Brüssel, den 22.10.2025

COM(2025) 647 final

2025/0327(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens

{SWD(2025) 339 final}


2025/0327 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Belgien am 30. April 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „RRP“) übermittelt hatte, hat die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vorgelegt. Am 13. Juli 2021 hat der Rat die positive Bewertung mit einem Durchführungsbeschluss (im Folgenden „Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021“) 2 gebilligt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 wurde durch die Durchführungsbeschlüsse vom 8. Dezember 2023 3 , vom 10. Dezember 2024 4 , vom 18. Februar 2025 5 , vom 11. März 2025 6 , vom 20. Juni 2025 7 und vom 8. Juli 2025 8 geändert.

(2)Am 20. Juni 2025 ersuchte Belgien gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 die Kommission, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 vorzuschlagen, da der RRP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchzuführen sei. Aus diesem Grund legte Belgien einen geänderten Aufbau- und Resilienzplan vor.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(3)Die Änderungen am RRP, die Belgien aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 39 Maßnahmen.

(4)Gemäß den Ausführungen Belgiens sind zwei Maßnahmen aufgrund der hohen Inflation teilweise nicht mehr durchführbar. Dies betrifft die Beschreibung der Investition I-3.04 „Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger – Schuman“ und den Zielwert 98 der Investition I-3.04 „Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger – Schuman“ und die Beschreibung der Investition I-3.11 „Albert-Kanal und Trilogiport“ sowie das Etappenziel 106 und den Zielwert 107 der Investition I-3.11. Auf dieser Grundlage hat Belgien eine Änderung dieser Maßnahmen beantragt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(5)Gemäß den Ausführungen Belgiens sind 18 Maßnahmen aufgrund unvorhergesehener technischer Schwierigkeiten teilweise nicht mehr durchführbar. Dies betrifft die Beschreibung der Investition I-2.01 „Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft“ und das Etappenziel 48 der Investition I-2.01 „Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft“, die Beschreibung der Investition I-2.02 „Cybersicherheit: 5G“ und das Etappenziel 49 der Investition I-2.02 „Cybersicherheit: 5G“, die Beschreibung der Investition I-2.05 „Digitalisierung des FÖD“ und die Etappenziele 55, 58, 59, 60 und 61 der Investition I-2.05 „Digitalisierung des FÖD“, die Beschreibung der Investition I-2.06 „Elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten“ und die Beschreibung des Etappenziels 64 der Investition I-2.06 „Elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten“, die Beschreibung der Investition I-3.03b „Radinfrastruktur“ und den Zielwert 96b der Investition I-3.03b „Radinfrastruktur“, die Beschreibung der Investition I-3.12 „Schiene – Intelligente Mobilität“ des Föderalstaats und Zielwert 109 der Investition I-3.12 „ Schiene – Intelligente Mobilität“ des Föderalstaats, die Beschreibung der Investition I-3.18 „Ladestationen – Föderalstaat“ und den Zielwert 123 der Investition I-3.18 „Ladestationen – Föderalstaat“, die Beschreibung der Investition I-5.08 „Nuklearmedizin“ und die Etappenziele 179 und 180 der Investition I-5.08 „Nuklearmedizin“, die Beschreibung der Investition I-5.08a „Nuklearmedizin – der theranostische Ansatz“ des Föderalstaats und das Etappenziel 247 der Investition I-5.08a „Nuklearmedizin – der theranostische Ansatz“ des Föderalstaats, die Beschreibung der Investition I-5.11 „Stärkung von FuE“ und das Etappenziel 187 der Investition I-5.11 „Stärkung von FuE“, die Beschreibung der Investition I-5.12 „Umverteilung von Nahrungsmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen“ und das Etappenziel 188 sowie die Zielwerte 190 und 191 der Investition I-5.12 „Umverteilung von Nahrungsmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen“, die Beschreibung der Investition I-7.04 „Renovierung von Sozialwohnungen“ in der Wallonischen Region und den Zielwert 215 der Investition I-7.04 „Renovierung von Sozialwohnungen“ in der Wallonischen Region, die Beschreibung der Investition I-7.12 „Infrastruktur für die Energieeinfuhr“ des Föderalstaats und die Etappenziele 221, 222 und 223 der Investition I-7.12 „Infrastruktur für die Energieeinfuhr“ des Föderalstaats, die Beschreibung der Investition I-7.13 „Aufforderung zur Dekarbonisierung der Industrie“ der Wallonischen Region und das Etappenziel 224, die Beschreibung der Investition I-7.15 „Rückgrat für H2“ des Föderalstaats und das Etappenziel 226 und den Zielwert 227 der Investition I-7.15 „Rückgrat für H2“ des Föderalstaats, die Beschreibung der Investition I-7.16 „Schwimmende Solarpaneele“ des Föderalstaats und das Etappenziel 232 der Investition I-7.16 „Schwimmende Solarpaneele“ des Föderalstaats, die Beschreibung der Investition I-7.19 „Beseitigung von Hindernissen für erneuerbare Energien“ des Föderalstaats und die Etappenziele 237 und 238 der Investition I-7.19 „Beseitigung von Hindernissen für erneuerbare Energien“ des Föderalstaats, und die Beschreibung der Investition I-7.22 „Ladestationen – Föderalstaat“ und den Zielwert 243 der Investition I-7.22 „Ladestationen – Föderalstaat“. Auf dieser Grundlage hat Belgien eine Änderung dieser Maßnahmen beantragt. Darüber hinaus hat Belgien beantragt, das Etappenziel 48 der Investition I-2.01 „Cybersichere und widerstandsfähige digitale Gesellschaft“, die Investition I-3.18 „Ladestationen – Föderalstaat“ und den Zielwert 123 der Investition I-3.18 „Ladestationen – Föderalstaat“, die Investition I-5.08a „Nuklearmedizin – der theranostische Ansatz“ des Föderalstaats und das Etappenziel 247 der Investition I-5.08a „Nuklearmedizin – der theranostische Ansatz“ des Föderalstaats, die Investition I-7.12 „Infrastruktur für die Energieeinfuhr“ des Föderalstaats und die Etappenziele 221, 222 und 223 der Investition I-7.12 „Infrastruktur für die Energieeinfuhr“ des Föderalstaats, die Investition I-7.13 „Aufforderung zur Dekarbonisierung der Industrie“ der Wallonischen Region und das Etappenziel 224, die Beschreibung der Investition I-7.15 „Rückgrat für H2“ des Föderalstaats und das Etappenziel 226 und den Zielwert 227 der Investition I-7.15 „Rückgrat für H2“ des Föderalstaats, die Investition I-7.16 „Schwimmende Solarpaneele“ des Föderalstaats und das Etappenziel 232 der Investition I-7.16 „Schwimmende Solarpaneele“ des Föderalstaats, die Investition I-7.19 „Beseitigung von Hindernissen für erneuerbare Energien“ des Föderalstaats und die Etappenziele 237 und 238 der Investition I-7.19 „Beseitigung von Hindernissen für erneuerbare Energien“ des Föderalstaats, die Investition I-7.22 „Ladestationen – Föderalstaat“ und den Zielwert 243 der Investition I-7.22 „Ladestationen – Föderalstaat“ zu streichen. Zudem hat Belgien eine Verlängerung des Zeitplans für die Umsetzung des Etappenziels 49 der Investition I-2.02 „Cybersicherheit: 5G“, des Etappenziels 61 der Investition I-2.05 „Digitalisierung des FÖD“, des Etappenziels 64 der Investition I-2.06 „Elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten“, des Etappenziels 109 der Investition I-3.12 „Schiene – Intelligente Mobilität“ des Föderalstaats und des Etappenziels 180 der Investition I-5.08 „Nuklearmedizin“ beantragt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(6)Nach Angaben Belgiens ist eine Maßnahme aufgrund mangelnder Nachfrage teilweise nicht mehr durchführbar. Dies betrifft die Beschreibung der Investition I-5.13 „Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors“ und den Zielwert 192 der Investition I-5.13 „Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors“. Auf dieser Grundlage hat Belgien eine Änderung dieser Maßnahme beantragt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(7)Den Ausführungen Belgiens zufolge wurden 18 Maßnahmen zugunsten besserer Alternativen geändert, um ihre ursprünglichen Ziele zu erreichen. Dies betrifft die Beschreibung der Investition I-1A „Renovierung von privatem und sozialem Wohnraum“ und die Zielwerte 6 und 7 der Investition I-1A „Renovierung von privatem und sozialem Wohnraum“, die Beschreibung der Investition I-1.15 „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ und die Etappenziele 19 und 20 der Investition I-1.15 „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“, die Beschreibung der Investition I-1.16 „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ und die Etappenziele 23 und 26 der Investition I-1.16 „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“, die Beschreibung der Investition I-1.24 „Blue Deal“ und die Etappenziele 41 und 43 der Investition I-1.24 „Blue Deal“, die Beschreibung der Investition I-4.13 „Aufbau und Renovierung der Infrastruktur für die frühkindliche Betreuung“ und den Zielwert 155 der Investition I-4.13 „Aufbau und Renovierung von Infrastrukturen für die frühkindliche Betreuung“, die Beschreibung der Investition I-3.01 „Radinfrastruktur“ der Flämischen Region sowie das Etappenziel 94 und die Zielwerte 95 und 96 der Investition I-3.01 „Radinfrastruktur“ der Flämischen Region, die Beschreibung der Investition I-3.09 „Schiene – barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“ und den Zielwert 105 der Investition I-3.09 „Schiene – barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“, die Beschreibung der Investition I-3.10 „Schiene – effizientes Netz“ und den Zielwert 108 der Investition I-3.10 „Schiene – effizientes Netz“, die Beschreibung der Investition I-3.20 „Ökologisierung der Busflotte“ und die Zielwerte 115, 115b und 122 der Investition I-3.20 „Ökologisierung der Busflotte“, die Beschreibung der Investition I-3.21 „Ladeinfrastruktur für Busse“ und den Zielwert 246 der Investition I-3.21 „Ladeinfrastruktur für Busse“, die Beschreibung der Reform R-4.05 „Requalifizierungsstrategie“ und das Etappenziel 139 der Reform R-4.05 „Requalifizierungsstrategie“, die Beschreibung der Investition I-5.07 „Digitales lebenslanges Lernen“ und das Etappenziel 171 der Investition I-5.07 „Digitales lebenslanges Lernen“, die Beschreibung der Investition I-7 „Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden“ der Flämischen Region und den Zielwert 218 der Investition I-7 „Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden“ der Flämischen Region, die Beschreibung der Investition I-7.11 „Forschungsplattform für die Energiewende“ und die Etappenziele 219 und 220 der Investition I-7.11 „Forschungsplattform für die Energiewende“, die Beschreibung der Investition I-7.17 „Optimierung der Energieverteilung“ und die Etappenziele 233 und 234 der Investition I-7.17 „Optimierung der Energieverteilung“, die Beschreibung der Investition I-7.18 „Aufforderung zu innovativen Initiativen zur Erzeugung erneuerbarer Energie“ und das Etappenziel 236 der Investition I-7.18 „Aufforderung zu innovativen Initiativen zur Erzeugung erneuerbarer Energie“, die Investition I-7.24 „Schiene – effizientes Netz“ und den Zielwert 245 der Beschreibung der Investition I-7.24 „Schiene – effizientes Netz“ und die Reform R-7.04 „Beschleunigung der Energiewende“ und die Etappenziele 230 und 231 der Reform R-7.04 „Beschleunigung der Energiewende“. Auf dieser Grundlage hat Belgien beantragt, den Zeitplan für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen zu ändern. Darüber hinaus hat Belgien beantragt, das Etappenziel 41 der Investition I-1.24 „Blue Deal“ zu streichen. Zudem hat Belgien eine Verlängerung des Zeitplans für die Umsetzung des Etappenziels 230 der Reform R-7.04 „Beschleunigung der Energiewende“ beantragt. Da diese Umstände eine Änderung der Maßnahmen rechtfertigen, sollte der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 entsprechend geändert werden.

(8)Belgien hat erläutert, dass 52 Maßnahmen geändert wurden, um bessere Alternativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands einzuführen und den Durchführungsbeschluss des Rates zu vereinfachen – die Ziele dieser Maßnahmen würden weiterhin erreicht. Dies betrifft die Beschreibung der Investition I-1B „Renovierung öffentlicher Gebäude“ und die Zielwerte 13, 14 und 14a der Investition I-1B „Renovierung öffentlicher Gebäude“, die Beschreibung der Reform R-1.06 „Rechtsrahmen für den CO2-Markt in Wallonien“ und das Etappenziel 14a der Reform R-1.06 „Rechtsrahmen für den CO2-Markt in Wallonien“, die Beschreibung der Investition I-1.18 „Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie“ und das Etappenziel 28 der Investition I-1.18 „Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie“, die Beschreibung der Investition I-1.22 „Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel“ und die Zielwerte 37 und 39 der Investition I-1.22 „Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel“, die Beschreibung der Investition I-1.23 „Ökologische Defragmentierung“ und den Zielwert 40 der Investition I-1.23 „Ökologische Defragmentierung“, die Beschreibung der Investition I-2.03 „Cybersicherheit: Überwachung und Sicherung durch die NTSU/CFI“ und das Etappenziel 50 der Investition I-2.03 „Cybersicherheit: Überwachung und Sicherung durch die NTSU/CFI“, die Beschreibung der Investition I-2.04 „Digitalisierung der IPSS (OESS)“ und die Etappenziele 52 und 53 der Investition I-2.04 „Digitalisierung der IPSS (OESS)“, die Beschreibung der Investition I-2.05a „Digitalisierung des FÖD“ und das Etappenziel 55b der Investition I-2.05a „Digitalisierung des FÖD“, die Beschreibung der Investition I-2.07 „Digitalisierung des ONE“ und das Etappenziel 65 der Investition I-2.07 „Digitalisierung des ONE“, die Beschreibung der Investition I-2.08 „Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors“ und die Zielwerte 66 und 67 der Investition I-2.08 „Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors“, die Beschreibung der Investition I-2.09 „Digitalisierung der flämischen Regierung“ und das Etappenziel 69 der Investition I-2.09 „Digitalisierung der flämischen Regierung“, die Beschreibung der Investition I-2.10 „Plattform für den regionalen Datenaustausch“ und den Zielwert 71 der Investition I-2.10 „Plattform für den regionalen Datenaustausch“, die Beschreibung der Investition I-2.11 „Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen“ und den Zielwert 73 der Investition I-2.11 „Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen“, die Beschreibung der Reform R-2.02 „Elektronische Behördendienste: Ausschreibungen“ und das Etappenziel 79 der Reform R-2.02: „Elektronische Behördendienste: Ausschreibungen“, die Beschreibung der Investition I-2.13 „Abdeckung weißer Flecken durch den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetzen“ und den Zielwert 80 der Investition I-2.13 „Abdeckung weißer Flecken durch den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetzen“, die Beschreibung der Investition I-2.14 „Entwicklung eines KI-Instituts zur Nutzung dieser Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ und den Zielwert 83 der Investition I-2.14 „Entwicklung eines KI-Instituts zur Nutzung dieser Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“, die Beschreibung der Investition I-2.15 „Verbesserung der Anbindung von 35 Wirtschaftsparks in Wallonien“ und den Zielwert 84 der Investition I-2.15 „Verbesserung der Anbindung von 35 Wirtschaftsparks in Wallonien“, die Beschreibung der Investition I-3.02 „Radinfrastruktur – Korridore Vélo“ der Wallonischen Region, das Etappenziel 94 und den Zielwert 96 der Investition I-3.02 „Radinfrastruktur – Korridore Vélo“ der Wallonischen Region, die Beschreibung der Investition I-3.03a „Radinfrastruktur – VeloPlus – Region Brüssel-Hauptstadt“, das Etappenziel 94, die Zielwerte 95 und 96 der Investition I-3.03a „Radinfrastruktur – VeloPlus – Region Brüssel-Hauptstadt“, die Beschreibung der Investition I-3.08 „Intelligente Verkehrssignale“ der Wallonischen Region und die Zielwerte 100 und 101 der Investition I-3.08 „Intelligente Verkehrssignale“ der Wallonischen Region, die Beschreibung der Investition I-3.07 „U-Bahn-Erweiterung“ der Wallonischen Region und die Zielwerte 101 und 102 der Investition I-3.07 „U-Bahn-Erweiterung“ der Wallonischen Region, die Beschreibung der Investition I-3.16 „Ökologisierung der Busflotte“ der Flämischen Region, die Beschreibung der Investition I-3.17 „Ökologisierung der Busflotte der Region Brüssel-Hauptstadt“, die Beschreibung der Reform R-3.04 „Ladestation“, die Beschreibung der Reform R-3.07 „Emissionsbetrug“ und das Etappenziel 125 der Reform R-3.07 „Emissionsbetrug“, die Beschreibung der Reform R-4.03 „Aktionspläne gegen den vorzeitigen Schulabbruch, Fehlzeiten und dauerhaften Ausschluss“ und das Etappenziel 129 der Reform R-4.03 „Aktionspläne gegen den vorzeitigen Schulabbruch, Fehlzeiten und dauerhaften Ausschluss“, die Beschreibung der Investition I-4.04 „Digitales Upgrade für die Hochschul- und Erwachsenenbildung“ und den Zielwert 133 der Investition I-4.04 „Digitales Upgrade für die Hochschul- und Erwachsenenbildung“, die Beschreibung der Investition I-4.05 „Digitale Wende für Brüsseler Schulen“ und den Zielwert 138 der Investition I-4.05 „Digitale Wende für Brüsseler Schulen“, die Beschreibung der Investition I-4.07 „Requalifizierungsstrategie“ und die Zielwerte 144 und 145 der Investition I-4.07 „Requalifizierungsstrategie“, die Beschreibung der Investition I-4.09 „Digitale Plattform für Häftlinge“ und den Zielwert 147 der Investition I-4.09 „Digitale Plattform für Häftlinge“, die Beschreibung der Investition I-4.12 „Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen“ und die Zielwerte 151 und 153 der Investition I-4.12 „Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen“, die Beschreibung der Reform R-4.07 „Ende der Berufslaufbahn und Rente“ sowie die Etappenziele 157 und 158 der Reform R-4.07 „Ende der Berufslaufbahn und Rente“, die Beschreibung der Investition I-5.02 „EU-Plattform für multidisziplinäre und biotechnologische Ausbildung“ und den Zielwert 161 der Investition I-5.02 „EU-Plattform für multidisziplinäre und biotechnologische Ausbildung“, die Beschreibung der Investition I-5.01 „A6K/E6K-Plattform für digitale und technologische Innovationen und Ausbildung“ und den Zielwert 162 der Investition I-5.01 „A6K/E6K-Plattform für digitale und technologische Innovationen und Ausbildung“, die Beschreibung der Investition I-5.03 „Modernisierung der Ausbildungsinfrastruktur“ und die Zielwerte 160 und 163 der Investition I-5.03 „Modernisierung der Ausbildungsinfrastruktur“, die Beschreibung der Investition I-5.04 „Lern- und Karriereoffensive“ und den Zielwert 165 der Investition I-5.04 „Lern- und Karriereoffensive“, die Beschreibung der Investition I-5.05 „Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes mit Schwerpunkt auf der Effizienz und Optimierung der Aktivierungs- und Ausbildungspolitik“ und den Zielwert 166 der Investition I-5.05 „Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes mit Schwerpunkt auf der Effizienz und Optimierung der Aktivierungs- und Ausbildungspolitik“, die Beschreibung der Investition I-5.06 „Digitale Kompetenzen“ und das Etappenziel 170 der Investition I-5.06 „Digitale Kompetenzen“, die Beschreibung der Reform R-5.01 „Beschränkung der Arbeitslosenunterstützung im Zeitverlauf und verstärkte degressive Struktur der Arbeitslosenunterstützung“ und das Etappenziel 175 der Reform R-5.01 „Beschränkung der Arbeitslosenunterstützung im Zeitverlauf und verstärkte degressive Struktur der Arbeitslosenunterstützung“, die Beschreibung der Investition I-5.14 „Recycling Hub“ und das Etappenziel 198 der Investition I-5.14 „Recycling-Hub“, die Beschreibung der Investition I-5.15 „Belgium Builds Back Circular“ und die Etappenziele 199 und 200 der Investition I-5.15 „Belgien Builds Back Circular“, die Beschreibung der Investition I-5.16 „Einführung der Kreislaufwirtschaft in der Wallonischen Region“ und den Zielwert 202 der Investition I-5.16 „Einführung der Kreislaufwirtschaft in der Wallonischen Region“, die Beschreibung der Reform R-6 „Ausgabenüberprüfungen“ und das Etappenziel 208 der Reform R-6 „Ausgabenüberprüfungen“, die Beschreibung der Reform R-7.01 „Überarbeitung des Kodex für das Luft-, Klima- und Energiemanagement – Region Brüssel-Hauptstadt“, das Etappenziel 211 und den Zielwert 212 der Reform R-7.01 „Überarbeitung des Kodex für das Luft-, Klima- und Energiemanagement – Region Brüssel-Hauptstadt“, die Beschreibung der Investition I-7.03 „Energiezuschüsse – Deutschsprachige Gemeinschaft“ und den Zielwert 214 der Investition I-7.03 „Energiezuschüsse – Deutschsprachige Gemeinschaft“, die Beschreibung der Investition I-7.05 „Energie- und Klimaschutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden – Föderalstaat“ und den Zielwert 216 der Investition I-7.05 „Energie- und Klimaschutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden – Föderalstaat“, die Beschreibung der Investition I-7.10 „Energiemaßnahmen für Gebäude der AWV“ und den Zielwert 217 der Investition I-7.10 „Energiemaßnahmen für Gebäude der AWV“, die Beschreibung der Investition I-7.14 „Aufforderung zu Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft“ und den Zielwert 225 der Investition I-7.14 „Aufforderung zu Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft“, die Beschreibung der Investition I-7.21 „Ökologisierung der Busflotte – Region Brüssel-Hauptstadt“ und den Zielwert 242 der Investition I-7.21 „Ökologisierung der Busflotte – Region Brüssel-Hauptstadt“, die Beschreibung der Investition I-7.23 „Öffentliche LED-Beleuchtung – Flämische Region“ und den Zielwert 244 der Investition I-7.23 „Öffentliche LED-Beleuchtung – Flämische Region“, die Beschreibung der Investition I-5.18 „SMELD – Föderalstaat“ und die Etappenziele 248 und 249 der Investition I-5.18 „SMELD – Föderalstaat“, die Beschreibung der Investition I-7.20 „Offshore-Energieinsel“ und das Etappenziel 241 der Investition I-7.20 „Offshore-Energieinsel“. Auf dieser Grundlage hat Belgien eine Änderung dieser Maßnahmen beantragt. Darüber hinaus hat Belgien beantragt, das Etappenziel 19 der Investition I-1.15 „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“, den Zielwert 36 der Investition I-1.22 „Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel“ in der Wallonischen Region, das Etappenziel 79 der Reform R-2.02 „Elektronische Behördendienste: Ausschreibungen“, das Etappenziel 96a der Investition I-3.03b „Radinfrastruktur – Föderalstaat“, den Zielwert 114 der Investition I-3G „Ökologisierung der Busflotte“, den Zielwert 145 der Investition I-4.07 „Requalifizierungsstrategie“, das Etappenziel 199 der Investition I-5.15 „Belgium Builds Back Circular“ und das Etappenziel 248 der Investition I-5.18 „SMELD – Föderalstaat“ zu streichen. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(9)Nach der Streichung und der Herabsetzung des Umsetzungsgrades von Maßnahmen nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 hat Belgien beantragt, die meisten der durch die Maßnahmenstreichung und die Herabsetzung des Umsetzungsgrades frei gewordenen Ressourcen dazu zu nutzen, acht neue Maßnahmen hinzuzufügen. Dies betrifft die Investition I-1.25 „Programm zur Wiederherstellung der Meeresumwelt“, die Investition I-1.26 „Offshore-Energieprojekt“ des Föderalstaats, I-3.03b „Velo Plus“ des Föderalstaats, die Reform R-3.08 „Reform der Kfz-Steuer“ der Wallonischen Region, die Investition I-5.19 „Kapitalzuführung in Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von im Biotechnologiebereich tätigen Unternehmen“, die Investition I-7.26 „Energiesanierungsbonus“ der Wallonischen Region, die Investition I-5.20 „Kapitalzuführung in ‚SFPIM Defence‘“ und die Investition I-5.21 „Ausgeweitete Maßnahmen: Kapitalzuführung in ‚SFPIM Defence‘“. Darüber hinaus hat Belgien beantragt, den Umfang der Umsetzung für sechs Maßnahmen zu erhöhen. Dies betrifft die Investition I-1.24 „Blue Deal“, die Reform R-1.01 „Verbesserte Energieförderregelung“ der Flämischen Region, die Investition I-2.05 „Digitalisierung des FÖD“, die Investition I-3.09 „Schiene – barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“, die Investition I-3.10 „Schienensanierung – effizientes Netz“ des Föderalstaats und die Investition I-7.24 „Schiene – effizientes Netz“ des Föderalstaats. Auf dieser Grundlage hat Belgien beantragt, acht neue Maßnahmen hinzuzufügen und den Umfang der Umsetzung von sechs Maßnahmen zu erhöhen. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte entsprechend geändert werden.

Zuordnung der Etappenziele und Zielwerte zu den verschiedenen Tranchen

(10)Die Zuordnung der Etappenziele und Zielwerte zu den verschiedenen Tranchen sollte geändert werden, um den Änderungen des RRP und dem von Belgien vorgelegten vorläufigen Zeitplan Rechnung zu tragen.

Berichtigung redaktioneller Fehler

(11)Im Text des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 wurde ein redaktioneller Fehler gefunden, der einen Zielwert und eine Maßnahme im Rahmen einer Komponente betrifft. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte geändert werden, um diese redaktionellen Fehler zu berichtigen, die dazu führen, dass der Inhalt des der Kommission am 30. April 2021 vorgelegten RRP nicht wie zwischen der Kommission und Belgien vereinbart zum Ausdruck kommt. Dieser Fehler bezieht sich auf den Zielwert 134 der Investition I-4.02 „Hochschulförderungsfonds“ im Rahmen der Komponente 4.1 „Bildung 2.0“. Die Bewertung oder die Durchführung der betreffenden Maßnahme bleibt von dieser Korrektur unberührt.

Bewertung durch die Kommission

(12)Die Kommission hat den geänderten RRP nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

(13)Aus Sicht der Kommission haben die von Belgien vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 enthaltene positive Bewertung im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des RRP auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a, db, g, h, j und k der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien.

Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden

(14)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium dürfte der geänderte RRP dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen (Einstufung A), die in den relevanten länderspezifischen Empfehlungen an Belgien, einschließlich der finanzpolitischen Aspekte dieser Herausforderungen, oder in anderen einschlägigen, von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen Dokumenten ermittelt wurden, wirkungsvoll anzugehen.

(15)Nach Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung aller einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2025 stellt die Kommission fest, dass eine Reihe von Empfehlungen vollständig umgesetzt oder wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung erzielt wurden. Insbesondere wurde die Empfehlung zur Bereitstellung von Liquidität für KMU (länderspezifische Empfehlung 2020.3.1) als vollständig umgesetzt betrachtet. Erhebliche Fortschritte wurden in Bezug auf folgende Empfehlungen erzielt: die Empfehlung, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit auszuweiten (länderspezifische Empfehlung 2022.1.2), die Empfehlung, die Investitionen auf Forschung und Innovation auszurichten (länderspezifische Empfehlungen 2019.3.3, 2020.3.9), die Empfehlung, die allgemeine Resilienz des Gesundheitssystems zu stärken (länderspezifische Empfehlung 2020.1.2) und die Empfehlung, die beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern (länderspezifische Empfehlung 2020.2.1).

(16)Der geänderte RRP enthält umfangreiche, sich gegenseitig verstärkende Reformen und Investitionen, die dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen anzugehen, die der Rat in seinen länderspezifischen Empfehlungen an Belgien im Rahmen des Europäischen Semesters aufgezeigt hatte, insbesondere in Bereichen wie Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Reform des Rentensystems, Unternehmensumfeld, nachhaltige Mobilität, Arbeitsmarkt sowie Bildung und Kompetenzen. Darüber hinaus enthält der geänderte RRP eine neue Reform zur Senkung der Besteuerung von Elektrofahrzeugen, mit der die länderspezifische Empfehlung 2025.4.5 über die Notwendigkeit, Anreize zu schaffen und Hindernisse für eine verstärkte Nutzung und Bereitstellung emissionsarmer Verkehrsmittel zu beseitigen, berücksichtigt wird: R-3.08 „Reform der Kfz-Steuer“ der Wallonischen Region.

(17)Mit dem geänderten REPowerEU-Kapitel sollen die Ziele des Plans in Bezug auf die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Bereich Energie und ökologischer Wandel beibehalten werden, insbesondere die länderspezifischen Empfehlungen 2025.4.2 und 2025.4.3 zur Notwendigkeit, die Energieeffizienz zu verbessern und die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verringern, die länderspezifische Empfehlung 2025.4.4 zur Notwendigkeit, weitere Anreize zur Dekarbonisierung der Industrie zu schaffen, die länderspezifische Empfehlung 2025.4.5 zur Notwendigkeit, die Bereitstellung und Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die sanfte Mobilität zu fördern, und die länderspezifische Empfehlung 2025.4.6 zur Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien und der damit verbundenen Netzinfrastruktur zu beschleunigen.

Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz

(18)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe c und Anhang V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium ist zu erwarten, dass der geänderte RRP große Auswirkungen (Einstufung A) auf das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz Belgiens haben wird, dass er unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche erheblich zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt und dass er die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise erheblich abmildert und somit hilft, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz innerhalb der Union zu stärken.

(19)Die Änderungen des Beitrags zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz beziehen sich auf die Zuweisung für die neuen Maßnahmen I-5.19 „Kapitalzuführung in Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von im Biotechnologiebereich tätigen Unternehmen“, I-5.20 „Kapitalzuführung in ‚SFPIM Defence‘“ und I-5.21 „Ausgeweitete Maßnahmen: Kapitalzuführung in SFPIM Defence“, insbesondere durch die Aufnahme einer Maßnahme zur Förderung des Wachstumspotenzials durch eine strukturelle Anpassung des Umfangs der öffentlichen Unterstützung, die zur Behebung von Marktversagen im Biotechnologiesektor zur Verfügung steht, bzw. durch Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Resilienz durch Stärkung der Verteidigungskapazitäten.

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

(20)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe d und Anhang V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium ist der geänderte RRP geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme (Einstufung A) zur Durchführung der in dem RRP enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 9 verursacht (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen).

(21)Im geänderten RRP wird die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen anhand der Methode aus der Kommissionsbekanntmachung „Technische Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der ,Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen‘ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität“ bewertet. Dabei wird jede geänderte Reform bzw. Investition systematisch in zwei Stufen bewertet. Die Bewertung kommt zu dem Schluss, dass bei keiner der geänderten Maßnahmen ein Risiko erheblicher Beeinträchtigungen besteht. Wo nötig, wurden die Anforderungen der Prüfung auf Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zum festen Bestandteil der Gestaltung einer Maßnahme gemacht und in einem Etappenziel oder Zielwert der betreffenden Maßnahme verankert. Die übermittelten Informationen führen zu dem Schluss, dass keine Maßnahme eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nach sich zieht.

(22)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe da und Anhang V Abschnitt 2.12 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium dürfte das REPowerEU-Kapitel in hohem Maße (Einstufung A) wirksam zur Energieversorgungssicherheit, zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union, zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger und mehr Energieeffizienz, zu einer Aufstockung der Energiespeicherkapazitäten oder zur erforderlichen Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen vor 2030 beitragen.

(23)Das REPowerEU-Kapitel umfasst eine neue Investition. Diese neue Investition schafft Anreize für die Sanierung zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Komponente 7.1 „Sanierung von Gebäuden“. Dies betrifft die Investition I-7.26 „Sanierung privater Gebäude“ in der Wallonischen Region und zielt darauf ab, die Zahl von Sanierungen zur Steigerung der Energieeffizienz von privaten Gebäuden durch die Gewährung von Prämien zu erhöhen.

Beitrag zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(24)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der geänderte RRP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 45,41 % der Gesamtzuweisung des geänderten RRP und 71,05 % der geschätzten Gesamtausgaben für im REPowerEU-Kapitel genannte Maßnahmen entspricht, berechnet nach der in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 dargelegten Methode. Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der geänderte RRP mit den Informationen im Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 in Einklang.

(25)Die Maßnahmen des geänderten RRP tragen weiterhin erheblich zum ökologischen Wandel bei. Der Beitrag zum grünen Wandel des geänderten RRP ist im Vergleich zur ursprünglichen Bewertung vom 10. Dezember 2024 von 51 % auf 45,41 % zurückgegangen.

(26)Dieser Rückgang war auf die Aufhebung mehrerer Maßnahmen zurückzuführen, darunter I-3.18 „Ladestationen – Föderalstaat“, I-7.13 „Aufforderung zur Dekarbonisierung der Industrie“ der Wallonischen Region und I-7.15 „Rückgrat für H2“ des Föderalstaats. Dieser Rückgang wurde teilweise durch die verstärkte Umsetzung mehrerer Maßnahmen ausgeglichen, darunter I-3.09 „Schiene – barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“ des Föderalstaats, I-3.10 „Schienensanierung – effizientes Netz“ des Föderalstaats und I-7.24 „Schiene – effizientes Netz“ des Föderalstaats sowie die Hinzufügung zweier neuer Investitionen, nämlich Investition I-1.25 „Programm zur Wiederherstellung der Meeresumwelt“ und Investition I-1.26 „Offshore-Energieprojekt“ des Föderalstaats. Das Programm zur Wiederherstellung der Meeresumwelt ist eine Kombination aus mehreren Projekten und Maßnahmen zur Unterstützung der Wiederherstellung der Meeresumwelt, einschließlich der Entwicklung spezieller Datenbanken. Das Offshore-Energieprojekt des Föderalstaats fördert die Offshore-Energieerzeugung.

Beitrag zum digitalen Wandel

(27)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe f und Anhang V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der geänderte RRP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 27,47 % der Gesamtzuweisung des geänderten RRP entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VII der genannten Verordnung).

(28)Die Maßnahmen des geänderten RRP tragen weiterhin erheblich zum digitalen Wandel bei. Der Beitrag zum digitalen Wandel des geänderten RRP ist im Vergleich zur ursprünglichen Bewertung vom 10. Dezember 2024 von 26 % auf 27,47 % gestiegen.

Kostenkalkulation

(29)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe i und Anhang V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium ist die im geänderten RRP angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des RRP in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(30)Belgien hat im RRP samt REPowerEU-Kapitel einzelne Kostenschätzungen für alle neuen Maßnahmen, die Kosten verursachen, sowie individuelle Begründungen für alle Maßnahmen, deren Änderungen sich auf die Kostenschätzungen auswirken, vorgelegt. Die von Belgien vorgelegten Kostenangaben sind größtenteils hinreichend detailliert und fundiert. Für neue Maßnahmen und Maßnahmen, bei denen die Zielsetzung überproportional zur Kürzung der Finanzausstattung nach unten korrigiert wurde, legte Belgien Schätzungen vor, die Verweise auf Ist-Daten von Ausschreibungen sowie Informationen über die angewandte Methodik umfassten. Die Bewertung der Kostenschätzungen und Belege zeigt, dass die meisten Kosten der neuen Maßnahmen gut begründet, angemessen und plausibel sind. Darüber hinaus sind die Änderungen der Kostenschätzungen für die geänderten Maßnahmen hinreichend begründet. Die geschätzten Gesamtkosten des RRP stehen im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Positive Bewertung

(31)Nachdem die Kommission den geänderten RRP positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Durchführung des geänderten RRP erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union für die Durchführung des geänderten RRP bereitgestellt wird.

