Brüssel, den 22.10.2025

COM(2025) 644 final

2025/0324(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12532/21 INIT; ST 12532/21 ADD 1) vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands

{SWD(2025) 337 final}


2025/0324 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12532/21 INIT; ST 12532/21 ADD 1) vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Nachdem Estland am 18. Juni 2021 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan (im Folgenden „RRP“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung vor. Am 29. Oktober 2021 billigte der Rat die positive Bewertung im Wege eines Durchführungsbeschlusses (im Folgenden „Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021“) 2 . Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 wurde durch den Durchführungsbeschluss des Rates vom 16. Juni 2023 3 geändert.

(2)Am 2. Oktober 2025 ersuchte Estland gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 die Kommission, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 29. Oktober 2021 vorzuschlagen, da der RRP aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchführbar sei. Aus diesem Grund legte Estland einen geänderten RRP vor.

Änderungen auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241

(3)Die Änderungen am RRP, die Estland aufgrund objektiver Umstände eingereicht hat, betreffen 41 Maßnahmen.

(4)Nach Angaben Estlands sind drei Maßnahmen aufgrund der veränderten Marktnachfrage nicht mehr durchführbar. Dies betrifft die Maßnahme 1.3 (Entwicklung digitaler Frachtbriefdienste), die Maßnahme 2.7 (Schaffung von Einsatzmöglichkeiten für grüne Wasserstofftechnologien auf Basis von Erneuerbaren) und die Maßnahme 4.7 (Pilotprogramm für Energiespeicherung). Aus diesem Grund hat Estland eine Änderung dieser Maßnahmen beantragt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(5)Den Ausführungen Estlands zufolge wurden drei Maßnahmen geändert, um bessere Alternativen einzuführen, die es ermöglichen sollen, die ursprünglichen Ziele zu erreichen. Dies betrifft die Maßnahme 2.6 (Grüner Fonds), die Maßnahme 4.4 (Förderung des grünen Wandels in der Energiewirtschaft) und die Maßnahme 6.6 (Bereitstellung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit). Auf dieser Grundlage hat Estland beantragt, die vorgenannten Maßnahmen zu ändern. Da diese Umstände eine Änderung der Maßnahmen rechtfertigen, sollte der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 entsprechend geändert werden.

(6)Nach Angaben Estlands wurden 33 Maßnahmen geändert, um bessere Alternativen einzuführen, durch die der Verwaltungsaufwand verringert und der Durchführungsbeschluss des Rates vereinfacht werden können, während die Ziele dieser Maßnahmen weiterhin erreicht werden. Dies betrifft die Maßnahme 1.1 (Digitaler Wandel in Unternehmen), Maßnahme 1.2 (Entwicklung des elektronischen Bauwesens (E-Baus)), Maßnahme 1.4 (Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen), Maßnahme 1.5 (Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten), Maßnahme 2.2 (Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen), Maßnahme 2.3 (Programme zur Entwicklung umweltfreundlicher Technologien), Maßnahme 2.4 (Modernisierung der Geschäftsmodelle in den Herstellerunternehmen), Maßnahme 2.5 (Einsatz ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien), Maßnahme 2.8 (Unterstützung von Investitionen in die Versorgungssicherheit), Maßnahme 3.1 (Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Datenverwaltung und offene Daten), Maßnahme 3.2 (Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und proaktiven digitalen öffentlichen Diensten für Einzelpersonen), Maßnahme 3.3 (Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und einem digitalen Zugangstor für Unternehmer), Maßnahme 3.4 (#Bürokratt-Programm (nationale virtuelle Assistenzplattform und Ökosystem)), Maßnahme 3.5 (Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur), Maßnahme 3.6 (Erstellung einer strategischen Analyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Estland), Maßnahme 3.7 (Informationssystem für die strategische Echtzeitanalyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung), Maßnahme 3.8 (Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität), Maßnahme 4.1 (Förderung der Energieeffizienz), Maßnahme 4.2 (Förderung der Renovierung von Wohngebäuden), Maßnahme 4.3 (Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude), Maßnahme 4.5 (Programm zur Verstärkung des Stromnetzes zur Steigerung der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie und zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Stürmen)), Maßnahme 4.6 (Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten), Maßnahme 4.8 (Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks), Maßnahme 5.1 (Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur), Maßnahme 5.2.a (Multifunktionsschiff), Maßnahme 5.4 (Bau der Straßenbahnlinie Tallinn Old Port), Maßnahme 5.5 (Investitionen der Kommunen in Fahrrad- und Fußwege), Maßnahme 6.1 (Umfassende Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in Estland), Maßnahme 6.2.a (Bau von TERVIKUM), Maßnahme 6.8 (Langzeitpflege), Maßnahme 8.1 (Erleichterung der Nutzung erneuerbarer Energien), Maßnahme 8.2 (Programm zur Verbesserung des Zugangs von aus erneuerbaren Quellen erzeugter Energie zum Stromverteilungsnetz), Maßnahme 8.3 (Steigerung der Produktion und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan). Aus diesem Grund hat Estland eine Änderung dieser Maßnahmen beantragt. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

(7)Nach der Herabsetzung des Umsetzungsgrades von Maßnahmen hat Estland nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 beantragt, die durch den Rückgang des Umsetzungsniveaus der Maßnahme 2.7 (Schaffung von Einsatzmöglichkeiten für grüne Wasserstofftechnologien auf Basis von Erneuerbaren) freigewordenen Mittel zur Hinzufügung einer neuen Maßnahme 5.3.b (Erneuerung eines Abschnitts der Eisenbahnstrecke von Rapla nach Lelle) sowie zur verstärkten Umsetzung einer Maßnahme zu nutzen. Dies betrifft die Maßnahme 5.3.a (Bau der Rail-Baltica-Viadukte). Auf dieser Grundlage hat Estland beantragt, eine Maßnahme verstärkt umzusetzen und eine neue Maßnahme hinzuzufügen. Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 sollte entsprechend geändert werden.

Zuordnung der Etappenziele und Zielwerte

(8)Die Zuordnung der Etappenziele und Zielwerte zu den verschiedenen Tranchen sollte geändert werden, um den Änderungen des RRP und dem von Estland vorgelegten vorläufigen Zeitplan Rechnung zu tragen.

Bewertung durch die Kommission

(9)Die Kommission hat den geänderten RRP nach den in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Kriterien bewertet.

(10)Aus Sicht der Kommission haben die von Estland vorgelegten Änderungen keinen Einfluss auf die im Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands enthaltene positive Bewertung im Hinblick auf die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des RRP auf Basis der in Artikel 19 Absatz 3 Buchstaben a, b, c, da, db, f, g, h, j und k der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien.

Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

(11)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe d und des Anhangs V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der geänderte RRP geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme (Einstufung A) zur Durchführung der in diesem RRP enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates verursacht (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen).

(12)Bei dem geänderten RRP wird die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen anhand der Methode aus der Kommissionsbekanntmachung „Technische Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der ‚Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen‘ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität“ 4 bewertet. Dabei wird jede geänderte Reform bzw. Investition systematisch in zwei Stufen bewertet. In der Bewertung wird festgestellt, dass bei allen geänderten Maßnahmen sowie der neuen Maßnahme kein Risiko erheblicher Beeinträchtigungen besteht. Wo nötig, wurden die Anforderungen der Prüfung auf Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zum festen Bestandteil der Gestaltung einer Maßnahme gemacht und in einem Etappenziel oder Zielwert der betreffenden Maßnahme verankert. Die vorgelegten Informationen führen zu dem Schluss, dass keine Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 führt.

Beitrag zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(13)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der geänderte RRP Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaschutzziele machen einen Betrag aus, der 49 % der Gesamtzuweisung des geänderten RRP und 78 % der geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der geänderte RRP mit den Informationen im nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 in Einklang.

(14)Im geänderten RRP wird der Schwerpunkt weiterhin auf die Entwicklung neuer grüner Technologien in strategischen Bereichen wie Energie gelegt. Er unterstützt auch weiterhin den Übergang von Unternehmen von fossilen Energieträgern zu alternativen Energiequellen und konzentriert sich auf die Erhöhung des Anteils der nachhaltigen Mobilität. Er trägt zur Verwirklichung der Ziele für 2030-2050 und des Ziels der Klimaneutralität der EU bis 2050 bei, indem das elektrifizierte estnische Schienennetz verlängert und der öffentliche Verkehr in Tallinn, einschließlich der Anbindung des Flughafens, umfassender und bequemer gestaltet werden.

(15)Mit dem geänderten RRP wird ein Finanzierungsinstrument für die Maßnahme 2.6 (Grüner Fonds) sowie eine Änderung der jeweiligen Indikatoren eingeführt. Durch diese Änderung wird der Gesamtanteil der Mittel zur Unterstützung von Klimazielen verringert. Darüber hinaus wird durch die Herabsetzung der Zielwerte im Rahmen der Maßnahme 2.7 (Schaffung von Einsatzmöglichkeiten für grüne Wasserstofftechnologien auf Basis von Erneuerbaren) auch der Beitrag zum Klimaschutz verringert. Dies wird teilweise durch die ehrgeizigere Zielsetzung bei der Maßnahme 5.3.a (Bau der Rail-Baltica-Viadukte) und durch die Einführung der Maßnahme 5.3.b (Erneuerung eines Abschnitts der Eisenbahnstrecke von Rapla nach Lelle) ausgeglichen. Insgesamt wird die Anforderung der Klimamarkierung durch den geänderten RRP als Ganzes sichergestellt und liegt nach wie vor weit über 37 %.

Kostenkalkulation

(16)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und des Anhangs V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im geänderten RRP angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des RRP in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(17)Ausgehend von den übermittelten Informationen ergibt die Bewertung der Kostenschätzungen für die überarbeiteten Investitionen, dass die meisten Kosten angemessen und plausibel sind, wenngleich die Nachweise zeigen, dass die Berechnungen eine unterschiedliche Ausführlichkeit und Tiefe aufweisen. Darüber hinaus waren die Änderungen bei den Kostenschätzungen für die geänderten Maßnahmen begründet und verhältnismäßig, sodass sich die Angemessenheit und Plausibilität der betreffenden Kostenschätzungen gegenüber dem ursprünglichen RRP nicht verändert hat. Schließlich stehen die geschätzten Gesamtkosten des geänderten RRP mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz im Einklang und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(18)Seit der vorherigen Bewertung hatte die Kommission auch Zugang zu Informationen über die tatsächliche Umsetzung des estnischen Prüf- und Kontrollsystems. Dies schließt die Ergebnisse der von der Kommission in Estland durchgeführten Prüfung zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ein. 

(19)Angesichts dieser Informationen ist die Kommission der Auffassung, dass das interne Kontrollsystem des estnischen Aufbau- und Resilienzplans insgesamt angemessen ist.

Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben, die zu den Zielen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) beitragen

(20)Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP) 5 hat Estland Projekte, denen ein Souveränitätssiegel gemäß Artikel 4 Absatz 1 dieser Verordnung zuerkannt wurde, als vorrangig erachtet. Estland war jedoch der Auffassung, dass kein Projekt, dem ein Souveränitätssiegel zuerkannt wurde, in den geänderten RRP aufgenommen werden sollte, da es sich bei solchen Projekten im Allgemeinen um Großprojekte und langfristige Projekte handelt, die einen Durchführungszeitraum erfordern, der über den im Rahmen der ARF zulässigen Zeitrahmen hinausgeht.

Positive Bewertung

(21)Nachdem die Kommission den geänderten RRP positiv bewertet und festgestellt hat, dass der Plan die in der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Bewertungskriterien gemäß Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der genannten Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten die zur Durchführung des geänderten RRP erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die einschlägigen Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, der von der Union für die Durchführung des geänderten RRP bereitgestellt wird.

(22)Von diesem Beschluss unberührt bleiben sollten Verfahren, die wegen einer möglichen Verzerrung des Binnenmarkts eingeleitet werden könnten, insbesondere Verfahren nach den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Er enthebt die Mitgliedstaaten nicht von der Pflicht, die Maßnahmen im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht umzusetzen und insbesondere etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bei der Kommission anzumelden.

Finanzieller Beitrag

(23)Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten RRP Estlands belaufen sich auf 953 380 000 EUR. Da die geschätzten Gesamtkosten des geänderten RRP den aktualisierten finanziellen Beitrag, der Estland maximal zur Verfügung steht, übersteigen, sollte der nach Artikel 4a der Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 und Artikel 20 Absatz 4 sowie Artikel 21a Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegte finanzielle Betrag, der Estland für den geänderten RRP zugewiesen wird, 953 184 800 EUR betragen. Daher bleibt der Estland zur Verfügung gestellte finanzielle Beitrag unverändert ––

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des geänderten RRP Estlands auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt.

Artikel 2

Änderungen

Der Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands wird wie folgt geändert:

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 3 
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Republik Estland gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident / Die Präsidentin

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj .
(2)    ST 12532/21 INIT, ST 12532/21 ADD 1, ST 12532/21 ADD 1 COR 1 und ST 12532/21 ADD 1 COR1 REV1 unter http://register.consilium.europa.eu .
(3)    ST 9367/23 INIT, ST 9367/23 ADD 1 REV 1 vom 16. Juni 2023 unter http://register.consilium.europa.eu .
(4)    ABl. C 58 vom 18.2.2021, S. 1.
(5)    ABl. L, 2024/795, 29.2.2024.
(6)    Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1, ELI:  http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1755/oj ).

Brüssel, den 22.10.2025

COM(2025) 644 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12532/21 INIT; ST 12532/21 ADD 1) vom 29. Oktober 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands





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ANHANG

 

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS 

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

A. KOMPONENTE 1: Digitaler Wandel von Unternehmen

Ziel dieser Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den digitalen Wandel estnischer Unternehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere auf den Exportmärkten, zu fördern. Sie bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen aller Sektoren mit Schwerpunkt auf KMU und Kleinstunternehmen in verschiedenen Phasen ihres digitalen Wandels sowie spezifische Beiträge zur Einführung und Einführung digitaler Lösungen im Bau- und Straßengüterverkehrssektor. Darüber hinaus befasst sich die Komponente mit dem Kernproblem der digitalen Kompetenzen, indem KMU-Manager sensibilisiert und die Weiterbildung und Umschulung von Fachkräften im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützt werden.

Maßnahmen zur Unterstützung der Ermittlung von Ausfuhrmöglichkeiten und der Förderung estnischer Unternehmen im Ausland werden in Synergie mit den Tätigkeiten von Enterprise Estonia durchgeführt.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu Investitionen in den digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) und zum Fachkräftemangel (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

A.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

1.1.  Investitionen: Digitaler Wandel in Unternehmen

Ziel der Maßnahme ist es, den digitalen Wandel von Unternehmen mit besonderem Schwerpunkt auf KMU und Kleinstunternehmen zu fördern.

Die Maßnahme besteht in der finanziellen Unterstützung von KMU und Kleinstunternehmen in Estland beim digitalen Wandel.

