

Ziel dieser Reform ist es, die Umsetzung der Reform R2 Neue Lohn- und Arbeitsmodelle im Zivil- und öffentlichen Dienst ehrgeiziger zu gestalten, indem spezifische Anforderungen an den Inhalt der Durchführungsbestimmungen zu dem unter R2 verabschiedeten Gesetz über die Gehälter im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst hinzugefügt werden.

In Regierungsverordnungen zur Unterstützung des Gesetzes über die Gehälter im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst werden die Spannen der Koeffizienten und Gehaltsstufen innerhalb der einheitlichen Entgeltordnung für staatliche Stellen und öffentliche Dienste im Einzelnen festgelegt.

Darüber hinaus werden in einer Regierungsverordnung die Stellenbezeichnungen, die Bedingungen für die Zuweisung auf einer bestimmten Stelle, die Einstufung der Stellen, die betreffende Gehaltsstufe und die Koeffizienten für die Berechnung der Dienstbezüge innerhalb dieser Besoldungsgruppe festgelegt.

Die Koeffizienten für die Gehaltsberechnung werden auf der Grundlage einer Arbeitsplatzbewertung unter Berücksichtigung der im Gesetz über die Gehälter im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst festgelegten Standardkriterien für die Arbeitsplatzbewertung und -einstufung (z. B. Arbeitskomplexität, erforderliche Berufserfahrung, Arbeitsautonomie und erforderliche zusätzliche Kompetenzen und Lizenzen) festgelegt. Die Art und Weise, in der Standardkriterien bei der Beurteilung und Einstufung des Arbeitsplatzes anzuwenden sind, wird durch Regierungsverordnungen festgelegt.

Das Benchmarking von Arbeitsplätzen zielt darauf ab, die Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch die Anwendung einheitlicher Standard-Benchmarks sicherzustellen und die bisherige Praxis zu beseitigen, dass Arbeitsplätze mit gleichem oder ähnlichem Arbeitsplatz, aber in verschiedenen staatlichen Stellen oder öffentlichen Diensten, unterschiedlich bezahlt werden.

Schließlich soll mit den Satzungen sichergestellt werden, dass die gleiche Besoldungsgruppe in Bezug auf die Komplexität des Arbeitsplatzes, die Verantwortung, die Arbeitsautonomie und andere Standardkriterien als Stellen mit gleichem oder ähnlichem Wert eingestuft wird.

Die Maßnahme wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

H.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

 

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

393

C2.2.R5

M

Inkrafttreten von Verordnungen zur Regelung der neuen Lohnmodelle und des zentralisierten Auswahlsystems im zivilen und öffentlichen Dienst

Inkrafttreten der Regierungsverordnungen zur Festlegung der Kriterien für die Regulierung neuer Lohnmodelle im zivilen und öffentlichen Dienst

 

 

 

Q2

2024

Inkrafttreten von sechs Durchführungsverordnungen, in denen das Besoldungssystem der Besoldungsgruppen und Koeffizienten für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst sowie das Verfahren, die Kriterien und die Methode zur Bewertung der Leistung von Beamten und Angestellten in staatlichen Einrichtungen und im öffentlichen Dienst festgelegt sind. Die Satzung berücksichtigt gegebenenfalls die von der Weltbank im Rahmen der Investition C2.2.R2-I1 durchgeführte Analyse.

In der Satzung wird Folgendes festgelegt:

—die Methode zur Anwendung der im Gesetz über die Gehälter im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst festgelegten Standardkriterien bei der Bewertung und Einstufung von Stellen in staatlichen Einrichtungen und öffentlichen Diensten (Expertenteams der staatlichen Verwaltung und der öffentlichen Dienste bewerten die Stellen und führen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz und Verwaltung oder dem Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Sozialpolitik eine Analyse durch, die bei der Festlegung der Gehaltskoeffizienten zu berücksichtigen ist);

die Bezeichnungen der Stellen, die Bedingungen für die Auswahl der Stellen, die Einstufung der Stellen und die betreffenden Besoldungsgruppen sowie die Gehaltskoeffizienten im öffentlichen Dienst (nach Konsolidierung oder Verringerung der Stellenzahl); 

—die Spannen der Koeffizienten innerhalb der Besoldungsgruppen der einheitlichen Gehaltstabelle für zivile und öffentliche Dienste;

—das Verfahren, die Kriterien und die Methode zur Bewertung der Leistung der Beamten (einschließlich derjenigen in Führungspositionen) und der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

I. KOMPONENTE 2.3: DIGITALER WANDEL DER GESELLSCHAFT UND DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

Im Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) belegt Kroatien 2020Platz 20, wobei bei der Online-Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Die geringe digitale Konnektivität Kroatiens behindert auch die Weiterentwicklung der digitalen Wirtschaft des Landes und trägt zur digitalen Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten bei.

Ziel dieser Komponente ist es, den digitalen Wandel der kroatischen Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Sie umfasst Reformen und Investitionen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, zur Steigerung der Bereitstellung öffentlicher Online-Dienste und zur Bereitstellung des Zugangs zu Gigabit-Konnektivitätsnetzen in Gebieten, die von Marktversagen betroffen sind, einschließlich ländlicher Gebiete.

Diese Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Notwendigkeit der „Konsolidierung der Sozialleistungen und Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Armutsbekämpfung“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), „Verbesserung desZugangs zu digitalen Infrastrukturen und Diensten“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und „Schwerpunkt der Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) bei.

Die Komponente umfasst vier Reformen und zwanzig Investitionen.

I.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C2.3 R1 – Strategie für digitales Kroatien und Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit und Koordinierung für einen erfolgreichen digitalen Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft

Ziel dieser Reform ist es, den digitalen Wandel der kroatischen Gesellschaft und Wirtschaft im nächsten Jahrzehnt zu steuern. Sie soll einen strategischen Rahmen mit der „Digitalen Strategie Kroatiens für 2030“ vorgeben, der den Rahmen für Investitionen in den digitalen Wandel vorgibt und strategische Ziele in den folgenden Bereichen festlegt: i) digitaler Wandel der Wirtschaft, ii) Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und Justiz, iii) digitale Konnektivität/Entwicklung breitbandiger elektronischer Kommunikationsnetze und iv) Entwicklung digitaler Kompetenzen und digitaler Arbeitsplätze.

Mit der Reform wird auch ein Mechanismus zur Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Unterstützung des digitalen Wandels von Gesellschaft und Wirtschaft auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit Leitlinien für klare Priorisierungs- und Bewertungskriterien für Investitionen eingerichtet.

Reform C2.3 R2 – Verbesserung der Interoperabilität von Informationssystemen

Ziel dieser Reform ist es, die Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienste zu unterstützen und die Interaktion zwischen Bürgern/Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern. Mit der Reform soll auch eine fortgeschrittene Datenanalyse in der nationalen Verwaltung eingeführt werden, um die datengesteuerte Entscheidungsfindung auf allen Verwaltungsebenen zu unterstützen.

Während die Behörden in Kroatien derzeit Hunderte verschiedener Register und Datenbanken nutzen, dürfte die Reform die Voraussetzungen für die Einrichtung eines zentralen Registers (zentrales interoperables System) zur Vernetzung der Kernregister (Investition C2.3.R2.I1) sowie für die Einrichtung einer zentralen Datenbank schaffen, die die Nutzung fortgeschrittener Datenanalysen für die zuständigen Behörden ermöglicht (Investition C2.3.R2.I2).

Die Reform dürfte zu systemischen Veränderungen, zur Entwicklung interoperabler Systeme auf nationaler Ebene und zu einer datengesteuerten Entscheidungsfindung führen. Es wird auch erwartet, dass die Online-Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger verbessert wird.

Mit der Maßnahme werden eine Organisations- und Verwaltungsstruktur für die Verwaltung des zentralen Interoperabilitätssystems sowie ein Katalog der an das zentrale Interoperabilitätssystem anzuschließenden elektronischen Dienste festgelegt. Ferner entwickelt sie das Ökosystem für die Erhebung, Verarbeitung, Analyse, Anzeige und Weitergabe von Daten, um Datenanalysen in die nationale Verwaltung als neue Arbeitsweise auf allen Entscheidungsebenen einzuführen.

Diese Reform soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R2-I1 – Einrichtung eines zentralen Interoperabilitätssystems

Ziel dieser Investition ist es, die derzeitige Fragmentierung der Register im Einklang mit dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) zu beheben.

Die Maßnahme besteht in der Einrichtung des zentralen Interoperabilitätssystems. 

Investition C2.3 R2-I2 – Einrichtung eines zentralen Datenspeichers und Betriebsanalysesystems

Ziel dieser Investition ist der Aufbau eines zentralen Datenlagers (DWH) für staatliche Behörden, das das Datenverwaltungssystem verbessern soll, indem es die Erhebung von Daten in standardisierten Formaten sowie die Verarbeitung, Analyse und den Austausch von Daten zwischen Behörden (z. B. staatlichen und lokalen Gebietskörperschaften) erleichtert. Die Plattform ermöglicht eine Echtzeit-Datenanalyse und entwickelt fortgeschrittene Datenanalyseinstrumente (z. B. vordefinierte Geschäftsindikatoren, Dashboards und Berichte täglich), die die datengesteuerte Entscheidungsfindung auf allen Ebenen der nationalen Verwaltung erheblich verbessern dürften.

Ein Teil des Datenlagers ist auch für Bürger und Unternehmen zugänglich, damit der Privatsektor Mehrwertdienste auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Analyseinstrumente aufbauen und entwickeln kann.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R3-I1 – Modernisierung des gemeinsamen Dienstleistungszentrums

Ziel dieser Investition ist der Ausbau der Kapazität der staatlichen Cloud (Shared Services Centre, CDU).

Die Maßnahme besteht in der Modernisierung der staatlichen Cloud und der Erhöhung der Zahl ihrer Nutzer.

Investition C2.3 R3-I2 – Stärkung der Kapazitäten der Polizei zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

Ziel der Investition ist die Stärkung der Kapazitäten des Innenministeriums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität.

Die Investition umfasst den Erwerb von Spezialausrüstung für die Analyse digitaler Beweismittel für die Polizei, spezielle Schulungen für Polizeibeamte zur Erkennung und Bekämpfung von Cyberangriffen und die Durchführung einer öffentlichen Präventionskampagne, die sich an Unternehmen und Bürger richtet, um das Bewusstsein für Cyberkriminalität zu schärfen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R3-I3 – Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für alle elektronischen Helpdesk-Dienste

Ziel der Investition ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle (JKC), die das Helpdesk-System aller Online-Dienste öffentlicher Verwaltungen harmonisiert und zentralisiert. Die zentrale Anlaufstelle soll Bürgern und Unternehmen einen neuen, verbesserten Dienst für die Kommunikation mit öffentlichen Verwaltungen bieten und es den Nutzern ermöglichen, die angeforderten Informationen leicht zu finden. Die zentrale Anlaufstelle verfügt auch über Funktionen, die es den Nutzern ermöglichen, Rückmeldungen zu übermitteln, die Qualität der Interaktion mit Beamten zu bewerten und nach der Bewertung zu bewerten, was die Interaktion zwischen der kroatischen öffentlichen Verwaltung und ihren Nutzern verändern dürfte.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R3-I4 – Konsolidierung der CEZIH-Gesundheitsinformationssysteme

Ziel der Investition ist die Modernisierung des zentralen Informationssystems der Republik Kroatien (CEZIH), das von allen Akteuren des Gesundheitssystems (z. B. Krankenhäuser, medizinisches Personal, medizinische Schulen, öffentliche Gesundheitseinrichtungen, Apotheken, Laboratorien) genutzt wird.

Mit der Investition wird insbesondere das System in die staatliche Cloud (Zentrum für gemeinsame Dienste) migriert und Lösungen für die Wiederherstellung nach einem Notfall entwickelt, um die Betriebskontinuität zu gewährleisten und einen kontinuierlichen, zuverlässigen und sicheren Betrieb des zentralen Gesundheitsinformationssystems zu gewährleisten.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R3-I5 – Einführung eines digitalen Personalausweises

Ziel der Investition ist es, die Verwendung elektronischer Signaturen bei der Interaktion der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Die Maßnahme soll es den Nutzern von e-IDs ermöglichen, Dokumente auf mobilen Plattformen durch die Nutzung der mobilen Anwendung Certilia zu unterzeichnen.

Sie richtet ein Verwaltungssystem für digitale Identitäten (IDP) und ein mobiles Signatursystem ein, um Fernzertifikate für eine qualifizierte elektronische Fernsignatur auszustellen. Die Ausstellung eines solchen Zertifikats ist eine Voraussetzung für die elektronische Unterzeichnung von Dokumenten auf mobilen Plattformen oder in mobilen Signaturanwendungen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R3-I6 – Investitionen in staatliches Informationsinfrastrukturnetz

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung und Erweiterung der Kapazität des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII-Netz).

Die Maßnahme umfasst die Modernisierung des DII-Netzes und den Anschluss neuer Nutzer an das DII-Netz.

Investition C2.3 R3-I7 – Verbesserung des Systems der Raumplanung, des Bauwesens und des staatlichen Vermögens durch Digitalisierung

Ziel dieser Investition ist es, das Informationssystem für Raumordnungspläne (ISPU) zu einem integrierten Informationssystem für die Raumplanung auszubauen und die Digitalisierung der Verfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einzelner Projekte zu ermöglichen.

Die Maßnahme besteht in der Erstellung von Raumordnungsplänen der nächsten Generation und der Modernisierung der ISPU.

Investition C2.3 R3-I8 – Einrichtung einer digitalen mobilen Plattform

Ziel dieser Investition ist die Schaffung einer mobilen digitalen öffentlichen Dienstleistungsplattform, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, öffentliche Online-Dienste auf ihren Smartphones problemlos zu nutzen. Die bestehenden „eCitizens-Dienste“ wurden für Personalcomputer entwickelt und sind derzeit nicht an mobile Geräte angepasst, weshalb eine Plattform erforderlich ist, die an mobile Anwendungen angepasst ist.

Mit dieser Investition soll unter Verwendung modernster Technologien und Standards eine Plattform aufgebaut werden, die eine standardisierte Möglichkeit bietet, öffentliche Dienste auf mobilen Plattformen anzubieten (z. B. Antrag auf Nachweis der Geburtsurkunde, Antrag auf Nachweis des Wohnsitzes, Registrierung einer Adressenänderung; Zulassung eines Kraftfahrzeugs). Sie verbindet alle damit zusammenhängenden Register und Datenbanken mit dem zentralen Datenaustauschbus (Central Data Interchange Bus, GSB). Die Investition soll es auch ermöglichen, das nationale Identifizierungsauthentifizierungssystem (NIAS) an die neuesten Authentifizierungstrends für mobile Plattformen anzupassen und moderne biometrische Anwendungsmethoden einzuführen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R3-I9 – Einrichtung einer neuen Plattform für das elektronische Vergabebulletin der Republik Kroatien

Ziel dieser Investition ist die Einrichtung einer neuen IT-Plattform für das e-Vergabesystem, um die Digitalisierung des Vergabeverfahrens zu unterstützen und die neuen Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission (elektronische Formulare) umzusetzen.

Mit der Investition soll die IT-Plattform der kroatischen elektronischen Ausschreibung (EOJN) modernisiert werden, die derzeit auf einer veralteten Technologie beruht und die effiziente Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren nicht angemessen unterstützt. Die Maßnahme soll es insbesondere ermöglichen, alle Vergabeverfahren (vom Beschaffungsplan über die Durchführung des Verfahrens mit Daten über Zahlungen auf der Grundlage geschlossener Verträge) zu verknüpfen, und es werden Online-Beschwerden (E-Rechtsmittel) als obligatorisch und die Möglichkeit der Online-Zahlung von Gebühren eingeführt. Mit der Investition wird auch ein Rahmen für die Nachverfolgung der Einhaltung bestimmter verbindlicher Mindestkriterien und -ziele (z. B. strategische, grüne oder innovative Vergabe öffentlicher Aufträge) geschaffen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R3-I10 – Digitalisierung des CES (eHZZ)

Ziel dieser Investition ist die Digitalisierung der kroatischen Arbeitsverwaltung (CES – HZZ).

Die Maßnahme besteht in der Inbetriebnahme des digitalen Identitätsmanagementsystems des CES und des digitalen Personalverwaltungssystems sowie in der Modernisierung der Digitalisierung des CES.

Investition C2.3 R3-I11 – Modernisierung der IKT-Unterstützung von HZMO (eHZMO)

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung des IT-Systems der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO) und die Digitalisierung ihrer Kerngeschäftsprozesse.

Die Maßnahme besteht in der Modernisierung des IT-Systems von HZMO.

Investition C2.3 R3-I12 – Digitalisierung des HZMO-Archivs (eArhiva)

Ziel dieser Investition ist es, die Archive der Kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO) zu digitalisieren und die Gesamtleistung der Arbeit der HZMO sowie die Kosteneffizienz der Archive zu verbessern.

Die Maßnahme besteht darin, das digitale Archiv (digitales Archivverwaltungssystem) einsatzbereit zu machen und Seiten aus dem nationalen Archiv zu scannen und digital zu indexieren.

Investition C2.3 R3-I13 – Digitaler Wandel der Steuerverwaltung

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung des Informationssystems der Steuerverwaltung und die Steigerung der Effizienz der Steuerverwaltung.

Die Maßnahme besteht darin, das modernisierte Informationssystem der Steuerverwaltung online zu nutzen und zugänglich zu machen.

Investition C2.3 R3-I14 – Einführung des bargeldlosen Zahlungssystems in der Wirtschaft durch elektronische Rechnungen mit integrierten elektronischen Archiven und aktiver Steuerbuchführung

Ziel dieser Investition ist die Einrichtung eines Online-Steuerbuchungssystems mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für die Steuerpflichtigen zu verringern.

Mit der Investition wird ein neues IT-System für die Registrierung elektronischer Rechnungen (elektronische Rechnungen) eingerichtet, die von Behörden für unbare Zahlungen im Informationssystem der Steuerverwaltung ausgestellt werden. Mit der Investition wird auch ein fortgeschrittenes Online-Rechnungsführungssystem für die Mehrwertsteuer eingerichtet.

Die Investition dürfte zur Vereinfachung der Steuererklärungen beitragen, indem sie die Zahl der erforderlichen Formulare verringert und die Einhaltung der Steuervorschriften unterstützt.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R3-I15 – Einrichtung von Anwendungen für den Tourismus

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung neuer IT-Instrumente, die dazu beitragen sollen, die Entwicklung des Tourismus wirksam zu steuern und die Nachhaltigkeit des Sektors zu fördern.

Die Maßnahme besteht darin, vier IT-Tools online zur Verfügung zu stellen und zugänglich zu machen.

Investition C2.3 R3-I16 – Digitalisierung von Sport- und Freizeitprozessen auf lokaler und regionaler Ebene

Ziel dieser Investition ist es, das Informationssystem für den Sport (ISS) zu modernisieren und allen relevanten Interessenträgern den Zugang zum System zu erleichtern.

Die Maßnahme besteht aus drei neuen Anwendungsmodulen, die in die modernisierte ISS integriert werden.

Reform C2.3 R4 – Stärkung der Konnektivität als Eckpfeiler des digitalen Wandels von Gesellschaft und Wirtschaft

Ziel dieser Reform ist es, im Einklang mit den Zielen der europäischen Gigabit-Gesellschaft den Weg für die Verfügbarkeit elektronischer Kommunikationsnetze zu ebnen, die Haushalten und sozioökonomischen Schwerpunkten eine Gigabit-Anbindung bieten.

Mit dieser Reform soll die rechtzeitige und umfassende Umsetzung des rechtlichen und strategischen Rahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation durch die Annahme des Gesetzes über die elektronische Kommunikation im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und die Umsetzung der Ziele des nationalen Breitbandplans in Kroatien für den Zeitraum 2021-2027 sichergestellt werden.

Die Reform soll den Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse im Zusammenhang mit dem Bau von Gigabit-Anbindungsnetzen, einschließlich 5G-Netzen, ermitteln und beseitigen, um Investitionen in den Ausbau von 5G-Netzen zu fördern.

Diese Reform ergänzt die Investitionen in die digitale Konnektivität durch Breitbandanschlüsse in festen und fortgeschrittenen drahtlosen Netzen und Mobilfunknetzen, auch durch den Einsatz von 5G-Technologien.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C2.3 R4-I1 – Durchführung von Projekten des Nationalen Rahmenprogramms für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Gebieten, in denen ein unzureichendes kommerzielles Interesse an Investitionen besteht

Ziel dieser Investition ist es, die nationale Breitbandversorgung mit Gigabit-Anbindung in Gebieten zu verbessern, in denen ein unzureichendes kommerzielles Interesse besteht, im Einklang mit dem Nationalen Rahmenprogramm für die Entwicklung der Breitbandzugangsinfrastruktur.

Die Maßnahme besteht in der Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für die Durchführung der Projekte auf der Grundlage des Nationalen Rahmens für den Ausbau der Breitbandzugangsinfrastruktur (ONP) und die Bereitstellung von Breitbandzugang für Haushalte in weißen NGA-Flecken.

Investition C2.3 R4-I2 – Bau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastruktur

Ziel dieser Investition ist es, die Verfügbarkeit von Gigabit-Netzen in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten zu erhöhen, in denen kein kommerzielles Interesse am Bau dieser Netze besteht.

Die Maßnahme besteht in der Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung für den Bau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen und die Bereitstellung des Zugangs zu 5G für ländliche und dünn besiedelte Gebiete.

I.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

176

C2.3. R1

M

Strategie für digitales Kroatien

Inkrafttreten der Strategie „Digitales Kroatien“

 

 

 

4. QUARTAL

2022

In der „Digitalen Strategie für Kroatien 2030“ werden die strategischen Ziele und Prioritäten klar definiert, die die Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen in den folgenden Bereichen bilden werden: Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Justiz; Entwicklung breitbandiger elektronischer Kommunikationsnetze; Entwicklung digitaler Kompetenzen und digitaler Arbeitsplätze.

177

C2.3. R2
C2.3. R2.I2

M

Einrichtung der Plattformen für das zentrale Interoperabilitätssystem

Bericht des Zentralstelle für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD), dass die Plattformen betriebsbereit sind und zur Nutzung getestet werden

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Das zentrale nationale Interoperabilitätsportal stellt einen Katalog aller verfügbaren Dienste bereit, und das Data Warehouse (DWH) muss betriebsbereit sein.

178

C2.3. R2-I1

M

Einrichtung des zentralen Interoperabilitätssystems

Bericht des Zentralstelle für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD), dass das System betriebsbereit und erprobt ist

 

 

 

Q3

   

2024

Das zentrale interoperable System, das die Interoperabilität der Register gewährleistet, ist online und zugänglich. Er muss:

I)Sicherstellung der Online-Bereitstellung von 19 in Anhang II der Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor aufgeführten Verwaltungsverfahren für grenzüberschreitende Nutzer in der EU;

II)Aufnahme des zentralen nationalen Portals;

III)Integration und Vernetzung von mindestens acht zusätzlichen bestehenden öffentlichen Kernregistern in das System;

IV)sicherstellen, dass die Informationen über die verschiedenen Register an einem Ort konsolidiert werden und öffentlichen Verwaltungen, Bürgern und Unternehmen zur Verfügung stehen.

179

C2.3. R3-I1

T

Modernisierung der staatlichen Cloud

Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD)

Anzahl

0

6

4. QUARTAL

2022

6 neue Funktionen müssen für die Nutzung in der State Cloud (CDU) betriebsbereit sein und für die Nutzer zugänglich sein:
—Eine Plattform für die Entwicklung, Umsetzung und Erprobung von Anwendungen für Nutzer,

—Eine Plattform für die IKT-Unterstützung,

—Ein zentrales System zur Überwachung der Informationssicherheit zur Bewältigung potenzieller Sicherheitsereignisse,

A Biometric Authentication Platform (Plattform für biometrische Authentifizierung),

—Eine Plattform für die Verwaltung der digitalen Inhalte der Websites,

—Eine Plattform für die Entwicklung von Blockchain-Technologien für die staatliche Cloud.

180

C2.3. R3-I1

T

Zunahme der Nutzerzahl im Zentrum für gemeinsame Dienste

 

Anzahl

0

450

Q2

2026

450 neue Nutzer werden in das Zentrum für gemeinsame Dienste integriert.

Die Integration der Plattform des gemeinsamen Dienstleistungszentrums in die gemeinsamen europäischen Datenräume hat begonnen, wie der Anbieter der relevanten Technologie, die die Integration ermöglicht, bestätigt hat, wobei Folgendes anerkannt wird:

I)der Metakatalog der Gesundheitsdaten im Datensee technisch erstellt wurde und

II) dass die SPE (Sichere Verarbeitungsumgebung) gesichert wurde.

181

C2.3. R3-I2

M

Pilotprojekt zur Cybersicherheit

Bericht des Innenministeriums

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Es wird ein Pilotprojekt für Systemstresstests durchgeführt – mit Simulation von „Cyberabhängigen“ und „Cyber-gestützten“ Straftaten.

Das System wird mit spezifischen Software- und Hardwarekomponenten für Ermittlungen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität, Open-Source-Suche im Internet und digitale Forensik sowie mit Untersuchungsgeräten für die Analyse digitaler Beweismittel ausgestattet. Die Durchführung des Projekts muss die notwendigen Voraussetzungen für die Modernisierung der forensischen Instrumente und Systeme sowie der geheimen Überwachungssysteme für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste erfüllen, die erforderlich sind, um die Cybersicherheit in Kroatien und der EU zu erhöhen. Sobald die Ausrüstung erworben wurde und voll einsatzfähig ist, wird ein Pilotprojekt zur Simulation der Forschung im Bereich der Cyberkriminalität in Form von Tabletop-Übungen durchgeführt, um den Beitrag der Ausrüstung zur Verwirklichung der Maßnahmen und Ziele des Projekts zur Durchsetzung des Cyberraums zu bewerten.

182

C2.3. R3-I2

M

Kampagne zur öffentlichen Prävention im Bereich der Cybersicherheit

Bericht des Innenministeriums

 

 

 

Q1

2024

Es wird eine öffentliche Präventionskampagne zu Erscheinungsformen und Präventionsmaßnahmen im Bereich der Cyberkriminalität durchgeführt, die anhand folgender Indikatoren überwacht wird:
— Anzahl der präventiven Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen verschiedener Zielgruppen über Maßnahmen zum Selbstschutz in Bezug auf die Risiken der Cyberkriminalität

— Anzahl der Teilnehmer an den Aktivitäten

— Anzahl der verteilten Präventionsmaterialien

— Anzahl der Medienbeiträge (einschließlich aller Medien)

Zahl der Antworten der Zielgruppen in den sozialen Medien

— Anzahl und verarbeitete Ergebnisse von Online-Erhebungen, die über soziale Netzwerke durchgeführt wurden

— Anzahl der anhand quantitativer Methoden durchgeführten Bewertungen der Zielgruppen

183

C2.3. R3-I3

M

Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle

Bericht des Zentralstelle für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD) über die Einrichtung und Inbetriebnahme der zentralen Anlaufstelle

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Die Plattform der zentralen Anlaufstelle (JKC), die Bürgern und Unternehmen Informationen und Kundenunterstützung an einem einzigen zentralen Standort bietet, wird eingerichtet und einsatzbereit sein.

184

C2.3. R3-I4

M

IT-System CEZIH

Bericht des Gesundheitsministeriums

 

 

 

Q2

2024

Das zentrale Gesundheitsinformationssystem Kroatiens muss für die Verwendung in der staatlichen Cloud (CDU) betriebsbereit sein.

185

C2.3. R3-I5

T

Elektronische Signatur des digitalen Personalausweises

Bericht der Agentur über digitale Sicherheit (AKD)

Anzahl

0

300 000

4. QUARTAL

2024

Die mobile Anwendung Certilia wird 300000 Mal über Google Play Store und App Store heruntergeladen. Darüber hinaus werden 100000 Zertifikate für qualifizierte elektronische Fernsignaturen ausgestellt. Die mobile Anwendung Certilia und persönliche mobile Zertifikate müssen es mindestens 50000 individuellen Nutzern ermöglichen, mindestens 700000 Mal Authentifizierungsverfahren durchzuführen.

186

C2.3. R3-I6

M

Ausbau des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII)

Aktualisierung der DII online und zugänglich

 

 

 

Q3

2025

Das modernisierte staatliche Informationsinfrastrukturnetz (DII) ist online und für die Nutzung zugänglich.

Das Netz nimmt folgende Funktionen wahr:

I)Gewährleistung des Breitbandzugangs zu einem Netz mit sehr hoher Kapazität für alle Behörden

II)Gewährleistung der kontinuierlichen Anbindung aller Einrichtungen des Systems durch ein neues Programm zur Unterstützung der Überwachung des Netzwerks durch die Beobachtungsstelle für elektronische Netze (NOC) und

III)Einrichtung eines Systems, das rund um die Uhr und an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung steht, um technische Störungen zu beheben und die Nutzer zu unterstützen.

187

C2.3. R3-I6

T

Neue Nutzer des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII)

Anzahl

36

136

4. QUARTAL

2025

Mindestens 100 neue Nutzer werden an das staatliche Informationsinfrastrukturnetz angeschlossen.

An jedem Standort werden Glasfaserinfrastrukturen sowie Endeinrichtungen bereitgestellt.

188

C2.3. R3-I7

M

Digitale Raumordnungspläne

Erstellung digitaler Raumordnungspläne

4. QUARTAL

2025

Übergabebescheinigung des Auftragnehmers für die Entwicklung und Bereitstellung von 570 Raumordnungsplänen der nächsten Generation (Raumpläne in digitaler Form).

189

C2.3. R3-I7

M

Modernisierung des Informationssystems für Raumordnungspläne

Online- und barrierefreie elektronische Module und erworbene Satellitenbilder

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Elektronische Module, mit denen die Verfahren in der Raumplanung, im Bauwesen und in staatlichen Anlagen als Teil des Geoplan-Informationssystems digitalisiert werden, müssen online und zugänglich sein.

Satellitenbilder der hochauflösenden Fläche Kroatiens werden erworben.

190

C2.3. R3-I8

T

Digitale elektronische öffentliche Dienste, die in die neue mobile Plattform integriert sind

Bericht von SDURDD, dass die 20 elektronischen Dienste integriert und betriebsbereit sind

Anzahl

0

20

4. QUARTAL

2024

Mindestens 20 elektronische Dienste müssen in die mobile Plattform integriert und betriebsbereit sein, darunter: 1) Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde, 2) Antrag auf Nachweis des Wohnsitzes, 3) Nachweis des Studentenstatus, 4) Erstantrag auf Zulassung zu einer öffentlichen Hochschuleinrichtung, 5) Antrag auf akademische Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen oder sonstigen Nachweisen von Studien- oder Studiengängen, 6) e-Social Care Service, 7) Antrag auf eine Europäische Krankenversicherungskarte, 8) Antrag auf Ausstellung einer Steuerkarte (PK), 9) Registrierung einer Anschrift, 10) Zulassung eines Kraftfahrzeugs, das seinen Ursprung in einem Mitgliedstaat hat oder bereits in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, unübliche Verfahren, 11) Nutzermailbox, 12) elektronische Kommunikation mit Gerichten, 13) Mein Konto – REGOs, 14) Ersuchen um Informationen über Renten aus Pflichtversicherungen, 15) Kalender für die Zahlung von Pflichtgebühren, 16) Versicherung von Arbeitsforderungen, 17) e-Work-Broschüre – elektronische Aufzeichnung des Status der Arbeitnehmer, 18) elektronische Verwaltungsverfahren, 19) Gewährleistung, dass kein Strafverfahren anhängig ist, 20) e-Kinderkarte – Mudrica.

191

C2.3. R3-I9

M

Einrichtung einer neuen Plattform für die Vergabe öffentlicher Aufträge und einer mobilen Anwendung

Erstes Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf der neuen Plattform für elektronische Ausschreibungen

 

 

 

Q3

2023

Die neue Plattform für die Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren und die mobile Anwendung müssen betriebsbereit sein, wobei das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf der neuen Plattform für elektronische Ausschreibungen eingeleitet wird.

192

C2.3. R3-I10

M

Digitale Identitäts- und Personalverwaltungssysteme des CES

Bericht des CES/HZZ

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Das digitale Identitätsmanagementsystem des CES und das digitale Personalverwaltungssystem müssen vorhanden und einsatzbereit sein.

193

C2.3. R3-I10

M

Modernisierung der Digitalisierung des CES

Digitalisierte Geschäftsprozesse des CES

 

 

 

Q2

2026

Die Automatisierung und Digitalisierung der Geschäftsprozesse des CES, die die Verbreitung und zentrale Verarbeitung elektronischer Dokumente ermöglichen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Sie umfasst:

I)Softwarelizenzen für das System zur Verwaltung von Sicherheitsvorfällen und Ereignissen

II) ein System zur Unterstützung des Kernprozesses

III)das e_Beratersystem (mit digitaler und biometrischer Signaturfunktion)

IV) die digitalen Archive,

VI) ein Buchführungssystem

VII) ein digitales Dokumentenverwaltungssystem.

194

C2.3. R3-I11

M

Verbessertes IT-System der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

Das verbesserte IT-System der kroatischen Rentenversicherungsanstalt wird bereitgestellt.

 

 

 

Q2

2026

Das IT-System und die Kerngeschäftsabläufe der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO) werden vom Auftragnehmer geliefert.

Das bereitgestellte IT-System umfasst Module für die Verwaltung die Berechnungen für Renten- und Kindergeld, ii) Beiträge und Zahlungsunterlagen, iii) Daten des Begünstigten, iv) Rechtsbehelfe, Überprüfungsverfahren und Streitigkeiten, v) digitale Dokumentation und Archive, vi) Analyse- und Buchführungsdaten, vii) Finanzoperationen, vii) Beschaffungs-, Auftragsvergabe- und Bestellprozesse, viii) Schulden und Verbindlichkeiten (Käufer/Lieferanten), ix) Vermögensverwaltung.

195

C2.3. R3-I12

M

Digitale Archive der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

Übergabeprotokoll des HZMO über das Betriebssystem für die Verwaltung digitaler Archive

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Das System für die Verwaltung digitaler Archive (Digital Archives Management System) muss betriebsbereit sein.

196

C2.3. R3-I12

M

Digitales Archiv der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

Gescannte und indexierte Archive

Q2

2026

Übergabebescheinigung durch den Auftragnehmer für die Fertigstellung der Arbeiten zur Digitalisierung und Indexierung von 50 000 000 Seiten aus dem nationalen Archiv in das neue digitale Archiv.  

197

C2.3. R3-I13

M

Verbessertes Informationssystem für die Steuerverwaltung

Verbessertes Informationssystem für die Steuerverwaltung ist online und zugänglich

 

 

 

Q2

2026

Verbesserte Informationen der Steuerverwaltung sind online verfügbar und zugänglich.

Das System umfasst

I)Eine Plattform, die a) die Automatisierung der Geschäftsprozesse der Steuerverwaltung ermöglicht und b) Datenanalyse bereitstellt.

II)Übergabebescheinigung des Auftragnehmers über die Digitalisierung von 340 Feststellungs- und Erhebungsverfahren, einschließlich Verfahren für die Festsetzung und Erhebung von Mehrwertsteuer, Sozialbeiträgen und Körperschaftsteuer, sowie Steuerbuchführungen, Zahlungsvorgänge und Systeme für den europäischen und internationalen Austausch von Steuerdaten;

III)IKT-Sicherheitsinfrastruktur, die a) Konsolidierung und Modernisierung der IKT-Infrastruktur, b) Erhöhung der IKT-Sicherheit und c) Gewährleistung der Betriebskontinuität.

199

C2.3. R3-I14

M

System für elektronische Rechnungen und Online-MwSt-Buchführung

Bericht des Finanzministeriums – Steuerverwaltung

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Das neue System zur Registrierung elektronischer Rechnungen bei der Steuerverwaltung für alle Nutzer (B2B-Modell und Steuerpflichtige für öffentliche Aufträge) und eine fortgeschrittene Online-MwSt-Buchführung müssen betriebsbereit und einsatzbereit sein.

200

C2.3. R3-I15

T

Tools im IT-System für Tourismus

Bericht des Ministeriums für Tourismus und Sport (MINTS)

Anzahl

0

4

Q2

2026

Die Werkzeuge sind vom Auftragnehmer zu liefern:
1) integrierte administrative und nicht administrative Verfahren zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit und der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung

2. für die Verwaltung der Reiseziele, einschließlich einer Lösung zur Steuerung der Touristenströme

Business Intelligence im Tourismus zur Unterstützung von Unternehmern bei der Entscheidungsfindung in Unternehmen und bei der Entscheidungsfindung im öffentlichen Sektor bei der Politikgestaltung anhand von Daten aus verschiedenen Quellen, einschließlich des „zentralen Tourismusregisters“, des „e-Visitor-Systems“ und des CROSTO-Systems

Verbesserung der Digitalisierung des CROSTO-Systems durch die Entwicklung eines digitalen „Überwachungssystems für die Entwicklung von Reisezielen“ zur Überwachung der Nachhaltigkeit von Reisezielen im Einklang mit dem „Europäischen Tourismusindikatorensystem für nachhaltiges Reisezielmanagement“ (ETIS).

201

C2.3. R3-I16

T

Neue Anwendungsmodule für das IT-System Sport

Bericht des Ministeriums für Tourismus und Sport (MINTS)

Anzahl

0

3

Q2

2026

Drei neue Anwendungsmodule werden in das modernisierte Sportinformationssystem (ISS) integriert:
1) für die Gewährung eines direkten Zugangs zu den Basisregistern und Registern des Informationssystems im Sport mit Dateneingaberechten (einschließlich Sportakten und Aufzeichnungen über die ärztlichen Untersuchungen von Sportlern) für Sportvereine

2) zur Finanzierung des öffentlichen Sportbedarfs der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

3. für die Erhebung von Daten über Sport und gesundheitsorientierte körperliche Betätigung, einschließlich der Erstellung eines Verzeichnisses im Bereich gesundheitsorientierter körperlicher Betätigung.

202

C2.3. R4

M

Optimierung des Genehmigungsverfahrens für Investitionen in die Konnektivität

Inkrafttreten eines überarbeiteten Rechtsrahmens

 

 

 

Q2

2022

Ein überarbeiteter Rechtsrahmen soll die Optimierung des Genehmigungsverfahrens unterstützen und die Darstellung der elektronischen Kommunikationsinfrastruktur in Raumordnungsplänen ermöglichen. Der neue Rahmen soll den Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse im Zusammenhang mit dem Bau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G-Netzen, beseitigen.

203

C2.3. R4-I1

M

Für die Durchführung der Projekte im Rahmen des Nationalen Rahmens für den Ausbau der Breitbandzugangsinfrastruktur (ONP) unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen

Bericht des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)

 

 

 

Q3

2023

Finanzhilfevereinbarungen für 20 Projekte im Rahmen des ONP werden als Ergebnis des Auswahlverfahrens unterzeichnet.

204

C2.3. R4-I1

M

Breitbandzugang für Haushalte in weißen NGA-Flecken

Bericht des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)

Q2

2026

Bescheinigung über die Fertigstellung der Breitbandinfrastruktur, die einen Breitbandzugang von mindestens 100 MBit/s (auf 1 Giga heraufrüstbar) für mindestens 40136 zusätzliche Haushalte in weißen NGA-Flecken ermöglicht.

205

C2.3. R4-I2

M

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung für den Bau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen

Bericht des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)

 

 

 

Q1

2023

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung und Beginn der Projektdurchführung für den Bau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen

206

C2.3. R4-I2

T

Zugang zu 5G

Bericht des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)

Anzahl

0

14

Q2

2026

Im ländlichen und dünn besiedelten Gebiet (in dem die durchschnittliche Bevölkerung weniger als 20/km² beträgt) werden 14 passive Kommunikationsmasten installiert.  Es werden Verträge mit Betreibern geschlossen, aus denen hervorgeht, dass die Betreiber sich verpflichten, I) aktive Ausrüstung an den 14 passiven Kommunikationspolen installieren, ii) 5G-Dienste über die aktive Ausrüstung bereitstellen, bis Ende 2026.

Die Verwaltung der durch die Investition zu errichtenden Infrastruktur erfolgt ausschließlich ohne Gewinnerzielungsabsicht, um sicherzustellen, dass die Erlöse aus der Anmietung der Infrastruktur alle Betriebs- und Instandhaltungskosten der Infrastruktur decken. Übersteigen die Mieteinnahmen die Kosten, so wird der Überschuss in den Ausbau oder den Bau neuer Fahrwegkapazität fließen.

I.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

  

Investition C2.3 R3-I17 – Einrichtung des Bevölkerungs-, Familien- und Haushaltsregisters

Ziel dieser Investition ist die Einrichtung des Registers für Bevölkerung, Familie und Haushalte (Kroatien: Registar stanovništva, obitelji i kućanstva; nunmehr: Sok), das Daten über Einkommen und Vermögen der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte liefert.

Die Maßnahme besteht im Inkrafttreten eines Gesetzes zur Errichtung der SOK.

I.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

394

C2.3 R3- I17

M

Gesetz über die Einrichtung des Bevölkerungs-, Familien- und Haushaltsregisters (SOK)

Inkrafttreten des Gesetzes

4. QUARTAL

2025

Das Gesetz über die Errichtung der SOK tritt in Kraft. Das Gesetz bestimmt, dass die SOK

I)Vereinheitlichung der Verfahren und Definitionen für die Bewertung der Rechte und Pflichten, die vom Einkommen oder Vermögen von Einzelpersonen, Familien oder Haushalten abhängen.

II)mit dem eTax-System verbunden sein.

 

J. KOMPONENTE 2.4: VERBESSERUNG DER VERWALTUNG STAATLICHER VERMÖGENSWERTE

Die Regierung hielt staatseigene Unternehmen, die rund 7 % der Wertschöpfung der Gesamtwirtschaft generieren und 4 % der Gesamtbeschäftigung ausmachen. Angesichts ihrer bedeutenden Rolle in der kroatischen Wirtschaft können die Verbesserung der Corporate Governance staatseigener Unternehmen und die anhaltende Verringerung des Portfolios staatlicher Vermögenswerte zu einem deutlichen Anstieg der Gesamtproduktivität führen.

Ziel der Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und die Gesamteffizienz staatseigener Unternehmen durch folgende Maßnahmen zu steigern:

-Weitere Verringerung der Zahl der staatseigenen Unternehmen.