Finanzbeitrag

(32)Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten RRP Belgiens belaufen sich auf 5 265 406 908 EUR. Da die geschätzten Gesamtkosten des geänderten RRP den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Belgien maximal zur Verfügung steht, übersteigen, sollte der nach Artikel 4a der Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates 10 sowie Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegte finanzielle Beitrag, der Belgien für den geänderten RRP zugewiesen wird, 5 033 950 235 EUR betragen. Daher bleibt der Belgien zur Verfügung gestellte finanzielle Beitrag unverändert.

Darlehen

(33)Um zusätzliche Reformen und Investitionen zu unterstützen, hat Belgien mit dem Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 eine Unterstützung in Form eines Darlehens in Höhe von insgesamt 244 200 000 EUR erhalten. Nach der Streichung der Investition I-3.03b „Radinfrastruktur Velo Plus“ des Föderalstaats und der Investition I-7.15 „Rückgrat für H2“ des Föderalstaats nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 hat Belgien nicht beantragt, alle freigewordenen Darlehensmittel zur Unterstützung neuer Maßnahmen oder zur Erhöhung des Umfangs der Umsetzung bestehender Maßnahmen im Rahmen des RRP zu verwenden. Der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des RRP ist niedriger als die Summe des für Belgien bereitgestellten finanziellen Beitrags und der Unterstützung in Form eines Darlehens, das Belgien mit dem Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Verfügung gestellt worden war. Daher sollte die Belgien in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellte Unterstützung auf 230 100 000 EUR herabgesetzt werden.

(34)Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 sollte daher entsprechend geändert werden. Im Interesse der Klarheit sollte der Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 vollständig ersetzt werden.

(35)Dieser Beschluss sollte etwaige Verfahren, die möglicherweise wegen einer Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts eingeleitet werden, insbesondere nach Maßgabe der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, unberührt lassen. Er enthebt die Mitgliedstaaten nicht von der Pflicht, die Maßnahmen im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht umzusetzen und insbesondere etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bei der Kommission anzumelden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des geänderten RRP Belgiens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt.

Artikel 2

Änderungen

Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2a Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Union stellt Belgien ein Darlehen in Höhe von maximal 230 100 000 EUR zur Verfügung.“

2. Der Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 3
Adressat

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident/Die Präsidentin

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj .
(2)    Siehe ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(3)    Siehe ST 15570/23 INIT; ST 15570/23 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(4)    Siehe ST 15974/24 INIT; ST 15974/24 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(5)    Siehe ST 5654/25 INIT; ST 5654/25 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(6)    Siehe ST 6545/25 INIT; ST 6545/25 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(7)    Siehe ST 9584/25 INIT; ST 9584/25 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(8)    Siehe ST 10529/25 INIT; ST 10529/25 ADD 1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(9)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj/deu ).
(10)    Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1, ELI:  http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1755/oj ).

Brüssel, den 22.10.2025

COM(2025) 647 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1) vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens

{SWD(2025) 339 final}


ANHANG

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

A. KOMPONENTE 1.1: Sanierung

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Renovierung privater und öffentlicher Gebäude. Das Hauptziel der Komponente besteht darin, den vorhandenen Gebäudebestand zu renovieren und energie- und ressourceneffizienter zu gestalten. Dazu gehören insbesondere öffentliche Gebäude, soziale Infrastrukturen und Wohngebäude sowie ganz allgemein die im Hinblick auf die Energieeffizienz leistungsschwächeren Gebäude. Daher trägt diese Komponente zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und des Wachstums im nachhaltigen Bauwesen sowie zur sozialen Widerstandsfähigkeit durch die Senkung der Energiekosten bei.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die CO2-arme Wirtschaft und die Energiewende zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

A.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-1.01: „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Flämischen Region

Die Maßnahme besteht aus drei Teilreformen und drei Teilinvestitionen, deren übergeordnetes Ziel darin besteht, effizientere Renovierungsanreize zu schaffen und private Investitionen in die Energieeffizienz in Flandern zu beschleunigen. Die erste Teilreform besteht aus i) der Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle, einem einzigen regionalen Mechanismus, der die Gewährung von Subventionen für die Energieeffizienz von Wohngebäuden und privaten Energieeffizienz und Renovierungen erneuerbarer Energien ab Juli 2022 ermöglicht. Die Teilreform (ii) umfasst die Überarbeitung des Zuschusssystems für die Energieverbrauchskennzeichnung zur Förderung energieeffizienter Renovierungen. Die Teilreform (iii) umfasst die Überarbeitung der Regelung zur Unterstützung der Renovierung von Heimbatterien und intelligenten Steuereinrichtungen für Wärmepumpen, elektrische Heizkessel und elektrische Speicherheizungen. Die drei Teilreformen treten am 1. April 2022 in Kraft. Die Reform wird mit drei Teilinvestitionen im Rahmen der Investition 1A einhergehen: I) Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Subventionen nach Zielgruppen für Privatwohnungen, die die Teilreform begleiten(i); II) Unterstützung durch das Energieeffizienzlabel-Zuschussprogramm für energieeffiziente Renovierungen von Privatwohnungen, die Teilreform begleiten (ii); III) Zuschüsse für Wohnbatterien für Privatwohnungen, die Teilreform begleiten (iii).

Reform R-1.02: „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Reform besteht darin, die Energiezuschläge und die Prämien für die Renovierung von Wohnungen ab 2022 zu reformieren und zu einem einzigen regionalen Mechanismus für Einzelpersonen zusammenzufassen. Dank des einheitlichen Systems erhalten die Bürger ein klareres Bild des Betrags, auf den sie für ihre Renovierungsarbeiten Anspruch haben, und sehen eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für den Erhalt finanzieller Unterstützung durch regionale Boni. Nur ein regionales Webportal informiert die Antragsteller über die verfügbaren Prämien, und es gibt nur ein einziges digitalisiertes Verfahren für die Bürger. Eine begleitende Investition im Rahmen der Investition 1A unterstützt energetische Renovierungen. Die Verordnung zur Reform der Energiebeihilferegelungen für Wohn- und Privatrenovierungen in der Region Brüssel-Hauptstadt tritt am 31. März 2022 in Kraft.

Reform R-1.03: „Verbesserte Energieförderregelung“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Mit der Maßnahme wird ab Juli 2021 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein neues System von Energieabgaben eingeführt. Mit dem Bonusprojekt sollen insbesondere Anreize für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und die Verringerung der Kohlendioxidemissionen für bestehende Wohngebäude in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffen werden. Die Reform zielt darauf ab, zwischen kleinen Bauwerken, die einen vereinfachten Zugang zu Bonuszahlungen ermöglichen, und größeren Arbeiten zu unterscheiden, die detailliertere Verwaltungsverfahren erfordern. Die Verordnung zur Reform der Energieförderregelungen für Wohngebäude und private Renovierungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tritt am 31. März 2022 in Kraft.

Investition 1A in „Renovierungen von Privatwohnungen“ (I-1A)

Ziel der Investition ist es, die energieeffiziente Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen zu fördern.

Investition I-1.01: „Renovierung des sozialen Wohnungsbaus“ der Flämischen Region

Mit der Maßnahme soll die energetische Sanierung von Sozialwohnungen in der Flämischen Region gefördert und beschleunigt werden. Die Maßnahme besteht in der Erhöhung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

Investition I-1.02: „Renovierung von Sozialwohnungen“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Maßnahme soll die energetische Renovierung von Sozialwohnungen in der Region Brüssel-Hauptstadt beschleunigt werden. Die Maßnahme besteht in der Förderung der Renovierung von Sozialwohnungen in Brüssel.

Investition I-1.03: „Renovierung von Sozialwohnungen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Mit der Maßnahme soll die energetische Sanierung von Sozialwohnungen in der deutschsprachigen Gemeinschaft beschleunigt werden. Die Maßnahme besteht in der Förderung der Renovierung von Sozialwohnungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Investition 1B „Renovierung öffentlicher Gebäude“ (I-1B)

Die Maßnahme zielt darauf ab, öffentliche Gebäude zu renovieren und ihre Energieeffizienz zu verbessern. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung der Renovierung öffentlicher Gebäude.

Investition I-1.04: Renovierung öffentlicher Gebäude des Föderalstaats

Die Investitionsmaßnahme besteht in der energetischen Renovierung des Brüsseler Börsengebäudes. Diese Renovierung kann auch aus anderen EU-Fonds unterstützt werden. Durch die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten und im Auftragsschein genannten energieeffizienten Renovierungsarbeiten wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-1.05: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ in der Flämischen Region

Mit der Maßnahme soll die energetische Renovierung öffentlicher Gebäude beschleunigt werden. Die Maßnahme besteht in der Renovierung öffentlicher Gebäude in der Flämischen Region.

Investition I-1.07: „Renovierung öffentlicher Gebäude – lokale Gebietskörperschaften und Sport“ in der Wallonischen Region

Mit der Maßnahme soll die Gesamtenergieeffizienz öffentlicher Gebäude in der Wallonischen Region verbessert werden. Die Maßnahme besteht in einer Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für die Renovierung öffentlicher Gebäude.

Investition I-1.08: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ in der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit der Maßnahme soll die energetische Renovierung öffentlicher Gebäude in der Region Brüssel-Hauptstadt beschleunigt werden. Die Maßnahme besteht in der Förderung öffentlicher Renovierungsarbeiten.

Investition I-1.09: „Renovierung öffentlicher Gebäude in der Französischen Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Sport, Jugend und Kultur“

Mit der Maßnahme soll die Energieeffizienz verschiedener öffentlicher Gebäude in der Französischen Gemeinschaft verbessert werden. Die Maßnahme umfasst die Renovierung und den Bau öffentlicher Gebäude in den Bereichen Bildung, Sport, Jugend und Kultur auf dem Gebiet der Französischen Gemeinschaft.

A.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

1

Verbessertes Energiezuschusssystem in der Flämischen Region (R-1.01)

M

Verbesserte Zuschussprogramme für Energie in Flandern

Veröffentlichung im Amtsblatt

Q1

2022

Annahme einer neuen Verordnung durch die flämische Regierung/das Parlament, um effizientere Anreize zur Beschleunigung privater Investitionen in die Energieeffizienz zu schaffen: I) Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Wohn- und Privatrenovierungen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien, die von Bauunternehmern in einem einzigen regionalen Mechanismus umgesetzt wird, ii) Überarbeitung des Zuschusssystems für die Energieverbrauchskennzeichnung und iii) Einführung des Systems für Heimbatterien und intelligente Steuergeräte.

2

Verbessertes Energiezuschusssystem der Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02)

M

Inkrafttreten der neuen Verordnung über Energiezuschüsse in Brüssel

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der neuen Verordnung

Q1

2022

Inkrafttreten einer Verordnung zur Reform der Energiebeihilferegelungen für Wohn- und Privatrenovierungen in der Region Brüssel-Hauptstadt.

3

Verbessertes Energiezuschussprogramm der Deutschsprachigen Gemeinschaft (R-1.03)

M

Inkrafttreten einer neuen Verordnung über Energiezuschüsse in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der neuen Verordnung

Q1

2022

Inkrafttreten der Verordnung zur Reform des Energiezuschusses für Wohn- und Privatsanierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

5

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen

(Schritt 1)

Wohnungen

0

64 112

Q2

2023

64112 Wohngebäude (Privat- und Sozialwohnungen) wurden renoviert.

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Renovierungsniveaus erreicht werden:

Privatwohnungen:

I) Flämische Region (R-1.01, Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien): 50870 Wohnungen.

II) Flämische Region (R-1.01, Energiezuschussregelung für energieeffiziente Renovierungen): 7560 Wohnungen

III) Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02): 2343 Wohnungen

Sozialer Wohnungsbau:

I) Flämische Region (I-1.01): 2640 Sozialwohnungen

II) Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.02): 699 Sozialwohnungen

Durch die Renovierung von 3339 Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zur Renovierung von Gebäuden um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

6

Renovierung von Privatwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen

(Schritt 2)

Wohnungen

64 112

65 114

Q2

2024

Die Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02) renoviert weitere 1002 Wohnungen in Privatwohnungen.

7

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen

Wohnungen

65 114

202 627

Q2

2025

Weitere 137513 Wohnungen (Privat- und Sozialwohnungen) werden renoviert.

Dieses Ziel wird vorläufig in die folgenden Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Renovierungsniveaus erreicht werden:

Privatwohnungen:

I) Flämische Region (R-1.01, Subventionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien): 136059 Wohnungen.

Sozialer Wohnungsbau:

I) Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.02): 626 Sozialwohnungen

II) Deutschsprachige Gemeinschaft (I-1.03): 68 Sozialwohnungen

III) Flämische Region (I-1.01): 760 Sozialwohnungen.

Durch die Renovierung von 1454 Sozialwohnungen wird der Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt.

9

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (R-1.01(iii))

T

Gewährung von Finanzhilfen für Haushaltsbatterien und intelligente Steuerungsgeräte in Flandern

Finanzhilfen gewährt

0

8 460

Q2

2023

Seit dem zweiten Quartal 2021 gewährte Zuschüsse für Heimbatterien für Privatwohnungen in Flandern.

11

Renovierungen öffentlicher Gebäude (I-1.08)

M

Anpassung der Elektrizitätsverordnung zur Einführung einer einzigen Anlaufstelle für Renovierungen

Veröffentlichung der Elektrizitätsverordnung im Amtsblatt

Q1

2022

Inkrafttreten der Elektrizitätsverordnung zur Festlegung des öffentlichen Auftrags von Sibelga, einschließlich des Betriebs der zentralen Anlaufstelle für öffentliche Renovierungen in Brüssel.

12

Renovierungen öffentlicher Gebäude

(I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 1)

0

10 800

Q2

2024

Bundesland (I-1.04): Im Sinne der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission für die Renovierung von Gebäuden wurden 10 800 m² öffentliche Gebäude renoviert, davon 6 264 m², um durchschnittlich mindestens 30 % des Primärenergieverbrauchs zu senken.

13

Renovierungen öffentlicher Gebäude

(I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 2)

0

235 285

Q2

2025

In der Flämischen Region werden 235 285 m² öffentliche Gebäude renoviert ( I-1.05).

14

Renovierungen öffentlicher Gebäude

(I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 3)

0

233 555

Q2

2026

233 555 m² öffentliche Gebäude in den Bereichen Bildung, Sport, Jugend und Kultur in der Französischen Gemeinschaft ( I-1.09), davon

49 121 m² müssen den Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % senken. Der Bau von 126 212 m² neuer Gebäude muss einen Primärenergiebedarf (PED) erreichen, der mindestens 20 % unter dem Bedarf an Niedrigstenergiegebäuden liegt (nahezu Nullenergiegebäude).

14a

Renovierungen öffentlicher Gebäude

(I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 4)

m2

0

214 830

Q2

2026

Es werden 187 106 m² öffentliche Gebäude der Wallonischen Region (I-1.07) renoviert, wovon 102 984 m² den Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % verringern. 

27724 m² öffentliche Gebäude der Region Brüssel-Hauptstadt (I-1.08) werden renoviert, um den Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % zu senken.

B. KOMPONENTE 1.2: Neue Energietechnologien

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, den technologischen Entwicklungen einen starken Impuls zu geben, um die Energiewende zur weiteren Verringerung der CO2-Emissionen zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der Systemintegration und der Dekarbonisierung der Industrie liegt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die CO2-arme und die Energiewende sowie Forschung und Innovation zu konzentrieren, sowie der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, um ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

B.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-1.04: „Rechtsrahmen für den H2- Markt“

Die Reform umfasst die notwendigen Schritte zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften mit dem Ziel, einen detaillierteren Rechtsrahmen für das Funktionieren des H2-Marktes zu schaffen, der Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreier Zugang zu den Verkehrsnetzen und Festlegung von Netzzugangsentgelten umfasst. Für den Transport von H2 treten die von der/den Regierung(en) erlassenen neuen Rechtsvorschriften am 1. Januar 2024 in Kraft.

Reform R-1.05: „Rechtsrahmen für den Transport von Kohlendioxid (CO2) durch Rohrleitungen in Flandern“ der Flämischen Region

Die Reform umfasst die notwendigen Schritte zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften mit dem Ziel, einen detaillierteren Rechtsrahmen für den Transport von CO2 durch Rohrleitungen zu schaffen, der Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreier Zugang zu den Verkehrsnetzen und Festlegung von Netzzugangsentgelten umfasst.

Reform R-1.06: „Rechtsrahmen für den CO2-Markt in Wallonien“ der Wallonischen Region

Mit der Reform soll die Entwicklung des CO2-Marktes in Wallonien gefördert werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um Gesetzesänderungen, mit denen ein detaillierterer Rechtsrahmen für das Funktionieren der CO2-Märktegeschaffen wird.

Investition I-1.15: „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ des Bundes

Diese Maßnahme zielt darauf ab, Innovationsprojekte mit hohem Potenzial zur Beschleunigung der Energiewende zu fördern, damit sie ausgereift sind und zur kommerziellen Nutzung ausgebaut werden können. Die Maßnahme besteht in der Förderung verschiedener Demonstrationsprojekte im Zusammenhang mit der Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff, die in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen.

Investition I-1.16: „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Umstellung auf Wasserstoff“ der Flämischen Region

Mit dieser Maßnahme soll der Übergang zu einer nachhaltigen Wasserstoffindustrie in Flandern durch Investitionen und Projektfinanzierung unterstützt werden. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung eines Portfolios von Projekten, die auf die Entwicklung einer industriellen Wertschöpfungskette im Hinblick auf die Wasserstofferzeugung und die Verwendung von Wasserstoff in industriellen Prozessen abzielen.

Investition I-1.17: „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Umstellung auf Wasserstoff“ der Wallonischen Region

Mit dieser Maßnahme soll der CO2-Fußabdruck der Industrie, des Verkehrs und des Bausektors durch Projektfinanzierung und Investitionen verringert werden. Es besteht aus Projekten (vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung und erste industrielle Entwicklung), die die gesamte Wertschöpfungskette für die Erzeugung von grünem Wasserstoff abdecken.

Investition I-1.18: „Entwicklung der CO2-armen Industrie“ der Wallonischen Region

Mit der Maßnahme sollen verschiedene Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionenaus dem Energieverbrauch und der Emissionen aus industriellen Prozessen gefördert werden. Es besteht aus einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für FuE-Partnerschaftsprojekte, die darauf abzielen, Technologien auf das Niveau von (vor-)industriellen Demonstrationen oder Pilotversionen in den folgenden Bereichen zu bringen: Elektrifizierung industrieller Prozesse, Wasserstoffproduktion durch Elektrolyse, direkte Verwendung von Wasserstoff in industriellen Anwendungen, Abscheidung und Konzentration vonCO2 -Emissionen und Dekarbonisierung von Ammoniakproduktionsprozessen.

B.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

15

Rechtsrahmen für den H2-Markt (R-1.04)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Gesetze und damit zusammenhängenden Verordnungen, um die Marktentwicklung von H2 zu ermöglichen

Veröffentlichung neuer oder geänderter Gesetze und damit zusammenhängender Verordnungen (Amtsblatt)

Q1

2024

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Gesetze, um

-die Marktentwicklung von H2 zu ermöglichen,

-betrifft Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreien Zugang und Tarife.

15a

Rechtsrahmen für den Transport von Kohlendioxid (CO2) durch Rohrleitungen in Flandern (R-1.05)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Dekrete und damit zusammenhängenden Verordnungen zur Ermöglichung des Transports von Kohlendioxid (CO2) durch Pipelines in Flandern

Veröffentlichung der neuen oder geänderten Erlasse und damit zusammenhängenden Verordnungen (Amtsblatt)

Q1

2024

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften auf flämischer Ebene, um

-den Transport von CO2 durch Rohrleitungen zu ermöglichen,

-betrifft Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreien Zugang und Tarife.

15-ter

Rechtsrahmen für den CO2-Markt in Wallonien (R-1.06)

M

Inkrafttreten eines Dekrets zur Ermöglichung der Marktentwicklung von CO2 in Wallonien

Veröffentlichung eines Dekrets

Q1

2024

Inkrafttreten eines Dekrets auf Wallonien, um

-die Marktentwicklung von CO2 zu ermöglichen,

-betrifft Themen wie Aufsicht, diskriminierungsfreien Zugang und Tarife.

18

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

 

 

 

Q2

2022

Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen im Gesamtwert von mindestens 27 000 000 EUR an erfolgreiche Bewerber im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende (föderale Ebene)“. Die Projekte werden im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ausgewählt, die Demonstrationsanlagen für die Erzeugung von sauberem Wasserstoff sowie die Nutzung von Wasserstoff, z. B. in Schiffen, umfassen, sofern die Projekte in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen. In Bezug auf Demonstrationsanlagen für die Herstellung sauberen Wasserstoff ist die Aufforderung für alle Technologien offen, bei denen keine Prozessemissionen freigesetzt werden, wie z. B. Elektrolyse, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben wird, Pyrolyse.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) muss folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (z. B. Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen) oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet.

20

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

T

Abgeschlossene Projekte

Anzahl

0

4

4. QUARTAL

2025

Für die vier Projekte NextH2Gen, Comforthybel, GrHynE und H2PY Seraing werden Abschlussbescheinigungen ausgestellt.

21

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

4. QUARTAL

2022

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff (definiert als Vorhaben, die Gegenstand der IPCEI-Anmeldung staatlicher Beihilfen sind) im Rahmen der Maßnahme „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ (Flandern). Von ausgewählten Projekten ausgeschlossen sind: alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-äquivalenten Emissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Ausgewählte Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

22

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen für Nicht-IPCEI-Wasserstoffprojekte

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

4. QUARTAL

2022

Vergabe von Aufträgen für weitere, nicht IPCEI-Wasserstoffprojekte. Von ausgewählten Projekten ausgeschlossen sind: alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-äquivalenten Emissionen, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Ausgewählte Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

23

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Abschlussberichte über die Projekte

Abschließende Projektberichte

Q2

2026

Abschlussberichte der Empfänger der Zuschüsse Arcelor Mittal Belgium und Hydrogenics Europe NV (Accelera by Cummins), in denen die FuE-Tätigkeiten und/oder Investitionen für die folgenden Projekte beschrieben werden, sind der Bewilligungsbehörde VLAIO vorzulegen und von ihr zu genehmigen:

•Wasserstoffforschung und -entwicklung

•Durchführbarkeitsstudie Arcelor Mittal

•FuE von Arcelor Mittal RecHycle-DRP

•Wasserstoff-FID

•Arcelor Mittal RecHycle-DRP FID

Für das Projekt Hyoffwind: (1) eine Bescheinigung über die Kapazität von Elektrolyseuren von mindestens 21 MW wurde installiert und vor der Inbetriebnahme fertiggestellt, 2) eine elektrische Konformitätsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Anlage für den Netzanschluss bereit ist, und eine verbindliche, unterzeichnete rechtliche Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem ÜNB über den Anschluss an das Netz der Anlage vor dem 31. August 2026

24

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Vergabe von Aufträgen für IPCEI-Projekte für Wasserstoff

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q1

2022

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff (definiert als Vorhaben, die Gegenstand der IPCEI-Anmeldung staatlicher Beihilfen sind) im Rahmen der Maßnahme „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“ (Wallonien). Mit den Spezifikationen der Aufforderung zur Einreichung von Projekten wird sichergestellt, dass alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-äquivalenten Emissionen ausgeschlossen werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Alle geförderten Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

26

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Abschluss der im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Projekte

Endgültiger Projektbericht genehmigt

Q2

2026

Für das Projekt „John Cockerill H2“ und für die FuE-Tätigkeiten im Rahmen des Columbus-Projekts im Rahmen der Ausschreibung „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende (Wallonia)“ werden positive Bewertungsschreiben ausgestellt.

27

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2022

Auftragsvergabe im Rahmen der Maßnahme „Entwicklung der CO2-armen Industrie“. Mit den Spezifikationen der Aufforderung zur Einreichung von Projekten wird sichergestellt, dass alle Tätigkeiten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) mit prognostizierten CO2-äquivalenten Emissionen ausgeschlossen werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten für die kostenlose Zuteilung liegen.

Alle geförderten Forschungs- und Innovationsprojekte (FuI) müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— Die FuI konzentriert sich entweder ausschließlich oder in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen (wie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder andere emissionsfreie Umweltinnovationen); oder

— Die FuI dient der Verbesserung der „besten in-class“-Technologie (z. B. Technologien mit der geringsten Wirkung (aber nicht Null/geringe Wirkung) der derzeit verfügbaren Technologien), und es werden geeignete flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern (Maßnahmen, die die Einführung von Technologien mit geringem Wirkungsgrad oder deren Entwicklung ermöglichen); oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

— Jeder Strom, der in den Projekten verwendet wird, stammt aus grünem Ursprung (z. B. mit EE-Strom) oder auf der Grundlage grüner Strombezugsverträge.

28

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Positive Bewertungsschreiben ausgestellt

Positives Bewertungsschreiben

Q2

2026

Der SPW EER stellt positive Bewertungsschreiben aus, in denen der Abschluss von sechs Projekten bescheinigt wird: NKL, Saturn, Butterfly, HECO2 – AXE1, HECO2 – AXE 2, CleanGrid, vergeben im Rahmen der Ausschreibung „Eine industrielle Wertschöpfungskette für die Wasserstoffwende“. 

C. KOMPONENTE 1.3: Klima und Umwelt

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielen darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten und wiederherzustellen, indem die nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung von Wäldern, Sümpfen, Wiesen, Grünland und Meeresgewässern sichergestellt wird. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente tragen auch zur CO2-Bindungbei. Darüber hinaus bereiten sich die Maßnahmen auf die Auswirkungen des Klimawandels vor, indem die Wasserbewirtschaftung und die grüne Infrastruktur verbessert werden. Dadurch wird die Widerstandsfähigkeit gegenüber Dürren und starken Regenfällen zunehmen, was sich positiv auf die Landwirtschaft, den Tourismus, die Bürger und die Umwelt insgesamt auswirkt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die CO2-arme und die Energiewende sowie die länderspezifische Empfehlung 2020.3 zu konzentrieren, um Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

C.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-1.22: „Biodiversität und Anpassung an den Klimawandel“ in der Wallonischen Region

Die Investition zielt darauf ab, die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen zu unterstützen, mit denen die CO2-Speicherkapazität und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Auswirkungen des Klimawandels wie Überschwemmungen und Dürren verbessert werden sollen. Die Maßnahme besteht in der Förderung von Naturschutzprojekten und Arbeiten in Nationalparks.

Investition I-1.23: „Ökologische Defragmentierung“ in der Flämischen Region

Diese Investition soll zur Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Entwicklung eines Naturnetzes in Flandern beitragen. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung von Projekten zur ökologischen Defragmentierung.

Investition I-1.24: „Blauer Deal“ in der Flämischen Region

Mit diesen Investitionen soll die Vorsorge für längere Dürreperioden und häufigere Hitzewellen verbessert werden, indem Dürreprobleme angegangen werden. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Wasserbewirtschaftung.

Investition I-1.25: Programm zur Wiederherstellung der Meeresumwelt

Mit dieser Investition soll die Wiederherstellung der marinen Natur unterstützt werden. Es besteht darin, verschiedene Projekte zur Wiederherstellung der Meere zu unterstützen, unter anderem durch die Entwicklung von Datenbanken.

Investition I-1.26: Offshore-Energieprojekt des Bundes

Mit dieser Investition soll die Offshore-Energieerzeugung gefördert werden. Es besteht darin, verschiedene Energieprojekte durch den Kauf von Spezialmaterial zu unterstützen.

C.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

37

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Durchgeführte Naturschutzmaßnahmen (Wälder und Schutzgebiete oder Schutzgebiete, die sich im Ausweisungsverfahren befinden) und durchgeführte Wiederaufarbeitungsprojekte

Hektar

0

3 735

Q2

2026

Abschlussberichte für Naturschutzprojekte in Wäldern, Schutzgebieten und Wiederaufforstungsprojekte. Die von den Naturschutzprojekten abgedeckte Gesamtfläche beträgt 3 735 ha.

38

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Gewährung von Finanzhilfen für Projekte zur Errichtung von zwei Nationalparks

Schriftliche Mitteilung über die Gewährung von Finanzhilfen an erfolgreiche Bewerber

Q1

2023

Gewährung von Finanzhilfen für zwei Projekte und schriftliche Mitteilung des wallonischen Umweltministers an die erfolgreichen Bewerber im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für zwei Nationalparks mit einer Gesamtfläche zwischen 10000 und 70 000 Hektar.

39

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Durchführung von zwei Projekten für Nationalparks

Projekte

0

2

Q2

2026

Durchführung von Infrastrukturarbeiten für zwei Nationalparks mit einer Gesamtfläche von mindestens 10 000 Hektar.

40

Ökologische Defragmentierung (I-1.23)

T

Abschluss von Projekten zur ökologischen Defragmentierung

 

Projekte

0

7

Q2

2026

Für die folgenden sieben Infrastrukturprojekte wurden Proces-Verbaal zum Abschluss oder zur Inbetriebnahme erteilt: für die folgenden 7 Infrastrukturprojekte:

·3 Ökodukte,

·1 Ökotal,

·1 Schiebebrücke,

·1 Öko-Entwicklung,

·und 1 Wildtiererkennungssystem.

42

Blauer Deal (I-1.24)

M

Landkäufe zur Stärkung der biologischen Vielfalt und/oder zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels

Eigentumsurkunde

4. QUARTAL

2023

Grundstückserwerb durch die Flämische Landesagentur oder die Flämische Naturschutz- und Forstbehörde (ca. 1 000 Hektar)

43

Blauer Deal (I-1.24)

T

Umsetzung von Projekten im Rahmen des Blauen Deals

Projekte

0

57

Q2

2026

Insgesamt wurden 57 Projekte in folgenden Kategorien durchgeführt:

— Maßnahmen zur Eindämmung von Dürren;

— Beitrag zum Bau oder Wiederaufbau von Wasserpumpen oder Wasserschleusen;

— Installation automatischer Wasserüberwachungssysteme oder digitaler Datenplattformen;

— ökohydrologische Studien;

— Wasserläufe;

— Wiederherstellung von Feuchtgebieten;

— naturbasierte Lösungen.

43a

Blauer Deal (I-1.24)

T

Auszahlung im Rahmen des Blauen Deals

Ausgezahlte Finanzhilfen

0

138

Q2

2026

Im Rahmen eines Programms für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung oder die Anpassung an den Klimawandel werden 138 Zuschüsse gewährt.

252

Programm zur Wiederherstellung der Meeresumwelt (I-1.25)

T

Abschluss von Projekten zur Wiederherstellung der Meeresumwelt

Projekte

0

6

Q2

2026

Durchführung der folgenden Projekte zur Wiederherstellung der Meeresumwelt:

1.Annahmeschreiben für die Berichte über die Erstüberwachung des Standorts der Austernriffe und über den Anbau und den Einsatz der Austernrassen sowie eine Lieferbestätigung für das Unterwasser-Bildgebungssystem und die eVTOL-Drohnen werden ausgestellt.

2.Es wird ein vom OSPAR-Sekretariat unterzeichneter Lieferschein für die beiden Datenbanken über marine Arten, Lebensräume sowie geschützte und erhaltene Meeresgebiete ausgestellt.

3.Der unabhängige Vertreter des Bauherrn legt dem öffentlichen Auftraggeber einen Bericht vor, in dem die Entwicklung der Datenbank magnetometrischer und gradiometrischer Messungen an einer Deponie für Munition bestätigt wird, einschließlich der Überprüfung vor Ort, der Bewertung der Datenqualität und der Validierung der Qualitätskontrollmaßnahmen des Auftragnehmers.

4.Es ist ein Annahmeschreiben für die Entwurfsstudie der Offshore-Plattform zur Durchsetzung und Überwachung der Wasserqualität auszustellen.

5.Es ist ein Annahmeschreiben für die Studie über die biologische Vielfalt in Küstengebieten mit Schwerpunkt auf Fisch und anderen Megavertebraten durch Bürgerwissenschaft und eDNA-Metabarkodierung sowie eine Bestätigung der Lieferung von mobilen DNA-Labors und automatisierten eDNA-Probenahmegeräten mit Mehrfachnutzung zu erstellen.

6.Es sind Abnahmeschreiben für die Studie über die Modellierung der Auswirkungen von Kunststoffsubventionen und die Studie über Vorschläge für Maßnahmen zu erstellen.

253

Offshore-Energieprojekt des Bundes (I-1.26)

T

Abschluss von Offshore-Energieprojekten

Projekte

0

5

Q2

2026

Lieferscheine werden ausgestellt für den Kauf von:

-Eine Offshore-Prüfstelle

-Eine maßgeschneiderte Überwachung/Testboje

-Vier Kardinal-Sicherheitsbojen für die Prüfzone MIOP und deren Einsatz

-Erweiterung des Drohnendocks (Ausbau des Windsimulators, zwei wasserbasierte Drohnen, Testbecken und Aufzugslösung für wasserbasierte Drohnen)

-Verstärkung der Riff-Training-Hubs (zehn VR Headsets, zwei unbemannte Oberflächenfahrzeuge und zwei ferngesteuerte Fahrzeuge, ein Sensorstapel und die damit verbundene IT-Entwicklung), ein Sensorstapel und die damit verbundene IT-Entwicklung.

D. KOMPONENTE 2.1: Cybersicherheit

Mit dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans soll die allgemeine Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und die Abwehrbereitschaft gegenüber Cyberkrisen der belgischen Gesellschaft gestärkt werden.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019.3 und 2020.3 zur Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel und der länderspezifischen Empfehlungen 2019.4 und 2020.3 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bei.

D.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-2.01: „Cybersichere und widerstandsfähige digitale Gesellschaft“ des Bundes

Die Investition umfasst Maßnahmen zur 1) Stärkung der Cyberkapazitäten von KMU und Selbstständigen durch Sensibilisierungskampagnen für Cybersicherheit, eine Website, die Dienste wie einen kostenlosen Cyberscan anbietet, um rasch Bereiche zu ermitteln, in denen die Cyberresilienz verbessert werden kann, und Projekte zur Unterstützung von KMU im Bereich der Cybersicherheit wie den Austausch bewährter Verfahren, 2) die Bekämpfung der Cyberkriminalität durch gezielte Warnungen vor Cyber-Schwachstellen und IT-Infektionen für professionelle IT-Nutzer und ein Online-Plug-in, das es Besuchern ermöglicht, die Zuverlässigkeit von Websites zu erkennen, und einen Online-Fragebogen zur Bewertung der Cyberreife von Unternehmen sowie Empfehlungen zur Stärkung ihrer Cyberresilienz, (3) zur Bekämpfung von Phishing durch aktualisierte und neue Plattformen zur Bekämpfung von Phishing und (4) zur Einführung eines globalen Rahmens für die Cybersicherheitssteuerung innerhalb der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage von ISO27001- 1 Normen.

Investition I-2.02: „Cybersicherheit: 5G“ des Bundes

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Fähigkeit der Justizpolizei zum Abfangen privater Kommunikation zu stärken. Diese Maßnahme besteht in der Integration der Systeme in das bestehende Abhörmodell.