1.2.Investitionen: Entwicklung des elektronischen Bauwesens

Ziel der Maßnahme ist es, zur Beschleunigung des digitalen Wandels im Baugewerbe beizutragen.

Die Maßnahme besteht in der Online-Veröffentlichung, in der das Klassifizierungssystem für Baudaten beschrieben wird, und in der Online-Datenbank der durchschnittlichen Emissionsfaktoren von Materialien; und die Unterstützung von Projekten im Zusammenhang mit dem Einsatz digitaler Bauwerkzeuge durch private und öffentliche Einrichtungen.

1.3.Investitionen: Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Ziel der Maßnahme ist es, die Digitalisierung des Informationsaustauschs im Straßengüterverkehr zu unterstützen.

Die Maßnahme besteht darin, Dienstleister bei der Einrichtung von eFTI-Plattformen und Unternehmen zu unterstützen, die an eFTI-Platforms angeschlossen werdensollen.

1.4.Reform: Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Ziel der Reform ist es, die digitalen Kapazitäten der Unternehmen zu erhöhen und die Verfügbarkeit von IKT-Fachkräften sicherzustellen.

Die Maßnahme besteht in der Förderung von IKT-Kompetenzen für Unternehmen.

1.5.Reform: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Ziel der Maßnahme ist es, die Exportkapazität und die Wettbewerbsfähigkeit estnischer Unternehmen, insbesondere der IKT-Branche, zu erhöhen.

Die Maßnahme besteht in der Entwicklung von Exportstrategien, die auf bestimmte Länder oder Regionen ausgerichtet sind; die Eröffnung von Geschäftszentren in wichtigen Exportmärkten und die Organisation von Missionen mit globalen Wirkungsgruppen.

A.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verwandte

Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

1

1.1 Digitaler Wandel in Unternehmen

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit Gewährungskriterien und Vergabebedingungen

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q2

2022

Das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation veröffentlicht eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung des digitalen Wandels in Unternehmen zusammen mit den Vergabekriterien.

Die Bewertungskriterien und die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung werden auf der Grundlage einer Analyse des Bedarfs der estnischen Unternehmen und der erwarteten Auswirkungen der Maßnahme festgelegt.

Mit den Förderkriterien wird auch sichergestellt, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

2

1.1 Digitaler Wandel in Unternehmen

Ziel

Gewährung von Zuschüssen

Anzahl der Unternehmen, denen eine Finanzhilfe gewährt wird

0

110

4. QUARTAL

2023

Zahl der Unternehmen, denen das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation im Einklang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen zur Unterstützung ihres digitalen Wandels gewährt.

3

1.1 Digitaler Wandel in Unternehmen

Ziel

Gewährung von Zuschüssen

Anzahl Vorhaben

110

230

4. QUARTAL

2025

Anzahl der Entscheidungen über die Gewährung von Finanzhilfen, die von der estnischen Agentur für Unternehmen und Innovation EIS im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Etappenziels 1 getroffen wurden.

4

1.2 Entwicklung des elektronischen Bauwesens

Meilenstein

Einführung eines Klassifizierungssystems für Baudaten

Veröffentlichung von Leitlinien und Online-Datenbank

4. QUARTAL

2024

In den veröffentlichten Leitlinien wird das Klassifizierungssystem für Baudaten beschrieben. Eine Datenbank mit durchschnittlichen Materialemissionsfaktoren muss online verfügbar sein. 

Baugenehmigungen und Konstruktionsspezifikationen sowie das Gebäuderegister (Logbuch) müssen von der E-Bauplattform aus zugänglich sein.

6

1.2 Entwicklung des elektronischen Bauwesens

Ziel

Projekte für digitale Bauwerkzeuge

Anzahl der Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

0

102

4. QUARTAL

2025

Mindestens 102 Bestätigungen der Behörden zur Annahme des abschließenden Projektdurchführungsberichts für Projekte zu digitalen Bauwerkzeugen privater und öffentlicher Einrichtungen, die im Rahmen einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden

7

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Ziel

Entwicklung von eFTI-Plattformen (elektronische Frachtverkehrsinformationen)

Zahl der eingeleiteten Projekte

0

5

Q2

2023

Anzahl der Projekte zur Entwicklung einer eFTI-Plattform, die einen positiven Finanzhilfebeschluss erhalten haben.

9

1.3 Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Ziel

Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

Anzahl der Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

0

205

Q1

2026

Mindestens 205 Bestätigungen der Behörden, mit denen die abschließenden Projektdurchführungsberichte für Projekte mit digitalen Frachtbriefen akzeptiert wurden.

11

1.4 Kompetenzreform für den digitalen Wandel von Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten des Sekundärrechts, in dem die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen festgelegt sind

Inkrafttreten des Sekundärrechts

Q2

2022

Die für die Beantragung und Zuweisung der Unterstützung erforderlichen abgeleiteten Rechtsvorschriften treten in Kraft. Die Bedingungen für die Unterstützung werden durch einen Ministerialerlass festgelegt, der mit dem Finanzministerium und dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum abgestimmt wird.

Das Ministerialdekret besteht aus folgenden Elementen:

-Ziel der Maßnahme,

-Beschreibung der geförderten Tätigkeiten,

-Begünstigte und Zielgruppen,

-Durchführungsbedingungen,

-förderfähige Kosten und angewandte Vereinfachungen,

-Zahlungsbedingungen,

Bedingungen für die Berichterstattung und Überwachung.

12

1.4 Kompetenzreform für den digitalen Wandel von Unternehmen

Ziel

Einschreibung in Schulungsmaßnahmen

Anzahl der Teilnehmer

0

500

4. QUARTAL

2023

Zahl der Personen, die an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, die im Rahmen dieser Maßnahme unterstützt werden, darunter Sensibilisierung von KMU-Managern sowie Weiterbildung und Umschulung von IKT-Fachkräften. Mindestens 35 % der Teilnehmer, die an diesen Schulungsmaßnahmen teilnehmen, müssen Frauen sein.

13

1.4 Kompetenzreform für den digitalen Wandel von Unternehmen

Ziel

Teilnahme an Schulungsmaßnahmen

Ausbildungsnachweise

0

2 000

Q2

2026

Anzahl der Abschlusszeugnisse oder Teilnahmebescheinigungen, die für im Rahmen dieser Maßnahme geförderte Ausbildungsmaßnahmen ausgestellt wurden.

14

1.4 Kompetenzreform für den digitalen Wandel von Unternehmen

Ziel

Anzahl der registrierten Ausbildungspläne und Qualifikationsstandards für registrierte IKT-Fachkräfte

Zahl der registrierten Lehrpläne und der registrierten Qualifikationsstandards

0

10

4. QUARTAL

2024

Fünf Lehrpläne werden im estnischen Informationssystem für Erwachsenenbildung (Juhan) registriert.

Fünf neue oder aktualisierte Qualifikationsstandards für IKT-Fachkräfte werden in das nationale Register der Qualifikationsstandards eingetragen.

16

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Meilenstein

Vorbereitung der Entwicklung von Strategien

Abschluss der vorbereitenden Arbeiten

Q2

2022

Die Vorbereitungsarbeiten für die Ausarbeitung von Ausfuhrstrategien werden abgeschlossen.

Diese Aufgaben umfassen Folgendes:

-eine Analyse, welche externen Märkte für die Entwicklung von Strategien wichtig sind;

-eine Analyse der Interessen der Unternehmen,

eine Bestandsaufnahme des Bedarfs exportierender Unternehmen zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den Exportmärkten, eine Rangliste des Bedarfs.

17

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Meilenstein

Beschaffung von Studien

Unterzeichnung der Verträge

Q2

2024

Angebote für die Ausarbeitung von Strategien und Produktpaketen zur Erlangung detaillierter Marktinformationen über ausländische Märkte werden vom Außenministerium durchgeführt. Die entsprechenden Verträge werden unterzeichnet.

18

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Ziel

Veröffentlichte Strategien und durchgeführte Dienstreisen

Zahl der veröffentlichten Strategien und durchgeführten Dienstreisen

0

27

Q2

2026

Mindestens 13 nationale und/oder regionale Exportstrategien werden veröffentlicht.

und mindestens 14 Dienstreisen

19

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Meilenstein

Vorbereitende Analyse zur Festlegung des Inhalts und der Standorte von Geschäftszentren

Vorlage einer vorbereitenden Analyse

Q2

2022

Das Außenministerium erstellt eine vorbereitende Analyse, die die Festlegung des Inhalts und der Standorte der Geschäftszentren ermöglicht. Aus der Analyse geht hervor, wo Geschäftszentren eingerichtet werden sollten, um die Nachfrage nach in Estland hergestellten Produkten und Dienstleistungen auf den Exportmärkten zu erhöhen.

20

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Ziel

Anzahl der eröffneten Geschäftszentren

Anzahl der Geschäftszentren

0

7

Q2

2026

Zahl der im Ausland eröffneten Geschäftszentren, um Unternehmen beim Eintritt in wichtige Exportmärkte und bei deren Tätigkeit zu unterstützen.

21

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Meilenstein

Einrichtung von Wirkungsgruppen und Auswahl von Reisezielen für globale digitale Missionen

Beschlüsse über die Zusammensetzung der Interessengruppen und die Reiseziele der globalen digitalen Missionen

Q2

2022

Auf der Grundlage einer Analyse wählt das Außenministerium globale Ziele für digitale Missionen und Wirkungsgruppen aus, um den Mehrwert der estnischen Ausfuhren digitaler Dienstleistungen zu steigern, die Exportkapazität estnischer Unternehmen, darunter insbesondere IKT-Unternehmen, zu erhöhen und zusätzliche ausländische Investitionen für Innovationen anzuziehen.

B.KOMPONENTE 2: Beschleunigung des ökologischen Wandels in Unternehmen

B.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Ziel der Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den ökologischen Wandel im Unternehmenssektor in Estland zu beschleunigen und die damit verbundenen Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen. Die Komponente besteht aus zwei Reformen und sechs Investitionen und zielt darauf ab, die Entwicklung grüner Technologien zu unterstützen, grüne FuE- und Innovationsfähigkeiten und Ressourceneffizienz zu steigern, neue Geschäftsmodelle einzuführen und Kompetenzen und Fachwissen in Bereichen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel zu verbessern. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen auf einen umfassenden Ansatz für den ökologischen Wandel ab, um wichtige Marktversagen anzugehen und den technologischen und verhaltensbedingten Durchbruch zu erleichtern, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern. Die Maßnahmen unterstützen auch die Weiterentwicklung des Kapitalmarkts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Unterstützung der Innovationskapazität kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Konzentration von Investitionen auf den ökologischen Wandel, zur Gewährleistung eines ausreichenden Zugangs zu Finanzmitteln (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020), zum Fachkräftemangel (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019) und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (länderspezifische Empfehlung 4 von 2022).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

2.1. Reform: Ökologischer Wandel in Unternehmen

Ziel der Reform ist es, den ökologischen Wandel in der Wirtschaft zu verbessern, der von wirtschaftlichem, ökologischem und sozialem Nutzen sein dürfte, indem bestehende Unternehmen effizienter und umweltfreundlicher gemacht werden (Ressourceneffizienz, neue Zertifikate für den grünen Wandel und Marktzulassungen für Produkte) und indem das Entstehen von Unternehmen für neue grüne Technologien (Entwicklung und Einsatz grüner Technologien, neue Möglichkeiten für die Valorisierung von Bioressourcen) unterstützt wird.

Die Reform umfasst die Einrichtung einer breit angelegten Task Force für den grünen Wandel zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern im Bereich der grünen Technologien und die Annahme von Rechtsvorschriften, die für die Durchführung der fünf ergänzenden Investitionen erforderlich sind: 1. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels von Unternehmen; 2. Programme zur Entwicklung grüner Technologien; 3 Modernisierung der Geschäftsmodelle in verarbeitenden Unternehmen; 4. Ressourceneffiziente umweltfreundliche Technologien; 4. und 5. Grüner Fonds.

Die Reform ist mit der Komponente 1 verknüpft, da Digitalisierung und Automatisierung zur Entwicklung grüner Technologien und zum ökologischen Wandel in der Wirtschaft beitragen.

Die Umsetzung der Reform soll bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

2.2. Investitionen: Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels in Unternehmen

Ziel der Investition ist es, die Verfügbarkeit qualifizierter Erwachsener für den ökologischen Wandel in Unternehmen sicherzustellen.

Die Investition besteht in der Einführung von Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen für Erwachsene im Bereich der grünen Kompetenzen.

2.3. Investitionen: Programme zur Entwicklung grüner Technologien

Ziel der Investition ist es, zum ökologischen Wandel von Unternehmen beizutragen.

Die Investition besteht in der Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Entwicklungsclustern, wobei der Schwerpunkt auf integrierten umweltfreundlichen Technologielösungen durch verschiedene Dienstleistungen liegt.

2.4. Investitionen: Modernisierung der Geschäftsmodelle in verarbeitenden Unternehmen

Ziel der Investition ist es, den Wandel der Geschäftsmodelle in der Fertigung zu unterstützen, um die Übereinstimmung estnischer Produkte mit den Umwelt- und Klimazielen zu erleichtern.

Die Maßnahme besteht in der Unterstützung von Projekten zur Modernisierung der Geschäftsmodelle von verarbeitenden Unternehmen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltzielen.

2.5. Investitionen: Ressourceneffiziente grüne Technologien

Ziel der Investition ist die Förderung der Ressourceneffizienz von Unternehmen, einschließlich der Energieeffizienz, mit besonderem Schwerpunkt auf der Valorisierung zu wenig genutzter biologischer Ressourcen.

Die Maßnahme besteht in der Unterstützung von Projekten für ressourceneffiziente grüne Technologien; und für die Valorisierung biologischer Ressourcen.

2.6. Investitionen: Grüner Fonds

Ziel der Investition ist die Bereitstellung von Kapital für die Entwicklung neuer grüner Technologien in strategischen Bereichen wie Energie, Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie, Verkehr und Logistik, Werkstoffe und chemische Industrie. Der Grüne Fonds stellt Mittel für Unternehmen und Sektoren bereit, deren Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren durch forschungsintensive grüne Technologien gekennzeichnet sind und deren Tätigkeiten zur Lösung von Umweltproblemen, zur Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien, die Treibhausgasemissionen verringern oder binden oder durch Ökodesign-Anforderungen angetrieben werden, beitragen.

Die Maßnahme soll als Finanzinstrument umgesetzt werden. Der Grüne Fonds besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, den Green Fund SmartCap, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in der Republik Estland zu verbessern. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen soll die Fazilität zunächst Finanzmittel in Höhe von mindestens 90 Mio. EUR bereitstellen.