-Verbesserung der Verwaltung staatlicher Immobilien.

-Anpassung des nationalen Regelungsrahmens für Corporate Governance an internationale bewährte Verfahren auf der Grundlage der OECD-Empfehlungen.

-Verbesserung der Governance in staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien von besonderem Interesse sind, und von Mehrheitsunternehmen der Zentralregierung und Verbesserung der Koordinierung zwischen den zuständigen nationalen Behörden.

-Stärkung der personellen Kapazitäten zur Überwachung der Unternehmensführung in staatseigenen Unternehmen.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Corporate Governance staatseigener Unternehmen und zur Intensivierung des Verkaufs staatseigener Unternehmen und nichtproduktiver Vermögenswerte (länderspezifische Empfehlung 4, 2019). Die Komponente trägt auch zu den Verpflichtungen für die Zeit nach dem Beitritt des ERM II bei, um die Verwaltung staatseigener Unternehmen zu stärken.

J.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C2.4 R1 – Überarbeitung der Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind

Ziel dieser Reform ist es, das staatliche Eigentum zu rationalisieren, indem eine neue Eigentumspolitik verabschiedet wird, in der die Kriterien für strategische Vermögenswerte festgelegt und die Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind, aktualisiert und die Begründung für die Entscheidung, ein Unternehmen auf dieser Liste zu belassen, veröffentlicht werden.

Die Reform soll bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform C2.4 R2 – Verbesserung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien von besonderem Interesse sind, und in mehrheitlich im Besitz der Zentralregierung befindlichen Unternehmen.

Ziel dieser Reform ist es, die Corporate Governance staatseigener Unternehmen zu verbessern.

Die Reform umfasst die Bestimmung über das Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens für staatseigene Unternehmen, der die Empfehlungen der OECD berücksichtigt, und das Inkrafttreten einer Eigenpolitik.

Reform C2.4 R3 – Stärkung der personellen Kapazitäten zur Überwachung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen

Ziel dieser Reform ist es, die personellen Kapazitäten der Zentralregierung zur Überwachung der Führung staatseigener Unternehmen zu verbessern.

Die Reform besteht in der Bereitstellung von Schulungen für Fachministerien und zentrale Koordinierungsstellen im Bereich der Corporate Governance.

Reform C2.4 R4 – Verringerung der Zahl der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind

Ziel dieser Reform ist es, die Zahl der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind, zu verringern, indem ihr Verkauf erleichtert wird.

Reform C2.4 R5 – Optimierung der Verwaltung staatseigener Immobilien

Ziel dieser Reform ist es, die Verwaltung von Staatseigentum, seine Kommerzialisierung und seine Erträge zu verbessern.

Die Reform besteht in der Entwicklung eines administrativen IT-Systems und einer Methodik für die Verwaltung von Staatseigentum, was zu einer schnelleren Aktivierung ungenutzter Vermögenswerte führt.

J.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

207

C2.4. R1

M

Neuer Beschluss der kroatischen Regierung über staatseigene Unternehmen von besonderem Interesse für Kroatien

Veröffentlichung einer überarbeiteten Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind, nach festgelegten Kriterien

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Die Regierung erlässt und veröffentlicht einen neuen Beschluss zur Festlegung einer neuen Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind. Die Entscheidung enthält eine Erklärung, warum ein Unternehmen auf dieser Liste geführt wird. Börsennotierte Unternehmen, für die kein öffentliches Interesse nachgewiesen wird, werden im Hinblick auf die Monetarisierung der Vermögenswerte auf das Portfolio des Umstrukturierungs- und Verkaufszentrums (CERP) übertragen.
Auf diese Weise wird das Portfolio der finanziellen Vermögenswerte Kroatiens klar in den Teil getrennt, der von besonderem Interesse ist und daher weiterhin in staatlichem Eigentum und dem Teil bleibt, der für Kroatien nicht von besonderem Interesse ist und daher monetarisiert wird.

208

C2.4. R2

M

Neuer Rechtsrahmen für staatseigene Unternehmen unter Einbeziehung der Empfehlungen der OECD.

Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über staatseigene Unternehmen

 

 

 

Q1

2024

Der neue Rechtsrahmen für die Governance staatseigener Unternehmen muss Bestimmungen zur Einhaltung der OECD-Leitlinien zur Unternehmensführung staatseigener Unternehmen enthalten und mindestens Folgendes umfassen:
I) Ein neues Gesetz zur Harmonisierung der Vorschriften über die Unternehmensführung staatseigener Unternehmen in Kroatien. Darüber hinaus sieht dieses Gesetz die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle vor, um mittelfristig eine effizientere Umsetzung der Eigenpolitik zu erreichen, d. h. eine horizontale Koordinierung zwischen den für die Wahrnehmung der Eigenbefugnisse zuständigen Behörden. Dieses Gesetz stärkt die Autonomie und Unabhängigkeit des Leitungsgremiums. In diesem Gesetz wird auch festgelegt, dass a) der Staat innerhalb von drei Monaten, nachdem die Stelle frei geworden ist, Mitglieder des Aufsichtsrats der staatseigenen Unternehmen benennen/bestellen muss und b) dass das Fachministerium der Regierung auf Empfehlung der zentralen Koordinierungsstelle einen Kandidaten vorschlägt.

II) einen Regierungsbeschluss zur Einrichtung einer zentralen koordinierenden Stelle mit angemessenem Mandat und angemessenen Ressourcen, die für die wirksame Wahrnehmung ihrer Koordinierungsfunktion erforderlich sind. Das Unternehmen entwickelt Standards für die Unternehmensführung staatseigener Unternehmen, überwacht die Einhaltung dieser Standards, überwacht die Leistung staatseigener Unternehmen und führt eine regelmäßige öffentliche Berichterstattung durch.

442

C2.4. R2

M

Eigentumspolitik für staatseigene Unternehmen

Inkrafttreten der Eigentumspolitik

Q3

2025

Inkrafttreten einer Eigentumspolitik, in der die Gründe für das staatliche Eigentum staatseigener Unternehmen, die sich vollständig oder mehrheitlich in Staatseigentum befinden, auf nationaler Ebene dargelegt und das Verfahren zur Überarbeitung der Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind, eingeführt werden.

209

C2.4. R3

T

Schulungen für Fachministerien und zentrale Koordinierungsstellen im Bereich Corporate Governance

Anzahl

0

40

Q2

2026

Mindestens 40 Personen müssen Schulungen im Zusammenhang mit dem SEO-Management anbieten.

210

C2.4. R4

T

Veräußerung von 90 staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien nicht von besonderem Interesse sind und vom CERP verwaltet werden

 

Anzahl

0

90

4. QUARTAL

2024

Mindestens 90 vom CERP verwaltete staatseigene Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind, werden verkauft.

211

C2.4. R4

T

Die Veräußerung von 20 staatseigenen Unternehmen im CERP-Portfolio.

 

Anzahl

0

20

Q2

2026

Verkauf von 20 weiteren staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind.

212

C2.4. R5

M

Entwicklung eines IT-Systems und einer Methodik für die Verringerung des Portfolios staatseigener Immobilien und eine schnellere und effiziente Aktivierung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte

Entwicklung und Einführung eines IT-Systems und einer Methodik

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Die Entwicklung eines IT-Systems für die Verwaltung und Verwaltung des staatlichen Immobilienbestands wird abgeschlossen.
Entwicklung einer Methodik, mit der die Art und Weise festgelegt wird, wie die Verfügung über Staatseigentum für alle Arten von Eigentum, die in der Verwaltung des Ministeriums für Raumplanung, Bauwesen und Staatseigentum (MPGI) entstehen, wirksam verwaltet werden kann.

Das IT-System soll zusammen mit der Methodik die Verringerung des staatseigenen Immobilienbestands und eine schnellere und effiziente Aktivierung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte ermöglichen. Das IT-System stellt eine elektronische Verbindung zu den Datenbanken anderer Regierungsverwaltungen und -einrichtungen her, um die bestehenden internen Aufzeichnungen über das staatseigene Immobilienportfolio der Zielgruppe zu verbessern.

213

C2.4. R5

T

Steigerung der Kommerzialisierung, Straffung und Aktivierung von Staatseigentum

 

Anzahl

0

4 500

Q2

2026

Es werden 4500 Verträge über die Veräußerung staatseigener Immobilien geschlossen.

   K. KOMPONENTE 2.5: MODERNE JUSTIZ, DIE FÜR KÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN GERÜSTET IST

Eines der wichtigsten strategischen Ziele des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans besteht darin, ein effizientes und wirksames Justizsystem zu schaffen, das zur Entwicklung der Wirtschaft beiträgt und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit gerecht wird. Die Komponente umfasst eine Hauptreform, die zum Abbau von Rückständen und zur Verkürzung von Gerichtsverfahren beitragen soll.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur weiteren Notwendigkeit, die Dauer von Gerichtsverfahren zu verkürzen und die elektronische Kommunikation in den Gerichten zu verbessern (länderspezifische Empfehlung 4, 2019 und länderspezifische Empfehlung 4, 2020).

Die Komponente umfasst eine Reform und sechs Investitionen.

K.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C2.5 R1 – Steigerung der Effizienz des Justizsystems zur Stärkung des Vertrauens der Bürger.

Mit dieser Maßnahme soll ein rechtlicher, organisatorischer und technologischer Rahmen geschaffen werden, der zum Abbau von Rückständen und zur Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren beiträgt.

Die Reform umfasst die Änderung des Rechtsrahmens im Bereich Justiz, die Annahme neuer Rahmen-Benchmarks für die Arbeit von Richtern und organisatorische Änderungen.

Investition C2.5 R1-I1 – Verbesserung des Gerichtssystem für Rechtssachen (eSpis).

Ziel der Investition ist die weitere Modernisierung des eSpis-Systems (zusammen mit allen Modulen, insbesondere der elektronischen Kommunikation, um die elektronische Kommunikation für alle an Gerichtsverfahren beteiligten Parteien zu ermöglichen) und der Übergang zu einer zentralisierten Hardware- und Softwarelösung, um in Zukunft bessere und kostengünstigere Modernisierungen und Nachhaltigkeit bei der Entwicklung, aber auch Stabilität, Betriebsfähigkeit und Sicherheit des eSpis-Systems zu ermöglichen.

Die Investition umfasst die Aufnahme neuer Funktionen in das eSpis-System mit dem Ziel, die Digitalisierung des Justizsystems zu verbessern:

-Vollständige elektronische Zustellung von Dokumenten an E-Bürger mit Nutzermailbox und Informationen über die elektronische Zustellung im Falle der Übermittlung von Dokumenten durch physische Zustellung;

-Verbesserung der Nutzererfahrung durch die Umsetzung eines Aktionsplans mit Empfehlungen zu technischen und IT-Managementaspekten (Empfehlungen zu administrativen und betrieblichen Abläufen und technischen Empfehlungen);

-Eine neue integrierte Architektur im Zentrum für gemeinsame Dienste (State Cloud), um Systemengpässe zu verringern, die Stabilität zu erhöhen und die Interoperabilität mit anderen Systemen zu ermöglichen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.5 R1-I2 – Verbesserung des Katasterinformationssystems und des Katasters.

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Volumen und die Qualität der verknüpften Daten zwischen dem Grundbuch und den Katasterdaten in der Landdatendatenbank (BZP) zu erhöhen.

Die Investition besteht in der Erhöhung der integrierten Daten von 3,86 % auf 60 %.

Investition C2.5 R1-I3 – Entwicklung eines Instrumentariums für die öffentliche Veröffentlichung und Suche nach Gerichtsentscheidungen.

Ziel der Investition ist die Einrichtung eines Systems zur Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen mit automatischer Vorabanonymisierung durch spezifische Software und zur Veröffentlichung auf einem einzigen öffentlich zugänglichen Portal mit detaillierten Suchoptionen unter Einhaltung der Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.5 R1-I4 – Umsetzung des Projekts auf dem Justizplatz von Zagreb. Ziel der Investition ist die Modernisierung der physischen Infrastruktur durch die Umsetzung des Projekts auf dem Justizplatz von Zagreb.

Die Investition besteht im Bau einer unterirdischen Garage mit einer Fläche von 45 000 m².

Investition C2.5 R1-I5 – Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen zur Renovierung veralteter Einrichtungen von Justizbehörden.

Ziel der Investition ist es, die Arbeit einiger Justiz- und Strafbehörden auf kroatischem Hoheitsgebiet zu modernisieren und effizienter zu gestalten, indem Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden, die zum ökologischen Wandel beitragen werden. 20 Gebäude des Justizsystems müssen den Normen für die rationelle Energienutzung und den Wärmeschutz entsprechen. Die Investitionen betreffen im Durchschnitt mindestens eine Renovierung mittlerer Tiefen im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden, die zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs um mindestens 30 % führt; oder im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen erreichen. Darüber hinaus muss der Zugang zu Gebäuden an Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Bei dieser Investition wird den Standorten der Justizbehörden in wirtschaftlich weniger entwickelten Teilen Kroatiens Vorrang eingeräumt.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.5 R1-I6 – stabile und widerstandsfähige IT-Infrastruktur für das Justizinformationssystem.

Ziel dieser Investition ist die Verbesserung der Infrastruktur der Informationssysteme im Justizwesen.

Die Investition besteht in einer verbesserten Netzinfrastruktur und einer neuen Netzausrüstung.

K.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

214

C2.5. R1

M

Bereitstellung elektronischer Instrumente und angemessener Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Staatsanwaltsrat (Državnoodvjetničko vijeće, DOV)

Elektronische Instrumente und angemessene Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Staatsanwaltsrat (Državnoodvjetničko vijeće, DOV)

 

 

 

Q1

2022

Für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Staatsanwaltsrat (Državnoodvjetničko vijeće, DOV) werden elektronische Instrumente und angemessene Verwaltungskapazitäten eingesetzt, um die Qualität der Arbeit beider Räte zu verbessern. Ihre personellen Ressourcen werden gegenüber dem Basisszenario von 2021 um 50 % aufgestockt (durch Einstellung von mindestens vier Personen), und die Verknüpfung des DSV und des DOV mit dem gemeinsamen Kataster- und Katastersystem (ZIS) und dem Informationssystem der Steuerverwaltung wird umgesetzt, um einen wirksamen Mechanismus für die Überprüfung der Vermögenserklärungen von Staatsbediensteten einzurichten.

215

C2.5. R1

M

Änderung des Insolvenzgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes

Inkrafttreten des Insolvenzgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes

 

 

 

Q2

2022

Änderungen des Insolvenzgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes (Veröffentlichung im Amtsblatt), die eine größere Effizienz der Insolvenzverfahren gewährleisten, das System der Organisation und Bestellung von Insolvenzverwaltern sowie die Überwachung der Leistungserbringung verbessern, abschreckend auf eine mögliche Zunahme der Zahl der Fälle aufgrund der Bedingungen der COVID-19-Pandemie und die Änderung von Artikel 212 des Insolvenzgesetzes in Bezug auf Anfechtungsverfahren wirken.

216

C2.5. R1

M

Angenommene Änderungen der Strafprozessordnung

Inkrafttreten der Änderungen der Strafprozessordnung

 

 

 

Q2

2022

Änderungen des Strafprozessgesetzes, die den Einsatz von IKT in Strafverfahren ermöglichen, einschließlich der Einführung von Fernverhandlungen, der Ausweitung der Möglichkeit, Online-Gespräche für Opfer von Straftaten abzugeben, der Möglichkeit, mit Rechtsanwälten über eine sichere Videoverbindung zu kommunizieren, und der Vorbereitung von Anhörungen für Beschuldigte in Untersuchungshaft sowie die Einführung elektronischer Kommunikation.

217

C2.5. R1

T

Neue Aus- und Fortbildungsprogramme im Rahmen des Programms für die justizielle Aus- und Fortbildung

 

Anzahl

0

6

Q1

2023

Im Rahmen des Programms zur justiziellen Aus- und Fortbildung für Justizbeamte und Justizbeamte der Justizakademie werden sechs neue Schulungsprogramme abgeschlossen:
Entwicklung unterschiedlicher Fähigkeiten (Management- und Managementfähigkeiten für Gerichtspräsidenten, Gerichtsleitung für Gerichtschefs und Kommunikationsfähigkeit der Gerichtsbediensteten – drei Programme).

Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte durch hochwertige Bildung in der kroatischen Justiz.

—Spezialisierte Schulungsprogramme für Insolvenzrichter und Schulungen für Familienrichter.

218

C2.5. R1

M

Annahme von Änderungen des Rechtsrahmens im Bereich der Justiz durch das neue Gesetz über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Inkrafttreten von Änderungen der Zivilprozessordnung, des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten, des Grundbuchgesetzes, des Gerichtsgesetzes, des Gerichtsbezirks- und Sitzgesetzes, des Notargesetzes und des neuen Gesetzes über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

 

 

 

Q2

2023

I) Änderungen der Zivilprozessordnung und des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten, die dazu beitragen sollen, Gerichtsverfahren zu verkürzen, die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten zu beschleunigen, den Verfahrensfluss zu verringern und die Kosten zu senken;
Das neue Gesetz über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das den Zugang der Bürger zu Gerichten erleichtert, hochwertige und transparente Rechtsbehelfe gewährleistet und Rechtsunsicherheit beseitigt;

III) Änderungen des Notargesetzes zur Modernisierung der Geschäftstätigkeit von Notaren durch IKT-Lösungen;

IV) Gesetz zur Änderung des Grundbuchgesetzes über die elektronische Bearbeitung von Rechtssachen und die Ermöglichung einer effizienteren Verteilung von Rechtssachen innerhalb der Gerichte;

V) das Gesetz zur Änderung des Gerichtsgesetzes und des Gesetzes über Gerichtsbezirke und -sitze, das die Spezialisierung von Richtern und die Einrichtung spezialisierter Familieneinheiten an Gemeindegerichten ermöglicht, um einen wirksameren Rechtsschutz für die schutzbedürftigsten sozialen Gruppen, Kinder, zu gewährleisten, und das die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Fachwissen und Dolmetschleistungen überarbeitet, wobei das System der obligatorischen Berufsausbildung ein wichtiges Merkmal sein wird. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Statusfragen wird von den Gerichten auf das Ministerium für Justiz und öffentliche Verwaltung übertragen, und das Aufsichts- und Rechenschaftssystem wird gestärkt.

219

C2.5. R1

T

Einrichtung von vier Mediationszentren an Handelsgerichten in Zagreb, Split, Osijek und Rijeka und Verabschiedung von Änderungen des Mediationsgesetzes

 

Anzahl

0

4

Q2

2023

Änderungen des Mediationsgesetzes, mit denen die freiwillige Mediation in Streitfällen und Verwaltungsstreitigkeiten weiter gefördert wird, wodurch die Verfahrensdauer und die Kosten verringert werden. In Zagreb, Split, Osijek und Rijeka werden vier Mediationszentren eingerichtet und in Betrieb genommen, in denen Mediatoren geschult und Mediationsverfahren durchgeführt werden. Das Zentralzentrum in Zagreb und die regionalen Zentren in Split, Osijek und Rijeka befinden sich am selben Ort wie die Handelsgerichte, das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien, und es muss möglich sein, den Parteien die erforderliche professionelle Unterstützung zu leisten.

220

C2.5. R1

M

Annahme neuer Rahmenvorgaben für die Arbeit von Richtern und Einführung eines aktiven Verfahrensverwaltungsinstruments

Festlegung von Richtwerten für die Arbeit von Richtern, Einführung eines aktiven Fallbearbeitungsinstruments

 

 

 

Q3

2023

Richtwerte für die Arbeit der Richter, die eine höhere Zahl von Rechtssachen vorschreiben, um die Bearbeitung von mehr Rechtssachen, insbesondere Altsachen, zu fördern. Der Einsatz des Instruments für die aktive Verwaltung von Gerichtsverfahren in ausgewählten Gerichten, einschließlich des kommunalen Zivilgerichts in Zagreb, wird zu mehr Effizienz führen (Erstellung von Checklisten, insbesondere Markierung, Selbstbewertungsinstrumente auf der Grundlage des internationalen Rahmens für richterliche Exzellenz).

221

C2.5. R1

T

Verkürzung der Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Handelssachen

 

Anzahl

655

455

Q2

2026

Im Vergleich zu 2020: Verkürzung der Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Handelssachen gemäß der Methodik des EU-Justizbarometers um mindestens 200 Tage.

222

C2.5. R1

T

Verringerung der Gesamtzahl aller anhängigen Rechtssachen

 

Anzahl

464 770

395 000

Q2

2026

Im Vergleich zu 2020: Verringerung der Zahl aller anhängigen Rechtssachen um 69770.

224

C2.5. R1-I1

M

Verbessertes eSpis-System mit neuen Funktionen und einer neuen Architektur, die in das Zentrum für gemeinsame Dienste (CDU) integriert ist

Es werden neue digitale Lösungen umgesetzt, um die Digitalisierung des Justizsystems voranzubringen, einschließlich eines verbesserten eSpis-Systems und einer neuen Architektur, die in die CDU integriert ist.

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Es werden neue Funktionen eingeführt, um die Digitalisierung des Justizsystems zu verbessern:
—Vollständige elektronische Zustellung von Dokumenten an elektronische Bürger mit Nutzermailbox und Informationen über die elektronische Zustellung im Falle der Übermittlung von Schriftstücken durch physische Zustellung,
Verbesserung der Nutzererfahrung durch die Umsetzung eines Aktionsplans, der Empfehlungen zu technischen Aspekten und zum IT-Management enthält (Verwaltungs- und Geschäftsprozessempfehlungen und technischeEmpfehlungen),
—Eine neue integrierte Architektur im Zentrum für gemeinsame Dienste, um Systemengpässe zu verringern, die Stabilität zu erhöhen und die Interoperabilität mit anderen Systemen zu ermöglichen.

225

C2.5. R1-I2

T

60 % der Grundbuch- und Katasterdaten integriert

 

% (Prozent)

3,86

60

Q2

2026

Vorlage eines Abschlussberichts des Auftragnehmers mit der Liste der Katastergemeinden mit dem Anteil der Katasterparzellen in der Katasterdatenbank (BZP) für jede Katastergemeinde, in dem bestätigt wird, dass 60 % der Kataster- und Katasterdaten integriert wurden. In dem Bericht wird auch bestätigt, dass das Softwaremodul (virtueller Assistent) auf der Grundlage künstlicher Intelligenz erstellt wurde.

226

C2.5. R1-I3

M

Alle neuen erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Entscheidungen, die ein Verfahren beenden, werden anonymisiert und auf dem Portal veröffentlicht.

Ein System für die öffentliche Veröffentlichung und Suche von Gerichtsentscheidungen ist einsatzbereit.

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Zu den neuen Funktionen gehören die Veröffentlichung aller erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Urteile im Internet mit ausgefeilten Suchoptionen und automatisierten Anonymisierungsmethoden, bei denen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden.

227

C2.5. R1-I4

T

Bau einer Garage für den Justizplatz in Zagreb

 

Anzahl (brutto m²)

0

45 000

Q2

2026

Es ist eine Werkstatt mit einer Fläche von 45 000 m² zu errichten, die durch Folgendes nachgewiesen wird:

1. Bericht über den Bauzustand des Gebäudes durch den Bauleiter, aus dem hervorgeht, dass das Gebäude errichtet wurde
2.Geodenerhebung des Gebäudes
3.Gebäude: Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz

Die Investition betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf, der mindestens 20 % unter dem Niedrigstenergiegebäude (NZEB) liegt.

228

C2.5. R1-I5

T

Neu renovierte Gerichtsgebäude, die der technischen Vorschrift über die rationelle Energienutzung und den Wärmeschutz in Gebäuden entsprechen

 

Anzahl

0

20

Q2

2024

Die Renovierung von 20 Justizgebäuden ist abzuschließen. Die neu renovierten Gebäude müssen den Standards für rationelle Energienutzung und Wärmeschutz entsprechen. Die Investitionen betreffen im Durchschnitt mindestens eine Renovierung mittlerer Tiefen im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden, die zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs um mindestens 30 % führt; oder im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen erreichen. Darüber hinaus muss der Zugang zu Gebäuden an Menschen mit Behinderungen angepasst werden, und diese Anpassung muss mit der Einhaltung der Brandschutznormen und der technischen Schutznormen sowie der funktionalen Gestaltung der Innenräume einhergehen. In diesem Investitionszyklus wird den Standorten der Justizbehörden in wirtschaftlich weniger entwickelten Teilen Kroatiens Vorrang eingeräumt.

229

C2.5. R1-I6

M

Alle erstinstanzlichen Gerichte sind ausgerüstet und erfüllen die Voraussetzungen für eine Fernvernehmung.

Durchführung von Fernverhandlungen in allen erstinstanzlichen Gerichten

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Die Voraussetzungen für Fernverhandlungen in allen erstinstanzlichen Gerichten müssen betriebsbereit sein.

230

C2.5. R1-I6

M

Modernisierung der IKT-Infrastruktur in Justizbehörden

Nachweis/Bescheinigung über die Bereitstellung von Netzausrüstung und Netzinfrastruktur

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Es sind Nachweise/Bescheinigungen über die Bereitstellung von Netzausrüstung und modernisierter Netzinfrastruktur vorzulegen.

K.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition C2.5 R1-I7 – Umsetzung des Projekts „Justizplatz in Zagreb“

Ziel der Investition ist die Modernisierung der physischen Infrastruktur durch die Umsetzung des Projekts „Justizplatz“.

Die Investition besteht im Bau eines Gebäudes mit einer Fläche von 26 000 m².

K.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Anzahl 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

Etappenziel/Zielwert  
(für Etappenziele) 

Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele) 
(für Ziele) 

Zeit 

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben 

Maßeinheit

Ausgangslage 

Ziel 

Q

Jahre 

443

C2.5. R1-I7

T

Neu gebautes Gebäude auf dem Justizplatz in Zagreb

Anzahl (brutto m²)

0

26 000

Q2

2026

Auf dem Justizplatz in Zagreb wird ein 26 000 m² großes Gebäude gebaut, was durch Folgendes belegt wird:
1. Bericht über den Bauzustand des Gebäudes durch den Bauleiter, aus dem hervorgeht, dass das Gebäude errichtet wurde
2.Geodenerhebung des Gebäudes
3.Gebäude: Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz

Die Investition betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf, der mindestens 20 % unter dem Niedrigstenergiegebäude (NZEB) liegt.

L. KOMPONENTE 2.6: KORRUPTIONSPRÄVENTION UND -BEKÄMPFUNG

Ziel der Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den Rahmen für die Prävention und Sanktionierung von Korruption durch Maßnahmen zu stärken, um i) die Effizienz, Kohärenz und Offenheit der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung zu erhöhen, ii) die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen zu verbessern, iii) die Unternehmensführung in mehrheitlich in Besitz befindlichen Unternehmen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften zu verbessern und iv) die Kapazitäten für Rechtsbehelfe bei öffentlichen Vergabeverfahren zu stärken.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur weiteren Stärkung des Rahmens für die Prävention und Sanktionierung von Korruption, um die rechtmäßige, transparente und effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).

L.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C2.6 R1 – Steigerung der Effizienz, Kohärenz und Offenheit der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung durch Digitalisierung, Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Koordinierung. 

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Koordinierung und Zusammenarbeit der Behörden, die an der Umsetzung nationaler Dokumente zur Korruptionsbekämpfung beteiligt sind, zu verbessern.

Die Reform umfasst Änderungen des Rechtsrahmens zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden, sowie eine neue Korruptionsbekämpfungsstrategie für den Zeitraum 2021-2030.

Investition C2.6 R1-I1 – Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit in die Korruptionsbekämpfung durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Schädlichkeit der Korruption

Ziel dieser Investition ist es, die Öffentlichkeit, die Beamten und die Beamten der öffentlichen Verwaltung für die Schädlichkeit der Korruption zu sensibilisieren.

Diese Investition besteht in der Veröffentlichung eines Folgenabschätzungsberichts über die Auswirkungen der nationalen Informationskampagne gegen Korruption.

Investition C2.6 R1-I2 – Digitalisierung des Ethiksystems für Beamte.

Die Investition umfasst die Entwicklung und Inbetriebnahme eines elektronischen Systems für das Management der Ethik-Infrastruktur, um die Arbeit der Ethik-Kommission, der Ethikkommission und der vom Ethik- und Integritätsdienst beschäftigten Beamten zu modernisieren und zu verbessern.

Die Investition wird bis zum 31. Dezember 2024 vollständig durchgeführt.

Investition C2.6 R1-I3 – Verbesserung des IT-Systems für Vermögenserklärungen von Staatsbediensteten.

Ziel der Investition ist es, das Verfahren für die Einreichung und Verarbeitung von Vermögenserklärungen von Beamten weiter zu stärken, indem einige der Prozesse im bestehenden IT-System für die Vorlage der Vermögensübersicht eines Beamten automatisiert werden.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

   

Investition C2.6 R1-I4 – Unterstützung der Effizienz bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität

Ziel dieser Investition ist die Steigerung der Effizienz bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität.

Die Investition umfasst die Renovierung der PNUSKOK-Büros Zagreb und Split sowie neue Ausrüstung für vier regionale Zentren des Nationalen Polizeiamts für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PNUSKOK).

Reform C2.6 R2 – Verbesserung der Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen

Das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen ist das wichtigste Instrument für die Ausübung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Bürger auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz von Behörden befinden, um die Transparenz und Offenheit der Regierung zu gewährleisten und die Korruption zu bekämpfen. Die Reform umfasst eine eingehende Bewertung des Gesetzes und seiner Auswirkungen auf die Ausübung des Rechts auf Information sowohl aus der Sicht der Nutzer als auch aus Sicht der Behörden, gefolgt von der Annahme von Änderungen des Gesetzes über das Zugangsrecht, um der Empfehlung der Bewertung Rechnung zu tragen.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.

Reform C2.6 R3 – Verbesserung der Corporate Governance in mehrheitlich im Besitz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften befindlichen Unternehmen

Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der im Eigentum der lokalen Gebietskörperschaften stehenden Unternehmen zu verbessern. Diese Reform besteht in der Entwicklung eines Handbuchs für die Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum lokaler und regionaler Gebietskörperschaften stehen, in der Bewertung der Auswirkungen des Antikorruptionsprogramms 2021-2022 für Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz lokaler und regionaler Gebietskörperschaften befinden, sowie in Schulungen.

Reform C2.6 R4 – Stärkung der Kapazitäten für Rechtsbehelfe bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Ziel der Reform ist es, den Rechtsschutz bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch Schulungsworkshops für Richter zu stärken, von denen erwartet wird, dass sie ihr Wissen und ihr Bewusstsein für das Korruptionsrisikomanagement und die Rechtsbehelfe bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern. Die Workshops werden von der Justizakademie als Teil der lebenslangen beruflichen Weiterbildung von Justizbediensteten organisiert.

Die Reform wird bis zum 30. Juni 2024 umgesetzt.

L.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

231

C2.6. R1

M

Annahme einer neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung für 2021–2030

Vom Parlament angenommene und im Amtsblatt veröffentlichte neue Antikorruptionsstrategie 2021–2030

 

 

 

Q3

2021

Die Strategie umfasst Maßnahmen zum Umgang mit Korruptionsrisiken in vorrangigen Bereichen und zur Verwirklichung der folgenden fünf Ziele:
•Stärkung des institutionellen und normativen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung.

•Verbesserung der Transparenz und Offenheit der Arbeit der Behörden.

•Stärkung der Integrität und der Systeme für das Management von Interessenkonflikten.

•Stärkung des Korruptionsbekämpfungspotenzials im öffentlichen Auftragswesen.

•Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Schädlichkeit der Korruption, die Notwendigkeit, Unregelmäßigkeiten zu melden und die Transparenz zu erhöhen.

232

C2.6. R1

M

Annahme des neuen Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Vermeidung von Interessenkonflikten

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Das Gesetz über die Vermeidung von Interessenkonflikten wird geändert, um i) den Anwendungsbereich des Gesetzes in Bezug auf die Adressaten auszuweiten, einschließlich Unternehmen, die sich im Eigentum lokaler und regionaler Gebietskörperschaften befinden, und Unternehmen, die sich im Eigentum solcher Unternehmen befinden, ii) bestimmte Kategorien von Adressaten des Gesetzes zu verpflichten, jährlich Vermögenserklärungen auszufüllen und innerhalb bestimmter Fristen Erklärungen abzugeben, iii) etwaige Interessenkonflikte zu beheben, iv) die Möglichkeit einer besseren Festlegung von Sanktionen für Verstöße durch die Einführung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in das Gesetz zu regeln, und einige Aspekte der Karenzzeit regeln, darunter Vorschläge des Ausschusses für die Beilegung von Interessenkonflikten, wie das Recht in der Praxis verbessert werden kann, und v) eine Rechtsgrundlage für die Ausarbeitung eines Musterkodexes für die Mitglieder der Vertretungsgremien lokaler und regionaler Gebietskörperschaften schaffen, dessen Annahme, Umsetzung und Überwachung in der Verantwortung der Vertretungsgremien liegen.

233

C2.6. R1

M

Annahme von Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über den Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Das Gesetz über den Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden, wird geändert, um i) die Bestimmungen des Gesetzes zu verbessern, ii) den Begriff der vertraulichen Person zu präzisieren und iii) die Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung zu regeln.

234

C2.6. R1

M

Annahme eines Verhaltenskodex für Parlamentarier und eines Verhaltenskodex für Beamte in der Exekutive

Inkrafttreten eines Verhaltenskodex für Parlamentarier und eines Ethikkodex für Beamte in der Exekutive

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Der Ethikkodex für Parlamentarier und Beamte in der Exekutive wird Leitlinien zu Interessenkonflikten und anderen Integritätsfragen bieten.

235

C2.6. R1

T

Aufstockung des Personalbudgets für Mitarbeiter von Korruptionsbekämpfungsstellen im Justizsystem.

 

% (Prozent)

100

110

Q2

2024

Aufstockung des Personalbudgets um 10 % gegenüber 2020 (einschließlich Einstellung und Mobilität innerhalb des Justizsystems).

236

C2.6. R1

T

Aufstockung der Mittel für den Erwerb von IT-Tools und -Ausrüstung durch Justizbehörden zur Untersuchung von Korruption und organisierter Kriminalität

 

% (Prozent)

100

120

Q2

2024

Aufstockung der Haushaltsmittel für Computerdienste und IT-Ausrüstung für Korruptionsbekämpfungsbehörden im Justizsystem um 20 % gegenüber 2020.

237

C2.6. R1

M

Einrichtung einer IT-Plattform zur Überwachung der Umsetzung nationaler Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung

Online- und barrierefreie IT-Plattform

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Einrichtung einer IT-Plattform zur Überwachung verschiedener Bereiche der Korruptionsprävention: (1) Schutz von Hinweisgebern, (2) Recht auf Zugang zu Informationen, (3) Lobbyarbeit, (4) Interessenkonflikte, (5) Koordinierung der nationalen Behörden bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung der Umsetzung nationaler Strategie- und Umsetzungsdokumente, (6) Aktualisierung und Veröffentlichung von Listen der staatseigenen Unternehmen und Unternehmen, die sich im Eigentum lokaler und regionaler Gebietskörperschaften befinden, (7) Berichterstattung an das Amt des Bürgerbeauftragten;
 

238

C2.6. R1

T

Verkürzung der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität

 

Anzahl

999

799

4. QUARTAL

2024

Verringerung der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität um 200 Tage gegenüber dem 1. Quartal 2021 (999 Tage).

239

C2.6. R1-I1

M

Bewertung der Auswirkungen der nationalen Informationskampagne gegen Korruption

Veröffentlichung des Berichts über die Folgenabschätzung

 

 

 

Q2

2025

Der Bericht über die Folgenabschätzung wird veröffentlicht. Er enthält Empfehlungen zur Bewertung der Auswirkungen der nationalen Medienkampagne gegen Korruption.

240

C2.6. R1-I2

M

Einrichtung eines Informationssystems für die Verwaltung der ethischen Infrastruktur von Beamten

Das Informationssystem wurde vollständig entwickelt und in Betrieb genommen.

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Es wird ein elektronisches System für das Management der ethischen Infrastruktur entwickelt und in Betrieb genommen, um die Arbeit der Ethik-Kommission, der Ethik-Kommission und der Beamten des Dienstes für Ethik und Integrität zu modernisieren und zu verbessern, das Funktionen zur Bearbeitung mindestens der folgenden Kategorien von Beschwerden umfasst:
— Beschwerden über die Art und Weise, wie Bürger von Beamten behandelt werden

— Beschwerden über das Verhalten in der Öffentlichkeit.

— Beschwerden über materielle oder sonstige Vorteile.

— Beschwerden über Interessenkonflikte.

— Beschwerden von Beamten, die andere Beamte betreffen, einschließlich des Verhaltens von Vorgesetzten.

241

C2.6. R1-I3

M

Verbesserte Informationssysteme für Vermögenserklärungen für Staats- und Justizbeamte

Die Informationssysteme wurden modernisiert und implementiert.

 

 

 

Q2

2024

Das derzeitige System für die Übermittlung der Vermögensübersicht von Beamten wird verbessert, indem das automatische Ausfüllen von Daten aus verfügbaren öffentlichen Quellen ermöglicht wird und die Voraussetzungen für die Überprüfung der in der Vermögensübersicht von Staats- und Justizbeamten enthaltenen Informationen verbessert werden.

242

C2.6. R1-I4

T

Ausbau von vier regionalen Zentren des Nationalen Polizeiamts zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PN USKOK)

 

Anzahl

0

4

Q2

2025

Berichteund Berichte über die Effizienz der energetischen Renovierung sind für die regionalen PN USKOK-Zentren in Zagreb und Split vorzulegen.
Für alle vier regionalen Zentren sind Lieferzertifikate für neue IT-Ausrüstungen, z. B. für die Verwendung von Softwarewerkzeugen und Servern zur Speicherung digitaler Beweismittel, auszustellen.

243

C2.6. R2

M

Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes auf das Recht auf Zugang zu Informationen

Veröffentlichung des Evaluierungsberichts zum Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Veröffentlichte Studie mit Empfehlungen zur Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes auf das Recht auf Zugang zu Informationen und seiner Auswirkungen auf das verfassungsrechtlich garantierte Ausübungssegment aus der Sicht der Nutzer und der Behörden. Die Empfehlungen werden bei künftigen Änderungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang berücksichtigt.

244 

C2.6. R3 

Anwendung der OECD-Empfehlungen zur Unternehmensführung in Bezug auf die Mehrheitsbeteiligung lokaler und regionaler Einheiten  

Veröffentlichung eines Handbuchs für die Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in lokalen und regionalen Einheiten, die mehrheitlich in Besitz sind 

  

  

  

Q1 

2024 

Veröffentlichtes Handbuch: 
Die Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Mehrheitsbeteiligung durch lokale und regionale Gebietskörperschaften.  

Die Einführung und Umsetzung einer Compliance-Funktion in allen zu ihrer Einrichtung verpflichteten juristischen Personen. Es ist wichtig, Strategien zur Korruptionsbekämpfung umzusetzen, einen Ethikkodex und eine besser etablierte Compliance-Funktion einzuführen, um zu bestätigen, dass das Unternehmen die Prävention unethischen Verhaltens sorgfältig umsetzt, sowie eine Organisationskultur, die ethisches Verhalten und Einhaltung fördert. 

245 

C2.6. R3 

Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des Antikorruptionsprogramms 2021-2022 auf mehrheitlich in Besitz befindliche Unternehmen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften 

Veröffentlichung des Berichts über die Folgenabschätzung  

  

  

  

Q2 

2026 

Der Bericht über die Auswirkungen der Durchführung wird veröffentlicht.Die in dem Bericht entwickelte Methodik soll es ermöglichen, die Auswirkungen der Durchführung des Antikorruptionsprogramms auf Unternehmen im Eigentum lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und künftiger solcher Dokumente zu bewerten.

Es werden fünf Schulungen von Vertretern von Unternehmen durchgeführt, die mehrheitlich im Besitz lokaler und regionaler Selbstverwaltungseinheiten sind, zur Anwendung des Handbuchs für die Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz lokaler und regionaler Einheiten sind, und zur Bedeutung der Stärkung der Integrität und der Korruptionsbekämpfung.

Es werden drei Rundtischgespräche und eine Konferenz zur Corporate Governance in mehrheitlich im Besitz lokaler und regionaler Gebietskörperschaften befindlichen Unternehmen abgehalten.

246 

C2.6. R4 

Schulung von Richtern in Fragen des Korruptionsrisikomanagements bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und des Rechtsschutzes bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge 

  

Anzahl 

20 

Q2 

2024 

20 Richter des Obersten Verwaltungsgerichts Kroatiens werden in Fragen des Korruptionsrisikomanagements bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und der gerichtlichen Rechtsbehelfe bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge geschult. Zu diesem Zweck organisiert die Justizakademie zwei Workshops als Teil der lebenslangen beruflichen Weiterbildung von Justizbediensteten in Form von klassischen/regelmäßigen Schulungen und Fernunterricht je nach den Umständen, um den Rechtsschutz bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge weiter zu stärken.  

M. KOMPONENTE 2.7: STÄRKUNG DES HAUSHALTSPOLITISCHEN RAHMENS

Diese Komponente zielt darauf ab, den haushaltspolitischen Rahmen und die Haushaltsdisziplin durch das neue Haushaltsgesetz weiter zu stärken, um die Haushaltsverfahren zu verbessern, die Finanzberichterstattung zu verbessern und ein makroökonomisches Projektionsmodell zu entwickeln.

Die Stärkung des haushaltspolitischen Rahmens ist eines der Schlüsselelemente für die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, was wiederum zur makroökonomischen Stabilität beiträgt und die Voraussetzungen für eine Erhöhung der Potenzialwachstumsraten sowie für die wirtschaftliche Erholung und Widerstandsfähigkeit schafft.

Mit der Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen zur Stärkung des haushaltspolitischen Rahmens (länderspezifische Empfehlung 1, 2019) und zur Verfolgung einer Haushaltspolitik, die auf die Erreichung einer vorsichtigen mittelfristigen Haushaltslage abzielt (länderspezifische Empfehlung 1, 2020), umgesetzt.

M.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C2.7 R1 – Verbesserung der Haushaltsplanung und Berichterstattung ing

Ziel dieser Reform ist die Änderung des Haushaltsgesetzes, um die Haushaltsverfahren und die damit zusammenhängenden Haushaltsdokumente sowie die Finanzberichterstattung zu verbessern und so die Entwicklung eines effizienten und nachhaltigen Systems der öffentlichen Finanzverwaltung zu gewährleisten.