Investition I-2.03: „Cybersicherheit: NTSU/CTIF Abfangen und Schutz“ des Bundes

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit der Entwicklung von Technologien im Bereich der rechtlichen Überwachung zu verbessern. Diese Maßnahme besteht in der Einführung eines digitalen Registers für abgefangene private Kommunikation.

D.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

44

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen

Schriftliche Mitteilung über die Zuschlagserteilung an erfolgreiche Bewerber

Q2

2024

Benachrichtigung über die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen i) durch das Wirtschaftsministerium für die Bereitstellung der Website, die es KMU und Selbstständigen ermöglicht, einen kostenlosen Cyber-Scan durchzuführen, um rasch Bereiche zu ermitteln, in denen die Cyberresilienz verbessert werden kann, ii) durch das Wirtschaftsministerium für eine jährliche Sensibilisierungskampagne für Cybersicherheit, die sich an KMU und Selbstständige richtet, iii) durch das Zentrum für Cybersicherheit für die Bereitstellung eines Online-Plugins, das es Besuchern ermöglicht, die Zuverlässigkeit von Websites zu erkennen, iv) durch das Zentrum für Cybersicherheit für die Bereitstellung einer Plattform, auf der größere KMU ihre Cyberreife auf der Grundlage einer Online-Umfrage selbst bewerten können; V) von der belgischen Telekom-Regulierungsbehörde für die Einführung einer Phishing-Lösung für E-Mails, vi) SMS, vii) betrügerische Anrufe und viii) betrügerische Signalisierungsnachrichten in der Infrastruktur der Telekommunikationsbetreiber.

45

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Durchführung der ersten Sensibilisierungskampagne zur Cybersicherheit

Erste Sensibilisierungskampagne für Cybersicherheit, die sich an KMU und Selbstständige richtet, in Bezug auf Cyberabwehrrisiken

4. QUARTAL

2022

Erste Sensibilisierungskampagne für Cybersicherheit, die sich an KMU und Selbstständige richtet, zu Risiken für die Cyberabwehrfähigkeit durchgeführt und Website eingerichtet. Diese Website bietet KMU und Selbstständigen einen kostenlosen Cyber-Scan, um rasch Bereiche zu ermitteln, in denen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen verbessert werden kann.

46

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

T

Instrumente zur Erhöhung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen

Anzahl der Instrumente

0

4

4. QUARTAL

2024

Der breiten Öffentlichkeit stehen vier Instrumente zur Verbesserung der Cyberresilienz zur Verfügung.

47

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Globaler Steuerungsrahmen für die Cybersicherheit im Außenministerium

Umsetzung des globalen Rahmens für die Cybersicherheitssteuerung innerhalb des Außenministeriums

4. QUARTAL

2023

Im Außenministerium wird ein globaler Governance-Rahmen für die Cybersicherheit auf der Grundlage von ISO27001-Normen umgesetzt.

49

Cybersicherheit: 5G (I-2.02)

M

Integration der Systeme

Integration der Systeme

Q2

2026

In das bestehende Abhörmodell werden fünf Systeme integriert, darunter:

— 5G-vernetztes Fahrzeug mit Audio-Beacon-Technik

— An 5G angepasste Störreihe

— An 5G angepasstes Sweeping-Paket

— An 5G angepasste Ortungsgeräte und GPS-Dienste

— Video THX angepasst an 5G

50

Cybersicherheit: Überwachung und Schutz durch NTSU/CTIF (I-2.03)

M

Digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation

Digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation für Behörden

Q2

2026

Digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation (Li-vault), das den Strafverfolgungsbehörden zugänglich ist und von diesen genutzt werden kann.

E. KOMPONENTE 2.2: Öffentliche Verwaltung

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch die Digitalisierung ihrer Dienste zu steigern.

Diese Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019.3 und 2019.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die Digitalisierung zu konzentrieren und den Regulierungs- und Verwaltungsaufwand zu verringern, um Anreize für Unternehmertum zu schaffen. Sie steht auch im Zusammenhang mit der länderspezifischen Empfehlung 2020.3 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, zur vorgezogenen Bereitstellung ausgereifter öffentlicher Investitionen und zur Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

E.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS/OISZ“ des Bundes

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Digitalisierung der öffentlichen Sozialversicherungsträger zu beschleunigen. Es besteht aus drei Teilmaßnahmen:

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS/OISZ; Teilmaßnahme 1: Digitale Plattform für die Interaktion zwischen der sozialen Sicherheit und den Bürgern und Unternehmen des Bundes

Diese Teilmaßnahme besteht in der Neugestaltung und Aktualisierung technischer Systeme, die von drei digitalen Programmen abgedecktwerden.

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS/OISZ, Teilmaßnahme 2: Verwaltung digitaler Konten für jedes Unternehmen des Bundes

Diese Investitionen sollen es ermöglichen, die Finanzströme zwischen der Sozialversicherung und den Unternehmen sowie potenziellen Finanzintermediären und Dienstleistern zu digitalisieren. Einige der Anwendungen für die Verwaltung von Arbeitgeberkonten stammen aus dem Jahr 1979 und sind sehr heterogen. Dies stellt ein technologisches und menschliches Risiko dar. Ihre Überarbeitung und die Einrichtung eines integrierten, effizienten, sich weiterentwickelnden und hochwertigen Informationssystems sind für die Digitalisierung und die Öffnung der Konten der Arbeitgeber von wesentlicher Bedeutung.

Investition I-2.04: „Digitalisierung IPSS; „Digitalisierung IPSS/OISZ, Teilmaßnahme 3: Verbesserung der Datenqualität für die automatisierte Entscheidungsfindung und Bereitstellung einer unabhängigen Plattform der sozialen Sicherheit – INASTI/RSVZ des Bundes

Diese Teilmaßnahme besteht in der Schaffung einer interaktiven Plattform für Selbstständige.

Investition I-2.05: „Digitalisierung FPS“ des Föderalstaats

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Digitalisierung verschiedener Verwaltungsdienste im Bundesgebiet zu beschleunigen. Die Maßnahme umfasst Digitalisierungsprojekte für Verwaltungen.

Investition I-2.06: „elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten“ des Bundes

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität und Schnelligkeit der Gesundheitsversorgung zu erhöhen. Diese Maßnahme umfasst das Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Behörde für Gesundheitsdaten, die Festlegung der Anforderungen an Teilprojekte im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste und deren Abschluss.

Investition I-2.07: „Digitalisierung von ONE“ der Französischen Gemeinschaft

Ziel dieser Maßnahme ist es, zum digitalen Wandel des Office de la Naissance et de l’Enfance (ONE) beizutragen. Die Maßnahme besteht in der Schaffung digitaler Plattformen.

Investition I-2.08: „Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors“der Französischen Gemeinschaft.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Digitalisierung des französischsprachigen Kultur- und Mediensektors Belgiens zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst die Digitalisierung audiovisueller und audiovisueller Werke und die Schaffung einheimischer digitaler Werke sowie die Nutzung eines digitalen Instruments durch Kultur- und Medienbetreiber, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, nach kulturellen Aktivitäten zu suchen.

Investition I-2.09: „Digitalisierung der flämischen Regierung“ der Flämischen Region

Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung der flämischen Regierung. Die Maßnahme besteht in der Durchführung von Digitalisierungsprojekten.

Investition I-2.10: „Regionale Datenaustauschplattform“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung einer Plattform für den Datenaustausch in Brüssel. Die Maßnahme besteht in der Bereitstellung einer regionalen Datenaustauschplattform für öffentliche Einrichtungen der Region Brüssel-Hauptstadt.

Investition I-2.11: „Digitalisierung der Bürger-Unternehmensprozesse“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Maßnahme ist die Verwaltungsvereinfachung. Die Maßnahme besteht in der Inbetriebnahme einer CRM-Plattform und von Online-Plattformen, um Stadtplanungsgenehmigungen, Stadtplanungsinformationen und Umweltgenehmigungen zu beantragen.

Reform R-2.01: „Vereinfachung der Verwaltungsverfahren: elektronische Behördendienste für Unternehmen, Vereinfachung der Verwaltungsverfahren“ des Bundes

Ziel dieser Reform ist eine Verwaltungsvereinfachung, insbesondere durch die vollständige Digitalisierung der Verfahren für die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten und juristischen Personen. Insbesondere tritt ein Kooperationsabkommen in Kraft, das Maßnahmen enthält, die die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten in elektronischer Form ermöglichen. Das mit der Kooperationsvereinbarung eingeführte neue digitale System, das drei elektronische Formulare für die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten umfasst, ist ein alternativer administrativer Kanal, der eine vereinfachte Alternative zu den bestehenden Formularen bietet. Darüber hinaus treten die Gesetze und Königlichen Erlasse in Kraft, die schrittweise die Online-Erstellung, Änderung und Auflösung juristischer Personen für alle Rechtsformen über Notare oder über das Just-Act ermöglichen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform R-2.02: „Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren“ des Föderalstaats

Ziel dieser Reform ist es, die Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe auszuweiten. Sie besteht aus dem Inkrafttreten eines Königlichen Erlasses, mit dem der föderale Rechtsrahmen für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren angepasst wird.

E.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

SeqNb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

51

Digitalisierung IPSS/OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 2)

T

Die gesamte Kommunikation des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS) ist digital und

die Daten werden zentral/konsolidiert

%

0

100

Q2

2024

100 % der Kommunikation zwischen dem öffentlichen Institut für soziale Sicherheit (IPSS) und den Arbeitgebern in Bezug auf die Abrechnung/Zahlung werden digitalisiert. Das nationale Sozialversicherungsamt (RSZ/ONSS) ist in das Pan-European Public Procurement On-Line (PEPPOL) -Netz integriert.

52

Digitalisierung IPSS/OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 1)

M

Digitale Programme

Digitale Programme für IPSS/OISZ wurden durchgeführt

Q2

2026

Dieses Etappenziel umfasst folgende Leistungen:

-Die technische Infrastruktur im Zusammenhang mit Plattformen der sozialen Sicherheit wird modernisiert.

-Die Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und dem System der sozialen Sicherheit wird modernisiert.

-Eine neue Benutzer- und Zugangsverwaltungsschnittstelle ist für Arbeitgeber und Partner verfügbar und nutzbar.

53

Digitalisierung IPSS/OISZ (I-2.04)

(Teilmaßnahme 3)

M

Digitale Lösung verfügbar – interaktive Plattform (IPSS/OISZ)

Interaktive Plattform für Selbstständige ist zugänglich

Q2

2026

Eine interaktive Plattform des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS/OISZ) ist für Selbstständige zugänglich und bietet Folgendes:

·Interaktive elektronische Form und Automatisierung von Prozessen

·Informationen zur sozialen Sicherheit sind in der „individuellen“ Akte des Selbständigen verfügbar.

·Die Plattform ist mit anderen Einrichtungen verbunden, wie z. B. dem Nationalen Sozialversicherungsamt (NSSO) oder dem Nationalen Institut für Kranken- und Invaliditätsversicherung (NIHDI).

54

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

Festlegung und Genehmigung der Anforderungen für die verschiedenen Teilmaßnahmen

Q2

2022

Die Anforderungen für die Teilmaßnahmen 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 werden von den zuständigen Verwaltungen festgelegt und vom zuständigen Ministerium genehmigt.

55

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

Q2

2026

Dieses Etappenziel umfasst folgende Leistungen:

-Bundesjustizpolizei; Digitalisierungsprojekte in zehn Bereichen zur Unterstützung von Ermittlungen, Polizeieinsätzen, Cybersicherheits- oder Managementaufgaben werden durchgeführt.

-FÖD Auswärtige Angelegenheiten; I) die Plattform „Synergy“ und die mobile Anwendung für Staatsbesuche der Agentur für Außenhandel werden modernisiert, ii) es wird eine Anwendung für die Personalverwaltung aufgebaut und das IT-Netz modernisiert.

-FÖD Inneres (Nationales Krisenzentrum); Erwerb von Material und Dienstleistungen für die digitale Kriseninfrastruktur, die technische Grundlage des Kommunikationsnetzes für Sicherheits- und Nachrichtendienste, die Plattform für das Krisenmanagement wird genutzt.

-FPS-Kanzlei des Premierministers (Bozar); die Inbetriebnahme von Ticketing-Software und die Bereitstellung digitaler Veranstaltungen und Inhalte, die technische Infrastruktur für Cybersicherheit und neue Kapazitäten für Big-Data-Analysen müssen vorhanden sein.

-FPS BOSA; I) Inbetriebnahme der DigiGov-Plattform, ii) Datendienste des Programms „Unleashing Government Data“ sind verfügbar.

-FPS Öffentliche Gesundheit (FAVV-AFSCA); Es sind 3 Portalanwendungen zu erstellen, die Zugang zu mehreren funktionalen Anwendungen gewähren (1 Funktionsanwendung für das Verbraucherportal, 3 für das Betreiberportal und 2 für das Agentenportal). Eine zentrale Datenplattform gewährt Zugang zu veröffentlichten offenen Datensätzen 

-FÖD Beschäftigung; Einrichtung eines individuellen Schulungskontos und einer Website mit Daten zu den Arbeitsbedingungen.

56

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Projektmanagement für den digitalen Wandel der Justiz nach Erlass eines Erlasses

Annahme des Ministerialerlasses über ein Programmverwaltungsbüro, das für den digitalen Wandel der Justiz eingerichtet wurde

4. QUARTAL

2021

Annahme eines Ministerialerlasses durch den Justizminister zur Einrichtung eines Programmverwaltungsbüros mit einer klaren Verwaltungsstruktur zur Digitalisierung des Fonds „Justiz“. Dazu gehören eine klare Definition der Aufgaben und Kompetenzen sowie klare Regelungen für die verschiedenen am digitalen Wandel beteiligten Parteien.

57

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Veröffentlichung des Just-on-Web-Online-Portals

Das Just-on-Web-Basisportal wird online eingerichtet.

4. QUARTAL

2022

Das Just-on-Web-Basisportal wird online eingerichtet. „Just-on-Web“ ist das „One Stop“-Webportal, auf dem Einzelpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälte und Behörden Zugang zu Justizdiensten und Informationen haben. In einer ersten Phase bietet das Just-on-Web-Basisportal eine begrenzte Anzahl von Diensten wie die Einreichung von Verfahrensschriftstücken in einer Rechtssache, die Konsultation von Strafverfahren in Bezug auf Sexualstraftaten, die Konsultation und Zahlung von Verkehrsstrafen, die Einsichtnahme in persönliche Amtshandlungen (wie Eheschließung, Adoption) und die Einleitung eines Verfahrens zum Schutz von Personen.

58

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Interne Sammlung von Gerichtsentscheidungen

Gerichtsurteile werden in einer Datenbank erfasst und können eingesehen werden.

4. QUARTAL

2025

In der JustJudgment-Datenbank werden Urteile der Justizvollzugsgerichte, der Friedensrichter, der Polizeigerichte und der Berufungsgerichte erfasst. Die Just-on-Web-Plattform ermöglicht die Konsultation von Urteilen zumindest der Friedensrichter, der Polizeigerichte und der Justizvollzugsgerichte durch die beteiligten Bürgerparteien und deren Vertreter.

59

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

 

M

Datenbank für die Datenerhebung

Eine Datenbank, in der Daten über die Durchführung von Gerichtsverfahren erfasst werden, ist zugänglich.

4. QUARTAL

2024

Eine Datenbank, in der Daten über die Durchführung von Gerichtsverfahren erfasst werden, steht den statistischen Ämtern und den Direktionsausschüssen des Gerichtsbeschlusses zur Verfügung. Die erfassten Daten umfassen mindestens die Zahl der neuen Fälle, die Zahl der abgeschlossenen Fälle, die anhängigen Verfahren und die durchschnittliche Vorlaufzeit. Die Daten umfassen mindestens Friedensgerichte, Polizeigerichte, erstinstanzliche Gerichte, Berufungsgerichte sowie Unternehmens- und Arbeitsgerichte.

60

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Fallbearbeitungssystem für sieben Einrichtungen vorhanden

Für sieben Justizbehörden ist ein Fallbearbeitungssystem vorhanden.

Q2

2026

Für sieben Justizbehörden wird ein Fallbearbeitungssystem zur Verwaltung gerichtlicher Falldaten eingerichtet.

61

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

 

M

Die Front-End-Schnittstelle wird genutzt.

Die Front-End-Schnittstelle „only Once“ wird verwendet.

Q2

2026

Eine Front-End-Schnittstelle, die dem Grundsatz der einmaligen Erfassung entspricht, muss entweder direkt auf der Front-End-Schnittstelle oder durch Weiterleitung zu anderen Schnittstellen genutzt und zugänglich sein, sodass Nutzer Verfahren in folgenden Bereichen einleiten können: Personenstandsregister, Melderegister, soziale Sicherheit (Arbeitnehmer), Sozialversicherung (Arbeitgeber), Kraftfahrzeugregister, Berufsqualifikationen, juristische Personen, Gründung eines Unternehmens, Änderung eines Unternehmens oder Betriebsschließung).

62

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Gesundheitsdatenbehörde

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

Q1

2022

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Behörde für Gesundheitsdaten, in dem insbesondere die Rolle und die Zuständigkeiten der Behörde festgelegt sind.

63

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Anforderungen an die Teilprojekte

Festlegung der Anforderungen an die eHealth-Teilprojekte

Q2

2022

Die Anforderungen an die verschiedenen eHealth-Teilprojekte sind festgelegt.

64

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt 

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

Q2

2026

Das Etappenziel besteht aus folgenden Leistungen:

— 3 CareSets sind zugänglich und auf der Plattform für elektronische Gesundheitsdienste veröffentlicht.

— Eine Web-Anwendung für elektronische Überweisungsverschreibungen steht Pflegepersonen, verschreibenden Ärzten und Patienten zur Verfügung.

— Eine Web-Anwendung ist für Studierende oder Angehörige der Gesundheitsberufe zugänglich und ermöglicht Unterstützung bei der Verschreibung in den Bereichen Radiologie, klinische Biologie und Antibiotika.

— Der Telemonitoring-Verschreibungsdienst ist über die verschreibende Software (EHR) zugänglich.

— Ein Datenkatalog für die Agentur für Gesundheitsdaten steht zur Verfügung.

— Die mobile Gesundheitsanwendung „Myhealth“ ist für die Öffentlichkeit zugänglich.

— Organisation einer dritten Ausgabe des FHIR-a-thon und Auswahl von fünf Projekten für eine finanzielle Unterstützung.

— Die Alivia-Anwendung ist für Leistungserbringer und Patienten zugänglich.

— Vier Module sind in Softwaresysteme integriert, die von Pflegeanbietern genutzt werden, und die technische Architektur des belgischen Ökosystems für elektronische Gesundheitsdaten wird genehmigt.

65

Digitalisierung von ONE (I-2.07)

M

Digitale Plattformen sind zugänglich

Digitale Plattformen sind zugänglich

4. QUARTAL

2025

Drei digitale Plattformen sind zugänglich und nutzbar durch:

I) die Öffentlichkeit („MY“)

II) Kinderbetreuungsfachkräfte („PRO“) und

III) Beauftragte von ONE („OFFICE“).

66

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

M

Digitalisierung audiovisueller und audiovisueller Werke und Schaffung nativer digitaler Werke 

Audiovisuelle Werke und Audiowerke wurden digitalisiert und native digitale Werke geschaffen.

Q2

2026

Im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen haben ausgewählte Betreiber audiovisuelle und Audiowerke digitalisiert und native digitale Werke geschaffen.

67

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Nutzung digitaler Instrumente

Zahl der Betreiber

0

5

Q2

2026

Ein digitales Instrument, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, nach kulturellen Aktivitäten zu suchen, wird von zwei Medienakteuren und drei Kulturakteuren genutzt. Das digitale Instrument wird kostenlos zur Verfügung gestellt und im Rahmen einer Open-Source-Lizenz freigegeben.

68

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Genehmigung der Förderung von 11 Projekten

Mindestens ein Beschluss zur Genehmigung der Förderung für jedes der 11 Projekte

4. QUARTAL

2022

Die flämische Regierung oder die jeweilige Stelle genehmigt die Unterstützung für 11 Projekte, die zusammen zu vier Hauptzielen beitragen: 1. Auf dem Weg zu einem öffentlichen Dienst für Bürger, Unternehmen und Verbände; 2. Schnelle und wirksame Entscheidungen mit Daten ermöglichen; 3. Gewährleistung einer zuverlässigen grundlegenden Infrastruktur durch Stärkung der IKT-Bausteine; und (4) Bereitstellung eines hybriden Arbeitsplatzes für flämische Beamte.

69

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Projektdurchführung

Projektdurchführung

Q2

2026

Dieses Etappenziel umfasst folgende Leistungen:

-Mein Bürgerprofil umfasst vier neue Funktionen und steht als mobile App zur Verfügung.

-Der Übergang zur erneuerten IKT-Rahmenvereinbarung erfolgt;

-Es steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem die flämischen Verwaltungen bei der Bewertung ihrer Umsetzung der flämischen Informationssicherheitspolitik unterstützt werden sollen, und es muss ein SIEM-Umfeld vorhanden sein;

-Unterstützungsdienste für einen hybriden digitalen Arbeitsplatz bereitgestellt werden;

-Umstellung von zwei Rechenzentren auf hybride Cloud-Infrastrukturen;

-Unterstützungsdienste für die Digitalisierung lokaler Behörden;

-Governance und technische Bausteine stehen für einen Flandern-Smart-Datenraum zur Verfügung;

-Datenraumbausteine für den mobilitätsbezogenen Datenaustausch vorhanden sind;

Es gibt ein digitales Instrument für die Vermögensverwaltung von Aquafin.

-Eine digitale Plattform erfasst Daten über die Teilnahme an Veranstaltungen und bietet Kulturorganisationen Analysen an die Hand, um ihre Reichweite zu messen.

-Auf der Kaleidos-Plattform stehen neue Funktionen zur Verfügung.

70

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

M

Öffentliche Auftragsvergabe

Ein Dienstreiseauftrag wird veröffentlicht.

Q2

2021

Es wird ein Dienstreiseauftrag veröffentlicht, in dem die hohen Anforderungen an die Lösung für eine Datenaustauschplattform sowie die Rollenverteilung zwischen dem Regionalen Informatikzentrum Brüssel (BRIC) und den Unterauftragnehmern sowie der Bedarf im Hinblick auf die Datenverwaltung und die für die Plattform erforderliche Verwaltung dargelegt werden.

71

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

T

Zugang zur regionalen Datenplattform

Öffentliche Einrichtungen

0

10

4. QUARTAL

2024

Mehrere zehn öffentliche Einrichtungen in der Region Brüssel-Hauptstadt haben Zugang zu einer neuen regionalen Datenaustauschplattform.

72

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

M

Inbetriebnahme neuer digitaler Plattformen

Eine neue Plattform (CRM), die die Interaktion zwischen Verwaltung und Bürgern/Unternehmen sowie zwischen Verwaltungen erleichtert, ist in der Region Brüssel einsatzbereit.

Q2

2021

Eine neue Plattform (CRM), die die Interaktion zwischen der Verwaltung und den Bürgern/Unternehmen sowie zwischen den Verwaltungen erleichtert, ist in der Region Brüssel einsatzbereit.

Die CRM-Plattform steht für die Entwicklung spezifischer CRM-Projekte in der Region Brüssel zur Verfügung. Ziel ist es, bis Ende 2024 16 Projekte auf regionaler und/oder lokaler Ebene (Parking.Brussels, Hub.Brussels, Bruxelles Economie und Arbeitgeber) durchzuführen.

73

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

T

3 digitale Plattformen

Digitale Plattformen

0

3

4. QUARTAL

2025

Drei digitale Plattformen sind für Stadtplanungsgenehmigungen, Stadtplanungsinformationen und Umweltgenehmigungen in der Region Brüssel-Hauptstadt zugänglich und nutzbar.

77

Vereinfachung der Verwaltungsverfahren (R-2.01)

M

Inkrafttreten von Maßnahmen zur Vereinfachung der Online-Gründung eines Unternehmens

Veröffentlichung des letzten Rechtsakts zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Moniteur belge, einschließlich Maßnahmen zur Ermöglichung der Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten in elektronischer Form. Bestimmungen über das Inkrafttreten der Gesetze und königlichen Dekrete, die schrittweise die Schaffung, Änderung und Auflösung juristischer Personen im Internet für alle Rechtsformen ermöglichen

4. QUARTAL

2023

Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung zwischen Bund und Föderalstaaten, einschließlich Maßnahmen zur Ermöglichung der Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten in elektronischer Form. Das mit der Kooperationsvereinbarung eingeführte neue digitale System, das drei elektronische Formulare für die Gründung, Änderung und Auflösung von Geschäftstätigkeiten umfasst, ist ein alternativer administrativer Kanal, der eine vereinfachte Alternative zu den bestehenden Formularen bietet.

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die die Schaffung, Änderung und Auflösung juristischer Personen im Internet für alle Rechtsformen über Notare oder über Just-Act ermöglichen.

78

Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren (R-2.02)

M

Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens

Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des neuen Königlichen Erlasses

Q2

2022

Inkrafttreten eines neuen Königlichen Erlasses, mit dem der Regelungsrahmen des Bundes für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren angepasst wird, um die Nutzung der neuen und verbesserten E-Government-Plattform zu erleichtern.

Ziel des neuen Königlichen Erlasses ist es,

·Angleichung der Teilnehmer an der Beschaffungspolitik des Bundes, um die Durchdringungsrate der gemeinsamen Beschaffung auf Bundesebene zu verbessern;

·Nimmt einen gemeinsamen Fahrplan an, mit dem auf gezieltere Ziele in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und den Zugang zu KMU eingegangen wird;

·Entwicklung von Einkaufsstrategien durch Einkaufssegmente mit Kategorieplänen.

·Stärkung der Rolle des bundesweiten Einkaufszentrums der SPF Bosa.

·Abschluss der administrativen Vereinfachung und Standardisierung der Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die Erfassung der Bedürfnisse der Bundesteilnehmer.

E.3.  Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-2.05a: „Digitalisierung FPS: Digitalisierung der Asyl- und Einwanderungsmanagementprozesse“ des Bundes

Ziel dieser Maßnahme ist die Modernisierung der digitalen Infrastruktur für Asyl- und Einwanderungsmanagementprozesse. Die Maßnahme umfasst Digitalisierungsprojekte für Verwaltungen.

E.4.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr.
Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

54b

FÖD Digitalisierung (I-2.05a)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

Festlegung und Genehmigung der Anforderungen

Q2

2022

Die Anforderungen werden von den zuständigen Verwaltungen festgelegt und vom zuständigen Ministerium genehmigt.

55b

FÖD Digitalisierung (I-2.05a)

M

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

Q2

2026

Dieses Etappenziel umfasst folgende Leistungen:

-die Krankheitskosten für Fedasil werden digitalisiert.

-Für die Einwanderungsbehörde wurden eine digitale Integrationsplattform, eine Datenbank für Ausländer und ein Datenlager eingerichtet.

F. KOMPONENTE 2.3: Glasfaser, 5G und neue Technologien

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Reformen und Investitionen im Zusammenhang mit 5G, einer Vernetzungsinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität und künstlicher Intelligenz (KI), die voraussichtlich wesentliche Bausteine für den digitalen Wandel in Belgien liefern werden.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.3 insofern bei, als darin eine Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel, insbesondere in digitale Infrastrukturen wie 5G- und Gigabit-Netze, und die länderspezifische Empfehlung 2019.3 gefordert wird, indem eine Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf nachhaltige Forschung und Innovation, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede gefordert wird.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

F.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-2.13: „Abdeckung weißer Zonen durchGlasfasernetze“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der digitalen Konnektivität. Diese Maßnahme besteht in der Ausweitung des Glasfaserzugangs auf weiße Zonen.

Investition I-2.14: „Entwicklung eines KI-Instituts zur Nutzung dieser Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des digitalen Wandels. Die Maßnahme besteht in der Erbringung von Unterstützungsdiensten durch FARI, das KI für das Common Good Institute in Brüssel.

Investition I-2.15: „Verbesserung der Anbindung der 35 Wirtschaftsparks in Wallonien“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anbindung von Geschäftsparks zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, 35 öffentliche Gewerbeparks an Glasfasernetze anzuschließen.

Reform R-2.03: „Einführung von 5G – Nationaler Festnetz- und Mobilfunk-Breitbandplan – Bundes- und Landesebene“

Diese Maßnahme besteht aus Reformen sowohl auf föderaler als auch auf regionaler Ebene, die zur Beseitigung von Engpässen, einschließlich regulatorischer Engpässe, für die Einführung von 5G-Netzen und für den Aufbau ultraschneller Konnektivitätsinfrastrukturen wie Glasfaserleitungen beitragen sollen. Auf Bundesebene treten das 5G-Gesetz und Königliche Erlasse zur Zuweisung von EU-Pionier-Frequenzbändern spätestens am 1. Januar 2022 in Kraft. Die 5G-Frequenzauktion wird bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen. Darüber hinaus müssen alle drei Regionen die Strahlungsnormen überarbeiten, die eine wirksame Einführung des 5G-Frequenzspektrums ermöglichen. Die überarbeiteten regionalen Standards treten bis zum 31. März 2022 in Kraft.

Belgien setzt auch das Konnektivitätsinstrumentarium um, das bewährte Verfahren für die Konnektivität zur Senkung der Kosten für den Aufbau elektronischer Kommunikationsnetze und für einen effizienten Zugang zu den auf Belgien zugeschnittenen 5G-Funkfrequenzen enthalten soll. Dazu gehört auch ein nationaler Fahrplan zur Vereinfachung der Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von 5G-Netzen und Netzen mit sehr hoher Kapazität wie Glasfasernetzen. Bis zum 30. Juni 2022 wird ein Bericht über den Stand der Umsetzung des Konnektivitäts-Instrumentariums veröffentlicht.

F.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

80

Abdeckung weißer Zonen durch Glasfasernetze (I-2.13)

M

Abdeckung

Ausweitung der Glasfaserversorgung auf ausgewiesene weiße Zonen

Q2

2026

7400 Haushalte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind im Tracking-System von GoFiber als Haushalte registriert, die Zugang zum Glasfasernetz haben.

81

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Abschluss von Pilotprojekten der KI für das „Common Good Institute“

Endgültiger Bericht über Pilotprojekte der KI für das „Common Good Institute“ gebilligt

Q2

2022

Vier Pilotprojekte des KI-Instituts für das Common Good Institute wurden abgeschlossen, indem gemeinnützigen oder gemeinnützigen Organisationen oder öffentlichen Einrichtungen in Bereichen wie Bildung in den Bereichen KI, Gesundheitswesen und Beschäftigung in der Region Brüssel Unterstützungsleistungen (wie Ausbildung, Entwicklung von Konzepten für Softwarelösungen) angeboten werden.

82

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Im Rahmen der KI für das „Common Good Institute“ eingerichtetes Expertenteam

Innerhalb des KI-Instituts für das Common Good Institute geschaffenes multidisziplinäres Expertenteam

4. QUARTAL

2023

Innerhalb des KI-Instituts für das Common Good Institute wird ein multidisziplinäres Expertenteam eingerichtet.

83

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Erbrachte Dienstleistungen

Drei Dienstleistungen für Behörden. In einem Test- und Erfahrungszentrum können Gruppen von Interessenträgern untergebracht werden.  

4. QUARTAL

2024

Drei Dienstleistungen für Behörden, nämlich i) digitale Doppelunterstützung, ii) Schulungen und iii) Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit Bürgerdiensten. In einem Test- und Erfahrungszentrum können Gruppen von Interessenträgern untergebracht werden.

84

Verbesserung der Anbindung von 35 Wirtschaftsparks in Wallonien (I-2.15)

T

Glasfaseranbindung für 35 Gewerbeparks

Anzahl

0

35

4. QUARTAL

2025

35 öffentliche Gewerbeparks erhalten Zugang zu Glasfasernetzen.

89

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

EU-Konnektivitäts-Toolbox

Umsetzung des EU-Konnektivitäts-Instrumentariums, einschließlich eines Fahrplans

Q2

2021

Plan zur Umsetzung bewährter Verfahren des EU-Konnektivitätspakets, einschließlich der Annahme eines Fahrplans zur Vereinfachung der Genehmigungs- und Genehmigungsverfahren, die für den Ausbau von 5G-Netzen und Netzen mit sehr hoher Kapazität wie Glasfasernetzen relevant sind.

90

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Veröffentlichung des Rechtsrahmens für die 5G-Frequenzzuteilung

Veröffentlichung des Rechtsrahmens für die 5G-Frequenzzuteilung

4. QUARTAL

2021

Veröffentlichung des 5G-Gesetzes und Königlicher Erlasse zur Zuweisung von EU-Pionier-Funkfrequenzbändern, wie sie von der Gruppe für Frequenzpolitik für 5G-Netze unter investitionsfreundlichen Bedingungen festgelegt wurden.

91

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

5G-Auktion

Organisation und Durchführung der 5G-Auktion durch das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation

Q2

2022

Abschluss der 5G-Auktion durch die Regulierungsbehörde des Bundes (Belgisches Institut für Post und Telekommunikation), insbesondere: Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, Genehmigungsentscheidung des belgischen Instituts für Post und Telekommunikation.

92

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Implementierung der „Status Connectivity Toolbox“

Veröffentlichung eines Berichts über den Stand der Umsetzung des Konnektivitäts-Instrumentariums

Q2

2022

Bericht des Bundesministeriums für Telekommunikation über den Stand der Umsetzung des Konnektivitäts-Instrumentariums im Einklang mit dem Anwendungsbereich und dem Verfahren, die im Fahrplan für die Umsetzung des belgischen Konnektivitäts-Instrumentariums dargelegt sind.

93

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Überarbeitung des Rechtsrahmens der drei Regionen für Strahlenschutznormen

Überarbeitung der regionalen Rechtsrahmen für Strahlungsnormen

Q3

2022

Anpassung und Inkrafttreten der jeweiligen Rechtsrahmen der Region Flandern, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Region Wallonien, mit der die Strahlungsnormen geändert werden, um eine wirksame Einführung von 5G-Frequenzen zu ermöglichen.

G. KOMPONENTE 3.1: Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Rad- und Fußgängerinfrastruktur in ganz Belgien auszubauen und zu verbessern.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2020.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Infrastruktur für einen nachhaltigen Verkehr, zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

G.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-3A: Infrastruktur für den Fahrradverkehr

Ziel der Investition ist die Schaffung zusätzlicher Radverkehrsinfrastrukturen und die Verbesserung der bestehenden Infrastruktur. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden drei Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.01: „Radinfrastruktur“ der Flämischen Region

·Investition I-3.02: „Radinfrastruktur – Korridore Vélo“ der Wallonischen Region

·Investition I-3.03a: „Radinfrastruktur – Vélo Plus – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Investition I-3.01: „Radinfrastruktur“ der Flämischen Region

Diese Investition zielt auf den Ausbau der Fahrradinfrastruktur ab. Diese Investition umfasst den Bau und die Sanierung von Radwegen.

Investition I-3.02: „Radinfrastruktur – Korridore Vélo“ der Wallonischen Region

Diese Investition zielt auf den Ausbau der Fahrradinfrastruktur ab. Diese Investition besteht in der Errichtung von Radwegen.

Investition I-3.03a: „Fahrradinfrastruktur – Vélo Plus – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition zielt auf den Ausbau der Fahrradinfrastruktur ab. Diese Investition umfasst den Bau von Fahrradstellplätzen und Radwegen sowie die Modernisierung von Radwegen in Brüssel.