Die Fazilität wird von AS SmartCap als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst die folgenden Produktlinien:

·direkte Kapitalbeteiligungen in der Anfangs- bis Expansionsphase (einschließlich der späten Wachstums- und Reifephase und Infrastruktur) innovativer und/oder forschungsintensiver grüner Technologieunternehmen durch Erwerb von Eigenkapitalinstrumenten, insbesondere neuer Stamm- oder Vorzugsaktien einer Privat- oder Aktiengesellschaft oder anderer gleichwertiger Rechte, die eine vom Zielunternehmen ausgegebene Beteiligung darstellen;

·Investitionen in Investmentfonds, die Beteiligungsinvestitionen tätigen, die sich auf Folgendes konzentrieren: Investitionen in die Anfangs- oder Startphase, um die Marktaktivierung und die Erzeugung von Transaktionsströmen auf der Grundlage neuer Technologien durch Unternehmensbeschleuniger und Intensivprogramme für die Entwicklung innovativer und/oder forschungsintensiver Unternehmen sicherzustellen; Investitionen in der Frühphase zur Finanzierung der Markteinführung neuer Technologien; und/oder Investitionen in der frühen Wachstums- oder Expansionsphase (einschließlich der späten Wachstums- und Reifephase und Infrastruktur) zur Finanzierung des raschen Wachstums und der Expansion von Unternehmen auf dem Markt, einschließlich der internationalen Expansion und Ausfuhr von Produkten, Dienstleistungen oder Technologien.

Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen das estnische Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und AS SmartCap ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:

1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.

2.Die Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik sind anzugeben: 

a.Die Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten.

b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.

c.Die Anforderung, die technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) einzuhalten. Die zwischen Estland und SmartCap unterzeichnete rechtliche Vereinbarung und die anschließende Investitionspolitik des Grünen Fonds sollen

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und

II.Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus folgenden Tätigkeiten und/oder Vermögenswerten erzielt haben, zur Annahme und Veröffentlichung von Plänen für den ökologischen Wandel verpflichten: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 1 ; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen 2 ; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 4 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.verlangen, dass SmartCap bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften des Begünstigten überprüft.

3.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:

1.Die Beschreibung des SmartCap-Überwachungssystems zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.

2.Die Beschreibung der SmartCap-Verfahren, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.

3.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.

4.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen im Einklang mit einem Auditplan der AS SmartCap. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben;

Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens und der Finanzierungsvereinbarungen überprüft.

4. Anforderungen an die Auswahl von Finanzintermediären: Da SmartCap Finanzintermediäre auf offene, transparente und diskriminierungsfreie Weise auswählen muss. Bei Finanzintermediären werden Ex-ante-Kontrollen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei allen beteiligten Finanzakteuren durchgeführt.

5. Verpflichtung zur Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen: Da SmartCap Finanzierungsvereinbarungen mit den Finanzintermediären im Einklang mit den Kernanforderungen unterzeichnet, die als Anhang des Durchführungsabkommens vorzulegen sind. Die Kernanforderungen der Finanzierungsvereinbarung umfassen alle Anforderungen, unter denen die Fazilität betrieben wird, einschließlich:

1.Die Verpflichtung des Finanzintermediärs, seine Entscheidungen entsprechend den oben genannten Anforderungen an die Entscheidungsfindung und die Anlagepolitik, einschließlich der Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, zu treffen.

2.Die Beschreibung des Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollrahmens, den der Finanzintermediär zu schaffen hat und der entsprechend allen oben genannten Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollanforderungen unterliegt.

2.7. Investitionen: Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Ziel der Investition ist es, die erste Phasedes Starts und der Erprobung integrierter Wasserstoff-Wertschöpfungsketten von der Energieerzeugung und -versorgung bis zum Endverbrauch in verschiedenen Anwendungsbereichen zu unterstützen.

Die Maßnahme besteht in der Förderung von Projekten im Bereich der Technologien für erneuerbaren Wasserstoff.

2.8. Investitionen: Investitionsförderung für die Versorgungssicherheit

Ziel der Investition ist es, den Übergang von Unternehmen von fossilen Energieträgern zu alternativen Energiequellen zu unterstützen.

Die Maßnahme besteht in der Förderung von Investitionsvorhaben für den Übergang von Unternehmen von fossilen Energieträgern zu einer alternativen Energieversorgung.

B.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Maßeinheit

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

23

2.1 Ökologischer Wandel der Unternehmen

Meilenstein

Einrichtung einer Taskforce für den grünen Wandel zur Umsetzung und Überwachung des ökologischen Wandels

Einsetzung einer Taskforce und von Arbeitsgruppen

4. QUARTAL

2021

Das Umweltministerium reformiert die bestehende (2020 eingerichtete) Arbeitsgruppe für grüne Technologien in die Taskforce für den grünen Wandel des ARP, um die Maßnahmen zum ökologischen Wandel von Unternehmen zu koordinieren und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen dem öffentlichen Sektor, Interessenträgern und Interessengruppen zu verbessern. Für spezifische Maßnahmen werden die erforderlichen Arbeitsgruppen eingesetzt.

24

2.1 Ökologischer Wandel der Unternehmen

Meilenstein

Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft durch die Taskforce „Ökologischer Wandel“

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen

4. QUARTAL

2022

Die Taskforce für den grünen Wandel überprüft die bestehenden Tätigkeiten der Kreislaufwirtschaft und die verschiedenen Aktionspläne in einem einzigen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der den Übergang Estlands zur Kreislaufwirtschaft voranbringen wird.

25

2.2 Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels in Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten von abgeleiteten Rechtsvorschriften, in denen die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung grüner Kompetenzen festgelegt sind

Inkrafttreten des Sekundärrechts

Q2

2022

Die für die Beantragung und Zuweisung der Unterstützung erforderlichen abgeleiteten Rechtsvorschriften treten in Kraft. Er enthält Bestimmungen, mit denen sichergestellt wird, dass sich alle im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Maßnahmen auf Bereiche konzentrieren, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

27

2.2 Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels in Unternehmen

Ziel

Ausgestellte Ausbildungsnachweise

Anzahl der Bescheinigungen

0

2 830

Q2

2026

Anzahl der Abschlusszeugnisse oder Teilnahmebescheinigungen, die für im Rahmen dieser Maßnahme geförderte Ausbildungsmaßnahmen ausgestellt wurden.

28

2.3 Programm zur Entwicklung grüner Technologien

Meilenstein

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Planung und Aufstellung des Entwicklungsprogramms

Einstellung eines Projektleiters und Einsetzung einer Arbeitsgruppe

4. QUARTAL

2021

Es wird ein Projektmanager eingestellt und eine breite Gruppe von Interessenträgern eingerichtet, um die Investitionsplanung und -umsetzung zu koordinieren. Die Rolle des Projektmanagers wird festgelegt, um Informationen von den Marktteilnehmern einzuholen und die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen und die Beschaffung zu konzipieren. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus an der Entwicklung des Unternehmertums beteiligten Parteien zusammen und verpflichtet sich, mindestens dreimal jährlich zusammenzukommen, um eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen bei investitionsbezogenen Tätigkeiten vorzunehmen und Empfehlungen für weitere Maßnahmen abzugeben. Die Arbeitsgruppe legt Bestimmungen über die Auswahl der im Rahmen des Entwicklungsprogramms zu unterstützenden Maßnahmen so fest, dass sichergestellt ist, dass jede Maßnahme entweder direkt zur Senkung der Treibhausgasemissionen oder zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel beiträgt.

29

2.3 Programm zur Entwicklung grüner Technologien

Meilenstein

Einrichtung des Programms zur Entwicklung grüner Technologien

Unterzeichnung von Verträgen für alle Entwicklungscluster und Fördermaßnahmen, die konzipiert und eröffnet wurden

Q2

2024

Die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für mindestens fünf Entwicklungscluster werden abgeschlossen, und die Aufträge werden an die erfolgreichen Parteien vergeben.

Die Unterstützungsmaßnahmen werden konzipiert und ihre ersten Runden werden für mindestens 10 Start-up-Unternehmen geöffnet.

Die Auswahlverfahren stellen sicher, dass jede geförderte Maßnahme entweder direkt zur Senkung der Treibhausgasemissionen oder zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel beiträgt.

31

2.3 Programm zur Entwicklung grüner Technologien

Ziel

Zahl der Cluster und Start-up-Unternehmen, die im Rahmen des Programms zur Entwicklung grüner Technologien unterstützt werden

Zahl der geförderten Cluster und Start-up-Unternehmen

0

15

Q2

2026

Anzahl der Cluster (mindestens 5) und Start-up-Unternehmen (mindestens 10), die finanzielle Unterstützung aus dem Entwicklungsprogramm erhalten haben.

32

2.4

Modernisierung der Geschäftsmodelle in verarbeitenden Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Festlegung der Bedingungen für die Zuschussfähigkeit

Inkrafttreten des Ministerialdekrets

Q2

2022

Die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung werden durch Erlass des zuständigen Ministers festgelegt. Die festgelegten Anforderungen umfassen Förderfähigkeitskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, und zwar durch eine Ausschlussliste und die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. In den Auswahl-/Förderkriterien wird angegeben, dass die geförderten Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu einer klimaneutralen Wirtschaft, zur Widerstandsfähigkeit und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, einschließlich Zielen der Kreislaufwirtschaft wie der internen Umsetzung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, der Übertragung des Transports und der Speicherung von Unternehmen auf neue Stiftungen.

33

2.4

Modernisierung der Geschäftsmodelle in verarbeitenden Unternehmen

Ziel

Bestätigungen der Behörden, die die abschließenden Projektberichte akzeptieren

Anzahl der Bestätigungen der Behörden, die die abschließenden Projektberichte akzeptieren

0

70

Q2

2026

Mindestens 70 Bestätigungen der Behörden zur Annahme der abschließenden Projektdurchführungsberichte im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus Etappenziel 32.

34

2.5 Ressourceneffiziente grüne Technologien

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Q2

2022

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung ressourceneffizienter grüner Technologien und der Valorisierung biologischer Ressourcen wird veröffentlicht und offen für Anträge, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, und zwar mittels einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten. In den Auswahl-/Förderkriterien wird angegeben, dass die geförderten Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu einer klimaneutralen Wirtschaft, zu Resilienz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

35

2.5 Ressourceneffiziente grüne Technologien

Ziel

Anzahl der Projekte, denen im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen gewährt wurden

Anzahl Vorhaben

0

36

4. QUARTAL

2023

Gewährung von Finanzhilfen für 36 Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für umweltfreundliche Technologien für Industrieanlagen und für die Valorisierung von Bioressourcen ausgewählt wurden, im Einklang mit der Leistungsbeschreibung.

36

2.5 Ressourceneffiziente grüne Technologien

Ziel

Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

Anzahl der Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

0

36

Q2

2026

Mindestens 36 Bestätigungen der Behörden, mit denen die abschließenden Projektdurchführungsberichte im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Etappenziel 34 angenommen wurden.

37

2.6 Grüner Fonds

Meilenstein

Unterzeichnung einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap

Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung

4. QUARTAL

2021

Das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap schließen eine vertragliche Vereinbarung über die Verwaltung des Grünen Fonds, die Folgendes enthält:

-Investitionsziele für Investitionen in Unternehmen und Tätigkeiten, die zu einer klimaneutralen Wirtschaft und zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel beitragen, einschließlich Sensibilisierungsmaßnahmen,

Förderkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der unterstützten Begünstigten durch die Verwendung von Nachhaltigkeitsprüfungen, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

38

2.6 Grüner Fonds

Meilenstein

Annahme des Dokuments zur Investitionspolitik durch SmartCap

Von SmartCap angenommenes Dokument zur Investitionspolitik

4. QUARTAL

2021

SmartCap verabschiedet die Investitionspolitik für den Grünen Fonds im Einklang mit der zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap unterzeichneten vertraglichen Vereinbarung, einschließlich der Investitionsziele und der Förderkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Begünstigten durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen, die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften und die Anforderung an Begünstigte, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 50 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten erzielt haben, die in der Ausschlussliste aufgeführt sind, anzunehmen und zu veröffentlichen.

39a

2.6 Grüner Fonds

Meilenstein

Abschluss der Investition durch das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation

Verlegung

Q3

2025

Estland überträgt 100 Mio. EUR an AS SmartCap für die Fazilität. Voraussetzung für die Übertragung ist, dass die Anforderungen der Beschreibung der Maßnahme in die einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen aufgenommen werden.

40a

2.6 Grüner Fonds

Ziel

Mit Eigenkapital-/Wagniskapitalfonds unterzeichnete rechtliche Finanzierungsvereinbarungen

Anteil (%)

100

Q2

2026

Da SmartCap rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Beteiligungsinvestitionen/Risikokapitalfonds in Höhe eines Betrags geschlossen haben muss, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der operativen Ausgaben).

41

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung

Inkrafttreten des Ministerialdekrets

4. QUARTAL

2022

Entwicklung von Projektauswahlkriterien und Inkrafttreten des Ministerialdekrets über die Bedingungen für die Gewährung von Unterstützung für Projekte im Zusammenhang mit integrierten grünen Wasserstofftechnologien. Die Leistungsbeschreibung für diese Unterstützung umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Ziele der ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

43

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Ziel

Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für Projekte im Bereich der Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

EUR

0

11 550 000

Q3

2025

Im Rahmen dieser Maßnahme unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen für Projekte im Bereich der Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien im Umfang von mindestens 11 Mio. EUR

43a

2.8 Unterstützung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

4. QUARTAL

2023

Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben für den Übergang von Unternehmen von fossilen Energiequellen zu alternativen Energiequellen wird veröffentlicht und steht für Anträge offen, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, und zwar durch Anforderungen in Bezug auf geförderte förderfähige alternative Energiequellen und geförderte Tätigkeiten gemäß der Beschreibung der Maßnahme und die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.

43c

2.8 Unterstützung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Ziel

Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

Anzahl der Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

0

70

Q2

2026

Mindestens 70 Bestätigungen der Behörden, mit denen die abschließenden Projektdurchführungsberichte im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Etappenziel 43a angenommen wurden.



C.KOMPONENTE 3 Digitaler Staat

Aufbauend auf der erfolgreichen Einführung digitaler Technologien für die Erbringung öffentlicher Dienste in Estland in den letzten Jahren zielt diese Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans darauf ab, die digitalen Behördendienste weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Nutzerorientierung und Resilienz (auch angesichts der zunehmenden Cybersicherheitsbedrohungen). Die Komponente umfasst Maßnahmen, die es ermöglichen, die Möglichkeiten zu nutzen, die die neuesten Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz, bieten, aber auch umfassende Umgestaltungen sowohl der Front-End- als auch der Back-End-Dienste. Sie kommen sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen zugute. Es sind spezifische Maßnahmen vorgesehen, um die Kapazitäten des Landes zur Bekämpfung der Geldwäsche zu stärken. Die Unterstützung des Aufbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität in ländlichen Gebieten dürfte auch einen breiteren Zugang zu Online-Diensten gewährleisten und ganz allgemein zum weiteren digitalen Wandel des Landes beitragen.

Mit der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu Investitionen in den digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) und zum Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (länderspezifische Empfehlung 1 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 4 von 2020) unterstützt.

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

C.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

3.1.Reform: Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Ziel der Maßnahme ist es, eine bessere Verwaltung der von den estnischen Behörden erhobenen und gespeicherten Daten zu fördern.

Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines Datenverwaltungsteams innerhalb von Statistics Estonia; und Veröffentlichung von Datensätzen.

3.2.Reform: Entwicklung von Veranstaltungsdiensten für Einzelpersonen

Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu fördern und den Verwaltungsaufwand für die Bürger zu verringern.

Die Maßnahme besteht in der Online-Bereitstellung von Lebensveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger.

3.3.Reform: Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalen Zugangstoren für Unternehmer

Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz und Qualität der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu fördern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmer zu verringern.

Die Maßnahme umfasst IT-Entwicklungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen für Unternehmensveranstaltungen und/oder dem Zugangstor für Unternehmer.

3.4.Investitionen: Programm #Bürokratt (nationaler virtueller Assistent)

Ziel der Maßnahme ist es, die Benutzerfreundlichkeit und die Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen in Estland zu fördern.

Die Maßnahme besteht in der Entwicklung eines virtuellen Assistenten für den Zugang zu öffentlichen Online-Diensten, der auf Pilotprojekten aus den Jahren 2020 und 2021 aufbaut.

3.5.Investitionen: Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Ziel der Maßnahme ist es, die Widerstandsfähigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit der IT-Systeme und -Dienste der estnischen Behörden zu erhöhen.

Die Maßnahme umfasst:

-die Schaffung einer neuen öffentlichen Stelle, die für die zentrale Verwaltung der IT-Basisdienste und -Infrastrukturen öffentlicher Einrichtungen zuständig ist,

-Beschaffung privater Cloud-Infrastrukturressourcen,

-die Migration bestehender Informationssysteme in die private Cloud,

-die Erprobung von Informationssystemen, die von Behörden von der estnischen Behörde für das Informationssystem (RIA) genutzt werden,

-die Ausweitung der privaten Cloud auf die Datenbotschaft.

3.6.Reform: Strategische Analyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Estland

Ziel der Reform ist es, die Kapazitäten der zentralen Meldestelle zur frühzeitigen Ermittlung von Geldwäschesystemen und -kanälen zu erhöhen.

Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines Zentrums für strategische Analysen innerhalb der zentralen Meldestelle.

3.7.Investitionen: Informationssystem für die strategische Analyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Ziel der Maßnahme ist es, die Nutzung der von verschiedenen Behörden verfügbaren Daten und die Ermittlung möglicher Geldwäschesysteme und -kanäle zu ermöglichen.

Die Maßnahme besteht in der Entwicklung eines IT-Systems.

3.8.Investitionen: Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Ziel der Investition ist die Förderung des Zugangs zu Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN), die einen Anschluss von mindestens 100 Mbit/s bieten.

Die Maßnahme besteht in der finanziellen Unterstützung von Projekten für den Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität.

C.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

44

3.1 Einrichtung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Meilenstein

Einrichtung eines Datenverwaltungsteams im Statistischen Amt, im Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und bei der Behörde für das staatliche Informationssystem

Schaffung der erforderlichen Organisationsstruktur für die Koordinierung der Datenverwaltung

4. QUARTAL

2021

Einrichtung eines Datenverwaltungsteams in Statistics Estonia durch die Einstellung von Expertenpersonal, das mit der Koordinierung des Daten-Governance-Rahmens und der Unterstützung anderer Behörden betraut ist. Darüber hinaus werden beim Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und bei der Agentur für das staatliche Informationssystem Stellen zur Durchführung von Entwicklungsprojekten geschaffen. Bis Ende 2021 werden in allen drei Einrichtungen mindestens fünf Personen eingestellt.

46

3.1 Einrichtung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Ziel

Veröffentlichung von Datensätzen

Anzahl der veröffentlichten Datensätze

706

2 600

4. QUARTAL

2025

Die Zahl der veröffentlichten Datensätze wird von 706 am 13. August 2021 auf 2600 erhöht.

47

3.2 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten für Einzelpersonen

Ziel

Start von Dienstleistungen für persönliche Veranstaltungen und/oder proaktive Dienste

Anzahl der betriebsbereiten Dienste

0

2

4. QUARTAL

2022

Zahl der Online-Dienste für Lebensveranstaltungen und/oder proaktive Dienste für Bürgerinnen und Bürger.

Die entsprechenden IT-Lösungen, die die Erbringung der Dienstleistungen ermöglichen, müssen zumindest in den grundlegenden Teilen einer bestimmten Dienstleistung betriebsbereit sein und während der Durchführung der Maßnahme weiterentwickelt werden.

Die Auswahl der betreffenden Dienste erfolgt auf der Grundlage des Entwicklungsplans für persönliche Ereignisse und proaktive Dienste.

48

3.2 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten für Einzelpersonen

Ziel

Online-Dienste für persönliche Veranstaltungen

Anzahl der Online-Dienste

2

10

4. QUARTAL

2025

Anzahl der Online-Dienste für Lebensveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger, die zumindest die grundlegenden Teile eines bestimmten Dienstes bereitstellen.

49

3.3 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalen Zugangstoren für Unternehmer

Ziel

Einführung von IT-Entwicklungen als Beitrag zur Umsetzung der Dienste für Unternehmensveranstaltungen und des Zugangstors

Anzahl der Projekte, bei denen neue Entwicklungen im Internet erfolgreich umgesetzt wurden

0

1

4. QUARTAL

2022

Anzahl der IT-Entwicklungsprojekte, die zur Umsetzung der Dienste für Unternehmensveranstaltungen und des Zugangstors beitragen und erfolgreich neue Entwicklungen online eingeführt haben. Diese Entwicklungsprojekte stehen entweder in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung des digitalen Zugangstors für Unternehmer oder mit der Entwicklung von Dienstleistungen für Unternehmensveranstaltungen, die zusätzlich die Entwicklung verschiedener verbundener Systeme für die Verknüpfung mit dem digitalen Zugangstor umfassen. Als Ergebnis jedes Entwicklungsprojekts muss mindestens eine minimal funktionale IT-Lösung fertiggestellt werden (d. h. die IT-Lösung muss zumindest in den grundlegenden Teilen für die Endnutzer (Unternehmer) betriebsbereit sein und in der Lage sein, während des Durchführungszeitraums der Reform oder danach Rückmeldungen zu weiteren Entwicklungsbedarfen zu geben).

50

3.3 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalen Zugangstoren für Unternehmer

Ziel

IT-Entwicklungen online

Anzahl der IT-Entwicklungen im Internet

1

10

4. QUARTAL

2025

Anzahl der online verfügbaren IT-Entwicklungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen für Geschäftsveranstaltungen und/oder dem Zugangstor.

51

3.4 #Bürokratt Programm (national virtuell)

Ziel

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Assistenzplattform

Anzahl der über den virtuellen Assistenten zugänglichen öffentlichen digitalen Dienste

0

1

Q2

2022

Anzahl der über die Plattform des virtuellen Assistenten verfügbaren digitalen öffentlichen Dienste.

52

3.4 #Bürokratt Programm (national virtuell)

Ziel

Virtueller Bürokratt-Assistent auf Websites von Behörden

Anzahl der Websites

0

18

4. QUARTAL

2025

Anzahl der Websites von Behörden, auf denen der virtuelle Assistent Dienstleistungen erbringt.

54

3.5 Umgestaltung grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Meilenstein

Entwicklung zentral bereitgestellter/gemeinsamer IT-Basisdienste

Öffnung von Diensten für gemeinsame Server-Hosting und Computerarbeitsstationen für Behörden

Q3

2022

Zentral bereitgestellte/geteilte grundlegende IT-Dienste können von neuen Nutzern (Ministerien und andere Behörden) abgeonnet werden.

55

3.5 Umgestaltung grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Ziel

Aufbau einer nationalen privaten Cloud-Infrastruktur durch Behörden

Anzahl der in die nationale private Cloud migrierten Informationssysteme

0

10

4. QUARTAL

2023

Anzahl der Informationssysteme, bei denen die Umstellung auf die private Cloud-Infrastruktur abgeschlossen sein muss.

56

3.5 Umgestaltung grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Meilenstein

Erweiterung der Cloud-Infrastruktur auf die Datenbotschaft

Abschluss der Erweiterung der nationalen privaten Cloud auf die Infrastruktur der estnischen Datenbotschaft

4. QUARTAL

2023

Es muss möglich sein, Informationssysteme, die aus der Datenbotschaft in die private Cloud migriert werden, zu hosten und zu betreiben. Zu diesem Zweck werden neue Hardware und Lizenzen erworben und eingerichtet.

58

3.5 Umgestaltung grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Ziel

Sicherheitstests durch die Behörde für das Informationssystem

Anzahl Prüfungen

0

16

4. QUARTAL

2024

Anzahl der von der Behörde für das Informationssystem durchgeführten Sicherheitstests. — Die Testergebnisse sind in Sicherheitsprüfberichten zusammenzustellen.

59

3.6 Die strategische Analyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte

Inkrafttreten des Rechtsakts/der Rechtsakte

4. QUARTAL

2024

Es müssen Rechtsakte in Kraft getreten sein, die es dem Zentrum für strategische Analyse ermöglichen, auf Daten zuzugreifen und diese zu verarbeiten, die für die Aufdeckung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung relevant sind.

1. eine Änderung des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kraft tritt,

(2) Änderungen der Satzung der einschlägigen nationalen Datensätze treten in Kraft.

60

3.7 Informationssystem für die strategische Analyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Meilenstein

IKT-System für strategische Analysen

IKT-System, das der zentralen Meldestelle zur Verfügung steht

Q2

2026

Das IKT-System für die strategische Analyse der Geldwäsche steht der zentralen Meldestelle zur Verfügung.

62

3.8 Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Ziel

Zahl der bestätigten Breitbandprojekte mit sehr hoher Kapazität

Anzahl Vorhaben

0

100

4. QUARTAL

2025

Anzahl der von der Behörde für Verbraucherschutz und technische Regulierung (TTJA) bestätigten Projekte, die die Anforderungen der Ministerialverordnung über die Bedingungen und das Verfahren für die Unterstützungsmaßnahme für den Bau eines VHC-Netzes erfüllen.

In der Ministerialverordnung wird das VHC-Netz unter Verwendung der Download-Geschwindigkeit der Endnutzer von mindestens 100 Mbit/s definiert.

D.KOMPONENTE 4: Energie und Energieeffizienz

Mit dieser Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans wird die Herausforderung der Dekarbonisierung des Energiesektors angegangen. Ziel der Komponente ist es, die Abhängigkeit von Ölschiefer zu verringern, Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.

Mit der Komponente wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung unterstützt, Investitionen in die Energieinfrastruktur sowie in die Ressourcen- und Energieeffizienz zu konzentrieren und so zur schrittweisen Dekarbonisierung der Wirtschaft beizutragen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019 und 2020). Verbesserte und neue Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch die Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz (länderspezifische Empfehlung 4 von 2022).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

D.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

4.1.Reform: Förderung der Energieeffizienz

Ziel der Reform ist es, die administrativen Hindernisse für energieeffiziente Renovierungen abzubauen.

Die Maßnahme besteht in der Einrichtung eines regionalen Beratungsnetzes und der Schulung technischer Berater, um die erforderlichen Informationen bereitzustellen und Anreize für Renovierungen zu schaffen.

4.2.Investitionen: Unterstützung für die Renovierung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen

Ziel der Maßnahme ist es, die Renovierung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen zu fördern, um die Energieeffizienz zu steigern.

Die Maßnahme besteht in der Förderung energetischer Renovierungen von Gebäuden mit mehreren Wohnungen, die durchschnittliche Primärenergieeinsparungen von mindestens 30 % erreichen.

4.3.Investitionen: Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Ziel der Maßnahme ist es, die Renovierung kleiner Wohngebäude zur Steigerung der Energieeffizienz zu fördern.

Die Maßnahme besteht in der Förderung energetischer Renovierungen kleiner Wohngebäude.

4.4.Reform: Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Ziel der Maßnahme ist es, zur Dekarbonisierung der Energie in Estland beizutragen.

Die Maßnahme besteht in der Aktualisierung des nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor und der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Installation von Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen.

4.5.Investitionen: Programm zur Erhöhung der Kapazität des Stromübertragungsnetzes

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Anschluss zusätzlicher erneuerbarer Energie an das Übertragungsnetz zu ermöglichen.

Die Maßnahme besteht in einer Erhöhung der Kapazität des Stromübertragungsnetzes.

4.6.Investitionen: Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Ziel der Maßnahme ist es, Anreize für die verbrauchsnahe Stromerzeugung zu schaffen.

Die Maßnahme besteht in der Förderung zusätzlicher Anschlusskapazitäten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in oder in der Nähe von Industriestandorten.

4.7.Investitionen: Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Ziel der Maßnahme ist die Durchführung eines Pilotprogramms zur Speicherung erneuerbarer Energien in Estland.

Bei der Investition handelt es sich um Zuschüsse an Unternehmen, die in die Kapazität von Wärme- und Stromspeichern investieren.

4.8.Investitionen: Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Ziel dieser Maßnahme ist es, Offshore-Windkraftanlagen unabhängig von ihrer Höhe im Golf von Riga und auf den estnischen Inseln Hiiumaaa, Saaremaa und Vormsi zu betreiben.

Die Maßnahme besteht in der Unterstützung der Entwicklung von Luftüberwachungsradaren und passiven Radarsystemen und der Aufhebung von Höhenbeschränkungen für Offshore-Windkraftanlagen.

D.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

63

4.1 Förderung der Energieeffizienz

Meilenstein

Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Südafrika

KredEx/Unternehmen Estland und Grafschaftsentwicklungszentren

Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen SA KredEx/Enterpise Estonia und County Development Centres

4. QUARTAL

2022

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung durch SA KredEx/Enterpise Estonia mit Grafschaftsentwicklungszentren, mit der in jedem Kreis Estlands SA KredEx/Enterpise Estonia mindestens ein ausgebildeter Spezialist im Bezirksentwicklungszentrum zur Verfügung gestellt wird, der bei Renovierungen beratend tätig sein soll.

65

4.2 Unterstützung der Renovierung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen für die Renovierung von Wohngebäuden

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Wohnsanierungszuschüsse

Q2

2022

SA KredEx/Enterprise Estonia veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Die Unterstützung wird auf der Grundlage des Immobilienwerts zwischen den Regionen differenziert, wobei in Regionen mit geringem durchschnittlichen Immobilienwert ein höherer Fördersatz gilt.

Die Unterstützung wird für Renovierungsprojekte gewährt, die eine Verbesserung von mindestens einer Energieeffizienzklasse oder – bei vollständigen Renovierungen – mindestens der Energieeffizienzklasse C bewirken. Die Renovierungen müssen mindestens mittleren Renovierungen entsprechen, die gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Europäischen Kommission eine durchschnittliche Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % bewirken. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz zertifiziert.

66

4.2 Unterstützung der Renovierung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen

Ziel

Gebäude mit mehreren Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

Anzahl der Gebäude mit mehreren Wohnungen

0

80

Q2

2026

Die Renovierung von mindestens 80 Gebäuden mit mehreren Wohnungen muss zu einer durchschnittlichen Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % führen. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-(berechnete) Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes bescheinigt. 