Die Reform umfasst Folgendes:

-Ausarbeitung und Annahme des neuen Haushaltsgesetzes.

-Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kommission für Fiskalpolitik durch die Ernennung eines neuen Vorsitzenden auf der Grundlage einer öffentlichen Aufforderung.

Die Reform soll bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Reform C2.7 R2 – Entwicklung eines strukturellen makroökonomischen Modells der kroatischen Wirtschaft

Ziel der Reform ist es, ein strukturelles makroökonomisches Modell der kroatischen Wirtschaft zu entwickeln, das geeignet ist, mittelfristige makroökonomische Prognosen zu erstellen, die Auswirkungen der Wirtschaftspolitik und die Abschätzung der Folgen von Schocks zu simulieren und letztlich die Fähigkeit des Finanzministeriums zur Erstellung von Haushaltsprognosen zu stärken.

Die Reform soll bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

M.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

247

C2.7. R1

M

Stärkung des haushaltspolitischen Rahmens durch Annahme des Haushaltsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsverfahren

Inkrafttreten des neuen Haushaltsgesetzes

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Im neuen Haushaltsgesetz werden das Verfahren und die wichtigsten Dokumente für die Aufstellung, Annahme und Ausführung des Staatshaushalts, der Haushalt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer außerbudgetären Nutzer, der Rahmen für die Mittelaufnahme für lokale und regionale Gebietskörperschaften, die Überwachung der Verwendung eigener und zweckgebundener Einnahmen, die Prognose und Kontrolle der künftigen Ausgaben, einschließlich mehrjähriger Mittelbindungen, festgelegt, wodurch auch mehr Flexibilität bei der Durchführung von EU-Projekten ermöglicht und die Einhaltung der Richtlinie 2011/85 des Rates sichergestellt wird, um ein effizienteres System der finanziellen und statistischen Berichterstattung zu schaffen.

248

C2.7. R1

M

Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kommission für Fiskalpolitik.

Ernennung des neuen Vorsitzenden der Kommission für Fiskalpolitik durch das Parlament

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Durch die Ernennung eines neuen Vorsitzenden der Kommission für Haushaltspolitik wird die volle Funktionsfähigkeit der Kommission und die Umsetzung des Gesetzes über die haushaltspolitische Rechenschaftspflicht (OG 111/2018) sichergestellt.

249

C2.7. R2

M

Entwicklung eines strukturellen makroökonomischen Modells der kroatischen Wirtschaft zur Erstellung mittelfristiger makroökonomischer Prognosen, Haushaltsplanung
und wirtschaftspolitische Analysen

Entwicklung und Anwendung eines voll funktionsfähigen strukturellen makroökonomischen Projektionsmodells der kroatischen Wirtschaft zur Erstellung von Projektionen, die dem Jahreshaushalt zugrunde liegen.

 

 

 

Q3

2022

Es wird ein strukturelles makroökonomisches Modell der kroatischen Wirtschaft entwickelt, um mittelfristige makroökonomische Prognosen zu erstellen, die Auswirkungen der Wirtschaftspolitik und die Auswirkungen von Schocks zu simulieren und letztlich die Fähigkeit des Finanzministeriums zur Erstellung von Haushaltsprognosen zu stärken. Das ursprüngliche Modell wird bis Ende 2021 entwickelt und muss bis Mitte 2022 voll einsatzfähig sein, damit Projektionen erstellt werden können, die dem Haushaltsplan 2023 zugrunde liegen. Die Ergebnisse des Modells werden für die Erstellung von Haushaltsdokumenten verwendet, um die Qualität der mittelfristigen Haushaltsprognosen und damit die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.

N. KOMPONENTE 2.8: STÄRKUNG DES RAHMENS FÜR DIE BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHE

Ziel dieser Komponente ist es, die Fähigkeit der kroatischen Behörden (Aufsichtsbehörden, Geldwäschebekämpfungsbehörde, Strafverfolgungsbehörden) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken, ihre Koordinierung und Zusammenarbeit zu verbessern und das Bewusstsein aller beteiligten Akteure weiter zu schärfen.

Diese Reform steht im Einklang mit dem Aktionsplan Kroatiens für die Teilnahme am Europäischen Wechselkursmechanismus II (WKM II).

N.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C2.8 R1 – Sensibilisierung für die Notwendigkeit, Geldwäsche zu verhindern

Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz des Finanzsystems im Einklang mit internationalen Standards aufrechtzuerhalten und gleichzeitig unrechtmäßige Finanzströme zu verhindern, indem alle für die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Institutionen und Behörden durch die Schaffung eines Rahmens für regelmäßige Schulungen sensibilisiert werden.

Reform C2.8 R2 – Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden

Ziel dieser Reform ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden zu verbessern, indem der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert wird.

Reform C2.8 R3 – Vollständige Umsetzung des Aktionsplans zur Verringerung der ermittelten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Übergeordnetes Ziel dieser Reform ist die Umsetzung des Aktionsplans zur Verringerung der Risiken, die in der von der Regierung angenommenen nationalen Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kroatien ermittelt wurden. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen, die beispielsweise darauf abzielen, die Verwaltungskapazitäten des Amts für die Bekämpfung der Geldwäsche, der Finanzinspektion und der Aufsichtsbehörden zu stärken, die Zahl der Aufsichtstätigkeiten zu erhöhen, die IT-Infrastruktur zu verbessern und die Beamten aller Verpflichteten zu schulen, um die Zusammenarbeit und die Verwaltungskapazitäten zu stärken.

Reform C2.8 R4 – Verbesserung der Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer Risikobewertung im Finanzsektor in Kroatien

Das übergeordnete Ziel dieser Reform besteht darin, den Rahmen für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kroatien zu verbessern und die institutionellen und administrativen Kapazitäten zu stärken, indem die im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung (TSI) ausgesprochenen Empfehlungen zur Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die Überwachung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt werden.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.

N.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

250

C2.8. R1

M

Sensibilisierung aller Verantwortlichen durch regelmäßige Schulungen

Rahmen für die kontinuierliche Schulung des zur Berichterstattung über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichteten Personals

 

 

 

4. QUARTAL

2020

Der bestehende Rahmen für die kontinuierliche Schulung des Personals aller meldenden Institute und Behörden, einschließlich der für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Beauftragten und des Managements von Kreditinstituten, durch Aufsichtsstellen und das Amt für die Bekämpfung der Geldwäsche. Die in dem Rahmen vorgesehenen Bildungsinitiativen konzentrieren sich auf die Sensibilisierung für den risikobasierten Ansatz bei der Durchführung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und auf die Pflicht zur Meldung verdächtiger Tätigkeiten. Als Teil des Rahmens stellen die Aufsichtsgremien und das Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche den Instituten und Behörden regelmäßig aktuelle Informationen über Entwicklungen im Bereich der Geldwäsche zur Verfügung.

251

C2.8. R2

M

Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden

Unterzeichnung einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit

 

 

 

4. QUARTAL

2020

Aktualisierte Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit, die Folgendes umfasst:
I) den Austausch von Daten und Informationen, die für die Aufsichtsverfahren erforderlich sind,

II) Informationsaustausch über bei meldenden Stellen festgestellte Unregelmäßigkeiten,

III) Austausch von Informationen über die jüngsten Typologien der Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierer, die vom Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden ermittelt wurden;

IV) die Zunahme der Aufsichtstätigkeiten auf der Grundlage der ermittelten Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und

V) Austausch statistischer Daten für die Zwecke der nationalen Risikobewertung im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Bewertung der Wirksamkeit der Systemanstrengungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

252

C2.8. R2

T

Stärkung der Aufsicht durch regelmäßige Sitzungen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe „Aufsicht“

 

Anzahl

0

12

4. QUARTAL

2024

Um die Aufsichtspraktiken zu harmonisieren, den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden zu verbessern und Informationen auszutauschen, hält die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe zur Überwachung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MIRS) zwischen Ende 2020 und Ende 2024 mindestens 12 Sitzungen ab. Die interinstitutionelle Arbeitsgruppe für Aufsicht stärkt die Zusammenarbeit zwischen allen Aufsichtsbehörden, die für die Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen und Aktionen des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständig sind. Insbesondere überwacht die interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Aufsicht“ wirksamer Austausch statistischer Daten über die begleitete Überwachung, ii) Austausch von Erfahrungen bei der Überwachung („bewährte Verfahren“), iii) Austausch von Informationen über bei der Anwendung des Gesetzes festgestellte Unregelmäßigkeiten, iv) Stärkung und Koordinierung der Überwachungstätigkeiten und v) Austausch von Informationen über Überwachungspläne.

253

C2.8. R3

M

Vollständige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Minderung der ermittelten Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer aktualisierten nationalen Risikobewertung.

Vollständige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Minderung der ermittelten Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch weitere Stärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Auf der Grundlage der nationalen Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Republik Kroatien wird bis zum 31. Dezember 2021 ein Aktionsplan zur Minderung der ermittelten Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vollständig umgesetzt. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen zur Verringerung der ermittelten Risiken, das öffentliche Recht und andere Stellen, die von den Inhabern für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen benannt wurden, sowie die Frist für die Durchführung der Maßnahmen. Der Plan trägt den Risiken Rechnung, die von den Aufsichtsbehörden (kroatische Nationalbank, Finanzinspektion, kroatische Finanzaufsichtsbehörde), Geldwäschebekämpfungsbehörde, Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien und juristischen Verpflichteten (Banken u. a.) ermittelt wurden. Sie stärkt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen allen zuständigen Institutionen und Behörden weiter.

254

C2.8. R4

M

Stärkung der Beaufsichtigung des Finanzsektors auf der Grundlage einer Risikobewertung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Vollständige Umsetzung verbesserter Verfahren und Methoden für die risikobasierte Aufsicht, die im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung (TSI) „Risikobasierte Aufsicht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor in Kroatien“ entwickelt wurden, um ermittelte Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wirksam zu mindern

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Die Behörden ergreifen – erforderlichenfalls durch Erlass von Rechtsvorschriften – Maßnahmen zur Stärkung der Beaufsichtigung des Finanzsektors auf der Grundlage einer Risikobewertung durch die kroatische Nationalbank und die kroatische Finanzaufsichtsbehörde und unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes, der im Einklang mit den Ergebnissen der technischen Hilfe im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung entwickelt wurde. Die Maßnahmen sollen die institutionellen und administrativen Kapazitäten stärken und dazu beitragen, die Wirksamkeit des gesamten Systems zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kroatien zu verbessern und letztlich den allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kroatien zu verbessern.

O. KOMPONENTE 2.9: STÄRKUNG DES RAHMENS FÜR DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE

Um den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern und mit den bewährten Verfahren der EU in Einklang zu bringen, umfasst diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans Maßnahmen zur Verbesserung des Schulungssystems für die Vergabe öffentlicher Aufträge, zur Stärkung des Überprüfungssystems durch die Einführung obligatorischer elektronischer Rechtsmittel und zur Förderung der Nutzung innovativer Beschaffungsverfahren. Das verbesserte System für die Vergabe öffentlicher Aufträge soll unter anderem zur Korruptionsbekämpfung beitragen und zu einer besseren Ausschöpfung der EU-Mittel führen, was zu besseren Rahmenbedingungen für Unternehmen, zu höheren privaten Investitionen, zu Produktivität und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen dürfte.

Die Komponente umfasst drei Reformen und eine Investition zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz des öffentlichen Beschaffungswesens in Kroatien. Diese sollen auch zur besseren Korruptionsprävention beitragen, insbesondere auf lokaler Ebene (länderspezifische Empfehlung 2019) und die Kapazität und Effizienz der kroatischen öffentlichen Verwaltung verbessern (länderspezifische Empfehlung 2020).

O.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C2.9 R1 – kontinuierliche Schulung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens

Ziel der Reform ist es, das Ausbildungssystem für das öffentliche Auftragswesen zu verbessern, indem neue Instrumente entwickelt werden, um theoretische und praktische Kenntnisse, berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen für die berufliche, kosteneffiziente, effiziente und wirksame Umsetzung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf allen Ebenen zu erwerben. Sie stützt sich auf einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der am öffentlichen Auftragswesen Beteiligten, indem die Ergebnisse der Analyse der Arbeitsbelastung im Rahmen der Investitionsmaßnahme C2.9.R1-I1 einbezogen werden. Insbesondere wird in der Analyse auf der Grundlage der Kompetenzmatrix, in der 30 Kompetenzen und Fähigkeiten definiert werden, der Bedarf an kontinuierlicher und geplanter Schulung der wichtigsten Beschäftigten im öffentlichen Auftragswesen festgelegt.

Darüber hinaus wird der Europäische Kompetenzrahmen für Fachkräfte des öffentlichen Auftragswesens ProcurCompEU, der als gemeinsamer Bezugsrahmen für Fachkräfte im Bereich der Auftragsvergabe dient, bis zum 31. Dezember 2023 in das kroatische Ausbildungssystem aufgenommen. Erstens erleichtert der Rahmen für Einzelpersonen die Identifizierung und Gestaltung persönlicher und beruflicher Kompetenzen. Zweitens müssen die Vergabestellen sie nutzen, um die Effizienz der Vergabe öffentlicher Aufträge in ihrer Organisation zu bewerten und zu verbessern. Schließlich müssen Ausbildungsanbieter im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Lage sein, den ProcurCompEU-Rahmen für die Entwicklung umfassender Lern- und Ausbildungsprogramme zu nutzen.

Drittens sollen die allgemeinen Schulungsprogramme, die auch den Bietern offenstehen, das Niveau der Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Seiten der Bieter erhöhen und den Grad der Beteiligung und des Erfolgs von KMU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern.

Diese Reform soll bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

   

Investition C2.9 R1-I1 – Analyse der Arbeitsbelastung der Beschäftigten wichtiger Institutionen im öffentlichen Auftragswesen

Diese Investition soll eine Analyse der Arbeitsbelastung liefern, um die Zahl der Akteure, die erforderlichen Kompetenzen des Personals und die erforderlichen Verbesserungen des Ausgleichssystems zu ermitteln. Durch die Umsetzung der Empfehlung der Analyse soll eine optimale Zahl hochqualifizierter, motivierter Mitarbeiter erreicht und aufrechterhalten werden, die auf die Bedürfnisse wichtiger Einrichtungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingehen.

Die Maßnahme umfasst:

-die Analyse der Arbeitsbelastung in den öffentlichen Beschaffungsstellen, die in die Verwaltung der EU-Mittel einbezogen wird;

-die Beschreibung der Aufgaben, die sie ausführen;

-die Festlegung der erforderlichen Kompetenzen.

Die Analyse der Arbeitsbelastung stützt sich auf historische Daten zur Arbeitsbelastung, wobei auch die erwarteten Trends der Arbeitsbelastung zu berücksichtigen sind, einschließlich des Bedarfs an kontinuierlichen und geplanten Schulungen des Personals zu bestimmten vergaberelevanten Themen wie strategische, sozial verantwortliche, nachhaltige Auftragsvergabe, innovative Auftragsvergabe und Zugang von KMU zu diesem Beschaffungsmarkt.

Anhand der Ergebnisse der Analyse wird der kontinuierliche und geplante Schulungsbedarf des Personals der wichtigsten Einrichtungen des öffentlichen Auftragswesens (MINGOR – Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung, SAFU – Zentrale Finanz- und Vergabestelle und DKOM – Staatliche Kommission für die Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens) ermittelt.

Diese Maßnahme wird bis zum 30. September 2022 abgeschlossen.

Reform C2.9 R2 – Stärkung des Überprüfungssystems bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Ziel der Reform ist es, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit dem Überprüfungssystem beizutragen und zur Korruptionsbekämpfung beizutragen, indem die durchschnittliche Beschwerdefrist verkürzt und elektronische Rechtsmittel verbindlich vorgeschrieben werden.

Die Reform umfasst Änderungen des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, um die elektronische Beschwerde als verbindliches Instrument im öffentlichen Auftragswesen einzuführen und die durchschnittliche Bearbeitungsfrist für Beschwerden zu verkürzen.

Reform C2.9 R3 – Innovative Beschaffung

Ziel der Reform ist es, die innovationsfördernde Auftragsvergabe in Kroatien zu verstärken.

Diese Maßnahme umfasst die Entwicklung und Durchführung eines Schulungsprogramms zur innovationsfördernden Auftragsvergabe für öffentliche Auftraggeber in Kroatien.

O.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

256

C2.9. R1

M

Leitlinien zur Verbesserung der Beteiligung von KMU an öffentlichen Vergabeverfahren und deren Bündelung

Veröffentlichung von Leitlinien auf dem Portal für öffentliche Aufträge

 

 

 

Q3

2022

Um die Beteiligung von KMU an öffentlichen Vergabeverfahren weiter zu fördern, werden Leitlinien für Auftraggeber und Bieter entwickelt und veröffentlicht, um die Teilnahme von KMU am Markt für öffentliche Aufträge zu fördern. Die Leitlinien müssen auch die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen enthalten, die KMU den Wettbewerb um öffentliche Aufträge erleichtern sollen. Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden bei der gezielten Schulung von Bietern in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wird fortgesetzt. Die Leitlinien werden auf der Grundlage der Ergebnisse des Projekts des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen ausgearbeitet.

257

C2.9. R1

M

Änderung der Vorschriften für Schulungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

Inkrafttreten der Änderungen der Vorschriften für die Aus- und Fortbildung im öffentlichen Auftragswesen

 

 

 

Q1

2023

Die Änderungen des Rechtsrahmens zur Verbesserung der Ausbildung im öffentlichen Auftragswesen umfassen Folgendes: I) Erstellung eines Lehrplans für Weiterbildungsprogramme, in dem die Kompetenzen und Lernziele festgelegt werden, ii) Integration von ProcurCompEU in das obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge; III) die Anforderung, eine qualitative Bewertung der Schulungen durchzuführen.
Die Änderungen sollen einen umfassenden Ansatz bieten, der erforderlich ist, um die Verwaltungskapazität des Personals in wichtigen öffentlichen Beschaffungseinrichtungen zu stärken, wobei auch die Empfehlungen aus der Analyse der Arbeitsbelastung (R1-I1) zu berücksichtigen sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse der organisatorischen Bewertung und der strategischen Prioritäten wird Schulungen Vorrang eingeräumt, die die größte Wirkung bei der Erreichung von Zielen wie Integrität und Transparenz, ordnungsgemäße Planung der Verfahren, faire und offene technische Spezifikationen, klare Auswahl- und Bewertungskriterien für Angebote, Vertragsverwaltung und Änderungen erzielen können.

258

C2.9. R1

M

Integration eines maßgeschneiderten Rahmens für die kontinuierliche Schulung von Vergabebeauftragten im Rahmen von ProcurCompEU in das obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Inkrafttreten des auf ProcurCompEU abgestimmten Rahmens für die kontinuierliche Schulung der für das öffentliche Auftragswesen zuständigen Beamten;

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Das Instrument ProcurCompEU wird an die Besonderheiten Kroatiens angepasst und in das bestehende obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge integriert. Es wird eine Unterseite des Portals für das öffentliche Auftragswesen eingerichtet, auf der ProcurCompEU-Tools zur Verfügung stehen und von allen Interessenträgern des öffentlichen Auftragswesens kostenlos genutzt werden können, und die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständige Stelle unterstützt die praktische Umsetzung und Aufsicht.

259

C2.9. R1-I1

M

Veröffentlichung unabhängiger Analysen und konkreter Empfehlungen zur Verbesserung des Verwaltungsaufwands für das gesamte Personal der wichtigsten Institutionen im Vergabesystem (MINGOR, SAFU, DKOM).

Veröffentlichung einer Analyse der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter wichtiger Institutionen im öffentlichen Auftragswesen (MINGOR, SAFU und DKOM), einschließlich eines Aktionsplans zur Umsetzung von Personalempfehlungen und -maßnahmen

 

 

 

Q3

2022

Unabhängige externe Sachverständige führen eine umfassende Analyse der Arbeitsbelastung des Personals wichtiger Einrichtungen im System der öffentlichen Auftragsvergabe im Rahmen der EU-Mittel durch, einschließlich einer Beschreibung der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben sowie der erforderlichen Kompetenzen und des Entschädigungssystems. Der veröffentlichte unabhängige Bericht wird auf einer umfassenden Analyse der Rollen im öffentlichen Auftragswesen und der Arbeitsbelastung beruhen, wobei historische Arbeitsbelastungsdaten berücksichtigt und mit Trends bei der steigenden Arbeitsbelastung verglichen werden, einschließlich des Schulungsbedarfs zu bestimmten Themen wie nachhaltige Auftragsvergabe und Zugang zu KMU. Der Bericht enthält einen Aktionsplan zur Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen für Verbesserungen, um die Einstellung und Bindung von hochqualifiziertem Personal sicherzustellen.

260

C2.9. R2

M

Änderung des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, wonach der Rückgriff auf E-Rechtsmittel zwingend vorgeschrieben wird, um Rechtsmittel einzulegen

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und der Satzung (Beschwerdeverordnung in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge)

 

 

 

Q3

2022

Der Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen (Gesetz über das öffentliche Auftragswesen und einschlägige Verordnungen) wird geändert, um E-Rechtsbehelfe als obligatorisches Rechtsbehelfsverfahren im öffentlichen Auftragswesen einzuführen.

261

C2.9. R2

T

Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Beschwerden und Entscheidungen

 

Anzahl

35.2

29.2

4. QUARTAL

2024

Die durchschnittliche Zahl der Tage für die Entscheidung über Beschwerdefälle ab dem Tag des Eingangs der Beschwerde wird um mindestens sechs Tage verringert.

263

C2.9. R3

M

Programme und Tätigkeiten zur Konzeption und Verwaltung innovativer öffentlicher Aufträge

Bestehendes Programm zur professionellen Unterstützung und Schulung von Auftraggebern im Bereich der innovationsfördernden Auftragsvergabe

 

 

 

Q1

2024

Mit technischer Hilfe richten kroatische Einrichtungen Programme zur professionellen Unterstützung von Auftraggebern bei innovationsbezogenen Vergabeverfahren ein. Das bei der HAMAG-BICRO (Kroatische Agentur für Kleinunternehmen, Innovation und Investitionen) eingerichtete Wettbewerbszentrum für innovatives öffentliches Beschaffungswesen wird gestärkt und sein Personal geschult, um eigenständig Schulungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich Innovation anzubieten. Die Verwaltungskapazität des Ministeriums für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung (MINGOR) wird in gleicher Weise gestärkt. Bis zum 1. Quartal 2024 wird ein Fortschrittsbericht über diesen Kapazitätsausbau erstellt.

Darüber hinaus wird ein Handbuch für Beschaffungsstellen mit Leitlinien für innovationsbezogene Vergabeverfahren veröffentlicht.

264

C2.9. R3

T

Schulungen zur innovationsfördernden Auftragsvergabe

 

Anzahl

0

150

4. QUARTAL

2025

Vertreter von mindestens 150 öffentlichen Auftraggebern werden auf dem Gebiet der innovationsfördernden Auftragsvergabe geschult. Die Behörden überwachen auch die Nutzung der innovationsfördernden Auftragsvergabe mittels einer statistischen Veröffentlichung und führen Sensibilisierungsmaßnahmen für Interessenträger des Privatsektors durch.

P. KOMPONENTE 3.1: REFORM DES BILDUNGSSYSTEMS

Das Bildungssystem in Kroatien steht vor einer Reihe erheblicher Herausforderungen. Die Teilnahme an formaler Kinderbetreuung und die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) gehören zu den niedrigsten in der EU, was vor allem auf den Mangel an FBBE-Infrastrukturen und den Mangel an Lehrkräften zurückzuführen ist, wobei große regionale Unterschiede die Ungleichheiten verschärfen. Der Schulpflichtzyklus (mit einer Dauer von acht Jahren) ist ein Jahr kürzer als der EU-Standard. Auch die jährliche Unterrichtszeit in Grundschulen liegt unter dem EU-Durchschnitt, da viele Schulen aufgrund von Infrastrukturengpässen Schichten durchführen. Die Leistungen der Schüler bei allen Grundfertigkeiten liegen unter dem EU-Durchschnitt. Der Hochschulabschluss zählt zu den niedrigsten in der EU. Auch die Teilnahme an der Erwachsenenbildung ist sehr gering.

Ziel dieser Komponente ist es, all diese Herausforderungen zu bewältigen. Sie umfasst eine umfassende Reform des Bildungssystems, die darauf abzielt, den Zugang zur Bildung und deren Qualität auf allen Bildungsebenen zu fördern. Sie umfasst auch ergänzende Investitionen in die FBBE-Infrastruktur, Schulen und digitale Infrastruktur im Hochschulbereich.

Diese Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der letzten zwei Jahre an Kroatien bei, in denen es um die Notwendigkeit geht, „dieBildungsreform umzusetzen und sowohl den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen als auch deren Qualität und Arbeitsmarktrelevanz zu verbessern“ (länderspezifische Empfehlung 2 2019) und „den Erwerb von Kompetenzen zu fördern“ (länderspezifische Empfehlung 2 2020).

P.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C3.1 R1 – Strukturreform des Bildungssystems

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang zu Bildung und deren Qualität auf allen Ebenen zu verbessern, insbesondere für Menschen und Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Gruppen 19 .

·Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Diese Reform besteht darin, den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) für Kinder von drei Jahren bis zum Beginn der Primarschulbildung zu verbessern und ein neues Finanzierungsmodell einzuführen, um die langfristige Tragfähigkeit der FBBE-Finanzierung sicherzustellen.

·Grundschulen

Ziel der Reform ist es, die Qualität der Lehr- und Lernergebnisse, insbesondere für Kinder aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, zu verbessern, indem ein einziger Schichtdienst, ganztägiger Unterricht in Grundschulen und eine Erhöhung der Zahl der Pflichtunterrichtsstunden eingeführt werden. Die Reform zielt auch darauf ab, die kontinuierliche Weiterbildung von Lehrkräften und die systematische externe Bewertung der Lernergebnisse in Grundschulen zu unterstützen.

Mit der Reform soll das Bildungsgesetz dahingehend geändert werden, dass das neue Ganztagslehrmodell in Grundschulen eingeführt wird, indem die Mindestanzahl der verpflichtenden Unterrichtsstunden und der Lehrplan für Grundschulen geändert werden, und sie wird von systematischen Lehrerentwicklungsprogrammen begleitet.

Diese Teilgruppe von Maßnahmen der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

·Weiterführende Schulen

Ziel der Reform ist es, die Relevanz der Sekundarschulbildung zu erhöhen, indem die Einschreibung von Schülern in die allgemeine Sekundarbildung („Gimnazija-Programme“) erhöht und gleichzeitig der Anteil der beruflichen Aus- und Weiterbildung verringert wird und die Arbeitsmarktrelevanz der Berufsbildungsprogramme verbessert wird.

Die Reform soll zur Konsolidierung der zahlreichen bestehenden sekundären Berufsbildungsprogramme beitragen, indem die überschüssigen Berufsbildungsprogramme verringert und die Relevanz der Programme für die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes erhöht wird. Mit der Reform werden neue Lehrpläne eingeführt, die auf Qualifikations- und Beschäftigungsstandards des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) beruhen und mit der Entwicklung neuer Lehrmaterialien und der beruflichen Ausbildung von Lehrkräften in der beruflichen Bildung einhergehen.

Diese Teilgruppe von Maßnahmen der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

·Bildung von Erwachsenen

Ziel der Reform ist es, die Qualität und Relevanz der Erwachsenenbildung zu erhöhen. Mit dem neuen Erwachsenenbildungsgesetz werden die Erwachsenenbildungsprogramme an die Qualifikationsstandards des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) angeglichen, der die Anerkennung erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten erleichtern soll. Die Reform sieht auch die Einführung individueller Bildungskonten vor, die es jeder Person ermöglichen, am lebenslangen Lernen teilzunehmen. Mit der Reform soll auch ein Bewertungssystem für Anbieter von Erwachsenenbildung eingeführt werden.

Diese Teilgruppe von Maßnahmen der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Diese Reform wird durch drei Investitionen unterstützt (C3.1 R1-I1, C3.1 R1-I2, C3.1 R1-I3 und C3.1 R1-I4).

Investition C3.1 R1-I1 – Bau, Modernisierung, Wiederaufbau und Ausrüstung von FBBE-Einrichtungen

Ziel dieser Investition ist es, den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung in Kroatien zu fördern. Diese Maßnahme umfasst den Bau neuer FBBE-Einrichtungen und die Renovierung bestehender Einrichtungen mit dem Ziel, 22500 neue Plätze in der FBBE zu schaffen.

Investition C3.1 R1-I2 – Bau, Modernisierung, Wiederaufbau und Ausstattung von Grundschulen für den ganztägigen Einschichtunterricht

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Übergang zum Ganztagsunterricht für Grundschulen in Kroatien zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst den Bau neuer Grundschulen und die Modernisierung bestehender Schulen.

Investition C3.1 R1-I3 – Bau, Modernisierung, Modernisierung und Ausrüstung von Sekundarschulen

Ziel dieser Maßnahme ist der Ausbau der physischen Infrastrukturkapazitäten in Sekundarschulen. Die Maßnahme umfasst den Bau neuer Sekundarschulen und die Modernisierung bestehender Schulen, einschließlich der Sportinfrastrukturen der Schulen.

Reform C3.1 R2 – Modernisierung der Hochschulbildung

Ziel dieser Reform ist es, die Verfügbarkeit, Qualität und Arbeitsmarktrelevanz der Hochschulbildung zu verbessern und den Anteil der Hochschulabsolventen, insbesondere aus schutzbedürftigen und unterrepräsentierten Gruppen, zu erhöhen.

Die Reform umfasst die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Wissenschaft und Hochschulbildung und eines neuen Gesetzes über die Qualitätssicherung in Wissenschaft und Hochschulbildung, um ein neues effizientes Finanzierungsmodell für öffentliche Universitäten und andere öffentliche Hochschuleinrichtungen zu schaffen. Das neue Finanzierungsmodell beruht auf transparenten Kriterien und Leistungsindikatoren, die mit den Entwicklungszielen des Instituts verknüpft sind. Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells soll durch Programmvereinbarungen über die wissenschaftliche Forschungs- und Lehrtätigkeit der Universität/Einrichtung für einen Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt werden.

Die Reform zielt auch darauf ab, die Bildung besser an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Sie setzt die Festlegung von Qualifikationsstandards für alle Hochschulabschlüsse fort und nimmt sie in das Register des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) auf, der die Hochschulabschlüsse besser an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes anpassen dürfte. Mit der Reform soll auch ein digitales Diplomregister eingerichtet werden, das einen Schritt hin zur Entwicklung eines Werdegang-Nachverfolgungssystems darstellt, das die Nachverfolgung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen ermöglicht.

Mit der Reform sollen auch engere Verbindungen zwischen Lehre und wissenschaftlicher Forschung, die Internationalisierung und die Beteiligung kroatischer Universitäten an Allianzen der Zukunft sowie der digitale Wandel der Hochschulbildung unterstützt werden.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.

Investition C3.1 R2-I1 – Digitaler Wandel der Hochschulbildung

Ziel dieser Maßnahme ist es, den digitalen Wandel in der Hochschulbildung zu unterstützen und das E-Learning zu erleichtern.

Die Maßnahme umfasst Investitionen in digitale Infrastrukturen für den Unterricht und digitale Lehrinstrumente.

P.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

265

C3.1. R1

M

Annahme des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Erwachsenenbildung

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Erwachsenenbildung

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Der überarbeitete Rechtsrahmen zur Regelung der Erwachsenenbildung soll eine bessere Abstimmung zwischen dem Angebot an Programmen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes unterstützen, indem die Erwachsenenbildungsprogramme an den Inhalt der Qualifikationsstandards des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) angepasst werden und die Anerkennung des informellen und nichtformalen Lernens ermöglicht wird.

266

C3.1. R1

M

Umfassende Analyse des Bedarfs an Sekundarbildung

Veröffentlichung der Ergebnisse der umfassenden Analyse des Bedarfs an Sekundarbildung auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft und Bildung

 

 

 

Q1

2022

Der Bedarf an Sekundarbildung wird umfassend analysiert, um Maßnahmen zu unterstützen, die darauf abzielen, den Anteil der Studierenden, die in allgemeinen Sekundarschulen eingeschrieben sind, zu erhöhen, den Anteil der Studierenden, die in überzähligen Berufsbildungsprogrammen eingeschrieben sind, zu verringern und die Berufsbildungsprogramme an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen.

267

C3.1. R1

M

Annahme des Modells für die Finanzierung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

Inkrafttreten des FBBE-Finanzierungsmodells

 

 

 

Q1

2023

Die kroatische Regierung verabschiedet ein Modell zur Finanzierung der Betriebskosten von FBBE-Einrichtungen für Gemeinden/lokale Gebietskörperschaften mit geringeren finanziellen Kapazitäten, um die Nachhaltigkeit der Investitionen nach der Renovierung bestehender oder dem Bau neuer FBBE-Einrichtungen zu gewährleisten.

268

C3.1. R1

M

Annahme der Änderungen für ein ganztägiges Lehrmodell

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes zur Regelung der Grund- und Sekundarschulbildung für den Ganztagsunterricht

 

 

 

4. QUARTAL

2023

In den Änderungen des Gesetzes zur Regelung der Primar- und Sekundarschulbildung werden die Bedingungen für die Einführung des Ganztagsunterrichts festgelegt.

269

C3.1. R1

T

Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

% (Prozent)

76,3

90

Q2

2026

Die Erhöhung des Anteils der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schulalter, die FBBE besuchen, auf 90 % ist den amtlichen nationalen Statistiken zu entnehmen.

270

C3.1. R1-I1

T

Anzahl der in der FBBE errichteten Plätze

Anzahl

0

12 000

Q2

2026

Durch die Infrastrukturinvestitionen in den Bau, die Modernisierung und den Wiederaufbau von FBBE-Einrichtungen werden mindestens 12000 neue Plätze in der FBBE geschaffen.

Der Bau und die Renovierung von FBBE-Einrichtungen beruhen auf den Ergebnissen einer Bedarfsanalyse, bei der die Kapazitäten der Schule und die demografischen Entwicklungen berücksichtigt werden.

271

C3.1. R1-I2

T

Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Grundschulzimmer

Anzahl

0

286

Q2

2026

286 Klassenzimmer in Grundschulen müssen gebaut oder rekonstruiert werden, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Es werden mindestens vier neue Sporthallen gebaut.

Der Bau und die Renovierung von Grundschulen beruhen auf der Bewertung des Bedarfs an Infrastrukturinvestitionen unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Schule und der demografischen Entwicklungen.

396

C3.1. R1-I3

T

Anzahl der renovierten oder gebauten Klassenzimmer im Sekundarbereich

Anzahl

0

52

Q2

2026

Mindestens 52 Klassenzimmer für Programme der allgemeinen Sekundarbildung müssen renoviert oder gebaut werden.

Der Bau und die Renovierung von Schulen, die Programme der Sekundarstufe durchführen, beruhen auf der Bewertung der vorhandenen Kapazitäten und des Bedarfs an zusätzlicher physischer Infrastruktur.

273

C3.1. R2

M

Annahme des neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Wissenschaft und Hochschulbildung

 

 

 

Q3

2022

Der neue Rahmen soll eine organisatorische Reform der öffentlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Institute ermöglichen und ein leistungsbasiertes Finanzierungsmodell einführen.

274

C3.1. R2-I1

T

Digitale Infrastruktur und Ausrüstung für öffentliche Hochschuleinrichtungen

% (Prozent)

0

90

Q2

2026

Mindestens 90 % der öffentlichen höheren Einrichtungen müssen von der Modernisierung der passiven digitalen Infrastruktur und dem Erwerb von Ausrüstung profitiert haben.

P.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

  

Investition C3.1 R1-I4 – Bau, Modernisierung, Wiederaufbau und Ausstattung von Grundschulen für den ganztägigen Einschichtunterricht

Ziel dieser Investition ist es, dass alle Schüler der Grundschule Einzelschichtschulen besuchen. Diese Investition besteht in dem Bau neuer Grundschulen und der Modernisierung bestehender Grundschulen, einschließlich Sportinfrastrukturen.

P.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Anzahl 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

Etappenziel/
Zielwert 
(für Etappenziele) 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) 
(für Ziele) 

Zeit 

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben 

Maßeinheit

Ausgangslage 

Ziel 

Q

Jahre 

397

C3.1. R1-I4

T

Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Grundschulzimmer

Anzahl

286

1318

Q2

2026

Es werden mindestens 1032 zusätzliche Klassenräume in Grundschulen gebaut oder renoviert, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Es werden mindestens 241 neue Sporthallen gebaut.

Der Bau und die Renovierung von Grundschulen beruhen auf der Bewertung des Bedarfs an Infrastrukturinvestitionen unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Schule und der demografischen Entwicklungen.

Q. KOMPONENTE 3.2: FÖRDERUNG DER FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSKAPAZITÄT

Die kroatische öffentliche Forschungs- und Innovationslandschaft ist stark fragmentiert. Unzureichende Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, insbesondere aus der Wirtschaft, in Verbindung mit einer unzureichenden Finanzierung und einem unzureichenden Organisationsmodell von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten behindern das volle Potenzial des kroatischen Forschungssektors. Infolgedessen sind die wissenschaftliche Produktivität, die Effizienz und der Wissenstransfer nach wie vor begrenzt. Die Voraussetzungen für die Entwicklung der Humanressourcen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die es ermöglichen würden, die Bereitschaft der Gesellschaft für den digitalen Wandel zu erhöhen, sind unterentwickelt. Die Zersplitterung und Ineffizienz der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik sowie das Fehlen von Ergebnissen aus Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation sind einige der Hauptursachen für das gehemmte Produktivitäts- und Wettbewerbswachstum.

Mit dieser Komponente sollen diese Herausforderungen angegangen werden, indem folgende Ziele verfolgt werden:

-Verbesserung des Systems der institutionellen Finanzierung von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten, um die wissenschaftliche Produktivität, Effizienz und Wissenstransfer durch Direktinvestitionen und eine verstärkte Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung zu motivieren.

-Verstärkte Investitionen in die Forschungsinfrastruktur und die organisatorischen Kapazitäten von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten, die eine höhere Qualität der wissenschaftlichen Forschung ermöglichen und die Attraktivität von Forschungslaufbahnen in Kroatien erhöhen.

-Einführung eines neuen günstigen Rahmens für den Aufstieg und die Laufbahnentwicklung von Forschern im Einklang mit den Besonderheiten der Wissenschaftsbereiche, um junge kroatische Wissenschaftler und hochqualifizierte ausländische Wissenschaftler anzuziehen und zu halten.

-Einführung eines effizienteren institutionellen Rahmens und eines effizienteren Programmierungsrahmens für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik im Bereich Forschung und Innovation (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).

FRAGE 1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C3.2 R1 – Reform und Stärkung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten des öffentlichen Forschungssektors

Ziel dieser Reform ist es, die Qualität und internationale Sichtbarkeit der öffentlichen Forschung zu erhöhen, die gezielte Forschung und die Auswirkungen der Wissenschaft auf die Weiterentwicklung von Innovation, Wirtschaft und Gesellschaft durch die Umstrukturierung des öffentlichen Forschungssektors zu stärken. Die Reform umfasst folgende Maßnahmen:

-Annahme eines neuen Musters von Programmvereinbarungen zur Finanzierung des öffentlichen wissenschaftlichen Forschungssystems,

-Aufstockung der Mittel für wissenschaftliche Einrichtungen für eine wirkungsvollere Forschung,

-Verringerung der Fragmentierung des wissenschaftlichen Forschungssystems durch die Integration wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen im Hinblick auf den Übergang zu einer effizienteren Organisation von Hochschulen und Forschungsinstituten;

-Verbesserung der Qualität der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten durch Förderung des Übergangs zu einem leistungsbasierten Finanzierungssystem.

Die Umsetzung der Reform umfasst die Annahme eines neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeiten und Hochschulbildung, mit dem ein rechtlicher und finanzieller Rahmen für die organisatorische und funktionale Integration von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten geschaffen wird, sowie einen Dialog über institutionelle Ziele und einen neuen ergebnisorientierten Finanzierungsrahmen. Der neue Rechts- und Finanzrahmen dürfte zu mehr einflussreicheren Veröffentlichungen, wettbewerbsfähigeren Projekten, einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit und einer größeren Zahl von Projekten in Zusammenarbeit mit Unternehmen führen.

Die Reform soll bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investition C3.2 R1-I1 – Entwicklung eines Systems von Programmvereinbarungen zur Finanzierung von Hochschulen und Forschungsinstituten mit Schwerpunkt auf Innovation, Forschung und Entwicklung

Ziel dieser Investition ist es, das Finanzierungssystem für die wissenschaftliche Arbeit von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten zu verbessern, um eine höhere Qualität und Relevanz der Forschungsergebnisse zu erreichen.

Diese Investition besteht in der Bereitstellung von Mitteln für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungsprojekte an öffentliche Forschungseinrichtungen, die Programmvereinbarungen unterzeichnen.

Reform C3.2 R2 – Schaffung eines Rahmens für die Anwerbung von Studierenden und Forschern für MINT- und IKT-Bereiche

Ziel dieser Reform ist es, einen neuen Rahmen für den Aufstieg und die Laufbahnentwicklung von Forschern in den MINT- und IKT-Bereichen zu schaffen, um die Zahl und Qualität von Forschern und Fachkräften in Wissenschaft und Wirtschaft zu erhöhen und das Innovationspotenzial zu steigern. Langfristig dürfte die Reform die Übertragung des Humankapitals von wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Wirtschaft ermöglichen, und zwar durch den Transfer von Fachwissen, fortgeschrittenen Technologien, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen über Technologieplattformen und die Entwicklung von Start-up-Unternehmen und Spin-offs im Hochtechnologiebereich sowie von offenen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen.

Wissenschaftliche Laufbahnen werden durch eine klare, transparente und leistungsorientierte Einstellungspolitik in den Schlüsselbereichen der wissenschaftlichen Forschung attraktiver gemacht. Wissenschaftliche Laufbahnen in den MINT- und IKT-Bereichen werden ab dem frühesten Bildungsniveau gefördert. Der Rechtsrahmen wird geändert, um dem nicht wettbewerbsfähigen und verwaltungstechnisch aufwändigen Einstellungs- und Beförderungsmodell im kroatischen wissenschaftlichen Forschungssystem Rechnung zu tragen.