Investition I-3.03b: „Radinfrastruktur – Vélo Plus – FED“ des Bundes

Diese Investition zielt auf den Ausbau der Fahrradinfrastruktur ab. Diese Investition besteht in den Bau von Radwegen in Brüssel.

G.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

94

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

M

Beginn aller Rad- und Fußgängerprojekte

Annahme der Entscheidung oder der Zuschlagserteilung

Q2

2024

Radverkehrsinfrastruktur – Korridore vélo – WAL (I-3.02): Vergabe von Aufträgen für vier Abschnitte in Wallonien

95

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und modernisierte Radwege

Kilometer

0

6.3

Q1

2024

Region Brüssel-Hauptstadt (im Zusammenhang mit I-3.03a): 6,3 modernisierte und neue km

96

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und modernisierte Radwege

Kilometer

6.3

432.7

Q2

2026

Zusätzliche 432,7 km neue und modernisierte Radwege.

Dieses Ziel wird vorläufig in folgende Teilziele unterteilt, die nicht einzeln erreicht werden müssen, sofern die oben genannten Kilometer von Radwegen erreicht werden:

I) Region Brüssel-Hauptstadt (im Zusammenhang mit I-3.03a): 4,5 umgebaute und 11,7 neue km

II) Flämische Region (im Zusammenhang mit I-3.01): 365 umgebaute und 40 neue km

III) Region Wallonien (in Verbindung mit I-3.02): 11,5 neue km

96b

Radverkehrsinfrastruktur – Vélo Plus – Föderalstaat (I-3.03b)

T

Neue und modernisierte Radwege

Kilometer

0

3.1

Q2

2026

3,1 km neue und modernisierte Radwege.

97

Fahrradinfrastruktur – VeloPlus – BRC (I-3.03a)

T

Neue öffentliche Fahrradparkplätze

Fahrradparkplätze

0

7 000

Q2

2026

7000 neue öffentliche Fahrradparkplätze.

G.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-3.04: „Rad- und Fußgängerinfrastruktur – Schuman“ des Föderalstaats

Diese Investition zielt auf den Ausbau der Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur ab. Diese Investition besteht in dem Bau von Rad- und Fußweginfrastruktur um den Schuman-Platz in Brüssel.

G.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

98

Rad- und Fußgängerinfrastruktur – Schuman (I-3.04)

T

Neuer öffentlicher Raum für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel in Schuman

0

18 000

Q2

2026

18 000 m² neue öffentliche Räume für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel in Schuman

H. KOMPONENTE 3.2: Verkehrsverlagerung

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Verkehrsverlagerung durch Investitionen in den Schienenverkehr, den öffentlichen Nahverkehr, intelligente Mobilität und Binnenwasserstraßen zu unterstützen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf den nachhaltigen Verkehr, einschließlich der Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, die CO2-arme Energiewende und die Energiewende sowie Forschung und Innovation, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu konzentrieren. Bewältigung der wachsenden Herausforderungen im Bereich der Mobilität durch verstärkte Anreize und Beseitigung von Hindernissen zur Steigerung von Angebot und Nachfrage im kollektiven und emissionsarmen Verkehr“ und der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, in der Belgien aufgefordert wird, „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Infrastruktur für einen nachhaltigen Verkehr“, zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

H.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-3.01: „Performance Infrabel/NMBS-SNCB“ des föderalen Staats

Diese Reform besteht in der Annahme der neuen Leistungsverträge der NMBS-SNCB und von Infrabel sowie ihres mehrjährigen Investitionsplans, der mindestens Folgendes gewährleistet:

·Rechtzeitige Durchführung der Investitionen in den Vorortverkehr „Réseau suburbain bruxellois – Geweestelijk ExpressNet“ (RER-GEN) bis 2031 im Einklang mit dem Gesetz zur Annahme des interregionalen Kooperationsabkommens 2 über strategische Eisenbahninvestitionen 3 .

·Die richtigen Anreize für Effizienz und Dienstleistungsqualität, die in den Vertrag eingebettet sind.

·Vollständige Investitionen I-3.09 „Eisenbahn-zugängliche und multimodale Bahnhöfe – FED“, I-3.10 „Schiene – effizientes Netz – FED“ und I-3.12 „Schiene – Intelligente Mobilität – FED“, die in dieser Komponente des RRP enthalten sind.

Der Vertrag wird bis zum 30. Juni 2023 geschlossen.

Reform R-3.02: „Mobilitätsbudget“ des föderalen Staats

Diese Reform zielt darauf ab, die Anreize zur Steigerung der Nachfrage nach Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, die eine nachhaltige Alternative zu Firmenwagen darstellen (z. B. kollektiver Verkehr und Fahrrad), zu verstärken, da die Inanspruchnahme des derzeitigen Mobilitätsbudgets nach wie vor sehr begrenzt ist. Ziel ist es, eine Verkehrsverlagerung von Autos zu bewirken. Die Reform besteht in der Verabschiedung eines Gesetzes zur Festlegung eines überarbeiteten Mobilitätsbudgets. Das Kapitel des Gesetzes zur Änderung des Mobilitätshaushalts tritt am 1. September 2021 in Kraft.

Investition I-3B: „Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Wallonien“

Ziel der Investition ist die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Wallonien. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.07: „U-Bahn-Erweiterung“ der Wallonischen Region

·Investition I-3.08: „Intelligente Ampeln“ der Wallonischen Region

Investition I-3C: „Bahnrenovierungsarbeiten und Bahnhofszugänglichkeitsarbeiten“

Ziel der Investition ist es, die Schienen zu modernisieren und die Bahnhöfe zugänglicher zu machen. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.09: „Rail-Barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“ des föderalen Staates

·Investition I-3.10: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

Investition I-3D: „Freigabe offener Daten für die Anwendung Intelligente Mobilität“

Ziel der Investition ist die Freisetzung offener Daten für eine Anwendung für intelligente Mobilität. Diese Maßnahme besteht aus der folgenden Teilmaßnahme:

·Investition I-3.13: „Einführung von Mobility-as-a-Service (MaaS)“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Investition I-3E: IT-Module für den Schienenverkehr

Ziel der Investition ist die Operationalisierung der IT-Module zur Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Fahrscheinausstellung. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.10: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

·Investition I-3.12: „Rail – Intelligente Mobilität“ des föderalen Staates

Investition I-3H: „Tools für intelligente Mobilität“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel der Investition ist es, die Umstellung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger zu erleichtern. Diese Maßnahme besteht aus den folgenden beiden Teilmaßnahmen:

·Investition I-3.15a: Floya App

·Investition I-3.15b: Erweiterung des ANPR-Camera-Netzes der Region Brüssel-Hauptstadt

Investition I-3.07:„Metro-Erweiterung“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Wallonien zu verbessern. Diese Investition besteht in der Erweiterung der U-Bahnlinie Charleroi.

Investition I-3.08: „Intelligente Ampeln“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Effizienz des öffentlichen Verkehrs in Wallonien zu steigern. Diese Investition besteht in der Installation intelligenter Ampeln in Wallonien.

Investition I-3.09: „Rail-Barrierefreie und multimodale Bahnhöfe“ des föderalen Staates

Ziel dieser Investition ist es, die Zugänglichkeit des Schienenverkehrs zu verbessern. Diese Investition besteht in Arbeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Bahnhöfen und der Hinzufügung von Fahrradstellplätzen.

Investition I-3.10: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung des Schienenverkehrs. Diese Investition besteht in der Modernisierung von Eisenbahnabschnitten und der Modernisierung der Schienengüterverkehrsinfrastruktur.

Investition I-3.11: CanalAlbert undTrilogiportder Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Kapazität des Güterverkehrs zu erhöhen. Diese Investition besteht in der Erweiterung der multimodalen Plattform des Trilogiports in Lüttich, der Erhöhung der Brückenhöhe und der Installation ergänzender Signale in Albert-Canal.

Investition I-3.12: „Rail – Intelligente Mobilität“ des föderalen Staates

Ziel dieser Investition ist es, den Einsatz digitaler Instrumente in der Mobilität zu verstärken. Diese Investition besteht in der Einrichtung einer offenen Datenroutenplaner und einer Plattform für die Ausstellung von Fahrscheinen.

Investition I-3.13: „Mobilität als Dienstleistung (MaaS)“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Investition ist es, den Einsatz digitaler Instrumente in der Mobilität zu verstärken. Diese Investition besteht in der Einrichtung von Anwendungsfällen für Mobilitätsdaten auf einer digitalen Plattform.

Investition I-3.14: „Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Unterstützung eines neuen überarbeiteten Zuschusses für die Verkehrsverlagerung, indem er auf alle neuen Arten nachhaltiger Verkehrsträger (Car-Sharing, Fahrrad-Sharing, Roller) ausgeweitet wird, um die Anreize zur Steigerung der Nachfrage nach einem kollektiven und emissionsarmen Verkehr zu verstärken. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-3.15a: „Floya-App“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Inbetriebnahme einer kostenlosen mobilen Anwendung („FLOYA“). Die Anwendung bietet den Nutzern vollständige und genaue Informationen über die verfügbaren Verkehrsträger, einschließlich ihrer jeweiligen Kosten. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition I-3.15b: „Erweiterung des Netzwerks ANPR Camera“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Investition besteht in der Erweiterung des Kameranetzes der Region Brüssel-Hauptstadt (Automatic Number Plate Recognition, ANPR) um 159 Kameras. Ziel dieser Investition ist es, die Durchsetzung der Niedrigemissionszone (LEZ) und der Zonen mit eingeschränktem Zugang (ZAL) zu verbessern, wodurch die Verkehrsüberlastung verringert und der Übergang zu umweltfreundlicheren Verkehrsalternativen erleichtert wird. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

H.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

99

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Beginn der großen Infrastrukturarbeiten für den Bus (intelligente Straßensignale und leichte U-Bahn (Charleroi))

Projekte

0

2

Q3

2023

Erweiterung U-Bahn Charleroi – WAL (I-3.07)

-Erteilung von Baugenehmigungen

Intelligente Straßensignale – WAL (I-3.08)

-Vergabe öffentlicher Bauaufträge (Bekanntmachung der Auftragsvergabe wurde veröffentlicht)

100

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Betrieb intelligenter Ampeln

Anzahl der Kreuzungen mit intelligenten Ampeln

0

260

Q2

2025

Intelligente Ampeln – WAL (I-3.08)

260 Kreuzungen müssen mit intelligenten Ampeln ausgestattet sein.

101

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Bau und Renovierung von Infrastruktur und Ausrüstung von Kreuzungen mit intelligenten Ampeln

Kilometer

Anzahl der Kreuzungen mit intelligenten Ampeln

0

260

5.5

400

Q2

2026

5,5 km zusätzliche öffentliche Verkehrsinfrastruktur für den Ausbau der U-Bahn (Charleroi) sind zu bauen und zu renovieren und 400 Kreuzungen mit intelligenten Ampeln auszurüsten.

102

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

M

Unterzeichnung eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“)

öffentlicher Dienstleistungsauftrag der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“)

Q2

2024

Unterzeichnung des öffentlichen Dienstleistungsvertrags von OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“) mit einem zugesagten Ausgleich für die zusätzlichen Betriebsausgaben der U-Bahn von Charleroi.

103

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 1)

Abgeschlossene Arbeiten

0

32

Q3

2022

Abschluss von 27 Maßnahmen zur Modernisierung der Schieneninfrastruktur (I-3.10) und Zugänglichmachung von fünf Bahnhöfen (I-3.09) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission in Bezug auf mindestens vier Kriterien:

— hohe Bahnsteige (76 cm);

— Bahnsteige, die über Rampen oder Aufzüge zugänglich sind;

— taktiles Oberflächenleitsystem; und

— mindestens ein Fahrkartenautomat, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

Und 6000 Fahrradstellplätze hinzufügen.

104

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 2)

Abgeschlossene Arbeiten

32

62

Q3

2023

Abschluss von 50 Interventionen zur Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur (I-3.10) und Zugänglichkeit von 12 Bahnhöfen (I-3.09) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission in Bezug auf mindestens vier Kriterien:

— hohe Bahnsteige (76 cm);

— Bahnsteige, die über Rampen oder Aufzüge zugänglich sind;

— taktiles Oberflächenleitsystem; und

— mindestens ein Fahrkartenautomat, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

105

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten und Arbeiten zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (Schritt 3)

Gelieferte Arbeiten

62

90

Q2

2026

Durchführung von 63 Interventionen

Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, u. a.: fünf Redebeiträge zur Brüsseler Luxemburg-Achse (Eurocap-Bahn – L162) und vier Wortmeldungen im Brüsseler Gebiet (L50, L60, L161, L94 und die Anflugwege des Bahnhofs Brüssel-Midi).

Durchführung von Arbeiten zur Barrierefreiheit an 27 Stationen (I-3.09), die die folgenden vier Kriterien erfüllen:

— hohe Bahnsteige (76 cm);

— Bahnsteige, die über Rampen oder Aufzüge zugänglich sind;

— taktiles Oberflächenleitsystem; und

— mindestens ein Fahrkartenautomat, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

9000 Fahrradstellplätze.

106

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

M

Vergabe von Aufträgen für die Arbeiten an den Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform in Trilogiport

Schriftliche Mitteilung über Zuschlagserteilung

Q1

2025

Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten der neuen multimodalen Plattform Trilogiport in Lüttich und der drei Brücken oberhalb der Albert-Canal-Brücke (Lanaye, Lixhe und Hermalle-Argenteau-Brücken).

107

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

T

Lieferung der Arbeiten an den Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform im Trilogiport

Anzahl der Arbeiten

0

4

Q2

2026

Lieferung der folgenden Arbeiten:

I)Erweiterung der multimodalen Plattform des Trilogiports in Lüttich

II)Erhöhung der Höhe von 2 Brücken über der Albert-Canal-Brücke (Lixhe- und Hermalle-sous-Argenteau-Brücken) und Einbau ergänzender Signalgebungen auf einer Brücke über dem Albert-Canal (Lanaye), um den Güterverkehr von bis zu 9,1 m Höhe (4 Frachtschichten) mit Seekähnchen zu ermöglichen

108

Freigabe offener Daten für die Anwendung „Intelligente Mobilität“ (I-3D)

T

Einführung von Mobilität als Dienstleistung (MaaS)

Mobilitätsanwendungsfälle 

0

15

Q1

2025

Einrichtung von 15 Anwendungsfällen für Mobilitätsdaten auf einer digitalen Plattform, die die Speicherung, Analyse und Visualisierung von Mobilitätsdaten ermöglichen

109

IT-Module für den Schienenverkehr (I-3E)

T

Schienenverkehr – Intelligente Mobilität

Baugruppen

0

10

Q2

2026

Lieferung von:
— Infrabel-Verkehrsmanagementsystem (1 Modul)

— SNCB-NMBS Routeplanner (1 Modul)

Interoperabilität der SNCB-NMBS-Ticketplattform mit anderen regionalen Verkehrsunternehmen in Belgien (8 Module)

110

Mobilitits-Budget (R-3.02)

M

Annahme des Mobilitätsbudgets

Annahme des Mobilitätsbudgets

Q3

2021

Annahme des Mobilitätsbudgets.

111

Leistung der SNCB/INFRABEL (R-3.01)

M

Genehmigung der neuen Leistungsverträge der NMBS-SNCB und von Infrabel sowie des mehrjährigen Investitionsplans, Vertrag

Auftragsvergabe

Q2

2023

Der neue Erfüllungsvertrag enthält Bestimmungen, die Folgendes gewährleisten:

— die rechtzeitige Ausführung der Arbeiten für die RER-GEN im Einklang mit dem Gesetz zur Annahme des interregionalen Kooperationsabkommens über strategische Eisenbahninvestitionen (Anhang Ia der Loi portant assentiment à l‚accord de coopération du 5 octobre 2018 entre l’Etat fédéral, la Région wallonne et la Région de Bruxelles-Capitale relatif au financement des infrastructure ferroviaires stratégiques/Wet houdende instemming, la Région wallingsakkoord de Bruxelles-Capitale relatif au finance beroviaires stratégiques/Wet houdende instemming instemming met het samewerkingsakkoord de Staatune 2018 – Bündliche Staatsfinanzen)

— Richtige Anreize für Effizienz und Dienstleistungsqualität, die im Vertrag verankert sind

Abschluss der in dieser Komponente des ARP enthaltenen Investitionen I-3.09 „Schienenzugang und multimodale Bahnhöfe – FED“, I-3.10 „Schienen – effizientes Netz – FED“ und I-3.12 „Schienen – intelligente Mobilität – FED“

112

„Tools für intelligente Mobilität“ der Region Brüssel-Hauptstadt (I-3H) 

T

Instrumente für intelligente Mobilität sind in Betrieb

Kameras

0

159

Q3

2023

159 ANPR-Kameras sind installiert und in Betrieb (I-3.15b).

Darüber hinaus ist die Anwendung FLOYA in Betrieb (I-3.15a).

113

Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung (I-3.14)

T

4676 neue Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung

Anzahl

0

4 676

4. QUARTAL

2024

4676 neue Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung wurden gewährt.

I. KOMPONENTE 3.3: Ökologisierung des Straßenverkehrs

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf die Förderung eines emissionsarmen Straßenverkehrs ab.

Die Komponente leistet einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 zur Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf nachhaltigen Verkehr, einschließlich der Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, der CO2-armen Energiewende und der Energiewende [...] durch verstärkte Anreize und die Beseitigung von Hindernissen für die Steigerung von Angebot und Nachfrage im kollektiven und emissionsarmen Verkehr und der länderspezifischen Empfehlung 2020.3, um Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Infrastruktur für einen nachhaltigen Verkehr, zu konzentrieren.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

I.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-3F: Ladestationen

Ziel der Investition ist die Errichtung von elektrischen Ladestationen. Diese Maßnahme umfasst die folgenden vier Teilmaßnahmen:

·Reform R-3.04: „Ladestationen – WAL“ der Wallonischen Region

·Reform R-3.05: „Ladestationen – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Investition I-3.19: „Ladestationen – VLA“ der Flämischen Region

Investition I-3G: „Ökologisierung der Busflotte“

·Investition I-3.16: „Ökologisierung der Busflotte – VLA“ der Flämischen Region

·Die Investition I-3.17 „Ökologisierung der Busflotte – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Investition I-3.20: „Ökologisierung der Busflotte – WAL“ der Wallonischen Region

Reform R-3.03: „Emissionsfreie Firmenwagen – FED“ des Bundes

Diese Reform besteht darin, die bestehende Steuerregelung für Firmenwagen auf konventionelle Pkw schrittweise abzuschaffen und sie ab 2026 auf Elektrofahrzeuge zu beschränken. Die reformierte Regelung für die Besteuerung von Firmenwagen sieht Folgendes vor: 1) keine Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die ab 2026 erworben wurden, 2) eine schrittweise Senkung des Steuersatzes der steuerlichen Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2025 erworben wurden, auf 0 % bis 2028, 3) eine schrittweise Senkung des Vorsteuerabzugssatzes für emissionsfreie Firmenfahrzeuge auf höchstens 67,5 % bis 2031 und 4) eine steuerliche Abzugsfähigkeit für Benzin und Dieselkraftstoff für Hybridfahrzeuge, die zwischen 2023 und 2025 erworben wurden, bis Januar 2023 auf 50 % gesenkt. Darüber hinaus wird der CO2-Beitrag für ab dem 1. Juli 2023 erworbene konventionelle Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2023 um 2,25 erhöht und 2025 und 2026 schrittweise auf den Faktor 5,50 im Jahr 2027 angehoben. (6) Für ab dem 1. Juli 2023 erworbene emissionsfreie Unternehmensfahrzeuge erhöht sich der Mindestsolidaritätsbeitrag ab dem Jahr 2025 so, dass langfristig für das durchschnittliche Firmenfahrzeug der gleiche Betrag an Sozialversicherungsbeiträgen geschuldet wird, wie es zum Zeitpunkt der Annahme des Plans der Fall ist. Die Reform, einschließlich der oben genannten Übergangszeiträume und Durchführungsphasen, wird bis zum 30. September 2021 angenommen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Reform R-3.04: „Ladestationen – WAL“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Reform ist es, die Verfügbarkeit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erhöhen. Diese Reform besteht in der Annahme eines Rechtsrahmens und der Vergabe von Konzessionen für Ladeinfrastruktur in der Wallonischen Region.

Reform R-3.05: „Ladestationen – RBC“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Diese Maßnahme umfasst die Annahme eines Rechtsrahmens und die Vergabe von Konzessionen für Ladeinfrastruktur in der Region Brüssel-Hauptstadt bis zum 31. Dezember 2023 und den Anschluss von 180 neuen öffentlichen Ladestationen an das Stromnetz. Dieser Plan muss mit der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Einklang stehen. Der Erlass zur Festlegung der Sicherheitsstandards für die Errichtung von Ladepunkten außerhalb der Straße in der Region Brüssel-Hauptstadt wird bis spätestens 1. März 2022 angenommen und tritt bis zum 31. Juli 2022 in Kraft. Die Durchführung der Maßnahme insgesamt muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform R-3.06: „Förderung emissionsfreier Verkehr – VLA“ der Flämischen Region

Diese Maßnahme besteht in der Annahme eines Rechtsrahmens, der Anreize für die Errichtung öffentlicher Ladepunkte durch Konzessionen und halböffentliche Punkte durch Zuschüsse in der Flämischen Region schafft. Der Rechtsrahmen soll die Kartierung der künftigen Ladestationen ermöglichen, die Konzessionsvergabe für öffentliche Ladestationen einleiten, Anreize für die Einrichtung halböffentlicher Ladestationen auf Privatgrundstücken schaffen, den Verwaltungsaufwand verringern, um die Vorlaufzeit für die Errichtung von Ladestationen zu verkürzen, und Anreize für intelligente Stromladungen schaffen, um Angebot und Nachfrage nach Strom auszugleichen. Der Rechtsrahmen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Reform R-3.07: Verbesserung des flämischen Rahmens für die Überwachung der Fahrzeugemissionen

Mit dieser Reform soll der flämische Rahmen für die Überwachung der Fahrzeugemissionen verbessert werden. Sie besteht aus der Annahme von Rechtsrahmen und der Einrichtung einer Datenbank, die Daten aus Emissionspartikelzählern enthält. Die Reform tritt bis zum 31. August 2026 in Kraft, einschließlich möglicher Übergangsbestimmungen.

Reform R-3.08: Reform der Kraftfahrzeug-Kreislaufsteuer der Wallonischen Region

Die Reform umfasst das Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Überarbeitung der Reform der wallonischen Regierung zur Kraftfahrzeugsteuer von 2023. Ziel der Reform ist es, die Besteuerung von Elektrofahrzeugen zu senken und den Förderkoeffizient für große Familien und Alleinerziehende beim Kauf eines Fahrzeugs zu verbessern.

Investition I-3.16: „Ökologisierung der Busflotte – VLA“ der Flämischen Region

Ziel dieser Investition ist die Ökologisierung der Busflotte in Flandern. Diese Investition umfasst den Erwerb oder die Nachrüstung von Hybrid- und Elektrobussen sowie den Erwerb von Busladestationen.

Die Investition I-3.17 „Ökologisierung der Busflotte – BCR“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Investition ist die Ökologisierung der Busflotte in der Region Brüssel-Hauptstadt. Diese Investition besteht im Erwerb von Elektrobussen.

Investition I-3.19: „Ladestationen – VLA“ der Flämischen Region

Ziel dieser Investition ist der Aufbau von Ladepunkten. Diese Investition besteht darin, neue (öffentliche und halböffentliche) Ladepunkte in der gesamten Flämischen Region zugänglich zu machen.

Investition I-3.20: „Ökologisierung der Busflotte – WAL“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist die Ökologisierung der Busflotte in der Wallonischen Region. Diese Investition umfasst den Kauf von Elektrobussen und Ladestationen sowie den Bau eines Busdepots für die Elektroflotte.

Investition I-3.21: „Ladeinfrastruktur für Busse“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Investition ist die Ökologisierung der Busflotte in der Region Brüssel-Hauptstadt. Diese Investition besteht in der Einrichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in der Region Brüssel-Hauptstadt.

I.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

115

Ökologisierung der Busflotte – (I-3G)

T

Lieferung grüner Busse in Flandern, Brüssel und Wallonien

Fahrzeuge

0

358

4. QUARTAL

2025

Ökologisierung der Busflotte – VLA

I)257 Neue und nachgerüstete Plug-in-E-Hybridbusse werden geliefert

II)54 Elektrobusse werden geliefert

III)Ladeinfrastruktur wird bereitgestellt

Ökologisierung der Busflotte – BCR

IV)Lieferung von 33 Gelenk-Elektrobussen

Ökologisierung der Busflotte – WAL

V)Lieferung von 14 Gelenk-Vollelektrobussen

115 b

Ökologisierung der Busflotte – (I-3G)

T

Lieferung grüner Busse in Wallonien

Fahrzeuge

358

376

Q2

2026

Ökologisierung der Busflotte – WAL

I)Lieferung von 18 biartikulierten Elektrobussen

II)Installation von 32 „niedrigen“ Ladestationen und 2 Schnellladestationen (eine im Busdepot, andere in einer Terminallinie)

III) Das Busdepot ist betriebsbereit.

116

Förderung des emissionsfreien Verkehrs – VLA (R-3.06)

M

Annahme eines Rahmens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Flämischen Region

Annahme des Rahmens

4. QUARTAL

2021

Annahme eines politischen Rahmens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Flämischen Region. Der politische Rahmen soll Folgendes ermöglichen:

Karte der künftigen Ladepunkte

Ausschreibung der Konzessionsvergabe für öffentlich zugängliche Ladestationen

Förderung der Einrichtung von (halb-)öffentlichen Ladestationen im Privatbereich

— Verkürzung der Fristen für die Errichtung von Ladestationen durch Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anreize für intelligentes Laden von Strom

117

Ladestationen – VLA (I-3.19)

M

Vergabe von Konzessionen für die Entgeltinfrastruktur

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2022

Vergabe von Konzessionen für die Ladeinfrastruktur. Der Rahmen für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird durch Konzessionen der flämischen Regierung gewährleistet, während der Ausbau privaten Betreibern überlassen bleibt.

118

Ladestationen – RBC (R-3.05)

M

Erlass eines Erlasses zur Festlegung der Sicherheitsstandards und eines Bereitstellungsplans für die Infrastruktur

Annahme des Erlasses zur Festlegung der Sicherheitsstandards und eines Bereitstellungsplans für die Infrastruktur

Q1

2022

Erlass eines Dekrets zur Festlegung der Sicherheitsnormen für die Einrichtung von Ladestationen außerhalb der Straße in der Region Brüssel-Hauptstadt, einschließlich eines Mindestverhältnisses, das bis spätestens 31. Dezember 2025 auf jedem Parkplatz installiert werden muss. Und Annahme eines Plans für die Bereitstellung der Infrastruktur, der Folgendes umfasst:

— Eine geografische Verteilung der in Brüssel zu errichtenden öffentlichen Ladestationen, die anschließend aktualisiert wird
— Ein Ziel öffentlicher Ladestationen, die im Zeitraum 2022-2024 installiert werden sollen 
— Ein Installationsplan für Schnellladegeräte in der Stadt 
— Ein Installationsplan für die Ladeinfrastruktur außerhalb der Straße, der mit allen einschlägigen Interessenträgern (z. B. öffentliche Parkplätze, Einzelhandel, Wohnungswesen, Bürogebäudesektor) erörtert wurde.

Dieser Plan muss mit der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in Einklang stehen.

119

Ladestationen – WAL (R-3.04)

M

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen

Q3

2022

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen, der Folgendes umfasst:

— Anzahl der bis zum 31. August 2026 zu installierenden Ladestationen

— Die Verfahren für den Ausbau der Infrastruktur

— Die erforderliche Grundlage für die Veröffentlichung der Ausschreibungen

— Das Ziel für die Anzahl der bis 2026 zu installierenden öffentlichen Ladestationen (CPE), wobei das indikative Ziel einer CPE für zehn Elektrofahrzeuge zu berücksichtigen ist.

120

Ladestationen – FED (I-3.18)

M

Annahme des Steueranreizes für die Einrichtung privater und halböffentlicher Ladestationen

Annahme des Steueranreizes

4. QUARTAL

2021

Einführung des Steueranreizes für die Einrichtung privater und halböffentlicher Ladestationen.

121

Ladestationen RBC (R-3.05)

T

Neue öffentliche Ladestationen, die an das Stromnetz angeschlossen sind

Ladestationen

0

180

Q2

2023

Region Brüssel-Hauptstadt (im Zusammenhang mit R-3.05): 180 neue Ladestationen, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Jede Ladestation verfügt über zwei Ladepunkte.

122

Ladestationen (I-3F)

T

Neue zugängliche halböffentliche und öffentliche Ladestationen

Ladepunkte

0

27 000

Q2

2025

Flämische Region (im Zusammenhang mit I-3.19): 27 000 neue barrierefreie Ladepunkte

124

Verbesserung des flämischen Rahmens für die Überwachung der Fahrzeugemissionen  (R-3.07)

M

Annahme der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen neuen Partikelzählertest bei Inspektionen und für die Überwachung der Emissionen von Fahrzeugen im Straßenverkehr.

Annahme der rechtlichen Rahmenbedingungen

Q1

2023

Annahme des:

— Die Rechtsvorschriften müssen ab Juli 2022 die neuen Partikelzählertests in regelmäßige und nicht periodische Inspektionen aufnehmen;

— Rechtsvorschriften, die die Verwendung von Daten ermöglichen, die bei der Überwachung der Emissionen im Straßenverkehr erhoben werden, um Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der emissionsbezogenen technischen Anforderungen an Fahrzeuge; Forschungsarbeiten durchzuführen; und die Eigentümer problematischer Fahrzeuge zur teilweisen Fahrzeugkontrolle zu laden.

125

Verbesserung des flämischen Rahmens für die Überwachung der Fahrzeugemissionen  (R-3.07)

M

Partikelzählerdatenbank und Unterwegskontrollen von leichten Nutzfahrzeugen

Inbetriebnahme der Datenbank; Inkrafttreten des Rechtsrahmens

Q3

2026

Inbetriebnahme einer Datenbank, die Partikelzählerdaten aus regelmäßigen Inspektionsbeobachtungen enthält.
Inkrafttreten des Rechtsrahmens zur Einführung von Unterwegskontrollen von leichten Nutzfahrzeugen.

254

Reform der Kraftfahrzeugverkehrsteuer der Wallonischen Region (R-3.08)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer

Inkrafttreten des Rechtsakts

Q2

2025

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Überarbeitung der Reform der wallonischen Regierung zur Kraftfahrzeugsteuer von 2023. Der Rechtsakt enthält folgende Bestimmungen:

— Senkung der Kraftfahrzeugsteuer für große Familien und Alleinerziehende beim Erwerb eines Fahrzeugs;

— Die steuerliche Belastung von Elektrofahrzeugen durch eine Senkung des Steuersatzes für 100 % Elektrofahrzeuge und CO2-neutrale Fahrzeuge zu verringern;

— Festlegung von Standardwerten, um eine Besteuerung zu ermöglichen, wenn Daten fehlen;

— Berichtigung des Steuersystems für zugelassene Jahrgangsfahrzeuge, Automobile, Flugzeuge, Boote und Drohnen.

126

Emissionsfreie Firmenwagen (R-3.03)

M

Annahme des Gesetzes zur Reform der Steuerregelung für Firmenwagen

Annahme des Entwurfs zur Anpassung des Gesetzes zur Reform der Regelung für die Besteuerung von Firmenwagen

Q3

2021

Annahme eines reformierten Systems zur Besteuerung von Firmenwagen durch das Bundesparlament, bei dem neue Firmenwagen ab 2026 emissionsfrei sein müssen, um von der bestehenden Präferenzregelung profitieren zu können. Die reformierte Regelung für die Besteuerung von Unternehmensfahrzeugen sieht 1) keine Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die ab 2026 erworben wurden, 2) eine schrittweise Senkung des Steuersatzes der steuerlichen Abzugsfähigkeit konventioneller Firmenwagen, die zwischen dem 1. Juli2023 und dem 31. Dezember 2025 erworben wurden, auf 0 % bis 2028, 3) eine schrittweise Senkung des Vorsteuerabzugssatzes für emissionsfreie Firmenfahrzeuge auf höchstens 67,5 % bis 2031 und 4) eine steuerliche Abzugsfähigkeit für Benzin und Dieselkraftstoff für Hybridfahrzeuge, die zwischen 2023 und 2025 erworben wurden, ab dem 1.Januar 2023 auf 50 % vor. Darüber hinaus wird der CO2-Beitrag für ab dem1. Juli 2023 erworbene konventionelle Fahrzeuge ab dem 1. Juli2023 um 2,25 erhöht und 2025 und 2026 schrittweise auf den Faktor 5,50 im Jahr 2027 angehoben. (6) Für emissionsfreie Firmenwagen, die ab dem 1. Juli2023 erworben werden, erhöht sich der Mindestsolidaritätsbeitrag ab dem Jahr 2025 so, dass langfristig für das durchschnittliche Firmenfahrzeug der gleiche Betrag an Sozialversicherungsbeiträgen geschuldet wird, wie es zum Zeitpunkt der Vorlage des Plans der Fall ist.

246

Ladeinfrastruktur für Busse – BCR (I-3.21)

T

Installierte Ladeinfrastruktur

Anzahl

0

66

Q2

2026

52 Ladegeräte für Nacht (jeweils mit 3 Ladepunkten) und 14 Opportunitätsladestationen (mit der jeweiligen elektrischen Infrastruktur) werden in zwei Busdepots und in zwei Buslinienterminals installiert.

J. KOMPONENTE 4.1: Bildung 2.0

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Inklusivität der Bildungssysteme zu verbessern und gleichzeitig ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, um sicherzustellen, dass die Kompetenzen, die vermittelt werden, besser mit den Kompetenzen übereinstimmen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Inklusivität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und zur Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

J.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-4.01: „Digisprong“ der Flämischen Gemeinschaft

Diese Reform umfasst Maßnahmen im Zusammenhang mit vier Säulen: 1) Reformen in den Bereichen IKT-Bildung, Medienkompetenz und computergestütztes Denken, 2) Förderung einer wirksamen IKT-Schulpolitik durch Stärkung der Rolle der IKT-Koordinatoren, 3) digital qualifizierte Lehrkräfte und Ausbilder für Lehrkräfte und 4) Einrichtung eines Wissens- und Beratungszentrums zur Unterstützung der Schulen bei der Digitalisierung ihres Bildungsangebots. Die Rechtsvorschriften über den neuen IKT-Rahmen für die Pflichtschulbildung in Flandern treten bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft.

Reform R-4.02: „Hochschulförderungsfonds“ der Flämischen Gemeinschaft

Mit dieser Reform soll ein Strategiepapier zu den folgenden drei Zielen vorgelegt werden: 1) Schaffung eines zukunftssicheren und flexiblen Angebots an flämischen Hochschuleinrichtungen, 2) Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung und 3) optimale Nutzung digitaler Bildungsformen. Konkret soll in einem Visionsvermerk i) ein neues Profil für die Hochschulbildung in Flandern festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Hochschuleinrichtungen dem Stand der Technik entsprechen, und ii) eine Vision für lebenslanges Lernen entwickeln. Das Visionspapier wird bis zum 31. Dezember 2023 vom Minister für allgemeine und berufliche Bildung der flämischen Regierung gebilligt.