68

4.3 Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Meilenstein

Veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Renovierungszuschüssen

Veröffentlichung der Ausschreibungen

Q2

2022

SA KredEx/Enterprise Estonia veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen zur Verbesserung der Energieeffizienz privater Wohngebäude. Die Unterstützung wird auf der Grundlage des Immobilienwerts zwischen den Regionen differenziert, wobei in Regionen mit geringem durchschnittlichen Immobilienwert ein höherer Fördersatz gilt.

Die Unterstützung wird für Renovierungsprojekte gewährt, die eine Verbesserung der Energieeffizienz oder – bei vollständigen Renovierungen – mindestens die Energieeffizienzklasse C bewirken. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Berechnungen der Energieeffizienz nach SA KredEx zertifiziert.

69a

4.3 Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Ziel

Kleine Wohngebäude mit verbesserter Energieeffizienz

Anzahl der kleinen Wohngebäude

0

900

Q1

2026

Es sind mindestens 900 kleine Wohngebäude zu renovieren und eine Steigerung der Energieeffizienz oder bei vollständigen Renovierungen mindestens die Energieeffizienzklasse C zu erreichen. Die Ergebnisse werden durch Ex-ante- und Ex-post-Berechnungen der Energieeffizienz von KredEx zertifiziert.

70

4.4 Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Beschluss der Regierung über Investitionen, die erforderlich sind, um die verteidigungsbedingten Höhenbeschränkungen für Windparks zu lockern

Annahme des Beschlusses der Regierung

Q2

2021

Die Regierung erlässt einen Beschluss über die Durchführung der erforderlichen Investitionen, um die verteidigungsbedingten Höhenbeschränkungen für Windparks abzumildern.

71

4.4 Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Annahme des Beschlusses der Regierung über die Einleitung des Vorbereitungsprozesses für den Nationalen Entwicklungsplan für den Energiesektor, die Benennung der Verantwortlichen und die Fristen

Annahme des Beschlusses der Regierung

4. QUARTAL

2021

Der Regierungsbeschluss über die Einleitung des Prozesses zur Vorbereitung des Nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor wird genehmigt, in dem die zuständige(n) Stelle(n) und die entsprechenden Fristen festgelegt werden. Der Entwicklungsplan befasst sich unter anderem mit den Zielen der Steigerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, der Energieeffizienz und der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Versorgungssicherheit sowie der Einstellung der Nutzung von Ölschiefer für die Stromerzeugung im Jahr 2035 und der schrittweisen Einstellung der Schieferölproduktion bis 2040.

72

4.4 Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten

In Kraft getretener Rechtsakt

4. QUARTAL

2024

Rechtsakte treten in Kraft, um die Hindernisse für die Installation von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu beseitigen, z. B. durch Straffung der Genehmigungsverfahren.

73

4.4 Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Annahme des Nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor durch die Regierung

Von der Regierung angenommenes Dokument

4. QUARTAL

2025

Der Nationale Entwicklungsplan für den Energiesektor wird von der Regierung angenommen. Der Plan umfasst die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem schrittweisen Ausstieg aus der direkten Verbrennung von Ölschiefer für die Stromerzeugung bis 2035, mit Ausnahme von Ölschiefer, der nicht marktgängig ist und für den potenziellen Bedarf an strategischen Reserven im Falle einer Abweichung vom Zuverlässigkeitsstandard bestimmt ist. Der Plan umfasst Maßnahmen im Zusammenhang mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Schieferöl in der heimischen Wärmeerzeugung bis 2040. Sie enthält auch Ziele für den Austausch von Stromerzeugungskapazitäten durch erneuerbare Energien und andere Technologien für saubere Energie.

74

4.5 Programm zur Erhöhung der Kapazität des Stromübertragungsnetzes

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über die Kofinanzierung von Netzinvestitionen mit dem Übertragungsnetzbetreiber

Unterzeichnung eines Vertrags mit dem Fernleitungsnetzbetreiber

Q1

2022

Das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und Elering AS schließen eine Kofinanzierungsvereinbarung für Investitionen in Stromnetze. Der Vertrag enthält die erwarteten Ergebnisse und Fristen.

75

4.5 Programm zur Erhöhung der Kapazität des Stromübertragungsnetzes

Ziel

Zusätzliche Netzkapazität

Zusätzliche Netzkapazität (MW)

0

310

Q2

2026

Erhöhung der Kapazität des estnischen Stromübertragungsnetzes um mindestens 310 MW.

76

4.6 Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Meilenstein

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Förderung der Energieerzeugung in Industriestandorten

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

4. QUARTAL

2022

Das Umweltinvestitionszentrum veröffentlicht eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um die Netzanschlusskosten von Unternehmen zu unterstützen, die in Industriestandorten Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf Projektauswahlkriterien und Gewährungsbedingungen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

77

4.6 Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Ziel

Zusätzliche Anschlusskapazität für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen

Geschaffene Anschlusskapazität (MW)

0

28

Q2

2026

Zusätzliche Anschlusskapazität für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in oder in der Nähe von Industrieanlagen, die für mindestens 28 MW gebaut werden, wie im Bestätigungsschreiben des Netzunternehmens angegeben.

78

4,7 Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Meilenstein

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

4. QUARTAL

2022

Zur Unterstützung von Energiespeicherprojekten veröffentlicht das Umweltinvestitionszentrum eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf Projektauswahlkriterien und Gewährungsbedingungen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. In den Auswahl-/Förderkriterien wird angegeben, dass die geförderten Tätigkeiten und/oder Unternehmen zur klimaneutralen Wirtschaft, zur Klimaresilienz und zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Ziele der Kreislaufwirtschaft, beitragen.

80

4,7 Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Meilenstein

Zusätzliche Wärme- und Stromspeicherkapazität infolge der Investitionsförderung

Zusätzliche Energiespeicherkapazität

Q2

2026

Die Investitionsförderregelung muss zur Installation einer Wärmespeicherkapazität von mindestens 23 600 m³ und einer Stromspeicherkapazität von mindestens 13,54 MW führen.

80a

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Auftragnehmer für das Radarsystem/die passiven Radarsysteme/Sensoren und Unterzeichnung der Verträge

Unterzeichnete Verträge

4. QUARTAL

2024

Unterzeichnung von Verträgen über die detaillierte Planung von Luftüberwachungsradar, passivem Radarsystem, Tiefbauarbeiten und Radararbeiten. .

80c

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Aufhebung der Höhenbeschränkung für Offshore-Windkraftanlagen im Golf von Riga und auf den estnischen Inseln Hiiumaa, Saaremaa, Vormsi

Benachrichtigung

Q1

2026

Mitteilung des Verteidigungsministeriums, wonach die Höhenbeschränkungen für Offshore-Windkraftanlagen im Golf von Riga und auf den estnischen Inseln Hiiumaa, Saaremaa und Vormsi aufgehoben wurden.

E.KOMPONENTE 5: Nachhaltiger Verkehr

Die Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Herausforderung der Dekarbonisierung des Verkehrssektors anzugehen. Ziel der Komponente ist es, die Emissionen zu verringern und Anreize für die Einführung nachhaltiger Verkehrsträger zu schaffen.

Die Reform und die Investitionen der Komponente unterstützen die Entwicklung des grenzüberschreitenden Projekts Rail Baltic, das die drei baltischen Hauptstädte und Länder mit Polen und der übrigen Union verbindet. Die Maßnahmen der Komponente zielen darauf ab, die Rail Baltic mit anderen nationalen Eisenbahnen und anderen TEN-V-Hubs (Flughafen Tallinn und Althafen) zu verbinden und den Zugang zu ihren lokalen Haltestellen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erleichtern.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Konzentration von Investitionen auf Ressourceneffizienz und nachhaltigen Verkehr, die zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beitragen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019 und 2020). Die neuen Maßnahmen entsprechen auch der länderspezifischen Empfehlung, die Bemühungenzur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Verkehrssystems zu intensivieren, unter anderem durch die Elektrifizierung des Schienennetzes und durch verstärkte Anreize zur Förderung eines nachhaltigen und umweltfreundlicheren Verkehrs (länderspezifische Empfehlung 4 von 2022).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

E.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

5.1.Reform: Sichere, grüne, wettbewerbsfähige, bedarfsorientierte und nachhaltige Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Ziel der Reform ist es, die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu verringern und Anreize für die Einführung nachhaltiger Verkehrsträger zu schaffen.

Die Maßnahme besteht in der Annahme des neuen Plans zur Entwicklung von Verkehr und Mobilität und des damit verbundenen Durchführungsplans zur Verringerung der CO2-Emissionen und zur Erreichung eines Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch im Verkehrssektor von 24 % bis 2035.

5.2.[gestrichen]

5.2.a  Investitionen: Multifunktionales Arbeitsschiff

Ziel der Investition ist es, die Sicherheit und den Zustand der für den Seeverkehr erforderlichen Wasserstraßen zu gewährleisten, die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung zu ermöglichen und die Forschungskapazitäten für Umweltstudien zu erhöhen.

Die Investition besteht in dem Bau eines emissionsarmen Schiffes.

5.3.a Investitionen: Bau der Viadukte und Terminals „Rail Baltic“

Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil der nachhaltigen Mobilität in Estland zu erhöhen und einen Beitrag zum Projekt Rail Baltic zu leisten, das die drei baltischen Staaten verbindet.

Die Investition umfasst den Bau von vier Viaduktionen und einem Tunnel sowie fünf Baupakete für den Bau des Terminals Rail Baltic Ülemiste.

5.3.b Investitionen: Renovierung eines Eisenbahnabschnitts von Rapla nach Lelle

Ziel der Maßnahme ist es, die Lebensdauer des estnischen nachhaltigen Mobilitätsnetzes zu verlängern.

Die Investition besteht in der Renovierung der Eisenbahnsuprastruktur eines 23 km langen Abschnitts der bestehenden Eisenbahnstrecke von Rapla bis Lelle.

5.4.    Investitionen: Bau der Straßenbahnstrecke Tallinn Althafen

Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil der nachhaltigen Mobilität in der Region Tallinn zu erhöhen.

Die Investition besteht in der Errichtung einer neuen Straßenbahnlinie.

5.5 Investitionen: Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Ziel der Maßnahme ist es, die Abhängigkeit von Kraftfahrzeugen zu verringern und die nachhaltige Mobilität in Gebieten außerhalb der drei großen städtischen Zentren (Tallinn, Tartu, Pärnu) zu erhöhen.

Die Investition besteht in Bauarbeiten für Fahrräder und Fußgänger.

E.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verwandte

Maßnahme (Reform oder Investitionen)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

81

5.1 Sichere, grüne, wettbewerbsfähige, bedarfsorientierte und nachhaltige Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Annahme des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 durch die Regierung

Annahme des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035

Q1

2022

Der Entwicklungsplan für Verkehr und Mobilität 2021-2035 wird von der Regierung genehmigt. Dazu gehören die Schaffung des gemeinsamen Verkehrssystems der Hauptstadtregion Tallinn, Maßnahmen zur Erleichterung der Einführung von lokalem Biomethan, Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen und aktiven städtischen Mobilität in größeren Städten nach der Logik integrierter Verkehrskorridore, die Planung der multimodalen Infrastruktur, die Erhöhung der Verbindungen, der Geschwindigkeit und der Sicherheit des Schienenverkehrs, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Umweltfreundlichkeit des Seeverkehrs und seine multimodale Anbindung sowie die Entwicklung eines schnelleren und sichereren Straßenverkehrs.

Der Plan enthält das Ziel, die CO2-Emissionen gegenüber dem Stand von 2018 um 700 000 Tonnen (oder 30 %) zu senken und bis 2035 einen Anteil erneuerbarer Energien an der im Verkehrssektor verbrauchten Energie von 24 % zu erreichen.

82

5.1 Sichere, grüne, wettbewerbsfähige, bedarfsorientierte und nachhaltige Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Annahme des Durchführungsplans für die Entwicklung eines umweltfreundlichen, nachhaltigen öffentlichen Verkehrs des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035

Annahme des Durchführungsplans

4. QUARTAL

2022

Der Durchführungsplan wird vom Lenkungsausschuss des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 genehmigt. Dazu gehören die Schaffung des gemeinsamen Verkehrssystems der Hauptstadtregion Tallinn, Maßnahmen zur Erleichterung der Einführung von lokalem Biomethan, Maßnahmen zur Entwicklung einer nachhaltigen und aktiven städtischen Mobilität in größeren Städten nach der Logik integrierter Verkehrskorridore, die Planung der multimodalen Infrastruktur, die Erhöhung der Verbindungen, der Geschwindigkeit und der Sicherheit des Schienenverkehrs, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Ökologisierung und der multimodalen Vernetzung des Seeverkehrs sowie die Entwicklung eines schnelleren und sichereren Straßenverkehrs. Der Umsetzungsplan enthält eine jährliche Berichterstattungspflicht des zuständigen Ministers gegenüber der Regierung.

84a

5.2.a Multifunktionales Arbeitsschiff

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau des Schiffes

Vertrag unterzeichnet

Q1

2024

Der Vertrag über den Bau des multifunktionalen Arbeitsschiffs wird vom Auftragnehmer und der Nationalflotte (Riigilaevastik) unterzeichnet. Der Vertrag enthält eine Spezifizierung des vom Schiff zu verwendenden Kraftstoffs gemäß den in der Beschreibung der Investition festgelegten Anforderungen „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“.

85a

5.2.a Multifunktionales Arbeitsschiff

Meilenstein

Bau eines multifunktionalen Arbeitsschiffs

Gebautes Schiff

Q2

2026

Das multifunktionale Arbeitsschiff wird gebaut.

86a

5.3.a Bau der Viadukte und Terminals der Rail Baltic

Meilenstein

Bauaufträge für den Bau von Rail Baltic viaducts

Unterzeichnete Bauaufträge

Q3

2023

Unterzeichnung von Bauaufträgen für die folgenden Rail-Baltica-Kanalanlagen: Kangru viaduct, Raudalu viaduct, Raku viaduct, Männiku light traffic viaduct und Männiku Ampeltunnel.

87a

5.3.a Bau der Viadukte und Terminals der Rail Baltic

Ziel

Gebaute Visuktionen und gelieferte Bauwerkpakete

Abnahmebescheinigungen für den Bau der Visukte und Arbeitspakete

Anzahl der Viaduktionen und Bauarbeitspakete

0

9

Q2

2026

Die Anerkennungsbescheinigungen werden ausgestellt für

·Bau der Durchleitung Kangru, Raudalu, Raku viaduct, Männiku Ampel und Männiku Ampeltunnel

·Fünf Arten von Baupaketen für das Terminal Ulemiste, nämlich (1) Aushubarbeiten an den Tragwerken von Eisenbahnanlagen, (2) Errichtung von unterirdischen Rohrleitungen, (3) Errichtung von Steinfundamenten, 4) Errichtung von Fundamenten aus Stahlbeton und 5) Teilbauarbeiten an Stahlbetonwänden und -pfosten.