Die Reform soll bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investition C3.2 R2-I1 – Entwicklung eines förderlichen Modells für die Laufbahnentwicklung von Forschern und die Durchführung modernster wissenschaftlicher Forschung in MINT- und IKT-Bereichen

Ziel dieser Investition ist es, einen neuen Rahmen und ein Anreizsystem für die Laufbahnentwicklung von Forschern zu entwickeln und einzuführen.

Die Investition besteht aus Aufforderungen zur Einreichung von Forschungszuschüssen zur Förderung von Nachwuchsforschern, Ausbildungsprogrammen und Mobilität mit der Wirtschaft.

Investition C3.2 R2-I2 – Investitionen in die Forschung – Technologieinfrastruktur in den MINT- und IKT-Bereichen

Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel durch Investitionen in wichtige Infrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung zu unterstützen.

Die Investition besteht in dem Bau von sechs Infrastrukturprojekten zur direkten Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten.

Reform C3.2 R3 – Verbesserung der    Effizienz der öffentlichen Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation

Ziel dieser Reform ist es, ein funktionaleres und effizienteres Governance-Modell für wettbewerbsfähige Forschung umzusetzen und Entwicklungs- und Innovationsprogramme einzuführen, die eine schnellere, leistungsorientierte Auswahl von Forschungsprojekten ermöglichen.

Die Reform umfasst die Annahme eines neuen Gesetzes über die kroatische Wissenschaftsstiftung, um die Kapazitäten der Kroatischen Wissenschaftsstiftung zu stärken und die Zahl der Einrichtungen zu verringern, die derzeit an der Verwaltung und Durchführung von Forschungs- und Innovationsförderprogrammen beteiligt sind. Dieser neue Rechtsrahmen soll es ermöglichen, die Kapazitäten der Stiftung in ein Gremium umzuwandeln und zu stärken, das zusätzlich zu klar vereinbarten und festgelegten Zuständigkeiten im Rahmen der interinstitutionellen Koordinierung innerhalb des Nationalen Innovationsrats einen vereinfachten und systematischen Ansatz für das Projektfinanzierungsmanagement gewährleistet.

Die Reform soll bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investition C3.2 R3-I1 – Schaffung eines funktionaleren Rahmens für die Finanzierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten

Ziel dieser Maßnahme ist es, das bestehende System der Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) zu verbessern und die Entwicklung von Spitzenforschung und -produkten zu unterstützen.

Diese Investition besteht aus Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungsprojekte im Rahmen eines Pilotförderprogramms.

 

Q2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

275

C3.2. R1

M

Neues Gesetz über Wissenschaft und Hochschulbildung

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Wissenschaft und Hochschulbildung

 

 

 

Q3

2022

Mit dem neuen Rechtsakt werden rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für die organisatorische und funktionale Reform der öffentlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Institute sowie für die Finanzierung zur Erreichung der Ziele der institutionellen Entwicklung geschaffen.

276

C3.2. R1-I1

T

Mittel für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen während des ersten Zweijahreszyklus der Durchführung von Programmvereinbarungen

 

Anzahl (Betrag)

0

17 619 079

Q1

2023

17 619 079 EUR werden für Forschungsprojekte gewährt, die von Hochschulen und Forschungsinstituten durchgeführt werden, die die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben. Die Projekte unterstützen direkte Wissenschafts- und Forschungstätigkeiten (Forschungsprojekte) und beruhen auf veröffentlichten Ausschreibungsspezifikationen mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

277

C3.2. R1-I1

T

Anteil der Hochschulen oder Forschungsinstitute, die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben

 

% (Prozent)

0

65

Q3

2024

Mindestens 65 % der öffentlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Institute müssen neue Programmvereinbarungen gemäß den Bestimmungen des neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung unterzeichnet haben, mit denen ein leistungsbasiertes System von Förderzielen für öffentliche wissenschaftliche Einrichtungen eingeführt wird.

278

C3.2. R1-I1

T

Abgeschlossene Forschungsprojekte im Bereich „grün“ durch wissenschaftliche Organisationen, die neue Programmvereinbarungen unterzeichnet haben

 

Anzahl


0

8

Q1

2026

Mindestens acht Forschungsprojekte, die direkt den ökologischen Wandel unterstützen und von wissenschaftlichen Organisationen durchgeführt werden, die die neuen Programmvereinbarungen unterzeichnet haben, müssen auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Projekten auf der Grundlage veröffentlichter Spezifikationen der Ausschreibung abgeschlossen worden sein.

279

C3.2. R1-I1

T

Zuweisung von Mitteln für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen

 

Anzahl (Betrag)

 17 619 079

121 109 984

Q1

2026

Mindestens 103 490 905 EUR werden für Forschungsprojekte gewährt, die von Hochschulen und Forschungsinstituten durchgeführt werden, die die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben. Die Projekte unterstützen direkte wissenschaftliche und Forschungstätigkeiten (Forschungsprojekte) und beruhen auf veröffentlichten Spezifikationen der Ausschreibung.

280

C3.2. R1-I1

T

Umstrukturierungen von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten

 

Anzahl

0

6

4. QUARTAL

2025

Auf der Grundlage des Modells für die Umstrukturierung von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten, das von unabhängigen externen Sachverständigen entwickelt und vom Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Jugend im Dialog mit Hochschulen und Sozialpartnern angenommen wurde, werden mindestens sechs (6) Umstrukturierungen von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten, an denen mindestens zwölf (12) Hochschuleinrichtungen und wissenschaftliche Institute beteiligt sind, abgeschlossen.

281

C3.2. R2

M

Neuer Rechtsrahmen zur Regelung der Qualitätsanforderungen für Studienprogramme, Promotionsstudien und Arbeitsbedingungen für wissenschaftliche Einrichtungen

Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens

 

 

 

Q3

2022

Der neue Rechtsrahmen soll eine Grundlage für ein neues Beförderungssystem bilden, das auf Exzellenz und einer besseren Rechtsetzung der Laufbahnentwicklung beruht und somit die Voraussetzungen für die Gewinnung und Bindung hochwertiger Forscher schafft. Der neue Rechtsrahmen soll es jungen Wissenschaftlern ermöglichen, sich auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Qualitätskriterien und mit weniger administrativen Hindernissen zu entfalten. Sie umfasst flexible Arbeitsregelungen, um die Einstellung von Forschern mit Betreuungsaufgaben zu fördern.
Der neue Rechtsrahmen umfasst:
1) Neues Gesetz über die Qualitätssicherung in Wissenschaft und Hochschulbildung
2. Verordnung über die Voraussetzungen für die Auswahl in wissenschaftlichen Titeln

282

C3.2. R2-I1

T

Im Rahmen des Programmplanungsrahmens gewährte Finanzhilfen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen in MINT-/IKT-Bereichen und zur Verbesserung ihrer Mobilität für die nationale und internationale Zusammenarbeit

 

Anzahl

0

3 354

Q1

2025

Mindestens 3354 Finanzhilfen werden durch Beschlüsse des Ministeriums für Wissenschaft, Bildung und Jugend über die Finanzierung von Projekten im Rahmen des neuen Rahmens für die Finanzierung von Forschungsprogrammen gewährt, deren Schwerpunkt auf der Belohnung von Exzellenz in der Forschung, der Zusammenarbeit mit der Industrie und der internationalen Zusammenarbeit liegt. Der Rahmen umfasst Finanzhilfen für I) MINT- und IKT-Stipendien; II) ein Programm für Nachwuchsforscher; III) ein Tenure Track-Programm; IV) ein Mobilitätsprogramm; V) Gründung/Spinnung von Nachwuchsforscherunternehmen; und vi) ein Praktikumsprogramm für unternehmerische Initiative.

283

C3.2. R2-I2

T

Infrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung

 

Anzahl

0

6

Q2

2026

Sechs wissenschaftlich-technologische Infrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung im Bereich MINT und IKT, die den digitalen Wandel unterstützen und junge Forscher einbeziehen, werden abgeschlossen. Die Infrastruktur beruht auf Grundsätzen der offenen Innovation und unterstützt unmittelbar saubere Technologiebereiche sowie den ökologischen und digitalen Wandel.

Mindestens 3 222 325 EUR werden für drei der sechs wissenschaftlich-technologischen Infrastrukturprojekte bereitgestellt, nämlich:

1)Marmor Smart Marina

2)Marmor Smart Mussel Farm

3)Betriebsstelle für autonome Seefahrzeuge des Marmors

zur ausschließlichen Unterstützung von Posten gemäß Arbeitspaket 3: „Infrastruktur und Ausrüstung“ des MARBLE-Projekts. Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet.

Die Finanzierungsbeschlüsse des Ministeriums für Wissenschaft, Bildung und Jugend sowie die Auszüge aus dem nationalen Buchführungssystem, aus denen zweckgebundene Beträge und Haushaltslinien hervorgehen, aus denen sich die Finanzierungsquellen für die verschiedenen Teile und Tätigkeiten jedes der drei Projekte unterscheiden lassen (MARBLE Smart Marina, MARBLE Smart Mussel Farm, MARBLE Autonomous Marine Vehicle Operations site), werden nach Einreichung des entsprechenden Zahlungsantrags vorgelegt.

284

C3.2. R3

M

Neues Gesetz über die kroatische Wissenschaftsstiftung

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die kroatische Wissenschaftsstiftung.

 

 

 

Q3

2022

Mit dem neuen Gesetz über die kroatische Wissenschaftsstiftung wird ein klarer Auftrag der Stiftung für die Durchführung, Koordinierung, Gestaltung, Überwachung und Bewertung des Programms und die Bewertung von Programmen und Strategien zur Finanzierung von FuE-Projekten festgelegt und ein starkes und unabhängiges System für die Durchführung der Auswahl, Finanzierung und Überwachung der Auswirkungen von FuE-Projekten geschaffen.

285

C3.2. R3-I1

T

Finanzhilfen, die im Rahmen eines „Pilotprogramms“ zur Unterstützung der Schaffung eines reformierten FuEuI-Rahmens gewährt werden.

 

Anzahl

0

300

4. QUARTAL

2025

Auf der Grundlage der Beratung durch externe Sachverständige, die mit der Schaffung des neuen institutionellen Rahmens für Forschung, Entwicklung und Innovation und der Gestaltung neuer F & E-Programme befasst sind, werden mindestens 300 Zuschüsse für Projekte gewährt, die auf die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder auf den Wissenstransfer im Rahmen eines „Pilotprogramms“ abzielen, um die Schaffung eines reformierten FuEuI-Rahmens zu unterstützen.


R. KOMPONENTE 4.1: VERBESSERUNG DER BESCHÄFTIGUNGSMAẞNAHMEN UND DES RECHTSRAHMENS FÜR EINEN MODERNEN ARBEITSMARKT UND DIE WIRTSCHAFT DER ZUKUNFT

Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans befasst sich mit Arbeitsmarktfragen, insbesondere durch die Modernisierung der Arbeitsmarktregulierung und die Entwicklung gezielter aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Das übergeordnete Ziel der Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente besteht darin, dazu beizutragen, die Beschäftigung in Kroatien zu erhöhen, die trotz Verbesserungen in den letzten Jahren immer noch deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt.

Mit dieser Komponente werden folgende spezifische Ziele verfolgt:

-Entwicklung und Umsetzung neuer aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen in grünen und digitalen Bereichen

-Verbesserung des Systems zur Eingliederung und Überwachung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt

-Einführung eines Gutscheinsystems für Erwachsenenbildung und Weiterbildung, insbesondere derErwerb von Kompetenzen im Zusammenhang mit grünen und digitalen Technologien

-Verbesserungen des Arbeitsrechts

Diese Komponente befasst sich mit der länderspezifischen Empfehlung zur Stärkung der Arbeitsmarktmaßnahmen und -einrichtungen und ihrer Koordinierung mit den Sozialdiensten (länderspezifische Empfehlung 2, 2019)sowie der länderspezifischen Empfehlung zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2.4, 2020). 

R.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C4.1 R1 – Entwicklung und Umsetzung neuer gezielter aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für die Zwecke des grünen und des digitalen Wandels auf dem Arbeitsmarkt

Ziel dieser Maßnahme ist die Annahme neuer aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, um Beschäftigung und Selbstständigkeit im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte im Einklang mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und mit besonderem Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen zu steigern. Diese Maßnahme besteht in der Annahme neuer aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der Unterstützung von Begünstigten, auch aus schutzbedürftigen Gruppen.

Reform C4.1 R2 – Stärkung des Systems der Eingliederung und Überwachung gefährdeter Gruppen in den Arbeitsmarkt durch Verbesserungen der Arbeitsabläufe

Ziel dieser Maßnahme ist es, Arbeitslose und schutzbedürftige Gruppen stärker zu unterstützen. Diese Maßnahme besteht darin, das Arbeitsmarktgesetz zu ändern, die CES-Prozesse für Profiling und Aktivierung zu verbessern und schutzbedürftige Personen zu unterstützen.

Reform C4.1 R3 – Einrichtung eines Gutscheinsystems für die Erwachsenenbildung, -ausbildung und -fortbildung

Ziel dieser Reform ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern und Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abzustimmen, indem lebenslanges Lernen und der Erwerb neuer Kompetenzen, insbesondere grüner und digitaler Kompetenzen, unterstützt werden.

Die Reform umfasst Folgendes:

-Die Annahme eines neuen Erwachsenenbildungsgesetzes, das darauf abzielt, die Qualität der Erwachsenenbildung durch eine verbesserte Akkreditierung, Überwachung und Bewertung von Erwachsenenbildungseinrichtungen, die Einführung von Gutscheinen für die Erwachsenenbildung und ihre Angleichung an den kroatischen Qualifikationsrahmen im Erwachsenenbildungssystem zu verbessern.

-Erfassung der Kompetenzen mit Schwerpunkt auf vorrangigen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich Kompetenzen in Mangelsituationen, grüne und digitale Kompetenzen, die zur Aktualisierung des Kompetenzkatalogs und zur Festlegung der Kompetenzen und damit zusammenhängenden Bildungsprogramme, die durch Gutscheine finanziert werden sollen, verwendet werden.

-Entwicklung eines IT-Tools für eine umfassende Bewertung der Kompetenzen der potenziellen Begünstigten.

-Kontaktaufnahme mit schutzbedürftigen Gruppen durch Orientierung und Beratung, um ihre Beteiligung an Weiterbildungsinitiativen, einschließlich Gutscheinen, zu erhöhen.

-Operationalisierung des Antrags auf Verwendung von Gutscheinen durch Begünstigte, Bildungsanbieter, Berater und Arbeitgeber.

Die Reform wird bis zum 30. Juni 2025 umgesetzt.

Investition C4.1 R3-I1 – Umsetzung von Gutscheinen für die Erwachsenenbildung, -ausbildung und -fortbildung

Ziel der Investition ist es, Gutscheine für akkreditierte Erwachsenenbildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme zu finanzieren, um die Kompetenzen zu erwerben, die auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere beim Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft benötigt werden. Diese Maßnahme besteht in der Vergabe von Gutscheinen für die Erwachsenenbildung, wobei der Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen liegt.

Reform C4.1 R4 – Verbesserungen des Arbeitsrechts

Ziel dieser Reform ist es, einen klaren und modernen Rechtsrahmen zu schaffen, der darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern, neuartige Arbeitsformen besser zu regulieren und den Übergang von befristeten zu unbefristeten Verträgen und von nicht angemeldeter zu deklarierter Erwerbstätigkeit zu fördern.

Die Reform umfasst Änderungen des Arbeitsgesetzes, und zwar:

(1)Regelung der von zu Hause aus geleisteten Arbeit zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für die Parteien des Arbeitsverhältnisses unter außergewöhnlichen und regelmäßigen Umständen.

(2)Negativanreize für den Rückgriff auf ungerechtfertigte befristete Arbeitsverträge, insbesondere solche mit äußerst kurzer Laufzeit, die Begrenzung der Zahl möglicher aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge und die Verhinderung des Missbrauchs solcher Verträge, insbesondere bei der Einstellung durch verbundene Arbeitgeber, und eine bessere Definition des Begriffs „Nachfolgefähigkeit“.

(3)Stärkung des Rechts auf zusätzliche Arbeit für andere Arbeitgeber.

(4)Schaffung eines Rechtsrahmens, der die Arbeit über Online-Plattformen als spezifische Arbeitsform regelt, indem die sich aus diesem spezifischen Rechtsverhältnis ergebenden subjektiven Rechte und Pflichten – Grundrechte und arbeitsrechtliche Pflichten, Pflichtversicherung, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Ruhezeiten, Vertragskündigung, Mitentscheidung und Vereinigung sowie Rechte in Kollektivarbeitsverhältnissen – festgelegt werden.

(5)Überarbeitung der Rechtsvorschrift über die automatische Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei Eintritt des Renteneintrittsalters und Überarbeitung der Bestimmung über die obligatorische Entlassung von Arbeitnehmern in Fällen, in denen Arbeitnehmer das Rentenalter erreichen, um Anreize für Arbeitnehmer zu schaffen, aktiv zu bleiben, und gleichzeitig eine unangemessene Belastung der Arbeitgeber zu vermeiden.

(6)Eine angemessene Definition des Begriffs „Entgelt“ und aller seiner Bestandteile, um ihn besser mit dem Mindestlohn zu verknüpfen und die Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Besteuerung von Einkünften aus Beschäftigung zu erleichtern.

(7)Festlegung des Geltungsbereichs der tarifvertraglichen Rechte durch eine bessere Verknüpfung mit der Mitgliedschaft, um die geringe Beteiligung der Arbeitnehmer an Gewerkschaften und Tarifverhandlungen zu erhöhen und damit den sozialen Dialog zu stärken.

Mit der Reform wird das Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung geändert, indem die Kosten für Krankheitsurlaub für Erwerbstätige, die Anspruch auf Altersrente haben, auf die kroatische Krankenversicherungsanstalt übertragen werden.

Die Reform umfasst Änderungen bestehender Gesetze über Arbeitsbeziehungen und die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie nichtlegislative Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, und zwar:

(1)Stärkung des Wissens und der Kompetenzen der Interessenträger und der sie beaufsichtigenden Institutionen

(2)Schaffung gemeinsamer Datenbanken für eine wirksame Überwachung der Durchsetzung

(3)Neufestlegung und bessere Harmonisierung der Sanktionen für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

(4)Stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vor- und Nachteile der legalen Arbeit und der Nachteile nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, unter anderem durch Kampagnen, mit denen auch Möglichkeiten der Nutzung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen im Zusammenhang mit selbstständiger Erwerbstätigkeit beworben werden, sowie Schulungen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Registrierung von Handwerksbetrieben, für die öffentliche Leistungen in Form von Pauschalbeträgen im Einklang mit den Steuervorschriften gezahlt werden.

(5)Erstellung elektronischer Aufzeichnungen über Arbeitnehmer und Arbeitszeiten im Baugewerbe und anschließend schrittweise für andere Tätigkeiten.

(6)Eine umfassendere Regelung der Haftung für die Nichtzahlung von Löhnen in der Vertragskette bei Unterauftragsvergabe.

(7)Definition nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in all ihren Erscheinungsformen, Verstärkung der Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen und Regelung der Maßnahmen der an der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit beteiligten Behörden.

(8)Festlegung des Prozesses des Übergangs von nicht angemeldeter zu angemeldeter Erwerbstätigkeit, indem Arbeitgeber verpflichtet werden, einen Arbeitnehmer rückwirkend ab dem ersten Arbeitstag (und mindestens drei Monate) innerhalb von drei Tagen nach der Inspektion zu registrieren, nachdem nicht angemeldete Erwerbstätigkeit festgestellt wurde. Darüber hinaus wird der Verstoß eine Sanktion in der vorgeschriebenen Höhe pro nicht angemeldetem Arbeitnehmer und die Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitsentgelts sowie der Beiträge und Leistungen des Arbeitnehmers nach sich ziehen.

Die Reform umfasst Änderungen des Mindestlohngesetzes, und zwar:

(1)Ausschluss der meisten Lohnzuschläge von der Höhe des Mindestlohns und Festlegung von Mindesterhöhungen für Überstunden, Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit.

(2)Ausschluss der Möglichkeit, auf den Mindestlohn zu verzichten, um mögliche Missbräuche durch Arbeitgeber zu verhindern.

(3)Verschärfung der Kontrollen durch die Kontrollbehörden und Neufestlegung der Sanktionen bei Nichtzahlung von Mindestlöhnen.

(4)Stärkung der Rolle der Sachverständigenkommission für die Überwachung und Analyse der Entwicklung des Mindestlohns, indem ihr Analysen der möglichen Auswirkungen von Mindestlohnerhöhungen auf Wirtschaft, Beschäftigung, Lebensstandard und andere Lebens- und Arbeitssegmente übertragen werden und dementsprechend Leitlinien empfohlen werden.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen.

R.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

286

C4.1. R1

M

Ergänzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Drei neue aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen angenommen

 

 

 

Q1

2022

Die kroatische Arbeitsverwaltung wird drei neue Maßnahmen ergreifen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen des grünen und des digitalen Wandels zu unterstützen. Die Bedingungen und Kriterien für die Verwendung der Mittel im Rahmen dieser Maßnahmen sowie die Tätigkeiten der kroatischen öffentlichen Arbeitsverwaltung werden so gestaltet, dass der Reaktivierung und (Selbst-)Beschäftigung von Nichterwerbstätigen, Langzeitarbeitslosen und jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), Vorrang eingeräumt wird.

287

C4.1. R1

T

Zahl der Begünstigten der neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

 

Anzahl

0

5 000

4. QUARTAL

2025

Mindestens 5000 von den neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen profitieren, von denen mindestens 3200 schutzbedürftige Gruppen sein müssen. Diese neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen umfassen:

— Zuschuss zur Unterstützung der Beschäftigung in Beschäftigungsverhältnissen im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel,

— Finanzhilfe für Praktika im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel,

— Finanzhilfe für Selbstständigkeit im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel.

288

C4.1. R2

M

Inkrafttreten der Änderungen des Arbeitsmarktgesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Arbeitsmarktgesetzes

 

 

 

Q3

2024

Inkrafttreten eines geänderten oder neuen Arbeitsmarktgesetzes, mit dem die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit erhöht und die Dauer der Leistungen verlängert, die Anforderungen für schutzbedürftige Arbeitnehmer gelockert und das Antragsverfahren für Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Einklang mit der durchgeführten Analyse digitalisiert wird.

289

C4.1. R2

M

Verbesserung der Qualität der Unterstützung für schutzbedürftige Gruppen

Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts oder Annahme eines internen Regelwerks für verbesserte Verfahren für die Arbeit des CES zur Profilerstellung, Segmentierung, Integration und Aktivierung schutzbedürftiger Gruppen

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Die neuen Verfahren der kroatischen öffentlichen Arbeitsverwaltung sind für die Erstellung von Profilen, die Segmentierung, Integration und Aktivierung schutzbedürftiger Gruppen, die Entwicklung von Instrumenten für den Abgleich von Arbeitslosen mit offenen Stellen und die Operationalisierung des Überwachungs- und Bewertungssystems für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einsatzbereit.

290

C4.1. R2

T

Verbesserung der Qualität der Unterstützung für mindestens 5000 Menschen aus schutzbedürftigen Gruppen

 

Anzahl

0

5 000

Q2

2025

Outreach-Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen müssen die Einbeziehung von 5000 neuen Nutzern ermöglichen.

291

C4.1. R3

M

Entwicklung von Kompetenzen entsprechend dem Marktbedarf

In Betrieb befindliches Gutscheinsystem

 

 

 

Q1

2022

Das Gutscheinsystem ist einsatzbereit und wird genutzt, um die Teilnahme ausschließlich an Bildungsprogrammen zu finanzieren, die auf der Grundlage des kroatischen Qualifikationsrahmens entwickelt und von akkreditierten Einrichtungen im Einklang mit dem verabschiedeten neuen Erwachsenenbildungsgesetz durchgeführt werden. Es sind mindestens 25 Bildungsprogramme beteiligt. Das System enthält einen Kompetenzkatalog, in dem die auf dem Arbeitsmarkt vorhandenen und benötigten Kompetenzen erfasst werden, sowie eine IT-Anwendung für die Verwaltung und Vergabe von Gutscheinen. Das Gutscheinsystem kommt Arbeitnehmern und Arbeitslosen zugute, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen (Langzeitarbeitslose, nicht erwerbstätige oder junge NEETs) liegt.

292

C4.1. R3-I1

T

Verwendung von Bildungsgutscheinen

 

Anzahl

0

40 000

Q2

2026

Gutscheine, die an mindestens 40000 einmalige Begünstigte vergeben werden, davon mindestens 12000 aus schutzbedürftigen Gruppen.

293

C4.1. R4

M

Inkrafttreten der Änderungen des Mindestlohngesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Das neue Mindestlohngesetz schließt die verschiedenen Lohnzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntage und Feiertage von dem Mindestlohn und den gesetzlichen Mindestzuschlägen aus. Sie verbietet ferner die Möglichkeit, auf den Mindestlohn zu verzichten, um Missbrauch zu verhindern, die Kontrolle der Kontrollstellen zu verstärken und die Strafen für die Täter neu festzulegen.

294

C4.1. R4

M

Annahme des Gesetzes zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des neuen Arbeitsgesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgesetzes

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Mit dem geänderten oder neuen Arbeitsgesetz werden Outplace-Arbeit und Plattformarbeit geregelt, die Zahl aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge begrenzt, das Recht auf Arbeit für andere Arbeitgeber gestärkt und die 65-jährige Ruhestandsklausel überarbeitet, die Bestimmungen über die Finanzierung von Krankheitsurlaub und Entlassung von Arbeitnehmern im Rentenalter geändert, zusätzliche Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung gefördert und Bestimmungen aufgenommen, die Flexibilität bei der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz ermöglichen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern. Das neue oder geänderte Gesetz zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit definiert nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und all ihre Erscheinungsformen, stärkt die Kontrollen und legt Vergehensbestimmungen fest und regelt den Übergang von Arbeitnehmern von nicht angemeldeter in angemeldete Erwerbstätigkeit.

295

C4.1. R4

T

Erhöhung des Verhältnisses des Mindestlohns zum durchschnittlichen Bruttolohn im Jahr 2024 auf 50 % in

 

% (Prozent)

46,29

50

4. QUARTAL

2024

In Absprache mit den Sozialpartnern und in Zusammenarbeit mit dem Expertengremium für die Überwachung und Analyse der Entwicklung des Mindestlohns wird der Mindestlohn auf 50 % des Durchschnittslohns des Vorjahres angehoben.

296

C4.1. R4

T

Verringerung des Anteils befristeter Arbeitsverträge auf 17 %

 

% (Prozent)

18,1

17

4. QUARTAL

2024

Änderungen des Arbeitsgesetzes schaffen die Voraussetzungen für eine Verringerung der Zahl der befristeten Arbeitsverträge, die voraussichtlich von 18,1 % auf höchstens 17 % sinken wird.

S. KOMPONENTE 4.2: VERBESSERUNG DES RENTENSYSTEMS DURCH ERHÖHUNG DER ANGEMESSENHEIT DER RENTEN

Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Tragfähigkeit des Rentensystems weiter zu stärken, insbesondere durch Anreize für ein längeres Erwerbsleben, die Stärkung der zweiten Säule der Altersversorgung und die Anhebung der niedrigsten Renten. Übergeordnetes Ziel der Reform in dieser Komponente ist die Verbesserung der Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Renten.

S. 1    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C4.2 R1 – Erhöhung der Angemessenheit der Renten durch Fortsetzung der Rentenreform

Mit dieser Reform werden drei Ziele verfolgt: Verbesserung der Angemessenheit der Renten und Pensionen, insbesondere für Begünstigte mit dem niedrigsten Einkommen, ii) Verbesserung der Tragfähigkeit des Rentensystems durch Stärkung der zweiten Säule der Altersversorgung und iii) längerfristige Neubelebung der Reformanstrengungen auf sozial inklusive Weise durch Bildung einer Arbeitsgruppe, an der alle wichtigen Interessenträger und Sozialpartner beteiligt wären. Diese Maßnahme besteht darin, die Rentengesetze zu ändern, um Mindest- und Hinterbliebenenrenten anzuheben, die Anlagemöglichkeiten für Pensionsfonds der zweiten Säule auszuweiten und weitere Reformen auf der Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe durchzuführen.

   

S. 2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

297

C4.2. R1

M

Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes

Inkrafttreten des neuen oder geänderten Rentenversicherungsgesetzes.

 

 

 

Q1

2023

Die Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes erhöhen die Mindestrente und den Rentenfaktor, der zur Berechnung der Höhe der Hinterbliebenenrente herangezogen wird, um es zu ermöglichen, einen Teil der Hinterbliebenenrente zusätzlich zu einer privaten Rente (Alter/Invalidität) unter alters- und einkommensbezogenen Bedingungen für Rentner mit niedrigerem Einkommen in Anspruch zu nehmen.

298

C4.2. R1

M

Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Pflichtrentenfonds

Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Pflichtrentenfonds, um die Anlagemöglichkeiten von Pflichtrentenfonds zu erhöhen.

 

 

 

Q1

2025

Der Anwendungsbereich der förderfähigen Investitionen für Pensionsfonds der zweiten Säule wird erweitert. Es wird ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über obligatorische Pensionsfonds erlassen, mit dem das System der kapitalisierten individuellen Altersvorsorge in der Ansparphase weiter verbessert wird, um die Geschäftstätigkeit der Unternehmen des kapitalisierten Systems zugunsten aller Versorgungsanwärter zu verbessern. In dem von der Regierung zu erlassenden Dekret wird Folgendes präzisiert: I) Kriterien für die Einstufung eines Emittenten als benannter Emittent für die Finanzierung oder Verbriefung von Infrastrukturprojekten im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien; II) das Verfahren und der Inhalt des Antrags, d. h. der Antrag auf Einstufung, und iii) das Verfahren zur Bewertung und Erteilung der Einstufung.

299

C4.2. R1

T

Erhöhung des Gesamtrenteneinkommens der Begünstigten der neu definierten Form der Hinterbliebenenversorgung um mindestens 10 %.

 

% (Prozent)

0

10

4. QUARTAL

2024

Änderungen an der Berechnung der Hinterbliebenenrente führen zu einer Erhöhung des Gesamtrenteneinkommens der Empfänger einer Hinterbliebenenrente um insgesamt mindestens 10 % gegenüber dem Niveau von 2014 und führen die Möglichkeit ein, einen Teil der Hinterbliebenenversorgung zusätzlich zu einer persönlichen Rente für niedrigere Rentenempfänger (sowohl Alters- als auch Invaliditätsrenten) unter alters- und einkommensbezogenen Bedingungen zu verwenden.

300

C4.2. R1

M

Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes

Inkrafttreten des neuen Rentenversicherungsgesetzes

 

 

 

4. QUARTAL

2025

Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe es ist, die Lage des Rentensystems zu analysieren und weitere Optionen zur Verbesserung seiner Angemessenheit und Tragfähigkeit zu erörtern. Sie setzt sich aus Sozialpartnern, Rentenverbänden, Hochschulen, spezialisierten Beratern und anderen Interessenträgern zusammen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden bei der Änderung des Rechtsrahmens berücksichtigt.

Es werden mindestens folgende Änderungen angenommen: I) die Mindestrente von 103 % des aktuellen Rentenwerts (AVM) auf mindestens 106 % anzuheben; das für dieRentenindexierung verwendete Verhältnis zwischen dem Lohn- und dem Verbraucherpreisindex von 70:30 auf 85:15 zu ändern und dem für Rentner günstigeren Index eine größere Gewichtung zuzumessen; III) Einführung einer jährlichen Rentenzulage für alle Rentenempfänger. 

301

C4.2. R1

T

Erhöhung der Mindestrente um 3 %

 

% (Prozent)

0

3

4. QUARTAL

2024

Erhöhung der Mindestrente um insgesamt mindestens 3 % real (d. h. über die regelmäßige Indexierung hinaus) gegenüber 2020.

T. KOMPONENTE 4.3: VERBESSERUNG DES SOZIALSYSTEMS

Mit dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans werden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Sozialsystem sowohl in Bezug auf Sozialleistungen als auch in Bezug auf soziale Dienstleistungen angegangen. Das übergeordnete Ziel der Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente besteht darin, Armut zu verringern, soziale Ausgrenzung zu verhindern und soziale Dienstleistungen zu entwickeln, die auf schutzbedürftige Gruppen zugeschnitten sind, um so eine widerstandsfähigere Gesellschaft aufzubauen.

Die Komponente umfasst folgende Maßnahmen: 

-Verbesserung des Rechtsrahmens durch Annahme des neuen Sozialschutzgesetzes und von drei strategischen Dokumenten;

-Verbesserung der Angemessenheit und Abdeckung der garantierten Mindestleistung, der wichtigsten armutsmindernden Leistung auf nationaler Ebene;

-Technische und funktionale Konsolidierung der Sozialleistungen auf nationaler und lokaler Ebene durch Einführung einer regelmäßigen Indexierung und Anpassung der Förderkriterien;

-Harmonisierung der Preise für Sozialdienstleistungen bei verschiedenen bestehenden Anbietern;

-Entwicklung der neuen sozialen Dienste (Sozialbetreuer und Familienassistenten) mit dem Ziel, die Institutionalisierung und soziale Ausgrenzung zu verhindern;

-Förderung des Übergangs zur häuslichen und gemeindenahen Langzeitpflege älterer Menschen durch die Entwicklung nichtinstitutioneller Dienste bei gleichzeitiger Bereitstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten ausschließlich für Menschen, die Langzeitpflege benötigen, ohne tragfähige häusliche und gemeindenahe Alternativen.

Die Komponente entspricht der länderspezifischen Empfehlung zur Konsolidierung der Sozialleistungen und zur Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Armutsbekämpfung (länderspezifische Empfehlung 2.2, 2019), zur Angemessenheit der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Mindesteinkommensregelungen (länderspezifische Empfehlung 2.2, 2020) sowie zur Verbesserung des Zugangs zu digitaler Infrastruktur und digitalen Dienstleistungen (länderspezifische Empfehlung 2.3, 2020) und zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2.4, 2020).

T.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C4.3 R1 – Transparenz und Angemessenheit der Sozialleistungen im Sozialschutzsystem

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Angemessenheit der wichtigsten Sozialleistungen für die am stärksten gefährdeten Gruppen der Gesellschaft zu erhöhen, zum Abbau von Ungleichheiten und zum Abbau des Verwaltungsaufwands beizutragen und die Transparenz des Systems zu erhöhen. Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines Nationalen Plans zur Bekämpfung der Armut, der Änderung des Gesetzes über die soziale Sicherheit, der Integration von Sozialleistungen, der Anhebung des garantierten Mindestlohns und der Ausweitung der Unterstützung auf mehr Begünstigte.

Investition C4.3 R1-I1 – Verbesserung der Digitalisierung des Sozialleistungssystems zwischen nationaler und lokaler Ebene

Ziel dieser Investition ist es, den funktionalen Zugang zu allen verfügbaren Daten über Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten weiterzuentwickeln. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften funktionalen Zugang zu integrierten Sozialleistungsdaten haben.

 

Investition C4.3 R1-I2 – Entwicklung einer Web-Anwendung über die Möglichkeit, Sozialleistungen auf nationaler Ebene zu erhalten

Ziel dieser Investition ist die Schaffung einer Web-Anwendung, die den Bürgern zugänglich ist und die Sozialleistungen im Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene und die Bedingungen für ihre Bereitstellung zusammenführt. Die Bedingungen für den Bezug von zwölf Arten von Sozialleistungen in einem Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene müssen in dem Antrag enthalten sein.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. 

Reform C4.3 R2 – Entwicklung eines sozialen Mentoring-Dienstes

Ziel dieser Reform ist es, durch eine bessere Zusammenarbeit und einen besseren Datenaustausch ausreichende personelle Kapazitäten für die Erbringung sozialer Dienstleistungen für Begünstigte garantierter Mindestleistungen und benachteiligte Gruppen von Begünstigten zu gewährleisten. Mit der Reform wird ein neuer sozialer Mentoring-Dienst eingeführt, der sich an gefährdete oder bereits ausgegrenzte Personen in der Gesellschaft richtet und in das neue Sozialhilfegesetz aufgenommen wird.

Investition C4.3 R2-I1 – Einführung sozialer Mentoring-Dienste

Ziel dieser Investition ist es, den neuen sozialen Mentoring-Dienst allen potenziellen Begünstigten zur Verfügung zu stellen, insbesondere den Empfängern garantierter Mindestleistungen, Menschen mit Behinderungen, Gewaltopfern, Obdachlosen, Migranten, Roma und jungen Menschen, die aus dem Sozialsystem ausscheiden, Personen, die Haftstrafen verbüßen, und Angehörigen anderer sozial schwacher Gruppen. Diese Maßnahme besteht darin, ausgebildete Sozialbetreuer zu beschäftigen und ein System individueller Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Arbeitsverwaltungen einzurichten. —N

Reform C4.3 R3 – Entwicklung gemeindenaher Dienste zur Verhinderung einer Institutionalisierung

Ziel dieser Reform ist die Annahme des Nationalen Plans für die Entwicklung von Sozialdienstleistungen 2021-2027, der

-Festlegung von Prioritäten für die Entwicklung sozialer Dienstleistungen;

-Den Bedarf an verschiedenen Formen der sozialen Betreuung, sowohl nicht-institutioneller als auch institutioneller Art, mit besonderem Schwerpunkt auf Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen, Empfängern garantierter Mindestleistungen, Opfern von Gewalt und Menschenhandel, jungen Menschen ohne Pflege, Obdachlosen, Migranten, Roma und Personen, die Haftstrafen verbüßen, zu überprüfen;

-Einen systematischen Langzeitpflegeplan aufstellen, der auf die spezifischen Bedürfnisse der Leistungsempfänger zugeschnitten ist;

-Ziele und Kriterien für die Entwicklung von wohnortbezogenen Dienstleistungen für Nutzer aufzuführen, die funktionell vollständig von institutioneller Betreuung abhängen und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste, gemeinschaftliche und häusliche Hilfsdienste sowie andere Dienste, die die Lebensqualität verbessern und es den Nutzern ermöglichen, länger in ihren Häusern und Gemeinschaften zu wohnen, gedeckt werden können;

-Die Dienste so anzupassen, dass der Schwerpunkt darauf liegt, Einzelpersonen in die Lage zu versetzen, ihren sozialen Status zu beeinflussen, indem sie von Ausgrenzung zur Inklusion übergehen und auf den Ausbau ihres sozialen Netzwerks hinarbeiten;

-Entwicklung einer systematischen und integrierten Langzeitpflege für ältere Menschen, die dem Übergang von der institutionalisierten Pflege zur häuslichen und gemeindenahen Pflege Vorrang einräumt;

-Unterstützung der Entwicklung von häuslichen Diensten und gemeindenahen Dienstleistungen für die Langzeitpflege;

-Gewährleistung der Verfügbarkeit institutioneller Dienstleistungen nur für ältere Menschen, die funktionell vollständig von der institutionellen Betreuung abhängig sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste gedeckt werden können;

-Plan der halbheimischen oder stationären Pflegezeit mit starker Präferenz für häusliche Pflegedienste unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Diensten und der Bedürfnisse der Nutzer.

Darüber hinaus sollen im Rahmen der Reform Standards für die Behandlung von Familienassistenten entwickelt werden. Die Standardisierung der beruflichen Praxis bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Familien soll dazu beitragen, den Schutz von Kindern, Erwachsenen mit Behinderungen und älteren Menschen zu verbessern, die Qualität des bereitgestellten Dienstes anzugleichen und eine Institutionalisierung zu verhindern, indem Dienstleistungen direkt zu Hause der Nutzer in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Interessenträgern auf lokaler Ebene bereitgestellt werden.

Die Reform umfasst Änderungen des neuen Sozialfürsorgegesetzes, um

-Der Deinstitutionalisierung in der Langzeitpflege Vorrang einräumen, um strukturelle Veränderungen in diesem sozialpolitischen Bereich herbeizuführen;

-Ermöglichung und Förderung der Koordinierung zwischen den Sozialdiensten und Gewährleistung eines koordinierten Ansatzes für das breite Spektrum hochwertiger Dienstleistungen, die von ihnen erbracht werden.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen. 

Investition C4.3 R3-I1 – Stärkung der Kapazitäten von Fachleuten im Bereich kommunaler Dienstleistungen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die personellen Kapazitäten zur Erbringung sozialer Dienstleistungen durch Bildungsmaßnahmen und die Einstellung von Fachkräften zu verbessern. Mit der Investition werden die Schulung und Zulassung von 750 Beratern für Maßnahmen zum rechtlichen Schutz von Familien und von 40 Familienassistenten finanziert. Darüber hinaus werden 400 Fachkräfte in Sozialfürsorgeeinrichtungen eingestellt, um außerinstitutionelle Dienstleistungen zu erbringen. Die Investition trägt zur Entwicklung und regionalen Zugänglichkeit gemeindenaher sozialer Dienste bei und stärkt die Kompetenzen der Fachkräfte für eine standardisierte Behandlung in Familien- und Rechtsschutztätigkeiten, um die Institutionalisierung von Kindern, Jugendlichen und anderen sozial schwachen Gruppen zu verhindern.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. 

Investition C4.3 R3-I3 – Verbesserung der Digitalisierung des Sozialsystems und Umsetzung des Systems zur Methodik zur Berechnung der Preise für Sozialdienstleistungen

Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung einer neuen Datenverwaltungslösung für Sozialdienstleister, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Die Hauptfunktion der entwickelten Datenverwaltungslösung besteht in der automatisierten Datenerhebung, Qualitätsanalyse und Berechnung der Preise für Sozialdienstleistungen. Mit der Investition werden die Software-, Hardware- und Bildungsanforderungen finanziert, die erforderlich sind, um die volle Funktionsfähigkeit der Lösung zu ermöglichen.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. 

 Investition C4.3 R3-I4 – Bau und Ausrüstung von Zentren für die Altenpflege (Haus- und Gemeindedienste und institutionelle Dienstleistungen)

Ziel dieser Maßnahme ist der Bau von Seniorenzentren für 800 ältere Erwachsene, die funktionell vollständig auf institutionelle Betreuung angewiesen sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienstleistungen gedeckt werden können. Diese Maßnahme umfasst Gebäude für ältere Menschen und Einrichtungen für gemeindenahe Dienstleistungen.