Reform R-4.03: Rechtsakte zur Verringerung der Schulabbrecherquote und des Schulabbruchs und zur Bekämpfung der dauerhaften Ausgrenzung der Französischen Gemeinschaft

Ziel dieser Reform ist es, die Zahl der Schulabbrecher zu senken. Diese Reform besteht in der Annahme von Rechtsakten zur Verringerung der Schulabbrecherquote und des Schulabbruchs und zur Bekämpfung dauerhafter Ausgrenzungen. Die Reform tritt am 31. August 2026 zusammen mit den in den Rechtsakten festgelegten Übergangsbestimmungen in Kraft.

Investition I-4.01: „Digisprong“ der Flämischen Gemeinschaft

Diese Investition umfasst die beiden folgenden Elemente: (1) Ausstattung aller Schulen mit einem digitalen Gerät für jeden Schüler und (2) Bereitstellung wirksamer Lerninstrumente und Schulungen für Lehrkräfte, um ihre digitalen Kompetenzen zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition I-4.02: „Hochschulförderungsfonds“ der Flämischen Gemeinschaft

Diese Investitionen bestehen aus 1) der Schaffung eines zukunftssicheren und flexiblen Angebots an flämischen Hochschuleinrichtungen, 2) der Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung und 3) der Unterstützung der nachhaltigen Einführung neuer digitaler Bildungsformen. Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition I-4.03: „Personalisierte Beratung in der Pflichtschule“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Investition wird entwickelt, um auf psychosoziale, bildungsbezogene und pädagogische Probleme von Schülern in Grund- und Sekundarschulen zu reagieren und die Ausbreitung von Bildungsbenachteiligungen und Schulabbrüchen infolge von COVID-19 zu bekämpfen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition I-4.04: „Digitale Strategie für Hochschulbildung und Erwachsenenbildung“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Investition zielt darauf ab, Hochschul- und Erwachsenenbildungseinrichtungen digital auszurüsten. Es besteht in der Gewährung von Zuschüssen für digitale Ausrüstung an Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Investition I-4.05: „Digitale Kehrtwende für Schulen aus Brüssel“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Investition soll die Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme verbessert werden. Diese Investition besteht in 1) der Bereitstellung von IKT-Geräten und 2) der Bereitstellung von WIFI-Zugangspunkten für Schulen in Brüssel.

Investition I-4.06: „Digitaler Wandel der Bildung“ der deutschsprachigen Gemeinschaft

Ziel der Investition ist es, alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe mit Laptops auszustatten. Die Ausstattung der Lehrkräfte erfolgt auf freiwilliger Basis: nur Lehrkräfte, die einen Laptop beantragt haben, dürfen mit einem Laptop ausgerüstet sein. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-4: „Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen“

Diese Investition zielt darauf ab, Schulen digitale Ausrüstung und IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Die Investition setzt sich aus folgenden Teilmaßnahmen/Aktionen zusammen:

·Investition I-4.01: „Digisprong“ der Flämischen Gemeinschaft 

·Investition I-4.06: „Digitaler Wandel der Bildung“ der deutschsprachigen Gemeinschaft

J.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

127

Digisprong (R-4.01)

M

Annahme eines neuen IKT-Rahmens für die Pflichtschulbildung in Flandern

Annahme neuer Rechtsvorschriften durch das flämische Parlament zur Verbesserung des IKT-Rahmens

4. QUARTAL

2023

Annahme der neuen Rechtsvorschriften durch das flämische Parlament zur Verbesserung des derzeitigen IKT-Rahmens in Bezug auf zwei Aspekte:

die Rolle der IKT-Koordinatoren in Schulen

— und die IKT-Mindestziele.

Die Rechtsvorschriften sollen es ermöglichen, i) die Rolle der IKT-Koordinatoren auf allen Bildungsebenen zu stärken und eine bessere Überwachung der IKT-Politik in Schulen durch die Änderung des Dekrets 31 zu gewährleisten und ii) die Mindestziele für die zweite und dritte Stufe der Sekundarbildung zu ratifizieren.

128

Hochschulförderungsfonds (R-4.02)

M

Zukunftsvision für eine zukunftsorientierte, flexible und digitale Hochschulbildung

Annahme eines Visionspapiers durch die flämische Regierung

4. QUARTAL

2023

Billigung eines Visionspapiers der flämischen Regierung durch den Minister für allgemeine und berufliche Bildung, in dem das Profil der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens in Flandern dargelegt wird. Mit dem neuen Text soll die Vision für die Entwicklung eines flämischen Hochbildportfolios festgelegt werden, das zukunftssicher und flexibel ist. Er wird in Absprache mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern, einschließlich Hochschuleinrichtungen, Berufsfeldern und Sozialpartnern, ausgearbeitet.

Konkret soll sie i) ein neues Profil für die Hochschulbildung in Flandern festlegen, um sicherzustellen, dass die Hochschuleinrichtungen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, und ii) eine Vision für lebenslanges Lernen entwickeln.

129

Rechtsakte zur Verringerung der Schulabbrecherquote und des Schulabbruchs und zur Bekämpfung dauerhafter Ausgrenzungen (R-4.03)

M

Rechtsakte gegen Schulabbrecher

Inkrafttreten von Rechtsakten

Q2

2024

Inkrafttreten von Rechtsakten (1) zur Verringerung der Schulabbrecherquote und des Schulabbruchs bei den Schülern und (2) zur Bekämpfung dauerhafter Ausschlussgründe und zur Einrichtung von netzübergreifenden Kammern, die Beschwerden gegen Entscheidungen über einen dauerhaften Ausschluss bearbeiten.

131

Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen (I-4)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

Zahl der Schulen/Einrichtungen, die Mittel erhalten

0

3 828

4. QUARTAL

2022

3828 Schulen und/oder Bildungseinrichtungen in Belgien haben Mittel für die Modernisierung der IKT-Infrastruktur erhalten, darunter:

— Flämische Gemeinschaft (I-4.01): 3785 Pflichtschulen

Deutschsprachige Gemeinschaft (I-4.06): 43 Pflichtschulen.

133

Digitale Strategie für die Hochschulbildung und Erwachsenenbildung (I-4.04)

T

Gewährung von Finanzhilfen für digitale Ausrüstung

 

Finanzhilfen gewährt

0

77

Q2

2026

77 Einrichtungen der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung wurden Finanzhilfen für digitale Ausrüstung gewährt.

134

Hochschulförderungsfonds (I-4.02)

T

Verbesserung des Hochschulangebots in Flandern, um sie zukunftssicherer und flexibler zu gestalten

Zahl der Hochschuleinrichtungen, die Mittel erhalten haben

0

7

4. QUARTAL

2023

7 Hochschuleinrichtungen haben Mittel aus dem Hochschulförderungsfonds erhalten.

Über den Hochschulförderungsfonds erstellen die Hochschuleinrichtungen auf der Grundlage von Analysen der Bildungsportfolios Aktionspläne zur Anpassung und Verringerung der bestehenden Angebote und erstellen erforderlichenfalls neue Pläne. Darüber hinaus ist auf die Anpassung der Programme zu achten, die den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft Rechnung trägt.

Alle flämischen Hochschuleinrichtungen können Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorschlagen und einreichen. Die Teilnahme an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist für Hochschuleinrichtungen jedoch nicht verpflichtend und es wird auch keine Abnahmegarantie vorgelegt.

135

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

M

Annahme eines neuen Regelungsrahmens, in dem die Bedingungen für die Intervention des Systems festgelegt sind

Annahme des Regelungsrahmens des Dekrets durch das Parlament der Französischen Gemeinschaft, in dem die Modalitäten des Tätigwerdens des Systems festgelegt sind

Q3

2021

Annahme eines neuen Gesetzesrahmens durch das Parlament der Französischen Gemeinschaft zur Regelung einer Übergangsregelung mit Bestimmungen über: 1) die Gewährung von Mitteln an Schulen im Zusammenhang mit Differenzierungs- und Sanierungsstrategien und der Bekämpfung des Schulabbruchs, 2) die Änderung der PR-FPO/WBE-Verträge im Kontext der Krise und 3) die Aufgaben des CPMS im Kontext der Krise.

136

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

T

Einführung eines verstärkten Unterstützungsmechanismus für bedürftige Studierende

Schulen (und CPMS), die Unterstützung und Coaching erhalten

0

531

4. QUARTAL

2022

Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (z. B. Lehrkräfte, Erzieher, Personal für psychologische Unterstützung) zur Unterstützung von 531 Schulen/CPMS auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs.

137

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

In Schulen installierte IKT-Geräte und WLAN-Hotspots

900

2200

4. QUARTAL

2021

In den Brüsseler Schulen werden 2200 IKT-Geräte (Laptops, Tablets, interaktive Armaturenbretter) und WIFI-Zugangspunkte installiert. Die Verteilung richtet sich nach den Bedürfnissen der Schulen (mit Schwerpunkt auf Schulen mit einem niedrigeren sozioökonomischen Index).

138

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen mit IKT-Geräten und WIFI-Zugangspunkten

IKT-Geräte und WIFI-Zugangspunkte

2 200

3 500

4. QUARTAL

2024

3500 IKT-Geräte und WIFI-Zugangspunkte werden an Schulen in Brüssel geliefert.

K. KOMPONENTE 4.2: Ausbildung und Beschäftigung schutzbedürftiger Gruppen

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die soziale und arbeitsmarktpolitische Integration schutzbedürftiger Gruppen, darunter Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Häftlinge und Menschen, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, zu stärken. Mehrere der Maßnahmen zielen darauf ab, die digitale Inklusion zu fördern und den Zugang zu grundlegenden Diensten wie elektronischen Behördendiensten zu verbessern, indem die Bereitstellung digitaler Ausrüstung mit Schulungen zu digitalen Kompetenzen kombiniert wird.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zur Stärkung der Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt und der länderspezifischen Empfehlung 2020.2 zur Abmilderung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der Krise bei.

K.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-4.04: „Bekämpfung von Diskriminierung auf demArbeitsmarkt“ des Bundes

Die Reform zielt auf die Bekämpfung von Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt ab und besteht aus 1) der Verbesserung des Regelungsrahmens für Diskriminierungstests, 2) der Veröffentlichung eines Gesetzes zur Einrichtung einer Abteilung innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, die für die Überwachung der Vielfalt und die Erstellung sektoraler Merkblätter über die Beschäftigungsstruktur der einzelnen Tätigkeitsbereiche zuständig ist, und 3) Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Überwachung des Sozialrechts des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, um die Wirksamkeit diskriminierender Tests zu verbessern. Der angepasste Rechtsrahmen für die Prüfung von Diskriminierungen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Reform R-4.05: „Requalifizierungsstrategie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Reform zielt darauf ab, die nachhaltige Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Diese Reform besteht aus dem Inkrafttreten von Rechtsakten und der Aufnahme strategischer Indikatoren in den Verwaltungsvertrag 2023–2027 von Actiris.

Reform R-4.06: „Ein integrativer Arbeitsmarkt“ der Flämischen Gemeinschaft

Die Reform zielt auf die Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt ab und besteht aus 1) der Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt und 2) aus Addenda über Nichtdiskriminierung und Inklusion, die zu den Sektorvereinbarungen hinzugefügt werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition I-4.07: „Requalifizierungsstrategie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Die Investition zielt darauf ab, die nachhaltige Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Es besteht aus 1) der Einführung einer systematischen Bewertung der sprachlichen und digitalen Kompetenzen von Arbeitsuchenden, 2) der Bereitstellung von „Not-“ Kinderbetreuung für Eltern, die eingestellt wurden oder eine Ausbildung absolvieren, und 3) der Unterstützung von Projekten im Bereich der sozialen Innovation.

Investition I-4.08: „E-Inclusion forBelgium“ des Föderalen Staates

Ziel der Investition ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration benachteiligter Gruppen in die Gesellschaft durch Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen. Die Investition besteht aus einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Förderung der digitalen Inklusion benachteiligter Gruppen. Die Projekte zielen entweder darauf ab, 1) das Bewusstsein schutzbedürftiger Zielgruppen zu schärfen, damit sie sich mit einschlägigen IKT vertraut machen, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, 2) die digitalen Kompetenzen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, oder 3) die digitalen Kompetenzen der Betreuungspersonen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-4.09: „Digitale Plattform für Häftlinge“ des Bundes

Ziel der Investition ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Häftlingen in die Gesellschaft durch digitale Dienste. Die Investition besteht in der Einführung einer digitalen Plattform in Gefängnissen, einschließlich digitaler Module für digitale Kommunikation, E-Learning, Übersetzung und Enzyklopädie.

Investition I-4.10: „Geschlecht undArbeit“ des Bundes

Ziel der Investition ist es, die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt zu analysieren und die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Die Investition besteht in der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen zur Integration schutzbedürftiger Frauen in den Arbeitsmarkt. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition I-4.11: „Digibanks“ der Flämischen Region

Ziel der Investition ist die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration benachteiligter Gruppen durch die Förderung ihrer digitalen Inklusion auf kommunaler Ebene. Die Investition besteht in 1) der Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu digitalen Technologien, 2) der Bereitstellung von Schulungen und Wissensaustausch zur Stärkung digitaler Kompetenzen und 3) der Bereitstellung des digitalen Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

K.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

139

Umschulungsstrategie (R-4.05)

M

Rechtsakte zur Förderung der Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt

Veröffentlichung von Rechtsakten im Amtsblatt

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten von Rechtsakten (1) zur Einführung einer systematischen Bewertung der digitalen und sprachlichen Kompetenzen von Arbeitsuchenden und 2) Einführung eines Bonus für Arbeitgeber für die Einstellung von Arbeitsuchenden mit Behinderungen.

Strategische Indikatoren wie die Ausstiegsquote (Tauxde sortie vers l’emploi) für Actiris, Bruxelles Formation und VDAB Brussel in den Verwaltungsvertrag 2023–2027 von Actiris aufzunehmen.

140

Bekämpfung der Disriminierung auf dem Arbeitsmarkt (R-4.04)

M

Angepasster Rechtsrahmen und verbesserte Anwendung diskriminierender Tests

Veröffentlichung des geänderten Rechtsrahmens im Amtsblatt

4. QUARTAL

2023

(1) Veröffentlichung des angepassten Rechtsrahmens für diskriminierende Tests (Artikel 42/1 Sozialstrafgesetzbuch) im Amtsblatt, 2. Veröffentlichung eines Gesetzes zur Einrichtung einer Abteilung des FÖD Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, die für die Überwachung der Vielfalt und die Erstellung sektoraler Merkblätter über die Beschäftigungsstruktur der einzelnen Tätigkeitsbereiche zuständig ist, und (3) Ausbildung für die Überwachung des Sozialrechts des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und sozialer Dialog, um die Wirksamkeit diskriminierender Tests zu verbessern.

141

Ein integrativer Arbeitsmarkt (R-4.06)

T

Abschluss sektorspezifischer Nichtdiskriminierungsmaßnahmen

Branchen

0

37

Q1

2023

(1) Inkrafttreten des überarbeiteten flämischen Integrationsdekrets zur Förderung der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt; (2) 37 Berufssektoren setzen Aktionspläne zur Nichtdiskriminierung um (siehe Addenda Nichtdiskriminierung und Inklusion 2021–2022). Die flämische Regierung bewertet die Umsetzung der einzelnen sektoralen Aktionspläne.

143

Umschulungsstrategie (I-4.07)

M

Gewährung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit Initiativen für soziale Innovation

Schriftliche Benachrichtigung erfolgreicher Bewerber über die Auftragsvergabe

Q2

2023

Gewährung von Zuschüssen durch die öffentlichen Arbeitsverwaltungen für Initiativen für soziale Innovation.

144

Umschulungsstrategie (I-4.07)

T

Beratung von Arbeitsuchenden zu sprachlichen und digitalen Kompetenzen

Arbeitssuchende

0

6 000

4. QUARTAL

2024

6000 Arbeitsuchende haben digitale und sprachliche Beratung, einschließlich Schulungsberatung, in Anspruch genommen.

146

Digitale Integration für Belgien (I-4.08)

T

Gewährung von Zuschüssen

Finanzhilfen gewährt

0

15

Q2

2024

Gewährung von 15 Finanzhilfen durch die zuständige Stelle und das Programm für soziale Integration für Projekte, die den Kriterien der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen E-INCLUSION FOR BELGIEN entsprechen. Die Projekte zielen darauf ab, 1) schutzbedürftige Zielgruppen dafür zu sensibilisieren, sich mit einschlägigen IKT vertraut zu machen, um ihre persönliche Situation zu verbessern und ihre soziale Integration zu stärken, 2) die digitalen Kompetenzen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern, um ihre persönliche Situation zu verbessern und die soziale Integration zu stärken, und 3) die digitalen Kompetenzen der Betreuungspersonen schutzbedürftiger Zielgruppen zu verbessern.

147

Digitale Plattform für Häftlinge (I-4.09)

T

Einführung der digitalen Plattform

Gefängnisse

0

36

Q2

2026

Einführung einer digitalen Plattform, einschließlich digitaler Module, in 36 Gefängnissen im Zusammenhang mit digitaler Kommunikation, E-Learning, Übersetzung und Enzyklopädie.

148

Geschlecht und Arbeit (I-4.10)

T

Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen

Finanzhilfen

0

18

4. QUARTAL

2024

Unterzeichnung von 18 Finanzhilfevereinbarungen im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen „Brot und Rosen“

149

Digibanks (I-4.11)

T

Unterzeichnung von Partnerschaften zur Förderung der digitalen Inklusion

Gemeinden

0

100

4. QUARTAL

2022

Unterzeichnung einer Digibank-Partnerschaft durch 100 Gemeinden in Flandern mit dem Flandern Department of Work and Social Economy, um (1) einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Technologien zu gewährleisten; 2. Stärkung der digitalen Kompetenzen durch Schulung und Wissensaustausch; 3.Bereitstellung des digitalen Zugangs zu essenziellen Diensten.

L. KOMPONENTE 4.3: Soziale Infrastruktur

Mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans werden zwei Ziele verfolgt:

·Erhöhung des Angebots an Sozialwohnungen zur Bereitstellung menschenwürdiger Wohnbedingungen für schutzbedürftige Gruppen (Obdachlose, Menschen mit Behinderungen oder Verlust der Autonomie) im Rahmen einer Deinstitutionalisierungsstrategie;

·Verbesserung der frühkindlichen Kinderbetreuung, insbesondere für schutzbedürftige Haushalte in Wallonien, darunter Frauen und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen.

Diese Komponente zielt darauf ab, schutzbedürftigen Gruppen eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt und allgemein in die Gesellschaft zu erleichtern.

Die Komponente leistet einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zu negativen Arbeitsanreizen und zur Stärkung der Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt und der länderspezifischen Empfehlung 2020.2 zur Abmilderung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der Krise.

L.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-4.12: „Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnraum für schutzbedürftige Personen“ der Wallonischen Region

Diese Investition zielt darauf ab, die Zahl der öffentlichen Wohneinheiten (niedriger Mietwohnraum, inklusiver und solidarischer Wohnraum sowie Unterkunftsplätze für Gruppen mit schlechten Wohnverhältnissen) zu erhöhen. Die Investition besteht in der Schaffung öffentlicher Versorgungseinrichtungen und der Ausstattung von Wohnungen schutzbedürftiger Menschen mit Fernhilfeboxen.

Investition I-4.13: „Errichtung und Renovierung der Infrastruktur für die frühkindliche Kinderbetreuung“ der Wallonischen Region

Die Investition zielt darauf ab, die Versorgung mit frühkindlicher Kinderbetreuung in der Wallonischen Region zu verbessern. Die Investition besteht in der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen.

L.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folgende Nummer:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

150

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

M

Wallonische Strategie für die Deinstitutionalisierung (Wallon-Gesundheitspolitik)

Billigung einer wallonischen Strategie zur Deinstitutionalisierung durch die wallonische Regierung

4. QUARTAL

2021

Billigung einer Strategie der Wallonischen Region zur Deinstitutionalisierung im Rahmen der wallonischen Gesundheitspolitik, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen: 1) Spezifizierung des Konzepts der Deinstitutionalisierung, 2) Festlegung von Kriterien für die Institutionalisierung und Deinstitutionalisierung, 3) quantitative und qualitative Bewertung der von den Gast- und Beherbergungseinrichtungen initiierten Deinstitutionalisierung, 4) Erstellung eines Sachstands in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen (5) und Abgabe von Empfehlungen für die Umsetzung der Strategie.

151

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Vergabe eines Teils der Arbeiten

Wohneinheiten

0

280

Q2

2024

Vergabe von Bauaufträgen durch Betreiber für 280 Niedrigmietwohnungen.

152

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Installation von Fernassistenten für Menschen, die ihre Autonomie verlieren

Installierte Fernassistenzkästen

0

5 000

Q3

2025

5000 Fernunterstützungskästen, die in den Häusern schutzbedürftiger Personen, d. h. Personen über 65 und/oder Menschen mit Behinderungen, installiert sind.

153

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Bewohnbare Wohneinheiten

Zahl der Kauf-, Neubauten oder renovierten Wohneinheiten

0

1 212

Q3

2026

1212 gekaufte, neu gebaute oder renovierte öffentliche Wohneinheiten (niedrige Mietwohnungen, inklusive und solidarische Wohnungen sowie Unterkünfte für Gruppen mit schlechten Wohnverhältnissen) sind zur Belegung bereit.

154

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Vergabe von Bauaufträgen an Projektträger

Kinderbetreuungsplätze

0

255

4. QUARTAL

2023

Vergabe von Bauaufträgen durch Betreiber (Kinderkrippen) für 15 % der neu geschaffenen Kinderbetreuungsplätze, d. h. 255.

155

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Eröffnung von Kinderbetreuungsplätzen

Zahl der geschaffenen oder renovierten Kinderbetreuungsplätze

0

1 700

Q3

2026

In Kinderbetreuungseinrichtungen der Stufe 2 wurden 1700 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen. Durch den Bau neuer Gebäude, den Erwerb neuer Infrastruktur, die Renovierung bestehender Gebäude oder die Eröffnung zusätzlicher neuer Plätze in bestehenden Einrichtungen des Geburts- und Kinderamtes („Office de la naissance et de l’enfance“) werden neueKinderbetreuungsplätze geschaffen.

   

M. KOMPONENTE 4.4: Ende der Laufbahn und Ruhegehälter

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, eine politische Antwort auf die Herausforderungen des Rentensystems im Hinblick auf soziale Angemessenheit und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu geben.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.1 zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des Rentensystems bei.

M.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-4.07: „Ende der Berufslaufbahn und Ruhegehälter“ des föderalen Staats

Diese Reform zielt darauf ab, 1) das Rentensystem zukunftssicher zu machen, 2) die finanzielle Tragfähigkeit des Systems der sozialen Sicherheit und der öffentlichen Finanzen zu verbessern, 3) die Solidaritätsrolle des Rentensystems zu stärken, 4) den „Versicherungsgrundsatz“ zu stärken, 5) einen „Geschlechtstest“ einzuführen, (6) die Konvergenz zwischen und innerhalb der verschiedenen Rentensysteme zu gewährleisten, (7) die Effizienz der mit Renten befassten Verwaltungsdienste zu verbessern. Die Rechtsvorschriften zur Reform des Rentensystems werden bis zum 1. Januar 2026 angenommen und treten in Kraft, wobei für bestimmte Bestimmungen angemessene Übergangsfristen vorgesehen werden können.

Um die Interessenträger einzubeziehen, plant die Bundesregierung, 2021 eine Konferenz zum Thema Beschäftigung zu veranstalten, bei der der Schwerpunkt auf dem Thema „Laufbahnende“ liegt.

M.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Seq.Nb.

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

156

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Aktionsplan auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschäftigungskonferenz

Livestreaming (und Aufzeichnung) von Arbeitskonferenzen und vorgeschlagener Aktionsplan, die auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt werden

Q2

2022

Livestreaming (und Aufzeichnung) der Debatten der Arbeitskonferenz durch die Verwaltung (SPF ETCS). Ein Vorschlag für einen Aktionsplan zur Erhöhung der Beschäftigungsquote der Arbeitnehmer, der sich dem Ende der beruflichen Laufbahn nähert, auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der bestehenden einschlägigen föderalen Maßnahmen, die vom Bundesministerium für Arbeit ausgearbeitet wurden, sowie der Beiträge der Sozialpartner, Regionen und anderer Interessenträger vor und während der Konferenz wird ausgearbeitet und auf die Tagesordnung des Ministerrates gesetzt. Ziel dieses Aktionsplans ist es, konkrete Regelungsvorschläge (legislativ oder administrativ) vorzulegen, die von den Bundesbehörden (ggf. dem Bundesparlament) angenommen werden.

157

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Vorschlag für eine Rentenreform

Vom Ministerrat der Bundesregierung angenommener Reformvorschlag

4. QUARTAL

2021

Vom Ministerrat der Bundesregierung angenommener Vorschlag zur Reform des Rentensystems, der folgende Elemente umfasst:

I) Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems;

II) Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für Menschen, nach Erfüllung der Vorruhestandsregelungen aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben;

III) Maßnahmen zur Stärkung ihrer solidarischen Rolle, um eine angemessene Mindestrente, ihre versicherungstechnische Rolle und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten, wobei das allgemeine Ziel der Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems zu berücksichtigen ist;

IV) Maßnahmen zur Gewährleistung der Konvergenz zwischen und innerhalb der verschiedenen Systeme.

158

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Annahme der Rentenreform

Verabschiedung der Rechtsvorschriften zur Reform des Rentensystems durch das Bundesparlament

Q2

2024

Verabschiedung der Rechtsvorschriften zur Reform des Rentensystems durch das Bundesparlament. Die Rechtsvorschriften umfassen folgende Elemente:

I) Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems;

II) Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für Menschen, nach Erfüllung der Vorruhestandsregelungen aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben;

III) Maßnahmen zur Stärkung ihrer solidarischen Rolle, um eine angemessene Mindestrente, ihre versicherungstechnische Rolle und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten, wobei das allgemeine Ziel der Verbesserung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des Rentensystems zu berücksichtigen ist;

IV) Maßnahmen zur Gewährleistung der Konvergenz zwischen und innerhalb der verschiedenen Systeme.

N. KOMPONENTE 5.1: Ausbildung und Arbeitsmarkt

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus Maßnahmen, die darauf abzielen, die Beschäftigungsquote zu erhöhen und gleichzeitig einen integrativen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die Maßnahmen bestehen darin, die Arbeitskräfte mit Kompetenzen auszustatten, die dem aktuellen und künftigen Arbeitsmarktbedarf entsprechen, einschließlich des ökologischen und des digitalen Wandels, und die Erwerbsbeteiligung durch Schulungen, Aktivierungsmaßnahmen und Coaching zu erhöhen, aber auch durch die Bekämpfung von Beschäftigungsfallen und dafür, dass Arbeit sich lohnt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.2 zur Verringerung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und der länderspezifischen Empfehlung 2020.2 zur Abmilderung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen der Krise bei.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

N.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-5.01: „A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren“ der Wallonischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, digitale und technologische Innovation und Bildung zu unterstützen. Die Investition besteht in der Renovierung und dem Bau von Gebäuden, in denen die Zentren A6K und E6K untergebracht sind.

Investition I-5.02: „Multidisziplinar- und Biotechnologie-Ausbildungszentrum“ der Wallonischen Region

Die Maßnahme umfasst den Bau und die Ausrüstung eines multidisziplinären und biotechnologischen Ausbildungszentrums in Wallonien. Mit der Maßnahme sollen strategische und wirtschaftliche Sektoren in Wallonien wie Biotechnologie, Reindustrialisierung oder Verteidigung durch fortgeschrittene und digitale Ausbildungsprogramme unterstützt werden.

Investition I-5.03: „Modernisierung der Ausbildungsinfrastruktur“ der Wallonischen Region

Mit der Maßnahme soll die Kompetenzentwicklung in Wallonien gefördert werden. Die Maßnahme umfasst den Bau, die Renovierung und/oder die Ausstattung von Gebäuden für Ausbildungs- und Arbeitsvermittlungsdienste.

Investition I-5.04: „Lern- und Karriereoffensive“ der Flämischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, Ausbildung und lebenslanges Lernen zu fördern. Die Maßnahme besteht darin, Unternehmen bei Kompetenzprüfungen, Innovationsstrategien und Schulungen zu unterstützen.

Investition I-5.05: „Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit der Maßnahme soll eine Strategie zur Erholung des Arbeitsmarkts in der Region Brüssel-Hauptstadt umgesetzt werden. Die Maßnahme besteht in der Unterstützung von Arbeitsuchenden oder Arbeitnehmern in Form von Schulungen, Screenings oder Tests.

Investition I-5.06: „Digitale Kompetenzen“ der Flämischen Region

Mit der Maßnahme soll der digitale Wandel in Flandern gefördert werden. Die Maßnahme besteht darin, Bürgern, Arbeitgebern und den Partnern der flämischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (VDAB) digitale Instrumente und Dienste zur Verfügung zu stellen.

Investition I-5.07: „Digitales lebenslanges Lernen“ der Wallonischen Region

Die Investitionsmaßnahme zielt darauf ab, die digitale Ausbildung in Wallonien zu stärken. Die Maßnahme umfasst den Bau oder die Renovierung von Gebäuden, die für digitale Schulungen ausgerüstet sind.

Reform R-5.01: „Beschränkung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf und verbesserte degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit“ des Föderalstaats

Die Reformmaßnahme umfasst zwei Komponenten: Inkrafttreten des Rechtsakts, der (i) die Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf höchstens 24 Monate begrenzt und (ii) die degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit verbessert.

Reform R-5.03: „Lernkonto“ des Bundes

Die Reformmaßnahme besteht aus drei Teilen. Die Maßnahme zielt darauf ab, i) jedem Arbeitnehmer ein individuelles Recht auf Fortbildung zu gewähren, II) Steuervergünstigungen für Unternehmen zu entwickeln, die den Arbeitnehmern mehr Ausbildungsstunden als die bereits gesetzlich vorgesehenen gewähren, und iii) in Absprache mit den föderierten Einheiten Hindernisse für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer in vorübergehender Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Um jedem Arbeitnehmer ein individuelles Recht auf Ausbildung i) zu gewähren, ist eine Änderung des Gesetzes vom 5. März 2017 über die praktikable und handhabbare Arbeit vorgesehen. Nach den geltenden Rechtsvorschriften muss auf branchenübergreifender Ebene sichergestellt werden, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf durchschnittlich fünf Fortbildungstage (oder die entsprechende Stundenzahl) pro Jahr hat. Ziel der Reform ist es, vor Ende der Wahlperiode für jeden Mitarbeiter ein individuelles Recht auf Fortbildung zu erreichen. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten bleiben entsprechend, vorbehaltlich von Ausnahmen oder Ausnahmen.

Für ii) die Reform trat gemäß Titel 2 Kapitel 1 Abschnitt 4 des Programmgesetzes vom 20. Dezember 2020, das am 30. Dezember 2020 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, am 1. Januar 2021 in Kraft. Steuervergünstigungen werden in Form einer Befreiung von der Steuervorauszahlung für Arbeitnehmer gewährt, die in einem ununterbrochenen Zeitraum von 30 Kalendertagen eine mindestens zehntägige Schulung absolviert haben (bei Unternehmen mit Schicht- oder Nachtarbeit während eines ununterbrochenen Zeitraums von 60 Kalendertagen; für kleine Unternehmen beträgt der Schwellenwert 5 Tage in einem ununterbrochenen Zeitraum von 75 Kalendertagen).

Um Hindernisse für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer in vorübergehender Arbeitslosigkeit zu beseitigen, wird mit der Reform die Verpflichtung eingeführt, dass Arbeitnehmer mit langer oder struktureller befristeter Arbeitslosigkeit bei der zuständigen regionalen Dienststelle gemeldet werden.

Die Änderung des Gesetzes vom 5. März 2017 über die durchführbare und handhabbare Arbeit tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Reform R-5.04: „Lebenslanges Lernen“ der Flämischen Gemeinschaft

Die Reformmaßnahme ebnet den Weg zu einer individuellen Lern- und Karriererechnung, die alle Bildungsanreize an einem zentralen Ort deutlich sichtbar macht, damit die Bürger ihre Lernrechte und die verfügbare Unterstützung klar erkennen können. Die Sozialpartner und die flämische Regierung einigen sich auf ein Strategiepapier, in dem dargelegt wird, wie ein Lern- und Laufbahnkonto in Flandern eingeführt werden soll, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die Transparenz für die Bürger zu erhöhen, schutzbedürftige Gruppen besser zu integrieren und die Abstimmung mit der auf föderaler Ebene eingerichteten digitalen Plattform für Lernkonten sicherzustellen. Das Visionspapier ist bis zum 30. Juni 2022 vorzulegen.

Reform R-5.05: „Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien“ der Wallonischen Region

Die Reformmaßnahmen zielen darauf ab, die Aktivierung von Arbeitssuchenden in Wallonien effizienter zu gestalten, indem das Dekret über Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende angepasst wird. Die neue Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende zielt darauf ab, alle Arbeitsuchenden zu unterstützen, alle verfügbaren Informationen zu nutzen, Kompetenzen bei der Registrierung zu überprüfen und die Zusammenarbeit zwischen der wallonischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (Forem) und den Unterstützungspartnern zu optimieren. Bei der Reform sollen effiziente digitale Instrumente genutzt werden, die es ermöglichen, die entfernten und/oder persönlichen beruflichen Laufbahnen für die unabhängigsten Arbeitsuchenden zu gestalten und gleichzeitig die persönliche Unterstützung derjenigen zu stärken, die am meisten Unterstützung benötigen. DerErlass über Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende wird bis zum 30. September 2021 angenommen und tritt zehn Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

N.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

159

A6K/E6K

Plattform für digitale und technologische Innovation und Ausbildung (I-5.01)

M

Aktivität entwickelt über A6K-E6K

Bericht des Lenkungsausschusses über die abgeschlossenen Geschäftsschritte

Q1

2023

Bericht über die Schritte zur Unternehmensentwicklung im Hinblick auf die Einrichtung des Zentrums für digitale und technologische Innovation und Ausbildung: Entwicklung des Inkubationsangebots durch Gründung eines Wagnisträgers, Entwicklung eines digitalen Ausbildungsangebots, Aufforderung zur Einreichung von Projekten für neu gegründete Unternehmen, Technologiedemonstrationssysteme und Infrastruktur im Zusammenhang mit Kooperations- und Projektoperationen.

160

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung für Ausbildung, Arbeitsvermittlungsdienste

m2

0

11 374

4. QUARTAL

2025

11 374 m² Gebäude:

-Aptaskil – Bau, Ausstattung und Ausstattung von Gebäuden.

-Technocité – Kauf und Ausstattung von Gebäuden

-FOREM-Infrastruktur – Bau und Ausstattung von Gebäuden

-Zentrum der Ökotechnologien – Mons – Bau, Ausstattung und Ausstattung von Gebäuden

161

EU-Plattform für multidisziplinäre und biotechnologische Ausbildung (I-5.02)

T

Bau und Ausrüstung der EU-Plattform für multidisziplinäre und biotechnologische Ausbildung

m2

0

5 500

Q3

2025

5 500 m² Gebäude mit Modulen für virtuelle Realität, einem MINT-Tauchraum, digitaler Doppelausrüstung, digitaler Ausrüstung für Lernräume und einer Roboter-Produktionslinie.

162

A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren (I-5.01)

T

Abschluss der Renovierung und Erweiterung von A6K-E6K

m2

5 000

25 000

Q2

2026

25 000 m² renovierte und gebaute Gebäude.