88b

 5.3b Renovierung eines Eisenbahnabschnitts von Rapla bis Lelle

Meilenstein

Renovierung des Eisenbahnabschnitts

Abnahme-bescheinigung

Q1

2026

Abnahmebescheinigung für die Erneuerung von 23 km Eisenbahnkilometern im Abschnitt Rapla bis Lelle.

89

5.4 Bau der Straßenbahnstrecke Tallinn Althafen

Meilenstein

Fertigstellung des Bauvorhabens für Straßenbahnen

Genehmigung der Projektkonzeption

4. QUARTAL

2021

Das Stadtplanungs- und Versorgungsamt Tallinn nimmt die Planung des Straßenbahnbauprojekts an.

90

5.4 Bau der Straßenbahnstrecke Tallinn Althafen

Meilenstein

Vergabe eines Bauauftrags

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau der Straßenbahnlinie

Q2

2022

Bauvertrag zwischen der Stadtplanungs- und Versorgungsverwaltung Tallinn und dem Auftragnehmer für den Bau der Straßenbahnstrecke zwischen der Straße Gonsiori und Põhja Puiestee

91

5.4 Bau der Straßenbahnstrecke Tallinn Althafen

Meilenstein

Neue Straßenbahnlinie

Neue Straßenbahnlinie in Betrieb

4. QUARTAL

2025

Neuer 2 500 m bestehender Straßenbahnabschnitt, wie durch die Betriebsgenehmigung bestätigt.

92

5.5 Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

4. QUARTAL

2022

Es wird ein offener Aufruf der Gemeinden für Investitionen in Fahrrad- und Fußgängerwege veröffentlicht.

93

5.5 Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Ziel

Bauarbeiten an Fahrrädern und Gehwegen geliefert

Bauarbeiten

0

18

4. QUARTAL

2025

Es sind mindestens 18 Bauarbeiten an Fahrrädern und Gehwegen zu liefern.

F.KOMPONENTE 6: Gesundheitsversorgung und Sozialschutz

Diese Komponente des estnischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Resilienz und dem Zugang zum Gesundheitssystem, der Angemessenheit des Netzes der sozialen Sicherheit, der Zugänglichkeit von Sozialdiensten und der Jugendarbeitslosigkeit anzugehen. Mit den in der Komponente enthaltenen Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt: Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen, Stärkung der Primär- und Krankenhausversorgung, Verlängerung der Dauer der Arbeitslosenversicherung in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, Verbesserung des Zugangs zu sozialen Diensten, Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Resilienz des Gesundheitssystems, unter anderem durch die Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen, zur Stärkung der Primärversorgung und zur Sicherstellung der Versorgung mit kritischen medizinischen Produkten (länderspezifische Empfehlung 1 von 2020), zur Verbesserung des Netzes der sozialen Sicherheit, zur integrierten Verbesserung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019, die länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2020 und die länderspezifische Empfehlung 3 von 2022) und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, unter anderem durch die Verbesserung der Lohntransparenz (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

F.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

6.1.Reform: Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Ziel der Reform ist es, die Widerstandsfähigkeit des estnischen Gesundheitssystems, auch für die Bewältigung von Krisen, zu stärken und so sicherzustellen, dass die Menschen in ganz Estland Zugang zu einer hochwertigen, integrierten Gesundheitsversorgung haben.

Die Maßnahme umfasst Reformen.

a.Konsolidierung des Krankenhausnetzes, Überblick über die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in den verschiedenen Gesundheitssektoren

b.Anreize für Ärzte, Krankenschwestern und Apotheker zu schaffen, in abgelegenen Gebieten zu arbeiten, und die Zulassung zu medizinischen Berufen mit Engpässen zu erhöhen.

6.2.[gestrichen]

6.2.a Investitionen: Bau von TERVIKUM

Ziel der Investition ist es, einen Beitrag zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung sowie zur integrierten Gesundheits- und Sozialfürsorge zu leisten.

Die Investition besteht in dem Bau eines neuen Gesundheitszentrums in der Stadt Viljandi.

 

6.3.Reform: Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Ziel der Reform ist es, den Zugang zur allgemeinen medizinischen Versorgung zu gewährleisten, die Kontinuität der Behandlung zu verbessern und die medizinische Grundversorgung flexibler und auf den Menschen ausgerichteter zu gestalten. Die Reform umfasst drei Teilmaßnahmen. Erstens wurde zur Verbesserung des Zugangs zur fachärztlichen Versorgung die elektronische Konsultation in der Primärversorgung am 30. September 2020 ausgeweitet, sodass Patienten von einem Facharzt beraten werden konnten, ohne sie persönlich konsultieren zu müssen. Zweitens traten am 31. März 2021 Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen der Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessert wurde, indem das Niveau der Unterstützung für Allgemeinmediziner erhöht und das Finanzierungsmodell für die allgemeine medizinische Versorgung geändert wurde, um die Arbeit in Zentren der medizinischen Grundversorgung in abgelegenen Gebieten attraktiver zu machen. Drittens wird das Gesetz über die Organisation des Gesundheitswesens in Bezug auf die Verwaltung der Patientenliste geändert, um die Kontinuität der Primärversorgung zu gewährleisten und das Recht von Krankenschwestern und Krankenpflegern, Arzneimittel zu verschreiben, auf Patienten auszuweiten.

Die Durchführung der Reform wird bis zum 31. März 2023 abgeschlossen.

6.4.Reform: Erneuerung der eHealth-Governance

Ziel der Reform ist es, den Governance-Rahmen für elektronische Gesundheitsdienste zu aktualisieren, um besser auf die Bedürfnisse des Gesundheitssystems einzugehen und die Entwicklung digitaler Lösungen zur Unterstützung eines nachhaltigen Gesundheitssystems in Estland sicherzustellen. Die Reform besteht in der Annahme eines überarbeiteten nationalen Governance-Modells für die Informations- und Kommunikationstechnologie des derzeitigen Gesundheitssystems, um ein zukunftsorientiertes neues Governance-Modell für elektronische Gesundheitsdienste bereitzustellen und ein gemeinsames Verständnis der Partner über die Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste zu fördern.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

6.5.[gestrichen]

6.6.Investitionen: Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Ziel der Investition ist es, jungen Menschen dabei zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden.

Die Maßnahme besteht aus einer Rechtsvorschrift über das erneuerte Programm „My first job“ (M1T); Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Maßnahmen und einen verstärkten Aktionsplan für die Jugendgarantie.

6.7.Reform: Verlängerung der Dauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Ziel der Reform ist es, die seit langem bestehende Herausforderung einer Verbesserung der Angemessenheit des Netzes der sozialen Sicherheit anzugehen. Die Reform besteht in der Einführung eines Mechanismus zur Aktivierung der Verlängerung des Zeitraums der Leistungen der Arbeitslosenversicherung um 60Tage, insbesondere wenn die registrierte Arbeitslosenquote die nicht beschleunigte Inflation/Lohnquote der Arbeitslosigkeit (NAIRU/NAWRU) deutlich übersteigt. Der Verlängerungsmechanismus und die Marge, die 2 % nicht übersteigen darf, werden im Dialog mit den Sozialpartnern vereinbart. Ziel der Maßnahme ist es, Menschen dabei zu helfen, eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit unter schwierigen Arbeitsmarktbedingungen zu überbrücken.

Die Reform wird bis zum 30. Juni 2023 umgesetzt.

6.8.Reform: Pflege

Ziel der Reform ist es, die Bereitstellung von Langzeitpflege zu unterstützen.

Die Reform besteht aus Gesetzesänderungen zur Definition des Begriffs der Langzeitpflege, zur Modernisierung und Integration von Diensten für Kinder mit höherem Betreuungsbedarf sowie aus einem Aktionsplan für eine integrierte Sozial- und Gesundheitsversorgung.

6.9.Reform: Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Ziel der Reform ist es, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern. Die Reform umfasst die Annahme des Plans zur Entwicklung des Wohlergehens für 2023–2030 und dessen Umsetzung sowie die Einführung eines digitalen Instruments zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle.

Der Plan zur Entwicklung des Wohlergehens wird bis zum 31. März 2024 angenommen und enthält die strategischen Ziele der Verringerung sozialer Ungleichheiten und Armut, der Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter und einer stärkeren sozialen Inklusion sowie der Förderung der Gleichbehandlung von Personen, die Minderheiten angehören. Der Entwicklungsplan enthält Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, insbesondere durch Erhöhung der Lohntransparenz, Verringerung der Prävalenz und der negativen Auswirkungen von Geschlechterstereotypen auf das Leben und die Entscheidungen von Frauen und Männern, auch in Bezug auf Bildungs- und Berufswahl und Pflegelast, und durch Unterstützung einer wirksameren Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes. Bis zum 31. März 2024 wird ein digitales Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle eingeführt, das Arbeitgebern ein einfaches und einfaches Instrument an die Hand gibt, um Daten und Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und seine möglichen Gründe in ihren Organisationen zu erhalten und zu analysieren und sie dadurch dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen.

Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.

F.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

94

6.1 Umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Fahrplan für die Entwicklung des Krankenhausnetzes

Inkrafttreten der Regierungsverordnung

4. QUARTAL

2024

Inkrafttreten der Regierungsverordnung, die Folgendes festlegt:

- die Liste der regionalen, zentralen, lokalen und Rehabilitationskrankenhäuser, um einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdiensten zu gewährleisten;

- Ziele und Schritte zur Konsolidierung des Krankenhausnetzes;

- die notwendigen Investitionen für den Bau und die Renovierung der Krankenhäuser, die in der Liste der Krankenhäuser aufgeführt sind.

95

6.1 Umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Genehmigung des strategischen Rahmens zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen

Genehmigung des strategischen Rahmens zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen durch den Minister für Gesundheit und Arbeit

4. QUARTAL

2022

Im strategischen Rahmen zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen wird Folgendes dargelegt:

-Maßnahmen zur Organisation des Gesundheitswesens in den verschiedenen Gesundheitssektoren, insbesondere der spezialisierten Versorgung,

-Bereitstellung physischer und personeller Ressourcen, um die Gesundheitsversorgung im gesamten Hoheitsgebiet zu gewährleisten;

Finanzierungs-, Governance- und Informationsaustauschmechanismen, die die Leistungsfähigkeit im ganzen Land gewährleisten.

96

6.1 Umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Dekrete des Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Änderung des Erstattungssystems für Ärzte und Apotheker

Inkrafttreten der Dekrete des Ministers für Gesundheit und Arbeit

Q1

2023

Inkrafttreten der Dekrete des Ministers für Gesundheit und Arbeit, mit denen das Erstattungssystem für Ärzte und Apotheker verbessert werden soll, um Anreize für das Gesundheitspersonal zu schaffen, in abgelegenen Gebieten zu arbeiten.

96a

6.1 Umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten des Erlasses des Ministers für Gesundheit und Arbeit und der Änderung des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens zur Einführung des Erstattungssystems für Krankenschwestern und Krankenpfleger

Inkrafttreten des Erlasses des Ministers für Gesundheit und Arbeit und der Änderung des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens

Q2

2024

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit und Änderung des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens, mit dem das Erstattungssystem für Krankenschwestern und Krankenpfleger eingeführt wird, um Anreize für sie zu schaffen, in abgelegenen Gebieten zu arbeiten. Dieses Erstattungssystem gilt für Krankenschwestern und Krankenpfleger für allgemeine und fortgeschrittene Berufe in der medizinischen Grundversorgung und in Krankenhäusern.

97

6.1 Umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Ziel

Zulassung zur Krankenpflegeausbildung

Prozentualer Anstieg der Zahl der Personen, die zur Krankenpflege zugelassen sind

0

5

4. QUARTAL

2023

DieZulassung von Personen zur Krankenpflege wurde gegenüber 2020 um 5 % erhöht.

98

6.1 Umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu über den Mangel an Ärzten in bestimmten Fachrichtungen

Inkrafttreten der Ministerialverordnung und Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu

Q2

2026

Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu, in der die Voraussetzungen für die schrittweise Erhöhung der Zulassung zu medizinischen Berufen mit Engpässen festgelegt werden.

99a

6.2.a

Bau von TERVIKUM

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau von TERVIKUM

Unterzeichnung des Vertrags

Q2

2023

Die Riigi Kinnisvara AS (Vertreter der Viljandi Haigla) und der Auftragnehmer unterzeichnen einen Vertrag über den Bau von TERVIKUM, einschließlich der Installation der gebäudetechnischen Systeme, insbesondere der technischen Ausrüstung für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung und Stromerzeugung, Mess-, Überwachungs- und Steuerungssysteme sowie Innenarbeiten.

100a

6.2.a Bau von TERVIKUM

Meilenstein

TERVIKUM gebaut

TERVIKUM gebaut

4. QUARTAL

2025

Das TERVIKUM, bestehend aus einem allgemeinen Krankenhaus und einem Zentrum der medizinischen Grundversorgung, wird gebaut.

106

6.3 Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsleistungen der estnischen Krankenkasse über den Zugang zu fachärztlichen Leistungen

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen des Regierungsdekrets

Q3

2020

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen, die den Zugang zu spezialisierter Versorgung verbessern sollen, indem die Nutzung der elektronischen Konsultation in der Primärversorgung ausgeweitet wird, damit Patienten von einem Facharzt beraten werden können, ohne sie persönlich konsultieren zu müssen.

107

6.3 Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsleistungen der estnischen Krankenkasse in Bezug auf Kosten und Leistungen von Allgemeinmedizinern

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen des Regierungsdekrets

Q1

2021

Gesetzesänderungen treten in Kraft, die die Finanzierung von Fixkosten und Dienstleistungen für Allgemeinmediziner vorsehen, um die Zuweisung von Ressourcen für die medizinische Grundversorgung außerhalb von Metropolregionen, insbesondere in abgelegenen Gebieten, zu erhöhen und den Zugang der Patienten zu Diagnose- und Vorsorgediensten zu verbessern.

108

6.3 Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens

Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes

Q1

2023

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens, die die Verwaltung der Patientenliste ändern, die Kontinuität der Primärversorgung gewährleisten und die Rechte von Krankenschwestern und Krankenpflegern auf die Verschreibung von Arzneimitteln auf Patienten ausdehnen.

109

6.4 Erneuerung der eHealth-Governance

Meilenstein

Genehmigung des Governance-Rahmens für elektronische Gesundheitsdienste und seines Umsetzungsfahrplans

Billigung des Vorschlags für den Governance-Rahmen für elektronische Gesundheitsdienste und den Fahrplan für die Umsetzung durch den Lenkungsausschuss der „Eesti tervise IKT juhtimise raamistik“

Q2

2023

Billigung des Vorschlags für den Governance-Rahmen und den Fahrplan für die Umsetzung, mit dem der Governance-Rahmen für elektronische Gesundheitsdienste aktualisiert wird, und die Koordinierung der Entwicklung elektronischer Gesundheitsdienste.