T.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

302

C4.3. R1

M

Annahme des nationalen Plans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021-2027

Annahme des nationalen Plans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021–2027

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Nationaler Plan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021–2027 angenommen, der

— Festlegung des Ziels, die Armutsgefährdungsquote gegenüber einem Ausgangswert von 18,3 % für 2019 und den Durchführungsplan auf weniger als 15 % zu senken;

— Bedingungen zu schaffen, die Armut und soziale Ausgrenzung wirksam verringern und das tägliche Leben von Menschen, die von Armut bedroht sind, sowie von Personen, die von erheblicher materieller Deprivation betroffen sind, verbessern.

— Ermittlung der Entwicklungsprioritäten für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und Ermittlung des Bedarfs in Bezug auf schutzbedürftige Gruppen in den Systemen.

303

C4.3. R1

M

Annahme des neuen Sozialhilfegesetzes

Inkrafttreten des neuen Sozialhilfegesetzes

 

 

 

Q1

2022

Mit dem neuen Sozialgesetz werden folgende Änderungen eingeführt:
— Die Kombination bestehender Wohnkosten- und Heizkostenzulagen zu einem integrierten Zuschuss;
— Die Bestimmung über die garantierte Mindestleistung wird geändert, indem der Grundbetrag auf 1 000 HRK angehoben und für Haushalte mit Kindern um mindestens 25 % angehoben wird, indem die schwierigsten Anspruchskriterien, einschließlich einer Anhebung der Einkommensgrenze auf 1 000 HRK, gelockert werden;
— Einführung eines neuen sozialen Mentoring-Dienstes;
— Strukturelle Veränderungen bei der Langzeitpflege, um die Deinstitutionalisierung und den Übergang zu häuslichen und gemeindenahen Dienstleistungen zu erleichtern;
— Bestimmung, wonach die Zusammenarbeit und der regelmäßige Informationsaustausch zwischen Einrichtungen, die soziale Dienstleistungen und Sozialleistungen erbringen, vorgeschrieben werden, um einen koordinierten Ansatz für das gesamte Spektrum der erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten.

304

C4.3. R1

T

Begünstigte der garantierten Mindestleistung und der nationalen Entschädigung für ältere Menschen

 

Anzahl

56 905

68 000

Q1

2026

Die Gesamtzahl der Begünstigten, die entweder die garantierte Mindestleistung oder eine nationale Entschädigung für ältere Menschen erhalten, steigt auf 68000.

305

C4.3. R1

M

Annahme einer normativen Vorschrift über funktional integrierte Sozialleistungen

Inkrafttreten des Sozialfürsorgegesetzes oder des Inclusive Supplement Act

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Änderungen des Sozialhilfegesetzes oder des Inklusiven Zusatzgesetzes über integrierte Sozialleistungen, die
—Die garantierte Mindestleistung durch Anhebung des Grundbetrags auf 160 EUR im Wege eines Beschlusses über die Berechnung der garantierten Mindestleistung um mindestens 25 % für Haushalte mit Kindern zu ändern und die vollständige Integration der garantierten Mindestleistung (GMB) mit anderen Sozialleistungen zu gewährleisten.
—Definition der (funktionalen) Integration von Sozialleistungen auf der Grundlage von Expertenanalysen;
—Die Bestimmungen über den Anspruch auf Sozialleistungen zu verschärfen, unter anderem durch eine bessere Nutzung von Mitteln und Einkommenstests;
—Aufnahme von Maßnahmen und Bestimmungen zur Verbesserung der Abdeckung, Angemessenheit und Ausrichtung der Sozialleistungen auf der Grundlage von Expertenanalysen und mit besonderem Schwerpunkt auf Menschen, die unter anhaltender Armut leiden;
—Bestimmungen über das Überwachungsverfahren und die Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger bei der Umsetzung enthalten;
— Indexierung als Standardmerkmal der Sozialleistungen einführen

—Bestimmungen über die Bewertung und Überwachung der Wirksamkeit und Angemessenheit der Sozialleistungen enthalten;

398

C4.3. R1

M

Inkrafttreten der Änderungen des Sozialhilfegesetzes und Annahme des Beschlusses über garantierte Mindestleistungen

Inkrafttreten des geänderten Gesetzes über die soziale Sicherheit und Annahme des Beschlusses durch die Regierung

4. QUARTAL

2023

Die Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes

— Die Rechtsvorschriften, die die Rückzahlung der ausgezahlten garantierten Mindestleistungsbeträge (GMB) und die Auferlegung von Pfandrechten für Immobilien im Eigentum der BMB-Begünstigten vorschreiben, aufzuheben;

— Verringerung des Verwaltungsaufwands für die BMB-Begünstigten durch die Einführung eines gesetzlichen Mechanismus für die automatische Aufhebung von Pfandrechten.

Die Regierung erlässt einen Beschluss über die Berechnung der garantierten Mindestleistung. Der Beschluss tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und erhöht den Grundbetrag auf 150 EUR.

307

C4.3. R1-I1

T

Daten der lokalen Gebietskörperschaften zu Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten

 

Prozentuale

0

1

4. QUARTAL

2025

Alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben funktionalen Zugang zu allen verfügbaren Daten über Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten.

308

C4.3. R1-I2

M

Digitale Verfügbarkeit von Informationen über Sozialschutzleistungen auf nationaler Ebene

Entwickelte und funktionsfähige Web-Anwendung zur Bereitstellung von Informationen über Sozialleistungen mit umgesetzten Kriterien und Bedingungen für den Erhalt von zwölf Arten von Sozialleistungen in einem Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Auf der Grundlage der Projektdatei und einer technischen Spezifikation wird eine Web-Anwendung entwickelt und allen Bürgern zugänglich gemacht. Der Antrag muss Zugang zu Informationen über alle im System der sozialen Sicherheit bestehenden Leistungen der sozialen Sicherheit und die indikative Möglichkeit bieten, diese auf nationaler Ebene zu erhalten. Die Kriterien und Bedingungen für den Bezug von zwölf Arten von Sozialleistungen in einem Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene müssen in dem Antrag enthalten sein.

309

C4.3. R2

T

Schulung von Fachkräften für soziales Mentoring

 

Anzahl

0

220

Q2

2022

Die Ausbildung von Sozialbetreuern erfolgt in 15 Modulen und wird von 220 Fachkräften abgeschlossen. Dieser Dienst folgt den Grundsätzen des Sozialberufs und ergänzt bereits bestehende Tätigkeiten der Sozialfürsorgezentren. Sie befasst sich mit der Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen gemeindenahen Sozialdienstleistern und der Notwendigkeit, die Begünstigten der Sozialsysteme aktiv in die Überwindung ihrer eigenen sozialen Ausgrenzung einzubinden.

310

C4.3. R2-I1

T

Beschäftigung von Fachkräften für soziales Mentoring

 

Anzahl

0

220

4. QUARTAL

2025

Die Beschäftigung von 220 Fachkräften für soziales Mentoring in allen 21 regionalen Diensten des kroatischen Instituts für Sozialarbeit.

312

C4.3. R3

M

Annahme des nationalen Plans für die Entwicklung von Sozialdienstleistungen 2021-2027

Annahme des nationalen Plans für die Entwicklung von Sozialdienstleistungen 2021-2027

 

 

 

Q3

2021

Im nationalen Plan für die Entwicklung von Sozialdienstleistungen 2021-2027 werden Prioritäten für die Entwicklung von Sozialdiensten festgelegt und die Bedürfnisse aller Nutzergruppen in Bezug auf verschiedene Formen der Betreuung, sowohl nicht institutioneller als auch institutioneller Art, dargelegt, um einen systematischen und ganzheitlichen Pflegeplan zu erreichen, der auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten ist. In dem Plan werden auch Kriterien festgelegt und festgelegt, die erforderlich sind, um wohnortnahe und gemeinschaftliche Dienstleistungen sowie andere Dienste zu entwickeln, die die Lebensqualität verbessern und es den Nutzern ermöglichen, länger in ihren Wohnungen und Gemeinschaften zu bleiben. In dem Plan werden auch die Einführung eines sozialen Mentoring-Dienstes sowie der Übergang von institutionellen zu häuslichen und gemeindenahen Diensten in der Altenpflege dargelegt, die
—Unterstützung der Entwicklung von häuslichen Diensten und gemeindenahen Dienstleistungen für die Langzeitpflege;
—Die Verfügbarkeit institutioneller Dienstleistungen nur für ältere Menschen sicherzustellen, die funktionell vollständig von der institutionellen Betreuung abhängig sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste gedeckt werden können;
Einführung einer Planung für halbheime oder stationäre Pflege mit starker Präferenz für häusliche Pflegedienste unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Diensten und der Bedürfnisse der Nutzer.

313

C4.3. R3

M

Annahme von Standards für die Behandlung von Familienassistenten

Annahme von Standards für die Behandlung von Familienassistenten

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Die entwickelten Normen zur Regelung der Tätigkeiten von Familienassistenten sollen die harmonisierte Bereitstellung von Vor-Ort-Dienstleistungen in der Wohnung des Empfängers in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren auf lokaler Ebene ermöglichen.

314

C4.3. R3-I1

T

Stärkung der personellen Kapazitäten für die Erbringung gemeindenaher Dienstleistungen

 

Anzahl

0

400

4. QUARTAL

2024

Die Institutionalisierung wird durch die Einstellung neuer Fachkräfte im Sozialdienst für die Erbringung außerinstitutioneller Dienstleistungen sowie durch die Ausbildung und Zulassung von Beratern für Maßnahmen zum Schutz von Familienangehörigen verhindert. Insbesondere wird eine kontinuierliche und gezielte Schulung und Zulassung von Fachkräften von Sozialfürsorgeeinrichtungen für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Familie von Kindern (Bildung und Zulassung von insgesamt 750 Fachkräften im Sozialdienst – Berater für rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Familie und Schulung von 30 Familienassistenten) durchgeführt. Die Zahl von 400 Fachkräften wird in Sozialfürsorgeeinrichtungen und Erbringern sozialer Dienstleistungen eingestellt.

316

C4.3. R3-I3

M

IT-System zur Berechnung der Preise für soziale Dienstleistungen und Dienstleister im Netzwerk

Entwickeltes und funktionierendes IT-System zur Berechnung der Preise für alle Sozialdienstleistungen und alle Dienstleister im Netzwerk

Anzahl

0

1

Q2

2023

Entwicklung eines IT-Systems für die Datenverwaltung zur automatischen Erhebung und Analyse von Daten und zur Berechnung der Preise für alle Arten von bereitgestellten sozialen Dienstleistungen und für alle Anbieter von Sozialdienstleistungen im Netzwerk. Mit der Investition werden die Software-, Hardware- und Bildungsanforderungen finanziert, die erforderlich sind, um die volle Funktionsfähigkeit der Lösung zu ermöglichen.

317

C4.3. R3-I4

T

Bau von Zentren für Altenpflege, häusliche Pflege und Betreuung in der Gemeinschaft

 

Anzahl

0

8

Q2

2026

Den Bau von acht Seniorenzentren mit einer Kapazität von 800 Begünstigten, die ausschließlich für Menschen bestimmt sind, die funktionell vollständig von einer institutionellen Betreuung abhängig sind und deren Bedürfnisse weder zu Hause noch auf Gemeinschaftsebene gedeckt werden können. Darüber hinaus sollen die Zentren für ältere Menschen die Voraussetzungen schaffen, um zu Hause lebende ältere Menschen gemeindenah und außerschulische Dienstleistungen zu erbringen.



T.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

  

Investition C4.3 R3-I2 – Verbesserung der Digitalisierung des Sozialsystems und Vernetzung von Sozialzentren mit Sozialdienstleistern

Ziel dieser Investition ist es, die Anwendung für soziale Pflegeheime zu verbessern, die Verfahren zur Anerkennung der Rechte einzelner Dienstleister auf soziale Dienstleistungen verwaltet und dokumentiert. Die Investition umfasst die Integration der Anwendung in das einheitliche IT-System der sozialen Sicherheit, das eine einheitliche digitale Plattform für die Überwachung und Analyse von Nutzer- und Wohlfahrtsdaten bietet.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. 

T.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

315

C4.3. R3-I2

T

Einheitliches Informationssystem (SocSkrb -Informationssystem)

 

Anzahl

0

1

4. QUARTAL

2024

Ziel dieser Investition ist es, die Sozialfürsorge-Anwendung, die die Verfahren für die Anerkennung von Rechten auf Sozialdienste verwaltet und aufzeichnet, zu einem einzigen funktionalen IT-System auszubauen, das alle Interessenträger in den Prozess der Anerkennung von Rechten und der Erbringung von Dienstleistungen für den Nutzer einbezieht und somit die Überwachung und Analyse von Daten über Nutzer und Dienstleistungen im Sozialsystem ermöglicht, z. B. Informationen über die verfügbaren Plätze bei den Dienstleistern und die Preise ihrer Dienste. Die entwickelte Softwarelösung wird in das bestehende SocSkrb-Informationssystem integriert, das von den Sozialfürsorgezentren genutzt wird. Dies soll schließlich die IT-Verbindung aller Sozialhilfezentren mit den aus dem Staatshaushalt finanzierten Sozialdienstleistern ermöglichen.

U. KOMPONENTE 5.1: STÄRKUNG DER WIDERSTANDSFÄHIGKEIT DES GESUNDHEITSSYSTEMS

Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die durch die COVID-19-Pandemie verschärften Herausforderungen in Bezug auf die Resilienz und Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems im Zusammenhang mit der unter dem EU-Durchschnitt liegenden Lebenserwartung, einer schwachen Prävention, chronischen Versorgung und Langzeitpflege anzugehen. Das übergeordnete Ziel der Reformen und Investitionen in diese Komponente besteht darin, die Effizienz, Qualität, Zugänglichkeit und finanzielle Tragfähigkeit des Gesundheitssystems zu verbessern.

Die Komponente umfasst folgende Maßnahmen:

-Einführung neuer Behandlungsmodelle für Patienten mit besonderem Schwerpunkt auf der Prävention und chronischen Versorgung von Krebspatienten;

-Funktionale Integration von Krankenhäusern und Stärkung von Tageskrankenhäusern auf sekundärer und tertiärer Ebene (horizontal und vertikal);

-Erhöhung des Anteils von Familienfachleuten an der Gesamtzahl der Ärzte im Allgemeinen und der Familienteams;

-Verbesserung des digitalisierten Systems der gemeinsamen Beschaffung, um Bezirkskrankenhäuser einzubeziehen, um erhebliche Einsparungen im System zu erzielen und die Qualität zu verbessern;

-Die breite Nutzung eines zentralen Zubereitungssystems in acht Krankenhäusern und die Einführung eines Systems zur Verteilung von stationären Therapien in 40 Krankenhäusern.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems, zur ausgewogenen geografischen Verteilung des Gesundheitspersonals und der Einrichtungen, zur engeren Zusammenarbeit zwischen allen Verwaltungsebenen und zu Investitionen in elektronische Gesundheitsdienste (länderspezifische Empfehlung 1.2, 2020) sowie zur Verbesserung des Zugangs zu digitaler Infrastruktur und digitalen Dienstleistungen (länderspezifische Empfehlung 2.3, 2020) und zur Förderung des Kompetenzerwerbs (länderspezifische Empfehlung 2.4, 2020) bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

U.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C5.1 R1 – Verbesserung der Effizienz, Qualität und Zugänglichkeit des Gesundheitssystems

Ziel dieser Maßnahme ist es, den gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Grundversorgung, insbesondere in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten, zu verbessern, indem das Angebot und die Qualität der Dienstleistungen auf der Ebene der Hausärzte (allgemeine Ärzte) verbessert werden, wodurch die Belastung der Krankenhäuser verringert wird. Um die Gesundheitsergebnisse besser nachzuverfolgen, wird der Rahmen für die Leistungsbewertung des Gesundheitssystems (Health System Performance Assessment, HSPA) eingerichtet, um zur Erstellung zentraler Leistungsindikatoren nach einer festgelegten Methodik beizutragen, um die Maßnahmen mit den in den nationalen Strategiepapieren und Reformen festgelegten Zielen zu verknüpfen und die Aktualität der für strategische und politische Analysen verfügbaren Gesundheitsdaten zu verbessern.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.

Investition C5.1 R1-I4 – Digitale Bilddiagnose des klinischen Krankenhauszentrums „KBC Split“

Ziel dieser Maßnahme ist es, die digitale Bilddiagnose von KBC Split zu verbessern und so die Gesundheitsversorgung im Bereich der Prävention, Behandlung und Diagnose von Krankheiten zu verbessern. Die Investition zielt darauf ab, die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für alle Patientenkategorien zu verbessern, die klinischen Ergebnisse zu verbessern und eine frühzeitigere und qualitativ hochwertigere Diagnostika, insbesondere bei pädiatrischen und onkologischen Patienten, bereitzustellen. Sie soll insbesondere die Gesundheitsdienste und -prozesse digitalisieren, Transparenz bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen gewährleisten, die Nutzung der Ressourcen des Krankenhaussystems optimieren und die künftige Finanzstabilität gewährleisten. Mit der Investition wird der Raum für die Aufnahme der neu erworbenen medizinischen Ausrüstung angepasst, einschließlich der Magnetresonanz 3T, des digitalen Angiozials Neurointervention, der Digital diascopic RTG-Maschine und des Endoskopischen gastroenterologischen Raums.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I5 – Bau und Ausstattung des zentralen Betriebsblocks „OB Varaždin“

Ziel der Investition ist es, die Ressourcen des Krankenhausversorgungssystems zu optimieren, die Patientensicherheit zu erhöhen und angemessene Bedingungen für die Arbeit des Gesundheitspersonals zu schaffen. Diese Maßnahme umfasst den Bau und die Ausstattung eines zentralen Betriebsblocks und den Bau von Verbindungskorridoren mit bestehenden medizinischen Einrichtungen.

Investition C5.1 R1-I6 – Digitale Bilddiagnostikklinik „KB Dubrava“

Ziel dieser Maßnahme ist der Erwerb digitaler radiologischer Ausrüstung für das KB Dubrava Clinical Institute for Diagnostic and Intervention Radiology, das Dienstleistungen für mehr als 350000 Patienten erbringt. Insgesamt dürften diese Investitionen die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für alle Patientenkategorien erheblich verbessern, die Diagnose, Behandlung und Überwachung nach der Behandlung und damit die klinischen Ergebnisse für alle Patientengruppen verbessern, auch für Patienten, die in Kliniken und Organisationseinheiten des Krankenhauses eine besonders komplexe Behandlung benötigen. Infolgedessen dürften sich die Dauer des Krankenhausaufenthalts, Komplikationen, Krankenhausaufenthalte in Intensivstationen, Behandlungskosten und Wartelisten verringern. Die Investition umfasst den Erwerb einer dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Ausrüstung.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I7 – Ausstattung neuer Einrichtungen für Tagesklinik und eintägige Chirurgie sowie integrierte Aufnahme in Notkrankenhäuser und Anpassung der Neuroschirurgie-Klinik im klinischen Krankenhauszentrum „KBC Sestre Milosrdnice“

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kapazität zur Behandlung von Patienten gegenüber der Anzahl der derzeit behandelten Patienten um mindestens 22 % zu erhöhen. Die Investitionen dürften die Qualität der Gesundheitsversorgung für etwa 700000 Patienten, die von der KBC behandelt werden, erheblich verbessern, wovon etwa 300000 Notfälle und etwa 40000 Patienten in Tageskrankenhäusern und chirurgischen Eingriffen behandelt werden. Im Rahmen der Maßnahme sollen neue Einrichtungen für die Tagesklinik und die eintägige Chirurgie sowie die integrierte Notfallaufnahme in Krankenhäusern eingerichtet und die Neuroschirurgie-Klinik im Krankenhauszentrum (KBC) Sestre Milosrdnice angepasst werden.

Die Maßnahme wird bis zum 31. März 2024 abgeschlossen.

Investition C5.1 R1-I8 – Voroperationelle Behandlung und Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie im Generalkrankenhaus „KB Dubrava“

Ziel dieser Maßnahme ist die Weiterentwicklung des Instituts für Neurologie KB Dubrava sowie der voroperativen Methoden und Behandlungen von Epilepsie bei pharmakoresistenten Patienten. Die Investition umfasst den Erwerb modernster Ausrüstung und die Anpassung der räumlichen Kapazität.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I9 – Entwicklung des Klinikzentrums „KBC Zagreb“, Phase III – Ausstattung mit medizinischer und nichtmedizinischer Ausrüstung

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anwendung moderner Technologien zu ermöglichen und den Zugang zur tertiären und quartären Gesundheitsversorgung zu verbessern. Diese Maßnahme umfasst den Erwerb der medizinischen und nichtmedizinischen Ausrüstung im Krankenhauszentrum (KBC) Zagreb.

Reform C5.1 R2 – Einführung eines neuen Pflegemodells für die wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitsbereich

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität der Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und zu harmonisieren. Diese Maßnahme besteht in der Entwicklung integrierter klinischer e-Leitlinien.

Investition C5.1 R2-I1 – Kauf von Ausrüstung für die Prävention, Diagnose und Behandlung von Krebspatienten

Ziel dieser Maßnahme ist es, unverzüglich eine optimale Behandlung aller onkologischen Patienten in Kroatien mit modernen Strahlentherapietechniken zu gewährleisten. Diese Maßnahme besteht in der Anschaffung medizinischer Ausrüstung.

Investition C5.1 R2-I2 – Erwerb und Einsatz von Ausrüstung für die Einrichtung des nationalen Onkologienetzes und der nationalen Onkologie-Datenbank

Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung eines nationalen Netzes für die nationale Onkologiedatenbank, in dem Daten aus Krankenhausinformationssystemen und anderen Systemen automatisiert miteinander verknüpft und aufgezeichnet werden. Diese Maßnahme besteht in der Einrichtung einer IT-Plattform für die Überwachung onkologischer Patienten und der Schaffung eines nationalen Onkologienetzes.

Reform C5.1 R3 – Einführung eines Systems der strategischen Verwaltung der Humanressourcen im Gesundheitswesen

Ziel dieser Reform ist es, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen und weniger dicht besiedelten Gebieten, zu verbessern und gleichzeitig die Wirksamkeit der Notfallmedizin zu verbessern und ein hochwertiges und effizientes Gesundheitssystem zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Fachkräfte im Gesundheitswesen, insbesondere Ärzte auf der Ebene der medizinischen Grundversorgung, sowie Krankenschwestern und Krankenpfleger und Techniker im Bereich der Notfallmedizin geschult, um eine ausgewogene geografische Verteilung der Angehörigen der Gesundheitsberufe und eine ausreichende Besetzung des Netzwerks des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erreichen. Darüber hinaus sieht die Reform die Annahme des nationalen Plans zur Gesundheitsentwicklung 2021-2027 vor, der Folgendes vorsieht:

— Festlegung des Entwicklungsbedarfs für die Verwirklichung eines flexiblen, effizienten und ganzheitlich verwalteten Gesundheitssystems;

— Maßnahmen zur erfolgreichen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention angeben;

— Die Koordinierung der Gesundheitsdienstleister und die Umwandlung von Behandlungs- und Rehabilitationsmodellen hin zu einem aktiven Pflegeprozessmanagement in allen Phasen und auf allen Ebenen einzuführen;

— Die Integration von Gesundheits- und Sozialfürsorge zu definieren und integrierte Langzeitpflegemodelle zu entwickeln;

— Einführung von Maßnahmen zur Kontrolle und Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit;

— Die Personalverwaltungsvorschriften zu verbessern;

— Spezifische Ziele einführen, die indirekt zur Erreichung des in der nationalen Reformstrategie festgelegten strategischen Ziels bis 2030 beitragen.

Die Steigerung der Lebenserwartung wird wie folgt unterstützt:

— Förderung einer gesunden Lebensweise und Krankheitsprävention, die ein führendes Problem für die öffentliche Gesundheit darstellen;

Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch verbesserte Wirksamkeit, Sicherheit, Zugänglichkeit und funktionale Integration aller Ebenen und Teile der Gesundheitsversorgung;

Einführung des neuen Pflegemodells für zentrale Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Onkologie und seltene Krankheiten sowie Diabetes zur Verlängerung und Verbesserung der Lebensqualität

— Das Gesundheitssystem durch strategische Steuerung zu einem wünschenswerten Beschäftigungsort zu machen und so die optimale Zahl und Verteilung der Beschäftigten im Gesundheitssystem zu gewährleisten;

— Verbesserung des Finanzierungs- und Verwaltungsmodells des Gesundheitssystems.

Die Reform soll bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R3-I1 – Zentrale Finanzierung von Spezialisierungen

Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass alle Gesundheitsdienste der Öffentlichkeit auch angesichts des Mangels an Ärzten angemessen zugänglich sind. Diese Maßnahme besteht in der Fachausbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe, Ärzten der Medizin auf der grundlegenden Ebene der medizinischen Grundversorgung sowie im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Investition C5.1 R3-I2 – Fachausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern und Technikern in der Notfallmedizin

Ziel dieser Maßnahme ist es, Krankenschwestern und Krankenpfleger und Techniker in der Notfallmedizin in die Lage zu versetzen, unabhängig in den medizinischen Notfalldiensten zu arbeiten. Diese Maßnahme besteht in der Fachausbildung von Krankenschwestern/Krankenpflegern und Technikern in der Notfallmedizin.

Reform C5.1 R4 – Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des Gesundheitssystems

Ziel dieser Maßnahme ist es, dem untragbaren Anstieg der Zahlungsrückstände, uneinheitlichen Verfahren und der Beschaffung kostspieliger Arzneimittel im Gesundheitssystem entgegenzuwirken, um ein finanziell tragfähiges öffentliches Gesundheitssystem zu erreichen, indem ein einheitlicher Standard für die Vorbereitung, Auftragsvergabe und Durchführung von Verfahren angewandt wird, die sich auf die Art und Weise und die Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung auswirken. Die Reform umfasst die Überarbeitung des Rechtsrahmens, der aus dem Gesetz über die Gesundheitsversorgung und dem Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung besteht, mit folgenden Elementen:

-Verbesserung der Organisation der Notfallmedizin-Tätigkeiten des Instituts für Notfallmedizin und Durchführung operativer Aufgaben durch festgelegte Organisationseinheiten;

-Umstrukturierung des öffentlichen Gesundheitswesens mit dem Ziel, seine Effizienz zu steigern, mit besonderem Schwerpunkt auf Prävention und Früherkennung, Verbesserung der Reaktion in Notfällen und besonderen Umständen (Pandemien);

-Übertragung von Krankenhausverwaltungsrechten von den Bezirken und der Stadt Zagreb auf die Republik Kroatien, um eine effiziente und wirksame Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu erreichen und die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung durch eine Neuorganisation des Krankenhausverwaltungsmodells zu verbessern;

-Verkürzung der Wartezeiten für individuelle medizinische Leistungen, Optimierung und bessere Verteilung der verfügbaren Gesundheitsressourcen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, um besser zugängliche Gesundheitsdienste für Versicherte zu erreichen;

-Stärkung der Bestimmungen für das Finanzmanagement bei gleichzeitiger Gewährleistung von Finanzkapital zur Erreichung der Finanzstabilität des öffentlichen Gesundheitssystems;

-Gesetzesänderungen, um die fristgerechte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der kroatischen Krankenkasse (HZZO) sicherzustellen.

Mit der Reform werden folgende Ziele erreicht:

-Die funktionale Integration von mindestens 8 Krankenhäusern muss abgeschlossen sein;

-Mindestens 85 % der Beschaffungskategorien, auf die mindestens 80 % der Gesamtausgaben der staatlich verwalteten Krankenhäuser entfallen, werden im Rahmen eines gemeinsamen Beschaffungsverfahrens beschafft.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.

Investition C5.1 R4-I1 – Zentrale Zubereitung von parenteralen Zubereitungen in 8 kroatischen Krankenhäusern

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kosten zu senken und ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Anwendung von parenteralen Arzneimitteln zu gewährleisten, Medikationsfehler, zusätzliche Krankenhaustage und die Belastung von Ärzten und Krankenschwestern in der Krankenhausabteilung zu vermeiden. Diese Maßnahme besteht in der Einführung eines zentralen Systems zur Vorbereitung der parenteralen Präparate in Krankenhäusern.

Investition C5.1 R4-I2 – Einführung eines Krankenhaustherapieverteilungssystems in 40 kroatischen Krankenhäusern

Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Erhöhung der Patientensicherheit, zur Vermeidung von Medikationsfehlern, zur Kontrolle der Arzneimittelbestände und zur Stärkung der Interessen der Patienten beizutragen, um die Behandlungsergebnisse insgesamt zu verbessern. Diese Maßnahme besteht in der Einführung eines stationären Therapieverteilungssystems in Krankenhäusern.

Investition C5.1 R4-I3 – Digitalisierung der Nachverfolgung von Arzneimitteln durch Gesundheitseinrichtungen auf sekundärer und tertiärer Ebene

Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung des Drogenpfads, damit das kroatische Gesundheitssystem den Arzneimittelkonsum überwachen kann. Diese Maßnahme besteht in der Bereitstellung einer funktionalen integrierten IT-Lösung für die vollständige Überwachung der Arzneimittel im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten.

Investition C5.1 R4-I4 – Entwicklung eines Überwachungs- und Präventionssystems für Arzneimittelengpässe in Kroatien

Ziel dieser Maßnahme ist die Einführung einer gezielten Verwaltung von Daten über Arzneimittelbestände, die eine effizientere Beschaffung von Arzneimitteln ermöglichen soll. Mit der Maßnahme wird ein präzises operationelles System zur Überwachung und Analyse des Umsatzes bestimmter Arzneimittel eingeführt.

Investition C5.1 R4-I5 – Einführung eines Systems zur Überwachung der Ergebnisse ambulanter Behandlungen mit Schwerpunkt auf chronischen Patienten in öffentlichen Apotheken

Ziel dieser Maßnahme ist eine systematischere Planung, Überwachung und Bewertung der Kosteneffizienz von Investitionen in die Pharmakotherapie von Patienten am Krankenhaus. Mit der Maßnahme wird ein Programm zur Überwachung der Patientenergebnisse in öffentlichen Apotheken geschaffen.

Reform C5.1 R5 – elektronische Gesundheitsdienste

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verwaltungskapazitäten durch eine effizientere Datennutzung zu verbessern und innovative Gesundheitslösungen zur Verbesserung der Verwaltung der Gesundheitssysteme zu fördern. Die Reform der elektronischen Gesundheitsdienste soll die Bemühungen unterstützen, sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu den notwendigen Gesundheitsdiensten (einschließlich Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Palliativversorgung) von ausreichender Qualität haben. Die Reform umfasst die Annahme des nationalen telemedizinischen Rahmens mit dem Ziel,

-Ausweitung des Umfangs der telemedizinischen Dienste und Gewährleistung der Interoperabilität mit dem nationalen Gesundheitsinformationssystem und der Eignung für den künftigen grenzüberschreitenden Austausch;

-Die Übermittlung lebenswichtiger Patientenparameter vom Notfall-Gesundheitsdienst (HMS) zum Gemeinsamen Notfallkrankenhaus (OHBP) und der ambulanten Fernüberwachung.

-Einrichtung einer Fernüberwachung des Gesundheitsversorgungsdienstes (HMS) und eines Aktionsplans für die Einführung einer Aufsicht und eines Rahmens für die Überwachung der Umsetzung auf der Grundlage von Dokumenten, der Lageanalyse, des nationalen Rahmens und des Aktionsplans im Rahmen des zugehörigen Instruments für technische Unterstützung.

Das nationale eHealth-Informationsmanagementsystem umfasst folgende Funktionen:

-Regelmäßige Berichterstattung über die Gesundheit der Bevölkerung als Grundlage für gezielte Seuchenpräventions- und -managementmaßnahmen;

-Aufbau nationaler Datenanalysekapazitäten, einschließlich der Integration von Gesundheitsdienstleistern und Patientenschnittstellen mit bestehenden Infrastrukturen und Verfahren;

-Ausbau der nationalen Kapazitäten für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Hochleistungsrechnen, indem das Niveau der Cybersicherheit im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen für Angehörige der Gesundheitsberufe sowie Patienten durch fortschrittliche Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz, erhöht wird;

-Ermöglichung der Entwicklung neuer Gesundheitsdienste auf der Grundlage anonym erhobener Daten, die im Gesundheitssystem verfügbar sind.

Die Reform wird durch fünf flankierende Investitionen (C5.1 R5-I1 bis I5) unterstützt.

Die Reform wird bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen.

Investition C5.1 R5-I1 – Digitale Integration von Operationstheatern und Roboterchirurgien bei KBC Split

Ziel dieser Maßnahme ist es, Patienten mit bösartigen Erkrankungen umfassend zu behandeln und Maßnahmen zur Optimierung der Gesundheitsversorgung zu integrieren. Auf diese Weise dürften die Investitionen durch die Einführung eines neuen Versorgungsmodells für Patienten, insbesondere neuer modernster chirurgischer Behandlungen, die Gesundheitsergebnisse verbessern. Die Investition betrifft die Digitalisierung von Betriebstheatern und den Erwerb von Ausrüstung für fortgeschrittene Krebsbehandlungen in KBC Split.

Die Maßnahme wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen.

Investition C5.1 R5-I2 – TELECORDIS

Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung von Kardiologiediensten, die eine kontinuierliche Überwachung des Zustands von Patienten, insbesondere von Patienten mit chronischen Herzkrankheiten, ermöglichen. Es wird erwartet, dass schnelle und zugängliche kardiologische Diagnosedienste auf der Ebene der Primärversorgung dazu beitragen, Herzgesundheitsprobleme von Patienten rechtzeitig zu erkennen, eine rechtzeitige und angemessene Behandlung zu ermöglichen und ihren Gesundheitszustand kontinuierlich zu überwachen. Darüber hinaus bietet der Telemedizindienst der ECG Holter Patienten in abgelegenen und ländlichen Gebieten Zugang zu fachärztlicher Versorgung, wodurch die Verfügbarkeit von spezialisierten Gesundheitsdiensten in lokalen ambulanten Zentren erheblich erhöht wird, die Leistungsfähigkeit der Spezialisten verbessert wird, die Patientenergebnisse verbessert werden, die Wartelisten reduziert werden und die Kosten für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen deutlich erhöht werden. Die Investition umfasst die Digitalisierung von Diagnoseprozessen und ermöglicht die gemeinsame Nutzung der Daten mit verstreuten Fachzentren.

Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R5-I3 – Teletransfusion

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Transfusionsdienst zu digitalisieren und die Verfügbarkeit eines Bereitschaftstransfusionsspezialisten für alle Krankenhausbehandlungseinrichtungen mit Transfusionseinheiten zu gewährleisten, einen Beitrag zu einer starken Entwicklung des telemedizinischen Dienstes durch die digitale Übertragung medizinischer Daten zu leisten und die Vernetzung aller Krankenhauseinrichtungen mit Transfusionseinheiten zu stärken.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R5-I4 – Digitalisierung und Integration von Betriebsräumen mit Roboterchirurgie im klinischen Krankenhauszentrum „KBC Sestre Milosrdnice“

Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung von Operationstheatern und der Erwerb fortschrittlicher Behandlungsgeräte für neue moderne chirurgische Behandlungen. Durch die Digitalisierung und Integration von Betriebsräumen werden Planung, Dokumentation, Speicherung und Austausch von Patientendaten sowie Arten und Methoden der operativen Behandlung verändert. Die Roboterchirurgie verbessert die Qualität der chirurgischen Behandlungen, erhöht die Patientensicherheit, sorgt für mehr Transparenz bei der Behandlung, eine bessere Kostenkontrolle und bessere Ergebnisse im Gesundheitsbereich, stärkt und konsolidiert die grundlegenden Ressourcen der Gesundheitsinformationsinfrastruktur, führt ein papierloses Gesundheitssystem ein und trägt zum digitalen Wandel bei.

Die Maßnahme wird bis zum 31. März 2024 abgeschlossen.

Investition C5.1 R5-I5 – Digitalisierung und Ausrüstung von Diagnosegeräten für klinische Krankenhäuser „KB Merkur“

Ziel dieser Maßnahme ist es, Diagnoseeinheiten zu digitalisieren und auszurüsten, die Überwachung der diagnostischen Entwicklungsverfahren zu erleichtern und den Patienten eine bessere Qualität zu bieten. Die Investition umfasst den Erwerb modernster Geräte.

Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

U.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

318

C5.1. R1

M

Annahme des Rahmens für die Leistungsbewertung des Gesundheitssystems (HSPA)

Inkrafttreten des Rahmens für die Leistungsbewertung des Gesundheitssystems

 

 

 

Q3

2022

Mit der Leistungsbewertung des Gesundheitssystems (Health System Performance Assessment, HSPA) wird ein Rahmen für die Messung der Gesundheitsleistung sowie wesentliche Leistungsindikatoren nach einer festgelegten Bewertungsmethode festgelegt, die mit dem Prozess der Verknüpfung der Maßnahmen mit den in den nationalen Strategiepapieren und Reformen festgelegten Zielen, der Aktualität der Daten und der Verbesserung der Überwachung der Gesundheitsergebnisse verknüpft sind.

319

C5.1. R1

T

Optimierung der Zeit für die diagnostische Behandlung – Wartelisten

 

Anzahl Arbeitstage

400

270

4. QUARTAL

2023

Die Wartezeit für Patienten, die eine diagnostische Behandlung durchführen, wird ab dem derzeitigen Zeitrahmen der Warteliste von 400 Tagen auf 270 Tage verkürzt.

323

C5.1. R1-I4

M

Modernisierung des Gesundheitswesens im Krankenhauszentrum KBC Split

Erworbene Ausrüstung für das klinische Institut für Diagnose- und Interventionsradiologie KBC Split

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Installation von Ausrüstung für das Klinische Institut für Diagnostik und Interventionsradiologie und am Institut für klinische Nuklearmedizin sowie Bau und Ausrüstung eines hybriden Endoskopischen Raums am Institut für Gastroenterologie, um die Einführung neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren im klinischen Krankenhauszentrum KBC Split zu ermöglichen. Die installierte Ausrüstung muss mindestens magnetische Resonanz 3T, Digitales Neurointerventions-DSA-Angioraum, digitale diascopic Röntgenmaschine, endoskopischer gastroenterologischer Raum sein.

324

C5.1. R1-I5

T

Zentrales Betriebsblockgebäude mit Inhalt des Generalkrankenhauses Varaždin

 

Anzahl

0

1

4. QUARTAL

2025

Bau und Ausrüstung des Gebäudes des Zentralen Betriebsblocks (COB) mit Intensivstationen (JIL), zentrale Sterilisation, RTG-Diagnose, Transfusionen und medizinisch-biochemische Laboratorien sowie Bau von Verbindungskorridoren zu bestehenden medizinischen Einrichtungen.

325

C5.1. R1-I6

T

Diagnostika im Krankenhaus (KB) Dubrava

 

Anzahl

0

8

Q2

2023

Erwerb und Installation von acht medizinischen Diagnosegeräten und digitaler radiologischer Ausrüstung für das Klinische Institut für Diagnose- und Interventionsradiologie. Alle Geräte sollen schrittweise installiert werden, alle müssen bis spätestens 30. Juni 2023 in Betrieb sein.

326

C5.1. R1-I7

T

Neue Einrichtungen im Klinischen Krankenhauszentrum (KBC) Sestre Milosrdnice

 

Anzahl

0

2

Q1

2024

Das Krankenhauszentrum (KBC) Sestre Milosrdnice wird mit integrierten Einrichtungen für Notaufnahmen, Tageskrankenhäusern und eintägigen chirurgischen Einrichtungen mit medizinischer, nichtmedizinischer Ausrüstung und Mobiliar ausgestattet.

327

C5.1. R1-I8

T

Medizinprodukte für die operative Behandlung und Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava

 

Anzahl

0

10

Q2

2023

Zur Weiterentwicklung des Instituts für Neurologie am klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava werden bis spätestens 30. Juni 2023 zehn medizinische Geräte (Geräte) installiert und in Betrieb genommen. Die Investition umfasst den Erwerb von Geräten wie SEEG 256 Kanalaufnahmegeräten, digitalen EMNG- und EP-12-Kanalbildgeräten. Thermokoagulationsgerät für Funkfrequenzen (RF) und Anpassung angemessener räumlicher Kapazität.

328

C5.1. R1-I9

M

Projekt zur Entwicklung des Klinischen Krankenhauszentrums (KBC) Zagreb

 

Q1

2026

Erwerb neuer medizinischer und nichtmedizinischer Ausrüstung für das klinische Krankenhauszentrum (KBC) Zagreb. .

329

C5.1. R2

M

Verbesserung und Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch Entwicklung klinischer e-Leitlinien

Klinische Leitlinien, die vom Gesundheitsministerium (MIZ) entwickelt und in e-Guidelines im kroatischen Gesundheitssystem integriert wurden.

 

 

 

Q3

2025

Das Gesundheitsministerium (MIZ) entwickelt und integriert klinische Leitlinien sowie elektronische Leitlinien zur Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsversorgung in das kroatische Gesundheitssystem.

331

C5.1. R2-I1

T

Verbesserung der Qualität der Onkologie-Raditherapie

 

Anzahl

0

6

4. QUARTAL

2025

Sechs Krankenhäuser müssen mit Medizinprodukten für die Prävention, Diagnose und Behandlung von Krebs ausgestattet sein. Die Investition umfasst den Bau von acht Bunkern für lineare Beschleuniger, Strahlentherapieausrüstung, 17 lineare VMAT-Beschleuniger, vier lineare SBRT-Beschleuniger, vier HDR-brachy-Therapeutika, neun CT-Simulatoren, Ausrüstung für Funktherapienetzwerke, Dosimetrieausrüstung, Fixierungsgeräte. 

332

C5.1. R2-I2

T

Zentrale IT-Plattform für die Vernetzung, Überwachung und optimale Behandlung onkologischer Patienten

 

Anzahl

0

1

4. QUARTAL

2025

Die einheitliche IT-Plattform ermöglicht die Erhebung von Gesundheitsdaten, die Planung organisatorischer und struktureller Veränderungen und die Ermittlung von Risiken. Alle Onkologieeinrichtungen in Kroatien werden in das nationale Onkologienetz einbezogen.