163

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung für Ausbildung, Arbeitsvermittlungsdienste

11 374

35 574

Q2

2026

Zusätzliche 24 200 m² Gebäude, d. h. insgesamt 35 574 m²:

-„Ecocentre de formation“ in Belgrad – Bau und Ausstattung von Gebäuden

-Technifutur – Renovierung, Ausstattung und Ausstattung von Gebäuden

-„Centre des Ecotechnologies“ in Jemappes – Bau, Ausstattung und Ausstattung von Gebäuden.

164

Lern- und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung für Fortbildungsurlaube und Online-Schulungen in Flandern

Zahl der Einschreibungen in Online-Ausbildungs-/Ausbildungsurlaubsrechte, die genutzt wurden

0

307 500

4. QUARTAL

2022

Seit 2021 wurden 307500 Schulungsurlaube in Anspruch genommen oder Einschreibungen in Online-Schulungsangeboten registriert.

165

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung von Unternehmen in Flandern durch Kompetenzprüfungen und Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen

Unternehmen

0

357

4. QUARTAL

2024

357 Unternehmen haben im Rahmen eines der folgenden Projekte Unterstützung erhalten:

I)Kompetenzprüfungen für KMU.

II)Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für einen strategischen Wandel im Bereich der offenen Innovation für sozialwirtschaftliche Unternehmen.

III) Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „zukunftsorientierte Schulungen zur Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gruppen in der Sozialwirtschaft“ für sozialwirtschaftliche Unternehmen.

166

Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes mit Schwerpunkt auf Effizienz und Optimierung der Aktivierungs- und Ausbildungspolitik (I-5.05)

T

Aktivierungsunterstützung für Arbeitsuchende und Arbeitnehmer in Brüssel

Personen

0

600

4. QUARTAL

2024

600 Personen erhielten Unterstützung in Form von Schulungen, Screenings oder Tests zur Umschulung oder Umstellung auf Berufe, in denen ein Mangel herrscht.

167

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

M

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen in Flandern

VDAB-Bericht, in dem die Öffentlichkeitsarbeit bescheinigt wird

4. QUARTAL

2022

Alle Personen, die seit 01/01/2021 vorübergehend arbeitslos sind, werden von der flämischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (VDAB) kontaktiert, um sich für eine Ausbildung, ein Praktikum, eine befristete Arbeitsstelle oder eine Freiwilligentätigkeit anzumelden.

168

Lebenslanges Lernen der Flämischen Gemeinschaft (R-5.04)

M

Strategiepapier zu Lern- und Karrierekonten in Flandern

Veröffentlichung der Vereinbarung durch die Regierung

 

 

 

Q2

2022

Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern und der flämischen Regierung über ein Strategiepapier, in dem dargelegt wird, wie ein Lern- und Laufbahnkonto in Flandern eingeführt werden soll, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, die Transparenz für die Bürger zu erhöhen, schutzbedürftige Gruppen besser zu integrieren und die Abstimmung mit der auf föderaler Ebene eingerichteten digitalen Plattform für Lernkonten sicherzustellen.

169

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

T

Entwicklung des E-Learning-Angebots in Flandern

E-Learning-Projekte

0

37

4. QUARTAL

2022

37 E-Learning-Projekte werden im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genehmigt, eingeleitet und abgeschlossen.

170

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

M

Digitale Instrumente und Dienste für Bürger, Arbeitgeber und die Partner der flämischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (VDAB)

Management- und Politiküberwachungsbericht des VDAB und der Abteilung WSE

4. QUARTAL

2024

Folgende digitale Instrumente und Dienste stehen Bürgern, Arbeitgebern oder VDAB-Partnern in Flandern zur Verfügung:

1. Digitale Karriereplattform für Bürgerinnen und Bürger.

2. Digitaler Arbeitgeberzähler der VDAB und der digitalen Partnerplattform.

3. Digitaler Arbeitgeberschalter der Abteilung WSE.

4. Offene Datenplattform der Abteilung WSE mit Datensätzen.

171

Digitales lebenslanges Lernen (I-5.07)

M

Modernisierung der Bereitstellung von Coaching und Schulungen zu digitalen Kompetenzen, einschließlich grundlegender digitaler Kompetenzen in Wallonien

Durchgeführte Projekte

Q2

2026

IKT-Ausrüstung steht in 39 immersiven Schulungsräumen zur Verfügung.

Es stehen Schulungsprogramme zur Verfügung, die grundlegende digitale Kompetenzen oder IT-Kenntnisse umfassen.

10 000 Stunden digitale Schulung für Lehrkräfte und Praktikanten.

6 000 m² gebaute oder renovierte Gebäude, die für Schulungen zu digitalen Kompetenzen ausgestattet sind, mit 1 500 m² als Plattform für Neugestaltung und MINT.

172

Lernkonto (R-5.03)

M

Föderale Reform zur Entwicklung des individuellen Anspruchs auf Weiterbildung der Beschäftigten.

Veröffentlichung im Amtsblatt

4. QUARTAL

2021

Auf der Grundlage des Dialogs zwischen den Sozialpartnern und der Bundesregierung wurde die Überarbeitung des Gesetzes vom 5. März 2017 über realisierbare und handhabbare Arbeiten verabschiedet, mit der ein Weg eingeführt wird, der gewährleistet, dass ab 2024 alle Arbeitnehmer Anspruch auf durchschnittlich 5 Fortbildungstage pro Jahr haben.

173

Lernkonto (R-5.03)

M

Bundesreform zur Schaffung von Anreizen für Unternehmen, Schulungen anzubieten

Veröffentlichung im Amtsblatt

Q1

2021

Annahme des Programmgesetzes vom 20. Dezember 2020 durch das Parlament, mit dem eine teilweise Befreiung (11,75 %) von der Quellensteuer für Arbeitnehmer nach einer Schulung von mindestens 10 Tagen eingeführt wird.

174

Lernkonto (R-5.03)

M

Reform zur Einführung einer obligatorischen Registrierung in der öffentlichen Arbeitsverwaltung

Bestimmungen des Dekrets über das Inkrafttreten

4. QUARTAL

2023

Inkrafttreten des Dekrets, mit dem die Verpflichtung eingeführt wird, dass Arbeitnehmer, die langzeitig oder strukturell arbeitslos sind, beim zuständigen Regionaldienst gemeldet werden müssen.

175

Zeitliche Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und verstärkte degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit (R-5.01)

M

Bundesreform der Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsakts

4. QUARTAL

2025

Inkrafttreten des Rechtsakts, der die Dauer der Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf höchstens 24 Monate begrenzt und die degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit verbessert.

177

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien (R-5.05)

M

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien

Veröffentlichung im Amtsblatt

Q3

2021

Annahme des Dekrets über Coaching und lösungsorientierte Unterstützung für Arbeitsuchende durch das wallonische Parlament.

O. KOMPONENTE 5.2: Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung zu leisten und den Übergang zu einer umweltfreundlicheren und stärker digitalisierten Wirtschaft zu erleichtern, indem Ressourcen auf Innovation und Unterstützung vielversprechender Sektoren konzentriert werden. Die im Rahmen dieser Komponente zusammengefassten Maßnahmen verfolgen drei spezifischere Ziele:

·Unterstützung der Entwicklung von Aktivitäten, die vielversprechende Möglichkeiten bieten, einen Mehrwert für das Gebiet zu schaffen und dessen Wert zu steigern;

·Förderung und Unterstützung von Forschung und Innovation, um das künftige Wirtschaftspotenzial des Landes zu entwickeln und seine Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen;

·Förderung effizienterer Produktionsverfahren, insbesondere auf der Grundlage neu entstehender Technologien.

Bei dieser Komponente wird den KMU besondere Aufmerksamkeit gewidmet, die den größten Teil des Wirtschaftsgefüges Belgiens ausmachen und von der Wirtschaftskrise besonders betroffen sind.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 insofern bei, als darin eine Konzentration auf Forschung und Innovation sowie auf die CO2-arme und die Energiewende sowie die länderspezifische Empfehlung 2020.3 gefordert wird, in der gefordert wird, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen zu fördern, um die wirtschaftliche Erholung zu fördern.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

O.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-5.08: „Nuklearmedizin“ des Föderalstaats

Mit dieser Investition soll künftig eine ausreichende Verfügbarkeit der Radioisotope 177Lu und 225Ac in der Nuklearmedizin für die Krebsbehandlung sichergestellt werden. Sie umfasst die Unterstützung des Baus der Infrastruktur, die erforderlich ist, um die Versorgung mit 177Lu zu erhöhen, und die Vorlage eines Berichts, in dem die Durchführbarkeit der Herstellung von Radioisotope 225Ac untersucht wird.

Investition I-5.10: „FuE: Abfallminimierung während des Abbaus“ des Bundes

Mit dieser Investition soll das belgische Fachwissen ausgebaut werden, um die Abfallmenge bei der endgültigen Stilllegung von Kernkraftwerken möglichst gering zu halten. Sie besteht aus dem Bau einer Anlage zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur endgültigen Beseitigung nicht nuklearer Abfälle.  

Investition I-5.11: „Stärkung von FuE“ der Flämischen Region

Diese Investition zielt darauf ab, die Innovation der Wirtschaftsteilnehmer Flanderns durch Forschung, Entwicklung und Innovation zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf drei Bereichen liegt: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Es sind zwei verschiedene Achsen vorgesehen. Ein erster Schwerpunkt besteht aus FuI-Projekten mit Schwerpunkt auf nachhaltigen, digitalen und gesundheitsbezogenen Tätigkeiten, an denen Unternehmen oder Einrichtungen beteiligt sind, die nicht auf Geschäftstätigkeiten ausgerichtet sind (z. B. Krankenhäuser, Universitäten, Forschungszentren). Die zweite Achse besteht aus FuE-Unterstützung für Unternehmen.

Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wird ein Teil der Kosten dieser Investition unterstützt. Diese Investition kann auch aus anderen Programmen oder Instrumenten der Union für Kosten unterstützt werden, die nicht aus der Aufbau-und Resilienzfazilität unterstützt werden. „Umsiedlung von Nahrungsmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen“ der Wallonischen Region

Mit dieser Investition soll die Entwicklung des Agrarsektors unterstützt werden. Es besteht aus der Schaffung kleiner Infrastrukturen zur Unterstützung der Lebensmittelketten und dem Bau von zwei Logistikzentren mit Infrastruktur für erneuerbare Energien und dem Bau kritischer Infrastrukturen.

Investition I-5.13: „Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors“ der Wallonischen Region

Ziel dieser Investition ist es, die Tourismusbranche in der Wallonischen Region widerstandsfähiger zu machen. Das Projekt zielt auf die Digitalisierung des Sektors ab, indem Maßnahmen zur Erhöhung der Online-Präsenz von Tourismusunternehmen umgesetzt werden.

Investition I-5.19: Kapitalzuführung an Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von im Biotechnologiebereich tätigen Unternehmen

Ziel dieser Maßnahme ist es, das Wachstumspotenzial der Wirtschaft in Belgien oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu fördern, indem der Umfang der verfügbaren öffentlichen Unterstützung strukturell angepasst wird, um Marktversagen und Ineffizienzen innerhalb der Wirtschaft auszugleichen. Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung von 39821020 in Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV).

Das PMV muss eine neue Anlagestrategie für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals festlegen. Die Anlagestrategie umfasst folgende Elemente:

a.eine Beschreibung des vom PMV angebotenen Finanzprodukts, d. h. einer Beteiligung, die möglicherweise in Form von Beteiligungskapital, Wandeldarlehen, Quasi-Eigenkapital, Hybrid-Schuldkapital wie stark nachrangigen Darlehen mit Gewinnbeteiligungen, Aktionärsdarlehen, Gesellschaftergarantien, Mezzanine-Finanzierung, Risikokapitaldarlehen, Optionsscheinen oder anderen Formen von Eigenkapital-Kickern, die ein Eigenkapitalrisiko bieten, gewährt wird;

b.voraussichtliche Art der förderfähigen Endbegünstigten des PMV, d. h. Unternehmen, die im Bereich der Biotechnologie, auch im Bereich der roten und grünen Biotechnologie, tätig sind;

c.die geplante Laufzeit der Investitionen von PMV beträgt zwischen 5 und 15 Jahren;

d.Das PMV verwendet für das zusätzliche Eigenkapital dasselbe Prüf- und Kontrollsystem, das von der Kommission gemäß Artikel 157 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 positiv bewertet wurde.

Die Investitionspolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die durch das zusätzliche Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 4 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 5 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 6 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 7 . Darüber hinaus schließt die Anlagepolitik im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt 8 in folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten 9 ; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien 10 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 11 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 12 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus muss die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten vorschreiben.

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

Reform R-5.06: „Optimierung der Verfahren: Schnellere Genehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren“ der Flämischen Region

Ziel dieser Reform ist die Vereinfachung der Umweltgenehmigungsverfahren, unter anderem durch die Einführung von Bedingungen für die Möglichkeit, Entscheidungen anzufechten. Sie besteht aus einer Überprüfung der bestehenden Verordnung mit dem Ziel, die für die Bearbeitung eines Falls benötigte Zeit zu verkürzen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Am Ende der Überprüfung wird ein Bericht mit einem Überblick über neue und überprüfte Maßnahmen veröffentlicht. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform R-5.07: „Verbreiterung der Innovationsgrundlage“ der Flämischen Region

Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass die bestehenden Instrumente den Zugang von KMU zu Innovationsbeihilfen nicht einschränken. Sie umfasst eine Überprüfung der bestehenden Instrumente zur Förderung von Innovationen, die leichter zugänglich und an die Bedürfnisse von KMU angepasst sind. Am Ende der Überprüfung wird ein Bericht mit einem Überblick über neue und überprüfte Maßnahmen veröffentlicht. Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition I-5.18: „KMULD: Hochmoderne MEtal MElting Limiting waste during De & D“ des Föderalstaats

Ziel der Investition ist der Ausbau der Kapazitäten für die Verarbeitung von Metallen, die aus der Stilllegung kerntechnischer Anlagen rezykliert werden. In diesem Zusammenhang besteht die Investition in der Errichtung eines Schmelzofens, der im nicht radioaktiven Modus verwendbar ist.

Investition I-5.20 – Kapitalzuführung an SFPIM Defence

Mit dieser Maßnahme soll die Widerstandsfähigkeit der belgischen Wirtschaft gestärkt werden, indem das Niveau der öffentlichen Unterstützung strukturell angepasst wird, um Marktversagen und Ineffizienzen im Sicherheits- und Verteidigungssektor der Wirtschaft auszugleichen.

Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung von 49 037 212 EUR an SFPIM Defence (im Folgenden „Fonds“), einer Tochtergesellschaft von SFPIM, zur Finanzierung von Verteidigungs- und Sicherheitsinvestitionen wie nachstehend beschrieben.

Die Satzung und die Satzung des SFPIM Defence umfassen folgende Elemente:

a.Eine Definition der Ziele des Fonds und der förderfähigen Investitionsbereiche, die der Fonds mit dem im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zugeführten Eigenkapital unterstützen kann: i) Entwicklung von Schutzgebäuden und Katastrophenschutzinfrastruktur, ii) Bau und Modernisierung von Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck, iii) Investitionen in die Cybersicherheit und iv) Modernisierung von Unternehmen, einschließlich FuE-Unterstützung.

b.Die Anforderung, dass der Fonds im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität arbeiten muss. Das Gesetz enthält auch die Anforderung, sicherzustellen, dass der Umfang der durchzuführenden Investitionen mit den Mitteln im Einklang steht, die aus dem EU-Haushalt, einschließlich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, finanziert werden können.

c.Die Anforderung, dass der Fonds ein Tochterunternehmen der SFPIM sein muss und dass SFPIM alleiniger Eigentümer des Fonds sein muss. Das im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zugeführte Eigenkapital ist für Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnliche Investitionen bestimmt.

d.Die Verwaltungsstruktur des Fonds, die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten der verschiedenen Leitungsgremien, Leitungsorgane und zuständigen Investitionsausschüsse sowie deren Nominierungsmodalitäten.

e.Die Anforderung, dass die Investitionsentscheidungen des Fonds von den zuständigen Gremien getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der belgischen Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt werden. Insbesondere ist in der Satzung des SFPIM Defence vorgesehen, dass für die Genehmigung von Investitionen, die aus der ARF unterstützt werden, eine doppelte Mehrheit erforderlich ist: einfache Mehrheit aller Mitglieder des Verwaltungsrats (6/10) zusammen mit einer einfachen Mehrheit unabhängiger Vorstandsmitglieder (3/4). Mit diesen Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass keine im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ohne die Mehrheit der unabhängigen Mitglieder genehmigt werden können. 

f.Die Anforderung an den Fonds, ein Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Verhütung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten im Sinne von Artikel 61 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zu beschreiben und einzurichten und rechtliche Schritte zur Wiedereinziehung veruntreuter Mittel einzuleiten; und die Herausgabe eines Prüfberichts der Bundesprüfstelle mit uneingeschränktem oder eingeschränktem Prüfungsurteil mit begrenzter Auswirkung auf das Verwaltungs- und Kontrollsystem der Tochtergesellschaft.

g.Die Anforderung, dass das dem Fonds zugeführte Eigenkapital auf der Grundlage einer Anlagestrategie verwendet wird.

Die Investitionspolitik für die Verwendung des im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität in die SFPIM-Verteidigung eingebrachten Eigenkapitals umfasst folgende Elemente:

1.Die Beschreibung der Investitionsgebiete für den Fonds im Einklang mit den gesetzlich festgelegten förderfähigen Gebieten.

2.Die Beschreibung der Finanzprodukte, einschließlich Beteiligungs- und Quasi-Beteiligungskapital, die Ziele des Fonds, die Art und Weise, wie der Fonds die Unterstützung bereitstellen wird, und die erwarteten förderfähigen Endempfänger, die der Fonds zunächst unterstützen soll. Diese Finanzprodukte müssen im Einklang mit dem Gesetz zur Einrichtung des Fonds stehen, einschließlich der Mittel, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden können.

3.Den vorgesehenen Zeitplan für die Schritte zur Durchführung der Erstinvestitionen.

4.Bestimmungen, mit denen sichergestellt wird, dass die von SFPIM Defence unterstützten Finanzprodukte mit dem im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zugeführten Eigenkapital dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung, 13 ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen, 14 iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 15 und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen 16 .

5.Darüber hinaus schließt die Investitionspolitik im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen mit dem im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zugeführten Eigenkapital Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt 17 in den folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten 18 ; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien 19 ; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge 20 ; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung 21 , v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus muss die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten vorschreiben.

Voraussetzung für die zufrieden stellende Erreichung aller Etappenziele im Rahmen dieser Maßnahme ist die zufrieden stellende Erfüllung des Etappenziels „SFPIM Defence’s investment policy and management and control system“.

Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.

O.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

179

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Gebaute Radioisotope-Anlage und Erteilung von Lizenzen (FANC und FAGG)

Gebaute Anlage

Q2

2026

Die Anlage für Radioisotope 177Lu wurde gebaut. Die Lizenzen wurden von der Agence fédérale de Contrôle nucléaire (FANC) und der FAGG erteilt.

180

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Bericht veröffentlicht

Bericht zur Beschreibung des technischen Pakets, das für die großmaßstäbliche Produktion von 225 Ac aus 226Ra erforderlich ist, veröffentlicht

Q2

2026

Es wurde ein Bericht veröffentlicht, in dem das technologische Paket beschrieben wird, das für die großmaßstäbliche Produktion von 225 Ac aus 226Ra erforderlich ist.

Der Bericht umfasst folgende Elemente:

1) Betrieb einer Heißzelle am SCK CEN für den Umgang mit 226Ra-Quellen

2. Konstruktion eines Elektronen-Gamma-Konverters für die großmaßstäbliche Produktion

3. Entwurf von Ziel- und Bestrahlungsmodulen für die großmaßstäbliche Produktion

4) ein großmaßstäbliches radiochemisches Trennverfahren und 226Ra-Recyclingverfahren – für eine großmaßstäbliche Umsetzung bereit

5) konzeptionelle Gestaltung der Produktionsanlage 225Ac

184

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Vergabe eines öffentlichen Auftrags für den Bau einer Materialbehandlungsanlage

(Mater)

Schriftliche Mitteilung über die Vergabe des öffentlichen Auftrags für den Bau einer Materialbehandlungsanlage (MaT)

4. QUARTAL

2023

Notifizierung der Zuschlagserteilung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit über den Bau einer Materialbehandlungsanlage (matt), die für die Durchführung von Kalttests und Demonstrationen der Technologien erforderlich ist, die für die Wiederverwendung, das Recycling und die Endlagerung von nicht nuklearen Abfällen aus dem Stilllegungsbetrieb von Kernkraftwerken entwickelt werden sollen; die erforderlichen Baugenehmigungen sind einzuholen. Das Gebäude muss allen geltenden Rechtsvorschriften auf Bundes- und flämischer Ebene im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/92 entsprechen.

185

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Bau und Ausrüstung der Materialbehandlungsanlage (MaT)

Ausrüstung der Materialbehandlungsanlage (MaT)

Q2

2026

Die Materialbehandlungsanlage (MaT) ist gebaut und ausgerüstet. Die Genehmigung wird von der Bel-V-Tochterorganisation der belgischen Föderalen Agentur für Nuklearkontrolle (FANC) erteilt.

186

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für FuE- und Infrastrukturprojekte

Bekanntgabe der Zuwendungsprojekte

4. QUARTAL

2022

Mitteilung der VLAIO und des „Departement Economie, Wetenschap en Innovatie“ (EWI) über die Vergabe von 200 Projekten an die erfolgreichen Bewerber im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit einer Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. 20 000 000 EUR werden für das Projekt „PREVAIL“ für Projekte vergeben, die im Rahmen von Zuschussregelungen vergeben werden, die nicht mit Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen durchgeführt werden. Die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) wird auch durch ein Förderkriterium auf der Grundlage derselben Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durchgesetzt.

187

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Geförderte FEI- und Infrastrukturprojekte

Zahlungen an geförderte Projekte

Q2

2026

Mindestens 20 000 000 EUR werden für das Projekt „PREVAIL“ (TEFHW4AI) gezahlt.

Beträge, die im Rahmen anderer Programme oder Instrumente der Union bereitgestellt werden, werden nicht auf diesen Betrag angerechnet.

Mindestens 190 600 000 EUR werden für die Projekte gezahlt, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Zuschussprogramme ausgewählt wurden.

188

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

M

Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von zwei Logistikzentren

Schriftliche Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von zwei Logistikzentren

Q1

2024

Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von zwei Logistikzentren mit Spezifikationen, einschließlich Förderkriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird.

189

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Unterstützung für 30 Projekte zur Umverteilung von Nahrungsmitteln, 4 aufstrebende Sektoren und 5 Infrastrukturprojekte

 

Projekte

0

39

4. QUARTAL

2022

Gewährung von Zuschüssen für 30 kleine Infrastrukturen, 4 größere Strukturierungsprojekte (eines für jeden Sektor: Obst, Gemüse, Getreide, pflanzliche Proteine) und mindestens 5 Infrastrukturteile.

190

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Bau und Beschreibung von zwei Logistik-Drehkreuzen abgeschlossen

Hubs

0

2

Q2

2025

Bau und Ausrüstung von zwei Logistik-Drehkreuzen für eine Gesamtfläche von 5500 m². Die Ausrüstung der beiden Logistikknoten umfasst die Installation von 700 kWp (Solarpaneele), 15 Ladestationen für Elektrofahrzeuge und einem 200-kW-Energiespeichersystem.

191

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Der Bau von mindestens zwei Infrastruktureinheiten, 22 kleiner Infrastruktur und die Durchführung von vier größeren Strukturierungsprojekten ist abgeschlossen und wird die Logistik von fünf dezentralen Knotenpunkten gestärkt.

Infrastruktur

0

33

Q2

2026

Der Bau von mindestens zwei Infrastruktureinheiten, 22 kleiner Infrastruktur und die Durchführung von vier größeren Strukturierungsprojekten sind abgeschlossen.

Stärkung von fünf dezentralen Hubs durch:

Pol Circuit Court Charleroi: Installation von Betriebsgeräten und Möbeln wie Schälen und Schneiden, Pasteurisierungs- und Verpackungsausrüstung. Es wurde eine Marktsondierung zur Unterstützung der lokalen Lebensmittelversorgungskette des Hubs durchgeführt. Pol Circuit Court Lüttich: Installation von Betriebsgeräten und Möbeln wie Schälen und Schneiden, Wasch-/Extraktor, Pasteurisierungs- und Verpackungsausrüstung. Es wurde eine Marktsondierung zur Unterstützung der lokalen Lebensmittelversorgungskette des Hubs durchgeführt. Pol Circuit Court Luxemburg: Ausstattung des Hubs mit einem Kühlwagen und digitalen Werkzeugen für das Logistikmanagement. Es wurde eine Marktsondierung zur Unterstützung der lokalen Lebensmittelversorgungskette des Hubs durchgeführt. Pol Circuit Court Namur: Bau einer neuen Lagerhalle, einschließlich eines Kühlraums, und Bau eines zusätzlichen Kühlraums im bestehenden Gebäude am Standort Floreffe. Bau eines neuen Lager- und Verarbeitungsraums, einschließlich eines Kühlraums, am Standort Rhisnes. Pole Mabio: Bau eines Kühlraums und Installation von Ausrüstung und Betriebsmöbeln für die Logistik sowie eines Kühlfahrzeugs. Es wurde eine Marktsondierung zur Unterstützung der lokalen Lebensmittelversorgungskette des Hubs durchgeführt. Der Bau und der Wiederaufbau der Anlagen dürfen keine auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizungsanlagen, einschließlich Erdgaskesseln, unterstützen.

Leichte Nutzfahrzeuge (Pkw): emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge (&50g CO2/km) zulassen. Schwere Nutzfahrzeuge (Lkw): emissionsfreie und emissionsarme Lastkraftwagen und LNG-/CNG-Lkw zulassen, die mit Biogas/Biomethan betrieben werden.

192

Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors (I-5.13)

T

Zahl der Touristenunterkünfte und -attraktionen auf der „outil regional de commercialisation“

Zahl der touristischen Unterkünfte und Attraktionen

0

600

4. QUARTAL

2025

Auf der „outil régional de commercialisation“ (ORC) stehen 600 touristische Unterkünfte und Attraktionen zur Verfügung, die von Betreibern und Betreibern während eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten nach Unterzeichnung der Beteiligungsvereinbarung verwaltet werden, um ihre Unterkünfte oder Attraktionen auf dem ORC zur Verfügung zu stellen.

255

Kapitalzuführung an Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von im Biotechnologiebereich tätigen Unternehmen (I-5.19)

M

Investitionspolitik

Annahme einer Investitionspolitik

 

 

 

Q2

2026

Annahme einer neuen Anlagepolitik für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.

256

Kapitalzuführung an Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von im Biotechnologiebereich tätigen Unternehmen ( I-5.19)

M

Eigenkapitalzuführung

Übertragungsbescheinigung

Q2

2026

Flandern überträgt 39 821 020 EUR an den PMV, um sein Eigenkapital zu erhöhen.

Über die Kapitalzuführung in das PMV, die die ARF-Investition darstellt, hinaus übermittelt Flandern bis zum 31. August 2026 einen Bericht, in dem die Maßnahmen dargelegt werden, die der PMV zur Umsetzung der Investitionspolitik ergriffen hat, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen wurden, die ursprünglich durch das zusätzliche Eigenkapital unterstützt werden sollen, sowie der voraussichtlichen Schritte zur weiteren Umsetzung dieser Produkte.

193

Reform – Schnellere Genehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren (R-5.06)

M

Reform der Umweltgenehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren

Veröffentlichung eines Berichts und Regierungsbeschlüsse.

4. QUARTAL

2022

Veröffentlichung eines vom flämischen Minister für Justiz und Rechtsdurchsetzung, Umwelt, Energie und Tourismus gebilligten Berichts mit einem Überblick über neue und überarbeitete Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Umweltgenehmigungsverfahren und Regierungsentscheidungen.

194

Reform – Ausbau der Innovationsgrundlage (R-5.07)

M

Reform der Verordnung zur Innovationsförderung

Veröffentlichung eines Berichts und damit zusammenhängende Regierungsbeschlüsse

4. QUARTAL

2022

Veröffentlichung eines vom flämischen Minister für Wirtschaft, Innovation, Arbeit, Sozialwirtschaft und Landwirtschaft gebilligten Berichts mit einem Überblick über neue und überprüfte Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Maßnahmen zur Innovationsförderung und die diesbezüglichen Regierungsbeschlüsse.

249

SMELD-Fed (I-5.18)

M

Es wird ein Schmelzofen im industriellen Maßstab eingerichtet.

Schmelzofen im industriellen Maßstab wird im nicht-radioaktiven Modus eingerichtet.

Q2

2026

Der industrielle Schmelzofen wird im nicht-radioaktiven Modus eingerichtet.

257

Kapitalzuführung an SFPIM Defence

M

Investitionspolitik und Verwaltungs- und Kontrollsystem von SFPIM Defence.

Annahme einer Anlagepolitik und Herausgabe eines Prüfberichts der Bundesprüfstelle mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk oder eingeschränktem Prüfungsurteil mit begrenzter Auswirkung auf das Verwaltungs- und Kontrollsystem von SFPIM Defence.

 

 

 

Q1

2026

Annahme einer neuen Investitionspolitik für die SFPIM-Verteidigung für die Verwendung des zusätzlichen Eigenkapitals.

SFPIM Defence hat ein Verwaltungs- und Kontrollsystem beschrieben und eingerichtet, um Betrug, Korruption und Interessenkonflikte im Sinne von Artikel 61 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zu verhindern, aufzudecken und zu beheben und rechtliche Schritte zur Einziehung veruntreuter Mittel einzuleiten.

Die Bundesprüfstelle hat einen Prüfbericht mit einem uneingeschränkten oder eingeschränkten Bestätigungsvermerk mit begrenzter Auswirkung auf das Verwaltungs- und Kontrollsystem von SFPIM Defence auszustellen.

258

Kapitalzuführung an SFPIM Defence

M

Eigenkapitalzuführung

Übertragungsbescheinigung

Q3

2026

Belgien überträgt 49 037 212 EUR an SFPIM Defence, um dessen Eigenkapital zu erhöhen.

Über die Kapitalzuführung an SFPIM Defence, die die ARF-Investition darstellt, hinaus übermittelt Belgien bis zum 31. August 2026 einen Bericht, in dem die von SFPIM Defence ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Investitionspolitik dargelegt werden, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen wurden, die durch das zusätzliche Eigenkapital ursprünglich unterstützt werden sollen, sowie der voraussichtlichen Schritte zur weiteren Umsetzung dieser Produkte.

O.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

I-5.21 – Sondermaßnahme: Kapitalzuführung an SFPIM Defence

Mit diesen Investitionen werden die Investitionen I-5.20 erhöht: Kapitalzuführung an SFPIM Defence. Sie besteht aus einer zusätzlichen Kapitalzuführung in Höhe von 95 000 000 EUR an SFPIM Defence.

Voraussetzung für die zufrieden stellende Erreichung aller Etappenziele im Rahmen dieser Maßnahme ist die zufrieden stellende Erfüllung des Etappenziels „SFPIM Defence’s investment policy and management and control system“.

O.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

259

Kapitalzuführung an SFPIM Defence

M

Eigenkapitalzuführung

Übertragungsbescheinigung

Q3

2026

Belgien überträgt 95 000 000 EUR an SFPIM Defence, um dessen Eigenkapital zu erhöhen.

P. KOMPONENTE 5.3: Kreislaufwirtschaft und

Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des Aufbau- und Resilienzplans sollen generell zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß beitragen. Sie zielen insbesondere auf die Entwicklung von Recycling, Wiederverwendung und Industriesymbiose ab. Neben der Förderung bestimmter Verfahren besteht das Ziel darin, Innovationen in den Bereichen Abfall- und Ressourcenverarbeitung zu fördern und Schulungen in bestimmten Bereichen der Kreislaufwirtschaft zu entwickeln.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.3 bei, in der Belgien aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter anderem auf die CO2-arme und die Energiewende sowie Forschung und Innovation zu konzentrieren, sowie die länderspezifische Empfehlung 2020.3, in der Belgien aufgefordert wird, sich auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in saubere und effiziente Produktion, Kreislaufwirtschaft sowie Forschung und Innovation.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

P.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-5.08: „Brüsseler Regionalstrategie für den wirtschaftlichen Wandel“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel dieser Reform ist es, eine regionale Strategie für den wirtschaftlichen Wandel zu entwerfen, indem alle regionalwirtschaftspolitischen Instrumente mobilisiert, eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Akteuren sowie eine aktive Beteiligung des Privatsektors erreicht werden. Seine operativen Ziele sollen auf den Ergebnissen von 10 Arbeitsgruppen beruhen.

In der regionalen Strategie für den wirtschaftlichen Übergang werden Ziele für 2030 und ein Aktionsplan für fünf Jahre festgelegt. Er wird durch Beschluss der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt bis zum 31. März 2022 angenommen.

Reform R-5.09: „Governance Circular Flandern“ der Flämischen Region

Kreiselflandern ist die zentrale Plattform in Flandern, die den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Industrie, Wissenseinrichtungen, öffentlichen Verwaltungen, Banken und der Zivilgesellschaft erleichtern soll. Mit dieser Reform soll die Verwaltung dieser Plattform erheblich verbessert und ausgeweitet werden. In diesem Rahmen konzentrieren sich öffentlich-private Partnerschaften auf eine Kombination thematischer Arbeitsprogramme wie kreislauforientierte Bauvorhaben, Chemie/Kunststoffe, andere Produktketten in der verarbeitenden Industrie, Bioökonomie und Lebensmittelversorgungskette sowie eine Reihe strategischer Hebel (Finanzierung, Innovation, kreislauforientierte Versorgung, Forschung, Sensibilisierung). Die Texte des Fahrplans und der Arbeitsprogramme werden voraussichtlich am 31. Dezember 2021 vorliegen.

Investition I-5.14: „Recycling-Hub“ der Flämischen Region

Ziel dieser Investition ist der Bau, die Anpassung oder der Ausbau von sechs Recyclinganlagen, um eine lokale kreislauforientierte Produktion zu ermöglichen.

Investition I-5.15: „Back Circular Belgium Builds“ des Föderalen Staates

Mit dieser Investition soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in Belgien beschleunigt werden. Diese Maßnahme besteht darin, Initiativen für die Kreislaufwirtschaft voranzubringen, indem Projekte abgeschlossen und Sensibilisierungsmaßnahmen für KMU durchgeführt werden.

Investition I-5.16: „Einführung der Kreislaufwirtschaft“ in der Wallonischen Region

Um die wallonische Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen, werden Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprojekte getätigt, die Metalle, Batterien oder Mineralien wiederverwenden, hochladen und/oder recyceln.

P.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

195

Brüsseler Regionalstrategie für den wirtschaftlichen Wandel (R-5.08)

M

Annahme der regionalen Strategie für den wirtschaftlichen Wandel

Beschluss der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt über die Annahme der Strategie

Q1

2022

Strategie der Region Brüssel für den wirtschaftlichen Wandel, die von der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt (Décision du Gouvernement de la Région de Bruxelles-Capitale) angenommen wurde und in der Ziele für 2030 festgelegt werden, die auf der Koordinierung zwischen öffentlichen Akteuren und der aktiven Beteiligung des Privatsektors beruhen, einschließlich eines Fünfjahres-Aktionsplans mit prioritären Aktionsbereichen, mit dem ein kohärentes Paket öffentlicher Anreize für Innovation und unternehmerische Initiative für den ökologischen Wandel geschaffen wird.