113

6.6 Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Meilenstein

Inkrafttreten des Erlasses des Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Stärkung des Programms „Mein erster Arbeitsplatz“

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit

Q1

2022

Inkrafttreten des Dekrets des Ministers für Gesundheit und Arbeit, in dem die Merkmale des Systems und die Bedingungen für seine Durchführung, einschließlich Finanzierung und Zielgruppe, festgelegt werden. Ziel des Programms ist es, jungen Menschen ohne Berufserfahrung oder mit geringer Arbeitserfahrung die Möglichkeit zu geben, Arbeitserfahrung zu sammeln und ihre Kompetenzen für die Teilnahme am Arbeitsmarkt zu verbessern.

114

6.6 Durchführung von Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Zahl der Erwerbslosen junger Menschen

Meilenstein

Jugendgarantie

Maßnahmenplan

Annahme des verstärkten Aktionsplans für die Jugendgarantie durch die Regierung

Q2

2022

Die Regierung nimmt einen geänderten Aktionsplan für die Jugendgarantie zur Förderung der Jugendbeschäftigung an. Dieser Aktionsplan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen junger Menschen und legt Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit fest, einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit und der Prävention von NEET-Situationen.

Festlegung der wichtigsten Parteien und ihrer Rolle bei der Prävention und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

115

6.6 Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Ziel

Zahl der jungen Menschen, die an arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen teilnehmen

Anzahl der Teilnehmer

0

3 178

4. QUARTAL

2025

Mindestens 3178 junge Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren haben sich an arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen beteiligt, davon mindestens 2000 im Rahmen des Programms „Mein erster Arbeitsplatz“.

116

6.7 Verlängerung der Dauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des

Gesetz über Leistungen bei Arbeitslosigkeit und

Gesetz über die Arbeitslosenversicherung

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

Q2

2023

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes, die einen dauerhaften Mechanismus zur Aktivierung der Verlängerung der Dauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung um 60 Tage vorsehen, insbesondere dann, wenn die registrierte Arbeitslosenquote die nicht beschleunigte Inflation/Lohnquote der Arbeitslosigkeit deutlich übersteigt. Der Verlängerungsmechanismus und die Marge, die 2 % nicht übersteigen darf, werden im Dialog mit den Sozialpartnern vereinbart.

117

6.8 Langzeitpflege

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen

Q2

2022

Inkrafttreten von Gesetzesänderungen des Sozialfürsorgegesetzes, die das Konzept der Langzeitpflege festlegen und die lokalen Behörden verpflichten, dem Grundsatz Rechnung zu tragen, dass eine Person in der Lage sein muss, so lange wie möglich in ihrer Wohnung, in ihrer üblichen Umgebung und mit ausreichenden hochwertigen Dienstleistungen zu leben.

118

6.8 Langzeitpflege

Meilenstein

Aktionsplan für ein integriertes Pflegemodell

Annahme des Aktionsplans

4. QUARTAL

2022

Das Sozialministerium verabschiedet einen Aktionsplan, der die Einführung eines integrierten Pflegemodells in ganz Estland sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der am künftigen Finanzierungsmodell des Systems beteiligten Akteure vorsieht.

120

6.8 Langzeitpflege

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen des Systems zur Unterstützung von Kindern mit hohem Betreuungsbedarf

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

Q1

2025

Inkrafttreten des Rechtsakts, der die Modernisierung und Integration von Diensten für Kinder mit höherem Betreuungsbedarf vorsieht. Insbesondere,

— die Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialschutz und Beschäftigung werden integriert, um Familien unter Pflegelast zu unterstützen, und

— das derzeitige Unterstützungssystem wird vereinfacht und die Bewertung des Pflegebedarfs wird konsolidiert.

121

6.9 Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Annahme des Plans zur Entwicklung des Wohlergehens 2023-2030 durch die Regierung

Annahme des Plans zur Entwicklung des Wohlergehens

Q1

2024

In dem Plan werden die Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles dargelegt.

122

6.9 Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Digitales Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

Entwicklung eines Prototyps eines Instruments zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

4. QUARTAL

2022

Es wird ein Prototyp eines Instruments für das geschlechtsspezifische Lohngefälle für Arbeitgeber entwickelt, um ihnen Daten und Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und seine möglichen Gründe in ihren Organisationen zur Verfügung zu stellen und so fundierte Entscheidungen zu treffen und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen.

123

6.9 Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Digitales Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

Einführung eines digitalen Instruments zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

Q1

2024

Das digitale Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle steht Arbeitgebern zur Verfügung, um ihnen Daten und Informationen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und seine möglichen Gründe in ihren Organisationen zur Verfügung zu stellen und so fundierte Entscheidungen zu treffen und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts und zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu ergreifen.

G.PRÜFUNG UND KONTROLLE

G.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

Ziel der Reform ist es, den Rechtsrahmen für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans zu schaffen. Darin wird festgelegt, welche Rolle die einschlägigen öffentlichen Stellen bei der Durchführung des Plans spielen und wie diese Einrichtungen ihre Aufgaben wahrnehmen.

Die Umsetzung der Reform wird bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

G.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

124

Überwachung und Durchführung des Plans

Meilenstein

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Rechtsrahmen für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands.

Inkrafttreten der Regierungsverordnung

4. QUARTAL

2021

Inkrafttreten der Verordnung zur Schaffung des Rechtsrahmens für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands, bevor der erste Zahlungsantrag gestellt wird. In der Verordnung werden zumindest die an der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands beteiligten Behörden und deren Aufgaben festgelegt, einschließlich der Aufgaben des Finanzministeriums, der sektoralen Ministerien und des staatlichen gemeinsamen Servicezentrums.

H.KOMPONENTE 8: REPowerEU

Das REPowerEU-Kapitel befasst sich mit der Herausforderung, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Ziele der Komponente bestehen darin, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu erleichtern; Erleichterung der Dekarbonisierung ausgewählter Wirtschaftszweige; Erhöhung der Kapazität des Stromverteilungsnetzes; Förderung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan und Beschleunigung der Integration erneuerbarer Energiequellen.

Mit dem REPowerEU-Kapitel wird die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt unterstützt, indem der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt wird, unter anderem durch eine weitere Straffung der Genehmigungsverfahren und die Stärkung des inländischen Stromnetzes (länderspezifische Empfehlung 4 von 2022).

Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.

Die Durchführung der Maßnahme zur Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen, der Maßnahme zur Verbesserung des Zugangs zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zum Stromverteilungsnetz und der Maßnahme zur Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biomethan dürften alle dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen hat eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension, insbesondere im Ostseeraum und in Finnland, da sie zur Sicherung der Energieversorgung in der gesamten Union beiträgt. Eine geringere Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen wird auch einen europäischen Mehrwert schaffen, da sie angesichts der derzeitigen Erdgasversorgungsengpässe die Versorgung anderer Mitgliedstaaten freisetzen wird, bis andere Mitgliedstaaten ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern können.

H.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung

8.1 Reform: Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen

Ziel der Reform ist es, die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen, insbesondere der Windenergie, zu erleichtern.

Die Reform besteht aus Gesetzesänderungen zur Straffung der Planungs-, Genehmigungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für Windkraftprojekte; die Einrichtung vorrangiger Windkraftentwicklungsgebiete; Unterstützung der lokalen Behörden bei der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, einschließlich der Genehmigungsverfahren, für den Ausbau der Windenergie.

8.2.    Investitionen: Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energien zum Stromverteilungsnetz

Ziel der Investition ist es, die Nutzung/Entwicklung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erleichtern.

Die Investition besteht in Arbeiten am Stromnetz zur Erhöhung seiner Kapazität.

8.3.    Investitionen: Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Nutzung von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan zu fördern und die Integration erneuerbarer Energiequellen zu beschleunigen.

Die Investition besteht aus einem Aktionsplan zur Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan und der Förderung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan.

H.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren (für Ziele)

Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung

Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben

Maßeinheit

Ausgangslage

Ziel

Viertel

Jahre

125

8.1 Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Q3

2023

Es wird eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, um lokale Behörden bei der Einstellung von Sachverständigen oder der Vergabe von Dienstleistungen zur Verbesserung der Verwaltungsverfahren, einschließlich der Genehmigungsverfahren, für den Ausbau der Windenergie zu unterstützen.

126

8.1 Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen der einschlägigen Gesetze zur Straffung der Genehmigungs-, Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren

Inkrafttreten der Änderungen

Q2

2024

Gesetzesänderungen zur Straffung der Genehmigungs-, Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für Windkraftprojekte treten in Kraft. Dies schließt die Änderung folgender Gesetze ein, soweit dies erforderlich ist: Bauordnung, Wassergesetz, Planungsgesetz, Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Umweltmanagementsysteme, Umweltabgabengesetz und Forstgesetz.

127

8.1 Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Beschluss der Regierung zur Festlegung vorrangiger Entwicklungsgebiete für Windenergie

Regierungsbeschluss angenommen

Q3

2024

Die Regierung erlässt einen Beschluss zur Festlegung vorrangiger Bereiche für den Ausbau der Windenergie. Die Regierung erlässt den Beschluss auf der Grundlage eines technischen Berichts.

128

8.1 Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Ziel

Unterstützung der lokalen Behörden

Zahl der unterstützten lokalen Behörden

0

20

Q1

2025

Im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gemäß Etappenziel 125 oder durch die Nutzung zentral beschaffter Dienstleistungen erhalten 20 lokale Behörden Unterstützung bei der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, einschließlich der Genehmigungsverfahren, für den Ausbau der Windenergie.

129

8.2 Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energien zum Stromverteilungsnetz

Meilenstein

Unterzeichnung der Kofinanzierungsvereinbarung für die Arbeiten an den Stromverteilungsnetzen

Unterzeichneter Vertrag

Q1

2024

Unterzeichnung der Kofinanzierungsvereinbarung für Stromverteilungsnetze zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und Elering AS mit dem Ziel, die Kapazität des Stromverteilungsnetzes um 160 MW zu erhöhen.

130

8.2 Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energien zum Stromverteilungsnetz

Ziel

Zusätzliche Kapazität von 160 MW verfügbar

 

MW zusätzliche verfügbare Kapazität

0

160

Q1

2026

Die Arbeiten an den Stromverteilungsnetzen müssen zu einer Erhöhung der Kapazität des Stromverteilungsnetzes um 160 MW führen.

131

8.3 Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen zur Förderung der Nutzung von Biomethan

Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht

Q2

2024

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen zur Förderung der Nutzung von nachhaltigem Biomethan im Einklang mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthält unter den Auswahlkriterien die in der Beschreibung der Investition festgelegte Anforderung.

133

8.3 Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Aktionsplan für die Erzeugung und Nutzung von Biogas und Biomethan

Genehmigter Plan

Q2

2025

Der Minister für Klima und der Minister für regionale Angelegenheiten und Landwirtschaft genehmigen den Aktionsplan für die Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und nachhaltigem Biomethan.

134

8.3 Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Ziel

Installation neuer Produktionskapazitäten für Biomethan

Erhöhung der installierten Produktionskapazität für nachhaltiges Biomethan in Kubikmetern

0

4 000 000

Q2

2026

Wie in den abschließenden Projektdurchführungsberichten dargelegt, erhöht sich die installierte Kapazität für die Erzeugung von nachhaltigem Biomethan im Rahmen der Förderregelung um mindestens 4000000 Kubikmeter.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des geänderten ARP samt REPowerEU-Kapitel Estlands belaufen sich auf 953 380 000 EUR.

Die Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels werden auf 90 040 000 EUR veranschlagt. Insbesondere belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der in Artikel 21c Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/435 genannten Maßnahmen auf 0 EUR, während sich die Kosten der anderen Maßnahmen im REPowerEU-Kapitel auf 90 040 000 EUR belaufen.

 

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanziellen Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

23

2.1. Ökologischer Wandel in Unternehmen

Meilenstein

Einrichtung einer Taskforce für den grünen Wandel zur Umsetzung und Überwachung des ökologischen Wandels

28

2.3. Programme zur Entwicklung grüner Technologien

Meilenstein

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Planung und Aufstellung des Entwicklungsprogramms

37

2.6. Grüner Fonds

Meilenstein

Unterzeichnung einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und SmartCap

38

2.6. Grüner Fonds

Meilenstein

Annahme des Dokuments zur Investitionspolitik durch SmartCap

44

3.1. Schaffung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Meilenstein

Einrichtung eines Datenverwaltungsteams im Statistischen Amt, im Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und bei der Behörde für das staatliche Informationssystem

70

4.4. Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Beschluss der Regierung über Investitionen, die erforderlich sind, um die verteidigungsbedingten Höhenbeschränkungen für Windparks zu lockern

71

4.4. Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Annahme des Beschlusses der Regierung über die Einleitung des Vorbereitungsprozesses für den Nationalen Entwicklungsplan für den Energiesektor, die Benennung der Verantwortlichen und die Fristen

74

4.5. Programm zur Erhöhung der Kapazität des Stromübertragungsnetzes

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über die Kofinanzierung von Netzinvestitionen mit dem Übertragungsnetzbetreiber

81

5.1. Aufbau einer sicheren, grünen, wettbewerbsfähigen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Annahme des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035 durch die Regierung

89

5.4. Bau der Straßenbahnstrecke Tallinn Althafen

Meilenstein

Fertigstellung des Bauvorhabens für Straßenbahnen

106

6.3. Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsleistungen der estnischen Krankenkasse über den Zugang zu fachärztlichen Leistungen

107

6.3. Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des Regierungserlasses zur Änderung der Liste der Gesundheitsleistungen der estnischen Krankenkasse in Bezug auf Kosten und Leistungen von Allgemeinmedizinern

113

6.6. Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Meilenstein

Inkrafttreten des Erlasses des Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Stärkung des Programms „Mein erster Arbeitsplatz“

124

Audit und Kontrolle

Meilenstein

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Rechtsrahmen für die Durchführung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans Estlands.