333

C5.1. R3

Nationaler Gesundheitsentwicklungsplan 2021-2027

Annahme des nationalen Gesundheitsentwicklungsplans 2021-2027

 

 

 

Q3

2021

Im nationalen Gesundheitsentwicklungsplan 2021-2027 als sektorspezifischer Rahmenplanung werden spezifische Ziele, Maßnahmen, Projekte und Tätigkeiten festgelegt, die unter der Schirmherrschaft des Gesundheitsministeriums (MIZ) mit dem vorrangigen Ziel durchzuführen sind, das Gesundheitssystem und die Gesundheitsergebnisse zu verbessern. Der nationale Gesundheitsentwicklungsplan muss mit dem Reformprogramm der kroatischen Regierung und den kohäsionspolitischen Leitlinien der Europäischen Kommission für 2021-2027 im Einklang stehen. Der nationale Gesundheitsentwicklungsplan legt den mittelfristigen Entwicklungsbedarf fest, indem er
— Festlegung des Entwicklungsbedarfs für die Verwirklichung eines flexiblen, effizienten und ganzheitlich verwalteten Gesundheitssystems;

— Angaben zu Maßnahmen zur erfolgreichen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention;

—Einführung der Koordinierung der Gesundheitsdienstleister und der Umwandlung von Behandlungs- und Rehabilitationsmodellen hin zu einem aktiven Pflegeprozessmanagement in allen Phasen und auf allen Ebenen;

—Definition der Integration von Gesundheits- und Sozialfürsorge und Entwicklung integrierter Langzeitpflegemodelle;

—Einführung von Maßnahmen zur Kontrolle und Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit;

—Verbesserung der Personalverwaltungsvorschriften.

—Einführung spezifischer Ziele, die indirekt zur Erreichung des in der nationalen Reformstrategie festgelegten strategischen Ziels bis 2030 beitragen. Die Steigerung der Lebenserwartung wird wie folgt unterstützt:

—Förderung einer gesunden Lebensweise und Krankheitsprävention, die ein führendes Problem für die öffentliche Gesundheit darstellen;

Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch verbesserte Wirksamkeit, Sicherheit, Zugänglichkeit und funktionale Integration aller Ebenen und Teile der Gesundheitsversorgung;

Einführung des neuen Pflegemodells für zentrale Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Onkologie und seltene Krankheiten sowie Diabetes, um die Länge zu verlängern und die Lebensqualität zu verbessern

—Das Gesundheitssystem durch strategische Steuerung zu einem wünschenswerten Beschäftigungsort zu machen und so die optimale Zahl und Verteilung der Beschäftigten im Gesundheitssystem zu gewährleisten;

— Verbesserung des Finanzierungs- und Verwaltungsmodells des Gesundheitssystems.

Zur Erreichung der spezifischen Ziele werden Maßnahmen und Aktionen festgelegt, die durchgeführt werden sollen. Die Ergebnisindikatoren für jedes der spezifischen Ziele und die Ergebnisindikatoren werden für jede Maßnahme festgelegt. Der nationale Gesundheitsentwicklungsplan enthält die Ergebnisse der Bestandsaufnahme des Bedarfs an Gesundheits- und Sozialfürsorge im Bereich der Langzeitpflege. In dem Dokument selbst werden Beiträge aus anderen nationalen Rechtsakten und Programmen (Nationaler Strategischer Rahmen zur Krebsbekämpfung bis 2030, nationaler Plan für die Entwicklung klinischer Krankenhäuser, klinischer Krankenhäuser und allgemeiner Krankenhäuser in Kroatien, nationale Krebs, Diabetes, seltene Krankheiten) und Empfehlungen für Kroatien für 2019 und 2020 verwendet.

399

C5.1. R3-I1

M

Schaffung eines zentralisierten Finanzierungssystems für die medizinische Fachausbildung

Annahme des Beschlusses durch die Regierung

4. QUARTAL

2023

Die Institutionalisierung der finanziellen Unterstützung für medizinische Spezialisierungen erfolgt durch die Einrichtung eines zentralisierten Finanzierungssystems für die medizinische Fachausbildung, das in erster Linie auf die Behebung von Mängeln in bestimmten medizinischen Fachgebieten abzielt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die medizinische Grundversorgung und die öffentliche Gesundheit. Die Zuweisung von Finanzmitteln zu diesem Zweck erfolgt ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben des Netzwerks des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Dieses System soll die Rückgewinnung von Mitteln aus unvollständigen fachärztlichen Ausbildungsprogrammen gewährleisten und sie auf die vorab festgelegten Ziele des zentralisierten Finanzierungssystems für die fachärztliche Weiterbildung ausrichten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Behebung des Mangels an unzureichenden medizinischen Fachkräften liegt.

334

C5.1. R3-I1

T

Fachärztliche Ausbildung auf der primären Basisstufe der Gesundheitsversorgung

 

Anzahl

0

467

Q1

2026

Es werden Verträge über fachärztliche Weiterbildungen geschlossen, die mindestens 467 medizinische Fachkräfte umfassen, darunter Ärzte, die auf medizinische Grundversorgung, Notfallmedizin und öffentliche Gesundheit spezialisiert sind. Diese Verträge werden aus Mitteln finanziert, die aus dem zentralen Finanzierungssystem für die fachärztliche Weiterbildung bereitgestellt werden.

335

C5.1. R3-I2

T

Bachelorinnen und Krankenpfleger für die Facharztausbildung in Notfallmedizin

 

Anzahl

0

375

Q2

2026

Insgesamt werden 375 Bachelors von Krankenpflege-/Ärztlichen Technikern in einer einjährigen Fachausbildung in Notfallmedizin ausgebildet.

336

C5.1. R4

M

Änderung des Gesundheitsgesetzes und des Gesetzes über die obligatorische Krankenversicherung

Inkrafttreten der Gesetze zur Änderung des Gesundheitsgesetzes und des Gesetzes über die obligatorische Krankenversicherung

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Die Änderungen des Gesetzes über die Gesundheitsversorgung sollen es ermöglichen, dass der neue Beschluss über die gemeinsame Beschaffung auch für diejenigen Gesundheitseinrichtungen verbindlich ist, deren Teilnahme bisher freiwillig war, und folglich die Zahl der von der gemeinsamen Beschaffung erfassten Interessenträger erhöhen.
—Das zentrale Amt für Notfallmedizin verbessert die Organisation der Notfallmedizin und nimmt operative Aufgaben im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Kroatien über bestimmte Organisationseinheiten wahr;

Die Umstrukturierung des öffentlichen Gesundheitswesens trägt zur Steigerung der Effizienz und zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems bei, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Prävention und Früherkennung, einer besseren Reaktion in Notfällen und besonderen Umständen (Pandemien) liegt;

—Übertragung der Verwaltungsrechte der derzeit von den Bezirken und der Stadt Zagreb verwalteten Krankenhäuser auf die Republik Kroatien, um eine rationelle und hochwertige Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu erreichen, die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung durch eine Neuorganisation des Krankenhausverwaltungsmodells zu verbessern.


Mit den Änderungen des Gesetzes über die obligatorische Krankenversicherung werden klare und transparente Kriterien für die Festlegung des Programms der Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Stellen, die ein Maßnahmenprogramm erstellen und verabschieden, sowie den Umfang der von der gesetzlichen Krankenversicherung zu deckenden Gesundheitsversorgung und die Einhaltung anderer Rechtsvorschriften festgelegt. Ziel des Gesetzes ist es,

Bessere Zugänglichkeit und rechtzeitigere Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für Versicherte, wenn sie sie benötigen;

Verringerung der Wartelisten für einzelne medizinische Leistungen, Optimierung und in diesem Zusammenhang bessere Verteilung der verfügbaren Gesundheitsressourcen aus der gesetzlichen Krankenversicherung

—Finanzmittel bereitzustellen, um die finanzielle Stabilität, ihre Nachhaltigkeit und in diesem Zusammenhang die Verbesserung der Situation der Versicherten bei der Ausübung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen;

—Bestimmungen zur Begünstigung der Auftraggeber des HZZO als Leistungserbringer von der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf die Zahlung der Verpflichtungen der HZZO gegenüber ihnen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einfügen, um den Versicherten den Anspruch auf Gesundheitsversorgung zu garantieren.

337

C5.1. R4

T

Funktionale Integration von Krankenhäusern

 

Anzahl

12

20

4. QUARTAL

2023

Die funktionale Integration von mindestens acht Krankenhäusern soll abgeschlossen werden, um das Krankenhaussystem durch Reduzierung/Umverteilung der Tätigkeiten und Verringerung der akuten stationären Kapazitäten zu rationalisieren und die täglichen Krankenhäuser als kostengünstigere Behandlungen zu stärken.

338

C5.1. R4

T

Gemeinsames Vergabeverfahren für Gesundheitseinrichtungen

 

% (Prozent)

0

85

4. QUARTAL

2023

Mindestens 85 % der Beschaffungskategorien, auf die mindestens 80 % der Gesamtausgaben der staatlich verwalteten Krankenhäuser entfallen, werden im Wege eines gemeinsamen Beschaffungsverfahrens beschafft. Um das Ziel zu erreichen, muss das Gesundheitsministerium (MIZ) auf der Grundlage einer Änderung des Beschlusses über die obligatorische gemeinsame Durchführung eines spezifischen Vergabeverfahrens für Gesundheitseinrichtungen I) beschließen, ein gemeinsames Vergabeverfahren durchzuführen;
II) Abschluss von Vereinbarungen mit Interessenträgern der gemeinsamen Beschaffung; III) Einsetzung von Sachverständigengremien zur Ausarbeitung der technischen Spezifikationen für die betreffenden Kategorien; und iv) Umsetzung der im Beschluss über die obligatorische gemeinsame Durchführung eines spezifischen Vergabeverfahrens für Gesundheitseinrichtungen genannten Vergabekategorien – nach Inkrafttreten der technischen Spezifikationen. Gemeinsame Vergabeverfahren werden im Einklang mit dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und Rahmenvereinbarungen/Vertragsabschlüsse durchgeführt.

339

C5.1. R4-I1

T

Zentrale Verwaltung von parenteralen Präparaten in 8 Krankenhäusern

 

% (Prozent)

0

75

Q2

2025

Mindestens 75 % der parenteralen Präparate in acht kroatischen Krankenhäusern werden durch zentrale Zubereitung von Arzneimitteln durchgeführt.

340

C5.1. R4-I2

T

Stationäres Therapiesystem für feste Arzneimittel in 40 kroatischen Krankenhäusern

 

Anzahl

0

40

4. QUARTAL

2025

Installiertes Therapiesystem für Einheiten in 40 kroatischen Krankenhäusern.

341

C5.1. R4-I3

T

Überwachung der Arzneimittel im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten

 

Anzahl

0

30

Q2

2026

Mindestens 30 Krankenhäuser müssen über eine funktionale integrierte IT-Lösung für die Überwachung der Arzneimittel im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten verfügen.

342

C5.1. R4-I4

T

System zur Überwachung von Arzneimittelengpässen auf der Grundlage der „Blockchain“-Technologie

 

Anzahl

0

1

Q2

2025

Es wird eine Softwarelösung entwickelt, um Arzneimittelengpässe in Kroatien zu überwachen und ein integriertes Modell für die Antizipation und Prävention von Arzneimittelengpässen zu entwickeln. Arzneimittel werden mithilfe der Blockchain-Softwarelösung überwacht.

343

C5.1. R5-I5

T

Diagnoseeinheiten Clinical Hospital Centre (KBC) Merkur

 

Anzahl

0

4

Q1

2023

Um die Qualität des Dienstes zu verbessern, die Zahl der Patientenbehandlungen zu erhöhen, die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung für alle Kategorien von Patienten zu beschleunigen und zu verbessern, muss die Ausrüstung für mindestens vier Diagnoseeinheiten im klinischen Krankenhauszentrum (KBC) Merkur installiert werden. Die installierte Ausrüstung besteht aus:
—Apparate für die transthoracische und transesogastische Echokardiografie;

—Drei Monitore für koronare Einheiten;

—System für die Telemetrie von Patienten im offenen Bereich;

—Stärkere Ultraschallleistung;

Ultraschall mit niedriger Leistung;

—Magnetische Resonanz MR 3T;

—Mammografiescanner;

—Multi-Slice-Computertomografie (MSCT);

—Ultrasound;

—Ultrasound mit 3D/4D-Konvex, 3D/4D-Vaginal, 2 D-Vaginal- und 2D-Konvex-Sonde und -Drucker;

—Ultrasound High Class Color Doppler.

344

C5.1. R4-I5

T

Überwachung der Behandlungsergebnisse von chronisch ambulanten Patienten in öffentlichen Apotheken

 

Anzahl

0

1

4. QUARTAL

2025

Das Projekt umfasst die Überwachung der Patienten und die Erstellung strukturierter Daten, die über das zentrale Gesundheitsinformationssystem der Republik Kroatien (CEZIH) zur Verfügung gestellt werden.

346

C5.1. R5

M

Verbesserung und Ausbau der Telemedizin

Inkrafttreten eines nationalen telemedizinischen Rahmens zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der telemedizinischen Dienstleistungen

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Mit der Reform werden Bestimmungen für die Einrichtung eines funktionalen nationalen telemedizinischen Rahmens für die Übermittlung lebenswichtiger Parameter für Patienten vom Notfall-Gesundheitsdienst (HMS) zum Gemeinsamen Notfallkrankenhaus (OHBP) und zur Fernüberwachung des ambulanten Notfallgesundheitsdienstes (HMS) eingeführt. Das Projekt muss Folgendes liefern: I). Lageanalyse; nationaler Rahmen für die Einrichtung der Fernüberwachung des Gesundheitsdienstes für Notlagen (HMS) und iii) Aktionsplan für die Einführung einer Aufsicht und einen Rahmen für die Überwachung der Umsetzung.
Angesichts der begrenzten Ressourcen und der begrenzten Dauer der technischen Hilfe ist die Teleradiologie-Komponente nur eine einführende Komponente auf der Ebene der Kartierung bewährter Verfahren.

347

C5.1. R5-I1

T

Digitalisierte, integrierte Betriebshallen (Firule und Križine) und Robotersystem am Firule-Standort installiert und funktionsfähig

 

Anzahl

0

4

Q2

2024

Das Projekt umfasst die Digitalisierung und Integration von vier Betriebstheatern in Firule und Križine sowie ein Robotersystem am Standort Firule. Der digitale Wandel, die Integration und die Roboterchirurgie werden den Behandlungspfad verändern, indem die Qualität der chirurgischen Behandlung verbessert, die Patientensicherheit verbessert, die Behandlung transparenter gestaltet, Kosten und Gesundheitsergebnisse besser kontrolliert, die wichtigsten Ressourcen der Gesundheitsinformationsinfrastruktur gestärkt und konsolidiert und papierlose Gesundheitsdienste modernisiert werden.

348

C5.1. R5-I2

T

Telekardiologische Dienstleistungen

 

Anzahl

0

40

Q1

2023

Ziel des TeleCordis-Projekts ist die Installation der medizinischen und Computerausrüstung, die für die Leistung von Elektrokardiogrammen (ECG)holern, Druckholern und 12 Kanalelektrokardiogrammen (ECG) in abgelegenen und ländlichen Gebieten erforderlich ist, die von diesen Dienstleistungen nicht ausreichend abgedeckt sind, z. B. weil ihnen kein Kardiologiefachmann zur Verfügung steht. Die Ausrüstung wird gekauft (Paket pro Zentrum) und in mindestens 40 telemedizinischen Zugangszentren platziert. Das Programm knüpft an telemedizinische Fachzentren an und bietet einen Telekardiologiedienst an.

349

C5.1. R5-I3

T

Teletransfusionsdienste

 

Anzahl

0

35

4. QUARTAL

2022

Mit dem Teletransfusionsprojekt wird die bestehende digitale Behandlungsinfrastruktur unterstützt, wenn die Patientendaten aus der elektronischen Verschreibung und eDossier verwendet werden, die für den Beginn der Behandlung in einer sekundären oder tertiären Gesundheitseinrichtung erforderlich sind.
Das Projekt soll Krankenhaustransfusionszentren im Hoheitsgebiet Kroatiens (mindestens 35 Krankenhaustransfusionszentren) verbinden und den Dienst rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche zur Verfügung stellen. Die Ausrüstung wird gekauft (Paket pro Zentrum) und in Telemedizin-Zugangszentren platziert, das Programm schließt sich mit den telemedizinischen Fachzentren zusammen und bietet einen Teletransfusionsdienst an.

350

C5.1. R5-I4

T

Betrieb des Klinischen Krankenhauszentrums (KBC) Sestre milosrnice, ausgestattet mit Roboterchirurgie

 

Anzahl

0

4

Q1

2024

Mindestens vier neu ausgestattete Betriebsräume mit modernster Robotertechnik,
Folgende Funktionen müssen möglich sein: Erfassung aller Daten über den Patienten in Echtzeit auf dem Bildschirm des Monitors im Betriebsraum selbst während der Operation. Darüber hinaus muss es möglich sein, während der Operation das gesamte bildgebende Material für Patienten auf dem Bildschirm des Monitors verfügbar zu machen, was zu sichereren und wirksameren Verfahren beiträgt. Die Integration muss auch die Verwendung anderer diagnostischer und therapeutischer Geräte im selben Einsatzgebiet ermöglichen, die auch in das integrierte Betriebsraumsystem integriert werden müssen.

U.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

Investition C5.1 R1-I1 – Einführung mobiler Apotheken in die Primärversorgung

Ziel dieser Investition ist die Bereitstellung von Medikamenten in Gebieten, in denen es keine Apotheken gibt. Die Maßnahme besteht in der Beschaffung mobiler Apotheken.

Investition C5.1 R1-I2 – Mobile ambulante Versorgungseinheiten

Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung eines mobilen ambulanten Primärversorgungssystems in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten. Die Maßnahme besteht in der Einrichtung des mobilen Kliniksystems.

Investition C5.1 R1-I3 – Bau und Ausrüstung klinischer Dämmeinheiten (3, 4 und 1/5 der Gebäude) Klinik für Infektionskrankheiten „Dr Fran Mihaljević“

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Behandlung von Infektionskrankheiten mithilfe aktueller und innovativer Technologien zu erreichen, die darauf abzielen, die Behandlungsdauer, die Kosten und die Bereitstellung einer hochwertigen Versorgung der Patienten zu verkürzen. Diese Maßnahme besteht im Bau von Gebäuden und Ausrüstungen zum Ersatz der Infektionskrankheit, Dr. Fran Mihaljević.

U.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

 

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

320

C5.1. R1-I1

T

Zugang zu Apothekenversorgung und Arzneimitteln

 

Anzahl

0

8

Q2

2025

Es sind mindestens sechs mobile Autoapotheken und mindestens zwei Bootsapotheken zu beschaffen.

321

C5.1. R1-I2

T

Mobile ambulante medizinische Grundversorgung

 

Anzahl

0

33

4. QUARTAL

2025

Es wird ein mobiles Kliniksystem mit 33 ambulanten Primärversorgungsfahrzeugen in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten eingerichtet.

Die Investition umfasst die Kartierung der Kapazitäten, die erforderlich sind, um das Ziel einer 80 %igen mobilen ambulanten Versorgung ländlicher, abgelegener und Inselgebiete zu erreichen.

Darüber hinaus wird ein Vertragsmodell festgelegt, um die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Dienstleistung zu gewährleisten.

Das Gesundheitsministerium führt die Schulungsmaßnahmen durch, um die Kapazitäten mobiler Teams für die ambulante medizinische Grundversorgung zu erhöhen.

322

C5.1. R1-I3

T

Neues Gebäude im Komplex der Infektionskrankheit, Dr. Fran Mihaljević

 

Anzahl

0

1

Q1

2026

Das Projekt umfasst den Abriss der bestehenden Gebäude (3, 4 und 1/5) und den Bau eines neuen Gebäudes als Teil des Komplexes. Das Projekt umfasst den Austausch von Ausrüstung für die Infektionskrankheitsklinik „Dr Fran Mihaljević.

V. INITIATIVE 6.1: RENOVIERUNG VON GEBÄUDEN

Der derzeitige Gebäudebestand Kroatiens ist relativ alt, und die Quote der energetischen Renovierung von Gebäuden lag im Zeitraum 2014-2020 nur bei 0,7 % pro Jahr. Auf alte und ineffiziente Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen, und bis zu 30 % der Gebäude fallen in die Kategorie mit der schlechtesten Energieeffizienz. Die meisten Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erfüllen nicht die Mindestanforderungen des Erdbebenschutzes, des Brandschutzes oder des Gesundheitsschutzes und erfordern daher eine umfassende Renovierung. Darüber hinaus trafen im März und Dezember 2020 zwei Erdbeben in Kroatien und verursachten erhebliche materielle Schäden in den Städten Zagreb, Zagreb, Krapina-Zagorje, Sisak-Moslavina und Karlovac. Laut der Schnellanalyse des Schadensbedarfs (Regierung der Republik Kroatien, 2020) wurde der Gesamtbedarf für Wiederaufbau und Erholung in den Gespanschaften Zagreb, Zagreb und Krapina-Zagorje nach dem Erdbeben vom März auf rund 17 469 000 000 EUR geschätzt. Die Bewertung der Schäden aufgrund des Erdbebens vom Dezember ist noch nicht abgeschlossen.

Diese Initiative im kroatischen Aufbau- und Resilienzplan betrifft Investitionen und Reformen zur Förderung einer umfassenden Renovierung von Gebäuden, einschließlich energetischer Renovierungen, struktureller Verstärkung und Renovierungen nach Erdbeben. Die Renovierung umfasst Mehrfamilienhäuser und öffentliche Gebäude, einschließlich Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, sowie Gebäude mit dem Status eines Kulturguts.

Die Initiative umfasst Reformen, mit denen der Prozess der Renovierung und Dekarbonisierung von Gebäuden unterstützt und gleichzeitig Hindernisse auf dem Baumarkt und soziale Probleme angegangen werden: I) eine Reform zur Dekarbonisierung von Gebäuden, ii) eine Reform zur Erhöhung der Zahl der Arbeitnehmer und Sachverständigen in den Bereichen Energieeffizienz und Wiederaufbau nach dem Erdbeben, iii) eine Reform zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Antragsteller im Renovierungsprozess, iv) eine Reform zur Verbesserung des Wissens über seismische Aktivitäten, v) eine Reform zur Förderung und Entwicklung grüner Infrastruktur und einer kreislauforientierten Gebäude- und Raumbewirtschaftung und vi) eine Reform zur Entwicklung eines systematischen Energiemanagements und zur Erprobung eines neuen Finanzierungsmodells für Energieeffizienz.

Die Investitionen und Reformen tragen zu den länderspezifischen Empfehlungen der letzten zwei Jahre an Kroatien bei, in denen es darum geht, „die investitionsbezogene Politik auf [...] Energieeffizienz, [...] und Umweltinfrastruktur (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) zu konzentrieren“ und „die Investitionen auf den ökologischen Wandel und den Übergang, insbesondere in die Umweltinfrastruktur, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

V.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform C6.1 R1 – Dekarbonisierung von Gebäuden

Die Reform soll zur Renovierungswelle bestehender Gebäude und zum Umbau des bestehenden Gebäudebestands in einen hochgradig energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand bis 2050 beitragen.

Die Reform umfasst die Annahme von Programmen zur Energieeffizienzrenovierung für den Zeitraum 2021-2030 für Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude und eine Sonderkategorie von Gebäuden mit einem Kulturgutstatus sowie die Annahme des Programms zur Verringerung der Energiearmut in Bereichen, die für den Zeitraum 2021-2025 von besonderer Bedeutung sind. Mit diesen Programmen wird eine gründliche Renovierung von Gebäuden gefördert, wobei besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung eines gesunden Raumklimas, den Brandschutz und die Bewältigung der Risiken im Zusammenhang mit einer verstärkten seismischen Aktivität sowie auf die Verringerung der Energiearmut gelegt wird.

Die Reform soll bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Investition C6.1 R1-I1 – energetische Renovierung von Gebäuden

Ziel der Maßnahme ist es, den Energieverbrauch für Heizung zu senken und die Primärenergieeinsparungen in Gebäuden mit mehreren Wohnungen und im öffentlichen Sektor zu erhöhen. Diese Maßnahme umfasst die energetische Renovierung von öffentlichen Gebäuden und Gebäuden mit mehreren Wohnungen.

Investition C6.1 R1-I3 – energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts

Ziel der Maßnahme ist es, Gebäude mit dem Status eines Kulturguts zu renovieren, um den Energieverbrauch zu senken. Im Rahmen dieser Maßnahme werden zwei Gebäudekategorien renoviert: einzeln geschützte Kulturgüter und Gebäude innerhalb geschützter kultureller und historischer Einrichtungen.

Reform C6.1 R2 – Entwicklung eines Rahmens für die Gewährleistung angemessener Kompetenzen im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen, die für den Wiederaufbau nach dem Erdbeben erforderlich sind

Ziel der Maßnahme ist es, den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Bauwesen durch die Bereitstellung von Bildungsprogrammen zu beheben. Diese Maßnahme besteht in der Veröffentlichung des nationalen Plans für die Entwicklung grüner Kompetenzen, der Bereitstellung von Erwachsenenbildungsprogrammen zur energetischen Sanierung und eines neuen Masterprogramms für nachhaltiges und seismresistentes Gebäude.

Reform C6.1 R3 – Steigerung der Effizienz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung des Renovierungsprozesses

Ziel der Maßnahme ist es, Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen, um den Verwaltungsaufwand bei der energetischen Sanierung und der Renovierung nach Erdbeben zu verringern. Diese Maßnahme besteht darin, zentrale Anlaufstellen zu entwickeln und die beruflichen Kapazitäten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu stärken.

Reform C6.1 R4 – Modernisierung und Integration seismischer Daten für den Renovierungsprozess und die Planung des künftigen Baus und der Überwachung der öffentlichen Infrastruktur

Ziel der Maßnahme ist es, die Risikoresilienz in der Raumplanung und im Bausektor zu verbessern, indem die Erhebung und Verarbeitung seismischer Daten verbessert wird. Diese Maßnahme besteht in der Stärkung der Kapazitäten, die für die Erhebung und Anwendung seismischer Daten für die Raumplanung und sicherere Bauverfahren erforderlich sind.

Investition C6.1 R4-I1 – Entwicklung des seismologischen Datennetzes

Ziel der Maßnahme ist es, die Kapazitäten für die seismische Überwachung und Analyse zu stärken. Diese Maßnahme besteht darin, seismische Ausrüstung zu erwerben und Experten auszubilden, die die Ausrüstung betreiben und die Daten verarbeiten.

Reform C6.1 R5 – Einführung eines neuen Modells grüner Stadterneuerungsstrategien und Umsetzung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und die kreislauforientierte Gebäude- und Raumbewirtschaftung

Ziel der Maßnahme ist es, einen Rahmen für eine grüne Stadterneuerung zu schaffen, der eine nachhaltige Entwicklung fördert. Diese Maßnahme besteht in der Annahme von Programmen zur kreislauforientierten Bewirtschaftung von Flächen und Gebäuden und zu grüner städtischer Infrastruktur, der Annahme von Strategien für eine grüne Stadterneuerung und der Durchführung eines Pilotprojekts.

Reform C6.1 R6 – Pilotprojekt zur Einführung und Umsetzung eines systematischen Energiemanagements und zur Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells

Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung und Erprobung eines Modells zur Überwachung des Energieverbrauchs in Mehrfamilienhäusern. Diese Maßnahme besteht in der Durchführung eines Pilotprojekts zur Einführung einer automatischen Datenerhebung zur Überwachung des Energie- und Wasserverbrauchs in Mehrfamilienhäusern.

V.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Nr.

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

351

C6.1. R1

M

Annahme nationaler Programme für die energetische Renovierung i) von Mehrfamilienhäusern, ii) von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts (sowohl für den Zeitraum 2021–2030) als auch iii) der Verringerung der Energiearmut in Gebieten von besonderer Bedeutung (für den Zeitraum 2021–2025)

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bauwesen und Staatsvermögen

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Veröffentlichung der Programme zur Förderung einer gründlichen Renovierung von Gebäuden und hocheffizienter alternativer Systeme, bei denen besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung eines gesunden Raumklimas, des Brandschutzes und der Risiken im Zusammenhang mit verstärkter seismischer Aktivität gelegt wird. Es wird eine spezifische Kategorie der energetischen Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts eingeführt, die noch nicht in energetische Renovierungsprogramme für eine EU-Kofinanzierung in Kroatien aufgenommen wurde.
Veröffentlichung des Programms zur Verringerung der Energiearmut in Bereichen von besonderer staatlicher Bedeutung für den Zeitraum 2021-2025, das eine umfassende Renovierung von Gebäuden in unterstützten und besonderen staatlichen Pflegegebieten, den Aufbau von Kapazitäten zur Verringerung der Energiearmut, die Verringerung des Endenergieverbrauchs und folglich die Verringerung der CO2-Emissionen von von Energiearmut betroffenen oder schutzbedürftigen Haushalten umfasst.

352

C6.1. R1

M

Annahme des Programms für die energetische Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors für den Zeitraum 2021-2030

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bauwesen und Staatsvermögen

 

 

 

Q1

2022

Veröffentlichung des Programms für die energetische Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors für den Zeitraum 2021–2030, das eine umfassende Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors umfasst, einschließlich Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen bei gleichzeitiger Verringerung des Wärmebedarfs und des Energieverbrauchs öffentlicher Gebäude und einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und der daraus resultierenden Verringerung der CO2-Emissionen.

353

C6.1. R1-I1

T

Unterzeichnete Verträge über die energetische Renovierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern

 

EUR

0

 66 361 404

4. QUARTAL

2022

Unterzeichnete Verträge über 66 361 404 EUR für die energetische Renovierung von Gebäuden. Alle Verträge über die Angabe der einschlägigen Energieeffizienzanforderung einer Mindestsenkung des Energieverbrauchs für Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für Heizung vor der Renovierung für jedes Gebäude (voraussichtlich für Gebäude mit einem Kulturgutstatus), was gegenüber dem Zustand vor der Renovierung zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % führen und den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen einhalten muss.

354

C6.1. R1-I1

T

Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern

 

Anzahl (m²)

0

241 850

Q2

2026

Energetische Renovierung von mindestens 241 850 m² Mehrfamilienhäusern, bei der für jedes Gebäude (mit Ausnahme der Gebäude mit einem Kulturgut) eine Mindestanforderung zur Senkung des Energieverbrauchs für Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Heizverbrauch vor der Renovierung erreicht wird, was gegenüber dem Stand vor der Renovierung zu einer Erhöhung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Stand vor der Renovierung führt und mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Einklang steht. Die Kosten für die Installation von Gasheizkesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, machen höchstens 20 % der Renovierungskosten aus.

355

C6.1. R1-I1

T

Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

 

Anzahl
(m²)

0

372 219

Q2

2026

Energetische Renovierung von mindestens 372 219 m² öffentlicher Gebäude, bei der für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut) eine Mindestanforderung zur Senkung des Energieverbrauchs für Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Heizverbrauch vor der Renovierung erreicht wird, was gegenüber dem Stand vor der Renovierung zu einer Erhöhung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Stand vor der Renovierung führt und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang steht.

Die Kosten für die Installation von Gasheizkesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, machen höchstens 20 % der Renovierungskosten aus.

358

C6.1. R1-I3

T

Energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts

 

Anzahl (m²)

0

31 000

Q2

2026

Energetische Renovierung von mindestens 31 000 m² Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts, wodurch gegenüber dem Stand vor der Renovierung eine Steigerung der Primärenergieeinsparungen von 30 % gegenüber dem Stand vor der Renovierung erreicht wird, wobei die Mindestanforderung für jedes Gebäude 20 % beträgt.

Die Renovierung dieser Gebäude wird zu 100 % finanziert und steht im Einklang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.

Die Kosten für die Installation von Gasheizkesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, machen höchstens 20 % der Renovierungskosten aus.

359

C6.1. R2

M

Veröffentlichung des nationalen Plans zur Kompetenzentwicklung im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bauwesen und Staatsvermögen

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Die Veröffentlichung des nationalen Kompetenzentwicklungsplans, mit dem die Kompetenzen grüner Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der energetischen Renovierung, der Renovierung nach dem Erdbeben, der grünen Infrastruktur, der Anwendung naturbasierter Lösungen und der kreislauforientierten Bewirtschaftung von Raum und Gebäude auf der Grundlage einer Überprüfung bestehender Programme und der Vorbereitung und Anpassung der durch die Reform festgelegten Bildungsprogramme verbessert werden sollen.

360

C6.1. R2

M

Ausbildungsnachweis

Liste der von der Bildungseinrichtung ausgestellten Bescheinigungen

Q2

2026

Der Nachweis des Abschlusses von Erwachsenenbildungsprogrammen nach dem Erdbeben und der energetischen Renovierung durch 500 Teilnehmer ist von der/den Bildungseinrichtung(en) vorzulegen.

401

C6.1. R2

M

Aufnahme in das neue angebotene Masterprogramm

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Zulassung zum neuen Masterprogramm

 Q2

2026

Es wird eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Zulassung zum neuen Masterprogramm zu Renovierungs- und Energieeffizienzthemen veröffentlicht.

362

C6.1. R3

M

Einrichtung und Betrieb einer zentralen Anlaufstelle für energetische Sanierung und seismische Verstärkung

Zentrale Anlaufstelle operativ

 

 

 

4. QUARTAL

2021

Die physische zentrale Anlaufstelle wird in dem vom Erdbeben betroffenen Gebiet entwickelt und einsatzbereit gemacht, um den Verwaltungsaufwand für die Bürger zu verringern. Die Investition umfasst die Anpassung und Modernisierung der physischen Infrastruktur an einem Ort, an dem eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden soll, Investitionen in die Entwicklung und Wartung von Online-Systemen, Investitionen in die Funktionalität des Online-Systems, die Schulung des Personals, die Schulung der beteiligten Behörden und Werbemaßnahmen.

363

C6.1. R3

M

Einrichtung und Betrieb einer zentralen Online-Anlaufstelle für energetische Renovierung und seismische Verstärkung

Zentrale Online-Anlaufstelle operativ

 

 

 

4. QUARTAL

2022

Inbetriebnahme eines zentralen Online-Systems, das alle für die energetische Sanierung und den Wiederaufbau nach dem Erdbeben erforderlichen Informationen zusammenführt.
Die zentrale Anlaufstelle wird in zwei Phasen umgesetzt: I) Notfalldienste, die für die dringende strukturelle Sanierung und die notwendige Wiederherstellung von Schäden erforderlich sind, um ein Sicherheitsniveau für Bürger und Einrichtungen zu gewährleisten; II) Integration aller anderen Dienstleistungen und Informationen, die für eine umfassende und energetische Renovierung erforderlich sind, in die Dienstleistungen und Informationen, die für das Konzept „Build Back Better“ enthalten sind.

364

C6.1. R3

T

Abgeschlossene Schulungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer zentralen Anlaufstelle

 

Anzahl

0

80

Q2

2026

Mindestens 80 Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben in der Erbringung von Dienstleistungen geschult, die Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben miteinander verbinden.

365

C6.1. R4

M

Integration seismischer Daten

Seismische Daten, die in Expertengrundlagen für Raumordnungspläne der lokalen Gebietskörperschaften integriert sind

Q2

2025

Seismische Daten werden in das Raumplanungssystem integriert und auf zehn Pilotdatenbanken für Raumordnungspläne der lokalen Gebietskörperschaften angewandt.

366

C6.1. R4-I1

T

Beschaffte seismische Ausrüstungseinheiten

 

Anzahl

0

300

4. QUARTAL

2022

Mit der Investition sollen die organisatorischen und infrastrukturellen Kapazitäten der Seismologischen Erhebung der Republik Kroatien durch den Erwerb von mindestens 300 Ausrüstungseinheiten gestärkt werden, um die Qualität der Erhebung, Verarbeitung und Anwendung der für den Gebäuderenovierungsprozess erforderlichen seismischen Daten, die Planung für die Entwicklung neuer Anlagen und die Überwachung der öffentlichen Infrastruktur zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit Kroatiens gegenüber Erdbeben und damit verbundenen Risiken zu stärken.

367

C6.1. R4-I1

M

Schulung für Mitarbeiter der Seismologischen Erhebung 

 Durchgeführte Schulungen

Q2

2026

Die Mitarbeiter der Seismologischen Erhebung der Republik Kroatien erhalten Schulungen in Bezug auf den Betrieb der Ausrüstung und die Verarbeitungsdaten.

368

C6.1. R5

M

Annahme des Programms zur Entwicklung eines kreislauforientierten Weltraum- und Gebäudemanagements für den Zeitraum 2021–2030 und des Programms zur Entwicklung einer grünen städtischen Infrastruktur für den Zeitraum 2021-2030

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bauwesen und Staatsvermögen

 

 

 

4. QUARTAL

2021

In dem von der Regierung anzunehmenden Entwicklungsprogramm für das kreislauforientierte Weltraum- und Gebäudemanagement für den Zeitraum 2021–2030 werden Ziele und Maßnahmen für die kreislauforientierte Bewirtschaftung von Raum und Gebäuden festgelegt, mit denen unter anderem Kreislaufmaßnahmen bei der Planung neuer Gebäude, die Wiederverwendung aufgegebener Gebäude und die Verlängerung der Dauerhaftigkeit bestehender Räume und Gebäude, die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Wiederverwendung von Bauprodukten und -materialien im Hinblick auf eine effiziente Nutzung räumlicher Ressourcen und die Verringerung der Erzeugung von Gebäudeabfällen im Einklang mit dem aktualisierten Abfallbewirtschaftungsplan als Grundlage für die Entwicklung grüner Stadterneuerungsstrategien gefördert werden;

Im Programm zur Entwicklung grüner städtischer Infrastrukturen für den Zeitraum 2021-2030, das von der Regierung angenommen werden soll, werden die Ziele und Maßnahmen dargelegt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Verringerung der Auswirkungen von Wärmeinseln, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der Lebensqualität und des Wohnens in Städten, zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit, zur Verbesserung der Qualität städtischer Gebiete durch Umwandlung ungenutzter und aufgegebener Flächen, zur Förderung grüner Investitionen, zur Unterstützung der Wiederherstellung und Erhaltung von Arten und Lebensräumen im Rahmen der Arten- und Habitat-Richtlinie im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Erzielung von Energieeinsparungen beitragen, was die Grundlage für die Entwicklung von Strategien für eine grüne Stadterneuerung bilden soll.

369

C6.1. R5

T

Annahme grüner Stadterneuerungsstrategien

 

Anzahl

0

10

4. QUARTAL

2023

Annahme von mindestens zehn grünen Strategien für die Stadterneuerung, um die Grundlage für die Entwicklung eines nachhaltigen Weltraums zu schaffen, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung einer grünen städtischen Infrastruktur und der Integration naturbasierter Lösungen, der Integration von Modellen für die kreislauforientierte Bewirtschaftung von Raum und Gebäuden, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken und dem Klimawandel und der Unterstützung der gesamten nachhaltigen Entwicklung liegt.

370

C6.1. R5

T

Abschluss eines Pilotprojekts, das im Rahmen von Strategien für eine grüne Stadterneuerung ermittelt wurde

 

Anzahl

0

1

Q2

2026

Mindestens ein Pilotprojekt, das im Rahmen grüner Stadterneuerungsstrategien ermittelt wurde, wird abgeschlossen.

371

C6.1. R6

M

Erfolgreich abgeschlossenes Pilotprojekt zum systematischen Energiemanagement mit dem Ziel, ein neues Finanzierungsmodell für energieeffiziente Renovierungen zu testen

Veröffentlichung eines abgeschlossenen Pilotprojekts auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bauwesen und staatliche Vermögenswerte

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Nach einer öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen führt das Ministerium für Raumplanung, Bauwesen und staatliche Vermögenswerte in Zusammenarbeit mit der kroatischen Immobilienagentur ein Pilotprojekt durch, das alle Bereiche des Energie- und Wasserverbrauchs in der Piloteinheit der lokalen Gebietskörperschaften abdeckt, indem es in dem ausgewählten Pilotgebiet eine automatische Datenerhebung über den Energie- und Wasserverbrauch in Mehrfamilienhäusern durchführt.
Ziel des Pilotprojekts ist es, Energie- und Wassereinsparungen durch die Einführung und Umsetzung eines systematischen Energiemanagements zu erreichen und die Umsetzungsmöglichkeiten des neuen Finanzierungsmodells für die energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern zu testen, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse für seine Anwendung auf nationaler Ebene.

Auf der Grundlage des Pilotprojekts werden Leitlinien für die Anwendung des Energieverbrauchsmanagements für Mehrfamilienhäuser auf nationaler Ebene entwickelt.

V.3.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

Reform C6.1 R7 – Kreislauffähige Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts: ein Pilotprojekt zur Untersuchung von Austausch- und Handelsmöglichkeiten

Ziel der Maßnahme ist es, Möglichkeiten für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts zu prüfen. Diese Maßnahme besteht in der Durchführung von Pilotprojekten und der Annahme nationaler Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts.

Investition C6.1 R1 – I4 energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Ambitionsniveau der bestehenden Maßnahme C6.1 R1-I3 energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines culturralen Guts zu erhöhen. Die Leitlinien für die energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts werden ausgearbeitet und auf der offiziellen Website des Ministeriums für Kultur und Medien veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten Empfehlungen zu energetischen Renovierungsmaßnahmen, technischen Lösungen und modernen Materialien und präzisieren die Verfahren für die Erstellung der Dokumentation und die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen.

Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

   

V.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

Etappenziel/Zielwert 
(für Etappenziele) 

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) 
(für Ziele) 

Zeit 

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben 

Maßeinheit

Ausgangslage 

Ziel 

Q 

Jahre 

402

C6.1. R7

M

Unterzeichnete Vereinbarungen über die Durchführung von Pilotprojekten

Unterzeichnete Vereinbarungen über die Durchführung von Pilotprojekten

Q3

2024

Vereinbarungen über die Durchführung von Pilotprojekten werden mit den lokalen Selbstverwaltungseinheiten unterzeichnet.

403

C6.1. R7

T

Abgeschlossene Pilotprojekte

Abschluss von Pilotprojekten mit ausgerüsteten und funktionsfähigen Infrastrukturstandorten.

Anzahl

0

2

Q1

2026

Pilotprojekte werden in zwei ausgewählten lokalen Verwaltungseinheiten abgeschlossen, wobei der Schwerpunkt auf der Wiederverwendung von Bauabfällen aus Gebäuden des Kulturerbes liegt.