196

Governance Circular Flandern (R-5.09)

M

Start der Lenkungsgruppe Kreisflandern

Lenkungsgruppe für die Governance von Kreisflandern ernannt und Fahrplan und Arbeitsagenden angenommen

4. QUARTAL

2021

Lenkungsgruppe für die Governance von Kreisflandern ernannt und Fahrplan und Arbeitsagenden für die Lenkung von Kreislaufwirtschaftsprojekten und die Entwicklung strategischer Hebel angenommen

197

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Vergabe von sechs öffentlichen Aufträgen für Recyclinganlagen

Ausstattung

0

6

4. QUARTAL

2022

Sechs Investitionsprojekte für Recyclinganlagen wurden für eine Förderung ausgewählt. Eine Jury nimmt eine Bewertung der Projekte vor; die endgültige Auswahl wird vom flämischen Umweltminister bestätigt.

Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte mit Leistungsbeschreibung, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird. In den Beschlüssen über die Gewährung der Finanzhilfe wird festgelegt, dass die Beihilfe unter der Bedingung gewährt wird, dass die Tätigkeit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entspricht.

198

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Abschluss der Arbeiten in sechs Recyclinganlagen

Ausstattung

0

6

Q2

2026

Sechs Recyclinganlagen wurden für verbesserte Recyclingverfahren gebaut, erweitert oder angepasst.

200

Belgisches Back Circular (I-5.15)

M

Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen für KMU und von kreislauforientierten Projekten

Berichte über den Abschluss von Kreislaufprojekten

Q2

2026

Lieferung von:

·1 Sensibilisierungskampagne über einen Zeitraum von drei Jahren

·1 Website für KMU, einschließlich 1 Selbstbewertungsinstrument

Positive Bewertungsschreiben für neun zirkuläre Projekte im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die Förderfähigkeitskriterien enthalten, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste von Tätigkeiten verwendet wird: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann.

201

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerber über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Q2

2022

Auswahl erfolgreicher Bewerber im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zum Recycling und zur Wiederverwendung von Metallen, Batterien und Mineralien. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen muss eine Leistungsbeschreibung einschließlich Förderfähigkeitskriterien enthalten, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

202

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

T

Abschluss von Projekten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

Projekte

0

11

Q2

2026

Positive Bewertungsschreiben für 11 Projekte zum Recycling, zur Hochskalierung oder zur Wiederverwendung von Metallen, Batterien oder Mineralien.

Q. KOMPONENTE 6.1: Ausgabenüberprüfung

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus Maßnahmen, die auf die Durchführung von Ausgabenüberprüfungen auf verschiedenen Regierungsebenen ausgerichtet sind. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Qualität und Zusammensetzung der öffentlichen Ausgaben zu verbessern.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2019.1 zur Verbesserung der Zusammensetzung und Effizienz der öffentlichen Ausgaben bei.

FRAGE 1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-6: „Ausgabenüberprüfungen“

Ziel der Reform ist es, Ausgabenüberprüfungen auf verschiedenen Regierungsebenen einzuführen.  Diese Maßnahme umfasst die folgenden fünf Teilmaßnahmen:

·Reform R-6.01 „Ausgabenüberprüfungen“ des Bundes

·Reform R-6.02 „Ausgabenüberprüfungen – flämische allgemeine Revision und Ausgabennorm“ von Flandern

·Reform R-6.03 „Ausgabenüberprüfungen – Nullhaushalt“ der Wallonischen Region

·Reform R-6.04 „Ausgabenüberprüfung“ der Region Brüssel-Hauptstadt

·Reform R-6.05 „Ausgabenüberprüfungen“ der Französischen Gemeinschaft

Reform R-6.01: „Ausgabenüberprüfungen“ des Bundes

Ziel der Reformmaßnahme ist die strukturelle Durchführung von Ausgabenüberprüfungen auf föderaler Ebene und im Bereich der sozialen Sicherheit. Im Rahmen des Programms der Kommission zur Unterstützung von Strukturreformen hat die OECD die Vorbereitung von Ausgabenüberprüfungen unterstützt. In den Jahren 2019 und 2020 leistete sie technische Hilfe und Empfehlungen zur wirksamen Umsetzung von Ausgabenüberprüfungen im belgischen Haushaltsverfahren. Im Einklang mit den Empfehlungen der OECD beschloss die Bundesregierung, Anfang 2021 Pilotprojekte in drei Hauptbereichen zu starten: Steuerausgaben, Primärausgaben, Sozialversicherungssektor. Zu diesem Zweck wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, die ihren Bericht im Hinblick auf die Aufstellung des Haushaltsplans 2022 vorlegen sollen. Zu diesem Zeitpunkt wählt die Regierung eine neue Reihe von Themen aus, die im nächsten Jahr vorzulegen sind. Nach Abschluss der Pilotprojekte entscheidet die Regierung im Jahr 2022, wie Ausgabenüberprüfungen zu einem wiederkehrenden Prozess und Bestandteil des Haushaltsverfahrens werden.

Reform R-6.02: „Ausgabenüberprüfungen – flämische allgemeine Revision und Ausgabennorm“ von Flandern

Mit der Reformmaßnahme sollen die Ausgaben der Regionalregierung Flanderns neu priorisiert und nach Möglichkeit begrenzt werden: einerseits durch die Entwicklung einer Ausgabennorm und andererseits durch die sogenannte „Vlaamse Brede Herovering (VBH)“, die darauf abzielt, Ausgabenüberprüfungen im flämischen Haushaltsverfahren in den kommenden Jahren strukturell zu verankern. In der Ausgabennorm, die 2022 angenommen werden soll, wird der maximale Wachstumspfad der Staatsausgaben unter Berücksichtigung der Entwicklung des Einnahmenwachstums und der festgelegten Haushaltsziele festgelegt. Zweck des VBH- Programms ist es, bis Mitte 2021 eine Bewertung von zehn Politikbereichen durchzuführen, die als Grundlage für die Festlegung des Umfangs der Ausgabenüberprüfungen dienen soll. Die Maßnahme zielt darauf ab, Ausgabenüberprüfungen in elf Politikbereichen von September 2021 bis Oktober 2025 zu unterstützen.

Reform R-6.03: „Ausgabenüberprüfungen – Null-basierter Haushalt“ der Wallonischen Region

Ziel der Maßnahme ist es, Ausgabenüberprüfungen durchzuführen, um die Haushaltsverfahren zu optimieren und das Finanzmanagement der Wallonischen Region zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, Ausgabenüberprüfungen in das Haushaltsverfahren einzubeziehen.

Reform R-6.04: „Ausgabenüberprüfung“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Ziel der Maßnahme ist es, Ausgabenüberprüfungen durchzuführen, um die Haushaltsverfahren zu optimieren und das Finanzmanagement der Region Brüssel-Hauptstadt zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, Ausgabenüberprüfungen in das Haushaltsverfahren einzubeziehen.

Reform R-6.05: „Ausgabenüberprüfungen“ der Französischen Gemeinschaft

Ziel der Maßnahme ist es, Ausgabenüberprüfungen durchzuführen, um die Haushaltsverfahren zu optimieren und das Finanzmanagement der Französischen Gemeinschaft zu verbessern. Diese Maßnahme besteht darin, Ausgabenüberprüfungen in das Haushaltsverfahren einzubeziehen.

FRAGE 2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung1

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

205

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung – Pilotprojekt oder Einbeziehung in das Haushaltsverfahren (1)

Abgeschlossene Pilotprojekte und zugehörige Berichte

4. QUARTAL

2021

Für die Bundes-, Wallonische und die Behörden der Region Brüssel-Hauptstadt: Abschluss der Pilotphase der Ausgabenüberprüfung und Erstellung eines Berichts. Für die flämischen Behörden: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1): Regierungsbeschlüsse, in denen festgelegt wird, wie Ausgabenüberprüfungen (oder ein ähnlicher Ansatz) in das Haushaltsverfahren integriert werden. In den Beschlüssen werden die Strategie zur Ausgabenüberprüfung und ein Zeitplan für künftige Überprüfungen festgelegt, einschließlich quantifizierter Ziele. Im Einklang mit den Leitlinien der Euro-Gruppe unter anderem für einen klaren Umfang und eine klare Gestaltung der Überprüfungen sowie für transparente Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung sorgen.

206

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1) oder Pilotabschluss

Regierungsbeschluss

4. QUARTAL

2022

Für die Bundes-, Wallonische und die Behörden der Region Brüssel-Hauptstadt: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1): Regierungsbeschlüsse, in denen festgelegt wird, wie Ausgabenüberprüfungen (oder ein ähnlicher Ansatz) in das Haushaltsverfahren integriert werden. In den Beschlüssen werden die Strategie zur Ausgabenüberprüfung und ein Zeitplan für künftige Überprüfungen festgelegt, einschließlich quantifizierter Ziele. Im Einklang mit den Leitlinien der Euro-Gruppe unter anderem für einen klaren Umfang und eine klare Gestaltung der Überprüfungen sowie für transparente Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung sorgen. Für die französischen Behörden der Gemeinschaft: Abschluss der Pilotphase der Ausgabenüberprüfung und Schwärzung der Berichte.

207

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren (1) oder (2)/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

Regierungsbeschluss

 

 

 

4. QUARTAL

2023

Für die französischen Behörden der Gemeinschaft: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1): Regierungsbeschlüsse, in denen festgelegt wird, wie Ausgabenüberprüfungen (oder ein ähnlicher Ansatz) in das Haushaltsverfahren integriert werden. In den Beschlüssen werden die Strategie zur Ausgabenüberprüfung und ein Zeitplan für künftige Überprüfungen festgelegt, einschließlich quantifizierter Ziele. Im Einklang mit den Leitlinien der Euro-Gruppe unter anderem für einen klaren Umfang und eine klare Gestaltung der Überprüfungen sowie für transparente Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung sorgen. Für die Behörden des Bundes, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt: Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (2): Systematische Einbeziehung der Ergebnisse der Ausgabenüberprüfungen in die jährliche und/oder mehrjährige Haushaltsplanung ab der Vorbereitung des Haushaltsgesetzes für 2024. Dazu gehört unter anderem die Ex-post-Quantifizierung der Ergebnisse, einschließlich Einsparungen, im Zusammenhang mit dem Ausgabenüberprüfungsprogramm. Für die Behörden des Bundes und der Flämischen Region: Ex-post-Analyse der Ausgaben: Veröffentlichung des Bewertungsberichts über Ausgabenüberprüfungen.

208

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

Prüfbericht

 

 

 

4. QUARTAL

2024

Für die französischen Behörden der Gemeinschaft: Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren: Systematische Einbeziehung der Ergebnisse der Ausgabenüberprüfungen in die jährliche und/oder mehrjährige Haushaltsplanung ab der Vorbereitung des Haushaltsgesetzes für 2025. Dazu gehört unter anderem die Ex-post-Quantifizierung der Ergebnisse, einschließlich Einsparungen, im Zusammenhang mit dem Ausgabenüberprüfungsprogramm. Für die Wallonische Region, die Region Brüssel-Hauptstadt und die französischen Behörden der Gemeinschaft: Ex-post-Analyse der Ausgaben: Veröffentlichung des Bewertungsberichts über Ausgabenüberprüfungen.

REPowerEU-Kapitel

R. KOMPONENTE 7.1: Renovierung von Gebäuden

Das REPowerEU-Kapitel befasst sich mit der Herausforderung, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energieeffizienz zu steigern. Ziel dieser Komponente des REPowerEU-Kapitels des belgischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den bestehenden Gebäudebestand zu renovieren und ihn energie- und ressourceneffizienter zu gestalten. Der Schwerpunkt der Komponente liegt auf der Renovierung privater und öffentlicher Gebäude, einschließlich sozialer Infrastruktur und Wohngebäuden, und generell der Gebäude mit weniger Energieeffizienz. Daher trägt diese Komponente zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Förderung des Wachstums im nachhaltigen Bauwesen sowie zur sozialen Resilienz durch Senkung der Energierechnungen bei.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem die Energieeffizienz verbessert und der Verbrauch fossiler Brennstoffe in Gebäuden verringert wird.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

R.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Reform R-7.01: „Überarbeitung des Luft-, Klima- und Energiekodexes“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Maßnahme sollen die Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Region Brüssel-Hauptstadt überarbeitet werden. Die Maßnahme besteht darin, den Brüsseler Kodex für Luft, Klima und Energie (COBRACE) zu ändern und neue Verpflichtungen in Bezug auf die Renovierung von Gebäuden und neuen Gebäuden einzuführen.

Investition I-7.01: „Verbesserte Subventionsregelung für Energie“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Maßnahme soll die Energiesubventionsregelung der Region Brüssel-Hauptstadt verbessert werden. Die Maßnahme besteht in der Finanzierung der Zuschüsse aus dem RENOLUTION-Renovierungsförderungsprogramm für energetische Renovierungen.

Mit der Investition I-7.02 „Erweiterte Maßnahme: Verbesserte Energiesubventionsregelung“ der Flämischen Region

Mit dieser Investition wird die Reform R-1.01, Teilinvestition i) „Verbesserung der Energiesubventionsregelung“ der Flämischen Region im Rahmen der Komponente 1.1: Renovierung. Mit dem ausgeweiteten Teil dieser Maßnahme wird die Erhöhung des Zuschusses pro Endempfänger für energieeffiziente Renovierungen von Privatwohnungen finanziert. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition I-7.03: „Energiezuschüsse fürPrivatwohnungen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Privatwohnungen in der deutschsprachigen Gemeinschaft zu verbessern. Die Maßnahme besteht in der Gewährung von Energieprämien für die Renovierung von Privatwohnungen.

Investition I-7.04: „Renovierung der Gesellschaft der Wallonischen Region

Diese Investition zielt auf die Renovierung des sozialen Wohnungsbaus in der Wallonischen Region ab. Die Maßnahme besteht in der Ausstattung von Sozialwohnungen mit Solarpaneelen und Wärmepumpen.

Investition I-7.05: „Energie-Klimamaßnahmen in öffentlichen Gebäuden“ des Landes

Ziel dieser Maßnahme ist die Installation von Energie-Klimaartikeln in öffentlichen Gebäuden des Bundes. Die Maßnahme besteht darin, öffentliche Gebäude des Bundes mit Ladestationen, Solarpaneelen und LED-Leuchten auszustatten.

Investition I-7: „Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden“ der Flämischen Region

Die Maßnahme besteht aus folgenden Teilmaßnahmen/Aktionen:

·Investition I-7.06: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Flämischen Region

·Investition I-7.07: „Energiemaßnahmen für öffentliche Gebäude“ der Flämischen Region

·Investition I-7.08: „Energiemaßnahmen für Pflegegebäude“ der Flämischen Region

·Investition I-7.09: „Energiemaßnahmen für das VRT-Gebäude“ der Flämischen Region

Investition I-7.06: „Renovierung öffentlicher Gebäude“ der Flämischen Region

Mit dieser Maßnahme soll die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude in der Flämischen Region verbessert werden. Sie besteht aus der energetischen Renovierung von drei öffentlichen Gebäuden.

Investition I-7.07: „Energiemaßnahmen für öffentliche Gebäude der Flämischen Region

Diese Investition besteht in der Einführung von Solarpaneelen auf öffentlichen Gebäuden.

Investition I-7.08: „Energiemaßnahmen für Pflegegebäude“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht in 1) der Durchführung von Energieaudits und 2) der Fertigstellung von Energiemaßnahmen in Pflegegebäuden.

Investition I-7.09: „Energiemaßnahmen für das VRT-Gebäude“ der Flämischen Region

Diese Investition besteht in der Einführung von Wärmepumpen und Dachdämmung im neuen VRT-Gebäude (Vlaamse Radio en Televisie).

Investition I-7.10: „Energiemaßnahmen für AWV-Gebäude“ der Flämischen Region

Diese Maßnahme besteht darin, vier Projekte zur Errichtung von Gebäuden in AWV (Agentschap Wegen en Verkeer) abzuschließen: Isolierung, Wärmepumpen, Solarpaneele und LED-Lampen.

Investition I-7.26: „Renovierung privater Gebäude“ der Wallonischen Region

Die Maßnahme zielt darauf ab, die energieeffiziente Renovierung von Privatgebäuden in der Wallonischen Region zu fördern. Die Maßnahme besteht in der Gewährung von Prämien zur Unterstützung der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen in Privatgebäuden.

R.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme

M/T

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung des Etappenziels/Zielziels

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

211

Überarbeitung des Codes für Luft, Klima und Energie – BCR (R-7.01)

M

Neue Verpflichtungen für die Gebäuderenovierung

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten der COBRACE-Änderungsverordnung

Q2

2024

Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung des Brüsseler Luft-, Klima- und Energiegesetzbuchs. Zu diesen neuen Verpflichtungen gehört, dass i) für alle EPB-Einheiten für Wohn- und Nichtwohngebäude ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erforderlich ist, ii) EPB-Einheiten des Wohngebäudebestands mindestens einem Primärenergieverbrauch von weniger als 275 kWh/m²/Jahr (Grenzwert der Klasse E) innerhalb von zehn Jahren oder spätestens 2033 und iii) weniger als 150 kWh/m²/Jahr (Grenzwert der Klasse C) für die innerhalb von 20 Jahren zu erfüllenden Anforderungen entsprechen müssen. IV) Ab dem 1. Januar 2025 dürfen alle neuen Gebäude nur über Heizsysteme verfügen, deren Wärmeerzeuger die Ökodesign-Anforderungen der Richtlinie 2009/125/EG erfüllen und die Wärme ausschließlich aus Strom und/oder Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen und/oder an ein effizientes Fernwärmesystem angeschlossen sind. Ab 2027 müssen Neubauten, die sich im Eigentum einer Behörde befinden, von dieser genutzt werden oder genutzt werden sollen, das Ziel der „Nullemission“ erfüllen und mit einer Anlage zur Erzeugung von Solarenergie ausgestattet sein. Ab 2030 muss das Nullemissionsziel durch Neubauten erreicht werden.

212

Verbesserte Energiesubventionsregelung“ – BCR (I-7.01)

T

Renovierung von Wohngebäuden

Anzahl

0

4 200

Q2

2025

4200 Wohngebäude werden renoviert, um die Primärenergienachfrage zu senken.

213

Verbesserte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region (I-7.02)

M

Verstärkte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region

Inkrafttreten der Änderung des Dekrets über die Energiesubventionsregelung der flämischen Regierung

Q1

2022

Inkrafttreten der Änderung des Dekrets über die Energiesubventionsregelung im Zusammenhang mit der Unterreform R-1.01 (i). Darin werden eine Erhöhung der Unterstützung für die beiden Zielgruppen mit dem niedrigsten Einkommen sowie eine Erhöhung der Zuschüsse für Dachdämmung und der Zuschüsse für Wärmepumpen festgelegt.

214

Energiezuschüsse – Deutschsprachige Gemeinschaft (I-7.03)

T

Renovierung von Privatwohnungen

Anzahl

0

774

Q2

2024

774 Energiezuschüsse

215

Renovierung von Sozialwohnungen – WAL (I-7.04)

T

Solarpaneele und Wärmepumpen in Sozialwohnungen

Anzahl

0

1 532

Q2

2026

1532 Sozialwohnungen müssen mit Solarpaneelen, darunter 112 Sozialwohnungen, mit Solarpaneelen und Wärmepumpen ausgestattet sein.

216

Energie-Klimamaßnahmen in öffentlichen Gebäuden – Bundesland (I-7.05)

T

Projekte

Anzahl

0

52

4. QUARTAL

2025

Offizielle Abnahmeberichte, in denen der Abschluss jedes der 52 Projekte bescheinigt wird und in denen bestätigt wird, dass

·161 kW LED;

·Solarpaneele mit 3624 kWp; und

·172 Ladepunkte

217

Energiemaßnahmen für AWV-Gebäude (I-7.10)

T

Abgeschlossene Projekte im Bereich Energiemaßnahmen

Anzahl

0

4

Q2

2026

Vier Projekte zur Installation von AWV-Gebäuden: Wärmepumpen, Isolierung, Solarpaneele und LED-Leuchten müssen fertiggestellt sein, wodurch der Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % gesenkt wird.

218

Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden – VLA (I-7)

T

Energieeffiziente Renovierung öffentlicher Gebäude

Anzahl

0

554

Q2

2026

Drei öffentliche Gebäude werden renoviert, um den Primärenergieverbrauch um durchschnittlich mindestens 30 % zu senken (I-7,06).

Mindestens 100 öffentliche Gebäude müssen mit insgesamt mindestens 20300 kWp Solarpaneelen (I-7.07) ausgestattet sein.

Mindestens 300 Pflegegebäude müssen über ein Energieaudit verfügen. Mindestens 50 Pflegegebäude müssen über abgeschlossene Energieeffizienzmaßnahmen verfügen. (I-7.08). Insgesamt müssen mindestens 450 Gebäude über ein Energieaudit verfügen oder Energiemaßnahmen abgeschlossen haben, für die eine Finanzhilfe gewährt wurde.

Das VRT-Gebäude muss mit Wärmepumpen und Dachdämmung ausgestattet sein (I-7.09).

260

Renovierung privater Gebäude in Wallonien (I-7.26)

T

Energetische Sanierungsprämien für private Wohngebäude

Anzahl

0

48 800

Q2

2026

Für private Wohngebäude werden mindestens 48800 Prämien für die energetische Renovierung ausgezahlt. Die Prämien sind Teil 1) des Wohnungsbauzuschussprogramms für Renovierungsarbeiten; oder 2) Wohnungsbauzuschüsse für Energieaudits; oder 3) vereinfachte Zuschussregelung für kleinere Bauwerke und Dächer; oder 4) Heizzuschussregelung.

S. KOMPONENTE 7.2: Neue Energietechnologien

Diese Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, den technologischen Entwicklungen einen starken Impuls zu geben, um die Energiewende zu unterstützen und die CO2-Emissionen zu verringern, wobei der Schwerpunkt auf der Systemintegration und der Dekarbonisierung der Industrie liegt.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem unteranderem die Dekarbonisierung der Industrie weiter gefördert und die politischen Anstrengungen zum Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen für den ökologischen Wandel intensiviert werden.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

S. 1 Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-7.11: „Forschungsplattform für die Energiewende“ der Französischen Gemeinschaft

Diese Maßnahme umfasst Investitionen in eine Reihe von FuE-Einrichtungen und -Ausrüstungen zugunsten französischsprachiger Universitäten.

Investition I-7.14: „Aufforderung zu Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft“ der Flämischen Region

Mit dieser Maßnahme sollen die Treibhausgasemissionen im Agrarsektor verringert werden. Die Maßnahme besteht in der Förderung von Energiespartechniken, grüner Wärme und erneuerbarer Energie.

S. 2 Meilensteine, Zielvorgaben, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Umsetzung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

219

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Gewährung öffentlicher Zuschüsse

Veröffentlichung öffentlicher Ausschreibungen

Q2

2024

Gewährung öffentlicher Zuschüsse im Rahmen des Projekts „Forschungsplattform für die Energiewende“ (Fedération Wallonie-Bruxelles), die hinsichtlich der geplanten Forschungs- und Innovationstätigkeiten folgende Bedingungen erfüllen:

— Der Schwerpunkt der FuI liegt in erster Linie auf Optionen mit geringen Auswirkungen; oder

— Die FuI ist darauf ausgerichtet, die beste Klasse-Technologie zu verbessern, und es werden flankierende Maßnahmen ergriffen, um Lock-in-Effekte zu verhindern; oder

— Die Ergebnisse des FuI-Prozesses sind auf der Ebene ihrer Anwendung technologisch neutral (d. h. sie können auf alle verfügbaren Technologien angewandt werden).

220

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Beschaffung der Geräte

Projektabschlussbericht

4. QUARTAL

2025

Mindestens 18 500 000 EUR werden nach Abschluss der Beschaffung von Ausrüstung ausgeführt. Die dem Restbetrag entsprechende Ausrüstung wurde bestellt. Der insgesamt bereitzustellende Betrag beläuft sich auf mindestens 23 500 000 EUR.

225

Forderung nach Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft (I-7.14)

T

Abschluss der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

Anzahl

0

270

Q2

2026

270 Projekte in der Landwirtschaft zu Energiespartechniken, grüner Wärme oder erneuerbaren Energien wurden abgeschlossen.

T. KOMPONENTE 7.3: Erneuerbare Energien

Ziel dieser Komponente ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen gefördert, ein größerer Verbund und Flexibilität des Stromsystems sichergestellt und die Integration erneuerbarer Energiequellen beschleunigt wird. Insbesondere sollen mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente die Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert werden, insbesondere durch Investitionen in Offshore-Wind- und Solarenergie und durch eine Reform des Rechtsrahmens, um die Installation von Windkraftanlagen und Photovoltaikpaneelen zu fördern und die Dauer von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Projekten zur Energiewende zu verkürzen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, in denen Belgien aufgefordert wird, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem „der Ausbau erneuerbarer Energien und der damit verbundenen Netzinfrastruktur durch eine weitere Straffung der Genehmigungsverfahren, unter anderem durch eine Verkürzung der Rechtsbehelfsverfahren, und durch die Annahme von Rechtsrahmen zur weiteren Förderung von Investitionen in Anlagen für erneuerbare Energien und zur Erleichterung der gemeinsamen Energienutzung beschleunigt wird“.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

T.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Mit der Reform R-7.02 „Reform der Rechtsmittelverfahren des Staatsrats“ des Föderalen Staatsrats

Diese Reform des Staatsrats besteht darin, 1) die Zeit für die Bearbeitung vonRechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang mit Entscheidungen über Energieinvestitionen und Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu verkürzen (soweit der Staatsrat die zuständige Stelle ist) und2) der Bearbeitung von Dossiers zur Energiewende Vorrang einzuräumen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in Belgien zu erhöhen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen, indem administrative Engpässe im Zusammenhang mit Rechtsbehelfsverfahren bei der Durchführung der Investitionen in erneuerbare Energien beseitigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Reform R-7.03: „PV-Verpflichtung für Großverbraucher“ der Flämischen Region

Mit dieser Reform wird eine Verpflichtung zur Installation von Fotovoltaikpaneelen für private Gebäude in Flandern eingeführt, die an Stromabnahmepunkte angeschlossen sind, bei denen ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 1 GWh pro Jahr stattfindet, und für Gebäude öffentlicher Einrichtungen in Flandern, die an Stromabnahmepunkte angeschlossen sind, an die ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 250 MWh pro Jahr erfolgt. Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Die Reform R-7.04 „Beschleunigung der Energiewende“ der Wallonischen Region

Mit dieser Reform soll die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien erleichtert werden. Es besteht in der Änderung des einschlägigen Rechtsrahmens. Die Reform tritt am 31. August 2026 in Kraft.

Investition I- 7.17: „Optimierung der Energieverteilung“ der Wallonischen Region

Diese Investition besteht in der Gewährung von Subventionen an zwei Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region (ORES und RESA) für die Installation intelligenter Zähler.

Investition I-7.18: Investitionen in die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur der Flämischen Region

 Ziel der Maßnahme ist es, die Nachhaltigkeit der Energieversorgung von Liegeschiffen durch Elektrifizierung zu verbessern. Es besteht darin, Unternehmen, die in die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur in Flandern investieren, Subventionen zu gewähren.

T.2 Meilensteine, Ziele, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Umsetzung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/
Zielwert

(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

228

Beschwerdeverfahren beim Staatsrat (R-7.02)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verkürzung der Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für erneuerbare Energien

Q2

2024

(1) Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Rechtsbehelfsverfahren gegen Entscheidungen über Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energieinvestitionen vor der Abteilung für Verwaltungsstreitsachen des Staatsrats.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für erneuerbare Energien zu verkürzen, indem

·Aufhebung der vorläufigen Interventionsanordnung,

·die Frist, in der der Wirtschaftsprüfer seinen Bericht über den Fall vorlegt, auf sechs Monate begrenzt wird,

·Änderung der Aussetzungsverfahren,

·Vorrang für Fälle der Energiewende,

·Verkürzung der Zeit, die für die Bearbeitung von Verfahren vor der Abteilung für Verwaltungsstreitsachen benötigt wird, und

·Verkürzung der Zeit, die für die Bearbeitung einer ordentlichen Nichtigkeitsklage benötigt wird, es sei denn, es kommt zu einem verfahrensrechtlichen Zwischenfall.

(2) Inkrafttreten der Königlichen Verordnung, die

·Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energiewende vorrangig zu behandeln,

·Instrumente zur Priorisierung der Fallbearbeitung, der internen Organisation und der Stärkung von Kammern oder Abteilungen festlegt, um eine schnellere Bearbeitung der Verfahren für die Behandlung von Fällen der Energiewende zu gewährleisten;

·verkürzt die Frist für die Bearbeitung von Rechtsmitteln in diesen Fällen auf 15 Monate (außer bei Verfahrensvorfällen).

229

PV-Verpflichtung für Großverbraucher (R-7.03)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten von Bestimmungen zur Einführung der Verpflichtung zur Installation von Solarpaneelen für bestimmte Gebäude

Q2

2023

Inkrafttreten des Dekrets zur Einführung einer Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen für: 1) Gebäude in Flandern, die an Stromabnahmepunkte angeschlossen sind, an die ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 1 GWh pro Jahr erfolgt, und 2) Gebäude öffentlicher Einrichtungen in Flandern, die an Stromabnahmepunkte angeschlossen sind, an die ab dem Kalenderjahr 2021 eine Abnahme von mehr als 250 MWh pro Jahr erfolgt.

230

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten von Bestimmungen zur Überarbeitung des Naturschutzgesetzes und des überarbeiteten Windenergie-Referenzrahmens

4. QUARTAL

2024

(1) Inkrafttreten der Reform des Naturschutzgesetzes zur Vereinfachung der Verfahren zur Bewertung der Auswirkungen von Projekten von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Quellen auf die biologische Vielfalt in Gebieten, die als „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien“ definiert werden.

(2) Inkrafttreten des überarbeiteten Referenzrahmens für Windenergie, um das überwiegende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien zu verankern; Anpassung des Abstands von Masten zu den Lebensräumen, Anpassung der Verpflichtung zur Installation einer Mindestanzahl von Masten; Anpassung der Ambitionen von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an die besten verfügbaren Technologien.

(3) Inkrafttreten der Überarbeitung des Rechtsakts über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, mit dem die Installation von Kohle und Heizöl für Heiz- und Warmwassersysteme in neuen Gebäuden ab dem 1. Januar 2026 verboten wird.

231

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts

Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten von Bestimmungen zum Verbot von Kohle und Heizöl

Q3

2026

Inkrafttreten der Überarbeitung des Rechtsakts über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis zum 31. August 2026, mit dem die Installation von Kohle und Heizöl für Heizungs- und Haushaltswarmwassersysteme in bestehenden Gebäuden ab dem 31. Dezember 2030 verboten wird.

233

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Gewährung von Subventionen an die beiden wichtigsten Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region

Schriftliche Mitteilung über die Gewährung von Subventionen durch die wallonische Regierung

Q1

2024

Gewährung von Subventionen für zwei Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region (proportional zu ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Netznutzer) für die Installation intelligenter Zähler.

234

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Installation intelligenter Zähler 

Abschluss des Projektberichts genehmigt

Intelligenter Zähler

0

193 000

Q2

2026

Für 193000 intelligente Zähler, die von ORES oder RESA installiert wurden, wurden Installationsbescheinigungen ausgestellt.

236

Investitionen in die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur der Flämischen Region (I-7.18)

M

Annahmeschreiben

Annahmeschreiben ausgestellt

Q2

2026

Annahmeschreiben von VLAIO für vier Projekte, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Rechtsrahmens des „Dekret der flämischen Regierung zur Gewährung von Finanzhilfen für die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur durch eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des REPowerEU-Plans“ vergeben wurden, sind vorzulegen.

T.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)

Investition I-7.20: „Offshore-Energieinsel“ des Föderalstaats

Ziel dieser Maßnahme ist der Bau eines Offshore-Energiedrehkreuzes („Energieinsel“) im belgischen Teil der Nordsee durch die Einrichtung und Stabilisierung von Offshore-Kaissons.

 

T.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für das Etappenziel)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

239

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss von FEED und Umweltstudien

Veröffentlichung von FEED und Umweltstudien

4. QUARTAL

2022

Fertigstellung von FEED (Front-End-Engineering Design) und Umweltstudien für die Maßnahme „Offshore-Energieinseln“.

240

Offshore-Energieinsel (I-1.7.20)

M

Erteilung von Umweltgenehmigungen für Energieinseln

Erteilung von Umweltgenehmigungen für Energieinseln

Q3

2023

Umweltgenehmigungen, die der Übertragungsnetzbetreiber für eine Energieinsel in der Nordsee erteilt hat, die fünf Hektar nutzbare Boden- und Umweltgenehmigungen für den Ausbau von Offshore-Verbindungskabeln zwischen der Küste und der Energieinsel umfasst.

241

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss der Arbeiten im Zusammenhang mit der Energieinsel

Abschluss der Arbeiten

Q2

2026

Einbaubescheinigungen für den Einbau und die Stabilisierung von 23 Offshore-Kaissons am ausgewiesenen Standort in der Nordsee.

U. KOMPONENTE 7.4: Mobilität

Die im Rahmen dieser Komponente des belgischen Aufbau- und Resilienzplans vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, den emissionsarmen Straßenverkehr und die Verkehrsverlagerung durch Investitionen in die Schiene zu unterstützen.

Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2022.4 und 2023.4 bei, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem die Nutzung und Bereitstellung öffentlicher Verkehrsmittel sowie die sanfte Mobilität gefördert werden.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

U.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Investition I-7.21: „Ökologisierung der Busflotte – BCR“ der Region Brüssel-Hauptstadt

Mit dieser Maßnahme soll die Busflotte umweltfreundlicher gestaltet werden. Die Maßnahme besteht im Erwerb zusätzlicher Elektrobusse.

Investition I-7.23: „Öffentliche LED-Beleuchtung“ der Flämischen Region

Ziel der Investition ist die verstärkte Nutzung nachhaltiger öffentlicher Beleuchtung. Die Investition besteht in der Installation öffentlicher LED-Beleuchtung in der Flämischen Region.

Investition I-7.24: „Rail – effizientes Netz“ des föderalen Staates

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung des Schienenverkehrs. Die Maßnahme besteht in der Elektrifizierung von Eisenbahnen.

U.2 Meilensteine, Ziele, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Umsetzung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Lfd. Nr. Hinweis:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/
Zielwert
(für das Etappenziel)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

242

Ökologisierung der Busflotte – BCR (I-7.21)

T

Gelieferte Elektrobusse

Anzahl

33

80

Q2

2026

23 M3 Niedergeschoss-Elektrobusse und 24 Standard-Elektrobusse werden geliefert.

244

Öffentliche LED-Beleuchtung – VLA (I-7.23)

T

LED-Beleuchtung installiert

Anzahl

0

22 750

Q2

2026

18500 LED-Leuchten auf öffentlichen Straßen und 4250 LED-Lampen in Tunneln installiert.

245

Effizientes Schienennetz – FED (I-7.24)

T

Re – Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken

Anzahl der km

0

72,5

Q2

2026

Erneute Elektrifizierung von 72,5 km Schiene.

V. AUDIT UND KONTROLLE

V.1.  Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Ein Datenspeichersystem für die Aufzeichnung und Speicherung aller relevanten Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans – die Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten, Daten über Endempfänger, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und wirtschaftliche Eigentümer – muss vor der Einreichung des ersten Zahlungsantrags betriebsbereit sein. Belgien legt vor dem ersten Zahlungsantrag einen speziellen Prüfbericht vor, in dem die Wirksamkeit der Funktionen des Datenspeichersystems bestätigt wird.