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR

Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

1

1.1. Digitaler Wandel in Unternehmen

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit Gewährungskriterien und Vergabebedingungen

11

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten des Sekundärrechts, in dem die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen festgelegt sind

16

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Meilenstein

Vorbereitung der Entwicklung von Strategien

19

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Meilenstein

Vorbereitende Analyse zur Festlegung des Inhalts und der Standorte von Geschäftszentren

21

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Meilenstein

Einrichtung von Wirkungsgruppen und Auswahl von Reisezielen für globale digitale Missionen

25

2.2. Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels in Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten von abgeleiteten Rechtsvorschriften, in denen die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung grüner Kompetenzen festgelegt sind

32

2.4. Modernisierung der Geschäftsmodelle in verarbeitenden Unternehmen

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Festlegung der Bedingungen für die Zuschussfähigkeit

34

2.5. Ressourceneffiziente grüne Technologien

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

51

3.4. Programm #Bürokratt (nationaler virtueller Assistent)

Ziel

Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten über die virtuelle Assistenzplattform

54

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Meilenstein

Entwicklung zentral bereitgestellter/gemeinsamer IT-Basisdienste

65

4.2. Unterstützung für die Renovierung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen

Meilenstein

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen für die Renovierung von Wohngebäuden

68

4.3. Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Meilenstein

Veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Renovierungszuschüssen

90

5.4. Bau der Straßenbahnstrecke Tallinn Althafen

Meilenstein

Vergabe eines Bauauftrags

114

6.6. Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Meilenstein

Aktionsplan für die Jugendgarantie

117

6.8. Pflege

Meilenstein

Inkrafttreten von Änderungen des Sozialfürsorgegesetzes

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR

Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

7

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Ziel

Entwicklung von eFTI-Plattformen (elektronische Frachtverkehrsinformationen)

24

2.1. Ökologischer Wandel in Unternehmen

Meilenstein

Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft durch die Taskforce „Ökologischer Wandel“

41

2.7. Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Meilenstein

Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung

47

3.2. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten für Einzelpersonen

Ziel

Start von Dienstleistungen für persönliche Veranstaltungen und/oder proaktive Dienste

49

3.3. Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalen Zugangstoren für Unternehmer

Ziel

Einführung von IT-Entwicklungen als Beitrag zur Umsetzung der Dienste für Unternehmensveranstaltungen und des Zugangstors

63

4.1. Förderung der Energieeffizienz

Meilenstein

Abschluss des Kooperationsabkommens zur Festlegung der Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen SA Kredex/Enterprise Estonia und den Bezirksentwicklungszentren

76

4.6. Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Meilenstein

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Förderung der Energieerzeugung in Industriestandorten

78

4.7. Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Meilenstein

Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Pilotprogramm zur Energiespeicherung

82

Sichere, umweltfreundliche, wettbewerbsfähige, bedarfsorientierte und nachhaltige Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Meilenstein

Annahme des Durchführungsplans für die Entwicklung eines umweltfreundlichen, nachhaltigen öffentlichen Verkehrs des Entwicklungsplans für Verkehr und Mobilität 2021-2035

92

5.5. Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

95

6.1. Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Genehmigung des strategischen Rahmens zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen

96

6.1. Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten des Dekretsdes Ministers für Gesundheit und Arbeit zur Änderung des Erstattungssystems für Ärzte und Apotheker 

99a

6.2.a Bau von TERVIKUM

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau von TERVIKUM

108

6.3. Stärkung der medizinischen Grundversorgung

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens

109

6.4. Erneuerung der eHealth-Governance

Meilenstein

Genehmigung des Governance-Rahmens für elektronische Gesundheitsdienste und seines Umsetzungsfahrplans

116

6.7. Verlängerung der Dauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über Leistungen bei Arbeitslosigkeit und des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung

118

6.8. Pflege

Meilenstein

Aktionsplan für ein integriertes Pflegemodell

122

6.9. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Digitales Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR


Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

2

1.1. Digitaler Wandel in Unternehmen

Ziel

Gewährung von Zuschüssen

12

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Ziel

Einschreibung in Schulungsmaßnahmen

17

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Meilenstein

Beschaffung von Studien

29

2.3. Programme zur Entwicklung grüner Technologien

Meilenstein

Einrichtung des Programms zur Entwicklung grüner Technologien

35

2.5. Ressourceneffiziente grüne Technologien

Ziel

Anzahl der Projekte, denen im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen gewährt wurden

43a

2.8 Unterstützung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

55

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Ziel

Aufbau einer nationalen privaten Cloud-Infrastruktur durch Behörden

56

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Meilenstein

Erweiterung der Cloud-Infrastruktur auf die Datenbotschaft

84a

5.2.a Multifunktionales Arbeitsschiff

Meilenstein

Unterzeichnung des Vertrags über den Bau des Schiffes

86a

5.3.a Bau der Viadukte und Terminals der Rail Baltic

Meilenstein

Bauaufträge für den Bau von Rail Baltic viaducts

96a

6.1 Umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten des Erlasses des Ministers für Gesundheit und Arbeit und der Änderung des Gesetzes über die Organisation des Gesundheitswesens zur Einführung des Erstattungssystems für Krankenschwestern und Krankenpfleger

97

6.1. Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Ziel

Zulassung zur Krankenpflegeausbildung

121

6.9. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Annahme des Plans zur Entwicklung des Wohlergehens 2023-2030 durch die Regierung

123

6.9. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Meilenstein

Digitales Instrument zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

125

8.1 Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften

126

8.1 Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderungen der einschlägigen Gesetze zur Straffung der Genehmigungs-, Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren

129

8.2 Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energien zum Stromverteilungsnetz

Meilenstein

Unterzeichnung der Kofinanzierungsvereinbarung für das Stromverteilungsnetz

131

8.3 Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen zur Förderung der Nutzung von Biomethan

Ratenzahlungsbetrag

142 977 720 EUR

Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/
Zielwert

Namen

4

1.2. Entwicklung des elektronischen Bauwesens

Meilenstein

Annahme internationaler Normen und bewährter Verfahren für den Einsatz digitaler Technologien im Bauwesen

6

1.2 Entwicklung des elektronischen Bauwesens

Ziel

Projekte für digitale Bauwerkzeuge

14

1.4. Reform der Kompetenzen für den digitalen Wandel in Unternehmen

Ziel

Anzahl der registrierten Ausbildungspläne und Qualifikationsstandards für registrierte IKT-Fachkräfte

39a

2.6 Grüner Fonds

Meilenstein

Abschluss der Investition durch das Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation

43

2.7 Schaffung von Möglichkeiten für die Einführung von Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

Ziel

Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für Projekte im Bereich der Technologien für grünen Wasserstoff auf der Grundlage erneuerbarer Energien

46

3.1 Einrichtung und Entwicklung eines Exzellenzzentrums für Daten-Governance und offene Daten

Ziel

Veröffentlichung von Datensätzen

50

3.3 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten und digitalen Zugangstoren für Unternehmer

Ziel

IT-Entwicklungen online

58

3.5. Neukonfiguration grundlegender digitaler Dienste und sicherer Übergang zur Cloud-Infrastruktur

Ziel

Zentrale Sicherheitstests der Informationssysteme von Behörden

59

3.6. Strategische Analyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und anderer legislativer, administrativer und vertraglicher Änderungen, die für das Zentrum für strategische Analyse erforderlich sind

72

4.4. Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Inkrafttreten von Rechtsakten

80a

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Auftragnehmer für das Radarsystem/die passiven Radarsysteme/Sensoren und Unterzeichnung der Verträge

80c

4.8 Förderung der Entwicklung von Offshore-Windparks

Meilenstein

Aufhebung der Höhenbeschränkung für Offshore-Windkraftanlagen im Golf von Riga und auf den estnischen Inseln Hiiumaa, Saaremaa, Vormsi

91

5.4 Bau der Straßenbahnstrecke Tallinn Althafen

Meilenstein

Neue Straßenbahnlinie

93

5.5. Investitionen der Gemeinden in Fahrrad- und Fußwege

Ziel

Bauarbeiten an Fahrrädern und Gehwegen geliefert

94

6.1. Eine umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Regierungsverordnung über den Fahrplan für die Entwicklung des Krankenhausnetzes

100a

6.2.a Bau von TERVIKUM

Meilenstein

TERVIKUM gebaut

115

6.6 Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit

Ziel

Zahl der jungen Menschen, die an arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen teilnehmen

120

6.8. Pflege

Meilenstein

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen des Systems zur Unterstützung von Kindern mit hohem Betreuungsbedarf

127

8.1 Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Meilenstein

Beschluss der Regierung zur Festlegung vorrangiger Entwicklungsgebiete für Windenergie

128

8.1 Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen

Ziel

Unterstützung der lokalen Behörden

133

8.3 Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Meilenstein

Aktionsplan für die Erzeugung und Nutzung von Biogas und Biomethan

Ratenzahlungsbetrag

190 636 960 EUR


Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Laufende Nummer

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel/Zielwert

Namen

3

1.1. Digitaler Wandel in Unternehmen

Ziel

Gewährung von Zuschüssen

9

1.3. Entwicklung digitaler Frachtbriefe

Ziel

Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

13

1.4 Kompetenzreform für den digitalen Wandel von Unternehmen

Ziel

Teilnahme an Schulungsmaßnahmen

18

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Ziel

Veröffentlichte Strategien und durchgeführte Dienstreisen

20

1.5 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auf ausländischen Märkten

Ziel

Anzahl der eröffneten Geschäftszentren

27

2.2 Grüne Kompetenzen zur Unterstützung des ökologischen Wandels in Unternehmen

Ziel

Ausgestellte Ausbildungsnachweise

31

2.3 Programm zur Entwicklung grüner Technologien

Ziel

Zahl der Cluster und Start-up-Unternehmen, die im Rahmen des Programms zur Entwicklung grüner Technologien unterstützt werden

33

2.4. Modernisierung der Geschäftsmodelle in verarbeitenden Unternehmen

Ziel

Anzahl der unterstützten Projekte

36

2.5 Ressourceneffiziente grüne Technologien

Ziel

Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

40a

2.6 Grüner Fonds

Ziel

Mit Eigenkapital-/Wagniskapitalfonds unterzeichnete rechtliche Finanzierungsvereinbarungen

43c

2.8 Unterstützung von Investitionen in die Versorgungssicherheit

Ziel

Bestätigungen der Behörden, die die Abschlussberichte akzeptieren

48

3.2 Entwicklung von Veranstaltungsdiensten für Einzelpersonen

Ziel

Online-Dienste für persönliche Veranstaltungen

52

3.4. Programm #Bürokratt (nationaler virtueller Assistent)

Ziel

Virtueller Bürokratt-Assistent auf Websites von Behörden

60

3.7 Informationssystem für die strategische Analyse von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Meilenstein

IKT-System für strategische Analysen

62

3.8. Bau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität

Ziel

Zahl der bestätigten Breitbandprojekte mit sehr hoher Kapazität

66

4.2 Unterstützung der Renovierung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen

Ziel

Gebäude mit mehreren Wohnungen mit verbesserter Gesamtenergieeffizienz

69a

4.3 Förderung der Renovierung kleiner Wohngebäude

Ziel

Kleine Wohngebäude mit verbesserter Energieeffizienz

73

4.4. Förderung des ökologischen Wandels in der Energiewirtschaft

Meilenstein

Annahme des Nationalen Entwicklungsplans für den Energiesektor durch die Regierung

75

4.5 Programm zur Erhöhung der Kapazität des Stromübertragungsnetzes

Ziel

Zusätzliche Netzkapazität

77

4.6 Programm zur Förderung der Energieerzeugung in Industriegebieten

Ziel

Zusätzliche Anschlusskapazität für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen

80

4,7 Pilotprogramm zur Energiespeicherung

Ziel

Zusätzliche Wärme- und Stromspeicherkapazität infolge der Investitionsförderung

85a

5.2.a Multifunktionales Arbeitsschiff

Meilenstein

Bau eines multifunktionalen Arbeitsschiffs

87a

5.3.a Bau der Viadukte und Terminals der Rail Baltic

Ziel

Fertigstellung von Visukten und Bauwerken für das Terminal Ülemiste

88b

5.3.b  Renovierung eines Eisenbahnabschnitts von Rapla bis Lelle

Meilenstein

Renovierung des Eisenbahnabschnitts

98

6.1 Umfassende Änderung der Organisation des Gesundheitswesens in Estland

Meilenstein

Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur Änderung der Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und der Universität Tartu über den Mangel an Ärzten in bestimmten Fachrichtungen

130

8.2 Programm zur Verbesserung des Zugangs der Erzeugung erneuerbarer Energien zum Stromverteilungsnetz

Ziel

Zusätzliche Kapazität von 160 MW verfügbar

134

8.3 Steigerung der Erzeugung und Nutzung von nachhaltigem Biogas und Biomethan

Ziel

Installation neuer Produktionskapazitäten für Biomethan

Ratenzahlungsbetrag

190 636 960 EUR

ABSCHNITT 3 ZUSÄTZLICHE REGELUNG

1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des estnischen Aufbau- und Resilienzplans erfolgt nach folgenden Modalitäten:

Das Finanzministerium als federführendes Ministerium und das staatliche Zentrum für gemeinsame Dienste sorgen für die Gesamtkoordinierung, Überwachung und Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans. Das staatliche gemeinsame Servicezentrum nimmt die Aufgaben der Verwaltungsbehörde wahr. Die Abteilung für den Staatshaushalt im Finanzministerium nimmt in Zusammenarbeit mit dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum die Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung und Bewertung wahr.

Die Fachministerien und -agenturen nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Plans wahr. Ihre Dienststellen unterstützen auch die Überwachung der Fortschritte der in ihre Zuständigkeit fallenden Projekte und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum und dem Finanzministerium. Zu diesem Zweck wird das bestehende Betriebssystem der Strukturfonds (SFOS) genutzt, um alle Daten im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung des Plans zu erfassen.

Die Abteilung Finanzkontrolle des Finanzministeriums, die Prüfbehörde, führt regelmäßige Prüfungen der eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch. Sie erstellt ferner eine Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen der Zahlungsanträge. Die Prüfbehörde hat auch den Koordinierungsdienst für die Betrugsbekämpfung zu beherbergen.

Alle nationalen und externen Quellen werden in sektorspezifischen Programmen zusammen veranschlagt, um eine transparente Überwachung der sektoralen Finanzierung zu ermöglichen, Risiken zu ermitteln und Doppelfinanzierungen zu vermeiden.

2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Das staatliche gemeinsame Servicezentrum als Verwaltungsbehörde ist verantwortlich für die Einreichung von Zahlungsanträgen bei der Europäischen Kommission und für die Erstellung der Verwaltungserklärung, mit der bescheinigt wird, dass die Mittel für den vorgesehenen Zweck verwendet wurden, dass die Informationen vollständig, genau und zuverlässig sind und dass das Kontrollsystem die erforderliche Gewähr bietet. Darüber hinaus wird die Überwachung und Bewertung auch vom Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem staatlichen gemeinsamen Servicezentrum sichergestellt. 

Daten im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung des Plans werden im bestehenden integrierten Informationssystem, dem Betriebssystem der Strukturfonds (SFOS), gespeichert. Die SFOS wird an die Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/241 an die Datenerhebung, Fortschrittsberichte und Zahlungsanträge angepasst, einschließlich der Erhebung von Indikatoren und anderen Informationen, die für den Nachweis und die Berichterstattung über das Erreichen der Etappenziele und Zielwerte erforderlich sind. Das SFOS wird von allen an der Umsetzung des Plans beteiligten Akteuren genutzt. Die Informationen im SFOS werden laufend über die Fortschritte und Ergebnisse des Plans, einschließlich der festgestellten Mängel und aller ergriffenen Abhilfemaßnahmen, aktualisiert.

Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Estland der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags. Estland stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1)      Ausgenommen Projekte im Rahmen dieser Maßnahme in Bezug auf die Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie die zugehörige Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur unter Verwendung von Erdgas, die die Bedingungen in Anhang III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(2)      Erreicht die geförderte Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen, die nicht wesentlich niedriger sind als die einschlägigen Benchmarks, sollte erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
(3)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich für die Behandlung nicht recyclingfähiger gefährlicher Abfälle bestimmt sind, und für bestehende Anlagen, in denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme dem Zweck dienen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase für die Lagerung oder Verwendung oder die Rückgewinnung von Materialien aus Verbrennungsasche zu erfassen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallbehandlungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(4)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.