Zwei Anlagen für die Bewirtschaftung von Bauabfällen sind auszurüsten und in Betrieb zu nehmen.

Die Projekte werden im Einklang mit den DNSH-Grundsätzen durchgeführt.

Im Falle einer Fahrzeugbeschaffung wird die Unterstützung ausschließlich für emissionsfreie Fahrzeuge und/oder Plug-in-Hybride mit Emissionen von weniger als 50 g CO2/km oder für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung auf der Grundlage der besten verfügbaren Technologien im Einklang mit den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge gewährt.

Für beide Gebietskörperschaften wird ein Inventar ausgewählter Gebäude mit dem Status eines Kulturguts erstellt.

 404

 C6.1. R7

 M

 Nationale Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts

Nationale Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung der Bauabfälle von Gebäuden mit Kulturgutstatus veröffentlicht

  Q1

  2026

Es werden Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts veröffentlicht. Es wird eine digitale Plattform für das Inventar von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts eingerichtet.

405

C6.1. R1 – I4

M

Leitlinien für die energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Kultur und Medien

4. QUARTAL

2023

Leitlinien für die energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts werden ausgearbeitet und auf der offiziellen Website des Ministeriums für Kultur und Medien veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten Empfehlungen zu energetischen Renovierungsmaßnahmen, technischen Lösungen und modernen Materialien und präzisieren die Verfahren für die Erstellung der Dokumentation und die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen.

W. KOMPONENTE 7.1: Energie UND SUSTAINABENVERKEHR (REPowerEU COMPONENT)

Hauptziel dieser Komponente ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, insbesondere aus Russland, zu verringern und den ökologischen Wandel in der gesamten Wirtschaft zu beschleunigen. Dies soll durch Maßnahmen in den Bereichen Energienetze, Flüssigerdgas und Gasinfrastruktur, Nutzung erneuerbarer Energiequellen, emissionsfreier Verkehr und erneuerbaren Wasserstoff erreicht werden. Die genannten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Versorgungssicherheit und die Diversifizierung der Gasversorgung der Union zu verbessern, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien wie nachhaltigem Biomethan, erneuerbarem Wasserstoff und Geothermie erhöht wird, der Anteil erneuerbarer Energien erhöht und der Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen beschleunigt wird, zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit und zur Beseitigung von Engpässen bei der Stromverteilung beigetragen wird und der emissionsfreie Verkehr unterstützt wird.

Von den neun Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente haben acht eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension. Die größten Investitionen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension betreffen die Erhöhung der Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk und die Stärkung der Gasinfrastruktur sowie die Stärkung der Übertragungs- und Verteilungskapazitäten des Stromnetzes. Weitere bemerkenswerte Investitionen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension betreffen die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien wie erneuerbaren Wasserstoff, nachhaltiges Biomethan und geothermische Energie sowie Investitionen in mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge für den öffentlichen Linienverkehr im Stadt- und Vorortverkehr und die Entwicklung von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr.

Die Investitionen und Reformen tragen dazu bei, die an Kroatien gerichteten länderspezifischenEmpfehlungen zur notwendigen Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze (länderspezifische Empfehlungen 2022.3.3 und 2023.3.4), zur Steigerung des Einsatzes und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen (länderspezifische Empfehlungen 2019.3.3, 2020.3.8, 2022.3.2, 2023.3.1 und 3.2), zur Diversifizierung der Einfuhren fossiler Brennstoffe (länderspezifische Empfehlungen 2022.3.1) und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Verkehr und zur Förderung eines emissionsfreien Verkehrs (länderspezifische Empfehlungen 2019.3.3, 2020.3.7, 20223.5, 2023.3.1 und 3.6) umzusetzen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final)festgelegt sind, zu berücksichtigen ist, während der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 21c Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 nicht für die Investition C7.1 I3 – Erhöhung der Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk und Stärkung der Gasinfrastruktur – gilt.

W.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung 

Reform C7.1 R1 – Skalierte Maßnahme: Dekarbonisierung des Energiesektors

Ziel dieser Maßnahme ist die Ausweitung der Reform C1.2 R1: Dekarbonisierung des Energiesektors im Rahmen der Komponente 1.2 (Energiewende für eine nachhaltige Wirtschaft).

Bei der Maßnahme handelt es sichum ein Null-ew-System für den Eigenverbrauch von Energieerzeugungsanlagen in Eigenversorgung.

Investition C7.1 R1-I1 – Wasserstoffnutzung und neue Technologien (aus dem bereits angenommenen Durchführungsbeschluss des Rates übertragene Investition C1.2.R1-I3)

Ziel dieser Investition ist die verstärkte Nutzung von Wasserstoff in Kroatien.

Die Investition besteht in der Finanzierung eines Projekts für erneuerbaren Wasserstoff, Wasserstoffladestationen und Studien zur geologischen CO2-Speicherung.

Investition C7.1 R1-I2 – Aufbau einer wasserstoffbasierten Wirtschaft

Ziel der Investition ist es, die Produktion und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff zu fördern.

Die Investition besteht in der Benennung der kroatischen Agentur für Kohlenwasserstoffe als Koordinierungsstelle für Wasserstoff in Kroatien und in der Annahme der Studie zum Plan für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050 durch die Kroatische Agentur für Kohlenwasserstoffe.

Investition C7.1 R1-I3Stärkung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in den Bereichen Verkehr und Heizung

Ziel der Investition ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

Bei den Investitionen handelt es sich um geothermische Bohrarbeiten und um die Annahme des Plans zur Entwicklung des Geothermiepotenzials.

Investition C7.1 I1 – Skalierte Maßnahme: Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen für den öffentlichen Stadt- und Vorortlinienverkehr

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Investition C1.4 R4-I1: Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen für den öffentlichen Stadt- und Vorortverkehr im Rahmen der Komponente 1.4 (Entwicklung eines wettbewerbsfähigen, energieeffizienten und effizienten Verkehrssystems).

Die Investition besteht in der Beschaffung von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Bussen (elektrisch und/oder Wasserstoff) und Wasserstoff-Energieeinheit für den Antrieb elektrischer Lokomotiven.

Investition C7.1 I2 – kalierte Maßnahme: Kofinanzierungsprogramm für die Anschaffung neuer Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen und den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr

Ziel dieser Maßnahme ist die Ausweitung der Investition C1.4 R5-I3: Kofinanzierungsprogramm für die Anschaffung neuer Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen und die Entwicklung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr im Rahmen der Komponente 1.4 (Entwicklung eines wettbewerbsfähigen, energieeffizienten und effizienten Verkehrssystems).

Die Investition besteht in dem Bau und der Kofinanzierung von Schnellladestationen.

W.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung 

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

406

C7.1. R1

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einführung des neuen Systems des Eigenverbrauchs

Bestimmung in einem Rechtsakt zur Einführung des neuen Systems des Eigenverbrauchs mit Angabe seines Inkrafttretens

Q1

2025

Das neue System für den Eigenverbrauch von Energieerzeugungsanlagen in Eigenversorgung wird eingerichtet und gilt ab dem 1. Januar 2026. Das neue System des Eigenverbrauchs gewährleistet die Gleichbehandlung aller Kunden in Bezug auf den Zugang zum Verteilernetz und die Netzentgelte. Das neue System muss die Art und Weise der Berechnung der Vergütung für den selbst erzeugten Strom, der in das Netz eingespeist wird, neu gestalten; alle Entgelte und Entgelte, einschließlich der Netztarife, müssen kostenorientiert, verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sein. Gleichzeitig soll das neue System Anreize für die Verbraucher schaffen, Selbstversorger zu werden, sowie für den Eigenverbrauch. Für selbst erzeugte Elektrizität, die auf dem Betriebsgelände des Eigenverbrauchers verbleibt, werden keine Gebühren und Gebühren erhoben.

51

C7.1. R1-I1

M

Finanzierung eines Projekts für erneuerbaren Wasserstoff

 

4. QUARTAL

2025

Zuschuss in Höhe von 15,78 Mio. EUR zur Finanzierung eines integrierten Projekts für erneuerbaren Wasserstoff, das die Lieferung des Elektrolyseurs mit einer Kapazität von mindestens 10 MW an erneuerbarem Wasserstoff vor Ort umfasst, unterzeichneter Vertrag über die Installation von Elektrolyseuren und die Installation eines Photovoltaikkraftwerks.
Das Projekt muss die Bedingungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 und der einschlägigen delegierten Rechtsakte (EU) 2023/1185 und (EU) 2023/1184 erfüllen.

52

C7.1. R1-I1

M

Öffentliche Ausschreibung für zusätzliche Wasserstoffkapazität

Öffentliche Ausschreibung für zusätzliche Wasserstoffkapazität

 

 

Q2

2026

Öffentliche Ausschreibung für den Bau einer Anlage, in der eine Kapazität zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff von 20 MW durch Elektrolyse installiert wird.

53

C7.1. R1-I1

T

Es wurden mindestens zwei Wasserstoffladestationen gebaut.

 

Anzahl

0

2

Q2

2026

Es müssen mindestens zwei Wasserstoffladestationen gebaut werden. Die Abfüller müssen auf mindestens 100 kg Wasserstoff basieren, wobei die Kapazität bei Bedarf erhöht werden kann.

54

C7.1. R1-I1

M

Studien zur geologischen CO2-Speicherung

Veröffentlichung der technischen Zusammenfassungen der Studien zur geologischen CO2-Speicherung

Q2

2026

Veröffentlichung einer Reihe technischer Zusammenfassungen der Studien, die sich mit dem Potenzial für die geologische unterirdische Speicherung von CO2 in Kroatien (onshore und Offshore) befassen. Die Studien umfassen eine Kartierung der geologischen Strukturen, die für die dauerhafte Endlagerung von Kohlendioxid akzeptabel sind, und eine integrierte Studie über die dauerhafte Entsorgung von Kohlendioxid am Standort Bockovci.

407

C7.1. R1-I2

M

Koordinierungsstelle für Wasserstoff

Bestimmung in einem Rechtsakt, aus der sein Inkrafttreten hervorgeht

Q1

2024

Ein Rechtsakt, mit dem die kroatische Agentur für Kohlenwasserstoffe als Koordinierungsstelle für Wasserstoff in Kroatien benannt wird, tritt in Kraft.

408

C7.1. R1-I2

M

Studie zum Plan für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050

Studie zum Plan für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050, angenommen von der kroatischen Kohlenwasserstoffagentur

 

 

 

Q1

2025

In der Studie des Plans für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050 wird der am besten geeignete Einsatz von Wasserstoff für die Dekarbonisierung der kroatischen Wirtschaft analysiert, wobei der Schwerpunkt auf der Nutzung von Wasserstoff für die Dekarbonisierung von Sektoren liegt, die schwer zu elektrifizieren sind, wie Industrie (Hochtemperaturprozesse), schwere Nutzfahrzeuge, See- und Schienenverkehr, bevor andere Sektoren in Betracht gezogen werden.

412

C7.1. R1-I3

M

Plan zur Entwicklung des geothermischen Potentials

Annahme und Veröffentlichung des Plans zur Entwicklung des Geothermiepotenzials durch das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung

Q1

2024

Der Plan zur Entwicklung des Geothermiepotentials wird angenommen und veröffentlicht. In dem Plan werden Gebiete in der Republik Kroatien festgelegt, in denen geothermisches Potenzial erforscht, entwickelt und genutzt werden soll.

413

C7.1. R1-I3

T

Geothermische Bohrarbeiten

Anzahl

0

2

Q2

2026

Die Bohrung von zwei geothermischen Explorationsbohrungen an ausgewählten Standorten ist durchzuführen.

Die Bohrungen umfassen keine Exploration oder Förderung von Erdöl oder Erdgas. Es darf keine Ausrüstung für diese Zwecke erworben oder verwendet werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Freisetzung von Methan minimiert wird und deutlich unter dem Schwellenwert von 20,000 Tonnen CO2-Äq./Jahr bleibt. Ferner ist sicherzustellen, dass die geothermischen Bohrungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Wasserknappheit und die Wasserqualität haben.

Mit dieser Maßnahme werden weder Fernwärmesysteme, die fossile Energiequellen nutzen, noch Investitionen in Anlagen, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen, unterstützt.

414

C7.1. I1

M

103 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder Wasserstoff)

103 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder Wasserstoff) vorläufig akzeptiert

Q2

2026

Für 103 neue alternative (elektrisch und/oder wasserstoffbetriebene) Busse ist der Nachweis der vorläufigen technischen Abnahme nach deren Bau zu erbringen.

415

C7.1. I1

T

Eine Wasserstoff-Energieeinheit für den Antrieb von elektrischen Lokomotiven in einem separaten Wagen (HERMES)

Anzahl

0

1

Q2

2026

Eine Wasserstoff-Energieeinheit für den Antrieb elektrischer Lokomotiven in einem separaten Wagen (HERMES) wird installiert.

125

C7.1. I2

M

1300 Schnellladestationen

1300 Schnellladestationen, kofinanziert und gebaut

Q2

2026

Die Kofinanzierung und der Bau von 1300 Ladepunkten mit einer Mindestladekapazität von 50 kW sind nachzuweisen.

W.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

Investition C7.1 R1-I4Stärkung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in den Bereichen Verkehr und Heizung

Ziel der Investition ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

Die Investition besteht in dem Bau einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse.

Investition C7.1 R1-I5 – Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor (Investition C1.2.R1-I4 übertragen aus dem bereits angenommenen Durchführungsbeschluss des Rates)

Ziel dieser Investition ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen.

Die Investition besteht in der Annahme des Plans für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor.

Investition C7.1 R1- I6 – Stärkung der Übertragungs- und Verteilungskapazitäten des Stromnetzes

Ziel dieser Investition ist es, die Elektrifizierung und Dekarbonisierung des Energiesektors zu unterstützen.

Die Investition besteht in dem Austausch alter Stromtransformatoren und der Instandsetzung elektrischer Umspannwerke.

Investition C7.1 I3 – Erhöhung der Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk und Stärkung der Gasinfrastruktur

Ziel der Investition ist es, die Diversifizierung der Gasversorgung der Union und die Sicherheit der Gasversorgung der benachbarten Mitgliedstaaten Kroatiens zu erhöhen.

Die Investition umfasst den Ausbau der Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk, den Ausbau der Pipeline Zlobin – Bosiljevo, den Ausbau der Pipeline Bosiljevo – Sisak – Kozarac sowie den Ausbau des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien-Slowenien.

   

W.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

418

C7.1. R1-I4

M

Ladeinfrastruktur für Elektrobusse

Ladeinfrastruktur für Elektrobusse gebaut

Q2

2026

Der Bau von mindestens 150 Ladestationen für Elektrobusse ist nachzuweisen.

55

C7.1. R1-I5

M

Annahme eines Plans für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor

Inkrafttreten des Plans und des Programms für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Der Plan für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor tritt in Kraft. In dem Plan wird eine Politik zur Förderung der Herstellung und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe im Verkehrssektor in der Republik Kroatien festgelegt. Der Plan umfasst eine laufende Überprüfung und Bewertung des Stands des Biokraftstoffmarkts, neuer Geschäftsmodelle, Interessenträger und Maßnahmen zur Förderung einer verstärkten Produktion und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe im Verkehrssektor.

419

C7.1. R1-I6

T

Austausch von Stromtransformatoren

Anzahl

0

8

Q2

2026

Es sind mindestens acht alte Stromtransformatoren in einem Hochspannungsübertragungsnetz (110kv/220kv/400kv) zu ersetzen.

420

C7.1. R1-I6

T

Umbau elektrischer Umspannwerke

Anzahl

0

2

Q2

2026

Mindestens zwei elektrische Umspannwerke mit Hochspannungsübertragungsnetz (110kv/220kv/400kv) müssen rekonstruiert werden.

421

C7.1. I3

M

Vertrag über Ausrüstung für den Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk

Vertrag über Ausrüstung unterzeichnet

4. QUARTAL

2023

Es wird ein Vertrag über Anlagen zur Erweiterung des LNG-Terminals Krk mit dem Ziel unterzeichnet, die Kapazität auf 700 000 m³/h (m³/h) zu erhöhen.

422

C7.1 I3

T

Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk

m³ pro Stunde

450 000

700 000

Q3

2025

Der Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk muss mit einer erhöhten Vergasungskapazität von 700 000 m³/h in Betrieb sein. Die Kapazität des LNG-Terminals auf der Insel Krk wird von derzeit 450 000 m³/h auf 700 000 m³/h erhöht.

423

C7.1 I3

M

Bauauftrag für den Ausbau der Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo

Unterzeichnung des Bauauftrags

Q3

2023

Für den Ausbau der Gasfernleitung Zlobin-Bosiljevo wird ein Bauauftrag unterzeichnet.

424

C7.1 I3

T

Bau der erweiterten Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo

Kilometer

0

58

Q2

2025

Es wird eine erweiterte Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo mit einer Länge von 58 km gebaut.

425

C7.1 I3

M

Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau der Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac

Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren eingeleitet

Q1

2024

Für den Ausbau der Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac wird eine Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren eingeleitet.

426

C7.1 I3

T

Bau der erweiterten Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac

Kilometer

0

122

Q2

2026

Ausbau der Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac mit einer Länge von 122 km, wodurch die Gastransportkapazität nach Ungarn auf 400 000 m³/h erhöht wird.

427

C7.1 I3

M

Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien-Slowenien

Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren eingeleitet

Q1

2024

Für den Ausbau des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien-Slowenien wird eine Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren eingeleitet.

428

C7.1 I3

T

Bau des erweiterten Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien-Slowenien

Kilometer

0

36

Q2

2026

Der erweiterte Abschnitt Lučko – Zabok der Gasverbindungsleitung Kroatien-Slowenien mit einer Länge von 36 km wird gebaut, um die Gastransportkapazität nach Slowenien auf 170 000 m³/h zu erhöhen.

X. KOMPONENTE 7.2: Energieversorgung der Gebäude (REPowerEU KAPITEL)

Hauptziel dieser Komponente ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den ökologischen Wandel in der gesamten Wirtschaft zu beschleunigen. Dies soll durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung von Gebäuden, der Bekämpfung der Energiearmut und der Verbesserung grüner Kompetenzen erreicht werden. Die genannten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, Energiearmut zu bekämpfen, zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit beizutragen und die Umschulung der Arbeitskräfte im Hinblick auf grüne Kompetenzen zu unterstützen.

Von den fünf Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente haben zwei eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension, nämlich Investitionen in die energetische Renovierung von Gebäuden und die Renovierung von Gebäuden, die durch Erdbeben beschädigt wurden, mit energetischer Renovierung.

Die Investitionen und Reformen tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Kroatien zur Notwendigkeit einer Verringerung der Energienachfrage durch Verbesserung der Energieeffizienz, hauptsächlich in Wohngebäuden (länderspezifische Empfehlungen 2019.3.3, 2022.3.4, 2023.3.1 und 3.5), zur Notwendigkeit politischer Anstrengungen zur Vermittlung und zum Erwerb der für den ökologischen Wandel erforderlichen Kompetenzen (länderspezifische Empfehlungen 2023.3.7) und zur Steigerung des Einsatzes und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen (länderspezifische Empfehlungen 2019.3.3, 2020.3.8, 2022.3.2, 2023.3.1 und 3.2) umzusetzen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) festgelegt sind, zu berücksichtigen ist.

X.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung 

Reform C7.2 R1 – Skalierte Maßnahme: Steigerung der Effizienz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung des Renovierungsprozesses

Ziel der Maßnahme ist die Ausweitung der Reform C6.1.R3: Steigerung der Effizienz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung des Renovierungsprozesses im Rahmen der Initiative 6.1: Renovierung von Gebäuden. Der erweiterte Teil der Maßnahme besteht in der Organisation partizipativer Workshops, der Ausarbeitung eines Programms und eines Leitfadens für lokale Selbstverwaltungseinheiten und der Veröffentlichung von Lehrmaterial.

Reform C7.2 R2 – Skalierte Maßnahme: Einführung eines neuen Modells grüner Stadterneuerungsstrategien und Umsetzung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und die kreislauforientierte Gebäude- und Raumbewirtschaftung

Ziel der Maßnahme ist die Ausweitung der Reform C6.1.R5: Einführung eines neuen Modells grüner Stadterneuerungsstrategien und Umsetzung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und die kreislauforientierte Gebäude- und Raumbewirtschaftung im Rahmen der Initiative 6.1: Renovierung von Gebäuden. Der ausgeweitete Teil der Maßnahme besteht in der Annahme zusätzlicher grüner Stadterneuerungsstrategien und der Durchführung zusätzlicher Pilotprojekte.

Investition C7.2 I3 Renovierung von durch Erdbeben beschädigten Gebäuden mit energetischer Renovierung

Ziel der Maßnahme ist es, die durch die Erdbeben im Jahr 2020 verursachten Schäden an öffentlichen Gebäuden zu beheben, die Erdbebenfestigkeit von Gebäuden zu erhöhen und ihre Energieeffizienz zu steigern. Die Investition besteht in der energetischen Sanierung von durch Erdbeben beschädigten öffentlichen Gebäuden.

Die Renovierung von Gebäuden in ihren ursprünglichen Zustand vor der Beschädigung wird gegebenenfalls aus dem EU-Solidaritätsfonds finanziert, während der Unterschied zu einer vollständigen Renovierung, einschließlich der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der Erhöhung ihrer seismischen Widerstandsfähigkeit („Build Back Better“-Grundsatz), durch diese Investition finanziert wird.

X.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung 

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

429

C7.2 R1

T

Durchführung partizipativer Workshops

Anzahl

0

6

Q3

2025

Mindestens sechs partizipative Workshops zur Entwicklung der energetischen Renovierung und der grünen Infrastruktur werden in verschiedenen Selbstverwaltungseinheiten durchgeführt.

Es werden ein Programm und ein Leitfaden für die Durchführung partizipativer Workshops für die Vertreter der lokalen Selbstverwaltungseinheiten ausgearbeitet.

Schulungsmaterialien aus den Workshops werden der Öffentlichkeit zumindest auf dem Portal der zentralen Anlaufstelle zur Verfügung gestellt.

430

C7.2 R2

T

Annahme grüner Stadterneuerungsstrategien

Anzahl

10

70

Q3

2025

Es werden mindestens 60 Strategien für eine grüne Stadterneuerung angenommen.

431

C7.2 R2

T

Abschluss der Pilotprojekte, die im Rahmen der Strategien für eine grüne Stadterneuerung ermittelt wurden

Anzahl

0

15

Q2

2026

Mindestens 15 Pilotprojekte, die im Rahmen der Strategien für eine grüne Stadterneuerung ermittelt wurden, werden abgeschlossen.

448

C7.2 I3

T

Energetische Sanierung und Nachbebensanierung öffentlicher Gebäude, die durch Erdbeben beschädigt wurden

Anzahl (m²)

0

22 178

Q2

2026

Energetische Renovierung und Nachbebensanierung von mindestens 22 178 m² erdbebengeschädigter öffentlicher Gebäude (in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: die Stadt Zagreb, die Gespanschaft Krapina-Zagorje, die Gespanschaft Zagreb, die Gespanschaft Sisak-Moslavina, die Gespanschaft Karlovac, die Gespanschaft Varaždin, die Gespanschaft Meimurje, die Gespanschaft Brod-Posavina, die Gespanschaft Koprivnica-Križevci und die Gespanschaft Bjelovar-Bilogora, um mindestens 50 % des jährlichen Heizenergieverbrauchs vor der Renovierung für jedes Gebäude zu senken (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut), die gegenüber dem Stand vor der Renovierung zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Stand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen.

Die Kosten für die Installation von Gasheizkesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, machen höchstens 20 % der Renovierungskosten aus.

X.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)  

Reform C7.2 R3 – Skalierte Maßnahme: Einführung eines neuen Modells grüner Stadterneuerungsstrategien und Umsetzung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und die kreislauforientierte Gebäude- und Raumbewirtschaftung

Ziel der Maßnahme ist die Ausweitung der Reform C6.1.R5: Einführung eines neuen Modells grüner Stadterneuerungsstrategien und Umsetzung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastruktur und das kreislauforientierte Gebäude- und Flächenmanagement im Rahmen der Initiative 6.1 Renovierung von Gebäuden. Der ausgeweitete Teil der Maßnahme besteht in der Durchführung zusätzlicher Pilotprojekte.

Reform C7.2 R4 – Einführung eines neuen Modells von Erwachsenenbildungsprogrammen zur Entwicklung grüner Fähigkeiten und Kompetenzen im Baugewerbe, einschließlich Modulen zur Unterstützung der Integration von Arbeitnehmern aus Drittländern

Ziel der Maßnahme ist es, einen Rahmen für die Stärkung der Kompetenzen von Arbeitnehmern aus Drittländern im Baugewerbe zu schaffen. Die Maßnahme besteht in der Entwicklung eines Erwachsenenbildungsprogramms für Arbeitskräfte aus Drittländern im Bereich energieeffizienter Gebäudetechnologien, der Entwicklung eines kroatischen Sprachmoduls im Bauberuf und eines interkulturellen Moduls. .

Investition C7.2 I1 – Skalierte Maßnahme: Energetische Sanierung von Gebäuden

Ziel der Maßnahme ist es, die Investition C6.1 R1-I1: Energetische Renovierung von Gebäuden im Rahmen der Initiative 6.1: Renovierung von Gebäuden. Der ausgeweitete Teil der Maßnahme besteht darin, die Zahl der renovierten Quadratmeter öffentlicher Gebäude und Mehrfamilienhäuser zu erhöhen und in öffentlichen Gebäuden, die durch diese Investition renoviert werden, Systeme für erneuerbare Energien einzurichten.

Investition C7.2 I2 – Renovierung von durch Erdbeben beschädigten Gebäuden mit energetischer Renovierung

Ziel der Maßnahme ist es, die durch die Erdbeben im Jahr 2020 verursachten Schäden an Gebäuden mit mehreren Wohnungen und öffentlichen Gebäuden zu beheben, die Erdbebenfestigkeit von Gebäuden zu erhöhen und ihre Energieeffizienz zu steigern. Die Investition besteht in der energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern, die durch Erdbeben beschädigt wurden, und der Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden, die durch diese Investition renoviert werden.

Die Renovierung von Gebäuden in ihren ursprünglichen Zustand vor der Beschädigung wird gegebenenfalls aus dem EU-Solidaritätsfonds finanziert, während der Unterschied zu einer vollständigen Renovierung, einschließlich der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der Erhöhung ihrer seismischen Widerstandsfähigkeit („Build Back Better“-Grundsatz), durch diese Investition finanziert wird.

X.4.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)  

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Zeit

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Q

Jahre

432

C7.2 R3

T

Abschluss der Pilotprojekte, die im Rahmen der Strategien für eine grüne Stadterneuerung ermittelt wurden

Anzahl

0

4

Q2

2026

Mindestens vier Pilotprojekte, die im Rahmen der Strategien für eine grüne Stadterneuerung ermittelt wurden, werden abgeschlossen.

433

C7.2 R4

M

Bildungsprogramm für Arbeitnehmer aus Drittländern

Bildungsprogramm für Renovierungsthemen

Q1

2025

Es wird ein Programm für die Erwachsenenbildung konzipiert, das Renovierungsthemen abdeckt.

435

C7.2 I1

T

Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern

Anzahl (m²)

0

361 431

Q2

2026

Energetische Renovierung von mindestens 361 431 m² Mehrfamilienhäusern, bei der für jedes Gebäude (mit Ausnahme des Gebäudes mit einem Kulturgut) eine Mindestanforderung zur Senkung des Energieverbrauchs für Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für Heizung vor der Renovierung erreicht wird, was gegenüber dem Stand vor der Renovierung zu einer Erhöhung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Stand vor der Renovierung führt und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang steht.

Die Kosten für die Installation von Gasheizkesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, machen höchstens 20 % der Renovierungskosten aus.

436

C7.2 I1

T

Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

Anzahl (m²)

0

365 517

Q2

2026

Energetische Renovierung von mindestens 365 517 m² öffentlicher Gebäude, bei der für jedes Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut) eine Mindestanforderung zur Senkung des Energieverbrauchs für Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Heizverbrauch vor der Renovierung erreicht wird, was gegenüber dem Stand vor der Renovierung zu einer Erhöhung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Stand vor der Renovierung führt und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang steht.

Die Kosten für die Installation von Gasheizkesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, machen höchstens 20 % der Renovierungskosten aus.

437

C7.2 I1

T

Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden

Anzahl

0

60

Q2

2026

In öffentlichen Gebäuden, die im Rahmen dieser Investition renoviert werden, werden mindestens 60 Systeme für erneuerbare Energien installiert.

438

C7.2 I2

T

Unterzeichnung der Verträge über die energetische Sanierung von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern

EUR

0

13 000 000

Q2

2024

Unterzeichnung von Verträgen über mindestens 13 Mio. EUR für die energetische Sanierung von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern. Alle Verträge müssen i) für jedes Gebäude (mit Ausnahme der Gebäude mit einem Kulturgut) mindestens eine Verringerung des Energieverbrauchs für Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Heizenergieverbrauch vor der Renovierung verlangen, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um mindestens 30 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung beiträgt, und ii) die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen.

356

C7.2 I2

T

Energetische Sanierung und Nachbebensanierung von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern

Anzahl (m²)
 

0

78 350

Q2

2026

Energetische Renovierung und Nachbebensanierung von mindestens 78 350 m² von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern (in einem der folgenden Bereiche: die Stadt Zagreb, die Gespanschaft Krapina-Zagorje, die Gespanschaft Zagreb, die Gespanschaft Sisak-Moslavina, die Gespanschaft Karlovac, die Gespanschaft Varaždin, die Gespanschaft Meimurje, die Gespanschaft Brod-Posavina, die Gespanschaft Koprivnica-Križevci und die Gespanschaft Bjelovar-Bilogora, um mindestens 50 % des jährlichen Heizenergieverbrauchs vor der Renovierung für jedes Gebäude zu senken (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut), die zu einer Erhöhung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Stand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen.

Die Kosten für die Installation von Gasheizkesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, machen höchstens 20 % der Renovierungskosten aus.

357

C7.2 I2

T

Energetische Sanierung und Nachbebensanierung öffentlicher Gebäude, die durch Erdbeben beschädigt wurden

Anzahl
(m²)

0

574 317

Q2

2026

Energetische Renovierung und Nachbebensanierung von mindestens 574 317 m² erdbebengeschädigter öffentlicher Gebäude (in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: die Stadt Zagreb, die Gespanschaft Krapina-Zagorje, die Gespanschaft Zagreb, die Gespanschaft Sisak-Moslavina, die Gespanschaft Karlovac, die Gespanschaft Varaždin, die Gespanschaft Meimurje, die Gespanschaft Brod-Posavina, die Gespanschaft Koprivnica-Križevci und die Gespanschaft Bjelovar-Bilogora, um mindestens 50 % des jährlichen Heizenergieverbrauchs vor der Renovierung für jedes Gebäude zu senken (mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Kulturgut), die gegenüber dem Stand vor der Renovierung zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Stand vor der Renovierung führen und mit dem DNSH-Grundsatz im Einklang stehen.

Die Kosten für die Installation von Gasheizkesseln, die die bestehenden Gas-, Kohle- und Ölkessel ersetzen, machen höchstens 20 % der Renovierungskosten aus.

439

C7.2 I2

T

Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden, die durch Erdbeben beschädigt wurden

Anzahl

0

50

Q2

2026

In öffentlichen Gebäuden, die im Rahmen dieser Investition renoviert werden, werden mindestens 50 Systeme für erneuerbare Energien installiert.

4.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans 

Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens belaufen sich auf 10 040 701 600 EUR. 

Die geschätzten Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels belaufen sich auf 2 721 804 579 EUR. Insbesondere belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/435 genannten Maßnahmen auf 559 000 000 EUR, während sich die Kosten der anderen Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel auf 2 162 804 579 EUR belaufen. 

 

 

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG 

 

1. Finanziellen Beitrag  

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert: 

 

1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):  

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

45

C1.2. R1-I2

M

Annahme eines Energieeffizienzprogramms zur Dekarbonisierung des Energiesektors durch die Regierung

46

C1.2. R1-I2

T

Zahl der Unternehmen, die Unterstützung für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie erhalten

49

C1.2. R1-I3

M

Inkrafttreten des Gesetzes über alternative Kraftstoffe

59

C1.3. R1

M

Annahme des mehrjährigen Bauprogramms für Wasser und kommunale Abwasserbehandlung

81

C1.3. R2

M

Verabschiedung des Abfallwirtschaftsgesetzes

82

C1.3. R2

M

Überarbeitung des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2017-2022

91

C1.4. R1

M

Die Änderungen des Straßengesetzes

92

C1.4. R1

M

Nationales Programm für Straßenverkehrssicherheit 2021–2030

98

C1.4. R2

M

Annahme des sektorbezogenen Strategiepapiers

109

C1.4. R3

M

Das neue Gesetz über den regelmäßigen und saisonalen Küstenverkehr

110

C1.4. R3

M

Das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz

126

C1.5. R1

M

Operationelles Programm zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026

134

C1.5. R3

M

Einrichtung einer Abteilung für die Umsetzung und Verwaltung von Projekten im Bereich des digitalen Wandels im Landwirtschaftsministerium

140

C1.6. R1

M

Szenarioanalyse im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus

Strategie für 2030

156

C2.1. R2

M

Änderung der Satzung der ARPA zur Neufestlegung ihres Mandats

157

C2.1. R2

M

Einrichtung des Durchführungs-, Prüf- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan

158

C2.1. R2

M

Annahme des Gesetzes über den institutionellen Rahmen für EU-Fonds

159

C2.1. R2

M

Bewertung der Verwaltungskapazität

207

C2.4. R1

M

Neuer Beschluss der kroatischen Regierung über staatseigene Unternehmen von besonderem Interesse für Kroatien

231

C2.6. R1

M

Annahme einer neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung für 2021–2030

232

C2.6. R1

M

Annahme des neuen Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten

247

C2.7. R1

M

Stärkung des haushaltspolitischen Rahmens durch Änderung des Haushaltsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsverfahren

248

C2.7. R1

M

Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kommission für Fiskalpolitik.

250

C2.8. R1

M

Sensibilisierung aller Verantwortlichen durch regelmäßige Schulungen

251

C2.8. R2

M

Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden

253

C2.8. R3

M

Vollständige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Minderung der ermittelten Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer aktualisierten nationalen Risikobewertung.

265

C3.1. R1

M

Annahme des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Erwachsenenbildung

293

C4.1. R4

M

Inkrafttreten der Änderungen des Mindestlohngesetzes

302

C4.3. R1

M

Annahme des nationalen Plans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021-2027

312

C4.3. R3

M

Annahme des nationalen Plans für die Entwicklung von Sozialdienstleistungen 2021-2027

333

C5.1. R3

M

Nationaler Gesundheitsentwicklungsplan 2021-2027

351

C6.1. R1

M

Annahme nationaler Programme für die energetische Renovierung i) von Mehrfamilienhäusern, ii) von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts (sowohl für den Zeitraum 2021–2030) als auch iii) der Verringerung der Energiearmut in Gebieten von besonderer Bedeutung (für den Zeitraum 2021–2025)

362

C6.1. R3

M

Ein physisches zentrales Büro für energetische Sanierung und Erdbebensicherheit

Einrichtung von Verstärkungen und Einsatzbereitschaft

368

C6.1. R5

M

Annahme des Programms zur Entwicklung eines kreislauforientierten Weltraum- und Gebäudemanagements für den Zeitraum 2021–2030 und des Programms zur Entwicklung einer grünen städtischen Infrastruktur für den Zeitraum 2021-2030

Ratenzahlungsbetrag

804597701 EUR 



2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):  

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

2

C1.1.1. R1-I1

M

Operative digitale Plattform zur Zahlung von Gebühren

6

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des Aktionsplans zur Senkung steuer- und steuerähnlicher Abgaben 2020

14

C1.1.1. R4-I1

M

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzierung von Investitionen in umweltfreundliche Tätigkeiten mit festgelegten Förderkriterien für Antragsteller und Projekte (einschließlich DNSH-Konformitätskriterien)

16

C1.1.1. R4-I2

M

Einrichtung eines Finanzinstruments zur Unterstützung von Investitionen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen

19

C1.1.1. R4-I3

M

Einrichtung eines Finanzinstruments zur Unterstützung von Investitionen von Midcap-Unternehmen und Großunternehmen

21

C1.1.1. R4-I4

M

Schaffung eines Finanzierungsinstruments für eine günstigere Finanzierung öffentlicher Einrichtungen

25

C1.1.1. R6

M

Änderungen des Rechtsrahmens

36

C1.2. R1

M

Veröffentlichung eines Bewertungsdokuments mit Empfehlungen zur Beseitigung von Hindernissen und Verwaltungsverfahren, die eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen behindern

50

C1.2. R1-I3

M

Annahme der Wasserstoffentwicklungsstrategie

63

C1.3. R1-I1

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Kanalisationsnetzes

68

C1.3. R1-I2

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

131

C1.5. R2

M

Neues Gesetz über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen

138

C1.5. R4

M

Online-Plattform für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und verbesserte Lebensmittel

IT-System Spende

160

C2.1. R2

M

Modernisierung des IT-Systems eFondovi: Speichersystem für die Rechnungsprüfung

und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

174

C2.2. R4

M

Änderung des Rechtsrahmens zur Förderung der freiwilligen funktionalen oder tatsächlichen Verschmelzung der lokalen Gebietskörperschaften und Annahme eines Beschlusses der kroatischen Regierung über die Kriterien für die Gewährung steuerlicher Anreize für freiwillige funktionale oder tatsächliche Verschmelzungen

202

C2.3. R4

M

Optimierung des Genehmigungsverfahrens für Investitionen in die Konnektivität

214

C2.5. R1

M

Bereitstellung elektronischer Instrumente und angemessener Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Staatsanwaltsrat (Državnoodvjetničko vijeće, DOV)

215

C2.5. R1

M

Änderung des Insolvenzgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes

216

C2.5. R1

M

Angenommene Änderungen der Strafprozessordnung

266

C3.1. R1

M

Umfassende Analyse des Bedarfs an Sekundarbildung

286

C4.1. R1

M

Ergänzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik

291

C4.1. R3

M

Entwicklung von Kompetenzen entsprechend dem Marktbedarf

303

C4.3. R1

M

Annahme des neuen Sozialhilfegesetzes

309

C4.3. R2

T

Schulung von Fachkräften für soziales Mentoring

352

C6.1. R1

M

Annahme des Programms für die energetische Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors für den Zeitraum 2021-2030

Ratenzahlungsbetrag

804 597 701 EUR 

3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):  

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

1

C1.1.1. R1

M

Annahme der Strategie für die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung auf den KMU-Sektor durch die kroatische Regierung und des dazugehörigen Aktionsplans

7

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung der Maßnahmen der Aktionspläne zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaft 2018, 2019, 2020

23

C1.1.1. R5-I1

M

Schaffung eines Beteiligungs- und beteiligungsähnlichen Finanzierungsinstruments (PE)

37

C1.2. R1

M

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und/oder Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, einschließlich der Einführung eines Premium-Systems zur Förderung erneuerbarer Energiequellen.

60

C1.3. R1

M

Änderungen des Rechtsrahmens im Wassersektor

69

C1.3. R1-I2

T

An Wasserentnahmestellen installierte Wasserzähler

74

C1.3. R1-I3

T

Bauverträge für Hochwasserschutzprojekte

75

C1.3. R1-I3

T

Errichtete Hochwasserschutzstrukturen

76

C1.3. R1-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

83

C1.3. R2

M

Annahme des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2023-2029

84

C1.3. R2-I1

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (49 %)

99

C1.4. R2

M

Nationaler Plan für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur und nationaler Managementplan für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen

111

C1.4. R3

M

Das neue Gesetz über Seegebiete und Seehäfen

114

C1.4. R3-I3

T

Neue Kabelfähre „Križnica“ in Betrieb durch den Fluss Drava in der Gemeinde Pitomača

141

C1.6. R1

M

Annahme der Strategie für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030 durch die Regierung der Republik Kroatien

144

C1.6. R1-I1

M

Öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und die Entwicklung einer öffentlichen Tourismusinfrastruktur über die wichtigsten Tourismus- und Küstengebiete hinaus

146

C1.6. R1-I2

M

Öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern veröffentlichen, wobei mindestens 50 % der Gesamtinvestitionen den ökologischen Wandel unterstützen

150

C2.1. R1

M

Änderungen des Gesetzes über das System der strategischen Planung und

Verwaltung der Entwicklung der Republik Kroatien und Satzung

161

C2.1. R2-I1

T

Erstellung der technischen Projektdokumentation für Projekte zum ökologischen und digitalen Wandel

165

C2.2. R1-I2

T

100 % der Beamten aller öffentlichen Einrichtungen, die die staatliche Prüfung ablegen müssen, müssen die staatliche Prüfung auf der Grundlage eines neuen Prüfungsmodells digital ablegen.

176

C2.3. R1

M

Strategie für digitales Kroatien

177

C2.3. R2
C2.3. R2.I2

M

Einrichtung der Plattformen für das zentrale Interoperabilitätssystem

179

C2.3. R3-I1

T

Modernisierung der staatlichen Cloud

195

C2.3. R3-I12

M

Digitale Archive der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

229

C2.5. R1-I6

M

Alle erstinstanzlichen Gerichte sind ausgerüstet und erfüllen die Voraussetzungen für eine Fernvernehmung.

233

C2.6. R1

M

Annahme von Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden

249

C2.7. R2

M

Entwicklung eines strukturellen makroökonomischen Modells der kroatischen Wirtschaft zur Erstellung mittelfristiger makroökonomischer Prognosen, Haushaltsplanung
und wirtschaftspolitische Analysen

256

C2.9. R1

M

Leitlinien zur Verbesserung der Beteiligung von KMU an öffentlichen Vergabeverfahren und deren Bündelung

259

C2.9. R1-I1

M

Veröffentlichung unabhängiger Analysen und konkreter Empfehlungen zur Verbesserung des Verwaltungsaufwands für das gesamte Personal der wichtigsten Institutionen im Vergabesystem (MINGOR, SAFU, DKOM).