Darüber hinaus wird Belgien auch vor der Einreichung des ersten Zahlungsantrags im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sicherstellen, dass auf Ebene der Koordinierungsstelle auf interföderaler Ebene angemessene Koordinierungsvereinbarungen, einschließlich Gegenkontrollen, umgesetzt werden, um eine Doppelfinanzierung aus der Fazilität und anderen Unionsprogrammen im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu vermeiden.

Um robuste interne Kontrollsysteme zu gewährleisten, die der besonderen Struktur Belgiens angemessen sind, passen die Koordinierungsstellen erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen ihr Verfahrenshandbuch an, in dem das Verwaltungs- und Kontrollsystem beschrieben wird, und erteilen den Durchführungsstellen Anweisungen. Die Handbücher/Dokumente enthalten Verfahren zur Erlangung der Gewähr für die Unterzeichnung der Verwaltungserklärungen, die dem bei der Kommission eingereichten Zahlungsantrag beigefügt sind.

Wurde die Finanzinspektion mit der Zuständigkeit für solche Kontrollen betraut, so nehmen die Koordinierungsstellen darüber hinaus eine Mitteilung über die Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts und des Schutzes der finanziellen Interessen der Union an, die im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/241 durchzuführen ist, und übermitteln diese an die Finanzinspektion.

Schließlich erteilen die Koordinierungsstellen allen Durchführungsstellen Anweisungen in Bezug auf die Ex-ante-Überprüfung des Risikos von Interessenkonflikten bei der Durchführung von ARF-Maßnahmen vor der Unterzeichnung von Verträgen oder der Gewährung von Finanzhilfen. Dies umfasst verbindliche Erklärungen der beteiligten Personen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten in allen Phasen der Auswahlverfahren sowohl für Ausschreibungen als auch für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie – auf Risikobasis – den Einsatz eines geeigneten Instruments zur Risikobewertung, um die in den Anweisungen dargelegten Überprüfungen von Interessenkonflikten durchzuführen.

Die Etappenziele 250 und 251 im Rahmen dieser Maßnahme müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des zweiten Zahlungsantrags bei der Kommission erreicht sein und sind eine Voraussetzung für künftige Zahlungen.

V.2.  Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Folgende Nummer:

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

M/T

Namen

Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

209

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der ARF muss vorhanden und einsatzbereit sein.

Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:

a) Datenerhebung und Überwachung der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten;

B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und sicherzustellen.

210

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Schutz der finanziellen Interessen der EU

Durchführungsmodalitäten

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Vor der ersten Zahlungsaufforderung

Auf Ebene der Koordinierungsstelle auf interföderaler Ebene werden angemessene Koordinierungsvorkehrungen, einschließlich Gegenkontrollen, getroffen, um eine Doppelfinanzierung aus der Fazilität und anderen Programmen der Union im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu vermeiden.

250

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Anpassung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan

Angepasstes Verfahrenshandbuch und Anweisungen für die Durchführungsstellen. Gegebenenfalls Annahme und Übermittlung einer Mitteilung an die Finanzinspektion.

Vor der zweiten Zahlungsaufforderung

Vor der zweiten Zahlungsaufforderung

Die Koordinierungsstellen im belgischen Aufbau- und Resilienzplan passen erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen ihr Verfahrens-/Dokumenthandbuch an, in dem ihr Verwaltungs- und Kontrollsystem dargelegt ist, und erteilen den Durchführungsstellen entsprechende Anweisungen, um den Rahmen für die Prävention, Aufdeckung und Behebung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten wie Betrug, Interessenkonflikte, Korruption und Doppelfinanzierung zu stärken. Das aktualisierte Verfahrenshandbuch und die zugehörigen Anweisungen müssen mindestens Folgendes enthalten:

a) Bestimmungen für Strategien/Politiken zur Betrugsbekämpfung und Korruptionsbekämpfung in allen Durchführungsstellen unter Berücksichtigung aller Elemente, die im Leitfaden zur Bewertung des Betrugsrisikos und zu wirksamen und verhältnismäßigen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen für die ESI-Fonds 2014-2020 dargelegt sind;

B) Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass Personen, die die Verwaltungserklärung(en) gegenüber der Kommission unterzeichnen, Gewähr dafür erlangen, dass die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Etappenziele und Zielwerte in zufrieden stellender Weise erreicht werden, dass die Mittel im Einklang mit allen geltenden Vorschriften, insbesondere den Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten, Betrug, Korruption und Doppelfinanzierung, verwaltet wurden;

C) Bestimmungen, die funktionale interne und externe Kanäle für die Meldung von Missständen innerhalb aller Stellen vorschreiben;

d) Bestimmungen, die Vor-Ort-Überprüfungen durch die Durchführungsstellen oder die Koordinierungsstelle (Region Brüssel-Hauptstadt) mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz der finanziellen Interessen der Union vorschreiben;

E) Verfahren für die Meldung von Unregelmäßigkeiten an das OLAF und andere zuständige Behörden innerhalb aller Stellen;

F) Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts, insbesondere in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und staatliche Beihilfen, innerhalb der Durchführungsstellen.

Wurde die Finanzinspektion mit der Zuständigkeit für solche Kontrollen betraut, so nimmt die zuständige Koordinierungsstelle darüber hinaus eine Mitteilung über die im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/241 durchzuführenden Ex-ante-Überprüfungen der Einhaltung des Unionsrechts und des nationalen Rechts sowie des Schutzes der finanziellen Interessen der Union an die Finanzinspektion an und übermittelt diese an die Finanzinspektion.

251

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Vermeidung, Aufdeckung und Abschreckung von Interessenkonflikten

Erteilte Anweisungen

Vor der zweiten Zahlungsaufforderung

Vor der zweiten Zahlungsaufforderung

Die Koordinierungsstellen im belgischen Aufbau- und Resilienzplan erteilen allen Durchführungsstellen Anweisungen in Bezug auf Ex-ante-Überprüfungen des Risikos von Interessenkonflikten bei der Durchführung von ARF-Maßnahmen vor der Unterzeichnung des Vertrags oder der Gewährung der Finanzhilfe. Dazu gehören i) obligatorische Erklärungen der beteiligten Personen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten in allen Phasen der Auswahlverfahren sowohl für Ausschreibungen als auch für Projektausschreibungen und ii) auf Risikobasis die Verwendung eines geeigneten Instruments zur Risikobeurteilung im Hinblick auf die Durchführung der in den Anweisungen dargelegten Kontrollen von Interessenkonflikten. In den Anweisungen werden Interessenkonflikte im Einklang mit Artikel 61 der Haushaltsordnung definiert.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten Aufbau- und Resilienzplans Belgiens samt REPowerEU-Kapitel belaufen sich auf 5 265 406 908 EUR . Die Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels werden auf 710 623 658 EUR veranschlagt. Insbesondere belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/435 genannten Maßnahmen auf 0 EUR, die Kosten der anderen Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel auf 710 623 658 EUR.

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

56

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Projektmanagement für den digitalen Wandel der Justiz nach Erlass eines Erlasses

70

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

M

Öffentliche Auftragsvergabe

72

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

M

Inbetriebnahme neuer digitaler Plattformen

89

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

EU-Konnektivitäts-Toolbox

90

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Veröffentlichung des Rechtsrahmens für die 5G-Frequenzzuteilung

110

Mobiliteitsbudget (R-3.02)

M

Annahme des Mobilitätsbudgets

116

Förderung des emissionsfreien Verkehrs – VLA (R-3.06)

M

Annahme eines Rahmens für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in der Flämischen Region

120

Ladestationen – FED (I-3.18)

M

Annahme des Steueranreizes für die Einrichtung privater und halböffentlicher Ladestationen

126

Emissionsfreie Firmenwagen (R-3.03)

M

Annahme des Gesetzes zur Reform der Steuerregelung für Firmenwagen

135

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

M

Annahme eines neuen Regelungsrahmens, in dem die Bedingungen für die Intervention des Systems festgelegt sind

137

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

150

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

M

Wallonische Strategie zur Deinstitutionalisierung (wallonische Gesundheitspolitik)

172

Lernkonto (R-5.03)

M

Föderale Reform zur Entwicklung des individuellen Anspruchs auf Weiterbildung der Beschäftigten.

173

Lernkonto (R-5.03)

M

Bundesreform zur Schaffung von Anreizen für Unternehmen, Schulungen anzubieten

177

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien (R-5.05)

M

Reform der Unterstützung für Arbeitsuchende in Wallonien

196

Governance Circular Flandern (R-5.09)

M

Start der Lenkungsgruppe Kreisflandern

205

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung – Pilotprojekt oder Einbeziehung in das Haushaltsverfahren (1)

209

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

210

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Schutz der finanziellen Interessen der EU

Ratenbetrag

942 962 800 EUR

2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

1

Verbessertes Energiezuschusssystem in der Flämischen Region (R-1.01)

M

Verbesserte Zuschussprogramme für Energie in Flandern

2

Verbessertes Energiezuschusssystem der Region Brüssel-Hauptstadt (R-1.02)

M

Inkrafttreten der neuen Verordnung über Energiezuschüsse in Brüssel

3

Verbessertes Energiezuschussprogramm der Deutschsprachigen Gemeinschaft (R-1.03)

M

Inkrafttreten einer neuen Verordnung über Energiezuschüsse in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

11

Renovierungen öffentlicher Gebäude (I-1.08)

M

Anpassung der Stromverordnung zur Einführung einer zentralen Anlaufstelle für Renovierungen

18

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Auftragsvergabe im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

21

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen an IPCEI-Projekte für Wasserstoff

22

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Vergabe von Aufträgen für Nicht-IPCEI-Wasserstoffprojekte

24

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Vergabe von Aufträgen für IPCEI-Projekte für Wasserstoff

27

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge

45

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Durchführung der ersten Sensibilisierungskampagne zur Cybersicherheit

54

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

57

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Veröffentlichung des Just-on-Web-Online-Portals

62

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Einrichtung der Gesundheitsdatenbehörde

63

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Anforderungen an die Teilprojekte

68

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Genehmigung der Förderung von 11 Projekten

78

Elektronische Behördendienste: Ausschreibungsverfahren (R-2.02)

M

Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens

81

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Abschluss von Pilotprojekten der KI für das „Common Good Institute“

91

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

5G-Auktion

92

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Umsetzung des Statuskonnektivitäts-Instrumentariums

93

Einführung von 5G – nationaler Festnetz- und Mobilbreitbandplan (R-2.03)

M

Überarbeitung des Rechtsrahmens der drei Regionen für Strahlenschutznormen

103

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 1)

112

I-3H: „Tools für intelligente Mobilität“ der Region Brüssel-Hauptstadt (I-3H)

T

Instrumente für intelligente Mobilität sind in Betrieb

117

Ladestationen – VLA (I-3.19)

M

Vergabe von Konzessionen für die Entgeltinfrastruktur

118

Ladestationen – RBC (R-3.05)

M

Erlass eines Erlasses zur Festlegung der Sicherheitsstandards und eines Bereitstellungsplans für die Infrastruktur

119

Ladestationen – WAL (R-3.04)

M

Annahme eines Plans für die Errichtung von Ladestationen

131

Bereitstellung digitaler Ausrüstung und IT-Infrastruktur für Schulen (I-4)

T

Ausstattung der Schulen/Einrichtungen mit geeigneten IKT-Geräten und -Infrastrukturen zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

136

Individuelle Beratung in der Pflichtschulbildung (I-4.03)

T

Einführung eines verstärkten Unterstützungsmechanismus für bedürftige Studierende

149

Digibanks (I-4.11)

T

Unterzeichnung von Partnerschaften zur Förderung der digitalen Inklusion

156

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Aktionsplan auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschäftigungskonferenz

164

Lern- und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung für Fortbildungsurlaube und Online-Schulungen in Flandern

167

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

M

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen in Flandern

168

Lebenslanges Lernen der Flämischen Gemeinschaft (R-5.04)

M

Strategiepapier zu Lern- und Karrierekonten in Flandern

169

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

T

Entwicklung des E-Learning-Angebots in Flandern

186

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für FuE- und Infrastrukturprojekte

189

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Unterstützung für 30 Projekte zur Umverteilung von Nahrungsmitteln, vier aufstrebende Sektoren und 5 Infrastrukturprojekte

193

Reform – Schnellere Genehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren (R-5.06)

M

Reform der Umweltgenehmigungs- und Rechtsbehelfsverfahren

194

Reform – Ausbau der Innovationsgrundlage (R-5.07)

M

Reform der Verordnung zur Innovationsförderung

195

Brüsseler Regionalstrategie für den wirtschaftlichen Wandel (R-5.08)

M

Annahme der regionalen Strategie für den wirtschaftlichen Wandel

197

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Vergabe von sechs öffentlichen Aufträgen für Recyclinganlagen

201

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

M

Vergabe öffentlicher Aufträge für Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

206

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Ausgabenüberprüfung Integration in das Haushaltsverfahren (1) oder Pilotabschluss

213

Verbesserte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region (I-7.02)

M

Verstärkte Energiesubventionsregelung der Flämischen Region

250

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Anpassung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Aufbau- und Resilienzplan

251

Überwachung und Durchführung des Plans

M

Vermeidung, Aufdeckung und Abschreckung von Interessenkonflikten

Ratenbetrag

 1 006 646 610 EUR

3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

5

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen (Stufe 1)

9

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (R-1.01(iii))

T

Gewährung von Zuschüssen für Heimbatterien in Flandern

12

Renovierung öffentlicher Gebäude (I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 1)

15

Rechtsrahmen für den H2-Markt (R-1.04)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Gesetze und damit zusammenhängenden Verordnungen, um die Marktentwicklung von H2 zu ermöglichen

15a

Rechtsrahmen für den Transport von Kohlendioxid (CO2) durch den Markt für Rohrleitungen in Flandern (R-1.05)

M

Inkrafttreten der neuen oder geänderten Dekrete und damit zusammenhängenden Verordnungen zur Ermöglichung des Transports von Kohlendioxid (CO2) durch Pipelines in Flandern

38

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

M

Gewährung von Finanzhilfen für Projekte zur Errichtung von zwei Nationalparks

42

Blauer Deal (I-1.24)

M

Landkäufe zur Stärkung der biologischen Vielfalt und/oder zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels

44

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen

46

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

T

Instrumente zur Erhöhung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen

47

Cybersicherheit und Resilienz der digitalen Gesellschaft (I-2.01)

M

Globaler Steuerungsrahmen für die Cybersicherheit im Außenministerium

51

Digitalisierung IPSS/OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 2)

T

Die gesamte Kommunikation des öffentlichen Instituts für soziale Sicherheit (IPSS) ist digital und die Daten werden zentralisiert/konsolidiert.

77

Vereinfachung der Verwaltungsverfahren (R-2.01)

M

Inkrafttreten von Maßnahmen zur Vereinfachung der Online-Gründung eines Unternehmens

82

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

M

Im Rahmen der KI für das „Common Good Institute“ eingerichtetes Expertenteam

99

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Beginn der großen Infrastrukturarbeiten für den Bus (intelligente Straßensignale und leichte U-Bahn (Charleroi))

104

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Abschluss der Umbau- und Modernisierungsarbeiten und der Arbeiten zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe (Schritt 2)

111

Leistung der SNCB/INFRABEL (R-3.01)

M

Genehmigung der neuen Leistungsverträge der NMBS-SNCB und von Infrabel sowie des mehrjährigen Investitionsplans, Vertrag

113

Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung (I-3.14)

T

Erste 4375 neue Anträge auf Zuschüsse zur Verkehrsverlagerung

121

Ladestationen (I-3F)

T

Zusätzliche betriebliche halböffentliche und öffentliche Ladestationen (Schritt 1)

124

Emissionsbetrug (R-3.07)

M

Annahme des Rechtsrahmens für die Überwachung der Fahrzeugemissionen in Flandern

127

Digisprong (R-4.01)

M

Annahme eines neuen IKT-Rahmens für die Pflichtschulbildung in Flandern

128

Hochschulförderungsfonds (R-4.02)

M

Zukunftsvision für eine zukunftsorientierte, flexible und digitale Hochschulbildung

134

Hochschulförderungsfonds (I-4.02)

T

Verbesserung des Bildungsangebots in Flandern, um es zukunftssicherer und flexibler zu gestalten

140

Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (R-4.04)

M

Angepasster Rechtsrahmen und verbesserte Anwendung diskriminierender Tests

141

Ein integrativer Arbeitsmarkt (R-4.06)

T

Abschluss sektorspezifischer Nichtdiskriminierungsmaßnahmen

143

Umschulungsstrategie (I-4.07)

M

Gewährung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit Initiativen für soziale Innovation

146

Digitale Integration für Belgien (I-4.08)

T

Gewährung von Zuschüssen

148

Geschlecht und Arbeit (I-4.10)

T

Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen

154

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Vergabe von Bauaufträgen an Projektträger

159

A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren (I-5.01)

M

Aktivität entwickelt über A6K-E6K

174

Lernkonto (R-5.03)

M

Reform zur Einführung einer obligatorischen Registrierung in der öffentlichen Arbeitsverwaltung

184

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Vergabe eines öffentlichen Auftrags für den Bau einer Materialbehandlungsanlage (Matte)

207

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren (1) oder (2)/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

228

Beschwerdeverfahren beim Staatsrat (R-7.02)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

229

PV-Verpflichtung für Großverbraucher (R-7.03)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Ratenbetrag

 688829691 EUR

4.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

6

Renovierung von Privatwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen (Schritt 2)

15-ter

Rechtsrahmen für den CO2-Markt in Wallonien (R-1.06)

M

Inkrafttreten eines Dekrets zur Ermöglichung der Marktentwicklung von CO2 in Wallonien

40

Ökologische Defragmentierung (I-1.23)

T

Abschluss von Projekten zur ökologischen Defragmentierung

59

FÖD Digitalisierung (I-2.05) (Teilmaßnahme 1: Digitaler Wandel der Justiz)

M

Datenbank für die Datenerhebung

71

Plattform für den regionalen Datenaustausch (I-2.10)

T

Zugang zur regionalen Datenaustauschplattform

83

Entwicklung eines KI-Instituts, um diese Technologie zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen (I-2.14)

T

Von der KI für das Common Good Institute erbrachte Dienstleistungen

94

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

M

Beginn aller Rad- und Fußgängerprojekte

95

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und modernisierte Radwege

102

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

M

Unterzeichnung eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags der OTW („Opérateur de Transport de Wallonie“)

122

Ladestationen (I-3F)

T

Zusätzliche private, halböffentliche und öffentliche Ladepunkte (Schritt 2)

129

Rechtsvorschriften zur Verringerung der Schulabbrecherquote und des Schulabbruchs und zur Bekämpfung dauerhafter Ausgrenzungen (R-4.03)

M

Rechtsvorschriften gegen Schulabbrecher

133

Digitale Strategie für die Hochschulbildung und Erwachsenenbildung (I-4.04)

T

Gewährung von Finanzhilfen für digitale Ausrüstung

138

Digitale Wende für Brüsseler Schulen (I-4.05)

T

Ausstattung der Schulen mit IKT-Geräten und WIFI-Zugangspunkten zur Verbesserung der Gesamtleistung der Bildungssysteme

139

Umschulungsstrategie (R-4.05)

M

Rechtsakte zur Förderung der Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt

144

Umschulungsstrategie (I-4.07)

T

Beratung von Arbeitsuchenden zu sprachlichen und digitalen Kompetenzen

151

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Vergabe eines Teils der Arbeiten

157

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Vorschlag für eine Rentenreform

158

Rente und Ende der Laufbahn (R-4.07)

M

Annahme der Rentenreform

165

Lernen und Karriereoffensive (I-5.04)

T

Unterstützung von Unternehmen in Flandern durch Kompetenzprüfungen und Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen

166

Strategie zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes mit Schwerpunkt auf Effizienz und Optimierung der Aktivierungs- und Ausbildungspolitik (I-5.05)

T

Aktivierungsunterstützung für Arbeitsuchende und Arbeitnehmer in Brüssel

170

Digitale Kompetenzen (I-5.06)

M

Digitale Instrumente und Dienste für Bürger, Arbeitgeber und VDAB-Partner

188

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

M

Vergabe öffentlicher Bauaufträge für den Bau von zwei Logistikzentren für Lebensmittel

208

Ausgabenüberprüfungen (R-6)

M

Einbeziehung der Ausgabenüberprüfung in das Haushaltsverfahren/Ex-post-Analyse der Ausgabenüberprüfung

211

Überarbeitung des Codes für Luft, Klima und Energie – RBC (R-7.01)

M

Neue Verpflichtungen für die Gebäuderenovierung

212

Verbesserte Energiesubventionsregelung – BCR (I-7.01)

T

Renovierung von Wohngebäuden 

214

Energiezuschüsse – Deutschsprachige Gemeinschaft (I-7.03)

T

Renovierung von Privatwohnungen

219

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Gewährung öffentlicher Zuschüsse

230

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

233

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Gewährung von Subventionen an die beiden wichtigsten Stromnetzbetreiber in der Wallonischen Region

Ratenbetrag

 705 068 144 EUR

5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

7

Renovierung von Privat- und Sozialwohnungen (I-1A)

T

Renovierung von Privatwohnungen und Sozialwohnungen

13

Renovierung öffentlicher Gebäude (I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 2)

20

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.15)

M

Abgeschlossene Projekte

58

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Interne Sammlung von Gerichtsentscheidungen

65

Digitalisierung von ONE (I-2.07)

M

Digitale Plattformen sind zugänglich

69

Digitalisierung der flämischen Regierung (I-2.09)

M

Projektdurchführung

73

Digitalisierung der Prozesse zwischen Bürgern und Unternehmen (I-2.11)

T

3 digitale Plattformen

84

Verbesserung der Anbindung von 35 Wirtschaftsparks in Wallonien (I-2.15)

T

Glasfaseranbindung für 35 Gewerbeparks

100

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Inbetriebnahme intelligenter Verkehrslichter

106

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

M

Vergabe von Aufträgen für die Arbeiten an den Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform in Trilogiport

108

Freigabe offener Daten für die Anwendung „Intelligente Mobilität“ (I-3D)

T

Einführung von Mobilität als Dienstleistung (MaaS)

115

Ökologisierung der Busflotte (I-3G)

T

Lieferung grüner Busse in Flandern, Brüssel und Wallonien

254

Reform der Kraftfahrzeugverkehrsteuer der Wallonischen Region (R-3.08)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer

152

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Installation von Fernassistenten für Menschen, die ihre Autonomie verlieren

160

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung für Ausbildung, Arbeitsvermittlungsdienste

161

EU-Plattform für multidisziplinäre und biotechnologische Ausbildung (I-5.02)

T

Bau und Ausrüstung der EU-Plattform für multidisziplinäre und biotechnologische Ausbildung

175

Zeitliche Begrenzung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und verstärkte degressive Struktur der Leistungen bei Arbeitslosigkeit (R 5.01)

M

Bundesreform der Leistungen bei Arbeitslosigkeit

190

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Bau und Beschreibung von zwei Logistik-Drehkreuzen abgeschlossen

192

Digitalisierung des wallonischen Tourismussektors (I-5.13)

T

Zahl der touristischen Unterkünfte und Attraktionen für aktive Nutzer der „outil regional de commercialisation“

255

Kapitalzuführung an Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von im Biotechnologiebereich tätigen Unternehmen (I-5.19)

M

Investitionspolitik

216

Energie-Klimamaßnahmen in öffentlichen Gebäuden – Bundesland (I-7.05)

T

Abschluss der Projekte

220

Forschungsplattform für die Energiewende (I-7.11)

M

Beschaffung der Geräte

Ratenbetrag

 559 802 968 EUR

6.Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

14

Renovierung öffentlicher Gebäude (I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 3)

14a

Renovierung öffentlicher Gebäude (I-1B)

T

Renovierung öffentlicher Gebäude (Schritt 4)

23

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.16)

M

Abschlussberichte über die Projekte

26

Eine industrielle Wertschöpfungskette für den Übergang zu Wasserstoff (I-1.17)

M

Abschluss der im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Projekte

28

Entwicklung der kohlenstoffarmen Industrie (I-1.18)

M

Positive Bewertungsschreiben ausgestellt

37

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Durchgeführte Naturschutzmaßnahmen (Wälder und Schutzgebiete oder Schutzgebiete, die sich im Ausweisungsverfahren befinden) und durchgeführte Wiederaufarbeitungsprojekte

39

Biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel (I-1.22)

T

Durchführung von zwei Projekten für Nationalparks

43

Blauer Deal (I-1.24)

T

Umsetzung von Projekten im Rahmen des Blauen Deals

43a

Blauer Deal (I-1.24)

T

Auszahlung im Rahmen des Blauen Deals

49

Cybersicherheit: 5G (I-2.02)

M

Integration der Systeme

50

Cybersicherheit: Überwachung und Schutz durch NTSU/CTIF (I-2.03)

M

Digitales Register der abgefangenen privaten Kommunikation

52

Digitalisierung IPSS/OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 1)

M

Digitale Programme

53

DigitalisierungIPSS /OISZ (I-2.04) (Teilmaßnahme 3)

M

Digitale Lösung verfügbar – interaktive Plattform (IPSS/OISZ)

55

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

60

Digitalisierung SFPS (I-2.05)

M

Fallbearbeitungssystem für sieben Einrichtungen vorhanden

61

FÖD Digitalisierung (I-2.05)

M

Die Front-End-Schnittstelle wird genutzt.

64

elektronische Gesundheitsdienste und Gesundheitsdaten (I-2.06)

M

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

66

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Digitalisierung audiovisueller und audiovisueller Werke und Schaffung nativer digitaler Werke

67

Digitalisierung des Kultur- und Mediensektors (I-2.08)

T

Nutzung digitaler Instrumente

80

Abdeckung weißer Flecken durch Glasfasernetze (I-2.13)

T

Abdeckung

96

Radverkehrsinfrastruktur (I-3A)

T

Neue und modernisierte Radwege

96b

Radverkehrsinfrastruktur – Vélo Plus – FED (I-3.03b)

T

Neue und modernisierte Radwege

97

Radverkehrsinfrastruktur – VeloPlus – RBC (I-3.03a)

T

Neue öffentliche Fahrradparkplätze

101

Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wallonien (I-3b)

T

Fertigstellung der Arbeiten und Kreuzungen mit intelligenten Straßenlichtern

105

Arbeiten zur Modernisierung der Eisenbahn und zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (I-3C)

T

Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten und Arbeiten zur Barrierefreiheit der Bahnhöfe (Schritt 3)

107

Canal Albert und Trilogiport (I-3.11)

T

Lieferung der Arbeiten an den Brücken über Canal Albert/und einer neuen Plattform im Trilogiport

109

IT-Module für den Schienenverkehr (I-3E)

T

Schienenverkehr – Intelligente Mobilität

115 b

Ökologisierung der Busflotte – (I-3G)

T

Lieferung grüner Busse in Wallonien

125

Emissionsbetrug (R-3.07)

M

IT-System, das Emissionsdaten mit Beobachtungen regelmäßiger technischer und Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen einbezieht

147

Digitale Plattformen für Häftlinge (I-4.09)

M

Einführung der digitalen Plattform

155

Bau und Renovierung der frühkindlichen Infrastruktur (I-4.13)

T

Eröffnung von Kinderbetreuungsplätzen

153

Entwicklung von Sozialwohnungen und Wohnungen für schutzbedürftige Personen (I-4.12)

T

Bewohnbare Wohneinheiten

162

A6K/E6K Digitale und technologische Innovationen und Trainingszentren (I-5.01)

T

Abschluss der Renovierung und Erweiterung von A6K-E6K

163

Modernisierung der Weiterbildungsinfrastruktur (I-5.03)

T

Gebäude und Ausrüstung für Ausbildung, Arbeitsvermittlungsdienste

171

Digitales lebenslanges Lernen (I-5.07)

M

Modernisierung der Bereitstellung von Coaching und Schulungen zu digitalen Kompetenzen, einschließlich grundlegender digitaler Kompetenzen in Wallonien

179

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Bau und Inbetriebnahme der Radioisotopanlage (FANC und FAGG)

180

Nuklearmedizin (I-5.08)

M

Fertigstellung des Technologiepakets

185

FuE: Minimierung des Abfalls während des Abbaus (I-5.10)

M

Bau, Ausrüstung und Inbetriebnahme einer Materialbehandlungsanlage; Tisch-Top-Studie abgeschlossen

187

Stärkung von FuE (I-5.11)

M

Geförderte FEI- und Infrastrukturprojekte

191

Verlagerung von Lebensmitteln und Entwicklung von Logistikplattformen (I-5.12)

T

Bau von mindestens zwei Infrastrukturen, 22 kleiner Infrastruktur und Durchführung von vier größeren Strukturierungsprojekten und Ausbau von fünf dezentralen Logistikzentren

198

Recyclingplattform (I-5.14)

T

Abschluss der Arbeiten in sechs Recyclinganlagen

200

Belgisches Back Circular (I-5.15)

M

Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen für KMU und von kreislauforientierten Projekten

202

Einführung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien (I-5.16)

T

Abschluss von Projekten zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wallonien

256

Kapitalzuführung an Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) zur Unterstützung von im Biotechnologiebereich tätigen Unternehmen (I-5.19)

M

Eigenkapitalzuführung

215

Renovierung von Sozialwohnungen – WAL (I-7.04)

T

Solarpaneele und Wärmepumpen in Sozialwohnungen

217

Energiemaßnahmen in AWV-Gebäuden (I-7.10)

T

Abgeschlossene Projekte im Bereich Energiemaßnahmen

218

Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden – VLA (I-7)

T

Energieeffiziente Renovierung öffentlicher Gebäude

225

Forderung nach Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft (I-7.14)

T

Abschluss der im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergebenen Projekte

231

Beschleunigung der Energiewende (R-7.04)

M

Inkrafttreten des Rechtsakts

234

Optimierung der Energieverteilung (I-7.17)

M

Installation intelligenter Zähler 

236

Investitionen in die Elektrifizierung der Hafeninfrastruktur der Flämischen Region(I-7.18)

M

Annahmeschreiben

242

Ökologisierung der Busflotte – BCR (I-7.21)

T

Gelieferte Elektrobusse

244

Öffentliche LED-Beleuchtung – VLA (I-7.23)

T

LED-Beleuchtung installiert

245

Effizientes Schienennetz – FED (I-7.24)

T

Re-Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken

246

Ladeinfrastruktur für Busse – BCR (I-3.21)

T

Installierte Ladeinfrastruktur

249

KMULD – GEFÜTTERT (I-5.18)

M

Es wird ein Schmelzofen im industriellen Maßstab eingerichtet.

252

Programm des Bundes zur Wiederherstellung der Meeresumwelt (I-1.25)

T

Abschluss von Studien zur Wiederherstellung der Meeresumwelt

253

Offshore-Energieprojekt des Bundes (I-1.26)

T

Abschluss von Offshore-Energieprojekten

257

Kapitalzuführung an die SFPIM-Verteidigung des Bundes (I-5.20)

M

Investitionspolitik und Verwaltungs- und Kontrollsystem von SFPIM Defence

258

Kapitalzuführung an die SFPIM-Verteidigung des Bundes (I-5.20)

M

Eigenkapitalzuführung

260

Renovierung privater Gebäude in Wallonien (I-7.26)

T

Energetische Sanierungsprämien für private Wohngebäude

Ratenbetrag

1 130 640 022 EUR



2.Darlehen

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

7.Erste Rate (Darlehen) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

54b

Digitalisierung SPF (I-2.05a)

M

Die Anforderungen sind festgelegt.

239

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss von FEED und Umweltstudien

Ratenbetrag

 48 840 000 EUR

8.Zweite Tranche (Darlehen):

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

240

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Erteilung von Umweltgenehmigungen für Energieinseln

Ratenbetrag

24 420 000 EUR

9.Dritte Tranche (Darlehen) :

Seq. nb

Name der Maßnahme

M/T

Namen

55b

Digitalisierung SPF (I-2.05a)

M

Digitalisierungsprojekte werden durchgeführt

98

Radverkehr & Fußgängerinfrastruktur – Schuman (I-3.04)

T

Neuer öffentlicher Raum für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel in Schuman

241

Offshore-Energieinsel (I-7.20)

M

Abschluss der Arbeiten im Zusammenhang mit der Energieinsel

259

Kapitalzuführung an die SFPIM-Verteidigung des Bundes (I-5.21)

M

Eigenkapitalzuführung

Ratenbetrag

 156 840 000 EUR

(1) gemeinsam von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) veröffentlichte Normen. ISO 27001 ist Teil von ISO 27000 (auch bekannt als „ISMS Family of Standards“ oder „ISO27K“) umfasst Informationssicherheit.
(2) Vgl. Anhang Ia der Loi portant assentiment à l‚accord de coopération du 5 octobre 2018 entre l’Etat fédéral, la Région flamande, la Région wallonne et la Région de Bruxelles-Capitale relatif au financement des infrastructure ferroviaires stratégiques/Wet houdende instemming met het samenwerkingsakkoord van 5 oktober 2018 tussen de Federale Staat, het Vlaamse Geweste, het Hoalse de Geweste ent Brussels ent Brussels
(3) Dies knüpft an die länderspezifische Empfehlung Nr. 3 2018 an: „Die wachsenden Herausforderungen im Bereich der Mobilität bewältigen, insbesondere durch Investitionen in neue oder bestehende Verkehrsinfrastrukturen und verstärkte Anreize für die Nutzung kollektiver und emissionsarmer Verkehrsmittel“
(4)  Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.
(5)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(6) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(7) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(8)  Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn dieser Sektor oder diese Tätigkeit im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen, dem Gewinn oder der Kundenbasis des Endbegünstigten als wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Endbegünstigten ermittelt wird. Die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der beschränkten Tätigkeit dürfen in keinem Fall 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(9)

Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.

(10)  Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Benchmarks für die kostenlose Zuteilung für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(11)

Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.

(12)  Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Verwertung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweiseauf Pflanzenebene vorliegen.
(13)  Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist. ; C) Luftfahrzeuge, die für den Katastrophenschutz oder die Brandbekämpfung eingesetzt werden, und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, die auf den besten verfügbaren Umweltleistungsniveaus in dem Sektor beruhen; und d) den Bau neuer Straßenverbindungen, Brücken und/oder Tunnel mit einer individuellen Länge von weniger als 20 km und die Renovierung von Straßen, Brücken und/oder Tunneln.
(14)  Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(15) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, wenn die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz, der Abscheidung von Abgasen zur Lagerung oder Verwendung oder der Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazitäten der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(16) Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden. 
(17)  Es wird davon ausgegangen, dass ein Endempfänger einen „wesentlichen Schwerpunkt“ auf einen Sektor oder eine Geschäftstätigkeit hat, wenn die Bruttoeinnahmen aus dem beschränkten Sektor oder der beschränkten Tätigkeit 50 % der Bruttoeinnahmen übersteigen.
(18)

Mit Ausnahme von a) Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit verbundenen Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, die Erdgas nutzen, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen, und b) Tätigkeiten und Vermögenswerte gemäß Ziffer ii, bei denen die Nutzung fossiler Brennstoffe vorübergehend und technisch für den rechtzeitigen Übergang zu einem Betrieb ohne fossile Brennstoffe unvermeidbar ist.

(19)  Einschließlich Tätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen. Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, ist zu erläutern, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(20)

Umweltschädliche Fahrzeuge werden als nicht emissionsfreie Fahrzeuge definiert.

(21)  Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Verwertung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.