260

C2.9. R2

M

Änderung des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, wonach der Rückgriff auf E-Rechtsmittel zwingend vorgeschrieben wird, um Rechtsmittel einzulegen

273

C3.1. R2

M

Annahme des neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung

275

C3.2. R1

M

Neues Gesetz über Wissenschaft und Hochschulbildung

281

C3.2. R2

M

Neuer Rechtsrahmen zur Regelung der Qualitätsanforderungen für Studienprogramme, Promotionsstudien und Arbeitsbedingungen für wissenschaftliche Einrichtungen

284

C3.2. R3

M

Neues Gesetz über die kroatische Wissenschaftsstiftung

294

C4.1. R4

M

Annahme des Gesetzes zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des neuen Arbeitsgesetzes

313

C4.3. R3

M

Annahme von Standards für die Behandlung von Familienassistenten

318

C5.1. R1

M

Annahme des Rahmens für die Leistungsbewertung des Gesundheitssystems (HSPA)

323

C5.1. R1-I4

M

Modernisierung des Gesundheitswesens im Krankenhauszentrum KBC

Aufteilen

336

C5.1. R4

M

Änderung des Gesundheitsgesetzes und des Gesetzes über die obligatorische Krankenversicherung

346

C5.1. R5

M

Verbesserung und Ausbau der Telemedizin

349

C5.1. R5-I3

T

Teletransfusionsdienste

353

C6.1. R1-I1

T

Unterzeichnete Verträge über die energetische Renovierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern

359

C6.1. R2

M

Annahme des nationalen Plans zur Kompetenzentwicklung im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben

363

C6.1. R3

M

Einrichtung und Betrieb einer zentralen Online-Anlaufstelle für energetische Renovierung und seismische Verstärkung

366

C6.1. R4-I1

T

Beschaffte seismische Ausrüstungseinheiten

Ratenzahlungsbetrag

804 597 701 EUR 

4. Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):  

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

39

C1.2. R1-I1

M

Baugenehmigung für den Ausbau des Hochspannungsnetzes

163

C2.2. R1

M

Geänderter Rechtsrahmen für ein zentralisiertes Auswahlsystem in der staatlichen Verwaltung, Ermittlung der erforderlichen Qualifikationen von Beamten und Schaffung eines modernen Einstellungssystems

166

C2.2. R2

M

Inkrafttreten von Gesetzen über Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sowie von Mobilitätsvorschriften

205

C2.3. R4-I2

M

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung für den Bau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen

217

C2.5. R1

T

Neue Aus- und Fortbildungsprogramme im Rahmen des Programms für die justizielle Aus- und Fortbildung

218

C2.5. R1

M

Annahme von Änderungen des Rechtsrahmens im Bereich der Justiz durch das neue Gesetz über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

219

C2.5. R1

T

Einrichtung von vier Mediationszentren an Handelsgerichten in Zagreb, Split, Osijek und Rijeka und Verabschiedung von Änderungen des Mediationsgesetzes

257

C2.9. R1

M

Änderung der Vorschriften für Schulungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

267

C3.1. R1

M

Annahme des Modells für die Finanzierung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

276

C3.2. R1-I1

T

Mittel für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen während des ersten Zweijahreszyklus der Durchführung von Programmvereinbarungen

297

C4.2. R1

M

Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes

316

C4.3. R3-I3

M

IT-System zur Berechnung der Preise für soziale Dienstleistungen und Dienstleister im Netzwerk

325

C5.1. R1-I6

T

Diagnostika im Krankenhaus (KB) Dubrava

327

C5.1. R1-I8

T

Medizinprodukte für die operative Behandlung und Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava

343

C5.1. R4-I5

T

Diagnoseeinheiten Clinical Hospital Centre (KBC) Merkur

348

C5.1. R5-I2

T

Telekardiologische Dienstleistungen

Ratenzahlungsbetrag

306 166 382 EUR 

5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

8

C1.1.1. R1-I2

M

Digitalisierung des KMU-Folgenabschätzungstests durch Entwicklung einer digitalen Plattform für die Zusammenarbeit der Koordinatoren, Online-Schulungen und gegenseitige Kommunikation

9

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung der Maßnahmen des neuen Aktionsplans zur Senkung steuer- und steuerähnlicher Abgaben

38

C1.2. R1

M

Plinacro-Zertifizierung durch die nationale kroatische Energieregulierungsbehörde (HERA)

64

C1.3. R1-I1

T

Bauverträge für Abwasserinfrastrukturprojekte

70

C1.3. R1-I2

T

Bauverträge für Wasserversorgungsprojekte

71

C1.3. R1-I2

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

94

C1.4. R1-I2

T

Schaffung eines funktionalen Systems für die Ausübung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität

127

C1.5. R1-I1

T

Bau und Betrieb eines Logistik-Verteilungszentrums (LDC)

139

C1.5. R4-I1

M

Förderprogramm für die Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und -intermediären in der Lebensmittelspendekette

142

C1.6. R1

M

Zur Erstellung des Metodologischen Rahmens für das Satellitenkonto für nachhaltigen Tourismus der Republik Kroatien

143

C1.6. R1

M

Tourismusgesetz zur Schaffung eines Rahmens für die Überwachung und Entwicklung der Tourismusbranche

151

C2.1. R1

M

Änderung des Gesetzes über die Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften

168

C2.2. R2-I2

T

Mindestens 20 % der Beamten arbeiten im Smartworking-Modell

169

C2.2. R2-I2

T

Mindestens 60 % der Beamten wurden in intelligenter Arbeitsmethode geschult.

170

C2.2. R3

M

Einrichtung eines E-Conservation-Dienstes

181

C2.3. R3-I2

M

Pilotprojekt zur Cybersicherheit

183

C2.3. R3-I3

M

Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle

191

C2.3. R3-I9

M

Einrichtung einer neuen Plattform für die Vergabe öffentlicher Aufträge und einer mobilen Anwendung

192

C2.3. R3-I10

M

Digitale Identitäts- und Personalverwaltungssysteme des CES

203

C2.3. R4-I1

M

Für die Durchführung der Projekte im Rahmen des Nationalen Rahmens für den Ausbau der Breitbandzugangsinfrastruktur (ONP) unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen

220

C2.5. R1

M

Annahme neuer Rahmenvorgaben für die Arbeit von Richtern und Einführung eines aktiven Verfahrensverwaltungsinstruments

234

C2.6. R1

M

Annahme eines Verhaltenskodex für Parlamentarier und eines Verhaltenskodex für Beamte in der Exekutive

243

C2.6. R2

M

Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes auf das Recht auf Zugang zu Informationen

254

C2.8. R4

M

Stärkung der Beaufsichtigung des Finanzsektors auf der Grundlage einer Risikobewertung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

258

C2.9. R1

M

Integration eines maßgeschneiderten Rahmens für die kontinuierliche Schulung von Vergabebeauftragten im Rahmen von ProcurCompEU in das obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

268

C3.1. R1

M

Annahme der Änderungen für ein ganztägiges Lehrmodell

319

C5.1. R1

T

Optimierung der Zeit für die diagnostische Behandlung – Wartelisten

337

C5.1. R4

T

Funktionale Integration von Krankenhäusern

338

C5.1. R4

T

Gemeinsames Vergabeverfahren für Gesundheitseinrichtungen

369

C6.1. R5

T

Annahme grüner Stadterneuerungsstrategien

371

C6.1. R6

M

Erfolgreich abgeschlossenes Pilotprojekt zum systematischen Energiemanagement mit dem Ziel, ein neues Finanzierungsmodell für energieeffiziente Renovierungen zu testen

398

C4.3. R1

M

Inkrafttreten der Änderungen des Sozialhilfegesetzes und Annahme des Beschlusses über garantierte Mindestleistungen

399

C5.1. R3-I1

M

Schaffung eines zentralisierten Finanzierungssystems für die medizinische Fachausbildung

Ratenzahlungsbetrag

642 949 403 EUR 

6.Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

40

C1.2. R1-I1

T

Ausbau der unterirdischen Kabel zur Anbindung von 6 Inseln an das Festlandnetz abgeschlossen

77

C1.3. R1- I3

T

Errichtete Hochwasserschutzstrukturen

120

C1.4. R5-I2

M

Neue Rechtsvorschriften zum autonomen Fahren

167

C2.2. R2-I1

T

Das Personalverwaltungssystem, Öffentliches Register

Beamte und Zentrales Gehaltssystem (RegZap – Cop) sind

ergänzt durch neun neue Funktionen, mit denen alle damit zusammenhängenden Funktionen digitalisiert werden

Verfahren zur Vereinfachung und Beschleunigung der Änderung der

Gehaltssystem

171

C2.2. R3

M

Einrichtung eines nationalen Archivinformationssystems

182

C2.3. R3-I2

M

Kampagne zur öffentlichen Prävention im Bereich der Cybersicherheit

184

C2.3. R3-I4

M

IT-System CEZIH

208

C2.4. R2

M

Neuer Rechtsrahmen für staatseigene Unternehmen unter Einbeziehung der Empfehlungen der OECD.

228

C2.5. R1-I5

T

Neu renovierte Gerichtsgebäude, die der technischen Vorschrift über die rationelle Energienutzung und den Wärmeschutz in Gebäuden entsprechen

235

C2.6. R1

T

Aufstockung des Personalbudgets für Mitarbeiter von Korruptionsbekämpfungsstellen im Justizsystem.

236

C2.6. R1

T

Aufstockung der Mittel für den Erwerb von IT-Tools und -Ausrüstung durch Justizbehörden zur Untersuchung von Korruption und organisierter Kriminalität

241

C2.6. R1-I3

M

Verbesserte Informationssysteme für Vermögenserklärungen für Staats- und Justizbeamte

244

C2.6. R3

M

Anwendung der OECD-Empfehlungen zur Unternehmensführung in Bezug auf die Mehrheitsbeteiligung lokaler und regionaler Einheiten

246

C2.6. R4

T

Schulung von Richtern in Fragen des Korruptionsrisikomanagements bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und des Rechtsschutzes bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

263

C2.9. R3

M

Programme und Tätigkeiten zur Konzeption und Verwaltung innovativer öffentlicher Aufträge

326

C5.1. R1-I7

T

Neue Einrichtungen im Klinischen Krankenhauszentrum (KBC) Sestre Milosrdnice

347

C5.1. R5-I1

T

Digitalisierte, integrierte Betriebshallen (Firule und Križine) und Robotersystem am Firule-Standort installiert und funktionsfähig

350

C5.1. R5-I4

T

Betrieb des Klinischen Krankenhauszentrums (KBC) Sestre milosrnice, ausgestattet mit Roboterchirurgie

407

C7.1 R1-I2

M

Koordinierungsstelle für Wasserstoff

412

C7.1 R1-I3

M

Plan zur Entwicklung des geothermischen Potentials

Ratenzahlungsbetrag

505 174 531 EUR 

7.Siebte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

3

C1.1.1. R1-I1

M

Modernisierung von START-Systemen

4

C1.1.1. R1-I1

T

Einrichtung physischer Zugangspunkte zur START-Plattform

5

C1.1.1. R1-I1

M

Digitalisierung gezielter MINGOR-Prozesse im Rahmen des Gesetzes über strategische Investitionsprojekte der Republik Kroatien, des Gesetzes über Investitionsförderung und des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der weiteren Digitalisierung und Vernetzung des JRPI-Systems

10

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

12

C1.1.1. R2

T

Vereinfachung oder Streichung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen für freiberufliche Dienstleistungen

13

C1.1.1. R3

M


Zur Schaffung eines strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen

28

C1.1.2. R1

M

Änderung und Ergänzung des Rechtsrahmens für steuerliche FuE-Anreize

30

C1.1.2. R2-I3

T

Gewährung von Unterstützung zur Förderung des Wachstums von Start-up-Unternehmen in Hochtechnologie- und Wissenssektoren

32

C1.1.2. R2-I5

T

Unterstützung von Projekten zur Vermarktung von Innovationen

41

C1.2. R1-I1

T

Ausbau des Hochspannungsnetzes (220/110 kV) abgeschlossen

42

C1.2. R1

T

Zusätzlich installierte EE-Kapazität von 1 500 MW.

43

C1.2. R1-I1

T

Anzahl der installierten intelligenten Zähler

47

C1.2. R1-I2

T

Unterzeichnung von Verträgen zur Erforschung des geothermischen Potenzials

61

C1.3. R1

T

Integration von Wasserdienstleistern

85

C1.3. R2

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (51 %)

96

C1.4. R1-I4

M

Einrichtung eines gut funktionierenden Berichterstattungssystems für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße

100

C1.4. R2

M

Umstrukturierung der Eisenbahnunternehmen und Geschäftsführung

105

C1.4. R2-I4

T

Zweigleisige Eisenbahnstrecke Zagreb Kustošija – ZG Zapadni Kolodvor – Zagreb Glavni Kolodvor für eine Länge von 3,4 km, saniert und ausgebaut

118

C1.4. R5-I1

T

Elektrifizierung und Ökologisierung des Bodenabfertigungssystems am Flughafen Zadar

135

C1.5. R3-I1

T

Digitalisierung von mindestens 30 öffentlichen Dienstleistungen in der Landwirtschaft, die im Aktionsplan für den digitalen Wandel landwirtschaftlicher öffentlicher Dienstleistungen aufgeführt sind

137

C1.5. R3-I3

M

Einrichtung eines Informationssystems zur Rückverfolgbarkeit

148

C1.6. R1-I3

M

Bildungsprogramme zur Stärkung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Tourismusbereich

164

C2.2. R1-I1

T

100 % aller neu eingestellten Beamten in staatlichen Stellen werden ausschließlich über ein neues zentralisiertes, digitalisiertes und standardisiertes Auswahl- und Einstellungssystem eingestellt, das über eine neu entwickelte IT-Plattform zur Verfügung steht.

178

C2.3. R2-I1

M

Einrichtung des zentralen Interoperabilitätssystems

185

C2.3. R3-I5

T

Elektronische Signatur des digitalen Personalausweises

190

C2.3. R3-I8

T

Digitale elektronische öffentliche Dienste, die in die neue mobile Plattform integriert sind

199

C2.3. R3-I14

M

System für elektronische Rechnungen und Online-MwSt-Buchführung

210

C2.4. R4

T

Veräußerung von 90 staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien nicht von besonderem Interesse sind und vom CERP verwaltet werden

212

C2.4. R5

M

Entwicklung eines IT-Systems und einer Methodik für die Verringerung des Portfolios staatseigener Immobilien und eine schnellere und effiziente Aktivierung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte

224

C2.5. R1-I1

M

Alle neuen erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Gerichtsurteile, die ein Verfahren beenden, werden anonymisiert und auf dem Portal veröffentlicht.

226

C2.5. R1-I3

M

Verbessertes eSpis-System mit neuen Funktionen und einer neuen Architektur, die in das Zentrum für gemeinsame Dienste (CDU) integriert ist

238

C2.6. R1

T

Verkürzung der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität

240

C2.6. R1-I2

M

Einrichtung eines Informationssystems für die Verwaltung der ethischen Infrastruktur von Beamten

252

C2.8. R2

T

Stärkung der Aufsicht durch regelmäßige Sitzungen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe „Aufsicht“

261

C2.9. R2

T

Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Beschwerden und Entscheidungen

277

C3.2. R1-I1

T

Anteil der Hochschulen oder Forschungsinstitute, die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben

288

C4.1. R2

M

Inkrafttreten der Änderungen des Arbeitsmarktgesetzes

289

C4.1. R2

M

Verbesserung der Qualität der Unterstützung für schutzbedürftige Gruppen

295

C4.1. R4

T

Erhöhung des Verhältnisses des Mindestlohns zum durchschnittlichen Bruttolohn im Jahr 2024 auf 50 %.

296

C4.1. R4

T

Verringerung des Anteils befristeter Arbeitsverträge auf 17 %

299

C4.2. R1

T

Erhöhung des Gesamtrenteneinkommens der Begünstigten der neu definierten Form der Hinterbliebenenversorgung um mindestens 10 %

301

C4.2. R1

T

Erhöhung der Mindestrente um 3 %

305

C4.3. R1

M

Annahme einer normativen Vorschrift über funktional integrierte Sozialleistungen

308

C4.3. R1-I2

M

Digitale Verfügbarkeit von Informationen über Sozialschutzleistungen auf nationaler Ebene

314

C4.3. R3-I1

T

Stärkung der personellen Kapazitäten für die Erbringung gemeindenaher Dienstleistungen

378

C1.3. R2-I1

M

Inkrafttreten der Deponiesteuerverordnung

408

C7.1 R1-I2

M

Studie zum Plan für die Entwicklung und Umsetzung der kroatischen Wasserstoffstrategie bis 2050

Ratenzahlungsbetrag

699 096 086 EUR 

8.Achte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

78

C1.3. R1-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

119

C1.4. R5-I2

T

Prüfprototypen vollständig autonomer Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge und einschlägige Prüfungen

133

C1.5. R2-I2

T

Modernisierung des Betriebsinformationssystems zur Überwachung landwirtschaftlicher Flächen und Einrichtung von 90 ständigen Stationen zur Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen

175

C2.2. R4-I1

M

Unterstützungsmechanismus für freiwillige funktionale und reale Verbindungen und Einrichtung eines vollständigen Unterstützungssystems für die funktionale und wirksame Kopplung von Einheiten

239

C2.6. R1-I1

M

Bewertung der Auswirkungen der nationalen Informationskampagne gegen Korruption

242

C2.6. R1-I4

T

Ausbau von vier regionalen Zentren des Nationalen Polizeiamts zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PN USKOK)

282

C3.2. R2-I1

T

Im Rahmen des Programmplanungsrahmens gewährte Finanzhilfen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen in MINT-/IKT-Bereichen und zur Verbesserung ihrer Mobilität für die nationale und internationale Zusammenarbeit

290

C4.1. R2

T

Verbesserung der Qualität der Unterstützung für mindestens 5000 Menschen aus schutzbedürftigen Gruppen

298

C4.2. R1

M

Annahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Pflichtrentenfonds.

339

C5.1. R4-I1

T

Zentrale Verwaltung von parenteralen Präparaten in 8 Krankenhäusern

342

C5.1. R4-I4

T

System zur Überwachung von Arzneimittelengpässen auf der Grundlage der „Blockchain“-Technologie

365

C6.1. R4

M

Integration seismischer Daten

406

C7.1 R1

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einführung des neuen Systems des Eigenverbrauchs

Ratenzahlungsbetrag

204 095 476 EUR

9.Neunte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

11

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des zweiten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur weiteren Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

15

C1.1.1. R4-I1

T

Gewährung der Mittel an KMU und Midcap-Unternehmen für Investitionen in umweltfreundliche Tätigkeiten

29

C1.1.2. R2-I2

T

Unterstützung von KMU bei der Verbesserung der Managementkapazitäten

48

C1.2. R1-I2

M

Veröffentlichung der Ergebnisse des geothermischen Potenzials für Fernwärme

51

C7.1 R1-I1

M

Finanzierung eines Projekts für erneuerbaren Wasserstoff

65

C1.3. R1-I1

T

Gebaute Abwasserbehandlungsanlagen 

66

C1.3. R1-I1

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Abwassernetzes

72

C1.3. R1-I2

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

79

C1.3. R1-I3

T

Errichtete Hochwasserschutzstrukturen

86

C1.3. R2-I1

T

Gebaute Sortieranlagen

87

C1.3. R2-I1

T

Errichtete Anlagen zur Behandlung getrennt gesammelter Bioabfälle

88

C1.3. R2-I1

T

Funktionale Anlage zur Sortierung fester/mobiler Abfälle

107

C1.4. R2-I6

T

Produktion von zwei Prototypen von Batteriezügen

104

C1.4. R2-I3

T

Beseitigung von fünf Engpässen auf Streckenabschnitten, deren Fahrgeschwindigkeit derzeit 60 km/h beträgt

112

C1.4. R3-I1

T

Neues Passagierterminal im Hafen von Split und Ausbau des Hafens Bol – Brač

117

C1.4. R4-I2

T

30 neue Straßenbahnen für den öffentlichen Verkehr

122

C1.4. R5-I2

M

Neuer Nahverkehrsdienst für vollautonome Elektrofahrzeuge, der an die Bedürfnisse von behinderten Fahrgästen angepasst ist, und eine spezielle Infrastruktur

136

C1.5. R3-I2

M

Einrichtung einer Plattform für intelligente Landwirtschaft

149

C1.6. R1-I3

T

Ausgebildete Personen in tourismusbezogenen Bildungsprogrammen

152

C2.1. R1

T

Verringerung des Verwaltungsaufwands, der sich unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger auswirkt, durch Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren

153

C2.1. R1-I1

T

Digitalisierung aller Geschäftsprozesse im Bereich der strategischen Planung und der Folgenabschätzung für Rechtsvorschriften

162

C2.1. R2-I1

T

Erstellung der technischen Projektdokumentation für Projekte zum ökologischen und digitalen Wandel

186

C2.3. R3-I6

M

Ausbau des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII)

187

C2.3. R3-I6

T

Neue Nutzer des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII)

188

C2.3. R3-I7

M

Digitale Raumordnungspläne

189

C2.3. R3-I7

M

Modernisierung des Informationssystems für Raumordnungspläne

442

C2.4 R2

M

Eigentumspolitik für staatseigene Unternehmen

230

C2.5. R1-I6

M

Modernisierung der IKT-Infrastrukturen in Justizbehörden

237

C2.6. R1

M

Einrichtung einer IT-Plattform zur Überwachung der Umsetzung nationaler Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung

264

C2.9. R3

T

Schulungen zur innovationsfördernden Auftragsvergabe

280

C3.2. R1-I1

T

Umstrukturierungen von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten

285

C3.2. R3-I1

T

Finanzhilfen, die im Rahmen eines „Pilotprogramms“ zur Unterstützung der Schaffung eines reformierten FuEuI-Rahmens gewährt werden.

287

C4.1. R1

T

Zahl der Begünstigten der neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

300

C4.2. R1

M

Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes

307

C4.3. R1-I1

T

Daten der lokalen Gebietskörperschaften zu Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten

310

C4.3. R2-I1

T

Beschäftigung von Fachkräften für soziales Mentoring

324

C5.1. R1-I5

T

Zentrales Betriebsblockgebäude mit Inhalt des Generalkrankenhauses Varaždin

329

C5.1. R2

M

Verbesserung und Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch Entwicklung klinischer e-Leitlinien

331

C5.1. R2-I1

T

Verbesserung der Qualität der Onkologie-Raditherapie

332

C5.1. R2-I2

T

Zentrale IT-Plattform für die Vernetzung, Überwachung und optimale Behandlung onkologischer Patienten

340

C5.1. R4-I2

T

Stationäres Therapiesystem für feste Arzneimittel in 40 kroatischen Krankenhäusern

344

C5.1. R4-I5

T

Überwachung der Behandlungsergebnisse von chronisch ambulanten Patienten in öffentlichen Apotheken

380

C1.3. R2-I1

T

Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen

429

C7.2 R1

T

Durchführung partizipativer Workshops

430

   C7.2 R2

T

Annahme grüner Stadterneuerungsstrategien

444

C1.1.1. R4-I5

M

Investitionspolitik für strategische digitale Investitionen und strategische grüne Investitionen

Ratenzahlungsbetrag

320 117 457 EUR 

10.Zehnte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

17

C1.1.1. R4-I2

T

Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

18

C1.1.1. R4-I2

T

Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

20

C1.1.1. R4-I3

T

Anzahl der geförderten Projekte für Midcap-Unternehmen und große Unternehmen

22

C1.1.1. R4-I4

T

Kredite für Projekte des öffentlichen Sektors

24

C1.1.1. R5-I1

T

Investitionen in Beteiligungs- und beteiligungsähnliche Instrumente

26

C1.1.1. R6-I1

T

Investitionen in den Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft

27

C1.1.1. R6-I2

M

Einrichtung eines Systems für die Faktenprüfung

31

C1.1.2. R2-I4

T

Unterstützung des Wachstums von Start-up-Unternehmen durch die Einrichtung eines Accelerator-Programms.

33

C1.1.2. R3-I2

T

Zuschüsse in Form von Gutscheinen

34

C1.1.2. R3-I3

T

Finanzhilfe für den digitalen Wandel kroatischer KMU

44

C1.2. R1-I1

M

Modernisierung des Hochspannungsnetzes (220/110 kV) des Verteilernetzes

52

C7.1 R1-I1

M

Öffentliche Ausschreibung für zusätzliche Wasserstoffkapazität

53

C7.1 R1-I1

T

Es wurden mindestens zwei Wasserstoffladestationen gebaut.

54

C7.1 R1-I1

M

Studien zur geologischen CO2-Speicherung

90

C1.3. R2-I2

T

Sanierung von Deponien

95

C1.4. R1-I3

M

Einrichtung eines nationalen elektronischen Speicher- und Datenaustauschsystems für den Straßenverkehr (NSCP)

97

C1.4. R1-I5

M

Entwicklung eines Überwachungssystems für den Gefahrguttransport auf der Straße (e-ADR)

108

C1.4. R2-I7

M

Modernisierung der IT-Systeme für den Personenverkehr HŽ

116

C1.4. R4-I1

M

70 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder Wasserstoff)

123

C1.4. R5-I2

T

50000 kostenlose Gutscheine für Fahrten mit vollautonomem Fahrzeug für Menschen mit Behinderungen und/oder Schwierigkeiten bei der Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel

124

C1.4. R5-I3

T

2000 Straßenfahrzeuge mit alternativem Antrieb (elektrisch und/oder Wasserstoff)

125

C7.1 I2

M

1300 Schnellladestationen

128

C1.5. R1-I1

T

Mindestens drei Logistik-Verteilerzentren (LDC) gebaut und betriebsbereit

129

C1.5. R1-I2

T

Schulungen für Erzeugerorganisationen

130

C1.5. R1-I2

M

Kennzeichnungssystem für Obst und Gemüse

145

C1.6. R1-I1

M

Abschluss der vergebenen Projekte für den Bau und die Anpassung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur

147

C1.6. R1-I2

M

Abschluss ausgezeichneter Investitionsprojekte zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern

172

C2.2. R3-I1

T

Schaffung einer Reihe von 60 öffentlich zugänglichen Erhaltungsstätten für die komplexesten kulturellen und historischen Stätten von hohem Denkmalwert

173

C2.2. R3-I2

T

600 Dokumentersteller nutzen das Archivinformationssystem

180

C2.3. R3-I1

T

Zunahme der Nutzerzahl im Zentrum für gemeinsame Dienste

193

C2.3. R3-I10

M

Modernisierung der Digitalisierung des CES

194

C2.3. R3-I11

M

Verbessertes IT-System der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

196

C2.3. R3-I12

M

Digitales Archiv der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

197

C2.3. R3-I13

M

Verbessertes Informationssystem für die Steuerverwaltung

200

C2.3. R3-I15

T

Tools im IT-System für Tourismus

201

C2.3. R3-I16

T

Neue Anwendungsmodule für das IT-System Sport

204

C2.3. R4-I1

M

Breitbandzugang für Haushalte in weißen NGA-Flecken

206

C2.3. R4-I2

T

Zugang zu 5G

209

C2.4. R3

T

Schulungen für Fachministerien und zentrale Koordinierungsstellen im Bereich Corporate Governance

211

C2.4. R4

T

Die Veräußerung von 20 staatseigenen Unternehmen im CERP-Portfolio

213

C2.4. R5

T

Steigerung der Kommerzialisierung, Straffung und Aktivierung von Staatseigentum

221

C2.5. R1

T

Verkürzung der Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Handelssachen

222

C2.5. R1

T

Verringerung der Gesamtzahl aller anhängigen Rechtssachen

225

C2.5. R1-I2

T

60 % der Grundbuch- und Katasterdaten integriert

227

C2.5. R1-I4

T

Bau einer Garage für den Justizplatz in Zagreb

245

C2.6. R3

M

Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des Antikorruptionsprogramms 2021-2022 auf mehrheitlich in Besitz befindliche Unternehmen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

269

C3.1. R1

T

Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

270

C3.1. R1-I1

T

Anzahl der in der FBBE errichteten Plätze

271

C3.1. R1-I2

T

Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Grundschulzimmer

274

C3.1. R2-I1

T

Digitale Infrastruktur und Ausrüstung für öffentliche Hochschuleinrichtungen

278

C3.2. R1-I1

T

Abgeschlossene Forschungsprojekte im Bereich „grün“ durch wissenschaftliche Organisationen, die neue Programmvereinbarungen unterzeichnet haben

279

C3.2. R1-I1

T

Zuweisung von Mitteln für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen

283

C3.2. R2-I2

T

Infrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung

292

C4.1. R3-I1

T

Verwendung von Bildungsgutscheinen

304

C4.3. R1

T

Begünstigte der garantierten Mindestleistung und der nationalen Entschädigung für ältere Menschen

317

C4.3. R3-I4

T

Bau von Zentren für Altenpflege, häusliche Pflege und Betreuung in der Gemeinschaft

328

C5.1. R1-I9

M

Projekt zur Entwicklung des Klinischen Krankenhauszentrums (KBC) Zagreb

334

C5.1. R3-I1

T

Fachärztliche Ausbildung auf der primären Basisstufe der Gesundheitsversorgung

335

C5.1. R3-I2

T

Bachelorinnen und Krankenpfleger für die Facharztausbildung in Notfallmedizin

341

C5.1. R4-I3

T

Überwachung der Arzneimittel im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten

354

C6.1. R1-I1

T

Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern

355

C6.1. R1-I1

T

Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

358

C6.1. R1-I3

T

Energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts

360

C6.1. R2

M

Ausbildungsnachweis

364

C6.1. R3

T

Abgeschlossene Schulungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer zentralen Anlaufstelle

367

C6.1. R4-I1

M

Schulung für Mitarbeiter der Seismologischen Erhebung

370

C6.1. R5

T

Abschluss eines Pilotprojekts, das im Rahmen von Strategien für eine grüne Stadterneuerung ermittelt wurde

376

C1.2 R1-I1

T

Anzahl der installierten intelligenten Zähler

377

C1.2 R1-I1

M

Neue Speicherkapazität für Energiebatterien

381

C1.3. R2-I1

T

Bau von Abfalltransportstellen

396

C3.1. R1-I3

T

Anzahl der renovierten oder gebauten Klassenzimmer im Sekundarbereich

401

C6.1. R2

M

Aufnahme in das neue angebotene Masterprogramm

413

C7.1 R1-I3

T

Geothermische Bohrarbeiten

414

C7.1 I1

M

103 mit alternativen Kraftstoffen betriebene Busse (elektrisch und/oder Wasserstoff)

415

C7.1 I1

T

Eine Wasserstoff-Energieeinheit für den Antrieb von elektrischen Lokomotiven in einem separaten Wagen (HERMES)

431

C7.2 R2

T

Abschluss der Pilotprojekte, die im Rahmen der Strategien für eine grüne Stadterneuerung ermittelt wurden

445

C1.1.1. R4-I5

M

Kapitalzuführung für strategische digitale Investitionen und strategische grüne Investitionen

448

C7.2 I3

T

Energetische Sanierung und Nachbebensanierung öffentlicher Gebäude, die durch Erdbeben beschädigt wurden

Ratenzahlungsbetrag

695 152 190 EUR 

2. Darlehen  

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert: 

 

1.Erste Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens): 

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

55

C7.1 R1-I5

M

Annahme eines Plans für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor

405

C6.1 R1 -I4

M

Leitlinien für die energetische Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts

421

C7.1 I3

M

Vertrag über Ausrüstung für den Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk

423

C7.1 I3

M

Bauauftrag für den Ausbau der Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo

 

 

Ratenzahlungsbetrag 

 303 868 355 EUR

 

2.Zweite Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):  

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

382

C1.3. R3

M

 Annahme des nationalen Aktionsplans zur Verringerung des Wasserverlusts

385

C1.3. R3

M

 Inkrafttreten der Verordnung über den Rat für Wasserdienstleistungen

393

C2.2 R5

M

Inkrafttreten von Verordnungen zur Regelung der neuen Lohnmodelle und des zentralisierten Auswahlsystems im zivilen und öffentlichen Dienst

425

C7.1 I3

M

Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau der Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac

427

C7.1 I3

M

Ausschreibung für die Beschaffung von Rohren für den Ausbau des Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien-Slowenien

438

C7.2 I2

T

Unterzeichnung der Verträge über die energetische Sanierung von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern

 

 

Ratenzahlungsbetrag 

 455 802 533 EUR

 

3.Dritte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):  

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

154

C2.1. R1-I2

T

Schulungsmodule für die strategische Planung und die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene

315

C4.3. R3-I2

T

Einheitliches Informationssystem (SocSkrb-Informationssystem)

373

C1.1.1.R5

M

Annahme des Strategischen Rahmens für die Entwicklung des Kapitalmarkts in Kroatien und des dazugehörigen Aktionsplans

383

C1.3. R3

M

Nationale Behörde für die Überwachung von Wasserverlusten eingerichtet

386

C1.3. R3

T

Kapazitätsaufbau im Rat für Wasserversorgung

402

C6.1. R7

M

Unterzeichnete Vereinbarungen über die Durchführung des Pilotprojekts

 

 

Ratenzahlungsbetrag 

 531 769 622 EUR

 

4.Vierte Tranche (Darlehensunterstützung):  

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

320

C5.1. R1-I1

T

Zugang zu Apothekenversorgung und Arzneimitteln

375

C1.1.1. R7

M

 Annahme des ersten Aktionsplans zur Unterstützung der Ziele eines nachhaltigen Finanzwesens

424

C7.1 I3

T

Bau der erweiterten Gasfernleitung Zlobin – Bosiljevo

433

C7.2 R4

M

Bildungsprogramm für Arbeitnehmer aus Drittländern

 

 

Ratenzahlungsbetrag 

 822 976 794 EUR

5.Fünfte Tranche (Darlehensunterstützung):

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

155

C2.1. R1-I2

T

Schulungstage für Beamte im Zusammenhang mit dem System der strategischen Planung und Umsetzung regulatorischer Auswirkungen auf nationaler und regionaler Ebene

321

C5.1. R1-I2

T

Mobile ambulante medizinische Grundversorgung

384

C1.3. R3

T

 Annahme von Aktionsplänen zur Verringerung des Wasserverlusts durch die Wasserbetreiber

388

C1.3. R3

T

Gebaute Abwasserbehandlungsanlagen

389

C1.3. R3

T

 Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Abwassernetzes

391

C1.3. R3-I2

T

Bau oder Wiederaufbau des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

394

C2.3 R3- I17

M

Gesetz über die Einrichtung des Bevölkerungs-, Familien- und Haushaltsregisters (SOK)

422

C7.1 I3

T

Ausbau des LNG-Terminals auf der Insel Krk

446

C1.1.1. R4-I6

M

Investitionspolitik für strategische Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen

 

 

Ratenzahlungsbetrag 

580 654 154 EUR 

6.Sechste Tranche (Darlehensunterstützung):

 

Laufende Nummer 

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) 

Etappenziel/Zielwert 

Namen 

93

C1.4. R1-I1

M

Neues elektronisches Mautsystem

443

C2.5. R1-I7

T

Neu gebautes Gebäude auf dem Justizplatz in Zagreb

397

C3.1. R1-I4

T

Anzahl der gebauten oder rekonstruierten Grundschulzimmer

322

C5.1. R1-I3

T

Neues Gebäude im Komplex der Infektionskrankheit, Dr. Fran Mihaljević

356

C7.2 I2

T

Energetische Sanierung und Nachbebensanierung von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern

357

C7.2 I2

T

Energetische Sanierung und Nachbebensanierung öffentlicher Gebäude, die durch Erdbeben beschädigt wurden

403

C6.1. R7

T

Pilotprojekt abgeschlossen

404

   C6.1. R7

  M

 Nationale Leitlinien für die kreislauforientierte Nutzung von Bauabfällen aus Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts

418

C7.1 R1-I4

M

Ladeinfrastruktur für Elektrobusse

419

C7.1 R1-I6

T

Austausch von Stromtransformatoren

420

C7.1 R1-I6

T

Umbau elektrischer Umspannwerke

426

C7.1 I3

T

Bau der erweiterten Gasfernleitung Bosiljevo – Sisak – Kozarac

428

C7.1 I3

T

Bau des erweiterten Abschnitts Lučko – Zabok der Verbindungsleitung Kroatien-Slowenien

432

C7.2 R3

T

Abschluss der Pilotprojekte, die im Rahmen der Strategien für eine grüne Stadterneuerung ermittelt wurden

435

C7.2 I1

T

Energetische Renovierung von Mehrfamilienhäusern

436

C7.2 I1

T

Energetische Renovierung öffentlicher Gebäude

437

C7.2 I1

T

Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden

439

C7.2 I2

T

Installation von Systemen für erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden, die durch Erdbeben beschädigt wurden

440

C1.3 R3-I3

T

Errichtete Hochwasserschutzstrukturen

441

C1.3 R3-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

447

C1.1.1. R4-I6

M

Kapitalzuführung für strategische Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen

 

 

Ratenzahlungsbetrag 

1 559 085 514 EUR

 

ABSCHNITT 3 ZUSÄTZLICHE REGELUNG  

1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans 

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens erfolgt nach folgenden Modalitäten: 

Es wird eine Mehrebenen-Governance-, Überwachungs- und Durchführungsstruktur mit speziellen Aufgaben und Zuständigkeiten eingerichtet, die für jede Ebene gelten, wie nachstehend beschrieben:

a) Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz des Premierministers, der für die politische Führung und die Überwachung der Umsetzung des Plans zuständig ist.

B) Durchführungsausschuss, der sich aus Vertretern des Kabinetts des Ministerpräsidenten, der Koordinierungsstelle, der Durchführungsstellen, der Prüfbehörde, der für die Übermittlung von Zahlungsanträgen zuständigen Stelle und des Ministeriums für regionale Entwicklung und EU-Fonds zusammensetzt und für die allgemeine Überwachung und Durchführung des Plans sowie für die Gewährleistung der Kohärenz mit anderen EU-Fonds zuständig ist.

C) zentrale Koordinierungsstelle, die beim Finanzministerium (Direktion für makroökonomische Analyse) eingerichtet wurde und mit der operativen Koordinierung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans betraut ist, einschließlich der aktiven Überwachung der Fortschritte bei der Durchführung der Maßnahmen auf der Grundlage der für jede Komponente festgelegten Etappenziele und Zielwerte.

d) Prüfbehörde, die Agentur für die Prüfung des Programmdurchführungssystems der Europäischen Union, mit der Durchführung von Prüfungen im Rahmen des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans beauftragt.

E) für die Übermittlung der Zahlungsanträge zuständige Stelle, der dem Finanzministerium unterstellte Nationale Fonds, die für die Erstellung und Einreichung von Zahlungsanträgen und Verwaltungserklärungen zuständig ist.

F) Durchführungsstellen und -stellen, die für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sowie für die Überwachung der Projektfortschritte zuständig sind.

Im kroatischen Aufbau- und Resilienzplan heißt es, dass die Verfahren vorhanden sind, um die Einhaltung des geltenden Unionsrechts und des nationalen Rechts während der gesamten Durchführung der Maßnahmen sicherzustellen. Darüber hinaus werden diese Verfahren angewandt, um gegen alle schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten (Betrug, Korruption, Interessenkonflikte) und Doppelfinanzierung vorzugehen, indem Kontrollen und Prüfungen auf Ebene des zuständigen Ministeriums ermöglicht werden. Um sicherzustellen, dass zuverlässige Daten übermittelt werden, führen die für die einzelnen Komponenten zuständigen Durchführungsstellen Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durch. Die Koordinierungsstelle überprüft in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Fonds regelmäßig die Richtigkeit und Richtigkeit der Daten. Darüber hinaus wird die Prüfbehörde die Kontrollen der zweiten Ebene auf der Grundlage eines halbjährlichen Zyklus durchführen, einschließlich Systemprüfungen und Prüfungen der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte.
 

2.Vorkehrungen für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten 

Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, trifft Kroatien folgende Vorkehrungen: 

Die zentrale Koordinierungsstelle ist für die allgemeine Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne, für die Gewährleistung der Koordinierung mit anderen einschlägigen Behörden im Land (einschließlich der Gewährleistung der Kohärenz bei der Verwendung anderer EU-Mittel), für die Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten und für die Bereitstellung aller erforderlichen Berichte zuständig.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stützt sich die Koordinierungsstelle auf das IT-System eFondovi, das für die Überwachung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds verwendet wird und um Funktionen erweitert wird, die für die Berichterstattung über die qualitativen und quantitativen Indikatoren des Aufbau- und Resilienzplans entwickelt werden. Das IT-System ermöglicht die Erhebung von Informationen von den Projektbegünstigten über die Fortschritte bei der Durchführung der Finanzhilfevereinbarungen. Die Durchführungsstellen sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhobenen Daten verantwortlich. Die Koordinierungsstelle überprüft in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Fonds regelmäßig die Richtigkeit und Richtigkeit der Daten.

Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Kroatien der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags. Kroatien stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags nach Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1) Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(2)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt. 
(3)  Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.  
(4) im Rahmen dieser Maßnahme dient die Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung getrennter Abfälle für die Kompostierung von Bioabfällen und die anaerobe Vergärung von Bioabfällen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme weder zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen noch zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, bei denen die Maßnahmen
(5) Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder der Kundenbasis des Endbegünstigten als wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der beschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(6)  Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(7)  Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(8)  Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.
(9)  Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Verwertung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(10)      Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen und den Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen; B) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch unvermeidbar für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe ist; C) Luftfahrzeuge, die für den Katastrophenschutz oder die Brandbekämpfung eingesetzt werden, und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, die auf den besten verfügbaren Umweltleistungsniveaus in dem Sektor beruhen; und d) den Bau neuer Straßenverbindungen, Brücken und/oder Tunnel mit einer individuellen Länge von weniger als 20 km und die Renovierung von Straßen, Brücken und/oder Tunneln.
(11)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt. 
(12)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(13)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(14)       Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der beschränkten Tätigkeit 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(15)       Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(16)      Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(17)      Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert. Diese Ausnahme gilt nicht für Luftfahrzeuge, die für den Katastrophenschutz oder die Brandbekämpfung eingesetzt werden, und für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, die auf den besten verfügbaren Umweltleistungsniveaus in dem Sektor beruhen.
(18)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Verwertung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(19)      Insbesondere Roma-Kinder, Kinder mit Behinderungen, Kinder, die in den am wenigsten entwickelten Regionen Kroatiens leben, Kinder aus Familien mit niedrigerem sozioökonomischem Status und andere schutzbedürftige Gruppen von Kindern.